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WO2001054101A1 - Raumsparende plombenkonstruktion - Google Patents

Raumsparende plombenkonstruktion Download PDF

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Publication number
WO2001054101A1
WO2001054101A1 PCT/HU2000/000016 HU0000016W WO0154101A1 WO 2001054101 A1 WO2001054101 A1 WO 2001054101A1 HU 0000016 W HU0000016 W HU 0000016W WO 0154101 A1 WO0154101 A1 WO 0154101A1
Authority
WO
WIPO (PCT)
Prior art keywords
housing
connecting element
construction according
seal construction
spring
Prior art date
Application number
PCT/HU2000/000016
Other languages
English (en)
French (fr)
Inventor
László Szabó
Original Assignee
Szabo Laszlo
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Szabo Laszlo filed Critical Szabo Laszlo
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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/03Forms or constructions of security seals
    • G09F3/0305Forms or constructions of security seals characterised by the type of seal used
    • G09F3/0347Forms or constructions of security seals characterised by the type of seal used having padlock-type sealing means
    • G09F3/0352Forms or constructions of security seals characterised by the type of seal used having padlock-type sealing means using cable lock

Definitions

  • the invention relates to a space-saving seal construction, above all to protect boxes, devices, opening closures against unauthorized opening and to indicate opening, which contains a housing, a lid that fits onto the housing, a flexible connecting element and a spring.
  • a fastening nest is left free in the housing, in which the clamping part fastened to the end of the connecting element is expediently arranged.
  • a further characteristic of the invention can be that the two eccentric disks are arranged in mirror-image fashion around the axis of symmetry of the connecting element.

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine raumsparende Plombenkonstruktion vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten, Öffnungsverschlüssen gegen unbefugtes Öffnen und zur Anzeige eines Öffnens, welche ein Gehäuse, einen sich an das Gehäuse fügenden Deckel, ein flexibles Verbindungselement und eine Feder enthält. Im Gehäuse ist ein Befestigungsnest frei gelassen, in welchem zweckmäßig der an das Ende des Verbindungselements befestigte Klemmteil angeordnet ist. Die Eigentümlichkeit der Plombenkonstruktion besteht darin, daß in das Gehäuse (1) Excenterscheiben (4a, 4b) eingesetzt sind, die Excenterscheiben (4a, 4b) sich an die Feder (5) und an das Verbindungselement (7) anschließen, der Mantel (19) der Excenterscheiben (4a, 4b) wenigstens an der sich mit dem Verbindungselement (7) berührenden Fläche verzahnt (20) oder aufgerauht ist.

Description

Raumsparende Plombenkonstruktion
BESCHREIBUNG
Gegenstand der Erfindung ist eine raumsparende Plombenkonstruktion vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten, Öffnungsverschlüssen gegen unbefugtes Öffnen und zur Anzeige eines Öffhens, welche ein Gehäuse, einen sich an das Gehäuse fügenden Deckel, ein flexibles Verbindungselement und eine Feder enthält. Im Gehäuse ist ein Befestigungsnest frei gelassen, in welchem zweckmäßig der an das Ende des Verbindungselements befestigte Klemmteil angeordnet ist.
Es sind verschiedene Plombenkonstruktionen bekannt. Zweck so einer Konstruktion ist die Erschwerung von unbefugten Eingriffen in einen Öffnungsverschluß oder in eine Meßanlage, bzw. das Anzeigen solcher Eingriffe. Die einfachste Lösung ist, daß man durch die zu schützende Einheit einen Drahtfaden einfädelt und dessen Enden mit einem Bleiverschluß, üblich Plombe genannt, festklemmt. Ein Nachteil dieser Lösung ist, daß die Plombe vom Drahtfaden abgestreift und darauf unbemerkbar wieder aufgezogen werden kann. Es sind auch Plomben mit Metallstreifen bekannt, die Anbringung solcher Plomben erfordert jedoch viel Zeit und eine spezielle Zange.
Verbreitet ist auch die Anwendung von Plastikplomben. Eine allgemeine Charakteristik dieser Bindungen ist, daß ihr Durchbindungselement mit einer Verzahnung versehen ist, welches, nachdem es durch den die Zähne in einer Richtung fixierenden Kopf durchgefädelt ist, eine formhaltende Bindung ergibt. So eine Lösung ist in der Patentschrift HU 181.972, HU 197.123, bzw. in der Gebrauchsmuster Beschreibung HU 665 beschrieben. Der Nachteil dieser Lösungen besteht darin, daß die Plastik- Verschlußmittel bei Kraftanwendung zerstört werden können und daher sind sie in erster Linie für die Anzeige des Eindringens geeignet.
Zur Verhinderung des Eindringens werden bekanntlich auch sogenannte selbstschließende Schlösser verwendet, deren Schließvorichtung beim Einführen des Schlosshenkels in dem Schließkopf -ohne Schlüssel schließt. Diese Schlösser können nur durch Zerstören geöffnet werden und so sind sie auch zur Anzeige des Eindringens geeignet. So eine Lösung stellt die Patentschrift US 4.502.305 dar. Nachteil des selbstschließenden Schlosses ist, daß es - wie jedes Schloß - abhängig von der Länge des Henkels - nur in beschränktem Abmessungsbereich gebraucht werden kann.
Wegen der oben genannten Fehler wurden auch Lösungen erfunden, bei denen ein Metalldraht von einstellbarer Länge auf selbsthemmende Weise fixiert werden kann. Zur Befestigung des Drahtes sind mehrere Lösungen bekannt, wie z.B. bei Werkzeugmaschinen, bei Beschickungsmaschinen für Bleistiftminen, bei Nietziehgeräten, bei Zufuhrgeräten für Schilfrohr. Das Wesentliche bei diesen Befestigungen ist, daß das drahtänliche Material nach der Befestigung auch losgelöst werden kann, so daß sie unserem Zweck nicht entsprechen. Ein weiterer Nachteil der bei diesen Lösungen angewendeten Kegelsegmente ist, daß sie infolge des nicht entsprechenden Kegelwinkels für das Selbstschließen auch nicht geeignet wären.
Die Patentschrift US 4.295.749 beschreibt ein Gerät zur Verknüpfung der Drahtende. Im Inneren des Geräts sind zwei, als Kegelstumpf gestaltete, durch Nuten gegliederte Höhlen ausgebildet. Das Schließen wird mittels zweier Keilen gesichert. Nachteil dieser Lösung ist, daß das Gerät durch Heraustreiben der Keile zerstörungsfrei geöffnet werden kann. Die Patentschrift US 4.615.532 beschreibt eine kugelförmige, kabelfixierende Rolle, welche beim Transport von Baumstämmen gebraucht wird. Im Inneren der Rolle ist ein mit Gewinde versehenes kegelförmiges Loch ausgebildet. Das in dem Loch laufende Kabel halten zwei mit Gewinde versehene Keilstücke fest. Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, daß die Keile nach dem Gebrauch herausgeschraubt werden können und so die Rolle zerstörungsfrei geöffnet werden kann. Die Patentschrift US 4.707.890 gibt ein Kabeleinspannelement mit kegelstumpfförmigen Backen und dessen Herstellungsverfahren bekannt. Nachteil der Lösung ist, daß nach Lockerung der Backen das Kabel aus den Backen herausgezogen werden kann.
Die Patentschrift US 3.994.521 gibt ein tragbares Kabelfixierungs-Gerät mit Kugeleinspannung bekannt. Der innere Raum des muschelförmigen Geräts geht von der Zylinderform in Kegelform über. Im Innenraum befinden sich durch Feder vorgespannte Kugeln. Das Einführen des Kabels ermöglichen die Kugeln, weil sie sich gegen die Feder in Zylinderrichtung verrücken. Beim Herausziehen des Kabels bewegen sich die Kugeln in Kegelrichtung, wo sie sich festklemmen; das Kabel fixieren und das Herausziehen des Kabels verhindern. Aus diesem Grunde kann das Kabel nur durch Zerstörung entfernt werden. Die Patentschrift US 5.532.003 stellt auch ein Gerät mit Kugel für das Festhalten und Spannen eines Kabels dar. Das in das Gerät eingeführte Kabel wird um eine Kugel geknickt. Beim Herausziehen des Kabels wird die Kugel ähnlich dem vorangehenden Beispiel an einer kegelförmigen Oberfläche festgefahren und so wird die Entfernung des Kabels verhindert. Der Nachteil der mit Kugeln versehenen Geräte besteht darin, daß das Kabel gegen die Federkraft eingeführt werden muß. Zur Bewältigung der Federkraft benötigt man ein Werkzeug, eine Zange. Das Einführen des Kabels wird weiterhin durch den Richtungswechsel des Kabels oder durch etwaige Verrostung der Kugel während des Lagerns erschwert. Die Anwendung von rostfreien Kugeln würde die Herstellungskosten des ohnehin komplizierten Geräts weiter erhöhen.
Die Gebrauchsmusterbeschreibung HU 1.093 gibt so ein Plombiergerät ohne Kugeln bekannt, welches wie für den Schutz gegen Öffnen, so auch für die Anzeige des Öffnens gleicherweise geeignet ist. Bei diesem Gerät sichert eine mit Schlitzen versehene elastische Patrone das selbsthemmende Schließen in einer kegelstumpförmigen Büchse. Nachteil dieser Lösung ist, daß die Herstellung der in Längsrichtung geschlitzten Patrone kompliziert und kostspielig ist, und daß das Schließen in der Praxis nicht vollkommen ist. Bekannt ist auch eine Lösung, bei welcher zum Schließen des Metall-Verbindungselements eine, mit einem Stabilisierungselement versehene selbsthemmende Büchse mit entsprechendem Kegelwinkel verwendet wird. Diese Lösung ergibt gutes selbsthemmendes Schließen, ihr Nachteil ist jedoch, daß sie infolge der größeren Abmessungen nur für den Schutz von Türen der Einsenbahngüterwagen geeignet ist, wo der zur Verfügung stehende Raum nicht begrenzt ist. In gewissen Fällen, zum Beispiel bei Kasten, Containern können nur flache, raumeinsparende Plombenkonstruktionen angebracht werden.
Zweck der Erfindung ist die Vermeidung der Fehler der bisher bekannten Lösungen, und die Gestaltung so einer raumeinsparenden Plombenkonstruktion zum Schutz gegen Öffnen, welche mit geringer Kraft angebracht werden kann, einfach und billig ist, gutes Schließen sichert, flach ist und wenig Raum benötigt.
Grundlage der erfindungsmäßigen Idee ist die Erkenntnis, daß wenn zum Schließen des Verbindungselements entsprechend angeordnete Excenterscheiben verwendet werden, so erhält man eine günstigere Lösung als zuvor.
Entsprechend dem gesetzten Ziel enthält die erfindungsmäßige raumsparende Plombenkonstruktion vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten, öffhungsverschlüssen gegen unbefugtes öffnen und zur Anzeige eines Öffnens, ein Gehäuse, einen sich an das Gehäuse fügenden Deckel, ein flexibles Verbindungselement und eine Feder, im Gehäuse ist ein Befestigungsnest frei gelassen ist, in welchem zweckmäßig der an das Ende des Verbindungselements befestigte Klemmteil angeordnet ist, so ausgebildet, daß in das Gehäuse Excenterscheiben eingesetzt sind, die Excenterscheiben sich an die Feder und an das Verbindungselement anschließen, der Mantel der Excenterscheiben wenigstens an der sich mit dem Verbindungselement berührenden Fläche verzahnt oder aufgerauht ist.
Eine weitere Charakteristik der Erfindung kann sein, daß die beiden Excenterscheiben um die Symmetrieachse des Verbindungselements spiegelgleich angeordnet sind.
Ein weiteres Kennzeichen der Erfindung kann sein, daß die Excenterscheiben in die Schlussaushöhlung des Gehäuses eingesetzt sind und sich an das Gehäuse und an den Deckel durch eine Welle anschließen. Die Excenterscheiben besitzen eine Begrenzungsöffnung, in welche die Begrenzungszunge des Gehäuses eingereift.
Bei einer Ausführungsform ist die Schlussaushöhlung mit einen Federnest zur Aufnahme der Feder ergänzt.
Bei einem weiteren Ausfuhrungsmuster besitzt das Gehäuse eine ringsherumlaufende Rinne und in die Rinne ist der Passrand des Deckels eingelegt. Das Gehäuse ist mit Führungsbohrungen zum Hineinziehen des Verbindungselements in die Schlussaushöhlung versehen. Die erfindungsmäßige Plombenkonstruktion besitzt zahlreiche Vorteile. Sie kann universal gebraucht werden für den Schutz gegen Öffnen und die Anzeige des Öffnens. Die Länge des Verbindungselements kann nach Wunsch gewählt werden, was das Anwendungsgebiet der Konstruktion wesentlich erweitert. Dank ihrer flachen Form und dem geringen Raumbedarf kann die Plombenkonstruktion für spezielle Zwecke gebraucht werden, wie zum Beispiel zum Schutz der Gehäuse von Alarmeinrichtungen. Die Konstruktion ist billig und leicht herzustellen. Sie enthält keinen gegen Korrosion empfindlichen Bestandteil. Vorteilhaft ist auch, daß man für ihre Anbringung keine Hilfsmittel, z.B. keine Zange benötigt. Die erfindungsmäßige raumsparende Plombenkonstruktion kann ohne besonderen Kraftaufwand oder Fachkenntnisse angebracht werden. Das Grundmaterial kann wieder verbraucht werden. Die erfindungsmäßige raumsparende Plombenkonstruktion kann nur durch Zerstörung gelöst werden. Die Plombenkonstruktion ermöglicht auch das Anbringen von Identitätsnummern und ist daher, im Notfall, auch für strenge Verrechnung geeignet.
Im Folgenden machen wir die Erfindung aufgrund von Ausführungsbeispielen, anhand von Zeichnungen bekannt.
Auf den beigelegten Zeichnungen bedeuten:
Abb. I Draufsicht der Plombenkonstruktion ohne Deckel
Abb.2 Zeichnung der Excenterscheibe
Abb.3 Querschnitt I-I der Plombenkonstruktion nach Abb. 1
Auf Abbildung 1 sieht man eine zweckmäßige Ausführung der erfindungsmäßigen raumeinsparenden Plombenkonstruktion dargestellt. In der Schlussaushöhlung 3 des Gehäuses 1 sind zwei Excenterscheiben 4a, 4b angeordnet. Die Führungsbohrungen 8, 9 führen das Verbindungselement 7 zwischen die zwei Excenterscheiben 4a, 4b. Die Excenterscheiben 4a, 4b drehen sich um die Wellen 18 und sind spiegelgleich zur Symmetrieachse 7a des Verbindungselements 7 angeordnet. Das Verbindungselement 7 ist zwecks Erleichterung des Einfädeins mit dem kegelstumpfförmigen Ende 7b versehen. Ein Teil des Mantels 19 der Excenterscheiben 4a, 4b hat eine Verzahnung 20. Die Excenterscheiben 4a, 4b schließen sich an das eine Ende der Federn 5 an. Das andere Ende der Federn 5 ist in das Federnest 6 eingelegt. Die Excenterscheiben 4a, 4b sind mit der Begrenzungsöffnung 16 versehen. In die Begrenzungsöffnungen 16 greifen die Begrenzungszungen 17 des Gehäuses 1 ein. Das Gehäuse 1 ist mit der rund herum laufenden Rinne 10 versehen. Am Gehäuse sind auch die Bohrungen 13 angegeben.
Auf Abbildung 2 ist die Excenterscheibe 4a näher dargestellt. Angegeben sind die Begrenzungsöffnung 16, die Welle 18, der Mantel 19 und die Verzahnung 20. Auf Abbildung 3 ist der Querschnitt der erfindungsmäßigen raumeinsparenden Plombenkonstruktion dargestellt. Das Gehäuse 1 ist mit dem Deckel 2 bedeckt. Bei dieser Ausführung ist die Form des Deckels 2 - mit Ausnahme des in die Rinne 10 eingreifenden Passrandes 11 - der Form des Gehäuses 1 gleich. Das Gehäuse 1 und der Deckel 2 sind miteinander mit den in die Bohrungen 13 eingesetzten Bindeelementen 12 fest zusammengehalten. Das Gehäuse 1 und der Deckel 2 können auch auf eine andere Weise zusammengebaut. werden, zum Beispiel durch Kleben. Angegeben sind die Schlussaushöhlung 3, die mit der Verzahnung 20 versehenen Excenterscheiben 4a, 4b, die Wellen 18, die Federn 5 und das Verbindungselement 7.
Die erfindungsmäßige Plombenkonstruktion kann innerhalb des geschützten Bereiches in verschieden Ausführungsformen verwirklicht werden. So kann zum Beispiel der Klemmteil 15 auch mit dem Verbindungselement 7 vereint sein, die Form des Gehäuses 1 und des Deckels 2 sich bedeutend von einander unterscheiden, die Weise ihrer Befestigung kann auch verschieden sein. Die zweckmäßige Ausführungsform wird vom verwendeten Baustoff bestimmt. Das Verbindungselement 7 ist vorteilhaft ein gedrehtes Metallkabel, ein Drahtseil. Die übrigen Teile werden zweckmäßig aus Kunststoff hergestellt. Die Oberfläche des Mantels 19 der Excenterscheiben 4a, 4b richtet sich nach dem Verbindungselement 7, damit ein entsprechendes selbsthemmendes Schließen zustande komme. Auf Abbildung 1 ist an der Excenterscheibe 4b der Winkel "A" angegeben. Laut unserer Beobachtung kommt ein entsprechendes selbsthemmendes Schließen bei einem "A" Winkel von 1-10°, vorteilhaft bei 5° zustande. Die Plombenkonstruktion ist flach und kann auch ganz klein sein und so kann sie vorteilhaft für mehrfachen Schutz verwendet weiden. Bei der Betätigung der erfindungsmäßigen Plombenkonstruktion verfährt man wie folgt. In der Ausgangslage des Geräts ist das eine Ende des Verbindungselements 7 in dem Befestigungsnest 14 des Gehäuses 1 befestigt, das andere, spitze Ende - das zweckmäßig verzinnt ist- hängt frei herab. Während der Benützung wird das Verbindungselement 7 durch die Ösen des zu schützenden Gegenstands, zum Beispiel des Kastens, durch die Führungsbohrung 9 in die Schlussaushöhlung 3 hineingesteckt. Es soll so weit hineingesteckt werden, bis das Gehäuse 1 an die Ösen nahe herankommt. Zum Hineinstecken genügt auch ein geringer Kraftaufwand. Beim Öffnen des Kastens wird das Verbindungselement 7 mit einer starken Zange durchgeschnitten, wobei die Plombenkonstruktion als wiederbenützbarer Abfall behandelt wird.
Das unbefugte Öffnen der Plombenkonstruktion ist nur durch seine Zerstörung mit großem Kraftaufwand möglich. Versucht man das Verbindungselement 7 aus dem Gehäuse 1 herauszuziehen, so bleibt die Musterung des Verbindungselements 7 oder das Drahtseil sofort an der Verzahnung oder Verrauhung der Excenterscheiben 4a, 4b hängen. Beim weiteren Ziehen schließen die Excenterscheiben 4a, 4b noch fester und es kommt eine noch stärkere selbsthemmende Sperrung zustande.
Die erfindungsmäßige raumsparende Plombenkonstruktion ist vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten, Öffhungsverschlüssen, zum Beispiel Containertüren gegen unbefugtes Öffnen und zur Anzeige des Öffnens geeignet.

Claims

PATENTANSPRÜCHE
1. Raumsparende Plombenkonstruktion vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten, Öffnungsverschlüssen gegen unbefugtes Öffnen und zur Anzeige eines Öffnens, welche ein Gehäuse, einen sich an das Gehäuse fügenden Deckel, ein flexibles Verbindungselement und eine Feder enthält, im Gehäuse ein Befestigungsnest freigelassen ist, in welchem zweckmäßig der an das Ende des Verbindungselements befestigte Klemmteil angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (1) Excenterscheiben (4a, 4b) eingesetzt sind, die Excenterscheiben (4a, 4b) sich an die Feder (5) und an das Verbindungselement (7) anschließen, der Mantel (19) der Excenterscheiben (4a, 4b) wenigstens an der sich mit dem Verbindungselement (7) berührenden Fläche verzahnt (20) oder aufgerauht ist.
2. Plombenkonstruktion nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Excenterscheiben (4a, 4b) um die Symmetrieachse (7a) des Verbindungselements (7) spiegelgleich angeordnet sind.
3. Plombenkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Excenterscheiben (4a, 4b) in die Schlussaushöhlung (3) des Gehäuses (1) eingesetzt sind und sich an das Gehäuse (1) und an den Deckel (2) durch eine Welle (18) anschließen.
4. Plombenkonstrution nach einem der Ansprüche 1-3 dadurch gekennzeichnet, daß die Excenterscheiben (4a, 4b) eine Begrenzungsöffhung (16) besitzen, in welches die Begrenzungszunge ( 17) des Gehäuses ( 1 ) eingereift.
5. Plombenkonstrution nach einem der Ansprüche 1-4 dadurch gekennzeichnet, daß die Schlussaushöhlung (3) mit einen Federnest (6) zur Aufnahme der Feder (5) ergänzt ist.
6. Plombenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-5 dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) eine ringsherumlaufende Rinne (10) besitzt und in die Rinne (10) der Passrand (11) des Deckels (2) eingelegt ist.
7. Plombenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-6 dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit Führungsbohrungen (8, 9) zum Hineinziehen des Verbindungselements (7) in die Schlussaushöhlung (3) versehen ist.
GEÄNDERTE ANSPRÜCHE
[beim Internationalen Büro am 23. October 2000 (23.10.00) eingegangen; ursprünglicher Anspruch 7 gestrichen; alle weiteren Ansprüche unverändert (1 Seite)]
1. Raumsparende Plombenkonstruktion vor allem zum Schutz von Kasten, Geräten Öfmungsverschlüssen gegen unbefugtes Öffiien und zur Anzeige eines Öffnens, welche 5 ein Gehäuse, einen sich an das Gehäuse f genden Deckel, ein flexibles Verbindungselement und eine Feder enthält, im Gehäuse ein Befestigungsnest freigelassen ist, in welchem zweckmäßig der an das Ende des Verbindungselements befestigte Klemmteil angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (1) Excenterscheiben (4a, 4b) eingesetzt sind, die Excenterscheiben (4a, 4b) sich an die O Teder (5) und an das Verbindungselement (7) anschließen, der Mantel (19) der Excenterscheiben (4a, 4b) wenigstens an der sich mit dem Verbindungselement (7) berührenden Fläche verzahnt (20) oder aufgerauht ist
2. Plombenkonstruktion nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß die beiden 5 "Excenterscheiben (4a, 4b) um die Symmetrieachse (7a) des Verbindungselements (7) spiegelgleich angeordnet sind.
3. Plombenkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Excenterscheiben (4a, 4b) in die Sc ussaushölilung (3) des Oehäuses (1) eingesetzt 0 sind und sich an das Gehäuse (1) und an den Deckel (2) durch eine Welle (18) anschließen.
4. Plombenkonstrution nach einem der Ansprüche 1-3 dadurch gekennzeichnet, daß die Excenterscheiben (4a, 4b) eine Begrenzungsöffiiung (16) besitzen, in welches die Begrenzungszunge (17) des Gehäuses (1) eingereift.
5. Plombenkonstrution nach einem der Ansprüche 1-4 dadurch gekennzeichnet, daß die Schlussaushöhlung (3) mit einen Fedemest (6) zur Aufnahme der Feder (5) ergänzt ist.
6. Plombenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1-5 dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) eine r gsherumlaufende Rinne (10) besitzt und in die Rinne (10) der Passrand (11) des Deckels (2) eingelegtes!
GEÄNDERTES BLATT (ARTDXEL 19)
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