DE69623630T2 - Werkzeug zum bearbeiten von rohrenden - Google Patents
Werkzeug zum bearbeiten von rohrendenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein tragbares Werkzeug gemäß der Einleitung von Anspruch 1 und wie aus US-A-4.365.528 bekannt.
- Auf verschiedenen Gebieten ist es üblich, Grate und/oder raue Kanten von Rohrenden zu entfernen, die in einer Ende-an-Ende-Verbindung aneinandergeschweißt oder anderweitig aneinander befestigt werden sollen. Oft werden solche Rohre mit abgerichtetem Rohrende, wenn sie aus Metall sind, mit automatischen Stumpfschweißgeräten aneinandergeschweißt, und daher ist es außerordentlich wichtig, dass die Enden der Rohre gut abgerichtet sind, um eine vollständige und einheitliche Verbindung sicherzustellen.
- Obwohl es üblich ist, Rohrenden mit einer Bankfräsmaschine abzurichten, ist es oft erforderlich, die Enden von Rohren an einem abgelegenen Arbeitsort oder in einem beschränkten Arbeitsraum abzurichten. Zu diesem Zweck sind verschiedene tragbare Rohrenden-Abrichtwerkzeuge entwickelt worden, wie durch die in den US-Patenten Nr. 3.228.268 und 4.655.108 offenbarten tragbaren Schneidewerkzeuge dargestellt. Im allgemeinen umfassen solche bekannten tragbaren Schneidewerkzeuge einen Hauptkörper, worin ein motorgetriebener Rohrschneider, ein Mechanismus zum Festklemmen eines Endes eines abzurichtenden Rohrs und eine Vorrichtung, um den Rohrschneider wahlweise mit dem Rohrende in Verbindung zu bringen oder ihn davon zurückzuziehen.
- Eine tragbare Drehbank zum maschinellen Bearbeiten konischer Oberflächen an einem Endbereich eines befestigten Werkstücks aus Metall ist im US-Patent Nr. 4.365.528 beschrieben, gemäß dessen eine zentrale Welle, die an einem Ende ein Schneidewerkzeug trägt, rotierbar innerhalb eines Gehäuses montiert ist, zur längsgerichteten Bewegung darin, infolge der Rotationsbewegung einer mit Gewinde versehenen Vorschubmutter, die sich an einem entgegengesetzten Ende des Gehäuses befindet und die mit einem mit Gewinde versehenen Bolzen zusammenwirkt, der so mit der zentralen Welle verbunden ist, dass Welle und Bolzen relativ zueinander rotieren können. Die zentrale Welle wird von externen Antriebseinheiten angetrieben, die mittels Schneckengetrieben und einem Schiebekeil an die zentrale Welle gekoppelt sind, die das Anlegen eines Eingangs-Drehmoments an der Welle gestatten, während zum Bearbeiten eines Werkstücks die Welle in Längsrichtung innerhalb des Gehäuses vorgeschoben und zurückgezogen wird.
- Obwohl solche bekannten Rohrenden-Abschneidegeräte zufriedenstellend funktionieren, besteht in der Technik doch noch ein Bedarf an einem tragbaren Rohrenden- Abrichtwerkzeug, das kompakt ist, vielseitig ist und das seine Bedienung durch, beispielsweise, leicht zugängliche Bedienelemente erleichtert.
- In Übereinstimmung mit der Erfindung wird dieser Gegenstand in einem tragbaren Werkzeug erhalten, das die in Anspruch 1 beschriebenen Eigenschaften aufweist.
- Das innere Element ist vorzugsweise rotierbar innerhalb besagten äußeren Elements montiert.
- Besagte Nockenmittel können einen sich unter einem Winkel erstreckenden Schlitz umfassen, der sich durch einen Bereich besagten äußeren Elements erstreckt, und ein Betätigungselement, das sich durch besagten Schlitz erstreckt und derart an besagtem inneren Element befestigt ist, dass die Bewegung besagten Betätigungselements innerhalb besagten Schlitzes dafür sorgt, dass besagtes inneres Element rotiert und sich in Bezug zu besagtem äußeren Element verschiebt.
- Zusätzliche Eigenschaften und Vorteile des Schneidewerkzeugs der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführung davon deutlicher, wenn diese zusammen mit den folgenden Zeichnungen betrachtet wird, worin gleiche Referenzziffern auf übereinstimmende Teile in den verschiedenen Ansichten verweisen.
- Fig. 1 ist eine Perspektivansicht des Rohrenden- Abrichtwerkzeugs der Erfindung.
- Fig. 2 ist eine andere Perspektivansicht des Rohrenden- Abrichtwerkzeugs von Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht, generell entlang Linien III-III von Fig. 1 genommen.
- Fig. 4 ist eine teilweise Querschnittsansicht, genommen entlang Linien IV-IV von Fig. 3.
- Fig. 5 ist eine teilweise Querschnittsansicht, generell entlang Linien V-V von Fig. 1 genommen.
- Fig. 6 ist eine teilweise Perspektivansicht einer in dem Rohrenden-Abrichtwerkzeug der Erfindung eingearbeiteten Verschiebeeinheit.
- Fig. 7 stellt schematisch, in einer Draufsicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in einer ersten Arbeitsposition dar.
- Fig. 8 stellt schematisch, in einer Seitenansicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in ihrer ersten Arbeitsposition dar.
- Fig. 9 stellt schematisch, in einer Draufsicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in einer zweiten Arbeitsposition dar.
- Fig. 10 stellt schematisch, in einer Seitenansicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in ihrer zweiten Arbeitsposition dar.
- Fig. 11 stellt schematisch, in einer Draufsicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in einer dritten Arbeitsposition dar.
- Fig. 12 stellt schematisch, in einer Seitenansicht, die Verschiebeeinheit von Fig. 6 in ihrer dritten Arbeitsposition dar.
- Mit anfänglichem Bezug auf die Fig. 1 und 2 ist das Rohrenden-Abrichtwerkzeug der vorliegenden Erfindung generell mit 2 angedeutet und umfasst einen Hauptwerkzeugkörper 5, der generell von zylindrischer Form ist, eine Rohraufnahme- und -Klemmeinheit 14, die an einem ersten Ende des Hauptwerkzeugkörpers 5 geformt ist und durch einen Klemmarm 16 ausgerichtet wird, eine Verschiebeeinheit 18, die mittels eines Betätigungselements in Form eines manuell bedienbaren Handgriffs 19 gesteuert wird, und eine Motorantriebseinheit 21. Zum entsprechenden Stützen des Werkzeugs 2 während des Betriebs ist der Hauptwerkzeugkörper 5 vorzugsweise auf einer Grundplatte 22 befestigt. Die Motorantriebseinheit 21 umfasst ein Gehäuse 23, das, in der bevorzugten Ausführung, einen Elektromotor (nicht dargestellt) enthält, der durch ein mit 25 angedeutetes Kabel Strom erhält. Der Elektromotor ist vorzugsweise in der Lage, in Abhängigkeit von der manuell auf den Auslöseschalter 27 angewendeten Kraft verschiedene Geschwindigkeiten zu liefern. Die spezifische innere Struktur und Arbeitsweise der Motorantriebseinheit 21 wird nicht als Teil der vorliegenden Erfindung angesehen und wird daher hier nicht weiter im Detail behandelt.
- Bezugnehmend auf Fig. 3, umfasst der Hauptwerkzeugkörper 5 einen inneren Hohlraum 35, durch den sich ein Werkzeugschaft 37 erstreckt. Der Werkzeugschaft 37 umfasst einen ersten längsgerichteten Endbereich 39, der einen Werkzeugträger 42 abschließt, der zum Tragen eines wahlweise abnehmbaren Schneidewerkzeugs 44 ausgebildet ist, einen zweiten längsgerichteten Endbereich 46 und einen Zwischenbereich 49. Der Zwischenbereich 49 ist mit einem keilförmigen Abschnitt 52 ausgebildet, der mittels eines Keilelements 55 rotierbar mit einem mit Schiebekeil versehenen Abschnitt 56 einer Antriebsbuchse 57 gekoppelt ist. Die Antriebsbuchse 57 wird mittels erster und zweiter Lagereinheiten 60 und 61 rotierbar vom Hauptwerkzeugkörper 5 getragen. Jede Lagereinheit 60, 61 umfasst eine innere ringförmige Führung 64, getragen von der Antriebsbuchse 57, eine äußere ringförmige Führung 66, getragen vom Hauptwerkzeugkörper 5 innerhalb des inneren Hohlraums 35, und eine Vielzahl von zwischen die inneren und äußeren ringförmigen Führungen 64, 66 gesetzten Rollelementen 68. Die Antriebsbuchse 57 ist auch mit einem ringförmigen Flansch 70 ausgebildet, woran ein Getriebe 73 mittels einer Vielzahl von mit Zwischenraum auf dem Umfang angeordneter Befestigungselemente, wovon eines bei 75 gezeigt ist, befestigt ist. In der bevorzugten Ausführung umfasst das Getriebe 73 ein Schneckengetriebe, und die Befestigungselemente 75 werden schraubbar in dem ringförmigen Flansch 70 aufgenommen.
- Wie am deutlichsten in Fig. 4 dargestellt, umfasst die Motorantriebseinheit 21 eine Abtriebswelle 77, die rotierbar innerhalb der Gehäuseerweiterung 78 der Motorantriebseinheit 21 montiert ist. Die Abtriebswelle 77 umfasst einen Tragebereich 80 und endet in einem anderen Endbereich 81. Die Abtriebswelle 77 weist auch ein Antriebszahnrad 83 auf, das zur Rotation damit zwischen dem distalen Ende 81 und dem Tragebereich 80 mittels Schiebekeilen verbunden ist. Das Antriebszahnrad 83 erstreckt sich durch eine in der Gehäuseerweiterung 78 angebrachte Öffnung 84 und wird in Bezug zur Abtriebswelle 77 mittels mit axialen Zwischenräumen angebrachter Lagerbuchsen 85, 86 axial zurückgehalten. Wie dargestellt, greift das Antriebszahnrad 83 in das Zahnrad 73 ein, und zusammen definieren sie ein Schneckengetriebe. Es sollte natürlich deutlich erkennbar sein, dass andere Typen von Antriebsübersetzungen angewendet werden könnten, einschließlich der Verwendung eines Schraubenradgetriebes. Durch diese Antriebsanordnung verursacht das Betätigen der Motorantriebseinheit 21 mittels des Auslöseschalters 27 die Rotation der Abtriebswelle 77, des Antriebszahnrades 83 und, durch seine Verbindung mit dem Antriebszahnrad 83 mittels der Antriebsbuchse 57 und des Zahnrades 73, des Werkzeugschafts 37.
- Wie am deutlichsten in den Fig. 1, 2 und 4 gezeigt, sind ein Paar ausgerichteter Öffnungen 87 und 88 jeweils in einander gegenüberliegenden Seiten 90 und 91 einer Trägerbasis 92 des Hauptwerkzeugkörpers 5 geformt. In der dargestellten bevorzugten Ausführung haben die Öffnungen 87 und 88 gleiche Durchmesser, die etwas größer sind als der Durchmesser der Gehäuseerweiterung 78 der Motorantriebseinheit 21. Durch diese Anordnung kann die Motorantriebseinheit 21 an jeder Seite 90, 91 der Trägerbasis 92 getragen werden, indem zu Beginn die Abtriebswelle 77, das Antriebszahnrad 83 und die Gehäuseerweiterung 78 in eine gewünschte der hintereinanderliegenden Öffnungen 87, 88 eingesetzt werden. Die Einsatztiefe in den Hauptwerkzeugkörper 5 wird durch einen ringförmigen Flansch 93 begrenzt, der als ein Teil der Gehäuseerweiterung 78 (siehe Fig. 4) ausgebildet ist, und die Gehäuseerweiterung 78 wird mittels der Stellschraube 94, die sich durch die Trägerbasis 92 und in die Gehäuseerweiterung 78 erstreckt, in einer gewünschten Position festgehalten.
- Wie am deutlichsten in den Fig. 1, 3 und 5 gezeigt, ist die Rohraufnahme- und Klemmeinheit 14 vorzugsweise integral als ein Teil des Hauptwerkzeugkörpers 5 gegossen und umfasst einen hohlen Gehäuseteil 116 mit einem ersten Endabschnitt 118 neben der Befestigung der Motorantriebseinheit 21 am Hauptwerkzeugkörper 4, und einen zweiten Endabschnitt 120. Der zweite Endabschnitt 120 ist mit einer Rohrklemme versehen, die durch eine Hülse 122 definiert wird, welche geformt ist aus einem ersten gebogenen Klemmeelement 124, das mittels eines mit einem Gewinde versehenen Befestigungselements 127, das einen manuell bedienbaren Kopf 128 aufweist, am Gehäuseteil 116 befestigt ist, und einem zweiten gebogenen Klemmelement 129. Das erste gebogene Klemmelement 124 und das zweite gebogene Klemmelement 129 definieren gemeinsam eine zentral angeordnete Rohraufnahmeöffnung 132, die sich zum Schneidewerkzeug 44 hin öffnet.
- Das zweite gebogene Klemmelement 129 ist so ausgebildet, dass es in Bezug zu dem ersten gebogenen Klemmelement 124 verschoben werden kann, um die Größe der Rohraufnahmeöffnung 132 selektiv anzupassen. Zu diesem Zweck ist das zweite gebogene Klemmelement 129 innerhalb des Gehäuseteils 116 positioniert, mit einem radialen Abstand 136 dazwischen, wie am deutlichsten in Fig. 3 gezeigt. Das zweite gebogene Klemmelement 129 ist dazu ausgebildet, verschoben zu werden, um die Größe der Rohraufnahmeöffnung 132 durch die manuelle Rotation des Klemmarms 16 anzupassen. Die spezifische gegenseitige Verbindung zwischen dem Klemmarm 16 und den zweiten gebogenen Klemmelement 129 wird im folgenden ausgiebiger behandelt.
- Wie in Fig. 3 gezeigt, umfasst die Rohraufnahme- und -Klemmeinheit 14 eine mit Außengewinde versehene Buchse 138, die schraubbar innerhalb einer in einem zweiten Endbereich 120 des Gehäuseteils 116 geformten Bohrung 140 aufgenommen wird. Die mit einem Gewinde versehene Buchse 138 wird auch schraubbar innerhalb einer in einer Basis 145 des Klemmarms 16 geformten Öffnung 143 aufgenommen und ist mittels beliebiger in der Technik bekannter Mittel, wie etwa eines (nicht dargestellten) Zapfens, nicht-rotierbar an der Basis 145 befestigt. Ein Bolzen 148, einschließlich eines Kopfs 150, eines Schafts 152 und eines mit einem Gewinde versehenen Endes 155, ist vorgesehen, um den Klemmarm 16 und das zweite gebogene Klemmelement 129 derart miteinander zu verbinden, dass eine Rotation des Klemmarms 16 zu einer radialen Verschiebung des zweiten gebogenen Klemmelements 129 und einer Veränderung in der Größe der Rohraufnahmeöffnung 132 führt. Spezifischer erstreckt sich der Schaft 152 des Bolzens 148 durch die mit einem Gewinde versehene Buchse 138, und das mit einem Gewinde versehene Ende 155 ist innerhalb des zweiten gebogenen Klemmelements 129 befestigt, während der Kopf 150 sich innerhalb einer Aussparung 158 der Basis 145 erstreckt und an einen oberen Ende (nicht mit Referenzziffern versehen) der mit einem Gewinde versehenen Buchse 138 angreift.
- Mit dieser Anordnung kann die mit einem Gewinde versehene Buchse 138 um den Schaft 152 des Bolzens 148 herum zusammen mit dem Klemmarm 16 rotieren, in Bezug zu sowohl dem zweiten Endabschnitt 120 des Gehäuseteils 116, als auch dem zweiten gebogenen Klemmelement 129. Die relative Rotation zwischen der mit einem Gewinde versehenen Buchse 138 und dem Gehäuseteil 116 aufgrund ihres Ineinandergreifens mittels der Gewinde verursacht das Verschieben des zweiten gebogenen Klemmelements 129 in Bezug zum ersten gebogenen Klemmelement 124 zum Anpassen der Größe der Rohraufnahmeöffnung 132. Zur leichteren Rotation ist der Klemmarm 16 vorzugsweise mit einem Griffbereich 162 in Form einer Kugel, die schraubbar oder anderweitig am Klemmami 16 befestigt ist, ausgebildet. Daher kann, wenn ein Endbereich eines Rohrs 165 innerhalb der Rohraufnahmeöffnung 132 zwischen dem ersten und dem zweiten gebogenen Klemmelement 124 und 129 positioniert ist, der Klemmarm 16 rotiert werden, um zu veranlassen, dass das Rohr 165 starr zwischen dem ersten und zweiten gebogenen Klemmbereich 124 und 129 befestigt ist.
- Der erste Endabaschnitt 118 des Gehäuseteils 116 ist mit einer Vielzahl von mit einem Zwischenraum auf dem Umfang angeordneten Öffnungen 168 versehen. Die Öffnungen 168 sind angebracht, um zu ermöglichen, dass die Schneidezone innerhalb des Gehäuseteils 116 eingesehen werden kann, um das Entfernen von während des Betriebs des Rohrenden- Abrichtwerkzeugs 2 gebildeten Teilen des Rohrs 165 zu gestatten und um Zugang zu zwei Sätzen von Schrauben 170 und 171 vorzusehen, die zur Montage des Schneidewerkzeugs 44 am Werkzeugträger 42 verwendet werden. Das Schneidewerkzeug 42, obwohl nicht in voller Ansicht gezeigt, hat eine Schneidekopf-Trägerbasis, die im wesentlichen T-förmig ist, derart, dass beide Schraubensätze 170 und 171 an einem Teil der Trägerbasis angreifen, während sie dem Schneideelement des Schneidewerkzeugs 42 gestatten, axial vom Endbereich 39 des Werkzeugschafts 37 vorzuspringen, wie am deutlichsten in Fig. 3 gezeigt.
- Die Verschiebeeinheit 18, die zum Positionieren des Werkzeugschafts 37 in Bezug zum Hauptwerkzeugkörpers 5 verwendet wird, so dass das Schneidewerkzeug 44 selektiv das Ende des Rohrs 165 bearbeiten kann, wird nun unter besonderem Bezug auf die Fig. 2, 3 und 6-12 beschrieben. Die Verschiebeeinheit 18 umfasst ein äußeres Buchsenelement 180, das mittels einer Vielzahl von Befestigungselementen 183 (siehe Fig. 2 und 6) am Hauptwerkzeugkörper 5 befestigt ist, und ein inneres Buchsenelement 186, das verschiebbar und drehbar innerhalb des äußeren Buchsenelements 180 montiert ist. Das äußere Buchsenelement 180 ist mit einem sich durch es erstreckenden, unter einem Winkel befindlichen Schlitz 188 ausgebildet, wie am deutlichsten ersichtlich im teilweise weggeschnittenen Teil von Fig. 6 und in Phantomdarstellung in den Fig. 7, 9 und 11. Andererseits ist das innere Buchsenelement 186 mit einer mit einem Gewinde versehenen Öffnung 191 ausgebildet, die schraubbar einen Endbereich 193 des manuell bedienbaren Betätigungshandgriffs 19 aufnimmt.
- Wie in diesen Figuren, nach denen verwiesen wird, deutlich dargestellt, ragt der Betätigungshandgriff 19 durch den unter einem Winkel befindlichen Schlitz 188 und auch durch eine Abdeckbuchse 197, die rotierbar um das äußere Buchsenelement 180 montiert ist. Eigentlich umfasst der Betätigungshandgriff 19 einen Teil mit verringertem Durchmesser (nicht mit Referenzziffern versehen), um den ein Lagerring 198 vorgesehen ist, der innerhalb des Schlitzes 188 und oben auf dem inneren Buchsenelement 186 angeordnet ist. Spezieller ist die Abdeckbuchse 197 mit einem längsgerichteten Schlitz 199 versehen, durch den sich der Betätigungshandgriff 19 erstreckt. Die Länge des Schlitzes 188 in Längsrichtung ist hauptsächlich gleich der längsgerichteten Länge des Schlitzes 199. Zusätzlich definiert die längsgerichtete Länge des Schlitzes 188 sowohl den gesamten zulässigen Verschiebeweg des inneren Buchsenelements 186 relativ zum äußeren Buchsenelement 180, als auch den Verschiebebereich des Schneidwerkzeugs 44, wie im folgenden detaillierter erläutert. Die Fig. 7-12 beschreiben deutlich den gesamten Bewegungsbereich des Betätigungshandgriffs 19 innerhalb der Schlitze 188 und 199. Kurz gesagt, definiert der Schlitz 188 eine Nockenführung für den Betätigungshandgriff 19, und die Abdeckbuchse 197 ist aus Sicherheitsgründen und zur Minimierung des Eintretens jeglichen fremden Materials in das innere Buchsenelement 186 durch den Schlitz 188 vorgesehen. Zur leichteren Bedienung des Betätigungshandgriffs 19 ist ein manuell angreifbarer Knopf 200 schraubbar daran befestigt, wie in den Fig. 1-3 deutlich gezeigt.
- Um das Rotieren und axiale Verschieben des inneren Buchsenelements 186 relativ zum äußeren Buchsenelement 180 mittels des Betätigungshandgriffs 19 in ein längsgerichtetes Verschieben des Werkzeugschafts 37 relativ zum Hauptwerkzeugkörper 5 umzuwandeln, ist das innere Buchsenelement 186 durch eine Lagereinheit 205 (siehe Fig. 3) mit dem Werkzeugschaft 37 verbunden. Spezifischer umfasst die Lagereinheit 205 eine äußeren ringförmige Führung 207, die mittels eines Befestigungselements 209 am inneren Buchsenelement 186 befestigt ist, eine innere ringförmige Führung 212, die gegen ein im zweiten längsgerichteten Endbereich 46 des Werkzeugschafts 37 geformtes ringförmiges Simsteil 214 positioniert ist, und eine Vielzahl von Rollelementen 216, die zwischen die innere ringförmige Führung 212 beziehungsweise die äußere ringförmige Führung 207 gesetzt sind. In der bevorzugten Ausführungsform ist die innere ringförmige Führung 212 mittels eines Rückhalteelements 217, das an die innere ringförmige Führung 212 stößt, am ringförmigen Simsteil 214 des Werkzeugschafts 37 befestigt. Das Rückhalteelement 217 ist mittels eines Bolzens 219 am zweiten längsgerichteten Endbereich 46 befestigt. Der Bolzen 219 ist durch das innere Buchsenelement 186 leicht zugänglich, wie am deutlichsten ersichtlich in Fig. 3, wenn eine Abdeckkappe 223, die zum Verschließen des vom Hauptwerk zeugkörper 5 abgewandten Endes der Verschiebeeinheit 18 angepasst ist, entfernt wird. Die Abdeckkappe 223 kann mittels mit Gewinde versehener Befestigungselemente, wie die bei 225 in Fig. 2 zu diesem Zweck dargestellten, einrastbar oder fest an dem äußeren Buchsenelement 180 befestigt werden.
- Mit dieser Anordnung, insbesondere der Montage- und Antriebsanordnung, die sowohl mit dem Werkzeugschaft 37 zusammenhängt als auch mit der Struktur der Verschiebeeinheit 18 und ihrer gegenseitigen Verbindung mit dem Werkzeugschaft 37, stellt das Rohrenden- Abrichtwerkzeug 2 ein kompaktes und vielseitiges Werkzeug dar, das durch Veränderung der Positionen nur weniger, leicht zugänglicher Bedienungselemente zügig und sicher bedient werden kann.
- Obwohl das Werkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung in Bezug auf eine bevorzugte Ausführung der Erfindung beschrieben ist, versteht es sich, dass verschiedene Änderungen und/oder Modifikationen an diesem Werkzeug angebracht werden können, ohne dass die Reichweite der Erfindung, wie in den Ansprüchen definiert, überschritten wird. Obwohl die Erfindung insbesondere zur Verwendung beim Abrichten von Rohrenden beschrieben ist, versteht es sich, dass beispielsweise verschiedenartige Schneidwerkzeuge bei dem Werkzeug gemäß der vorliegenden Erfindung angewendet werden könnten, um verschiedene andere Schneidvorgänge an einem Metallrohr durchzuführen, wie etwa Verjüngen oder Anfasen eines Rohrendes. Zusätzlich kann das Werkzeug unter Verwendung geeigneter Schneidwerkzeuge, wie erforderlich, auch zum Abrichten, Verjüngen oder Anfasen von Kunststoffrohren verwendet werden.
Claims (17)
1. Ein tragbares Werkzeug zum Ausführen eines
Schneidevorgangs an einem Rohrende, umfassend einen
Hauptwerkzeugkörper (5), der einen inneren Hohlraum (35)
definiert, der sich zwischen dessen einander
gegenüberliegenden ersten und zweiten offenen Seiten erstreckt;
einen Werkzeugschaft (37), der sich innerhalb besagten
inneren Hohlraums (35) erstreckt, wobei besagter
Werkzeugschaft (37) einen ersten längsgerichteten
Endbereich (39) umfasst, der einen Werkzeugträger (42)
definiert, der zum Tragen eines Rohrenden-
Schneidewerkzeugs (44) ausgebildet ist, einen zweiten
längsgerichteten Endbereich (46) und einen
Zwischenbereich (49); Mittel (60), um besagten Werkzeugschaft
(37) innerhalb besagten inneren Hohlraums (35) drehbar zu
tragen; eine Antriebseinheit (21), die antreibend mit
besagtem Werkzeugschaft (37) verbunden ist, um besagten
Werkzeugschaft (37) in Bezug zu besagtem
Hauptwerkzeugkörper (5) selektiv zu rotieren; eine Rohraufnahmeeinheit
(14), die von der ersten Seite besagten
Hauptwerkzeugkörpers (5) getragen wird, wobei besagte
Rohraufnahmeeinheit (14) eine Rohraufnahmeöffnung (132),
die in besagten inneren Hohlraum mündet, und einen
Mechanismus (18) zum Verschieben besagten Werkzeugschafts
(37) innerhalb besagten inneren Hohlraums (35) umfasst,
dadurch gekennzeichnet,
dass besagte Rohraufnahmeeinheit (14) eine Klemmeinheit
umfasst und besagte Rohraufnahmeöffnung (132) durch
zumindest erste und zweite Klemmelemente (124, 129)
definiert ist, welche in Bezug zueinander selektiv
bewegbar sind, um die Größe besagter Rohraufnahmeöffnung
(132) derart einzustellen, dass ein zu schneidendes
Rohrende in besagte Rohraufnahmeöffnung (132) eingebracht
werden kann und besagte Klemmelemente (124, 129)
verschoben werden können, um einen Endbereich des Rohrs
innerhalb besagter Rohraufnahmeöffnung (132)
festzuklemmen; und
dass besagter Verschiebemechanismus (18) ein äußeres
Element (180) umfasst, das an der zweiten Seite besagten
Hauptwerkzeugkörpers (5) befestigt ist, und ein inneres
Element (186), das verschiebbar innerhalb besagten
äußeren Elements (180) montiert ist, wobei besagtes
inneres Element (186) mit dem zweiten längsgerichteten
Endbereich (46) besagten Werkzeugschafts (37) zwecks
relativer Rotation in Bezug zu besagtem Werkzeugschaft
(37) verbunden ist, worin die Verschiebebewegung besagten
inneren Elements (186) eine Längs Verschiebung besagten
Werkzeugschafts (37) verursacht, um es einem von besagtem
Werkzeugträger (42) getragenen und von besagter
Antriebseinheit (21) rotierten Schneidewerkzeug (44) zu
ermöglichen, ein innerhalb besagter Rohraufnahmeöffnung
(132) festgehaltenes Rohrende progressiv anzugehen und
abzuschneiden;
dass besagter Verschiebemechanismus Nockenmittel (188)
umfasst, die zwischen besagten inneren und äußeren
Elementen (186, 180) wirksam sind, zum Rotieren und
Verschieben besagten inneren Elements (186) in Bezug zu
besagtem äußeren Element (180).
2. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 1
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagtes inneres
Element (186) auch rotierbar innerhalb besagten äußeren
Elements (180) montiert ist.
3. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 1 oder 2
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagte
Nockenmittel einen sich unter einem Winkel erstreckenden
Schlitz (188) umfassen, der sich durch einen Bereich
besagten äußeren Elements (180) erstreckt, und ein
Betätigungselement (19), das sich durch besagten Schlitz
(188) erstreckt und derart an besagtem inneren Element
(186) befestigt ist, dass die Bewegung besagten
Betätigungselements (19) innerhalb besagten Schlitzes
(188) dafür sorgt, dass besagtes inneres Element (186)
rotiert und sich in Bezug zu besagtem äußeren Element
(180) verschiebt.
4. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 3
beansprucht, gekennzeichnet durch eine Abdeckbuchse (197),
die sich über besagtes äußeres Element (180) erstreckt
und in Bezug zu diesem rotierbar ist, wobei besagte
Abdeckbuchse (197) einen sich in Längsrichtung
erstreckenden Schlitz (199) umfasst, wodurch sich
besagtes Betätigungselement (19) erstreckt.
5. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 4
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagtes
Betätigungselement (19) einen manuell betätigbaren Handgriff
umfasst.
6. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in einem der
vorgenannten Ansprüche beansprucht, gekennzeichnet durch eine
erste Lagereinheit (205) zwischen besagtem inneren
Element (186) und dem zweiten längsgerichteten Endbereich
(46) besagten Werkzeugschafts (37), wobei besagte erste
Lagereinheit (205) die Verschiebebewegung besagten
inneren Elements (186) direkt in eine Längsverschiebung
besagten Werkzeugschafts (37) überträgt.
7. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 6
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagte erste
Lagereinheit (205) eine an dem zweiten längsgerichteten
Endbereich (46) besagten Werkzeugschafts (37) befestigte
Lauffläche (212), eine an dem inneren Element (186)
befestigte Lauffläche (207) und eine Vielzahl von
zwischen besagte innere und äußere Laufflächen (212, 207)
gesetzte Rollelemente (216) umfasst.
8. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 7
beansprucht, gekennzeichnet durch ein abnehmbar am zweiten
längsgerichteten Endbereich (46) besagten Werkzeugschafts
(27) befestigtes Rückhalteelement (217), wobei besagtes
Rückhalteelement (217) besagte innere Lauffläche (212) an
besagtem Werkzeugschaft (37) festhält.
9. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in einem der
vorgenannten Ansprüche beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass
besagte Antriebseinheit eine Antriebsbuchse (57) umfasst,
die innerhalb besagten inneren Hohlraums (35), durch den
sich besagter Werkzeugschaft (37) erstreckt, positioniert
ist, wobei besagte Antriebsbuchse (57) antreibend mit dem
Zwischenbereich (49) besagten Werkzeugschafts (37)
verbunden ist.
10. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 9
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagte
Antriebsbuchse ein Schiebekeil ist, der derart mit dem
Zwischenbereich (49) verbunden ist, dass besagter
Werkzeugschaft (37) in Bezug zu besagter Antriebsbuchse
(57) in Längsrichtung verschoben werden kann.
11. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 9 oder 10
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagte Mittel
zum rotierbaren Tragen besagten Werkzeugschafts (37)
innerhalb besagten inneren Hohlraums (35) mindestens eine
Lagereinheit (60, 61) umfassen, die zwischen besagtem
Hauptwerkzeugkörper (5) und besagter Antriebsbuchse (57)
wirksam ist.
12. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 9, 10 oder
11 beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagte
Antriebseinheit weiterhin eine Motorantriebseinheit
umfasst, die eine Abtriebswelle (77), ein von besagter
Abtriebswelle (77) getragenes Antriebszahnrad (83) und
ein von besagter Antriebsbuchse (57) getragenes und in
besagtes Antriebszahnrad (83) eingreifendes angetriebenes
Zahnrad (73) aufweist.
13. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 12
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagter
Hauptwerkzeugkörper (5) weiterhin dritte und vierte Seiten (90, 91)
umfasst, wobei besagte dritte und vierte Seiten (90, 91)
mit ausgerichteten Öffnungen (87, 88) geformt sind, die
entlang einer Achse ausgerichtet sind, wobei sie sich
generell senkrecht zu besagtem inneren Hohlraum (35)
erstrecken und in diesen münden, wobei besagte
Abtriebswelle (77) durch eine der besagten ausgerichteten
Öffnungen (87, 88) selektiv in besagtem
Hauptwerkzeugkörper (5) aufgenommen wird.
14. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 13
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass es - eine
Gehäuseerweiterung (78) aufweist, die von besagter
Antriebseinheit getragen wird und worin sich besagte
Abtriebswelle (77) befindet, wobei besagte
Gehäuseerweiterung (78) herausnehmbar in einer ausgewählten der
besagten Öffnungen (87, 88) auf genommen ist.
15. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 14
beansprucht, gekennzeichnet durch Befestigungsmittel (94) zum
abnehmbaren Befestigen besagter Gehäuseerweiterung (78)
an besagtem Hauptwerkzeugkörper (5).
16. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in einem der
vorgenannten Ansprüche beansprucht, dadurch gekennzeichnet,
dass besagte Rohraufnahme- und -klemmeinheit eine innere
Schneidezone definiert, wobei der erste längsgerichtete
Endbereich (30) besagten Werkzeugschafts (37) so
ausgebildet ist, dass er sich in diese Zone erstreckt,
wobei besagte Rohraufnahme- und -klemmeinheit einen
Gehäusebereich (116) umfasst, der zumindest eine Öffnung
(168) umfasst, die sich hierdurch erstreckt und in
besagte Schneidezone mündet.
17. Das Rohrschneidewerkzeug, wie in Anspruch 16
beansprucht, dadurch gekennzeichnet, dass besagter
Gehäusebereich (116) mit einer Vielzahl von mit Zwischenraum auf
dem Umfang angeordneten Öffnungen (168) versehen ist.
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