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Die Erfindung betrifft einen Rolladen für Dachfenster in Schwenkflügelbauweise
mit einem Rolladenkasten, in dem eine den aufgewickelten Teil des Rolladens tragende
Welle drehbar angeordnet ist, zwei an den Rolladenkasten anschließenden, parallel
zueinander verlaufenden und je eine Führungsnut für die Enden der Rolladenstäbe
bildenden Führungsschienen und einer zum Bewirken einer Verschiebebewegung der Rolladenstäbe
längs der Führungsschienen dienenden Rolladenbetätigungseinrichtung, die zwei Zugseile
aufweist, von denen das eine Zugseil im Bereich der einen Führungsschiene und das
andere Zugseil im Bereich der anderen Führungsschiene in gleichen Abständen von
der Rolladenmitte am unteren Ende des Rolladens befestigt ist.
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Ein Rolladen dieser Art ist bereits bekannt, vgl. DE-OS 23 27 344.
Das Schließen des bekannten Rolladens, d.h. das Herabziehen der Rolladenstäbe längs
der Führungsschienen, erfolgt bei dem bekannten Rolladen durch Aufwickeln der Zugseile
auf eine gemeinsame Aufwickelwelle, die im unteren Bereich des Dachfensters parallel
zur Drehachse des Schwenkflügels verlaufend angeordnet ist. Die im Rolladenkasten
befindliche, den Rolladenwickel tragende Welle steht unter der Einwirkung einer
ein Aufwickeldrehmoment erzeugenden Feder, so daß beim Abwickeln der auf die Aufwickelwelle
aufgewickelten Zugseile sich der Rolladen nach oben bewegt und im Rolladenkasten
aufgewickelt wird.
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Der bekannte Rolladen ist mit schwerwiegenden Nachteilen behaftet.
Ein Verkanten und damit die Gefahr eines Verklemmens der Rolladenstäbe in den Führungsnuten
der Führungsschienen ist beim Ilerabziehen des Rolladens nur dann zu vermeiden,
wenn beide Zugseile am unteren Rolladenstab gleichmäßig ziehen. Beim Aufwickeln
der Zugseile auf die Aufwickelwelle läßt sich ein gleichmäßiger Zug jedoch nur dadurch
erreichen, daß eine Aufwickelführung für jedes Zugseil vorgesehen wird, die je ein
bewegliches Führungsorgan besitzen, das das zugehörige Zugseil beim Aufwickeln auf
die Aufwickelwelle so
führt, daß geordnet nebeneinanderliegende
Windungen aufgewickelt werden. Es ist ersichtlich, daß mit der Anwendung einer derartigen
Aufwickelführung eine beträchtliche omplizierung des Aufbaus verbunden ist. Als
weiterer schwerwiegender Nachteil kommt hinzu, daß der bekannte Rolladen nur bei
geschlossenem Dachfenster betätigbar ist, da nur in dieser Betriebsstellung der
Kupplungseingriff zwischen der Aufwickelwelle und einer zugeordneten Antriebseinrichtung
für dieselbe herstellbar ist. Durch die Notwendigkeit, das Dachfenster für das Betätigen
des Rolladens jeweils schließen zu müssen, ergibt sich demnach der weitere Nachteil
fehlender Bedienungsbequemlichkeit.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rolladen der in Rede
stehenden Art zu schaffen, der trotz einfachsten Aufbaus ein Höchstmaß an Betriebssicherheit
und Bedienungsbequemlichkeit bietet.
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Bei einem Rolladen der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß zum Straffen der Zugseile jedem derselben eine Aufwickelspule
zugeordnet ist, die beide durch die Federkraft einer gemeinsamen, an beiden Aufwickelspulen
wirksamen Feder für eine Drehbewegung im Aufwickeldrehsinn vorgespannt sind, und
daß am Rolladenkasten ein Antrieb zum wahlweisen Drehen des von der Welle im Rolladenkasten
getragenen Wickels im Aufwickeldrehsinn oder Abwickeldrehsinn vorgesehen ist. Dadurch,
daß erfindungsgemäß das Betätigen des Rolladens durch Drehen des Wickels im Rolladenkasten
erfolgt, ist die Betätigung unabhängig von der jeweiligen Stellung des Schwenkflügels
möglich, d.h., die Betätigung kann bei geschlossenem oder mehr oder weniger weit
geöffnetem Dachfenster erfolgen.Dieser Vorteil wird erreicht, ungeachtet dessen,
ob der Rolladenkasten außen am Fensterrahmen angebracht istr in diesem Fall erstreckt
sich ein zugeordnetes Antriebsorgan vom Rolladenkasten durch
den
Fensterrahmen hindurch ins Innere - oder ob der Rolladenkasten unmittelbar auf dem
oberen Quersteg des Schwenkflügels angeordnet ist, wobei sich das Antriebsorgan
durch den Rahmen des Schwenkflügels erstreckt. Dadurch, daß für jedes Zugseil eine
eigene Aufwickelspule vorgesehen ist, die durch die Kraft einer ihnen gemeinsam
zugeordneten Feder vorgespannt sind, wird bei einfachstem Aufbau ein gleichmäßiger
Zug der Zugseile erreicht, ohne daß Aufwickelführungen erforderlich wären.
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Ein besonders regelmäßiges Aufwickeln der Zugseile wird dabei erreicht,
wenn gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Aufwickelspulen mit Seitenflanschen
versehen sind.
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Die Aufwickelspulen können bei einem Ausführungsbeispiel im Rolladenkasten
nebeneinander angeordnet sein, wobei die Spulenwelle einen Teil der Lagerung des
Rolladenwickels im Rolladenkasten bildet. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die
Zugseile über Umlenkrollen geführt.
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Die Aufwickelspulen können auch auf einer im unteren Bereich des Dachfensters
parallel zur Schwenkachse des Schwenkflügels verlaufenden Spulenwelle gelagert sein,
wobei Umlenkeinrichtungen für die Zugseile entfallen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel des
Rolladens; Fig. 2 eine teils aufgebrochen und geschnitten gezeichnete Seitenansicht
des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 bei teilweise geöffnetem Fenster; Fig. 3 einen
teils ausgebrochenen Schnitt längs der Linie III-III von Fig. 2; Fig. 4 eine teils
aufgeschnitten gezeichnete Seitenansicht eines anderen Ausführungsbeispiels des
Rolladens bei teilweise geöffnetem Fenster und Fig. 5 einen abgebrochen gezeichneten
Längsschnitt, der das untere Ende eines weiteren Ausführungsbeispiels des Rolladens
zeigt.
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Ein als Ganzes mit 10 bezeichnetes Dachfenster in Schwenkflügelbauweise
ist mit einem als Ganzes mit 11 bezeichneten, außen liegenden Rolladen versehen.
Die außen liegende Anordnung des Rolladens hat zur Folge, daß der Rolladen im geschlossenen
Zustand nicht nur den Durchblick verhindert, sondern auch einen Schutz gegen eine
Beschädigung durch Hagel bietet und eine wirksame Isolierung, insbesondere gegen
Wärme-Strahlung von außen her, ergibt.
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Der Rolladen 11 weist einen Rolladenkasten 12 auf, der, wie Fig. 2
zeigt, an der nach oben weisenden Außenseite des oberen
Schenkels
des feststehenden Fensterrahmens 13 sowie am Dach 14 anliegt. Der Rolladenkasten
12 steht über den Fensterrahmen 13 seitlich um die Stärke von zwei Führungsschienen
15 über, die als Leichtmetallschienen ausgebildet sind und je eine Führungsnut in
Form eines nach einwärts geöffneten U-Profils bilden, in der die Enden von Rolladenstäben
16 verschiebbar geführt sind, die in üblicher Weise gelenkig miteinander verbunden
sind. Wie aus Fig. 3 zu ersehen ist, ist die Führungsnut durch eine den Verbindungssteg
des U-Profils bildende Trennwand 15' seitlich begrenzt. Die Führungsschiene 15 als
Ganzes bildet also ein seitlich außen liegendes Kastenprofil, an das sich nach einwärts
das die Führungsnut bildende U-Profil anschließt. Ein erster, unmittelbar an den
Rolladenkasten 12 anschließender Abschnitt der beiden Führungsschienen 15 liegt
ständig am einen bzw. anderen Seitenschenkel des feststehenden Fensterrahmens 13
an, wobei gegebenenfalls zwischen dem Fensterrahmen und der Führungsschiene ein
Abdeckblech liegen kann, das nicht dargestellt ist. Diese Abschnitte der Führungsschienen
sind fest, beispielsweise mit Schrauben, mit dem unter ihm liegenden Schenkel des
Fensterrahmens 13 verbunden. Der sich anschließende Abschnitt der Führungsschienen
15 ist mit diesem festgelegten Abschnitt über ein Scharnier 18 verbunden. Die miteinander
fluchtenden Schwenkachsen der beiden Scharniere 18 liegen parallel zur Schwenkachse
des Schwenkflügels 17 des Fensters 10, uns zwar, wie Fig. 2 zeigt, oberhalb dieser
Schwenkachse.
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Wie aus Fig. 1 und insbesondere aus Fig. 3 zu ersehen ist, schließt
sich an das untere, über den unteren Rand des feststehenden Fensterrahmens 13 überstehende
Ende der Führungsschienen 15 eine ebenfalls aus Leichtmetall bestehende Verbindungsschiene
19 an, die parallel zum unteren Schenkel des feststehenden Fensterrahmens 13 liegt.
Die Verbindungsschiene 19 ist eine Profilschiene, die ebenso wie die Führungsschiene
15 zu den Rollädenstäben 16 hin offen ist.
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Eine Wickeltrommel 20, die den aufgewickelten Teil des Rolladens trägt,
ist im Rolladenkasten 12 drehbar gelagert. Zu diesem Zweck ist am einen Ende - dem
in der Zeichnung links gelegenen Ende - ein Antriebszapfen 21, der im Gehäuse des
Rolladenkastens drehbar gelagert ist, starr mit der Wickeltrommel 20 verbunden.
Der Antriebszapfen 21 besitzt ein einstückig mit diesem ausgebildetes Schneckenzahnrad
22, das mit einer Schnecke 23 in Eingriff steht, die mittels einer Handkurbel 24,
siehe Fig. 2, drehbar ist. Am anderen Ende der Wickeltrommel 20 - dem in der Zeichnung
rechts gelegenen Ende - ist zur Lagerung eine Welle 25 vorgesehen, die, wie der
Antriebszapfen 21, im Gehäuse des Rolladenkastens drehbar gelagert ist. An ihrem
innen liegenden Ende ist die Welle 25 über ein Lager 26 relativ zur Wickeltrommel
20 frei drehbar gelagert. Außerdem ist die Welle 25 frei drehbar in einer Hülse
27 gelagert, die am in Fig. 3 rechts gelegenen Ende der Wickeltrommel 20 drehfest
mit dieser verbunden ist. Die Hülse 27 dient als Mitnehmer für das zugeordnete Ende
einer Torsions-Schraubenfeder 28, die die Welle 25 zwischen der Hülse 27 und dem
Lager 26 umgibt und mit ihrem anderen Ende mit der Welle 25 auf Drehung verbunden
ist. Zwischen dem zugeordneten Ende der Wickeltrommel 20 und dem Gehäuse des Rolladenkastens
12 sind auf der Welle 25 zwei Aufwickelspulen 29 und 30 befestigt, die mit Seitenflanschen
versehen sind.
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Die Aufwickelspulen 29 und 30 dienen zum Aufspulen zweier Zugseile
31 bzw. 32. Die Zugseile 31, 32 sind, wie am besten aus Fig. 3 zu ersehen ist, mit
ihren einen Enden fest mit der zugeordneten Aufwickelspule 29 bzw. 30 verbunden.
Die beiden als Kunststoffseile ausgebildeten Zugseile sind über Umlenkrollen 33
geführt, die in dem Innenraum des von der Verbindungsschiene 19 geschlossenen Profils
drehbar angeordnet sind. Von den Umlenkrollen 33 aus verlaufen die Zugseile in der
in Fig. 3 dargestellten Weise innerhalb der durch die Führungsschienen 15 gebildeten
U-förmigen Führungsnut
zum einen bzw. zum anderen, ebenfalls in
der Führungsnut liegenden unteren Ende des untersten Rolladenstabs und sind an diesem
befestigt. Da die Zugseile auf ihrem ganzen Verlauf zwischen Aufwickelspulen, Umlenkrollen
und unterstem Rolladenstab 16 innerhalb des Kastenprofils der Führungsschienen 15,
innerhalb des Profils der Verbindungsschiene 19 und innerhalb der U-förmigen Führungsnut
der Führungsschienen verlaufen, sind die Zugseile in keiner Stellung des Rolladens
sichtbar.
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Die Torsions-Schraubenfeder 28 ist vorgespannt, so daß sie mit ihrem
einen Ende ein Drehmoment auf die Welle 25 und mit ihrem anderen Ende über die als
Mitnehmer wirkende Hülse 27 ein Drehmoment auf die Wickeltrommel 20 ausübt. Das
auf die Welle 25 ausgeübte Drehmoment sucht diese Welle so zu drehen, daß die Zugseile
31, 32 auf die Aufwickelspulen 29 bzw. 30 aufgespult werden. Die Zugseile 31, 32
üben also auf den untersten Rolladenstab 16 eine Zugkraft aus, die den Rolladen
zu schließen sucht, d.h. die Rolladenstäbe vom Wickel auf der Wickeltrommel 20 abzuspulen
sucht. Da die Wickeltrommel 20 aufgrund der Selbsthemmung ihres Schneckengetriebe-Antriebs
undrehbar bleibt, solange nicht die Schnecke 23 mittels der Handkurbel 24 gedreht
wird, bleibt der Rolladen in der von ihm eingenommenen Stellung, also beispielsweise
der geöffneten oder teilweise geöffneten Stellung, ungeachtet des Zugs, der von
den mittels der Schraubenfeder 28 gestrafften Zugseilen 31, 32 auf den untersten
Rolladenstab 16 ausgeübt wird.
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Wird jedoch mittels der Handkurbel 24 die Wickeltrommel 20 im Abwickeldrehsinn
in Drehung versetzt, so werden die Rolladenstäbe durch den;Zug der Zugseile 31,
32 nach unten abgezogen.
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Zu einem Entspannen der Schraubenfeder 28 kommt es dabei nicht, da
die Schraubenfeder 28 durch die Drehbewegung der Wickeltrommel 20 im wesentlichen
in dem Maße über die Hülse 27 in Aufzugsrichtung (Spannrichtung) gedreht wird, wie
sich das andere Ende der Schraubenfeder 28 mit der Welle 25 beim Aufspulen
der
Zugseile dreht. Geringfügige Änderungen im Spannungszustand der Schraubenfeder 28
beim Betätigen des Rolladens ergeben sich lediglich durch die geringen Drehzahlunterschiede
zwischen dem mit der Welle 25 verbundenen Ende und dem mit der Hülse 27 verbundenen
Ende der Schraubenfeder, welche Drehzahlunterschiede durch die schwankenden Radien
der Wickel bedingt sind, die sich jeweils auf der Wickeltrommel 20 und auf den Aufwickelspulen
29, 30 befinden. Da bei allen Betriebszuständen jedoch die Wickeldurchmesser beim
auf der Aufwickelspule 29 aufgespulten Zugseil 31 und beim auf der Aufwickelspule
30 aufgespulten Zugseil 32 identisch sind, ziehen die Zugseile 31 und 32 an beiden
Seiten des untersten Rolladenstabs 16 völlig gleichmäßig, so daß die Gefahr des
Schiefziehens oder gar eines Verklemmens der Rolladenstäbe 16 in den Führungsschienen
15 vermieden ist.
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Ein besonderer Vorteil beim vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht
darin, daß beim öffnen, also beim Hochziehen des Rolladens, die Aufwickel-Drehbewegung
der Wickeltrommel 20 nicht gegen die Federkraft der vorgespannten Schraubenfeder
28 erfolgen muß, obwohl die Zugseile 31, 32 durch diese Federkraft gestrafft sind.
Durch die Vorspannung der Schraubenfeder 28 übt deren eines Ende nämlich auf die
Wickeltrommel 20 ein Drehmoment im Aufwickeldrehsinn aus, das dem Drehmoment entspricht,
welches das andere Ende der Schraubenfeder 28 auf die Welle 25 zur Straffung der
Zugseile 31, 32 ausübt. Die Federvorspannung der Schraubenfeder 28 ist daher praktisch
ausgegliche#n, wenn man von den Durchmesserschwankungen der Wickel auf den Aufwikkelspulen
.29, 30 und auf der Wickeltrommel 20 absieht,so daß man zum öffnen und Schließen
des Rolladens im wesentlichen nur die Reibungskräfte, insbesondere die Reibungskräfte
für die Verschiebung der Rolladenstäbe 16 längs der Führungsschienen 15, zu überwinden
braucht. Aus diesem Grunde sind auch keine besonderen Anforderungen an die Stärke
der Selbsthemmung des Antriebs der Wickeltrommel 20 zu stellen, d.h., anstelle des
gezeigten
Schneckenradgetriebes könnte auch ein anderes Betätigungsgetriebe mit weniger stark
ausgeprägter Selbsthemmung Verwendung finden.
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Zwei gleich ausgebildete, als Ganzes mit 38 bezeichnete Verbindungsvorrichtungen
verbinden den schwenkbaren Abschnitt jeder Führungsschiene mit dem Schwenkflügel
17. Die Verbindungsvorrichtungen haben hierzu die Form eines Bügels, der die Führungsschiene
von außen her übergreift und mit dem einen seiner beiden parallelen Schenkel mit
dem Schwenkflügel 17 verbunden ist. Im Ausführungsbeispiel besteht jeder dieser
Bügel aus einem Winkelstück 39 und einem von dessen einem Schenkel getragenen sowie
parallel zum anderen Schenkel liegenden Stehbolzen 40, auf dem drehbar eine Kunststoffrolle
gelagert ist. Diese Kunststoffrolle legt sich an den nach außen weisenden Schenkel
der Führungsschiene 15 an, und der parallel zum Stehbolzen 40 liegende Schenkel
des Winkelstücks 39 ist am Rahmen der Schwenkflügels 17 befestigt, und zwar beim
Ausführungsbeispiel in der unteren Ecke.
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Wird der Schwenkflügel 17 geöffnet, dann verschieben sich die beiden
Verbindungsvorrichtungen 38 auf den Führungsschienen 15 nach oben gegen das Scharnier
18 hin. Daher ist sowohl in der geschlossenen Lage des Schwenkflügels 17 als auch
in jeder Schwenkstellung, einschließlich einer solchen von mehr als 9001 eine wirksame
Verbindung zwischen den Führungsschienen und dem Schwenkflügel vorhanden. Die lösbare
Befestigung der Stehbolzen 40 am Winkelstück 39 ermöglicht in einfacher Weise das
Lösen und Herstellen der Verbindung zwischen dem Schwenkflügel 17 und den Führungsschienen
15.
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Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Rolladenkasten 12
nicht am Fensterrahmen 13 angebracht ist, sondern bei dem der Rolladen als Ganzes
unmittelbar am Schwenkflügel
17 angebracht ist. Eine gelenkige
Verbindung, wie sie beim vorhergehenden Ausführungsbeispiel in Form der Scharniere
18 sowie der Verbindungsvorrichtungen 38 zwischen dem Rolladen und dem Schwenkbügel
vorhanden ist, erübrigt sich daher bei diesem Ausführungsbeispiel, da der Rolladen
mit den Führungsschienen 15 als Ganzes auf den Schenkeln des Rahmens des Schwenkflügels
17 befestigt ist. Fig. 4 zeigt den Schwenkflügel 17 in teilweise geöffneter Stellung,
wobei der Rolladenkasten 12 unterhalb der Dachfläche gelegen ist. Bei geschlossenem
Fenster ragt der Rolladenkasten 12 nach außen über die Dachfläche vor. Es ist daher
von Vorteil, wenn in der in Fig.4 gezeigten Weise am Fensterrahmen 13 oder am Dach
14 ein haubenartiges Abdeckblech 43 angebracht ist, das den Rolladenkasten 12 bei
geschlossenem Schwenkflügel 17 überdeckt.
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Fig. 5 zeigt den unteren Teil eines weiteren Ausführungsbeispiels,
bei dem keine Umlenkung der Zugseile 31, 32 vorgesehen ist, sondern bei dem anstelle
der Umlenkrollen der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele im Innenraum
des Profils der Verbindungsschiene 19 die Aufwickelspulen 46, 47 selbst angeordnet
sind, die die Zugseile 31 bzw. 32 aufzuspulen suchen. Die Aufwickelspulen 46, 47
sind auf einer gemeinsamen Welle 45 frei drehbar, jedoch mit axial festliegender
Stellung angeordnet. Die Welle 45 ist am unteren Teil des Rolladens an der Verbindungsschiene
19 angeordnet und verläuft parallel zur Drehachse der Aufwickeltrommeldes Rolladenkastens.
Eine Torsions-Schraubenfeder 48 erstreckt sich zwischen der Aufwickelspule 46 und
der Aufwickelspule 47 über die gesamte Länge der Welle 45 und ist mit ihren Enden
an den Aufwickelspulen 46 und 47 befestigt.Die Schraubenfeder 48 ist vorgespannt,
so daß ihre Federenden die Aufwickelspulen 46 und 47 in verschiedenen Drehrichtungen
zu drehen versuchen. Die Zugseile 31 und 32 sind mit ihren Enden auf den Aufwickelspulen
46, 47 so aufgewickelt, daß das Drehmoment der Schraubenfeder 48 jeweils im Aufspulsinne
wirkt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird die Schraubenfeder
48 beim Hochziehen, also beim öffnen des Rolladens, zunehmend stärker gespannt,
während sich die Schraubenfeder 48 beim Schließen des Rolladens, d.h. beim Herabziehen
der Rolladenstäbe 16, bis zu einem gewissen Grade entspannt, wobei jedoch die im
geschlossenen Zustand des Rolladens verbleibende Federvorspannung so gewählt ist,
daß die Zugseile 31, 32 noch so stark gestrafft sind, daß ein sicheres, vollständiges
Herabziehen der Rolladenstäbe 16 auch bei wechselnden Reibungsverhältnissen sichergestellt
ist.