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DE102012208723A1 - Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern und Verfahren zur Absicherung einer solchen Förderstrecke - Google Patents

Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern und Verfahren zur Absicherung einer solchen Förderstrecke Download PDF

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DE102012208723A1
DE102012208723A1 DE201210208723 DE102012208723A DE102012208723A1 DE 102012208723 A1 DE102012208723 A1 DE 102012208723A1 DE 201210208723 DE201210208723 DE 201210208723 DE 102012208723 A DE102012208723 A DE 102012208723A DE 102012208723 A1 DE102012208723 A1 DE 102012208723A1
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DE
Germany
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lock
conveyed
door
locking device
conveyor
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Pending
Application number
DE201210208723
Other languages
English (en)
Inventor
Carsten Bachmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Krones AG filed Critical Krones AG
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Publication of DE102012208723A1 publication Critical patent/DE102012208723A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G43/00Control devices, e.g. for safety, warning or fault-correcting

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Abstract

Es ist eine Förderstrecke (12) zum horizontalen Transport von Fördergütern (14) wie Stückgütern, Paletten (16) o. dgl., die sich über wenigstens zwei aufeinander folgende, eine Schleuse (24) passierende und/oder mit der Schleuse (24) abtrennbare Förderabschnitte (20, 22) erstreckt, offenbart. Die Schleuse (24) umfasst wenigstens eine sich in Förderrichtung (18) der Fördergüter (14) öffnende und entgegen der Förderrichtung (18) blockierende Schwenktür (26), die mit einer deaktivierbaren, die Schwenktür (26) im aktivierten Zustand in einer Schließstellung blockierende Verriegelungseinrichtung (28) gekoppelt ist, welche mittels eines an die Schleuse (24) herangeführten Fördergutes (14) deaktivierbar ist. Die Erfindung umfasst weiterhin ein Verfahren zur Absicherung eines Förderabschnittes (20, 22) einer Förderstrecke (12) zum horizontalen Transport von Fördergütern (14) wie Stückgütern, Paletten (16) o. dgl., gegen manuelle Eingriffe oder gegen unbefugten Zutritt mittels einer Schleuse (24) mittels wenigstens einer sich in Förderrichtung (18) der Fördergüter (14) öffnenden und entgegen der Förderrichtung (18) blockierenden Schwenktür (26), die mit einer deaktivierbaren, die Schwenktür (26) im aktivierten Zustand in einer Schließstellung blockierende Verriegelungseinrichtung (28) gekoppelt ist, welche mittels eines an die Schleuse (24) herangeführten Fördergutes (14) deaktiviert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Absicherung eines Förderabschnittes einer solchen Förderstrecke mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 11.
  • In vielen Förderabschnitten und Maschinenumgebungen existieren Gefahrenbereiche, die vor einem Zugriff oder einem Zugang durch Personen abgesichert sein sollten, während bei stehenden Maschinen unter Umständen eine Zugangsmöglichkeit sinnvoll sein kann. Solche abzusichernden Gefahrenstellen können sich bspw. am Palettenauslauf von Senkrechtförderern, von Verschiebewagen, Verpackungsmaschinen o. dgl. befinden. Zur Absicherung gibt es verschiedene Maßnahmen wie berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS), die eine Absicherung der mechanischen Gefährdungen, wie Quetschen oder Scheren, ermöglichen. Diese Schutzeinrichtungen schalten beim unbefugten Durchschreiten eines definierten Maschinenabschnittes oder eines Bereichs vor der Maschine die Maschine oder deren bewegte Teile in einen sicheren Zustand, was einem Not-Aus entspricht. Sofern eine zusätzliche Absturzgefahr in einen Schacht existiert, sind weitere trennende Schutzeinrichtungen wie motorisch betriebene Schnellaufrolltore, automatische Schranken oder ähnliches sinnvoll. Diese Absperrungen müssen nach jeder Ladungseinheit geschlossen werden, um einen unbefugten Zugang zu verhindern.
  • Darüber hinaus sind Einrichtungen zur Absicherung des Zuganges zum Verschiebewagen eines Versandbereiches mittels Schwingtüren bekannt. Diese Türen müssen jedoch einzeln mit der Fahrbewegung des Verschiebewagens verriegelt werden, wofür zwei Schalter je Zugang erforderlich sind. Zudem sind diese Türen nicht dafür geeignet, Abstürze zu verhindern, da sie zu jeder Zeit problemlos von Hand geöffnet werden können.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine sichere und einfach handhabbare Zugangsschleuse für gefahrenträchtige Maschinenumgebungen und/oder Förderabschnitte zur Verfügung zu stellen, die gegen manuelle Eingriffe oder Öffnungsbewegungen von nicht zutrittsberechtigten Personen, insbesondere bei laufender Maschine und/oder laufender Fördereinrichtung, abgesichert ist. Gleichzeitig soll jedoch eine Förderbewegung durch die Funktion der Zugangsschleuse nicht behindert oder verzögert werden.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit den Gegenständen der unabhängigen Ansprüche erreicht. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Unteransprüche beschrieben. So schlägt die Erfindung zur Erreichung des genannten Ziels eine Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern wie Stückgütern, Paletten o. dgl. vor, die sich über wenigstens zwei aufeinander folgende Förderabschnitte erstreckt, die durch eine Schleuse voneinander abtrennbar sind. Diese Schleuse umfasst eine sich in Förderrichtung der Fördergüter öffnende und entgegen der Förderrichtung blockierende Schwenktür, die mit einer Verriegelungseinrichtung gekoppelt ist. Die Verriegelungseinrichtung blockiert die Schwenktür in einem aktivierten Zustand in einer Schließstellung und gibt diese in einem deaktivierten Zustand frei, wodurch sich die Schwenktür öffnen kann, so dass Fördergüter die Schleuse passieren können. Die Deaktivierung der Verriegelungseinrichtung und die damit gekoppelte Freigabe der Schwenktür erfolgt erfindungsgemäß mittels eines an die Schleuse herangeführten Fördergutes. Diese Funktionsweise kann dadurch erreicht werden, dass ein Öffnungsmechanismus der Schwenktür derart mit der Förderbewegung der Fördergüter gekoppelt ist, dass ein an die Schleuse herangeführtes Fördergut zunächst eine Verriegelungseinrichtung passiert, welche den Öffnungsmechanismus der Schwenktür freigibt, wonach die Schwenktür durch das die Schleuse passierende Fördergut unmittelbar oder mittelbar geöffnet wird. Auf diese Weise ist die Schwenktür bei nicht betätigter Verriegelungseinrichtung blockiert und verschließt die Schleuse, während die Schwenktür bei durch ein Fördergut betätigter Verriegelungseinrichtung entriegelt ist und mittels einer Antriebsvorrichtung und/oder mittels eines durch die Schleuse bewegten Fördergutes in eine Öffnungsstellung verschwenkbar ist, bei der die Schleuse zum Passieren des Fördergutes freigegeben ist.
  • Typische Anwendungen solcher Schleusen sind abzusichernde Gefahrenbereiche, wobei ein erster Abschnitt einen Gefahrenbereich bildet, zu dem jeder Zugang verwehrt werden soll, während ein zweiter Abschnitt ein Publikumsbereich oder Verkehrsbereich o. dgl. sein kann, der von Personal frequentiert wird, das am Zugang zum Gefahrenbereich hinter der Schleuse gehindert werden soll.
  • Die Verriegelungseinrichtung kann insbesondere einen, durch ein entlang der Förderstrecke in Richtung der Schleuse bewegtes Fördergut betätigbaren und/oder betätigbaren Verriegelungsmechanismus umfassen, wobei die Betätigung wahlweise mechanisch, elektrisch, elektromechanisch oder auf andere Weise erfolgen kann. Bei einer mechanischen Auslösung oder Betätigung kann der Verriegelungsmechanismus z.B. wenigstens einen schwenkbaren Sperrriegel umfassen, der mit der Schwenktür gekoppelt ist. Bei einem Kontakt des schwenkbaren Sperrriegels mit einem durch die Fördereinrichtung bewegten Fördergut kann dieser gegen die Kraft einer Rückstelleinrichtung verdreht oder verschwenkt werden und dadurch die Schwenktür freigeben, so dass diese aufschwingen kann, sobald das Fördergut dagegen drückt. Bei Verwendung eines mechanisch betätigbaren Sperrriegels kann diesem ein geeigneter Federmechanismus zugeordnet sein, der dafür sorgt, dass der Sperrriegel nach der Kontaktierung des Förderguts wieder in seine Ausgangsstellung zurück schwenkt. Vorzugsweise ist der Sperrriegel in einer Weise mit dem Türriegel bzw. der Schwenktür gekoppelt, das dieser beim Zurückschwenken der Schwenktür in seine verriegelte Lage zurück schnappt.
  • Eine alternative Ausführungsvariante der Förderstrecke kann einen Zugmechanismus mit einem Bowdenzug o. dgl. vorsehen, der eine Wirkverbindung zwischen einem Betätigungshebel und einem geeignet gestalteten Sperrmechanismus der Schwenktür(en) bzw. des Sperrriegels vorsieht. So kann der Zugmechanismus insbesondere über den Betätigungshebel, der von einem entlang der Förderstrecke bewegten Fördergut aktiviert werden kann, auf die Verriegelungseinrichtung der Tür(en) wirken, wenn der Betätigungshebel im Bereich des ersten Förderabschnittes angeordnet ist, so dass er bei Passieren eines Fördergutes umgelegt oder betätigt wird.
  • Im Bereich der Schwenkachsen der Schwenktüren können diese bspw. mit Lochscheiben o. dgl. versehen sein, die mit Verriegelungsbolzen zusammenwirken, die jeweils über Bowdenzüge oder andere Verbindungsleitungen mit geeigneten Betätigungseinrichtungen wirkverbunden sind. Diese Betätigungseinrichtungen können bspw. durch Schaltwippen, Schaltfahnen o. dgl. gebildet sein, die im ersten Förderabschnitt im Kontakt- und Passierbereich der Fördergüter angeordnet sind, so dass ein die Betätigungseinrichtungen oder Schaltwippen passierendes Fördergut über die Bowdenzüge oder Verbindungsleitungen die Verriegelungsbolzen aus einem formschlüssigen Eingriff mit den Lochscheiben bringt. Die zunächst blockierten und jeweils drehfest mit den Schwenktüren verbundenen Lochscheiben können dadurch frei drehen und geben damit auch die Verriegelungseinrichtung frei, wodurch die Schwenktüren bei ihrer Kontaktierung durch das Fördergut im ersten Förderabschnitt aufschwenken können, so dass das Fördergut die Schleuse passieren und in den zweiten Förderabschnitt gelangen kann. Anstelle der erwähnten Lochscheiben und Verriegelungsbolzen, die gemeinsam einen Teil der Verriegelungseinrichtung bilden, kommen auch andere Funktionselemente in Frage, die in ähnlicher Weise wirken und für eine wirksame Blockierung der Türen sorgen können, solange kein Fördergut die Schleuse passieren soll.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Förderstrecke weist die Schwenktür eine im Wesentlichen senkrechte Schwenkachse auf. Die Schwenktür kann vorzugsweise durch zwei gleich oder unterschiedlich große Türflügel gebildet sein, die jeweils beidseitig der Förderstrecke angeschlagen sind und jeweils im Wesentlichen senkrechte Schwenkachsen aufweisen. Auf diese Weise beschreiben die Türflügel jeweils geringere Schwenkwege als bei Vorhandensein nur einer Schwenktür, wenn diese vom Fördergut aufgestoßen wird. Um eine Beschädigung des Förderguts oder durch das Fördergut zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Türen an ihren dem Fördergut zugewandten Oberflächen mit geeigneten Abweisern oder Protektoren zu versehen. Auch ist es sinnvoll, die Schwenktüren jeweils mit Federmechanismen auszustatten, die für ein Zuschwenken sorgen, wenn das Fördergut die aufgedrückten Türflügel passiert hat. Als Alternative zu derartigen Federmechanismen ist es auch möglich, für die Schließung der Schwenktüren bspw. schwerkraftbetätigte, selbstschließende Scharniere, Gegengewichtsseilzüge, Gasdruckfedern oder andere geeignete Mechanismen vorzusehen.
  • Bei einer weiteren Variante der erfindungsgemäßen Förderstrecke kann eine Lichtschranke zur Erfassung einer Öffnungs- oder Schließstellung der Tür vorgesehen sein. Eine solche Lichtschranke erfasst normalerweise einen Bereich quer zur Förderrichtung. Bei einer Anordnung mit wenigstens zwei parallelen Förderstrecken ist eine gemeinsame Überwachung mit einer Lichtschranke möglich, da die Lichtschranke mehrere nebeneinander angeordnete Türen mehrerer paralleler Förderstrecken überdecken und überwachen kann.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst weiterhin ein Verfahren zur Förderung von Fördergütern über einen definierten Förderbereich und einer darin befindlichen Schleuse, bei dem ein Öffnungsmechanismus der Schwenktür derart mit der Förderbewegung der Fördergüter gekoppelt ist, dass ein an die Schleuse herangeführtes Fördergut zunächst eine Verriegelungseinrichtung passiert, welche den Öffnungsmechanismus der Schwenktür freigibt, wonach die Schwenktür durch das die Schleuse passierende Fördergut unmittelbar oder mittelbar geöffnet wird. Weitere Ausführungsvarianten und Aspekte dieses erfindungsgemäßen Förderverfahrens finden sich in der obigen Beschreibung. Alle Aspekte und Varianten, die sich auf den Förderabschnitt beziehen, gelten gleichermaßen für das Verfahren, das die Absicherung eines äußeren Bewegungs- oder Publikumsbereichs gegen unbefugtes Betreten oder einen unbefugten manuellen Eingriff gewährleisten soll. So dient das erfindungsgemäße Verfahren der Absicherung eines Förderabschnittes einer Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern wie Stückgütern, Paletten o. dgl., gegen manuelle Eingriffe oder gegen unbefugten Zutritt mittels einer Schleuse, die eine sich in Förderrichtung der Fördergüter öffnende und entgegen der Förderrichtung blockierende Schwenktür umfasst, die mit einer deaktivierbaren, die Schwenktür im aktivierten Zustand in einer Schließstellung blockierende Verriegelungseinrichtung gekoppelt ist, welche mittels eines an die Schleuse herangeführten Fördergutes deaktiviert wird. Dabei ist ein Öffnungsmechanismus der Schwenktür vorzugsweise derart mit der Förderbewegung der Fördergüter gekoppelt, dass ein an die Schleuse herangeführtes Fördergut zunächst die Verriegelungseinrichtung passiert, welche den Öffnungsmechanismus der Schwenktür freigibt, wonach die Schwenktür durch das die Schleuse passierende Fördergut unmittelbar oder mittelbar geöffnet wird.
  • Die Schwenktür der Schleuse wird bei nicht betätigter Verriegelungseinrichtung blockiert und verschließt somit die Schleuse. Sobald ein Fördergut an die Schleuse heran geführt wird, wird die Verriegelungseinrichtung entriegelt und die Schwenktür mittels einer Antriebsvorrichtung und/oder mittels eines durch die Schleuse bewegten Fördergutes in eine Öffnungsstellung verschwenkt, bei der die Schleuse zum Passieren des Fördergutes freigegeben ist.
  • Mit der Erfindung ist eine effektive Absicherung von Gefahrenstellen an Fördereinrichtungen wie bspw. einem Palettenauslauf von Senkrechtförderern, Verschiebewagen, Verpackungsmaschinen o. dgl. möglich. So können mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung Zugänge an Maschinenausläufen mit nach außen hin öffnenden Schwingtüren ausgerüstet sein. Diese Türen werden mit einer innerhalb der Maschine befindlichen Hebelmechanik so verriegelt, dass die Türen von außerhalb nicht geöffnet werden können. Ggfs. können die Türen zusätzlich mit Blechen teilverkleidet sein, um eine unbefugte Manipulation der Verriegelungsmechanik von außen zu verhindern. Beim Ausfahren einer Palette werden die beiden innenliegenden Hebel gleichzeitig von der fahrenden Palette betätigt und somit die Verriegelung der Türen freigegeben. Die Türen können nun von der Palette aufgedrückt werden. Um ein Verhaken der Ladung mit der Tür zu verhindern, sind die Türen mit Führungsbügeln auszustatten; über diese Bügel werden die Türen von der Palette geöffnet. Eine ggf. gesetzlich vorgeschriebene Verriegelung einer trennenden Schutzeinrichtung kann bspw. mit einer durchgehenden Laserlichtschranke erreicht werden. Diese Lichtschranke kann mehrere parallele Zugänge gleichzeitig überwachen. Die Verriegelung wird normalerweise oberhalb der Palettenhöhe installiert, wobei direkt an den Schwingtüren Schaltfahnen befestigt sein können. Sobald die Türen durch die Paletten geöffnet werden, unterbrechen die Schaltfahnen den Lichtstrahl, wodurch ein Anfahren der Maschine verhindert wird. Nach der Durchfahrt der Palette und dem ordnungsgemäßem Schließen der Türen wird der Lichtstrahl wieder freigegeben und die Anlage kann wieder starten. In Bereichen mit mehreren Palettenförderern kann der Zugang über jeden einzelnen Förderer verhindert werden, wobei die sicherheitsgerichteten Abfragen über mehrere Zugänge zusammengefasst werden können. Um dieses Sicherheitsniveau mit herkömmlichen Mittel abzusichern, wären an jedem Förderer trennende Schutzeinrichtungen mit motorischem Antrieb sowie der zugehörigen steuerungstechnischen Sensorik erforderlich. Jede einzelne dieser Schutzeinrichtungen müsste sicherheitsgerichtet abgefragt und mit der Maschine verriegelt werden.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer Sicherheitsschleuse, die im Bereich einer Förderstrecke zum horizontalen Transport von Fördergütern angeordnet ist.
  • 2 zeigt die Schleuse gemäß 1, bei der Schwenktüren durch ein Fördergut geöffnet werden.
  • 3 zeigt eine Detailansicht der Sicherheitsschleuse gemäß 1.
  • 4 zeigt eine detaillierte Ansicht der Schleuse von oben.
  • 5 zeigt eine Frontansicht der Schleuse.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht der Schleuse.
  • 7 zeigt eine schematische Draufsicht einer alternativen Ausführungsvariante der Schleuse.
  • 8 zeigt in zwei schematischen Detailansichten die Funktionsweise der Verriegelungseinrichtung gemäß 7, die Teil der Schleuse ist.
  • 9 zeigt in einer schematischen Draufsicht eine weitere alternative Ausführungsvariante der Schleuse.
  • 10 zeigt in zwei schematischen Detailansichten die Funktionsweise der Verriegelungseinrichtung gemäß 9, die Teil der Schleuse ist.
  • 11 zeigt eine Frontansicht der Schleuse gemäß 9.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung oder das erfindungsgemäße Verfahren ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
  • Die schematische Darstellung der 1 verdeutlicht den grundsätzlichen Aufbau und die wesentlichen Funktionen der vorliegenden Erfindung. Eine in einer Maschinenumgebung 10 angeordnete Förderstrecke 12 dient im gezeigten Ausführungsbeispiel dem horizontalen Transport von Fördergütern 14 wie Stückgütern, Paletten 16 o. dgl. und gibt eine Förderrichtung 18 in Pfeilrichtung der 1 nach oben vor. Die Förderstrecke 12 erstreckt sich über zwei aufeinander folgende Förderabschnitte und 22, die durch eine Schleuse 24 voneinander abtrennbar sind, so dass sich eine im Bereich des zweiten Förderabschnittes 22 aufhaltende Person am Zutritt oder Eingriff in den Bereich des ersten Förderabschnittes 20 effektiv gehindert werden kann.
  • Die 2 verdeutlicht den Vorgang des Passierens eines Fördergutes 14 bzw. einer Palette 16 durch die Schleuse 24, ein Paar sich in Förderrichtung 18 der Fördergüter 14 bzw. Paletten 16 öffnender und entgegen der Förderrichtung 18 blockierender Schwenktüren 26 aufweist, die jeweils mit einer in 2 lediglich angedeuteten Verriegelungseinrichtung 28 gekoppelt sind. Die Verriegelungseinrichtung 28 blockiert die Schwenktüren 26 in einem aktivierten Zustand in einer Schließstellung (1) und gibt diese in einem deaktivierten Zustand frei, wodurch sich die Schwenktüren 26 öffnen können, so dass Fördergüter 14 die Schleuse 24 passieren können. Die Deaktivierung der Verriegelungseinrichtung 28 und die damit gekoppelte Freigabe der Schwenktüren 26 erfolgt erfindungsgemäß mittels eines an die Schleuse 24 herangeführten Fördergutes 14 bzw. einer die Verriegelungseinrichtung 28 in geeigneter Weise kontaktierenden Palette 16.
  • Eine Variante dieses Öffnungsmechanismus und seine Funktion lässt sich in der schematischen Darstellung der 3 erkennen. So kann der Öffnungsmechanismus für die Schwenktüren 26 der Schleuse 24 dadurch realisiert sein, dass er derart mit der Förderbewegung der Fördergüter 14 oder Paletten 16 gekoppelt ist, dass ein an die Schleuse 24 herangeführtes Fördergut 14 zunächst die Verriegelungseinrichtung 28 passiert, welche den Öffnungsmechanismus der Schwenktüren 26 freigibt, wonach die Schwenktüren 26 durch das die Schleuse 24 passierende Fördergut 14 unmittelbar, ggf. auch mittelbar geöffnet werden. So umfasst die Verriegelungseinrichtung 28 gemäß 3 einen, durch ein entlang der Förderstrecke 12 in Richtung der Schleuse 24 bewegtes Fördergut 14 betätigbaren, schwenkbaren Sperrriegel 30 für jede Schwenktür 26, der jeweils mit der Schwenktür 26 gekoppelt ist. Bei einem Kontakt des schwenkbaren Sperrriegels 30 mit einem durch die Fördereinrichtung 12 in Förderrichtung 18 bewegten Fördergut 14 kann dieser gegen die Kraft einer hier nicht dargestellten Rückstelleinrichtung verdreht oder verschwenkt werden und dadurch die Schwenktür 26 freigeben, so dass diese aufschwingen kann, sobald das Fördergut 14 dagegen drückt. Diese Funktionsweise ist anhand der teilweise geöffneten linken Schwenktür 26 in 3 angedeutet.
  • Bei quer zur Förderrichtung 18 liegendem Sperrriegel 30 hindert dieser die ihm zugeordnete Schwenktür 26 dagegen in seiner Bewegung, da ein abgewinkelter Bügel 32, der fest mit der Schwenktür 26 verbunden ist, am Sperrriegel 30 anliegt und so die Schwenktür 26 in ihrer geschlossenen Lage blockiert. Diese Funktionsweise ist anhand der teilweise geschlossenen linken Schwenktür 26 in 3 angedeutet. Ohne Verdrehen des Sperrriegels 30 kann die Schwenktür 26 nicht geöffnet werden, weder von Hand noch durch eine Öffnungsbewegung eines auf der Fördereinrichtung 12 transportierten Förderguts 14.
  • Vorzugsweise kann den mechanisch betätigbaren Sperrriegeln 30 jeweils ein geeigneter Federmechanismus zugeordnet sein, der dafür sorgt, dass der Sperrriegel 30 nach der Kontaktierung des Förderguts 14 wieder zurück schwenkt. Zudem sind die Sperrriegel 30 in einer Weise mit den Schwenktüren 26 gekoppelt, dass sie beim Zurückschwenken der Schwenktüren 26 in ihre verriegelte Lage zurück schnappen. Auf diese Weise sind die Schwenktüren 26 bei nicht betätigter Verriegelungseinrichtung 28 blockiert und verschließen die Schleuse 24, während die Schwenktüren 26 bei durch ein Fördergut 14 betätigter Verriegelungseinrichtung 28 entriegelt sind und mittels eines durch die Schleuse 24 bewegten Fördergutes 14 in eine Öffnungsstellung verschwenkbar sind, bei der die Schleuse 24 zum Passieren des Fördergutes 14 freigegeben ist.
  • Wie in der 3 beispielhaft angedeutet, weisen die Schwenktür 26 jeweils senkrechte Schwenkachsen auf. Die Schwenktüren 26 sind hierbei durch zwei gleich große Türflügel gebildet, die jeweils beidseitig der Förderstrecke 12 angeschlagen sind, so dass sie mit relativ geringeren Schwenkwegen öffnen, wenn sie vom Fördergut 14 aufgestoßen oder aufgedrückt werden. Um eine Beschädigung der Türen 26 durch das Fördergut 14 als auch des Fördergutes 14 selbst beim Auftreffen auf die Türen 26 zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Türen 26 an ihren dem Fördergut 14 zugewandten Oberflächen mit geeigneten Abweisern oder Protektoren zu versehen (vgl. 4). Auch ist es sinnvoll, die Schwenktüren 26 jeweils mit Federmechanismen auszustatten, die für ein Zuschwenken sorgen, wenn das Fördergut 14 die aufgedrückten Türflügel passiert hat. Als Alternative zu solchen Federmechanismen ist es auch möglich, für die Schließung der Türen 26 bspw. schwerkraftbetätigte, selbstschließende Scharniere, Gegengewichtsseilzüge, Gasdruckfedern oder andere geeignete Mechanismen vorzusehen.
  • Die schematische Draufsicht der 4 verdeutlicht nochmals einige Komponenten und zusammenwirkende Funktionselemente der vorliegenden Erfindung. Die Förderstrecke 12 kann hierbei bspw. durch ein Paar Förderketten 34, Fördermatten oder Rollen gebildet sein. Die beiden um vertikale Schwenkachsen öffnenden Schwenktüren sind an ihren dem Fördergut 14 zugewandten Seiten jeweils mit Führungsbügeln 36 als Abweisern ausgestattet, so dass das Aufschwenken erleichtert und eine Beschädigung oder Verformung der Türen 26 und/oder des Fördergutes 14 verhindert wird. Die Darstellung der 4 zeigt die Schwenktüren 26 und damit die Schleuse 24 in geschlossener Lage. Die beiden mit den Schwenktüren 26 verbundenen Bügel 32, die im Drehpunkt der Türen 26 in einer Winkellage senkrecht zur Türoberfläche angeordnet sind, wirken mit den federbelasteten Sperrriegeln 30 zusammen, die in der geschlossenen Lage der Schleuse 24 jeweils quer zur Förderrichtung 18 liegen und dadurch den Bügel 32 blockieren und das Öffnen der Schwenktüren 26 verhindern. Durch ein in Förderrichtung 18 bewegtes Fördergut 14 wird der in Förderrichtung 18 linke Sperrriegel 30 in eine Gegenuhrzeigerrichtung verschwenkt, gibt dadurch den Bügel 32 der ihm zugeordneten Schwenktür 26 frei, so dass diese durch das gegen den Führungsbügel 36 drückende Fördergut geöffnet wird. Der Sperrriegel 30 ist zunächst ohne Funktion und kann durch Federwirkung seiner Rückstellfeder in die Ausgangslage zurück schwenken. Bei ebenfalls zurück schwenkender Tür 26 drückt deren Bügel 32 von oben auf den Sperrriegel 30, lässt diesen leicht verdrehen, wonach beide Teile in die Schließstellung zurückschnappen. Ein gegensinnig synchroner Bewegungsablauf ergibt sich gleichzeitig am in Förderrichtung 18 rechts liegenden Sperrriegel 30.
  • Ein zusätzlicher Bewegungsanschlag 38, an dem der Bügel 32 jeder Tür 26 in deren geschlossener Stellung anliegt, sorgt für eine Begrenzung des Schwenkwinkels der Tür 26, so dass die in 4 gezeigte geschlossene Lage gleichzeitig eine Endlage bildet, die durch die Bewegungsanschläge 38 definiert ist.
  • Bei einer in 4 schematisch angedeuteten weiteren Variante der erfindungsgemäßen Förderstrecke 12 ist eine zusätzliche Lichtschranke 40 zur Erfassung einer Öffnungs- oder Schließstellung der Schwenktüren 26 vorgesehen. Um dies zu ermöglichen, sind an jeder Schwenktür 26 im Bereich ihrer Schwenkachsen Schaltfahnen 42 angeordnet, die bei einem Öffnen der Türen 26 in den Lichtstrahl 44 der Lichtschranke 40 eintauchen und damit den Strahl 44 unterbrechen, wodurch eine geöffnete Schwenklage zumindest einer der beiden Türen 26 angezeigt wird. Da die Lichtschranke 40 den Bereich quer zur Förderrichtung 18 erfassen kann, ist bei einer Anordnung mit zwei oder mehr parallelen Förderstrecken 12 eine gemeinsame Überwachung der jeweiligen Schleusen 24 mit einer einzigen Lichtschranke 40 möglich, da die Lichtschranke 40 mehrere nebeneinander angeordnete Türen 26 mehrerer paralleler Förderstrecken 12 überdecken und überwachen kann.
  • Die Ansicht der 4 lässt weiterhin seitliche Schutzzäune 46 erkennen, die sich im Bereich des normalerweise frei zugänglichen zweiten Förderabschnittes 22 parallel zur Förderrichtung 18 seitlich der Förderstrecke 12 erstrecken und somit einen Zugriff zur Schleuse 24 erschweren.
  • Die Frontansicht der 5 und die perspektivische Ansicht der 6 verdeutlichen nochmals die sinnvolle Anordnung der zusammenwirkenden Funktionselemente der erfindungsgemäßen Förderstrecke 12, die den Horizontalförderer bzw. die horizontal fördernde Förderkette 34 umfasst, die durch die Schleuse 24 geführt ist. Die Schleuse 24 ist im Wesentlichen durch die beiden Schwenktüren 26 gebildet, die beidseitig an den Rändern der Förderstrecke 12 an vertikalen Schwenkachsen angeschlagen sind. Die Sperrriegel 30 befinden sich in einer geringen Höhe oberhalb der Förderebene, so dass sie von den beförderten Fördergütern 14 oder Paletten 16 sicher erreicht und betätigt werden können. Die seitlichen Schutzzäune 46 sind vorzugsweise so hoch, dass ein manueller Eingriff in den Bereich der Schleuse 24 unmöglich gemacht wird, insbesondere von der Seite. Die Lichtschranke 40 kann sich gemäß 5 wahlweise in einer Höhe oberhalb der Schwenktüren 26 befinden, so dass der Lichtstrahl 44 ausschließlich von den Schaltfahnen 42 unterbrochen wird. Alternativ hierzu wäre auch eine tiefere Anordnung denkbar, bei der die Schwenktüren 26 selbst den Lichtstrahl 44 unterbrechen, sobald sie durch ein Fördergut 14 geöffnet werden.
  • Die Perspektivansicht der 6 zeigt eine Ausführungsvariante der Förderstrecke 12, bei der die Transportelemente durch mehrere Rollen 48 gebildet sind. Gut erkennbar ist zudem die Anordnung der seitlichen Schutzzäune 46 und die Anordnung der Lichtschranke 40 oberhalb des Förderniveaus und des Schwenkbereichs der Türen 26.
  • Die 7 bis 10 zeigen in verschiedenen Ansichten eine weitere Ausführungs- und Funktionsvariante der Förderstrecke 12 mit einer alternativen Betätigung und Funktionsweise der Verriegelungseinrichtung 28. Hierbei zeigt die schematische Draufsicht der 7 eine Variante der bereits in 4 gezeigten Förderstrecke 12, die wiederum durch ein Paar Förderketten, Fördermatten oder Rollen 48 gebildet sein kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der 7 umfasst die Förderstrecke 12 einen Rollenförderer mit einer Vielzahl von quer zur Förderrichtung 18 angeordneter Rollen 48, auf denen die Fördergüter 14 in horizontaler Richtung befördert und transportiert werden.
  • Die beiden um vertikale Schwenkachsen öffnenden Schwenktüren 26 sind an ihren dem Fördergut 14 zugewandten Seiten jeweils mit Führungsbügeln 36 als Abweisern ausgestattet. Die Darstellung der 7 zeigt die Schwenktüren 26 und damit die Schleuse 24 in geschlossener Lage. Im Bereich der Schwenkachsen der Schwenktüren 26 sind diese jeweils mit Lochscheiben 50 versehen, die mit Verriegelungsbolzen 52 zusammenwirken, die jeweils über Bowdenzüge 54 mit Schaltwippen 56 wirkverbunden sind (vgl. 8), die im ersten Förderabschnitt 20 im Kontakt- und Passierbereich der Fördergüter 14 angeordnet sind, so dass ein die Schaltwippen 56 passierendes Fördergut 14 über die Bowdenzüge 54 die Verriegelungsbolzen 52 aus einem formschlüssigen Eingriff mit den Lochscheiben 50 bringt. Die zunächst blockierten und jeweils drehfest mit den Schwenktüren 26 verbundenen Lochscheiben 50 können dadurch frei drehen und geben damit auch die Verriegelungseinrichtung 28 frei, wodurch die Schwenktüren 26 bei ihrer Kontaktierung durch das Fördergut 14 im ersten Förderabschnitt 20 aufschwenken können, so dass das Fördergut 14 die Schleuse 24 passieren und in den zweiten Förderabschnitt 22 gelangen kann.
  • Auch hier sind die Schwenktüren 26 wiederum jeweils mit Bewegungsanschlägen 38 ausgestattet, die für eine Begrenzung des Schwenkwinkels jeder Tür 26 sorgen, so dass die in 7 gezeigte geschlossene Lage gleichzeitig eine Endlage bildet, die durch die Bewegungsanschläge 38 definiert ist.
  • Die optional zu verstehende Lichtschranke 40 dient der Erfassung der Öffnungs- oder Schließstellungen der Schwenktüren 26. Wie bereits in 4 gezeigt, sind an jeder Schwenktür 26 im Bereich ihrer Schwenkachsen Schaltfahnen 42 angeordnet, die bei einem Öffnen der Türen 26 in den Lichtstrahl 44 der Lichtschranke 40 eintauchen und damit den Strahl 44 unterbrechen, wodurch eine geöffnete Schwenklage zumindest einer der beiden Türen 26 angezeigt wird. Auf diese Weise können ggf. auch zwei oder mehr parallele Förderstrecken 12 gleichzeitig mit einer gemeinsamen Lichtschranke 40 überwacht werden.
  • Wie es die beiden schematischen Detailansichten der 8 verdeutlichen, ragen die Schaltwippen 56 über das Förderniveau der Rollen 48 hinaus, solange sich im ersten Förderabschnitt 20 noch kein Fördergut 14 befindet (8a). Die Verriegelungsbolzen 52 befinden sich hierbei jeweils im Eingriff mit den entsprechenden Aussparungen der beiden Lochscheiben 50, die jeweils die Schwenktüren 26 in ihrer geschlossenen Lage blockieren (7). Sobald sich gemäß 8b ein Fördergut 14 wie bspw. eine Palette 16 mit darauf befindlichem Transportgut in Förderrichtung 18 über die Schaltwippen 56 bewegt, werden diese verschwenkt und betätigen über die Bowdenzüge 54 die Verriegelungsbolzen 52, die aus dem Eingriff mit den Lochscheiben 50 gezogen werden und diese freigeben. Die Schwenktüren 26 können dadurch geöffnet werden (vgl. 2).
  • Weiterhin zeigt die schematische Draufsicht der 9 eine Variante der bereits in 4 gezeigten Förderstrecke 12. Im gezeigten Ausführungsbeispiel der 9 umfasst die Förderstrecke 12 einen Kettenförderer mit wenigstens zwei parallelen Förderketten 58, auf denen die Fördergüter 14 in horizontaler Richtung befördert und transportiert werden. Die Darstellung der 9 zeigt die Schwenktüren 26 und damit die Schleuse 24 in geschlossener Lage. Wie bei der in 7 gezeigten Variante sind die Schwenktüren 26 im Bereich ihrer Schwenkachsen jeweils mit Lochscheiben 50 versehen, die mit Verriegelungsbolzen 52 zusammenwirken, die jeweils über Bowdenzüge 54 mit Schaltfahnen 60 wirkverbunden sind (vgl. auch 10), die im ersten Förderabschnitt 20 im Kontakt- und Passierbereich der Fördergüter 14 zu beiden Seiten der Förderstrecke 12 angeordnet sind, so dass ein die Schaltfahnen 60 passierendes Fördergut 14 über die Bowdenzüge 54 die Verriegelungsbolzen 52 aus einem formschlüssigen Eingriff mit den Lochscheiben 50 bringt. Die zunächst blockierten und jeweils drehfest mit den Schwenktüren 26 verbundenen Lochscheiben 50 können dadurch frei drehen und geben damit auch die Verriegelungseinrichtung 28 frei, wodurch die Schwenktüren 26 bei ihrer Kontaktierung durch das Fördergut 14 im ersten Förderabschnitt 20 aufschwenken können, so dass das Fördergut 14 die Schleuse 24 passieren und in den zweiten Förderabschnitt 22 gelangen kann. Die beidseitig der Förderstrecke 12 angeordneten Schaltfahnen 60 sind so zu positionieren, dass sie von einem passierenden Fördergut 14 zuverlässig betätigt werden können. Ggf. sind sie in einer Höhe knapp oberhalb der Förderebene anzuordnen, so dass sie von einer Palette 16, die zur Beförderung der Fördergüter 14 eingesetzt wird, aktiviert werden können.
  • Auch hier sind die Schwenktüren 26 wiederum jeweils mit Bewegungsanschlägen 38 ausgestattet, die für eine Begrenzung des Schwenkwinkels jeder Tür 26 sorgen, so dass die in 9 gezeigte geschlossene Lage gleichzeitig eine Endlage bildet, die durch die Bewegungsanschläge 38 definiert ist. Die optional zu verstehende Lichtschranke 40 dient der Erfassung der Öffnungs- oder Schließstellungen der Schwenktüren 26. Wie bereits in 4 gezeigt, sind an jeder Schwenktür 26 im Bereich ihrer Schwenkachsen Schaltfahnen 42 angeordnet, die bei einem Öffnen der Türen 26 in den Lichtstrahl 44 der Lichtschranke 40 eintauchen und damit den Strahl 44 unterbrechen, wodurch eine geöffnete Schwenklage zumindest einer der beiden Türen 26 angezeigt wird. Auf diese Weise können ggf. auch zwei oder mehr parallele Förderstrecken 12 gleichzeitig mit einer gemeinsamen Lichtschranke 40 überwacht werden.
  • Wie es die beiden schematischen Detailansichten der 10 verdeutlichen, ragen die oberhalb des Förderniveaus der Förderkette 58 positionierten Schaltfahnen 60 seitlich in den Förderumriss der Förderstrecke 12 hinein, solange sich im ersten Förderabschnitt 20 noch kein Fördergut 14 befindet (10a). Die Verriegelungsbolzen 52 befinden sich hierbei jeweils im Eingriff mit den entsprechenden Aussparungen der beiden Lochscheiben 50, die jeweils die Schwenktüren 26 in ihrer geschlossenen Lage blockieren (9). Sobald gemäß 10b ein Fördergut 14 wie bspw. eine Palette 16 mit darauf befindlichem Transportgut in Förderrichtung 18 die Schaltfahnen 60 touchiert, werden diese verschwenkt und betätigen über die Bowdenzüge 54 die Verriegelungsbolzen 52, die aus dem Eingriff mit den Lochscheiben 50 gezogen werden und diese freigeben. Die Schwenktüren 26 können dadurch geöffnet werden (vgl. 2).
  • Die 11 zeigt schließlich in einer Frontansicht der Ausführungsvariante gemäß 9 eine mögliche Anordnung der beiden Schaltfahnen 60 seitlich und oberhalb des durch die Förderketten 58 definierten Förderniveaus der Förderstrecke 12, so dass sie durch eine den ersten Förderabschnitt 20 passierende Palette 16 oder ein anderes Fördergut 14 die Verriegelungseinrichtung 28 deaktivieren und die Türen 26 freigeben können. Auf diese Weise kann das Fördergut 14 bei sich öffnenden Türen 26 in den zweiten Förderabschnitt 22 gelangen. Auch verdeutlicht die 11 nochmals eine mögliche Anordnung der Lichtschranke 40 und der Schaltfahnen 42 zur Unterbrechung des Lichtstrahls 44, sobald die Türen 26 geöffnet sind.
  • Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Maschinenumgebung
    12
    Förderstrecke
    14
    Fördergut
    16
    Palette
    18
    Förderrichtung
    20
    erster Förderabschnitt
    22
    zweiter Förderabschnitt
    24
    Schleuse
    26
    Schwenktür, Tür
    28
    Verriegelungseinrichtung
    30
    Sperrriegel
    32
    Bügel
    34
    Förderkette
    36
    Führungsbügel, Abweiser
    38
    Bewegungsanschlag
    40
    Lichtschranke
    42
    Schaltfahne
    44
    Lichtstrahl
    46
    Schutzzaun
    48
    Rollen
    50
    Lochscheibe
    52
    Verriegelungsbolzen
    54
    Bowdenzug
    56
    Schaltwippe
    58
    Förderkette
    60
    Schaltfahne

Claims (13)

  1. Förderstrecke (12) zum horizontalen Transport von Fördergütern (14) wie Stückgütern, Paletten (16) o. dgl., die sich über wenigstens zwei aufeinander folgende, eine Schleuse (24) passierende und/oder mit der Schleuse (24) abtrennbare Förderabschnitte (20, 22) erstreckt, wobei die Schleuse (24) wenigstens eine sich in Förderrichtung (18) der Fördergüter (14) öffnende und entgegen der Förderrichtung (18) blockierende Schwenktür (26) umfasst, die mit einer deaktivierbaren, die Schwenktür (26) im aktivierten Zustand in einer Schließstellung blockierende Verriegelungseinrichtung (28) gekoppelt ist, welche mittels eines an die Schleuse (24) herangeführten Fördergutes (14) deaktivierbar ist.
  2. Förderstrecke nach Anspruch 1, bei der die wenigstens eine Schwenktür (26) bei nicht betätigter Verriegelungseinrichtung (28) blockiert ist und die Schleuse (24) verschließt, und wobei die Tür (26) bei durch ein in Förderrichtung (18) bewegtes Fördergut (14) betätigter Verriegelungseinrichtung (28) entriegelt ist und mittels einer Antriebsvorrichtung und/oder mittels des durch die Schleuse (24) bewegten Fördergutes (14) in eine Öffnungsstellung verschwenkbar ist, bei der die Schleuse (24) zum Passieren des Fördergutes (14) freigegeben ist.
  3. Förderstrecke nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Verriegelungseinrichtung (28) einen durch ein entlang der Förderstrecke (18) in Richtung der Schleuse (24) bewegtes Fördergut betätigten und/oder betätigbaren Verriegelungsmechanismus umfasst.
  4. Förderstrecke nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher der Verriegelungsmechanismus wenigstens einen schwenkbaren Sperrriegel (30) umfasst, der mit der Schwenktür (26) gekoppelt ist.
  5. Förderstrecke nach Anspruch 3 oder 4, bei welcher der Sperrriegel (30) mit einem Bügel (32) der Schwenktür (26) oder einem Türriegel gekoppelt ist und beim Zurückschwenken der Schwenktür (26) einschnappt.
  6. Förderstrecke nach Anspruch 3, bei welcher der Verriegelungsmechanismus (28) wenigstens einen mit der Schwenktür (26) wirkverbundenen Verriegelungsbolzen (52) umfasst, der über einen Zugmechanismus mit einem, von einem entlang der Förderstrecke (12) bewegten Fördergut (14) aktivierbaren Betätigungshebel im Bereich des ersten Förderabschnittes (20) gekoppelt ist.
  7. Förderstrecke nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Schwenktür (26) eine im Wesentlichen senkrechte Schwenkachse aufweist.
  8. Förderstrecke nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Schwenktür (26) durch zwei gleich oder unterschiedlich große Flügel gebildet ist, die jeweils beidseitig der Förderstrecke (12) angeschlagen sind und jeweils im Wesentlichen senkrechte Schwenkachsen aufweisen.
  9. Förderstrecke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der wenigstens eine Lichtschranke (40) zur Erfassung einer Öffnungs- oder Schließstellung der Tür (26) vorgesehen ist, wobei die Lichtschranke (40) quer zur Förderrichtung (18) der Fördergüter (14) angeordnet ist.
  10. Anordnung mit wenigstens zwei parallelen Förderstrecken (12) gemäß einem der Merkmale 1 bis 9, bei denen die Schwenktüren (26) jeweils nebeneinander angeordnet sind, wobei wenigstens eine Lichtschranke (40) mehrere Türen (26) mehrerer paralleler Förderstrecken (12) überdeckt.
  11. Verfahren zur Absicherung eines Förderabschnittes (20, 22) einer Förderstrecke (12) zum horizontalen Transport von Fördergütern (14) wie Stückgütern, Paletten (16) o. dgl., gegen manuelle Eingriffe oder gegen unbefugten Zutritt mittels einer Schleuse (24), die wenigstens eine sich in Förderrichtung (18) der Fördergüter (14) öffnende und entgegen der Förderrichtung (18) blockierende Schwenktür (26) umfasst, die mit einer deaktivierbaren, die Schwenktür (26) im aktivierten Zustand in einer Schließstellung blockierende Verriegelungseinrichtung (28) gekoppelt ist, welche mittels eines an die Schleuse (24) herangeführten Fördergutes (14) deaktiviert wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem ein Öffnungsmechanismus der Schwenktür (26) derart mit der Förderbewegung (18) der Fördergüter (14) gekoppelt ist, dass ein an die Schleuse (24) herangeführtes Fördergut (14) zunächst die Verriegelungseinrichtung (28) passiert, welche den Öffnungsmechanismus der Schwenktür (26) freigibt, wonach die Schwenktür (26) durch das die Schleuse (24) passierende Fördergut (14) unmittelbar oder mittelbar geöffnet wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, bei dem die Schwenktür (26) der Schleuse (24) bei nicht betätigter Verriegelungseinrichtung (28) blockiert wird und die Schleuse (24) verschließt, wobei die Schwenktür (26) bei durch ein Fördergut (14) betätigter Verriegelungseinrichtung (28) entriegelt wird und mittels einer Antriebsvorrichtung und/oder mittels eines durch die Schleuse (24) bewegten Fördergutes (14) in eine Öffnungsstellung verschwenkt wird, bei der die Schleuse (24) zum Passieren des Fördergutes (14) freigegeben ist.
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