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Schnäpperscharnier
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Die Erfindung betrifft ein Schnäpperscharnier für Möbeltüren mit zwei
an einem Ttiranschlagteil einerseits und einem Wandanschlagteil andererseits nach
Art eines Viergelenkschwenkbar angelenkten Scharnierlenkern, wobei wenigstens eines
der Enden der beiden Scharnierlenker im Anlenkbereich an einem der Anschlagteile
einen Fortsatz aufweist, an dem das eine Ende einer sich mit ihrem anderen Ende
im Anlenkbereich des anderen Scharnierlenkers abstützenden, die Federvorspannung
erzeugenden Feder angreift, und der Fortsatz von der Lenker-Anlenkstelle aus so
gerichtet ist, daß der zwischen dem Federangriffspunkt und der Achse der zugehörigen
Anlenkstelle gebildete Hebelarm von der Feder in der Scharnier-Schließstellung in
Schließrichtung und in der Öffnungsstellung in Öffnungsrichtung beaufschlagt ist
nach Patent (Patentanmeldung P 25 41 144.3).
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Dieses von der Anmelderin vorgeschlagene Scharnier ist sehr einfach
aufgebaut und hat gegenüber den bekannten Schnäpperscharnieren mit federbeaufschlagter
Rastzunge den Vorteil, daß es die Tür des Möbelstücks nicht nur in der Schließlage
sicher geschlossen hält, sondern die Tdr beim Öffnen nach Durchschwenken durch eine
Totpunktlage auch federnd bis in
die voll geöffnete Lage drängt,
so daß beispielsweise bei mit Auszügen versehenen Schränken die Gefahr vermieden
wird, daß diese Auszüge die Innenseiten einer versehentlich nicht ganz geöffneten
Tür beschädigen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, dieses Scharnier gemäß dem
älteren Vorschlag in seiner Funktion und Stabilität weiter zu verbessern0 Ausgehend
von einem Scharnier der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der Fortsatz des bzw. der Scharnierlenker von etwa rechtwinklig
seitlich abgewinkelten Wangen des zugehörigen Scharnierlenkers gebildet ist, in
denen ein parallel zur Scharnier-Anlenkachse verlaufender Stift gehalten ist, an
dem das zugehörige Ende der Feder angreift. Der Scharnierlenker hat also im Bereich
des Fortsatzes einen U-förmigen Querschnitt, wobei die Schenkel des U von den vom
eigentlichen Lenker abgekröpften seitlichen Wangen gebildet werden, welche den Stift,
an dem die Feder angreift, halten.
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Es ist ersichtlich, daß ein solcher U-förmiger Querschnitt in besonderem
Maße zur Aufnahme hoher Federkräfte geeignet ist, so daß das erfindungsgemäße Scharnier
also auch für schwere Möbeltüren, beispielsweise Hochschranktüren, geeignet ist.
Bei Verwendung des erfindungsgemäßen Scharniers wird es daher auch vielfach möglich
sein, anstelle von zwei oder mehr Schnäpperscharnieren für jede Tür nur ein erfindungsgemäßes
Scharnier vorzusehen, während die übrigen Scharniere der Tür als einfache Viergelenkscharniere
ohne Schnäppermechanismus ausgebildet sind.
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Eine gegenüber dem vorgeschlagenen älteren Scharnier, bei dem noch
an beiden Scharnierlenkern Fortsätze vorgesehen sind, vorteilhafte Weiterbildung,
bei welcher der Türanschlagteil als Einschlag- oder Einstecktopf und der Wandanschlagteil
als langgestreckter Tragarm ausgebildet
sind, und die Feder an den
tragarmseitigen Enden der Scharnierlenker angeordnet ist, ist dadurch gekennzeichnet,
daß nur einer der Scharnierlenker mit einem Fortsatz versehen ist, an welchem die
Feder angreift, während das andere Ende der Feder am Lagerzapfen bzw. der ihn umgebenden
Lageröse des anderen Scharnierlenkers angreift.
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Es hat sich gezeigt, daß durch die erhöhte Belastbarkeit des Fortsatzes
ohne Schwierigkeiten stärkere Federn verwendet werden können, deren Federkraft auch
bei Angriff an nur einem Scharnierlenker ausreicht, um die erforderlichen Schließ-
bzw. Öffnungsmomente zu erzeugen. Gegenüber den einfachen Viergelenkscharnieren
ohne Schnäppermechanismus braucht also nur einer der Scharnierlenker zusätzlich
mit einem Fortsatz zum Angriff der Feder versehen zu werden, während ein solcher
Fortsatz am zweiten Lenker entfällt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Fortsatz
an dem der Tragwand näheren inneren Scharnierlenker vorgesehen, weil bei dieser
Anordnung in der Praxis geringere Verformungen der Federn verwirklichbar sind.
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Alternativ ist jedoch ohne weiteres auch ein AusfUhrungsbeispiel verwirklichbar,
bei dem der Fortsatz an dem der Tragwand entfernteren äußeren Scharnierlenker vorgesehen
ist.
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Die seitlichen Wangen des Fortsatzes sind, insbesondere bei der zuletzt
erwähnten Anordnung am äußeren Scharnierlenker, in erfindungsgemäßer Weiterbildung
in den Bereich der benachbarten Anlenkstelle des Scharnierlenkers geführt, wobei
die den Scharnierlenker in diesem Anlenkbereich schwenkbar mit dem Anschlagteil
verbindenden Lagerzapfen Lagerbohrungen in den seitlichen Wangen durchsetzen.
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Dadurch hat der Lenker auch im Bereich der Anlenkung seines Lagerzapfens
den festigkeitsmäßig vorteilhaften U-förmigen Querschnitt und in den seitlichen
Wangen eingebrachte Bohrungen können gleichzeitig zur Schwenklagerung des Lagerzapfens
verwendet werden, so daß das sonst Übliche Anrollen einer Lageröse an diesem Lenker
entfällt.
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Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsbei
spiele der Erfindung näher erläutert, und zwar zeigen: Fig. 1 und 2 jeweils eine
Teilschnittansicht mit horizontaler Schnittführung durch ein erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Schnäpperscharniers, wobei in Figur 1 die Tdr-Schließstellung
und in Figur 2 die Öffnungsstellung der TUr veranschaulicht ist; und Fig. 3 und
4 den Figuren 1 bzw. 2 entsprechende Schnittansichten eines weiteren Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäBen Schnäpperscharniers.
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Das in den Figuren 1 und 2 gezeigte, in seiner Gesamtheit mit 110
bezeichnete erfindungsgemäße Scharnier ist ein sogenanntes Viergelenk-Scharnier,
bei dem der in einer entsprechenden Ausnehmung der Möbeltür eingesetzte, als Einschlag-
oder Einstecktopf 14 ausgebildete Turanschlagteil mit dem als langgestreckter Tragarm
16 ausgebildeten Wandanschlagteil über zwei Scharnierlenker 18 udd 20 schwenkbar
verbunden ist. Die Halterung des Tragarms 16 an der Seiten- oder Tragwand 22 des
Möbel stücks erfolgt in an sich bekannter Weise auf einer an der Seitenwand 22 befeatigten
Montageplatte 24. Insoweit entspricht das Scharnier 110 konventionellen Yirgelenk-Scharnieren.
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Der Schnäppermechanisaus des Scharniers 110 wird von einem Fortsatz
25 gebildt der sich aus zwei seitlich vom inneren
Scharnierlenker
20 aus rechtwinklig nach außen in Richtung auf den anderen Scharnierlenker 18 umgebogenen
Wangen 27 und einem in fluchtenden Bohrungen der Wangen 27 festgelegten, parallel
zur Achse des den Lenker 20 am Tragarm 16 anlenkenden Lagerzapfen angeordneten Stift
29 zusammensetzt. Dieser Stift 29 stützt das eine aufgebogene Ende 32 einer zu einer
ovalen Form gebogenen Biegefeder 30 ab, deren anderes aufgebogenes Ende 32 unter
Vorspannung an dem den anderen Scharnierlenker 18 am Tragarm anlenkenden Lagerzapfen
abgestützt ist. Zur Montage braucht die Feder 30 also nur etwas zusammengedrückt
und hinter dem Stift 29 bzw. dem tragarmseitigen Lagerzapfen des Scharnierlenkers
18 eingerastet zu werden.
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Durch Herausnehmen der Feder ist das Scharnier außerdem jederzeit
auf eine Scharnierfunktion ohne Schnäpperwirkung umstellbar. Die Funktion des Schnäppermechanismus
beruht darauf, daß der Fortsatz 25 einen durch die Kraft F der Biegefeder 30 beaufschlagten
wirksamen Hebelarm zum tragarmseitigen Lagerzapfen des Lenkere 20 hat, wodurch die
Feder ein Moment auf den Scharnierlenker 20 ausübt. In der Schließstellung (Fig.
1) hat der mit h52 bezeichnete wirksame Hebelarm eine solche Lage, daß der Scharnierlenker
20 von der Federkraft F in Schließrichtung gedrängt wird, während der wirksame Hebelarm
h02 des Fortsatzes 25 in der Öffnungsstellung von der Federkraft F in Richtung auf
eine Öffnungsbewegung des Scharnierlenkers 20 beaufschlagt wird. Die Tür 12 des
mit dem erfindungsgemäßen Scharnier 110 ausgerüsteten Möbel stücks wird also in
der Schließstellung federnd in die Schließlage und in der Öffnungsstellung federnd
in die Öffnungslage gedrängt, so daß die Tür - mit Ausnahme der Totpunktlage , in
welcher der wirksame Hebelarm h geradezu Null wird - in jeder Schwenkitellung das
Bestreben hat, zinke der beiden stabilen Endlagen anzunehmen0 Das in den Figuren
3 und 4 gezeigte Scharnier 210 unterscheidet sich von den zuvor beschri.benen Scharnier
nur
dadurch, daß der mit 31 bezeichnete Fortsatz am äußeren Scharnierlenker
18 vorgesehen ist. Auch hier besteht der Fortsatz wieder aus zwei seitlichen Wangen
33 und einem zwischen den Wangen 33 parallel zur Achse des zugehörigen Lagerzapfens
verlaufenden Stift 35. Die Ausgestaltung ist wiederum so getroffen, daß die wirksamen
Hebelarme h und h01 in der Schlie2- bzw. Öffnungslage durch die Federkraft F wieder
in dem Sinne beaufschlagt werden, daß auf den Scharnierlenker 18 ein schließendes
bzw. öffnendes Moment ausgeübt wird. In der Funktion entspricht das Scharnier 210
also dem zuvor beschriebenen Scharnier 110.
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Die Wangen 33 des Scharnierlenkers 18 dienen beim Scharnier 210 außerdem
auch zur Lagerung des tragarmseitigen Lagerzapfens.
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Obwohl bei den beidmzuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen aus
Gründen des einfachen Aufbaus und der preisgünstigen Herstellung jeweils nur an
einem der Scharnierlenker 18 bzw. 20 ein mit dem zugehörigen tragarmseitigen Lagerzapfen
einen wirksamen Hebelarm bildender Fortsatz vorgesehen ist, ist es klar, daß es
im Rahmen des Erfindungsgedankens auch möglich list, an beiden Scharnierlenkern
20 und 18 einen den Fortsätzen 25 bzw. 31 entsprechenden Fortsatz anzubringen, wobei
lediglich gewährleistet sein muß, daß das von der Feder 30 auf die beiden Scharnierlenker
18 und 20 ausgeübte resultierende Moment in der Schließstellung des Scharniers in
Schlioßrichtung und in d-r Öffnungsstellung in Öffnungerichtung wirkt.
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L e e r s e i t e