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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Haltern eines Fahrzeugbegleitersitzes in einer Kabine eines Fahrzeugs, eine Kabinenanordnung in einem Fahrzeug und ein Fahrzeug mit mindestens einer Kabinenanordnung.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Ein Ziel bei der Einrichtung von Passagierkabinen in Verkehrsmitteln liegt in der Optimierung des Platzangebots für Passagiere, um die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze zu maximieren. Diese wird unter anderem durch die Anzahl von vorgeschriebenen Sitzen für Besatzungsmitglieder, durch vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen, Versorgungseinrichtungen und Toiletten eingeschränkt. Das Verhältnis der Anzahl von Passagiersitzen zu übrigen Einrichtungen in Passagierkabinen ist ein Faktor, der die Wirtschaftlichkeit eines Flugzeugs im Linienverkehr mitbestimmt. Neben behördlichen Vorschriften für Muster- und Betriebszulassung von Verkehrsmitteln sind bei der Auswahl von Sitzgrößen, Sitzabständen, Versorgungseinrichtungen und Toiletten auch Kundenwünsche, beispielsweise kundenspezifische Sondereinbauten von Betreibern des Verkehrsmittels, mit einzubeziehen.
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Das Einsparen von Flugbegleitersitzen sowie eine Positionierung an Stellen innerhalb der Kabine, die für eine Passagierbeförderung nicht nutzbar sind, ist nicht möglich. Während Flugphasen, in denen eine Sitz- und Anschnallpflicht herrscht, ist es erforderlich, dass Flugbegleiter einen vollständigen Überblick über die Kabine haben. Demzufolge existieren Flugbegleitersitze, die klappbar und somit relativ platzsparend ausgeführt sind.
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DE 36 34 839 C2 offenbart einen Flugbegleitersitz in einer gegenläufigen Doppelanordnung mit einer Rückenlehne und einer klappbar angebrachten Sitzfläche je Teilsitz.
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DE 4 125 958 offenbart einen Flugbegleitersitz, der in einer Passagiersitzreihe anstelle eines Passagiersitzes integriert ist.
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DE 10 2005 009 750 B4 offenbart eine Anordnung umfassend einen Sitz und einen Flugbegleitersitz, wobei der Flugbegleitersitz in Flugrichtung gesehen direkt hinter dem Sitz angeordnet ist und durch eine gelenkige Lagerung dennoch ein Rückschwenken des Sitzes erlaubt.
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Es sind ferner Flugbegleitersitze bekannt, die auf einem bodengeführten Podest angeordnet sind, welches zusammen mit dem darauf befindlichen Flugbegleitersitz verschwenkbar ist.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die platzsparende Ausführung eines Flugbegleitersitzes kann zwar den dadurch eingenommenen Raum verringern, dennoch ist durch die überwiegend feste Anordnung derartiger Sitze an Kabineneinbauten oder auf schweren, sperrigen Podesten praktisch kein deutlicher Platzgewinn spürbar.
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Es kann daher als eine Aufgabe der Erfindung angesehen werden, eine Vorrichtung zum Unterbringen oder Befestigen eines Fahrzeugbegleitersitzes in einer Kabine eines Fahrzeugs vorzuschlagen, die eine besonders vorteilhafte Ausnutzung eines zur Verfügung stehenden Bauraums ermöglicht, so dass in der Kabine des Fahrzeugs mehr Platz für Passagiersitze entsteht.
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Es wird eine Vorrichtung zum Halten eines Fahrzeugbegleitersitzes in einer Kabine eines Fahrzeugs vorgeschlagen. Die Vorrichtung weist einen Haltekörper mit einer Oberkante, einer Unterkante und einer Schwenkkante auf, eine an dem Haltekörper angeordnete Aufnahmeeinrichtung für einen Fahrzeugbegleitersitz, mindestens ein an der Schwenkkante des Haltekörpers befestigtes Schwenkmittel, mindestens ein erstes Arretiermittel und mindestens eine längliche Schiene, an der das mindestens eine Schwenkmittel verschiebbar gelagert ist und die mit einer Wandfläche in der Kabine des Fahrzeugs verbindbar ist. Äußere Konturen des Haltekörpers spannen eine Ebene auf und die Aufnahmeeinrichtung ist an einer zu der Ebene parallel verlaufenden Fläche des Haltekörpers angeordnet. Die Aufnahmeeinrichtung ist ferner dazu eingerichtet, den Fahrzeugbegleitersitz mechanisch mit dem Haltekörper zu verbinden.
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Der Haltekörper ist folglich ein weitgehend ebenes Bauteil, welches jedoch nicht unbedingt eine geschlossene Oberfläche aufweisen muss, sondern auch in Form eines Rahmens, einer Rahmenstruktur oder einer Kombination aus einem Rahmen und geschlossenflächigen Bauteilen realisiert sein kann. Der Haltekörper ist damit die Basis für den Fahrzeugbegleitersitz, der in der Kabine des Fahrzeugs bereitzustellen ist. Die äußere Kontur des Haltekörpers wird insbesondere durch eine Oberkante, eine Unterkante und eine Schwenkkante bestimmt. Über das an der Schwenkkante des Haltekörpers befestigte mindestens eine Schwenkmittel wird das Verschwenken des Haltekörpers um eine Schwenkachse erlaubt. Diese kann parallel zu der Schwenkkante des Haltekörpers ausgerichtet sein und ist bei in der Kabine des Fahrzeugs angeordneter erfindungsgemäßer Vorrichtung bevorzugt vertikal in der Kabine des Fahrzeugs, d. h. parallel zu einer Hochachse, angeordnet.
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Der Haltekörper als Basis für einen Fahrzeugbegleitersitz weist eine Aufnahmeeinrichtung auf, die dazu eingerichtet ist, einen Fahrzeugbegleitersitz aufzunehmen. Durch Anpassen der Aufnahmeeinrichtung ist es nicht notwendig, einen Fahrzeugbegleitersitz speziell für die erfindungsgemäße Vorrichtung anzupassen, sondern diesen direkt an den Haltkörper anzuordnen.
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Die Aufnahmeeinrichtung für den Fahrzeugbegleitersitz kann auf verschiedene Weisen ausgeführt sein, um eine bevorzugt einfache, dennoch stabile und ein geringes Gewicht aufweisende Halterung des Fahrzeugbegleitersitzes zu erlauben. Neben einer Anordnung von Bohrungen, Haken, Ausschnitten, Öffnungen oder Vorsprüngen wäre auch denkbar, einen flächigen oder rahmenartigen Flansch zu verwenden, der an dem Haltekörper montierbar ist und auf einer dem Haltekörper abgewandten Fläche auf den zu verwendenden Fahrzeugbegleitersitz angepasste Befestigungseinrichtungen aufweist. Dies kann ebenfalls eine Anordnung von Vorsprüngen, Bohrungen, Öffnungen, Haken oder dergleichen sein. Dabei ist vorteilhaft, nur die Aufnahmeeinrichtung auf den jeweiligen Fahrzeugbegleitersitz anzupassen, der Haltekörper kann Standardbohrungen aufweisen, um verschiedene, angepasste Aufnahmeeinrichtungen zu haltern.
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Das mindestens eine Schwenkmittel ist dazu eingerichtet, eine Rotation des Haltekörpers um eine Schwenkachse zu erlauben, wofür Scharniere oder andere, eindimensional verschwenkbare Gelenke verwendbar sind. Sollte aufgrund des vorhandenen Bauraums erforderlich oder gestalterisch gewünscht sein, wäre auch ein einzelnes Schwenkmittel verwendbar, welches aufgrund der zu erwartenden Belastung des Haltekörpers entsprechend größer als zwei oder drei Schwenkmittel dimensioniert sein muss.
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Die mindestens eine längliche Schiene ist eine Einrichtung, die ein lineares Verschieben eines daran angeordneten Schwenkmittels erlaubt. Neben der eigentlichen Schwenkbewegung des Haltekörpers und des daran angeordneten Fahrzeugbegleitersitzes erlaubt die Vorrichtung also, einen Fahrzeugbegleitersitz entlang der mindestens einen Schiene entlang ihrer Erstreckungsrichtung zu verschieben. Die Schiene wird bevorzugt horizontal an einer Wandung in der Kabine des Fahrzeugs angeordnet oder darin integriert. Der Fahrzeugbegleitersitz ist anschließend um die Schwenkkante herum rotierend parallel zu der Schiene oder senkrecht dazu ausrichtbar. Zumindest in einer parallelen Anordnung ist möglich, den Fahrzeugbegleitersitz entlang der länglichen Schiene an der Wandung zu verschieben. Das erlaubt, den Fahrzeugbegleitersitz in einer Nische, einem Staufach, einer Ausnehmung, an einem Absatz oder einer sonstigen Vertiefung an oder in einer Kabinenausstattungskomponente oder dergleichen zu verstauen, wenn eine daran angrenzende Wandung mit der mindestens einen länglichen Schiene ausgestattet ist. Der Fahrzeugbegleitersitz ist in einem verstauten Zustand so platzsparend untergebracht, dass er darin keine Außenflächen der betreffenden Kabinenausstattungskomponenten oder dergleichen versperrt.
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Das mindestens eine erste Arretiermittel sorgt weiterhin dafür, dass der Fahrzeugbegleitersitz an dem Haltekörper zumindest in einer Gebrauchsposition arretiert wird, so dass die Nutzung des Fahrzeugbegleitersitzes unter sämtlichen einschlägigen Betriebs- und Zulassungsvorschriften des Fahrzeugs ermöglicht wird.
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In einem verstauten Zustand kann weiterhin eine Arretierung durch das erste Arretiermittel oder ein separates, zweites Arretiermittel, welches ausschließlich für den Zweck des Verriegelns oder Arretierens in einer Verstauposition gedacht ist, erfolgen. Sollte der Fahrzeugbegleitersitz in einem verstauten Zustand in einem Staufach oder einer anderen durch eine Klappe verschließbaren Ausnehmung oder Vertiefung angeordnet sein, könnte die Sicherung des Fahrzeugbegleitersitzes in diesem Zustand durch die Verschlussklappe durchgeführt werden. Dabei sollte sichergestellt sein, dass der Fahrzeugbegleitersitz im verstauten Zustand nicht innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden Bauraums schleudert.
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Üblicherweise werden Sitze in einem Fahrzeug an einem unbeweglichen Objekt, etwa einer Wand eines Monuments in einer Flugzeugkabine oder auf einem schwenk- bzw. drehbaren Podest, welches bodengeführt von einer ersten Position in eine zweite Position bringbar ist, angeordnet. Im Gegensatz dazu wird erfindungsgemäß ein wandartiges Bauteil vorgeschlagen, welches über mindestens ein Schwenkmittel an einer Trennwand, an Einbauten, wie etwa Monumenten oder anderen Kabinenauswahlkomponenten über mindestens eine lineare Schiene verschieb- und schwenkbar angebracht wird. Der Vorteil liegt darin, dass auf diese Weise ein Fahrzeugbegleitersitz an solchen Stellen innerhalb einer Fahrzeugkabine angebracht werden kann, die üblicherweise hierfür nicht vorgesehen sind. Hierzu gehören insbesondere solche Positionen, die während des normalen Betriebs eines Flugzeugs genutzt werden müssen, während Start und Landung jedoch auf Grund von Vorschriften nicht verwendet oder betreten werden dürfen. Dies kann Zugangswege zu Toiletten, Bordküchen, einem Cockpit, einem Ruheraum oder anderen Einrichtungen betreffen. Durch das Anbringen der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann dennoch an dieser Stelle ein Fahrzeugbegleitersitz angeordnet werden, der während Start und Landung in eine Gebrauchsposition bringbar ist, die unmittelbar vor oder in einem Zugangsweg oder vor einem Staufach liegt. In den übrigen Phasen kann die Vorrichtung jedoch in eine Verstauposition verschwenkt und verschoben werden, so dass der entsprechende Zugangsweg wieder nutzbar ist. Ein besonderer Vorteil liegt in der Verwendbarkeit eines Fahrzeugbegleitersitzes, der bereits für das betreffende Fahrzeug zertifiziert ist. Es reicht aus, die Kombination aus Haltekörper und Aufnahmeeinrichtung zu zertifizieren, um bereits für die Verwendung in dem Fahrzeug zertifizierte Sitze einsetzen zu können.
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In besonders vorteilhaften Ausführungsform ist das mindestens eine erste Arretiermittel von dem mindestens einen Schwenkmittel beabstandet an dem Haltekörper angeordnet. Damit wird ein besonders großer Hebelarm zu einer Schwenkachse des Schwenkmittels realisiert, was ein sicheres Arretieren des Haltekörpers erlaubt.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Schwenkmittel dazu eingerichtet, den Haltekörper zwischen einer zu der mindestens einen länglichen Schiene parallelen Ausrichtung in eine dazu senkrechte Ausrichtung zu verschwenken. Damit wird eine Verschwenkung des Haltekörpers um mindestens 90° erlaubt, was einem Anwender die Möglichkeit eröffnet, den Haltekörper parallel zu der mindestens einen länglichen Schiene auszurichten und diesen dann platzsparend in einer Ausnehmung, einem Staufach, einer Vertiefung oder dergleichen einzuschieben und dort zu verstauen. Gleichermaßen kann der Haltekörper dann in dieser kompaktierten Anordnung herausgezogen werden, um bei einer Verschwenkung um 90°, d. h. in eine zu der mindestens einen Schiene senkrechte Stellung, zum Gebrauch des Fahrzeugbegleitersitzes verschwenkt zu werden.
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Vorteilhaft ist die mindestens eine längliche Schiene eine Teleskopschiene. Durch die Teleskopierbarkeit einer Schiene mit Hilfe mehrerer ineinander greifender Schienensegmente kann in einem verstauten Zustand eine besonders kompakte Ausgestaltung erreicht werden. Der realisierbare Verschiebeweg übersteigt den notwendigen Bauraum zur Unterbringung der Schiene deutlich.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Schwenkmittel über eine Teleskopanordnung an dem Haltekörper befestigt, welche den möglichen Abstand zwischen dem Haltekörper und der mindestens einen länglichen Schiene vergrößert.
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Weiterhin kann der Haltekörper dazu eingerichtet sein, eine veränderliche Breite einzunehmen. Dies könnte durch eine Teleskopführung erreicht werden, über die ein Abschnitt des Haltekörpers ausziehbar ist, der an einer der Schwenkkante entgegengesetzten Seite des Haltekörpers angeordnet ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann dadurch zusätzlich zur Aufnahme des Fahrzeugbegleitersitzes die Funktion eines Sperrgitters übernehmen, was insbesondere für eine Anordnung vor Treppenauf- oder -abgingen nützlich sein kann.
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Bevorzugt weist die Vorrichtung eine elektrische Anschlusseinrichtung auf, die an dem Haltekörper angeordnet ist. Der Haltekörper selbst kann dabei eine Anschlusseinrichtung zum Anschließen elektrischer Komponenten eines Fahrzeugbegleitersitzes bereitstellen. An dem anzubringenden Fahrzeugbegleitersitz müssen folglich keine Modifikationen vorgenommen werden und der Haltekörper stellt gemäß üblicher Spezifikationen sämtliche zum elektrischen Anschließen erforderlichen Einrichtungen bereit. Zur Gewährleistung vorgeschriebener Funktionen ist der Fahrzeugbegleitersitz etwa mit einem drahtgebundenen Telefon bzw. Handset ausgerüstet. Darüber hinaus können auch andere elektrische Einrichtungen integriert werden, wie etwa einen Schalter für eine Beleuchtungseinrichtung (auch als ”Work Light Switch” bekannt), eine Beleuchtungseinrichtung, eine Sitzheizung, eine Massagevorrichtung etc. umfassen kann. Diese sind mit ausreichend elektrischer Leistung zu versorgen.
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Die Vorrichtung weist mindestens eine sich von der elektrischen Anschlusseinrichtung zu der Schwenkkante hin erstreckende elektrische Leitung auf. Damit kann die elektrische Anschlusseinrichtung über eine Leitung mit elektrischer Leistung versorgt werden, wobei die Leitung über die Schwenkkante mit einem Fahrzeug festen Teil verbindbar ist. Die elektrische Leitung ist hierbei an das betreffende elektrische Netzwerk, einem Bus oder dergleichen angeordnet.
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Es ist für den Einsatz insbesondere in einigen Flugzeugen bevorzugt, die elektrische Anschlusseinrichtung in einem Bereich nahe der Unterkante des Haltekörpers anzuordnen, da einige auf dem freien Markt verfügbare Fahrzeugbegleitersitze in einem unteren Bereich eine korrespondierende elektrische Anschlusseinrichtung aufweisen. Es existieren insbesondere auch Flugbegleitersitze, bei denen die elektrische Anschlusseinrichtung direkt unterhalb einer Schnittkante zu einer Kopfstütze positioniert ist, um sitzintern verwendete Kabellängen möglichst zu minimieren.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die mindestens eine elektrische Leitung über das mindestens eine Schwenkmittel gelegt, um über die mindestens eine längliche Schiene zu einem fahrzeugfesten Teil geführt zu werden. Die elektrische Leitung kann hierfür eine elastische oder federnde Umhüllung aufweisen, die beim Verschieben des Haltekörpers entlang der mindestens einen länglichen Schiene ein Ausweichen der elektrischen Leitung ermöglicht und eine Halterung derselben mit einem möglichst großen Biegeradius durchführt. Die überschüssige Länge der elektrischen Leitung ist an dem fahrzeugfesten Teil zu führen, ohne benachbarte Einbauten zu behindern. Dafür sollte ein entsprechender Bewegungsraum für die elektrische Leitung bereitstehen.
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Alternativ dazu kann das mindestens eine Schwenkmittel und/oder die mindestens eine längliche Schiene Schleifkontakte aufweisen, um die elektrische Anschlusseinrichtung mit einem fahrzeugfesten Teil zu verbinden. Damit entfällt die Notwendigkeit, größere Leitungslängen vorhalten zu müssen, die für eine Bewegung des Haltekörpers notwendig sind.
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In einer weiteren Alternative ist ein Spulenpaar vorgesehen, wobei eine Spule an einem fahrzeugfesten Teil und eine andere Spule an dem Haltekörper angeordnet sein könnte. Bei in Gebrauchsposition befindlichem Haltekörper bildet dieses Spulenpaar einen Übertrager, über den elektrische Leistung und/oder Daten übertragbar ist.
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Desweiteren ist denkbar, einen an einem der Schwenkkante entgegengesetzten Seite des Haltekörpers im Bereich des mindestens einen ersten Arretiermittels einen ersten elektrischen Verbinder anzuordnen, der mit einem zweiten, fahrzeugseitig montierbaren elektrischen Verbinder korrespondiert. Bei in Gebrauchsposition befindlichem Haltekörper kann ein elektrischer Kontakt zwischen dem ersten und dem zweiten elektrischen Verbinder hergestellt werden, über den dann elektrische Leistung und Daten übertragbar sind.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Kabinenanordnung in einem Fahrzeug, aufweisend eine Bodenfläche, einen Fahrzeugbegleitersitz, mindestens eine auf der Bodenfläche angeordnete Kabinenausstattungskomponente mit einer ersten Wandung und eine vorangehend genannte Vorrichtung. Die mindestens eine längliche Schiene ist an der Wandung der Kabinenausstattungskomponente angeordnet. Der Fahrzeugbegleitersitz ist weiterhin an der Aufnahmeeinrichtung des Haltekörpers angeordnet. Die Bodenfläche kann etwa durch den Kabinenfußboden gebildet werden, den die Passagiere betreten.
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Die Kabinenanordnung kann ferner eine Vertiefung mit einer Innenfläche aufweisen, wobei die mindestens eine längliche Schiene an der Innenfläche befestigt ist. Der Haltekörper mit an der Aufnahmeeinrichtung angeordnetem Fahrzeugbegleitersitz ist bei parallel zu der mindestens einen länglichen Schiene verschwenkten Haltekörper in die Vertiefung einschiebbar. Der Haltekörper haltert den an der Aufnahmeeinrichtung angeordneten Fahrzeugbegleitersitz, ist aus der Vertiefung herausziehbar und um eine zu der mindestens einen länglichen Schiene senkrechten Achse verschwenkbar. In die Vertiefung kann mit einer beispielsweise senkrecht dazu angeordneten Zugriffsöffnung der Passagiersitz eingeschoben oder von dort herausgezogen werden. Das Einschieben muss nicht zwangsläufig vollständig erfolgen, sondern auch teilweise, so dass der Fahrzeugbegleitersitz in einem eingeschobenen Zustand beispielsweise mit einer benachbarten Kante der Kabinenanordnung bündig abschließt.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform kann die mindestens eine Kabinenausstattungskomponente aus einer Gruppe von Kabinenausstattungskomponenten ausgewählt sein. Diese Gruppe weist ein Toilettenmodul, ein Küchenmodul, ein Staumodul, ein Ruheraummodul, einen Treppenzugang, eine Trennwand zu einem Cockpit, einen Sozialbereich, einen Gebetsbereich, ein Rauchermodul, ein Elektronik-/Servicemodul, einen Waschraum, eine Umkleide, eine Garderobe, ein Barmodul, ein Empfangsmodul und Kombinationen hiervon auf.
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Schließlich betrifft die Erfindung auch ein Fahrzeug mit mindestens einer Kabinenanordnung wie vorangehend dargestellt. Das Fahrzeug kann insbesondere ein Flugzeug sein, selbstverständlich ist die Erfindung hierauf nicht beschränkt, sie kann eine Eisenbahn, ein Schiff oder andere land-, wasser- oder luftgebundene Fahrzeuge für den kommerziellen Passagiertransport umfassen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbezügen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
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1 zeigt einen Haltekörper mit Aufnahmeeinrichtung und Schwenkmitteln in einer Drei-Seiten-Ansicht.
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2 zeigt einen an der erfindungsgemäßen Vorrichtung befestigbaren gängigen zertifizierten Flugbegleitersitz in einer Zwei-Seiten-Ansicht.
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3 zeigt eine Anordnung eines Flugbegleitersitzes an der erfindungsgemäßen Vorrichtung von oben (Draufsicht).
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4a bis 4c zeigen die elektrischen Einrichtungen zum elektrischen Anschließen eines Fahrzeugbegleitersitzes.
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5a bis 5c zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung nebst Flugbegleitersitz an einer Kabinenanordnung in drei verschiedenen Draufsichten.
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6a bis 6j zeigen Teile einer Kabinenanordnungen mit über eine erfindungsgemäße Vorrichtung bewegbaren Flugbegleitersitz.
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7 zeigt ein zweites Arretiermittel an einem Haltekörper der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EXEMPLARISCHER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1 zeigt einen Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehend aus einem Haltekörper 2 und daran angeordneten Schwenkmitteln 4 in einer Drei-Seiten-Darstellung. Der Haltekörper 2 weist eine Oberkante 6, eine Unterkante 8 und eine Schwenkkante 10 auf, um die der Haltekörper 2 herum schwenkbar ist. Der Haltekörper 2 ist ein ebener, flacher Körper, der aus einem Verbundwerkstoff, beispielsweise in Form eines Sandwichbauteils mit Wabenkern, hergestellt sein könnte. An dem Haltekörper 2 ist eine Aufnahmeeinrichtung 12 angeordnet, die aus einer Mehrzahl von Bohrungen und/oder Einsätzen besteht, an denen ein in 1 nicht gezeigter Fahrzeugbegleitersitz angeschraubt werden kann, so dass er fest mit dem Haltekörper 2 verbunden ist.
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In der in der Zeichnungsebene rechten Darstellung wird die Vorderseite dargestellt (markiert mit F), während in der Zeichnungsebene ganz links die Rückseite (mit B markiert) dargestellt wird. Auf der Rückseite B werden exemplarisch die Befestigungen der Schwenkmittel 4 dargestellt, die weiterhin derart voneinander beabstandet sind, dass die Schwenkkante 10 gleichmäßig mit Schwenkmitteln 4 ausgestattet ist. Die Schwenkkante 10 ist weiterhin in einem gewissen Abstand einer der durch die Schwenkmittel vorgegebenen Schwenkachse 11 angeordnet, was eine Rotation folglich nur bei freiliegender Schwenkkante 10 erlaubt. Die Verschiebbarkeit der Schwenkmittel 4 an einer länglichen Schiene wird weiter nachfolgend ab 5a dargestellt.
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Im Bereich der Schwenkkante 10 des Haltekörpers 2, an der die Schwenkmittel 4 angeordnet sind, und an einer davon entgegengesetzten Kante 13 sind weiterhin erste Arretiermittel 14 angeordnet, mit denen der Haltekörper 2 an einen fahrzeugfesten Punkt fixierbar ist. Diese können in Form von Schnappschlössern oder mit Schnappschlössern korrespondierenden Elementen ausgeführt sein. Das entsprechende Gegenstück ist an einer fahrzeugfesten Einrichtung anzuordnen und im Einzelnen in 1 nicht dargestellt.
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In 2 wird in einer Vorderansicht und zwei Seitenansichten ein gängiger Flugbegleitersitz 16 dargestellt, der über die Aufnahmevorrichtung 12 an dem Haltekörper 2 anschraubbar ist. Der Flugbegleitersitz 16 weist eine weitgehend gleichmäßige Breite beispielsweise von 44 cm auf, die zum kurzzeitigen Sitzen eines Flugbegleiters ausreicht. An einem unteren Ende kann ein Staufach 18 angeordnet sein, in dem Notausrüstungsgegenstände, beispielsweise eine Schwimmweste und eine Taschenlampe, untergebracht sind. Das Staufach 18 ist durch eine Klappe 20 verschließbar, welche in einer Gebrauchsposition des Flugbegleitersitzes 16 zugänglich ist.
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Wie in der ersten Seitenansicht dargestellt, die sich in der Mitte der Zeichnungsebene befindet, weist der Flugbegleitersitz 16 ein ausschwenkbares Sitzelement 22 auf. In der in der Zeichnungsebene rechten Darstellung ist das Sitzelement 22 hochgeklappt, während in der linken Seitendarstellung das Sitzelement 22 zum Gebrauch in eine etwa horizontale Lage heruntergeklappt ist.
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Die generelle Anordnung des Fahrzeugbegleitersitzes 16 an dem Haltekörper 2 wird in 3 dargestellt. Wie deutlich wird, erstreckt sich der Flugbegleitersitz 16 praktisch über die gesamte Breite des Haltekörpers 2. An der Schwenkkante 10 sind die Schwenkmittel 4 angeordnet und stehen mit einer in dieser Zeichnung nicht dargestellten länglichen Schiene in Verbindung. Eine Arretierung der Flugbegleitersitzes 16 erfolgt sowohl in einem der Schwenkkante 10 zugewandten Bereich, als auch an der davon entgegengesetzten Kante 13 des Haltekörpers 2.
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Die Versorgung eines Fahrzeugbegleitersitzes 16 mit einem elektrischen Anschluss beispielsweise für Handset ist in einigen Fällen vorgeschrieben. 4a zeigt, dass eine Modifikation des Fahrzeugbegleitersitzes nicht notwendig ist, der Haltekörper 2 dafür jedoch derart anpassbar ist, dass eine elektrische Anschlusseinrichtung 24 bereitsteht. Hieran können die elektrischen Einrichtungen des Fahrzeugbegleitersitzes verbunden werden. Die elektrische Anschlusseinrichtung 24 könnte als eine Anschlussdose ausgeführt sein, in deren vor äußeren Einflüssen geschützten Innenraum alle notwendigen elektrischen Verbindungen herstellbar sind. Selbstverständlich kann die elektrische Anschlusseinrichtung 24 auch an anderen Stellen des Haltekörpers 2 angeordnet werden, wenn der anzubringende Fahrzeugbegleitersitz an einer anderen Stelle, die zu einer elektrischen Versorgung notwendigen Anschlüsse aufweist.
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Da der Haltekörper 2 schwenkbar gelagert ist, müssen die für die elektrische Verbindung notwendigen elektrische Leitungen von dem Haltekörper 2 zu einem fahrzeugfesten Teil geführt werden. Dies könnte, wie in 4b dargestellt, über ein Schwenkmittel 4 entlang einer länglichen Schiene 26 erfolgen. Die elektrische Verbindung kann dabei entweder mittels einer elektrischen Leitung über das Schwenkmittel 4 durchgeführt werden, alternativ auch über eine Schleifkontakteinrichtung, die in das betreffende Schwenkmittel 4 integriert ist.
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4c demonstriert weiterhin den möglichen Verlauf elektrischer Leitungen von einer Anschlussdose 24 zu den elektrischen Einrichtungen. Beispielsweise kann eine erste interne Leitung 28 auf ungefähr halbe Höhe des Haltekörpers 2 geführt werden, eine zweite interne Leitung 30 auf eine nahe der Oberkante 6 gelegene Höhe, um dort etwa zu einem Handset geführt zu werden. Es ist darauf zu achten, dass die erste und zweite interne Leitung 28 und 30 einen Abstand von mindestens einem Zoll aufweisen, abgesehen von einem Übergangsbereich 32.
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Nachdem in den vorherigen Figuren Details des Fahrzeugbegleitersitzes 16 und des Haltekörpers 2 gezeigt wurden, wird in den nachfolgenden 5a bis 5c in aufeinanderfolgenden Schnittdarstellungen in einer Draufsicht auf eine Kabinenanordnung 42 dargestellt, wie ein Fahrzeugbegleitersitz 16 in eine Gebrauchs- und eine Verstauposition bringbar ist. Der Aufbau ist für eine Flugzeugkabine gedacht, daher ist der Fahrzeugbegleitersitz 16 genauer gesagt ein Flugbegleitersitz 16.
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5a stellt die Kabinenanordnung 42 dar, in der eine Ausnehmung 48 angeordnet ist, in die der Flugbegleitersitz 16 einschiebbar ist. Dies gelingt dadurch, dass eine Wandung 54 an einer zur Ausnehmung 48 gewandten Innenfläche 50 mit länglichen Schienen ausgestattet ist, an denen die Schwenkmittel 4 des Haltekörpers 2 verschiebbar gelagert sind. 5a stellt eine Gebrauchsposition dar, bei der der Flugbegleitersitz 16 durch einen Flugbegleiter genutzt werden kann. Der Haltekörper 2 ist vollständig aus der Ausnehmung 48 herausgezogen und um 90° zu der Wandung 50 verschwenkt. An beiden Seiten des Haltekörpers 2 gehen erste Arretiermittel 14 mit korrespondierenden Elementen eine arretierende Verbindung ein. Diese ersten Arretiermittel 14 könnten an zwei einander gegenüberliegenden Wandungen 52 und 54 angeordnet sein.
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In 5b wird eine um 90° verschwenkte Ausrichtung des Haltekörpers 2 und des daran angeordneten Flugbegleitersitzes 16 gezeigt. Hierfür ist das erste Arretiermittel 14 an der den Schwenkmitteln 4 entgegengesetzten Kante 13 an der Wandung 52 gelöst und der Haltekörper 2 in eine Ausrichtung parallel zu den Schienen, d. h. parallel zu der Innenfläche 50 gebracht.
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Dies erlaubt nun, wie in 5c dargestellt, dass der Haltekörper 2 mit dem daran angeordneten Flugbegleitersitz 16 in die Ausnehmung 48 einschiebbar ist. Der Flugbegleitersitz 16 schließt ungefähr bündig mit einer Wandung 52 ab, so dass die Kabinenanordnung 42 eine harmonische äußere Kontur ausbildet. Diese ist nicht gleichmäßig eben, da die Wandung 52 weiter in die Kabine ragt, als die Wandung 54. Der Flugbegleitersitz 16 kann in der Verstauposition ebenfalls weiter in die Kabine hineinragen, ohne den optischen Gesamteindruck zu stören, wobei jedoch keine besonders große Tiefe für die Ausnehmung 48 erforderlich ist.
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In den weiter nachfolgenden 6a bis 6j ist ein Teil einer Kabinenanordnung 42 gezeigt, in mehreren verschiedenen dreidimensionalen Ansichten mit mehreren unterschiedlichen Positionen des Flugbegleitersitzes 16.
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In 6a ist ein Haltekörper 2 gezeigt, der an drei Schienen 56 entlang der Wandfläche verschiebbar gelagert ist. Drei Schwenkmittel 4 sind verschiebbar in den Schienen 56 gelagert und erlauben dann das Verschwenken des Haltekörpers 2, wenn die Schwenkmittel 4 weit genug an den Schienen 56 nach außen, d. h. in Richtung der Kabine, verschoben sind und die Schwenkkante 10 frei schwenken kann.
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6b stellt den Haltekörper 2 mit einem daran angeordneten Flugbegleitersitz 16 dar, wobei der Haltekörper 2 in einer Verschiebeendposition darstellt ist. In dieser Position kann, wie in den nachfolgenden 6c und 6d gezeigt, ein Verschwenken des Haltekörpers 2 erfolgen. Damit kann sich der Haltekörper 2 bündig an eine in die Kabine gerichtete Fläche der Kabinenanordnung 42 anschmiegen.
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In den 6e und 6f werden die beiden Endpositionen dargestellt, 6e zeigt die Gebrauchsposition, während in 6f eine Verstauposition dargestellt ist. Die Kabinenanordnung 42 ist in diesem Beispiel eine kombinierte Küchen- und Toilettenanordnung, wobei der in der Zeichnungsebene rechte Teil zwei Toilettenräume 58 und 60 beherbergt, während der in der Zeichnungsebene linke Teil ein Küchenmodul 62 mit Küchengeräten, Stauplätzen für Trolleys und Staufächer für Utensilien und Lebensmittel beinhaltet.
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6g zeigt den Haltekörper 2 in einer eingefahrenen/eingeschobenen Position. Hier befindet sich der Flugzeugbegleitersitz 16 in seiner Verstauposition. Die Darstellung aus 6b wird in der 6h aus einer anderen Perspektive gezeigt. Hier sind sehr gut die ersten Arretiermittel 14 erkennbar, die mit korrespondierenden Einrichtungen 64 an der Wandung 52 eine formschlüssige Verbindung eingehen können.
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6i lässt erkennen, dass die länglichen Schienen 56 direkt in die Wandung 50 eingelassen sein können, so dass eine möglichst kompakte Anordnung besteht. Ist diese Wand in Form einer Wabenkernplatte ausgeführt, kann eine sehr kompakte und dennoch ausreichend steife Konstruktion erfolgen.
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Schließlich wird in 7 eine mögliche Ausführung eines zweiten Arretiermittels 34 dargestellt, das an dem Haltekörper 2 in einem Abstand von der Schwenkachse 11 und von der Schwenkkante 10 abgewandt angeordnet ist. Ein Schwenkmittel 4, die das Schwenkmittel 4 verschiebbar lagernde Schiene 56 und die Wandung 54 werden nur vereinfacht dargestellt.
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Das zweite Arretiermittel 34 ist in Form eines Hakens mit einer Lauffläche 36 ausgeführt, die an einer dem Haltekörper 2 abgewandten Spitze 38 endet. Die Lauffläche 36 und die Spitze 38 sind derart ausgestaltet, dass bei paralleler Anordnung des Haltekörpers 2 zu den Schienen 56 die Spitze 38 und die Lauffläche 36 einen Zapfen 40 an der Wandung 54 noch nicht umgreifen (siehe etwa 6b und 6h). Erst bei einsetzender Verschwenkung, wie etwa in 6c gezeigt, fassen die Spitze 38 und die Lauffläche 36 den Zapfen 40. Bei einer in 7 dargestellten Gebrauchsposition, die der Gebrauchsposition aus 6e entspricht, ist eine sichere, formschlüssige Verbindung des zweiten Arretiermittels 34 mit dem Zapfen 40 und demnach mit der Wandung 54 erfolgt. Wird das an der der Schwenkkante 10 entgegengesetzten Kante 13 angeordnete erste Arretiermittel 14 fahrzeugfest arretiert, bleibt auch das zweite Arretiermittel 34 sicher in der formschlüssigen Verbindung. Damit wird das Arretieren des Fahrzeugbegleitersitzes 16 und insbesondere das Lösen des Fahrzeugbegleitersitzes 16 aus der arretierten Position deutlich vereinfacht, denn mit Verschwenken oder Zurückschwenken wird das zweite Arretiermittel 34 automatisch betätigt.
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Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „aufweisend” keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt, und „ein” oder „eine” keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3634839 C2 [0004]
- DE 4125958 [0005]
- DE 102005009750 B4 [0006]