DE3943330C1 - - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsplatte für ein
Scharnier, vorzugsweise ein Möbelscharnier, bestehend aus einer
Grundplatte und einer relativ zu dieser verstellbaren Zwischen
platte, die mit der Grundplatte in unterschiedlichen
Einstellagen verbindbar und auf der ein üblicher Scharnierarm
befestigbar ist.
Zum Ausgleich unvermeidbarer Herstellungstoleranzen und Montage
ungenauigkeiten ist es erwünscht, daß sich Möbelscharniere nach
ihrer Montage in der Weise justieren lassen, daß die Scharniere
in der Tiefe des Möbels, in seitlicher Richtung und möglichst
auch in Richtung der Höhe des Möbels verstellbar sind. Möbel
scharniere sind üblicherweise durch ein topfartiges Scharnier
teil mit der Rückseite eines Türflügels verbunden, das über
einen Gelenkmechanismus mit einem Scharnierarm gekoppelt ist,
der zur Justierung bei modernen Scharnieren in zwei oder drei
Koordinatenrichtungen verstellbar auf einer Montage- oder
Befestigungsplatte gehalten ist, die auf der Innenfläche einer
Tragwand eines Möbels befestigt ist.
Eine mehrteilige Befestigungsplatte, die eine Einstellung eines
Scharnierarms in 3 Koordinatenrichtungen ermöglicht, ist
beispielsweise aus der DE-OS 38 41 405 bekannt.
Bei üblichen Möbelscharnieren wird vorausgesetzt, daß sie in
ihrer Schließstellung eine Tür oder Klappe in einem Winkel von
90 Grad zu der Tragwand des Möbels halten. Nun gibt es zunehmend
auch spezielle Möbel, bei denen in der Schließstellung eine Tür
oder Klappe einen von 90 Grad abweichenden Winkel mit der Trag
wand einschließt. Da für derartige Fälle übliche serienmäßige
Scharniere nicht verwendbar sind, müssen an den jeweiligen
Winkel angepaßte Scharniere hergestellt oder aber besondere
Beschläge, beispielsweise keilförmige Unterlegplatten, verwendet
werden.
Aus dem DE-GM 83 13 305 ist ein keilförmiges Beschlagteil
bekannt, durch das sich die Befestigungsplatte eines Möbel
scharniers in einer dem Keilwinkel entsprechenden Winkellage an
der Tragwand eines Möbels befestigen läßt, so daß die durch das
Scharnier angelenkte Möbeltür in ihrer Schließstellung einen
größeren Winkel als 90 Grad zu der Tragwand einnimmt. Die
Montage und Einjustierung derartiger keilförmiger Zwischenstücke
ist aber verhältnismäßig aufwendig und kompliziert.
Um eine Tür in ihrer Schließstellung in von 90 Grad abweichenden
Winkelstellungen an einer Tragwand befestigen zu können, ist aus
der AT 3 81 556 B ein spezieller Scharnierarm bekannt, der in
seinem vorderen Bereich schwenkbar mit einem Gelenkträger
verbunden ist, der sich in unterschiedlichen Winkellagen zu dem
Scharnierarm durch komplementär zylindrisch gekrümmte Flächen
festlegen läßt.
Aus der DE-OS 35 11 493 ist ein gekrümmter Scharnierarm bekannt,
der sich zur Einstellung unterschiedlicher von 90 Grad
abweichender Winkellagen einer Tür zu der Tragwand an einem an
der Tragwand befestigten vorspringenden Halterungsarm mit
entsprechender Krümmung festlegen läßt.
Die beiden zuletzt beschriebenen Scharnierarme bedingen jedoch
spezielle Scharnierkonstruktionen, die wegen der üblicherweise
nur benötigten kleinen Serien unwirtschaftlich und kostspielig
sind und zudem auch einen erhöhten Aufwand bei der separaten
Lagerhaltung erfordern.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Befestigungsplatte der
eingangs angegebenen Art zu schaffen, mit der sich Scharniere
üblicher Bauart in der Weise an Tragwänden von Möbeln o. dgl.
befestigen lassen, daß die durch diese angelenkten Türen oder
Klappen zu der Tragwand einen von 90 Grad abweichenden Winkel in
der Schließstellung einnehmen. Dabei soll der Winkel der Tür zu
der Tragwand in einfacher Weise stufenlos über einen großen
Bereich einstellbar sein.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst. Bei der
erfindungsgemäßen Befestigungsplatte lassen sich die Grundplatte
und die Zwischenplatte in einer gemeinsamen, etwa rechtwinkelig
auf diesen stehenden Mittelebene auf unterschiedliche von diesen
eingeschlossene Winkel einstellen und sich in frei wählbaren
eingestellten Winkellagen miteinander verbinden. Während bei
bekannten Befestigungsplatten die Zwischenplatte relativ zur
Grundplatte zur Einstellung des Scharniers in der Tiefe oder in
Richtung der Höhe oder Seite verstellbar ist, ist die Zwischen
platte bei der erfindungsgemäßen Befestigungsplatte auf der
Grundplatte auf gekrümmten Flächen verschieblich geführt, so daß
sich die Zwischenplatte zu der Grundplatte zur Einstellung des
Winkels der Tür oder Klappe zu der Tragwand in der Schließ
stellung verschwenken und in gewählten Schwenkstellungen mit
dieser verbinden läßt.
Die Zwischenplatte der erfindungsgemäßen Befestigungsplatte ist
dabei in der Weise ausgestaltet, daß sich übliche Scharnierarme
von serienmäßig hergestellten Scharnieren an dieser befestigen
lassen. Beispielsweise kann die Zwischenplatte hinsichtlich
ihrer Befestigungsmöglichkeiten für den Scharnierarm wie die aus
der DE-PS 34 26 672 bekannte Befestigungsplatte ausgebildet
sein, so daß sich Scharnierarme mit dieser sowohl in einstell
barer Weise verschrauben als auch verrasten lassen.
Zweckmäßigerweise weist die Zwischenplatte auf ihrer Unterseite
eine konkav und die Grundplatte auf ihrer Oberseite eine
entsprechend konvex gekrümmte Stützfläche auf. Selbst
verständlich können die zusammenwirkenden Stützflächen auch
umgekehrt angeordnet sein.
Der Krümmungsradius der konkav gekrümmten Stützfläche kann
kleiner als der Krümmungsradius der konvex gekrümmten Stütz
fläche sein, so daß sich die aufeinander liegenden Teile der
Stützflächen spiellos aufeinander verspannen lassen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Grundplatte auf ihrer Unterseite im Bereich der gekrümmten
Stützfläche mit einer in Umfangsrichtung der Stützfläche
verlaufenden Nut und im Grund der Nut mit einem die Stützfläche
durchsetzenden Langloch geringerer Breite versehen ist und daß
in der Nut eine Mutter längsverschieblich geführt ist, die sich
mit gegenüberliegenden zueinander parallelen Seiten mit Spiel an
den Nutflanken abstützt und in die eine Schraube eingeschraubt
ist, die eine Bohrung in der gekrümmten Stützfläche der
Zwischenplatte durchsetzt. Die Mutter bildet somit gleichsam
einen in der Nut geführten und auf deren stufenartigen Absätzen
abgestützten Gleitstein, über den sich die Platten in den
eingestellten Winkellagen miteinander verbinden lassen.
Zusätzlich kann die Zwischenplatte mit seitlich auskragenden
Zapfen versehen sein, die in seitlichen Führungsnuten oder an
seitlichen Führungskanten oder Führungsrippen der Grundplatte,
die um die gleiche Krümmungsachse wie die Stützfläche
konzentrisch gekrümmt sind, geführt sind. Zapfen und Führungen
können selbstverständlich auch ausgetauscht sein.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich
die gekrümmten Stützflächen nur über einen Teil der Längen der
Grund- und Zwischenplatten erstrecken. Da die Zwischenplatte bei
ihrer Verschiebung auf der Grundplatte zur Winkelverstellung
auch eine translatorische Bewegung ausführt, kann die Größe
dieser translatorischen Verschiebung verkleinert werden, wenn
die gekrümmten Stützflächen einen entsprechend kleineren
Krümmungsradius erhalten. Bei der Montage der Grundplatten an
den Tragwänden wird die entsprechend der Winkeleinstellung
erfolgende Verschiebung berücksichtigt, da diese für den
vorgegebenen Winkel grundsätzlich konstant bleibt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Scharnier mit
Befestigungsplatte, die in der Weise eingestellt ist,
daß die Tür in der Schließstellung den größtmöglichen
Winkel zu der Tragwand einnimmt,
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch ein
Scharnier mit Befestigungsplatte, die auf den kleinsten
Winkel der Tür relativ zu der Tragplatte in der
Schließstellung eingestellt ist,
Fig. 3 eine Seitenansicht der aus Grund- und Zwischenplatte
betehenden Befestigungsplatte in auseinandergezogener
Darstellung ihrer Einzelteile,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Zwischenplatte,
Fig. 5 eine Draufsicht und einen Schnitt durch die
Gleitmutter,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Grundplatte,
Fig. 7 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch eine
zweite Ausführungsform eines Scharniers mit
Befestigungsplatte,
Fig. 8 einen der Fig. 7 entsprechenden Schnitt in der kleinsten
Winkeleinstellung,
Fig. 9 einen Schnitt durch die Befestigungsplatte nach den
Fig. 7 und 8 im auseinandergezogenen Zustand ihrer
Einzelteile,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Gleitmutter nach den Fig. 7 bis
9,
Fig. 11 eine Draufsicht auf die Zwischenplatte,
Fig. 12 eine Draufsicht auf die Grundplatte und
Fig. 13 einen Schnitt durch die Grundplatte längs der Linie
XIII-XIII in Fig. 12.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 6 besteht die
Befestigungsplatte 1 aus der Grundplatte 2 und der Zwischen
platte 3. Die Grundplatte weist einen in Draufsicht im wesent
lichen rechteckigen langgestreckten Mittelteil 4 auf, der gemäß
der Linie 5 in Fig. 3 eine konvexe, zylinderschalenförmige
Krümmung aufweist. Die Zwischenplatte 3 ist auf ihrer Unterseite
mit einer komplementär konvex gekrümmten Stützfläche 6 versehen.
Zwischen den konvex zylinderschalenförmig gekrümmten Stütz
flächen 6 der Zwischenplatte 3 ist eine Einziehung vorgesehen,
in die die rampenartige und ebenfalls gekrümmte Erhöhung 7 ragt,
die im mittleren Bereich der Stützfläche 4 der Grundplatte in
der aus den Fig. 3 und 6 ersichtlichen Weise vorgesehen ist. Die
rampenartige Erhöhung 7 ist in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise
mit einem rechteckigen Langloch 9 versehen. Das Langloch 9 ist
in dem Grund einer nach unten hin offenen gekrümmten Nut der
Deckplatte 2 vorgesehen, in der die Gleitmutter 10 geführt ist.
Die Gleitmutter 10 ist in Draufsicht viereckig ausgebildet und
weist an gegenüberliegenden Seiten stufenförmige Absätze 11 auf.
Mit diesen Absätzen 11 stützt sich die Gleitmutter 10 auf den
Rändern des Langloches 9 ab, während die eingezogenen Seiten der
Gleitmutter 10 undrehbar zwischen den Seitenrändern des Lang
loches 9 gehalten sind. Die Zwischenplatte 3 ist in einer
Vertiefung 12 mit einer Bohrung 13 für eine Klemmschraube 14
versehen, die in der aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Weise in
die Gleitmutter 10 eingeschraubt ist.
Die Zwischenplatte 3 ist in ihrem vorderen Bereich mit
gegenüberliegenden zapfenartigen Vorsprüngen 15 versehen, die in
seitliche Nuten 16 der Grundplatte 2 geführt sind.
Die Zwischenplatte 3 ist mit einer mittleren, sockelartigen
Erhöhung 17 versehen, die in ihrem mittleren Bereich mit einer
Gewindebohrung 18 zum Einschrauben einer Befestigungsschraube 19
zur Befestigung eines Scharnierarmes oder einer weiteren, einen
Scharnierarm tragenden Zwischenplatte versehen ist.
Die Oberseite der Zwischenplatte 3 ist so ausgestaltet, daß auf
dieser übliche, serienmäßig hergestellte Scharnierarme von
Scharnieren befestigt werden können.
Auf die Befestigungsplatte 1 ist nach den Fig. 1 und 2 eine
weitere den Scharnierarm 20 tragende Zwischenplatte 21 durch die
Befestigungsschraube 19 aufgeschraubt. Der Scharnierarm 20 und
diese weitere Zwischenplatte 21 sind in der Weise ausgestaltet,
wie es in der DE-OS 38 41 405 anhand von deren Fig. 2 beschrieben
worden ist. Die weitere Zwischenplatte 21 kann durch eine
Schnappverbindung mit der diese tragenden Zwischenplatte
verrastet werden. Im Beispiel der Fig. 1 und 2 ist die Zwischen
platte 21 aber mit der Zwischenplatte 3 in der Weise
verschraubt, wie es in der DE-OS 38 41 405 als alternative
Befestigungsmöglichkeit beschrieben worden ist.
Die Verwendung der in der DE-OS 38 41 405 beschriebenen weiteren
Zwischenplatte mit dem mit dieser schwenkbar verbundenen Scharnier
arm ist insofern besonders vorteilhaft, als sich der Scharnier
arm 20 durch Betätigung der Stellschraube 22 relativ zu der
weiteren Zwischenplatte 21 verschwenken läßt, so daß diese
Verschwenkbarkeit zusätzlich zur Justierung der Winkellage des
Scharnierarms 20 relativ zu der Tragwand ausgenutzt werden kann.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 13 sind die
Grundplatte 25 und die Zwischenplatte 26 nur über einen Teil
ihrer Länge mit zylinderschalenförmig gekrümmten Stützflächen
27, 28 versehen. Da die Stützflächen 27, 28 einen kleineren
Krümmungsradius aufweisen, führt die Zwischenplatte 26 bei ihrer
Schwenkverstellung auf der Grundplatte 25 nur eine geringere
translatorische Bewegung in Längsrichtung aus.
Die Grundplatte 25 und die Zwischenplatte 26 sind auch bei der
zweiten Ausführungsform in der den Fig. 1 bis 6 entsprechenden
Weise durch eine Gleitmutter 30 und eine Spannschraube 31 in den
eingestellten Winkelstellungen miteinander verspannbar.
Die Zwischenplatte 26 ist wiederum mit seitlichen zapfenartigen
Vorsprüngen 32 versehen, die hinter bogenförmig gekrümmte
leistenartige Vorsprünge 33 in Seitenteilen der Grundplatte 25
greift.
Die Grundplatten 2 und 25 sind mit seitlich angesetzten, flügel
artigen Fortsätzen 35 versehen, die Langlöcher 36 aufweisen, die
der höhenverstellbaren Befestigung der Grundplatten an Tragwänden
durch entsprechende Befestigungsschrauben dienen.
Wie aus den Fig. 7 und 8 ersichtlich ist, ist auf der
Zwischenplatte 26 in einer den Fig. 1 und 2 entsprechenden Weise
eine weitere Zwischenplatte 21 durch eine Befestigungsschraube
19 befestigt, die in einstellbarer Weise schwenkbar mit dem
Scharnierarm 20 verbunden ist.
Claims (6)
1. Befestigungsplatte für ein Scharnier, vorzugsweise ein
Möbelscharnier, bestehend aus einer Grundplatte und einer
relativ zu dieser verstellbaren Zwischenplatte, die mit der
Grundplatte in unterschiedlichen Einstellagen verbindbar
und auf der ein üblicher Scharnierarm befestigbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Grundplatte (2, 25) und die Zwischenplatte
(3, 26) über ein Paar von komplementär zylindrisch
gekrümmten Flächen (5, 6, 27, 28) aufeinander abstützen, deren
Krümmungsachsen sich quer zur Längsmittelebene der Platten
erstrecken.
2. Befestigungsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenplatte (3, 26) auf ihrer Unterseite eine
konkav und die Grundplatte (2, 25) auf ihrer Oberseite eine
entsprechend konvex gekrümmte Stützfläche aufweist.
3. Befestigungsplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Krümmungsradius der konkav gekrümmten
Fläche (6, 28) kleiner ist als der Krümmungsradius der
konvex gekrümmten Stützfläche (5, 27).
4. Befestigungsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (2, 26) auf
ihrer Unterseite im Bereich der gekrümmten Stützfläche mit
einer in Umfangsrichtung der Stützfläche verlaufenden Nut
und im Grund der Nut mit einem die Stützfläche
durchsetzenden Langloch (9) geringerer Breite versehen ist
und daß in der Nut eine Mutter (10, 30) längs verschieblich
geführt ist, die sich mit gegenüberliegenden und zueinander
parallelen Seiten mit Spiel in den Nutflanken oder den
Rändern des Langloches abstützt und in die eine Schraube
(14, 31) eingeschraubt ist, die eine Bohrung in der
gekrümmten Stützfläche der Zwischenplatte durchsetzt.
5. Befestigungsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenplatte (3, 25) mit
seitlich auskragenden Zapfen versehen ist, die in seitlichen
Führungsnuten oder an seitlichen Führungskanten oder
Führungsrippen der Grundplatte, die um die gleiche
Krümmungsachse wie die Stützflächen konzentrisch gekrümmt
sind, geführt sind.
6. Befestigungsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die gekrümmten Stütz
flächen (27, 28) nur über einen Teil der Länge der Grund
und Zwischenplatte (25, 26) erstrecken.
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