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AT516582B1 - Seilbahnanlage - Google Patents

Seilbahnanlage Download PDF

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Publication number
AT516582B1
AT516582B1 ATA841/2014A AT8412014A AT516582B1 AT 516582 B1 AT516582 B1 AT 516582B1 AT 8412014 A AT8412014 A AT 8412014A AT 516582 B1 AT516582 B1 AT 516582B1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
area
delimitation
cable car
delimited
car system
Prior art date
Application number
ATA841/2014A
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English (en)
Other versions
AT516582A1 (de
Inventor
Natter Andreas
Benzer Mario
Original Assignee
Innova Patent Gmbh
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Filing date
Publication date
Priority to ATA841/2014A priority Critical patent/AT516582B1/de
Application filed by Innova Patent Gmbh filed Critical Innova Patent Gmbh
Priority to BR112017010089-4A priority patent/BR112017010089A2/pt
Priority to RU2017121270A priority patent/RU2671930C1/ru
Priority to KR1020177016704A priority patent/KR101957899B1/ko
Priority to AU2015349585A priority patent/AU2015349585B2/en
Priority to PE2017000882A priority patent/PE20170761A1/es
Priority to CA2967838A priority patent/CA2967838C/en
Priority to ES15807785T priority patent/ES2733499T3/es
Priority to CN201580063351.XA priority patent/CN107000764A/zh
Priority to NZ731793A priority patent/NZ731793A/en
Priority to EP15807785.9A priority patent/EP3221199B1/de
Priority to PCT/AT2015/000146 priority patent/WO2016077854A1/de
Priority to MX2017006375A priority patent/MX364060B/es
Priority to TN2017000188A priority patent/TN2017000188A1/en
Priority to US15/527,869 priority patent/US10392030B2/en
Priority to JP2017527317A priority patent/JP6568586B2/ja
Priority to ARP150103794A priority patent/AR102733A1/es
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Priority to CONC2017/0004896A priority patent/CO2017004896A2/es
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    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B61B1/02General arrangement of stations and platforms including protection devices for the passengers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B61RAILWAYS
    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B61B7/00Rope railway systems with suspended flexible tracks

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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Traffic Control Systems (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)
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Abstract

Eine Seilbahnanlage hat wenigstens zwei Stationen, zwischen welchen Fahrbetriebsmittel (1), insbesondere Kabinen, seilgezogen fahrbar sind, wobei in den Stationen ein Einstiegsbereich (6) für Fahrgäste in Fahrbetriebsmittel (1) und ein Ausstiegsbereich (5) aus Fahrbetriebsmitteln (1) vorgesehen ist, einen Sensor (7), der von einem in eine Station einfahrenden Fahrbetriebsmittel (1) ansteuerbar ist, wenigstens einen in der Station angeordneten, durch eine erste und eine zweite Begrenzung (9, 11) abgegrenzten Bereich (8), und eine Steuerung, die von dem Sensor (7) ansteuerbar ist. Die erste Begrenzung (9) ist zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) nur dann geöffnet, wenn die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) geschlossen ist. Die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) ist nur dann geöffnet, wenn die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) geschlossen ist.

Description

Beschreibung
[0001] Die Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit wenigstens zwei Stationen, zwischen welchen Fahrbetriebsmittel, insbesondere Kabinen, seilgezogen fahrbar sind, wobei in den Stationen ein Einstiegsbereich für Fahrgäste in Fahrbetriebsmittel und ein Ausstiegsbereich aus Fahrbetriebsmitteln vorgesehen ist, mit einem Sensor, der von einem in eine Station einfahrenden Fahrbetriebsmittel ansteuerbar ist, mit wenigstens einem in der Station angeordneten, durch eine erste und eine zweite Begrenzung abgegrenzten Bereich und mit einer Steuerung, die von dem Sensor ansteuverbar ist.
[0002] Ähnliche Seilbahnanlagen sind aus der FR 2 800 689 A1 und der FR 2 678 571 A1 bekannt.
[0003] Seilbahnanlagen, beispielsweise Kabinenbahnanlagen oder Sesselliftanlagen, weisen in einer Station einen Ausstiegsund einen Einstiegsbereich für zu transportierende Fahrgäste auf. Wenn ein Fahrbetriebsmittel, wie eine Kabine oder ein Sessel, in eine Station einfährt, wird zuerst der Ausstiegsbereich und danach der Einstiegsbereich durchfahren. Zwischen Anstiegs- und Einstiegsbereich kann gegebenenfalls ein Umlenkbereich vorgesehen sein, um die Fahrtrichtung des Fahrbetriebsmittels zu ändern.
[0004] Bei einer Seilbahnanlage mit kontinuierlich umlaufenden Fahrbetriebsmitteln müssen die Fahrgäste in den Stationen in den dafür vorgesehenen Bereichen aus den Fahrbetriebsmitteln aussteigen bzw. in diese einsteigen, während sich die Fahrbetriebsmittel weiterbewegen. Es muss daher gewährleistet sein, dass ein Aus- und Einstieg von Fahrgästen innerhalb der Zeitspanne möglich ist, innerhalb welcher sich das Fahrbetriebsmittel durch den Aus- bzw. Einstiegsbereich bewegt.
[0005] Bei den bisher bekannten Seilbahnanlagen solcher Bauart kann es problematisch sein, dass sich eine unbestimmte und im Wesentlichen unkontrollierte Anzahl an Fahrgästen im Einstiegsbereich befindet. Wenn diese Anzahl an Fahrgästen die maximal mögliche Anzahl an Fahrgästen für ein Fahrbetriebsmittel übersteigt, kann es zu Unsicherheiten kommen, welcher Fahrgast in das Fahrbetriebsmittel einsteigen kann und welcher Fahrgast auf das nächste Fahrbetriebsmittel warten muss. In Folge besteht einerseits das Risiko, dass es zu einem großen Andrang der Fahrgäste zu einem Fahrbetriebsmittel kommt, was ein potentielles Risiko für die Fahrgäste darstellen kann. Andererseits kann dies dazu führen, dass Fahrbetriebsmittel auch bei starkem Fahrgastaufkommen unterbesetzt sind.
[0006] Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Seilbahnanlage zur Verfügung zu stellen, welche das Einsteigen von Fahrgästen in die Fahrbetriebsmittel besser koordiniert.
[0007] Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einer Seilbahnanlage, welche die Merkmale des Anspruches 1 aufweist.
[0008] Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0009] Um zu erreichen, dass Fahrgäste nur dann in den abgegrenzten Bereich eintreten können, wenn dieser leer ist, ist vorgesehen, dass die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches nur dann geöffnet ist, wenn die zweite Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches geschlossen ist. Um zu erreichen, dass keine Fahrgäste unsachgemäß in den Einstiegsbereich kommen, ist vorgesehen, dass die zweite Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches nur dann geöffnet ist, wenn die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches geschlossen ist.
[0010] Der Begriff "geöffnet" bedeutet im Rahmen der Erfindung sowohl mechanisch geöffnet, als auch dass durch entsprechende, beispielsweise optische Signale ein Durchgang zugelassen ist. Der Begriff "geschlossen" bedeutet im Rahmen der Erfindung sowohl mechanisch geschlossen, als auch dass durch entsprechende, beispielsweise optische Signale ein Durchgang nicht zugelassen ist.
[0011] Somit kann erreicht werden, dass eine Überzahl an Fahrgästen im Einstiegsbereich vermieden und die Sicherheit im Einstiegsbereich erhöht sowie eine Unterbesetzung der Fahrbetriebsmittel vermieden wird. Insbesondere ist klargestellt, welche Fahrgäste in ein herannahendes Fahrbetriebsmittel einsteigen können und welche nicht.
[0012] In die Station einfahrend bedeutet im Rahmen der Erfindung, dass sich ein Fahrbetriebsmittel im Bereich vor der Station auf die Station zubewegt, als auch, dass sich ein Fahrbetriebsmittel aus dem Bereich vor der Station in die Station hineinbewegt, sowie, dass sich ein Fahrzeug innerhalb der Station auf den Einstiegsbereich für die Fahrgäste zubewegt.
[0013] Die Fahrbetriebsmittel, die mit einem Trag- und/oder Förderseil seilgezogen sein können, sind im Rahmen der Erfindung vorzugsweise Kabinen oder Sessel eines Sesselliftes, insbesondere Kabinen. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf kuppelbare Bahnen, bei welchen die Fahrbetriebsmittel in der Station vom Förderseil entkoppelt und mit langsamerer Geschwindigkeit durch die Station befördert werden.
[0014] Im Rahmen der Erfindung können die Fahrbetriebsmittel jeweils einen Informationsgeber aufweisen, der den Sensor ansteuert, oder die Fahrbetriebsmittel können einen insbesondere im Bereich einer Station angeordneten Informationsgeber auslösen, der den Sensor ansteuert.
[0015] Um einen möglichst raschen und sicheren Ablauf im Einstiegsbereich weiter zu gewährleisten, ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass der Sensor in Fahrtrichtung des Fahrbetriebsmittels gesehen vor dem Einstiegsbereich in das Fahrbetriebsmittel angeordnet ist, beispielsweise dem Einfahrtsbereich eines Fahrbetriebsmittels in eine Station zugeordnet ist.
[0016] Vorteilhafterweise kann die Steuerung ein Zeitschaltglied aufweisen, so dass die Begrenzung nach einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem Ansteuern des Sensors durch ein Fahrbetriebsmittel den Durchgang einer vorgegebenen Anzahl von einzelnen Fahrgästen zulässt. Um im Falle einer Störung die Befüllung des abgegrenzten Bereichs steuern zu können, ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Zeitspanne abhängig von der aktuellen Geschwindigkeit der Fahrbetriebsmittel in und/oder durch die Station veränderbar ist.
[0017] Um einen möglichst raschen und sicheren Ablauf im Einstiegsbereich zu gewährleisten, ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass der abgegrenzte Bereich dem Einstiegsbereich zugeordnet, insbesondere dem Einstiegsbereich vorgelagert angeordnet ist.
[0018] In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in Zugangsrichtung zum Fahrbetriebsmittel hin gesehen eine erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches angeordnet ist, wobei die Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches vorzugsweise eine Personenvereinzelungsanlage, insbesondere ein Drehkreuz, ist. Eine Personenvereinzelungsanlage ist eine Vorrichtung, die den Durchgang nur eines einzelnen Fahrgastes erlaubt. Im Rahmen der Erfindung kann unter Personenvereinzelungsanlage auch eine nicht mechanisch wirkende Vorrichtung verstanden werden, wie ein optisches Anzeigegerät, wie nachstehend definiert.
[0019] In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass in Zugangsrichtung zum Fahrbetriebsmittel hin gesehen eine zweite Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches angeordnet ist. Im Rahmen der Erfindung kann die zweite Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches eine mechanische Schranke und/oder ein Anzeigegerät sein, welches Informationen darüber gibt, wann die Fahrgäste den abgegrenzten Bereich verlassen dürfen. Die Schranke zeigt bestimmungsgemäß an, dass Fahrgäste den abgegrenzten Bereich verlassen dürfen, insbesondere wenn das Fahrzeug den Einstiegsbereich erreicht hat oder sich kurz vor dem Erreichen des Einstiegsbereiches befindet.
[0020] Die (optische) Schranke kann beispielsweise ein Display, insbesondere ein Bildschirm, sein, auf welchem sicherheitsrelevante Informationen wiedergegeben sind. Die (optische) Schranke kann auch ein Projektor sein, der beispielsweise "STOP" oder "GO" oder ähnliches auf eine von den im abgegrenzten Bereich befindlichen Fahrgästen ersichtliche Fläche projiziert. Die Sicherheitseinrichtung kann auch ein mit einem Ampelsystem versehener Durchgang sein, bei-
spielsweise in Form von Leuchtbalken, wobei die Farbe "rot" bedeutet, dass der abgegrenzte Bereich noch nicht verlassen werden darf, und die Farbe "grün" bedeutet, dass der abgegrenzte Bereich verlassen werden darf. Gegebenenfalls kann die Farbe "gelb" verwendet werden, was bedeuten kann, dass die Fahrgäste bald den abgegrenzten Bereich verlassen dürfen.
[0021] Seitlich des abgegrenzten Bereichs können Absperrungen vorgesehen sein, so dass ein klar definiert Bereich gebildet wird, der nicht unsachgemäß betreten werden kann. Die Größe dieses abgegrenzten Bereichs ist vorzugsweise auf die maximale Anzahl an Fahrgästen für ein Fahrzeug ausgelegt.
[0022] In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sensor die Steuerung der zweiten Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs ansteuert und dass die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches durch die Steuerung der zweiten Begrenzung zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches ansteuerbar ist.
[0023] Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches durch einen weiteren Sensor, der durch ein in den Einstiegsbereich einfahrendes Fahrbetriebsmittel steuerbar ist, oder durch ein weiteres Zeitschaltglied ansteuerbar ist.
[0024] Im Rahmen der Erfindung ist es bevorzugt, wenn die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches vor deren Ansteuerung geschlossen ist.
[0025] Im Rahmen der Erfindung ist es bevorzugt, wenn die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches nach dem Erreichen der vorgegebenen Anzahl an Durchgängen bis zum nächsten Ansteuern durch den Sensor geschlossen ist.
[0026] In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Steuerung der ersten Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches eine Zähleinrichtung sowie einen Speicher, in welchem eine vorgegebene Anzahl an Fahrgästen für ein Fahrbetriebsmittel hinterlegt ist, aufweist. Somit kann erreicht werden, dass die passende Anzahl an Fahrgästen für jedes Fahrbetriebsmittel bereitgestellt ist bzw. wird, womit die Sicherheit im Einstiegsbereich erhöht wird.
[0027] Insbesondere kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass der Durchgang einer vorgegebenen Anzahl an einzelnen Fahrgästen durch die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches zugelassen ist, bevor das Fahrbetriebsmittel den Einstiegsbereich erreicht. Somit ist gewährleistet, dass die gewünschte Anzahl an Fahrgästen im abgegrenzten Bereich versammelt ist, wenn das Fahrbetriebsmittel den Einstiegsbereich erreicht.
[0028] In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass durch die erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereiches nach Ansteuerung eine vorgegebene Anzahl an Durchgängen von einzelnen Fahrgästen zugelassen ist, welche maximal der Anzahl an für das Fahrbetriebsmittel zulässigen Fahrgästen entspricht.
[0029] Im Rahmen der Erfindung können beispielsweise eine erste Station und eine zweite Station, insbesondere eine Tal- und eine Bergstation, vorgesehen sein, wobei weiters wenigstens eine Zwischenstation vorgesehen sein kann. Die Seilbahnanlagen bzw. die Stationen können nicht nur in freiem Gelände, z.B. in Skigebieten oder Freizeitparks, sondern auch in urbanen Gebieten angeordnet sein. Im Rahmen der Erfindung können die seilgezogenen Fahrbetriebsmittel bei einer Luft als auch bei einer Schienenseilbahn verwendet werden.
[0030] Es ist somit möglich, dass zum Beispiel in der ersten Station nur das Einsteigen einer Anzahl an Fahrgästen möglich ist, wobei diese Anzahl nicht der maximal möglichen Anzahl an Fahrgästen pro Fahrbetriebsmittel entspricht. Somit ist gewährleistet, dass in einer Zwischenstation weitere Fahrgäste in dieses Fahrbetriebsmittel einsteigen können. Wenn beispielsweise eine Kabine für acht Personen vorgesehen ist, kann erfindungsgemäß gewährleistet werden, dass in der ersten Station nur vier Fahrgäste in die Kabine einsteigen können, so dass in einer Zwischenstation weitere vier Fahrgäste in diese Kabine einsteigen können, oder dass nur z.B. jedes zweite Fahrbetriebsmittel besetzt wird.
[0031] Es kann ein Display, an dem die vorgegebene Anzahl sowie die Anzahl der aktuell im abgegrenzten Bereich befindlichen Fahrgäste angezeigt ist, vorgesehen sein.
[0032] Im Rahmen der Erfindung können als erste Begrenzung zum Betreten des abgegrenzten Bereichs eine oder mehrere, vorzugsweise zwei, nebeneinander angeordnete Personenvereinzelungsanlagen vorgesehen sein, die beispielsweise abwechselnd angesteuert werden. Im Rahmen der Erfindung können auch zwei oder mehrere nebeneinander angeordnete, abgegrenzte Bereiche vorgesehen sein, die beispielsweise abwechselnd angesteuert werden.
[0033] Erfindungsgemäß kann ein Verfahren zum Betreiben einer Seilbahnanlage nach Anspruch 1 vorgesehen sein. Die zur Seilbahnanlage beschriebenen Merkmale können auch als Verfahrensmerkmale umgesetzt werden.
[0034] Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen, in welchen bevorzugte Ausführungsformen dargestellt sind. Es zeigt:
[0035] Fig. 1 eine erfindungsgemäße Seilbahnanlage im Bereich einer Station und die [0036] Fig. 2 bis 5 einen abgegrenzten Bereich für Fahrgäste.
[0037] In Fig. 1 ist eine Seilbahnanlage im Bereich einer Station dargestellt, wobei die Fahrbetriebsmittel 1 Kabinen sind. Die Kabinen 1 sowie die Führung bzw. der Antrieb der Kabinen kann wie aus dem Stand der Technik bekannt ausgeführt sein. Die Kabinen 1 fahren in Fahrtrichtung 2 in die Station ein, werden dort in einem Umlenkbereich 3 umgelenkt und fahren in Fahrtrichtung 4 aus der Station aus. Vor dem Umlenkbereich 3 ist ein Ausstiegsbereich 5 für die Fahrgäste vorgesehen. Beim Umlenkbereich 3 ist ein Einstiegsbereich 6 für die Fahrgäste vorgesehen.
[0038] In Fahrtrichtung 2 des Fahrzeugs 1 gesehen vor dem Einstiegsbereich 6, im gezeigten Ausführungsbeispiel im Einfahrtsbereich eines Fahrbetriebsmittel 1 in die Station, ist ein Sensor 7 angeordnet, der von einem in die Station einfahrenden Fahrzeug 1 angesteuert wird. AnschließBend an den Einstiegsbereich 6 sind zwei abgegrenzte Bereiche 8 für Fahrgäste angeordnet. In Zugangsrichtung zum Fahrbetriebsmittel 1 hin gesehen weisen die abgegrenzten Bereiche 8 jeweils eine erste Begrenzung 9 zum Betreten des abgegrenzten Bereichs 8 in Form von zwei nebeneinander angeordneten Drehkreuzen 10 auf. Die abgegrenzten Bereiche 8 weisen jeweils eine zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 auf, die in den Fig. 2 bis 5 besser ersichtlich sind. Die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 ist ein mit einem Ampelsystem versehener Durchgang mit Leuchtbalken 13, wobei die Farbe "rot" bedeutet, dass der abgegrenzte Bereich noch nicht verlassen werden darf, und die Farbe "grün" bedeutet, dass der abgegrenzte Bereich 8 verlassen werden darf. Gegebenenfalls kann die Farbe "gelb" verwendet werden, was bedeuten kann, dass die Fahrgäste bald den abgegrenzten Bereich 8 verlassen dürfen. Seitlich sind Absperrungen 12 vorgesehen.
[0039] Wenn ein in die Station einfahrendes Fahrbetriebsmittel 1 den Sensor 7 ansteuert, steuert der Sensor 7 eine Steuerung der ersten Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 an, wodurch die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne geöffnet wird und die Farbe "grün" anzeigt. Im abgegrenzten Bereich 8 befindliche Personen können nun in den Einstiegsbereich 6 eintreten. Während die erste Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 geöffnet ist, ist die zweite Begrenzung 9 zum Betreten des abgegrenzten Bereichs 8 geschlossen, um zu verhindern, dass unbeabsichtigt andere Fahrgäste in den Einstiegsbereich 6 gelangen.
[0040] Nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne bzw. wenn die Fahrgäste den abgegrenzten Bereich 8 verlassen haben, schließt die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 wieder, wobei die Farbe "rot" angezeigt wird und ihre Steuerung die erste Begrenzung 9 zum Betreten des abgegrenzten Bereichs 8 öffnet. Während die erste Begrenzung 9 zum Betreten des abgegrenzten Bereichs 8 geöffnet ist, bleibt die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 geschlossen (rot).
[0041] Eine Steuerung der Drehkreuze weist eine Zähleinrichtung sowie einen Speicher auf, in
welchem eine vorgegebene Anzahl an Fahrgästen für ein Fahrbetriebsmittel 1 hinterlegt ist. Nach Ansteuerung der Drehkreuze durch die Steuerung der zweiten Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 kann eine vorgegebene Anzahl von einzelnen Fahrgästen in den abgegrenzten Bereich 8 eintreten. Wenn die vorgegebene Anzahl an Fahrgästen in den abgegrenzten Bereich 8 eingetreten ist, werden die Drehkreuze bis zum nächsten Ansteuern durch den Sensor 7 wieder blockiert. Die im abgegrenzten Bereich 8 befindlichen Personen bleiben solange im abgegrenzten Bereich 8, bis ein neues in die Station einfahrendes Fahrbetriebsmittel 1 den Sensor 7 ansteuert, welcher die Steuerung der Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 ansteuert, wodurch die Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs 8 nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne wieder geöffnet wird ("grün").
[0042] Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt beschrieben werden:
[0043] Eine Seilbahnanlage hat wenigstens zwei Stationen, zwischen welchen Fahrbetriebsmittel 1, insbesondere Kabinen, seilgezogen fahrbar sind, wobei in den Stationen ein Einstiegsbereich 6 für Fahrgäste in Fahrbetriebsmittel 1 und ein Ausstiegsbereich 5 aus Fahrbetriebsmitteln 1 vorgesehen ist, einen Sensor 7, der von einem in eine Station einfahrenden Fahrbetriebsmittel 1 ansteuerbar ist, wenigstens einen in der Station angeordneten, durch eine erste und eine zweite Begrenzung 9, 11 abgegrenzten Bereich 8, und eine Steuerung, die von dem Sensor 7 ansteuerbar ist. Die erste Begrenzung 9 ist zum Betreten des abgegrenzten Bereiches 8 nur dann geÖffnet, wenn die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches 8 geschlossen ist. Die zweite Begrenzung 11 zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches 8 ist nur dann geöffnet, wenn die erste Begrenzung 9 zum Betreten des abgegrenzten Bereiches 8 geschlossen ist.

Claims (16)

Patentansprüche
1. Seilbahnanlage mit wenigstens zwei Stationen, zwischen welchen Fahrbetriebsmittel (1), insbesondere Kabinen, seilgezogen fahrbar sind, wobei in den Stationen ein Einstiegsbereich (6) für Fahrgäste in Fahrbetriebsmittel (1) und ein Ausstiegsbereich (5) aus Fahrbetriebsmitteln (1) vorgesehen ist, mit einem Sensor (7), der von einem in eine Station einfahrenden Fahrbetriebsmittel (1) ansteuerbar ist, mit wenigstens einem in der Station angeordneten, durch eine erste und eine zweite Begrenzung (9, 11) abgegrenzten Bereich (8), und mit einer Steuerung, die von dem Sensor (7) ansteuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) nur dann geÖffnet ist, wenn die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) geschlossen ist, und dass die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) nur dann geöffnet ist, wenn die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) geschlossen ist.
2, Seilbahnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrbetriebsmittel (1) Jeweils einen Informationsgeber aufweisen, der den Sensor (7) ansteuert, oder dass die Fahrbetriebsmittel (1) einen insbesondere im Bereich einer Station angeordneten Informationsgeber auslösen, der den Sensor (7) ansteuert.
3. Seilbahnanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (7) in Fahrtrichtung (2) des Fahrbetriebsmittels (1) gesehen vor dem Einstiegsbereich (6) angeordnet ist, beispielsweise dem Einfahrtsbereich eines Fahrbetriebsmittels (1) in eine Station zugeordnet ist.
4. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung ein Zeitschaltglied aufweist, so dass wenigstens eine der Begrenzungen (9, 11) nach einer vorgegebenen Zeitspanne nach dem Ansteuern des Sensors (7) durch ein Fahrbetriebsmittel (1) den Durchgang einer vorgegebenen Anzahl von einzelnen Fahrgästen zulässt.
5. Seilbahnanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitspanne abhängig von der aktuellen Geschwindigkeit der Fahrbetriebsmittel (1) in und/oder durch die Station veränderbar ist.
6. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der abgegrenzte Bereich (8) dem Einstiegsbereich (6) zugeordnet, insbesondere dem Einstiegsbereich (6) vorgelagert, angeordnet ist.
7. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Zugangsrichtung zum Fahrzeug (1) hin gesehen die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) angeordnet ist.
8. Seilbahnanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) eine Personenvereinzelungsanlage, insbesondere ein Drehkreuz (10), ist.
9. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in Zugangsrichtung zum Fahrzeug (1) hin gesehen die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) angeordnet ist.
10. Seilbahnanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches eine mechanische Schranke und/oder ein Anzeigegerät ist, welches Informationen darüber gibt, wann die Fahrgäste den abgegrenzten Bereich verlassen dürfen, beispielsweise ein Display und/oder ein Projektor und/oder ein mit einem Ampelsystem versehener Durchgang.
11. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (7) die Steuerung der zweiten Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereichs (8) ansteuert und dass die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten
Bereiches (8) durch die Steuerung der zweiten Begrenzung (11) zum Verlassen des abgegrenzten Bereiches (8) steuerbar ist.
12. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) durch einen weiteren Sensor, der durch ein in den Einstiegsbereich (6) einfahrendes Fahrbetriebsmittel (1) steuerbar ist, oder durch ein weiteres Zeitschaltglied steuerbar ist.
13. Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung der ersten Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) eine Zähleinrichtung sowie einen Speicher, in welchem eine vorgegebene Anzahl an Fahrgästen für ein Fahrbetriebsmittel (1) hinterlegt ist, aufweist.
14. Seilbahnanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass durch die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) nach Ansteuerung eine vorgegebene Anzahl an Durchgängen von einzelnen Fahrgästen zugelassen ist.
15. Seilbahnanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzung (9) zum Betreten des abgegrenzten Bereiches (8) nach dem Erreichen der vorgegebenen Anzahl an Durchgängen bis zum nächsten Ansteuern geschlossen ist.
16. 16 Seilbahnanlage nach einem der Ansprüche 4 bis 15, gekennzeichnet durch ein Display, an dem die vorgegebene Anzahl sowie die Anzahl der aktuell im abgegrenzten Bereich befindlichen Fahrgäste angezeigt ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
ATA841/2014A 2014-11-20 2014-11-20 Seilbahnanlage AT516582B1 (de)

Priority Applications (19)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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