DE2438737C2 - Schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß - Google Patents
Schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-VorhängeschloßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß mit einem
Schloßkörper, der zwei parallele Bohrungen aufweist mit einem im wesentlichen U-förmigen Bügel, dessen
Schenkel in die Bohrungen des Schloßkörpers einsetzbar sind, und mit je einem starren Sperrglied, das nach
dem Einsetzen des Bügels automatisch unter der Wirkung einer Feder jeweils in eine Ausnehmung des
zugehörigen Schenkels eingreift und eine Verriegelung
zwischen letzterem und einer Gehäuseschulter herstellt die durch Verschneidung der zugehörigen Bohrung mit
einer das jeweilige Sperrglied aufnehmenden Querbohrung ausgebildet ist
Zum Transport großer Sammelladungssendungen sind, mit dem englischen Fachwort »container« bezeichnet, Großbehälter entwickelt worden, die zur Sicherung der Ladung für den Transport auf der Straße, z. B. in Zollverschlußfahrzeugen, auf der Schiene, in der Luft oder zur See mit Hilfe von Plomben verschlossen werden. Eine der Schwierigkeiten beim Gebrauch solcher Container hängt damit zusammen, passende Schlösser als Diebstahlsicherung während des Transportes vorzusehen. Damit sichergestellt ist, daß Schlüssel zum öffnen solcher Schlösser nicht in die Hände unbefugter Personen gelangen, hat man bereits besondere Schlösser entwickelt die jedoch teuer sind und doch nicht verhindern, daß unbefugte Personen heimlich Zugang zu dem Container erlangen. Dieser letzterwähnte Punkt erzeugt Probleme zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger wegen der Unterschiede zwischen dem ursprünglichen und schließlichen Inhalt der Container.
Zum Transport großer Sammelladungssendungen sind, mit dem englischen Fachwort »container« bezeichnet, Großbehälter entwickelt worden, die zur Sicherung der Ladung für den Transport auf der Straße, z. B. in Zollverschlußfahrzeugen, auf der Schiene, in der Luft oder zur See mit Hilfe von Plomben verschlossen werden. Eine der Schwierigkeiten beim Gebrauch solcher Container hängt damit zusammen, passende Schlösser als Diebstahlsicherung während des Transportes vorzusehen. Damit sichergestellt ist, daß Schlüssel zum öffnen solcher Schlösser nicht in die Hände unbefugter Personen gelangen, hat man bereits besondere Schlösser entwickelt die jedoch teuer sind und doch nicht verhindern, daß unbefugte Personen heimlich Zugang zu dem Container erlangen. Dieser letzterwähnte Punkt erzeugt Probleme zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger wegen der Unterschiede zwischen dem ursprünglichen und schließlichen Inhalt der Container.
Eine Weiterentwicklung stellt das eingangs genannte schlüssellose, nur einmal benutzbare Sicherheits-Vorhängeschloß
nach der US-PS 36 02 538 dar. Hier werden die starren, kugelförmigen Sperrglieder von
einer gemeinsamen mittleren Feder nach außen in die einander entgegengerichteten Ausnehmungen der zugehörigen
Schenkel verspannt Dabei besteht die
Möglichkeit, eine solche Zugkraft auf den Bügel auszuüben, daß die Sperrglieder unter Überwindung der
Federkraft aus ihren Ausnehmungen herausgedrückt werden. Anschließend läßt sich dann der Bügel wieder in
den Schloßkörper einsetzen. Es besteht also nicht die
Möglichkeit, ein unbefugtes öffnen des Schlosses nachträglich festzustellen.
Ferner ist aus der US-PS 37 30 578 ein schlüsselloses,
nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß bekannt, bei dem die Sperrglieder als Federringe
ausgebildet sind. Beim Einsetzen des U iörmigen Bügels
werden dessen Schenkel durch die Federringe hindurchgedrückt, woraufhin letztere in Nuten der Schenkel
eingreifen. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Bügel
aus dem Schloßkörper herauszureißen, sofern nicht die Federringe eine erhebliche Stabilität besitzen. Ist dies
jedoch der Fall, so ergeben sich Schwierigkeiten beim Einsetzen des Bügels, da entsprechende Kräfte zum
vorübergehenden Aufweiten der Federringe aufgebracht werden müssen.
Ausgehend von der eingangs genannten Vorrichtung liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das
Sicherheits-Vorhängeschloß derart auszubilden, daß es unbefugtes Aufbrechen erkennen läßt
Hierzu ist das erfindungsgemäße Sicherheits-Vorhängeschloß
dadurch gekennzeichnet, daß die Querbohrung die zugehörige Bohrung außermittig trifft und sich
mit dieser um die Tiefe der Ausnehmung des zugehörigen Schenkels überschneidet, daß das jeweilige
Sperrglied in seiner Sperrlage derart gehalten ist, daß keine es in der Querbohrung verschiebenden Kräfte
ausübbar sind, und daß in einer oder beiden Bohrungen Sperrmittel vorgesehen sind, die in Ausnehmungen des
oder der Schenkel derart eingreifen, daß eine Drehung verhindert ist
Durch ein Ziehen am Bügel lassen sich also keine, lei
Kräfte aufbringen, die die Tendenz besitzen, dit Sperrglieder aus ihrer Sperrlage herauszudrücken.
Auch besteht nicht die Möglichkeit, den Bügel durchzusägen und die einzelnen Schenkel derart zu
verdrehen, daß die Sperrglieder ihre Sperrlage verlassen müssen. Das Einsetzen eines neuen Bügels wird also
unmöglich. Vielrrehr führt jedes unbefugte öffnen zu
einer sichtbaren Zerstörung oder Beschädigung des Schlosses. Außerdem ist die zum Einsetzen des Bügels
erforderliche Kraft völlig unabhängig von der erzielten Sperrkraft
Vorzugsweise sind die Sperrmittel zum Verhindern der Drehung der Bügelschenkel als gehärteter Stahlstift
ausgebildet, der fest in einer Sacklochbohrung aufgenommen ist, die parallel zu und mit einem Abstand von
der Querbohrung verläuft Gleichermaßen können erfindungsgemäß die Sperrmittel zum Verhindern der
Drehung der Bügelschenkel als Stopfen ausgebildet sein, welche die die Schenkel aufnehmenden Bohrungen
schließen.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind die Sperrmittel und die Sperrglieder
derart angeordnet, daß die Sperrmittel verhindern, daß der Bügel seitenverkehrt vollständig eingeführt werden
kann, und daß die Sperrglieder keine rückhaltenden Kräfte auf einen seitenverkehrt teilweise eingeführten
Bügel ausüben können.
Fertigungstechnische Vorteile ergeben sich dadurch, daß der Schloßkörper mit den die Schenkel aufnehmenden
Bohrungen-ein Extrusionsteil bilden, bei dem die die Schenkel aufnehmenden Bohrungen jeweils einen nicht
kreisförmigen Querschnitt haben, der den zugehörigen Bügelschenkel mit seiner Anflächung passend umfaßt.
Eine alternative Lösung der gestellten Aufgabe, mit der ebenfalls die oben angegebenen Vorteile erzielbar
sind, ist dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied in der Öffnungsstellung an einem die Querbohrung
verschließenden, durch den eintretenden Schenkel in der zugehörigen Bohrung verschieblichen Riegel anliegt
und ein Auflager für den Stufenabschnitt eines unter der Wirkung der Feder verschieblichen Stufenkolbens
innerhalb einer die Querbohrung schneidenden Zylinderbohrung bildet und daß der größere zylindrische
Abschnitt des Stufenkolbens ein Entriegeln des Schlosses verhindert Der Stufenkolben wirkt gleichzeitig
als Sicherung gegen ein Herausreißen des Bügels und gegen ein Verdrehen der voneinander getrennten
Bügelschenkel.
Bei dieser Konstruktion kann erfindungsgemäß die Zylinderbohrung durch einen Deckel abgeschlossen
sein, der durch einen Schloßkörper und Deckel durchdringenden Stift gehalten ist, dessen Enden von
den beiden Bügelschenkeln abgedeckt sind.
Für beide erfindungsgemäßen Lösungsmöglichkeiten gilt daß vorzugsweise die Scherfestigkeit der Sperrglieder
größer ist als die Zugfestigkeit des Bügels.
In den Zeichnungen sind Beispiele der Ausführungsformen beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 einen Querschnitt einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, nur einmal benutzbaren
Sicherheits-Vorhängeschlosses;
F i g. 2a bis 2c geschnittene Vorder- und Seitenansichten des in p i g. 1 gezeigten Schloßkörpers und eine
Draufsicht auf die Stirnseite eines jeweils an dem Schloßkörper benutzten Stahlstiftes;
F i g. 3a und 3b jeweils Vorder- und Seitenansichten des in F i g. 1 gezeigten Schloßbügels;
Fig.4a bis 4c Ansichten einer abgeänderten Form
des in Fig.2 dargestellten Schloßkörpers, wobei verschiedene Stufen des Herstellungsverfahrens des
Schloßkörpers gezeigt werden;
F i g. 5a bis 5c jeweils eine Seitenansicht eines Schloßbügels, eine Ansicht von unten her auf eine dritte
Ausführungsform eines Schloßkörpers und eine Plastik-Kappe;
Fig.6 und 7 jeweils einen Querschnitt eines Schioßkörpers und eine Vorderansicht eines Schloßbügels
einer vierten Ausführungsform eines nur einmal benutzbaren Sicherheits-Vorhängeschlosses und
F i g. 8 einen Querschnitt durch Schloßkörper und -bügel der Ausführungsform der Fig.6 und 7 im
zusammengesteckten Zustand, so daß das Schloß geschlossen ist
Wie in den F i g. 1 bis 3b dargestellt wird, umfaßt eine
erste Ausführungsform eines nur einmal benutzbaren Sicherheits-Vorhängeschlosses 1 einen Schloßkörper 2,
in welchem ein Schloßbügel 3 sitzt
Der Schloßkörper 2 ist ein rechtwinkliger Blockkörper mit zwei die Bügelschenkel aufnehmenden Bohrungen
4 und 5 und einer sich zwischen ihnen erstreckenden Querbohrung 6, die die Bohrungen 4 und 5 teilweise
durchsetzt. Die Enden der Querbohrung 6 sind mit Hilfe von Deckelstopfen 7 verschlossen, die in dem
Schloßkörper 2 mittels gehärteter Stahlstifte Pin Form
einer geschlitzten Buchse (siehe F i g. 2c) gehalten werden. Die Stopfen 7 halten innerhalb der Querbohrung
zwei Sperrglieder 8 fest die von einer Schraubenfeder 9 auseinandergedrückt werden. Die Querbohrung
6 ist so lang, daß die Sperrglieder 8, wenn sie am weitesten auseinander gedrückt sind, teilweise in die
Bohrungen 4 und 5 hineinragen.
Der Bügel 3 ist im wesentlichen U-förmig und hat zwei Schenkel 10 und 11, die jeweils abgesetzte Spitzen
12, 13, Ausnehmungen 14, 15 und Abflächungen 16, 17
aufweisen. Wenn daher der Bügel 3 in den Schloßkörper 2 hineingedrückt wird, bewirken die Spitzen 12,13, daß
die Sperrglieder 8 zueinander gestoßen werden, wodurch die Schraubenfeder 9 zusammengedrückt wird.
Wenn die Ausnehmungen 14 und 15 auf einer Höhe mit der Querbohrung 6 sind, bewegen sich die Sperrglieder
8 in Eingriff mit diesen Ausnehmungen, so daß die Bügelschenkel in den Bohrungen 4 und 5 gefangen sind
derart, daß bei dem Versuch, den Bügel aus dem Schloßkörper herauszuziehen, auf die Sperrglieder 8
ausgeübte Kräfte im wesentlichen keine Komponente zur Zusammendrückung der Schraubenfeder 9 haben.
Es besteht die Gefahr, daß, wenn der Schloßbügel durchgeschnitten wird, die Konstruktion der Sperrglieder
und ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verhindern kann, daß die Bügelschenkel für sich in dem Schloßkörper
gedreht werden, um die Sperrgiieder 8 in die Bohrung zurückzudrücken, so daß die Schenkel aus dem
Schloßkörper herausgezogen werden können und ein neuer Bügel eingesetzt werden kann. Um die Drehung
der voneinander getrennten Bügelschenkel in ihren jeweiligen Bohrungen zu verhindern, sind zwei gehärtete
Stahlstifte 18 vom Querschnitt einer geschlitzten Buchse in fluchtende, von einander getrennte und quer
zu den Bohrungen 4 und 5 liegende Sacklochbohrungen 19 eingeführt, wie in den Fig. 1 und 2 in gebrochenen
Linien dargestellt, wodurch ein Eingriff mit den Abflächungen 16 und 17 hergestellt und die Drehung der
Bügelglieder verhindert wird, wenn die Sperrglieder 8 in die Ausnehmungen 14 und 15 eingegriffen haben. Jede
der Sacklochbohrungen 19 ist nur nach einer Oberflächenseite des Schloßkörpers offen, so daß die Stahlstifte
18 nicht aus ihrer Bohrung herausgeschlagen werden können, wobei ihre Härte und ihre Form auch ein
Herausbohren verhindern.
Da der Zweck der Stahlstifte 18 darauf abzielt, daß der Schloßkörper nicht wieder benutzt werden kann,
genügt es nur einen Stahlstift 18 vorzusehen, da ein Ersatzbügel nicht eingefügt werden kann, wenn auch
nur eine von den Schenkelbohrungen versperrt ist
Anstelle der Stahlstifte 18 können, wie in den F i g. 4a bis 4c beschrieben ist, bei einer abgeänderten Ausführungsform
andere Mittel angewendet werden.
In den Fig.4a bis 4c ist eine Ausführungsform gezeigt, bei der die für die Schenkel bestimmten
Bohrungen 4' und 5' als Durchgangsbohrungen ausgebildet sind. Die Querbohrung 6 wird dadurch
hergestellt, daß der Schloßkörper von einer Seite zur anderen durchbohrt wird. Durch einfaches Verschließen
des einen Endes der die Schenkel aufnehmenden Bohrungen mit Hilfe von zylindrischen Stopfen kann
dann der Schloßkörper 2' auf dieselbe Weise wie der oben beschriebene Schloßkörper 2 verwendet werden.
Bei einer weiteren, abgewandelten Ausführungsform sind an den Enden der Bohrungen 4' und 5' zylindrische
Stopfen 104' und 105' vorgesehen, bei denen zur Bildung von Sperrmitteln 100, 101 ein Teil des zylindrischen
Körpers entfernt ist, so daß D-fönnige Querschnitte
entstehen. Gehärtete Stahlstifte 18' von Schlitzbuchsenform sind, um die Stopfen 104', 105' in ihrer Stellung zu
sichern, in den Schloßkörper eingeführt, siehe Fig.4a
Die anderen Teile des Vorhängeschlosses sind dieselben wie die bei der Ausführungsform der F i g. 1 bis 3.
Wenn daher der Bügel 3 in den Schloßkörper eingesetzt ist, und mit den Sperrgliedern 8 in Eingriff
gelangt, liegen die Sperrmittel 100 und 101 an den jeweiligen Anflächungen 16 und 17, wodurch eine
Drehung eines Bügelschenkels in der Bohrung 4' oder 5' ausgeschlossen wird. Es versteht sich, daß diese
abgeänderte Form Vorteile hinsichtlich der Herstellungskosten gegenüber der in den F i g. 1 bis 3
dargestellten Ausführungsform bietet.
In den F i g. 5a bis 5c ist eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Vorhängeschlosses dargestellt,
bei der der Schloßkörper 202 als ein Exlrusionsteil ausgebildet ist. Die für die Schenkel bestimmten
Bohrungen 204 und 205 haben einen im wesentlichen D-förmigen Querschnitt, wie in Fig.5b dargestellt.
Dementsprechend weist der Schenkel 203 Anflächungen 216 und 217 auf, die sich über den Teil der
Bügelschenkel erstrecken, die in die Bohrungen 204 und 205 eingeführt werden, so daß diese Schenkelteile
entsprechend dem Querschnitt der Bohrungen 204 und 205 geformt sind. Daher können sich die Bügelschenkel
von vornherein nicht in den Bohrungen 2(i4 und 205 drehen, so daß es nicht nötig ist, hierfür ausdrücklich
Mittel wie die Stopfen 104' und 105' oder die Stifte 18 vorzusehen.
Wenn es gewünscht wird, daß das eine Ende von jeder der die Schenkel aufnehmenden Bohrungen verschlossen
ist, genügt eine kleine Plastik-Kappe C obwohl auch ein umfänglicherer, zylindrischer Stopfen vorgesehen
werden kann. Die Bohrungen 204 und 205 können auch offen gelassen werden.
Bei der in den F i g. 6 bis 8 dargestellten, weiteren
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, nur einmal benutzbaren Sicherheits-Vorhängeschlosses ist der
Schloßkörper aus einem rechteckigen Block 310 geformt; er kann aber auch jede andere passende Form
haben. Der Schloßkörper hat zwei parallel gerichtete, für die Bügelschenkel bestimmte Bohrungen 311 und
312, die an ihren unteren Enden geschlossen sind und zwischen diesen Bohrungen eine zylindrische Bohrung
313 von größerem Durchmesser, die in gleicher Weise an ihrem unteren Ende geschlossen ist In der
zylindrischen Bohrung 313 ist ein Stufenkolben aufgenommen, der einen nach unten und innen abgesetzten,
eine umlaufende Fläche aufweisenden Stufenabschnitt 314a, und unter bzw. über diesem Stufenabschnitt
größere zylindrische Abschnitte 315 bzw. 315a aufweist
Dieser Kolben wird durch eine Schraubenfeder 316 unter Vorspannung nach unten gedrückt, die sich
einerseits gegen den Stufenkolben und andererseits gegen einen Deckel 317 abstützt, der die Zylinderbohrung
313 abschließt Dieser Deckel 317 wird mittels eines Stiftes 318 in seiner Lage festgehalten, der durch
miteinander fluchtende Löcher in den Schloßfcörper und in den Deckel eingeführt ist
Zwischen der zylindrischen Bohrung 313 und den beiden Bohrungen 311 und 312 erstreckt sich eine
QuerbohruRg, in die Sperrgüeder 319 eingesetzt sind. Je
ein Riegel 320 ist derart in den Bohrungen 3111 und 312 aufgenommen, daß er in axialer Richtung verschiebbar
ist
Der Bügel ist U-förmig. Seine beiden Schenkel 311a und 312a sind derart parallel und von einem solchen
Abstand, daß sie in den Bohrungen 311 und 312 eingeführt werden können. Außerdem weisen die
Schenkel 311 und 312 Ausnehmungen 321 auf, in denen die Sperrglieder 319 aufgenommen werden, wie in
Fig. 8 zu sehen ist
Um den Schloßkörper mit den zugehörigen Teilen so vorzubereiten, daß der Bügel aufgenommen werden
kann, müssen die Riegel 320 sich in einer solchen Stellung befinden, daß die Sperrglieder in ihren Löchern
zurückgehalten werden. Dann ist der Kolben durch die
Schraubenfeder 316 vorgespannt und hält seinerseits die Feder unter Spannung. Dies geschieht dadurch, daß die
Feder mit dem Deckel 317 zusammengedrückt wird und der Stift 318 durch die miteinander fluchtenden Löcher
in Deckel und Schloßkörper eingeführt wird. Auf diese Weise kann das Schloß sozusagen in Aufnahmestellung
gebracht werden.
Wenn das Schloß in Gebrauch genommen wird, wird der Bügel durch die zusammenschließenden Teile
gezogen und seine beiden Schenkel in die Bohrungen 311 bzw. 312 eingeführt. Bei der Einführung der
Bügelschenkel werden die Riegel 320 so weit zurückgestoßen, daß die Sperrglieder 319 frei werden, wonach
der unter Vorspannung befindliche Kolben die Sperrglieder 319 in die Ausnehmungen 321 in dem jeweiligen
Bügelschenkel drückt. Der Bügel kann nicht wieder herausgezogen werden, weii die Sperrgüeder 319 sich
nur auf dem zylindrischen Teil 315a oberhalb des Auflagers 314a des Kolbens abstützen; der Deckel 317
kann nicht entfernt werden, weil er durch den Stift 318 gesichert ist, und ein Entfernen des Stiftes wird wieder
durch die Bügelschenkel verhindert.
Bei allen beschriebenen Vorhängeschlössern ist der Schloßkörper vorzugsweise derart oberflächenbehandelt,
daß der Sitz der Deckel bzw. Stopfen 7,104', 105', 317 und irgendwelcher anderer, für die Abdichtung von
öffnungen während der Herstellung erforderlicher Verschlüsse nicht zu sehen ist.
Bei allen beschriebenen Ausführungsformen entfernt man das Schloß, in dem man den Bügel durchkneift. Man
macht es deshalb unbefugten Personen schwer, den Bügel durchzukneifen, indem man ihn aus einem
entsprechend harten Metall herstellt. Sicherlich kann das Schloß, wenn es einmal durch Abkneifen des Bügels
beschädigt worden ist, nicht mehr so erscheinen, als ob nichts geschehen wäre, wodurch die Entdeckung eines
solchen Geschehens wahrscheinlicher gemacht wird.
Die vorstehend beschriebenen Vorhängeschlösser müssen so dimensioniert und aus einem solchen
Material hergestellt werden, daß die Verschlußwirkung des Schlosses nur durch seine Zerstörung aufgehoben
werden kann, vorzugsweise durch Abkneifen des Bügels.
Durch Versuche mit den beschriebenen Vorhängeschlössern ist festgestellt worden, daß Zugkräfte
oberhalb von 46 270 N erforderlich waren, um Schlösser, die aus ausgesuchten Materialien hergestellt waren
und Bügel aus gehärtetem Stahl hatten, zu zerstören, und daß eher der Bügel brach, als daß die BügeUchcn.ke!
aus den sie aufnehmenden Bohrungen im Schloßkörper herausgerissen wurden.
Die letzterwähnte Wirkung ist dadurch hervorzurufen, daß man die in Eingriff gehenden Sperrglieder aus
hochwertigem Stahl herstellt, der Scherkräften einen größeren Widerstand entgegensetzt als das Material,
aus dem das übrige Schloß hergestellt ist, und außerdem dadurch, daß man das Schloß so gestaltet, daß die
Kräfte, die die Kugeln aus ihren Ausnehmungen herausstoßen könnten, zu einem Minimum werden,
sobald versucht wird, den Bügel aus dem Schloßkörper herauszureißen. Die erwähnten Kraftkomponenten
können zu Null oder negativ gemacht werden, so daß die Sperrglieder durch bloßes Ziehen am Bügel nicht aus
ihren Ausnehmungen herausgestoßen werden können.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
«30234/158
Claims (8)
1. Schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß
mit einem Schloßkörper, der zwei parallele Bohrungen aufweist, mit einem im
wesentlichen ü-förmigen Bügel, dessen Schenkel in die Bohrungen des Schloßkörpers einsetzbar sind,
und mit je einem starren Sperrglied, das nach dem Einsetzen des Bügels automatisch unter der
Wirkung einer Schraubenfeder jeweils in eine Ausnehmung des zugehörigen Schenkels eingreift
und eine Verriegelung zwischen letzterem und einer Gehäuseschulter herstellt, die durch Verschneidung
der zugehörigen Bohrung mit einer das jeweilige Sperrglied aufnehmenden Querbohrung ausgebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Querbohrung (6) die zugehörige Bohrung(4,5; 4', 5';
204,205) außermittig trifft und oich mit dieser um die
Tiefe der Ausnehmung (14, 15) des zugehörigen Schenkels (10, 11) überschneidet, daß das jeweilige
Sperrglied (8) in seiner Sperrlage derart gehalten ist,
daß keine es in der Querbohrung (6) verschiebenden Kräfte ausübbar sind, und daß in einer oder beiden
Bohrungen (4,5; 4', 5'; 204,205) Sperrmittel (18; 100,
101) vorgesehen sind, die in Abflächungen (16. 17) des oder der Schenkel derart eingreifen, daß eine
Drehung verhindert ist.
2. Schloß nach Atispruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrmittel zum Verhindern der
Drehung der Bügelschenkel als gehärteter Stahlstift (18) ausgebildet sind, der fest in einer Sacklochbohrung
(19) aufgenommen ist, die parallel zu und mit einem Abstand von der Querbohrung (6) verläuft
3. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrmittel zum Verhindern der
Drehung der Bügelschenkel als Stopfen (104', 105') ausgebildet sind, welche die die Schenkel aufnehmenden
Bohrungen (4', 5') schließen.
4. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrmittel (18;
100,101) und die Sperrglieder (8) derart angeordnet sind, daß die Sperrmittel verhindern, daß der Bügel
seitenverkehrt vollständig eingeführt werden kann, und daß die Sperrglieder keine rückhaltende Kräfte
auf einen seitenverkehrt teilweise eingeführten Bügel (3) ausüben können.
5. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper
(202) mit den die Schenkel (203) aufnehmenden Bohrungen (204, 205) ein Extrusionsteil bilden, bei
dem die die Schenkel aufnehmenden Bohrungen jeweils einen nicht kreisförmigen Querschnitt haben,
der den zugehörigen Bügelschenkel mit seiner Anflächung (216,217) passend umfaßt
6. Schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß
mit einem Schloßkörper, der zwei parallele Bohrungen aufweist, mit einem im wesentlichen U-förmigen Bügel, dessen Schenkel in
die Bohrungen des Schloßkörpers einsetzbar sind, und mit je einem stairen Sperrglied, das nach dem
Einsetzen des Bügels automatisch unter der Wirkung einer Schraubenfeder jeweils in eine
Ausnehmung des zugehörigen Schenkels eingreift und eine Verriegelung zwischen letzterem und einer
Gehäuseschulter herstellt, die durch Verschneidung der zugehörigen Bohrung mit einer das jeweilige
Sperrglied aufnehmenden Querbohrung ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrglied
(319) in der Öffnungsstellung an einem die Querbohrung verschließenden, durch den eintretenden
Schenkel (311a, 312a,) in der zugehörigen Bohrung (311, 312) verschiedenen Riegel (320)
anliegt und ein Auflager für den Stufenabschnitt (314a,} eines unter der Wirkung der Schraubenfeder
(316) verschieblichen Stufenkolbens (315, 355a;
innerhalb einer die Querbohrung schneidenden Zylinderbohrung (313) bildet und daß der größere
zylindrische Abschnitt (315aJ des Stufenkolbens ein Entriegeln des Schlosses verhindert
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderbohrung (313) durch einen
Deckel (317) abgeschlossen ist, der durch einen
Schloßkörper und Deckel durchdringenden Stift (318) gehalten ist, dessen Enden von den beiden
Bügelschenkeln abgedeckt sind.
8. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherfestigkeit der
Sperrglieder (8; 319) größer ist als die Zugfestigkeit des Bügels.
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---|---|---|---|
GB4015473A GB1477634A (en) | 1973-08-24 | 1973-08-24 | Padlock |
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2438737A Expired DE2438737C2 (de) | 1973-08-24 | 1974-08-13 | Schlüsselloses, nur einmal benutzbares Sicherheits-Vorhängeschloß |
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GB (1) | GB1477634A (de) |
IN (1) | IN142235B (de) |
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---|---|---|---|---|
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