DE3841405A1 - Scharnierarm mit einer befestigungsplatte zu dessen befestigung an einem moebelteil o. dgl. - Google Patents
Scharnierarm mit einer befestigungsplatte zu dessen befestigung an einem moebelteil o. dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft einen Scharnierarm mit einer Befestigungs
platte zu dessen Befestigung an einem Möbelteil o. dgl., von
denen der Scharnierarm in Führungen einer Befestigungsplatte
einsetzbar und wahlweise mit einer Befestigungsplatte mit einer
Gewindebohrung für eine Befestigungsschraube durch diese
Befestigungsschraube verspannbar oder mit einer Befestigungs
platte mit einem Anschlag und mit einem abgefederten haken
förmigen Rastvorsprung, der hinter eine Haltekante des Scharnier
arms oder einer mit diesem verbundenen Zwischenplatte ein
schnappt, verrastbar ist.
Bei einem aus der EP-OS 2 55 692 bekannten Scharnierarm ist
dieser in Längsrichtung der Befestigungsplatte, also in der
Tiefe des Möbels, verstellbar, wenn der Scharnierarm unmittelbar
durch eine Befestigungsschraube mit der Befestigungsplatte
verspannt ist und diese durch ein die erforderliche Längsver
stellung erlaubendes Langloch des Scharnierarms oder der mit
diesem verbundenen Zwischenplatte greift. Hingegen läßt sich der
bekannte Scharnierarm dann nicht zur Tiefeneinstellung in Längs
richtung auf der Grundplatte verschieben und fixieren, wenn
der Scharnierarm durch eine Schnappverbindung auf der
Befestigungsplatte festgelegt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, den bekannten Scharnierarm,
der sich ohne zusätzliche Anpassungsmaßnahmen sowohl mit einer
üblichen Grundplatte durch eine Befestigungsschraube verspannen
als auch mit einer Grundplatte mit Schnappverbindungselementen
verrasten läßt, derart zu verbessern, daß er sich auch dann zur
Tiefeneinstellung in Längsrichtung der Befestigungsplatte
verstellen läßt, wenn er mit dieser durch eine Schnappverbindung
verbunden ist. Es soll also ein einheitlich ausgebildeter
Scharnierarm geschaffen werden, der sich unabhängig von der
gewählten Befestigungsart mit der Möglichkeit zur
Tiefeneinstellung mit der Befestigungsplatte verbinden läßt und
eine einfache und leicht herstellbare Form aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Scharnierarm der
gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß die eine Schnapp
verbindung ermöglichende Befestigungsplatte aus einer Grund
platte besteht, die mit Führungen für eine längsverschieblich
auf dieser gelagerten Zwischenplatte versehen ist, die mit der
Grundplatte durch eine in diese einschraubbare und durch ein
Langloch der Zwischenplatte greifende Klemmschraube verspannbar
ist und die an ihrem hinteren Ende mit einem um eine Querachse
schwenkbar gelagerten, federbelasteten Rasthebel und an ihrem
vorderen Ende mit einer Achse, mit Achszapfen oder mit einer
Schwenkkante versehen ist, und daß auf die Achszapfen oder
Schwenkkante der Scharnierarm durch ein hakenförmiges Teil
einhängbar und um diese in seine mit der Zwischenplatte
verrastete Stellung schwenkbar ist, in der der Rasthebel haltend
an einem den Scharnierarm fixierenden Teil angreift.
Der erfindungsgemäße Scharnierarm ist bei einheitlicher
Ausgestaltung geeignet, sowohl durch eine Befestigungsschraube
mit einer Grundplatte verspannt als auch auf diese aufgerastet
zu werden, wenn diese mit den erforderlichen Rasteinrichtungen
versehen ist. Für beide Montagearten müssen keine besonderen
Ausgestaltungen, auch nicht für weitere Verstellungen,
vorgesehen werden, weil die Höhen- und Tiefenverstellung und
gegebenenfalls auch die Schnappverbindung der Grundplatte
zugewiesen sind.
Der erfindungsgemäße Scharnierarm ist mit der Zwischenplatte
verrastbar, die ihrerseits zur Tiefeneinstellung in Längs
richtung auf der Grundplatte geführt und mit dieser durch eine
Befestigungsschraube verspannbar ist. Um die Befestigungs
schraube behinderungsfrei mit einem Schraubenzieher erreichen zu
können, ist das Stegteil des Scharnierarms und der gegebenen
falls mit diesem verbundenen Zwischenplatte mit einem fenster
artigen Langloch versehen.
Zweckmäßigerweise ist die Zwischenplatte mit einem Widerlager
für ein Anschlagteil des Scharnierarms oder einer mit diesem
verbundenen weiteren Zwischenplatte versehen. In weiterer Ausge
staltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Widerlager aus im
Querschnitt etwa trapezförmigen Vorsprüngen, die auf den Außen
seiten der Schenkel der im Querschnitt U-förmigen Zwischenplatte
angebracht sind, und die Anschlagteile aus etwa komplementären
Aussparungen in den unteren Randbereichen der Schenkel des
U-förmigen Scharnierarms oder der mit diesem verbundenen
weiteren Zwischenplatte bestehen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der
Rasthebel mit seitlichen hakenförmigen Teilen versehen ist, die
im mit der Zwischenplatte verrasteten Zustand hinter nasen
förmige Fortsätze der Schenkel des Scharnierarms oder der
weiteren Zwischenplatte übergreifen. Diese nasenförmigen Fort
sätze fassen das Mittelteil des federbelasteten Hebels etwa
gabelförmig ein und werden von den seitlichen hakenförmigen
Teilen des Rasthebels übergriffen, so daß eine gute Verankerung
gewährleistet ist. Dabei weisen die nasenförmigen Fortsätze
untere schräg verlaufende Kanten auf, die keilförmige Auflauf
rampen für den Rasthebel bilden, so daß dieser beim Verschwenken
und Niederdrücken des Scharnierarms zurückgeschwenkt wird, bis
er verrastend hinter die nasenförmigen Fortsätze einfällt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
weitere Zwischenplatte zur Seiteneinstellung (Einstellung der
Fuge) schwenkbar mit dem Scharnierarm verbunden ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird eine dreidimen
sionale Einstellmöglichkeit des Scharnierarms dadurch
geschaffen, daß die Grundplatte zweiteilig ausgebildet ist und
aus einer an einer Tragwand o.dgl. durch Befestigungsschrauben
oder Dübel befestigbaren Basisplatte und aus einer diese
zumindest teilweise übergreifenden oder überdeckenden und auf
dieser quer zum Scharnierarm o. dgl. verschieblich geführten Deck
platte besteht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Führung für die Zwischenplatte aus einer mittleren endseitigen
Verlängerung der Deckplatte besteht, die schmaler ist als diese
bzw. als deren Mittelteil und die in eine Führungsöse der
Zwischenplatte greift, die durch endseitige, unter deren untere
Ebene herabgezogene Schenkel und ein diese in ihrem unteren
Bereich verbindendes Joch gebildet ist. Zweckmäßigerweise liegt
die Befestigungsschraube, die zur Befestigung der Zwischenplatte
auf der Deckplatte durch das in dieser befindliche Langloch
greift, im Bereich des Langloches, vorzugsweise einer
schlüsselartigen Verbreiterung dieses Langloches, der weiteren
mit dem Scharnierarm verbundenen Zwischenplatte.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
weiteren Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht des mit der Befestigungsplatte
verrasteten Scharnierarms,
Fig. 2 Längsschnitte durch den Scharnierarm und die
Befestigungsplatte im von der Befestigungsplatte
abgehobenen Zustand des Scharnierarms und
Fig. 3 eine Draufsicht auf den mit der Befestigungsplatte
verrasteten Scharnierarm nach Fig. 1.
Die Grundplatte 1 ist längsverschieblich mit der mit Rastein
richtungen versehenen Zwischenplatte 4 verbunden. Auf die
Zwischenplatte 4 ist der Scharnierarm 2 über die schwenkbar mit
diesem verbundene Zwischenplatte 3 aufrastbar.
Die Grundplatte 1 besteht aus einer in Draufsicht kreuzförmigen
Basisplatte 5 und einer diese vollständig überdeckenden, eben
falls kreuzförmigen Deckplatte 6. Dabei ist die Basisplatte 5 in
einer Aussparung der Unterseite der Deckplatte 2 angeordnet. Das
langgestreckte Mittelteil der Basisplatte 1 ist in Draufsicht
rechteckig und um so viel schmaler als das Mittelteil der
Aussparung auf der Unterseite der Deckplatte 2, daß die
erforderliche Querverschieblichkeit gewährleistet ist. Die
Flügelteile der Basisplatte sind ebenfalls um so viel kürzer als
die Aussparungen auf der Unterseite in den Flügelteilen 7, 8 der
Deckplatte 6, so daß die Flügelteile der Basisplatte 5 in den
Aussparungen der Flügelteile 6, 8 der Deckplatte 6 geführt sind
und die Querverschieblichkeit gewährleistet ist.
Die hintere schmale Seite des Mittelteils der Basisplatte 5 ist
mit einer nach innen hin verlaufenden Schrägfläche 9 versehen,
so daß die hintere Seite der Basisplatte 5 eine hakenförmige
Kante 10 aufweist. Diese hakenförmige Kante 10 greift in eine
komplementäre Nut an der Hinterseite der Aussparung auf der
Unterseite der Deckplatte 6, die durch eine schräg verlaufende
Flanke 11 gebildet ist, die etwa parallel zu der Schrägfläche 9
verläuft.
Auf der der hakenförmigen Kante gegenüberliegenden Seite ist das
Mittelteil der Basisplatte 5 mit einem Langloch versehen, das
ein Schaft 13 durchsetzt, der in der aus Fig. 2 ersichtlichen
Weise mit der Deckplatte 6 vernietet ist. Der Schaft 13 ist an
seinem unteren Ende mit einem verbreiterten Kopf versehen,
dessen Rand sich auf den in die Basisplatte 5 eingelassenen Rand
des Langloches abstützt.
Die Basisplatte ist in ihren Flügelteilen mit Bohrungen für
Befestigungsschrauben versehen. Diese Bohrungen befinden sich im
Bereich von Langlöchern 14, 15 der Flügelteile 7, 8 der Deckplatte
6, deren Breite größer ist als die Breite der Köpfe (16, 17) der
Befestigungsschrauben, so daß diese durch die Deckplatte 6
hindurch behinderungsfrei eingeschraubt werden können.
In ihrem vorderen Bereich ist die Deckplatte 6 mit einem
weiteren quer verlaufenden Langloch 18 versehen, durch das eine
weitere, die Deckplatte fixierende Befestigungsschraube einge
schraubt werden kann.
Zur Verspannung der Deckplatte 6 mit der Basisplatte 5 ist die
Basisplatte 5 in einem Flügelteil mit einer Gewindebohrung
versehen, in die eine Befestigungsschraube 19 eingeschraubt ist,
deren Schaft ein querverlaufendes Langloch des Flügelteils 8 der
Deckplatte 6 durchsetzt.
Die Deckplatte 6 ist in ihrem mittleren Bereich mit einer sockel
artigen, in Draufsicht etwa rechteckigen Erhöhung 20 versehen,
die über das vordere Ende der Deckplatte 6 hinausgeführt ist und
dadurch einem im Querschnitt etwa rechteckigen dornartigen
Führungsfortsatz 21 bildet. In ihrem hinteren Bereich ist die
sockelartige Erhöhung 20 mit einer Gewindebohrung für eine
Befestigungsschraube 22 für die Zwischenplatte 4 versehen. Die
Zwischenplatte 4 ist im Querschnitt U-förmig ausgebildet, wobei
deren seitlichen Schenkel den Sockel 20 einfassende Ränder
bilden. Diese Ränder sind in dem vorderen Bereich der Zwischen
platte 4 bis unter deren Unterseite verlängert, wobei die
dadurch gebildeten Schenkel unter Bildung einer Öse durch den
jochartigen Steg 22 miteinander verbunden sind. Die Zwischen
platte 4 ist in ihrem mittleren Bereich mit einem Langloch 23
versehen, durch das der Schaft der Befestigungsschraube 24
greift. Auf den gabelförmigen Schenkeln 25 der Rückseite der
Zwischenplatte 4 ist auf einem Bolzen 26 ein Rasthebel 27
schwenkbar gelagert, der durch eine Schenkelfeder 28 beauf
schlagt ist, die diesen im Uhrzeigersinn zu verschwenken
trachtet. In ihrem vorderen Bereich ist die Zwischenplatte 4 mit
seitlichen schräg nach hinten auskragenden und endseitig abge
rundeten Stegen 29 versehen, auf die die hakenförmigen Teile der
schwenkbar mit dem Scharnierarm 2 verbundene Zwischenplatte 3
einhakbar sind, so daß der Scharnierarm durch Verschwenken um
die Kanten 29 in seine mit der Zwischenplatte 4 verrastete
Stellung gedrückt werden kann, in der der Rasthebel 27
nasenförmige Widerlagerteile 30 der Zwischenplatte 3 verrastend
übergreift. Insoweit entspricht der Aufbau der Grundplatte 1 mit
der mit dieser verschraubten Zwischenplatte 4 der dreiteiligen
Grundplatte nach der älteren, aber nicht vorveröffentlichten
Patentanmeldung P 38 20 389.8, auf die zur näheren Erläuterung
Bezug genommen wird.
Der Scharnierarm 2 besteht aus einem Blechstanzteil, dessen
seitlichen Schenkel 31 von dem mittleren Stegteil U-förmig
abgewinkelt sind. Der Scharnierarm 2 ist an seinem vorderen Ende
mit Bohrungen versehen, die der Aufnahme von Gelenkbolzen
beliebiger Gelenke, beispielsweise der Lenker von Viergelenk
scharnieren dienen.
An seinem hinteren Ende sind die Schenkel 31 des Scharnierarms 2
mit nach hinten hin frei auslaufenden Langlöchern 32 versehen,
in die die durch Einstanzungen gebildeten zapfenartigen
Vorsprünge 33 der Zwischenplatte 3 greifen. Die Zwischenplatte 3
ist ebenfalls aus einem Blechstanzteil gebildet, dessen Seiten
34 von dem mittleren Stegteil 35 U-förmig abgewinkelt sind. Die
zapfenartigen Vorsprünge 33 sind in den abgewinkelten Schenkeln
34 gebildet. In ihren vorderen freigeschnittenen Bereichen sind
die Schenkel 34 mit schrägverlaufenden Langlöchern 35 versehen,
die ein Stift 36 durchsetzt, dessen Enden in Bohrungen der
Schenkel 31 des Scharnierarms 2 vernietet sind.
In eine Gewindebohrung des Stegteils 36 des Scharnierarms 2 ist
eine Stellschraube 37 eingeschraubt, die einen unteren
verjüngten Schaftteil mit eingedrehter Ringnut aufweist. Diese
Ringnut ist in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise in einem Lang
loch 38 gehaltert, das frei auslaufend an der Vorderkante des
Stegteils 35 der Zwischenplatte 3 vorgesehen ist. Durch Drehen
der Stellschraube 37 läßt sich somit der Scharnierarm 2 relativ
zu der Zwischenplatte 3 verschwenken, wobei infolge der Schräg
führung 35 der Scharnierarm 2 bei einem Verschwenken relativ zu
der Zwischenplatte 3 auch eine translatorische Bewegung
ausführt, die die Änderung der Fuge zwischen der Tür o.dgl. und
einem Schrank o.dgl. bei einer Seitenverstellung einer Tür
o.dgl. kompensiert, so daß der Spalt zwischen der Tür und dem
Schrank bei einer Seitenverstellung konstant bleibt.
Die Schenkel 31 der Zwischenplatte 3 sind in ihrem hinteren
Endbereich mit nach unten weisenden Zähnen 38 versehen. Diese
Zähne dienen der Verkrallung auf einer vorzugsweise mit Riefen
versehenen Grundplatte, wenn der Scharnierarm 2 über die
Zwischenplatte 3 durch eine Befestigungsschraube unmittelbar mit
der Grundplatte verspannt wird.
Die Schenkel der Zwischenplatte 4 sind auf ihren äußeren Seiten
mit schräg verlaufenden Rippen versehen, die obere abgerundete
Verdickungen 29 tragen.
Die Zwischenplatte 3 ist an ihrem vorderen Ende in ihren
seitlichen Schenkeln mit hakenförmigen Teilen 40 versehen, so
daß sich diese auf die abgerundeten Endbereiche 29 der
seitlichen Rippen einhaken lassen. Die abgerundeten Endbereiche
29 der Zwischenplatte 4 definieren eine Schwenkachse für den
Scharnierarm 2, so daß sich dieser um die wulstartige Kante 29
verschwenken läßt, bis die hakenförmigen Teile 42 des Rasthebels
27 über die nasenartigen Fortsätze 30 der Zwischenplatte 3
schnappend greifen. Die nasenartigen Endteile 30 sind auf ihrer
Unterseite mit schrägen Kanten 43 versehen, die den Rasthebel 42
bei einem Aufdrücken zurückdrücken, bis die hakenförmigen Teile
verrastend über die nasenförmigen Vorsprünge 30 schnappen.
In ihren hinteren Bereichen sind die Schenkel der Zwischenplatte
3 mit trapezartigen Aussparungen 44 versehen, die Anschlagteile
für komplementär geformte trapezförmige Widerlager bilden, die
auf den Außenseiten der Schenkel der Zwischenplatte 4 vorgesehen
sind.
Claims (13)
1. Scharnierarm mit einer Befestigungsplatte zu dessen Befes
tigung an einem Möbelteil o. dgl., von denen der Scharnier
arm in Führungen einer Befestigungsplatte einsetzbar und
wahlweise mit einer Befestigungsplatte mit einer Gewinde
bohrung für eine Befestigungsschraube durch diese Befesti
gungsschraube verspannbar oder mit einer Befestigungsplatte
mit einem Anschlag und mit einem abgefederten hakenförmigen
Rastvorsprung, der hinter eine Haltekante des Scharnierarms
oder einer mit dieser verbundenen Zwischenplatte ein
schnappt, verrastbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Schnappverbindung ermöglichende Befestigungs platte aus einer Grundplatte (1) besteht, die mit Führungen für eine längsverschieblich auf dieser gelagerten Zwischen platte (4) versehen ist, die mit der Grundplatte (1) durch eine in diese einschraubbare und durch ein Langloch (23) der Zwischenplatte (4) greifende Klemmschraube (24) verspannbar ist und die an ihrem hinteren Ende mit einem um eine Querachse (26) schwenkbar gelagerten, federbelasteten Rasthebel (27) und an ihrem vorderen Ende mit einer Achse, mit Achszapfen oder mit einer eine Schwenkachse bildenden Kante (29) versehen ist, und
daß auf auf die Achszapfen oder der Schwenkkante (29) der Scharnierarm (2) durch ein hakenförmiges Teil (40) einhängbar und um diese in seine mit der Zwischenplatte (4) verrastete Stellung schwenkbar ist, in der der Rasthebel (27) haltend an einem den Scharnierarm (2) fixierenden Teil (30) angreift.
dadurch gekennzeichnet,
daß die eine Schnappverbindung ermöglichende Befestigungs platte aus einer Grundplatte (1) besteht, die mit Führungen für eine längsverschieblich auf dieser gelagerten Zwischen platte (4) versehen ist, die mit der Grundplatte (1) durch eine in diese einschraubbare und durch ein Langloch (23) der Zwischenplatte (4) greifende Klemmschraube (24) verspannbar ist und die an ihrem hinteren Ende mit einem um eine Querachse (26) schwenkbar gelagerten, federbelasteten Rasthebel (27) und an ihrem vorderen Ende mit einer Achse, mit Achszapfen oder mit einer eine Schwenkachse bildenden Kante (29) versehen ist, und
daß auf auf die Achszapfen oder der Schwenkkante (29) der Scharnierarm (2) durch ein hakenförmiges Teil (40) einhängbar und um diese in seine mit der Zwischenplatte (4) verrastete Stellung schwenkbar ist, in der der Rasthebel (27) haltend an einem den Scharnierarm (2) fixierenden Teil (30) angreift.
2. Scharnierarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zwischenplatte (4) mit einem Widerlager für ein
Anschlagteil des Scharnierarms (2) oder einer mit diesem
verbundenen weiteren Zwischenplatte (3) versehen ist.
3. Scharnierarm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Widerlager aus im Querschnitt etwa trapezförmigen Vor
sprüngen, die auf den Außenseiten der Schenkel der im Quer
schnitt U-förmigen Zwischenplatte (4) angebracht sind, und
die Anschlagteile aus etwa komplementären Aussparungen (44)
den unteren Randbereichen der Schenkel des U-förmigen
Scharnierarms oder der mit diesen verbundenen weiteren
Zwischenplatte (3) bestehen.
4. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rasthebel (27) mit seitlichen haken
förmigen Teilen (42) versehen ist, die im mit der
Zwischenplatte (4) verrasteten Zustand hintere nasenförmige
Fortsätze (30) der Schenkel (34) des Scharnierarms oder der
weiteren mit diesem verbundenen Zwischenplatte (3)
übergreifen.
5. Scharnierarm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die nasenförmigen Fortsätze (30) auf ihren Unterseiten mit
schrägverlaufenden rampenförmigen Kanten (43) zum
Zurückdrücken des Rasthebels versehen sind.
6. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die weitere Zwischenplatte (3) zur
Seiteneinstellung (Einstellung der Fuge) schwenkbar mit dem
Scharnierarm (2) verbunden ist.
7. Scharnierarm nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) zweiteilig
ausgebildet ist und aus einer an einer Tragwand o.dgl.
durch Befestigungsschrauben oder Dübel befestigbaren Basis
platte (5) und aus einer diese zumindest teilweise übergrei
fenden oder überdeckenden und auf dieser quer zum Scharnier
arm o.dgl. verschieblich geführten Deckplatte (6) mit
Befestigungseinrichtungen für den Scharnierarm besteht.
8. Scharnierarm nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Basisplatte (5) auf ihrer vorderen oder hinteren Seite
unter Bildung einer hakenförmigen Kante (10) mit einer nach
hinten hin abfallenden Schrägfläche (9) versehen ist, die
in eine durch eine gleichsinnig gerichtete Schrägfläche
(11) gebildete komplementäre Nut der überdeckenden
Deckplatte (6) greift.
9. Scharnierarm nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Deckplatte (6) oder die Basisplatte (5)
auf ihrer der Nut gegenüberliegenden Seite mit einem
parallel zur Nut verlaufenden Langloch versehen ist, durch
das ein mit einem Kopf versehener Schaft (13) greift, der
mit der anderen Platte vernietet ist.
10. Scharnierarm nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basisplatte (5) aus einem
länglichen Mittelteil mit seitlichen Flügelteilen besteht,
die in einer Aussparung der überdeckenden Deckplatte (6)
angeordnet ist, und daß die Breite des langgestreckten
Mittelteils der Basisplatte und die Länge der Flügelteile
der Basisplatte um soviel schmaler bzw. kürzer als die
Aussparung auf der Unterseite der Deckplatte sind, daß
diese auf der Basisplatte querverschieblich geführt ist.
11. Scharnierarm nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führung für die Zwischen
platte (4) aus einer mittleren endseitigen Verlängerung
(21) der Deckplatte (6) besteht, die schmaler ist als diese
bzw. als deren Mitteiteil und die in eine Führungsöse der
Zwischenplatte (4) greift, die durch endseitige, unter
deren untere Ebene herabgezogene Schenkel und ein diese
Schenkel in ihrem unteren Bereich verbindendes Joch (22)
gebildet ist.
12. Scharnierarm nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsschraube (24),
die zur Befestigung der Zwischenplatte (4) auf der Deck
platte (6) durch das in dieser befindliche Langloch (23)
greift, im Bereich des Langloches (48), vorzugsweise einer
schlüssellochartigen Verbreiterung (49) dieses Langloches
(48), der weiteren, mit dem Scharnierarm (2) verbundenen
Zwischenplatte (3) liegt.
13. Scharnierarm nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Zwischenplatte (3)
neben dem Langloch (48) die hinteren nasenförmigen
Fortsätze (30) der Rastverbindung aufweist.
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