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AT405271B - Seilbahnanlage mit einem um zwei umlenkscheiben geführten trag- und förderseil für fahrbetriebsmittel - Google Patents

Seilbahnanlage mit einem um zwei umlenkscheiben geführten trag- und förderseil für fahrbetriebsmittel Download PDF

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AT405271B
AT405271B AT0062295A AT62295A AT405271B AT 405271 B AT405271 B AT 405271B AT 0062295 A AT0062295 A AT 0062295A AT 62295 A AT62295 A AT 62295A AT 405271 B AT405271 B AT 405271B
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

AT 405 271 B
Die gegenständliche Erfindung betrifft eine Seilbahnanlage mit einem um zwei Umlenkscheiben geführten Trag- und Förderseil für Fahrbetriebsmittel, insbesondere Sessel, wobei die an der Einstiegsstelle befindliche Seilumlenkscheibe von einem verstellbaren Spannwagen getragen ist, mit einer an mindestens einer der Einstiegsstellen vorgesehenen Fördereinrichtung, durch welche die Passagiere in denjenigen Bereich gebracht werden, in welchem sie die Fahrbetriebsmittel besteigen, mit einer vor der Fördereinrichtung angeordneten Zutrittsschranke, mit einer zentralen Steuereinheit zur Steuerung der Zutrittsschranke und der Fördereinrichtung, mit einem durch die Vorbeifahrt der Fahrbetriebsmittel auslösbaren Signalgeber und mit einem Geschwindigkeitsgeber, welcher die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles erfaßt, wobei die Ausgangssignale dieser Geber an die zentrale Steuereinrichtung zugeführt sind.
Bei bekannten Seilbahnanlagen, welche mit einer steuerbaren Zutrittsschranke ausgebildet sind, besteht das Erfordernis, die Zutrittsschranke in einem solchen Zeitpunkt zu öffnen, daß die Passagiere mittels der Fördereinrichtung dann in denjenigen Bereich, in welchem sie die Fahrbetriebsmittel, insbesondere die Sessel, besteigen, gelangen, sobald auch die Fahrbetriebsmittel in diesem Bereich eintreffen. Dabei wird die Fördereinrichtung mit einer gegenüber den Fahrbetriebsmitteln wesentlich geringeren Geschwindigkeit bewegt. Da jedoch die Fahrbetriebsmittel auf dem Trag- und Förderseil in unregelmäßigen Abständen befestigt sind, muß die Steuerung der Zutrittsschranke jeweils durch dasjenige Fahrbetriebsmittel erfolgen, welches für den Transport der sich vor der Zutrittsschranke befindlichen Passagiere dient.
Da zudem die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles nicht konstant ist, sondern sich in Abhängigkeit von den technischen Gegebenheiten des Betriebes ändert, besteht dabei keine bestimmte Stelle, an welcher die Zutrittsschranke durch das in die Station einfahrende Fahrbetriebsmittel geöffent werden muß, um es den Passagieren zu ermöglichen, zum richtigen Zeitpunkt in den Einstiegsbereich zu gelangen, sondern befindet sich diese Stelle in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles bzw. der Fahrbetriebsmittel in einem Bereich, welcher sich z.B. über eine Länge von etwa 100 m erstrecken kann. Es ist hierbei zudem zu berücksichtigen, daß die Reaktionszeit der Passagiere von der Geschwindigkeit, mit welcher die Fahrbetriebsmittel in der Seilbahnstation bewegt werden, unabhängig ist.
Da sich dadurch diejenige Stelle, an welcher die Zutrittsschranke durch die Vorbeifahrt eines Fahrbetriebsmittels geöffnet werden muß, um den Passagieren dessen Besteigen zu ermöglichen, außerhalb der Seilbahnstation befinden kann, besteht somit das Erfordernis, Maßnahmen zu treffen, um die erforderliche Synchronisation zwischen der Geschwindigkeit des Fahrbetriebsmittels, der Geschwindigkeit der Fördereinrichtung und der Öffnung der Zutrittsschranke zu gewährleisten.
Aus der FR 2 702 186 A ist eine Seilbahnanlage bekannt, bei deren Einstiegsstelle eine Zutrittsschranke, eine Fördereinrichtung für die Passagiere und eine Steuereinrichtung für die Zutrittsschranke angeordnet sind. Weiters ist ein erster Detektor vorgesehen, durch welchen ein in die Einstiegsstelle einfahrender Sessel erfaßbar ist, und ist ein zweiter Detektor vorgesehen, durch welchen die Geschwindigkeit des Tragend Förderseiles meßbar ist. Die Ausgangssignale dieser Detektoren sind an eine zentrale Steuereinheit gelegt, durch welche die Zutrittsschranke in Abhängigkeit von diesen Signalen steuerbar ist.
Diese bekannte Seilbahnanlage ist jedoch deshalb nicht den Erfordernissen entsprechend, da zwar durch einen in die Einstiegsstelle einfahrenden Sessel ein Signal abgegeben wird, durch welches im Zusammenwirken mit dem vom Geschwindigkeitsdetektor abgegebenen Signal eine Zeitspanne, nach welcher die Zutrittsschranke geöffnet wird, definiert wird. Soferne jedoch in der Folge Änderungen im Betrieb der Seilbahnanlage, z.B. eine Änderung in der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles, eintreten, erfolgt eine falsche Steuerung der Zutrittsschranke.
Diese bekannte Seilbahnanlage ist weiters auch deshalb nicht den Erfordernissen entsprechend, da Umlenkscheiben auf Spannwagen gelagert sind, wobei Verstellungen des Spannwagens bei der Öffnung der Zutrittsschranken gleichfalls berücksichtigt werden müssen.
Der gegenständlichen Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, eine Seiibahnanlage zu schaffen, durch welche die dem bekannten Stand der Technik anhaftenden Nachteile vermieden werden. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß eine Wegmeßeinrichtung vorgesehen ist, welche diejenige Wegstrek-ke, welche dasjenige Fahrbetriebsmittel zurückgelegt hat, das den Signalgeber ausgelöst hat, erfaßt und daß ein mit dem Spannwagen verstellbarer zweiter Signalgeber vorgesehen ist, welcher durch die Vorbeifahrt eines Fahrbetriebsmittels auslösbar ist und welcher die Verstellung des Spannwagens erfaßt, wobei die Öffnung der Zutrittsschranke durch die zentrale Steuereinheit in Abhängigkeit von den Ausgangssignalen der Wegmeßeinrichtung und des zweiten Signalgebers erfolgt.
Vorzugsweise ist die Wegmeßeinrichtung durch einen Impulsgeber gebildet. Dabei kann sich der erste Signalgeber außerhalb des Stationsgebäudes befinden, wobei er vorzugsweise auf einer Stütze der Seilbahnanlage angeordnet ist.
Nach weiteren bevorzugten Merkmalen ist der Antriebsmotor der Fördereinrichtung von der zentralen Steuereinheit her steuerbar, ist die Wegmeßeinrichtung durch eine an dem Trag- und Förderseil anliegende 2
AT 405 271 B
Tastrolle gebildet und ist vor der Zutrittsschranke eine Lichtschranke vorgesehen, deren Ausgang an die zentrale Steuereinheit gelegt ist.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die Zeichnung zeigt eine Station einer anmeldungsgemäßen Seilbahnanlage in schematischer Darstellung.
Wie dies aus der Zeichnung ersichtlich ist, ist das Trag- und Förderseil 1 in der Seilbahnstation um eine Umlenkscheibe 2 gelegt. Am Trag- und Förderseil 1 sind Fahrbetriebsmittel, z.B. Sessel 11, befestigt. In demjenigen Bereich des Trag- und Förderseiles 1, in welchem die Sessel 11 von Passagieren bestiegen werden sollen, ist ein Förderband 3 vorgesehen, welches durch einen Antriebsmotor 31 mit einer gegenüber der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 geringeren Geschwindigkeit, z.B. einem Drittel der Geschwindigkeit, angetrieben wird. Dem Förderband 3 ist eine Zutrittsschranke 4 zugeordnet, welche dann geöffent werden muß, wenn ein Sessel 11 in die Station einfährt, um es den Passagieren zu ermöglichen, durch die Zutrittsschranke 4 hindurch mittels des Förderbandes 3 in denjenigen Bereich gefördert zu werden, in welchem sie den Sessel 11 besteigen können. Vor der Zutrittsschranke 4 befindet sich eine Lichtschranke 5.
Zur Steuerung der gesamten Anlage, insbesondere zur Steuerung der Zutrittsschranke 4, ist eine zentrale Steuereinheit 6 vorgesehen, in welche mittels mehrerer Geber die für den Betrieb erforderlichen Daten eingespeist werden.
Es sind dies ein Signalgeber 61, welcher sich im Bereich der Bewegungsstrecke der Fahrbetriebsmittel 11 befindet und durch welchen über eine Leitung 61a an die zentrale Steuereinheit 6 dann ein Signal abgegeben wird, sobald sich an ihm ein Fahrbetriebsmittel 11 vorbeibewegt. Der Signalgeber 61 kann sich außerhalb der Seilbahnstation bernden, wobei er insbesondere auf einer Stütze der Seilbahnanlage angeordnet sein kann.
Weiters ist eine Tastrolle 62 vorgesehen, welche an dem Trag- und Förderseil 1 anliegt und durch welche bei jeder Umdrehung über eine Leitung 62a an die zentrale Steuereinheit 6 Impulse abgegeben werden. So kann z.B. bei Verwendung einer Standardrolle jeweils dann, wenn sich das Trag- und Förderseil 1 um 75 mm bewegt hat, an die zentrale Steuereinheit 6 ein Impuls abgegeben werden. Hierdurch erfolgt durch die Tastrolle 62 eine Wegmessung.
Zudem ist eine Rolle vorgesehen, welche entweder gleichfalls an das Trag- und Förderseil 1 oder an die Umlenkscheibe 2 anliegt, wodurch sie verdreht wird, und welche einen Teil eines Tachogenerators 63 bildet, durch welchen die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 gemessen wird. Der Ausgang dieses Tachogenerators 63 ist über eine Leitung 63a gleichfalls an die zentrale Steuereinheit 6 gelegt. Von der Lichtschranke 5 führt eine Leitung 5a gleichfalls zur zentralen Steuereinheit 6.
Die Umlenkscheibe 2 ist von einem Spannwagen getragen, welcher in Förderrichtung des Trag- und Förderseiles 1 hin- und herverstellbar ist. Am Spannwagen ist ein zweiter Signalgeber 64 angeordnet, welcher gleichfalls durch ein sich vorbeibewegendes Fahrbetriebsmittel 11 aktiviert wird und dessen Ausgang über eine Leitung 64a gleichfalls an die zentrale Steuereinheit 6 gelegt ist.
Die Verstellung des Spannwagens erfolgt aufgrund der Spannung des Trag- und Förderseiles 1, welche von den klimatischen Bedingungen, der Belastung der Seilbahnanlage und der Dehnung des Trag- und Förderseiles 1 abhängig ist.
Von der zentralen Steuereinheit 6 führen eine Leitung 4a zur Zutrittsschranke 4 und eine Leitung 31a zum Antriebsmotor 31 für das Förderband 3.
Soferne das Trag- und Förderseil 1 mit maximaler Geschwindigkeit bewegt wird, muß die Zutrittsschranke 4 dann geöffnet werden, nachdem sich der Sessel 11 vom Signalgeber 61 um eine Strecke X1 bis zur Stelle B bewegt hat. Sobald die Zutrittsschranke 4 geöffnet wurde, fahren die Passagiere nach einer Reaktionszeit, welche von der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 unabhängig ist, über eine abwärts geneigte Rampe 41 auf das Förderband 3 auf, von welchem sie mit einer gegenüber der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 verminderten Geschwindigkeit solange in Richtung des Pfeiles A bewegt werden, bis sich der Sessel 11 von hinten an sie so weit angenähert hat, daß sie auf diesen aufsitzen können. Die Öffnung der Zutrittsschranke 4 erfolgt dabei jedoch nur dann, wenn sich vor dieser Passagiere befinden, was mittels der Lichtschranke 5 überprüft wird.
Soferne demgegenüber das Trag- und Förderseil 1 mit einer geringeren Geschwindigkeit bewegt wird, verschiebt sich diejenige Stelle, in welcher sich der Sessel 11 dann befindet, wenn die Zutrittsschranke 4 geöffnet werden soll, über die Strecke X2 bis zu einem Punkt C.
Diejenige Strecke, welche vom Sessel 11 nach dem Passieren des ersten Signalgebers 61 zurückgelegt wurde, wird durch den Impulsgeber 62 erfaßt und in der zentralen Steuereinheit 6 verarbeitet. Die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 wird durch den Tachogenerator 63 angegeben und gleichfalls in der zentralen Steuereinheit 6 verarbeitet. Durch die zentrale Steuereinheit 6 werden aufgrund dieser 3

Claims (6)

  1. AT 405 271 B Meßwerte die Öffnung der Zutrittsschranke 4 und die Geschwindigkeit des Förderbandes 3 so gesteuert, daß sich die Passagiere dann im Einstiegsbereich befinden, wenn der Sessel 11 in diesen Bereich gelangt. Nachstehend ist die Wirkungsweise dieser Seilbahnanlage genauer beschrieben: Sobald sich ein Sessel 11 am ersten Signalgeber 61 vorbeibewegt, wird von diesem über die Leitung 61a an die zentrale Steuereinheit 6 ein Signal abgegeben, durch welches bewirkt wird, daß durch den Impulsgeber 62 dahingehend eine Wegmessung erfolgt, daß die jeweilige Position dieses Sessels 11 bestimmt ist. Weiters wird durch die zentrale Steuereinheit 6 diejenige Stelle B im Bereich der Strecke X2 berechnet, welcher dieser Sessel 11 passieren muß, damit die Zutrittsschranke 4 in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1, welche durch den Tachogeneratur 63 gemessen wird, dann geöffnet wird, um ein Besteigen dieses Sessels 11 im Zustiegsbereich des Förderbandes 3 durch die Passagiere zu ermöglichen. Sobald der Sessel 11 diese Stelle erreicht hat, welche durch die durch den Impulsgeber 62 erfolgte Wegmessung bestimmt wird, und weiters von der Lichtschranke 5 über die Leitung 5a angezeigt wird, daß sich vor der Zutrittsschranke 4 zumindest ein Passagier befindet, wird von der zentralen Steuereinheit 6 her über die Leitung 4a an die Zutrittsschranke 4 ein Signal abgegeben, durch welches diese geöffnet wird. Da sich die Umlenkscheibe 2 auf einem Spannwagen befindet, wodurch sie in Förderrichtung des Trag-und Förderseiles 1 hin- und herverstellbar ist, wird durch die Vorbeifahrt eines Sessels 11 am zweiten Signalgeber 64 auch von diesem über die Leitung 64a an die zentrale Steuereinheit 6 ein Signal abgegeben, durch welches die Lage der Umlenkscheibe 2, welche sich über die Strecke X3 verschieben kann, in die zentrale Steuereinheit 6 eingegeben wird, wodurch diese Verschiebung bei der Öffnung der Zutrittsschranke 4 ebenfalls berücksichtigt wird. Aufgrund dieser Anordnung erfolgt die Steuerung der Öffnung der Zutrittsschranke 4 jeweils durch eben denjenigen Sessel 11, welcher von den Passagieren, welche sich vor der Zutrittsschranke 4 befinden, benützt werden soll, wodurch es unmaßgeblich ist, in welchen Abständen die Sessel 11 am Trag- und Förderseil 1 befestigt sind. Zudem können einerseits die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles 1 und andererseits die Lage der Umlenkscheibe 2 berücksichtigt werden, wodurch gewährleistet ist, daß diejenigen Passagiere, durch welche der betreffende Sessel 11 benützt werden soll, immer dann in den Zutrittsbereich gelangt sind, sobald dieser Sessel 11 eintrifft und sich an die Passagiere von hinten annähert. Der zweite Signalgeber 64 kann im Zusammenwirken mit dem ersten Signalgeber 61 und dem Impulsgeber 62 durch Bestimmung des Abstandes X4 zwischen dem ersten Signalgeber 61 und dem zweiten Signalgeber 64 auch zur Eichung der Steueranlage verwendet werden. Patentansprüche 1. Seilbahnanlage mit einem um zwei Umlenkscheiben geführten Trag- und Förderseil für Fahrbetriebsmittel, insbesondere Sessel, wobei die an der Einstiegsstelle befindliche Seilumlenkscheibe von einem verstellbaren Spannwagen getragen ist, mit einer an mindestens einer der Einstiegsstellen vorgesehenen Fördereinrichtung, durch welche die Passagiere in denjenigen Bereich gebracht werden, in welchem sie die Fahrbetriebsmittel besteigen, mit einer vor der Fördereinrichtung angeordneten Zutrittsschranke, mit einer zentralen Steuereinheit zur Steuerung der Zutrittsschranke und der Fördereinrichtung, mit einem durch die Vorbeifahrt der Fahrbetriebsmittel auslösbaren Signalgeber und mit einem Geschwindigkeitsgeber, welcher die Geschwindigkeit des Trag- und Förderseiles erfaßt, wobei die Ausgangssignale dieser Geber an die zentrale Steuereinrichtung geführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wegmeßeinrichtung (62) vorgesehen ist, welche diejenige Wegstrecke (X1, X2), welche dasjenige Fahrbetriebsmittel (11) zurückgelegt hat, das den Signalgeber (61) ausgelöst hat, erfaßt und daß ein mit dem Spannwagen verstellbarer zweiter Signalgeber (64) vorgesehen ist, welcher durch die Vorbeifahrt eines Fahrbetriebsmittels (11) auslösbar ist und welcher die Verstellung des Spannwagens erfaßt, wobei die Öffnung der Zutrittsschranke (4) durch die zentrale Steuereinheit (6) in Abhängigkeit von den Ausgangssignalen der Wegmeßeinrichtung (62) und des zweiten Signalgebers (64) erfolgt.
  2. 2. Seilbahnanlage nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wegmeßeinrichtung (62) durch einen Impulsgeber gebildet ist.
  3. 3. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der erste Signalgeber (61) außerhalb des Stationsgebäudes befindet, wobei er vorzugsweise auf einer Stütze der Seilbahnanlage angeordnet ist. 4 AT 405 271 B
  4. 4. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (31) der Fördereinrichtung (3) von der zentralen Steuereinheit (6) her steuerbar ist.
  5. 5. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wegmeßeinrichtung (62) durch eine an dem Trag- und Förderseil (1) anliegende Tastrolle gebildet ist.
  6. 6. Seilbahnanlage nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Zutrittsschranke (4) eine Lichtschranke (5) vorgesehen ist, deren Ausgang an die zentrale Steuereinheit (6) gelegt ist. Hiezu 1 Blatt Zeichnungen 5
AT0062295A 1969-04-07 1995-04-07 Seilbahnanlage mit einem um zwei umlenkscheiben geführten trag- und förderseil für fahrbetriebsmittel AT405271B (de)

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