DE19701645A1 - Vorrichtung zur Handhabung eines mittels Bogen gebildeten Stapels an einer Druckmaschine - Google Patents
Vorrichtung zur Handhabung eines mittels Bogen gebildeten Stapels an einer DruckmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung eines mittels Bogen gebildeten
Stapels an einer Druckmaschine mit einem Stapelraum, einer im Stapelraum angeordneten
Hebebühne zur Aufnahme des Stapels mit einem Hubantrieb zur vertikalen Verstellung
der Hebebühne, wenigstens einer Öffnung des Stapelraumes von wenigstens derartiger
Größe, daß der Stapel unter horizontaler Verlagerung desselben die Öffnung passieren
kann, einer der Öffnung zugeordneten Abschirmung mit veränderbaren
Betriebszuständen, welche Abschirmung in einem ersten ihrer Betriebszustände die
Öffnung abschirmt und in einem zweiten der Betriebszustände die Öffnung freigibt.
Mit derartigen Vorrichtungen sind seitens der Anmelderin unter der Typenbezeichnung
SM102 ausgelieferte Druckmaschinen ausgestattet. Hierbei umfaßt die Abschirmung
einen verstellbaren Bügel, der sich in einer ersten Stellung desselben nach Art eines
Geländers quer über die Öffnung des Stapelraumes erstreckt und dabei einen ersten
Betriebszustand der Abschirmung repräsentiert, in welchem zumindest während des
Fortdrucks der ungehinderte Zutritt zum Stapelraum durch die Öffnung hindurch mittels
des Bügels versperrt ist. Des weiteren umfaßt die Abschirmung eine mittels des Bügels
betätigbare Schalteranordnung, mittels welcher der Hubantrieb der Hebebühne stillsetzbar
ist. Eine entsprechende Betätigung der Schalteranordnung erfolgt bei einem Wechsel vom
genannten ersten Betriebszustand der Abschirmung in deren zweiten Betriebszustand, und
zwar durch eine Verstellung des Bügels in eine die Öffnung freigebende zweite Stellung
desselben.
Diese bekannte Abschirmung ist dann vorgesehen, wenn die Druckmaschine auf ein
Fundament gesetzt ist, welches das Flurniveau am Aufstellungsort überragt und längere
Verstellwege der Hebebühne und somit eine Verarbeitung höherer Stapel erlaubt als dies
bei ebenerdiger Aufstellung möglich ist.
Die Handhabung der Stapel erfolgt bei den mit der bekannten Abschirmung ausgestatteten
Druckmaschinen mittels Handhubwagen oder dergleichen seitens eines
Maschinenbedieners betätigter Fördermittel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Handhabung der mittels einer
Druckmaschine zu verarbeitenden Stapel weitgehend zu automatisieren und gleichzeitig
einen hinreichenden Schutz vor beweglichen Teilen zu gewährleisten, die im
Zusammenhang mit dem Aufbau bzw. mit dem Abbau eines Stapels stehen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die eingangs genannte Vorrichtung erfindungsgemäß
ausgestattet mit einer Förderstrecke zur horizontalen Verlagerung des Stapels durch die
Öffnung hindurch bei auf einem Übergabeniveau befindlicher Hebebühne mit einem
innerhalb des Stapelraumes angeordneten ersten Förderstreckenabschnitt und wenigstens
einem außerhalb des Stapelraumes angeordneten, an den Stapelraum anschließenden
zweiten Förderstreckenabschnitt, wobei die Förderstreckenabschnitte betriebsmäßig
wechselnde Belegungszustände aufweisen, die je nach einem Belegungszustand derselben
mit bzw. nicht mit einem Stapel besetzt sind, mit einem Förderstreckenantrieb zur
Verlagerung des Stapels entlang der Förderstrecke, und ausgelegt für einen betriebsmäßig
selbsttätigen Wechsel vom ersten in den zweiten Betriebszustand der Abschirmung bei
vorgegebenen Belegungszuständen der Förderstreckenabschnitte und bei auf dem
Übergabeniveau befindlicher Hebebühne und einen betriebsmäßig selbsttätigen Wechsel
vom zweiten in den ersten Betriebszustand der Abschirmung nach erfolgter vollständiger
Verlagerung des Stapels von einem der Förderstreckenabschnitte zum anderen.
Bei einer derartigen Ausgestaltung erfolgt die Verlagerung des Stapels selbsttätig
zwischen benachbarten Bestimmungsorten - hier insbesondere dem Stapelraum und einer
daran anschließenden Pufferzone - und der hinreichende Schutz vor beweglichen Teilen,
die im Zusammenhang mit dem Aufbau bzw. dem Abbau eines Stapels stehen, ist
dadurch gewährleistet, daß der Öffnung eine selbsttätig wirkende Abschirmung
zugeordnet ist, welche die Öffnung lediglich dann freigibt, wenn infolge einer durch diese
hindurch erfolgenden Verlagerung des Stapels ein ungehinderter Zugang zum Stapelraum
ohnehin nicht möglich ist.
Der genannte Schutz vor bewegten Teilen ist überdies insofern in hohem Maße
zuverlässig, als er aufgrund der selbsttätigen Einnahme des jeweiligen Betriebszustands
der Abschirmung nicht von der von einer Bedienungsperson aufgebrachten Sorgfalt
abhängt, mit welcher im Falle einer manuell zu betätigenden Abschirmung deren erster
Betriebszustand, das heißt eine Abschirmung der Öffnung im Anschluß an deren
Freigabe, wieder hergestellt wird.
Wie beispielsweise bei dem eingangs erwähnten, von der Anmelderin vertriebenen Typ
einer Druckmaschine vorgesehen, läßt sich die Hebebühne in dem die Bogen aus
umlaufenden Greifersystemen zur Ablage freigebenden Ausleger zusätzlich zu der zur
Beibehaltung der Fallhöhe der Bogen nach deren Freigabe seitens der Greifersysteme
vorgesehenen programmgemäßen Absenkung durch Betätigung eines Tasters mittels des
Hubantriebs absenken.
Ein Betreten des Stapelraumes während dieses Vorganges birgt die Gefahr von
Quetschverletzungen insbesondere im Fußbereich einer betreffenden Person. Das Betreten
könnte beispielsweise erzwungen werden durch einen äußeren Eingriff in die
Abschirmung, in der Absicht, die Öffnung zugänglich zu machen. Ein entsprechender
äußerer Eingriff bestünde gegebenenfalls darin, im Falle der Ausbildung der
Abschirmung mittels einer Schranke oder eines Rollos eine Stellkraft zu überwinden,
mittels welcher die Schranke oder das Rollo in einer die Öffnung abschirmenden Lage
gehalten werden.
Eine Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes bietet auch für den Fall eines
solchermaßen unbotmäßigen Eindringens in den Stapelraum Schutz vor den genannten
Quetschverletzungen. Hierzu ist ein mittels der Abschirmung bei einem Verlassen des
ersten Betriebszustandes derselben erzeugbares Stop-Signal vorgesehen, mittels welchem
zumindest der Hubantrieb bei einer in Gang befindlichen Verstellung der Hebebühne im
Sinne einer Stillsetzung ansteuerbar ist.
Während die Ausbildung der Abschirmung mittels der bereits erwähnten Schranke einen
hinlänglichen Schutz im genannten Sinne erbringt, besteht bei einer Ausgestaltung der
Abschirmung mittels eines Rollos die Möglichkeit, die Öffnung des Stapelraumes im
ersten Betriebszustand der Abschirmung zumindest so gut wie vollständig verschlossen
zu halten.
Ahnliche Verhältnisse wie mit dem genannten Rollo lassen sich in anderer Ausgestaltung
erreichen durch eine Ausbildung der Abschirmung mittels eines Strahlenvorhanges und
ein mittels des Strahlenvorhanges bei einem Eingriff in denselben erzeugbares
Stop-Signal, mittels welchem zumindest der Hubantrieb bei einer in Gang befindlichen
Verstellung der Hebebühne im Sinne einer Stillsetzung ansteuerbar ist.
Diese Ausgestaltung weist darüber hinaus den Vorteil auf, daß die jeweilige Änderung
vom einen in den anderen Betriebszustand der Abschirmung praktisch schlagartig
vonstatten geht.
Die Absicherung der Öffnung mittels des genannten Strahlenvorhanges erbringt
beispielsweise im Vergleich zur Ausgestaltung der Abschirmung mittels einer Schranke
keine unmittelbar erkennbare Barriere, die einem bewußten Eindringen in den Stapelraum
im Wege steht. Insofern ist in weiterer Ausgestaltung der mittels des Strahlenvorhanges
gebildeten Abschirmung ein mittels des Strahlenvorhanges bei einem Eingriff in
denselben erzeugbares Not-Stop-Signal und dessen Verwendung zur Stillsetzung der
Druckmaschine vorgesehen.
Mit dieser Ausgestaltung wird zusätzlich zum Schutz vor den genannten
Quetschverletzungen im Fußbereich einer Bedienungsperson ein weiteres
Sicherheitsrisiko ausgeschaltet, das beispielsweise im Stapelraum eines Kettenauslegers
insofern auftreten kann, als trotz stillgesetzten Hubantriebes Greiferbrücken umlaufen
können, die gegebenenfalls den Kopfbereich einer Bedienungsperson gefährden.
Die Erfindung ist im folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Hierin zeigt:
Fig. 1 Komponenten der Vorrichtung am Beispiel eines Kettenauslegers und der
Ausbildung der Abschirmung mittels einer Schranke bzw. mittels eines
Rollos in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 eine schematische Wiedergabe zweier erfindungsgemäßer Vorrichtungen
in Form eines Anlegers und eines Auslegers - hier beispielhaft eines
Kettenauslegers - und deren Anbindung an eine jeweilige
Verarbeitungseinheit der Druckmaschine in einer Seitenansicht,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Konfiguration in einer Draufsicht, wobei
Anleger und Ausleger soweit abgebrochen sind, daß die
Förderstreckenabschnitte erkennbar sind,
Fig. 4 ein Blockschaltbild von Steuerungsmitteln zur Realisierung der Funktion
der Vorrichtung in schematischer Darstellung,
Fig. 5 einen Ablaufplan für die Funktion der Vorrichtung bei einer Verlagerung
des Stapels vom ersten Förderstreckenabschnitt zum zweiten bzw.
umgekehrt am Beispiel der Ausbildung der Abschirmung mittels einer
Schranke bzw. eines Rollos,
Fig. 6 einen Ablaufplan für die Funktion der Vorrichtung bei einer abwärts
gerichteten Verstellung der Hebebühne am Beispiel der
Ausbildung der Abschirmung mittels einer Schranke oder eines Rollos,
Fig. 7 einen Ablaufplan für die Funktion der Vorrichtung bei einer Verlagerung
des Stapels vom ersten Förderstreckenabschnitt zum zweiten bzw.
umgekehrt am Beispiel der Ausbildung der Abschirmung mittels eines
Strahlenvorhanges,
Fig. 8 am Beispiel der Ausbildung der Abschirmung mittels eines
Strahlenvorhanges einen Ablaufplan für die Funktion der zur Erfüllung
erhöhter Sicherheitsansprüche ausgestalteten Vorrichtung im Falle eines
Eingriffs in den Strahlenvorhang im Fortdruckbetrieb der
Druckmaschine beziehungsweise bei gegebenenfalls per
Tastendruck im Sinne einer abwärts gerichteten Verstellung der
Hebebühne aktiviertem Hubantrieb.
Der zur Veranschaulichung einer der Anwendungsmöglichkeiten der Vorrichtung in
Fig. 1 beispielhaft dargestellte Kettenausleger 1 weist ein weitgehend geschlossenes
Auslegergehäuse 1 auf, welches einen Stapelraum 2 umschließt. Im Stapelraum 2 ist eine
Hebebühne 3 angeordnet, an welcher ein Hubantrieb 4 angreift. Dieser umfaßt im
vorliegenden Beispiel die Hebebühne 3 tragende Lastkettentrume 4.1, im oberen Bereich
des Stapelraumes 2 angeordnete, von den Lastkettentrumen 4.1 umschlungene
Kettentriebräder 4.2, die mittels eines Hubmotors 4.3 zur vertikalen Verstellung der
Hebebühne 3 in eine erste bzw. eine zweite Drehrichtung antreibbar sind. In der
Darstellung in Fig. 1 befindet sich die Hebebühne 3 in einer unteren Extremlage,
derselben, und nimmt damit im Falle des in dieser Figur beispielhaft wiedergegebenen
Kettenauslegers ein Übergabeniveau ein.
Der Stapelraum 2 weist eine Öffnung 5 von wenigstens derartiger Größe auf, daß der
Stapel 6 unter horizontaler Verlagerung desselben die Öffnung 5 passieren kann, wenn
sich die Hebebühne 3 auf ihrem Übergabeniveau befindet. Dieser Öffnung ist eine
Abschirmung 7 bzw. 7' zugeordnet, mittels welcher die Öffnung 5 abschirmbar ist und
auf welche in der Folge noch näher eingegangen wird.
Unter Berücksichtigung der in Fig. 2 dargestellten Anbindung des Kettenauslegers 1 an
eine als Druckwerk, Lackwerk, Eindruckwerk, Perforierwerk oder ähnliches mit
gegebenenfalls nachfolgendem Trockner ausgebildete Verarbeitungseinheit 8.n der
Druckmaschine (im Falle von n Verarbeitungseinheiten 8.1 bis 8.n) und unter Beachtung
der Durchlaufrichtung D der Bogen 9 ist erkennbar, daß die Öffnung 5 in einer
Seitenwand des Auslegergehäuses 1.1 ausgebildet ist. Dies ist zwar unter logistischen
Gesichtspunkten vorteilhaft, jedoch nicht zwingend zur erfindungsgemäßen Ausbildung
der Vorrichtung.
Die Öffnung 5 ist vorgesehen, um im vorliegenden Falle (der Fig. 1) eines Auslegers
einen in dessen Stapelraum 2 während des Fortdruckbetriebes der Verarbeitungseinheiten
8.1 bis. 8.n heranwachsenden Stapel nach Erreichen einer vorgegebenen Höhe desselben
unter horizontaler Verlagerung desselben aus dem Stapelraum 2 zu entfernen, wobei das
Heranwachsen dadurch erfolgt, daß einjeweiliges von an umlaufenden Förderketten 10
angelenkten, in Fig. 1 ebenso wie die Förderketten 10 nur schematisch wiedergegebenen
Greifersystemen 10.1 im Verarbeitungstakt der Verarbeitungseinheiten 8.1 bis 8.n von der
Verarbeitungseinheit 8.n jeweils einen Bogen 9 übernimmt, in den Stapelraum 2
transportiert und hier zum Aufbau des Stapels 6 auf einer Stapelunterlage 6.1 freigibt.
Die genannte horizontale Verlagerung des Stapels 6 zur Entfernung desselben aus dem
Stapelraum 2 durch die Öffnung 5 hindurch erfolgt bei auf dem Übergabeniveau
befindlicher Hebebühne 3 entlang einer für diese Verlagerung vorgesehenen
Förderstrecke 11. Diese ist zusammengesetzt aus einem innerhalb des Stapelraumes 2
angeordneten ersten Förderstreckenabschnitt 11.1 und einem außerhalb des
Stapelraumes 2 angeordneten zweiten Förderstreckenabschnitt 11.2, der sich im Bereich
der Öffnung 5 an den ersten Förderstreckenabschnitt 11.1 anschließt. Im vorliegenden
Beispiel ist der zweite Förderstreckenabschnitt 11.2 lediglich so dimensioniert, daß er
gerade als Pufferzone 12 für den aus dem Stapelraum 2 heraus durch die Öffnung 5
hindurch verlagerten Stapel 6 dienen kann.
Im Anschluß an oder auch gleichzeitig mit der Verlagerung des Stapels 6 vom
Stapelraum 2 zur Pufferzone 12 wird die auf dem Übergabeniveau befindliche Hebebühne
3 mit einer weiteren Stapelunterlage 6.1 belegt und sodann mittels des Hubantriebs 4 auf
ein bestimmtes Niveau zur Aufnahme weiterer von den Greifersystemen 10.1
freigegebenen Bogen angehoben und anschließend wieder in dem Maße gesenkt, wie der
weitere Stapel an Höhe zunimmt. Zum Belegen der Hebebühne 3 mit der weiteren
Stapelunterlage 6.1 ist die der Öffnung 5 gegenüberliegende Seitenwand des
Auslegergehäuses 1.1 zumindest mit einer Beschickungsöffnung 13 versehen.
Vorteilhafterweise schließt sich hierzu auch an das der Beschickungsöffnung 13
zugewandte Ende des ersten Förderstreckenabschnitts 11.1 ein weiterer außerhalb des
Stapelraumes 2 angeordneter in Fig. 3 angedeuteter Förderstreckenabschnitt 11.3 an, auf
dessen Darstellung in Fig. 1 ebenso wie auf die Darstellung der Belegung der
Hebebühne 3 mit der erwähnten weiteren Stapelunterlage verzichtet ist.
Ein jeweiliger der Förderstreckenabschnitte 11.1, 11.2 und 11.3 ist im vorliegenden
Beispiel mittels eines Rollenganges 14 gebildet, dem eine Komponente eines
Förderstreckenantriebs 15 in Form eines mit einer ersten der den Rollengang 14 bildenden
Transportrollen 14.1 verbundenen Motors 15.1 und in Form eines Getriebes 15.2
zugeordnet ist, welches eine Drehbewegung der jeweils ersten der Transportrollen 14.1
auf die übrigen des jeweiligen Rollenganges 14 überträgt. In lediglich beispielhafter
Ausgestaltung ist das besagte Getriebe 15.2 als Kettengetriebe ausgebildet, welches
endständig an den Transportrollen 14.1 befestigte Kettenräder aufweist, die mittels
endloser Ketten im genannten Sinne einer gleichsinnigen Drehbewegung miteinander
verbunden sind. Eine andere Art der Ausgestaltung der Förderstreckenabschnitte ist
beispielsweise den Fig. 9 und 12 der Patentschrift US 5,520,504 und der zugehörigen
Beschreibung zu entnehmen.
Unter der Wirkung des Förderstreckenantriebes 15 ist der Stapel 6 entlang der
Förderstrecke 11 verlagerbar. In Fig. 1 ist lediglich die dem ersten
Förderstreckenabschnitt 11.1 zugeordnete Komponente des Förderstreckenantriebes 15
dargestellt.
Der erste Förderstreckenabschnitt 11.1 ist prinzipiell so angeordnet, daß damit eine
Verlagerung des Stapels 6 bei auf dem Übergabeniveau befindlicher Hebebühne 3
möglich ist. Hierzu kann der erste Förderstreckenabschnitt 11.1 von der Hebebühne
getragen sein oder aber ortsfest niveaugleich mit dem zweiten Förderstreckenabschnitt
11.2 angeordnet sein. In letzterem Falle sind der erste Förderstreckenabschnitt 11.1 und
die Hebebühne 3 so auszubilden, daß letztere bei deren Verstellung in Richtung auf das
Übergabeniveau den Stapel 6 auf dem ersten Förderstreckenabschnitt 11.1 absetzt.
In Fig. 1 ist ein Zustand im Funktionsablauf der Vorrichtung dargestellt, in dem der zuvor
im Stapelraum 2 aufgebaute Stapel 6 bereits aus einer Position innerhalb des
Stapelraumes 2 heraus durch die Öffnung 5 hindurch in eine zweite Position verlagert
wurde, in welcher er nunmehr die zuvor nicht von einem Stapel belegte Pufferzone 12
belegt. Die Pufferzone 12 hat also einen zuvor bestehenden Belegungszustand "nicht mit
einem Stapel besetzt" geändert in "mit einem Stapel besetzt".
Des weiteren sind in Fig. 1 zwei unterschiedliche Ausgestaltungen der weiter oben bereits
angesprochenen Abschirmung wiedergegeben und mit 7 bzw. 7' bezeichnet. Diese
können selbstverständlich alternativ vorgesehen werden. In einer ersten Ausgestaltung
umfaßt die Abschirmung 7 eine Schranke 7.1. Diese kann einen ersten und einen zweiten
Betriebszustand einnehmen, und sie ist in Fig. 1 in ihrem ersten Betriebszustand
dargestellt, in welchem sie geschlossen ist, das heißt quer zur Öffnung 5 angeordnet ist
und diese somit abschirmt. In ihrem zweiten Betriebszustand ist die Schranke 7.1
geöffnet, das heißt derart nach oben oder unten geschwenkt, daß sie die Öffnung 5 zum
Passieren des Stapels 6 freigibt. Ein entsprechendes Schwenken der Schranke 7.1 erfolgt
mittels eines Schwenkantriebs 7.2, der hier beispielsweise als auf die Schwenkachse der
Schranke 7.1 wirkende Motor-Getriebe-Einheit ausgebildet und lediglich beispielhaft an
der die Öffnung 5 ausbildenden Seitenwand des Auslegergehäuses 1.1 angeordnet ist.
In einer zweiten Ausgestaltung umfaßt die Abschirmung 7' ein Rollo 7'.1. Dieses ist
oberhalb der Öffnung 5 in das Auslegergehäuse 1.1 eingehängt, in einem ersten, die
Öffnung 5 abschirmenden Betriebszustand abgewickelt und in einem zweiten, die
Öffnung 5 freigebenden Betriebszustand aufgewickelt. Das Auf- und Abwickeln erfolgt
mittels eines mit dem Wickelkern des Rollos 7'.1 verbundenen Drehantriebs 7'.2, der hier
beispielsweise ebenfalls als Motor-Getriebe-Einheit ausgebildet und in Fig. 1 ebenso wie
der Schwenkantrieb 7.2 lediglich zur Verdeutlichung des funktionellen Zusammenhanges
als von außen am Auslegergehäuse 1.1 befestigt dargestellt ist.
In einer weiteren Ausgestaltung ist die Abschirmung 7'' zur Erzeugung eines die
Öffnung 5 abschirmenden Strahlenvorhanges ausgebildet und umfaßt hierzu eine in Fig. 3
jeweils im Querschnitt erscheinende Senderkonsole 7''.1 und eine Empfängerkonsole
7''.2. Im Falle der Ausbildung des Strahlenvorhangs mittels Lichtstrahlen kann
hinsichtlich der Senderkonsole 7''.1 und der Empfängerkonsole 7''.2 auf handelsübliche
Sicherheits-Lichtgitter zurückgegriffen werden, die beispielsweise von der Firma Erwin
Sick GmbH Optik-Elektronik, 79183 Waldkirch, unter den Typenbezeichnungen AGS300
bis AGS1200 bezogen werden können, wobei "300" und "1200" für die jeweilige Höhe
des Lichtgitters stehen.
Die Realisierung der betriebsmäßig selbsttätigen Wechsel der Betriebszustände der
Abschirmung erfolgt mittels Steuerungsmitteln, die im folgenden näher erläutert werden.
Die Steuerungsmittel umfassen Signalgeber, auf die für den Fall der Ausstattung der
Vorrichtung mit einer mittels der Schranke 7.1 gebildeten Abschirmung 7 anhand des
Blockschaltbildes der Fig. 4 noch näher eingegangen wird, sowie eine
Steuerschaltung 17, welche eine Verknüpfung herstellt zwischen den Signalgebern und
dem Förderstreckenantrieb 15 zur horizontalen Verlagerung des Stapels 6, mit dem
Schwenkantrieb 7.2 bzw. dem Drehantrieb 7'.2 bzw. der Senderkonsole 7''.1 und der
Empfängerkonsole 7''.2 zur Veränderung der Betriebszustände der Abschirmung 7 bzw.
7' bzw. 7'' und mit dem Hubmotor 4.3, sowie im Falle der weiter oben genannten
Ausgestaltung zur Erfüllung erhöhter Sicherheitsansprüche entsprechend dem Ablaufplan
in Fig. 8 mit dem Hauptantriebsmotor 16 der Druckmaschine (siehe Fig. 4
und 2).
Das in Fig. 4 wiedergegebene Blockschaltbild der genannten Verknüpfung ist auf das in
Fig. 1 dargestellte Beispiel der als Ausleger fungierenden Vorrichtung und auf die
Ausbildung der Abschirmung 7 mittels der Schranke 7.1 abgestellt. Gemäß Fig. 4 sind die
Motoren 15.1 des Förderstreckenantriebs 15 zur Verlagerung des Stapels 6 entlang der
Förderstrecke 11 seitens der von den Steuerungsmitteln umfaßten Steuerschaltung 17
ansteuerbar. Gemäß Ablaufplan nach Fig. 5 ist die Ansteuerung der Motoren 15.1 zur
Verlagerung des Stapels 6 (hier im Falle des Auslegers vom ersten
Förderstreckenabschnitt 11.1 innerhalb des Stapelraumes 2 zu der mit dem zweiten
Förderstreckenabschnitt 11.2 gebildeten Pufferzone 12 außerhalb des Stapelraumes 2)
abhängig vom Belegungszustand der Pufferzone 12 und davon, daß sich die Hebebühne 3
auf ihrem Übergabeniveau befindet. Zur Feststellung des Belegungszustandes der
Pufferzone 2 sind dieser zwei Signalgeber 18 und 19 (im vorliegenden Beispiel in Form
von Reflexions-Lichttastern) derart zugeordnet, daß einjeweiliger der beiden Signalgeber
18 und 19 einem jeweiligen von entgegengesetzten Enden einer gegebenenfalls die
Pufferzone 12 lagegerecht belegenden Stapelunterlage 6.1 gegenüberliegt. Signalgeber in
Form von Reflexions-Lichttastern sind handelsüblich und können für den vorliegenden
Anwendungsfall beispielsweise von der Firma Visolux, Berlin, unter der Bezeichnung
MLV40-8-H/33/47 bezogen werden.
Zur Abfrage der weiteren Bedingung für die Stapelverlagerung "Hebebühne auf
Übergabeniveau" ist der Hebebühne 3 ein Signalgeber 20 in Form eines Schalters
zugeordnet.
Bei Anliegen der Signale "Pufferzone frei" seitens der Signalgeber 18 und 19 an den
Eingängen E1 und E2 der Steuerschaltung 17 und des Signals "Hebebühne auf
Übergabeniveau" seitens des Signalgebers 20 am Eingang E3 der Steuerschaltung 17
steuert diese über deren Ausgang A1 den Schwenkantrieb 7.2 im Sinne des Öffnens der
Schranke 7.1 und sodann über die Ausgänge A2 und A3 die Motoren 15.1 im Sinne der
Verlagerung des Stapels 6 vom ersten Förderstreckenabschnitt 11.1 zur Pufferzone 12 an,
falls eine Verlagerung des Stapels 6 ansteht.
Im Fortdruckbetrieb der Druckmaschine impliziert das Signal "Hebebühne auf
Übergabeniveau" im Falle der Ausgestaltung des in Fig. 1 beispielhaft wiedergegebenen
Auslegers gemäß der Vorrichtung auch die Bedingung "Verlagerung des Stapels steht an",
da in diesem Falle der Stapel 6 mit Erreichen der unteren Extremlage der Hebebühne 3
seine maximale Höhe erreicht hat und somit im Stapelraum 2 die voll beladene
Stapelunterlage 6.1 durch eine leere ersetzt werden muß. Dem ersten
Förderstreckenabschnitt 11.1 sind jedoch in analoger Weise wie der Pufferzone 12
Signalgeber 24 und 25 zugeordnet, mittels welcher an die Eingänge E7 und E8 der
Steuerschaltung 17 Signale für "erste Förderstrecke mit Stapel besetzt" als weitere
Voraussetzung für die Stapelverlagerung anlegbar sind, so daß die Bedingung
"Stapelverlagerung steht an" mehrfach erfüllbar ist.
Wie aus dem Ablaufplan der Fig. 5 ersichtlich, erfolgt die Ansteuerung der Motoren 15.1
jedoch erst nachdem die Öffnung 5 vollständig freigegeben ist und die vollständige
Freigabe wird auch nur so lange aufrechterhalten, bis der Stapel 6 vollständig verlagert
ist, das heißt bis er in lagegerechter Position die Pufferzone 12 belegt.
Zur Abfrage der vollständigen Freigabe der Öffnung 5 ist gemäß Fig. 4 ein weiterer
Signalgeber 21 vorgesehen, der erst bei vollständig geöffneter Schranke 7.1 von dieser
betätigt wird und ein dementsprechendes Signal an den Eingang E4 der Steuerschaltung
17 liefert.
Die Dauer der Verlagerung des Stapels 6 und damit die Dauer, während der die Öffnung 5
freigegeben ist, endet mit der lagegerechten Positionierung des Stapels 6 in der
Pufferzone 12; diese Positionierung wird wiederum mittels der Signalgeber 18 und 19
abgefragt und das Ergebnis der Abfrage als Signal "Pufferzone mit Stapel belegt" über die
Eingänge E1 und E2 an die Steuerschaltung 17 geliefert, welche hierauf den
Schwenkantrieb 7.2 im Sinne des Schließens der Schranke 7.1 ansteuert.
Ein weiterer Signalgeber 22 ist der Schranke 7.1 derart zugeordnet, daß er seitens dieser
betätigt wird, wenn diese wieder vollständig geschlossen, das heißt die Öffnung 5
ordnungsgemäß abgeschirmt ist. In diesem ersten Betriebszustand der mittels der
Schränke 7.1 gebildeten Abschirmung 7 gibt der Signalgeber 22 ein entsprechendes
Signal an den Eingang E5 der Steuerschaltung 17, welche daraufhin den
Schwenkantrieb 7.2 im Sinne einer Stillsetzung desselben ansteuert.
Der Betriebszustand "Öffnung abgeschirmt" der mittels der Schränke 7.1 gebildeten
Abschirmung 7 wird gemäß Fig. 4 mittels eines weiteren der Schränke 7.1 zugeordneten
Signalgebers 23 abgefragt, und zwar insbesondere für den Fall, daß die zur Betätigung der
Schränke 7.1 beispielsweise vorgesehene Motor-Getriebe-Einheit 7.2 gegen eine
gegebenenfalls von außen erfolgende Einwirkung auf die Schränke 7.1 in Richtung
Öffnen derselben keine Selbsthemmung aufweist, oder die Wirkverbindung zwischen
dem Schwenkantrieb 7.2 und der Schwenkachse der Schränke 7.1 mittels einer
Rutschkupplung hergestellt ist oder ganz allgemein ein durch äußere Kräfte (auf die
Schränke 7.1) verstellbarer Schwenkantrieb 7.2 vorgesehen ist. Bei einem Verlassen des
ersten Betriebszustandes der Schränke 7.1 aufgrund einer Einwirkung von außen gibt der
Signalgeber 23 ein entsprechendes Signal "(äußerer) Eingriff in die Abschirmung liegt
vor" an den Eingang E6 der Steuerschaltung 17, welche hierauf über deren Ausgang A4
entsprechend dem Ablaufplan gemäß Fig. 6 ein Signal "Hubmotor Stop" zumindest dann
abgibt, wenn der Hubmotor 4.3 im Sinne einer abwärts gerichteten Verstellung der
Hebebühne 3 angesteuert war, sei es zur betriebsmäßigen Absenkung des Stapels 6 in
dem Maße wie dessen Höhe zunimmt, oder wie weiter oben erwähnt, zur Absenkung der
Hebebühne 3 durch Betätigung eines Tasters.
Die in Fig. 5 und 6 angegebenen Ablaufpläne gelten in gleicher Weise für den Fall der
Ausstattung der Vorrichtung mit einer mittels des Rollos 7'.1 gebildeten Abschirmung 7'.
In diesem Falle sind diese Ablaufpläne ebenfalls mit den vorab dargelegten und gemäß
Fig. 4 verknüpften Steuerungsmitteln realisierbar. Hierbei werden die Signalgeber 21, 22
und 23 dem Rollo 7'.1 derart zugeordnet, daß mit dem Signalgeber 22 bei vollständig
abgewickeltem Rollo ein entsprechendes Signal ("Öffnung 5 abgeschirmt") an die
Steuerschaltung 17 anlegbar ist und mit dem Signalgeber 23 ein Signal "Rollo verläßt
seinen vollständig abgewickelten Zustand" ("Abschirmung 7' verläßt den ersten
Betriebszustand"), sowie mit dem Signalgeber 21 ein Signal "Rollo vollständig
aufgewickelt" ("Öffnung 5 vollständig freigegeben").
Die von den Signalgebern 22 und 23 bei abgeschirmter Öffnung 5 bzw. bei Verlassen des
ersten Betriebszustandes der Abschirmung 7 bzw. 7' abgegebenen Signale können auch
mit einem einzigen Schalter erzeugt werden, wenn dieser über eine entsprechende Zahl
von Kontakten verfügt.
Der in Fig. 7 angegebene Ablaufplan für die Funktion der Vorrichtung bei einer
Verlagerung des Stapels 6 vom ersten Förderstreckenabschnitt 11.1 zum zweiten
Förderstreckenabschnitt 11.2 bzw. umgekehrt im Falle der Ausbildung der
Abschirmung 7'' zur Erzeugung des genannten Strahlenvorhanges und insbesondere im
Falle der Verwendung eines aus Lichtstrahlen gebildeten Strahlenvorhanges unter Einsatz
eines weiter oben genannten Sicherheits-Lichtgitters ist mittels Steuerungsmitteln
realisierbar, die gegenüber den anhand der Fig. 4 erläuterten lediglich wie nachfolgend
erläutert modifiziert sind.
Beim Einsatz eines solchen Sicherheits-Lichtgitters sind den Signalgebern 21 und 22
entsprechende Signalgeber nicht erforderlich. Das vom Signalgeber 23 gegebenenfalls
abgegebene Signal "(äußerer) Eingriff in die Abschirmung liegt vor", wird nunmehr
gegebenenfalls von der dem Sicherheits-Lichtgitter zugehörigen Empfängerkonsole 7''.2
geliefert, so daß diese den Signalgeber 23 ersetzt, und die die verbleibenden Signalgeber
und die nunmehr als Signalgeber dienende Empfängerkonsole 7''.2 mit den
entsprechenden übrigen Komponenten der Vorrichtung verknüpfende Steuerschaltung ist
insofern modifiziert, als sie nunmehr anstelle der Ansteuerung des Schwenkantriebs 7.2
bzw. des Drehantriebs 7'.2 im jeweiligen Drehsinn entsprechend dem Ablaufplan gemäß
Fig. 5 den Strahlenvorhang gemäß dem Ablaufplan in Fig. 7 deaktiviert, und somit den
Zustand "Öffnung freigegeben" simuliert, wenn die weiter oben dargelegten
Voraussetzungen zur Verlagerung des Stapels 6 in Form entsprechender Signale der
verbliebenen Signalgeber 18, 19, 20, 24, 25 gegeben sind, und den Strahlenvorhang
aktiviert, wenn der Stapel 6 vollständig verlagert ist, was wiederum aufgrund bereits
dargelegter Signale verbliebener Signalgeber (hier der Signalgeber 18 und 19 oder 24 und
25 - je nach Richtung der Verlagerung -) erfolgt.
Hierbei ist unter "Deaktivierung" zu verstehen, daß die modifizierte Steuerschaltung ein
von der Empfängerkonsole 7''.2 abgegebenes Signal "(äußerer) Eingriff in die
Abschirmung liegt vor" nicht verwertet, denn die Zweckbestimmung der Deaktivierung
liegt im vorliegenden Falle darin, einen Eingriff in den Strahlenvorhang seitens des
Stapels 6 bei dessen Passieren der Öffnung 5 nicht als gefährdenden äußeren Eingriff in
die Abschirmung zu behandeln. Im Falle des aktivierten Strahlenvorhanges verwertet
demgegenüber die modifizierte Steuerschaltung ein gegebenenfalls vorliegendes Signal
"(äußerer) Eingriff in die Abschirmung liegt vor" in gleicher Weise wie die anhand von
Fig. 4 erläuterte Steuerschaltung 17; sie steuert also insbesondere den Hubmotor 4.3 mit
einem Signal "Hubmotor-Stop" an, wenn dieser im Sinne einer abwärts gerichteten
Verstellung der Hebebühne 3 angesteuert war (siehe Ablaufplan der Fig. 8).
Die modifizierte Steuerschaltung steuert in der genannten weiteren Ausgestaltung zur
Erfüllung erhöhter Sicherheitsansprüche - wie bereits in Fig. 4 angedeutet - auch den
Hauptantriebsmotor 16 der Druckmaschine entsprechend dem Ablaufplan der Fig. 8 an,
und zwar in der Weise, daß diese Steuerschaltung im Falle eines seitens der
Empfängerkonsole 7''.2 abgegebenen Signals "(äußerer) Eingriff in die Abschirmung
liegt vor" ein Not-Stop-Signal abgibt, mittels welchem der Hauptantriebsmotor 16 und
damit die genannten umlaufenden Greifersysteme 10.1 stillgesetzt werden, sofern keine
programmgemäße Verlagerung des Stapels gemäß Ablaufplan der Fig. 7 im Gange ist.
Die hierauf abgestellte Modifizierung der Steuerschaltung 17 ist nicht auf die Ausbildung
der Abschirmung 7'' zur Erzeugung eines Strahlenvorhanges beschränkt. Im Falle der als
Barriere erkennbaren mechanischen Abschirmungen 7 bzw. 7' mittels der Schränke 7.1
bzw. des Rollos 7'.1 ist eine Realisierung einer derartigen Weiterbildung jedoch selbst im
Falle der Ausgestaltung eines Kettenauslegers gemäß der Vorrichtung als entbehrlich
anzusehen.
Für den Fall der Ausgestaltung eines Anlegers gemäß der Vorrichtung ergibt sich
gegenüber jenem einer entsprechenden Ausgestaltung eines Auslegers im allgemeinen
eine Umkehr der Richtung, in welcher der Stapel 6 die Öffnung 5 passiert. Dies ist in
Fig. 3 mittels entsprechender den Förderstreckenabschnitten zugeordneter Pfeile
ingedeutet. Die Fig. 3 ist im übrigen so zu deuten, daß der Verarbeitungseinheit 8.1 der
Anleger vorausgeht und der Ausleger auf die Verarbeitungseinheit 8.n folgt. Des weiteren
ist in Fig. 3 ein Belegungszustand der Förderstreckenabschnitte wiedergegeben, bei
welchem im Falle des Anlegers der Stapel 6 im Stapelraum steht und die Pufferzone 12
nicht belegt ist, und im Falle des Auslegers die Pufferzone 12 mit einem aus dem
Stapelraum 2 entfernten Stapel 6 belegt ist. Im ununterbrochenen Fortdruckbetrieb erfolgt
in diesem Falle die Stapelbildung im Ausleger zunächst auf einer Hilfsstapelunterlage,
von welcher ein darauf gebildeter Teilstapel sodann auf einer in den Stapelraum 2
eingebrachten (in Fig. 3 nicht dargestellten) leeren Stapelunterlage abgesetzt wird.
Im Beispiel gemäß Fig. 3 ist des weiteren ein der Pufferzone 12 des Anlegers
gegenüberliegender Förderstreckenabschnitt vorgesehen, der eine abgearbeitete
Stapelunterlage aufnehmen kann, welche durch eine der weiter oben erwähnten
Beschickungsöffnung 13 des Auslegers entsprechende Entsorgungsöffnung (nicht
dargestellt) aus dem Stapelraum des Anlegers mittels des Förderstreckenantriebs (hier
nicht dargestellt) entfernt werden kann.
Abweichend von der Darstellung in den Fig. 1 bis 3 liegt im Falle des Auslegers der
vorgegebene Belegungszustand der Förderstreckenabschnitte als eines der Kriterien für
eine anstehende Verlagerung des Stapels 6 und damit für den betriebsmäßig selbsttätigen
Wechsel vom ersten Betriebszustand der Abschirmung in deren zweiten Betriebszustand
im allgemeinen dann vor, wenn die Pufferzone 12 am Ausleger nicht mit einem Stapel 6
besetzt ist, und im Falle des Anlegers, wenn die Pufferzone 12 am Anleger mit einem
Stapel 6 besetzt ist.
Die Steuerschaltung 17 bzw. deren modifizierte Ausführung kann jedoch auch derart
ausgelegt sein, daß der Wechsel der Betriebszustände der Abschirmung sowohl bei den
genannten als auch bei hiervon abweichenden Belegungszuständen der
Förderstreckenabschnitte erfolgt. Dies kann insbesondere am Anleger dann zweckmäßig
sein, wenn irrtümlich ein nicht auftragsgemäßer Stapel in den Stapelraum eingefahren
wurde.
1
Kettenausleger
1.1
Auslegergehäuse
2
Stapelraum
3
Hebebühne
4
Hubantrieb
4.1
Lastkettentrum
4.2
Kettenrad
4.3
Hubmotor
5
Öffnung des Stapelraumes
2
6
Stapel
6.1
Stapelunterlage
7,
7
',
7
'' Abschirmung
7.1
Schränke
7.2
Schwenkantrieb
7'.1
Rollo
7'.2
Drehantrieb
7''.1
Senderkonsole
7''.2
Empfängerkonsole
8.1,
8
.n Verarbeitungseinheit
9
Bogen
10
Förderkette
10.1
Greifersystem
11
Förderstrecke
11.1;
11.2
;
11.3
Förderstreckenabschnitt
12
Pufferzone
13
Beschickungsöffnung
14
Rollengang
14.1
Transportrolle
15
Förderstreckenantrieb
15.1
Motor
15.2
Getriebe
16
Hauptantriebsmotor
17
Steuerschaltung
18
Signalgeber
19
Signalgeber
20
Signalgeber
21
Signalgeber
22
Signalgeber
23
Signalgeber
A1 . . . A4 Ausgang aus Steuerschaltung
A1 . . . A4 Ausgang aus Steuerschaltung
17
D Durchlaufrichtung der Bogen
9
E1 . . . E8 Eingang in Steuerschaltung
17
Claims (6)
1. Vorrichtung zur Handhabung eines mittels Bogen (9) gebildeten Stapels (6) an einer
Druckmaschine mit
- - einem Stapelraum (2),
- - einer im Stapelraum (2) angeordneten Hebebühne (3) zur Aufnahme des Stapels (6) mit einem Hubantrieb (4) zur vertikalen Verstellung der Hebebühne (3),
- - wenigstens einer Öffnung (5) des Stapelraumes (2) von wenigstens derartiger Größe, daß der Stapel (6) unter horizontaler Verlagerung desselben die Öffnung (5) passieren kann ,
- - einer der Öffnung (5) zugeordneten Abschirmung (7, 7', 7'') mit veränderbaren
Betriebszuständen, welche Abschirmung (7, 7', 7'') in einem ersten ihrer
Betriebszustände die Öffnung (5) abschirmt und in einem zweiten der
Betriebszustände die Öffnung (5) freigibt
gekennzeichnet durch - - eine Förderstrecke (11) zur horizontalen Verlagerung des Stapels (6) durch die Öffnung (5) hindurch bei auf einem Übergabeniveau befindlicher Hebebühne (3) mit einem innerhalb des Stapelraumes (2) angeordneten ersten Förderstreckenabschnitt (11.1) und wenigstens einem außerhalb des Stapelraumes (2) angeordneten, an den Stapelraum (2) anschließenden zweiten Förderstreckenabschnitt, wobei die Förderstreckenabschnitte (11.1, 11.2) betriebsmäßig wechselnde Belegungszustände aufweisen, und je nach einem Belegungszustand derselben mit bzw. nicht mit einem Stapel (6) besetzt sind
- - einen Förderstreckenantrieb (15) zur Verlagerung des Stapels (6) entlang der Förderstrecke (11), und
- - einen betriebsmäßig selbsttätigen Wechsel vom ersten in den zweiten Betriebszustand der Abschirmung (7, 7', 7'') bei vorgegebenen Belegungszuständen der Förderstreckenabschnitte (11,1, 11.2) und bei auf dem Übergabeniveau befindlicher Hebebühne (3) und einen betriebsmäßig selbsttätigen Wechsel vom zweiten in den ersten Betriebszustand der Abschirmung (7, 7', 7'') nach erfolgter vollständiger Verlagerung des Stapels (6) von einem der Förderstreckenabschnitte (11.1, 11.2) zum anderen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
ein mittels der Abschirmung (7, 7', 7'') bei einem Verlassen des ersten
Betriebszustandes derselben erzeugbares Stop-Signal, mittels welchem zumindest der
Hubantrieb (4) bei einer in Gang befindlichen Verstellung der Hebebühne (3) im
Sinne einer Stillsetzung ansteuerbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (7) mittels einer Schränke (7.1) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung (7') mittels eines Rollos (7'.1) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch,
- - eine Ausbildung der Abschirmung (7'') mittels eines Strahlenvorhanges und
- - ein mittels des Strahlenvorhanges bei einem Eingriff in denselben erzeugbares Stop-Signal, mittels welchem zumindest der Hubantrieb (4) bei einer in Gang befindlichen Verstellung der Hebebühne (3) im Sinne einer Stillsetzung ansteuerbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
gekennzeichnet durch,
ein mittels des Strahlenvorhanges bei einem Eingriff in denselben erzeugbares
Not-Stop-Signal und dessen Verwendung zur Stillsetzung der Druckmaschine.
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D2 | Grant after examination | ||
8363 | Opposition against the patent | ||
R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
R031 | Decision of examining division/federal patent court maintaining patent unamended now final |