DE3835528A1 - Gelenkbeschlag mit freischwenkeinrichtung fuer fahrzeugsitze - Google Patents
Gelenkbeschlag mit freischwenkeinrichtung fuer fahrzeugsitzeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Gelenkbeschlag für Fahrzeugsitze
mit zwei um eine Klappachse relativ zueinander verschwenkbaren
Beschlagteilen, von denen der obere Beschlagteil der Rücken
lehne und der untere Beschlagteil dem Sitzgestell zugeordnet
ist, und mit einer Freischwenkeinrichtung, welche zwischen
einer Sperrstellung und einer Freigabestellung umschaltbar
ist und in ihrer Sperrstellung die beiden Beschlagteile
formschlüssig gegen ein Verschwenken sichert, hingegen in
ihrer Freigabestellung ein Verschwenken der Beschlagteile
erlaubt.
Bei den bekannten Gelenkbeschlägen dieser Art weist die Frei
schwenkeinrichtung ein schwenkbar am Gelenkbeschlag gelager
tes, über einen Seilzug betätigbares Verriegelungsglied
in Form eines Hakens oder einer Klinke auf. Dem Haken ist
ein von ihm zu hintergreifender Zapfen, der Klinke eine deren
freies Ende aufnehmende Raste zugeordnet. Damit der Haken
den Zapfen hintergreifen und die Klinke in die Reste einfallen
kann, muß zwischen den zusammenwirkenden Teilen ein ausreichend
großes Funktions-Spiel vorgesehen sein. Infolge dieses Spieles
hat die Rückenlehne auch im verriegelten Zustand eine gewisse
Bewegungsfreiheit, die allein schon wegen eines möglichen
Klapperns bei unbenutztem Sitz störend ist. Vor allem aber
ist bei diesen bekannten Freischwenkeinrichtungen nicht
sichergestellt, daß nach einem Freischwenkvorgang die Rücken
lehne wieder verriegelt ist, selbst wenn die Rückenlehne
vollständig in ihre Endlage zurückgeschwenkt worden ist.
Beispielsweise kann die am Haken oder der Klinke angreifende
Federkraft nicht ausreichen, um den Haken oder die Klinke
in die Sperrstellung zu schwenken. Ist die Rückenlehne nicht
verriegelt, kann es bei einem Unfall zu schweren Schäden
kommen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Gelenk
beschlag für Fahrzeugsitze mit einer Freischwenkeinrichtung
zu schaffen, bei der sichergestellt ist, daß die Rückenlehne
beim Zurückschwenken aus einer nach vorne geklappten Lage
wieder verriegelt wird. Die Aufgabe löst ein Gelenkbeschlag
mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Bei dem erfindungsgemäßen Gelenkbeschlag werden der Sperrhebel
und der Betätigungshebel zwangsläufig bewegt, wenn der obere
Beschlagteil verschwenkt wird. Dadurch ist gewährleistet,
daß der Sperrhebel am Anschlag anliegt sobald die Rückenlehne
beim Zurückklappen die Endstellung erreicht. Da der Sperr
hebel und der Betätigungshebel ein Kniegelenk bilden, das
beim Zurückschwenken der Rückenlehne aus der nach vorne
geklappten Position von seiner einen geknickten Lage über
die vollständig gestreckte Lage hinaus in seine andere ge
knickte Lage kommt, wobei der Anschlag für den Sperrhebel
die Knickung formschlüssig begrenzt, ist in der Sperrstellung
ohne ein Funktions-Spiel eine formschlüssige Verriegelung
vorhanden, wobei eine Schwenkbewegung der Rückenlehne sowohl
in der einen als auch in der anderen Richtung durch die
Anlage des Sperrhebels am Anschlag verhindert wird. Die
Rückenlehne ist deshalb in der Sperrstellung der Freischwenk
einrichtung nicht nur formschlüssig, sondern auch spielfrei
verriegelt.
Um zu verhindern, daß der Betätigungshebel ungewollt eine
Bewegung im Sinne einer Entriegelung der Freischwenkein
richtung ausführen kann, greift an ihn bei einer bevorzugten
Ausführungsform eine vorgespannte Feder an. Infolge der
Zwangsbewegung des Sperrhebels und des Betätigungshebels
wird durch diese Feder nicht nur der Sperrhebel in seiner
Sperrstellung im Sinne einer Anpressung an den Anschlag
belastet. Die Feder belastet auch in einem relativ großen,
an die hintere Endlage anschließenden Schwenkbereich der
Rückenlehne den Betätigungshebel im Sinne einer Schwenkung
der Rückenlehne nach hinten. Innerhalb dieses Schwenkbe
reiches wird das Kniegelenk deshalb zwangsläufig von der
vorgespannten Feder aus seiner einen Knicklage über die
vollständig gestreckte Lage hinaus in seine Knicklage mit
entgegengesetzter Knickung bewegt. In dem sich nach vorne
anschließenden Schwenkbereich versucht hingegen die Feder
die Rückenlehne nach vorne zu schwenken. Hierdurch wird
das Erreichen der vorderen Endlage auch unter ungünstigen
Bedingungen, beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug sich
auf einer ansteigenden Fahrbahn befindet, zuverlässig er
reicht. Besonders vorteilhaft ist hierfür eine Ausbildung
des Gelenkbeschlages gemäß Anspruch 6. Zusätzlich zu dem
Gewicht der Rückenlehne trägt daher die Feder dazu bei,
den Schwenkvorgang bis zur Erreichung der Endlage durch
zuführen.
Da es in der Regel erwünscht ist, die Rückenlehne nicht
nur vollständig nach vorne klappen zu können, sondern auch
beliebig wählbare Neigungslagen einstellen zu können, ist
bei einer bevorzugten Ausführungsform gemäß Anspruch 3 eine
Verstell- und Feststelleinrichtung vorgesehen, deren beide
relativ zueinander verschwenkbaren Teile über ein Getriebe
miteinander verbunden sind. Die Ausbildung dieser Verstell
und Feststelleinrichtung entspricht vorzugsweise derjenigen
eines bekannten Gelenkbeschlages für Fahrzeugsitze. Mit
dem verschwenkbaren Teil dieser Verstell- und Feststellein
richtung ist dann der Sperrhebel schwenkbar verbunden. Zweck
mäßigerweise ist in einem solchen Falle der erfindungsgemäße
Gelenkbeschlag gemäß Anspruch 4 ausgebildet.
Die an die Feder zu stellenden Anforderungen lassen sich
besonders vorteilhaft mit einer Schenkelfeder gemäß Anspruch
7 erfüllen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Anschlag gemäß
Anspruch 8 ausgebildet. Ein solcher Anschlag kann problem
los so ausgebildet werden, daß er einer hohen Belastung
standhält, ohne daß hierfür ein zusätzlicher Aufwand notwendig
ist.
Vorteilhaft ist ferner eine Ausbildung des Sperrhebels gemäß
Anspruch 9. Sofern mit hohen Belastungen gerechnet werden
muß, wie dies beispielsweise der Fall ist, wenn die Sicher
heitsgurte an der Rückenlehne befestigt sind, wofür sich
der erfindungsgemäße Gelenkbeschlag besonders eignet, ist
es aus Gründen einer symmetrischen Krafteinleitung vorteilhaft,
den Betätigungshebel gemäß Anspruch 10 und die Verstell
und Feststelleinrichtung gemäß Anspruch 11 auszubilden.
Aus den gleichen Gründen ist auch die Ausbildung des oberen
Beschlagteiles gemäß Anspruch 12 vorteilhaft.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine unvollständig und schematisch dargestellte Seiten
ansicht des Ausführungsbeispiels im verriegelten
Zustand,
Fig. 2 eine schematisch und unvollständig dargestellte Seiten
ansicht des Ausführungsbeispiels bei einer Zwischen
stellung der Rückenlehne zwischen der in Fig. 1 dar
gestellten hinteren Endlage und der vorderen Endlage,
Fig. 3 eine unvollständig und schematisch dargestellte Seiten
ansicht des Ausführungsbeispiels in der vorderen
Endlage der Rückenlehne,
Fig. 4 einen Längsschnitt des Ausführungsbeispiels.
Ein Gelenkbeschlag zum Verbinden der Rückenlehne eines Fahr
zeugsitzes, insbesondere eines Kraftfahrzeugsitzes, mit
dem Sitzteil weist einen fest mit dem Sitzgestell oder einer
Sitzschiene zu verbindenden unteren Beschlagteil 1 auf,
der, wie Fig. 4 zeigt, aus zwei plattenförmigen, im Abstand
nebeneinander angeordneten und gleich ausgebildeten Wangen
2 besteht. In miteinander fluchtende Durchbrüche dieser
Wangen 2 greift spielfrei ein Ringbund je eines Ringkörpers
3 ein, der an der Innenseite der ihn tragenden Wange 2 anliegt
und mittels Spannstiften 4 fest mit diesem verbunden ist.
Die Ringkörper 3 sind spiegelbildlich gleich ausgebildet.
Sie bilden den feststehenden Teil einer Verstell- und Fest
stellvorrichtung, die wie ein Doppel-Gelenkbeschlag ausge
bildet ist, also ein Gelenkbeschlag, der aus zwei neben
einander angeordneten, spiegelbildlich gleich ausgebildeten
Gelenkbeschlägen besteht.
In den beiden Ringkörpern 3 sind drehbar zwei gleich ausge
bildete exzentrische Abschnitte 5 eines als Ganzes mit 6
bezeichneten Gelenkzapfens gelagert. Zwischen diesen beiden
exzentrischen Abschnitten 5 ist ein zu den Endabschnitten
6′ des Gelenkzapfens 6 konzentrischer Abschnitt 7 vorge
sehen, dessen Durchmesser größer ist als derjenige der ex
zentrischen Abschnitte 5. Auf einer Lagerbuchse B, welche
der konzentrische Abschnitt 7 trägt, ist drehbar der ver
schwenkbare Teil der Verstell- und Feststelleinrichtung
gelagert, der aus zwei im Bereich der Ringkörper 3 aneinander
anliegenden, spiegelbildlich gleich ausgebildeten Platten
9 besteht.
Die innen liegenden Endabschnitte der beiden Ringkörper 3,
zwischen denen die Platten 9 geführt sind, sind je mit einer
Außenverzahnung 10 versehen. An einer Stelle des Umfanges
dieser Außenverzahnung 10 steht mit ihr die Innenverzahnung
11 in Eingriff, welche am Übergang zu der nach außen ver
setzten Randzone 9′ der beiden Platten 9 vorgesehen ist.
Die Verstell- und Feststelleinrichtung weist also in bekannter
Weise ein Umlaufgetriebe auf, mittels dessen durch ein Ver
drehen des Gelenkzapfens 6 der durch die Platten 9 gebildete,
verschwenkbare Teil relativ zu den durch die Ringkörper
3 gebildeten, feststehenden Teilen sowie dem unteren Beschlag
teil 1 stufenlos verstellbar ist.
Auf den beiden Ringkörpern 3 ist auf gleichachsig angeordneten
Lagerflächen drehbar je eine Wange 12 gelagert. Die beiden
gleich ausgebildeten Wangen 12 bilden zusammen den oberen
Beschlagteil, der mit einem nur schematisch angedeuteten
Seitenholm 13 des Polsterträgers der Rückenlehne fest zu
verbinden ist.
Damit die Rückenlehne nicht nur durch ein Verdrehen des
Gelenkzapfens 6 in ihrer Neigungslage verändert werden kann,
sondern auch ohne Betätigung des Gelenkzapfens 6 freige
schwenkt, also in eine vordere Endlage geklappt werden kann,
wie dies bei zwei- oder dreitürigen Wagen erwünscht ist,
um das Einsteigen und Aussteigen zu erleichtern, weist der
Beschlag eine Freischwenkeinrichtung auf, welche in ihrer
Sperrstellung die Wangen 12 formschlüssig gegen eine Ver
schwenkung relativ zu den Platten 9, welche den verschwenk
baren, oberen Beschlagteil der Verstell- und Feststellein
richtung bilden, sichert
und in ihrer Freigabestellung eine Schwenkbewegung der Wangen
12 relativ zu den Platten 9 gestattet.
Die Freischwenkeinrichtung weist einen flachschienenförmigen
Sperrhebel 14 auf, dessen einer Endabschnitt zwischen das
nach oben weisende Ende der beiden Platten 9 eingreift und
hier mittels eines parallel zum Gelenkzapfen 6 angeordneten
Verbindungszapfen 15 schwenkbar mit den Platten 9 verbunden
ist.
Wie Fig. 1 zeigt, liegt der Sperrhebel 14 in seiner Sperr
stellung an einem Anschlag-Zapfen 16 an, und zwar in dem
nach vorne und oben weisenden Bereich von dessen Mantelfläche.
Der Sperrhebel 14 hat deshalb eine vorspringende Anschlag
nase 14′, die sich in der Sperrstellung mit ihrer Unterseite
an den Anschlag-Zapfen 16 anlegt.
Der Anschlag-Zapfen 16 greift mit seinen beiden Endabschnitten
in die beiden Wangen 12 ein und dient außerdem der schwenk
baren Verbindung eines Betätigungshebels 17 mit den beiden
Wangen 12. Der Betätigungshebel 17 besteht aus zwei gleich
ausgebildeten, etwa dreieckförmigen Laschen, die im Aus
führungsbeispiel wie der Sperrhebel 14 aus einer ebenen
Platte ausgestanzt sind. Diese beiden Laschen sind im Abstand
nebeneinander auf dem Anschlag-Zapfen 16 angeordnet und
werden von diesem im Bereich ihrer einen Eckzone durchdrungen.
Wie Fig. 1 zeigt, definieren die Längsachsen des Gelenk
zapfens 6, des Verbindungszapfens 15 und des Anschlag-Zapfens
16 die Ecken eines Dreieckes, das in der Sperrstellung des
Sperrhebels 14 an der durch die Längsachse des Verbindungs
zapfens 15 definierten Ecke einen nahezu rechten Winkel
aufweist.
Die nach unten weisende Eckzone der beiden den Betätigungs
hebel 17 bildenden Laschen wird von einem parallel zum Ver
bindungszapfen 15 liegenden Mitnehmerzapfen 18 durchdrungen,
der auch den Mittelabschnitt des Sperrhebels 14 durchdringt
und dadurch diesen mit dem Betätigungshebel 17 schwenkbar
verbindet. In der Sperrstellung des Sperrhebels 14 liegt,
wie Fig. 1 zeigt, der Mitnehmerzapfen 18 etwa in der Mitte
zwischen dem Verbindungszapfen 15 und dem Anschlag-Zapfen
16. Dabei definieren die Längsachsen des Mitnehmerzapfens
18, des Verbindungszapfens 15 und des Anschlag-Zapfens 16
die Ecken eines stumpfwinkligen Dreiecks, das mit seiner
durch die Längsachse des Mitnehmerzäpfens 18 definierten
Spitze in diejenige Richtung weist, in welcher der Sperr
hebel 14 in seine Sperrlage geschwenkt wird, bei einer Blick
richtung gemäß Fig. 1 also nach unten. Auch das durch die
Längsachsen des Verbindungszapfens 15 sowie des Mitnehmer
zapfens 18 und durch die Berührungslinie zwischen der An
schlagnase 14′ und dem Anschlag-Zapfen 16 definierte Dreieck
weist mit der durch die Längsachse des Mitnehmerzapfens
18 definierten Spitze in diese Richtung.
Infolge dieser Anordnung des Verbindungszapfens 15, des
Anschlagzapfens 16 und des Mitnehmerzapfens 18 bilden der
Sperrhebel 14 und der Betätigungshebel 17 einen Kniehebel,
dessen Kniegelenk durch den Mitnehmerzapfen 18 gebildet
wird. Dieser Kniehebel ist in der Sperrstellung des Sperr
hebels 14 leicht nach unten hin geknickt, wobei der Knick
winkel durch die Anlage der Anschlagnase 14′ am Anschlag-
Zapfen 16 begrenzt ist. Um den Sperrhebel 14 in seine Freigabe
stellung zu schwenken, muß dieser Hebel über seine vollständig
gestreckte Lage hinaus in eine Knicklage mit entgegengesetzt
gerichteter Knickung gebracht werden. Dadurch, daß dieser
Kniehebel dann, wenn der Sperrhebel 14 in seine Sperrlage
geschwenkt wird, über seine vollständig gestreckte Lage
hinaus in die nach unten geknickte Lage kommt, verriegelt
die Freischwenkeinrichtung den aus den Wangen 12 gebildeten
oberen Beschlagteil nicht nur spielfrei mit den Platten 9,
sondern führt bei einer Belastung der Wangen 12 sowohl in
der einen als auch in der anderen Schwenkrichtung zu einer
Erhöhung der Kraft, mit welcher die Anschlagnase 14′ an
den Anschlag-Zapfen 16 angedrückt wird.
Die dritte Eckzone des Betätigungshebels 17 wird von einem
Stift 19 durchdrungen, den eine zwischen die beiden Laschen
eingreifende Öse am einen Schenkelende einer vorgespannten
Schenkelfeder 20 umfaßt. Das Ende des anderen Schenkels
der Schenkelfeder 20 umfaßt einen in den beiden Wangen 12
festgelegten Stift 21. Die Schenkelfeder 20 ist so vorge
spannt, daß sich der Winkel zwischen ihren beiden Schenkeln
zu vergößern sucht. Eine Schwenkbewegung des Betätigungs
hebels 17 im Sinne eines Schwenkens des Sperrhebels 14 in
seine Freigabestellung erfolgt deshalb entgegen der Kraft
der Schenkelfeder 20.
Die Betätigung des Betätigungshebels 17 erfolgt in üblicher
Weise über einen Seilzug 22. Zwar könnte der Seilzug 22
auch direkt am Betätigungshebel 17 eingreifen. Im Ausführungs
beispiel ist jedoch der Seilzug 22 mit einem Haken 23 ver
sehen, der eine Buchse 24 durchgreift, welche in den in
der Art einer Schraubenfeder ausgebildeten Mittelabschnitt
der Schenkelfeder 20 eingesetzt ist.
Wird der Mittelabschnitt der Schenkelfeder 20 mittels des
Seilzuges 22 nach oben gezogen, dann schwenkt der Betätigungs
hebel 17 im Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß
Fig. 1 gegen die dort mit strichpunktierter Linie angedeutete
Lage hin. Sobald bei dieser Schwenkbewegung der aus dem
Sperrhebel 14 und dem Betätigungshebel 17 gebildete Kniehebel
über seine vollständig gestreckte Lage hinaus bewegt worden
ist, kann die Rückenlehne nunmehr nach vorne geklappt werden.
Dieser Klappvorgang muß zunächst entgegen der Kraft der
Schenkelfeder 20 erfolgen, da diese bis etwa zu der in Fig. 2
dargestellten Zwischenlage, die ungefähr in der Mitte zwischen
den beiden Endstellungen des Freischwenkbereiches liegt,
eine zunehmende Spannung erhält. Erst wenn das Klappen der
Lehne nach vorne über diese Zwischenstellung hinaus fort
gesetzt wird, kann der Betätigungshebel 17 wieder eine ent
gegengesetzte Schwenkbewegung, also bei einer Blickrichtung
gemäß Fig. 2 eine Schwenkbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn,
ausführen. Dabei entspannt sich die Schenkelfeder 20 teil
weise, was dazu führt, daß sie auf die Rückenlehne ein Dreh
moment im Sinne eines Schwenkens nach vorne ausübt. In der
vorderen Endlage des Freischwenkbereiches, wie sie in Fig.
3 dargestellt ist, ist deshalb die Rückenlehne durch die
Schenkelfeder 20 im Sinne eines Haltens in dieser Endlage
belastet. Soll die Begrenzung des Schwenkbereiches nach vorne
nicht dadurch erfolgen, daß das Rückenlehnenpolster in Anlage
an das Sitzpolster kommt, kann man einen mechanischen Anschlag
vorsehen, der einerseits durch den Rand der Platten 9 und
andererseits durch den hochgestellten Rand des Seitenholms 13
oder den den Mitnehmerzapfen 18 aufnehmenden Teil des Betäti
gungshebels 17 gebildet ist.
Wird die Rückenlehne wieder in ihre Ausgangslage zurückge
klappt, dann erfolgt dieser Klappvorgang zunächst entgegen
der Kraft der Schenkelfeder 20, bis die Zwischenstellung
erreicht ist, in der sich die Schwenkbewegung des Betätigungs
hebels 17 umkehrt. Von dieser Zwischenstellung aus drückt
die Schenkelfeder 20 die Rückenlehne in die in Fig. 1 darge
stellte hintere Endstellung. In dieser hinteren Endstellung
erfolgt auch zwangsläufig die Verriegelung.
Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch
die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind
als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch
wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere
nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
Claims (12)
1. Gelenkbeschlag für Fahrzeugsitze mit zwei um
eine Klappachse relativ zueinander schwenkbare Beschlagteile,
von denen der obere Beschlagteil der Rückenlehne und der
untere Beschlagteil dem Sitzgestell zugeordnet ist, und
mit einer Freischwenkeinrichtung, welche zwischen einer
Sperrstellung und einer Freigabestellung umschaltbar ist
und in ihrer Sperrstellung die beiden Beschlagteile form
schlüssig gegen ein Verschwenken sichert, hingegen in ihrer
Freigabestellung ein Verschwenken der Beschlagteile erlaubt,
gekennzeichnet durch
- a) ein relativ zum unteren Beschlagteil (1) unverschwenkbares oder nur bei Betätigung einer Schwenkvorrichtung ver schwenkbares Bauteil (9) an dem mit zur Klappachse (6) paralleler Schwenkachse (15) ein Sperrhebel (14) angelenkt ist,
- b) einen am oberen Beschlagteil (12) im Abstand von der Schwenkachse (15) angeordneten Anschlag (16), an dem in der Sperrstellung der Sperrhebel (14) anliegt,
- c) einen Betätigungshebel (17), der am oberen Beschlagteil (12) schwenkbar gelagert ist und im Abstand von seiner Schwenkachse (16) sowie im Bereich zwischen dem am Anschlag (16) anliegenden Teil (14′) des Sperrhebels (14) und dessen Schwenkachse (15) mit dem Sperrhebel (14) schwenk bar verbunden ist,
- d) eine Lage des Anschlages (16) bezüglich der Schwenkachse (15) des Sperrhebels (14), die bei einer Freischwenkbe wegung des oberen Beschlagteils (12) aus der mittels des Sperrhebels (14) verriegelbaren Endstellung heraus im Anschluß an eine Vergrößerung zu einer Verringerung des Abstandes zwischen dem Anschlag (16) und der Schwenk achse (15) des Sperrhebels (14) führt,
- e) eine Lage der Achse (18) der Schwenkverbindung zwischen dem Sperrhebel (14) und dem Betätigungshebel (17) derart, daß diese Achse (18) zusammen mit der Schwenkachse (15) des Sperrhebels (14) und dem Anschlag (16) die Ecken eines Dreieckes definiert, wobei in der Sperrstellung des Sperrhebels (14) die durch die Achse (18) der Schwenk verbindung zwischen dem Sperrhebel (14) und dem Betätigungs hebel (17) definierte Spitze des Dreieckes in die der Schwenkrichtung des Sperrhebels (14) in seine Sperrstellung entsprechende Richtung weist.
2. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch eine den Betätigungshebel (17) im Sinne einer Schwenk
bewegung in die der Sperrstellung des Sperrhebels (14) ent
sprechende Lage belastende, vorgespannte Feder (20).
3. Gelenkbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenkvorrichtung und das mit ihrer
Hilfe verschwenkbare Bauteil (9) Teile einer Verstell- und
Feststelleinrichtung (3, 6, 9) sind.
4. Gelenkbeschlag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der obere Beschlagteil (12) gleichachsig
zum Gelenkzapfen (6) der Verstell- und Feststellvorrichtung
(3, 6, 9) auf diesem drehbar gelagert ist und mit dem unteren
Beschlagteil (2) der feststehende Teil (3) der Verstell
und Feststellvorrichtung (3, 6, 9) fest verbunden ist.
5. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (20) ihre größte Spannung
in einer zwischen den beiden Enden des Freischwenkbereiches
des oberen Beschlagteils (12) liegenden Position hat und
der Betätigungshebel (17) zwischen der Stellung größter
Federspannung und der hinteren, verriegelbaren Endstellung
des oberen Beschlagteils (12) von der Feder (20) im Sinne
einer Verschwenkung des oberen Beschlagteils (12) gegen
diese hintere Endstellung, zwischen der Stellung größter
Federspannung und der vorderen Endstellung im Sinne einer
Verschwenkung des oberen Beschlagteils (12) gegen diese
vordere Endstellung hin belastet ist.
6. Gelenkbeschlag nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der sich von seiner Schwenkachse (15) zur
Achse (18) seiner Schwenkverbindung mit dem Betätigungshebel
(17) erstreckende Abschnitt des Sperrhebels (14) den einen
und der sich von der Angriffsstelle der vorgespannten Feder
(20) diesen zur Achse (18) der Schwenkverbindung mit dem
Sperrhebel (14) erstreckende Abschnitt des Betätigungshebels
(17) den anderen Arm eines Kniehebels bilden.
7. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (20) eine Schenkel
feder ist, deren eines Schenkelende am oberen Beschlagteil
(12) angreift.
8. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag durch einen den
Betätigungshebel (17) mit dem oberen Beschlagteil (12) ver
bindenden Anschlag-Zapfen (16) gebildet ist.
9. Gelenkbeschlag nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der am Anschlag-Zapfen (16) Anschlag findende
Bereich des Sperrhebels (14) als eine den Anschlag-Zapfen
(16) übergreifende Nase (14′) ausgebildet ist.
10. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (17) aus
zwei im Abstand nebeneinander angeordneten, laschenförmigen
Elementen besteht, zwischen die der Sperrhebel (14) eingreift.
11. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verstell- und Feststellein
richtung (3, 6, 9) zwei in Achsrichtung im Abstand neben
einander liegende, verschwenkbare Teile (9) aufweist, zwischen
die der Sperrhebel (14) eingreift.
12. Gelenkbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der obere Beschlagteil (12)
zwei in axialer Richtung im Abstand nebeneinander angeordnete,
plattenförmige Elemente aufweist, zwischen denen der Be
tätigungshebel (17), der Sperrhebel (14) und gegebenenfalls
die Verstell- und Feststelleinrichtung (3, 6, 9) angeordnet
sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883835528 DE3835528A1 (de) | 1988-10-19 | 1988-10-19 | Gelenkbeschlag mit freischwenkeinrichtung fuer fahrzeugsitze |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19883835528 DE3835528A1 (de) | 1988-10-19 | 1988-10-19 | Gelenkbeschlag mit freischwenkeinrichtung fuer fahrzeugsitze |
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DE3835528A1 true DE3835528A1 (de) | 1990-04-26 |
DE3835528C2 DE3835528C2 (de) | 1992-06-25 |
Family
ID=6365414
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883835528 Granted DE3835528A1 (de) | 1988-10-19 | 1988-10-19 | Gelenkbeschlag mit freischwenkeinrichtung fuer fahrzeugsitze |
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