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Die
Erfindung betrifft eine Warensicherungseinrichtung zur Anbringung
an Waren gemäß Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Für die Anbringung
von Sicherungseinrichtungen an Waren, die in Verkaufsräumen dem
Publikum frei zugänglich
ausgestellt werden, sind eine Vielzahl von Sicherungseinrichtungen
bekannt, mit denen die Waren gegen Diebstahl geschützt werden sollen.
Allen diesen Sicherungseinrichtungen ist gemeinsam, daß entsprechende
Etiketten oder dergleichen an den Waren angebracht werden, die mit
dafür geeigneten,
in der Regel am Ausgang eines Geschäftes angeordneten Detektionseinrichtungen
erkannt werden können
und bei einer Verbringung der Ware ohne Bezahlen in den Bereich
dieser Detektionseinrichtungen einen Alarm auslösen. Derartige Sicherungseinrichtungen
sind üblicherweise
großvolumig
bzw. weisen entsprechend große
Abmessungen auf, um die Kommunikation zwischen Sicherungseinrichtung
und Detektionseinrichtungen überhaupt
bewerkstelligen zu können.
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Zur
Anbringung dieser Etiketten oder dergleichen an den Waren sind ebenfalls
sehr unterschiedliche Lösungen
vorgeschlagen worden. Je nach Art der Ware werden die Sicherungsetiketten
oder dergleichen etwa in Textilien gleich mit eingenäht, über Dornen
oder Klammern entsprechender Gehäuse
mit innenliegenden Sicherungsetiketten etwa durch Öffnungen
wie zum Beispiel Knopflöchern
an den Waren durchgeschoben und so an den Waren befestigt oder es
werden auch die Sicherungsetiketten direkt auf die Waren aufgeklebt.
Nachteilig an diesen Lösungen
ist es, daß entweder
schon bei der Herstellung entsprechende Sicherungsetiketten vorgesehen werden
müssen,
die jedoch nicht von allen Händlern in
identischer Weise benutzt werden und daher eine Händler unabhängige Fertigung
der Waren nicht möglich
ist. Bei einer Anbringung etwa über
Gehäuse mit
Dornen oder Nadeln besteht die Gefahr, daß die Ware beschädigt wird
und daher nicht oder nicht mehr zu dem ursprünglichen Preis verkauft werden kann.
Beim Aufkleben von Sicherungsetiketten besteht das Problem darin,
daß zum
einen die Sicherungsetiketten leicht manipulierbar sind und zum
anderen eine Ablösung
der Sicherungsetiketten nicht immer ohne Rückstände erfolgen kann, wodurch
der Käufer
unter Umständen
verärgert
bzw. die Ware sogar unbrauchbar wird.
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Weiterhin
ist es ein Problem bei der Anbringung derartiger Sicherungsetiketten,
daß bestimmte Waren
weder mit aufklebbaren Etiketten ohne Beeinträchtigung von sichtbaren Oberflächen versehen werden
können
noch entsprechende Öffnungen
oder dergleichen zum Durchstecken von Dornen oder Nadeln für die Sicherungsetiketten
bzw. deren Gehäuse aufweisen.
Etwa wird für
die sogenannte Henkelware, hierunter versteht man im Verkaufsbereich
häufig Taschen,
Koffer, Radio- und Elektrogeräte
oder dgl., ein Anbringen von Sicherungsetiketten nicht oder nur mit
Mühe möglich sein.
Daher ist die Kennzeichnung dieser Waren entweder sehr aufwendig
für das
Verkaufspersonal oder nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit
durchzuführen.
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Bekannte
Sicherungsetiketten weisen meist relativ große Abmessungen auf, was insbesondere störend ist,
wenn die zu sichernden Waren selbst eher kleine Abmessungen haben
oder ein Anprobieren der Waren etwa bei Textilien, Sonnenbrillen, Schuhen
oder dgl. durch die Sicherungsetiketten erschwert oder sogar unmöglich gemacht
wird. Beispielsweise sind bekannte Sicherungsetiketten an Kinderschuhen,
Sonnenbrillen oder dgl. Waren mit relativ kleinen Abmessungen nicht
wirklich ohne Störung
des Anprobierens anbringbar, weshalb eine Sicherung derartiger Waren häufig unterbleibt
und daher gerade derartige Waren besonders häufig gestohlen werden.
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Es
ist beispielsweise aus der
DE
20316078 U1 bekannt, ein Gehäuse für ein Sicherungsetikett mittels
eines Kabelbinders an sogenannter Henkelware oder dergleichen anzubringen,
wobei der Kabelbinder die Henkelware oder dergleichen zu mindestens
abschnittsweise umschlingt und nach der Umschlingung wieder an dem
Gehäuse
des Sicherungsetikettes so festgelegt wird, daß das Gehäuse des Sicherungsetikettes
entweder direkt an der Ware selbst oder frei hängend über den Kabelbinder an der Ware
festgelegt ist. Problematisch an dieser Lösung ist es, daß der Kabelbinder
relativ leicht manipulierbar ist, da er aus einem Kunststoffmaterial
besteht, das mittels Seitenschneider, Schere, Messer oder dergleichen
relativ leicht durchtrennt werden kann.
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Weiterhin
ist aus der
DE 25 48
546 B2 eine Befestigungseinrichtung zum Markieren von Waren mit
einem flexiblen Element bekannt, das in das Innere einer Aufnahmeeinrichtung
eingesteckt werden kann. Bei dem flexiblen Element handelt es sich
um eine Art Gliederkette aus einer festgelegten Anzahl von Kettengliedern,
die mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt ist und
deren anderes Ende mit einem separaten Dorn ausgestattet ist, der z.
B. in einen konventionellen Kugelverschluss der Aufnahmeeinrichtung
eingeführt
und damit ebenfalls an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt wird.
Eine Anpassung der Länge
des flexiblen Elementes an die jeweiligen Maße einer Ware (z. B. den Umfang
eines Griffes oder der Berandung einer Öffnung), an der die Warensicherungseinrichtung
festgelegt werden soll, ist damit aber nicht möglich.
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Entsprechendes
gilt für
die
US 2003/0160697
A1 , bei der ein flexibles Element aus einem Draht gebildet
ist, an dessen beiden Enden jeweils zylindrische Verdickungen fest
angeordnet sind. Diese zylindrischen Verdickungen kommen bei dem
Schließen
der Warensicherungseinrichtung bestimmungsgemäß in prismatischen Öffnungen
in der Aufnahmeeinrichtung zu liegen, die diese formschlüssig aufnehmen
und gegen herausziehen vor allem in Längsrichtung sichern. Eine Längenanpassung
ist auch hierbei nicht möglich.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Warensicherungseinrichtung
zur Anbringung an Waren derart weiter zu gestalten, daß die Anbringung
auch an kleinvolumigen Waren einfach und kostengünstig erfolgen kann und dabei
die Größe und Art
der Anbringung der Warensicherungseinrichtung die Benutzung der
Ware etwa zum Anprobieren oder dgl. möglichst wenig stört, ohne
daß dies auf
Kosten der Sicherheit der Warensicherungseinrichtung geht.
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Die
Lösung
der erfindungsgemäßen Aufgabe
ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in
Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung geht aus von einer Warensicherungseinrichtung zur Anbringung
an Waren, die eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme eines Warensicherungselementes
aufweist sowie ein an der Ware festlegbares flexibles Element, das
nach Umschlingen oder Durchtreten eines Abschnittes der Ware an
der Aufnahmeeinrichtung festlegbar ist, wobei das zu einer geschlossenen
Schleife verformbare flexible Element mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung
festgelegt und mit dem gegenüberliegenden
Ende in eine im Inneren der Aufnahmeeinrichtung verdeckt angeordnete,
bei Bedarf wieder öffenbare
Verschlußeinrichtung
einführbar
und damit an der Aufnahmeeinrichtung lösbar festlegbar ist. Von Vorteil
an dieser Lösung
ist es, daß die
Warensicherungseinrichtung lösbar
an der Ware festgelegt wird und damit die Warensicherungseinrichtung
immer wieder benutzt und daher kostengünstig bereitgestellt werden
kann. Im Gegensatz zu den bekannten Lösungen, die üblicherweise
nur zerstörend
von der Ware wieder entfernt werden können, läßt sich die erfindungsgemäße Warensicherungseinrichtung
damit nahezu beliebig häufig
wieder einsetzen und auch an verschiedene Waren und dergleichen
anpassen. Auch können
zum Öffnen
der Warensicherungseinrichtung vorteilhaft in den Geschäften ohnehin
schon vorhandene Öffnungseinrichtungen
verwendet werden, so daß nicht
für die
verschiedenen Warensicherungseinrichtungen unterschiedliche Öffnungseinrichtungen
bereitgehalten werden müssen,
was die Verwendung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung
weiter vereinfacht und verbilligt. Durch die verdeckte Anordnung
im Inneren der Aufnahmeeinrichtung ist darüber hinaus die Manipulationssicherheit
der Verschlußeinrichtung
und des flexiblen Elementes in diesem Bereich besonders hoch, so
daß die
Sicherheit der Warensicherungseinrichtung gegenüber unbefugter Entfernung von
der Ware wesentlich gegenüber
bekannten Lösungen
verbessert ist.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil kann darin gesehen werden, daß das flexible
Element mit variabler Einstecklänge
und damit anpaßbarer
Umschlingungslänge
für die
Festlegung an der Ware in die Verschlußeinrichtung einsteckbar ist.
Somit kann dafür
gesorgt werden, daß mit
ein und derselben Warensicherungseinrichtung bzw. einem von seiner Länge her
vorgegebenen flexiblen Element unterschiedlichste Befestigungssituationen
der Warensicherungseinrichtung an der Ware selbst gelöst werden
können.
So ist zum einen eine lose Befestigung der Warensicherungseinrichtung
durch ein entsprechend langes flexibles Element denkbar, bei der
die Warensicherungseinrichtung frei pendelnd an der Ware festgelegt
ist. Auch ist denkbar, daß die
Warensicherungseinrichtung unmittelbar an der Ware anliegend und
durch die Länge
des flexiblen Elementes an die Ware angepreßt an der Ware befestigt wird und
damit eine Einheit aus Ware und Warensicherungseinrichtung gebildet
wird. Für
derartige Befestigungssituationen kann eine entsprechend variable Einstecklänge des
flexiblen Elementes in die Verschlußeinrichtung auch dazu dienen,
bei nur wenig unterschiedlichen Befestigungssituationen mit der gleichen
Länge des
flexiblen Elementes auch maßliche
Unterschiede zum Bei spiel an der Ware selbst oder auch maßliche Unterschiede
aufgrund leicht differierender Anordnung an der Ware auszugleichen. Hierbei
ist es selbstverständlich
in weiterer Ausgestaltung auch denkbar, daß die Länge des flexiblen Elementes
an die erforderliche Umschlingungslänge für die Festlegung an der Ware
anpaßbar
ist.
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Ist
das Ende des flexiblen Elementes vollständig in der Aufnahmeeinrichtung
aufgenommen, wenn es in die Verschlußeinrichtung eingesteckt ist, so
ist das Ende des flexiblen Elementes, das in die Verschlußeinrichtung
eingeführt
ist, manipulationsgesichert von der Aufnahmeeinrichtung umgeben. Hierdurch
kann im Bereich der Verschlußeinrichtung weder
die Verschlußeinrichtung
selbst noch das flexible Element leicht manipuliert werden, wodurch
die Diebstahlsicherheit der Ware aufgrund der Erschwerung der Manipulation
der Verschlußeinrichtung
in der Aufnahmeeinrichtung wesentlich erhöht wird.
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Eine
weitere Verbesserung der Manipulationssicherheit ergibt sich dadurch,
daß das
flexible Element nur durch einen Kanal in die Verschlußeinrichtung
einführbar
ist, der das Innere der Aufnahmeeinrichtung zumindest abschnittsweise
durchtritt. Durch diesen Kanal kann dafür gesorgt werden, daß etwa mit
Schraubenziehern oder dergleichen üblichen Werkzeug gar nicht
erst in den Bereich der Verschlußeinrichtung innerhalb der
Aufnahmeeinrichtung eingedrungen werden kann und damit die Manipulationssicherheit
der Warensicherungseinrichtung wesentlich verbessert wird. Auch
ist es denkbar, daß ein
derartiger Kanal entsprechende Schikanen aufweist, die ein Durchtreten
des Kanals mit Werkzeug in Richtung auf die Verschlußeinrichtung
zu verhindern und nur die Bestätigung
der Warensicherungseinrichtung durch das flexible Element selbst
erlauben.
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Ebenfalls
ist es denkbar, daß das
freie Ende des flexiblen Elementes nach dem Umschlingen eines Abschnittes
der Ware so in die Aufnahmeeinrichtung einsteckbar ist, daß dieses
Ende innerhalb der Aufnahmeeinrichtung verdeckt zu liegen kommt. Hierdurch
wird verhindert, daß das
freie Ende des flexiblen Elementes, das nach dem Durchtreten der Verschlußeinrichtung
ansonsten möglicherweise
freiliegend aus der Aufnahmeeinrichtung austreten könnte, die
Ware selbst oder einen Benutzer der Ware behindern oder verletzen
könnte.
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Eine
weitere Verbesserung der Manipulationssicherheit läßt sich
dadurch erreichen, daß die Einstecköffnung für das flexible
Element in den Kanal im wesentlichen an einem Ende und die Verschlußeinrichtung
im wesentlichen am anderen Ende der Aufnahmeeinrichtung angeordnet
ist. Hierdurch ist eine maximale Länge des Kanals und damit die
Möglichkeit
geschaffen, in den Kanal entsprechende Schikanen einzubauen bzw.
nur mit speziellen Werkzeug die gesamte Länge des Kanals durchtreten
zu können.
Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit, die Warensicherungseinrichtung
durch übliche
Werkzeuge manipulieren zu können,
weiter eingeschränkt.
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Von
Vorteil ist es, wenn die Austrittsrichtung des flexiblen Elementes
aus der Aufnahmeeinrichtung und die Einsteckrichtung des flexiblen
Elementes in die Verschlußeinrichtung
im wesentlichen koaxial zueinander angeordnet sind. Hierdurch bildet
das flexible Element eine in sich selbst zurück gekrümmte Schleife, wobei die Austrittstelle
des flexiblen Elementes aus der Aufnahmeeinrichtung und die Eintrittstelle
für das
flexible Element in Richtung auf die Verschlußeinrichtung im wesentlichen
zueinander benachbart sein können.
Damit läßt sich
eine kleine freie Länge
des flexiblen Elementes realisieren. Auch liegt dann bei einer Befestigung
des Warensicherungselementes die Ware selbst an der Aufnahmeeinrichtung
zu mindestens teilweise an und stabilisiert die Festlegung durch
das flexible Element.
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In
anderer Ausgestaltung ist es denkbar, daß die Einstecköffnung für das flexible
Element in die Verschlußeinrichtung
und die Festlegung des anderen Endes des flexiblen Elementes an
der Aufnahmeeinrichtung im wesentlichen am gleichen Ende der Aufnahmeeinrichtung
angeordnet sind. Hierdurch wird die Festlegung des flexiblen Elementes
an seinem festen Ende und die Verschlußeinrichtung an der gleichen
Seite der Aufnahmeeinrichtung angeordnet, wodurch eine sehr kompakte
Bauweise der Warensicherungseinrichtung erreicht werden kann.
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Es
ist ebenfalls denkbar, daß die
Austrittsrichtung des flexiblen Elementes aus der Aufnahmeeinrichtung
und die Einsteckrichtung des flexiblen Elementes in die Verschlußeinrichtung
im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. Hierdurch
wird erreicht, daß die
Bestätigung
der Verschlußeinrichtung
beim Lösen
besonders einfach dadurch möglich
ist, daß das
flexible Element nicht in die Bereiche hinein ragt, in denen üblicherweise
der Öffner
an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt werden muß, um die Verschlußeinrichtung
zu öffnen.
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Eine
besonders vorteilhaft Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Verschlußeinrichtung
als ein Kugelverschluß aus
einer Anzahl Kugeln gebildet ist, die unter Federvorspannung eine
Klemmstellung für
das flexible Element einnehmen und das eingesteckte flexible Element
gegen Herausziehen selbsthemmend an der Verschlußeinrichtung festlegen. Derartige
Verschlußeinrichtungen
sind grundsätzlich bekannt
und relativ weit verbreitet, so daß in vielen Geschäften auch
entsprechende Öffner
für derartige Verschlußeinrichtungen
vorhanden sind, die mit der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung weiterbenutzt
werden können.
Hierbei ist die Verschlußeinrichtung
dadurch lösbar,
daß ein
Lagerelement für
die Kugeln durch Einwirkung eines Magnetfeldes in seiner Lage innerhalb
der Verschlußeinrichtung
verschiebbar ist und die Kugeln sich durch diese Verschiebung aus
ihrer selbsthemmenden Lage lösen.
Von wesentlichen Vorteil ist es weiterhin, daß derartige Kugelverschlüsse, die üblicherweise
in Verbindung mit nadelartigen Dornen an herkömmlichen Warensicherungseinrichtungen
verwendet werden, auch für
etwa bandförmig
oder drahtförmig
ausgestaltete flexible Elemente benutzbar sind, ohne daß das derart
gestaltete flexible Element an seinem Einsteckende modifiziert werden
muß.
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Von
besonderer Bedeutung für
die Erfindung ist es, wenn das flexible Element aus einem manipulationserschwerenden
Material gebildet ist. Durch die besondere Manipulationssicherheit
des Materials des flexiblen Elementes kann die Warensicherungseinrichtung
auch an dem flexiblen Element nur schwer oder mit üblicherweise
nicht mitgeführtem Werkzeug
manipuliert werden, so daß die
Warensicherungseinrichtung auch nicht so einfach durch Auftrennen
des flexiblen Elementes von der Ware entfernt werden kann. Als derartige
manipulationserschwerende Materialien können eine Vielzahl von Werkstoffen
wie etwa faserverstärkte
Kunststoffe, hochfeste Werkstoffe und insbesondere auch Metalle verwendet
werden. Hierbei ist in vorteilhafter Ausgestaltung als flexibles
Element ein aus Metall gebildetes Band oder dgl. verwendbar. Ein
derartiges aus Metall gebildetes Band, etwa ein im wesentlichen rundes,
verdrilltes Stahlseil, weist dabei eine hohe Flexibilität und gleichzeitig
eine große
Festigkeit gegenüber
Durchschneiden auf, die etwa durch Einlegen zusätzlicher verstärkter Fasern
oder dergleichen weiter erhöht
werden kann. Für
die Erzielung ausreichender Flexibilität und gleichzeitig hoher Festigkeit ist
es von Vorteil, wenn das Stahlseil einen Durchmesser zwischen 0,5
und 2 mm aufweist.
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Zur
Bildung einer Einheit aus Warensicherungseinrichtung und flexiblem
Element bei der Handhabung der Warensicherungseinrichtung ist es von
Vorteil, wenn das flexible Element mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung
dauerhaft festgelegt ist. Hierdurch kann das flexible Element nicht verlorengehen
und ist immer in gebrauchsfertigen Zustand an der Aufnahmeeinrichtung
und damit der Warensicherungseinrichtung festgelegt. Am einfachsten
läßt sich
eine derartige Festlegung des flexiblen Elementes dadurch lösen, daß das dauerhaft festgelegte
Ende des flexiblen Elementes derart geformt ist, daß es in
einer Aussparung der Aufnahmeeinrichtung aufnehmbar und darin formschlüssig festlegbar
ist. Beispielsweise als Ausgestaltung mit Hilfe eines Stahlseiles
ist es denkbar, daß am
Ende des Stahlseiles eine Verdickung oder eine Hülse auf das Stahlseil aufgebracht
sind, die in eine entsprechende Öffnung
der Aufnahmeeinrichtung eingelegt und dort fixiert werden kann.
Hierdurch kann die Vorfertigung des Stahlseiles einfach erfolgen,
gleichzeitig ist eine sichere Festlegung an der Aufnahmeeinrichtung
einfach montagetechnisch zu lösen
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Von
Vorteil hinsichtlich der Baugröße der Warensicherungseinrichtung
ist es, wenn das Warensicherungselement ein Ferrit-Warensicherungselement
aufweist. Derartige Ferrit-Warensicherungselement sind grundsätzlich bekannt
und bieten bei geschickter Abstimmung die Möglichkeit, sehr klein bauende
Warensicherungselemente herstellen zu können, die gleichwohl eine hohe
Erkennungsrate in entsprechenden Detektionseinrichtungen erlauben. Dadurch
können
die Abmessungen der Warensicherungseinrichtung, bei der das Warensicherungselement
in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen ist, ebenfalls minimiert
werden, wodurch die Festlegung der Warensicherungseinrichtung auch
an kleinvolumigen Waren erreicht werden kann, ohne daß diese Waren
durch die Warensicherungseinrichtung nicht mehr benutzbar bzw. anprobierbar
sind. Hierbei kann in weiterer Ausgestaltung beispielsweise das
Warensicherungselement in eine gesonderte Kammer der Aufnahmeeinrichtung
einbringbar sein. Denkbar ist hierbei auch, daß das Warensicherungselement
mit bis zu 3 Wicklungen oder mehreren zur Ausbildung von elektronischen
Artikelsicherungen tauglichen Wicklungen ausgestattet ist, wodurch
eine Abstimmung des gleichen Ferrit-Warensicherungselementes auf
mehrere Resonanzfrequenzen möglich
wird.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Warensicherungseinrichtung sieht vor,
daß die
Aufnahmeeinrichtung ein im wesentlichen zylindrisch ausgestaltetes
Gehäuse
auf weist und darüber
hinaus denkbar ist, daß die
Aufnahmeeinrichtung ein kleinvolumig ausgebildetes Gehäuse aufweist.
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Für die Festlegung
der Warensicherungseinrichtung an der Ware ist es von Vorteil, daß das flexible
Element um Henkel, Griffe oder dgl. Abschnitte unterschiedlicher
Durchmesser von sog. Henkelware herum an der Ware festlegbar ist.
Ebenfalls ist es denkbar, daß das
flexible Element durch Öffnungen oder
durch dgl. Abschnitte der Ware hindurch ziehbar und damit an kleinvolumiger
Ware festlegbar ist. Derartige Öffnungen
können
beispielsweise Knopflöcher,
Löcher
für die
Bänder
an Schuhen oder dergleichen sein, die an der Ware ohnehin vorhanden
sind und die zur Festlegung der Warensicherungseinrichtung ohne
eine Beeinträchtigung
des Aussehens oder der Funktion und vor allen Dingen des Anprobierens
der Ware genutzt werden können.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung
zeigt die Zeichnung.
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Es
zeigen:
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1a–1c – eine erste
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung
dargestellt in einer räumlichen
Ansicht sowie in einer geschnittenen Draufsicht und Seitenansicht,
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2a–2c – eine andere
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung
dargestellt in einer räumlichen
Ansicht sowie in einer geschnittenen Draufsicht und Seitenansicht.
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In
den 1 und 2 ist
in einer sehr schematischen Darstellung der Aufbau von zwei bevorzugten Ausgestaltungen
der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung 1 dargestellt,
wobei die 1 eine erste Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung 1 dargestellt,
bei der die Verschlußeinrichtung 5 und
die Einstecköffnung 11 für das flexible
Element 6 am gleichen Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet
sind. In der Ausgestaltung gemäß 2 ist hingegen die Einstecköffnung 11 an
einem Ende und die Verschlußeinrichtung 5 am
anderen Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 dargestellt. Gleiche
Sachnummern bezeich nen hierbei gleiche Teile beziehungsweise Funktionen
der Warensicherungseinrichtung 1.
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Die
Warensicherungseinrichtung 1 gemäß 1 besteht
hierbei aus einer Aufnahmeeinrichtung 3, beispielsweise
in Form eines aus einem stabilen Kunststoff bestehenden Kunststoffgehäuses, wobei innerhalb
der Aufnahmeeinrichtung 3 ein Warensicherungselement 2 in
einem dafür
vorgesehenen Aufnahmeraum 4 eingelegt ist. Der Aufnahmeraum 4 der
Warensicherungseinrichtung 1 besteht hierbei aus einem
im wesentlichen zylinderförmigen
Gehäuse,
wobei in dem Aufnahmeraum 4 der Aufnahmeeinrichtung 3 das
Warensicherungselement 2 angeordnet ist, das ebenfalls
einen grundsätzlich
zylinderförmigen
Aufbau zeigt. Derartige Warensicherungselemente 2 können beispielsweise
Ferrit-Sicherungselemente sein, die in grundsätzlich bekannter Form vielfach
angewendet und zur Sicherung von Waren in Verkaufsräumen genutzt
werden. Das Warensicherungselement 2 dient hierbei in grundsätzlich bekannter
Weise dazu, gemeinsam mit beispielsweise im Ausgangsbereich von
Geschäften
angeordneten Detektionseinrichtungen zu überwachen, ob mit der Warensicherungseinrichtung 1 versehene
Waren ohne zu bezahlen aus dem Geschäft herausgebracht werden sollen.
Derartige Funktionen von Ferrit-Sicherungselementen sind grundsätzlich bekannt
und sollen hier nicht weiter erläutert
werden.
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Die
Warensicherungseinrichtung 1 weist eine Verschlußeinrichtung 5 in
Form eines an sich handelsüblichen
Kugelverschlusses auf, bei dem drei oder vier Kugeln 7 derart
selbsthemmend im Bereich eines Kanales 8 zum Einstecken
hier des flexiblen Elementes 6 angeordnet sind, daß sie nach
dem Einstecken des flexiblen Elementes 6 dieses selbsthemmend
an der Aufnahmeeinrichtung 3 festlegen. Hierzu ist eine
Anordnung der Kugeln 7 vorgesehen, die durch ein Lagerelement 10 über eine
Feder 9 betätigt die
Kugeln 7 in Richtung auf den Kanal 8 zu bewegt, wobei
nach dem Einstecken hier des flexiblen Elementes 6 in Einsteckrichtung 19 die
Kugeln 7 durch nicht dargestellte Schrägen ein Herausziehen des flexiblen
Elementes 6 selbsthemmend verhindern. Derartige Verschlußeinrichtungen 5 sind
beispielsweise für
Sicherungsetiketten üblich,
die mit Dornen ausgestattet sind und wobei der Dorn durch die Kugeln 7 eines
derartigen Verschlusses geklemmt wird. Ein Lösen einer derartigen Verschlußeinrichtung
ist dadurch möglich,
daß mit
einem Magneten in einer Öffnungseinrichtung
die Federwirkung der Feder 9 aufgehoben und damit das Lager element 10 in
seiner Lage relativ zu den Kugeln 7 verschoben wird, so
daß die
Kugeln 7 aus ihrer selbsthemmenden Position herauskommen
und hier das flexible Element 6 freigeben.
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Eine
derartige wieder lösbare
Verschlußeinrichtung 5 an
der Warensicherungseinrichtung 1 hat den großen Vorteil,
daß die
Warensicherungseinrichtung 1 mehrfach benutzt werden kann
und ein Entfernen der Warensicherungseinrichtung 1 von
der zu schützenden
Ware einfach möglich
ist.
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Das
flexible Element 6 kann in besonders vorteilhafter Weise
als ein aus Stahl bestehendes Band oder als ein aus Stahl bestehender
Draht gebildet sein, der an sich nur mit speziellen Werkzeug manipuliert
werden kann und daher einen hohen Schutz zumindest gegenüber Gelegenheitstätern bietet,
die Waren aus einem Geschäft
stehlen wollen. Das flexible Element 6 ist mit einem Ende 13 in
einer formschlüssigen
Aufnahme 21 der Aufnahmeeinrichtung 3 derart festgelegt,
daß das
freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 in den
Kanal 8 durch die Einstecköffnung 11 in Einsteckrichtung 19 eingesteckt
werden kann, nachdem das flexible Element 6 beispielsweise einen
Teil der Ware umschlingt oder eine Öffnung an der Ware durchtritt
und damit nach dem Einstecken des freien Endes 12 des flexiblen
Elementes 6 diese Ware an der Aufnahmeeinrichtung 3 und
damit der Warensicherungseinrichtung 1 festgelegt. Da ein
beispielsweise aus Stahl bestehender Draht eine hohe Flexibilität aufweist,
kann auch das flexible Element 6 einfach gebogen und damit
nahezu jeder beliebigen Form der Ware angepaßt werden. Die Länge des
flexiblen Elementes 6 kann hierbei an die Befestigungssituation
an der Ware angepaßt
werden, wobei zum einen ein freies Hängen der Aufnahmeeinrichtung 3 an
der Ware denkbar ist und zum anderen auch ein festes Anziehen des
flexiblen Elementes 6 mit einem Anlegen der Warensicherungseinrichtung 1 direkt
an der Ware realisiert werden kann. Auch ist es denkbar, die Verschlußeinrichtung 5 so
innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 im Bereich des Abschnittes 14 zur Aufnahme
der Verschlußeinrichtung 5 anzuordnen, daß nach dem
Durchtreten des flexiblen Elementes 6 durch den Kanal 8 das
freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 ausschließlich innerhalb
der Aufnahmeeinrichtung weiter geschoben werden kann und gleichwohl
innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 derart zu liegen kommt,
daß das
freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 nicht
störend
ist, wenn etwa eine Ware mit einer daran angebrachten Warensiche rungseinrichtung 1 anprobiert
werden muß oder
dergleichen. Selbst verständlich
kann auch die Länge des
flexiblen Elementes 6 an die jeweilige Befestigungssituation
an der Ware derart angepaßt
werden, daß das
freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 nur gerade
durch die Verschlußeinrichtung 5 hindurchtreten
muß und
dann die benötigte
freie Umschlingungslänge
zur Verfügung
stellt.
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Am
festen Ende 13 des flexiblen Elementes 6 kann
beispielsweise eine Verdickung des flexiblen Elementes 6 etwa
durch Verlöten
oder durch Aufpressen einer Hülse
oder dergleichen angeordnet werden, die dann in der formschlüssigen Aufnahme 21 zu
liegen kommt und ein Herausziehen des flexiblen Elementes 6 aus
der Aufnahme 21 unmöglich macht.
Damit ist das flexible Element 6 einfach an der Aufnahmeeinrichtung 3 festzulegen.
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Die
Aufnahmeeinrichtung 3 kann einerseits durch die Verwendung
eines beispielsweise als Ferrit-Sicherungselementes ausgestalteten
Warensicherungselementes 2 besonders klein gebaut werden,
zum anderen ist der benötigte
Bauraum für
die Verschlußeinrichtung 5 ebenfalls
nur gering, so daß insgesamt
der benötigte
Bauraum für
die Warensicherungseinrichtung 1 viel kleiner als im Vergleich
zu bekannten Warensicherungseinrichtungen ist. Damit läßt sich
die Warensicherungseinrichtung 1 insbesondere auch an kleinvolumigen
Waren wie etwa Kinderschuhen, Sonnenbrillen oder dergleichen besonders
vorteilhaft festlegen, die bisher aufgrund der Baugröße handelsüblicher
Warensicherungseinrichtungen nicht oder nur mit entsprechenden Einschränkungen
gesichert werden konnten. Durch die lösbare Verbindung aufgrund der
Ausgestaltung mit der Verschlußeinrichtung 5 ist
es darüber
hinaus möglich, die
Warensicherungseinrichtungen 1 mehrfach zu benutzen und
auch immer wieder einfach von der Ware zu lösen.
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Im
Gegensatz zu der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 1 ist bei der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 2 eine zusätzliche Absicherung gegenüber Manipulationen
der Warensicherungseinrichtung 1 dadurch erreicht, daß die Verschlußeinrichtung 5 an
einem Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet ist und
das flexible Element 6 nur über einen langen Kanal 8 innerhalb
der Aufnahmeeinrichtung 3 in die Verschlußeinrichtung 5 eingesteckt
werden kann, wodurch die Manipulationen der Verschlußeinrichtung 5 weiter
erschwert wird. Durch den in das Gehäuse der Aufnahmeeinrichtung 3 integrierten
Kanal 8 ist es mit handelsüblichem Werkzeug nahezu unmöglich, in
den Bereich der Verschlußeinrichtung 5 vorzudringen
und diese beispielsweise mechanisch zu manipulieren. Hierbei ist
es ebenfalls denkbar, daß die
Aufnahmeeinrichtung 3 im Bereich des Kanales 8 zusätzliche,
hier nicht weiter dargestellte Schikanen aufweist, mit denen eine
Manipulation der Verschlußeinrichtung 5 weiter
erschwert wird. Derartige Schikanen können beispielsweise eine Ableitung
nicht bestimmungsgemäß eingesteckter
Gegenstände
in blind endende Taschen oder dergleichen hervorrufen, wenn mit
einem anderen Gegenstand als mit dem flexiblen Element 6 der
Kanal 8 durchtreten werden soll.
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Auch
bei der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 2 sind die vorstehend zur Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 1 beschriebenen Funktionen und Bauteile
im wesentlichen gleichbleibend vorhanden, so daß auf die vorstehenden Beschreibung
zur 1 Bezug genommen werden kann.
Wiederum läßt sich
die Warensicherungseinrichtung 1 sehr kleinvolumig bauen,
wobei auch bei einer volumenmäßig kleinen
Aufnahmeeinrichtung 3 die Länge des Kanales 8 immer
noch eine entsprechende Manipulationssicherheit bietet. Auch ist
wiederum ein Lösen
der in einer Kuppel 16 angeordneten Kugeln 7 aus
ihrer selbsthemmenden Lage nach dem Einstecken des flexiblen Elementes 6 durch
eine entsprechende, nicht weiter dargestellte Magneteinrichtung
möglich.
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- 1
- Warensicherungseinrichtung
- 2
- Warensicherungselement
- 3
- Aufnahmeeinrichtung
- 4
- Aufnahmeraum
- 5
- Verschlußeinrichtung
- 6
- flexibles
Element
- 7
- Kugeln
Verschlußeinrichtung
- 8
- Kanal
- 9
- Feder
Verschlußeinrichtung
- 10
- Lagerelement
Verschlußeinrichtung
- 11
- Einstecköffnung
- 12
- freies
Ende flexibles Element
- 13
- Formelement
festes Ende flexibles Element
- 14
- Abschnitt
Aufnahmeeinrichtung für
Verschlußeinrichtung
- 15
- Sicherungsplatte
- 16
- Kuppel
- 19
- Einsteckrichtung
- 21
- formschlüssige Aufnahme