DE3618692C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuereinrichtung
zur Steuerung der Öffnungs- und Schließvorgänge des Türantriebsmechanismus
einer automatischen Tür, mit einem einen
sich nahe der Tür erstreckenden Detektorbereich aufweisenden
ersten Personendetektor und einem im Vergleich zum Detektorbereich
des ersten Personendetektors sich bis in einen
größeren Abstand von der Tür erstreckenden Detektorbereich
aufweisenden zweiten Personendetektor auf derselben Seite der
Tür, auf deren Detektorsignale ansprechend die Steuereinrichtung
selektiv ein Türöffnungssignal und ein Türschließsignal
ausgibt.
Bei einer derartigen bekannten Steuereinrichtung (DE-OS
32 02 784) wird das Türöffnungssignal allein beim Ansprechen
des den sich bis in einen größeren Abstand von der Tür erstreckenden
Detektorbereich aufweisenden zweiten Personendetektors
erzeugt. Hierdurch wird die Tür mit voller Geschwindigkeit
in Öffnungsrichtung angetrieben. Sofern jedoch auch
der den sich nahe der Tür erstreckenden Detektorbereich aufweisende
erste Personendetektor anspricht, erfolgt unabhängig
davon, ob gerade ein Türöffnungssignal oder ein Türschließsignal
anliegt, eine Umschaltung auf einen Öffnungsvorgang
mit herabgesetzter Geschwindigkeit. Hierdurch soll vermieden
werden, daß die in die Öffnungsrichtung weisende Seitenkante
der Tür, die bei diesem bekannten Türantriebsmechanismus
freiliegt, sich mit hoher Geschwindigkeit einer seitlich nahe
der Tür stehenden Person nähert und diese dadurch gefährdet.
Diese dem Ausschluß einer Personengefährdung dienende
Maßnahme läßt jedoch ein bei automatischen Türen bestehendes
weiteres Gefährdungspotential unberücksichtigt. Wenn sich
nämlich eine weitere Person der Tür nähert, während die Tür
im Anschluß an den vorherigen Durchtritt einer Person gerade
ihren Schließvorgang ausführt, muß der Türantriebsmechanismus
von seinem Schließvorgang in seinen Öffnungsvorgang umgesteuert
werden, wobei für diese Bewegungsumsteuerung im Hinblick
auf die Trägheit der Tür und den Türantriebsmechanismus eine
bestimmte Zeitspanne erforderlich ist. Dann kann es vorkommen,
daß sich die Tür für die weitere Person trotz deren Erfassung
durch die Personendetektoren nicht rechtzeitig weit
genug öffnet, was in unerwünschter Weise zu einer Behinderung
oder Gefährdung dieser weiteren Person führen kann.
Bei einer anderen bekannten automatischen Tür (DE-OS 33 05 464)
sind beidseits eines Tores je zwei durch Abschnitte
von Induktionsschleifen gebildete Detektoren vorgesehen, deren
Ansprechbereiche in unterschiedlichem Abstand von der Torebene
liegen. Der Zweck diese Anordnung besteht lediglich
darin, das Öffnungssignal bei einer Annäherung an das Tor in
einem größeren Abstand von der Torebene zu erzeugen als das
anschließende Schließsignal nach Durchtritt durch das Tor.
Hierdurch soll berücksichtigt werden, daß bei einer Annäherung
eines Fahrzeugs an das Tor dessen Öffnungsvorgang früher
ausgelöst werden muß als dessen Schließvorgang nach Durchtritt
des Fahrzeuges durch das Tor. Das Problem einer rechtzeitigen
Umsteuerung des Tors von seinem Schließvorgang zu
seinem Öffnungsvorgang beim kurzzeitig hintereinander erfolgenden
Durchtritt zweier Fahrzeuge wird hierbei nicht betrachtet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steuereinrichtung
für automatische Türen der eingangs genannten Art
dahingehend auszubilden, daß ein störungsfreier Durchtritt
einer Person durch die Türöffnung auch dann möglich ist, wenn
kurz zuvor eine andere Person hindurchgetreten ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
die Steuereinrichtung das Türöffnungssignal ansprechend auf
das vom ersten Personendetektor eingegebene Detektorsignal
ausgibt, sofern sie nicht gerade das Türschließsignal ausgibt
und das Türöffnungssignal ansprechend auf das vom zweiten
Personendetektor eingegebene Detektorsignal ausgibt, falls
sie gerade das Türschließsignal ausgibt.
Die erfindungsgemäße Steuereinrichtung erzeugt also das
Türöffnungssignal durch das Ansprechen des ersten Personendetektors,
der den sich nahe der Tür erstreckenden Detektorbereich
aufweist, sofern nicht gerade das Türschließsignal
ansteht. Da in diesem Fall also die Tür keinen Schließvorgang
ausführt, besteht auch keine Notwendigkeit zur Umsteuerung
der Bewegungsrichtung der Tür, so daß die Erzeugung des Türöffnungssignals
durch den ersten Personendetektor zeitlich
ausreicht. Wenn dagegen die Steuereinrichtung das Türschließsignal
ausgibt, wird das Türöffnungssignal bereits durch das
Ansprechen des zweiten Personendetektors veranlaßt, durch
dessen weiter erstreckten Detektorbereich eine genügende
Zeitspanne zur Umsteuerung der Bewegungsrichtung der Tür zur
Verfügung steht, um zu vermeiden, daß eine einer durch die
Tür getretenen Person nachfolgende Person wegen einer unzureichenden
Öffnungsbreite der Tür behindert oder gefährdet
wird.
Durch die Erfindung wird also eine Behinderung oder
Gefährdung von Personen vermieden. Zusätzlich besteht aber
auch der Vorteil, daß durch den bei der Erfindung möglichen,
relativ langen Umsteuerungsvorgang keine starken Kräfte an
dem Türantriebsmechanismus auftreten, wodurch einerseits die
Langlebigkeit der gesamten Anordnung gefördert und andererseits
das Auftreten unerwünschter Geräusche verhindert wird.
Insbesondere bei sehr schweren Türen, beispielsweise verstärkten
Glastüren, tritt zwangsläufig eine hohe kinetische
Energie auf, so daß eine Verkürzung des Umsteuervorganges nur
beschränkt möglich wäre.
Während der normalen Öffnungs- und Schließvorgänge
führt das von den den breiteren Detektorbereich aufweisenden
zweiten Personendetektoren abgegebene Detektorsignal allein
noch nicht zu einer Betätigung der Tür. Hierdurch wird vermieden,
daß auch schon dann unnötig ein Öffnungs- und
Schließvorgang der Tür ausgelöst wird, wenn eine Person im
Detektorbereich der zweiten Personendetektoren lediglich an
der Tür vorbeigeht, ohne die Türöffnung durchschreiten zu
wollen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
In der folgenden Beschreibung ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Türanordnung,
die durch eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Steuereinrichtung gesteuert ist,
Fig. 2 ein Schaltdiagramm der Steuereinrichtung
von Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht der Türanordnung
von Fig. 1, und
Fig. 4 bis 6 Zeitdiagramme zur Erläuterung der
Funktionsweise der Steuereinrichtung von
Fig. 2.
Gemäß Fig. 1 ist innerhalb eines Türrahmens 1 eine
Tür 2 vorgesehen, mit welcher eine Türöffnung 3
geöffnet bzw. geschlossen werden kann. An den
gegenüberliegenden Seiten des oberen Querträgers 4
des Türrahmens 1 sind auf der Innen- und Außenseite
eines Raumes jeweils zwei Personendetektoren 5 und 6
bzw. 7 und 8 vorgesehen. Mit Hilfe der auf den gegenüberliegenden
Seiten angeordneten ersten Personendetektoren 5 und 7
werden Detektorbereiche A und A′ in der Nähe der Tür 2
erfaßt, welche relativ schmal sind. Mit Hilfe der beiden
anderen zweiten Personendetektoren 6 und 8 werden hingegen
Detektorbereiche B und B′ erfaßt, welche sich von der
Tür 2 relativ weit nach außen erstrecken und dabei die
Detektorbereiche A und A′ der ersten Personendetektoren 5 bzw. 7 mitumschließen.
Falls einer der Personendetektoren 5 bis 8 die Anwesenheit einer
Person feststellt, werden entsprechende Detektorsignale
R1 bis R4 abgegeben und einer in Fig. 2 dargestellten
Steuereinrichtung 9 zugeführt, von welcher aus Türöffnungs-
und -schließsignale S1 bzw. S2 in Form von Vorwärts-
oder Rückwärtsdrehsignalen an einen Motor 10 abgegeben
werden, der eine Öffnung bzw. Schließung der
Tür 2 ausführt. Der Motor 10 ist dabei über einen
Antriebsmechanismus 13 mit der Tür 2 verbunden, wobei
dieser Mechanismus beispielsweise aus einem Paar von
Rollen 11 und einem Endlosriemen 12 bestehen kann.
Die Funktionsweise der Steuereinrichtung 9 soll nunmehr
anhand von Fig. 3 beschrieben werden, bei welcher
davon ausgegangen wird, daß die Tür 2 aus
zwei Schiebetüren besteht.
Wenn also eine Person entsprechend dem Pfeil a
in Richtung der Türanordnung geht, wird gemäß Fig. 4 zuerst von dem
zweiten Personendetektor 6 ein Detektorsignal
R2 abgegeben, worauf erst in der Folge der erste
Personendetektor 5 ein Detektorsignal R1 abgibt. Durch
dieses letztere Detektorsignal R1 wird dann mit Hilfe der
Steuereinrichtung 9 ein Türöffnungssignal S1 erzeugt,
welches den Öffnungsvorgang der Tür 2 auslöst. Nach dem Durchschreiten
der Türöffnung 3 werden die beiden Personendetektoren
5 und 6 entaktiviert, während gleichzeitig
die auf der anderen Seite befindlichen Personendetektoren
7 und 8 zum Ansprechen gebracht werden, so
daß auf diese Weise Detektorsignale R3 und R4 vorhanden
sind, während welcher die Steuereinrichtung 9 weiterhin
das Türöffnungssignal S1 erzeugt. In der Folge werden
dann zuerst der erste Personendetektor 7 und anschließend
der zweite Personendetektor 8 abgeschaltet.
Mit Hilfe der Steuereinrichtung 9 wird in Abhängigkeit von
dem zweiten Personendetektor 8 das Türöffnungssignal
S1 unterbrochen und ein Türschließsignal S2 erzeugt,
so daß auf diese Weise die Tür 2
geschlossen wird. Bei Beendigung des Schließvorgangs
wird dann ebenfalls das Türschließsignal S2 unterbrochen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß
die beiden Schiebetüren 2 ihre geöffnete Endposition
erreichen, wenn die auf der gegenüberliegenden Seite
angeordneten Personendetektoren 7 und 8 die
Detektorsignale R3 und R4 abgeben, so daß die beiden
Schiebetüren 2 so lange in ihrer geöffneten Endposition
gehalten werden, bis in der Folge ein Türschließsignal
S2 erzeugt wird, durch das eine Schließung der
Schiebetüren 2 bis in ihre vollgeschlossene Position
herbeigeführt wird.
Falls während des Schließvorgangs der Schiebetüren 2
eine andere Person sich den Schiebetüren 2 nähert,
so wie dies durch den Pfeil b gemäß Fig. 3 angedeutet
ist, dann ergibt sich die in Fig. 5 dargestellte Funktionsweise der Steuereinrichtung
9.
Die Funktionsweise der Steuereinrichtung entspricht
dabei bis zum
Zeitpunkt X, welcher in Fig. 5 als strichpunktierte
Linie angedeutet ist, im wesentlichen der vorstehend beschriebenen Funktionsweise.
Falls eine zweite Person sich den
Schiebetüren 2 entsprechend dem Pfeil b von Fig. 3 annähert,
bevor dieselben in ihren voll geschlossenen
Zustand zurückgebracht worden sind, dann erzeugt der
den breiteren Detektorbereich B erfassende zweite
Personendetektor 6 ein Detektorsignal R2, aufgrund
dessen die Steuereinrichtung 9 die Abgabe des Türschließsignals
S2 unterbricht und ein Türöffnungssignal S1
abgibt, so daß der Motor 10 zur Öffnung der Schiebetüren
2 in Vorwärtsrichtung angetrieben wird. Da der
Abstand zwischen der zweiten Person und den beiden
Schiebetüren 2 aufgrund der größeren Detektorbereiche
B bzw. B′ der beiden zweiten Personendetektoren 6 und 8 relativ
groß ist, steht ein relativ langes Zeitintervall zur
Verfügung, bevor die zweite Person in die unmittelbare
Nähe der beiden Schiebetüren 2 gelangt, selbst wenn der
Umsteuervorgang für die Schiebetüren 2 relativ langsam
durchgeführt wird. Die beiden Schiebetüren 2 können
demzufolge ausreichend weit geöffnet werden, so daß
die Person durch die Türöffnung 3 hindurchschreiten
kann, ohne dabei der Gefahr ausgesetzt zu sein, an den
Schiebetüren anzustoßen. Nachdem die zweite Person in
den Bereich der Türöffnung 3 gelangt ist, entspricht
die Funktionsweise der Steuereinrichtung weitgehend
der in Verbindung mit Fig. 4 beschriebenen Funktionsweise.
Falls jedoch während des Schließvorgangs der Schiebetüren
2 sich eine andere Person den Schiebetüren 2 von
der gegenüberliegenden Seite her nähert, so wie dies
durch den Pfeil c von Fig. 3 angedeutet ist, dann wird gemäß Fig. 6
von dem an der gegenüberliegenden Seite angeordneten
zweiten Personendetektor 8 ein Detektorsignal R4 abgegeben,
aufgrund dessen die Steuereinrichtung 9 die
Abgabe des Türschließsignals S2 unterbricht und ein
Türöffnungssignal S1 abgibt, so daß auch in entsprechender
Weise eine Öffnung der Schiebetüren 2 ausgelöst
wird.
Zusammenfassend ergibt sich somit, daß so lange die
Steuereinrichtung weder Türöffnungs- oder -schließsignale
S1 oder S2 abgibt, zur Auslösung des Türöffnungssignals
S1 die von dem ersten Personendetektoren 5 und 7 abgegebenen
Detektorsignale R1 und R3 zur Ansteuerung
der Steuereinrichtung 9 herangezogen werden. Falls jedoch
die Steuereinrichtung 9 ein Türschließsignal S2 abgibt,
werden im Hinblick auf die erneute Erzeugung eines
Türöffnungssignals S1 der Steuereinrichtung 9 die von den
zweiten Personendetektoren 6 und 8 abgegebenen Detektorsignale
R2 und R4 verwendet.
Als Personendetektoren können im Rahmen der vorliegenden
Erfindung Infrarot-Strahlungsdetektoren oder
Fußmattenschalter herangezogen werden.
Claims (5)
1. Steuereinrichtung zur Steuerung der Öffnungs- und
Schließvorgänge des Türantriebsmechanismus einer automatischen
Tür (2), mit einem einen sich nahe der Tür (2) erstreckenden
Detektorbereich (A) aufweisenden ersten Personendetektor
(5) und einem einen im Vergleich zum Detektorbereich (A)
des ersten Personendetektors (5) sich bis in einen größeren Abstand von
der Tür (2) erstreckenden Detektorbereich (B) aufweisenden
zweiten Personendetektor (6) auf derselben Seite der Tür (2),
auf deren Detektorsignale (R1 bzw. R2) ansprechend die Steuereinrichtung
selektiv ein Türöffnungssignal (S1) und ein Türschließsignal
(S2) ausgibt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuereinrichtung (9) das Türöffnungssignal (S1) ansprechend
auf das vom ersten Personendetektor (5) eingegebene Detektorsignal
(R1) ausgibt, sofern sie nicht gerade das Türschließsignal
(S2) ausgibt und das Türöffnungssignal (S1) ansprechend
auf das vom zweiten Personendetektor (6) eingegebene Detektorsignal
(R2) ausgibt, falls sie gerade das Türschließsignal
(S2) ausgibt.
2. Steuereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der breiter ausgebildete Detektorbereich (B)
des zweiten Personendetektors (6) den schmäler ausgebildeten
Detektorbereich (A) des ersten Personendetektors (5) umschließt.
3. Steuereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der entgegengesetzten Seite der Tür
(2) ein dem ersten Personendetektor (5) entsprechender weiterer
erster Personendetektor (7) und ein dem zweiten Personendetektor
(6) entsprechender weiterer zweiter Personendetektor
(8) angeordnet ist, und die Steuereinrichtung (9) das Türöffnungssignal
(S1) ansprechend auf das vom weiteren ersten
Personendetektor (7) eingegebene Detektorsignal (R3) ausgibt,
sofern sie nicht gerade das Türschließsignal (S2) ausgibt und
das Türöffnungssignal (S1) ansprechend auf das vom weiteren
zweiten Personendetektor (8) eingegebene Detektorsignal (R4)
ausgibt, falls sie gerade das Türschließsignal (S2) ausgibt.
4. Steuereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung (9) das Türschließsignal
(S2) ausgibt, wenn während der Ausgabe des Türöffnungssignals
(S1) einer der ersten Personendetektoren (5 bzw. 7) die Ausgabe
seines Detektorsignals (R1 bzw. R3) beendet und anschließend
der auf derselben Seite der Tür (2) angeordnete
zweite Personendetektor (6 bzw. 8) die Abgabe seines Detektorsignals
(R2 bzw. R4) beendet.
5. Steuereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Personendetektoren
(5 bzw. 7; 6 bzw. 8) am oberen Querträger (4) des
Türrahmens (1) angeordnet sind.
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