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AT523076B1 - Seilbahnstation mit Sicherheitsschranke - Google Patents

Seilbahnstation mit Sicherheitsschranke Download PDF

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Publication number
AT523076B1
AT523076B1 ATA50345/2020A AT503452020A AT523076B1 AT 523076 B1 AT523076 B1 AT 523076B1 AT 503452020 A AT503452020 A AT 503452020A AT 523076 B1 AT523076 B1 AT 523076B1
Authority
AT
Austria
Prior art keywords
cable car
safety barrier
control unit
drive
sensor
Prior art date
Application number
ATA50345/2020A
Other languages
English (en)
Other versions
AT523076A4 (de
Inventor
Grassmuck Johannes
DÜR Gerd
Original Assignee
Innova Patent Gmbh
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority to ATA50345/2020A priority Critical patent/AT523076B1/de
Application filed by Innova Patent Gmbh filed Critical Innova Patent Gmbh
Priority to CN202180030245.7A priority patent/CN115427284B/zh
Priority to US17/996,916 priority patent/US20230159064A1/en
Priority to KR1020227040666A priority patent/KR20230002929A/ko
Priority to EP21721024.4A priority patent/EP4139180B1/de
Priority to AU2021260768A priority patent/AU2021260768A1/en
Priority to MX2022013256A priority patent/MX2022013256A/es
Priority to JP2022564081A priority patent/JP7488538B2/ja
Priority to CA3180813A priority patent/CA3180813A1/en
Priority to PCT/EP2021/060193 priority patent/WO2021214035A1/de
Priority to ARP210101064A priority patent/AR121897A1/es
Application granted granted Critical
Publication of AT523076B1 publication Critical patent/AT523076B1/de
Publication of AT523076A4 publication Critical patent/AT523076A4/de
Priority to CONC2022/0016667A priority patent/CO2022016667A2/es

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    • B61BRAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Abstract

Um den Betrieb einer Seilbahn zu vereinfachen und gleichzeitig einen sicheren Betrieb zu gewährleisten ist vorgesehen, dass in einer Seilbahnstation (1) zumindest eine öffenbare Sicherheitsschranke (2) vorgesehen ist, wobei in der Seilbahnstation (1) ein Sensor (3) zur Erkennung eines Öffnungszustands der zumindest einen Sicherheitsschranke (2) vorgesehen ist, der in Abhängigkeit des Öffnungszustandes ein Sensorsignal (Y) an eine Steuerungseinheit (4) eines Seilbahnantriebs (5) sendet, wobei die Steuerungseinheit (4) den Seilbahnantrieb in Abhängigkeit des erhaltenen Sensorsignals (Y) steuert, wobei die Steuerungseinheit (4) vorgesehen ist, den Seilbahnantrieb (5) bei Erhalt eines, einer Offenstellung der Sicherheitsschranke (2) entsprechenden Sensorsignals (Y) zu stoppen oder eine Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs (5) zu reduzieren, wobei die Sicherheitsschranke (2) eine fernbedienbare Betätigungseinheit (6) aufweist, die mittels einer Fernbedieneinheit (7) ansteuerbar ist, um die Sicherheitsschranke (2) aus der Offenstellung, in welcher der Seilbahnantrieb (5) gestoppt oder die Antriebsgeschwindigkeit reduziert ist, in eine Schließstellung zurückzuführen, in welcher der Seilbahnantrieb (5) wieder aktivierbar oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder erhöhbar ist.

Description

Beschreibung
SEILBAHNSTATION MIT SICHERHEITSSCHRANKE
[0001] Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnstation für zumindest eine Seilbahn, in der zumindest eine öffenbare Sicherheitsschranke vorgesehen ist, wobei in der Seilbahnstation ein Sensor zur Erkennung eines OÖffnungszustands der zumindest einen Sicherheitsschranke vorgesehen ist, der in Abhängigkeit des Öffnungszustandes ein Sensorsignal erzeugt und an eine Steuerungseinheit eines Seilbahnantriebs sendet, wobei die Steuerungseinheit den Seilbahnantrieb in Abhängigkeit des erhaltenen Sensorsignals steuert. Weiters betrifft die Erfindung ein Sicherheitssystem für eine Seilbahnstation mit einer öffenbaren Sicherheitsschranke, sowie ein Verfahren zum Betreiben zumindest einer Seilbahn mit zumindest einer Seilbahnstation, in der eine öffenbare Sicherheitsschranke angeordnet ist.
[0002] Seilbahnen dienen dem Personen- und/oder Materialverkehr, in der Regel zwischen zwei, oder auch mehreren Seilbahnstationen. Hierfür werden eine Anzahl von Seilbahnfahrzeugen, wie Sessel oder Kabinen, zwischen den Seilbahnstationen bewegt, entweder umlaufend oder im Pendelverkehr. Die Seilbahnfahrzeuge werden zwischen den Seilbahnstationen mittels zumindest eines Förderseiles bewegt. Das Seilbahnfahrzeug kann auf zumindest einem Tragseil, oder auch dem Förderseil, aufgehängt (Luftseilbahnen) sein oder auf Schienen oder dem Boden (Standseilbahnen) bewegbar angeordnet sein und mit zumindest einem Förderseil bewegt werden. Das Seilbahnfahrzeug kann aber auch lösbar oder fest am Förderseil geklemmt sein und mit dem Förderseil bewegt werden. Bei umlaufenden Seilbahnen werden die Seilbahnfahrzeuge in einer Seilbahnstation oftmals vom Förderseil abgekoppelt, beispielsweise mittels lösbarer Seilklemmen, und werden mit niedrigerer Geschwindigkeit durch die Seilbahnstation bewegt, um das Zuoder Aussteigen von Personen oder das Be- oder Entladen von Material zu erleichtern.
[0003] Innerhalb von Seilbahnstationen gibt es üblicherweise verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Zutrittsbeschränkungen. Beispielsweise können Bereiche vorgesehen sein, in denen der Zutritt sowohl für das Bedienpersonal der Seilbahn, als auch für Passagiere gestattet ist, beispielsweise ein Ein-/Ausstiegsbereich. Oftmals gibt es auch Bereiche, in denen ein Zutritt nur für das Bedienpersonal zulässig ist und in welchen der Zutritt für Passagiere nicht erlaubt bzw. nicht erwünscht ist. Das können beispielsweise Bereiche außerhalb des Ein-/Ausstiegsbereichs sein, in welchen zwar nicht unmittelbar eine Verletzungsgefahr droht, wo der Zugang aber z.B. aus betrieblichen Gründen für betriebsfremde Personen untersagt ist. Darüber hinaus kann es auch Bereiche in einer Seilbahnstation geben, in denen ein Zutritt aus Sicherheitsgründen für alle Personen untersagt ist, also sowohl für betriebsangehörige Personen wie das Bedienpersonal, als auch für betriebsfremde Personen wie Passagiere. Zu solchen Gefahrenbereichen zählen insbesondere Bereiche rund um den Antrieb, in denen sich bewegte Teile befinden und/oder Bereiche stromführender Teile.
[0004] Ein Betreten solcher Gefahrenbereiche kann zu schweren Verletzungen führen, weshalb diese in der Regel durch Sicherheitsschranken abgetrennt sind. Bisher wurden meist Sicherheitsschranken verwendet, welche beim Öffnen einen Not-Stopp des Antriebs der Seilbahn auslösen. Bei bekannten Seilbahnen ist es aufgrund von Sicherheitsbestimmungen meist vorgeschrieben, dass während des Betriebs der Seilbahn immer ein Bedienpersonal vor Ort ist, das den Betrieb überwacht und die Seilbahn steuert. Je nach Art und Größe der Anlage können eine oder mehrere Personen des Bedienpersonals anwesend sein, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Das Bedienpersonal steuert die Seilbahn dabei in der Regel aus einem Bedienraum, von wo aus auch ein guter Überblick über die zu überwachenden Bereiche, insbesondere Ein-/Ausstiegsbereiche und Gefahrenbereiche gegeben ist. Daneben unterstützt das Bedienpersonal die Passagiere in der Regel auch beim Ein-/ und Aussteigen in die Seilbahnfahrzeuge, wie z.B. in Sessel eines Sessellifts oder in Kabinen einer Kabinenbahn.
[0005] Wenn bisher eine Sicherheitsschranke ausgelöst wurde, beispielsweise weil ein Passagier versehentlich oder absichtlich unbeaufsichtigt einen abgetrennten Bereich betreten hat,
wurde automatisch ein Not-Stopp der Seilbahn ausgelöst und oftmals zugleich auch ein Alarm ausgelöst. Beispielsweise kann das Auslösen durch einen mechanischen Kontaktschalter erfolgen, der beim Offnen der Sicherheitsschranke betätigt wird. Der Kontaktschalter unterbricht beispielsweise die Energieversorgung des Seilbahnantriebs, sodass der Antrieb sofort gestoppt wird. Das ohnehin im Bereich der Seilbahnstation anwesende Bedienpersonal überprüft in der Regel persönlich den Bereich um die Sicherheitsschranke, um festzustellen, unter welchen Umständen und durch wen die Sicherheitsschranke geöffnet wurde. Nachdem die Überprüfung abgeschlossen wurde und gewährleistet ist, dass sich keine Personen mehr im verbotenen Bereich befinden kann der Betrieb der Seilbahn fortgesetzt werden. Dazu wurde die Sicherheitsschranke vom Betriebspersonal bisher manuell in die Schließstellung zurückgeführt, wodurch der elektrische Kontakt durch den Kontaktschalter wiederhergestellt wurde. Das Wiederanfahren der Seilbahn erfolgt dabei in der Regel ebenfalls manuell, beispielsweise über die Steuerung im Bedienraum der Seilbahnstation.
[0006] Durch die technische Weiterentwicklung im Bereich der Automatisierungstechnik geht der Trend im Bereich des Transportwesens in den letzten Jahren in Richtung automatisiertem Betrieb. Beispielsweise sind in manchen Städten bereits fahrerlose U-Bahnen in Betrieb und in innerbetrieblichen Transportprozessen werden bereits oftmals vollautomatisierte Anlagen verwendet. Bei solchen Anlagen läuft die Steuerung des Transportprozesses vollautomatisch und Personal ist im Wesentlichen nur noch für die Uberwachung eines reibungslosen Betriebs und ggf. für Notfälle erforderlich. Auch im bisher eher personalintensiven Bereich der Seilbahnen ist man daher bestrebt, einen möglichst automatisierten Betrieb zu ermöglichen bzw. auf dem Weg dahin sukzessive mit weniger Bedienpersonal auszukommen.
[0007] Ausgehend vom Stand der Technik ist es damit eine Aufgabe der gegenständlichen Erfindung den Betrieb einer Seilbahn zu vereinfachen und gleichzeitig einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
[0008] Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Steuerungseinheit vorgesehen ist, den Seilbahnantrieb bei Erhalt eines, einer Offenstellung der Sicherheitsschranke entsprechenden Sensorsignals zu stoppen oder eine Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs zu reduzieren, wobei die Sicherheitsschranke eine fernbedienbare Betätigungseinheit aufweist, die mittels einer Fernbedieneinheit ansteuerbar ist, um die Sicherheitsschranke aus der Offenstellung, in welcher der Seilbahnantrieb gestoppt oder die Antriebsgeschwindigkeit reduziert ist, in eine Schließstellung zurückzuführen, in welcher der Seilbahnantrieb wieder aktivierbar oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder erhöhbar ist. Dadurch ist es nicht mehr wie bisher erforderlich, dass das Bedienpersonal die Sicherheitsschranke manuell in die Schließstellung zurückführen muss, sondern dies kann nunmehr aus der Ferne erfolgen. Dadurch kann der Antrieb bei Betätigung der Sicherheitsschranke wie bisher üblich vollständig gestoppt werden oder es könnte auch ein Betrieb mit verringerter Geschwindigkeit erfolgen, beispielsweise wenn nicht unmittelbar eine Verletzungsgefahr bei Betreten des versperrten Bereichs droht. Nach dem ferngesteuerten Zurückführen der Sicherheitsschranke kann der Seilbahnantrieb beispielsweise von einem Bedienraum innerhalb der Seilbahnstation wieder aktiviert oder die Geschwindigkeit wieder erhöht werden.
[0009] Vorzugsweise ist die Steuerungseinheit vorgesehen, nach dem fernbedienten Zurückführen der Sicherheitsschranke von der Offenstellung in die Schließstellung durch die Betätigungseinheit, den Seilbahnantrieb bei Erhalt eines, der Schließstellung entsprechenden Sensorsignals automatisch wieder zu aktivieren oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder zu erhöhen. Dadurch kann im Wesentlichen ein zumindest teilautomatisierter Betrieb ermöglicht werden, weil durch das fernbediente Schließen der Sicherheitsschranke zugleich der Betrieb der Seilbahn wieder aufgenommen werden kann, ohne dass eine separate Aktivierung erfolgen muss.
[0010] Vorzugsweise ist in der Seilbahnstation und/oder außerhalb der Seilbahnstation auch eine Alarmeinheit vorgesehen, um bei Erkennung der Offenstellung der Sicherheitsschranke durch den Sensor einen vorzugsweise optischen und/oder akustischen Alarm auszulösen. Dadurch können das Bedienpersonal und/oder ggf. andere Passagiere alarmiert werden.
[0011] Vorzugsweise ist die Betätigungseinheit der Sicherheitsschranke drahtlos und/oder drahtgebunden über zumindest eine stationäre und/oder tragbare Fernbedieneinheit ansteuerbar. Vorzugsweise ist dazu zumindest eine stationäre und/oder tragbare Fernbedieneinheit in der Seilbahnstation und/oder außerhalb der Seilbahnstation angeordnet. Die stationäre und/oder tragbare Fernbedieneinheit ist vorzugsweise in einem Bedienraum innerhalb der Seilbahnstation und/oder in einem Zentralbedienraum für mehrere Seilbahnstationen angeordnet ist. Als tragbare Fernbedieneinheit kann in vorteilhafter Weise ein Mobiltelefon oder einen tragbaren Computer vorgesehen sein. Dadurch kann eine sehr flexible, lokal unabhängige Ansteuerung der Sicherheitsschranke geschaffen werden. Damit ist es nicht mehr wie bisher erforderlich, dass das Bedienpersonal persönlich die Sicherheitsschranke zurückstellen muss, sondern dies kann vom einem Bedienraum oder einem Zentralbedienraum aus erfolgen oder von jedem beliebigen Ort über ein mobiles Gerät.
[0012] Der Sensor ist vorzugsweise drahtlos oder drahtgebunden mit der Steuerungseinheit verbunden. Insbesondere durch eine drahtlose Verbindung wird ein sehr einfaches System mit einem geringen Installationsaufwand geschaffen.
[0013] Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist als Sensor ein Kamerasystem mit zumindest einer Kamera und mit einer Auswerteeinheit vorgesehen, wobei zumindest die Sicherheitsschranke im Aufnahmebereich der zumindest einen Kamera angeordnet ist, wobei die Auswerteeinheit vorgesehen ist, die von der zumindest einen Kamera aufgenommenen Bilder auszuwerten, um den Öffnungszustand der Sicherheitsschranke zu erkennen und das Sensorsignal an die Steuerungseinheit zu senden. Dadurch kann die Erkennung des Öffnungszustandes mittels Bilderkennung erfolgen, wodurch kein separater Sensor mehr direkt an der Sicherheitsschranke angeordnet sein muss. In vorteilhafter Weise können dadurch beispielsweise auch mehr als eine Sicherheitsschranke mit dem Kamerasystem überwacht werden.
[0014] Vorzugsweise ist in der Seilbahnstation zumindest eine Kamera vorgesehen, wobei die zumindest eine Sicherheitsschranke im Aufnahmebereich der zumindest einen Kamera angeordnet ist, wobei in der Seilbahnstation, vorzugsweise in einem Bedienraum, und/oder außerhalb der Seilbahnstation, vorzugsweise Zentralbedienraum für mehrere Seilbahnstationen, eine Anzeigeeinheit zur Anzeige von durch die Kamera aufgenommene Bilder und/oder Videos vorgesehen ist. Dadurch kann das Bedienpersonal den Bereich der Sicherheitsschranke z.B. aus dem Bedienraum aus optisch überwachen und die Sicherheitsschranke mit der Fernbedieneinheit in die Schließstellung zurückführen, wenn kein Gefahrenpotential mehr erkannt wird.
[0015] Als Sensor kann alternativ oder zusätzlich auch ein im Bereich der Sicherheitsschranke angeordneter mechanischer Kontaktschalter, induktiver Sensor, kapazitiver Sensor, Lichtschranke, Lasersensor, Magnetsensor oder Ultraschallsensor vorgesehen sein. Dadurch kann je nach Anwendung ein geeigneter Schalter verwendet werden, beispielsweise kann in einem ungeschützten Bereich ein witterungsbeständiger Sensor verwendet werden. Es könnte auch ein redundantes System geschaffen werden, wenn zusätzlich zum Kamerasystem ein weiterer Sensor vorgesehen wird, wodurch die Ausfallssicherheit und folglich die Sicherheit des Betriebs der Seilbahn erhöht werden kann. Dadurch kann ein relativ einfaches und robustes System geschaffen werden.
[0016] Die Aufgabe wird zudem mit einem Sicherheitssystem dadurch gelöst, dass die Sicherheitsschranke eine fernbedienbare Betätigungseinheit aufweist, um die Sicherheitsschranke mit einer Fernbedieneinheit aus einer Offenstellung in eine Schließstellung zurückzuführen.
[0017] Die Aufgabe wird weiters mit einem Verfahren zum Betreiben einer Seilbahn dadurch gelöst, dass der Seilbahnantrieb durch die Steuerungseinheit gestoppt wird oder eine Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs reduziert wird, wenn die Sicherheitsschranke aus einer Schließstellung in eine Offenstellung verlagert wird, wobei die Sicherheitsschranke mittels einer Fernbedieneinheit aus der Offenstellung, in welcher der Seilbahnantrieb gestoppt oder die Antriebsgeschwindigkeit reduziert ist, in die Schließstellung zurückgeführt wird, in welcher der Seilbahnantrieb wieder aktivierbar oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder erhöhbar ist.
[0018] Die gegenständliche Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Figuren 1 bis 3 näher erläutert, die beispielhaft, schematisch und nicht einschränkend vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung zeigt. Dabei zeigt
[0019] Fig. 1 eine Seilbahnstation einer Seilbahn in Draufsicht, [0020] Fig. 2 eine Seilbahnstation für drei Seilbahnen in einer Draufsicht
[0021] Fig. 3 mehrere örtlich getrennte Seilbahnstationen für jeweils eine Seilbahn mit einem Zentralbedienraum.
[0022] In Fig.1 ist eine Seilbahnstation 1 einer als Kabinenbahn ausgeführten Seilbahn S dargestellt. Der grundsätzliche Aufbau und die Funktion einer Seilbahnstation 1 sind bekannt, weshalb auf eine detaillierte Beschreibung an dieser Stelle verzichtet wird. Die Darstellung ist daher stark vereinfacht und es sind nur die für die Erfindung wesentlichen Komponenten dargestellt. Die Seilbahn S weist mehrere Seilbahnfahrzeuge F auf, die mit einem Förderseil 12 bewegt werden. Im dargestellten Beispiel ist die Seilbahn S als Umlaufbahn ausgeführt, bei der die Seilbahnfahrzeuge F fest oder lösbar mit dem Förderseil 12 gekoppelt sind. Das Förderseil ist hier um 180° um eine Umlaufscheibe 13 umgelenkt und wird von der Umlaufscheibe 13 angetrieben. Dazu ist ein Seilbahnantrieb 5, beispielsweise ein elektrischer Antrieb vorgesehen, der die Umlaufscheibe 13 antreibt. Natürlich ist dies nur beispielhaft und es können auch mehrere Seilbahnstationen 1 in der Seilbahn vorgesehen sein, beispielsweise zwei Endstationen und eine oder mehrere Mittelstationen, wobei in jeder Seilbahnstation ein Seilbahnantrieb 5 vorgesehen sein kann. Auch eine Umlenkung um weniger als 180° wäre grundsätzlich denkbar. In der Regel sind meist zumindest zwei Seilbahnstationen vorgesehen, zwischen denen die Seilbahnfahrzeuge F verkehren, beispielsweise um Personen P und/oder Objekte zu transportieren, wobei in zumindest in einer Seilbahnstation 1 ein Seilbahnantrieb 5 vorgesehen ist.
[0023] In der Seilbahnstation 1 ist eine Steuerungseinheit 4 vorgesehen, die mit dem Seilbahnantrieb 5 der Seilbahn S verbunden ist oder darin integriert ist. Mit der Steuerungseinheit 4 kann der Seilbahnantrieb 5 gesteuert werde, um die Bewegung der Umlaufscheibe 13 und folglich die Bewegung des Förderseils 12 zu steuern. Dadurch kann die Geschwindigkeit gesteuert werden, mit der die Seilbahnfahrzeuge F bewegt werden, wenn diese mit dem Förderseil 12 verbunden sind. Bekannterweise können die Seilbahnfahrzeuge F einer Umlaufbahn bei der Einfahrt in eine Seilbahnstation 1 auch vom Förderseil 12 abgekoppelt werden, um unabhängig von der Geschwindigkeit des Förderseils 12 mit einer meist niedrigeren Geschwindigkeit durch die Seilbahnstation 1 bewegt werden zu können. Bei der Ausfahrt aus der Seilbahnstation 1 können die Seilbahnfahrzeuge F wieder mit dem Förderseil 12 gekoppelt werden. Dadurch kann ein bequemeres Ein/- Aussteigen in die Seilbahnfahrzeuge F innerhalb der Seilbahnstation 1 ermöglicht werden und durch die unverändert hohe Geschwindigkeit des Förderseils 12 kann trotzdem eine hohe Förderleistung erzielt werden. Im abgekoppelten Zustand können die Seilbahnfahrzeuge F beispielsweise mittels Rollen auf einer (nicht dargestellten) Führungsschiene geführt werden, die in einem oberen Bereich der Seilbahnstation 1 angeordnet ist. Der Antrieb der vom Förderseil 12 abgekoppelten Seilbahnfahrzeuge F während der Bewegung innerhalb der Seilbahnstation 1 kann beispielsweise über einen bekannten Reibantrieb erfolgen. Im Rahmen der Erfindung steuert die Steuerungseinheit 4 daher nicht nur den Antrieb des Förderseils 12, sondern insbesondere auch den Antrieb der Seilbahnfahrzeuge F im abgekoppelten Zustand innerhalb der Seilbahnstation 1.
[0024] In der Regel ist in einer Seilbahnstation 1 auch ein Bedienraum 9 vorgesehen, von dem aus das zuständige Bedienpersonal B die Seilbahn, insbesondere den Seilbahnantrieb 5 steuert. Dazu kann beispielsweise ein Steuerungspult 14 im Bedienraum 9 vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Computers, das mit der Steuerungseinheit 4 verbunden ist. Der Bedienraum 9 ist üblicherweise so angeordnet, dass das für den Betrieb der Seilbahn S zuständige Bedienpersonal B die wesentlichen Bereiche, insbesondere einen Ein- und/oder Ausstiegsbereich einsehen kann. Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, welches unter Umständen die Sicherheit für Personen gefährdet, beispielsweise wenn ein Passagier beim Ein-/Ausstieg in/aus einem Seilbahnfahrzeug F zu Sturz kommt, kann das Bedienpersonal B einschreiten und den Seilbahn-
antrieb 5 über das Steuerungspult 14 beispielsweise stoppen oder zumindest die Geschwindigkeit reduzieren.
[0025] In bekannter Weise können in der Seilbahnstation 1 auch eine oder mehrere öffenbare Sicherheitsschranken 2 vorgesehen sein, um zu detektieren, ob sich eine Person oder ein Objekt in unzulässiger Weise in einem bestimmten Bereich befindet bzw. in diesen eindringt. Eine solche Sicherheitsschranke 2 ist oftmals in Bereichen angeordnet, die für die Sicherheit besonders kritisch sind, beispielsweise im Bereich des Seilbahnantriebs 5 der Seilbahn S, in dem sich bewegte Teile befinden. Eine Sicherheitsschranke 6 ist oftmals auch in einem Ausfahrtsbereich der Seilbahn S angeordnet, in dem die Seilbahnfahrzeuge F wieder mit dem Förderseil 12 gekoppelt werden, um die Geschwindigkeit wieder zu erhöhen.
[0026] Im Ausfahrtsbereich einer Kabinenbahn kann die Sicherheitsschranke 2 z.B. zur Konturkontrolle der Kabine verwendet werden. Die Form der Sicherheitsschranke 2 kann hierbei beispielsweise in einer im Wesentlichen komplementären Weise an die Außenkontur der Kabinen, oder eines Teils davon, angepasst sein. Im Normalbetrieb passieren die Seilbahnfahrzeuge F die Sicherheitsschranke 2 mit einem möglichst geringen Abstand zwischen der Kabine und der Sicherheitsschranke 2 quer zur Fahrtrichtung, ohne dass die Sicherheitsschranke 2 betätigt bzw. ausgelöst wird. Während des Betriebs der Seilbahn S kann es aber zu bestimmten Gefahrensituationen kommen, z.B. wenn eine Kabinentür nicht oder nicht vollständig verriegelt wurde, ein Gegenstand in der Kabinentür eingeklemmt ist oder eine Person vom Seilbahnfahrzeug mitgeschleift wird, etc. In diesen Fällen stimmt die Außenkontur der Kabine, oder eines Teils davon, meist nicht mehr mit der Kontur der Kabine im Normalbetrieb überein. In Folge wird die Sicherheitsschranke 2 betätigt, indem sie z.B. durch die seitlich vorstehende (weil nicht vollständig geschlossene) Kabinentür, den Gegenstand oder die Person betätigt bzw. ausgelöst wird und aus einer im Normalbetrieb vorliegenden Schließstellung in eine Offenstellung verlagert wird.
[0027] Es können aber auch Bereiche einer Seilbahnstation 1 mittels einer Sicherheitsschranke 6 abgetrennt werden, die zwar hinsichtlich der persönlichen Sicherheit bzw. Verletzungsgefahr unkritisch sind, zu denen allerdings beispielsweise ein Zugang für betriebsfremde Personen, z.B. Passagiere aus betrieblichen Gründen nicht gestattet ist. Insbesondere in Bereichen, die besonders sicherheitsrelevant sind und/oder die vom Bedienpersonal B nur schlecht einsehbar sind, können Sicherheitsschranken 2 vorteilhaft sein. Als Sicherheitsschranke 2 können grundsätzlich viele verschiedene Elemente verwendet werden, die geeignet sind, einen Durchgang oder eine Passage abzusperren, beispielsweise Türen, Balken, etc. Die konkrete Ausgestaltung einer Sicherheitsschranke 2 ist für die Erfindung jedoch unerheblich.
[0028] Im dargestellten Beispiel in Fig.1 sind drei Sicherheitsschranken 2 angeordnet. Eine Sicherheitsschranke 2 ist hier im Bereich des Seilbahnantriebs 5 unter halb der Umlaufscheibe 13 angeordnet, um den Zugang zum Antrieb, insbesondere zu den bewegten Teilen des Antriebs zu versperren. Zur besseren Erkennbarkeit der Komponenten ist die Umlaufscheibe 13 im Bereich der Sicherheitsschranke aufgebrochen dargestellt. Eine weitere Sicherheitsschranke 2 ist im Ausfahrtsbereich der Seilbahnstation 1 angeordnet, in dem die Seilbahnfahrzeuge F wieder mit dem Förderseil 12 gekoppelt werden, um die Geschwindigkeit der Seilbahnfahrzeuge F von der geringen Geschwindigkeit innerhalb der Seilbahnstation 1, auf eine relativ dazu höhere Geschwindigkeit des Förderseils 12 zu erhöhen. Die Sicherheitsschranke 2 im Ausfahrtsbereich kann z.B. zur Konturkontrolle der Seilbahnfahrzeuge F vorgesehen sein, wie oben erläutert wurde. Die dritte Sicherheitsschranke 2 ist angrenzend an den Bedienraum 9 angeordnet und trennt den für Passagiere zugänglichen Ein-/Ausstiegsbereich von einem Bereich ab, zu dem ein Zugang für betriebsfremde Personen, insbesondere Passagiere nicht gestattet ist.
[0029] Eine Sicherheitsschranke 2 ist im Normalbetrieb der Seilbahn S grundsätzlich in einer Schließstellung, in welcher der Durchgang versperrt ist und kann z.B. bei Betätigung durch eine Person oder ein Objekt aus der Schließstellung in eine Offenstellung verlagert werden. Jeder Sicherheitsschranke 2 ist ein Sensor 3 zugeordnet, mit dem der Offnungszustand der jeweiligen Sicherheitsschranke 2 detektiert werden kann. Der Sensor 3 ist mit der Steuerungseinheit 4 verbunden und sendet in Abhängigkeit des Offnungszustands ein Sensorsignal Y an die Steuerungs-
einheit 4. Die Signalübertragung kann dabei drahtgebunden erfolgen oder auch drahtlos. Die Steuerungseinheit 4 verarbeitet das erhaltene Sensorsignal Y und steuert den Seilbahnantrieb 5 in Abhängigkeit des Sensorsignals Y. Im einfachsten Fall kann als Sensor 3 beispielsweise ein im Bereich der Sicherheitsschranke 2 angeordneter mechanischer Kontaktschalter, induktiver Sensor, kapazitiver Sensor, Lichtschranke, Lasersensor, Magnetsensor oder Ultraschallsensor vorgesehen sein, wie an der Sicherheitsschranke 2 im Bereich des Antriebs in Fig.1 angedeutet ist.
[0030] Wird die Sicherheitsschranke 2 betätigt, indem sie aus der Schließstellung in eine Offenstellung verlagert wird, erkennt der Sensor 3 die Offenstellung und sendet ein entsprechendes Sensorsignal Y an die Steuerungseinheit 4. Im einfachsten Fall kann dies z.B. bedeuten, dass der Kontakt eines Kontaktschalters unterbrochen wird. Die Steuerungseinheit 4 kann bei Erhalt des, der Offenstellung entsprechenden Sensorsignals Y beispielsweise einen Notstopp des Seilbahnantriebs 5 auslösen. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine Sicherheitsschranke 2 eines hinsichtlich der Verletzungsgefahr besonders kritischen Bereichs betätigt wird, beispielsweise im Bereich des Seilbahnantriebs 5 in Fig.1 oder im Ausfahrtsbereich der Seilbahnfahrzeuge F aus der Seilbahnstation 1. Bei weniger kritischen Bereichen könnte aber z.B. auch lediglich eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Seilbahnantriebs 5 erfolgen.
[0031] Bisher wurde bei Betätigung einer Sicherheitsschranke 2 in der Regel ein Notstopp der Seilbahn S ausgelöst, beispielsweise, weil die Sicherheitsschranke 2 im Ausfahrtsbereich von einem Passagier betätigt wurde, der möglicherweise zu spät zu einem Seilbahnfahrzeug F zusteigen wollte. Eine Betätigung könnte aber beispielsweise auch von einem Objekt erfolgen, wie z.B. einem in der Tür einer Kabine eingeklemmten Gegenstandes. Das zuständige Bedienpersonal B hat bisher eine persönliche Sichtung des Bereichs der jeweiligen Sicherheitsschranke 2 vorgenommen und die Ursache für das Auslösen der Sicherheitsschranke 2 identifiziert. Wenn ein ordnungsgemäßer Zustand festgestellt oder wiederhergestellt wurde, wurde die Sicherheitsschranke 2 manuell per Hand geschlossen. Der Seilbahnantrieb 5 wurde danach von der gleichen oder einer anderen Person des zuständigen Betriebspersonals B ebenfalls manuell wieder aktiviert, üblicherweise vom Bedienraum 9 der Seilbahnstation 1 aus. Speziell bei längeren Wegen zwischen dem Bedienraum 9 und einer Sicherheitsschranke 2 und wenn die Bedienung und Uberwachung z.B. nur von einer Person des Bedienpersonals B durchgeführt wird, kann dies zu relativ langen Wartezeiten kommen, bis der Betrieb der Seilbahn S wieder aufgenommen werden kann.
[0032] Im Rahmen der Erfindung ist daher zumindest einer Sicherheitsschranke 2 eine fernbedienbare Betätigungseinheit 6 zugeordnet, mit der die Sicherheitsschranke 2 ohne manuellen Eingriff mittels einer geeigneten Fernbedieneinheit 7 aus der Ferne aus dem Zustand der Offenstellung wieder in den Zustand der Schließstellung zurückverlagert werden kann. Im Beispiel gemäß Fig.1 ist jeder der drei dargestellten Sicherheitsschranken 2 eine fernbedienbare Betätigungseinheit 6 zugeordnet. „Fernbedienung“ oder aus der „Ferne“ bedeutet dabei in diesem Zusammenhang insbesondere, dass auf die Sicherheitsschranke 2 mittels der Betätigungseinheit 6 eingewirkt werden kann, um die Sicherheitsschranke 2 aus der Offenstellung wieder in die Schließstellung zurückzuverlagern, ohne dass sich dafür eine Person des Bedienpersonals vor Ort an der Sicherheitsschranke 2 befinden muss. Unter der Schließstellung der Sicherheitsschranke 2 ist im Rahmen der Erfindung allgemein eine Position der Sicherheitsschranke 2 im Normalzustand zu verstehen, in dem ein uneingeschränkter Normalbetrieb der jeweiligen Seilbahn S möglich ist. Unter der Offenstellung ist im Rahmen der Erfindung allgemein jede beliebige von der Schließstellung abweichende Position der Sicherheitsschranke 2 zu verstehen, durch die ein eingeschränkter Betrieb der Seilbahn S ausgelöst wird. Die Schließstellung und die Offenstellung werden mittels des zumindest einen Sensors 3 detektiert.
[0033] Als Fernbedieneinheit 7 kann dabei z.B. eine stationäre Fernbedieneinheit 7a vorgesehen sein, die beispielsweise im Bedienraum 9 der Seilbahnstation 1 oder in einer räumlich von der Seilbahn getrennten Steuerzentrale angeordnet ist und von einer Person im Bedienraum 9 oder Steuerzentrale bedient wird. Als Steuerzentrale kann beispielsweise ein zentraler Zentralbedienraum 17 vorgesehen sein, der zur Steuerung mehrerer örtlich voneinander getrennten Seilbahnen vorgesehen ist, wie in Fig.3 noch im Detail erläutert wird. Die stationäre Fernbedieneinheit 7a
kann beispielsweise im Steuerungspult 14 integriert sein. Es könnte aber auch eine mobile Fernbedieneinheit 7b vorgesehen sein, mittels der die Betätigungseinheit 6 örtlich unabhängig vom Bedienraum 9 angesteuert werden kann, wie in Fig.1 links oben angedeutet ist. Denkbar wäre z.B. ein geeignetes Mobiltelefon, wie z.B. ein Smartphone oder ein geeigneter tragbarer Computer, wie z.B. ein Tablet-Computer oder ähnliches.
[0034] Die Betätigungseinheit 6 kann beispielsweise eine geeignete Antriebseinheit, wie z.B. einen elektrischen Antrieb aufweisen, über den die Rückstellung der Sicherheitsschranke 2 erfolgt. Selbstverständlich sind auch andere Antriebe, wie hydraulische, pneumatische, elektromagnetische Antriebe, möglich. Die Ansteuerung der Betätigungseinheit 6 kann direkt erfolgen, indem Steuerungssignale unmittelbar von der Fernbedieneinheit 7 an die Betätigungseinheit 6 gesendet werden. Dies Signalübertragung kann dabei drahtlos erfolgen, beispielsweise über Funk, oder herkömmlich drahtgebunden, z.B. über eine elektrische Leitung. Die Ansteuerung kann aber auch indirekt zentral über die Steuerungseinheit 4 erfolgen, indem die Steuerungssignale von der Fernbedieneinheit 7 an die Steuerungseinheit 4 übermittelt werden und die Steuerungseinheit 4 die Betätigungseinheit 6 ansteuert.
[0035] Nachdem die Sicherheitsschranke 2 per Fernbedieneinheit 7 wieder in die Schließstellung zurückverlagert wurde, wird die Schließstellung vom Sensor 3 detektiert und ein entsprechendes Sensorsignal Y wird an die Steuerungseinheit 4 übermittelt. Dadurch ist der betriebsbereite Zustand wiederhergestellt, in dem der Seilbahnantrieb 5 wieder gestartet werden kann oder die Geschwindigkeit wieder erhöht werden kann, beispielsweise durch eine manuelle Steuerung durch das Bedienpersonal B. Vorzugsweise startet die Steuerungseinheit 4 den Seilbahnantrieb 5 bei Erhalt des, der Schließstellung entsprechenden Sensorsignals Y allerdings selbstständig automatisch oder erhöht die Geschwindigkeit des Seilbahnantriebs 5, je nachdem, ob der Antrieb beim Öffnen der Sicherheitsschranke 2 gestoppt oder lediglich die Geschwindigkeit reduziert wurde. Wichtig ist, dass ein Start des Seilbahnantriebs 5 oder eine Erhöhung der Geschwindigkeit nur dann möglich ist, wenn die Sicherheitsschranke 2 wieder in die Schließstellung verlagert wurde, also die Sicherheitsschranke 2 wieder den Normalzustand eingenommen hat. In der Offenstellung ist dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Vorteilhafterweise wird die Betätigungseinheit 6 zum Schließen der Sicherheitsschranke 2 erst betätigt, nachdem sich das Bedienpersonal B vergewissert hat, dass keine Gefahr im Bereich der jeweiligen Sicherheitsschranke 2 mehr vorliegt.
[0036] Wenn der Bereich der aktivierten Sicherheitsschranke 2 beispielsweise nicht oder nur schlecht einsehbar ist, kann es vorteilhaft sein, wenn die Sicherheitsschranke 2 durch eine Kamera 10 überwacht wird. Die Sicherheitsschranke 2 ist dabei im Aufnahmebereich der Kamera 10 angeordnet und die aufgenommen Bilder werden, vorzugsweise in Form eines Videos z.B. auf eine geeignete Anzeigeeinheit übertragen, z.B. auf einen Monitor im Bedienraum 9 oder auf die (z.B. stationäre oder mobile) Fernbedieneinheit 7. Das Bedienpersonal B kann die Situation dann direkt aus dem Bedienraum 9 oder mittels der Fernbedieneinheit 7 überwachen und die Sicherheitsschranke 2 mittels der Fernbedieneinheit 7 in die Schließstellung verlagern, um so die Seilbahn S wieder in Betrieb zu nehmen, insbesondere den Seilbahnantrieb 5 zu aktivieren. Dadurch kann ein vorteilhafter teilautomatisierter Betrieb der Seilbahn S erreicht werden und die Wartezeiten bis zur Wiederinbetriebnahme der Seilbahn S können bei gleichbleibender Sicherheit verkürzt werden.
[0037] In der Seilbahnstation 1 ist vorzugsweise auch eine Alarmeinheit 8 vorgesehen, welche bei Erhalt des, der Offenstellung entsprechenden Sensorsignals Y ein vorzugsweises optisches oder akustisches Alarmsignal auslöst. Auch hier könnte eine direkte, drahtlose oder drahtgebundene Übertragung des Sensorsignals Y an die Alarmeinheit 8 erfolgen oder die Alarmeinheit 8 kann indirekt über die Steuerungseinheit 4 angesteuert werden, welche das Sensorsignal Y erhält. Beispielsweise könnte als Alarmeinheit 8 eine Art Sirene vorgesehen sein, um das Auslösen einer Sicherheitsschranke 2 zu signalisieren. Es könnte auch z.B. zusätzlich oder alternativ eine Signallampe, beispielsweise eine Rundumleuchte vorgesehen sein. Vorzugsweise kann je Sicherheitsschranke 2 eine Signallampe angeordnet sein, sodass die Erkennung der jeweils aktivierten Sicherheitsschranke 2 erleichtert wird. Eine Alarmeinheit 8 könnte aber z.B. auch außer-
71717
halb der Seilbahnstation 1 angeordnet sein, z.B. in einem Zentralbedienraum 17 (Fig.3).
[0038] Besonders vorteilhaft ist es, wenn als Sensor 3 ein Kamerasystem K verwendet wird, das zumindest eine Kamera 10 und eine Auswerteeinheit 11 aufweist. Die Kamera 10 ist dabei so angeordnet, dass zumindest eine Sicherheitsschranke 2 im Aufnahmebereich A der zumindest einen Kamera 10 angeordnet ist. Wenn es von der räumlichen Anordnung möglich ist, können natürlich auch mehrere Sicherheitsschranken 2 im Aufnahmebereich A einer Kamera 10 angeordnet sein, wie in Fig.1 gestrichelt angedeutet ist. Die Auswerteeinheit 11 ist vorgesehen, die von der zumindest einen Kamera 10 aufgenommenen Bilder auszuwerten, um den Offnungszustand der Sicherheitsschranke/n 2 zu erkennen und ein, dem Öffnungszustand entsprechendes Sensorsignal Y an die Steuerungseinheit 4 zu senden.
[0039] In der Auswerteeinheit 11 ist dazu in bekannter Weise eine Bilderkennung implementiert, z.B. in Form von Hard- und/oder Software welche dazu ausgelegt ist, den Öffnungszustand der jeweiligen Sicherheitsschranke 2 zu detektieren. Die Verwendung solcher Kamerasysteme K ist im Stand der Technik beispielsweise unter dem Begriff „machine vision“ oder „maschinelles Sehen“ bekannt. Die Auswerteeinheit 11 kann beispielsweise so wie dargestellt eine Einheit mit der Kamera 10 bilden, könnte aber z.B. auch in der Steuerungseinheit 4 integriert sein oder auch als separate Einheit ausgeführt sein. Durch die Verwendung eines Kamerasystems K kann beispielsweise auf herkömmliche Sensoren im Bereich der Sicherheitsschranken 2 verzichtet werden. Um die Sicherheit zu erhöhen, könnten das Kamerasystem K und die Sensoren 3 aus Gründen der Redundanz aber auch parallel verwendet werden.
[0040] Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung wird nachfolgend anhand von Fig.2 näher erläutert. In Fig.2 ist eine einzige Seilbahnstation 1 für drei Seilbahnen S1-S3 dargestellt. Eine solche Konfiguration kann beispielsweise vorteilhaft sein, um eine gemeinsame Einstiegsstelle zu schaffen, von der aus Passagiere in mehrere verschiedene Richtungen transportiert werden können. Passagiere können sich hier in der Seilbahnstation 1 für eine Seilbahn S1-S3 entscheiden und das entsprechende Seilbahnfahrzeug F zusteigen. Durch die Verwendung einer gemeinsamen, statt wie bisher drei baulich getrennten Seilbahnstationen 1 kann eine kostengünstigere und platzsparende Bauweise realisiert werden. Zudem ist es möglich, die Seilbahnen S1-S3 zentral zu steuern und zu überwachen, wodurch ein einfacherer und kostengünstigerer Betrieb erreicht werden kann.
[0041] War bisher je Seilbahnstation 1 zumindest eine Person des Seilbahnpersonals B erforderlich, um die Seilbahn Si zu steuern und den Betrieb zu überwachen, so ist dies in der gezeigten Ausführung mit einer geringeren Anzahl an Personen möglich. Im gezeigten Beispiel ist daher lediglich ein Bedienraum 9 vorgesehen, von dem aus die drei Seilbahnen S1-S3 über eine zentrale Steuerungseinheit 4 gesteuert werden können. Jeder Seilbahn S1-S3 ist ein eigener Seilbahnantrieb 5 zugeordnet, um die jeweilige Umlaufscheibe 13 anzutreiben sowie zum Antrieb der vom Förderseil abgekoppelten Seilbahnfahrzeuge F innerhalb der Seilbahnstation 1. Die Seilbahnantriebe 5 werden von der zentralen Steuerungseinheit 4 gesteuert, wodurch beispielsweise die Bewegung der Seilbahnfahrzeuge F der drei Seilbahnen S1-S3 synchronisiert bzw. aufeinander abgestimmt werden kann. Durch die getrennten Seilbahnantriebe 5 ist es möglich, dass nicht immer alle Seilbahnen S1-S3 gleichzeitig in Betrieb sein müssen, sondern beispielsweise nur eine oder zwei der drei Seilbahnen S1-S3. Natürlich könnte aber auch ein gemeinsamer Seilbahnantrieb 5 für alle Seilbahnen S1-S3 vorgesehen werden.
[0042] Den Ausfahrtsbereichen der Seilbahnen S1-S3 ist jeweils eine öffenbare Sicherheitsschranke 2 zugeordnet, die gemäß der Erfindung über eine Betätigungseinheit 6 verfügt, die mittels einer Fernbedieneinheit 7 angesteuert werden kann. Natürlich könnte aber auch nur eine Sicherheitsschranke 2 vorgesehen sein, die eine fernbedienbare Betätigungseinheit 6 aufweist. Die Sicherheitsschranken 2 können beispielsweise zur Konturkontrolle der Kabinen der Seilbahnfahrzeuge F vorgesehen sein, wie eingangs erläutert wurde. Die Fernbedieneinheit 7 ist hier in Form einer stationären Fernbedieneinheit 7a innerhalb des Bedienraums 9 angeordnet, insbesondere in das Steuerungspult 14 integriert. Das Steuerungspult 14 ist mit der zentralen Steuerungseinheit 4 verbunden, um die Seilbahnantriebe 5 zu steuern. Jeder Sicherheitsschranke 2 ist
eine Kamera 10 eines Kamerasystems K zugeordnet, das als Sensor 3 fungiert. Die Sicherheitsschranke 2 ist im Aufnahmebereich A der jeweiligen Kamera 10 angeordnet.
[0043] Die Auswerteeinheit 11 des Kamerasystems K ist hier in der Steuerungseinheit 4 integriert. Wie bereits anhand Fig.1 beschrieben wurde, wird der OÖffnungszustand der Sicherheitsschranken 2 über das Kamerasystem K mittels Bilderkennung überwacht und es wird ein entsprechendes Sensorsignal Y an die zentrale Steuerungseinheit 4 übermittelt, wenn eine Offenstellung einer Sicherheitsschranke 2 detektiert wird. Je nach konkreter Ausführung stoppt die Steuerungseinheit 4 in Abhängigkeit des Sensorsignals Y die Seilbahnantriebe 5 aller Seilbahnen S1-S3 oder reduziert deren Geschwindigkeit. Bei getrennten Seilbahnantrieben 5 könnte natürlich auch nur die jeweilige Seilbahn Si gestoppt werden oder deren Geschwindigkeit reduziert werden, bei der die Sicherheitsschranke 2 betätigt wurde.
[0044] Vorzugsweise sind wiederum eine oder mehrere (nicht dargestellte) Alarmeinheiten innerhalb und/oder außerhalb der Seilbahnstation 1 vorgesehen, um das Auslösen der Sicherheitsschranke 2 zu signalisieren. Neben einem allgemeinen Alarmsignal in der Seilbahnstation 1 in Form einer Leuchte oder einer Sirene, das auch für die Passagiere wahrnehmbar ist, könnte dem Bedienpersonal B die jeweils betätigte Sicherheitsschranke 2 beispielsweise auch zusätzlich in geeigneter Weise im Bedienraum 9 dargestellt werden, beispielsweise auf einem Monitor angezeigt werden. Dadurch kann eine raschere Reaktion erfolgen, weil schneller erkannt werden kann, welche Sicherheitsschranke 2 betätigt wurde.
[0045] Wenn nicht alle Sicherheitsschranken 2 vom Bedienraum 9 aus einsehbar sind, ist es vorteilhaft, wenn das Kamerasystem K zusätzlich zur Funktion als Sensor 3 auch dazu genutzt wird, dem Bedienpersonal B im Bedienraum 9 die Situation zumindest im Bereich der ausgelösten Sicherheitsschranke 2 anzuzeigen, vorzugsweise als Video-UÜbertragung. Dadurch kann vom Bedienraum 9 aus festgestellt werden, ob eine allfällige Gefahrensituation, wie z.B. eine gestürzte Person oder ein eingeklemmter Gegenstand beseitigt wurde und die jeweilige Sicherheitsschranke 2 kann mittels der Fernbedieneinheit 7b direkt aus dem Bedienraum 9 in die Schließposition zurückverlagert werden. Das Kamerasystem K überwacht weiterhin die Sicherheitsschranke 2 und übermittelt ein entsprechendes Sensorsignal Y an die Steuerungseinheit 4, wenn die Schließstellung erreicht wurde. Dadurch ist der normale Betriebszustand wiederhergestellt, in dem der Seilbahnantrieb 5 der jeweiligen Seilbahn Si beispielsweise wieder gestartet werden kann oder die Geschwindigkeit wieder erhöht werden kann, was beispielsweise aktiv durch das Bedienpersonal B aus dem Bedienraum 9 aus erfolgen kann. In einer vorteilhaften Ausgestaltung steuert die Steuerungseinheit 4 den oder die Seilbahnantriebe 5 in Abhängigkeit des erhaltenen Sensorsignals Y selbständig bei Erhalt des Sensorsignals Y, um die betreffende Seilbahn Si oder alle Seilbahnen S1-S3 automatisch wieder in Betrieb zu nehmen oder die Geschwindigkeit wieder zu erhöhen.
[0046] Wenn das Gefährdungspotential im Bereich der ausgelösten Sicherheitsschranke 2 weiterhin vorliegt, kann das Bedienpersonal B persönlich die Situation im Bereich der Sicherheitsschranke 2 begutachten und den betriebssicheren Zustand wiederherstellen. Um in diesem Fall die Seilbahn Si oder alle Seilbahnen S1-S3 möglichst rasch wieder in Betrieb zu nehmen, kann es vorteilhaft sein, wenn die Sicherheitsschranke 2 über eine in Fig.2 nicht dargestellte mobile Fernbedieneinheit 7b (siehe z.B. Fig.1) geschlossen werden kann. Daraus ist ersichtlich, dass durch die Erfindung die Effizienz des Betriebs einer Seilbahn gegenüber herkömmlichen Seilbahnen erhöht werden kann und gleichzeitig eine hohe Betriebssicherheit erreicht werden kann. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann die Fernbedienbarkeit auch dazu genutzt werden, um mehrere der Sicherheitsschranken 2 in örtlich voneinander getrennt angeordneten Seilbahnstationen 1 zu betätigen, wie nachfolgend anhand Fig.3 erläutert wird.
[0047] In Fig.3 ist stark vereinfacht ein Teil eines Skigebiets dargestellt, durch dessen Tal eine Straße 15 verläuft. Im Skigebiet sind drei Seilbahnen S1-S3 mit jeweils einer ersten Seilbahnstation 1a in Form einer als Talstation ausgeführten Endstation und mit einer zweiten Seilbahnstation 1b in Form einer als Bergstation ausgeführten Endstation vorgesehen. Natürlich könnten dazwischen auch noch weitere Seilbahnstationen 1 in Form von Mittelstationen vorgesehen sein. Die
Seilbahnen S1-S3 sind als Umlaufbahnen ausgeführt und weisen jeweils eine Vielzahl von Seilbahnfahrzeugen F auf, die in bekannter Weise mittels eines Förderseils 12 zwischen den Seilbahnstation 1a, 1b bewegt werden können, um Personen und/oder Objekte von der Talstation zur Bergstation (und umgekehrt) zu transportieren. Zwischen den Seilbahnstation 1a, 1b sind in bekannter Weise jeweils mehrere Seilbahnstützen 16 angeordnet, um das Förderseil 12 zu führen. Natürlich ist die Darstellung stark vereinfacht und zeigt nur die Merkmale, die für das Verständnis der Erfindung wesentlich sind.
[0048] In zumindest einer Seilbahnstation 1a, 1b jeder Seilbahn S1-S3 ist auch jeweils ein (nicht dargestellter) Seilbahnantrieb 5 vorgesehen, um das Förderseil 12 mittels einer gestrichelt angedeuteten Umlaufscheibe 13 anzutreiben. Der Seilbahnantrieb 5 wird wiederum jeweils von einer (nicht dargestellten) Steuerungseinheit 4 gesteuert, wie bereits ausführlich beschrieben wurde. Aufgrund der einfacheren Installation ist der Seilbahnantrieb 5 in der Regel ist in der jeweiligen Talstation 1a vorgesehen. Der Aufbau und die Funktion der Seilbahnen S1-S3 wurde bereits anhand Fig.1+Fig.2 beschrieben, weshalb an dieser Stelle nicht mehr im Detail darauf eingegangen wird.
[0049] In den Seilbahnstationen 1a, 1b der drei Seilbahnen S1-S3 sind im gezeigten Beispiel jeweils eine oder mehrere (nicht dargestellte) Sicherheitsschranken 2 vorgesehen, deren Funktionsweise bereits anhand Fig.1+Fig.2 beschrieben wurde. Erfindungsgemäß weisen die Sicherheitsschranken 2 jeweils eine Betätigungseinheit 6 auf, die mittels einer (oder mehreren) Fernbedieneinheit/en 7 angesteuert werden können, um die Sicherheitsschranken 2 nach dem Auslösen von einer Offenstellung (in der der Seilbahnantrieb 5 unterbrochen oder zumindest die Geschwindigkeit reduziert ist) wieder in eine Schließstellung zurückverlagern zu können (in welcher der Seilbahnantrieb 5 wieder aktiviert werden kann oder die Geschwindigkeit wieder erhöht werden kann). Natürlich wäre es für die Erfindung aber wiederum ausreichend, wenn lediglich einer Sicherheitsschranke 2 einer Seilbahnstation Si eine fernbedienbare Betätigungseinheit 6 zugeordnet wäre. Das fernbediente Zurückverlagern der Sicherheitsschranke/n 2 mittels der Fernbedieneinheit 7 und die nachfolgende Wiederinbetriebnahme des Seilbahnantriebs 5 der jeweiligen Seilbahn Si kann z.B. in getrennten Schritten erfolgen. In einer vorteilhaften Ausgestaltung könnte die Wiederinbetriebnahme aber auch automatisch durch die Steuerungseinheit 4 erfolgen, wenn die Schließstellung der Sicherheitsschranke 2 durch den zugehörigen Sensor 3 erkannt wurde und ein entsprechendes Sensorsignal Y von der jeweiligen Steuerungseinheit 4 empfangen wurde.
[0050] Im dargestellten Beispiel ist alternativ oder zusätzlich zu allfällig innerhalb der Seilbahnstationen 1a, 1b vorgesehenen Bedienräumen 9 (siehe Fig.1+2) ein Zentralbedienraum 17 vorgesehen. Der Zentralbedienraum 17 ist hier örtlich von den Seilbahnstationen 1a, 1b der Seilbahnen S1-S3 getrennt, beispielsweise in einem separaten Gebäude innerhalb des Skigebiets. Als Zentralbedienraum 17 könnte aber auch z.B. einer der Bedienräume 9 der Seilbahnstationen 1a, 1b vorgesehen sein oder auch ein Zentralbedienraum 17 gänzlich außerhalb des Skigebiets. Im Zentralbedienraum 17 ist hier eine stationäre Fernbedieneinheit 7a vorgesehen, mittels der die Betätigungseinheiten 6 der Sicherheitsschranken 2 aller Seilbahnstationen 1a, 1b der Seilbahnen S1-S3 fernbedienbar angesteuert werden können, um die Sicherheitsschranken 2 aus einer Offenstellung in eine Schließstellung zurückzuverlagern.
[0051] Vorzugsweise kann auch der Seilbahnantrieb 5 nach dem Erreichen der Schließstellung aus dem Zentralbedienraum 17 wieder aktiviert werden oder die Geschwindigkeit wieder erhöht werden, beispielsweise indem ein (nicht dargestelltes) Zentralsteuerungspult im Zentralbedienraum 17 vorgesehen ist, über welches die Steuerungseinheiten 4 gesteuert werden können. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung erfolgt das Wiederanfahren des jeweiligen Seilbahnantriebs 5 aber automatisch, wenn die Schließstellung der Sicherheitsschranke 2 vom jeweiligen Sensor 3 detektiert und ein entsprechendes Sensorsignal Y an die Steuerungseinheit 4 übermittelt wurde. Durch die Verwendung eines Zentralbedienraums 17 können die Seilbahnen S1-S3 in vorteilhafter Weise zentral gesteuert werden und ein zumindest teilautomatisierter Betrieb der Seilbahnen S1-S3 erreicht werden, sodass kein Bedienpersonal B mehr direkt vor Ort in den Seilbahnstationen 1a, 1b anwesend sein muss, um die Sicherheitsschranken 2 zu schließen.
[0052] Alternativ oder zusätzlich zur dargestellten stationären Fernbedieneinheit 7a innerhalb des Zentralbedienraums 17 wäre es auch denkbar, dass die Sicherheitsschranken 2 wiederum auch von einer mobilen Fernbedieneinheit 7b betätigt werden können. Dadurch kann ein Schließen der Sicherheitsschranken 2 und vorzugsweise eine Wiederinbetriebnahme des jeweiligen Seilbahnantriebs 5 z.B. lokal unabhängig von den Seilbahnstationen 1a, 19 und vom Zentralbedienraum 17 durchgeführt werden, wie in Fig.3 angedeutet ist. Die Kommunikation der mobilen Fernbedieneinheit 7b mit der Steuerungseinheit 4 der jeweiligen Seilbahn S1-S3 erfolgt dabei vorzugsweise drahtlos, beispielsweise über eine geeignete Funkverbindung. Als mobile Fernbedieneinheit 7b könnte z.B. ein geeignetes Mobiltelefon, insbesondere Smartphone und/oder ein tragbarer Computer, insbesondere Tablet-Computer vorgesehen sein.
[0053] Um den Bereich einer Sicherheitsschranke 2 auch ohne Anwesenheit von Bedienpersonal B in der Seilbahnstation 1a, 1b optisch überwachen zu können ist es vorteilhaft, wenn der Bereich der Sicherheitsschranke 2 mittels einer Kamera 10 (siehe Fig.1) überwacht wird, wobei die aufgenommenen Bilder oder Videos auf einer Anzeigeeinheit dargestellt werden, vorzugsweise in Echtzeit-Ubertragung. Die Anzeigeeinheit kann beispielsweise innerhalb des Zentralbedienraums 17 vorgesehen sein, z.B. in einem Zentralbedienpult in Form eines Monitors integriert sein. Als Anzeigeeinheit könnte aber beispielsweise auch eine geeignete mobile Fernbedieneinheit 7b dienen. Dadurch kann im Bedarfsfall, z.B. wenn eine Sicherheitsschranke 2 in einer der Seilbahnstationen 1a, 1b ausgelöst wurde und der Seilbahnantrieb 5 gestoppt wurde, über die Anzeigeeinheit im Zentralbedienraum 17 (oder über die mobile Fernbedieneinheit 7b) die Situation im Bereich der ausgelösten Sicherheitsschranke 2 geprüft werden.
[0054] Aufgrund der übermittelten Bilder oder Videos der Kamera 10 kann einfach festgestellt werden, ob weiterhin ein Gefährdungspotential vorliegt. Ggf. können sich Personen des Bedienpersonals B und/oder Einsatzkräfte vor Ort begeben, wenn z.B. Passagiere beim Auslösen der Sicherheitsschranke 2 verletzt wurden. Falls aufgrund der übermittelten Bilder oder Videos festgestellt wird, dass kein Gefährdungspotential mehr vorliegt, kann die Sicherheitsschranke 2 mittels der jeweiligen stationären und/oder mobilen Fernbedieneinheit 7a, 7b in die Schließstellung zurückverlagert werden und der Seilbahnantrieb 5 kann vorzugsweise automatisch wieder gestartet werden.
[0055] Wenn als Sensor 3 zur Erkennung des Öffnungszustands der Sicherheitsschranke 2 ein im Bereich der Sicherheitsschranke 2 angeordneter mechanischer Kontaktschalter, induktiver Sensor, kapazitiver Sensor, Lichtschranke, Lasersensor, Magnetsensor, Ultraschallsensor, etc. vorgesehen ist, ist zur optischen Uberwachung der Sicherheitsschranke 2 ein separate Kamera 10 erforderlich. Wenn als Sensor 3 ein Kamerasystem K mit zumindest einer Kamera 10 und mit einer Auswerteeinheit 11 vorgesehen ist, kann die Kamera 10 des Kamerasystems K in vorteilhafter Weise auch dazu verwendet werden, um die aufgenommen Bilder und/oder Videos an die Anzeigeeinheit zu übermitteln. Durch die Erfindung ist es daher nicht mehr erforderlich, dass Bedienpersonal B dauerhaft in jeder Seilbahnstation 1a, 1b anwesend sein muss, sondern beispielsweise nur noch im Bedarfsfall, wenn Störungen des Betriebs einer Seilbahn S1-S3 auftreten, die nicht über einen Fernbetrieb behoben werden können.
[0056] Vorzugsweise können auch wiederum eine oder mehrere Alarmeinheiten 8 innerhalb und/oder außerhalb der Seilbahnstationen 1a, 1b vorgesehen sein, um einen Alarm auszulösen, wenn eine Sicherheitsschranke 2 betätigt wurde. Beispielsweise könnten innerhalb der Seilbahnstationen 1a, 1b Alarmeinheiten 8 vorgesehen sein, um den Passagieren das Auslösen der Sicherheitsschranke 2 zu signalisieren. Vorteilhafterweise ist aber auch eine Alarmeinheit 8 in der Zentralbedieneinheit 17 vorgesehen, um dem Bedienpersonal B mittels eines Alarmsignals zu signalisieren, wenn eine Sicherheitsschranke 2 ausgelöst wurde und vorzugsweise auch welche Sicherheitsschranke 2 ausgelöst wurde.

Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1. Seilbahnstation (1) für zumindest eine Seilbahn (S), in der zumindest eine öffenbare Sicherheitsschranke (2) vorgesehen ist, wobei in der Seilbahnstation (1) ein Sensor (3) zur Erkennung eines Öffnungszustands der zumindest einen Sicherheitsschranke (2) vorgesehen ist, der in Abhängigkeit des Öffnungszustandes ein Sensorsignal (Y) an eine Steuerungseinheit (4) eines Seilbahnantriebs (5) sendet, wobei die Steuerungseinheit (4) den Seilbahnantrieb (5) in Abhängigkeit des erhaltenen Sensorsignals (Y) steuert, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinheit (4) vorgesehen ist, den Seilbahnantrieb (5) bei Erhalt eines, einer Offenstellung der Sicherheitsschranke (2) entsprechenden Sensorsignals (Y) zu stoppen 0der eine Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs (5) zu reduzieren, wobei die Sicherheitsschranke (2) eine fernbedienbare Betätigungseinheit (6) aufweist, die mittels einer Fernbedieneinheit (7) ansteuerbar ist, um die Sicherheitsschranke (2) aus der Offenstellung, in welcher der Seilbahnantrieb (5) gestoppt oder die Antriebsgeschwindigkeit reduziert ist, in eine Schließstellung zurückzuführen, in welcher der Seilbahnantrieb (5) wieder aktivierbar oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder erhöhbar ist.
    2, Seilbahnstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungseinheit (4) vorgesehen ist, nach dem fernbedienten Zurückführen der Sicherheitsschranke (2) von der Offenstellung in die Schließstellung durch die Betätigungseinheit (6), den Seilbahnantrieb (5) bei Erhalt eines, der Schließstellung entsprechenden Sensorsignals (Y) automatisch wieder zu aktivieren oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder zu erhöhen.
    3. Seilbahnstation (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Seilbahnstation (1) und/oder außerhalb der Seilbahnstation (1) eine Alarmeinheit (8) vorgesehen ist, um bei Erkennung der Offenstellung der Sicherheitsschranke (2) durch den Sensor (3) einen vorzugsweise optischen und/oder akustischen Alarm auszulösen.
    4. Seilbahnstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinheit (6) der Sicherheitsschranke (2) drahtlos und/oder drahtgebunden über zumindest eine stationäre und/oder tragbare Fernbedieneinheit (7a, 7b) ansteuerbar ist, , wobei vorzugsweise zumindest eine stationäre und/oder tragbare Fernbedieneinheit (7a, 7b) in der Seilbahnstation (1), vorzugsweise in einem Bedienraum (9), und/oder außerhalb der Seilbahnstation (1), vorzugsweise in einem Zentralbedienraum (17) für mehrere Seilbahnstationen (1), angeordnet ist.
    5. Seilbahnstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (3) drahtlos oder drahtgebunden mit der Steuerungseinheit (4) verbunden ist.
    6. Seilbahnstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Sensor (3) ein Kamerasystem (K) mit zumindest einer Kamera (10) und mit einer Auswerteeinheit (11) vorgesehen ist, wobei die zumindest eine Sicherheitsschranke (2) im Aufnahmebereich (A) der zumindest einen Kamera (10) angeordnet ist, wobei die Auswerteeinheit (11) vorgesehen ist, die von der zumindest einen Kamera (10) aufgenommenen Bilder auszuwerten, um zumindest den Öffnungszustand der Sicherheitsschranke (2) zu erkennen und das Sensorsignal (Y) an die Steuerungseinheit (4) zu senden.
    7. Seilbahnstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Seilbahnstation (1) zumindest eine Kamera (10) vorgesehen ist, wobei die zumindest eine Sicherheitsschranke (2) im Aufnahmebereich (A) der zumindest einen Kamera (10) angeordnet ist, wobei in der Seilbahnstation (1), vorzugsweise in einem Bedienraum (9), und/oder außerhalb der Seilbahnstation (1), vorzugsweise Zentralbedienraum (17) für mehrere Seilbahnstationen (1), eine Anzeigeeinheit zur Anzeige von durch die Kamera (10) aufgenommene Bilder und/oder Videos vorgesehen ist.
    8. Seilbahnstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Sensor (3) ein im Bereich der Sicherheitsschranke (2) angeordneter mechanischer Kontaktschalter, induktiver Sensor, kapazitiver Sensor, Lichtschranke, Lasersensor, Magnetsensor oder Ultraschallsensor vorgesehen ist.
    10.
    11.
    12.
    13.
    14.
    15.
    16.
    17.
    18.
    Österreichischer AT 523 076 B1 2021-05-15
    Sicherheitssystem für eine Seilbahnstation (1), mit einer öffenbaren Sicherheitsschranke (2), mit einem Sensor (3) zur Erkennung eines Öffnungszustands der Sicherheitsschranke (2) und zur Erzeugung eines Sensorsignals (Y) in Abhängigkeit des OÖffnungszustandes, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschranke (2) eine fernbedienbare Betätigungseinheit (6) aufweist, um die Sicherheitsschranke (2) mit einer Fernbedieneinheit (7) aus einer Offenstellung in eine Schließstellung zurückzuführen.
    Sicherheitssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitssystem eine Alarmeinheit (8) aufweist, um bei Erkennung der Offenstellung der Sicherheitsschranke (2) durch den Sensor (3) einen vorzugsweise optischen und/oder akustischen Alarm auszulösen.
    Sicherheitssystem nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitssystem eine stationäre und/oder mobile Fernbedieneinheit (7a, 7b) zur Steuerung der Betätigungseinheit (6) der Sicherheitsschranke (2) aufweist.
    Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Sensor (3) ein Kamerasystem (K) mit zumindest einer Kamera (10) und mit einer Auswerteeinheit (11) vorgesehen ist, wobei die zumindest eine Sicherheitsschranke (2) im Aufnahmebereich (A) der zumindest einen Kamera (10) angeordnet ist, wobei die Auswerteeinheit (A) vorgesehen ist, die von der zumindest einen Kamera (10) aufgenommenen Bilder auszuwerten, um den Öffnungszustand der Sicherheitsschranke (2) zu erkennen und das Sensorsignal (Y) zu erzeugen.
    Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitssystem zumindest eine Kamera (10) und eine Anzeigeeinheit zur Anzeige von durch die Kamera (10) aufgenommene Bilder und/oder Videos aufweist, wobei die zumindest eine Sicherheitsschranke (2) im Aufnahmebereich (A) der zumindest einen Kamera (10) angeordnet ist.
    Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass als Sensor (3) ein im Bereich der Sicherheitsschranke (2) angeordneter mechanischer Kontaktschalter, induktiver Sensor, kapazitiver Sensor, Lichtschranke, Lasersensor, Magnetsensor oder Ultraschallsensor vorgesehen ist.
    Verfahren zum Betreiben zumindest einer Seilbahn (S) mit zumindest einer Seilbahnstation (1), in der eine öffenbare Sicherheitsschranke (2) angeordnet ist, wobei ein Offnungszustand der Sicherheitsschranke (2) überwacht wird, wobei ein Seilbahnantrieb (5) der zumindest einen Seilbahn (S) in Abhängigkeit des Offnungszustands von einer Steuerungseinheit (4) gesteuert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Seilbahnantrieb (5) durch die Steuerungseinheit (4) gestoppt wird oder eine Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs (5) reduziert wird, wenn die Sicherheitsschranke (2) aus einer Schließstellung in eine Offenstellung verlagert wird, wobei die Sicherheitsschranke (2) mittels einer Fernbedieneinheit (7) aus der Offenstellung, in welcher der Seilbahnantrieb (5) gestoppt oder die Antriebsgeschwindigkeit reduziert ist, in die Schließstellung zurückgeführt wird, in welcher der Seilbahnantrieb (5) wieder aktivierbar oder die Antriebsgeschwindigkeit wieder erhöhbar ist.
    Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Seilbahnantrieb (5) durch die Steuerungseinheit (4) automatisch wieder aktiviert wird oder die Antriebsgeschwindigkeit des Seilbahnantriebs (5) wieder erhöht wird, wenn die Sicherheitsschranke (2) mittels der Fernbedieneinheit (7) in die Schließstellung zurückgeführt wurde.
    Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass beim Öffnen der Sicherheitsschranke (2) ein vorzugsweise optischer und/oder akustischer Alarm in der Seilbahnstation (1) und/oder außerhalb der Seilbahnstation (1) ausgelöst wird.
    Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschranke (2) über eine, vorzugsweise in einem Bedienraum (9) der Seilbahnstation (1) und/oder in einem Zentralbedienraum (17) für mehrere Seilbahnstationen (1) außerhalb der
    Seilbahnstation (1) angeordnete stationäre Fernbedieneinheit (7a) oder über eine tragbare Fernbedieneinheit (7a), vorzugsweise ein Mobiltelefon oder einen tragbaren Computer angesteuert wird.
    19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungszustand der Sicherheitsschranke (2) mit einem Kamerasystem (K) überwacht wird wobei von zumindest einer Kamera (10) Bilder der im Aufnahmebereich (A) der Kamera (10) angeordneten Sicherheitsschranke (2) aufgenommen werden und wobei die Bilder von einer Auswerteeinheit (11) mittels Bilderkennung ausgewertet werden, um den Öffnungszustand zu erkennen.
    20. Verfahren einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass von zumindest einer Kamera (10) Bilder und/oder Videos der im Aufnahmebereich (A) der Kamera (10) angeordneten Sicherheitsschranke (2) aufgenommen werden und auf einer, vorzugsweise in einem Bedienraum (9) der Seilbahnstation (1) und/oder in einem Zentralbedienraum (17) außerhalb der Seilbahnstation (1) angeordneten Anzeigeeinheit angezeigt werden.
    Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
ATA50345/2020A 2020-04-22 2020-04-22 Seilbahnstation mit Sicherheitsschranke AT523076B1 (de)

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ARP210101064A AR121897A1 (es) 2020-04-22 2021-04-21 Estación de teleférico con barrera de seguridad
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP4159573A1 (de) * 2021-09-30 2023-04-05 Syrto AG Überwachungssystem für wintersportgeräte, verfahren zur überwachung von wintersportgeräten in einem transportträger einer gondel und datenverarbeitungssystem

Families Citing this family (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT526045A1 (de) * 2022-04-06 2023-10-15 Innova Patent Gmbh Umlaufseilbahn

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5454326A (en) * 1993-03-05 1995-10-03 Pomagalski S.A. Chairlift with conveyor loading
WO2009082827A1 (de) * 2007-12-28 2009-07-09 Contaxx Gmbh Seilbahn mit ein-/ausstiegshilfe
WO2016077854A1 (de) * 2014-11-20 2016-05-26 Innova Patent Gmbh Seilbahnanlage

Family Cites Families (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2236707A1 (en) * 1973-07-09 1975-02-07 Pomagalski Sa Non-stop automatic ski lift cableway - access to loading position is controlled by automatic barriers
FR2652856B1 (fr) * 1989-10-11 1995-05-24 Manuel Vincent De Araujo Dispositif de securite actionnable par un corps en mouvement, en particulier portillon de securite.
ATE106478T1 (de) * 1990-02-19 1994-06-15 Kurt Berner Schranken-absperranordnung für parkflächen.
AT505100A3 (de) * 2007-03-22 2011-03-15 Innova Patent Gmbh Verfahren zum betrieb einer seilbahnanlage mit einer talstation und mit mindestens einer bergstation und seilbahnanlage
PL2052942T3 (pl) * 2007-10-25 2012-02-29 Schweizer Electronic Ag Urządzenie i sposób sterowania i/lub monitorowania instalacji barierowej
DE202011106879U1 (de) * 2011-10-17 2013-01-18 ChairkiD Fördertechnik GmbH Einstiegssteuervorrichtung für Liftanlagen
FR3044995B1 (fr) 2015-12-11 2018-01-05 Poma Installation de transport par cable

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5454326A (en) * 1993-03-05 1995-10-03 Pomagalski S.A. Chairlift with conveyor loading
WO2009082827A1 (de) * 2007-12-28 2009-07-09 Contaxx Gmbh Seilbahn mit ein-/ausstiegshilfe
WO2016077854A1 (de) * 2014-11-20 2016-05-26 Innova Patent Gmbh Seilbahnanlage

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP4159573A1 (de) * 2021-09-30 2023-04-05 Syrto AG Überwachungssystem für wintersportgeräte, verfahren zur überwachung von wintersportgeräten in einem transportträger einer gondel und datenverarbeitungssystem

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