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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Tintenstrahldruckkopf,
der ein piezoelektrisches Element als Antriebsquelle zum Ausstoßen einer
Tinte verwendet, und auf ein Herstellungsverfahren für diesen.
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STAND DER
TECHNIK
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Es
ist ein Tintenstrahldruckkopf des piezoelektrischen Typs erhältlich,
der ein piezoelektrisches Element verwendet, das einen PZT als elektromechanisches
Wandlerelement umfasst, welches eine Antriebsquelle zum Ausstoßen einer
Flüssigkeit
oder einer Tinte ist.
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11 zeigt
die Struktur eines typischen Tintenstrahldruckkopfes dieses Typs: 12 ist
eine Kopfbasis; 29 ist eine Masseelektrode (Schwingungsplatte); 32 ist
ein piezoelektrisches Element; 33 ist eine Tintendruckkammer; 35 ist
eine Düsenplatte
mit einer Tintenausstoßdüsenöffnung 13; 36 ist
ein Tinteneinlass; 37 ist ein Vorratsbehälter; 38 ist
eine Tintentanköffnung;
wobei andere Bauelemente, einschließlich eines Verdrahtungsmusters,
einer Signalschaltung und eines Tintentanks und dergleichen, nicht
gezeigt sind.
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Ein
solcher Tintenstrahldruckkopf wird mit einem Prozess hergestellt,
der im allgemeinen durch die Anwendung einer lithographischen Technik
erhalten wird. 12 zeigt schematisch ein Beispiel
des Herstellungsprozesses in Form einer Schnittansicht der 11 längs der
Linie A-A'.
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Wie
in 12(a) gezeigt ist, sind eine
Masseelektrode 29, eine piezoelektri sche Dünnschicht 30 und
eine obere Elektrode 31 der Reihe nach auf einem Siliciumsubstrat
(Wafer) 39 ausgebildet.
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Anschließend, wie
in 12(b) gezeigt ist, wird eine
Resistschicht 15 auf der oberen Elektrode 31 ausgebildet,
durch eine Maske belichtet und zu einem vorgeschriebenen Muster
entwickelt, um die Resistschicht zu mustern.
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Wie
in 12(c) gezeigt ist, werden die
piezoelektrische Dünnschicht 30 und
die obere Elektrode 31 mit der Resistschicht 15 als
Maske geätzt.
Anschließend
wird die Resistschicht 15 abgelöst, um somit das piezoelektrische
Element 32 zu erhalten.
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Wie
in 12(d) gezeigt ist, wird anschließend eine
Resistschicht 15 auf der Oberfläche ausgebildet, die der Seite
gegenüberliegt,
auf der das piezoelektrische Element 32 ausgebildet worden
ist, wird durch eine Maske belichtet und zu einem vorgeschriebenen
Muster entwickelt, um die Resistschicht 15 zu mustern.
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Mit
dieser Resistschicht 15 als Maske werden ein Oxidfilm 40 und
der Silicium-Wafer 39 geätzt, woraufhin die Resistschicht 15 abgelöst wird,
um somit die Kopfbasis 12 mit der darauf ausgebildeten Tintendruckkammer 33 zu
erhalten.
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Die
Düsenplatte 35,
die eine Tintenausstoßdüsenöffnung 13 aufweist,
die an einer Position ausgebildet ist, die der Tintendruckkammer 33 entspricht,
wird mit der so hergestellten Kopfbasis 12 über eine
Klebeschicht oder dergleichen verbunden (verklebt), wie in 12(f) gezeigt ist. Ferner werden ein Verdrahtungsmuster,
eine Signalschaltung und ein Tintentank und dergleichen ausgebildet,
um einen Tintenstrahldruckkopf fertig zu stellen.
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JP
06023993A und JP 06023993A offenbaren jeweils ein Verfahren zur
Herstellung eines Tintenstrahlkopfes. Ein lichtaushärtendes
Kunstharz wird in eine Form gegossen und durch Bestrahlung mit ultraviolettem
Licht durch eine Maskierungsplatte, die einen Maskierungsabschnitt
trägt,
ausgehärtet. Das
Kunstharz unter dem Maskierungsabschnitt wird nicht ausgehärtet. Die
Form wird anschließend
abgenommen und in Azeton gewaschen, um das ungehärtete Kunstharz zu entfernen
und somit eine Tintendüse
zu schaffen, die mit einem Tintendurchlass in Verbindung steht,
der im gehärteten
Kunstharz durch die Form der Gießform geschaffen worden ist.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Mit
dem neuesten Fortschritt, der auf dem Gebiet der Personalcomputer
erreicht worden ist, sind Tintenstrahldrucker sehr schnell populär geworden.
Für eine
weitere Verbreitung der Tintenstrahldrucker ist es daraufhin notwendig,
die Kosten zu reduzieren und eine höhere Auflösung zu erreichen, wobei zu
diesem Zweck die Kostenreduktion und die Erreichung einer höheren Auflösung von
Tintenstrahldruckern wesentliche Probleme sind, die zu lösen sind.
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Bei
dem vorangehenden Stand der Technik ist es jedoch notwendig, mehrere
Schritte zur Herstellung einer Kopfbasis zu schaffen, wobei es nicht einfach
ist, die Kosten deutlich zu reduzieren.
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Ferner
ist es zur Erreichung einer höheren Auflösung notwendig,
die Breite und die Höhe
der Tintendruckkammer und die Breite einer Trennwand, die die Tintendruckkammer
unterteilt (in 12 jeweils durch W, H und W' dargestellt) zu
reduzieren.
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Beim
obenerwähnten
Stand der Technik hat jedoch die Tintendruckkammer im wesentlichen
die gleiche Höhe
wie die Dicke eines Silicium-Wafers. Um die Höhe der Tintendruckkammer zu
reduzieren, ist es daher notwendig, einen dünneren Silicium-Wafer zu verwenden.
Es ist jedoch derzeit Praxis, Wafer mit einer Dicke von etwa 200 μm zu verwenden,
wobei die Verwendung eines dünneren
Wafers Schwierigkeiten bei der Handhabung im Prozessablauf hinsichtlich
der hieraus resultierenden reduzierten Festigkeit verursachen würde.
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Ferner
sind bei dem obenerwähnten
Stand der Technik die Kopfbasis und die Düsenplatte unter Verwendung
eines Klebstoffes verbunden. Es ist daher schwierig, das unerwünschte Fließen des
Klebstoffes in die Tintendruckkammer als Ergebnis der Erreichung
einer höheren
Auflösung
zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung dient daher zum Lösen dieser Probleme und hat
die Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung eines Tintendruckkopfes
zu schaffen, das die Herstellung desselben durch einen einfachen
Prozess erlaubt und eine höhere
Auflösung
bei geringeren Kosten ermöglicht.
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Das
Verfahren zum Betreiben eines Tintenstrahldruckkopfes, der gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt wurde, umfasst den Schritt des Ausstoßens einer
Tinte durch Druckbeaufschlagung einer Tintendruckkammer mittels
Verformung eines piezoelektrischen Elements, das auf einer Kopfbasis vorgesehen
ist, das die Tintendruckkammer bildet, in Reaktion auf ein elektrisches
Signal.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines Tintenstrahldruckkopfes
geschaffen, in welchem Tinte ausgestoßen wird durch Druckbeaufschlagung
einer Tintendruckkammer mittels eines piezoelektrischen Elements, das
sich in Reaktion auf ein elektrisches Signal verformt, und das auf
einer Kopfbasis vorgesehen ist, das die Tintendruckkammer bildet;
wobei das Herstellungsverfahren der Kopfbasis einen ersten Schritt der
Herstellung einer Grünlage
mit einem vorgeschriebenen Reliefmuster, das einem benötigten Profil
für die
Kopfbasis entspricht, einen zweiten Schritt der Ausbildung der Kopfbasis
durch Auftragen und Aushärten
eines Materials, um die Kopfbasis auf der Oberfläche der Grünlage mit dem Reliefmuster
auszubilden, nach dem zweiten Schritt einen dritten Schritt des
Ablösens
der Kopfbasis von der Grünlage durch
Bestrahlen einer Grenzfläche
zwischen der Grünlage
und der Kopfbasis mit Licht, und einen vierten Schritt des Ausbildens
einer Düsenöffnung auf der
Kopfbasis zum Ausstoßen
von Tinte umfasst.
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Somit
erlaubt die Erfindung die Herstellung eines Tintenstrahldruckkopfes,
der integral mit einer Tintenausstoßdüse ausgebildet wird, und liefert
einen Tintenstrahldruckkopf, der mit einer hohen Auflösung bei
geringeren Kosten arbeiten kann.
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Zusammengefasst
schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
einer Kopfbasis durch Kopieren einer Grünlage. Sobald die Grünlage hergestellt
ist, kann sie wiederholt verwendet werden, solange die Haltbarkeit
dies erlaubt. Der Prozess kann daher bei der Herstellung des zweiten und
der nachfolgenden Kopfbasen weggelassen werden, wodurch es möglich wird,
die Anzahl der Herstellungsschritte und somit die Kosten zu reduzieren.
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Da
die Düsenplatte
integral ausgebildet wird, kann leicht eine höhere Auflösung erreicht werden.
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Der
erste Schritt kann z. B. wie folgt bewerkstelligt werden:
- (1) Ausbilden einer Resistschicht in Reaktion
auf ein vorgeschriebenes Muster auf dem Grünlagensubstrat, und anschließendes Ausbilden
des obenerwähnten
Reliefmusters durch Ätzen
des Grünlagensubstrats,
um somit die Grünlage
herzustellen.
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Gemäß diesem
Schritt ist es möglich,
eine hohe Genauigkeit der Form des Reliefmusters frei zu kontrollieren.
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Ein
Silicium-Wafer ist als Grünlagensubstrat geeignet.
Der Silicium-Wafer wird mittels der Technik zur Herstellung einer
Halbleitervorrichtung geätzt, was
eine hochgenaue Fertigung erlaubt.
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Quarzglas
ist ebenfalls als Grünlagensubstrat
geeignet. Quarzglas weist eine hervorragende mechanische Festigkeit,
Wärmebeständigkeit
und Chemikalienbeständigkeit
auf, sowie ferner eine hervorragende Durchlässigkeit von Licht eines kurzen Wellenlängenbereiches,
der in Einrichtungen zum Verbessern der Ablösbarkeit durch Bestrahlen einer Grenzfläche zwischen
der Grünlage
und der Kopfbasis mit Licht anwendbar ist.
- (2)
Der zweite Schritt umfasst die Ausbildung einer Resistschicht in
Reaktion auf ein vorgeschriebenes Muster auf einer zweiten Grünlage, anschließendes Umwandeln
der zweiten Grünlage und
der Resistschicht in Leiter, elektrisches Abscheiden eines Metalls
mittels eines Galvanisierungsverfahrens, um eine Metallschicht auszubilden,
und anschließendes
Ablösen
der Metallschicht von der zweiten Grünlage und der Resistschicht,
um somit die Grünlage
herzustellen.
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Die
in diesem Schritt erhaltene Metallgrünlage ist im allgemeinen hinsichtlich
Haltbarkeit und Ablösbarkeit
hervorragend.
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Das
Material zur Ausbildung der Kopfbasis sollte vorzugsweise eine Substanz
sein, die durch Beaufschlagen mit Energie aushärtbar ist.
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Da
diese Substanz in Form einer Flüssigkeit mit
niedriger Viskosität
gehandhabt werden kann, wenn diese auf die Grünlage aufgebracht wird, ist
es möglich,
auch die leichtesten Aussparungen auf der Grünlage mit dem Kopfbasisausbildungsmaterial
zu füllen,
um somit eine genaue Kopie des Reliefmusters auf der Grünlage zu
erlauben.
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Die
Energie sollte vorzugsweise Licht oder Wärme oder sowohl Licht als auch
Wärme sein.
Die Verwendung einer solchen Energie erlaubt die Nutzung einer Universalbelichtungseinheit,
eines Brennofens oder einer heißen
Platte, was zu geringeren Anlagenkosten und zu Raumeinsparungen
führt.
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Die
Kopfbasis kann mit einer thermoplastischen Substanz gebildet werden,
solange die Substanz die Anforderungen für die physikalischen Eigenschaften
erfüllt,
wie z. B. die mechanische Festigkeit, die Korrosionsbeständigkeit
und die Wärmebeständigkeit,
und die geringsten Einzelheiten von Aussparungen auf der Originalplatte
leicht gefüllt
werden können.
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Eine
geeignete Substanz ist z. B. hydriertes Glas.
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Ein
hydriertes Glas ist ein Glasmaterial, das bei niedrigen Temperaturen
Plastizität
aufweist, wobei eine Kopfbasis mit hervorragender mechanischer Festigkeit,
Korrosionsbeständigkeit
und Wärmebeständigkeit
erhalten werden kann, indem ein solches Glasmaterial nach der Formung
einer Dehydrierungsbehandlung unterworfen wird.
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Im
dritten Schritt kann eine bestimmte Kombination von Materialien
für die
Grünlange
und die Kopfbasis zu einer höheren
Haftung führen
und kann es schwierig machen, die Kopfbasis von der Grünlage abzulösen. Das
Ablösen
von der Grünlage
wird in zufriedenstellender Weise bewerkstelligt, indem die Grenzfläche zwischen
der Grünlage
und der Kopfbasis mit Licht bestrahlt wird. Die Trennschicht zum
Veranlassen des Ablösens
im Inneren und/oder an der Grenzfläche zur Grünlage durch Bestrahlung mit Licht
kann zwischen der Grünlage
und der Kopfbasis vorgesehen sein. Dies erhöht den Freiheitsgrad bei der
Wahl eines Materials zum Ausbilden der Kopfbasis, ohne irgendeine
direkte Beschädigung
an der Kopfbasis hervorzurufen. Außerdem kann das Ablösen verbessert
werden durch:
- (3) Ausbilden einer Vertiefung
des Reliefmusters auf der Grünlage
in einer verjüngten
Form, so dass die Öffnung
größer ist
als der Boden; und/oder
- (4) Ausbilden einer Ablöseschicht,
die ein Material umfasst, das eine geringe Haftung an der Kopfbasis
aufweist, auf der Grünlagenoberfläche mit dem
Reliefmuster.
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Der
vierte Schritt kann wie folgt bewerkstelligt werden:
- (6) Ausbilden der Tintenausstoßdüsenöffnung mit einem lithographischen
Verfahren;
- (7) Ausbilden der Tintenausstoßdüsenöffnung mittels eines Laserstrahls;
- (8) Ausbilden der Tintenausstoßdüsenöffnung mittels eines konvergenten
Ionenstrahls; oder
- (9) Ausbilden der Tintenausstoßdüsenöffnung durch einen Entladungs-Fertigungsvorgang.
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Die
vorliegende Erfindung offenbart ferner einen Tintenstrahldruckkopf,
der mit den obenbeschriebenen Schritten hergestellt wird.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
einen Prozess zur Herstellung einer Kopfbasis in einer Ausfüh rungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 zeigt
einen Prozess zur Herstellung einer Grünlage in einer ersten Ausführungsform
des ersten Schritts der Erfindung;
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3 zeigt
einen Prozess zur Herstellung einer Grünlage in einer zweiten Ausführungsform
des ersten Schritts der Erfindung;
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4 zeigt
die Fortsetzung des Prozesses zur Herstellung einer Grünlage in
der zweiten Ausführungsform
des ersten Schritts der Erfindung;
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5 zeigt
eine Grünlage
in einer Ausführungsform
der Erfindung;
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6 zeigt
eine Grünlage,
die eine darauf ausgebildete Ablöseschicht
aufweist, in einer Ausführungsform
der Erfindung;
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7 zeigt
einen Prozess der Bestrahlung mit Licht in einer Ausführungsform
der Erfindung;
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8 zeigt
einen Prozess der Bestrahlung mit Licht in einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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9 zeigt
einen Prozess der Ausbildung einer Tintenausstoßdüsenöffnung in einer Ausführungsform
der Erfindung;
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10 zeigt
einen Prozess der Ausbildung eines piezoelektrischen Elements auf
einer Kopfbasis in einer Ausführungsform
der Erfindung;
-
11 zeigt
ein Beispiel der Struktur eines Tintenstrahldruckkopfes; und
-
12 zeigt
ein Beispiel des herkömmlichen Herstellungsprozesses
eines Tintenstrahldruckkopfes.
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- 10
- Grünlage
- 11
- Vertiefung
- 12
- Kopfbasis
- 13
- Tintenausstoßdüsenöffnung
- 14
- Ausgangsplattensubstrat
- 15
- Resistschicht
- 16
- Maske
- 17
- Licht
- 18
- Belichtungsbereich
- 19
- Ätzmittel
- 20
- zweite
Ausgangsplatte
- 21
- Maske
- 22
- leitende
Schicht
- 23
- Metallschicht
- 24
- Ablöseschicht
- 25
- Bestrahlungslicht
- 26
- Trennschicht
- 27
- Maske
- 28
- dritte
Ausgangsplatte
- 29
- Masseelektrode
- 30
- piezoelektrische
Dünnschicht
- 31
- obere
Elektrode
- 32
- piezoelektrisches
Element
- 33
- Tintendruckkammer
- 34
- Klebeschicht
- 35
- Düsenplatte
- 36
- Tinteneinlass
- 37
- Vorratsbehälter
- 38
- Tintentankeinlass
- 39
- Siliciumsubstrat
(Wafer)
- 40
- Thermaloxidfilm
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BESTE AUSFÜHRUNGSFORM
DER ERFINDUNG
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Im
Folgenden werden mit Bezug auf die Zeichnungen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben.
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1 zeigt
einen Prozess zur Herstellung einer Kopfbasis in einer Ausführungsform
der Erfindung.
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Das
Verfahren zur Herstellung einer Kopfbasis der Erfindung umfasst
einen ersten Schritt zur Herstellung einer Grünlage 10 mit einem
Reliefmuster in Reaktion auf eine herzustellende Kopfbasis, wie
in 1(a) gezeigt ist; einen zweiten
Schritt zur Ausbildung einer Kopfbasis 12 durch Beschichten und
Aushärten
eines Materials zum Ausbilden der Kopfbasis auf der Oberfläche der
Grünlage 10 mit dem
Reliefmuster, wie in 1(b) gezeigt
ist; einen dritten Schritt des Ablösens der Kopfbasis 12 von
der Grünlage 10,
wie in 1(c) gezeigt ist; und einen vierten
Schritt zur Ausbildung einer Tintenausstoßdüsenöffnung 13 an der Kopfbasis 12,
wie in 1(d) gezeigt ist.
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Im
Folgenden werden die einzelnen Schritte genauer beschrieben.
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(Erster Schritt)
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Dies
ist ein Schritt zur Herstellung der Grünlage 10 mit dem Reliefmuster
in Reaktion auf die herzustellende Kopfbasis.
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2 zeigt
einen Prozess zur Herstellung einer Grünlage in der ersten Ausführungsform
des ersten Schritts.
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Genauer
wird der erste Schritt wie folgt ausgeführt:
Zuerst wird eine
Resistschicht 15 auf einem Grünlagensubstrat 14 ausgebildet,
wie in 2(a) gezeigt ist. Das Grünlagensubstrat 14 ist
eine Lage, die durch Ätzen
ihrer Oberfläche
als eine Grünlage
dient, wobei hier ein Silicium-Wafer
verwendet wird. Die Technik zum Ätzen
eines Silicium-Wafers wurde bereits in der Fertigungstechnik für Halbleitervorrichtungen
entwickelt und erlaubt ein hochgenaues Ätzen. Für das Grünlagensubstrat 14 ist
das Material nicht auf einen Silicium-Wafer beschränkt, sondern
kann ein Substrat oder ein Film z. B. aus Glas, Quarz, einem Kunstharz,
einem Metall und Keramiken oder dergleichen sein.
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Ein
im Handel erhältlicher
Positivtyp-Resist, der durch Mischen eines Diazonaphthochinon-Derivats
als ein photosensitives Mittel zu einem Cresol-Novolak-Basis-Kunstharz hergestellt
wird, welches gewöhnlich
bei der Fertigung einer Halbleitervorrichtung in Gebrauch ist, ist
unverändert
als Material zur Ausbildung einer Resist-Schicht 15 anwendbar.
Der Ausdruck des Positivtyp-Resists, wie er hier verwendet wird,
bezeichnet einen Resist, von dem ein belichteter Bereich selektiv
durch eine Entwicklungslösung
beseitigt werden kann.
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Die
Ausbildung der Resistschicht kann durch Schleuderbeschichtung, Tauchen,
Sprühbeschichtung,
Rollbeschichtung und Stabbeschichtung oder dergleichen bewerkstelligt
werden.
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Anschließend, wie
in 2(b) gezeigt ist, wird eine
Maske 16 auf der Resistschicht 15 angeordnet,
wobei ein belichteter Bereich 18 ausgebildet wird, indem
nur ein vorgeschriebener Bereich der Resistschicht 15 durch
die Maske 16 mit Licht 17 bestrahlt wird.
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Auf
der Maske 16 wird ein Muster ausgebildet, so dass das Licht 17 nur
durch den Bereich dringt, der den konkaven Abschnitten 11 entspricht, wie
in 2(e) gezeigt ist.
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Die
konkaven Abschnitte 11 werden in Reaktion auf die Form
und die Anordnung der Trennwände,
die die Tintendruckkammer, den Tinteneinlass und den Vorratsbehälter des
herzustellenden Tintenstrahlkopfes bilden, ausgebildet. Nach der
Belichtung der Resistschicht 15 führt die Anwendung der Entwicklungsbehandlung
unter vorgeschriebenen Bedingungen zu einer selektiven Entfernung
nur des Resists am belichteten Bereich 18, wie in 2(c) gezeigt ist. Somit wird das Grünlagensubstrat 14 freigelegt,
wobei die anderen Abschnitte mit der Resistschicht 15 bedeckt
bleiben.
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Nach
Abschluss der Musterung der Resistschicht 15, wie oben
beschrieben worden ist, wird das Grünlagensubstrat 14 bis
zu einer vorgeschriebenen Tiefe mit der Resistschicht 15 als
Maske geätzt.
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Das Ätzen wird
entweder nass oder trocken bewerkstelligt. Nass- oder Trockenätzen wird
in geeigneter Weise in Reaktion auf die bestimmten Spezifikationen
für die
Eigenschaften, wie z. B. das Material des Grünlagensubstrats, die Ätzquerschnittsform
und die Ätzrate,
ausgewählt.
Hinsichtlich der Kontrollierbarkeit ist Trockenätzen überlegen: es ist möglich, die
konkaven Abschnitte in einer gewünschten
Form einschließlich
der Herstellung zu einem Rechteck oder einer Kegelform zu ätzen, indem
Bedingungen wie z. B. der Ätzgastyp,
die Gasströmungsrate,
der Gasdruck und die Vorspannung verändert werden. Unter anderem
sind das Induktivkopplungs-(ICP)-Verfahren,
das Elektronzyklotronresonanz-(ECR)-Verfahren und Hochdichtplasma-Ätzverfahren,
wie z. B. das Helikon-Wellenanregungsverfahren, für das tiefe Ätzen des
Grünlagensubstrats 14 geeignet.
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Nach
Abschluss des Ätzens
wird anschließend
die Resist-Schicht 15 entfernt, wie in 2(e) gezeigt ist, um die Grünlage 10 mit einem
Reliefmuster in Übereinstimmung
mit der Kopfbasis zu erhalten.
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In
der vorangehenden Ausführungsform
wurde bei der Ausbildung des Reliefmusters auf dem Grünlagensubstrat
der Positivtyp-Resist verwendet. Es kann jedoch auch ein Negativtyp-Resist
verwendet werden, bei dem ein belichteter Bereich in der Entwicklungslösung unlöslich ist
und ein nichtbelichteter Bereich selektiv durch die Entwicklungslösung entfernt
werden kann. In diesem Fall wird eine Maske mit einem Muster, das
umgekehrt zu demjenigen der Maske 16 ist, verwendet. Oder
der Resist kann direkt beim Belichten mittels eines Laserstrahls
oder eines Elektronenstrahls ohne die Verwendung einer Maske gemustert
werden.
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Im
Folgenden wird eine zweite Ausführungsform
des ersten Schritts beschrieben.
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Die 3 und 4 zeigen
einen Prozess zur Herstellung einer Grünlage in der zweiten Ausführungsform
des ersten Schritts.
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In
der zweiten Ausführungsform
wird der erste Schritt wie folgt ausgeführt:
Zuerst, wie in 3(a) gezeigt ist, wird eine Resistschicht 15 auf
der zweiten Grünlage 20 ausgebildet.
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Die
zweite Grünlage 20 übernimmt
die Rolle eines Trägers
für die
Resistschicht 15 im Prozessablauf. Das Material derselben
ist nicht besonders eingeschränkt,
solange das Material eine Prozesswiderstandsfähigkeit einschließlich einer
mechanischen Festigkeit und einer Chemikalienbeständigkeit,
die für
den Prozessablauf erforderlich sind, aufweist und hinsichtlich Benetzbarkeit
und Haftung an dem die Resistschicht 15 bildenden Material
zufriedenstellend ist, einschließlich z. B. Glas, Quarz, einem
Silicium-Wafer, einem Kunstharz, einem Metall und Keramiksubstraten.
Eine Glasausgangsplatte 20, die mittels Flachpolieren der
Oberfläche
des Materials unter Verwendung eines Ceriumoxid-Basis-Schleifmittels hergestellt
worden ist, wird gewaschen und getrocknet und hier verwendet.
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Das
Material und das Verfahren, die für die obenerwähnte erste
Ausführungsform
beschrieben worden sind, können
für die
Resistschicht 15 in der vorliegenden Ausführungsform
verwendet werden, weshalb deren Beschreibung weggelassen wird.
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Wie
in 3(b) gezeigt ist, wird anschließend eine
Maske 21 auf der Resistschicht 15 angeordnet,
wobei Licht 17 nur auf einen vorgeschriebenen Bereich der
Resistschicht 15 durch die Maske 21 gestrahlt
wird, um somit einen belichteten Bereich 18 auszubilden.
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Die
Maske 21 wird so gemustert, dass das Licht 17 nur
durch den Bereich dringt, der den konvexen Abschnitten der herzustellenden
Grünlage 10 entspricht,
und hat ein Muster genau umgekehrt zu demjenigen der in 2 gezeigten
Maske 16.
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Nach
der Belichtung der Resistschicht 15 erlaubt die Anwendung
einer Entwicklungsbehandlung unter vorgeschriebenen Bedingungen
die selektive Entfernung des Resists nur des belichteten Bereichs 18,
wie in 3(c) gezeigt ist, wobei die
Resistschicht 15 gemustert wird.
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Wie
in 4(a) gezeigt ist, wird anschließend eine
Leitfähigkeitsschicht 22 auf
der Resistschicht 15 und der zweiten Grünlage 20 ausgebildet, um
die Oberfläche
leitend zu machen.
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Für die Leitfähigkeitsschicht 22 ist
es z. B. ausreichend, Ni in einer Dicke innerhalb des Bereiches
von 500 bis 1000 Å auszubilden.
Die Leitfähigkeits schicht 22 kann
durch Sputtern, CVD, Gasphasenabscheidung und stromloses Plattieren
ausgebildet werden.
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Ferner
wird Ni mit dem Galvanisierungsverfahren elektrisch abgeschieden,
wobei die Resistschicht 15 und die zweite Grünlage 20,
die durch die Leitfähigkeitsschicht 22 in
Leiter verwandelt worden sind, als Katoden verwendet werden und
ein Ni-Chip oder eine Kugel als Anode verwendet wird, um eine Metallschicht 23 zu
bilden, wie in 4(b) gezeigt ist.
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Eine
typische Zusammensetzung der Galvanisierungslösung ist folgende:
Nickelsulfamat:
500 g/l
Borsäure:
30 g/l
Nickelchlorid: 5 g/l
Egalisierungsmittel: 15 mg/l
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Wie
in 4(c) gezeigt ist, werden anschließend die
Leitfähigkeitsschicht 22 und
die Metallschicht 23 von der zweiten Grünlage 20 abgelöst, woraufhin
das Produkt bei Bedarf gewaschen wird, um eine Grünlage 10 fertigzustellen.
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Die
Leitfähigkeitsschicht 22 kann
bei Bedarf durch eine Ablösebehandlung
von der Metallschicht 23 entfernt werden.
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Die
zweite Grünlage 20 kann
mittels Regeneration und Waschen wiederverwendet werden, solange
ihre Haltbarkeit dies erlaubt.
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Auch
in der vorangehenden zweiten Ausführungsform kann wie in der
ersten Ausführungsform ein
Negativtyp-Resist verwendet werden, wobei in diesem Fall eine Maske
mit einem umgekehrten Muster bezüglich
der obenerwähnten
Maske 21, d. h. die in 2 gezeigte
Maske 16, verwendet wird. Andererseits kann der Resist
direkt in einer Musterform mittels eines Laserstrahls oder eines
Elektronenstrahls ohne Verwendung einer Maske belichtet werden.
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(Zweiter Schritt)
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Dies
ist ein Schritt zur Ausbildung einer Kopfbasis 12 durch
Auftragen und Verfestigen eines Materials zur Ausbildung einer Kopfbasis
auf der Oberfläche
der Grünlage 10,
die im ersten Schritt hergestellt worden ist und ein Reliefmuster
aufweist.
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Für das Material
zur Ausbildung einer Kopfbasis besteht keine besondere Beschränkung, jedoch
sind verschiedene Materialien anwendbar, solange die Anforderungen
für die
mechanische Festigkeit und die Eigenschaften, wie z. B. die Korrosionsbeständigkeit,
als Kopfbasis eines Tintenstrahlkopfes mit einer ausreichenden Prozesshaltbarkeit
zufriedengestellt werden. Das Material sollte vorzugsweise durch
Beaufschlagen mit Energie aushärtbar
sein.
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Da
eine solche Substanz in Form einer Flüssigkeit mit niedriger Viskosität gehandhabt
werden kann, wenn diese auf der Grünlage aufgetragen wird, ist
es möglich,
auch die kleinsten Einzelheiten der konkaven Abschnitte der Grünlage mit
dem Kopfbasisformmaterial zu füllen,
wodurch eine genaue Kopie des Reliefmusters auf der Grünlage ermöglicht wird.
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Die
Energie sollte vorzugsweise Licht oder Wärme oder sowohl Licht als auch
Wärme sein.
Die Verwendung einer solchen Energie erlaubt die Nutzung einer Universalbelichtungseinheit,
eines Backofens oder einer heißen
Platte, was zu geringeren Anlagenkosten und zu Raumeinsparungen
führt.
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Anwendbare
Substanzen umfassen insbesondere Acrylharze, Epoxydharze, Melaminharze, Novolak-Harze,
Styrolharze, Kunstharze, wie z. B. solche auf Polyimid-Basis, und
Polymere auf Siliciumbasis, wie z. B. Polysilazan.
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Das
Auftragen eines Kopfbasisformmaterials kann mittels Schleuderbeschichtung,
Tauchen, Sprühbeschichtung,
Rollbeschichtung und Stabbeschichtung bewerkstelligt werden.
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Wenn
das Kopfbasisformmaterial eine Lösungsmittelkomponente
enthält,
sollte eine Wärmebehandlung
zum Entfernen des Lösungsmittels durchgeführt werden.
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Anschließend wird
eine Aushärtungsbehandlung
in Übereinstimmung
mit dem Kopfbasisformmaterial durchgeführt, wobei das Material verfestigt
wird, um eine Kopfbasis 12 zu bilden.
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Eine
thermoplastische Substanz kann als Kopfbasisformmaterial verwendet
werden. Hydriertes Glas ist als eine solche Substanz geeignet. Hydriertes
Glas enthält
Wasser innerhalb eines Bereiches von einigen bis einigen zehn Gew.-%
und befindet sich bei Raumtemperatur in einem festen Zustand. Es
weist bei niedriger Temperatur (unter 100°C, mit der Zusammensetzung variierend)
Plastizität
auf. Eine Dehydrierung eines solchen hydrierten Glases nach Ausbildung
der Kopfbasis liefert eine Kopfbasis, die hinsichtlich der mechanischen
Festigkeit, der Korrosionsbeständigkeit
und der Wärmebeständigkeit
hervorragend ist.
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(Dritter Schritt)
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Dies
ist ein Schritt des Ablösens
der Kopfbasis 12, die auf der Grünlage 10 im zweiten
Schritt ausgebildet worden ist, von der Grünlage 10.
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Genauer
umfasst der Ablöseschritt
das Befestigen der Grünlage 10 mit
der darauf ausgebildeten Kopfbasis 12, das Anziehen und
Halten der Kopfbasis 12, und das mechanische Ablösen derselben.
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Beim
Ablösen
kann eine bestimmte Kombination von Materialien für die Grünlage und
die Kopfbasis 12 zu einer höheren Haftung führen, was
es schwierig macht, die Kopfbasis 12 von der Grünlage 10 abzulösen.
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In
einem solchen Fall sollten die konkaven Abschnitte des Reliefmusters,
das auf der Grünlage 10 ausgebildet
ist, vorzugsweise eine verjüngte
Form aufweisen, mit einer Öffnung,
die größer ist
als der Boden. Dies erlaubt die Reduzierung der Beanspruchung, wie
z. B. einer Reibungskraft, die zwischen der Grünlage 10 und der Kopfbasis 12 beim
Ablösen wirkt,
wodurch das Ablösen
von der Grünlage 10 sichergestellt
wird.
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Eine ähnliche
Wirkung kann auch erhalten werden durch Ausbilden einer Ablöseschicht 24,
die ein Material mit einer geringen Haftung umfasst, an der Kopfbasis 12 auf
der Oberfläche
der Grünlage 10 mit
einem Reliefmuster, wie in 6 gezeigt
ist. Es reicht aus, in geeigneter Weise ein Material für die Ablöseschicht 24 in
Reaktion auf die Materialien für die
Grünlage 10 und
die Kopfbasis 12 auszuwählen.
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Das
Ablösen
von der Grünlage 10 wird
in zufriedenstellender Weise durch Abstrahlen von Licht 25 auf
die Grenzfläche
zwischen der Grünlage 10 und
der Kopfbasis 12 vor dem Ablösen bewerkstelligt, wie in 7 gezeigt
ist, um die Haftung zwischen der Grünlage und der Kopfbasis 12 zu
reduzieren oder zu beseitigen. Dies dient dazu, verschiedene Arten
von Bindungskräften
zwischen Atomen oder Molekülen
an der Grenzfläche
der Grünlage 10 und
der Kopfbasis 12 zu reduzieren oder zu beseitigen, oder um
in der Praxis eine Ablösung
oder dergleichen hervorzurufen, was zu einer Grenzflächenablösung und der
Wirkung des Bestrahlungslichts führt.
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Ferner
kann das Bestrahlungslicht in bestimmten Fällen die Freisetzung von Gasen
von der Kopfbasis 12 hervorrufen, um somit das Erreichen
eines Trennungseffekts zu erlauben. Genauer werden die in der Kopfbasis 12 enthaltenen
Komponenten verdampft und freigesetzt, um zur Trennung beizutragen.
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Das
Bestrahlungslicht 25 sollte vorzugsweise ein Excimer-Laser
sein. Der Excimer-Laser wird praktisch in einer Vorrichtung angewendet,
die eine hohe Energieabgabe im kurzen Wellenlängenbereich bereitstellt, und
erlaubt die Behandlung in einer sehr kurzen Zeitspanne. Eine Ablösung wird
somit nur in der Nähe
der Grenzschicht hervorgerufen, wobei kaum eine Temperaturbeanspruchung
auf die Grünlage 10 oder
die Kopfbasis 12 ausgeübt
wird.
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Das
Bestrahlungslicht 25 ist nicht auf dem Excimer-Laser beschränkt, vielmehr
sind beliebige verschiedene Laserstrahlen (Bestrahlungen) anwendbar,
solange sie eine Grenzflächenablösung an der
Grenzfläche
zwischen der Grünlage 10 und
der Kopfbasis 12 hervorrufen können.
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Es
ist notwendig, dass die Grünlage 10 eine Durchlässigkeit
bezüglich
des Bestrahlungslichts 25 aufweist. Die Durchlässigkeit
sollte vorzugsweise wenigstens 10 %, oder vorzugsweise wenigstens
50 % betragen. Mit einer Durchlässigkeit,
die kleiner ist als dieses Niveau, wird das Bestrahlungslicht durch die
Grünlage
während
des Durchlassens gedämpft, was
zu einer größeren Lichtmenge
führt,
die erforderlich ist, um die obenerwähnte Erscheinung, wie z. B. die
Ablösung,
hervorzurufen. Quarzglas, das eine hohe Durchlässigkeit aufweist und auch
eine hervorragende mechanische Festigkeit und Wärmebeständigkeit aufweist, ist als
Material für
die Ausgangsplatte geeignet.
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Wie
in 8 gezeigt ist, kann zwischen der Grünlage 10 und
der Kopfbasis 12 eine Trennschicht 26 vorgesehen
sein, um das Ablösen
an der Grenzfläche
mit der Grünlage 10 unter
der Wirkung des Bestrahlungslichts 25 hervorzurufen. Durch
das Hervorrufen der Ablösung
in der Trennschicht 26 und/oder an der Grenzfläche wird
niemals ein direkter Einfluss auf die Grünlage 10 oder die
Kopfbasis 12 ausgeübt.
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Verwendbare
Materialien für
die Trennschicht 26 umfassen nichtkristallines Silicium;
verschiedene Oxidkeramiken, wie z. B. Sicliciumoxid, Silikatverbindungen,
Titanoxid, Titanatverbindungen, Zirkoniumoxid, Zirkonatverbindungen,
Lanthanoxid und Lanthanatverbindungen; (starke) dielektrische Körper oder
Halbleiter; Nitrid-Keramiken, wie z. B. Siliciumnitrid, Aluminiumnitrid
und Titannitrid; organische Polymermaterialien, wie z. B. Acrylharze,
Epoxydharze, Polyamide und Polyimide, ein Metall oder eine Legierung
von zwei oder mehr Metallen, ausgewählt aus der Gruppe Al, Li,
Ti, Mn, In, Sn, Y, La, Ce, Nd, Br, Gd und Sm. Aus den oben aufgezählten Materialien
werden eines oder mehrere in geeigneter Weise entsprechend den Prozessbedingungen
und den Materialien für
die Grünlage
und die Kopfbasis 12 ausgewählt.
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Für das Ausbildungsverfahren
der Trennschicht 26 gibt es keine besondere Einschränkung, jedoch
wird ein Verfahren in geeigneter Weise entsprechend der Zusammensetzung
und der Dicke der Trennschicht 26 ausgewählt. Genauer
umfassen die anwendbaren Verfahren zur Ausbildung der Trennschicht 26 verschiedene
Gasphasenabscheidungsverfahren, wie z. B. CVD, die Gasphasenabscheidung,
Sputtern und die Ionenplattierung, die Galvanisierung, das Langmuir-Blodgett-LP-Verfahren,
die Schleuderbeschichtung, das Tauchen, die Sprühbeschichtung, die Rollbeschichtung
und die Stabbe schichtung.
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Die
Dicke der Trennschicht 26, die mit dem Objekt der Ablösung oder
der Zusammensetzung der Trennschicht 26 variiert, sollte üblicherweise
innerhalb eines Bereiches von 1 nm bis 20 μm, vorzugsweise von 10 nm bis
20 μm, oder
stärker
bevorzugt von 40 nm bis 1 μm
liegen. Eine kleinere Dicke als dieses Niveau der Trennschicht 26 führt zu einer
größeren Beschädigung der
Kopfbasis 12, während
eine größere Dicke
eine größere Menge
an Bestrahlungslicht erfordert, um eine gute Ablösbarkeit der Trennschicht 26 sicherzustellen.
Die Dicke der Trennschicht 26 sollte vorzugsweise möglichst
gleichmäßig sein.
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Die
Reste der Trennschicht 26 nach dem Ablösen werden durch Abwaschen
beseitigt.
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(Vierter Schritt)
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Dies
ist ein Schritt zur Ausbildung einer Tintenausstoßdüsenöffnung 13 an
der Kopfplatte 12, die im dritten Schritt erhalten worden
ist.
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Das
Verfahren zur Ausbildung der Tintenausstoßdüsenöffnung 13 ist nicht
auf ein bestimmtes Verfahren beschränkt, vielmehr sind Verfahren
anwendbar, die z. B. das lithographische Verfahren, die Laserfertigung,
die FIB-Fertigung
und die Entladungsfertigung umfassen.
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9 zeigt
einen Prozess zur Ausbildung einer Tintenaustoßdüsenöffnung 13 mit dem
lithographischen Verfahren. Genauer wird der Prozess wie folgt ausgeführt:
Wie
in 9(a) gezeigt ist, wird zuerst
eine Resistschicht 15 auf der Kopfbasis 12 ausgebildet.
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Das
Material und das Verfahren zur Ausbildung der Resistschicht 15 können die
gleichen sein wie diejenigen, die oben mit Bezug auf 2 beschrieben
worden sind, und werden daher hier nicht beschrieben.
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Wie
in 9(b) gezeigt ist, wird als Nächstes eine
Maske 27 auf der Resistschicht 15 angeordnet und
Licht 17 nur auf einen vorgeschriebenen Bereich der Resistschicht 15 durch
die Maske gestrahlt, um somit einen belichteten Bereich 18 auszubilden.
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Die
Maske 27 wird so gemustert, dass das Licht 17 nur
zu einem Bereich durchdringt, der der Tintenausstoßdüsenöffnung 13 entspricht,
wie in 9(e) gezeigt ist.
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Nach
der Belichtung der Resistschicht 15 führt die Anwendung der Entwicklungsbehandlung unter
vorgeschriebenen Bedingungen zu einer selektiven Entfernung des
Resists nur vom belichteten Bereich 18, wie in 9(c) gezeigt ist, um die Kopfbasis 12 freizulegen,
wobei die anderen Abschnitte mit der Resistschicht 15 bedeckt
bleiben.
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Wenn
die Resistschicht 15 wie oben beschrieben gemustert worden
ist, wird ein Ätzen
bis zur vollständigen
Durchdringung durch die Kopfbasis 12 unter Verwendung der
Resistschicht 15 als Maske durchgeführt.
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Das Ätzen kann
entweder nass oder trocken durchgeführt werden. Das nasse oder
trockene Ätzen
wird in geeigneter Weise in Abhängigkeit
von der Ätzquerschnittsform,
der Ätzrate
und der Oberflächengleichmäßigkeit
für das
bestimmte Material für die
Tintenstrahlbasis 12 ausgewählt. Hinsichtlich der Steuerbarkeit
ist das trockene Ätzen überlegen,
wobei verwendbare Trockenverfahren z. B. das parallele Flach-Typ-Reaktivionenätzverfahren
(RIE-Verfahren),
das Induktivkopplungsverfahren (ICP-Verfahren), das Elektronzyklotronresonanz-Verfahren (ECR-Verfahren),
das Helikon-Wellenanregungsverfahren,
das Magnetron-Verfahren, das Plasmaätzverfahren und das Ionenstrahlätzverfahren
umfassen. Die Tintenausstoßdüsenöffnung 13 kann
in einer gewünschten
Form einschließlich
eines Rechtecks und einer verjüngten
Form durch Ändern
der Bedingungen, wie z. B. der Ätzgassaat,
der Gasströmungsrate,
des Gasdrucks, der Vorspannung und dergleichen, geätzt werden.
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Nach
Abschluss des Ätzens,
wie in 9(e) gezeigt ist, wird die Kopfbasis 12 mit
einer darin ausgebildeten Tintenausstoßdüsenöffnung 13 durch Entfernen
der Resistschicht 15 erhalten.
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Laser,
die für
die Laserfertigung verwendbar sind, umfassen verschiedene Gaslaser
und Festkörperlaser
(Halbleiterlaser), wobei insbesondere Excimer-Laser, wie z. B. KrF, YAG-Laser, Ar-Laser, He-Cd-Laser
und CO2-Laser geeignet sind. Unter anderem
ist der Excimer-Laser besonders geeignet.
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Der
Excimer-Laser, der einen Laserstrahl mit einer hohen Energieabgabe
im kurzen Wellenlängenbereich
bereitstellt, erlaubt die Fertigung in einer sehr kurzen Zeitspanne,
wodurch sich eine hohe Produktivität ergibt.
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Gemäß dem lithographischen
Verfahren ist es möglich,
Tintenausstoßdüsenöffnungen 13 an mehreren
Positionen gleichzeitig auszubilden. Dieses Verfahren führt jedoch
zu hohen Anlagenkosten und höheren
Materialkosten, was einen größeren Anlagenraum
erfordert.
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Gemäß dem Verfahren
zur Herstellung einer Kopfbasis, wie oben beschrieben worden ist,
kann die Grünlage 10,
sobald sie einmal hergestellt worden ist, wiederholt wiederverwendet
werden, solange dies die Haltbarkeit erlaubt. Die Fertigungsschritte der
zweiten und nachfolgenden Grünlage 10 können daher
weggelassen werden, was eine Reduktion der Anzahl der Prozesse und
eine Kostenreduktion ermöglicht.
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Ein
Beispiel des Prozesses zur Ausbildung eines piezoelektrischen Elements
auf der Kopfbasis 12, die in der obenerwähnten Ausführungsform
ausgebildet worden ist, wird im Folgenden mit Bezug auf 10 beschrieben.
Gemäß diesem
Prozess wird das piezoelektrische Element einmal auf einer dritten Grünlage 28 ausgebildet
und anschließend
auf die Kopfbasis 12 kopiert. Genauer wird der Prozess
wie folgt ausgeführt:
Wie
in 10(a) gezeigt ist, werden zuerst
eine Masseelektrode 29, eine piezoelektrische Dünnschicht 30 und
eine obere Elektrode 31 sequentiell auf der dritten Grünlage 28 laminiert.
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Die
dritte Grünlage 28 übernimmt
die Rolle als Träger
beim Mustern der piezoelektrischen Dünnschicht 30 und der
oberen Elektrode 31 zu Elemen ten, und sollte vorzugsweise
eine Prozesshaltbarkeit, eine besonders zufriedenstellende Wärmebeständigkeit
und mechanische Festigkeit aufweisen. Nach dem Verkleben (Anheften)
an der Kopfbasis in einem Prozess, der der Musterung der piezoelektrischen Dünnschicht 30 und
der oberen Elektrode 31 folgt, wird ein Ablösen an der
Grenzfläche
zwischen der Masseelektrode 29 und der dritten Grünlage 28 durchgeführt. Die
dritte Grünlage 28 sollte
daher vorzugsweise keine sehr hohe Haftung mit der Masseelektrode 29 eingehen.
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Das
Material für
die Masseelektrode 29 und die obere Elektrode 31 ist
nicht auf ein bestimmtes Material beschränkt, solange die elektrische
Leitfähigkeit
hoch ist. Anwendbare Materialien umfassen z. B. Pt, Au, Al, Ni und
In. Es reicht aus, in geeigneter Weise ein Verfahren zur Ausbildung
der Masseelektrode 29 und der oberen Elektrode 31 entsprechend dem
Material und der Schichtdicke auszuwählen. Anwendbare Verfahren
umfassen z. B. Sputtern, Gasphasenabscheidung, CVD, Galvanisierung
und stromlose Plattierung.
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Als
Material für
die piezoelektrische Dünnschicht
für einen
Tintenstrahldrucker sind Substanzen auf Bleizirkonat-Titanat-(PZT)-Basis
geeignet. Für
die Formung einer Substanz auf PCT-Basis zu einem Film kann in geeigneter
Weise das Sol-Gel-Verfahren verwendet werden. Eine qualitativ hochwertige
Dünnschicht
wird durch einen einfachen Prozess gemäß dem Sol-Gel-Vertahren erhalten.
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Eine
nichtkristalline Gel-Dünnschicht
wird gebildet durch Wiederholen eines Zyklus für eine vorgeschriebene Zeit,
der die Beschichtung der Masseelektrode 29 mit einer Substanz
auf PCT-Basis, die eine Zusammensetzung aufweist, die auf eine vorgeschriebene
Zusammensetzung eingestellt ist, mittels Schleuderbeschichtung und
vorübergehendes
Brennen derselben umfasst. Ferner wird das beschichtete Produkt
vollständig
gebrannt, um eine piezoelektrische Dünnschicht 30 mit einer
Perovskit-Kristallstruktur zu erhalten.
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Abgesehen
vom Sol-Gel-Verfahren kann Sputtern verwendet werden, um die piezoelektrische Dünnschicht 30 auszubilden.
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Wie
in 10(b) gezeigt ist, werden anschließend die
piezoelektrische Dünnschicht 30 und die
obere Elektrode 31 zu einem piezoelektrischen Element 32 in
Reaktion auf das Muster der Tintendruckkammer 33 der in 10(c) gezeigten Kopfbasis 12 gemustert.
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Die
Musterung kann z. B. unter Verwendung des in 12 gezeigten
lithographischen Verfahrens ausgeführt werden. Ihre Beschreibung
wird daher hier weggelassen.
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Wie
in 10(c) gezeigt ist, wird anschließend die
aus dem in 1 gezeigten Prozess erhaltene
Kopfbasis 12 mittels einer Klebeschicht 34 an die
dritte Grünlage 28 geklebt
oder angeheftet, die die Masseelektrode 29 und das piezoelektrische
Element 32, die darauf ausgebildet sind, aufweist.
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Das
Material für
die Klebeschicht 34 kann in geeigneter Weise in Übereinstimmung
mit den Materialien für
die Kopfbasis 12, die Masseelektrode 29 und das
piezoelektrische Element 32 gewählt werden.
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Wie
in 10(d) gezeigt ist, werden die Kopfbasis 12,
die Masseelektrode 29 und das piezoelektrische Element 32 integral
von der Grünlage 28 abgelöst.
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Wenn
die dritte Grünlage 28 und
die Masseelektrode 29 so fest aneinander haften, dass es schwierig
ist, die Ablösung
zu bewerkstelligen, kann mit Licht bestrahlt werden, um das Ablösen zu fördern, wie
in der obigen Beschreibung des in 7 gezeigten
Prozesses, wobei ferner eine Trennschicht vorgesehen sein kann,
wie in 8 gezeigt ist.
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Bei
der Ausbildung des piezoelektrischen Elements 32 auf der
Kopfbasis 12 werden ein Verdrahtungsmuster, eine Signalschaltung,
ein Tintentank und dergleichen eingebaut, um einen Tintenstrahldruckkopf
zu vervollständigen.