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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für ein ein saugendes Gebläse aufweisendes Reinigungsgerät, mit einem Saugmund, der mit einer Dichtlippe aus gummielastischem Material und einem Borstenstreifen versehen ist, wobei die Dichtlippe und der Borstenstreifen an einem entlang des Saugmundes verlaufenden Verbindungsstück angebracht sind, das in einem den Saugmund aufweisenden Gehäuse gelagert ist, wobei die Dichtlippe parallel zu und beabstandet von dem Borstenstreifen verläuft. Bei der Vorrichtung handelt es sich beispielsweise um eine elektromotorisch angetriebene Bürste oder eine beliebige andere Bodendüse eines Staubsaugers. Des Weiteren kann es sich bei der Vorrichtung auch um eine Baugruppe eines Staubsaugerroboters handeln.
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Im Stand der Technik sind saugende Reinigungsgeräte wie z.B. Staubsauger bekannt, die einen Saugkopf mit länglichem Saugmund aufweisen. Viele solcher Reinigungsgeräte sind am Saugmund mit einer Dichtlippe und/oder einem Borstenstreifen versehen, um die Reinigungswirkung des betreffenden Gerätes zu verbessern. Beispielsweise wird auf die
EP 0 885 586 A1 verwiesen.
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Um beim Gebrauch eines Bodenstaubsaugers ein zu leichtes Abknicken der üblicherweise aus Elastomer hergestellten Dichtlippe der Bodendüse zu verhindern, wurde bereits vorgeschlagen, solche Dichtlippen mittels unflexibler Profile abzustützen. Versuche haben jedoch gezeigt, dass diese Abstützung einer vorderen Dichtlippe bei einer elektromotorisch angetriebenen Teppichbürste mit Fahrwerk nicht verhindern kann, dass sich der Saugmund im Rückhub am Boden festsaugt, wenn das Fahrwerk der Teppichbürste vom Boden abgehoben wird. Dies ist bei einer intuitiven Bedienung eines Bodenstaubsaugers bzw. des Saugrohres mit angeschlossener Elektro-Teppichbürste wegen der geringen auf das Fahrwerk wirkenden Gewichtskraft kaum zu vermeiden. Die Abstützwirkung könnte zwar durch eine Vergrößerung der unflexiblen Abstützungsprofile verstärkt werden, dies würde jedoch dazu führen, dass diese Profile über den Boden schleifen können, was dann zu Schleifspuren bzw. einer Bodenbeschädigung führen kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Saugmund derart abgestützt ist, dass ein Festsaugen bzw. Verkippen des Saugmundes an einer zu reinigenden Bodenfläche insbesondere im Rückhub des Saugmundes vermieden wird. Weiterhin soll bei einer Bodendüse eines Bodenstaubsaugers vermieden werden, dass die Vorderkante der Bodendüse in direktem Kontakt mit dem Boden tritt. Außerdem soll dabei eine zufriedenstellende Grobschmutzaufnahme sichergestellt werden.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung schlägt vor, dass bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art die Dichtlippe durch den Borstenstreifen abgestützt wird, so dass ein Festsaugen des Saugmundes an einer zu reinigenden Bodenfläche und/oder ein Verkippen des Saugmundes relativ zu der Bodenfläche vermieden werden, und dass der Borstenstreifen entlang der Dichtlippe mehrere borstenfreie Abschnitte aufweist. Die Gesamtlänge der borstenfreien Abschnitte liegt beispielsweise im Bereich von 35-70%, vorzugsweise im Bereich von 40-60% der Länge der Dichtlippe.
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Durch einen solchen Borstenstreifen, der mehrere borstenfreie Abschnitte aufweist, lässt sich die Dichtlippe zuverlässig abstützen, wodurch die vordere Kante der Bodendüse bzw. der vordere Bereich vor dem Saugmund beim Rückhub ausreichend stabilisiert wird. Zudem stellen die borstenfreien Abschnitte eine zufriedenstellende Grobschmutzaufnahme sicher. Denn trotz der Abstützung der Dichtlippe durch den Borstenstreifen ist im Vorhub weiterhin eine zufriedenstellende Grobschmutzaufnahme möglich, da ein oder mehrere Abschnitte der Dichtlippe zum Durchlassen von Grobschmutz in die borstenfreien Abschnitte verlagert werden können, wobei sich zwischen dem verlagerten Abschnitt der Dichtlippe und der Bodenfläche ein Spalt bildet.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich mindestens einer der borstenfreien Abschnitte des Borstenstreifens entlang der Dichtlippe über eine Strecke, die größer als oder gleich der Strecke ist, über die sich ein benachbarter Borsten aufweisender Abschnitt des Borstenstreifens erstreckt. Hierdurch lässt sich bei ausreichender Abstützung der Dichtlippe ein relativ großer Gesamtdurchgangsbereich in dem Borstenstreifen für eine Grobschmutzaufnahme in Richtung des Saugmundes schaffen.
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Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Verbindungsstück in Form einer Traverse ausgebildet, wobei die Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens unterschiedlich lang ausgebildet sind, und wobei an den Enden der Traverse die längsten Abschnitte der Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens angeordnet sind und/oder in der Mitte der Traverse der kürzeste Abschnitt der Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens angeordnet ist. Durch die Anordnung der längsten Abschnitte der Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens an den Enden der Traverse lässt sich eine hohe Sicherheit gegen Verkippen des Saugmundes relativ zu der zu reinigenden Bodenfläche erzielen, während durch die mittige Anordnung des kürzesten Abschnitts der Borsten aufweisenden Abschnitte benachbart zu diesem kurzen, Borsten aufweisenden Abschnitt relativ große Durchgangsbereiche für eine Grobschmutzaufnahme in Richtung Saugmund geschaffen werden können.
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In diesem Zusammenhang sieht eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor, dass die Länge der Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens von der Mitte der Traverse aus in Richtung der Enden der Traverse hin zunimmt. Hierdurch lässt sich bei ausreichender Abstützung der Dichtlippe bzw. des Saugmundes ein optimaler Gesamtdurchgangsbereich in dem Borstenstreifen für eine Grobschmutzaufnahme in Richtung des Saugmundes erzielen.
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Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, dass das Verbindungsstück zur Aufnahme von Kräften beweglich in dem den Saugmund aufweisenden Gehäuse gelagert ist, so dass das Verbindungsstück mit der daran angebrachten Dichtlippe und dem Borstenstreifen in eine angehobene Stellung in das Gehäuse bewegt und umgekehrt aus der angehobenen Stellung in eine abgesenkte Stellung aus dem Gehäuse ausfahrbar ist. Hierdurch ist eine einfache Anpassung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an die jeweilige Reinigungsaufgabe, und zwar an die Reinigung eines Teppichbodens bzw. Hartbodens, z.B. Holz- oder Fliesenbodens möglich. Vorzugsweise wird der Borstenstreifen gleichzeitig mit der Dichtlippe angehoben, wenn die Bodendüse bzw. Elektroteppichbürste aus der Hartbodenstellung in die Teppichstellung umgeschaltet wird. Vorzugsweise wird ein aus der Dichtlippe und dem Borstenstreifen gebildetes Dichtaggregat bevorzugt ausschließlich mittels eines Motors angehoben und/oder abgesenkt. Gemäß einer Ausführungsform wird der Motor von einer Bodenerkennungseinheit gesteuert, so dass das Dichtaggregat in Abhängigkeit des Bodens (Hartboden bzw. Teppichboden) angehoben oder abgesenkt wird.
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Zur Erzielung einer hohen Reinigungsleistung ist es günstig, wenn der Borstenstreifen nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf der dem Saugmund zugewandten Seite der Dichtlippe angeordnet ist. Hierdurch kann mittels des Borstenstreifens gelöster Schmutz auf kürzestem Weg und ohne Behinderung vom Saugmund erfasst werden.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung endet die Unterkante der Dichtlippe auf gleicher Höhe wie die Unterkante des Borstenstreifens oder ragt, wenn der Saugmund von dem zu reinigenden Boden abgehoben ist, über die Unterkante des Borstenstreifens mit einer Höhendifferenz im Bereich von 0,5 mm bis 4 mm hinaus. Diese Ausgestaltung ist günstig für eine optimale Dichtwirkung der Dichtlippe an der zu reinigenden Bodenfläche, eine ausreichende Abstützung der an der Unterseite des Saugmundes vorstehenden Dichtlippe sowie eine zufriedenstellende Grobschmutzaufnahme durch die borstenfreien Abschnitte des Borstenstreifens hindurch in Richtung des Saugmundes.
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Erfindungsgemäß sind die Borsten des Borstenstreifens in Einfassungen gehalten, die mit Ausnehmungen im Bereich der borstenfreien Abschnitte fluchten, so dass die Einfassungen und die Ausnehmungen eine kamm- oder zinnenförmige Struktur definieren, wobei die Ausnehmungen seitlich durch die Dichtlippe abgedeckt sind. Hierdurch steht der Dichtlippe in dem borstenfreien Abschnitt mehr Lippenhöhe zur Verfügung, um zum Durchlassen von Grobschmutz in den borstenfreien Abschnitt verlagert zu werden und dadurch einen Spalt zwischen der Dichtlippenunterkante und der zu reinigenden Bodenfläche zu bilden. Die jeweilige Ausnehmung muss sich dabei nicht vollständig über die Breite der Borsteneinfassungen erstrecken. Es ist auch günstig, wenn sich die jeweilige Ausnehmung nur etwa oder zumindest bis zu einer Vertikalebene erstreckt, in welcher die Längsmittelachse des Borstenstreifens verläuft. In den restlichen, saugmundseitigen Bereich der Ausnehmung ist dabei vorzugsweise gummielastisches Material der Dichtlippe eingespritzt, wodurch sich eine vorteilhafte form- und stoffschlüssige Anbindung der Dichtlippe an die Traverse ergibt.
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Hinsichtlich der Verlagerungsmöglichkeit der Dichtlippe bzw. der Spaltbildung zum Durchlass von Grobschmutz ist es auch von Vorteil, dass die Dichtlippe erfindungsgemäß parallel zu und beabstandet von dem Borstenstreifen verläuft. Der Abstand zwischen Dichtlippe und Borstenstreifen liegt beispielsweise im Bereich von 2 bis 10 mm, vorzugsweise im Bereich von 3 bis 8 mm.
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Die Dichtlippe ist an dem Verbindungsstück bzw. der Traverse vorzugsweise angespritzt. Besonders bevorzugt ist die Dichtlippe dabei sowohl stoffschlüssig als auch formschlüssig mit dem Verbindungsstück (Traverse) verbunden. Hierdurch lässt sich nicht nur eine robuste Anbindung der Dichtlippe an dem Verbindungsstück (Traverse) sicherstellen, sondern auch eine optimale Dichtwirkung der Dichtlippe in Bezug auf das Verbindungsstück (Traverse) und daran angrenzende Gehäusebereiche der Bodendüse, insbesondere Elektroteppichbürste erzielen.
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Die Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens sind vorzugsweise stoffschlüssig mit dem Verbindungsstück bzw. der Traverse verbunden. Dies stellt eine robuste Anbindung der Borsten an dem Verbindungsstück (Traverse) sicher. Vorzugsweise sind die Enden der Borsten in Kunststoffmaterial des Verbindungsstückes eingegossen.
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Die Erfindung sowie deren oben genannten Ausgestaltungen lassen sich bei verschiedenen saugenden Reinigungsgeräten nutzen. Insbesondere kann der Saugmund der erfindungsgemäßen Vorrichtung Bestandteil einer als Vorsatzgerät ausgebildeten Teppichbürste, insbesondere einer Teppichbürste mit einem drehbar angetriebenen Bürstenkörper sein. Die Teppichbürste weist dabei vorzugsweise ein Fahrwerk auf, dessen Drehachse im Wesentlichen parallel zu dem Verbindungsstück bzw. der Traverse ausgerichtet ist. Des Weiteren kann der Saugmund der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch Bestandteil eines Gerätes zur Feuchtreinigung von Hartflächen sein. Ferner kann der Saugmund der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch Bestandteil eines ein Fahrwerk aufweisenden Staubsaugerroboters sein.
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Nachfolgend werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine motorangetriebene Bürste als Vorsatzgerät eines Staubsaugers in einer perspektivischen Ansicht; und
- 2 eine Traverse mit einer Dichtlippe und einem Borstenstreifen, in einer perspektivischen Ansicht, für eine Bürste gemäß 1 oder eine andere Bodendüse eines Staubsaugers.
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In 1 ist eine motorisch angetriebene Bürste 1 dargestellt, die als Vorsatzgerät für einen Staubsauger bestimmt ist. Die Bürste 1 kann insbesondere zur Reinigung von Teppichen, Polstermöbeln oder Matratzen verwendet werden. Die Bürste bzw. Teppichbürste 1 hat ein Gehäuse 2, an dem ein Rohranschlussstutzen 3 gelenkig gelagert ist. Der Rohranschlussstutzen 3 kann auch als Gelenkstück bezeichnet werden. In dem Gehäuse 2 ist ein Saugkanal ausgebildet, der an einem zugleich als Saugmund dienenden Bürstenraum angeschlossen ist. In dem Bürstenraum ist mindestens ein Bürstenkörper aufgenommen, der über ein Getriebe durch einen in dem Gehäuse 2 angeordneten Elektromotor angetrieben wird. Der mindestens eine Bürstenkörper ist typischerweise als Borstenwalze (Rundbürste) ausgeführt. Der Bürstenraum (Saugmund) ist dementsprechend tunnelförmig ausgebildet. Der Saugmund oder Bürstenraum erstreckt sich nahezu über die gesamte Breite des Gehäuses 2.
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Das Gehäuse 2 der motorangetriebenen Bürste 1 setzt sich im Wesentlichen oder hauptsächlich aus einem Chassis 2.1 und einer oberseitigen Abdeckung 2.2 zusammen. Chassis 2.1 und Abdeckung 2.2 sind beispielsweise durch Schrauben lösbar miteinander verbunden. Das Chassis 2.1 weist ein Fahrwerk mit Laufrollen 4 auf. Die Laufrollen 4 sind vorzugsweise im hinteren Bereich des Chassis 2.1 angeordnet. Die Gelenkverbindung des Rohranschlussstutzens (Gelenkstücks) 3 ist an dem Chassis 2.1 zwischen den beiden Laufrollen 4 ausgebildet. Des Weiteren ist in dem Chassis 2.1 auch der Elektromotor als Antrieb für die mindestens eine Borstenwalze (Rundbürste) gelagert. Der Elektromotor setzt über ein nicht näher dargestelltes Getriebe, beispielsweise ein Zahnrad- oder Zahnriemengetriebe die im Saugmund angeordnete Borstenwalze in Rotation.
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Die Bürste 1 weist an ihrem Saugmund eine Dichtlippe 5 auf, die zwischen der Vorderseite der Bürste 1 und dem Saugmund angeordnet ist. Die Dichtlippe 5 erhöht die Saugwirkung am Saugmund und verbessert dadurch die Reinigungswirkung der Bürste 1. Die Dichtlippe 5 ist aus gummielastischem Material gebildet, beispielsweise aus Elastomer. Die Dichtlippe 5 ist an einem entlang des Saugmundes verlaufenden Verbindungsstück 6 angebracht, das der Aufnahme von Kräften dient und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel auch als Traverse bezeichnet werden kann. Vorzugsweise ist die Dichtlippe 5 an dem Verbindungsstück 6 angespritzt, so dass sie stoffschlüssig und formschlüssig mit dem Verbindungsstück 6 verbunden ist.
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Das Verbindungsstück bzw. die Traverse 6 ist in dem Gehäuse 2 beweglich gelagert, vorzugsweise an dem Chassis 2.1 beweglich montiert. Die Dichtlippe 5 kann somit bei Bedarf aus einer ausgefahrenen, gegenüber der Unterseite der Bürste 1 vorstehenden Stellung (Hartbodenstellung) in eine angehobene Stellung (Teppichstellung) und umgekehrt bewegt werden. Hierzu ist an der Traverse 6 beispielsweise ein Zug-/Druckelement 7 befestigt, mittels dem die Traverse 6 und damit die Dichtlippe 5 hoch oder runter geschoben werden können. Die Bürste 1 kann zudem mindestens eine Stützrolle (nicht gezeigt) aufweisen, die gleichzeitig mit der Dichtlippe 5 aus einer angehobenen Stellung (Teppichstellung), in welcher der Saugmund auf dem Boden liegt, in eine ausgefahrene Stellung (Hartbodenstellung), in welcher der Saugmund gegenüber dem Boden angehoben ist, und umgekehrt verfahren werden kann.
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Des Weiteren ist an dem Verbindungsstück bzw. der Traverse 6 ein Borstenstreifen 8 angebracht. Die Dichtlippe 5 wird durch den Borstenstreifen 8 abgestützt, so dass insbesondere im Rückhub der Bürste 1 ein Festsaugen des Saugmundes an einer zu reinigenden Bodenfläche und ein Verkippen des Saugmundes relativ zu der Bodenfläche vermieden werden. Der Borstenstreifen 8 ist saugmundseitig von der Dichtlippe 5 angeordnet. Er ist nicht durchgängig ausgebildet, sondern weist entlang der Dichtlippe 5 mehrere borstenfreie Abschnitte 9, 9' auf. Durch die borstenfreien Abschnitte 9, 9' wird im Vorhub der Bürste 1 sichergestellt, dass trotz der Abstützung der gummielastischen Dichtlippe 5 weiterhin eine zufriedenstellende Grobschmutzaufnahme möglich ist, weil Bereiche der Dichtlippe zum Durchlassen von Grobschmutz in die borstenfreien Abschnitte 9, 9' hineinbewegt werden können, wodurch ein Spalt zwischen Dichtlippe 5 und dem zu reinigenden Boden gebildet wird. Nachdem der jeweilige Grobschmutz den Spalt passiert hat, stellt sich der verlagerte Bereich der elastischen Dichtlippe 5 von selbst wieder in seine Ausgangslage zurück.
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Der der Dichtlippe 5 zugeordnete, in 2 dargestellte Borstenstreifen 8 weist beispielsweise sechs borstenfreie Abschnitte 9, 9' auf. Es liegt jedoch auch im Rahmen der Erfindung, die Anzahl der borstenfreien Abschnitte 9, 9' des Borstenstreifens zu reduzieren oder zu erhöhen. Beispielsweise kann der Borstenstreifen 8 auch sieben oder nur fünf borstenfreie Abschnitte 9, 9' aufweisen. Der Borstenstreifen 8 ist vorzugsweise etwas kürzer als die Dichtlippe 5, so dass deren Enden gegenüber den einander abgewandten Enden 8.1, 8.2 des Borstenstreifens 8 seitlich vorstehen.
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Die Borsten aufweisenden Abschnitte 10, 10' des Borstenstreifens 8 sind stoffschlüssig mit dem Verbindungsstück (Traverse) 6 verbunden, beispielsweise indem die Enden der Borsten unmittelbar in das Material des Verbindungsstücks 6, das vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist, eingegossen sind.
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Vorzugsweise erstrecken sich mehrere der borstenfreien Abschnitte 9, 9' des Borstenstreifens 8 entlang der Dichtlippe 5 jeweils über eine Strecke, die größer als oder gleich der Strecke ist, über die sich ein benachbarter Borsten aufweisender Abschnitt 10, 10' des Borstenstreifens erstreckt. Dies ist beispielsweise zumindest bei den im mittleren Bereich der Traverse 6 vorgesehenen borstenfreien Abschnitten 9' der Fall.
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Die Borsten aufweisenden Abschnitte 10, 10' des Borstenstreifens 8 sind vorzugsweise unterschiedlich lang ausgebildet, wobei an den Enden der Traverse 6 die längsten Abschnitte 10 der Borsten aufweisenden Abschnitte angeordnet sind und in der Mitte der Traverse 6 der kürzeste Abschnitt 10' der Borsten aufweisenden Abschnitte des Borstenstreifens 8 angeordnet ist. Ferner ist in 2 zu erkennen, dass die Länge der Borsten aufweisenden Abschnitte 10, 10' des Borstenstreifens von der Mitte der Traverse 6 aus in Richtung der Enden der Traverse 6 hin zunimmt.
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Die Borsten des Borstenstreifens sind in Einfassungen 11 gehalten, die mit Ausnehmungen 12 im Bereich der borstenfreien Abschnitte 9, 9' fluchten, so dass die Einfassungen 11 und die Ausnehmungen 12 eine kamm- oder zinnenförmige Struktur definieren. Die Höhe der Einfassungen 11 bzw. der Ausnehmungen 12 liegt beispielsweise im Bereich von 2 mm bis 5 mm. Die Ausnehmungen 12 sind zur Vorderseite der Bürste 1 hin durch die Dichtlippe 5 abgedeckt. Die Ausnehmungen 12 vergrößern die freie Höhe der Dichtlippe 5 im Bereich der borstenfreien Abschnitte 9, 9', so dass die Dichtlippe 5 mehr Bewegungsfreiraum für ihre bereichsweise Verlagerung in die borstenfreien Abschnitte 9, 9' zum Durchlassen von Grobschmutz hat. Zudem nimmt die Sicherheit gegen Umknicken der die Dichtlippe abstützenden Borsten mit abnehmender freier Länge der Borsten bzw. mit zunehmender Höhe der Einfassungen 11 zu.
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Die Unterkante 5.1 der Dichtlippe 5 endet etwa auf gleicher Höhe wie die Unterkante 13 des Borstenstreifens 8 oder ragt, wenn der Saugmund von dem zu reinigenden Boden abgehoben ist, über die Unterkante 13 des Borstenstreifens 8 mit einer Höhendifferenz im Bereich von 0,5 mm bis 4 mm hinaus.
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Die Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nicht auf die in der Zeichnung skizzierten Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind zahlreiche Varianten denkbar, die auch bei von den skizzierten Beispielen abweichender Gestaltung von der in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Erfindung Gebrauch machen. So kann die Erfindung nicht nur bei elektromotorischen Teppichbürsten, sondern auch bei beliebigen anderen Bodendüsen für Staubsauger angewandt werden.