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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Vorrichtung zum Transport
und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen
Notfallversorgung in einem Flugzeug, die innerhalb der Passagierkabine
eines Flugzeugs anordenbar und permanent installierbar ist und eine Krankentrage
und medizinische Versorgungsgeräte aufweist sowie den Patienten
wenigstens teilweise mit Seitenelementen von der Umgebung abschirmt.
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Aufgrund
steigender Passagierzahlen, länger werdender Flugzeiten
sowie der Weltweiten demographischen Entwicklung erhält
die Versorgung kollabierender Passagiere an Bord eines Passagierflugzeuges,
d. h. die medizinische Notfallversorgung, eine zunehmende Bedeutung.
Ebenso nimmt die Rückführung verletzter Touristen
aus dem Ausland in ihre Heimatländer eine wichtigere Rolle
ein. Vorrichtungen zum Krankentransport und zur medizinischen Notfallversorgung
sind in verschiedenen Varianten bekannt. Die einfachen Varianten
zeichnen sich dadurch aus, dass sie lediglich für den Notfall
eine Trage bereitstellen, auf der ein Patient liegend angeordnet
wird. In der
US 6,691,952
B2 ist beispielsweise eine Krankentrage beschrieben, die
auf einer Unterkonstruktion befestigt wird, die zwischen den Passagiersitzen
abgestützt ist, wobei die Trage über den Sitzlehnen
angeordnet verläuft. Die Trage wird bei Nichtbenutzung
in einer Art Schrank verstaut. Das grundsätzliche Problem
besteht darin, dass für einen Krankentransport einerseits
möglichst wenig Platz in Anspruch genommen werden sollte,
andererseits aber auch eine gewisse Abschirmung des Patienten gegenüber
den übrigen Passagieren gegeben sein sollte. Aus der
US 6,237,366 B1 ist
dazu eine Vorrichtung bekannt, bei der ein Patient auf einer Trage
während des Ein- und Ausstiegs der übrigen Passagiere auf
einer Trage teilweise in ein als Toilette benutztes Compartment
geschoben wird. Um die Toilette während des Fluges benutzen
zu können, wird die Trage aus dem WC-Compartment herausgezogen
und ragt dann in den Bereich vor dem Flugzeugeingang hinein. Bei
einer anderen Variante, so z. B. beim sogenannten FTI (Airbus A380)
wird im Notfall eine Liege aus einer Art Schrank in den Gangbereich
hinein geklappt. Da die beschriebenen Lösungen keine oder nur
eine geringe Abschirmung des Patienten gegenüber dem anderen
Passagieren bieten und zudem oftmals eine Beeinträchtigung
des Flugbetriebs bedeuteten können, werden diese Lösungen
für den Rücktransport von Kranken nur sehr selten
oder gar nicht eingesetzt. Für einen Krankenrücktransport kommen
daher Lösungen zum Einsatz, die einen abgeschlossenen Raum
bilden. Meist handelt es sich um kleinere Flugzeuge, die für
diese Art von Flügen ausgerüstet sind. Meist ist
dabei eine autarke Einheit zur medizinischen Versorgung in das Flugzeug
oder auch einen Hubschrauber eingesetzt, so z. B. in der
US 4,458,864 . Weiter bekannt
ist ein von der Lufthansa Technik AG unter dem Namen Lufthansa PTC Patient
Transport Compartment entwickeltes System. Um dieses in ein Linienflugzeug
einbauen zu können, müssen zuvor jedoch zwölf
Passagiersitze ausgebaut werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese
Lösung mit hohen Kosten und einem hohen logistischen Aufwand
verbunden ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, eine einfache
und platzsparende Vorrichtung zur Verfügung zu stellen,
die sich für die sofortige medizinische Versorgung in einem
Notfall eignet und mit der ein Rücktransport eines Patienten möglich
ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die
allseitig von Seitenelementen umschlossen ist und ein gegenüber
der Passagierkabine abgeschottetes Compartment bildet, das durch
Verlagerung wenigstens eines Seitenteils zwischen einem ersten Modus
für die medizinische Notfallversorgung und einem zweiten,
erweiterten Modus für den Krankentransport in seinem Volumen
temporär vergrößerbar ist, wobei die
Krankentrage im ersten Modus innerhalb des Compartments horizontal
anordenbar ist und für einen medizinischen Helfer innerhalb
des Compartments Platz verfügbar ist.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht
darin, dass sie jederzeit für einen Notfall zur Verfügung
steht, ohne den Flugbetrieb zu beeinträchtigen oder bereits
belegte Sitzplätze in Anspruch zu nehmen. Das abgeschlossene
Compartment gewährleistet ein hohes Niveau der medizinischen
Notfallversorgung und beeinträchtigt die übrigen
Fluggäste nicht. Im neutralen Modus nur den Platz von vier
normalen Sitzplätzen beansprucht. Für einen Krankenrücktransport
lässt sich das Compartment vergrößern,
so dass ausreichend Platz zur Verfügung steht. Damit können
Fluggesellschaften den Service eines Krankenrücktransports
auch auf normalen Linienflügen anbieten. Durch Übernahme
der entfallenen sechs Sitzplätze durch eine Versicherung,
z. B. Kranken- oder Unfallversicherung, kann das System bezogen
auf den Krankenrücktransport kostenneutral ausgelegt werden.
Das hohe Niveau der Notfallversorgung stellt einen nicht zu unterschätzenden
Imagegewinn dar, der sich positiv auf die dauerhafte Kundenbindung
auswirkt. Der Sitzplatzverlust wird durch ein ganzheitliches System
auf ein Minimum reduziert ohne den nötigen Passagier-,
Patienten- und Nutzerkomfort zu vernachlässigen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform ist das wenigstens eine
Seitenteil ein translatorisch bewegbares Auszugselement und die
Krankentrage ist parallel zu dem Auszugselement angeordnet und zusammen
mit diesem bewegbar. Durch das Verschieben der Seitenwand auf der
Längsseite des Compartments wird der Bereich vor der Krankentrage
auf die ganze Länge der Trage vergrößert,
d. h. der Bereich, der für den medizinische Helfer oder
Betreuer vorgesehen ist. Durch das Verschieben des Auszugselements
wird also vor allem die räumliche Situation für den
Helfer verbessert. Die Schiebebewegung stellt dabei einen einfach
zu realisierenden Mechanismus dar, bei dem gleichzeitig eine optimale
Ausnutzung des neu geschaffenen Raums gewährleistet ist.
Das Auszugselement ist vorzugsweise mit einem innenliegenden Schienensystem
ausgebildet und ordnet sich der allgemeinen Gestaltsprache unter.
Die Erweiterung ist für den geplanten Rücktransport
von Patienten vorgesehen. Hierzu wird je ein Sitz pro Sitzreihe
neben dem Compartment entfernt. Dieser Vorgang wird vom technischen
Personal durchgeführt, während das Flugzeug in
der Parkposition steht. Nach dem Entfernen der Sitze kann das Compartment
um eine Sitzreihe, d. h. z. B. m 514 mm erweitert werden. Dazu sind
bei Einbau in Längsrichtung des Flugzeugs nur zwei weitere
Sitze auszubauen. Für einen geplanten Rücktransport
entfallen folglich insgesamt nur sechs normale Sitzplätze.
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Vorzugsweise
ist das wenigstens eine Seitenteil in erweitertem Zustand verriegelbar.
Dazu sind z. B. einfahrbare Griffe mit Pilotenentriegelungssystem
vorgesehen, welche die autorisierte Benutzung sicherstellen.
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Weiter
bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der die Seitenelemente
an der Struktur des Flugzeuges befestigbar sind, so dass die flächigen
Elemente möglichst einfach und kostengünstig konstruiert
sein können. Die Anbindung an die Flugzeugstruktur erlaubt
möglichst dünne Wandkonstruktionen, was wiederum
einen möglichst geringen Raumverlust bedeutet.
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Die
Vorrichtung verfügt bevorzugt über ein Deckenelement,
das an der Struktur des Flugzeuges befestigbar ist und Anschlüsse
zur Strom- und/oder Sauerstoffversorgung, für eine Klimaanlage
und/oder zum Datenaustausch aufweist, da in Flugzeugen in der Regel
dort die entsprechenden Infrastrukturleitungen vorhanden sind.
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Vorzugsweise
ist die Krankentrage mit einem Patientengurtsystem ausgestattet,
das eine uneingeschränkte Reanimation bei angegurtetem
Patienten ermöglicht. Reanimationsmaßnahmen können
dadurch grundsätzlich auch bei Turbulenzen durchgeführt
werden, während denen es vermehrt zu Notfällen
wie beispielsweise Herz-Kreislaufstörungen kommen kann.
Beispielsweise kann ein Herzstillstand, der bei einem labilen Patienten
aufgrund starker Turbulenzen aufgetreten ist, umgehend behandelt
werden.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Patientengurtsystem
zweigeteilt. Dadurch kann der Patient im unteren Bereich, d. h. beispielsweise
im Bereich seiner Beine und seiner Hüfte, mit dem einen
Teil des Gurtsystems sicher an der Krankentrage befestigt werden,
während der andere Teil des Gurtsystems gelockert oder
sogar völlig gelöst werden kann, um die erforderlichen
Reanimationsmaßnahmen durchführen zu können,
wozu der obere Korpusbereich in der Regel nicht an der Trage verzurrt
sein darf.
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Vorzugsweise
ist die Krankentrage zwischen einer flachen Position zur Aufnahme
eines liegenden Patienten und einer aufgerichteten Position zur
Aufnahme eines aufrecht sitzenden Patienten stufenlos verstellbar.
Der Patient kann damit ein möglichst großes Spektrum
an unterschiedlichen Positionen einnehmen, während er gleichzeitig
sicher an der Trage angegurtet ist. Vor allem für längere
Aufenthalte, z. B. bei Langstreckenflügen kann dies für
den Patienten und auch die betreuende oder behandelnde Person eine
Steigerung des Komforts bedeuten, ohne auf die Sicherheit des angeschnallten
Patienten verzichten zu müssen.
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Um
den Patienten auch außerhalb des Flugzeugs umpositionieren
zu können, ist die Krankentrage mit einem darauf befestigten
Patienten aus dem Compartment herausnehmbar. Dies erleichtert die Arbeit
der medizinischen Helfer, die den Patienten z. B. in einem Krankenwagen
oder in einem Sanitätsraum am Flughafen auf die Krankentrage
heben können oder in davon runter heben können
und nicht mehr in der engen Flugzeugkabine. Außerdem verkürzt
sich die Ladezeit, da der Patient am bereits vor Ankunft des Flugzeugs
vorbereitet und auf einer bereitgestellten Krankentrage angeschnallt
werden kann. Bei Ankunft des Flugzeugs braucht der Patient dann
lediglich auf der Trage in das Flugzeug gebracht zu werden.
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Vorzugsweise
ist die Krankentrage auf einer Unterkonstruktion befestigt, die über
herausnehmbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für
medizinische Ausrüstung verfügt. Die Unterkonstruktion
verfügt dabei zum Beispiel über verschiedene Schubladensysteme,
die herausnehmbare Schubladenelemente aufweisen. Dabei kann es sich
beispielsweise um Notfallkoffer für einen Notfall außerhalb
des Compartments handeln. Der Inhalt ist durch innenliegende Deckel
geschützt, die zum einen auch für die Tragefunktion
verwendet werden können und zum anderen gegen unautorisierte
Nutzung schützen. Selbstverständlich befinden
sich in der Unterkonstruktion auch verschiedene Ablageflächen,
die auch herausziehbar ausgebildet sein können. Weiter
sind Aufbewahrungsmöglichkeiten für medizinisches
Gerät vorgesehen. Die Geräte sind dabei derart
fixiert, dass sie intuitiv nutzbar sind. In der Unterkonstruktion
sind beispielsweise auch vier kleine Sauerstoffflaschen und auch
innenliegende Anschlüsse für verdecke Kabel vorgesehen.
Die Aufbewahrungsmöglichkeiten stellen ausreichend Raum
zur Verfügung, um die medizinische Ausrüstung
zur Verfügung zu stellen, die eine adäquate Versorgung
sowohl bei auftretenden Notfällen als auch bei geplanten
Rückführungen gewährleistet.
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Weiter
bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der eine Installationszone
mit Fixierungsmöglichkeiten für medizinische Geräte
und mit Versorgungsanschlüssen für Strom, Sauerstoff
und/oder Datentransfer oberhalb der Krankentrage vorgesehen ist. Damit
bietet die Vorrichtung die Möglichkeit, die je nach Anwendungsfall
erforderlichen Geräte oder Utensilien in unmittelbarer
Nähe des Patienten installieren und sicher befestigen zu
können.
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In
einer noch weiter bevorzugten Ausführungsform ist eine
telemedizinische Einheit zur Kommunikation und Übertragung
von Patientendaten vorgesehen. Bei der telemedizinischen Einheit
handelt es sich beispielsweise um einen sogenannten Tablet-PC für
die Verarbeitung und Darstellung von Patientendaten für
den medizinischen Helfer. Eine Übertragung der Daten an
eine Bodenstation bzw. ein Krankenhaus unterstützt den
Helfer an Bord und ermöglicht, notwendige Maßnahmen
für die Weiterversorgung des Patienten am Boden einzuleiten.
Vorzugsweise ist die telemedizinische Einheit für den Einsatz
am Sitz des Begleiters herausnehmbar.
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Da
die Vorrichtung innerhalb der Kabine so angeordnet werden kann,
dass ein paar der Ablagefächer, die für die normalen
Passagiere gedacht sind, wegfallen, ist die Vorrichtung mit einem Überkopf-Ablagefach
ausgestattet, das von der Passagierkabine aus zugänglich
ist. Dadurch wird der Platzbedarf annähernd ausgeglichen.
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Vorzugsweise
ist eine Sitzgelegenheit zur Aufnahme eines medizinischen Helfers
innerhalb des Compartments vorgesehen, um eine ununterbrochene Versorgung
und/oder Betreuung des Patienten während des ganzen Fluges
zu ermöglichen.
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Der
Zugang des Compartments über die der verlagerbaren Seite
gegenüberliegende Seite, d. h. über die freie
Längsseite und ermöglicht so auch den Zugang mit
einem Rollstuhl.
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Um
das von der Vorrichtung geschaffene Compartment von der übrigen
Passagierkabine abschotten zu können und gleichzeitig einen
Zugang zu erlauben, verfügt ein der Krankentrage gegenüberliegendes
Seitenelement vorzugsweise über ein erstes bewegliches
Abschottungselement, das sich über einen Großteil
der Seite erstreckt. Dabei handelt es bevorzugt um ein Rollo, das
eine große Öffnung freigibt und beim Öffnen,
d. h. beim Aufrollen, nicht in den Raum ragt, wobei der Öffnungsvorgang
selbst zudem relativ schnell erfolgt. Das Rollo isoliert den Patienten und
gegebenenfalls auch den medizinischen Helfer in einer akuten Nutzungssituation
und schafft eine gewisse Privatsphäre.
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Weiter
bevorzugt ist innerhalb des Compartments ein zweites bewegliches
Abschottungselement vorgesehen, das parallel zur Seite des Auszugselements
verläuft und die Krankentrage sowie die medizinischen Geräte
gegenüber dem Zugangsbereich abschottet. Auch bei dem zweiten
Abschottungselement handelt es sich vorzugsweise um ein Rollo, das
die medizinische Einrichtung bei Nichtbenutzung isoliert und schützt.
Dadurch kann das erste Rollo bei Nichtbenutzung grundsätzlich
offen stehen. Da aufgrund des zweiten Rollos die medizinische Einrichtung
verdeckt wird, schafft dies eine angenehme Situation für
die übrigen Passagiere. Außerdem kann der zusätzliche
Sitz durch das Bordpersonal beispielsweise während Start
und Landung temporär benutzt werden, wenn das Compartment
nicht benutzt wird.
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Um
den Fluggesellschaften einen Zusatznutzen zu ermöglichen
und den Komfort der übrigen Passagiere zu verbessern, sind
die Seitenelemente auf ihrer der Passagierkabine zugewandten Fläche mit
kundenorientierten Zusatzfunktionen erweiterbar. Dabei können
verschiedene Funktionen, wie z. B. ein Taschentuchspender an den
Seitenwänden befestigt werden oder in die Wandkonstruktionen
integriert werden.
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Vorzugsweise
ist in einem der Seitenelemente eine von der Passagierkabine aus
sichtbare Anzeigeeinrichtung integriert, z. B. ein Informationsbildschirm
oder ein Informationsdisplay.
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Nachfolgend
wird anhand der beigefügten Zeichnungen näher
auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung eingegangen.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Übersicht über die Sitzplatzverteilung
im Rumpf eines Passagierflugzeugs als Draufsicht, mit einer in der
hinteren Hälfte mittig angeordneten Vorrichtung zum Transport
und zur medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen
Notfallversorgung in einem Flugzeug, wobei neben dem Rumpf ein vergrößerter
Ausschnitt mit der Sitzanordnung gezeigt ist;
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2 den
vergrößerten Ausschnitt aus 1 mit
der Vorrichtung in einem ersten Modus;
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3 die
Vorrichtung nach 2 in einem zweiten, erweiterten
Modus;
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4 die
Vorrichtung aus 2 in einer perspektivischen
Ansicht;
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5 die
Vorrichtung nach 4 in einer anderen perspektivischen
Ansicht im erweiterten Modus;
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6 einen
Ausschnitt aus 5 mit einfahrbaren Griffen;
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7 eine
weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit einem abgerollten
ersten Abschottungselement;
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8 die
perspektivische Ansicht nach 7, mit einem
abgerollten zweiten Abschottungselement und aufgerolltem ersten
Abschottungselement;
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9 die
erfindungsgemäße Vorrichtung in einer weiteren
perspektivischen Ansicht;
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10 die
Vorrichtung in einer weiteren perspektivischen Ansicht mit einem
aufgeklappten Überkopf-Ablagefach;
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11 das
Innere der Vorrichtung mit einer aufrecht geklappten Trage;
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12 die
Trage nach 11 in horizontaler Anordnung;
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13 die
Unterkonstruktion der Trage mit herausziehbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten;
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14 eine
Sitzgelegenheit für einen medizinischen Begleiter innerhalb
der Vorrichtung;
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15 die
Sitzgelegenheit nach 14 mit ausgeklapptem Essenstablett;
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16 die
Sitzgelegenheit nach 14 in hochgeklapptem Zustand;
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17 das
Innere der Vorrichtung mit einer Installationszone oberhalb der
Krankentrage;
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18 die
Installationszone nach 17 mit medizinischen Geräten;
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19 eine
telemedizinische Einheit an der Innenwand der Vorrichtung;
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20 die
telemedizinische Einheit zum Herausnehmen aus einer Halterung;
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21 eine
Ansicht der Decke innerhalb der Vorrichtung;
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22 einen
außerhalb an einer Seitenwand vorgesehenen Taschentuchspender;
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23 eine
außerhalb in die Seitenwand integrierte Anzeigeeinrichtung;
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24a eine perspektivische Ansicht einer Passagierkabine
mit eingebauter Vorrichtung;
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24b eine weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung
nach 24a von einer anderen Seite
aus;
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25 eine
weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit heruntergerollter
Abschottung;
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26 die
Vorrichtung nach 25 mit geöffneter Abschottung;
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27 eine
weitere perspektivische Ansicht der Vorrichtung im ersten Modus;
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28 die
Vorrichtung nach 27 im zweiten Modus;
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29 + 30 die
Benutzung eines Überkopf-Ablagefaches;
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31 einen
außen an der Vorrichtung angebrachten Taschentuchspender
nach 22;
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32 eine
außen an der Vorrichtung angebrachte Anzeigevorrichtung
nach 23;
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33 eine
schematische Darstellung der verschiedenen Modi;
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34 eine
erfindungsgemäße Krankentrage in verschiedenen
Zuständen;
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35 einen
erfindungsgemäßen Sitz für die medizinische
Begleitperson in verschiedenen Zuständen.
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1 zeigt
exemplarisch ein Kabinenlayout eines Flugzeugs 10 des Typs
Airbus A 340-300, wobei neben dem Rumpf ein Ausschnitt vergrößert
dargestellt ist. Eine Vorrichtung 12 zum Transport und zur
medizinischen Versorgung von Patienten sowie zur medizinischen Notfallversorgung
in einem Flugzeug ist in der hinteren Hälfte an einem Quergang 14 angeordnet
(siehe auch 2). Die Platzierung am Quergang
ermöglicht einen barrierefreien Transport des Patienten.
Die Vorrichtung 12 ist innerhalb der Passagierkabine permanent
installiert und weist eine Krankentrage 16 und medizinische
Versorgungsgeräte auf. Die Vorrichtung ist allseitig mit
Seitenteilen 18, 20, 22, 24 ausgebildet,
so dass der Innenraum von der Umgebung abschirmt ist und ein abgeschottetes
Compartment bildet.
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Durch
Verlagerung des Seitenteils 20, das parallel zur Krankentrage 16 verläuft,
ist die Vorrichtung zwischen einem ersten Modus für die
medizinische Notfallversorgung, der in 2 gezeigt
ist, und einem zweiten, erweiterten Modus für den Krankentransport,
der in 3 gezeigt ist, in ihrem Volumen temporär
vergrößerbar.
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Die
Krankentrage 16 kann im ersten Modus innerhalb des Compartments
horizontal angeordnet werden. Zusätzlich ist im ersten
Modus Platz für einen medizinischen Helfer innerhalb des
Compartments Platz verfügbar. Dazu sind neben der Krankentrage 16 zwei
Sitzplätze 26 vorgesehen. Der Zugang des Compartments
erfolgt über die der verlagerbaren Seite 20 gegenüberliegende
Seite 22, die dafür großflächig
geöffnet werden kann, wie in 4 gezeigt,
d. h. der Zugang erfolgt über einen Längsgang 27.
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Zur
Erweiterung wird das Seitenteil 20, das als translatorisch
bewegbares Auszugselement ausgebildet ist, ähnlich einer
Schublade aus der Vorrichtung 12 herausgezogen, was in 5 zu
sehen ist. Dadurch dass die Vorrichtung 12 im erweiterten
Modus nicht in den Quergang 14 oder der Längsgang 27 ragt,
wird der Serviceablauf an Bord zu keinem Zeitpunkt gehindert. Hinzu
kommt, dass die Krankentrage 16 auch in horizontaler Anordnung
vollständig innerhalb des Compartments angeordnet ist,
so dass ein auf der Trage 16 befindlicher Patient zu- oder aussteigende
Passagiere nicht behindert. Ebenso ist eine Verlagerung der Krankentrage 16 für
das Ein- und Aussteigen nicht erforderlich.
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Die
Vorrichtung 12 ist mit einem innenliegenden Schienensystem
(nicht gezeigt) ausgebildet, um die Bewegung mit möglichst
wenig Kraftaufwand zu ermöglichen. Dazu sind einfahrbare
Griffe 30 mit einem Pilotenentriegelungssystem für
die Sicherstellung der autorisierten Benutzung vorgesehen. Für
die Erweiterung müssen vorher die beiden Sitze 28 neben
dem Seitenteil 20 demontiert werden. In erweitertem Zustand
wird das Seitenteil 20 verriegelt.
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Um
das Innere der Vorrichtung 12 auf der Seite des Zugangs,
also im Bereich des Seitenteils 24, gegenüber
der Passagierkabine abzuschotten, ist ein erstes bewegliches Abschottungselement 32 vorgesehen,
das sich über einen Großteil der Seite erstreckt
und als Rollkonstruktion ausgeführt ist. Innerhalb des
Compartments ist ein zweites bewegliches Abschottungselement 34 vorgesehen,
das parallel zur Seite des Auszugselements 20 verläuft
und die Krankentrage 16 gegenüber dem Zugangsbereich
abschottet. Auch das zweite Abschottungselement 34 ist
als Rollo ausgebildet.
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Die
Seitenelemente 18, 20, 22, 24 werden
an der Struktur des Flugzeuges befestigt. Der Anschluss an die Strom-
und/oder Sauerstoffversorgung erfolgt ebenso wir der Anschluss an das
bordeigene Datennetzwerk über ein Deckenelement 36,
das an der Struktur des Flugzeuges befestigt wird (siehe 9). Die
Vorrichtung 12 ist derart modular ausgeführt, dass
ein schneller Ausbau des Systems, z. B. zur Erhöhung der
Sitzplatzanzahl möglich ist.
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Da
bei Installation der Vorrichtung 12 ein paar der im mittleren
Bereich angeordneten Überkopf-Ablagefächer entfallen,
ist im oberen Bereich der Vorrichtung 12 ein Überkopf-Ablagefach 38 vorgesehen,
das von der Passagierkabine aus zugänglich ist und in 10 geöffnet
gezeigt ist.
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Die
Krankentrage 16 ist zwischen einer aufgerichteten Position 40 zur
Aufnahme eines aufrecht sitzenden Patienten (siehe 11)
und einer flachen Position 42 zur Aufnahme eines liegenden
Patienten (siehe 12) stufenlos verstellbar. Die
Krankentrage 16 ist mit einem zweigeteilten Patientengurtsystem 44, 46 ausgestattet,
das eine uneingeschränkte Reanimation bei angegurtetem
Patienten ermöglicht. Die Krankentrage 16 ist
so konstruiert, dass sie mit einem darauf befestigten Patienten
aus dem Compartment herausgetragen werden kann. Dazu verfügt sie über
einen Tragrahmen 48, der auf einer Unterkonstruktion 50 in
entsprechenden lösbaren Halterungen (nicht gezeigt) befestigt
ist. Dazu sind versenkbare Arretierungsgriffe 51 vorgesehen.
Die Unterkonstruktion 50 verfügt über
verschiedenartig gestaltete herausnehmbare Aufbewahrungsmöglichkeiten 52, 54, 56 für
medizinische Ausrüstung (siehe 13).
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Die
innerhalb des Compartments angeordnete Sitzgelegenheit 26 zur
Aufnahme eines medizinischen Helfers verfügt über
Armlehnen und die gleichen Zusatzfunktionen wie ein üblicher
Passagiersitz, z. B. einem aus der Armlehne herausklappbaren Essenstablett 58,
siehe 14 und 15. Die
Sitzgelegenheit 26 kann, wie in 16 gezeigt,
bei Nichtbenutzung hochgeklappt werden, um den Raum frei zu geben
und das Sitzpolster zu schonen. Die verschiedenen Positionen des
Sitzes 26, z. B. auch eine Position mit stärker
geneigter Rückenlehne, sind über Schiebearretierungen
temporär feststellbar.
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Um
in der Lage zu sein, je nach Anwendungsfall die erforderlichen medizinischen
Geräte in unmittelbarer Nähe des Patienten befestigen
und anschließen zu können, ist oberhalb der Krankentrage 16 eine
Installationszone 60 mit Fixierungsmöglichkeiten
für die verschiedenen medizinischen Geräte und
mit Versorgungsanschlüssen 62 für Strom,
Sauerstoff und/oder Datentransfer vorgesehen, siehe 17. 18 zeigt
beispielhaft die Befestigung und Installation verschiedener Geräte 64.
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Zur
Kommunikation und Übertragung von Patientendaten ist eine
sogenannte telemedizinische Einheit 65 vorgesehen, die
in Halterungen 66 lösbar gehalten ist und bei
Bedarf herausgenommen werden kann (siehe 19 und 20),
wobei auch eine Befestigung an der Sitzgelegenheit 26 möglich ist.
Selbstverständlich verfügt die Vorrichtung 12 über spezielle
Beleuchtungs- und Belüftungsvorrichtungen. In 21 ist
die Integration eines Lüftungsauslasses und einer Beleuchtung
in einem Deckenelement 68 oberhalb der Krankentrage 16 gezeigt,
wobei ein ähnliches Element 70 auch oberhalb der
Bewegungszone des medizinischen Helfers angeordnet ist. Die Beleuchtung
verfügt über Modi für eine direkte und
eine indirekte Beleuchtung sowie verschiedene Farbmodi. Innerhalb
des Compartments ist ein Überkopf-Ablagefach 72 für
den medizinischen Helfer vorgesehen, in welchem dieser seine persönlichen
Dinge verstauen kann. Für die Begleitperson ist eine nicht
gezeigte Leselampe vorgesehen. Selbstverständlich sind
sowohl für den Patienten als auch den Helfer Sauerstoffmasken
und andere Rettungsvorrichtungen vorgesehen. Zusätzlich
ist im Deckenbereich eine Kamera zur telemedizinischen Überwachung
des Patienten integriert.
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Um
einen Zusatznutzen (second use) und eine Komfortoptimierung für
die übrigen Passagiere durch das Compartment zu erreichen,
sind die Seitenelemente 18, 20, 22, 24 auf
ihrer der Passagierkabine zugewandten Fläche mit kundenorientierten
Zusatzfunktionen erweiterbar. Dazu können beispielsweise
Taschentuchspender 74 an dem Seitenteil 22 vorgesehen
werden (siehe 22). Eine weitere Zusatzfunktion
ist in 23 gezeigt, wo eine von der Passagierkabine
aus sichtbare Anzeigeeinrichtung 76 in das Seitenteil 22 integriert
ist. Zur Visualisierung des Belegungszustandes ist eine sogenannte Moodlight-Leiste 78 vorgesehen.
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Selbstverständlich
können die Materialien und die Farben der Oberflächen
der Vorrichtung 12 auf die Layout- und Designvorstellungen
der verschiedenen Fluggesellschaften angepasst werden.
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Die 24a bis 35 zeigen
weitere Abbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und deren erwähnen Eigenschaften und Merkmale, wobei hiermit
ausdrücklich auch auf die Abbildungen Bezug genommen wird.
Die Beschreibungen der 1 bis 23 sind
auf die 24a bis 35 analog übertragbar.
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Ergänzend
ist darauf hinzuweisen, dass „umfassend" keine anderen
Elemente oder Schritte ausschließt und „eine"
oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis
auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden
sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer
oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden
können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht
als Einschränkung anzusehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 6691952
B2 [0002]
- - US 6237366 B1 [0002]
- - US 4458864 [0002]