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DE102004027089B4 - Kleinvolumige Warensicherungseinrichtung zur Anbringung an Waren - Google Patents

Kleinvolumige Warensicherungseinrichtung zur Anbringung an Waren Download PDF

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DE102004027089B4
DE102004027089B4 DE102004027089A DE102004027089A DE102004027089B4 DE 102004027089 B4 DE102004027089 B4 DE 102004027089B4 DE 102004027089 A DE102004027089 A DE 102004027089A DE 102004027089 A DE102004027089 A DE 102004027089A DE 102004027089 B4 DE102004027089 B4 DE 102004027089B4
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Abstract

Warensicherungseinrichtung (1) zur Anbringung an Waren, die eine Aufnahmeeinrichtung (3) zur Aufnahme eines Warensicherungselementes (2) aufweist sowie ein an der Ware festlegbares flexibles Element (6), das nach Umschlingen oder Durchtreten eines Abschnittes der Ware an der Aufnahmeeinrichtung (3) festlegbar ist, wobei das zu einer geschlossenen Schleife verformbare flexible Element (6) mit einem Ende (13) an der Aufnahmeeinrichtung (3) festgelegt und mit dem gegenüberliegenden Ende (12) in eine im Inneren der Aufnahmeeinrichtung (3) verdeckt angeordnete, bei Bedarf wieder öffenbare Verschlußeinrichtung (5) einführbar und damit an der Aufnahmeeinrichtung (3) lösbar festlegbar ist. dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Element (6) mit variabler Einstecklänge und damit anpaßbarer Umschlingungslänge für die Festlegung an der Ware in die Verschlußeinrichtung (5) einsteckbar ist und das freie Ende (12) des flexiblen Elementes (6), das in die Verschlußeinrichtung (5) eingeführt ist, manipulationsgesichert von der Aufnahmeeinrichtung (3) umgeben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Warensicherungseinrichtung zur Anbringung an Waren gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Für die Anbringung von Sicherungseinrichtungen an Waren, die in Verkaufsräumen dem Publikum frei zugänglich ausgestellt werden, sind eine Vielzahl von Sicherungseinrichtungen bekannt, mit denen die Waren gegen Diebstahl geschützt werden sollen. Allen diesen Sicherungseinrichtungen ist gemeinsam, daß entsprechende Etiketten oder dergleichen an den Waren angebracht werden, die mit dafür geeigneten, in der Regel am Ausgang eines Geschäftes angeordneten Detektionseinrichtungen erkannt werden können und bei einer Verbringung der Ware ohne Bezahlen in den Bereich dieser Detektionseinrichtungen einen Alarm auslösen. Derartige Sicherungseinrichtungen sind üblicherweise großvolumig bzw. weisen entsprechend große Abmessungen auf, um die Kommunikation zwischen Sicherungseinrichtung und Detektionseinrichtungen überhaupt bewerkstelligen zu können.
  • Zur Anbringung dieser Etiketten oder dergleichen an den Waren sind ebenfalls sehr unterschiedliche Lösungen vorgeschlagen worden. Je nach Art der Ware werden die Sicherungsetiketten oder dergleichen etwa in Textilien gleich mit eingenäht, über Dornen oder Klammern entsprechender Gehäuse mit innenliegenden Sicherungsetiketten etwa durch Öffnungen wie zum Beispiel Knopflöchern an den Waren durchgeschoben und so an den Waren befestigt oder es werden auch die Sicherungsetiketten direkt auf die Waren aufgeklebt. Nachteilig an diesen Lösungen ist es, daß entweder schon bei der Herstellung entsprechende Sicherungsetiketten vorgesehen werden müssen, die jedoch nicht von allen Händlern in identischer Weise benutzt werden und daher eine Händler unabhängige Fertigung der Waren nicht möglich ist. Bei einer Anbringung etwa über Gehäuse mit Dornen oder Nadeln besteht die Gefahr, daß die Ware beschädigt wird und daher nicht oder nicht mehr zu dem ursprünglichen Preis verkauft werden kann. Beim Aufkleben von Sicherungsetiketten besteht das Problem darin, daß zum einen die Sicherungsetiketten leicht manipulierbar sind und zum anderen eine Ablösung der Sicherungsetiketten nicht immer ohne Rückstände erfolgen kann, wodurch der Käufer unter Umständen verärgert bzw. die Ware sogar unbrauchbar wird.
  • Weiterhin ist es ein Problem bei der Anbringung derartiger Sicherungsetiketten, daß bestimmte Waren weder mit aufklebbaren Etiketten ohne Beeinträchtigung von sichtbaren Oberflächen versehen werden können noch entsprechende Öffnungen oder dergleichen zum Durchstecken von Dornen oder Nadeln für die Sicherungsetiketten bzw. deren Gehäuse aufweisen. Etwa wird für die sogenannte Henkelware, hierunter versteht man im Verkaufsbereich häufig Taschen, Koffer, Radio- und Elektrogeräte oder dgl., ein Anbringen von Sicherungsetiketten nicht oder nur mit Mühe möglich sein. Daher ist die Kennzeichnung dieser Waren entweder sehr aufwendig für das Verkaufspersonal oder nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit durchzuführen.
  • Bekannte Sicherungsetiketten weisen meist relativ große Abmessungen auf, was insbesondere störend ist, wenn die zu sichernden Waren selbst eher kleine Abmessungen haben oder ein Anprobieren der Waren etwa bei Textilien, Sonnenbrillen, Schuhen oder dgl. durch die Sicherungsetiketten erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird. Beispielsweise sind bekannte Sicherungsetiketten an Kinderschuhen, Sonnenbrillen oder dgl. Waren mit relativ kleinen Abmessungen nicht wirklich ohne Störung des Anprobierens anbringbar, weshalb eine Sicherung derartiger Waren häufig unterbleibt und daher gerade derartige Waren besonders häufig gestohlen werden.
  • Es ist beispielsweise aus der DE 20316078 U1 bekannt, ein Gehäuse für ein Sicherungsetikett mittels eines Kabelbinders an sogenannter Henkelware oder dergleichen anzubringen, wobei der Kabelbinder die Henkelware oder dergleichen zu mindestens abschnittsweise umschlingt und nach der Umschlingung wieder an dem Gehäuse des Sicherungsetikettes so festgelegt wird, daß das Gehäuse des Sicherungsetikettes entweder direkt an der Ware selbst oder frei hängend über den Kabelbinder an der Ware festgelegt ist. Problematisch an dieser Lösung ist es, daß der Kabelbinder relativ leicht manipulierbar ist, da er aus einem Kunststoffmaterial besteht, das mittels Seitenschneider, Schere, Messer oder dergleichen relativ leicht durchtrennt werden kann.
  • Weiterhin ist aus der DE 25 48 546 B2 eine Befestigungseinrichtung zum Markieren von Waren mit einem flexiblen Element bekannt, das in das Innere einer Aufnahmeeinrichtung eingesteckt werden kann. Bei dem flexiblen Element handelt es sich um eine Art Gliederkette aus einer festgelegten Anzahl von Kettengliedern, die mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt ist und deren anderes Ende mit einem separaten Dorn ausgestattet ist, der z. B. in einen konventionellen Kugelverschluss der Aufnahmeeinrichtung eingeführt und damit ebenfalls an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt wird. Eine Anpassung der Länge des flexiblen Elementes an die jeweiligen Maße einer Ware (z. B. den Umfang eines Griffes oder der Berandung einer Öffnung), an der die Warensicherungseinrichtung festgelegt werden soll, ist damit aber nicht möglich.
  • Entsprechendes gilt für die US 2003/0160697 A1 , bei der ein flexibles Element aus einem Draht gebildet ist, an dessen beiden Enden jeweils zylindrische Verdickungen fest angeordnet sind. Diese zylindrischen Verdickungen kommen bei dem Schließen der Warensicherungseinrichtung bestimmungsgemäß in prismatischen Öffnungen in der Aufnahmeeinrichtung zu liegen, die diese formschlüssig aufnehmen und gegen herausziehen vor allem in Längsrichtung sichern. Eine Längenanpassung ist auch hierbei nicht möglich.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Warensicherungseinrichtung zur Anbringung an Waren derart weiter zu gestalten, daß die Anbringung auch an kleinvolumigen Waren einfach und kostengünstig erfolgen kann und dabei die Größe und Art der Anbringung der Warensicherungseinrichtung die Benutzung der Ware etwa zum Anprobieren oder dgl. möglichst wenig stört, ohne daß dies auf Kosten der Sicherheit der Warensicherungseinrichtung geht.
  • Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung geht aus von einer Warensicherungseinrichtung zur Anbringung an Waren, die eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme eines Warensicherungselementes aufweist sowie ein an der Ware festlegbares flexibles Element, das nach Umschlingen oder Durchtreten eines Abschnittes der Ware an der Aufnahmeeinrichtung festlegbar ist, wobei das zu einer geschlossenen Schleife verformbare flexible Element mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt und mit dem gegenüberliegenden Ende in eine im Inneren der Aufnahmeeinrichtung verdeckt angeordnete, bei Bedarf wieder öffenbare Verschlußeinrichtung einführbar und damit an der Aufnahmeeinrichtung lösbar festlegbar ist. Von Vorteil an dieser Lösung ist es, daß die Warensicherungseinrichtung lösbar an der Ware festgelegt wird und damit die Warensicherungseinrichtung immer wieder benutzt und daher kostengünstig bereitgestellt werden kann. Im Gegensatz zu den bekannten Lösungen, die üblicherweise nur zerstörend von der Ware wieder entfernt werden können, läßt sich die erfindungsgemäße Warensicherungseinrichtung damit nahezu beliebig häufig wieder einsetzen und auch an verschiedene Waren und dergleichen anpassen. Auch können zum Öffnen der Warensicherungseinrichtung vorteilhaft in den Geschäften ohnehin schon vorhandene Öffnungseinrichtungen verwendet werden, so daß nicht für die verschiedenen Warensicherungseinrichtungen unterschiedliche Öffnungseinrichtungen bereitgehalten werden müssen, was die Verwendung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung weiter vereinfacht und verbilligt. Durch die verdeckte Anordnung im Inneren der Aufnahmeeinrichtung ist darüber hinaus die Manipulationssicherheit der Verschlußeinrichtung und des flexiblen Elementes in diesem Bereich besonders hoch, so daß die Sicherheit der Warensicherungseinrichtung gegenüber unbefugter Entfernung von der Ware wesentlich gegenüber bekannten Lösungen verbessert ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil kann darin gesehen werden, daß das flexible Element mit variabler Einstecklänge und damit anpaßbarer Umschlingungslänge für die Festlegung an der Ware in die Verschlußeinrichtung einsteckbar ist. Somit kann dafür gesorgt werden, daß mit ein und derselben Warensicherungseinrichtung bzw. einem von seiner Länge her vorgegebenen flexiblen Element unterschiedlichste Befestigungssituationen der Warensicherungseinrichtung an der Ware selbst gelöst werden können. So ist zum einen eine lose Befestigung der Warensicherungseinrichtung durch ein entsprechend langes flexibles Element denkbar, bei der die Warensicherungseinrichtung frei pendelnd an der Ware festgelegt ist. Auch ist denkbar, daß die Warensicherungseinrichtung unmittelbar an der Ware anliegend und durch die Länge des flexiblen Elementes an die Ware angepreßt an der Ware befestigt wird und damit eine Einheit aus Ware und Warensicherungseinrichtung gebildet wird. Für derartige Befestigungssituationen kann eine entsprechend variable Einstecklänge des flexiblen Elementes in die Verschlußeinrichtung auch dazu dienen, bei nur wenig unterschiedlichen Befestigungssituationen mit der gleichen Länge des flexiblen Elementes auch maßliche Unterschiede zum Bei spiel an der Ware selbst oder auch maßliche Unterschiede aufgrund leicht differierender Anordnung an der Ware auszugleichen. Hierbei ist es selbstverständlich in weiterer Ausgestaltung auch denkbar, daß die Länge des flexiblen Elementes an die erforderliche Umschlingungslänge für die Festlegung an der Ware anpaßbar ist.
  • Ist das Ende des flexiblen Elementes vollständig in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen, wenn es in die Verschlußeinrichtung eingesteckt ist, so ist das Ende des flexiblen Elementes, das in die Verschlußeinrichtung eingeführt ist, manipulationsgesichert von der Aufnahmeeinrichtung umgeben. Hierdurch kann im Bereich der Verschlußeinrichtung weder die Verschlußeinrichtung selbst noch das flexible Element leicht manipuliert werden, wodurch die Diebstahlsicherheit der Ware aufgrund der Erschwerung der Manipulation der Verschlußeinrichtung in der Aufnahmeeinrichtung wesentlich erhöht wird.
  • Eine weitere Verbesserung der Manipulationssicherheit ergibt sich dadurch, daß das flexible Element nur durch einen Kanal in die Verschlußeinrichtung einführbar ist, der das Innere der Aufnahmeeinrichtung zumindest abschnittsweise durchtritt. Durch diesen Kanal kann dafür gesorgt werden, daß etwa mit Schraubenziehern oder dergleichen üblichen Werkzeug gar nicht erst in den Bereich der Verschlußeinrichtung innerhalb der Aufnahmeeinrichtung eingedrungen werden kann und damit die Manipulationssicherheit der Warensicherungseinrichtung wesentlich verbessert wird. Auch ist es denkbar, daß ein derartiger Kanal entsprechende Schikanen aufweist, die ein Durchtreten des Kanals mit Werkzeug in Richtung auf die Verschlußeinrichtung zu verhindern und nur die Bestätigung der Warensicherungseinrichtung durch das flexible Element selbst erlauben.
  • Ebenfalls ist es denkbar, daß das freie Ende des flexiblen Elementes nach dem Umschlingen eines Abschnittes der Ware so in die Aufnahmeeinrichtung einsteckbar ist, daß dieses Ende innerhalb der Aufnahmeeinrichtung verdeckt zu liegen kommt. Hierdurch wird verhindert, daß das freie Ende des flexiblen Elementes, das nach dem Durchtreten der Verschlußeinrichtung ansonsten möglicherweise freiliegend aus der Aufnahmeeinrichtung austreten könnte, die Ware selbst oder einen Benutzer der Ware behindern oder verletzen könnte.
  • Eine weitere Verbesserung der Manipulationssicherheit läßt sich dadurch erreichen, daß die Einstecköffnung für das flexible Element in den Kanal im wesentlichen an einem Ende und die Verschlußeinrichtung im wesentlichen am anderen Ende der Aufnahmeeinrichtung angeordnet ist. Hierdurch ist eine maximale Länge des Kanals und damit die Möglichkeit geschaffen, in den Kanal entsprechende Schikanen einzubauen bzw. nur mit speziellen Werkzeug die gesamte Länge des Kanals durchtreten zu können. Hierdurch wird die Wahrscheinlichkeit, die Warensicherungseinrichtung durch übliche Werkzeuge manipulieren zu können, weiter eingeschränkt.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Austrittsrichtung des flexiblen Elementes aus der Aufnahmeeinrichtung und die Einsteckrichtung des flexiblen Elementes in die Verschlußeinrichtung im wesentlichen koaxial zueinander angeordnet sind. Hierdurch bildet das flexible Element eine in sich selbst zurück gekrümmte Schleife, wobei die Austrittstelle des flexiblen Elementes aus der Aufnahmeeinrichtung und die Eintrittstelle für das flexible Element in Richtung auf die Verschlußeinrichtung im wesentlichen zueinander benachbart sein können. Damit läßt sich eine kleine freie Länge des flexiblen Elementes realisieren. Auch liegt dann bei einer Befestigung des Warensicherungselementes die Ware selbst an der Aufnahmeeinrichtung zu mindestens teilweise an und stabilisiert die Festlegung durch das flexible Element.
  • In anderer Ausgestaltung ist es denkbar, daß die Einstecköffnung für das flexible Element in die Verschlußeinrichtung und die Festlegung des anderen Endes des flexiblen Elementes an der Aufnahmeeinrichtung im wesentlichen am gleichen Ende der Aufnahmeeinrichtung angeordnet sind. Hierdurch wird die Festlegung des flexiblen Elementes an seinem festen Ende und die Verschlußeinrichtung an der gleichen Seite der Aufnahmeeinrichtung angeordnet, wodurch eine sehr kompakte Bauweise der Warensicherungseinrichtung erreicht werden kann.
  • Es ist ebenfalls denkbar, daß die Austrittsrichtung des flexiblen Elementes aus der Aufnahmeeinrichtung und die Einsteckrichtung des flexiblen Elementes in die Verschlußeinrichtung im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird erreicht, daß die Bestätigung der Verschlußeinrichtung beim Lösen besonders einfach dadurch möglich ist, daß das flexible Element nicht in die Bereiche hinein ragt, in denen üblicherweise der Öffner an der Aufnahmeeinrichtung festgelegt werden muß, um die Verschlußeinrichtung zu öffnen.
  • Eine besonders vorteilhaft Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Verschlußeinrichtung als ein Kugelverschluß aus einer Anzahl Kugeln gebildet ist, die unter Federvorspannung eine Klemmstellung für das flexible Element einnehmen und das eingesteckte flexible Element gegen Herausziehen selbsthemmend an der Verschlußeinrichtung festlegen. Derartige Verschlußeinrichtungen sind grundsätzlich bekannt und relativ weit verbreitet, so daß in vielen Geschäften auch entsprechende Öffner für derartige Verschlußeinrichtungen vorhanden sind, die mit der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung weiterbenutzt werden können. Hierbei ist die Verschlußeinrichtung dadurch lösbar, daß ein Lagerelement für die Kugeln durch Einwirkung eines Magnetfeldes in seiner Lage innerhalb der Verschlußeinrichtung verschiebbar ist und die Kugeln sich durch diese Verschiebung aus ihrer selbsthemmenden Lage lösen. Von wesentlichen Vorteil ist es weiterhin, daß derartige Kugelverschlüsse, die üblicherweise in Verbindung mit nadelartigen Dornen an herkömmlichen Warensicherungseinrichtungen verwendet werden, auch für etwa bandförmig oder drahtförmig ausgestaltete flexible Elemente benutzbar sind, ohne daß das derart gestaltete flexible Element an seinem Einsteckende modifiziert werden muß.
  • Von besonderer Bedeutung für die Erfindung ist es, wenn das flexible Element aus einem manipulationserschwerenden Material gebildet ist. Durch die besondere Manipulationssicherheit des Materials des flexiblen Elementes kann die Warensicherungseinrichtung auch an dem flexiblen Element nur schwer oder mit üblicherweise nicht mitgeführtem Werkzeug manipuliert werden, so daß die Warensicherungseinrichtung auch nicht so einfach durch Auftrennen des flexiblen Elementes von der Ware entfernt werden kann. Als derartige manipulationserschwerende Materialien können eine Vielzahl von Werkstoffen wie etwa faserverstärkte Kunststoffe, hochfeste Werkstoffe und insbesondere auch Metalle verwendet werden. Hierbei ist in vorteilhafter Ausgestaltung als flexibles Element ein aus Metall gebildetes Band oder dgl. verwendbar. Ein derartiges aus Metall gebildetes Band, etwa ein im wesentlichen rundes, verdrilltes Stahlseil, weist dabei eine hohe Flexibilität und gleichzeitig eine große Festigkeit gegenüber Durchschneiden auf, die etwa durch Einlegen zusätzlicher verstärkter Fasern oder dergleichen weiter erhöht werden kann. Für die Erzielung ausreichender Flexibilität und gleichzeitig hoher Festigkeit ist es von Vorteil, wenn das Stahlseil einen Durchmesser zwischen 0,5 und 2 mm aufweist.
  • Zur Bildung einer Einheit aus Warensicherungseinrichtung und flexiblem Element bei der Handhabung der Warensicherungseinrichtung ist es von Vorteil, wenn das flexible Element mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung dauerhaft festgelegt ist. Hierdurch kann das flexible Element nicht verlorengehen und ist immer in gebrauchsfertigen Zustand an der Aufnahmeeinrichtung und damit der Warensicherungseinrichtung festgelegt. Am einfachsten läßt sich eine derartige Festlegung des flexiblen Elementes dadurch lösen, daß das dauerhaft festgelegte Ende des flexiblen Elementes derart geformt ist, daß es in einer Aussparung der Aufnahmeeinrichtung aufnehmbar und darin formschlüssig festlegbar ist. Beispielsweise als Ausgestaltung mit Hilfe eines Stahlseiles ist es denkbar, daß am Ende des Stahlseiles eine Verdickung oder eine Hülse auf das Stahlseil aufgebracht sind, die in eine entsprechende Öffnung der Aufnahmeeinrichtung eingelegt und dort fixiert werden kann. Hierdurch kann die Vorfertigung des Stahlseiles einfach erfolgen, gleichzeitig ist eine sichere Festlegung an der Aufnahmeeinrichtung einfach montagetechnisch zu lösen
  • Von Vorteil hinsichtlich der Baugröße der Warensicherungseinrichtung ist es, wenn das Warensicherungselement ein Ferrit-Warensicherungselement aufweist. Derartige Ferrit-Warensicherungselement sind grundsätzlich bekannt und bieten bei geschickter Abstimmung die Möglichkeit, sehr klein bauende Warensicherungselemente herstellen zu können, die gleichwohl eine hohe Erkennungsrate in entsprechenden Detektionseinrichtungen erlauben. Dadurch können die Abmessungen der Warensicherungseinrichtung, bei der das Warensicherungselement in der Aufnahmeeinrichtung aufgenommen ist, ebenfalls minimiert werden, wodurch die Festlegung der Warensicherungseinrichtung auch an kleinvolumigen Waren erreicht werden kann, ohne daß diese Waren durch die Warensicherungseinrichtung nicht mehr benutzbar bzw. anprobierbar sind. Hierbei kann in weiterer Ausgestaltung beispielsweise das Warensicherungselement in eine gesonderte Kammer der Aufnahmeeinrichtung einbringbar sein. Denkbar ist hierbei auch, daß das Warensicherungselement mit bis zu 3 Wicklungen oder mehreren zur Ausbildung von elektronischen Artikelsicherungen tauglichen Wicklungen ausgestattet ist, wodurch eine Abstimmung des gleichen Ferrit-Warensicherungselementes auf mehrere Resonanzfrequenzen möglich wird.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Warensicherungseinrichtung sieht vor, daß die Aufnahmeeinrichtung ein im wesentlichen zylindrisch ausgestaltetes Gehäuse auf weist und darüber hinaus denkbar ist, daß die Aufnahmeeinrichtung ein kleinvolumig ausgebildetes Gehäuse aufweist.
  • Für die Festlegung der Warensicherungseinrichtung an der Ware ist es von Vorteil, daß das flexible Element um Henkel, Griffe oder dgl. Abschnitte unterschiedlicher Durchmesser von sog. Henkelware herum an der Ware festlegbar ist. Ebenfalls ist es denkbar, daß das flexible Element durch Öffnungen oder durch dgl. Abschnitte der Ware hindurch ziehbar und damit an kleinvolumiger Ware festlegbar ist. Derartige Öffnungen können beispielsweise Knopflöcher, Löcher für die Bänder an Schuhen oder dergleichen sein, die an der Ware ohnehin vorhanden sind und die zur Festlegung der Warensicherungseinrichtung ohne eine Beeinträchtigung des Aussehens oder der Funktion und vor allen Dingen des Anprobierens der Ware genutzt werden können.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung zeigt die Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1a1c – eine erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung dargestellt in einer räumlichen Ansicht sowie in einer geschnittenen Draufsicht und Seitenansicht,
  • 2a2c – eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung dargestellt in einer räumlichen Ansicht sowie in einer geschnittenen Draufsicht und Seitenansicht.
  • In den 1 und 2 ist in einer sehr schematischen Darstellung der Aufbau von zwei bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung 1 dargestellt, wobei die 1 eine erste Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Warensicherungseinrichtung 1 dargestellt, bei der die Verschlußeinrichtung 5 und die Einstecköffnung 11 für das flexible Element 6 am gleichen Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet sind. In der Ausgestaltung gemäß 2 ist hingegen die Einstecköffnung 11 an einem Ende und die Verschlußeinrichtung 5 am anderen Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 dargestellt. Gleiche Sachnummern bezeich nen hierbei gleiche Teile beziehungsweise Funktionen der Warensicherungseinrichtung 1.
  • Die Warensicherungseinrichtung 1 gemäß 1 besteht hierbei aus einer Aufnahmeeinrichtung 3, beispielsweise in Form eines aus einem stabilen Kunststoff bestehenden Kunststoffgehäuses, wobei innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 ein Warensicherungselement 2 in einem dafür vorgesehenen Aufnahmeraum 4 eingelegt ist. Der Aufnahmeraum 4 der Warensicherungseinrichtung 1 besteht hierbei aus einem im wesentlichen zylinderförmigen Gehäuse, wobei in dem Aufnahmeraum 4 der Aufnahmeeinrichtung 3 das Warensicherungselement 2 angeordnet ist, das ebenfalls einen grundsätzlich zylinderförmigen Aufbau zeigt. Derartige Warensicherungselemente 2 können beispielsweise Ferrit-Sicherungselemente sein, die in grundsätzlich bekannter Form vielfach angewendet und zur Sicherung von Waren in Verkaufsräumen genutzt werden. Das Warensicherungselement 2 dient hierbei in grundsätzlich bekannter Weise dazu, gemeinsam mit beispielsweise im Ausgangsbereich von Geschäften angeordneten Detektionseinrichtungen zu überwachen, ob mit der Warensicherungseinrichtung 1 versehene Waren ohne zu bezahlen aus dem Geschäft herausgebracht werden sollen. Derartige Funktionen von Ferrit-Sicherungselementen sind grundsätzlich bekannt und sollen hier nicht weiter erläutert werden.
  • Die Warensicherungseinrichtung 1 weist eine Verschlußeinrichtung 5 in Form eines an sich handelsüblichen Kugelverschlusses auf, bei dem drei oder vier Kugeln 7 derart selbsthemmend im Bereich eines Kanales 8 zum Einstecken hier des flexiblen Elementes 6 angeordnet sind, daß sie nach dem Einstecken des flexiblen Elementes 6 dieses selbsthemmend an der Aufnahmeeinrichtung 3 festlegen. Hierzu ist eine Anordnung der Kugeln 7 vorgesehen, die durch ein Lagerelement 10 über eine Feder 9 betätigt die Kugeln 7 in Richtung auf den Kanal 8 zu bewegt, wobei nach dem Einstecken hier des flexiblen Elementes 6 in Einsteckrichtung 19 die Kugeln 7 durch nicht dargestellte Schrägen ein Herausziehen des flexiblen Elementes 6 selbsthemmend verhindern. Derartige Verschlußeinrichtungen 5 sind beispielsweise für Sicherungsetiketten üblich, die mit Dornen ausgestattet sind und wobei der Dorn durch die Kugeln 7 eines derartigen Verschlusses geklemmt wird. Ein Lösen einer derartigen Verschlußeinrichtung ist dadurch möglich, daß mit einem Magneten in einer Öffnungseinrichtung die Federwirkung der Feder 9 aufgehoben und damit das Lager element 10 in seiner Lage relativ zu den Kugeln 7 verschoben wird, so daß die Kugeln 7 aus ihrer selbsthemmenden Position herauskommen und hier das flexible Element 6 freigeben.
  • Eine derartige wieder lösbare Verschlußeinrichtung 5 an der Warensicherungseinrichtung 1 hat den großen Vorteil, daß die Warensicherungseinrichtung 1 mehrfach benutzt werden kann und ein Entfernen der Warensicherungseinrichtung 1 von der zu schützenden Ware einfach möglich ist.
  • Das flexible Element 6 kann in besonders vorteilhafter Weise als ein aus Stahl bestehendes Band oder als ein aus Stahl bestehender Draht gebildet sein, der an sich nur mit speziellen Werkzeug manipuliert werden kann und daher einen hohen Schutz zumindest gegenüber Gelegenheitstätern bietet, die Waren aus einem Geschäft stehlen wollen. Das flexible Element 6 ist mit einem Ende 13 in einer formschlüssigen Aufnahme 21 der Aufnahmeeinrichtung 3 derart festgelegt, daß das freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 in den Kanal 8 durch die Einstecköffnung 11 in Einsteckrichtung 19 eingesteckt werden kann, nachdem das flexible Element 6 beispielsweise einen Teil der Ware umschlingt oder eine Öffnung an der Ware durchtritt und damit nach dem Einstecken des freien Endes 12 des flexiblen Elementes 6 diese Ware an der Aufnahmeeinrichtung 3 und damit der Warensicherungseinrichtung 1 festgelegt. Da ein beispielsweise aus Stahl bestehender Draht eine hohe Flexibilität aufweist, kann auch das flexible Element 6 einfach gebogen und damit nahezu jeder beliebigen Form der Ware angepaßt werden. Die Länge des flexiblen Elementes 6 kann hierbei an die Befestigungssituation an der Ware angepaßt werden, wobei zum einen ein freies Hängen der Aufnahmeeinrichtung 3 an der Ware denkbar ist und zum anderen auch ein festes Anziehen des flexiblen Elementes 6 mit einem Anlegen der Warensicherungseinrichtung 1 direkt an der Ware realisiert werden kann. Auch ist es denkbar, die Verschlußeinrichtung 5 so innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 im Bereich des Abschnittes 14 zur Aufnahme der Verschlußeinrichtung 5 anzuordnen, daß nach dem Durchtreten des flexiblen Elementes 6 durch den Kanal 8 das freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 ausschließlich innerhalb der Aufnahmeeinrichtung weiter geschoben werden kann und gleichwohl innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 derart zu liegen kommt, daß das freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 nicht störend ist, wenn etwa eine Ware mit einer daran angebrachten Warensiche rungseinrichtung 1 anprobiert werden muß oder dergleichen. Selbst verständlich kann auch die Länge des flexiblen Elementes 6 an die jeweilige Befestigungssituation an der Ware derart angepaßt werden, daß das freie Ende 12 des flexiblen Elementes 6 nur gerade durch die Verschlußeinrichtung 5 hindurchtreten muß und dann die benötigte freie Umschlingungslänge zur Verfügung stellt.
  • Am festen Ende 13 des flexiblen Elementes 6 kann beispielsweise eine Verdickung des flexiblen Elementes 6 etwa durch Verlöten oder durch Aufpressen einer Hülse oder dergleichen angeordnet werden, die dann in der formschlüssigen Aufnahme 21 zu liegen kommt und ein Herausziehen des flexiblen Elementes 6 aus der Aufnahme 21 unmöglich macht. Damit ist das flexible Element 6 einfach an der Aufnahmeeinrichtung 3 festzulegen.
  • Die Aufnahmeeinrichtung 3 kann einerseits durch die Verwendung eines beispielsweise als Ferrit-Sicherungselementes ausgestalteten Warensicherungselementes 2 besonders klein gebaut werden, zum anderen ist der benötigte Bauraum für die Verschlußeinrichtung 5 ebenfalls nur gering, so daß insgesamt der benötigte Bauraum für die Warensicherungseinrichtung 1 viel kleiner als im Vergleich zu bekannten Warensicherungseinrichtungen ist. Damit läßt sich die Warensicherungseinrichtung 1 insbesondere auch an kleinvolumigen Waren wie etwa Kinderschuhen, Sonnenbrillen oder dergleichen besonders vorteilhaft festlegen, die bisher aufgrund der Baugröße handelsüblicher Warensicherungseinrichtungen nicht oder nur mit entsprechenden Einschränkungen gesichert werden konnten. Durch die lösbare Verbindung aufgrund der Ausgestaltung mit der Verschlußeinrichtung 5 ist es darüber hinaus möglich, die Warensicherungseinrichtungen 1 mehrfach zu benutzen und auch immer wieder einfach von der Ware zu lösen.
  • Im Gegensatz zu der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 1 ist bei der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 2 eine zusätzliche Absicherung gegenüber Manipulationen der Warensicherungseinrichtung 1 dadurch erreicht, daß die Verschlußeinrichtung 5 an einem Ende der Aufnahmeeinrichtung 3 angeordnet ist und das flexible Element 6 nur über einen langen Kanal 8 innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 3 in die Verschlußeinrichtung 5 eingesteckt werden kann, wodurch die Manipulationen der Verschlußeinrichtung 5 weiter erschwert wird. Durch den in das Gehäuse der Aufnahmeeinrichtung 3 integrierten Kanal 8 ist es mit handelsüblichem Werkzeug nahezu unmöglich, in den Bereich der Verschlußeinrichtung 5 vorzudringen und diese beispielsweise mechanisch zu manipulieren. Hierbei ist es ebenfalls denkbar, daß die Aufnahmeeinrichtung 3 im Bereich des Kanales 8 zusätzliche, hier nicht weiter dargestellte Schikanen aufweist, mit denen eine Manipulation der Verschlußeinrichtung 5 weiter erschwert wird. Derartige Schikanen können beispielsweise eine Ableitung nicht bestimmungsgemäß eingesteckter Gegenstände in blind endende Taschen oder dergleichen hervorrufen, wenn mit einem anderen Gegenstand als mit dem flexiblen Element 6 der Kanal 8 durchtreten werden soll.
  • Auch bei der Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 2 sind die vorstehend zur Warensicherungseinrichtung 1 gemäß der 1 beschriebenen Funktionen und Bauteile im wesentlichen gleichbleibend vorhanden, so daß auf die vorstehenden Beschreibung zur 1 Bezug genommen werden kann. Wiederum läßt sich die Warensicherungseinrichtung 1 sehr kleinvolumig bauen, wobei auch bei einer volumenmäßig kleinen Aufnahmeeinrichtung 3 die Länge des Kanales 8 immer noch eine entsprechende Manipulationssicherheit bietet. Auch ist wiederum ein Lösen der in einer Kuppel 16 angeordneten Kugeln 7 aus ihrer selbsthemmenden Lage nach dem Einstecken des flexiblen Elementes 6 durch eine entsprechende, nicht weiter dargestellte Magneteinrichtung möglich.
  • 1
    Warensicherungseinrichtung
    2
    Warensicherungselement
    3
    Aufnahmeeinrichtung
    4
    Aufnahmeraum
    5
    Verschlußeinrichtung
    6
    flexibles Element
    7
    Kugeln Verschlußeinrichtung
    8
    Kanal
    9
    Feder Verschlußeinrichtung
    10
    Lagerelement Verschlußeinrichtung
    11
    Einstecköffnung
    12
    freies Ende flexibles Element
    13
    Formelement festes Ende flexibles Element
    14
    Abschnitt Aufnahmeeinrichtung für Verschlußeinrichtung
    15
    Sicherungsplatte
    16
    Kuppel
    19
    Einsteckrichtung
    21
    formschlüssige Aufnahme

Claims (24)

  1. Warensicherungseinrichtung (1) zur Anbringung an Waren, die eine Aufnahmeeinrichtung (3) zur Aufnahme eines Warensicherungselementes (2) aufweist sowie ein an der Ware festlegbares flexibles Element (6), das nach Umschlingen oder Durchtreten eines Abschnittes der Ware an der Aufnahmeeinrichtung (3) festlegbar ist, wobei das zu einer geschlossenen Schleife verformbare flexible Element (6) mit einem Ende (13) an der Aufnahmeeinrichtung (3) festgelegt und mit dem gegenüberliegenden Ende (12) in eine im Inneren der Aufnahmeeinrichtung (3) verdeckt angeordnete, bei Bedarf wieder öffenbare Verschlußeinrichtung (5) einführbar und damit an der Aufnahmeeinrichtung (3) lösbar festlegbar ist. dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Element (6) mit variabler Einstecklänge und damit anpaßbarer Umschlingungslänge für die Festlegung an der Ware in die Verschlußeinrichtung (5) einsteckbar ist und das freie Ende (12) des flexiblen Elementes (6), das in die Verschlußeinrichtung (5) eingeführt ist, manipulationsgesichert von der Aufnahmeeinrichtung (3) umgeben ist.
  2. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) durch einen Kanal (8) in die Verschlußeinrich tung (5) einführbar ist, der das Innere der Aufnahmeeinrichtung (3) zumindest abschnittsweise durchtritt.
  3. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (12) des flexiblen Elementes (6) nach dem Umschlingen eines Abschnittes der Ware so in die Aufnahmeeinrichtung (3) einsteckbar ist, daß dieses Ende (12) innerhalb der Aufnahmeeinrichtung (3) verdeckt zu liegen kommt.
  4. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecköffnung (11) für das flexible Element (6) in den Kanal (8) im wesentlichen an einem Ende und die Verschlußeinrichtung (5) im wesentlichen am anderen Ende der Aufnahmeeinrichtung (3) angeordnet ist.
  5. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsrichtung des flexiblen Elementes (6) aus der Aufnahmeeinrichtung (3) und die Einsteckrichtung (19) des flexiblen Elementes (6) in die Verschlußeinrichtung (5) im wesentlichen koaxial zueinander angeordnet sind.
  6. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecköffnung (11) für das flexible Element (6) in die Verschlußeinrichtung (5) und die Festlegung des anderen Endes (13) des flexiblen Elementes (6) an der Aufnahmeeinrichtung (3) im wesentlichen am gleichen Ende der Aufnahmeeinrichtung (3) angeordnet sind.
  7. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsrichtung des flexiblen Elementes (6) aus der Aufnahmeeinrichtung (3) und die Einsteckrichtung (19) des flexiblen Elementes (6) in die Verschlußeinrichtung (5) im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind.
  8. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (5) manipulationsgesichert innerhalb der Aufnahmeeinrichtung (3) angeordnet ist.
  9. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (5) als ein Kugelverschluß aus einer Anzahl Kugeln (7) gebildet ist, die unter Federvorspannung (9) eine Klemmstellung für das flexible Element (6) einnehmen und das eingesteckte flexible Element (6) gegen Herausziehen selbsthemmend an der Verschlußeinrichtung (5) festlegen.
  10. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung (5) dadurch lösbar ist, daß ein Lagerelement (10) für die Kugeln (7) durch Einwirkung eines Magnetfeldes in seiner Lage innerhalb der Verschlußeinrichtung (5) verschiebbar ist und die Kugeln (7) sich durch diese Verschiebung aus ihrer selbsthemmenden Lage lösen.
  11. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lösen der Verschlußeinrichtung (5) mit einem handelsüblichen Magnetöffner bekannter Warensicherungseinrichtungen durchführbar ist.
  12. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) aus einem ein manipulationserschwerenden Material gebildet ist.
  13. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als flexibles Element (6) ein aus Metall gebildetes Band oder dgl. verwendbar ist.
  14. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß als flexibles Element (6) ein im wesentlichen rundes, verdrilltes Stahlseil vorsehbar ist,
  15. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Stahlseil (6) einen Durchmesser zwischen 0,5 und 2 mm aufweist.
  16. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) mit einem Ende an der Aufnahmeeinrichtung (3) dauerhaft festgelegt ist.
  17. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das dauerhaft festgelegte Ende (13) des flexiblen Elementes (6) derart geformt ist, daß es in eine Aussparung der Aufnahmeeinrichtung (3) aufnehmbar und darin formschlüssig festlegbar ist.
  18. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Warensicherungselement (2) mindestens ein Ferrit-Warensicherungselement oder ein Ferrit-Warensicherungselement mit bis zu 3 Wicklungen oder ein Ferrit-Warensicherungselement mehreren zur Ausbildung von elektronischen Artikelsicherungen tauglichen Wicklungen aufweist.
  19. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Warensicherungselement (2) in eine gesonderte Kammer (4) der Aufnahmeeinrichtung (3) einbringbar ist.
  20. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (3) ein im wesentlichen zylindrisch ausgestaltetes Gehäuse aufweist.
  21. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (3) ein kleinvolumig ausgebildetes Gehäuse aufweist.
  22. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) um Henkel, Griffe oder dgl. Abschnitte unterschiedlicher Durchmesser von sog. Henkelware herum an der Ware festlegbar ist.
  23. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) durch Öffnungen oder durch dgl. Abschnitte hindurch ziehbar und damit an kleinvolumiger Ware festlegbar ist.
  24. Warensicherungseinrichtung (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flexible Element (6) und die Aufnahmeein richtung (3) als wiederbenutzbare Sicherung für das Warensicherungselement (2) nutzbar sind.
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