DE3420698A1 - Saugmundstueck - Google Patents
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Description
Patentanwalt
Dipl.-!ng- V/o:-c-r }r si. iseh
7StUtIc-IV- v.,',a-;u , , ·, 3420698
REIMA-Reinigungsmäschinen /. · y A 38 002/kmi
GmbH & Co. Kommanditgesellschaft' ' 0 1.05.!?
Unter dem lange/n Graben c* -
7251 Mönsheim \ /
Die Erfindung betrifft ein Saugmundstück nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Saugmundstücke dieser Art dienen zum Absaugen von Flüssigkeiten von Bodenflächen, insbesondere zum Absaugen von
Wasser, das zur Reinigung von Böden verwendet worden ist. Das Saugmundstück ist über eine Saugleitung an ein Saugreinigungsgerät
angeschlossen. Zum Aufnehmen von Flüssigkeiten von Hartsportplätzen, z.B. von stehendem Regenwasser
von Tennisplätzen sind die bekannten Flüssigkeits-Saugmundstücke jedoch nicht geeignet, da beim übergleiten des
Saugmundstücks über die abzusaugende Bodenfläche durch die mechanische Einwirkung des Saugmundstücks Teile des
durchnässten Bodenbelags losgelöst und abgesaugt werden, so daß zusätzliche Vertiefungen entstehen. Um diese Bodenbelagsablösungen
zu vermeiden, mußte mit den bekannten Saugmundstücken sehr sorgfältig und damit sehr zeitaufwendig
gearbeitet werden, wodurch der Sportplatz für längere Zeit nicht bespielbar ist, was zu erheblichen Kosteneinbußen
und Arbeitsaufwand beim Aufstellen neuer Platzeinteilungslisten führt. Die erzwungene Spielpause für die Spieler
sollte nämlich so kurz wie möglich gehalten werden, da die Platzmieten, insbesondere in den Hauptspielzeiten,
beachtlich hoch sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein r.augmundrstück
dieser Art so auszubilden, daß es sich auch zum Absaugen von Hart-Sportplätzen eignet, indem selbst größere Flüssigkeitsmengen
in kürzester Zeit vollständig aufgesaugt werden können, ohne die Oberfläche des Platzes zu beschädigen.
Diese Aufgabe wird bei einem Saugmundstück der gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
über die erfindungsgemäße Nuten können unter der Ansaugkraft
des vom zugehörigen Saugreinigungsgerät erzeugten Saugluftstroms
einzelne Flüssigkeitsstränge in das Gehäuse des Saugmundstückes und von dort der Saugleitung und dem
Saugreinigungsgerät zugeführt werden. Die erfindungsgemäße Nutausbildung gewährleistet somit ein einwandfreies und
schnelles Absaugen der auf der zu reinigenden Bodenfläche stehenden Flüssigkeit, so daß z.B. Tennisplätze nach starken
Regenfällen in kürzester Zeit wieder bespielbar sind, wodurch der Spielausfall auf ein Minimum herabgesetzt werden
kann.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 in Seitenansicht und teilweise im Axialschnitt ein erfindungsgemäßes Saugmundstück eines Saugreinigungsgerätes
zum Absaugen von Schmutz und Flüssigkeiten ,
Fig. 2 das Saugmundstück nach Fig. 1 in Ansicht gemäß Pfeil X in Fig. 1 in verkleinerter Darstellung
mit zwei Walzen mit wendeiförmiger Nut,
Fig. 3 in Ansicht und teilweise im Schnitt die Lagerstellen der Walzen des Saugmundstückes nach Fig.
und 2 und
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Saugmundstückes in einer Darstellung entsprechend
Fig. 2 mit zwei Walzen mit einer Vielzahl von in Längsrichtung mit Abstand hintereinander liegenden
Ringnuten.
Das Saugmundstück 1 nach den Fig. 1 und 2 wird mit einer (nicht dargestellten) Saugleitung mit einem Saugreinigungsgerät
verbunden. Es weist ein Gehäuse 2 auf, das gegen die abzusaugende Bodenfläche B offen ist. Das Gehäuse 2 ist
an seiner oberen Wand 3 mit einem gelenkig gelagerten Anschlußstutzen 4 versehen. Ein Gelenkstück 5 des Anschlußstutzens
4 weist einen elastischen Balg 6 auf, der eine luft- und flüssigkeitsdichte elastische Verbindung zwischen
dem Gehäuse 2 und dem Anschlußstutzen 4 bildet. Im Innenraum 7 des Gehäuses 2 sind zwei einen geringen Abstand voneinander
aufweisende Walzen 8 und 9 untergebracht. Die Achsen 10 und 11 der Walzen 8 und 9 liegen parallel zueinander
und vorzugsweise senkrecht zur Arbeitsrichtung A. Die beiden Walzen 8 und 9 ragen um etwa 10 mm nach unten
aus dem Gehäuse 2, so daß ein vertikal nach unten ragender Rand 12 des Gehäuses 2 beim überrollen der zu bearbeitenden
Bodenfläche B relativ weit oberhalb der Bodenfläche liegt. Zur Bildung eines Saugspaltes, der dem zuströmenden Saugluftstrom
die zur Aufnahme von Flüssigkeiten von Bodenflächen erforderliche Einströmgeschwindigkeit verleiht,
ist der Gehäuserand 12 mit einer eine dichte Beborstung aufweisenden, streifenförmigen Bürste 13 versehen. Diese
rundum verlaufende Bürste 13 ist so nachgiebig, daß das
Gehäuse 2 und die Bodenfläche B beim Anstoßen an Gegenständen oder beim Aufstoßen auf die Bodenfläche B nicht beschädigt
werden. Die Bürste 13 verhindert ferner das Eindringen von
harten Teilchen, wie z.B. Steinen od. dgl., in den Bereich zwischen den Walzen. Die Bürstenenden 14 des Gehäuserandes
12 haben von der Bodenfläche B geringen Abstand von wenigen Millimetern.
Die Oberflächen der beiden Walzen 8 und 9 weisen wendeiförmige Nuten 15, 16 auf. Die Nuten 15, 16 haben eine Breite von
etwa 2 mm und eine Tiefe von etwa 1 mm und eine Steigung von z.B. 15 mm. Die wendeiförmige Nut 15 der Walze 8 ist
vorzugsweise linkssteigend und die Nut 16 der Walze 9 vorzugsweise rechtssteigend ausgeführt. Die Nuten 15, 16
können aber auch gleiche Steigung haben, über die Nuten
15, 16 können beim überrollen der zu reinigenden Bodenfläche B auch größere Flüssigkeitsmengen, die sich vor der
in Arbeitsrichtung A vorderen Walze 8 stauen, in das Gohäuseinnere geschoben und über einen Spalt ζ zwischen
den beiden Walzen 8, 9 einer Leiteinrichtung 17 zugeführt werden. Die kanalförmige Leiteinrichtung 17, die sich über
die ganze Länge der beiden Walzen 8, 9 und damit des Gehäuses 2 erstreckt, ist zwischen dem oberen Teil der beiden
Walzen und der oberen Gehäusewand 3 angeordnet. Die Leiteinrichtung 17 besteht vorzugsweise aus Leitflächen 18
und 19, die mit geringem Abstand oberhalb der Walzen 8 und 9 liegen. Die Leitflächen 18,19 haben schräg nach unten weisende
Enden, die im Bereich oberhalb des Spaltes ζ zwischen den Walzen 8, 9 einen Einströmspalt 20 begrenzen. Er erstreckt
sich über die ganze Länge der Walzen 8, 9 und erweitert sich in Strömungsrichtung der angesaugten Flüssigkeit
trichterförmig nach oben, so daß in Verbindung mit der Innenfläche der oberen Gehäusewand 3 ein Kanal 22 gebildet
ist, der in eine Einströmöffnung 21 des Gelenkstückes des Anschlußstutzens 4 mündet. Über die Saugleitung, die
mit dem Anschlußstutzen 4 in Verbindung steht, wird die aufgenommene Flüssigkei^Yeinen (nicht dargestellten)
Aufnahmebehälter des Saugreinigungsgerätes geführt. Um an der Oberfläche der Walzen 8, 9 haftende Fremdkörper
von den Walzen abzustreifen, sind die beiden Leitflächen 18, 19 mit einem Abstreifer 24 versehen, der mit geringem
Auflagedruck auf der zugehörigen Walzenoberfläche aufliegt. Die Abstreifer 24 haben in Umfangsrichtung der zugehörigen
Walze 8, 9 abgeschrägte Seitenränder 24a, 24b, mit denen sich die an den Walzen haftenden Teilchen einfach
abheben lassen.
Wie Fig. 3 zeigt, ist die (nicht dargestellLo) Walze ()
(Fig. 1) senkrecht zu ihrer Achsrichtung beweglich im Gehäuse 2 gelagert. Die Achse 11 der Walze ragt mit ihren
Enden in eine zugehörige Lageröffnung 25 jeweils eines rechteckigen, plattenartigen Schiebers 26. Die beiden
Schieber 26 sind an den beiden Schmalseiten 30 des Gehäuses 2 verschiebbar gelagert. Die Lageröffnung 25 liegt in der
einen Hälfte des Schiebers 26, während in der anderen Hälfte eine randoffene, rechteckige Ausnehmung 32 vorgesehen ist,
in die eine Schraubenfeder 33 ragt. Sie stützt sich außerhalb der Ausnehmung 32 an einer Verschlußplatte 34 ab, die
eine Gehäuseöffnung 35 in der einen Längswand 36 des Gehäuses 2 verschließt.
Durch die Schieber 26 ist gewährleistet, daß sich beispielsweise Steine oder andere harte Teile, die beim Arbeiten
mit dem das Saugmundstück 1 aufweisenden Saugreinigungsgerät in den Spalt ζ zwischen den Walzen 8, 9 eindringen,
sich nicht verklemmen können. Beim Eindringen von Steinen od.dgl. zwischen die Walzen 8, 9 kann die Walze 9
in Fig. 3 nach rechts gegen die Kraft der Feder 33 verschoben werden, indem ihre Achse 11 mit den Schiebern 26
nach rechts gleitet. Die Walze 9 kann so weit nach der einen Seite ausweichen, bis ihre Schieber 26 mit ihren die
Ausnehmung 32 an der von der Lageröffnung 25 abgewandten Seite begrenzenden Stirnseiten 37, 37' an der Innenseite
der Verschlußplatte 35 zur Anlage kommt. Aus dem so verbreiterten Spalt ζ können die Steine od. dgl. jederzeit
einfach und schnell entfernt werden. Sobald die Fremdkörper freigegeben worden sind, wird die Walze 9 unter
der Kraft der Druckfeder 33 in ihre Ausgangslage zurückgeschoben, in der die Schieber 26 an einer Anschlagfläche 27
anschlagen. Damit die Abstreifer 24 mit leichtem Druck auf den Walzen 8, 9 aufliegen, sind die Leitflächen 18, 19 so
ausgebildet, daß sie in ihrer Einbaulage elastisch verformt sind und daher die Abstreifer gegen die Walzen drücken.
Dadurch wird die Abstreifwirkung verbessert.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 weisen die Walzen
81, 91 anstelle der wendeiförmigen Nuten 15, 16 gemäß Fig.2
eine Vielzahl von in sich geschlossenen Ringnuten 23, 23a auf, die in Längsrichtung der Walzen mit Abstand
hintereinander angeordnet sind. Die Ringnuten 23, 23a können auch teilweise oder alle unterschiedlichen Abstand voneinander
haben. Ferner liegen die Ringnuten 23, 23a der Walzen 8', 9' versetzt zueinander. Sie können aber auch jeweils
auf gleicher Höhe liegen. Auch bei dieser Ausführungsform ist die Walze gegenüber dem Gehäuse 2' federnd gelagert,
wie anhand der Fig. 3 beschrieben ist.
Bei beiden Ausführungsformen können die Nuten 15, 16, 23,
23a halbkreisförmigen, eckigen, vorzugsweise rechteckigen oder keilförmigen Querschnitt haben. Die Breite der Nuten
15, 16, 23, 23a kann etwa 2mm bis 6mm und die Tiefe etwa
1mm bis 4mm betragen, je nach dem Einsatzfall und/oder Größe der Walzen 8, 9, 81, 9'. Der Spalt ζ zwischen den
beiden Walzen 8, 9 und 8·, 9' wird durch deren kleinsten
Abstand voneinander bestimmt und ist ca. 1 mm breit.
Al·
Leerseite -
Claims (27)
1. Saugmundstück zum Aufstecken auf eine Saugleitung eines
Saugreinigungsgerates zum Absaugen von Bodenflächen mit mindestens zwei in Arbeitsrichtung des Saugmundstückes
mit Abstand voneinander liegenden Walzen, die in einem Gehäuse gelagert sind und teilweise über
das Gehäuse vorstehen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Walzen (8, 9; 81, 91) mit mindestens
einer in Umfangsrichtung der Walzen verlaufenden Nut (15, 16; 23, 23a) versehen ist.
2. Saugmundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut (15 , 16) im wesentlichen über die ganze
Walzenlänge erstreckt.
3. Saugmundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (15, 16) wendelförmig verläuft.
4. Saugmundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere in Längsrichtung der Walze (8',
9') mit Abstand hintereinander liegende Ringnuten (23, 23a) vorgesehen sind.
5. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Walzen (8, 9; 81, 91)
etwa gleiche Länge und/oder gleichen, vorzugsweise etwa 50mm bis 60 mm betragenden Durchmesser haben.
"" 2 ■·
6. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beide Walzen (8, 9; 8', 91) jeweils
mindestens eine Nut (15, 16; 23, 23a) aufweisen.
7. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der kleinste Abstand (z) zwischen den beiden Walzen (8, 9;8', 9') etwa 1 mm beträgt.
8. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Nut (15, 16; 23, 23a)
etwa 2mm bis 6mm beträgt.
9. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Nut (15, 16; 23, 23a)
etwa 1mm bis 4mm beträgt.
10. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nut (15, 16; 23, 23a) etwa halbkreisförmigen
Querschnitt hat.
11. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut(15, 16; 23, 23a) etwa
eckigen, vorzugsweise rechteckigen oder keilförmigen Querschnitt hat.
12. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise gegensinnige Steigung
der Nut (15, 16) etwa 5mm bis 15mm beträgt.
13. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringnuten (23, 23a) gleiche Abstände
voneinander haben.
— j —
14. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringnuten (23, 23a) unterschiedlichen Abstand voneinander haben.
15. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringnuten (23, 23a) einer und/ oder beider Walzen (81, 9') gleich ausgebildet sind.
1G. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ringnuten (23, 23a) einer und/ oder beider Walzen (8, 9) unterschiedlich ausgebildet
sind.
17. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der beiden Walzen
(9) etwa senkrecht zu ihrer Achse (10, 11) gegen Federkraft
von der anderen Walze (8) wegbewegbar ist.
18. Saugmundstück nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Drehachse (11) der Walze (9) in gegenüber dem Gehäuse (2) verschiebbar geführten Schiebern (26)
liegt, an denen die Federn (33) angreifen.
19. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein der behandelnden Bodenfläche (B)
zugewandter Gehäuserand (12) einen Abstand von vorzugsweise etwa 8 bis 10mm von der Bodenfläche (B) aufweist.
20. Saugmundstück nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuserand (12) mit einer ihn nach unten überragenden
Bürste (13) versehen ist.
21. Saugmundstück nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenenden (14) der Bürste (13) mit geringem
Al>:;t iind von vory.miswe i se wenigen Millimetern über der
Bodont'läche (B) enden.
22. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mit einem kippbeweglichen
Anschlußstutzen (4) zum Anschließen einer Saugleitung versehen ist.
23. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugluft- und Flüssigkeitsstrom
nach dem Durchströmen des Spaltes (z) zwischen den beiden Walzen (8,9; 8',9') einer Leiteinrichtung (17) zuströmt,
die zwischen der Oberseite der Walzen und der Innenfläche der oberen Wand (3) des Gehäuses (2) angeordnet ist und
mit dem Anschlußstutzen (4) für die Saugleitung strömungstechnisch verbunden ist.
24. Saugmundstück nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung (17) zwei Leitteile (18, 19)
aufweist, die in Richtung auf die Walzen (8, 9; 81, 9')
geneigt sind und geringen Abstand von der Walzenoberfläche haben.
25. Saugmundstück nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Enden der Leiteinrichtung (17) in Richtung auf den Spalt (z) zwi.schon den beiden Walzen
(8, 9; 8', 9') weisen und mit geringem Abstand von el L ο son
liegen und einen sich vorzugsweise in Strömungsrichtung erweiternden Einströmspalt (21) bilden.
26. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Leiteinrichtung (17) über
die ganze Länge der Walzen (8,9;8', 91) und über die ganze Länge des Gehäuseinnenraumes (7) erstreckt.
27. Saugmundstück nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung (17) mit mindestens einem, vorzugsweise zwei Abstreifern (24) versehen
ist, die auf den Walzen (8, 9; 81, 91) aufliegen.
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Date | Code | Title | Description |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |