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Einrichtunq für Staubsauger oder deren Mundstücke Die Erfindung betrifft
eine Einrichtung für Staubsauger oder deren Mundstücke zum Absaugen von Flüssigkeiten
aus textilen Bodenbelägen, wobei die Absaugung zentral von einer Saugeinheit über
einen Luftführungskanal erfolgt, und der Saugluftstrom von beiden Seiten an die
Saugdüsenschmalseiten angreift.
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Der Zweck dieser Erfindung ist es, mittels dieser Einrichtung aus
einem textilen Bodenbelag, nach dessen Feuchtreinigung mit Reinigungsflüssigkeit,
diese und damit den gelösten Schmutz vom bzw. aus dem textilen Bodenbelag, und dabei
speziell aus tiefergelegenen Schichten, zu entfernen.
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Derartige Einrichtungen zum Absaugen von Flüssigkeiten sind bekannt.
So sind z.B. Bodenbearbeitungsapparate bekannt, die zur allgemeinen Reinigung glatter
sowie auch textiler Böden geeignet sind. Bei diesen Geräten erfolgt die Absaugung
über Düsen, mit denen die Schinutzflüssigkeit vor der Absaugöffnung gesammelt wird,
indem sie mit einer flexiblen, weichen Lippe durch die hin- und hergehende Gerätebewegung
in die jeweilige Arbeitsrichtung angefüllt wird. Sodann wird sie gleichzeitig vom
Saugluftstrom aufgenommen und in den Schmutzflüssigkeitsbehälter befördert.
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Um diesen Arbeitsvorgang zu ermöglichen, ist die Saugdüse so ausgebildet,
daß sie aus zwei gleichgestalteten, längsseits geschnittenen Hälften besteht. In
jeder Hälfte ist in etwa 2/3 der Leistenhöhe ein zur Mitte hin ragender Steg angesetzt,
der Schlitze aufweist, um das eingesaugte Schmutzgut zum zentralen Absaugkanal hin
passieren zu lassen. Werden diese Hälften nun an ihrer Längsseite zusammengefügt,
so entsteht eine Hohlleiste, die sich zum Saugschlitz hin verjüngt.
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In die Mitte der Längsachse ist eine scheibenwischerblattähnliche
Zunge eingesetzt, die sich über die gesamte Länge der Hohlleiste erstreckt und von
den beidseitig nun zur Mitte hin
ragenden Stegen festgeklemmt wird.
Das dünne Ende des Wischblattes ragt leicht aus dem Saugschlitz der Hohlleiste hervor
und bewirkt somit das Ansammeln der Schmutzflüssigkeit.
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Um stets eine maximale Absaugung zu erhalten - d.h., die gesamte angesaugte
Luftmenge wird an der Stelle eingesaugt, an der die Wasseransarnmlung vor der Wischlippe
liegt - ist die Wischblattschneide im Saugschlitz beweglich angeordnet.
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Dies hat zur Folge, daß, je nach Arbeitsrichtung des Gerätes, sich
die Lippe auf der gesamten Schlitzlänge an die der Arbeitsrichtung abgewandte Hohileistenkante
anlegt.
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Bei dieser Ausführung ist es nachteilig, daß bei der Bearbeitung von
textilen Bodenbelägen eine derartige Absaugdüse nicht voll zufriedenstellend arbeitet.
Das ergibt sich aus der Funktion, die speziell darauf abgestimmt ist, von glatten
Böden die vorher aufgebrachte Reinigungslösung gründlich zu entfernen. Wird nun
diese Düsenform auf textilem Bodenbelag eingesetzt - speziell dabei noch auf langflorigem
- so wird die Wirkung des Wischblattes fast vollständig neutralisiert, da es sich
zwar bis zu einer bestimmten Tiefe in den Bodenbelag eindrückt, jedoch nicht bis
auf den Grund dringt.
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Dadurch kann das sich im textilen Bodenbelag befindende Wasser nicht
vor dem Saugschlitz in der idealen Weise gesammelt und auch nicht der maximale Absaugeffekt
erreicht werden.
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Zur besseren Ausnutzung müßte die Düse beschwert werden, so daß sie
tief in den Flor eindringt und allein durch Saugwirkung die Feuchtigkeitsanteile
abzieht. Ein weiterer Nachteil besteht aber dabei sodann darin, daß durch die "Schabe-oder
Kratzwirkung sich Florteile von dem textilen Bodenbelag lösen und mit der Schmutzflüssigkeit
in die Düse eingesaugt werden. Diese Florteile setzen sich nun in die Hohlteile
des Haltesteges für die Wischlippe und verstopfen diesen.
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Die Erfindung hat nun zur Aufgabe, unter Vermeidung der vorgenannten
Mängel eine Absaugeinrichtung für textile Bodenbeläge zu schaffen, die es gestattet,
den textilen Bodenbelägen den Schmutzflüssigkeitsanteil optimal zu entziehen und
dabei
eine schonende Behandlung des Bodenbelags und dessen Auf arbeitung
zu ermöglichen.
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß in
ein Gehäuse eine starr angeordnete Schlitzdüse eingesetzt ist, die einen radial
beweglichen, jedoch axial festgelegten, die Düsenöffnung umgreifenden Walzenkörper
mit einer strukturierten Oberfläche trägt.
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Für eine maximale und gleichmäßige Absaugung der Feuchtigkeit aus
dem textilen Bodenbelag ist es notwendig, daß im Gehäuse die Schlitzdüsenenden,
über die die Absaugung der Feuchtigkeit erfolgt, festgelegt sind und daß die Schlitzdüse
eine Abdichtung zur Walzenkörperinnenfläche bildet.
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Um die Wirkung der Einrichtung über die gesamte Walzenbreite ausdehnen
zu können, ist es weiterhin erfindungswesentlich, daß die Düsenöffnung der Arbeitsbreite
des Walzenkörpers entspricht und daß der Walzenkörper endseitig die Schlitzdüse
dicht abschließt.
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Die spezielle Ausführung muß, um eine Aufarbeitung und Schonung des
Bodenbelags zu erzielen, notwendigerweise sicherstellen, daß die strulcturierte
Oberfläche derart gestaltet ist, daß sich erhabene und tiefgelegene Stellen abwechseln,
wobei die tiefgelegenen Stellen eine Öffnung zum Durchlaß der Flüssigkeit in den
Walzeninnenraum aufweisen.
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Die erfindungsgemäße Lösung ist vorteilhaft, indem generell gesehen
eine größere Absaugung des Flüssigkeitsanteils aus dem textilen Bodenbelag erfolgt.
Dies läßt sich mit der erfindungsgemäßen Einrichtung erzielen, da durch das Abrollen
der Saugwalze auf dem F#lor dieser nicht beschädigt, sondern die Walze lediglich
angepreßt wird. Weiterhin ist es vorteilhaft, daß unten im Gewebe haftender Schmutz
durch einen "Preßeffekt" mit der Reinigungsflüssigkeit nach oben geschwemmt und
dann von den Öffnungen auf genommen wird. Dieser Vorteil bringt es mit sich, daß
das Absaugvermögen der Walze erhöht und die zu hohe
Durchfeuchtung
des Bodenbelags vermieden wird. Gleichzeitig erfährt die Oberflächenstruktur des
Bodenbelags durch die Oberflächenstruktur der Walze ein einheitliches Bild, indem
Streifen oder sonstige unschöne Muster vermieden werden.
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Eine Ausführung der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und
im folgenden näher beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 : die schematische Darstellung
eines Staubsaugermundstückes, in das die Absaugwalze eingesetzt ist, Fig. 2 : die
Absaugwalze als Einzelteil, mit einem Schnitt entlang der Düsenlängsachse, Fig.
3 : einen Ausschnitt der strukturierten Walzenoberfläche in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 : einen Ausschnitt der auf einen textilen Bodenbelag aufgesetzten Walze in
vergrößertem Maßstab.
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Die in Fig. 1 aarges tellte Absaugeinrichtung - hier z.B. als Mundstück
für einen Staubsauger gedacht - beinhaltet die in einem Gehäuse 1 angeordnete Absaugwalze
11, die mit ihren Schlitzdüsenenden 6 und 6' beiderseits in Gehäusewandungen 12,
12' festgelegt ist. Von dort aus stehen die Schlitzdüsenenden 6, 6' in Verbindung
mit einem in die Gehäusewandungen 12, 12' eingelassenen Ansaugkanal 13, welcher
in einem Anschluß - in Stutzenform oder in fester Ausführung - zur Verbindung der
Absaugung mit dem hier nicht dargestellten Gebläse mündet.
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Fig. 2 zeigt lediglich den Aufbau der Absaugwalze 11, wobei auf ein
rohrförmiges Teil 14 eine Walze 4 koaxial aufgesteckt
ist. Dabei
ist der innerhalb der Walze 4 liegende Rohrteil einseitig in Längsachsrichtung des
Rohres 14 über die Walzenlänge 1 in der Form ausgestellt, daß sich eine Düsenöffnung
3 ergibt. Diese bildet einen engen Luftspalt 15 - gezeigt in Fig. 4 - zur Walzenkörperinnenfläche
8 des Walzenkörpers 4. Zur rotationsfreien Anordnung des Walzenkörpers 4 auf dem
rohrförmigen Teil 14 werden die beiden Stirnenden 16, 16' mittels Kopfteilen 17,
17' abgeschlossen. Diese topfteile 17, 17' tragen auf ihrem äußeren Umfang den Walzenkörper
4 und stützen diesen gegen das rohrförmige Teil 14 ab, indem sie darauf mit einer
Dichtung 18 festgelegt sind.
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Im Ausschnitt der strukturierten Oberfläche 5 - verdeutlicht in Fig.
3 - wird eine Strukturmöglichkeit aufgezeigt, und zwar kreuzen sich hier radial
und axial verlaufende, eingekerbte Schlitze 19. Durch diese Anordnung bilden sich
pyramidenstumpfförmige Erhebungen 9a und kreuzförmige Vertiefungen 9b. In diese
Vertiefungen 9b werden nunmehr Durchbrechungen 10 eingebracht, die den Durchlaß
der schmutzhaltigen Flüssigkeiten zulassen.
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Anhand von Fig. 4 und dem vorstehend Gesagten, soll die Funktion des
erfindungsgemäßen Beispiels verdeutlicht werden.
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Die mit dem Gebläse saugseitig verbundene Absaugeinrichtung wird über
den vorher eingefeuchteten Bodenbelag 20 geführt.
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Dabei rollt der Walzenkörper 4 um die feststehende Achse, die aus
dem rohrförmigen Teil 14 gebildet wird, ab. Die Schlitzdüse 2 bleibt fest gelagert
in den Gehäusewandungen 12, 12', und die Düsenöffnung 3 behält ihre auf den Boden
gerichtete Arbeitslage. Durch das Abrollen und das Eigengewicht der Absaugeinrichtung
dringen die Pyramidenstümpfe 9a bis nahe auf das Teppichgrundmaterial vor und verdrängen
von dort die schmutzhaltige Reinigungsflüssigkeit, die sich in Vertiefungen 9b -
also in Richtung Teppichoberkante - bewegt. Durch die dort befindlichen Löcher wird
die schmutzhaltige Flüssigkeit in den Walzeninnenraum 21 dringen, und zwar durch
den mittels der Schlitzdüse 2 erzeugten Unterdruck. Mit der Düsenöffnung
3
wird die Flüssigkeit aufgenommen und über die Schlitzdüsenenden 6, 6' an den Ansaugkanal
13 weitergeleitet, der für den Abtransport der Schmutzflüssigkeit sorgt.
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Durch den Abrollvorgang des Walzenkörpers 4 wird lediglich der textile
Bodenbelag ausgepreßt, so daß keine Fäden oder Garnteile aus ihm herausgezogen werden,
die die Eintrittsöffnungen verstopfen könnten.