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Vorrichtung zum Umhüllen von vorzugsweise zylindrischen Werkstücken
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umhüllen von vorzugsweise zylindrischen
Werkstücken, wie Tablettenröhrcherv, Garnrollen u. dgl.
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Es sind bereits Etikettiermaschinen bekannt, die mit einer umlaufenden,
zum Zuführen der Etiketten dienenden Zubringertrpmmel ausgerüstet sind. Bei diesen
Maschinen wird das mit dem Etikett zu versehende prismatische Werkstück in die Zub4ngertrommel
gebracht und radial nach außen durch eine von dem Etikett überbrückte Durchbrechung
der Zubringertrommel in einen Bürstenkanal gestoßen. Hierbei wird das Etikett durch
das Werkstück von den beleimten Flächen der Etikettenzubringertrommel abgenommen
und in dem anschließenden Bürstenkanal an das Werkstück angedrückt, so daß das Etikett
die Stirnfläche und zwei Seitenflächen des Werkstückes bedeckt.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, mit der ein Hüliblatt um
vorzugsweise zylindrische Werkstücke herumgelegt wird. Die Vorrichtung ist in bekannter
Weise mit einer durchbrochenen Zubringertrommel, deren Durchbrechungen von den zugeführten
Hüllblättern überbrückt werden, ausgerüstet. Bei einer solchen Vorrichtung sind
gemäß der Erfindung am Umfang der Zubringertrommel an der Stelle, an der das zu
umhüllende Werkstück in bekannter Weise durch eine Durchbrechung der Trommel gegen
das Hüllblatt geführt wird, zwei Rollen und ein über diese Rollen geführtes, in
bekannter Weise zum Andrücken des Hüllblattes dienendes Band angeordnet. Die erwähnten
Rollen erfüllen zwei Aufgaben, denn diese Rollen dienen beim Abstreifen des Etiketts
von der Zubringertrommel als Gegenhalter und bewirken, daß das Hüllblatt glatt und
faltenfrei von der Zubringerfläche abgezogen wird. Diese Rollen dienen weiterhin
zur Führung des Bandes, welches das Hüllblatt in seiner ganzen Ausdehnung unmittelbar
nach seiner Vereinigung mit dem Werkstück um dasselbe herumlegt und an dasselbe
andrückt. Diese Vereinigung der bekannten durchbrochenen, die Hüllblätter zuführenden
Zubringertrommel mit einem ebenfalls an sich bekannten, über die Rollen geführten
und zum Andrücken des Hüllblattes dienenden Band ist neu und vorteilhaft, weil diese
beiden miteinander vereinigten Vorrichtungen sich gegenseitig beeinflussen und eine
besonders günstige Anbringung des Etiketts am Werkstück und überführung des Etiketts
von der Zubringertrommel zu dem zum Andrücken dienenden Band bewirken.
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Es ist bereits eine Maschine zum Umhüllen und Etikettieren von runden
und eckigen Gegenständen - bekannt, bei welcher der Gegenstand durch ein Band gedreht
wird, das über zwei Führungsrollen geführt, einerseits federnd gehalten und anderseits
an einem ausschwenkbaren Hebel befestigt ist. Bei dieser
bekannten
Maschine wurden die Etiketten vor der Vereinigung mit dem zu etikettierenden Werkstück
durch eine Zange auf das ausgespannte Band gelegt. Diese Maschine ist nachteilig,
weil das vor der Vereinigung mit dem Werkstück frei auf dem Band liegenfu" Etikett
seine Lage verändern kann, insbesondere besteht die Gefahr, daß das Etikett sich
unter der Einwirkung des feuchten Klebstoffes verzieht oder zusammenrollt und dann
nicht mehr glatt und faltenfrei mit dem Werkstück vereinigt wird.
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Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung sind- an einem einzigen gesteuerten
Träger der Etiketten- bzw. Hüllblattstapel die Haltevorrichtung für die zu behandelnden
Werkstücke und der Druckstempel, durch den das Werkstück durch die Durchbrechung
der Trommel hindurch zwischen die das Band führenden Rollen gedrückt wird, angebracht.
Die Haltevorrichtung für die zu behandelnden Werkstücke ist zweckmäßig federnd,
und -zwar in der Bewegungsrichtung des Trägers nachgiebig an diesem angebracht.
Zur Erzielung einer satten Anlage des zu beleimenden Etiketts an den beleimten Flächen
der Zubringertrommel ist in bekamiter Weise ein Andrücker vorgesehen, der durch
eine am Träger des Etikettenstapels angebrachte Kurve gesteuert wird.
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Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung besteht die Zubringertrommel
aus Zylindersegmenten, die paarweise gegeneinander schwenkbar angeordnet und zweckmäßig
an federnd gegeneinandergehaltenen Schwenkarmen angebracht sind.
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Nachstehend werden zwei Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes
beschrieben: Abb. 1 zeigt eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Etikettiermaschine,
Abb.2 eine Vorderansicht der Etikettiermaschine nach Wegnahme der vorderen Teile:
des Leimwerkes, der Zubringertrommel, der Zuführvorrichtung für die Werkstücke und
des Andrückbandes Lind seiner Leitorgane.
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Abb. 3 zeigt in verkleinertem Maßstabe einen schematisierten Schnitt
durch die Zubringertr9mmel, Abb. 4. einen Schnitt entsprechend der Linie C-D der
Abb. 3.
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Abb. 5 und 6 zeigen wiederum Schnitte durch die Zubringertrommel und
- benachbarten Werkzeuge bei verschiedenen Stellungen dieser Werkzeuge.
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Abb. 7 zeigt eine etikettierte Tablettenröhre, Abb. 8 einen Schnitt
durch eine in anderer Weise ausgeführte erfindungsgemäße Zubringertrommel.
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Die erfindungsgemäße, durch Abb. i bis 6 dargestellte Etikettiermaschine,
welche auf Tablettenröhrchen T gemäß Abb. 7 Etiketten E anbringt, besitzt eine um
9o° ruckweise geschaltete Trommel i zum Zubringen der Etiketten. An der Zubringertrommel
i sind 'vier Paare von Leimleisten L angebracht; ;s@,isclien jedem Paar von Leimleisten
L ist _One Durchbrechung d. Seitlich von der Zubringertrommel i ist ein bekanntes
Leimwerk 2, dessen Rolle 3 zum Auftragen des Leimes auf die Leimleisten t der Zubringertrommel
i dient. Oberhalb der Zubringertrommel i ist der zur Aufnahme der Etiketten E dienende,
auf und a1) bewegbare Stapelkasten q. angeordnet. Der erwähnte Stapelkasten q. ist
an einem Träger 5 befestigt. Der Träger 5 wird gehalten von einem Hebel
6,
an dem die Rolle 7 angebracht ist, welche kraftschlüssig gegen den Umfang
der umlaufenden Steuerkurve 8 gedrückt wird.
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Seitlich von der Etikettenzubringertrommel i ist an einem schwenkbaren
Arm 9 eine mit elastischem Belag versehene Druckplatte io angebracht: an dem Arm
9 ist eine Feder i i angelenkt. Der Arm 9 trägt ferner die Rolle 12, die durch die
Feder i i gegen die starr an dem Träger 5 angebrachte Kurve 13 gezogen wird. Durch
das Verbindungsgestänge 14 ist im Innern der Zubringertrommel der Druckstempel 1
5 starr mit dem Träger 5 und daher auch mit dem Etikettenkasten q. verbunden. An
dem Gestänge 14 ist ferner in vertikaler Richtung verschiebbar eine aus den beiden
Greifern 16 und 17 bestehende Haltevorrichtung angebracht, die durch Federn i g,
i 9 ständig nach abwärts gedrückt wird.
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Vor der Etikettenzubringertrommel ist zun3 Heranbringen der zu etikettierenden
Tablettenröhrchen eine Zuführrinne 2o angebracht. Der letzte Teil dieser Rinne ist
zwecks Vermeidung der unerwünschten Anhäufung der zuzuführenden Werkstücke durch
eine Deckleiste 2 i abgedeckt. Es ist ferner ein waagerecht hin und her gehender
Stempel 22, der an der gesteuerten Stange 23 befestigt ist, zum Ausschieben der
Werkstücke von der Zuführrinne 2o in die aus den Greifern 16, 17 bestehende Haltevorrichtung
angebracht.
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Unterhalb der Zubringertrommel ist ein Band 2.1 über die Rollen 25,
26 geführt. Die Rollen 25, 26 werden zangenmaulartig von zwei federnd gegeneinandergezogenen,
gesteuerten Schwenkarmen 27, 28 getragen. Ein Ende des Bandes 2.1 ist an dem gesteuerten
Arm 29 befestigt. An dem andern Ende des Bandes greift die Zugfeder 3o an.
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Die beschriebene Vorrichtung wirkt folgendermaßen: Die zum Zuführen
der Etiketten dienende Zubringertrommel i wird ruckweise um 9o° geschaltet. Der
Arbeitstakt der Maschine entspricht einer solchen Schaltung. Während
eines
jeden solchen Arbeitstaktes wird ein Tablettenröhrchen T etikettiert.
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Während der Schaltung läuft stets ,ein Paar der Leimleisten i an der
Walze 3 des Leimwerkes 2 vorbei und wird mit Leim bedeckt. Während des Stillstandes
der Zubringertrommel bewegt sich der Träger 5 mit den daran angebrachten Teilen,
nämlich dem Etikettenkasten q., dem Druckstempel 15 und der aus den Greifern 16
und 17 bestehenden Haltevorrichtung, einmal ab und auf. Gleichzeitig geht der horizontal
bewegte Stempel 22 einmal auf die ZubringeArommel zu Lind wieder zurück, wodurch,
wie besonders Abb. q. zeigt, ein Tablettenröhrchen T von der Zufuhrrinne 20 in die
Haltevorrichtung 16, 17 eingeführt wird. Wenn der Träger 5 sich nach abwärts, also
in der Richtung des Pfeiles P der Abb. 3 und 5, bewegt, so setzt sich der Etikettenkasten
q. auf einem Leimleisbenpaar auf; beim Rückgang bleibt das unterste Etikett an den
Leimleisten kleben.
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Bei der Abundaufbewegung des Trägers wird auch die 'an diesem Träger
starr befestigte Kurve 13 entsprechend bewegt, so daß der Schwenkarm 9 durch die
Feder i i nach einwärts gezogen und mittels der Platte io das an der betreffenden
Stelle befindliche Etikett satt gegen die Leimleisten L angedrückt wird.
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Bei der Abwärtsbewegung der Haltevorrichtung 16, 17 und des Druckstempels
15 in die durch Abb. 3 dargestellte Stellung stoßen zunächst die Greifer 16, 17
an der Innenfläche der Zubringertrommel an und bleiben stehen, wodurch die Federn.
i 8, i 9 zusammengedrückt werden. Der Stempel 15 bewegt sich, wie Abb. 5 zeigt,
weiter noch abwärts. Hierdurch wird das Tablettenröhrchen T durch die unterste Durchbrechung
der Zubringertrommel hindurchgedrückt und gegen das Etikett geführt. Bei der weiteren
Abwärtsbewegung des Tablettenröhrchens T werden, wie Abb. 5 zeigt, die Leitrollen
25 und 26 des Bandes gespreizt, so daß das Band 2q. das Tablettenröhrchen fast vollkommen
umschließt. Während sich der Stempel 15 wieder nach aufwärts bewegt, schwenken die
gesteuerten Arme 27, 28 seitwärts, wie Abb. 6 zeigt. Das Band gleitet dabei über
die Rollen 25, 26. Hierbei wälzt sich das Band 24 auch an dem Tablettenröhrchen
ab und drückt das Etikett fest an. Bei weiterer Sehwenkungwird das nunmehr etikettierte
Tablettenröhrchen an die Ablaufrinne 31 abgegeben.
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Eine andere Ausführungsform einer -erfindungsgemäßen Maschine wird
durch die Abb. 8 erläutert. Bei dieser Ausführungsform besteht die Zubringertrommel
i aus Segmenten s. Diese gleichzeitig - als Leimleisten dienenden Segmente s sind
an den um die Zapfen z schwenkbaren Armen a angebracht. Je zwei solcher Arme a,
welche ein Paar einander zugeordneter Segmente s tragen, werden durch Federn f gegeneinandergehalben.
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Die erfindungsgemäße Maschine kann auch so ausgebildet werden, daß
sie zum vollstän--digen Einhüllen zylindrischer Körper dient.
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In einem solchen Falle wird vorzugsweise an jeder Durchbrechung d
der Zubringertrommel i nur eine Leimleiste angeordnet, damit der überlappende Teil
des Hüllblattes beleimt wird. Zur sicheren Mitnahme des Hüllblattes durch die Zubringertrommel
können an dieser Saugluftdüsen angeordnet werden.