DE2738344A1 - Werkzeugmaschine, insbesondere stanzmaschine - Google Patents
Werkzeugmaschine, insbesondere stanzmaschineInfo
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Description
PATENTANWÄLTE DIPL-ING. DR-ING DIPL.-PHYS.
12 702 B/bm
Trumpf Maschinen AU Zug (Schweiz)
Werkzeugmaschine, insbesondere Stanzmaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine Werkzeugmaschine, mit hin- und hergehender Arbeitsbewegung, insbesondere
eine Stanzmaschine, deren wahlweise benutzbare Werkzeuge in einen antreibbaren Werkzeugträger eingesetzt
sind, der zugleich Halte- und/oder Führungsorgan für das arbeitende Werkzeug ist. Derartige Werkzeugmaschinen
sind schon lange bekannt. Im Falle einer Stanzmaschine besteht ihr Werkzeug zumindest aus einem Stanzstempel
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und einer Matrize. Wenn dieses Werkzeug ausgebraucht ist, wird die Maschine stillgesetzt und das Werkzeug
gewechselt. Anschließend wird dann dasselbe oder gegebenenfalls auch ein anderes Werkstück bearbeitet.
Die Zeitspanne zwischen den Arbeitsgängen ist im Grund genommen verlorene Produktionszeit und man versucht
deshalb, den Werkzeugwechsel durch geeignete Vorrichtungen und besondere Ausbildung sowohl des Werkzeugs
als auch der entsprechenden Kupplungsvorrichtungen der Maschine für die Werkzeugteile zu verkürzen. Selbst
wenn die Zeitspanne zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen nur wenige Sekunden beträgt, so kann das
bei der Bearbeitung komplizierter Werkstücke, die einen sehr häufigen Werkzeugwechsel erforderlich machen, im
Endeffekt doch zu einer stattlichen Größenordnung anwachsen, die, über den Tag gerechnet, nach Stundenbruchteilen angegeben werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, bei einer Werkzeugmaschine der eingangs genannten Art
die Zeitspanne zwischen den Bearbeitungsvorgängen durch
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zwei aufeinander folgend benutzte Werkzeuge auf ein absolutes Minimum, möglichst aber auf den Viert Null,
zu senken.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine iVerkzeugiaaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgeschlagen, die entsprechend dem kennzeichnenden Teil des ersten
Anspruchs ausgebildet ist. Bei dieser werkzeugmaschine können das zweite und gegebenenfalls auch weitere Werkzeuge
bereits eingesetzt bzw. gegen zuvor benutzte ausgewechselt werden, während das erste Werkzeug noch arbeitet.
Wenn das erste Werkzeug seine Tätigkeit beendet hat, wird das Werkstück in die richtige Zuordnung zum
zweiten Werkzeug gebracht, welches dann sofort in Tätigkeit gesetzt werden kann. Die Zeitspanne, die zum Verschieben
des Werkstücks von dem eben benutzten zu dem nachfolgend zu benutzenden Werkzeug verstreicht, ist auf
jeden Fall kürzer als die Zeitspanne, die man bei vorbe-
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kannten Werkzeugmaschinen zum Werkzeugwechsel benötigt.
Wenn man außerdem in Betracht zieht, daß das Werkstück von dem nachfolgenden Werkzeug in aller Regel an einer
anderen Stelle bearbeitet wird, als derjenigen an welcher das erste Werkzeug tätig war, so ergibt sich rein nach der Wahrscheinlichkeit
eine 501-Chance, daß beim Verschieben des Werkstücks vom ersten zum zweiten - und gegebenenfalls auch
vom zweiten zum dritten usw. - wegen des seitlichen Achsabstands der beiden Werkzeuge ein kürzerer Weg zurückgelegt
werden muß als bei einer herkömmlichen Werkzeugmaschine, die einen solchen Seitenausgleich nicht erfordert.
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Der Werkzeugträger kann eine Platte, ein Rahmen od. dgl. sein, auf der bzw. dem eine fjanze Anzahl von Werkzeugen
gehalten sind, wobei es sich im Falle einer Stanzmaschine, wie gesagt um wenigstens zweiteilige Werkzeuge handelt.
Der Werkzeugträger kann in letzterem Falle zweiteilig ausgebildet sein, wobei sein einer Teil die Stempel und
sein anderer die Matrizen aufniiumt. Denkbar ist aber auch,
daß man bei besonderer Ausbildung einen lediglich einteiligen werkzeugträger benutzt, auf welchem die "werkzeuge in gleicher
Weise angeordnet sein und die Werkzeugteile genau den gleichen
gegenseitigen Abstand haben können, wie bei einem zweiteiligen Werkzeugträger. Hierbei spielt es keine Rolle, wie die Bewegung
des Werkzeugträgers beim Werkzeugwechsel verläuft.
Bei den bewegbaren Maschinen-Kupplungsvorrichtungen handelt es sich um entsprechend ausgebildete Aufnahmen, in welche das
hin- und her bewegbare Werkzeug, bzw. der hin- und her bewegbare Werkzeugteil, d.h. bei einem Stanzwerkzeug der Stanz-
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/IO
stössel eingeriegelt oder an die es angelegt werden kann.
Schließlich wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß der .Begriff "Antrieb" nicht notwendigerweise auch den Antriebsmotor umfassen muß, es aber kann.
üine andere Lösung der Aufgabe ist bei einer werkzeugmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 2 entsprechend dein Kennzeichen des zweiten Anspruchs ausgebildet.
Hier reicht ein ein- und ausschaltbarer Antrieb aus, der die Hin- und Herbewegung, also beispielsweise
die Stanzhübe des jeweils arbeitenden Werkzeugs bzw. Werkzeugteils bewirkt. Darüberhinaus führt
die Maschinen-Kupplungsvorrichtung nach Ausgebrauch des einen Werkzeugs eine zumindest ihrer Wirkung nach quer
zu ihrer Arbeitsrichtung verlaufende Wechselbet>regung durch,
um mit dem nachfolgend für die Bearbeitung des Werkstücks vorgesehenen Werkzeug bzw. Werkzeugteil gekuppelt zu werden.
Die Maschinen-Kupplungsvorrichtung kann so geschaltet und insbesondere auch so einfach aufgebaut sein, daß sich zugleich
mit dieser quer zur Arbeitsrichtung verlaufenden Wechselbewegung das Abkuppeln des eben benutzten und nachfolgend
das Ankuppeln wit dem nunmehr benötigten Werkzeug vollzieht. Als eine der möglichen mechanischen Verbindungen
wird die Schwalbenschwanzverbindung oder eine Verbindung mit T-Nut genannt.
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falls kein Formscnluio sondern nur ein Anlegen der
»naschinen-Kupplungsvorrichtung an den Stanzstempel
vorgesehen ist, muß letzterer z.B. mittels einer Feder zurückgestellt werden, weil Zugkräfte dabei
nicht übertragen werden können.
Sowohl bei dieser anderen Lösung der Aufgabe als auca bei der eingangs erläuterten, wird der zweite Werkzeugträger
verschoben, gedreht oder anderweitig bewegt, während mit einem der Werkzeuge des ersten Werkzeugträgers
gearbeitet wird und umgekehrt. Sinngemäß verhält es sich bei drei und mehr Werkzeugträgern, wobei im Falle von drei
Werkzeugträgern der zweite und dritte gleichzeitig oder nacheinander derart bewegt werden können, bis ihr jeweils
nachfolgend benötigtes Werkzeug die richtige Stellung gegenüber der Maschinen-Kupplungsvorrichtung eingenoEimen
nat.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Werkzeugträgerteile des mindestens zweiteiligen Werkzeugträgers
mit den Stempeln einerseits und mit den Matrizen andererseits geradlinig parallel zueinander verschiebbar
sind. In diesem Falle handelt es sich also um langgestreckte Magazine, auf denen sich die wahlweise benutzbaren
Werkzeuge bzw. Werkzeugteile entlang wenigstens einer Geraden befinden.
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bine weitere Variante der Erfindung sieht vor, daß die
fterkzeugträgerteile mit den Stempeln einerseits und mit
den Matrizen andererseits koaxial zueinander und in jeweils gleichen bbenen angeordnet sind, wobei alle Werkzeugteile
ein und desselben Werkzeugtragerteils entlang eines kreises angeordnet sind und der Seitenabstanü der benachbarten
konzentrischen Kreise dem Seitenabstand benachbarter Maschinen-Kupplungsvorrichtungen entspricht, und daß auch
die zueinandergenörenden !Verkzeuj/trägerteile jedes Werkzeugträgers
koaxial zueinander angeordnet sind. Hier sind also die Werkzeugträgerteile nicht hin und her verschiebbar,
sondern drehbar, wobei einem Drehantrieb in beiden Richtungen der Vorzug gegeben wird, weil er das rascheste Ausrichten
des jeweils benötigtem Werkzeug gegenüber der Maschine gewährleistet. Im übrigen ist bei allen mehrteiligen Werkzeugträgern
daran gedacht, daß sie sich bzw. die einander entsprechenden
'feile dieser Werkzeugträger in jeweils gleichen Ebenen befinden.
In diesem Falle reicht nämlich eine lediglich eindimensionale Bewegung der Werkzeugträger zum Werkzeugwechsel aus.
Die Antriebe der Stempel sind in Weiterbildung der Erfindung über je eine schaltbare Kupplung mit einem gemeinsamen Antriebsmotor
kuppelbar. Bei der Kupplung kann es sich um eine bekannte
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elektromagnetische oder hydraulische Ausführung handeln.
Denkbar sind natürlicn auch alle anderen bekannten Kupplungsarten. Diese Ausführungsform ist insbesondere bei
Maschinen hoher Arbeitsleistung vorteilhaft, weil dann nur einer der an sich teuren Antriebsinotoren benötigt wird.
eine andere Aus füiirungs form der Erfindung sieht vor, daß
die Antriebe der Stempel wechselweise mit einem quer zu Ihrer Hubrichtung verschiebbaren, mit einem Antriebsnotor
verbundenen Stössel kuppelbar sind. Der Motor ist in diesem Falle also nicht ortsfest, vielmehr wird er jeweils zu dem
Antrieb hin verschoben, der als nächster in Tätigkeit treten soll. Hierbei ist es natürlicn zweckmäßig, wenn das An- und
Abkuppeln in der erläuterten Weise automatisch mit der Verschiebung
des Antriebsmotors erfolgt.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung ist durch eine den seitlichen Achsabstand der in den Maschinen-Kupplungsvor-
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richtung gehaltenen Werkzeuge ausgleichende Positioniervorrichtung
für den Maschinentisch, eine WerKs tückiialtevorrichtung
od. dgl. gekennzeicnnet. Bei dieser Positioniervorricntung kann es sich um einfache Anschläge handeln,
zwischen denen ein Maschinentiscn, beispielsweise einer
Zwillingsmaschine, hin und her bewegt wird, mn das Werkstück
gegenüber dem Bearbeitungswerkzeug jeweils auszurichten. Dieses Verschieben kann von Hand oder automatisch
vorgenommen werden. Im Hinblick auf die angestrebte Zeiteinsparung
dürfte der iiandverstellung keine praktische Bedeutung zukommen.
tiine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Maschine
als Koordinatenstanzraaschine mit numerischer Steuerung ausgebildet
ist, wobei die Positioniereinrichtung mit der numerischen Steuerung verbunden ist. Wenn beispielsweise der
erste Stanzstempel seinen letzten Arbeitshub beendet hat, veranlaßt diese numerische Steuerung automatisch das Abkuppeln
dieses und das Ankuppeln des zweiten Stanzstempels.
Zuvor muß natürlich das Werkstück in seine neue Position gebracht sein. Von der numerischen Steuerung wird beim Verschieben
des Werkstücks automatisch berücksichtigt, daß das zweite Werkzeug vom ersten einen endlichen seitlichen Abstand
hat. Bei der Ausarbeitung des Programms wird der seitliche Abstand der beiden aufeinanderfolgend arbeitenden Werkzeuge in
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die Verschiebestrecke des Werkstücks von einer Bearbeitungsstelle zur nächsten eingerechnet.
Die Verwendung einer numerischen oder anderen Steuerung gibt
darüberhinaus noch die vorteilhafte Möglichkeit, daß das Anwählen einer Maschinen-Kupplungsvorrichtung ein entsprechendes
Kommando der Positioniervorrichtung hervorrufen kann. Anders ausgedrückt kann man über die numerische Steuerung bzw. die
Automatic der erfindungsgemäßen Maschine in bekannter Weise
die richtige Positionierung des Werkstücks veranlassen und gleichzeitig aber auch die seitliche Verschiebung beim Übergang
von einem Werkzeug eines Werkzeugträgers auf dasjenige eines anderen Werkzeugträgers berücksichtigen. Über die
Steuerung wird zum gegebenen Zeitpunkt gleichzeitig auch der Antrieb des für die bearbeitung vorgesehenen Werkzeugs eingeschaltet.
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Die Zeichnung zeigt zwei AusfünrungsDeispiele der Erfindung. Es stellen dar:
Fig. 1 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 teilweise vertikal geschnitten und zum anderen Teil in der Seitenansicht eine zweite Variante der Erfindung,
Fig. 3 einen Schnitt jremäß der Linie IH-III der Figur
Die erste Ausführungsform benutzt zwei zweiteilige, drehbar gelagerte
Werkzeugträger, wobei die ringförmig gestalteten Werkzeugträgerteile 3 und 4 des Werkzeugträgers 2 die kreisscheibenförmigen
Werkzeugträgerteile 5 und 6 des Werkzeugträgers 1 konzentrisch umgeben. Außerdem befinden sich die Werkzeugträgerteile
3 und 5 einerseits sowie 4 und 6 andererseits jeifeils auf etwa
gleichem Höhenniveau. Der Drehantrieb des Werkzeugträgerteils
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erfolgt über ein symbolisch eingezeichnetes Ritzel 7,
das mit eineia Antriebsmotor 8 verbunden ist. Die beim Ausführungsbeispiel rein mechanische Verbindung ist
symbolisch in Form von Antriebswellen 9, 10 und 11 sowie Kegelradpaaren 12 und 13 eingezeichnet. Der tatäächliche
Antrieb kann in herkömmlicher und von der symbolischen Darstellung selbstverständlich unterschiedlicher
Art erfolgen. Entsprechendes gilt auch für die Antriebe der Werkzeugträgerteile 3, 4 und 6. Zum Werkzeugträgerteil
3 gehört in Figur 1 das Ritzel 14, zum Werkzeugträge rteil 4 das Ritzel 15 und zum Werkzeupträgerteil
6 das Ritzel 16. Auf diese Weise ist jedenfalls sicher gestellt, daß sich die Werkzeugträgerteile ein
und desselben Werkzeugträgers 2 bzw. 3 gleichzeitig, gleichsinnig sowie gleich schnell drehen.
Sowohl im Werkzeugträger 2 als auch im Werkzeugträger 3 sind eine ganze Anzahl von wahlweise in der Stanzmaschine 17 benutzbaren
Stanzwerkzeugen gehalten. Sie bestehen jeweils mindestens aus einem Stanzstempel 18 bzw. 19 und einer Matrize 20 bzw.
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21, wobei der Stanzstempel 18 und die Matrize 20 ein
Stanzwerkzeug und der Stanzstempel 19 und die Matrize 21 ein anderes Stanzwerkzeug ergeben. Die Werkzeugträger
1 und 2 bilden zugleich Halte- und Führungsorgane für die Stanzwerkzeuge 18, 20 bzw. 19, 21. Während
der Bearbeitung des Werkstücks 22, beispielsweise einer Blechplatte, darf der dieses Werkzeug aufnehmende Werkzeugträger
selbstverständlich nicht bewegt bzw. gedreht werden. Der Werkzeugträger oder genauer gesagt, der jeweils
obere Werkzeugträgerteil 3 bzw. 5 besitzt eine Längsführung 23 bzw. 24 oder dementsprechende Ausnehmung für
den Stanzstempel 18 bzw. 19 und eine bekannte und deshalb ebenso wie die Längsführung im Detail nicht gezeichnete
Halterung 25 bzw. 26 zum herausnehmbaren Einsetzen der Matrizen 20 und 21.
Während das Werkstück 22 beispielsweise mit dem Stanzwerkzeug 18, 20 bearbeitet wird, kann der Werkzeugträger
2 im Sinne des Pfeils 27 oder auch in Gegenrichtung solange gedreht werden, bis das für den nächsten Arbeitsgang
benötigte Werkzeug 19,21 in Arbeitsstellung gekommen ist. Solange dann mit diesem Werkzeug 19, 21 gestanzt
wird, kann man den Werkzeugträger 1 neu einstellen.
Die Stanzstempel 18 und 19 müssen mit dem Antrieb dfr
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Maschine jeweils gekuppelt werden. Zu diesem Zwecke besitzt die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine eine der
Zahl der Werkzeugträger entsprechende Anzahl von Maschinen-Kupplungsvorrichtungen 28 und 29. Diese sind
in der Zeichnung auch nur schematisch dargestellt, weil es auf ihre Konstruktion im einzelnen nicht ankommt und
jede bekannte Maschinen-Kupplungsvorrichtung Verwendung finden kann. Es ist bein Ausführungsbeispiel der Figur
1 daran gedacht, daß die Stanzstempel 18 des Werkzeugträgerteils 5 bzw. 19 des Werkzeugträgerteils 3 an ihrem
von der Schneide abgewandten Ende einen Zapfen 30 bzw. 31 mit verdicktem Kopf tragen, die bei einer Bewegung
senkrecht zur Bildebene in eine im Querschnitt T-förmige Nut 32 bzw. 33 der Maschinen-Kupplungsvorrichtung 28 bzw.
29 ein- und austreten können. Die Maschinen-Kupplungsvorrichtungen 28 bzw. 29 sind mit Stösseln dieser Werkzeugmaschine bewegungsfest verbunden oder bilden zugleich diese
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Stössel, welche über einen Antriebsmotor 34 bzw. 35 in eine auf und ab gehende Bewegung gebracht werden
können, die durch die Doppelpfeile 36 und 37 symbolisiert ist. Die Ausbildung dieser Antriebe für die
hin und her gehende Arbeitsbewegung ist von bekannter Bauart.
Um die Stanzkräfte aufnehmen zu können, sind die Werkzeugträgerteile
4 und 6 am Untergestell 38 der Stanzmaschine abgestützt. Außerdem muß durch eine geeignete
Lagerausbildung dafür gesorgt werden, daß der ringförmige Werkzeugträgerteil 4 stets konzentrisch zum Werkzeugträgerteil
6 gehalten wird. Das Werkzeugträgerteil 3 kann drehbar und damit sowohl in axialer als auch radialer
Richtung gesichert am Werkzeugträgerteil 5 geführt sein. Dies ist durch ein als Symbol aufzufassendes Kugellager
39 verdeutlicht. Der Antriebsmotor für den Werkzeugträger 2 bzw. die Werkzeugträgerteile 3 und 4 trägt die Bezugsziffer 40.
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Das Werkstück 22 kann mit Hilfe einer Längsführung 41
und Querführung 42 innerhalb der Blechebene beliebig verschoben werden. Diese Bewegungen sind meistens programmgesteuert
und aus diesem Grunde besitzt diese Stanzmaschine einen Steuerschrank 43, von dem auch alle Steuerbefehle
für die Antrxebsmotoren der Stanzstempel und der Werkzeugträger ausgehen.
Die Stanzstempel 18 und 19 bzw. die Matrizen 20 und haben einen vorgegebenen Seitenabstand 44. Wenn nun von
einem Bearbeitungs- bzw. Stanzwerkzeug 18, 20 auf das nachfolgene Bearbeitungs- bzw. Stanzwerkzeug 19, 21
übergegangen wird, so muß das Werkstück 22 um den Betrag des Seitenabstands 44, in Figur 1 von rechts nach
links, verschoben werden. Wird daraufhin wieder mit einem Werkzeug des Werkzeugträgers 1 gearbeitet, so erfolgt
die gegenläufige Verschiebung um den Betrag 44 von links nach rechts in Figur 1. Diese Verschiebebewegung wird
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zweckmäßigerweise automatisch mit Hilfe der Maschinensteuerung vorgenommen. Hierbei ist zu beachten, daß das
nachfolgend arbeitende Werkzeug in der Regel nicht dort ansetzt, wo das zuvor tätige Werkzeug aufgehört hat, sondern
daß in der Regel an einer anderen Stelle des Werkstücks gestanzt wird. Infolgedessen ist beim Übergang von einem
Werkzeug zum anderen ohnehin eine Verschiebebewegung erforderlich. Dieser Verschiebebewegung wird die aufgrund
des Seitenabstands 44 notwendige Verschiebebewegung überlagert. Das kann man bei einer programmgesteuerten Maschine
bereits im Programm berücksichtigen. Es ist daher ohne weiteres möglich, daß der vom Werkstück zurückzulegende
Weg von einer Bearbeitungsstelle zur nächsten aufgrund des Seitenabstands 44 kürzer wird als er bei einer Maschine mit
lediglich einem Werkzeugträger in sich wäre.
Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 2 und 3 finden langgestreckte,
in Richtung der Doppelpfeile 45 und 46 verschiebbare Werkzeugträger 47 und 48 Verwendung, die wie Figur 2
zeigt, ebenfalls zweiteilig ausgebildet sind. Die Werkzeugträgerteile 49 und 50 des Werkzeugträgers 47 werden mit
Hilfe einer angeformten Zahnstange 53 bzw. 54 von Ritzeln
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bzw. 58 angetrieben, während zur Längsverschiebung der
Werkzeugträgerteile 51 und 52 des Werkzeugträgers 48 Zahnstangen 55 und 56 dienen, die von Ritzeln 59 bzw.
60 angetrieben werden. Die Ritzel 57 bis 60 sind mit Antriebsmotoren in geeigneter und bekannter Weise verbunden. Dabei ist Sorge getragen, daß die Werkzeugträgerteile 49 und 50 einerseits sowie 51 und 52 andererseits jeweils gleichsinnig, gleichzeitig und
gleich schnell verschoben werden. Die Werkzeugträgerteile 49 und 51 nehmen Stanzstempel 61 und 62 auf,
und gegebenenfalls auch noch Niederhalter oder Abstreifer, während sich auf den Werkzeugträgerteilen
50 und 52 Matrizen 63 und 64 befinden. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Stanzstempel 61 und 62 gegen
die Kraft einer Rückstellfeder 65 bzw. 66 nach unten, d.h. in Arbeitsrichtung verschiebbar. Infolgedessen
kann auf eine Ankupplung mit im Querschnitt T-förmiger
Nut, wie sie das Ausführungsbeispiel der Figur 1 zeigt, verzichtet werden. Die Maschinen-Kupplungsvorrichtung 67 wird in
diesem Falle durch das untere Ende des im Sinne des Doppelpfeils 68 auf und ab bewegbaren Maschinenstössels 69 gebildet, dessen freie Stirnfläche 70 an der zugekehrten Stirnfläche des jeweils arbeitenden Stanzstössels anliegt oder
anlegbar ist.
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Da bei dieser Konstruktion eine gemeinsame Maschinen-Kupplungsvorrichtung
für die beiden nacheinander zum Einsatz kommenden Stanzstempel vorgesehen ist, aber nur
jeweils immer ein Stanzstempel angekuppelt sein soll, besitzt diese Maschinen-Kupplungsvorrichtung 67 einen sich
senkrecht zur Bildebene erstreckenden Längsschlitz 71, eine dementsprechende Randausnehmung od. dgl., welcher verhindert,
daß bei der in Figur 2 gezeigten Stellung gleichzeitig auch der Stanzstempel 61 angetrieben wird. Zugleich stellt dieser
Längsschlitz aber auch sicher, daß der Werkzeugträger verschoben werden kann, während mit einem Werkzeug des
Werkzeugträgers 48 gearbeitet wird und umgekehrt. Beim Übergang von einem Werkzeug des Werkzeugträgers 47 auf
ein Werkzeug des Werkzeugträgers 48 muß die Maschinen-Kupplungsvorrichtung dieser Variante der Erfindung um
die Achse 72 um 180° gedreht werden. Zu diesem Zwecke dient beispielsweise ein Ritzel 73, das mit den Zähnen
eines Zahnkranzes 74 am Außenumfang der Maschinen-Kupplungsvorrichtung 67 in Eingriff steht. Dieser Antrieb
ist allerdings nur rein symbolisch zu verstehen. Wenn man ihn an dieser Stelle effektiv so ausbildet, so muß
man dafür Sorgen, daß die Zähne dieses Ritzels 73 und der Zahnstange 74 bei der Auf- und Abbewegung nicht außer
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Eingriff kommen. Im übrigen kann man anstelle einer drehbar ausgebildeten Maschinen-Kupplungsvorrichtung
auch eine senkrecht zum Doppelpfeil 68 verschiebbar am Maschinenstössel 69 gelagerte vorsehen. Sie bietet
sich insbesondere dann an, wenn man mehr als zwei Werkzeugträger 47, 48 nebeneinander anordnet.
Das Werkstück 22 wird wiederum in Spannpratzen 75 gehalten, die sich an einem in Querrichtung 76 verschiebbaren Schlitten 77 befinden, der mit Hilfe eines Wagens
78 od. dgl. an Längsführungen 79, 80 im Sinne des Doppelpfeils 81 hin und her verschiebbar ist. Beim Ausführungsbeispiel der Figuren 2 und 3 dient der gemeinsame Antrieb
sowohl zum Antreiben des jeweils benutzten Stanzstempels des Werkzeugträgers 47 als auch desjenigen des Werkzeugträgers 48.
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Ein gleichzeitiges Antreiben der beiden, möglicherweise
zur selben Zeit in Arbeitsstellung befindlichen Stanzstempeln ist in vorteilhafter Weise zwar möglich z.B.
durch eine 9ü°-Urehung der Maschinen-Kupplungsvorrichtung 67 und die Achse 72, aber nicht vorgesehen. Das Zuschalten
des Antriebs zu einem bestimmten Werkzeug erfolgt hierbei quasi gleichzeitig, mit dem Ankuppeln an
den Maschinenstössel 69. Den Begriff "Ankuppeln" kann man, wie das Ausführungsbexspiel zeigt, so verstehen,
daß lediglich in Arbeitsrichtung eine Kraft vom Stössel auf den Stanzstempel übertragen werden kann.
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Claims (11)
- Ansprüche/ 1.!Werkzeugmaschine mit hin und her gehender Arbeitsbewegung, insbesondere Stanzmaschine, deren wahlweise benutzbare Werkzeuge in einen antreibbaren Werkzeugträger eingesetzt sind, der zugleich Halte- und/oder Führungsorgan für das arbeitende Werkzeug ist, gekennzeichnet durch mindestens zwei nebeneinander angeordnete, parallel hin und her bewegbare Maschinen-Kupplungsvorrichtungen (28,29) für das ankuppelbare Werkzeug bzw. Werkzeugteil (18 bzw. 19) sowie eine dementsprechende Anzahl von einzeln einschaltbaren Antrieben, und durch eine der Maschinen-Kupplungsvorrichtungszahl entsprechende Anzahl von unabhängig voneinander antreibbaren Werkzeugträgern (1,2), wobei jeder Maschinen-Kupplungsvorrichtung ein Werkzeugträger zugeordnet ist.
- 2. Werkzeugmaschine mit hin und her gehender Arbeitsbewegung, insbesondere Stanzmaschine, deren wahlweise benutzbare Werkzeuge in einen antreibbaren Werkzeugträger eingesetzt sind, der zugleich Halte- und/oder Führungsorgan für das arbeitende Werkzeug ist, gekennzeichnet durch- 24 -909809/0498wenigstens zwei separat antreibbare Werkzeugträger (47, 48) und eine hin und her sowie parallel zu ihrer Längsachse bewegbare, wahlweise einem der Werkzeugträger zuordnenbare, mit dem Maschinenantrieb verbundene Maschinen-Kupplungsvorrichtung (6 7) für das ankuppelbare Werkzeug bzw. Werkzeugteil (61 bzw. 62).
- 3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, mit wenigstens zweiteiligen, aus einem Stanzstempel und einer Matrize bestehenden Werkzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Werkzeugträger (1, 2, 47, 48) mindestens zweiteilig ist, wobei der eine Werkzeugträgerteil (3, 5, 49, 51) die Stempel (18, 19, 61, 62) und der andere (4, 6, 50, 52) die Matrizen (20, 21, 63, 64) aufnimmt, und daß beide Werkzeugträgerteile jedes Werkzeugträgers, insbesondere bewegungsmäßig gekuppelt sind.
- 4. Maschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugträgerteile (49, 51) mit den Stempeln (61,62) einerseits und diejenigen (50,52) mit den Matrizen (63, 64) andererseits geradlinig parallel zueinander verschiebbar sind.- 25 -909809/0498
- 5. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeugträgerteile (3,5) mit den Stempeln (18, 19) einerseits und diejenigen (4, 6) mit den Matrizen (20, 21) andererseits koaxial zueinander und in jeweils gleichen Ebenen angeordnet sind, wobei alle Werkzeugteile ein und desselben Werkzeugträgerteils entlang eines Kreises angeordnet sind und der Seitenabstand der benachbarten konzentrischen Kreise dem Seitenabstand (44) benachbarter Maschinen-Kupplungsvorrichtungen (28,29) entspricht, und daß auch die zueinander gehörenden Werkzeugträgerteile jedes Werkzeugträgers koaxial zueinander angeordnet sind.
- 6. Maschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe der Stanzstempel (18,19) über je eine schaltbare Kupplung mit einem gemeinsamen Antriebsmotor kuppelbar sind.
- 7. Maschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebe der Stanz*- 26 -9098097041*stempel (18, 19) wechselweise mit einem quer zu ihrer Hubrichtung verschiebbaren, mit einem Antriebsmotor verbundenen Stössel kuppelbar sind.
- 8. Maschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine den seitlichen Achsabstand (44) , der in den Maschinen-Kupplungsvorrichtungen (28,29) gehaltenen Werkzeuge (17 bis 20; 61 bis 64) ausgleichende Positioniereinrichtung für den Maschinentisch, eine Werkstückhaltevorrichtung (75) oder dergleichen.
- 9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschine als Koordinatenstanzmaschine mit numerischer Steuerung (43) ausgebildet ist, wobei die Positioniereinrichtung mit der numerischen Steuerung verbunden ist.
- 10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Anwählen einer Maschinen-Kupplungsvorrichtung (28, 29) ein entsprechendes Kommando der Positioniervorrichtung auslöst.
- 11. Maschine nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Blechebene frei von Antriebsachsen und dergleichen der Werkzeugträgerteile ist.909809/0498
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