DE4324232A1 - Zungennadel für Maschinen zur Herstellung von Maschenware - Google Patents
Zungennadel für Maschinen zur Herstellung von MaschenwareInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zungennadel der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Bei bekannten Zungennadeln dieser Art (DE 27 14 607 C3) besteht das Mittel zur Erhö
hung der Verformbarkeit der Schaftwangen aus einer in Längsrichtung des Nadelschafts
erstreckten Verlängerung des üblicherweise vorgesehenen Längsschlitzes, wobei diese
Verlängerung bei in Rücklage befindlicher Zunge deren freies Ende überragt und tiefer als
die halbe Nadelschafthöhe ausgebildet ist. Hierdurch werden die Schaftwangen beim
Aufprall der Zunge elastisch auseinandergespreizt, wobei gleichzeitig an den Auflageflä
chen Reibung auftritt. Als Folge davon wird eine Dämpfung des Aufschlags der Zunge in
der Rücklage erreicht, ohne daß sich Beschädigungen am Nadelschaft und/oder der Zunge
ergeben und ohne daß die Zunge in ihrer geöffneten Stellung ihre frei Beweglichkeit
verliert, obwohl sie nach Erreichen der völlig geöffneten Stellung weitgehend in dieser
verbleibt.
Um zu vermeiden, daß das Maß der erzielbaren Dämpfung bei zunehmender Nadeldicke
durch die entsprechende Abnahme der Elastizität der den verlängerten Schlitzabschnitt
bildenden Schaftwangen begrenzt wird, ist es weiter bereits bekannt, die Schaftwangen zur
Erhöhung ihrer Verformbarkeit mit Seitenschlitzen vorgewählter Tiefe zu versehen
(DE 33 31 030 C1). Hierdurch werden zusätzliche Arbeitsgänge bei der Herstellung der
Zungennadel erforderlich, was den Herstellungsaufwand ungewünscht vergrößert.
Abgesehen davon führt die Verlängerung des Längsschlitzes zwangsläufig zu einer
Schwächung des Nadelschafts. Eine aufgrund dieser Schwächung mögliche Beeinträchti
gung der Zungenlagerung und der Zungenführung wird dadurch vermieden, daß allenfalls
im Bereich der Zungenachse ein kurzer, bis zum Schaftrücken durchgehender Austrittsspalt
für bei der Herstellung der Maschenware entstehende Flusen vorgesehen wird. Sollte die
dadurch begrenzte Flusenabführung in Einzelfällen als nicht ausreichend empfunden
werden, kann sie nach einem weiteren bekannten Vorschlag (DE 33 35 908 A1) ohne
wesentliche Schwächung der Schaftwangen dadurch verbessert werden, daß einer Ver
längerung des Längsschlitzes eine geringere Breite als dem üblicherweise vorhandenen
Längsschlitzabschnitt gegeben und ein Austrittsspalt mit einer Verlängerung von ent
sprechend reduzierter Breite vorgesehen wird. Die aus der teilweise verringerten Breite des
Flusenaustrittsspalts resultierende vergrößerte Dicke der Schaftwangen vermeidet dabei
zwar eine Schwächung im Bereich der Zungenachse, wirkt sich aber gleichzeitig ungünstig
auf die Elastizität der Schaftwangen im Bereich der Auflageflächen für die Zunge aus. Die
gewünschte Dämpfung der Zunge bei ihrem Aufprall auf die Auflageflächen kann daher
mit dieser Lösung kaum erreicht werden.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Zungennadel der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß die für die Dämpfung des Zungenaufpralls
erwünschte Elastizität der Schaftwangen im Bereich der Auflageflächen weitgehend
unabhängig von der für die Zungenlagerung und Zungenführung erforderlichen Stabilität
des Nadelschafts im Bereich der Zungenachse gewählt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Schaftwangen im Bereich der Zungen
auflage aufgrund des bis zum Nadelrücken durchgehenden Durchbruchs frei biegbar sind
und daher die Stöße beim Aufprall der Zunge weit besser auffangen, als wenn die beiden
Schaftwangen an dieser Stelle wie bisher im Bereich des Rückens durch einen Materialsteg
fest miteinander verbunden sind. Dadurch werden höhere Zungengeschwindigkeiten, eine
geringere Belastung der Werkstoffe und eine längere Lebensdauer der Zunge und der
Auflageflächen erreicht. Überraschend ergeben sich diese Vorteile bereits bei in Längs
richtung der Zungennadel sehr kurzen Durchbrüchen, so daß eine Schwächung des
Nadelschafts im Bereich der Zungenlagerung weitgehend vermieden wird.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Zungennadel;
Fig. 2 eine Draufsicht der Zungennadel nach Fig. 1 bei in Schließstellung befindlicher
Zunge;
Fig. 3 einen stark vergrößerten Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 1; und
Fig. 4 bis 7 der Fig. 1 entsprechende Ansichten weiterer Ausführungsbeispiele von
erfindungsgemäßen Zungennadeln.
Die Zungennadel gemäß der bisher für am besten gehaltenen Ausführungsform nach Fig. 1
bis 3 enthält einen Schaft 1, der an seinem einen Ende mit einem umgebogenen Haken 2
und an seiner Unterseite mit einem Rücken 1a versehen ist. Das andere Ende des Schafts 1
kann in beliebiger, dem Fachmann bekannter Weise gestaltet sein. Der Schaft 1 besitzt in
seinem oberen Teil einen Längsschlitz (Zungenschlitz) 3, in dem eine Zunge 4 mit einer
Achse 5 im wesentlichen ungedämpft schwenkbar gelagert ist. Die Zunge 4 kann in
üblicher Weise zwischen der in Fig. 1 gestrichelt angedeuteten Stellung (Schließstellung)
und der in Fig. 1 durchgezogen dargestellten Stellung (offene Stellung) hin- und herge
schwenkt werden. In der Rücklage, d. h. bei in Offenstellung befindlicher Zunge, liegt
diese mit ihrem Rücken 6 (Fig. 3), der meistens als Zungenlöffel ausgebildet ist, auf
Auflageflächen 7 bzw. 8 auf, wobei die zur Anlage mit diesen kommenden bzw. mit diesen
in Wechselwirkung tretenden Flanken des Rückens 6 vorzugsweise keilförmig zusammen
laufend ausgebildet und an die Auflageflächen 7, 8 angepaßt sind. Die vorzugsweise zur
Mittelebene des Schafts 1 spiegelsymmetrischen Auflageflächen 7, 8 sind entsprechend
keilförmig ausgebildet und an die Flanken des Rückens 6 angepaßt.
Zungennadeln dieser Art sind dem Fachmann u. a. aus den eingangs bezeichneten Druck
schriften allgemein bekannt, deren Inhalt hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen
zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird, und brauchen daher nicht
näher erläutert werden.
Die Auflageflächen 7 bzw. 8 sind an Oberkanten von Schaftwangen 9 bzw. 10 ausgebildet,
die einen zwischen ihnen und unterhalb von innen angeordneten Durchbruch 11 begrenzen,
und vorzugsweise dem Durchbruch 11 zugewandt. Dieser Durchbruch 11 liegt erfindungs
gemäß insbesondere beidseits der in Fig. 1 dargestellten Schnittlinie für die Fig. 3, wobei
diese Schnittlinie vorzugsweise gleichzeitig die senkrecht zum Schaftrücken 1a verlaufende
Symmetrie- bzw. Mittellinie der von den Auflageflächen 7, 8 gebildeten Gesamtfläche ist.
Der Durchbruch 11 geht bis zum Schaftrücken 1a durch, so daß die Schaftwangen 9 und 10
durch ihn vollständig voneinander getrennt sind, wie insbesondere Fig. 3 zeigt. Rechts und
links von der Mittellinie erstreckt sich der Durchbruch 11 in Längsrichtung der Zungenna
del über eine an sich beliebige Länge, deren größter Wert einerseits durch die im Hinblick
auf Zungenlagerung und Zungenführung erforderliche Stabilität der Zungennadel und
andererseits durch den bei zu großen Durchbrüchen unter Umständen einsetzenden,
unerwünschten Klemmeffekt und deren kleinster Wert durch das gewünschte Maß an
zusätzlicher Elastizität für die Schaftwangen begrenzt ist. Dabei haben sich bereits Längen
für den Durchbruch von wenigstens ca. 0,4 mm, vorzugsweise ca. 2,5 mm, als brauchbar
erwiesen, wobei die Längenmaße A und B links und rechts von der gedachten Mittellinie
gleich oder ungleich sein können. Vorzugsweise betragen beide Maße A und B wenigstens
1 mm. Als bisher am besten haben sich Maße A, B zwischen 0,3 mm und 5 mm erwiesen.
Die Breite des Durchbruchs 11 (Maß C in Fig. 3) ist ebenfalls an sich beliebig. Sie kann
praktisch dem Wert 0 entsprechen, in welchem Fall der Durchbruch lediglich aus einem
die Schaftwangen 9 und 10 gerade trennenden Schlitz besteht. Alternativ wäre es aber auch
möglich, dem Durchbruch 11 eine der Breite des Längsschlitzes 3 entsprechende oder
sogar größere Breite zu geben, sofern dies beispielsweise bei besonders dicken Nadeln zur
Herstellung der gewünschten Elastizität erforderlich sein sollte. Bisher als am besten haben
sich Zungennadeln erwiesen, bei denen das Maß C bei gegebener Nadeldicke D zwischen
0,05 mm und 0 75 × D liegt.
Der Durchbruch 11 ist entsprechend Fig. 1 bis 3 im wesentlichen auf einen Bereich
unterhalb der Auflageflächen 7 und 8 begrenzt, wobei er in Nadellängsrichtung und auf der
vom Haken 12 abgewandten Seite kürzer oder höchstens gleichlang ist, als der Lage des
Zungenendes bei in Rücklage befindlicher Zunge 4 entspricht. Alternativ dazu wäre es aber
auch möglich, dem Durchbruch 11 eine so große Länge zu geben, daß er über das freie
Ende der in Rücklage befindlichen Zungen 4 hinausragt.
Fig. 4 zeigt eine Zungennadel mit einem Schaft 21, einem Schaftrücken 21a, einem
Haken 22, einem Längsschlitz 23, einer Zunge 24, einer Achse 25 dafür und einem im
oberen Bereich des Schafts 21 ausgebildeten Schlitzabschnitt 26, der in bekannter Weise
(DE 27 14 607 C3) als Verlängerung des üblichen Längsschlitzes 23 ausgebildet und in
Längsrichtung der Nadel bei in voller Rücklage befindlicher Zunge 24 über deren freies
Ende hinaus erstreckt ist. Auch bei dieser Zungennadel ist ein Durchbruch 27 vorgesehen,
der sich hier vom Schlitzabschnitt 26 bis zum Schaftrücken 21a erstreckt und wie der
Durchbruch 11 in einem Bereich unterhalb der Auflageflächen für die in Rücklage
befindliche Zunge 24 angeordnet ist. Die Breite des Durchbruchs 27 entspricht im
Ausführungsbeispiel der Breite des Schlitzabschnitts 26, könnte aber auch breiter oder
schmaler als dieser sein. Die Länge des Durchbruchs 27 ist analog zu der des Durch
bruchs 11, d. h. auch der Durchbruch 27 kann auf der vom Haken 22 abgewandten Seite
wahlweise bis zu einer Stelle erstreckt werden, die bei in Rücklage befindlicher Zunge 24
vor oder hinter dem freien Zungenende liegt oder dessen Lage im wesentlichen entspricht.
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 4 weist der Schaft 1 bzw. 21 keinen besonde
ren Austrittsspalt für Flusen auf, da diese Funktion zumindest teilweise vom Durch
bruch 11 bzw. 27 übernommen werden kann. Sollte dies für nicht ausreichend gehalten
werden, ist als weitere Variante die Ausführungsform nach Fig. 5 vorgesehen, die jeweils
mit um die Zahl 10 erhöhten Bezugszeichen versehen ist und der Ausführungsform nach
Fig. 4 bis auf den Unterschied entspricht, daß ein Schaft 31 im Bereich einer Zungen
achse 35 zusätzlich mit einem bis zum Rücken 31a durchgehenden Austrittsspalt 38 für
Flusen od. dgl. versehen ist. Um eine zu starke Schwächung des Schafts 31 durch den
Schlitzabschnitt 36, den Durchbruch 37 und den Austrittsspalt 38 zu vermeiden, kann
zwischen dem Durchbruch 37 und dem Austrittsspalt 38 eine Brücke 39 vorgesehen sein.
Diese stellt ein mehr oder weniger langes Schaftteil dar, in dessen Bereich die Schaftwan
gen und der Nadelrücken einen zusammenhängenden, U-förmigen Materialabschnitt bilden
und dadurch eine Stabilisierung des Schafts 31 im Bereich der Achse 25 herbeiführen. Je
nach Ausführungsform könnte die Brücke 39 aber auch fehlen und der Austrittsspalt 38
durch eine Verlängerung des Durchbruchs 37 in Richtung eines Nadelhakens 32 gebildet
sein. Alternativ wäre es auch möglich, in an sich bekannter Weise mehrere, entsprechend
kürzere Austrittsspalte 38 und Brücken 39 vorzusehen.
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 5 besitzen die Durchbrüche 11, 27 und 37 im
wesentlichen senkrecht zu den Schaftrücken 1a, 21a und 31a verlaufende vordere bzw.
hintere Begrenzungsflächen, wie sie z. B. bei ihrer Herstellung mittels Laserstrahlen
entstehen. Daneben ist es möglich, einen Schaft 41 bzw. 51 entsprechend Fig. 6 bzw. 7
mit einem durch Fräsen hergestellten Durchbruch 47 bzw. 57 zu versehen, der kreisförmig
gerundete vordere bzw. hintere Begrenzungsflächen 48 bzw. 58 besitzt. Dabei kann das
Fräswerkzeug, das z. B. den in Fig. 6 angedeuteten Radius R hat, entweder vom Schaft
rücken 41a her (Fig. 6) oder von oben her (Fig. 7) in den Nadelschaft 41, 51 eingeführt
werden. Bei entsprechend großen Radien des Fräswerkzeugs (Fig. 7) kann die Herstellung
des Durchbruchs 57 gleichzeitig dazu dienen, den Schaft 51 analog zu Fig. 2 mit einem
Längsschlitzabschnitt 56 zu versehen, der bei in Rücklage befindlicher Zunge 54 auf der
vom Nadelhaken 52 abgewandten Seite über das freie Zungenende hinaus erstreckt ist.
Dabei versteht sich, daß bei passender Wahl der in Längsrichtung des Nadelschafts 41, 51
gemessenen Länge des Durchbruchs 47, 57 analog zu Fig. 5 ein zusätzlicher Austrittsspalt
für Flusen vorgesehen werden kann, der wahlweise aus einer Verlängerung des Durch
bruchs in Richtung Nadelhaken oder aus einem separaten, durch eine Brücke von diesem
getrennten Spalt besteht.
Der erfindungsgemäße Durchbruch 11, 27, 37, 47, 57 gewährleistet aufgrund der voll
ständigen Trennung der beiden ihn begrenzenden Schaftwangen eine hohe Elastizität
derselben und damit eine weit bessere Dämpfung als in allen bekannten Fällen, bei denen
diese Trennung durch eine feste, wenn auch unter Umständen nur sehr kleine Verbindung
der Schaftwangen im Bereich der Verlängerung des üblichen Längsschlitzes verhindert
wird. Insbesondere ermöglichen die flexibleren Schaftwangen eine größere Aufweitung
nach außen bzw. innen, wobei mehr Energie aufgenommen und in Biegearbeit umgewan
delt wird. Auch der Reibungsverlust zwischen den Nadelzungen und Schaftwangen wird
größer. Daher kann insgesamt mehr Stoßenergie in Wärme verwandelt werden.
Der Durchbruch kann eine von der Breite des Längsschlitzes 3, 23, 33, 43, 53 unabhängige
Breite haben und wahlweise gleichzeitig als Flusenaustrittsspalt wirken. Außerdem sind die
Länge und die Breite des Durchbruchs unabhängig von der im Einzelfall vorhandenen
Nadeldicke bzw. der jeweiligen Lage der Auflageflächen für die Zungenrücken frei
wählbar. Eine Schwächung des Nadelschafts kann dabei weitgehend vermieden werden, da
die vollständige Trennung der beiden Schaftwangen unterhalb der Auflageflächen bis zum
Schaftrücken für die gewünschte Elastizität der Schaftwangen weit wichtiger als eine
ausreichend große Verlängerung des üblichen Längsschlitzes in Nadellängsrichtung zu sein
scheint.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die in
vielfacher Weise abgewandelt werden können. Dies gilt insbesondere für die im Einzelfall
gewählte Form des erfindungsgemäßen Durchbruchs, der z. B. auch keil- oder trichterför
mig ausgebildet werden könnte.
Der in Fig. 3 angedeutete Keilwinkel W ist in der Regel positiv und liegt dann zwischen 0°
und 90°, so daß sich eine Verformung der Schaftwangen 9, 10 nach außen hin ergibt. Bei
entsprechender Gestaltung des Rückens 6 bzw. Löffels der Zunge könnte der Keilwinkel W
aber auch negativ sein, in welchem Fall sich die Schaftwangen 9, 10 beim Aufprall der
Zunge nach innen zu verformen würden.
Im übrigen versteht sich, daß die Merkmale der erfindungsgemäßen Zungennadeln auch in
anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (5)
1. Zungennadel für Maschinen zur Herstellung von Maschenware mit einem Schaft
(1, 21, 31, 41, 51), der eine Längsrichtung, einen Rücken (1a, 21a, 31a, 41a, 51a) und einen
Längsschlitz (Zungenschlitz) (3, 23, 33, 43, 53) enthält, der von zwei elastisch verformbaren,
Oberkanten mit Auflageflächen (7, 8) aufweisenden Schaftwangen (9, 10) begrenzt ist, mit
einer zwischen den Schaftwangen schwenkbar gelagerten Zunge (4, 24, 34, 44, 54), die einen
Rücken (Zungenlöffel) mit an die Auflageflächen (7, 8) angepaßten, in ihrem geöffneten
Zustand zur Wechselwirkung mit diesen bestimmten Flanken besitzt, und mit einem
unterhalb der Auflageflächen (7, 8) angeordneten Mittel zur Erhöhung der Verformbarkeit
der Schaftwangen, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel aus einem die beiden Schaft
wangen (9, 10) vollständig trennenden, von den Auflageflächen (7, 8) bis zum Schaftrücken
(1a, 21a, 31a, 41a, 51a) durchgehenden Durchbruch (11, 27, 37, 47, 57) besteht.
2. Zungennadel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchbruch (11, 27, 37,
47, 57) beidseits einer senkrecht zum Rücken (1a, 21a, 31a, 41a, 51a) gedachten Mittellinie
der Auflageflächen (7, 8) eine in Längsrichtung gemessene Länge (A, B) von insgesamt
wenigstens 0,4 mm aufweist.
3. Zungennadel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (C) des
Durchbruchs (11, 27, 37, 47, 57) der Breite des Längsschlitzes (3, 23, 33, 43, 53) entspricht.
4. Zungennadel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Längsschlitz (33) unterhalb einer Achse (35) der Zunge (34) mit wenigstens einem bis zum
Rücken (31a) durchgehenden Austrittsspalt (38) für Flusen versehen ist.
5. Zungennadel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Austrittsspalt (38) von
dem unterhalb der Auflageflächen (7, 8) vorgesehenen Durchbruch (37) durch wenigstens
eine Brücke (39) beabstandet ist.
Priority Applications (1)
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DE19934324232 DE4324232C2 (de) | 1993-07-20 | 1993-07-20 | Zungennadel für Maschinen zur Herstellung von Maschenware |
Applications Claiming Priority (1)
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