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DE102007009544A1 - Vorrichtung zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug Download PDF

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DE102007009544A1
DE102007009544A1 DE102007009544A DE102007009544A DE102007009544A1 DE 102007009544 A1 DE102007009544 A1 DE 102007009544A1 DE 102007009544 A DE102007009544 A DE 102007009544A DE 102007009544 A DE102007009544 A DE 102007009544A DE 102007009544 A1 DE102007009544 A1 DE 102007009544A1
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Germany
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stretcher
medical
patient
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aircraft
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DE102007009544A
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English (en)
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DE102007009544B4 (de
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Sarah Janböcke
Matthias Kierysch
Oliver Doebertin
Florian Schmidt
Werner Granzeier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamb De
Airbus Operations GmbH
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HOCHSCHULE fur ANGEWANDTE WIS
Airbus Operations GmbH
Hochschule fuer Angewandte Wissenschaften Hamburg
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Abstract

Vorrichtung (12) zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug, die innerhalb der Passagierkabine eines Flugzeugs anordenbar und permanent installierbar ist und eine Krankentrage (16) und medizinische Versorgungsgeräte aufweist sowie den Patienten wenigstens teilweise mit Seitenelementen von der Umgebung abschirmt. Um eine einfache und platzsparende Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die sich für die sofortige medizinische Versorgung in einem Notfall eignet und mit der ein Rücktransport eines Patienten möglich ist, wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die allseitig von Seitenelementen (18, 20, 22, 24) umschlossen ist und ein gegenüber der Passagierkabine abgeschottetes Compartment bildet, das durch Verlagerung wenigstens eines Seitenteils (20) zwischen einem ersten Modus für die medizinische Notfallversorgung und einem zweiten, erweiterten Modus für den Krankentransport in seinem Volumen temporär vergrößerbar ist, wobei die Krankentrage (16) im ersten Modus innerhalb des Compartments horizontal anordenbar ist und für einen medizinischen Helfer innerhalb des Compartments Platz verfügbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Vorrichtung zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug, die innerhalb der Passagierkabine eines Flugzeugs anordenbar und permanent installierbar ist und eine Krankentrage und medizinische Versorgungsgeräte aufweist sowie den Patienten wenigstens teilweise mit Seitenelementen von der Umgebung abschirmt.
  • Aufgrund steigender Passagierzahlen, länger werdender Flugzeiten sowie der Weltweiten demographischen Entwicklung erhält die Versorgung kollabierender Passagiere an Bord eines Passagierflugzeuges, d. h. die medizinische Notfallversorgung, eine zunehmende Bedeutung. Ebenso nimmt die Rückführung verletzter Touristen aus dem Ausland in ihre Heimatländer eine wichtigere Rolle ein. Vorrichtungen zum Krankentransport und zur medizinischen Notfallversorgung sind in verschiedenen Varianten bekannt. Die einfachen Varianten zeichnen sich dadurch aus, dass sie lediglich für den Notfall eine Trage bereitstellen, auf der ein Patient liegend angeordnet wird. In der US 6,691,952 B2 ist beispielsweise eine Krankentrage beschrieben, die auf einer Unterkonstruktion befestigt wird, die zwischen den Passagiersitzen abgestützt ist, wobei die Trage über den Sitzlehnen angeordnet verläuft. Die Trage wird bei Nichtbenutzung in einer Art Schrank verstaut. Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass für einen Krankentransport einerseits möglichst wenig Platz in Anspruch genommen werden sollte, andererseits aber auch eine gewisse Abschirmung des Patienten gegenüber den übrigen Passagieren gegeben sein sollte. Aus der US 6,237,366 B1 ist dazu eine Vorrichtung bekannt, bei der ein Patient auf einer Trage während des Ein- und Ausstiegs der übrigen Passagiere auf einer Trage teilweise in ein als Toilette benutztes Compartment geschoben wird. Um die Toilette während des Fluges benutzen zu können, wird die Trage aus dem WC-Compartment herausgezogen und ragt dann in den Bereich vor dem Flugzeugeingang hinein. Bei einer anderen Variante, so z. B. beim sogenannten FTI (Airbus A380) wird im Notfall eine Liege aus einer Art Schrank in den Gangbereich hinein geklappt. Da die beschriebenen Lösungen keine oder nur eine geringe Abschirmung des Patienten gegenüber dem anderen Passagieren bieten und zudem oftmals eine Beeinträchtigung des Flugbetriebs bedeuteten können, werden diese Lösungen für den Rücktransport von Kranken nur sehr selten oder gar nicht eingesetzt. Für einen Krankenrücktransport kommen daher Lösungen zum Einsatz, die einen abgeschlossenen Raum bilden. Meist handelt es sich um kleinere Flugzeuge, die für diese Art von Flügen ausgerüstet sind. Meist ist dabei eine autarke Einheit zur medizinischen Versorgung in das Flugzeug oder auch einen Hubschrauber eingesetzt, so z. B. in der US 4,458,864 . Weiter bekannt ist ein von der Lufthansa Technik AG unter dem Namen Lufthansa PTC Patient Transport Compartment entwickeltes System. Um dieses in ein Linienflugzeug einbauen zu können, müssen zuvor jedoch zwölf Passagiersitze ausgebaut werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Lösung mit hohen Kosten und einem hohen logistischen Aufwand verbunden ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine einfache und platzsparende Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die sich für die sofortige medizinische Versorgung in einem Notfall eignet und mit der ein Rücktransport eines Patienten möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die allseitig von Seitenelementen umschlossen ist und ein gegenüber der Passagierkabine abgeschottetes Compartment bildet, das durch Verlagerung wenigstens eines Seitenteils zwischen einem ersten Modus für die medizinische Notfallversorgung und einem zweiten, erweiterten Modus für den Krankentransport in seinem Volumen temporär vergrößerbar ist, wobei die Krankentrage im ersten Modus innerhalb des Compartments horizontal anordenbar ist und für einen medizinischen Helfer innerhalb des Compartments Platz verfügbar ist.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass sie jederzeit für einen Notfall zur Verfügung steht, ohne den Flugbetrieb zu beeinträchtigen oder bereits belegte Sitzplätze in Anspruch zu nehmen. Das abgeschlossene Compartment gewährleistet ein hohes Niveau der medizinischen Notfallversorgung und beeinträchtigt die übrigen Fluggäste nicht. Im neutralen Modus nur den Platz von vier normalen Sitzplätzen beansprucht. Für einen Krankenrücktransport lässt sich das Compartment vergrößern, so dass ausreichend Platz zur Verfügung steht. Damit können Fluggesellschaften den Service eines Krankenrücktransports auch auf normalen Linienflügen anbieten. Durch Übernahme der entfallenen sechs Sitzplätze durch eine Versicherung, z. B. Kranken- oder Unfallversicherung, kann das System bezogen auf den Krankenrücktransport kostenneutral ausgelegt werden. Das hohe Niveau der Notfallversorgung stellt einen nicht zu unterschätzenden Imagegewinn dar, der sich positiv auf die dauerhafte Kundenbindung auswirkt. Der Sitzplatzverlust wird durch ein ganzheitliches System auf ein Minimum reduziert ohne den nötigen Passagier-, Patienten- und Nutzerkomfort zu vernachlässigen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das wenigstens eine Seitenteil ein translatorisch bewegbares Auszugselement und die Krankentrage ist parallel zu dem Auszugselement angeordnet und zusammen mit diesem bewegbar. Durch das Verschieben der Seitenwand auf der Längsseite des Compartments wird der Bereich vor der Krankentrage auf die ganze Länge der Trage vergrößert, d. h. der Bereich, der für den medizinische Helfer oder Betreuer vorgesehen ist. Durch das Verschieben des Auszugselements wird also vor allem die räumliche Situation für den Helfer verbessert. Die Schiebebewegung stellt dabei einen einfach zu realisierenden Mechanismus dar, bei dem gleichzeitig eine optimale Ausnutzung des neu geschaffenen Raums gewährleistet ist. Das Auszugselement ist vorzugsweise mit einem innenliegenden Schienensystem ausgebildet und ordnet sich der allgemeinen Gestaltsprache unter. Die Erweiterung ist für den geplanten Rücktransport von Patienten vorgesehen. Hierzu wird je ein Sitz pro Sitzreihe neben dem Compartment entfernt. Dieser Vorgang wird vom technischen Personal durchgeführt, während das Flugzeug in der Parkposition steht. Nach dem Entfernen der Sitze kann das Compartment um eine Sitzreihe, d. h. z. B. m 514 mm erweitert werden. Dazu sind bei Einbau in Längsrichtung des Flugzeugs nur zwei weitere Sitze auszubauen. Für einen geplanten Rücktransport entfallen folglich insgesamt nur sechs normale Sitzplätze.
  • Vorzugsweise ist das wenigstens eine Seitenteil in erweitertem Zustand verriegelbar. Dazu sind z. B. einfahrbare Griffe mit Pilotenentriegelungssystem vorgesehen, welche die autorisierte Benutzung sicherstellen.
  • Weiter bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Seitenelemente an der Struktur des Flugzeuges befestigbar sind, so dass die flächigen Elemente möglichst einfach und kostengünstig konstruiert sein können. Die Anbindung an die Flugzeugstruktur erlaubt möglichst dünne Wandkonstruktionen, was wiederum einen möglichst geringen Raumverlust bedeutet.
  • Die Vorrichtung verfügt bevorzugt über ein Deckenelement, das an der Struktur des Flugzeuges befestigbar ist und Anschlüsse zur Strom- und/oder Sauerstoffversorgung, für eine Klimaanlage und/oder zum Datenaustausch aufweist, da in Flugzeugen in der Regel dort die entsprechenden Infrastrukturleitungen vorhanden sind.
  • Vorzugsweise ist die Krankentrage mit einem Patientengurtsystem ausgestattet, das eine uneingeschränkte Reanimation bei angegurtetem Patienten ermöglicht. Reanimationsmaßnahmen können dadurch grundsätzlich auch bei Turbulenzen durchgeführt werden, während denen es vermehrt zu Notfällen wie beispielsweise Herz-Kreislaufstörungen kommen kann. Beispielsweise kann ein Herzstillstand, der bei einem labilen Patienten aufgrund starker Turbulenzen aufgetreten ist, umgehend behandelt werden.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Patientengurtsystem zweigeteilt. Dadurch kann der Patient im unteren Bereich, d. h. beispielsweise im Bereich seiner Beine und seiner Hüfte, mit dem einen Teil des Gurtsystems sicher an der Krankentrage befestigt werden, während der andere Teil des Gurtsystems gelockert oder sogar völlig gelöst werden kann, um die erforderlichen Reanimationsmaßnahmen durchführen zu können, wozu der obere Korpusbereich in der Regel nicht an der Trage verzurrt sein darf.
  • Vorzugsweise ist die Krankentrage zwischen einer flachen Position zur Aufnahme eines liegenden Patienten und einer aufgerichteten Position zur Aufnahme eines aufrecht sitzenden Patienten stufenlos verstellbar. Der Patient kann damit ein möglichst großes Spektrum an unterschiedlichen Positionen einnehmen, während er gleichzeitig sicher an der Trage angegurtet ist. Vor allem für längere Aufenthalte, z. B. bei Langstreckenflügen kann dies für den Patienten und auch die betreuende oder behandelnde Person eine Steigerung des Komforts bedeuten, ohne auf die Sicherheit des angeschnallten Patienten verzichten zu müssen.
  • Um den Patienten auch außerhalb des Flugzeugs umpositionieren zu können, ist die Krankentrage mit einem darauf befestigten Patienten aus dem Compartment herausnehmbar. Dies erleichtert die Arbeit der medizinischen Helfer, die den Patienten z. B. in einem Krankenwagen oder in einem Sanitätsraum am Flughafen auf die Krankentrage heben können oder in davon runter heben können und nicht mehr in der engen Flugzeugkabine. Außerdem verkürzt sich die Ladezeit, da der Patient am bereits vor Ankunft des Flugzeugs vorbereitet und auf einer bereitgestellten Krankentrage angeschnallt werden kann. Bei Ankunft des Flugzeugs braucht der Patient dann lediglich auf der Trage in das Flugzeug gebracht zu werden.
  • Vorzugsweise ist die Krankentrage auf einer Unterkonstruktion befestigt, die über herausnehmbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für medizinische Ausrüstung verfügt. Die Unterkonstruktion verfügt dabei zum Beispiel über verschiedene Schubladensysteme, die herausnehmbare Schubladenelemente aufweisen. Dabei kann es sich beispielsweise um Notfallkoffer für einen Notfall außerhalb des Compartments handeln. Der Inhalt ist durch innenliegende Deckel geschützt, die zum einen auch für die Tragefunktion verwendet werden können und zum anderen gegen unautorisierte Nutzung schützen. Selbstverständlich befinden sich in der Unterkonstruktion auch verschiedene Ablageflächen, die auch herausziehbar ausgebildet sein können. Weiter sind Aufbewahrungsmöglichkeiten für medizinisches Gerät vorgesehen. Die Geräte sind dabei derart fixiert, dass sie intuitiv nutzbar sind. In der Unterkonstruktion sind beispielsweise auch vier kleine Sauerstoffflaschen und auch innenliegende Anschlüsse für verdecke Kabel vorgesehen. Die Aufbewahrungsmöglichkeiten stellen ausreichend Raum zur Verfügung, um die medizinische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, die eine adäquate Versorgung sowohl bei auftretenden Notfällen als auch bei geplanten Rückführungen gewährleistet.
  • Weiter bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der eine Installationszone mit Fixierungsmöglichkeiten für medizinische Geräte und mit Versorgungsanschlüssen für Strom, Sauerstoff und/oder Datentransfer oberhalb der Krankentrage vorgesehen ist. Damit bietet die Vorrichtung die Möglichkeit, die je nach Anwendungsfall erforderlichen Geräte oder Utensilien in unmittelbarer Nähe des Patienten installieren und sicher befestigen zu können.
  • In einer noch weiter bevorzugten Ausführungsform ist eine telemedizinische Einheit zur Kommunikation und Übertragung von Patientendaten vorgesehen. Bei der telemedizinischen Einheit handelt es sich beispielsweise um einen sogenannten Tablet-PC für die Verarbeitung und Darstellung von Patientendaten für den medizinischen Helfer. Eine Übertragung der Daten an eine Bodenstation bzw. ein Krankenhaus unterstützt den Helfer an Bord und ermöglicht, notwendige Maßnahmen für die Weiterversorgung des Patienten am Boden einzuleiten. Vorzugsweise ist die telemedizinische Einheit für den Einsatz am Sitz des Begleiters herausnehmbar.
  • Da die Vorrichtung innerhalb der Kabine so angeordnet werden kann, dass ein paar der Ablagefächer, die für die normalen Passagiere gedacht sind, wegfallen, ist die Vorrichtung mit einem Überkopf-Ablagefach ausgestattet, das von der Passagierkabine aus zugänglich ist. Dadurch wird der Platzbedarf annähernd ausgeglichen.
  • Vorzugsweise ist eine Sitzgelegenheit zur Aufnahme eines medizinischen Helfers innerhalb des Compartments vorgesehen, um eine ununterbrochene Versorgung und/oder Betreuung des Patienten während des ganzen Fluges zu ermöglichen.
  • Der Zugang des Compartments über die der verlagerbaren Seite gegenüberliegende Seite, d. h. über die freie Längsseite und ermöglicht so auch den Zugang mit einem Rollstuhl.
  • Um das von der Vorrichtung geschaffene Compartment von der übrigen Passagierkabine abschotten zu können und gleichzeitig einen Zugang zu erlauben, verfügt ein der Krankentrage gegenüberliegendes Seitenelement vorzugsweise über ein erstes bewegliches Abschottungselement, das sich über einen Großteil der Seite erstreckt. Dabei handelt es bevorzugt um ein Rollo, das eine große Öffnung freigibt und beim Öffnen, d. h. beim Aufrollen, nicht in den Raum ragt, wobei der Öffnungsvorgang selbst zudem relativ schnell erfolgt. Das Rollo isoliert den Patienten und gegebenenfalls auch den medizinischen Helfer in einer akuten Nutzungssituation und schafft eine gewisse Privatsphäre.
  • Weiter bevorzugt ist innerhalb des Compartments ein zweites bewegliches Abschottungselement vorgesehen, das parallel zur Seite des Auszugselements verläuft und die Krankentrage sowie die medizinischen Geräte gegenüber dem Zugangsbereich abschottet. Auch bei dem zweiten Abschottungselement handelt es sich vorzugsweise um ein Rollo, das die medizinische Einrichtung bei Nichtbenutzung isoliert und schützt. Dadurch kann das erste Rollo bei Nichtbenutzung grundsätzlich offen stehen. Da aufgrund des zweiten Rollos die medizinische Einrichtung verdeckt wird, schafft dies eine angenehme Situation für die übrigen Passagiere. Außerdem kann der zusätzliche Sitz durch das Bordpersonal beispielsweise während Start und Landung temporär benutzt werden, wenn das Compartment nicht benutzt wird.
  • Um den Fluggesellschaften einen Zusatznutzen zu ermöglichen und den Komfort der übrigen Passagiere zu verbessern, sind die Seitenelemente auf ihrer der Passagierkabine zugewandten Fläche mit kundenorientierten Zusatzfunktionen erweiterbar. Dabei können verschiedene Funktionen, wie z. B. ein Taschentuchspender an den Seitenwänden befestigt werden oder in die Wandkonstruktionen integriert werden.
  • Vorzugsweise ist in einem der Seitenelemente eine von der Passagierkabine aus sichtbare Anzeigeeinrichtung integriert, z. B. ein Informationsbildschirm oder ein Informationsdisplay.
  • Nachfolgend wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Übersicht über die Sitzplatzverteilung im Rumpf eines Passagierflugzeugs als Draufsicht, mit einer in der hinteren Hälfte mittig angeordneten Vorrichtung zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug, wobei neben dem Rumpf ein vergrößerter Ausschnitt mit der Sitzanordnung gezeigt ist;
  • 2 den vergrößerten Ausschnitt aus 1 mit der Vorrichtung in einem ersten Modus;
  • 3 die Vorrichtung nach 2 in einem zweiten, erweiterten Modus;
  • 4 die Vorrichtung aus 2 in einer perspektivischen Ansicht;
  • 5 die Vorrichtung nach 4 in einer anderen perspektivischen Ansicht im erweiterten Modus;
  • 6 einen Ausschnitt aus 5 mit einfahrbaren Griffen;
  • 7 eine weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit einem abgerollten ersten Abschottungselement;
  • 8 die perspektivische Ansicht nach 7, mit einem abgerollten zweiten Abschottungselement und aufgerolltem ersten Abschottungselement;
  • 9 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer weiteren perspektivischen Ansicht;
  • 10 die Vorrichtung in einer weiteren perspektivischen Ansicht mit einem aufgeklappten Überkopf-Ablagefach;
  • 11 das Innere der Vorrichtung mit einer aufrecht geklappten Trage;
  • 12 die Trage nach 11 in horizontaler Anordnung;
  • 13 die Unterkonstruktion der Trage mit herausziehbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten;
  • 14 eine Sitzgelegenheit für einen medizinischen Begleiter innerhalb der Vorrichtung;
  • 15 die Sitzgelegenheit nach 14 mit ausgeklapptem Essenstablett;
  • 16 die Sitzgelegenheit nach 14 in hochgeklapptem Zustand;
  • 17 das Innere der Vorrichtung mit einer Installationszone oberhalb der Krankentrage;
  • 18 die Installationszone nach 17 mit medizinischen Geräten;
  • 19 eine telemedizinische Einheit an der Innenwand der Vorrichtung;
  • 20 die telemedizinische Einheit zum Herausnehmen aus einer Halterung;
  • 21 eine Ansicht der Decke innerhalb der Vorrichtung;
  • 22 einen außerhalb an einer Seitenwand vorgesehenen Taschentuchspender;
  • 23 eine außerhalb in die Seitenwand integrierte Anzeigeeinrichtung;
  • 24a eine perspektivische Ansicht einer Passagierkabine mit eingebauter Vorrichtung;
  • 24b eine weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung nach 24a von einer anderen Seite aus;
  • 25 eine weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit heruntergerollter Abschottung;
  • 26 die Vorrichtung nach 25 mit geöffneter Abschottung;
  • 27 eine weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung im ersten Modus;
  • 28 die Vorrichtung nach 27 im zweiten Modus;
  • 29 + 30 die Benutzung eines Überkopf-Ablagefaches;
  • 31 einen außen an der Vorrichtung angebrachten Taschentuchspender nach 22;
  • 32 eine außen an der Vorrichtung angebrachte Anzeigevorrichtung nach 23;
  • 33 eine schematische Darstellung der verschiedenen Modi;
  • 34 eine erfindungsgemäße Krankentrage in verschiedenen Zuständen;
  • 35 einen erfindungsgemäßen Sitz für die medizinische Begleitperson in verschiedenen Zuständen.
  • 1 zeigt exemplarisch ein Kabinenlayout eines Flugzeugs 10 des Typs Airbus A 340-300, wobei neben dem Rumpf ein Ausschnitt vergrößert dargestellt ist. Eine Vorrichtung 12 zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug ist in der hinteren Hälfte an einem Quergang 14 angeordnet (siehe auch 2). Die Platzierung am Quergang ermöglicht einen barrierefreien Transport des Patienten. Die Vorrichtung 12 ist innerhalb der Passagierkabine permanent installiert und weist eine Krankentrage 16 und medizinische Versorgungsgeräte auf. Die Vorrichtung ist allseitig mit Seitenteilen 18, 20, 22, 24 ausgebildet, so dass der Innenraum von der Umgebung abschirmt ist und ein abgeschottetes Compartment bildet.
  • Durch Verlagerung des Seitenteils 20, das parallel zur Krankentrage 16 verläuft, ist die Vorrichtung zwischen einem ersten Modus für die medizinische Notfallversorgung, der in 2 gezeigt ist, und einem zweiten, erweiterten Modus für den Krankentransport, der in 3 gezeigt ist, in ihrem Volumen temporär vergrößerbar.
  • Die Krankentrage 16 kann im ersten Modus innerhalb des Compartments horizontal angeordnet werden. Zusätzlich ist im ersten Modus Platz für einen medizinischen Helfer innerhalb des Compartments Platz verfügbar. Dazu sind neben der Krankentrage 16 zwei Sitzplätze 26 vorgesehen. Der Zugang des Compartments erfolgt über die der verlagerbaren Seite 20 gegenüberliegende Seite 22, die dafür großflächig geöffnet werden kann, wie in 4 gezeigt, d. h. der Zugang erfolgt über einen Längsgang 27.
  • Zur Erweiterung wird das Seitenteil 20, das als translatorisch bewegbares Auszugselement ausgebildet ist, ähnlich einer Schublade aus der Vorrichtung 12 herausgezogen, was in 5 zu sehen ist. Dadurch dass die Vorrichtung 12 im erweiterten Modus nicht in den Quergang 14 oder der Längsgang 27 ragt, wird der Serviceablauf an Bord zu keinem Zeitpunkt gehindert. Hinzu kommt, dass die Krankentrage 16 auch in horizontaler Anordnung vollständig innerhalb des Compartments angeordnet ist, so dass ein auf der Trage 16 befindlicher Patient zu- oder aussteigende Passagiere nicht behindert. Ebenso ist eine Verlagerung der Krankentrage 16 für das Ein- und Aussteigen nicht erforderlich.
  • Die Vorrichtung 12 ist mit einem innenliegenden Schienensystem (nicht gezeigt) ausgebildet, um die Bewegung mit möglichst wenig Kraftaufwand zu ermöglichen. Dazu sind einfahrbare Griffe 30 mit einem Pilotenentriegelungssystem für die Sicherstellung der autorisierten Benutzung vorgesehen. Für die Erweiterung müssen vorher die beiden Sitze 28 neben dem Seitenteil 20 demontiert werden. In erweitertem Zustand wird das Seitenteil 20 verriegelt.
  • Um das Innere der Vorrichtung 12 auf der Seite des Zugangs, also im Bereich des Seitenteils 24, gegenüber der Passagierkabine abzuschotten, ist ein erstes bewegliches Abschottungselement 32 vorgesehen, das sich über einen Großteil der Seite erstreckt und als Rollkonstruktion ausgeführt ist. Innerhalb des Compartments ist ein zweites bewegliches Abschottungselement 34 vorgesehen, das parallel zur Seite des Auszugselements 20 verläuft und die Krankentrage 16 gegenüber dem Zugangsbereich abschottet. Auch das zweite Abschottungselement 34 ist als Rollo ausgebildet.
  • Die Seitenelemente 18, 20, 22, 24 werden an der Struktur des Flugzeuges befestigt. Der Anschluss an die Strom- und/oder Sauerstoffversorgung erfolgt ebenso wir der Anschluss an das bordeigene Datennetzwerk über ein Deckenelement 36, das an der Struktur des Flugzeuges befestigt wird (siehe 9). Die Vorrichtung 12 ist derart modular ausgeführt, dass ein schneller Ausbau des Systems, z. B. zur Erhöhung der Sitzplatzanzahl möglich ist.
  • Da bei Installation der Vorrichtung 12 ein paar der im mittleren Bereich angeordneten Überkopf-Ablagefächer entfallen, ist im oberen Bereich der Vorrichtung 12 ein Überkopf-Ablagefach 38 vorgesehen, das von der Passagierkabine aus zugänglich ist und in 10 geöffnet gezeigt ist.
  • Die Krankentrage 16 ist zwischen einer aufgerichteten Position 40 zur Aufnahme eines aufrecht sitzenden Patienten (siehe 11) und einer flachen Position 42 zur Aufnahme eines liegenden Patienten (siehe 12) stufenlos verstellbar. Die Krankentrage 16 ist mit einem zweigeteilten Patientengurtsystem 44, 46 ausgestattet, das eine uneingeschränkte Reanimation bei angegurtetem Patienten ermöglicht. Die Krankentrage 16 ist so konstruiert, dass sie mit einem darauf befestigten Patienten aus dem Compartment herausgetragen werden kann. Dazu verfügt sie über einen Tragrahmen 48, der auf einer Unterkonstruktion 50 in entsprechenden lösbaren Halterungen (nicht gezeigt) befestigt ist. Dazu sind versenkbare Arretierungsgriffe 51 vorgesehen. Die Unterkonstruktion 50 verfügt über verschiedenartig gestaltete herausnehmbare Aufbewahrungsmöglichkeiten 52, 54, 56 für medizinische Ausrüstung (siehe 13).
  • Die innerhalb des Compartments angeordnete Sitzgelegenheit 26 zur Aufnahme eines medizinischen Helfers verfügt über Armlehnen und die gleichen Zusatzfunktionen wie ein üblicher Passagiersitz, z. B. einem aus der Armlehne herausklappbaren Essenstablett 58, siehe 14 und 15. Die Sitzgelegenheit 26 kann, wie in 16 gezeigt, bei Nichtbenutzung hochgeklappt werden, um den Raum frei zu geben und das Sitzpolster zu schonen. Die verschiedenen Positionen des Sitzes 26, z. B. auch eine Position mit stärker geneigter Rückenlehne, sind über Schiebearretierungen temporär feststellbar.
  • Um in der Lage zu sein, je nach Anwendungsfall die erforderlichen medizinischen Geräte in unmittelbarer Nähe des Patienten befestigen und anschließen zu können, ist oberhalb der Krankentrage 16 eine Installationszone 60 mit Fixierungsmöglichkeiten für die verschiedenen medizinischen Geräte und mit Versorgungsanschlüssen 62 für Strom, Sauerstoff und/oder Datentransfer vorgesehen, siehe 17. 18 zeigt beispielhaft die Befestigung und Installation verschiedener Geräte 64.
  • Zur Kommunikation und Übertragung von Patientendaten ist eine sogenannte telemedizinische Einheit 65 vorgesehen, die in Halterungen 66 lösbar gehalten ist und bei Bedarf herausgenommen werden kann (siehe 19 und 20), wobei auch eine Befestigung an der Sitzgelegenheit 26 möglich ist. Selbstverständlich verfügt die Vorrichtung 12 über spezielle Beleuchtungs- und Belüftungsvorrichtungen. In 21 ist die Integration eines Lüftungsauslasses und einer Beleuchtung in einem Deckenelement 68 oberhalb der Krankentrage 16 gezeigt, wobei ein ähnliches Element 70 auch oberhalb der Bewegungszone des medizinischen Helfers angeordnet ist. Die Beleuchtung verfügt über Modi für eine direkte und eine indirekte Beleuchtung sowie verschiedene Farbmodi. Innerhalb des Compartments ist ein Überkopf-Ablagefach 72 für den medizinischen Helfer vorgesehen, in welchem dieser seine persönlichen Dinge verstauen kann. Für die Begleitperson ist eine nicht gezeigte Leselampe vorgesehen. Selbstverständlich sind sowohl für den Patienten als auch den Helfer Sauerstoffmasken und andere Rettungsvorrichtungen vorgesehen. Zusätzlich ist im Deckenbereich eine Kamera zur telemedizinischen Überwachung des Patienten integriert.
  • Um einen Zusatznutzen (second use) und eine Komfortoptimierung für die übrigen Passagiere durch das Compartment zu erreichen, sind die Seitenelemente 18, 20, 22, 24 auf ihrer der Passagierkabine zugewandten Fläche mit kundenorientierten Zusatzfunktionen erweiterbar. Dazu können beispielsweise Taschentuchspender 74 an dem Seitenteil 22 vorgesehen werden (siehe 22). Eine weitere Zusatzfunktion ist in 23 gezeigt, wo eine von der Passagierkabine aus sichtbare Anzeigeeinrichtung 76 in das Seitenteil 22 integriert ist. Zur Visualisierung des Belegungszustandes ist eine sogenannte Moodlight-Leiste 78 vorgesehen.
  • Selbstverständlich können die Materialien und die Farben der Oberflächen der Vorrichtung 12 auf die Layout- und Designvorstellungen der verschiedenen Fluggesellschaften angepasst werden.
  • Die 24a bis 35 zeigen weitere Abbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und deren erwähnen Eigenschaften und Merkmale, wobei hiermit ausdrücklich auch auf die Abbildungen Bezug genommen wird. Die Beschreibungen der 1 bis 23 sind auf die 24a bis 35 analog übertragbar.
  • Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass „umfassend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 6691952 B2 [0002]
    • - US 6237366 B1 [0002]
    • - US 4458864 [0002]

Claims (19)

  1. Vorrichtung (12) zum Transport und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung in einem Flugzeug, die innerhalb der Passagierkabine eines Flugzeugs anordenbar und permanent installierbar ist und eine Krankentrage (16) und medizinische Versorgungsgeräte aufweist sowie den Patienten wenigstens teilweise mit Seitenelementen von der Umgebung abschirmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung allseitig von Seitenelementen (18, 20, 22, 24) umschlossen ist und ein gegenüber der Passagierkabine abgeschottetes Compartment bildet, das durch Verlagerung wenigstens eines Seitenteils (20) zwischen einem ersten Modus für die medizinische Notfallversorgung und einem zweiten, erweiterten Modus für den Krankentransport in seinem Volumen temporär vergrößerbar ist, wobei die Krankentrage (16) im ersten Modus innerhalb des Compartments horizontal anordenbar ist und für einen medizinischen Helfer innerhalb des Compartments Platz verfügbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Seitenteil (20) ein translatorisch bewegbares Auszugselement ist und die Krankentrage (16) parallel zu dem Auszugselement angeordnet und zusammen mit diesem bewegbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Seitenteil (20) in erweiterten Zustand verriegelbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenelemente (18, 20, 22, 24) an der Struktur des Flugzeuges befestigbar sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie über ein Deckenelement (36) verfügt, das an der Struktur des Flugzeuges befestigbar ist und Anschlüsse zur Strom- und/oder Sauerstoffversorgung, für eine Klimaanlage und/oder zum Datenaustausch aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krankentrage (16) mit einem Patientengurtsystem (44, 46) ausgestattet ist, das eine uneingeschränkte Reanimation bei angegurtetem Patienten ermöglicht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Patientengurtsystem (44, 46) zweigeteilt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krankentrage (16) zwischen einer flachen Position (42) zur Aufnahme eines liegenden Patienten und einer aufgerichteten Position (40) zur Aufnahme eines aufrecht sitzenden Patienten stufenlos verstellbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krankentrage (16) mit einem darauf befestigten Patienten aus dem Compartment herausnehmbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krankentrage (16) auf einer Unterkonstruktion (50) befestigt ist, die über herausnehmbare Aufbewahrungsmöglichkeiten (52, 54, 56) für medizinische Ausrüstung verfügt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Installationszone (60) mit Fixierungsmöglichkeiten für medizinische Geräte (64) und mit Versorgungsanschlüssen (62) für Strom, Sauerstoff und/oder Datentransfer oberhalb der Krankentrage (16) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine telemedizinische Einheit (65) zur Kommunikation und Übertragung von Patientendaten vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überkopf-Ablagefach (38) vorgesehen ist, das von der Passagierkabine aus zugänglich ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Sitzgelegenheit (26) zur Aufnahme eines medizinischen Helfers innerhalb des Compartments vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang des Compartments über die der verlagerbaren Seite (20) gegenüberliegende Seite (24) erfolgt.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein der Krankentrage (16) gegenüberliegendes Seitenelement (24) über ein erstes bewegliches Abschottungselement (32) verfügt, das sich über einen Großteil der Seite erstreckt.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Compartments ein zweites bewegliches Abschottungselement (34) vorgesehen ist, das parallel zur Seite des Auszugselements (20) verläuft und die Krankentrage (16) sowie die medizinischen Geräte (64) gegenüber dem Zugangsbereich abschottet.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenelemente (18, 20, 22, 24) auf ihrer der Passagierkabine zugewandten Fläche mit kundenorientierten Zusatzfunktionen (74, 76) erweiterbar sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Seitenelemente (18, 20, 22, 24) eine von der Passagierkabine aus sichtbare Anzeigeeinrichtung (76) integriert ist.
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