DE1505999C3 - Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughäfen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltung- sowie Industriezentren - Google Patents
Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughäfen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltung- sowie IndustriezentrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughafen, Einkaufs-,
Sport- und Unterhaltungs- sowie Industriezentren, die zur horizontalen Verbindung von Stationen eine
Gruppe von mindestens zwei unmittelbar benachbart parallel zueinander verlaufende Laufbahnen für Fahrzeuge
aufweist, die mit stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen versehen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine solche Anlage zu entwickeln, die sich mit besonderem Vorteil dazu
eignet, den Personen- und Güterverkehr in solchen Fällen mit einem möglichst geringen Raumbedarf zu
bewältigen, und dabei dem jeweils wechselnden Bedarf elastisch zu entsprechen vermag und gegebenenfalls
bei steigendem Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verhältnismäßig einfach auf eine größere Kapazität
ausbaubar ist. Die Anlage soll ferner so beschaffen sein, daß sie dem Bequemlichkeitsbedürf-
nis der zu befördernden Personen weitestgehend Rechnung trägt und eine Berücksichtigung der von
diesen Personen individuell vorgebrachten Beförderungswünsche, die sehr vielfältig sein können, rasch
für möglichst zahlreiche Personen gleichzeitig ermöglicht. Dabei soll jeder Benutzer der Anlage weitestgehend
auf eine seiner Zielsetzung entsprechende Fahrzeugwahl Einfluß nehmen können, ohne daß
jedoch eine allzu große, unwirtschaftliche Anzahl solcher Fahrzeuge insgesamt gleichzeitig in Betrieb
stehen muß.
In unmittelbarer Nähe solcher Zentren ist oft ein geeigneter, ausreichend größer Parkraum für die privaten
Fahrzeuge jener Personen, welche diese Zentren besuchen bzw. dort beschäftigt sind, nicht vorhanden;
von den verfügbaren Parkplätzen ist oft ein verhältnismäßig weiter Weg zurückzulegen, der unnötigen
Zeitaufwand verursacht und die Gefahr eintreten läßt, daß bequeme Besucher den Müheaufwand
scheuen und dadurch vom Besuch solcher Zentren abgehalten werden. Die Anlage eines fahrplanmäßig
betriebenen Verkehrssystems mit allgemein ) benutzbaren Fahrzeugen ist aber in solchen Fällen
meist ebenso unwirtschaftlich wie etwa das Zur-Verfügung-Stellen eigener Lohnfuhrwerke od. dgl.
Diese Aufgabe wird bei einer Anlage der eingangs genannten Art nach der Erfindung dadurch gelöst,
daß die in den einzelnen Stationen ortsfest vorgesehenen Ein- und Aussteigstellen, in denen die Fahrzeuge
einer Laufbahn unabhängig von denen der benachbarten Laufbahn vom stirnseitigen niveaugleichen
Bahnsteig zu betreten oder zu verlassen sind, im Grundriß mit den zugehörigen Laufbahnen fluchtend
zu in einer Ebene liegenden Blöcken vereinigt sind, die sich quer über die in einer anderen Ebene angeordneten
Laufbahnen erstrecken und eine der Anzahl der Laufbahnen entsprechende Zahl von unmittelbar
nebeneinander angeordneten Ein- und Aussteigstellen vereinigen, wobei Hubeinrichtungen vorgesehen
sind, um die Fahrzeuge oder zur Unterbringung von Personen oder Gütern geeignete Fahrzeugteile von
einer Ebene in die andere zu bringen.
Teilmerkmale des Erfindungsgegenstandes sind bereits an sich bekannt und genießen lediglich im Rahmen
der obigen Merkmalkombination Schutz.
So ist bereits eine maschinelle Füllorteinrichtung bekanntgeworden, die als Bindeglied für den Transport
von Personen und Gütern eine Querverbindung zwischen einem horizontalen Schacht und einem vertikalen
Förderschacht bildet. Im Bereich dieser Füllorteinrichtung werden Förderwagen auf einzelne
Laufbahnen verteilt. Diese Laufbahnen verbinden allerdings nicht mehrere Stationen miteinander, sondern
sie verzweigen sich von der Füllorteinrichtung ausgehend. Die Förderwagen besitzen außerdem
keine stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen.
Ferner sind bei dieser vorbekannten Füllorteinrichtung die Ein- und Aussteigstellen im Stationsbereich
in zweierlei Ebenen angeordnet, und zwar kann der Förderkorb des Vertikalschachtes in der Ebene der
Laufbahnen der Förderwagen und gleichzeitig in einer darunter angeordneten Ebene betreten bzw. verlassen
werden. Da in der Ebene der Laufbahnen mehrere Beschickungsbahnen vorgesehen sind, erstrecken
sich diese und die dazugehörigen Förderkorbkabinen nebeneinander quer zu den Laufbahnen
und bilden einen zusammenhängenden Block. Allerdings kann das Fahrzeug einer Laufbahn nicht unabhängig
von dem der benachbarten Laufbahn in den einzelnen Stationen betreten oder verlassen werden,
vielmehr werden die Förderwagen in den nebeneinanderliegenden Förderkorbkabinen stets gemeinsam
befördert, und zwar stets in derselben Bewegungsrichtung, da ja nur ein Förderkorb für alle Beschikkungsbahnen
vorgesehen ist.
Demgegenüber ermöglicht die übersichtliche Vereinigung und Anordnung der Ein- und Aussteigstellen
der erfindungsgemäßen Anlage eine Regelung und Steuerung des Individualverkehrs der Fahrzeuge nach
jenen Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, wie sie sich bei der Steuerung großer Aufzugsanlagen bereits
außerordentlich bewährt haben, insbesondere bei elektronisch gesteuerten Aufzugsanlagen, in deren
Zentrale der jeweils wirtschaftlichste und der Bequemlichkeit der Fahrgäste am besten dienliche Einsatz
der vorhandenen Fahrzeuge selbsttätig ermittelt wird. Dazu kommt, daß die mit stirnseitigen Ein- und
Ausstiegöffnungen versehenen Fahrzeuge besonders günstig im Durchzugssystem betreten und verlassen
werden können, d. h., daß die öffnung der einen Stirnseite nur als Einstieg, die öffnung der gegenüberliegenden
Stirnseite nur als Ausstieg benutzt wird.
Außerdem wird durch diese Anordnung der Ein- und Aussteigstellen gewährleistet, daß die Anlage bei
einer hohen Anpassungsfähigkeit ihrer Kapazität an den jeweiligen Bedarf dennoch nur sehr wenig Raum
beansprucht und verhältnismäßig einfach und billig herzustellen ist.
Die besondere Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich daraus, daß die Benutzer
der Anlage nicht an ein bestimmtes Fahrzeug und eine bestimmte Laufbahn verwiesen und gebunden
sind, sondern unter den jeweils zur Verfügung stehenden Fahrzeugen und Laufbahnen ihrem individuellen
Bedarf entsprechend und unter Berücksichtigung des von ihnen gewählten Fahrzieles jenem Fahrzeug zugeordnet
werden können, dessen Benutzung — objektiv gesehen, d. h. von einer höheren Warte (Zentrale)
betrachtet — für sie und für den Betrieb der Anlage am rationellsten ist, weil dieses — von der Zentrale
zu wählende und dem Benutzer zugemittelte -— Fahrzeug beispielsweise gerade ohnehin in der gewünschten
Richtung verkehrt bzw. weil es sich etwa gerade in nächster Nähe des rufenden Benutzers befindet.
Demnach ermöglicht die erfindungsmäße Lösung eine befriedigende Erfüllung zweier eigentlich gegen-
sätzlicher Forderungen:
Einerseits die Erfüllung der an ein Massenverkehrsmittel gestellten Forderung, nämlich die rationelle
Benutzung eines Fahrzeuges größeren Fassungsvermögens zum gemeinsamen Transport von
Personen oder Gütern mit verschiedenen Fahrzielen, jedoch bereichsweise gleicher Fahrstrecke. Befriedigt
wird dabei auch die Forderung nach einer Möglichkeit, bei einem zeitlichen und/oder örtlichen Stoßbedarf
eine jeweils größere Gesamtzahl von Fahrzeugen
mit gleichem Abgangsort und gleichem Ziel gleichzeitig einsetzen zu können.
Andererseits ist die Erfüllung der Forderung gegeben, ein Verkehrsmittel nach individuellem Wunsch
benutzen zu können, d. h. auf Anforderung durch
eine Einzelperson (Abruf) und ohne Bindung an irgendeinen Fahrplan oder sonst eine dem Ermessen
einer Vielzahl von Personen anheimgestellten Bedingung.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich aus dem eingeschlagenen Mittelweg zwischen
einem Massenverkehrsmittel einerseits und einem Individualverkehrssystem andererseits: Die einzelnen
Fahrzeuge verkehren überhaupt nur dann, wenn Bedarf auftritt. Tritt ein solcher Bedarf auf, dann sind
diese Fahrzeuge jedoch mit einer bis zu beträchtlicher Höhe variablen Leistungsfähigkeit imstande,
Personen oder Güter mit ganz verschiedenerlei Zielen, aber dennoch in einem gemeinsamen Beförderungsvorgang
zu befördern. Die Fahrzeuge sind dabei nicht etwa bestimmten Zielen, bestimmten Fahrstrekken,
bestimmten Laufbahnen, bestimmten Personen oder Gütern zugeordnet, sondern sie können dem jeweiligen
Bedarf entsprechend orts- und zeitungebunden jeweils dort zum Einsatz gebracht werden, wo
man ihres Transportraumes bedarf.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
ist die Fortbewegung der Fahrzeuge längs der ihnen zugeordneten Laufbahnen in Abhängigkeit von willkürlich und bedarfsweise abzugebenden
Steuerimpulsen gesteuert. Die primären Steuerimpulse, die gegebenenfalls in einer Zentrale
zur Verwertung gelangen, werden von den in den einzelnen Stationen wartenden Benutzern auf Grund
der Bekanntgabe ihres Zieles abgegeben. Diese Benutzer können — nach Abgabe ihrer Zielwahl — in
der übersichtlichen Anordnung der eng nebeneinanderliegenden Ein- und Aussteigstellen leicht erkennen,
an welcher Einsteigstelle das für sie individuell bestimmte, z. B. von einer Zentrale zugeordnete Fahrzeug
einlangen wird und zu welcher Einsteigstelle sie sich demnach begeben müssen. Die Benutzer können
überdies auch noch durch optische oder akustische Signale auf die für sie jeweils vorgesehene bzw. günstigste
Einsteigstelle aufmerksam gemacht werden. Zur Abgabe der Steuerimpulse sind zweckmäßig an
den Ein- und Aussteigstellen Impulsgeber angeordnet. Steuerungsanlagen, welche die obengenannten individuellen,
die Wahl eines Fahrtzieles verkörpernden Impulse zur Steuerung der Fahrzeuge verarbeiten,
sind bereits in vielerlei Ausführungsvarianten bekannt und beispielsweise bei Aufzugsanlagen üblich.
Solche Steuerungsanlagen sind bokanntlich dazu befähigt, die jeweils objektiv vernünftigste Lösung für
den Verkehr der vorhandenen, in Betrieb stehenden Fahrzeuge unter Berücksichtigung sämtlicher jeweils
gespeicherter individueller Impulse herauszufinden und danach selbsttätig die Steuerung der Fahrzeuge
durchzuführen. Solche an sich bekannten Steuerungsanlagen sind auch mit Vorteil für den Horizontalverkehr
verwertbar.
In einfachster Weise läßt sich eine erfindungsgemäße Anordnung der Ein- und Aussteigstellen dadurch
erreichen, daß man die Laufbahnen in den ihnen zugeordneten Stationen enden läßt, wobei die
Ein- und Aussteigstellen nebeneinander angeordnet und den stirnseitig angeordneten Ein- und Ausstiegöffnungen
der Fahrzeuge zugeordnet sind. Dem Verkehr zwischen zwei bestimmten Stationen wird dann
jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Laufbahnen und auf diesen Laufbahnen verkehrenden Fahrzeugen
dienen; für die anderen Stationen müssen dann wieder eigene Laufbahnen und eigene Fahrzeuge vorgesehen
werden. Auch bei einer solchen einfachen Ausbildung einer erfindungsgemäßen Anlage ergibt
sich jedoch der Vorteil, daß die Blöcke der Ein- und Aussteigstellen in einer anderen Ebene liegen als die
Laufbahnen und infolgedessen allseits gut zugänglich sowie übersichtlich angeordnet sind, so daß die Laufbahnen
niemals von Personen überquert werden können, die zur Ein- oder Aussteigstelle laufen wollen.
Im Interesse einer höheren Leistungsfähigkeit der Anlage ist es jedoch vorteilhafter, die Laufbahnen
über einen Teil der Stationen — unterhalb oder oberhalb der Ein- und Aussteigstellen — durchlaufen zu
lassen.
Die Ein- und Aussteigstellen können mit dem übrigen Bereich der ihnen zugehörigen Laufbahn über
Rampen verbunden sein, die sich von der Ebene der Ein- und Aussteigstellen zur Ebene der zugehörigen
Laufbahn erstrecken.
Mittels der Hubeinrichtungen wird das Fahrzeug oder ein die Personen und Güter aufnehmender Fahrzeugteil
bloß für die Zeit des Ein- und Aussteigens der Personen bzw. der Verladung der Güter aus der
Laufbahn entfernt und in die Ein- und Aussteigstelle auf deren Niveau angehoben oder abgesenkt; das
Fahrzeug gelangt sodann unverzüglich wieder an die gleiche Stelle der Laufbahn und kann von dort seine
Fahrt in der einen oder anderen Richtung sogleich fortsetzen. Es ist sogar möglich, ein anderes Fahrzeug
dieselbe Laufbahn benutzen zu lassen, während sich das erstere außerhalb der Laufbahn im Niveau der
Ein- und Aussteigstelle befindet.
Hinsichtlich der Gestaltung der Hubeinrichtungen stehen im Rahmen der Erfindung zahlreiche Möglichkeiten
offen. So ist etwa daran gedacht, die Hubeinrichtungen ortsfest in den Stationen anzuordner.,
um das ganze Fahrzeug oder einen zur Unterbringung der Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil
in die Ein- und Aussteigstelle anzuheben oder abzusenken.
Die Hubeinrichtungen können aber auch an den Fahrzeugen selbst angeordnet werden, und zwar etwa
derart, daß sie einen der zur Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil
oder auch das ganze Fahrzeug selbst anheben oder absenken, sei es unter Abstützung gegen
den Boden oder gegen einen Teil des Fahrzeugrahmens.
Schließlich können die Hubeinrichtungen aber auch an einem der Unterbringung der zu befördernden
Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil angeordnet sein, um nur diesen Teil anzuheben oder
abzusenken. Dabei können sich diese Hubeinrichtungen wieder gegen den Fahrzeugrahmen oder auch gegen
den Boden abstützen.
Wie schon oben erwähnt, resultiert ein sehr wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
daraus, daß die Laufbahnen in einer anderen Ebene angeordnet sind als die Ein- und Aussteigstellen.
Hinsichtlich dieser Maßnahme ergibt sich jedoch im Rahmen der Erfindung auch wieder eine große Vielzahl
von Möglichkeiten.
So können etwa nach einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes die Laufbahnen
in einer tieferen, unterhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen verlaufenden Ebene angeordnet
sein, beispielsweise die Ein- und Aussteigstellen oberirdisch und die Laufbahnen unterirdisch. Wenn
die Ebene, in der sich die Ein- und Aussteigstellen befinden, die allgemeine Verkehrsebene ist, also z. B.
in Flughafen die Ebene der Landebahnen und Abstellpisten,
dann ist es natürlich sehr vorteilhaft, wenn die Laufbahnen, welche die einzelnen einem
Empfangsgebäude zugeordneten Satelliten verbinden, unterhalb der Landebahnen und Pisten unsichtbar
und dadurch nicht störend verlaufen. Selbstverständlich besteht im Rahmen der Erfindung aber auch die
Möglichkeit, sowohl die Ein- und Aussteigstellen als auch die Laufbahnen unterirdisch anzuordnen.
Fallweise mag es aber auch von Vorteil sein, die Laufbahnen in einer höheren, oberhalb der Ebene
der Ein- und Aussteigstellen verlaufenden Ebene anzuordnen.
Dabei können die Laufbahnen auf einer eigenen Tragkonstruktion oberhalb der in einer allgemeinen
Verkehrsebene befindlichen Ein- und Aussteigstellen angeordnet sein. Diese Tragkonstruktion kann vorteilhafterweise
als Überdachung, Gebäude od. dgl., z. B. als Garage, ausgebildet und ausgebaut sein.
Es ist aber anderseits auch möglich, die Laufbahnen in der allgemeinen Verkehrsebene und die Ein-
und Aussteigstellen in einer tieferen, unterirdischen Ebene anzuordnen. Mit den Ein- und Aussteigstellen
können dann auch zugeordnete Räume der Satelliten-Stationen eines Flugplatzes unterirdisch vorgesehen
sein.
Allen Stationen können selbstverständlich zusatzlich
eigene, übliche Beförderungsmittel und -anlagen zugeordnet werden, um die Personen und Güter von
den Ein- und Aussteigstellen zu den Aufenthaltsräumen bzw. zu den Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder
sonstigen Verkehrsmitteln zu bringen.
Ist die erfindungsgemäße Anlage einem Flughafen zugeordnet, dann werden, die Laufbahnen — nötigenfalls
gruppenweise in mehrere Stränge verzweigt — zumindest ein allgemeines Abfertigungsgebäude
mit mehreren satellitenförmig angeordneten Stationen verbinden, von denen aus die zu befördernden
Fluggäste in ein für sie bestimmtes, in unmittelbarer Nähe dieser Stationen abgestelltes Flugzeug gelangen
können.
Schließlich kann aber auch das Abfertigungsgebäude zwecks Zubringung der mit öffentlichen oder
privaten Verkehrsmitteln, z.B. Kraftfahrzeugen, Bahnen u. dgl., einlängenden Fluggäste über gleichartige,
vorzugsweise dieselben Laufbahnen mit einer oder mehreren Garagen, einem Abstellplatz, einem
Bahnhof od. dgl. verbunden sein.
Die Unteransprüche gelten nur in Verbindung mit dem Hauptanspruch.
Beispielsweise Ausführungsvarianten erfindungsgemäßer Beförderungsanlagen sind in den Zeichnungen
veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Flughafen-Anlage mit einer Beförderungsanlage in einer schematischen Draufsicht,
F i g. 2 einen dazugehörigen Schnitt längs einer der Laufbahnen,
F i g. 3 einen parallel zur Längsachse einer der Laufbahnen geführten Vertikalschnitt durch eine Ein-
und Aussteigstelle in größerem Maßstab,
Fig.4 bis 7 Vertikalschnitte durch solche Ein- und Aussteigstellen mit den dort erforderlichen Hubeinrichtungen,
F i g. 8 und 9 je einen Block von Ein- und Aussteigstellen mit den erforderlichen Kabinen od. dgl.
in einer Draufsicht,
Fig. 10 bis 12 Laufbahnen, die oberhalb einer Stations- bzw. allgemeinen Verkehrsebene angeordnet
sind, wobei Fig. 10 eine Seitenansicht, Fig. 11
einen Querschnitt nach XI-XI der Fig. 10 und 12
eine Draufsicht darstellt,
Fig. 13 bis 15 Laufbahnen, denen unterirdische
Ein- und Aussteigstellen zugeordnet sind, wobei Fig. 13 eine Seitenansicht und Fig. 14 und 15
Draufsichten auf verschiedene Varianten darstellen, und
Fig. 16 und 17 Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes,
bei denen die Laufbahnen in den ihnen zugeordneten Stationen enden.
Gemäß F i g. 1 sind vorerst bloß strichpunktiert
ίο eingezeichnete Laufbahnen 1 zwischen einem Parkhaus?
mit mehreren Stockwerken, einem Abfertigungsgebäude (Terminal) T und den einzelnen Satellitenstationen
S, in deren Nähe die Flugzeuge 3 abgestellt sind, angedeutet.
Die einzelnen Stationen 5 liegen strahlenförmig um das Abfertigungsgebäude T herum, jedoch in so ausreichender
Entfernung voneinander, daß das Abstellen der Flugzeuge 3 um die einzelnen Stationen S
herum nicht behindert wird. In allen genannten Ge-
ao bäuden P, T und S befinden sich Ein- und Aussteigstellen
2 einer Beförderungsanlage. Von den in den Stationen S angeordneten Ein- und Aussteigstellen 2
sind die um die Stationen S herum abzustellenden Flugzeuge 3 leicht, unter Umständen auch ohne Zu-
a5 hilfenahme weiterer Beförderungsmittel erreichbar.
Wie F i g. 2 zeigt, verlaufen die Laufbahnen 1 unterirdisch. Im Bereich der einzelnen Stationen 5 ist es
möglich, die — nicht dargestellten — Fahrzeuge auf das Niveau der im Erdgeschoß der Gebäude befindlichen
Ein- und Aussteigstellen 2, also auf die eigentliche Verkehrsebene des Flughafens anzuheben bzw.
von dort wieder auf das Niveau der Laufbahnen 1 abzusenken.
F i g. 3 zeigt im Schema, wie dieses Anheben eines auf Rädern 5 in der Laufbahn 1 rollenden Fahrzeuges 4 in eine oberhalb der Laufbahn 1 angeordnete Ein- und Aussteigstelle 2 erfolgen kann.
F i g. 3 zeigt im Schema, wie dieses Anheben eines auf Rädern 5 in der Laufbahn 1 rollenden Fahrzeuges 4 in eine oberhalb der Laufbahn 1 angeordnete Ein- und Aussteigstelle 2 erfolgen kann.
Eine solche Ein- und Aussteigstelle 2 ist (etwa in Form einer Kabine) oberhalb der zugehörigen Laufen
bahnl angeordnet. Sobald das Fahrzeug 4 auf der Laufbahn 1 unterhalb der Ein- und Aussteigstelle 2
eingelangt ist und stillsteht, wird es auf das höhere Niveau dieser Ein- und Aussteigstelle 2 angehoben,
und es öffnen sich die an den Stirnseiten des Fahrzeuges 4 und der Ein- und Aussteigstelle 2 befindlichen
Türen. Sobald das Ein- und Aussteigen beendet ist, wird das Fahrzeug 4 wieder in die Laufbahn 1 abgesenkt
und kann seine Fahrt in der einen oder anderen Richtung fortsetzen, sofern es gerade woanders
benötigt wird bzw. einen Impuls zu einer Zielfahrt erhalten hat. Selbstverständlich kann nicht nur das
Anheben des Fahrzeuges 4, sondern auch das öffnen und Schließen der Türen, das Absenken des Fahrzeuges
4 und das Weiterfahren nach erfolgtem Absenken selbsttätig in Abhängigkeit vom gesteuerten
Anhalten des Fahrzeuges 4 und auch in Abhängigkeit von den durch die Benutzung des Fahrzeuges 4 ausgelösten
Impulsen gesteuert werden.
Das Anheben des Fahrzeuges 4 kann auf völlig beliebige Art durchgeführt werden. In den F i g. 4 bis 7
sind lediglich der Anschaulichkeit halber einige Möglichkeiten angedeutet. Gemäß Fig.4 ist im Boden
der Laufbahn 1 eine ortsfeste Hubvorrichtung 6 vorgesehen, die das Fahrzeug 4 in Pfeilrichtung hochbefördert.
Selbstverständlich könnte aber auch eine solche Hubvorrichtung 6 oberhalb der Ein- und Aussteigstelle
2 angeordnet werden. Jedenfalls soll F i g. 4 zeigen, daß die Hubvorrichtung 6 einen Teil
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der Station bilden kann und in diesem Falle ortsfest angeordnet ist.
Bei den in den Fig.5 bis 7 dargestellten Varianten
ist hingegen die Hubvorrichtung 6 an den Fahrzeugen 4 selbst angeordnet.
Gemäß F i g. 5 wird bloß ein die Fluggäste aufnehmender Teil 4" des Fahrzeuges 4 angehoben, der mit
den Rädern 5 versehene Fahrzeugträgerteil 4' bleibt auf der Laufbahn 1 stehen und trägt selbst jene Hubvorrichtungen
6, welche den beweglichen Fahrzeugteil 4" anheben bzw. in der Pfeilrichtung absenken.
F i g. 6 zeigt eine Variante, bei welcher das ganze Fahrzeug 4 mit Hubvorrichtungen 6 ausgestattet ist,
die sich gegen den Boden der Laufbahn 1 abstützen. Das Fahrzeug 4 besitzt hierzu seitlich angeordnete
Hubvorrichtungen6, z.B. hydraulisch betätigbare Stempel, und wird samt den Rädern 5 von der Laufbahn
1 abgehoben bzw. in der gezeigten Pfeilrichtung abgesenkt.
Schließlich zeigt Fig.7 eine Variante ähnlich jener
der F i g. 5, bei welcher jedoch der bewegliche, abhebbare Fahrzeugteil 4" mit den Hubeinrichtungen
6 versehen ist, die sich gegen den Boden des Fahrzeugträgerteiles 4' abstützen, wenn der bewegliche
Fahrzeugteil 4" angehoben werden soll. Bei dem in angedeuteter Pfeilrichtung erfolgenden Anheben
stützt sich also der angehobene Fahrzeugteil 4" gegen den auf den Rädern 5 ruhenden, in der Laufbahn
1 verbleibenden Fahrzeugträgerteil 4' ab.
F i g. 8 und 9 zeigen zwei verschiedene Möglichkeiten, die in einer Station vereinigten Ein- und Aussteigstellen
2 für eine ganze Gruppe unmittelbar nebeneinander verlaufender paralleler Laufbahnen 1 in
quer zur Richtung dieser Laufbahnen 1 verlaufenden Blöcken anzuordnen. Gemäß F i g. 8 bilden diese
Ein- und Aussteigstellen 2 einen geschlossenen, senkrecht zur Richtung der Laufbahnen 1 angeordneten
Block. Die zum Ein- und Aussteigen bestimmten Türen der Fahrzeuge 4 und/oder Ein- und Aussteigstellen
2 befinden sich jeweils an der einen oder anderen Seite dieses Blockes oder auch am besten an beiden
Seiten, jedenfalls eng nebeneinander und sind infolgedessen gut übersichtlich und zugänglich.
An den Ein- und Aussteigstellen 2 sind zur Abgabe von Steuerimpulsen übliche Impulsgeber elektrischer
oder elektronischer Bauart angeordnet. Betätigt ein Fahrgast zwecks Zielwahl einen z. B. zentralen
Impulsgeber, um ein Fahrzeug 4 herbeizurufen, wird er angesichts der Übersichtlichkeit der Ein- und
Aussteigstellen 2 so wie bei einer modernen Lift-Anlage unverzüglich feststellen können, in welcher
Laufbahn 1 und bei welcher Ein- und Aussteigstelle 2 ein für seine Fahrwünsche geeignetes Fahrzeug
4 ankommen wird und durch welchen Zugang er dieses Fahrzeug betreten kann. Allenfalls kann für
die Signalisierung der Ankunft und Ankunftsstelle dieses Fahrzeuges auch noch ein optisches oder akustisches
Signal verwendet werden.
Das Fahrzeug 4 und der Block von Ein- und Aussteigstellen
2 können Zu- und Abgänge an beiden Seiten besitzen, wobei zweckmäßig eine Seite des
Blockes von Ein- und Aussteigstellen 2 bloß dem Einsteigen, die andere Seite nur dem Aussteigen zu
widmen ist, so daß sich die Fahrzeuge 4 über die Stirnseiten in kontinuierlichem Fluß entleeren und
füllen.
Sofern die Fahrzeuge 4 aus irgendwelchen Gründen seitliche Ein- und Aussteige zusätzlich erhalten
sollen, beispielsweise deshalb, weil sie auch in anderen, üblichen Stationen mit seitlichen Bahnsteigen
Verwendung finden sollen, dann empfiehlt es sich, die Ein- und Aussteigstellen 2 gemäß F i g. 9 in einem
Block anzuordnen. Hierbei sind diese Ein- vnd Aussteigstellen 2 gegeneinander in Längsrichtung der
Laufbahnen 1 versetzt angeordnet, so daß sie einen zwar ebenfalls quer, jedoch unter einem Winkel gegen
die Fahrbahnlängsrichtung angeordneten Block ίο verkörpern.
Die Seitenbereiche der Fahrzeuge 4 mit den Ein- und Ausstiegen werden dabei teilweise frei zugänglich,
sobald die Fahrzeuge 4 auf das höhere oder tiefere Niveau der Ein- und Aussteigstellen 2 angehoben
oder abgesenkt worden sind.
Die Fahrzeuge 4 können beliebig angetrieben werden. Vorzugsweise besitzen sie einen eigenen elektrischen
oder elektromotorischen Antrieb und beziehen elektrische Energie z. B. aus Stromschienen, die —
ao ebenso wie Schienen oder Kontakte zur Übermittlung der Steuerungsimpulse — längs der Laufbahnen 1
verlaufen. Es ist aber auch möglich, eine umlaufende Kette, ein Seil od. dgl. als mechanischen Antrieb
längs der Laufbahn 1 vorzusehen, an dem sich jedes Fahrzeug 4 bedarfsweise einhängt und mitführen
läßt.
Gemäß den Fig. 10 bis 12 sind die Laufbahnen 1 höher gelegen als die Ein- und Aussteigstellen 2. Die
Fahrzeuge 4 bestehen aus absenkbaren bzw. anhebbaren Teilen 4" und je einem zugehörigen Fahrzeugträgerteil
4', der mit Laufrollen, Rädern 5 od. dgl. ausgestattet ist. Die Vorrichtungen 6 zum Anheben
bzw. Absenken des kastenförmigen Fahrzeugteiles 4" sind lediglich schematisch angedeutet und können
beliebiger Art sein.
Die Tragkonstruktion 7 für die oberhalb des allgemeinen Verkehrsniveaus eines Flughafens od. dgl.
verlaufenden Laufbahnen 1 ist so ausgestaltet, daß unterhalb, nämlich in der allgemeinen Verkehrsebene,
nutzbarer Raum verbleibt, z. B. für das Abstellen parkender Kraftfahrzeuges, die zwischen den Stützen
9 der Tragkonstruktion 7 Platz finden und von dieser Tragkonstruktion 7 überdacht werden.
Nach dem Absenken der Fahrzeugteile 4" (mit vertikalen Pfeilen in den Fig. 10 und 11 angedeutet)
können die beförderten Personen diese Fahrzeuge 4 durch an deren Stirnseiten angeordnete Türen bzw.
Ausgänge verlassen oder diese Fahrzeuge 4 in gleicher Weise betreten, wie dies mit horizontalen Pfeilen
angedeutet ist.
Bei der in der F i g. 13 dargestellten Variante befinden sich die Laufbahnen 1 in der allgemeinen Verkehrsebene
eines Flughafens od. dgl., und die Ein- und Aussteigstellen 2 befinden sich unterhalb dieser
Laufbahnen 1, also unterirdisch. Der absenkbare Fahrzeugteil 4" wird mittels einer Hubvorrichtung 6
aus dem mit Rädern 5 ausgestatteten Fahrzeugträgerteil 4' abgesenkt, um den Personen in den unterirdischen
Ein- und Aussteigstellen 2 das ungestörte Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Diese Ein- und Aussteigstellen
2 sind von der allgemeinen Verkehrsebene aus, in der sich auch die Laufbahnen 1 befinden,
über Treppen 11, Rolltreppen, Rampen od. dgl. zugänglich. Der Zu- und Abgang der zu befördernden
bzw. beförderten Personen kann fakultativ nach F i g. 14 oder 15 geregelt werden, wobei entweder
beide Stirnseiten des Fahrzeuges 4 zum Ein- und Aussteigen benutzt werden oder nur die eine Stirn-
seite zum Einsteigen, die andere zum Aussteigen. Es können dabei Treppen 11 od. dgl. zu beiden oder nur
zu einer Seite der Laufbahngruppe vorgesehen werden.
Gemäß F i g. 16 verbinden gruppenweise angeordnete, zueinander parallel und eng benachbart verlaufende
Laufbahnen 1 eine zentrale Station T mit mehreren satellitenartig angeordneten Außenstationen S.
In allen diesen Stationen T und S befinden sich wieder Ein- und Aussteigstellen 2 der Laufbahnen 1, und
zwar jeweils dort, wo die einzelnen Laufbahnen 1 enden. An diesen Ein- und Aussteigstellen 2 können die
in den Laufbahnen 1 verkehrenden (nicht dargestellten) Fahrzeuge über ihre Stirnseiten betreten bzw.
verlassen werden, ohne daß dabei die Personen benachbarte Laufbahnen 1 überschreiten müssen.
Jeder Station S ist eine Gruppe von Laufbahnen 1 (dargestellt sind lediglich jeweils nur zwei Laufbahnen)
zugeordnet, und deren Ein- und Aussteigstel-
len 2 sind gruppenweise zu einem quer zur Richtung
der Laufbahnen 1 sich erstreckenden Block zusammengefaßt.
In der Variante nach Fig. 17 sind die Laufbahnen
1 zwischen den Stationen S und T als Hochbahnen oberhalb des Geländes geführt, etwa auf den
Stüzen9 einer Tragkonstruktion?. Die Ein- und
Aussteigstellen 2 hingegen befinden sich in den Stationen S ebenerdig und sind über Rampen 10 mit
dem übrigen Bereich der Laufbahn 1 verbunden. Selbstverständlich wäre es aber auch möglich, die
Laufbahnen 1 ebenerdig zu führen, die Ein- und Aussteigstellen 2 hingegen auf einer höheren Ebene
anzuordnen oder auch unterirdisch vorzusehen. Wesentlich ist auch für diese Ausführungsvariante, daß
die freie, unbehinderte Zugänglichkeit der Stirnseiten der Fahrzeuge bei den Ein- und Aussteigstellen 2 jedenfalls
gewahrt bleibt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (17)
1. Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughafen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltungs-
sowie Industriezentren, die zur horizontalen Verbindung von Stationen eine Gruppe von
mindestens zwei unmittelbar benachbart parallel zueinander verlaufende Laufbahnen für Fahrzeuge
aufweist, die mit stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen versehen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die in den einzelnen Stationen ortsfest vorgesehenen Ein- und Ausstiegsstellen
(2), in denen die Fahrzeuge (4) einer Laufbahn unabhängig von denen der benachbarten
Laufbahn vom stirnseitigen niveaugleichen Bahnsteig zu betreten oder zu verlassen sind, im
Grundriß mit den zugehörigen Laufbahnen (1) fluchtend zu in einer Ebene liegenden Blöcken
vereinigt sind, die sich quer über die in einer anderen Ebene angeordneten Laufbahnen erstrekken
und eine der Anzahl der Laufbahnen entsprechende Zahl von unmittelbar nebeneinander
angeordneten Ein- und Aussteigstellen vereinigen, wobei Hubeinrichtungen (6) vorgesehen sind, um
die Fahrzeuge oder zur Unterbringung von Personen oder Gütern geeignete Fahrzeugteile (4")
von einer Ebene in die andere zu bringen.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fortbewegung der Fahrzeuge (4)
längs der ihnen zugeordneten Laufbahnen (1) in Abhängigkeit von willkürlich und bedarfsweise
abzugebenden Steuerimpulsen gesteuert ist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abgabe von Steuerimpulsen an
den Ein- und Aussteigstellen (2) Impulsgeber angeordnet sind.
4. Anlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) in den
ihnen zugeordneten Stationen enden, wobei die Ein- und Aussteigstellen (2) nebeneinander angeordnet
und den stirnseitig angeordneten Ein- und Ausstiegöffnungen der Fahrzeuge (4) zugeordnet
sind.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Aussteigstellen (2) mit
dem übrigen Bereich der ihnen zugehörigen Laufbahn (1) über Rampen (10) verbunden sind.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen
(6) ortsfest in den Stationen angeordnet sind.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen
(6) an den Fahrzeugen (4) angeordnet sind.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) an den
Fahrzeugen (4) angeordnet sind, um einen der Unterbringung der zu befördernden Personen und
Güter dienenden Teil (4") dieser Fahrzeuge anzuheben oder abzusenken.
9. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) an einem
der Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil (4") angeordnet
sind, um diesen Teil gegen das Fahrzeug (4) oder gegen den Boden abstützend anzuheben oder
abzusenken.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufbahnen (1) in einer tieferen, unterhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen (2) verlaufenden
Ebene angeordnet sind.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ein- und Aussteigstellen (2) oberirdisch und die Laufbahnen (1) unterirdisch
angeordnet sind.
12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufbahnen (1) in einer höheren, oberhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen (2) verlaufenden
Ebene angeordnet sind.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) auf einer
eigenen Tragkonstruktion (7) oberhalb der in einer allgemeinen Verkehrsebene befindlichen
Ein- und Aussteigstellen (2) angeordnet sind.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (7) als
Überdachung, Gebäude od. dgl., z. B. als Garage, ausgebildet und ausgebaut ist.
15. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Laufbahnen (1) in der
allgemeinen Verkehrsebene und die Ein- und Aussteigstellen (2) in einer tieferen, unterirdischen
Ebene befinden.
16. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche für Flughafen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufbahnen (1) — nötigenfalls gruppenweise in mehrere Stränge verzweigt — zumindest
ein allgemeines Abfertigungsgebäude (Γ) mit mehreren satellitenförmig angeordneten Stationen
(5) verbinden, von denen aus die zu befördernden Fluggäste in ein für sie bestimmtes, in
unmittelbarer Nähe dieser Stationen (S) abstellbares Flugzeug (3) gelangen können.
17. Anlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Abfertigungsgebäude (T)
zweck Zubringung der mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, z. B. Kraftfahrzeugen,
Bahnen u. dgl. einlangenden Fluggäste über gleichartige, vorzugsweise dieselben Laufbahnen
(1) mit einer oder mehreren Garagen (P), einem Abstellplatz, einem Bahnhof od. dgl. verbunden
ist.
Applications Claiming Priority (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
AT1021964 | 1964-12-02 | ||
AT97565 | 1965-02-04 | ||
AT315565 | 1965-04-07 | ||
DEP0038222 | 1965-11-27 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1505999C3 true DE1505999C3 (de) | 1978-01-05 |
Family
ID=
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