Gegenzugmarkisen werden verwendet, wenn große Flächen
von einer Markisenbahn überspannt werden sollen. Die Markisenbahn
ist zwischen einer Wickelwelle und einer Fallschiene
aufgespannt. Bei Nichtgebrauch wird die Markisenbahn auf
die drehbargelagerte Wickelwelle aufgewickelt.
Die Fallschiene soll die betreffende Kante der Markisenbahn
tragen und über sie sollen auch die Kräfte geleitet
werden, die notwendig sind, um die Markisenbahn gespannt zu
halten. Hierzu ist die Fallschiene üblicherweise endseitig
in Führungsschienen verschieblich gelagert, die von der
Wickelwelle ausgehen und die seitlichen Ränder der zu überdachenden
Fläche festlegen.
Um die Fallschiene von der Wickelwelle wegzuziehen,
ist eine Gegenzugeinrichtung vorgesehen. Diese Gegenzugeinrichtung
umfasst je Ende der Fallschiene ein flexibles im
Wesentlichen undehnbares Zugmittel, häufig in Gestalt eines
schmalen dünnen Bands. Das Band wird auf einer mit der Wickelwelle
gekuppelten Bandscheibe aufgewickelt. Von hier
aus führt das Zugband durch die Führungsschiene bis zu dem
von der Wickelwelle abliegenden Ende. An dieser Stelle wird
es um 180° umgelenkt und läuft in Richtung auf die Fallschiene
zurück, an der es ebenfalls befestigt ist.
Beim Ein- und Ausfahren läuft die Markisenbahn gegenläufig
zu beiden Zugbändern. Dies bedeutet, dass beim Aufwickeln
die Zugbänder von der Wickelscheibe abgewickelt
werden, während die Markisenbahn auf der Wickelwelle aufgewickelt
wird. Somit ändern sich die Wickeldurchmesser mit
entgegengesetztem Sinn und erfordern einen Längenausgleich.
Hierzu sind eine große Vielzahl von Ausführungsformen bekannt.
Beispielsweise können die beiden Bandscheiben miteinander
drehfest verbunden sein und über eine Schraubenfeder
mit der Wickelwelle gekuppelt werden. Eine andere Möglichkeit
sieht die Verwendung einer Fallschiene vor, die
ebenfalls als Wickelwelle für ein kurzes Stück Markisentuch
dient. Schließlich ist es noch bekannt, die Umlenkrollen am
von der Wickelwelle entferntliegenden Ende der Führungsschienen
beweglich auszuführen oder die Zugbänder um federvorgespannte
Blöcke herumlaufen zu lassen.
Bei den bekannten Gegenzugmarkisen sind je Ende der
Fallschiene zwei Führungsrollen an einem Führungsschlitten
gelagert, die in einer Nut der Führungsschiene laufen. Würde
das Zugband durch diese Nut hindurchgeführt werden, würde
das Zugband unter den Führungsrollen mit dem Gewicht der
Fallschiene und der daran hängenden Markisenbahn gegen den
Nutengrund gedrückt werden. Dies verursacht bei der auftretenden
Gleitbewegung des Zugbandes in der Führungsschiene
eine erhöhte Abnutzung.
Außerdem laufen die Abschnitte des Zugbands, in dem
Bereich, in dem sie sich streckenmäßig überdecken, in entgegengesetzten
Richtungen. Dies ist solange gerade noch
akzeptabel, als die Führungsschienen exakt gerade verlaufen.
Wenn sie, wie gelegentlich erforderlich, um einen vertikal
nach unten führenden Bogen herumlaufen, werden die
aufeinander gleitenden Zugbandabschnitte mit großer Kraft
gegeneinander gedrückt. Aus diesen Gründen hat man bislang
in der Führungsschiene weitere Nuten oder in Längsrichtung
verlaufende Kammer vorgesehen, um die Rollen, die der Führung
der Fallschiene dienen, von dem Trum des Zugbandes zu
trennen, das sich zwischen der Wickelwelle und dem entferntliegenden
Ende der Führungsschiene erstreckt.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Gegenzugmarkise zu schaffen, bei der auf die weitere Kammer
für die Führung des Zugmittels ohne Nachteile für das Zugmittel
verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Gegenzugmarkise
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der neuen Gegenzugmarkise enthält die Führungsschiene
eine Führungsnut, die einen Führungskanal bildet.
Die seitlichen Wände des Führungskanals gehen in aufeinander
zu ragende Rippen oder Leisten über, die zwischen
sich einen Führungsschlitz begrenzen. Auf diese Weise ist
die Führungsnut eine hinterschnittene im weitesten Sinne T-förmige
Nut.
Die betreffende Führungsrolle ist drehbar auf einem
mit der Fallschiene verbundenen Achszapfen gelagert und
enthält eine Umfangsrichtung umlaufende geschlossene Ringnut
oder Rille, deren Wirkdurchmesser der Weite des Führungsschlitzes
entspricht. Auf diese Weise kann die Führungsrolle,
geführt durch die Rille, auf bzw. zwischen den
Rändern des Führungsschlitzes laufen. Im übrigen ist der
Außendurchmesser der Führungsrolle größer als die Schlitzeweite,
damit, bezogen auf die Rolle, in axialer Richtung
eine formschlüssige Führung erreicht wird.
Durch diese Anordnung wird das Innere der Führungsnut
im Wesentlichen frei gehalten. Insbesondere läuft die Rolle
nicht mehr auf einer Wand des Kanals, der bzw. die nunmehr
ausschließlich der Führung des Zugmittels dienen kann.
Die Anordnung ist sehr platzsparend und ermöglicht die
Verwendung von kostengünstigen Führungsschienen, die sich
auch wegen der nicht erforderlichen zusätzlichen Kammer
leicht zu Bogenstücken biegen lassen kann.
Je nach Ausführung der Gegenzugmarkise können zur Führung
der Fallschiene eine oder zwei baugleiche Führungsschienen
verwendet werden. Die Fallschiene kann gegebenenfalls
zu einem sehr kurzen Stück entarten, falls die Markisenbahn
einen in der Draufsicht dreieckigen Zuschnitt bekommt,
wobei an der Spitze die Gegenzugeinrichtung angreift.
Wenn die Gegenzugmarkise in einer Reihenanlage verwendet
wird, enthält die Führungsschiene zweckmäßigerweise
beidseits einer durch ihre Längsachse verlaufende Ebene
zwei spiegelbildliche Führungsnuten.
Die Führungsschienen können wahlweise so angeordnet
werden, dass sich die Führungsnuten nach oben und nach unten
öffnen. In beiden Fällen würden die Rollen mit einer
seitlichen Flanke der Rille auf den Schlitzrändern geführt
sein.
Außerdem ist es möglich, den Abstand der Führungsschienen
voneinander kürzer zu machen als die Fallschiene
lang ist.
Günstige Führungsverhältnisse bei geringen Abmessungen
ergeben sich, wenn die Weite des Führungsschlitzes zwischen
10 und 30 mm beträgt.
Die Rille in der Führungsrolle kann am Grund einen
halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Schlitzränder
entsprechend halbkreisförmig gestaltet sind.
Die Tiefe der Rille ist so gewählt, dass auch bei ungünstigen
Toleranzpaarungen eine hinreichende Eingriffstiefe
für denjenigen Schlitzrand bestehen bleibt, auf dem das
Gewicht der Fallschiene nicht aufliegt.
Die Rolle kann auf dem Achszapfen schwimmend gelagert
sein.
Zur Lagerung der Rollen bzw. der Verbindung der Fallschiene
mit der oder den Führungsschienen kommen mehrere
Möglichkeiten in Betracht: Der Achszapfen kann an den Stirnenden
der Fallschiene angebracht sein, und zwar je Ende
nur ein Achszapfen. Damit ist die Fallschiene um die Achse
der Achszapfen schwenkbar und kann sich in Richtung auf die
Tuchspannung ausrichten. Eine andere Möglichkeit besteht
darin, je Ende der Fallschiene zwei Achszapfen vorzusehen,
womit die Fallschiene in der Führungsschiene nicht mehr um
ihre Achse drehbar ist.
Schließlich ist es denkbar, die Achszapfen an Stellen
anzuordnen, die von den Enden der Fallschiene beabstandet
sind. Dadurch wird es möglich, die Fallschiene und die Markisenbahn
seitlich über die Führungsschienen überstehen zu
lassen. Eine solche Anwendung ist bei der Außenbeschattung
von Wintergärten und dergleichen von Vorteil.
Das Zugmittel bei der neuen Gegenzugmarkise kann ein
Band oder ein Zugmittel mit zylindrischem Querschnitt sein.
Ein zylindrischer Querschnitt hat den Vorteil, dass das
Zugmittel nicht nur bezüglich einer einzigen Achse umlenkbar
ist.
Schließlich kann bei der neuen Gegenzugmarkise die
Ausgleichseinrichtung auch in der Fallschiene untergebracht
sein. Hierzu läuft das seil- oder schnurförmige Zugmittel
über die Achszapfen in das Innere der Fallschiene, die entsprechende
Vorspannmittel in Gestalt von gefederten Flaschenzügen
und dergleichen enthält.
Im übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand
von Unteransprüchen. Dabei sollen auch solche Kombination
als geschützt angesehen werden, auf die kein ausdrückliches
Ausführungsbeispiel gerichtet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des Gegenstandes
der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
- Fig. 1
- eine über einem Glasdach des Wintergartens aufgeständerte
Gegenzugmarkise, in einer perspektivischen
Darstellung,
- Fig. 2
- eine schematische Darstellung der Wirkungsweise
der Gegenzugvorrichtung,
- Fig. 3
- eine Ausschnittsdarstellung unter Veranschaulichung
der Führung der Fallschiene in der Führungsschiene,
- Fig. 4
- ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Gegenzugmarkise, bei der die Fallschiene oberhalb
der Führungsschienen läuft, in einer Stirnansicht.
Figur 1 zeigt einen einer Hausfassade 1 vorgebauten
Wintergarten 2 mit einem Glasdach 3. Über dem Glasdach 3
ist eine Gegenzugmarkise 4 angeordnet, um das Innere des
Wintergartens 2 beschatten zu können. Zu der Gegenzugmarkise
4 gehören eine Markisebahn 5, zwei seitliche Führungsschienen
6 und 7, zwischen denen eine Fallschiene 8 endseitig
geführt ist und an der die Markisenbahn 5 angebracht
ist. Parallel zu der Fallschiene 8 ist unmittelbar neben
der Gebäudefassade 1 ein Gehäuse 9 vorhanden, in dem Teile
der Markisenmechanik untergebracht sind.
Der Aufbau und der Antrieb der Gegenzugmarkise 4 sind
in Figur 2 stark schematisiert veranschaulicht.
Die Gegenzugmarkise 4 weist eine durchgehende Welle 11
auf, die an nicht weiter gezeigten Wandhaltern oder Konsolen
drehbar gelagert ist. An einem Ende wird die Welle 11
durch einen Getriebemotor 15 drehangetrieben, der gieichzeitig
auch als betreffendes Wandlager für die Welle 11
dienen kann.
Unmittelbar neben dem Getriebemotor 12 trägt die Welle
11 drehfest eine erste Seilscheibe 13 mit einer zylindrischen
Aufwickelfläche 14 und zwei seitlichen Bordscheiben
15 und 16. An dem anderen Ende der Welle 11, das dem Getriebemotor
12 entfernt liegt, ist eine weitere Seilscheibe
17 drehfest angebracht, die ebenfalls eine zylindrische
Aufwickelfläche 18 sowie zwei parallel nebeneinander verlaufende
Bordscheiben 19 und 21 in umfasst.
Zwischen den beiden Seilscheiben 13 und 17 ist eine
rohrförmige Wickelwelle 22 auf der Welle 11 drehbar gelagert.
Die Wickelwelle ist mit Hilfe einer Schraubenfeder 23
mit der Welle 11 gekuppelt. Hierzu ist ein Ende der Schraubenfeder
23, die die Welle 11 im Wesentlichen koaxial umgibt,
bei 24 drehfest mit der Welle 11 verbunden, während
das andere Ende der Schraubenfeder 23 bei 25 an einer
Stirnplatte 26 der Wickelwelle 22 festgelegt ist.
Die Verbindung der Wickelwelle 22 mit der Markisenbahn
5 geschieht in der üblichen Weise mittels einer in der Wickelwelle
22 enthaltenen Kedernut und einem an der Markisenbahn
5 angebrachte Keder. Diese Verbindungstechnik ist
bekannt und braucht hier nicht näher erläutert zu werden.
An dem von dem Gehäuse 9 abliegenden Ende jeder der
beiden Führungsschienen 6 und 7 ist jeweils eine Umlenkrolle
27 und 28 drehbar gelagert. Die Führungsschienen 6
und 7 sind Figur 2 der Übersichtlichkeit halber weggelassen.
Außerdem sind im Interesse eines leichteren Verständnisses
des Funktionszusammenhangs die Umlenkrollen 27 und
28 in der Draufsicht gezeigt. Es versteht sich, dass sie
beim tatsächlichen Einbau achsparallel zu der Wickelwelle 2
gelagert sind.
Die Fallschiene 8 ist hohl und bildet ein Gehäuse, das
an beiden stirnseitigen Enden mit rohrförmigen Achszapfen
29 und 31 versehen ist. Die Achszapfen 29 und 31 sind koaxial
zueinander angeordnet. Auf jedem der beiden Achszapfen
29 und 31 ist jeweils eine Führungsrolle 32 drehbar gelagert,
die mit der betreffende Führungsschiene 6, 7 zusammenwirkt,
wie nachstehend anhand von Figur 3 im einzelnen
noch erläutert wird.
Um die Markise auszufahren, sind zwei seil- oder
schnurförmige Zugmittel 33 und 34 vorgesehen. Es handelt
sich hierbei um linienförmige Zugmittel mit zylindrischem
Querschnitt, die bezüglich beliebiger Achsen umlenkbar
sind. Das Zugmittel 33 ist einendes mit der Seilscheibe 17
verbunden und läuft von hier aus durch die betreffende Führungsschiene,
beispielsweise die Führungsschiene 6 bis zu
der Umlenkrolle 27. Von dort aus führt das Zugmittel 33
durch den rohrförmigen Achszapfen 29 in das Innere der
Fallschiene 8. Innerhalb der Fallschiene 8 ist das Zugmittel
33 mit einer Zugfeder 35 verbunden, deren anderes Ende
bei 36 im Inneren der Fallschiene 8 an deren gegenüberliegendem
Ende verankert ist. In ähnlicher Weise ist auch das
Zugmittel 34 vorgesehen. Es ist einendes an der Seilscheibe
13 verankert und führt von hieraus durch die zugehörige
Führungsschiene 7 zu der Umlenkrolle 28 und von dort zurück
zu dem Achszapfen 31. Durch den rohrförmigen Achszapfen 31
läuft das Zugmittel 34 in das Innere der Fallschiene 8, wo
sein Ende mit einer Zugfeder 37 verbunden ist, die bei 38
am gegenüberliegenden Stirnende der Fallschiene verankert
ist.
Wie Figur 3 erkennen lässt, steckt von dem freien Ende
her in dem betreffenden Achszapfen 29 bzw. 31 ein rohrförmiges
Führungsstück 39, das eine zylindrische Bohrung 41
enthält und zum Außenende hin mit einer abgerundeten trichterförmigen
Erweiterung 42 versehen ist.
Die trichterförmige Erweiterung 42 ist gerundet ausgeführt
und dient als Gleit- und Umlenkfläche für das betreffende
Zugmittel 33 bzw. 34.
Die Führungsrolle 32 mit einer zylindrischen Außenumfangsfläche
43 enthält eine zylindrische, zu der Außenumfangsfläche
43 koaxiale Bohrung 44, mit der die Führungsrolle
32 drehbar und axial schwimmend auf dem zugehörigen
Achszapfen 29 bzw. 31 gelagert ist.
Etwa mittig zwischen ihren beiden Stirnflächen enthält
die Führungsrolle 32 eine in Umfangsrichtung umlaufende und
in sich geschlossene Führungsnut oder Führungsrille 45, die
von einem halbkreisförmigen Boden und zwei seitlichen Wänden
begrenzt ist, von denen lediglich die seitliche Wand 46
in der perspektivischen Darstellung von Figur 3 zu erkennen
ist.
Die Führungsschienen 6 und 7 haben dieselbe Querschnittsgestalt.
Sie enthalten zwei Führungsnuten 47 und
48. Die beiden Führungsnuten 47 und 48 sind zueinander
spiegelbildlich, womit die Erläuterung für die Führungsnut
48 sinngemäß auch für die Führungsnut 47 gilt.
Die Führungsnut 48 bildet einen über die Länge der
Führungsschiene 6, 7 durchlaufenden im Querschnitt rechteckigen
Kanal 49. Er wird von einer vertikal verlaufenden
Bodenwand 51 sowie einer oberen und einer unteren seitlichen
Wand 52 und 53 begrenzt. Die Bodenwand 51 verläuft im
Abstand zu der benachbarten Außenseite der Führungsschiene
6 bzw. 7.
Im Abstand zu der Bodenwand 51 erhebt sich aus der
unteren Seitenwand 53 an deren Ende eine Leiste 54, die mit
einer Leiste 55 fluchtet, die aus der Seitenwand 52 nach
unten zeigend ragt.
Die beiden Leisten 54 und 55 sind an ihren freien Kanten
bei 56 und 57 halbkreisförmig abgerundet und weisen
eine dicke in Richtung senkrecht zu der Bodenwand 51 auf,
die der Weite der Führungsrille 45 entspricht.
Die freien Kanten 56 und 57 begrenzen einen Nutenschlitz
58, der parallelflankig mit konstanter Weite über
die gesamte Länge der Führungsschiene 6, 7 durch läuft.
Die Weite des Führungsschlitzes 58 entspricht dem
Durchmesser, den der Grund der Führungsrille 45 definiert.
Das Zusammenwirken zwischen der Führungsrolle 32 und
dem Führungsschlitz 58 ist in Verbindung mit der Führungsnut
47 gezeigt. Zum besseren Verständnis sind die bezugszeichen
mit einem Apostroph versehen. In der Führungsnut 47
ist die Führungsrolle 32' im Schnitt veranschaulicht. Wie
zu erkennen ist, läuft die Führungsrolle 32' mit ihrer Führungsrille
48 auf der freien Kante 57', die den unteren
Schlitzrand bildet. Mit den seitlichen Flanken 46 ist die
Führungsrolle 32' seitlich an der Leiste 54' geführt. Eine
ähnliche seitliche. Führung ergibt sich im Bereich der oberen
Leiste 55', wobei zwischen dem Schlitzrand 55' und dem
benachbarten Bereich der Führungsrille 45 ein in der Figur
nicht zu erkennendes Radialspiel vorhanden ist.
Die Funktionsweise der Gegenzugmarkise 4 sieht wie
folgt aus:
Bei ausgefahrener Markise gemäß Figur 1 befindet sich
die Fallschiene 8 an dem von der Fassadenwand 1 abliegenden
Ende der beiden Führungsschienen 6 und 7. Die Markisenbahn
5 wird zwischen der Wickelwelle 22 und der Fallschiene 8
aufgespannt gehalten. Der Getriebemotor 12 ist in dieser
Position gestoppt und bremst die beiden Seilscheiben 13 und
17. Sie können sicht nicht drehen.
Die Schraubenfeder 23 ist vorgespannt, und zwar in
eine solche Richtung, dass sie die Wickelwelle 22 in eine
Richtung in Umdrehungen versetzen will, in der die Markisenbahn
5 auf die Wickelwelle 22 aufgewickelt wird. Der
Drehsinn der Wickelwelle ist entgegengesetzt dem Drehsinn,
mit dem die beiden Zugmittel 33, 34 auf die Zylinderflächen
der Seilscheiben 13 und 17 aufgewickelt sind.
Wenn der Benutzer ausgehend von dieser Stellung die
Gegenzugmarkise 4 einfahren will, setzt er den Getriebemotor
12 entsprechend in Gang. Die beiden Seilscheiben 13
und 17 werden synchron in Umdrehungen versetzt, und zwar
mit einem solchem Drehsinn, dass sich die beiden Zugmittel
33 und 34 synchron von den beiden Seilscheiben 13 und 17
abwickeln. Gleichzeitig wird auch ein Ende der Schraubenfeder
23 von der Welle 11 mitgenommen. Die Drehung der Welle
11 wird über die Schraubenfeder 23 auf die Wickelwelle 22
übertragen, so dass gleichzeitig auch die Markisenbahn 5
auf die Wickelwelle 22 aufgewickelt wird.
Im Verlauf des Einfahrens der Markise werden die Wickel,
die die beiden Zugmittel 33 und 34 bilden kleiner,
während der Wickeldurchmesser, den die Markisenbahn 5 auf
der Wickelwelle 22 bildet, größer wird. Hierdurch entsteht
eine Längendifferenz zwischen der Menge an Markisenbahn,
die aufgewickelt wird, und der Länge an Zugmitteln 33, 34,
das von den Seilscheiben 13, 17 abgewickelt wird. Die Längendifferenz
wird über die Schraubenfeder 23 ausgeglichen.
Die Schraubenfeder 23 koppelt drehelastisch die Wickelwelle
22 an die Bewegung der beiden Seilscheiben 13 und 17 an.
Durch geeignete Bemessung der Schraubenfeder 23 und der
beiden Seilscheiben 13, 17 wird dafür gesorgt, dass über
den gesamten Bewegungshub der Markisenbahn 5 diese immer
gespannt gehalten wird.
Während sich die Fallschiene 8 in Richtung auf die
Wickelwelle 22 bewegt, laufen die an beiden Enden drehbar
gelagerten Führungsrollen 32 geführt zwischen den Rändern
des jeweiligen Führungsschlitzes 58.
Die Führungsrolle 32 rollt dabei längs dem unteren
Schlitzrand 57 und ist auch dort seitlich geführt. Die weitere
seitliche Führung ergibt sich im Bereich des oberen
Schlitzrandes 56. Abstandstoleranzen zwischen den beiden
Führungsschienen 6 und 7 werden dadurch ausgeglichen, dass
die Führungsrollen 32 axial auf den Achszapfen 29 und 31
schwimmen können.
Aufgrund der Gestalt der Führungsrolle 32 und dem Ort
ihres Zusammenwirkens mit der Führungsnut 47 bzw. 48 bleibt
die jeweils untere Seitenwand 53 des Führungskanals 49
frei. Auf dieser unteren Seitenwand 53 können frei und ungehindert
die jeweiligen Abschnitte des betreffenden Zugmittels
33, 34 gleiten.
Angenommen die Gegenzugmarkise 4 ist ausgefahren,
gleitet auf der unteren Seitenwand 53 jener Abschnitt des
jeweiligen Zugmittels 33 oder 34, der sich zwischen der
betreffenden Seilscheibe 13, 17 und der entsprechenden Umlenkrolle
27 oder 28 befindet. Bei eingefahrener Markise
gleitet auf der unteren Seitenwand 53 zusätzlich auch noch
jener Abschnitt des Zugmittels 33 oder 34, der sich zwischen
der Umlenkrolle 27 oder 28 und der Fallschiene 8 erstreckt.
Obwohl lediglich eine Führungsnut 47, 48 je Ende der
Fallschiene 8 vorgesehen ist, behindern sich in dieser Führungsnut
das Zugmittel 33, 34 und die Führungsrolle 33 gegenseitig
nicht. Die Führungsrolle 32 läuft ausschließlich
auf den Schlitzrändern 56, 57, während der Kanal 49 im Wesentlichen
frei bleibt. Insbesondere bleibt der Kanal 49
auch unterhalb desjenigen Bereiches der Führungsrolle 32
frei, der sich innerhalb des Führungskanals 49 bewegt. Wenn
die Führungsrolle 32 mit ihrer Führungsrille 45 auf dem
unteren Schlitzrand 57 läuft, hat der in dem Führungskanal
49 befindliche Teil der Außenumfangsfläche 43 einen hinreichenden
Abstand von der unteren Seitenfläche. Der Abstand
ist größer, als es dem Durchmesser der Zugmittel 33 bzw. 34
entspricht.
Die Zugmittel 33 und 34 können nicht zwischen der unteren
Seitenwand 53 und der Außenumfangsfläche 43 der Führungsrolle
32 eingeklemmt werden.
Die gezeigte Schraubenfeder 23 ist lediglich eine Möglichkeit
den Längeausgleich zu bewerkstelligen, die zum
Verständnis einer Gegenzugmarkise exemplarisch gezeigt ist.
Die Führungsschienen 6, 7, wie sie in Figur 3 gezeigt
sind, sind bezüglich einer Vertikalebene symmetrisch und
enthalten die beiden Führungsnuten 47 und 48. Dadurch eignen
sich die Führungsschienen 6, 7 auch für sogenannte Reihenanlagen,
bei der mehrere Gegenzugmarkisen nebeneinander
angeordnet sind und sich jeweils benachbarte Gegenzugmarkise
eine Führungsschiene teilen.
Wenn je Stirnende der Fallschiene 8 lediglich eine
Führungsrolle 32 verwendet wird, kann die Fallschiene 8
ohne weiteres um ihre Längsachse pendeln. Dies ist insbesondere
von Vorteil, wenn die Gegenzugmarkise aus einem im
Wesentlichen horizontalen Bereich über ein Bogenstück in
einem vertikalen Bereich läuft.
Die Verwendung der zylindrischen Zugmittel 33, 34 hat
den Vorteil, dass sie um beliebige Raumachsen zu biegen
sind, verglichen, mit einem Band, das lediglich um eine von
der Flachseite parallele Achse gebogen werden kann.
Da beim Aufwickeln der Zugmittel 33, 34 auf die zugehörigen
Seilscheiben 13, 17 nicht immer ein ordnungsgemäßer
Wickel gewährleistet werden kann, kann es geschehen,
dass bei überspringenden Windungen, die beiden Zugmittel 33
und 34 unterschiedlich schnell laufen. Ohne Gegenmaßnahmen
würde dies zu einem Schrägziehen der Fallschiene 8 führen.
Das Schrägziehen der Fallschiene 8, wird mit Hilfe der Federn
35 und 37 verhindert.
Sollte infolge einer überspringenden Windung eines der
beiden Zugmittel 34 eine schnellere Bewegung vollführen,
gleicht die betreffende Feder diese Längendifferenz zwischen
den beiden Zugmitteln 33 und 34 aus. Für den Ausgleich
zwischen den beiden Zugmitteln 33 und 34 ist lediglich
ein verhältnismäßig kleiner Hub erforderlich. Der Hub
ist wesentlich geringer, als der Hub zum Längenausgleich
zwischen den Zugmitteln 33, 34 einerseits und der Markisenbahn
5 andererseits.
Das Grundprinzip der erfindungsgemäßen Verbindung zwischen
der Fallschiene 8 und den Führungsschienen 6, 7 ist
nicht auf die stirnseitige Lagerung beschränkt. Figur 4
zeigt eine Ausführungsform, bei der die beiden Führungsschienen
6, 7 jeweils nur eine Führungsnut 47 enthalten.
Der Aufbau der Führungsnut 47 ist derselbe wie oben zuvor
ausführlich dargelegt.
Der Achszapfen 29 geht hingegen in ein rohrförmiges
Bogenstück 61 über, das sich in einem nach oben aufragendem
Arm 62 verlängert. Der Arm 62 ist an seinem freien Ende mit
der Fallschiene 8 verbunden. In ähnlicher Weise jedoch
spiegelbildlich geht der Achszapfen 31 in ein Bogenstück 63
über, das sich in einem nach oben aufragendem Arm 64 verlängert,
der an seinem freien Ende mit der Fallschiene 8
verbunden ist. Das Zugmittel 33 sowie das Zugmittel 34
führt aus dem betreffenden Kanal 49 kommend, in den rohrförmigen
Achszapfen 29 bzw. 31, von dort über das betreffende
Bogenstück 61 oder 63 in den Arm 62 oder 64 und von
hier aus unter erneuter Umlenkung in die Fallschiene 8, die
wiederum die bereits erläuterten Federn 35 und 37 enthält.
Die Fallschiene 8 steht bei der Ausführungsform nach
Figur 4 seitlich über die beiden Führungsschienen 6 und 7
über. Das Maß des Überstands hängt davon ab, wie weit eine
seitliche Überdeckung gewünscht ist.
Die Markisenbahn 5, die an der Fallschiene 8 befestigt
ist, erzeugt bei der Ausführungsform nach Figur 4 ein Drehmoment
bezüglich der Achse der Führungsrollen 32. Damit die
Fallschiene 8 die gewünschte Lage beibehalten kann, kommen
grundsätzlich zwei Lösungsmöglichkeiten in Frage: Die eine
Möglichkeit besteht darin, in jeder der beiden Führungsschienen
7 eine weitere Führungsrolle laufen zu lassen, in
der selben Weise, wie die Führungsrolle 32, und diese weitere
Führungsrolle über ein eigenes Gestänge mit der Fallschiene
8 zu verbinden. Dadurch können die Kippkräfte aufgenommen
werden, wobei wiederum das Innere der betreffenden
Führungsnut 47 weitgehend frei bleibt.
Die Verwendung einer weiteren Rolle, die in dem Führungsschlitz
geführt ist, ähnlich wie die Führungsrolle 32
ist in der Lage Kippkräfte in beiden Richtung aufzunehmen.
Eine andere Möglichkeit die Kippkräfte auszugleichen,
besteht in der Verwendung einer Rolle 65, die auf der Oberseite
der Führungsschiene 6 oder 7 läuft und die mit einem
gestrichelt angedeuteten Gestänge 66 mit der Fallschiene 8
verbunden ist. Durch eine Versatz der Führungsrolle 65 gegenüber
der Führungsrolle 32 in Längsrichtung der Führungsschiene
6, 7 wird die gewünschte Momentenübertragung gewährleistet.
Es versteht sich, dass die Führungsrolle 65
näher an der Wickelwelle 22 angeordnet werden muss als die
Führungsrolle 32, da die gespannte Markisenbahn 5 ständig
einen Kippmoment erzeugt, das bestrebt ist, die Fallschiene
8 zu der Wickelwelle 22 hinzuziehen, während die Zugmittel
33, 34 die Achszapfen 29 und 31 in der entgegengesetzten
Richtung ziehen.
Schließlich ist es denkbar, die beiden Führungsschienen
6, 7 in einem kleineren Abstand voneinander anzuordnen,
als es dem Abstand der beide Seilscheiben 13 und 17 voneinander
entspricht. Eine solche Anordnung wird beispielsweise
bei einem trapezförmigen Glasdach benötigt.
Es genügt hierzu jedes der beiden Zugmittel 33, 34 um
zwei weitere Umlenkrollen herumzuführen, wodurch es sowohl
tangential von der betreffenden Seilscheibe 13, 17 ablaufen
als auch geradlinig in die Führungsschiene einlaufen, die
gegenüber der betreffenden Seilscheibe 13, 17 versetzt ist.
Eine Gegenzugmarkise weist eine in Führungsschienen
gelagerte Fallschiene auf. Die Führungsschiene enthält eine
Führungsnut bestehend aus einem Kanal und einem dem Kanal
nach außen begrenzenden Führungsschlitz. Im Schlitz läuft
je Ende der Führungsschiene wenigstens eine Führungsrolle,
die in ihrer Außenumfangsfläche mit einer Führungsrille
versehen ist. Auf diese bleibt der Führungskanal im Wesentlichen
frei und kann zur Führung der Zugmittel verwendet
werden.