DE9321336U1 - Transportgefäß für textile Packungen - Google Patents
Transportgefäß für textile PackungenInfo
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Description
\N.SchlafhorstAG&Co
BlumsnbcrgerStraße 143-145
D-41061 Mönchengladbach
• ·
Beschreibung
Transportgefäß für textile Packungen
Die Erfindung betrifft ein Transportgefäß für textile
Packungen, insbesondere von Faserband, wobei das Transportgefäß
eine vorzugsweise rechteckige Grundfläche sowie ein vertikal verschiebbares Bodenelement aufweist.
Es ist üblich, die Spinnstellen von zum Beispiel
OE-Spinnmaschinen mit Vorlage-Faserband zu versorgen, welches in Spinnkannen mit einem runden Querschnitt abgelegt ist.
Solche Rundkannen sind in der Regel aus Kunststoff gefertigt
und weisen zur schonenden Einlagerung des Faserbandes an der
Strecke einen federbeaufschlagten Kannenboden auf. Die
gefüllten Rundkannen werden von einem Transportfahrzeug von der Strecke oder Karde abgeholt, zu den Spinnstellen der
OE-Spinnmaschine transportiert und dort gegen leergelaufene
Spinnkannen ausgetauscht. Da der Durchmesser solcher Rundkannen größer ist als die Breite der Spinnstellen, an denen das
Faserband verarbeitet wird, ist es notwendig, im Bereich der Spinnstellen diese Spinnkannen zumindest in zwei Reihen
hintereinander aufzustellen.
Da leergelaufene Spinnkannen möglichst sofort gegen Spinnkannen mit neuem Vorlagematerial ausgewechselt werden, wird nach dem
System "Wilder Wechsel" gearbeitet. Der Kannenwechseivorgang
gestaltet sich dabei, insbesondere wenn automatisch gewechselt werden soll und die zu wechselnde Kanne in der hinteren Reihe
angeordnet ist, recht kompliziert.
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-2-
Es sind daher in der Vergangenheit bereits Versuche unternommen worden, diesen Kannenwechsel Vorgang durch Verwendung
abgeflachter Spinnkannen zu vereinfachen.
Im DE-GM 88 12 622 sowie der DE-40 15 938 A und der
DE 40 18 088 A ist die Verwendung solcher abgeflachter
Spinnkannen im Transportverbund Strecke/OE-Spinnmaschine
beschrieben.
Diese beispielsweise durch die DE 25 17 344 A bekannten
Spinnkannen sind in ihrer Breite auf die Spinnstellenbreite der
betreffenden Spinnmaschine abgestellt, so daß alle mit
Vorlagematerial bestückten Spinnkannen nebeneinander positioniert werden und dadurch eine zweite, hintere
Spinnkannenreihe vermieden werden kann. Die Verwendung von
abgeflachten, spinnstel lenbreiten Spinnkannen hat zwar zu einer
Vereinfachung des Kannenwechsel Vorganges im Bereich der Spinnstellen geführt; es hat sich jedoch gezeigt, daß solche
Spinnkannen gewisse Nachteile aufweisen. So konnte
beispielsweise das Handling dieser Transporteinrichtungen im
Bereich der Strecke oder Karde nicht befriedigen.
Es sind weiter beispielsweise durch die DE-AS 11 07 566, die
DE-AS 15 10 248, die DE-OS 19 23 621 oder das DE-GM 76 18 Transportgefäße bekannt, die eine unrunde beziehungsweise
rechteckige Grundfläche aufweisen. Diese Transportbehältnisse bestehen zum Teil aus vielen Einzelteilen und sind in ihrer
Herstellung recht kosten intensiv.
Der Erfindung liegt ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstige Spinnkanne zu
schaffen, die sich für die Transportautomation eignet und gut
zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Transportgefäß
gemäß Anspruch 1 gelöst.
Die Verwendung zweier, miteinander verbundener, vorzugsweise
identischer Wandteile, die sich über die gesamte Länge der
Wandung erstrecken, bietet dabei unter anderem den Vorteil, daß solche Bauteile kostengünstig zu fertigen sind. Außerdem ist
das Erstellen von vertikalen Führungen für das Bodenelement recht einfach, da lediglich an den Außenseiten der Wandteile
entsprechende Aussparungen vorzusehen sind.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, zwischen den
Wandteilen obere und untere Distanzstücke einzuschalten, so daß
zwischen diesen Distanzstücken ein Führungsspalt entsteht. Die
Distanzstücke werden entweder unlösbar, zum Beispiel durch eine
Klebverbindung, oder lösbar über Schraubenbolzen mit den
Wandteilen verbunden.
In Weiterbildung der Erfindung weist wenigstens eines der
beiden oberen Distanzstücke eine Faserbandaufnahmeeinrichtung
auf, in die das Faserbandende im Anschluß an den Füllvorgang des Transportgefäßes an der Strecke definiert eingelegt und
gegebenenfalls gesichert werden kann.
Des weiteren weist wenigstens eins der beiden unteren Distanzstücke eine Eingriffmöglichkeit für einen Manipulator
oder dergleichen auf, so daß das Transportgefäß während des
Kannenfü1Ivorganges, des Transportes oder des Kannenwechse1 ns
jederzeit gut zu handhaben ist.
In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung hat das Bodenelement
eine gitterartige Struktur mit einem äußeren Rahmen und
dazwischenliegenden Verstrebungen. Ein solcher Aufbau ist
stabil und leicht. Am Rahmen des Bodenelementes sind außerdem seitliche Zapfen angeformt, die das Bodenelement in den
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-4-
Führungsspalten der Transportgefäßwandung führen. Die Zapfen
sind dabei im Bereich der Führungsspalten rund ausgebildet und
enden in einem im wesentlichen eckigen Formteil. Eine derartige Ausbildung hat beispielsweise den Vorteil, daß es einerseits
möglich ist das Bodenelement um seine Längsachse zu schwenken
und dabei Faserbandreste nach unten zu entleeren; andererseits
kann das Bodenelement an den Formteilen durch eine geeignete Einrichtung, zum Beispiel durch die Druckgabel der
Lineareinheit der Strecke, sicher fixiert und definiert
abgesenkt werden.
Besonders kostengünstig gestaltet sich die Herstellung des
erfindungsgemäßen Transportgefäßes, wenn die Wandteile aus
einem Thermoplast hergestellt werden. Solche Thermoplaste sind bekanntlich sehr widerstandsfähig, was zu einer hohen
Lebensdauer der Transportgefäße führt. Außerdem sind Thermoplaste für die Serienherstellung sehr geeignet.
Ein geeignetes Herstellungsverfahren ist beispielsweise das
sogenannte Spritzgußverfahren. Durch entsprechend angeformte
Rippen und Wulste werden die nach diesem Verfahren hergestellten Wandteile relativ leicht und doch äußerst stabil.
Es ist außerdem sehr vorteilhaft, an den Wandteilen gleichzeitig alle erforderlichen Führungsabschnitte,
Auflagekanten und dergleichen mit einzuschließen. So sind
beispielsweise im Bereich der Ober- und Unterkante der
Wandteile nach außen gerichtete Längsführungen und an der Unterkante zusätzlich eine nach innen gerichtete Auflagekante
für das Bodene lement angeordnet.
In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, die
Wandteile aus Polyurethan aufzuschäumen. Bei diesem Verfahren
entsteht zwischen zwei harte, relativ dünne Wandschichten und eine weiche Kernschicht. Auch die nach diesen Verfahren
-5-
hergestel1 ten Wandteile zeichnen sich durch niedriges Gewicht,
hohe Steifigkeit und lange Lebensdauer aus.
Um die Transportgefäße beziehungsweise deren Inhalt jederzeit
identifizieren und damit Rückschlüsse zum Beispiel auf den
Herstellungsort des Faserbandes ziehen zu können, ist außerdem
vorgesehen, an den Transportgefäßen Datenträger anzubringen. Es
kann sich dabei entweder um codierte oder codierbare Datenträger handeln.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind dem nachfolgend anhand
der Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel entnehmbar.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine perspektivische Ansicht auf ein
erfindungsgemäßen Transportgefäß während eines
Füllvorganges an einer Strecke,
Fig. 2 das erfindungsgemäße Transportgefäß in vergrößertem
Maßstab, ebenfalls perspektivisch,
Fig. 3 eine Einzelheit im Bereich der oberen Distanzstücke, Fig. 4 einen am Bodenelement angeordneten Zapfen, im Detail,
Fig. 5 eine Einzelheit im Bereich der unteren Distanzstücke,
Fig. 6 den Bereich der Transportgefäßoberkante im vergrößertem Maßstab,
Fig. 7 die Transportgefäßunterkanten zweier nebeneinander
angeordneter Transportgefäße.
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-6-
In Fig. 1 ist schematisch ein erfindungsgemäßes Transportgefäß
8 während seiner Beladung oder Füllung an einer Strecke dargestel It.
Die Strecke 1 weist, wie üblich, einen Drehteller (Keuler)
zum schleifenförmigen Ablegen von Faserband 9 auf. Vor der
Strecke 1 ist eine Lineareinheit 3 angeordnet, deren
Aufnahmeplattform 4 über einen Antrieb 5 oszillierend in
Richtung R und L verfahrbar ist. An der Aufnahmeplattform 4 ist
außerdem eine Führungseinheit 7 mit vertikal verschiebbaren
Druckgabeln angeordnet. Diese Druckgabeln 6 fassen, wie dargestellt, während des Fül 1 Vorganges des Transportgefäßes
unter die Zapfen 24 des Bodenelementes 23 und stellen durch definiertes Absenken des Bodenelementes 23 eine schonende
Faserbandablage im Transportgefäß 8 sicher.
Fig. 2 zeigt das Transportgefäß 8, das vorzugsweise eine im
wesentlichen rechteckige Grundfläche aufweist, ebenfalls in perspektivischer Ansicht. Zwei identische Wandteile 10 sind
über Distanzstücke 11 bis 14 und Schraubenbolzen 16 so
zusammengefügt, daß zwischen den Wandteilen 10 Führungsspalte
15 mit einer Breite B entstehen, in denen mit Zapfen 24 des
Bodenelementes 23 geführt ist.
Die beispielsweise im Spritzgußverfahren hergestellten
Wandteile 10 sind aus einem Thermoplast gefertigt. Dabei werden, wie in den Fig. 2 und 6 angedeutet, zur Aussteifung der
relativ großen Wandabschnitte Wulste 20 und Rippen 21
eingeformt. Des weiteren sind im Bereich der Oberkante 17 beziehungsweise der Unterkante 18 Längsführungen 19 vorgesehen.
Im Bereich der Unterkante 18 ist außerdem eine nach innen gerichtete Auflagekante 22 für das Bodenelement 23 angeordnet.
-7-
Wie aus Fig. 7 angedeutet, können die Längsführungen dabei auch
so ausgebildet sein, daß sie bei nebeneinander angeordneten
Transportgefäßen ineinander greifen.
Es ist selbstverständlich auch möglich, die Wandteile 10 aus
Polyurethan aufzuschäumen. In diesem Fall entsteht zwischen
zwei relativ harten Außenschichten eine verhältnismäßig weiche
Kernschicht. Nach dem Aushärten erhält man eine leichte, aber
sehr stabile Konstruktion, so daß bei nach diesem Herstellungsverfahren gefertigten Wandteilen auf zusätzliche
Wülste und Rippen verzichtet werden kann.
Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich, weist das Bodenelement 23 eine gitterartige Struktur auf. Ein Rahmen 29
ist mit Verstrebungen 30 ausgesteift, so daß ein leichtes aber
stabiles Bauteil entsteht. Am Rahmen 29 sind seitliche Zapfen 24 angeordnet, die die zwischen den Wandteilen 10 angeordneten
Führungsspalte 15 durchfassen. Diese Zapfen 24 weisen, wie in
Fig. 4 dargestellt, einen runden Abschnitt 27 sowie ein sich
daran anschließendes im wesentlichen eckiges Formteil 28 auf.
Der runde Abschnitt 27 ist dabei in den Führungsspalten 15
geführt und ermöglicht ein Verschwenken des Bodenelementes 23
um seine Längsachse, so daß beispielsweise Fadenbandreste nach
unten entleert werden können. Das Formteil 28 dient einerseits
als Anschlußelement für die an der Strecke 1 beziehungsweise
der Lineareinheit 3 angeordneten Druckgabeln 6, so daß das
Bodenelement 23 während des Fü11 Vorganges sicher geführt ist,
andererseits arretiert das Formteil 28 das Bodenelement 23 während des Drehens um die Längsachse in den Führungsspalten
15.
Wie in der Fig. 3 dargestellt, weist wenigstens eines der
oberen Distanzstücke 11 beziehungsweise 12 eine
Faserbandaufnahmeeinrichtung 26 zum Beispiel in Form einer
Kerbe auf, in der das Faserbandende nach Abschluß des
GP.T .0.231 .Q
·: .· &iacgr;8;&ogr;&igr;..&igr;.9^
-8-
Füllvorganges definiert abgelegt und für den nachfolgenden
Bearbeitungsvorgang bereitgehalten werden kann.
Des weiteren ist an wenigstens einem der unteren Distanzstücke
13 beziehungsweise 14 eine Vorrichtung 25 für den Eingriff
eines Manipulators oder dergleichen angeordnet, so daß das Transportgefäß 8 jederzeit, sei es während des Füllvorganges an
der Strecke, während des Transportes von der Strecke zur OE-Spinnmaschine oder während des Kannenwechsels an der
OE-Spinnmaschine optimal gehandhabt werden kann.
Durch codierte oder codierbare Datenträger 31, die zum Beispiel
an einem der beiden Wandteile 10 angeordnet ist, ist eine Identifizierung des Transportgefäßes 8 beziehungsweise des
Transportgefäßinhaltes möglich. Eine solche Codierung
ermöglicht eine selbständige Zuordnung des Transportgefäßes
durch eine automatische Transport- und Handhabungseinrichtung.
Das erfindungsgemäße Transportgefäß 8 stellt insgesamt ein
kostengünstig zu fertigendes Transportgefäß dar, das sowohl im
Bereich von Strecken (Karden) als auch im Bereich von OE-Spinnmaschinen gut zu handhaben ist und sich somit optimal
für eine Transportautomation eignet.
Claims (19)
1. Transportgefäß für textile Packungen, insbesondere von
Faserband, wobei das Transportgefäß eine vorzugsweise
rechteckige Grundfläche sowie ein vertikal verschiebbares Bodenelement aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
- daß die Wandung des Transportgefäßes (8) durch wenigstens
zwei miteinander verbundene Wandteile (10) gebildet ist,
- daß die Wandteile (10) sich über die gesamte Länge der Wandung erstrecken
- und daß die Wandung über große Teile ihrer Länge Führungsspalte (15) zur Führung des Bodenelementes (23)
aufwei st.
2. Transportgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsspalte (15) im Berührungsbereich der Wandteile
(10) angeordnet sind.
3. Transportgefäß nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen die Wandteile (10) Distanzstücke (11 bis 14) eingefügt sind, durch deren
Breite die Breite (B) der Führungsspalte (15) vorgegeben
wird.
4. Transportgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Wandteile (10) identisch ausgebildet sind.
5. Transportgefäß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Führungsspalten (15) das Bodenelement (23) geführt
ist, das mit seitlichen Zapfen (24) die Führungsspalte (15)
durchfaßt.
6. Transportgefäß nach Anspruch 1 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandteile (10) über die
Distanzstücke (11 bis 14) und Schraubenbolzen (16) lösbar
miteinander verbunden sind.
7. Transportgefäß nach Anspruch 1 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandteile (10) über die
Distanzstücke (11 bis 14) unlösbar miteinander verbunden
sind.
8. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der oberen Distanzstücke (11 beziehungsweise 12) eine
Faserbandaufnahmeeinrichtung (26) aufweist.
9. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der
unteren Distanzstücke (13 beziehungsweise 14) eine
Vorrichtung (25) aufweist, die den Eingriff eines
Manipulators oder dergleichen ermöglicht.
10. Transportgefäß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Bodenelement (23) aus einem Rahmen (29) sowie Verstrebungen (30) besteht.
11. Transportgefäß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zapfen (24) einen runden Abschnitt (27) sowie endseitig ein im wesentlichen eckiges Formteil (28) aufweisen.
12. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die
beiden Wandteile (10) aus einem Thermoplast bestehen.
1 .QU.UL
; 1983: ..·
-11-
&lgr;.
13. Transportgefäß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandteile (10) im Spritzgußverfahren erstellt
sind.
14. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (10)
aus Polyurethan aufgeschäumt werden, wobei zwischen zwei
relativ harten Außenschichten und eine verhältnismäßig
weiche Kernschicht entsteht.
15. Transportgefäß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kernschicht deutlich dicker ist als die Außenschichten.
16. Transportgefäß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wandteile (10) durch Wulste (20) und Rippen (21) ausgesteift sind.
17. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (10)
im Bereich ihrer Oberkante (17) eine Längsführung (19)
aufwei sen.
18. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (10)
im Bereich ihrer Unterkante (18) eine Längsführung (19) sowie eine nach innen gerichtete Auflagekante (22) für den
Gefäßboden (23) aufweist.
19. Transportgefäß nach einem oder mehreren der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß,am Transportgefäß
(8) ein codierter oder codierbarer Datenträger (31)
angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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Publications (1)
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DE9321336U1 true DE9321336U1 (de) | 1997-05-07 |
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1993
- 1993-01-19 DE DE9321336U patent/DE9321336U1/de not_active Expired - Lifetime
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