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DE1505999C3 - Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughäfen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltung- sowie Industriezentren - Google Patents

Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughäfen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltung- sowie Industriezentren

Info

Publication number
DE1505999C3
DE1505999C3 DE19651505999 DE1505999A DE1505999C3 DE 1505999 C3 DE1505999 C3 DE 1505999C3 DE 19651505999 DE19651505999 DE 19651505999 DE 1505999 A DE1505999 A DE 1505999A DE 1505999 C3 DE1505999 C3 DE 1505999C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
entry
vehicles
level
exit points
tracks
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19651505999
Other languages
English (en)
Inventor
Anmelder Gleich
Original Assignee
Pfeffer, Fritz, Dr.-Ing. techn, Wien
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pfeffer, Fritz, Dr.-Ing. techn, Wien filed Critical Pfeffer, Fritz, Dr.-Ing. techn, Wien
Application granted granted Critical
Publication of DE1505999C3 publication Critical patent/DE1505999C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughafen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltungs- sowie Industriezentren, die zur horizontalen Verbindung von Stationen eine Gruppe von mindestens zwei unmittelbar benachbart parallel zueinander verlaufende Laufbahnen für Fahrzeuge aufweist, die mit stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen versehen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine solche Anlage zu entwickeln, die sich mit besonderem Vorteil dazu eignet, den Personen- und Güterverkehr in solchen Fällen mit einem möglichst geringen Raumbedarf zu bewältigen, und dabei dem jeweils wechselnden Bedarf elastisch zu entsprechen vermag und gegebenenfalls bei steigendem Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verhältnismäßig einfach auf eine größere Kapazität ausbaubar ist. Die Anlage soll ferner so beschaffen sein, daß sie dem Bequemlichkeitsbedürf-
nis der zu befördernden Personen weitestgehend Rechnung trägt und eine Berücksichtigung der von diesen Personen individuell vorgebrachten Beförderungswünsche, die sehr vielfältig sein können, rasch für möglichst zahlreiche Personen gleichzeitig ermöglicht. Dabei soll jeder Benutzer der Anlage weitestgehend auf eine seiner Zielsetzung entsprechende Fahrzeugwahl Einfluß nehmen können, ohne daß jedoch eine allzu große, unwirtschaftliche Anzahl solcher Fahrzeuge insgesamt gleichzeitig in Betrieb stehen muß.
In unmittelbarer Nähe solcher Zentren ist oft ein geeigneter, ausreichend größer Parkraum für die privaten Fahrzeuge jener Personen, welche diese Zentren besuchen bzw. dort beschäftigt sind, nicht vorhanden; von den verfügbaren Parkplätzen ist oft ein verhältnismäßig weiter Weg zurückzulegen, der unnötigen Zeitaufwand verursacht und die Gefahr eintreten läßt, daß bequeme Besucher den Müheaufwand scheuen und dadurch vom Besuch solcher Zentren abgehalten werden. Die Anlage eines fahrplanmäßig betriebenen Verkehrssystems mit allgemein ) benutzbaren Fahrzeugen ist aber in solchen Fällen meist ebenso unwirtschaftlich wie etwa das Zur-Verfügung-Stellen eigener Lohnfuhrwerke od. dgl.
Diese Aufgabe wird bei einer Anlage der eingangs genannten Art nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die in den einzelnen Stationen ortsfest vorgesehenen Ein- und Aussteigstellen, in denen die Fahrzeuge einer Laufbahn unabhängig von denen der benachbarten Laufbahn vom stirnseitigen niveaugleichen Bahnsteig zu betreten oder zu verlassen sind, im Grundriß mit den zugehörigen Laufbahnen fluchtend zu in einer Ebene liegenden Blöcken vereinigt sind, die sich quer über die in einer anderen Ebene angeordneten Laufbahnen erstrecken und eine der Anzahl der Laufbahnen entsprechende Zahl von unmittelbar nebeneinander angeordneten Ein- und Aussteigstellen vereinigen, wobei Hubeinrichtungen vorgesehen sind, um die Fahrzeuge oder zur Unterbringung von Personen oder Gütern geeignete Fahrzeugteile von einer Ebene in die andere zu bringen.
Teilmerkmale des Erfindungsgegenstandes sind bereits an sich bekannt und genießen lediglich im Rahmen der obigen Merkmalkombination Schutz.
So ist bereits eine maschinelle Füllorteinrichtung bekanntgeworden, die als Bindeglied für den Transport von Personen und Gütern eine Querverbindung zwischen einem horizontalen Schacht und einem vertikalen Förderschacht bildet. Im Bereich dieser Füllorteinrichtung werden Förderwagen auf einzelne Laufbahnen verteilt. Diese Laufbahnen verbinden allerdings nicht mehrere Stationen miteinander, sondern sie verzweigen sich von der Füllorteinrichtung ausgehend. Die Förderwagen besitzen außerdem keine stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen.
Ferner sind bei dieser vorbekannten Füllorteinrichtung die Ein- und Aussteigstellen im Stationsbereich in zweierlei Ebenen angeordnet, und zwar kann der Förderkorb des Vertikalschachtes in der Ebene der Laufbahnen der Förderwagen und gleichzeitig in einer darunter angeordneten Ebene betreten bzw. verlassen werden. Da in der Ebene der Laufbahnen mehrere Beschickungsbahnen vorgesehen sind, erstrecken sich diese und die dazugehörigen Förderkorbkabinen nebeneinander quer zu den Laufbahnen und bilden einen zusammenhängenden Block. Allerdings kann das Fahrzeug einer Laufbahn nicht unabhängig von dem der benachbarten Laufbahn in den einzelnen Stationen betreten oder verlassen werden, vielmehr werden die Förderwagen in den nebeneinanderliegenden Förderkorbkabinen stets gemeinsam befördert, und zwar stets in derselben Bewegungsrichtung, da ja nur ein Förderkorb für alle Beschikkungsbahnen vorgesehen ist.
Demgegenüber ermöglicht die übersichtliche Vereinigung und Anordnung der Ein- und Aussteigstellen der erfindungsgemäßen Anlage eine Regelung und Steuerung des Individualverkehrs der Fahrzeuge nach jenen Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, wie sie sich bei der Steuerung großer Aufzugsanlagen bereits außerordentlich bewährt haben, insbesondere bei elektronisch gesteuerten Aufzugsanlagen, in deren Zentrale der jeweils wirtschaftlichste und der Bequemlichkeit der Fahrgäste am besten dienliche Einsatz der vorhandenen Fahrzeuge selbsttätig ermittelt wird. Dazu kommt, daß die mit stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen versehenen Fahrzeuge besonders günstig im Durchzugssystem betreten und verlassen werden können, d. h., daß die öffnung der einen Stirnseite nur als Einstieg, die öffnung der gegenüberliegenden Stirnseite nur als Ausstieg benutzt wird.
Außerdem wird durch diese Anordnung der Ein- und Aussteigstellen gewährleistet, daß die Anlage bei einer hohen Anpassungsfähigkeit ihrer Kapazität an den jeweiligen Bedarf dennoch nur sehr wenig Raum beansprucht und verhältnismäßig einfach und billig herzustellen ist.
Die besondere Wirtschaftlichkeit der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich daraus, daß die Benutzer der Anlage nicht an ein bestimmtes Fahrzeug und eine bestimmte Laufbahn verwiesen und gebunden sind, sondern unter den jeweils zur Verfügung stehenden Fahrzeugen und Laufbahnen ihrem individuellen Bedarf entsprechend und unter Berücksichtigung des von ihnen gewählten Fahrzieles jenem Fahrzeug zugeordnet werden können, dessen Benutzung — objektiv gesehen, d. h. von einer höheren Warte (Zentrale) betrachtet — für sie und für den Betrieb der Anlage am rationellsten ist, weil dieses — von der Zentrale zu wählende und dem Benutzer zugemittelte -— Fahrzeug beispielsweise gerade ohnehin in der gewünschten Richtung verkehrt bzw. weil es sich etwa gerade in nächster Nähe des rufenden Benutzers befindet.
Demnach ermöglicht die erfindungsmäße Lösung eine befriedigende Erfüllung zweier eigentlich gegen-
sätzlicher Forderungen:
Einerseits die Erfüllung der an ein Massenverkehrsmittel gestellten Forderung, nämlich die rationelle Benutzung eines Fahrzeuges größeren Fassungsvermögens zum gemeinsamen Transport von Personen oder Gütern mit verschiedenen Fahrzielen, jedoch bereichsweise gleicher Fahrstrecke. Befriedigt wird dabei auch die Forderung nach einer Möglichkeit, bei einem zeitlichen und/oder örtlichen Stoßbedarf eine jeweils größere Gesamtzahl von Fahrzeugen
mit gleichem Abgangsort und gleichem Ziel gleichzeitig einsetzen zu können.
Andererseits ist die Erfüllung der Forderung gegeben, ein Verkehrsmittel nach individuellem Wunsch benutzen zu können, d. h. auf Anforderung durch
eine Einzelperson (Abruf) und ohne Bindung an irgendeinen Fahrplan oder sonst eine dem Ermessen einer Vielzahl von Personen anheimgestellten Bedingung.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich aus dem eingeschlagenen Mittelweg zwischen einem Massenverkehrsmittel einerseits und einem Individualverkehrssystem andererseits: Die einzelnen Fahrzeuge verkehren überhaupt nur dann, wenn Bedarf auftritt. Tritt ein solcher Bedarf auf, dann sind diese Fahrzeuge jedoch mit einer bis zu beträchtlicher Höhe variablen Leistungsfähigkeit imstande, Personen oder Güter mit ganz verschiedenerlei Zielen, aber dennoch in einem gemeinsamen Beförderungsvorgang zu befördern. Die Fahrzeuge sind dabei nicht etwa bestimmten Zielen, bestimmten Fahrstrekken, bestimmten Laufbahnen, bestimmten Personen oder Gütern zugeordnet, sondern sie können dem jeweiligen Bedarf entsprechend orts- und zeitungebunden jeweils dort zum Einsatz gebracht werden, wo man ihres Transportraumes bedarf.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist die Fortbewegung der Fahrzeuge längs der ihnen zugeordneten Laufbahnen in Abhängigkeit von willkürlich und bedarfsweise abzugebenden Steuerimpulsen gesteuert. Die primären Steuerimpulse, die gegebenenfalls in einer Zentrale zur Verwertung gelangen, werden von den in den einzelnen Stationen wartenden Benutzern auf Grund der Bekanntgabe ihres Zieles abgegeben. Diese Benutzer können — nach Abgabe ihrer Zielwahl — in der übersichtlichen Anordnung der eng nebeneinanderliegenden Ein- und Aussteigstellen leicht erkennen, an welcher Einsteigstelle das für sie individuell bestimmte, z. B. von einer Zentrale zugeordnete Fahrzeug einlangen wird und zu welcher Einsteigstelle sie sich demnach begeben müssen. Die Benutzer können überdies auch noch durch optische oder akustische Signale auf die für sie jeweils vorgesehene bzw. günstigste Einsteigstelle aufmerksam gemacht werden. Zur Abgabe der Steuerimpulse sind zweckmäßig an den Ein- und Aussteigstellen Impulsgeber angeordnet. Steuerungsanlagen, welche die obengenannten individuellen, die Wahl eines Fahrtzieles verkörpernden Impulse zur Steuerung der Fahrzeuge verarbeiten, sind bereits in vielerlei Ausführungsvarianten bekannt und beispielsweise bei Aufzugsanlagen üblich. Solche Steuerungsanlagen sind bokanntlich dazu befähigt, die jeweils objektiv vernünftigste Lösung für den Verkehr der vorhandenen, in Betrieb stehenden Fahrzeuge unter Berücksichtigung sämtlicher jeweils gespeicherter individueller Impulse herauszufinden und danach selbsttätig die Steuerung der Fahrzeuge durchzuführen. Solche an sich bekannten Steuerungsanlagen sind auch mit Vorteil für den Horizontalverkehr verwertbar.
In einfachster Weise läßt sich eine erfindungsgemäße Anordnung der Ein- und Aussteigstellen dadurch erreichen, daß man die Laufbahnen in den ihnen zugeordneten Stationen enden läßt, wobei die Ein- und Aussteigstellen nebeneinander angeordnet und den stirnseitig angeordneten Ein- und Ausstiegöffnungen der Fahrzeuge zugeordnet sind. Dem Verkehr zwischen zwei bestimmten Stationen wird dann jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Laufbahnen und auf diesen Laufbahnen verkehrenden Fahrzeugen dienen; für die anderen Stationen müssen dann wieder eigene Laufbahnen und eigene Fahrzeuge vorgesehen werden. Auch bei einer solchen einfachen Ausbildung einer erfindungsgemäßen Anlage ergibt sich jedoch der Vorteil, daß die Blöcke der Ein- und Aussteigstellen in einer anderen Ebene liegen als die Laufbahnen und infolgedessen allseits gut zugänglich sowie übersichtlich angeordnet sind, so daß die Laufbahnen niemals von Personen überquert werden können, die zur Ein- oder Aussteigstelle laufen wollen.
Im Interesse einer höheren Leistungsfähigkeit der Anlage ist es jedoch vorteilhafter, die Laufbahnen über einen Teil der Stationen — unterhalb oder oberhalb der Ein- und Aussteigstellen — durchlaufen zu lassen.
Die Ein- und Aussteigstellen können mit dem übrigen Bereich der ihnen zugehörigen Laufbahn über Rampen verbunden sein, die sich von der Ebene der Ein- und Aussteigstellen zur Ebene der zugehörigen Laufbahn erstrecken.
Mittels der Hubeinrichtungen wird das Fahrzeug oder ein die Personen und Güter aufnehmender Fahrzeugteil bloß für die Zeit des Ein- und Aussteigens der Personen bzw. der Verladung der Güter aus der Laufbahn entfernt und in die Ein- und Aussteigstelle auf deren Niveau angehoben oder abgesenkt; das Fahrzeug gelangt sodann unverzüglich wieder an die gleiche Stelle der Laufbahn und kann von dort seine Fahrt in der einen oder anderen Richtung sogleich fortsetzen. Es ist sogar möglich, ein anderes Fahrzeug dieselbe Laufbahn benutzen zu lassen, während sich das erstere außerhalb der Laufbahn im Niveau der Ein- und Aussteigstelle befindet.
Hinsichtlich der Gestaltung der Hubeinrichtungen stehen im Rahmen der Erfindung zahlreiche Möglichkeiten offen. So ist etwa daran gedacht, die Hubeinrichtungen ortsfest in den Stationen anzuordner., um das ganze Fahrzeug oder einen zur Unterbringung der Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil in die Ein- und Aussteigstelle anzuheben oder abzusenken.
Die Hubeinrichtungen können aber auch an den Fahrzeugen selbst angeordnet werden, und zwar etwa derart, daß sie einen der zur Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil oder auch das ganze Fahrzeug selbst anheben oder absenken, sei es unter Abstützung gegen den Boden oder gegen einen Teil des Fahrzeugrahmens.
Schließlich können die Hubeinrichtungen aber auch an einem der Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil angeordnet sein, um nur diesen Teil anzuheben oder abzusenken. Dabei können sich diese Hubeinrichtungen wieder gegen den Fahrzeugrahmen oder auch gegen den Boden abstützen.
Wie schon oben erwähnt, resultiert ein sehr wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung daraus, daß die Laufbahnen in einer anderen Ebene angeordnet sind als die Ein- und Aussteigstellen. Hinsichtlich dieser Maßnahme ergibt sich jedoch im Rahmen der Erfindung auch wieder eine große Vielzahl von Möglichkeiten.
So können etwa nach einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes die Laufbahnen in einer tieferen, unterhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen verlaufenden Ebene angeordnet sein, beispielsweise die Ein- und Aussteigstellen oberirdisch und die Laufbahnen unterirdisch. Wenn die Ebene, in der sich die Ein- und Aussteigstellen befinden, die allgemeine Verkehrsebene ist, also z. B. in Flughafen die Ebene der Landebahnen und Abstellpisten, dann ist es natürlich sehr vorteilhaft, wenn die Laufbahnen, welche die einzelnen einem
Empfangsgebäude zugeordneten Satelliten verbinden, unterhalb der Landebahnen und Pisten unsichtbar und dadurch nicht störend verlaufen. Selbstverständlich besteht im Rahmen der Erfindung aber auch die Möglichkeit, sowohl die Ein- und Aussteigstellen als auch die Laufbahnen unterirdisch anzuordnen.
Fallweise mag es aber auch von Vorteil sein, die Laufbahnen in einer höheren, oberhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen verlaufenden Ebene anzuordnen.
Dabei können die Laufbahnen auf einer eigenen Tragkonstruktion oberhalb der in einer allgemeinen Verkehrsebene befindlichen Ein- und Aussteigstellen angeordnet sein. Diese Tragkonstruktion kann vorteilhafterweise als Überdachung, Gebäude od. dgl., z. B. als Garage, ausgebildet und ausgebaut sein.
Es ist aber anderseits auch möglich, die Laufbahnen in der allgemeinen Verkehrsebene und die Ein- und Aussteigstellen in einer tieferen, unterirdischen Ebene anzuordnen. Mit den Ein- und Aussteigstellen können dann auch zugeordnete Räume der Satelliten-Stationen eines Flugplatzes unterirdisch vorgesehen sein.
Allen Stationen können selbstverständlich zusatzlich eigene, übliche Beförderungsmittel und -anlagen zugeordnet werden, um die Personen und Güter von den Ein- und Aussteigstellen zu den Aufenthaltsräumen bzw. zu den Flugzeugen, Kraftfahrzeugen oder sonstigen Verkehrsmitteln zu bringen.
Ist die erfindungsgemäße Anlage einem Flughafen zugeordnet, dann werden, die Laufbahnen — nötigenfalls gruppenweise in mehrere Stränge verzweigt — zumindest ein allgemeines Abfertigungsgebäude mit mehreren satellitenförmig angeordneten Stationen verbinden, von denen aus die zu befördernden Fluggäste in ein für sie bestimmtes, in unmittelbarer Nähe dieser Stationen abgestelltes Flugzeug gelangen können.
Schließlich kann aber auch das Abfertigungsgebäude zwecks Zubringung der mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, z.B. Kraftfahrzeugen, Bahnen u. dgl., einlängenden Fluggäste über gleichartige, vorzugsweise dieselben Laufbahnen mit einer oder mehreren Garagen, einem Abstellplatz, einem Bahnhof od. dgl. verbunden sein.
Die Unteransprüche gelten nur in Verbindung mit dem Hauptanspruch.
Beispielsweise Ausführungsvarianten erfindungsgemäßer Beförderungsanlagen sind in den Zeichnungen veranschaulicht. Es zeigt
F i g. 1 eine Flughafen-Anlage mit einer Beförderungsanlage in einer schematischen Draufsicht,
F i g. 2 einen dazugehörigen Schnitt längs einer der Laufbahnen,
F i g. 3 einen parallel zur Längsachse einer der Laufbahnen geführten Vertikalschnitt durch eine Ein- und Aussteigstelle in größerem Maßstab,
Fig.4 bis 7 Vertikalschnitte durch solche Ein- und Aussteigstellen mit den dort erforderlichen Hubeinrichtungen,
F i g. 8 und 9 je einen Block von Ein- und Aussteigstellen mit den erforderlichen Kabinen od. dgl. in einer Draufsicht,
Fig. 10 bis 12 Laufbahnen, die oberhalb einer Stations- bzw. allgemeinen Verkehrsebene angeordnet sind, wobei Fig. 10 eine Seitenansicht, Fig. 11 einen Querschnitt nach XI-XI der Fig. 10 und 12 eine Draufsicht darstellt,
Fig. 13 bis 15 Laufbahnen, denen unterirdische Ein- und Aussteigstellen zugeordnet sind, wobei Fig. 13 eine Seitenansicht und Fig. 14 und 15 Draufsichten auf verschiedene Varianten darstellen, und
Fig. 16 und 17 Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, bei denen die Laufbahnen in den ihnen zugeordneten Stationen enden.
Gemäß F i g. 1 sind vorerst bloß strichpunktiert
ίο eingezeichnete Laufbahnen 1 zwischen einem Parkhaus? mit mehreren Stockwerken, einem Abfertigungsgebäude (Terminal) T und den einzelnen Satellitenstationen S, in deren Nähe die Flugzeuge 3 abgestellt sind, angedeutet.
Die einzelnen Stationen 5 liegen strahlenförmig um das Abfertigungsgebäude T herum, jedoch in so ausreichender Entfernung voneinander, daß das Abstellen der Flugzeuge 3 um die einzelnen Stationen S herum nicht behindert wird. In allen genannten Ge-
ao bäuden P, T und S befinden sich Ein- und Aussteigstellen 2 einer Beförderungsanlage. Von den in den Stationen S angeordneten Ein- und Aussteigstellen 2 sind die um die Stationen S herum abzustellenden Flugzeuge 3 leicht, unter Umständen auch ohne Zu-
a5 hilfenahme weiterer Beförderungsmittel erreichbar.
Wie F i g. 2 zeigt, verlaufen die Laufbahnen 1 unterirdisch. Im Bereich der einzelnen Stationen 5 ist es möglich, die — nicht dargestellten — Fahrzeuge auf das Niveau der im Erdgeschoß der Gebäude befindlichen Ein- und Aussteigstellen 2, also auf die eigentliche Verkehrsebene des Flughafens anzuheben bzw. von dort wieder auf das Niveau der Laufbahnen 1 abzusenken.
F i g. 3 zeigt im Schema, wie dieses Anheben eines auf Rädern 5 in der Laufbahn 1 rollenden Fahrzeuges 4 in eine oberhalb der Laufbahn 1 angeordnete Ein- und Aussteigstelle 2 erfolgen kann.
Eine solche Ein- und Aussteigstelle 2 ist (etwa in Form einer Kabine) oberhalb der zugehörigen Laufen bahnl angeordnet. Sobald das Fahrzeug 4 auf der Laufbahn 1 unterhalb der Ein- und Aussteigstelle 2 eingelangt ist und stillsteht, wird es auf das höhere Niveau dieser Ein- und Aussteigstelle 2 angehoben, und es öffnen sich die an den Stirnseiten des Fahrzeuges 4 und der Ein- und Aussteigstelle 2 befindlichen Türen. Sobald das Ein- und Aussteigen beendet ist, wird das Fahrzeug 4 wieder in die Laufbahn 1 abgesenkt und kann seine Fahrt in der einen oder anderen Richtung fortsetzen, sofern es gerade woanders benötigt wird bzw. einen Impuls zu einer Zielfahrt erhalten hat. Selbstverständlich kann nicht nur das Anheben des Fahrzeuges 4, sondern auch das öffnen und Schließen der Türen, das Absenken des Fahrzeuges 4 und das Weiterfahren nach erfolgtem Absenken selbsttätig in Abhängigkeit vom gesteuerten Anhalten des Fahrzeuges 4 und auch in Abhängigkeit von den durch die Benutzung des Fahrzeuges 4 ausgelösten Impulsen gesteuert werden.
Das Anheben des Fahrzeuges 4 kann auf völlig beliebige Art durchgeführt werden. In den F i g. 4 bis 7 sind lediglich der Anschaulichkeit halber einige Möglichkeiten angedeutet. Gemäß Fig.4 ist im Boden der Laufbahn 1 eine ortsfeste Hubvorrichtung 6 vorgesehen, die das Fahrzeug 4 in Pfeilrichtung hochbefördert. Selbstverständlich könnte aber auch eine solche Hubvorrichtung 6 oberhalb der Ein- und Aussteigstelle 2 angeordnet werden. Jedenfalls soll F i g. 4 zeigen, daß die Hubvorrichtung 6 einen Teil
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der Station bilden kann und in diesem Falle ortsfest angeordnet ist.
Bei den in den Fig.5 bis 7 dargestellten Varianten ist hingegen die Hubvorrichtung 6 an den Fahrzeugen 4 selbst angeordnet.
Gemäß F i g. 5 wird bloß ein die Fluggäste aufnehmender Teil 4" des Fahrzeuges 4 angehoben, der mit den Rädern 5 versehene Fahrzeugträgerteil 4' bleibt auf der Laufbahn 1 stehen und trägt selbst jene Hubvorrichtungen 6, welche den beweglichen Fahrzeugteil 4" anheben bzw. in der Pfeilrichtung absenken.
F i g. 6 zeigt eine Variante, bei welcher das ganze Fahrzeug 4 mit Hubvorrichtungen 6 ausgestattet ist, die sich gegen den Boden der Laufbahn 1 abstützen. Das Fahrzeug 4 besitzt hierzu seitlich angeordnete Hubvorrichtungen6, z.B. hydraulisch betätigbare Stempel, und wird samt den Rädern 5 von der Laufbahn 1 abgehoben bzw. in der gezeigten Pfeilrichtung abgesenkt.
Schließlich zeigt Fig.7 eine Variante ähnlich jener der F i g. 5, bei welcher jedoch der bewegliche, abhebbare Fahrzeugteil 4" mit den Hubeinrichtungen 6 versehen ist, die sich gegen den Boden des Fahrzeugträgerteiles 4' abstützen, wenn der bewegliche Fahrzeugteil 4" angehoben werden soll. Bei dem in angedeuteter Pfeilrichtung erfolgenden Anheben stützt sich also der angehobene Fahrzeugteil 4" gegen den auf den Rädern 5 ruhenden, in der Laufbahn 1 verbleibenden Fahrzeugträgerteil 4' ab.
F i g. 8 und 9 zeigen zwei verschiedene Möglichkeiten, die in einer Station vereinigten Ein- und Aussteigstellen 2 für eine ganze Gruppe unmittelbar nebeneinander verlaufender paralleler Laufbahnen 1 in quer zur Richtung dieser Laufbahnen 1 verlaufenden Blöcken anzuordnen. Gemäß F i g. 8 bilden diese Ein- und Aussteigstellen 2 einen geschlossenen, senkrecht zur Richtung der Laufbahnen 1 angeordneten Block. Die zum Ein- und Aussteigen bestimmten Türen der Fahrzeuge 4 und/oder Ein- und Aussteigstellen 2 befinden sich jeweils an der einen oder anderen Seite dieses Blockes oder auch am besten an beiden Seiten, jedenfalls eng nebeneinander und sind infolgedessen gut übersichtlich und zugänglich.
An den Ein- und Aussteigstellen 2 sind zur Abgabe von Steuerimpulsen übliche Impulsgeber elektrischer oder elektronischer Bauart angeordnet. Betätigt ein Fahrgast zwecks Zielwahl einen z. B. zentralen Impulsgeber, um ein Fahrzeug 4 herbeizurufen, wird er angesichts der Übersichtlichkeit der Ein- und Aussteigstellen 2 so wie bei einer modernen Lift-Anlage unverzüglich feststellen können, in welcher Laufbahn 1 und bei welcher Ein- und Aussteigstelle 2 ein für seine Fahrwünsche geeignetes Fahrzeug 4 ankommen wird und durch welchen Zugang er dieses Fahrzeug betreten kann. Allenfalls kann für die Signalisierung der Ankunft und Ankunftsstelle dieses Fahrzeuges auch noch ein optisches oder akustisches Signal verwendet werden.
Das Fahrzeug 4 und der Block von Ein- und Aussteigstellen 2 können Zu- und Abgänge an beiden Seiten besitzen, wobei zweckmäßig eine Seite des Blockes von Ein- und Aussteigstellen 2 bloß dem Einsteigen, die andere Seite nur dem Aussteigen zu widmen ist, so daß sich die Fahrzeuge 4 über die Stirnseiten in kontinuierlichem Fluß entleeren und füllen.
Sofern die Fahrzeuge 4 aus irgendwelchen Gründen seitliche Ein- und Aussteige zusätzlich erhalten sollen, beispielsweise deshalb, weil sie auch in anderen, üblichen Stationen mit seitlichen Bahnsteigen Verwendung finden sollen, dann empfiehlt es sich, die Ein- und Aussteigstellen 2 gemäß F i g. 9 in einem Block anzuordnen. Hierbei sind diese Ein- vnd Aussteigstellen 2 gegeneinander in Längsrichtung der Laufbahnen 1 versetzt angeordnet, so daß sie einen zwar ebenfalls quer, jedoch unter einem Winkel gegen die Fahrbahnlängsrichtung angeordneten Block ίο verkörpern.
Die Seitenbereiche der Fahrzeuge 4 mit den Ein- und Ausstiegen werden dabei teilweise frei zugänglich, sobald die Fahrzeuge 4 auf das höhere oder tiefere Niveau der Ein- und Aussteigstellen 2 angehoben oder abgesenkt worden sind.
Die Fahrzeuge 4 können beliebig angetrieben werden. Vorzugsweise besitzen sie einen eigenen elektrischen oder elektromotorischen Antrieb und beziehen elektrische Energie z. B. aus Stromschienen, die — ao ebenso wie Schienen oder Kontakte zur Übermittlung der Steuerungsimpulse — längs der Laufbahnen 1 verlaufen. Es ist aber auch möglich, eine umlaufende Kette, ein Seil od. dgl. als mechanischen Antrieb längs der Laufbahn 1 vorzusehen, an dem sich jedes Fahrzeug 4 bedarfsweise einhängt und mitführen läßt.
Gemäß den Fig. 10 bis 12 sind die Laufbahnen 1 höher gelegen als die Ein- und Aussteigstellen 2. Die Fahrzeuge 4 bestehen aus absenkbaren bzw. anhebbaren Teilen 4" und je einem zugehörigen Fahrzeugträgerteil 4', der mit Laufrollen, Rädern 5 od. dgl. ausgestattet ist. Die Vorrichtungen 6 zum Anheben bzw. Absenken des kastenförmigen Fahrzeugteiles 4" sind lediglich schematisch angedeutet und können beliebiger Art sein.
Die Tragkonstruktion 7 für die oberhalb des allgemeinen Verkehrsniveaus eines Flughafens od. dgl. verlaufenden Laufbahnen 1 ist so ausgestaltet, daß unterhalb, nämlich in der allgemeinen Verkehrsebene, nutzbarer Raum verbleibt, z. B. für das Abstellen parkender Kraftfahrzeuges, die zwischen den Stützen 9 der Tragkonstruktion 7 Platz finden und von dieser Tragkonstruktion 7 überdacht werden.
Nach dem Absenken der Fahrzeugteile 4" (mit vertikalen Pfeilen in den Fig. 10 und 11 angedeutet) können die beförderten Personen diese Fahrzeuge 4 durch an deren Stirnseiten angeordnete Türen bzw. Ausgänge verlassen oder diese Fahrzeuge 4 in gleicher Weise betreten, wie dies mit horizontalen Pfeilen angedeutet ist.
Bei der in der F i g. 13 dargestellten Variante befinden sich die Laufbahnen 1 in der allgemeinen Verkehrsebene eines Flughafens od. dgl., und die Ein- und Aussteigstellen 2 befinden sich unterhalb dieser Laufbahnen 1, also unterirdisch. Der absenkbare Fahrzeugteil 4" wird mittels einer Hubvorrichtung 6 aus dem mit Rädern 5 ausgestatteten Fahrzeugträgerteil 4' abgesenkt, um den Personen in den unterirdischen Ein- und Aussteigstellen 2 das ungestörte Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Diese Ein- und Aussteigstellen 2 sind von der allgemeinen Verkehrsebene aus, in der sich auch die Laufbahnen 1 befinden, über Treppen 11, Rolltreppen, Rampen od. dgl. zugänglich. Der Zu- und Abgang der zu befördernden bzw. beförderten Personen kann fakultativ nach F i g. 14 oder 15 geregelt werden, wobei entweder beide Stirnseiten des Fahrzeuges 4 zum Ein- und Aussteigen benutzt werden oder nur die eine Stirn-
seite zum Einsteigen, die andere zum Aussteigen. Es können dabei Treppen 11 od. dgl. zu beiden oder nur zu einer Seite der Laufbahngruppe vorgesehen werden.
Gemäß F i g. 16 verbinden gruppenweise angeordnete, zueinander parallel und eng benachbart verlaufende Laufbahnen 1 eine zentrale Station T mit mehreren satellitenartig angeordneten Außenstationen S. In allen diesen Stationen T und S befinden sich wieder Ein- und Aussteigstellen 2 der Laufbahnen 1, und zwar jeweils dort, wo die einzelnen Laufbahnen 1 enden. An diesen Ein- und Aussteigstellen 2 können die in den Laufbahnen 1 verkehrenden (nicht dargestellten) Fahrzeuge über ihre Stirnseiten betreten bzw. verlassen werden, ohne daß dabei die Personen benachbarte Laufbahnen 1 überschreiten müssen.
Jeder Station S ist eine Gruppe von Laufbahnen 1 (dargestellt sind lediglich jeweils nur zwei Laufbahnen) zugeordnet, und deren Ein- und Aussteigstel-
len 2 sind gruppenweise zu einem quer zur Richtung der Laufbahnen 1 sich erstreckenden Block zusammengefaßt.
In der Variante nach Fig. 17 sind die Laufbahnen 1 zwischen den Stationen S und T als Hochbahnen oberhalb des Geländes geführt, etwa auf den Stüzen9 einer Tragkonstruktion?. Die Ein- und Aussteigstellen 2 hingegen befinden sich in den Stationen S ebenerdig und sind über Rampen 10 mit dem übrigen Bereich der Laufbahn 1 verbunden. Selbstverständlich wäre es aber auch möglich, die Laufbahnen 1 ebenerdig zu führen, die Ein- und Aussteigstellen 2 hingegen auf einer höheren Ebene anzuordnen oder auch unterirdisch vorzusehen. Wesentlich ist auch für diese Ausführungsvariante, daß die freie, unbehinderte Zugänglichkeit der Stirnseiten der Fahrzeuge bei den Ein- und Aussteigstellen 2 jedenfalls gewahrt bleibt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (17)

Patentansprüche:
1. Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughafen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltungs- sowie Industriezentren, die zur horizontalen Verbindung von Stationen eine Gruppe von mindestens zwei unmittelbar benachbart parallel zueinander verlaufende Laufbahnen für Fahrzeuge aufweist, die mit stirnseitigen Ein- und Ausstiegöffnungen versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die in den einzelnen Stationen ortsfest vorgesehenen Ein- und Ausstiegsstellen (2), in denen die Fahrzeuge (4) einer Laufbahn unabhängig von denen der benachbarten Laufbahn vom stirnseitigen niveaugleichen Bahnsteig zu betreten oder zu verlassen sind, im Grundriß mit den zugehörigen Laufbahnen (1) fluchtend zu in einer Ebene liegenden Blöcken vereinigt sind, die sich quer über die in einer anderen Ebene angeordneten Laufbahnen erstrekken und eine der Anzahl der Laufbahnen entsprechende Zahl von unmittelbar nebeneinander angeordneten Ein- und Aussteigstellen vereinigen, wobei Hubeinrichtungen (6) vorgesehen sind, um die Fahrzeuge oder zur Unterbringung von Personen oder Gütern geeignete Fahrzeugteile (4") von einer Ebene in die andere zu bringen.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fortbewegung der Fahrzeuge (4) längs der ihnen zugeordneten Laufbahnen (1) in Abhängigkeit von willkürlich und bedarfsweise abzugebenden Steuerimpulsen gesteuert ist.
3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abgabe von Steuerimpulsen an den Ein- und Aussteigstellen (2) Impulsgeber angeordnet sind.
4. Anlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) in den ihnen zugeordneten Stationen enden, wobei die Ein- und Aussteigstellen (2) nebeneinander angeordnet und den stirnseitig angeordneten Ein- und Ausstiegöffnungen der Fahrzeuge (4) zugeordnet sind.
5. Anlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Aussteigstellen (2) mit dem übrigen Bereich der ihnen zugehörigen Laufbahn (1) über Rampen (10) verbunden sind.
6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) ortsfest in den Stationen angeordnet sind.
7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) an den Fahrzeugen (4) angeordnet sind.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) an den Fahrzeugen (4) angeordnet sind, um einen der Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Teil (4") dieser Fahrzeuge anzuheben oder abzusenken.
9. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtungen (6) an einem der Unterbringung der zu befördernden Personen und Güter dienenden Fahrzeugteil (4") angeordnet sind, um diesen Teil gegen das Fahrzeug (4) oder gegen den Boden abstützend anzuheben oder abzusenken.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) in einer tieferen, unterhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen (2) verlaufenden Ebene angeordnet sind.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein- und Aussteigstellen (2) oberirdisch und die Laufbahnen (1) unterirdisch angeordnet sind.
12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) in einer höheren, oberhalb der Ebene der Ein- und Aussteigstellen (2) verlaufenden Ebene angeordnet sind.
13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) auf einer eigenen Tragkonstruktion (7) oberhalb der in einer allgemeinen Verkehrsebene befindlichen Ein- und Aussteigstellen (2) angeordnet sind.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (7) als Überdachung, Gebäude od. dgl., z. B. als Garage, ausgebildet und ausgebaut ist.
15. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Laufbahnen (1) in der allgemeinen Verkehrsebene und die Ein- und Aussteigstellen (2) in einer tieferen, unterirdischen Ebene befinden.
16. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche für Flughafen, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufbahnen (1) — nötigenfalls gruppenweise in mehrere Stränge verzweigt — zumindest ein allgemeines Abfertigungsgebäude (Γ) mit mehreren satellitenförmig angeordneten Stationen (5) verbinden, von denen aus die zu befördernden Fluggäste in ein für sie bestimmtes, in unmittelbarer Nähe dieser Stationen (S) abstellbares Flugzeug (3) gelangen können.
17. Anlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Abfertigungsgebäude (T) zweck Zubringung der mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, z. B. Kraftfahrzeugen, Bahnen u. dgl. einlangenden Fluggäste über gleichartige, vorzugsweise dieselben Laufbahnen (1) mit einer oder mehreren Garagen (P), einem Abstellplatz, einem Bahnhof od. dgl. verbunden ist.
DE19651505999 1964-12-02 1965-11-27 Anlage für den Personen- und Güterverkehr in Flughäfen, Einkaufs-, Sport- und Unterhaltung- sowie Industriezentren Expired DE1505999C3 (de)

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