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DE4342116A1 - Etikettenanbringeinrichtung - Google Patents

Etikettenanbringeinrichtung

Info

Publication number
DE4342116A1
DE4342116A1 DE4342116A DE4342116A DE4342116A1 DE 4342116 A1 DE4342116 A1 DE 4342116A1 DE 4342116 A DE4342116 A DE 4342116A DE 4342116 A DE4342116 A DE 4342116A DE 4342116 A1 DE4342116 A1 DE 4342116A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
lever
tooth
feed
head part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4342116A
Other languages
English (en)
Inventor
Mikio Kubota
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Toska Co Ltd
Original Assignee
Toska Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=12790183&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE4342116(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Toska Co Ltd filed Critical Toska Co Ltd
Publication of DE4342116A1 publication Critical patent/DE4342116A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C7/00Affixing tags
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C7/00Affixing tags
    • B65C7/003Affixing tags using paddle-shaped plastic pins
    • B65C7/005Portable tools

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)

Description

Hintergrund der Erfindung
Diese Erfindung bezieht sich auf eine Verbesserung einer Etikettenanbringeinrichtung zum Gebrauch in der Anbringung von Etiketten an Handelsgegenständen, wie z. B. Kleidungsstücken.
Um ein Etikett an einem feinen Handelsgegenstand, wie z. B. teuren Kleidungsstücken, anzubringen, wird eine Anbringmethode eines Etiketts an einem Gegenstand mit einem Faden verwendet, und Etikettenbefestigungseinrichtungen aus einem synthetischen Harz, d. h. Etikettenhalter, die aus einem solchen Material bestehen, werden im allgemeinen zum Zweck des Anbringens von Etiketten an einer großen Anzahl von Gegenständen in wirksamer Weise verwendet.
Dieser Etikettenhalter wird durch Formen eines synthetischen Harzes, wie z. B. Nylon und Polypropylen, dessen Festigkeit durch Dehnen anwächst, in einen ganzheitlichen Etiketten­ halterkörper erhalten, in welchem ein flaches Kopfteil, ein Fadenteil, welches sich von einem mittleren Teil des Kopfteiles unter rechten Winkeln dazu erstreckt, und ein Seitenstabteil, der an einem Ende des Fadenteiles so angebracht ist, daß er sich unter rechten Winkeln zu dem Fadenteil hin erstreckt, im wesentlichen in der Form des Buchstabens "H" angeordnet sind. Ein solcher Etikettenhalter ist als ein Teil einer ganzheitlichen Etikettenhaltereinheit geformt, welche aus 30 bis 100 Etikettenhaltern besteht, die in einer kammähnlichen Anordnung in einen Verbindungsstab zum Zweck des üblichen Formens der Etikettenhalter und deren Füllen in eine Etikettenanbringeinrichtung eingesetzt sind.
Solche Etikettenhalter, die im allgemeinen in einer Etikettenhaltereinheit benutzt werden und Kopfteile von beispielsweise ungefähr 1 mm Dicke haben, werden in regelmäßigen Abständen von 2 mm in einem Verbindungsstab eingesetzt. In dieser Etiketteneinheit, in welcher Etikettenhalter in den genannten Abständen angeordnet sind, ist ein Raum von ungefähr 1 mm Breite zwischen angrenzenden Etikettenhaltern gebildet. Daher geraten die Etikettenhalter in verschiedenen Etikettenhaltereinheiten eine unter die andere, um sich so zu verfangen, wenn eine Vielzahl von Etikettenhaltereinheiten zusammengelegt wird, z. B., wenn eine Vielzahl von Etikettenhalter­ einheiten in einen Kasten eingesetzt wird oder wenn eine Vielzahl von Etikettenhaltereinheiten aus einem Kasten genommen und praktisch benutzt wird, wobei die verbleibenden unbenutzten Etikettenhaltereinheiten danach in den Originalkasten eingesetzt werden.
Sogenannte verbundene Halter, in denen die Kopfteile der Etikettenhalter durch Verbindungs­ stücke miteinander verbunden sind, die abgeschnitten werden können, wenn die Etikettenhalter praktisch benutzt sind, wurden auch als Etikettenhalter vorgeschlagen, um ein solches Verfangen zu vermeiden. In einer Etikettenhaltereinheit mit so geformten Etikettenhaltern werden seitliche Stabteile und Kopfteile durch Verbindungsstäbe direkt miteinander verbunden, so daß diese Etikettenhaltereinheit als ein einziger Block behandelt werden kann. Entsprechend gelangen die Kopfteile der Etikettenhalter in einer Etikettenhaltereinheit nicht in die Räume, unter die der Etikettenhalter in einer anderen Einheit, wenn die Etikettenhaltereinheiten zusammengestellt werden, d. h. diese Etikettenhalter werden üblicherweise benutzt, ohne daß ihr Verfangen verursacht wird.
Eine Etikettenhaltereinheit mit Etikettenhaltern, die mit regelmäßigen Intervallen bzw. Abständen von 2 mm, wie oben erwähnt, gebildet sind, ist beträchtlich lang. Daher wird, wenn die Etikettenhaltereinheit in eine Etikettenanbringeinrichtung eingefüllt wird, sie in einem leicht schüttelbaren Zustand in einem vorderen Oberteil der Maschine gehalten. Folglich tauchen verschiedene Probleme auf, z. B. behindert eine Etikettenhaltereinheit eine Tätigkeit des Etikettenanbringens, und die Verbindungsstäbe, die von der unteren Seite des Vorderteiles einer Etikettenanbringeinrichtung hervorspringen, ergreifen einen Handelsgegenstand.
Um diese Probleme zu lösen, hat die Anmelderin dieser Erfindung die Etikettenhalter mit sogenanntem engen Raum bzw. dichten Abstand entwickelt und verkauft, deren Abstand auf so klein wie ungefähr 1 mm festgesetzt ist. Diese Etikettenhalter mit dichtem Abstand sind viel kompakter gebildet als Etikettenhalter mit 2 mm Zwischenraum bzw. Abstand, und dies erlaubt eine Verringerung der Materialkosten und eine Verkleinerung des Verpackungsmaterials. Solche Etikettenhalter können in großen Mengen in demselben Kasten gelagert, leicht transportiert und ausgezeichnet gehandhabt werden.
Verschiedene Typen von Etikettenanbringeinrichtungen, auf die solche Etikettenhalter angewendet werden können, wurden vorgeschlagen, ein Beispiel hiervon ist in der japanischen Patentveröffentlichung Nr. 61-35051 offenbart. Diese Etikettenanbringeinrichtung wurde zum Zweck des Treibens von insbesondere Etikettenhaltern mit dichtem Zwischenraum in Gegenstände entwickelt, und sie wurden benutzt, wobei sie sich praktisch der vorteilhaften Aufnahme der Benutzer erfreuten, da eine Maschine so ausgezeichnete Funktionen hat, wie sie in einer früheren Etikettenanbringeinrichtung nicht vorgesehen sind. Diese Etikettenanbringeinrichtung hatte jedoch so feine Etikettenhaltereinheiten zu befördern, wie sie vorher nicht verfügbar waren, so daß Zufuhrmittel für eine Etikettenhaltereinheit eine große Anzahl von Präzisionsteilen benutzen muß. Wegen dieses nachteiligen Punktes wachsen die Kosten der Herstellung der Etiketten­ anbringeinrichtung.
Konkret gesprochen bilden diese Zufuhrmittel einer Etikettenhaltereinheit eine Präzisionsmaschine, die verschiedene Arten von Präzisionsteilen erfordert, wie eine Gleitstange, die durch einen Zwischenhebel angetrieben wird, eine Stützplatte, die drehbar durch die Gleitstange bewegt wird, ein sperrendes, Klauen tragendes Zufuhrteil, das auf der Stützplatte angeordnet ist, eine Feststellvorrichtung, um die Etikettenhaltereinheiten anzuhalten, so daß die Etikettenhalter­ einheiten nicht gemeinsam mit einer Bewegung der Sperrklaue nach oben bewegt werden, wenn die Sperrklaue so nach oben bewegt wird, daß sie mit dem Seitenstab eines oberen Etiketten­ halters in der Etikettenhaltereinheit in Eingriff kommt und eine Feder die Feststellvorrichtung in die Vorwärtsrichtung zwingt.
Die Herstellungskosten für diese Etikettenanbringeinrichtung, die mit Zufuhrmitteln für eine Etikettenhaltereinheit ausgestattet sind, in der eine große Anzahl von Teilen so kombiniert ist, werden natürlich hoch. Zusätzlich muß der Handhabung der Etikettenanbringeinrichtung äußerste Aufmerksamkeit geschenkt werden, da sie eine Präzisionsvorrichtung ist. Obendrein wird eine Menge an Teilen während des Benutzens der Etikettenanbringeinrichtung abgenutzt, und es kommen Fehler in den Bewegungen der Teile vor, wobei der Bewegung jedes Teiles Glattheit fehlt, wodurch verursacht wird, daß ein Etikettenhalter in einigen Fällen irrtümlicherweise eingetrieben wird.
Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, eine Etikettenanbringeinrichtung zu schaffen, die fähig ist, die bei der oben beschriebenen üblichen Etikettenanbringeinrichtung angetroffenen Nachteile auszuschließen, d. h. eine Etikettierungspistole mit einer großen Haltbarkeit und frei von Fehlern beim Eintreiben von Etikettenhaltern dank der Benutzung eines sehr einfachen Zufuhrmittels.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Etikettenanbringeinrichtung nach der vorliegenden Erfindung, die im Hinblick auf die Lösung dieser Aufgabe entwickelt wurde, ist so aufgebaut, daß ein bewegliches Teil 9, das an seiner Vorderseite einen Kolben 11 hat, durch einen Zwischenhebel 5 vorwärts getrieben wird, der geeignet ist, durch einen Hebel 3 gedreht zu werden, der drehbar so unterstützt ist, daß der Hebel 3 vorwärts aus einem Griff 2 hervorspringt und in diesen Griff 2 zurückspringt, der sich abwärts von einem Etikettenanbringeinrichtungskörper 1 erstreckt, um einen Seitenstab eines Etikettenhalters durch den Kolben 11 in eine Hohlnadel 12 zu treiben, die in einem vorderen Teil des Etikettenanbringkörpers 1 vorgesehen ist, wobei in der Etikettenanbringeinrichtung ein Zufuhrteil 18, von welchem ein Zahn 18f hervorspringt, der mit einem Verbindungsteil eines Etikettenhalters eingriffähig ist, vorspringt, und ein Anhalteteil 19, von welchem ein Zahn 19c hervorspringt, der parallel zu dem Zahn 18f mit dem Verbindungsteil in Eingriff kommen kann, parallel zueinander angeordnet sind, wobei das Zufuhrteil 18 einen Kopfteil 18a und einen Hebelteil 18b hat, der sich von dem Kopfteil 18a erstreckt, wobei das Zufuhrteil 18 entsprechend den Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen des beweglichen Teiles 9 geschwenkt wird, um den Etikettenhalter in eine vorbestimmte Lage zu bringen.
Konkreter sind das Zuführteil 18, von welchem der Zahn 18f mit einem Verbindungsteil eines Etikettenhalters, der in Eingriff bringbar ist, hervorspringt, und das Anhalteteil 19, von welchem der Zahn 19c, der parallel zu dem Zahn 18f mit dem Verbindungsteil in Eingriff bringbar ist, parallel zueinander in einer Führungsausnehmung 14 vorgesehen, die in einem vorderen Teil des Etikettenanbringerkörpers 1 gebildet ist, und der Hebelteil 18b des Zuführteiles 18 erstreckt sich von dem Kopfteil 18a, ein Wellenteil 18d, über weiches der Kopfteil 18a drehbar an dem Etikettenanbringerkörper 1 unterstützt ist, und ein Aufnahmeteil 18j, welches in einer Position weg von dem Wellenteil 18d gebildet ist, sind vorgesehen, wobei das Anhalteteil 19 schwenkbar auf dem Etikettenanbringerkörper 1 über einen Vorsprung 19b gestützt ist, wobei das bewegliche Teil 9 vorwärtsbewegt wird, um den Aufnahmeteil 18j zu pressen, so daß der Zahn 18f gehoben wird, um mit einem oberen Verbindungsteil in Eingriff zu kommen, wobei das bewegliche Teil zurückbewegt wird, um den Hebelteil 18b so zu heben, daß die Etikettenhaltereinheit, die mit dem Zahn 18f in Verbindung steht, um einen Abstand gesenkt wird, der der Breite eines Verbindungs­ teiles entspricht.
Der Hebel 3 wird fest gegriffen, um das bewegliche Teil 9 oder den Zwischenhebel 5 vorwärts­ zubewegen und den Kopfteil 18a des Zuführteiles 18 nach oben zu drehen, und der Hebel 3 wird von der greifenden Kraft gelöst, um das bewegliche Teil zurückzubewegen und um zu veranlassen, daß der Hebelteil 18b gehoben wird und daß der Kopfteil 18a gesenkt wird. Während dieser Zeit wird ein Etikettenhalter zugeführt, sobald der Zahn 18f, der von dem Kopfteil 18a hervorspringt, mit dem Verbindungsteil des Etikettenhalters in Eingriff ist.
Da ein Etikettenhalter durch das Drehen des Zuführteiles 18 entsprechend der Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen des beweglichen Teiles 9 oder des Zwischenhebels 5 zugeführt wird, ist das Zuführmittel bemerkenswert vereinfacht.
Weitere Vorteile, Merkmale und Ausführungsbeispiele der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines Hauptteiles einer Ausführungsform der Etikettenanbringeinrich­ tung nach der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Hauptteiles der Ausführungsform von Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in Fig. 2;
Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Ausführungsform in Betrieb, die Fig. 1 entspricht;
Fig. 5 ist eine vergrößerte Ansicht einer Ausführungsform in Betrieb, die Fig. 4 entspricht;
Fig. 6 ist eine vergrößerte Ansicht eines Hauptteiles der Etikettenanbringeinrichtung, wobei eine Etikettenhaltereinheit in eine freie Lage gesetzt ist;
Fig. 7 ist eine perspektivische Ansicht eines Kopfteiles eines Zuführteiles;
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht eines gezahnten Teiles, das an einem Vorderendteil des Zuführteiles vorgesehen ist;
Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht eines die Etikettenhaltereinheit lösenden Hakens;
Fig. 10 ist eine Seitenansicht, die die Innenstruktur der Etikettenanbringeinrichtung nach einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt; und
Fig. 11 ist eine Ansicht zum Zeigen des Betriebes der Etikettenanbringeinrichtung der Fig. 10.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun in Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
Bezieht man sich auf die Fig. 1 und 2, die eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen, so ist ein Etikettenanbringerkörper 1 in der Form einer Pistole ausgebildet, und ein Hebel 3 ist schwenkbar an dem Vorderteil eines Griffes 2 über eine Welle 4 gestützt und durch eine Feder 30 gezwungen vorwärtszuspringen. Ein Zwischenhebel 5 ist drehbar über eine Welle 6 auf dem Teil des Griffes gestützt, welcher hinter dem Hebel 3 liegt, und ein an dem Hebel 3 vorgesehener abgestufter Stift 8 ist mit einer verlängerten Bohrung 7 in Eingriff, die an einem unteren Teil des Zwischenhebels 5 ausgebildet ist, um den Zwischenhebel mit dem Hebel 3 wirksam zu verbinden.
Ein bewegliches Teil 9, welches in einer Führungsnut 10 eingepaßt ist, die in der inneren Oberfläche des Etikettenanbringerkörpers 1 gebildet ist, ist mit einem Kopfteil 5a des Zwischenhe­ bels 5 in Eingriff, und ein Kolben 11 (Stab), der aus einem Metallstab besteht, ist vorne an dem beweglichen Teil 9 vorgesehen und geeignet, sich in das Innere einer Hohlnadel 12 vorwärts­ zubewegen, die an dem vorderen Ende der Etikettenanbringeinrichtung 1 vorgesehen ist. Eine Führungsnut 14 (im Querschnitt eine T-förmige Nut zum Führen einer Verbindungsstange, eines Verbindungsteiles, eines Seitenstangenteiles und eines Fußteiles eines Fadenabschnittes einer Etikettenhaltereinheit), in welche eine Etikettenhaltereinheit vertikal geladen wird, ist in einem Vorderteilabschnitt des Etikettenanbringerkörpers 1 vorgesehen. Eine Schneidklinge 15 ist herausnehmbar auf dem Teil des Etikettenanbringerkörpers vorgesehen, welcher auf der entgegengesetzten Seite der Führungsausnehmung und weg von dem Gebiet liegt, durch welches der Kolben 11 hindurchgeht.
Diese Schneidklinge 15 ist zum Zweck des Schneidens eines Verbindungsteiles vorgesehen, der sich zwischen einem Verbindungsstab und einem Seitenstabteil eines Etikettenhalters erstreckt, wenn ein Etikettenhalter durch den Kolben 11 gestoßen und in die Hohlnadel 12 gezwungen wird, und sie wird in einer üblichen Etikettenanbringeinrichtung benutzt.
Jetzt wird ein Zufuhrmittel für einen Etikettenhalter beschrieben, welches in einer Etiketten­ anbringeinrichtung nach der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
Wie auch in Fig. 2 gezeigt, besteht das Zuführmittel aus einem Zuführteil 18, das aus einem Hauptteil, der aus synthetischem Harz gebildet ist, und aus einem gezahnten Teil zusammen­ gesetzt ist, das aus einer Metallplatte besteht, und einem Anhalteteil 19, das aus synthetischem Harz geformt ist. Ferner können diese Teile aus Materialien gebildet sein, die für ihre Funktionen passen und die nach den in Betracht gezogenen Materialkosten ausgewählt sind.
Das Zuführteil 18 besteht aus einem Kopfteil 18a und einem dünnen Hebelteil 18b, der sich von dem Kopfteil 18a in rückwärtiger Richtung in der Form eines Brillenbügels erstreckt, und es ist mit einer Bohrung 18c versehen, die in Vorwärtsrichtung des Kopfteiles 18a geöffnet ist, wie in Fig. 3 gezeigt (Querschnittsansicht entlang der Linie A-A in Fig. 2) und aus einem Wellenteil 18d, das von einer Seitenoberfläche des Kopfteiles 18a hervorsteht und in ein Lager 1a paßt, das in dem Etikettenanbringerkörper 1 vorgesehen ist.
Wie in Fig. 1 gezeigt, sind Anhaltevorrichtungen 1d, 1e an dem Etikettenanbringerkörper 1 vorgesehen, und die Anhaltevorrichtungen 1d, 1e sind dazu geeignet, eine Abwärtsbewegung des Hebelteiles 18b bzw. eine Abwärtsbewegung des Kopfteiles 18a anzuhalten und das Zuführtell 18 so zu beschränken, daß das Zuführteil 18 schwingende Bewegungen in vertikaler Richtung in der Zeichnung zwischen diesen Anhaltevorrichtungen 1d, 1e macht.
Ein gezahntes Glied 18e mit einem Zahn 18f an seinem vorderen Ende ist so vorgesehen, daß es sich entlang der Seitenoberflächen des Kopfteiles 18a erstreckt und nach vorne vorspringt, und eine gewickelte Feder 18g ist in einem zusammengepreßten Zustand zwischen der inneren Oberfläche des gezahnten Teiles 18e und der rückwärtigen Oberfläche der Bohrung 18c vorgesehen, wie in Fig. 3 gezeigt ist, um das gezahnte Glied 18e vorwärtszustoßen. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist ein Aufnahmeteil 18j an dem hinteren Teil des Kopfteiles 18a in einem Abstand r von dem Wellenteil 18d entfernt, vorgesehen, und ein Preßteil 9a, welches an dem vorderen Teil des beweglichen Teiles 9, wie in Fig. 1 gezeigt ist, vorgesehen ist, ist geeignet, mit diesem Aufnahmeteil in Eingriff zu kommen und den Kopfteil 18a vertikal rund um den Wellenteil 18d zu drehen.
Das gezahnte Teil 18e ist durch Formen einer Metallplatte zu einem Körper mit einem U-förmigen Querschnitt gebildet, wie in Fig. 8 gezeigt, um einen Zahn 18f zu haben, der von seinem Vorderteil hervorspringt, und einen Vorsprung 18h, der sich von seinem hinteren Teil erstreckt. Das gezahnte Teil 18e wird zwischen zwei Vorsprüngen 18k eingefügt, die an der oberen und unteren Oberfläche des Kopfteiles 18a vorgesehen sind, wie in den Fig. 2 und 7 gezeigt ist, und es ist mit einem hinteren Vorsprung 18m an den Platz gebracht, der mit den hinteren Endteilen der Vorsprünge 18k in Eingriff kommt, wobei hierdurch der Zahn 18f mit einem verbindenden Teil c eines Etikettenhalters in Eingriff kommt.
Das Anhalteteil 19 ist in einem ganzheitlichen Körper aus synthetischem Harz gebildet und hat an seinem oberen Teil einen sich dünn erstreckenden Federteil 19a. Ein Vorsprung 19b (Welle), der an einem Fußteil des Federabschnittes 19a vorgesehen ist, ist in einen Lagerteil (Aus­ nehmung) eingepaßt, der in dem Etikettenanbringerkörper 1 vorgesehen ist, um das Anhalteglied 19 drehbar zu stützen. Das Anhalteteil 19 hat an seinem vorderen unteren Teil einen Zahn 19c, wobei der Zahn 19c, wie in Fig. 3 gezeigt, hervorspringt. Wenn ein Etikettenhalter t, nicht wie in Fig. 2 gezeigt ist, zugeführt wird, d. h. wenn der Hebel 3 nicht fest gegriffen wird, sind der Zahn 18f, der an dem vorderen Ende des gezahnten Teiles 18e vorgesehen ist, und dieser Zahn 19c in einer direkt angrenzenden Lage und zwischen Verbindungsteilen c1 und c2 eingepaßt, wodurch der Verbindungsstab L und der Seitenstab b eines Etikettenhalters t miteinander verbunden werden. Obwohl nur die Positionen der Verbindungsteile eines Etikettenhalters in Fig. 2 gezeigt sind, ist die in dieser Ausführungsform benutzte Etikettenhaltereinheit mit einer üblichen Etikettenhaltereinheit identisch. Es braucht nicht gesagt zu werden, daß diese Verbindungsteile in einem Verbindungsstab eingefügt sind, der an der Rückseite der Oberfläche der Zeichnung angeordnet ist, und daß ein Seitenstabteil an seiner Vorderseite vorgesehen ist.
Wie in Fig. 3 gezeigt wird, ist das Anhalteteil 19 an seiner Seitenoberfläche mit einem Vorsprung 19d versehen, der mit einer Ausnehmung 20a in einem Haken 20 in Eingriff gebracht ist, um von der seitlichen Oberfläche des Etikettenanbringerkörpers 1 betätigt werden zu können. Dieser Haken 20 besteht aus einem schmalen Seitenteil 20b und einem breiten vertikalen Teil 20c, wie in den Fig. 2 und 9 gezeigt ist, und es ist in einem Führungsteil 1c eingepaßt, welches in dem Etikettenanbringerkörper 1 vorgesehen ist. Ein Vorsprung, der an der Seitenoberfläche des Hakens 20 vorgesehen ist, erstreckt sich durch eine Bohrung 1b, so daß der Haken 20 in einem Spiel H zurückbewegt werden kann.
Wenn der Haken 20 bzw. die Nase 20 um eine Entfernung zurückbewegt wird, die dem Spiel H entspricht, kommen der Vorsprung 18h, der an dem rückwärtigen Teil und ganzheitlich mit dem gezahnten Glied 18e gebildet ist, und der Vorsprung 19d, der in der Ausnehmung 20a des Anhaltegliedes 19 gehalten wird, gleichzeitig in Eingriff, und der Zahn 19c, der an dem vorderen Ende des Anhalteteiles 19 vorgesehen ist, und der Zahn 18f, der an dem vorderen Ende des gezahnten Teiles 18e vorgesehen ist, werden zusammen nach hinten bewegt, um von einem Verbindungsteil c eines Etikettenhalters gelöst zu werden, wobei der Etikettenhalter so von dem Etikettenanbringerkörper 1 freigesetzt und fähig ist, von der oberen Seite der Führungsaus­ nehmung 14 zurückgezogen zu werden.
Jetzt wird eine Eintreibetätigkeit eines Etikettenhalters in einen Handelsgegenstand beschrieben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Zustand, unter welchem ein Etikettenhalter t noch in einen Gegenstand eingetrieben werden soll, oder den Zustand, in welchem das Eintreiben eines Etikettenhalters in einen Gegenstand beendet wurde. In diesem Zustand wird eine bekannte Etikettenhalteranordnung T in die Führungsausnehmung 14 gefüllt. Ferner werden in Fig. 2 ein Teil der Etikettenhalteranordnung T und ein Teil ihrer Verbindungsteile c alleine gezeigt.
Der Zahn 18f, der an dem vorderen Ende des gezahnten Teiles 18e gebildet ist, wird zwischen den Verbindungsteil c1 des vorderen (untersten) Etikettenhalters und den c2 des Etikettenhalters eingepaßt, um nachfolgend in den Gegenstand eingetrieben zu werden. Wie in Fig. 3 gezeigt wird, ist der Zahn 19c des Anhalteteiles 19, welches an dem Zahn 18f laminiert ist, auch in derselben Weise zwischen den zwei verbindenden Teilen c1, c2 eingepaßt.
Wie in der Fig. 2 gezeigt ist, ist ein Seitenstabteil b auf der Vorderseite eines Verbindungsteiles c in Bezug auf die Oberfläche der Zeichnung und ein Verbindungsstab L auf seiner Rückseite vorgesehen, wobei der vordere halbe Teil des Seitenstabteiles in die Hohlnadel 12 eingeführt ist. In dieser Lage steht der Kolben 11 in Bereitschaft hinter der Hohlnadel 12, wie in Fig. 1 gezeigt ist.
Die Fig. 4 und 5 zeigen den Zustand, in welchem das Eintreiben eines Etikettenhalters t in einen Gegenstand beendet wurde. Wenn der Hebel 3 gegen die Federkraft einer Feder 30 ausgelöst wird, damit einer seiner Teile in das Innere des Griffes 2 eintritt, wird der Zwischenhebel 5 aufgrund der Bewegung des Hebels 3 nach vorne geneigt, und das bewegliche Teil 9, das mit seinem Kopfteil 5a in Eingriff steht, bewegt sich nach vorne, um den Kolben 11, der von dem Frontteil des beweglichen Teiles 9 hervorsteht, zu veranlassen, sich in die Hohlnadel 12 zu bewegen, so daß der Seitenstabteil eines Etikettenhalters, der an dem Eingang der Hohlnadel 12 bereitsteht, in ihr Inneres gezwungen wird, um von ihrem vorderen Ende hervorzuspringen.
In dieser Lage wird die Hohlnadel 12 durch das Loch eines Etikettes, das an einem Gegenstand angebracht ist, eingeführt, und der Verbindungsteil c eines vorderen Etikettenhalters t wird von der Etikettenhaltereinheit entsprechend der Greiftätigkeit des Hebels 3 abgeschnitten, wobei der Seitenstabteil, der durch die Hohlnadel 12 gepreßt wird, durch den Kolben 11 eingetrieben wird, um von der rückwärtigen Seite des Gegenstandes hervorzuspringen, wodurch das Etikett an dem Gegenstand angebracht wird. Während dieser Zeit wird der Fadenteil, der mit dem seitlichen Stabteil verbunden ist, nach vorne gezogen, wobei er von einem Schlitz vorspringt, der sich in einer Seitenwand der Hohlnadel 12 erstreckt.
Das bewegliche Teil 9 wird in der oben erwähnten Weise nach vorn bewegt und der Aufnahmeteil 18j des Zuführteiles 18 wird durch das Preßteil 9a, welches an dem vorderen Ende des beweglichen Teiles 9 vorgesehen ist, gedrückt. Folglich wird der Kopfteil 18a, der drehbar auf dem Wellenteil 18d gestützt ist, aufgrund des Drehmomentes M nach oben geneigt, wie in Fig. 5 gezeigt ist, und der Zahn 18f, der von dem vorderen Ende des Kopfteiles 18a hervorspringt, wird nach oben in eine Position über den dritten Verbindungsteil c3 bewegt, sobald er die Führungs­ ausnehmung 14 verläßt. Während dieser Zeit kommt der Hebelteil 18b mit der Anhaltevorrichtung 1d in Eingriff, wie in Fig. 4 gezeigt ist, um in Bezug auf seine Abwärtsbewegung begrenzt zu werden. Das Zuführteil 18 wird so unterstützt, daß es leicht um den Wellenteil 18d wie ein Drehpunkt gedreht wird.
In der Zwischenzeit verbleibt der Zahn 19c, der an dem vorderen Ende des Anhalteteiles 19 gebildet ist, eingepaßt zwischen dem ersten und zweiten Verbindungsteil c1, c2, wie in Fig. 5 gezeigt ist, um die Etikettenhaltereinheit so zu halten, daß die Etikettenhaltereinheit nicht mit dem Zahn 18f bewegt wird, der von dem vorderen Ende des gezahnten Teiles 18e hervorspringt, wenn der Zahn 18f nach oben bewegt wird.
Wie in den Fig. 4 und 5 gezeigt wird, wird, wenn ein Etikettenhalter t in einen Gegenstand eingetrieben wurde, der vordere Teil des Kopfteiles 18a des Zuführteiles 18 um den Wellenteil 18d als Drehpunkt nach oben gedreht, aber der Hebelteil 18b kommt mit der Anhaltevorrichtung 1d in Eingriff und ist nicht mehr geneigt als erforderlich.
Wenn dann der Hebel 3 von der Greifkraft gelöst wird, stellt er wieder den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Zustand her, der der Federkraft eigen ist. Während dieser Zeit kommt das bewegliche Teil 9 mit dem rückwärtigen Endteil des Hebelteiles 18b in Kontakt, um diesen zu heben, so daß der Kopfteil 18a den Zahn 18f nach unten bewegt, während derselbe in die Führungsausnehmung 14 hervorspringt, weil der Kopfteil 18a nach links um den Wellenteil 18d als Drehpunkt herumgedreht wird, wobei der Zahn 18f nach unten bewegt wird, sobald er mit dem dritten Verbindungsteil c3 in Eingriff steht (der zweite Verbindungsteil c2 wird in dem Fall benutzt, wo eine Etikettenhalteranordnung Etikettenhalter eines üblichen Abstandes hat).
Oben drückt der Zahn 18f, indem er den Verbindungsteil c3 abwärts drückt, zwei Verbindungsteile c2 und c3 abwärts, und während der Kopfteil 18a ohne Drehung bewegt und in Kontakt gegen eine Anhaltevorrichtung 1e angehalten wird, wird der Hebelteil 18b dadurch, daß er aus synthetischem Harz hergestellt und biegbar ist, gebogen, und das bewegliche Teil 9 kann in seine vorher beschriebene Position zurückkehren, während es die Etikettenhaltereinheit oder Anordnung T innerhalb der Führungsnut 14 nach unten drückt.
Während dieser Zelt wird der Verbindungsteil c1, der mit dem Zahn 19c des Anhalteteils 19 in Eingriff steht, entsprechend der Abwärtsbewegung des Zahnes 18f nach unten gepreßt, damit der folgende Verbindungsteil c2 und der Zahn 19c miteinander in Eingriff kommen, wodurch ein einziger Etikettenhalter t in seine Schießposition eingeführt wird. Wie in Fig. 5 gezeigt, ist die Anhaltevorrichtung 1e auf dem Etikettenanbringerkörper 1 so vorgesehen, daß der untere Teil des Kopfteiles 18a gestützt ist und daß, wenn der Kopfteil 18a nach unten in seine vorbestimmte Lage bewegt wird, wie in Fig. 2 gezeigt wird, seine Bewegung durch diese Anhaltevorrichtung 1e begrenzt wird.
Wenn die Etikettenhalteranordnung T durch das Zuführteil 18 während des Betriebes nach vorne bewegt wird, wird das Anhalteteil 19 nach links rund um den Vorsprung 19b als Drehpunkt gedreht (Fig. 2), und der Zahn 19c führt nur einen Verbindungsteil c durch seine sperrklinkende Tätigkeit zu, während er mit diesem in Eingriff steht, durch die Federkraft des Federteiles 19a zu einem ersten Etikettenhalter t in die Eintreibungsstellung des Etikettenhalters oder Schießposition.
Die Etikettenhalter t, die fortlaufend von der Etikettenhaltereinheit T getrennt sind, welche in die Führungsnut 14 in dem Vorderteil des Etikettenanbringerkörpers 1 gefüllt wird, werden einer nach dem anderen durch Wiederholung der in den Fig. 1 und 4 gezeigten Tätigkeiten in die Gegenstände eingetrieben, d. h. durch Wiederholung des Bereitschaftszustandes bzw. des Eintreibezustandes des Etikettenhalters, wie in den Fig. 2 und 5 gezeigt wird. Diese Etikettenhalterfülltätigkeit wird durch Neigen des Kopfteiles 18a des Zuführteiles 18 nach oben durch das bewegliche Teil 9 und durch Pressen des Hebelteiles 18b durchgeführt, der sich während einer rücklaufenden Bewegung des beweglichen Teiles 9 rückwärts an dem rückwärtigen Teil des Zuführteiles 18 hin erstreckt, um die automatische Abwärtsneigung des Kopfteiles 18a zu bewirken.
Nun wird das Wegnehmen einer Etikettenhaltereinheit von der Etikettenanbringeinrichtung beschrieben, wobei einige der Etikettenhalter derselben in die Gegenstände eingetrieben worden sind.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 6 wird, wenn der Haken 20 in die Richtung eines Pfeiles B nach hinten bewegt wird, das gezahnte Teil 18e, welches mit diesem in Eingriff steht, nach hinten gegen die gewickelte Feder 18d bewegt, um ein Spiel L zwischen den Vorsprüngen 18k, 18m zu bilden. Das Anhalteteil 19 wird nach rückwärts rund um den Vorsprung 19b als Drehpunkt geneigt, um den Zahn 19c nach hinten zu bewegen. Wenn dieser Zustand erreicht wurde, werden die Zähne 18f, 19c von der Führungsnut 14 weggenommen und von dem Verbindungsteil c gelöst, und die Etikettenhaltereinheit T (Fig. 2) kann aufwärts entlang der Führungsnut 14 zurückgezo­ gen werden.
Wenn die Positionen der Anhaltevorrichtungen 1d, 1e zum Begrenzen der vertikalen Bewegungen des Zuführteiles 18 genau mit der Form des Hebelseiles 18b bestimmt sind, der durch das bewegliche Teil 9 betätigt wird, können genau bemessen verschiedene Etikettenhaltereinheiten T mit verschiedenen jeweiligen Abständen von Etikettenhaltern benutzt werden, und dies macht eine Etikettenanbringeinrichtung auf Etikettenhaltereinheiten T anwendbar, die Etikettenhalter mit unterschiedlich angeordneten, vorzusehenden Abständen besitzen.
Die Fig. 10 und 11 sind Seitenansichten, die strukturelle Einzelheiten innerhalb der Etikettenanbringeinrichtung nach einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und in größerer Einzelheit zeigen, während Fig. 10 einen Betriebszustand in Vorbereitung für das Schießen eines Etikettenhalters zeigt, zeigt Fig. 11 die Betriebsbedingung, unter welcher das Schießen eines Etikettenhalters ausgeführt ist.
Nun können die Fig. 10 und 11 als Vergleich in Bezug auf die zuvor betrachteten Fig. 1 und 4 verwendet werden, und man sieht, daß sich die Etikettenanbringeinrichtung der vorliegenden Ausführungsform mit der Etikettenanbringeinrichtung der ersten Ausführungsform in Bezug auf die strukturelle Eigenschaft vergleichen läßt, daß das bei 180 gezeigte Zuführteil einen Kopfteil 180a aufweist, ein Hebelteil 180b, einen Vorsprung 5a, der an der inneren oder rückwärtigen Seite des Zwischenhebels 5 vorgesehen ist und einen Vorsprung 1p, der vorgesehen ist, von dem Anbringkörper 1 hervorzuspringen. In der vorliegenden zweiten Ausführungsform jedoch hat der Hebelteil 180b einen Vorderarm F und einen rückwartigen Arm B, welche in eine Richtung zu dem Zwischenhebel 5 hervorspringen, und der Vorsprung 1p an der Innenwand des Maschinenkörpers 1 wird vorgestoßen, um den Bereich zu begrenzen, in welchem der Hebelteil 180b schwenkbar bewegt werden kann. Auch ist, wenn der rückwärtige Arm B gegen den Vorsprung 5a, der auf der rückwärtigen Seite des Zwischenhebels 5 vorgesehen ist, in Kontakt kommt, der Kopfteil 180a nach unten geneigt, um einen Etikettenhalter nach unten zu pressen.
Wie in Fig. 11 gesehen wird, ist eine Anordnung so ausgeführt, daß zwischen der Zeit des Schießens eines Etikettenhalters t der Vorderarm F abwärts in Kontakt mit dem Vorsprung 5a gepreßt wird, um den Kopfteil 180a zu einer aufwärts geneigten Lage zu bringen und um den Zahn 18f in Eingriff mit dem höher gelegenen Verbindungsteil c zu bringen. In dem in Fig. 11 gezeigten Zustand ist das Schießen eines ersten Etikettenhalters t vollendet, und wenn die Greifkraft an dem Hebel 3 weggenommen ist, kann der Zwischenhebel 5 in seine ursprüngliche Lage wegen der Federkraft der Feder 30 zurückkehren, wenn der Hebel 3 und das bewegliche Teil 9 wirksam in Verbindung mit dem Zwischenhebel 5 eine Rückkehrbewegung erfahren und der Kopfteil 180a des Zuführteiles 180 abwärts von seiner in Fig. 11 gezeigten Position zu der in Fig. 10 gezeigten Position gedreht wird, und in einem Zustand, in dem der Zahn 18f mit dem Verbindungsteil c in Eingriff steht, wird der Etikettenhalteraufbau T um einen Abstand gesenkt, der dem Abstand eines einzigen Etikettenhalters entspricht, um bei der Betriebsbedingung in Vorbereitung für das Schießen eines Etikettenhalters zu gelangen.
Die zuerst beschriebene erste Ausführungsform weist einen solchen Mechanismus auf, in welchem das Zuführteil 18 schwenkbar mit dem Hebelteil 18b bewegt wird, der gegen das Preßteil 9a in Kontakt kommt, welches für das bewegliche Teil 9 vorgesehen ist. In der vorliegenden zweiten Ausführungsform ist die Anordnung derart, daß der Zwischenhebel 5 gegen den Hebelteil 180b des Zuführteiles 180 in Kontakt kommt, um das Zuführteil 180 schwenkbar zu bewegen, aber es wird nicht begrenzt und im wesentlichen kann der Mechanismus derart beschaffen sein, daß er dem Zuführteil 180 eine drehbare Bewegung entsprechend der Bewegung des Hebels 3 verleiht.
Die Etikettenanbringeinrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist so aufgebaut, daß das bewegliche Teil 9 mit dem Kolben 11 an seinem Vorderteil nach vorwärts durch den Zwischenhe­ bel 5 bewegt wird, der geeignet ist, durch den Hebel 3 geschwenkt zu werden, der drehbar so gestützt ist, daß er vorwärts aus und in den Griff 2 zurückspringt, welcher sich abwärts von dem Etikettenanbringkörper 1 erstreckt, um den Seitenstabteil b eines Etikettenhalters t durch den Kolben 11 in die Hohlnadel 12 einzuführen, wobei in der Etikettenanbringeinrichtung das Zuführteil 18, von welchem der Zahn 18f, in Eingriff kommbar mit dem Verbindungsteil c des Etikettenhalters t, hervorspringt und an einer Seite des Zahnes 18f das Anhalteteil 19, von welchem der Zahn 19c, in Eingriff kommbar parallel zu dem Zahn 18f mit dem Verbindungsteil c, hervorspringt, parallel zueinander vorgesehen sind, wobei das Zuführteil 18 einen Kopfteil 18a und einen Hebelteil 18b hat, der sich von dem Kopfteil 18a erstreckt, wobei das Zuführteil 18 entsprechend der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung des beweglichen Teiles 9 oder des Zwischenhebels 5 gedreht wird, um den Etikettenstift t zu einer vorbestimmten Position zu bringen.
Daher kann ein Etikettenstift t durch den Zahn 18f übertragen werden, der an dem Kopfteil 18a des Zuführteiles 18 vorgesehen ist, indem das Zuführteil 18 durch Hin- und Herbewegen des beweglichen Teils 19 durch Betätigung des Hebels 3 gedreht wird, so daß eine Etiketten­ anbringeinrichtung erhalten werden kann, die ein sehr einfaches Zuführmittel besitzt.
Da die Teile, die das Zuführmittel bilden, sehr stark weggelassen wurden, kann ein Etikettenhalter vermieden werden, der Fehler hervorruft, welche den Fehlern solcher Teile zuzuschreiben sind, und es kann eine höchst haltbare Etikettenanbringeinrichtung vorgesehen werden.
Da die Anzahl der Teile gering ist, kann die Zahl der Metallformen für die zu formenden Teile reduziert werden, und es können Materialien eingespart werden. Dies ermöglicht die Schaffung einer Etikettenanbringeinrichtung von geringem Preis.

Claims (13)

1. Etikettenanbringeinrichtung, die so aufgebaut ist, daß ein bewegliches Teil (9) mit einem Kolben (11) an seinem Vorderteil vorwärts durch einen Zwischenhebel (5) bewegt wird, welcher geeignet ist, durch einen Hebel (3) gedreht zu werden, der drehbar gestützt ist, so daß er durch eine Federkraft nach vorn von und in einen Griff (2) zurückspringt, der sich abwärts von einem Etikettenanbringkörper (1) erstreckt, um einen Seitenstabteil (b) eines Etikettenhalters (t) durch den Kolben (11) in eine Hohlnadel (12) einzutreiben, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuführteil (18), von welchem ein Zahn (18f), in Eingriff kommbar mit einem Verbindungsteil (c) eines Etikettenhalters (t), hervorspringt, und daß ein Anhalteteil (19), von welchem ein Zahn (19c), in Eingriff kommbar parallel zu dem Zahn (18f) mit dem Verbindungsteil, hervorspringt, parallel zueinander vorgesehen sind, wobei das Zuführteil (18) einen Kopfteil (18a) und einen Hebelteil (18b) hat, der sich von dem Kopfteil (18a) erstreckt, wobei das Zuführteil (18) direkt entsprechend der Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen des beweglichen Teils (9) gedreht wird, um den Etikettenhalter (t) in eine vorbestimmte Position zu überführen.
2. Etikettenanbringeinrichtung, die so aufgebaut ist, daß ein bewegliches Teil (9) mit einem Kolben (11) an seinem vorderen Teil durch einen Zwischenhebel (5) vorwärtsbewegt wird, der geeignet ist, durch einen Hebel (3), welcher drehbar gestützt ist, bewegt zu werden, um durch die Federkraft nach vorne von und in den Griff (2) zurückzuspringen, der sich abwärts von dem Etikettenanbringerkörper (1) erstreckt, um einen Seitenstabteil (b) eines Etikettenhalters (t) durch den Kolben (11) in eine Hohlnadel (12) einzutreiben, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuführteil (18), das drehbar auf einem Etikettenanbringerkörper (1) gestützt ist, und daß ein Anhalteteil (19) auf einer Seite einer Führungsnut (14) vorgesehen sind, in welche ein Etikettenhalteraufbau (T) eingebracht wird, wobei das Zuführteil (18) einen Kopfteil (18a), einen Hebelteil (18b) hat, der sich von dem Kopfteil (18a) erstreckt, und einen Zahn (18f), der an dem vorderen Ende des Kopfteiles (18a) so gebildet ist, daß er in die Führungsnut (14) vorspringt, wobei das Anhalteteil (19) drehbar auf dem Etikettenanbringerkörper (1) gestützt ist, zu der Führungsnut (14) hin gezwungen wird und einen Zahn (19c) hat, der in die Führungsnut (14) hervorspringt.
3. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführteil (18) einen Kopfteil (18a) mit einem Zahn (18f) und einen verlängerten Hebelteil (18b) hat, der sich von dem Kopfteil (18a) zu der entgegengesetzten Seite des Zahnes (18f) erstreckt und geeignet ist, direkt durch Vorwärts- und Rückwärtsbewegung des beweglichen Teiles (9) gedreht zu werden.
4. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführtell (180) einen Kopfteil (180a) hat, der mit einem Zahn (18f) gebildet ist und der auch einen Hebelteil (180b) hat, welcher sich von dem Kopfteil (180a) zu der entgegengesetzten Seite des Zahnes (18f) erstreckt, wobei der Hebelteil (180b) einen hervorspringenden Vorderarm (F) und einen hinteren Arm (B) hat, wodurch eine Anordnung derart hergestellt ist, daß der Zwischenhebel (5) abwechselnd gegen den Vorderarm (F) und den hinteren Arm (B) gedrückt wird, um den Kopfteil (180a) schwenkbar zu bewegen.
5. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein gezahntes Teil (18e) dem Kopfteil (18a) des Zuführteiles (18) übergelagert ist und durch eine Feder (18g) gezwungen wird, den Zahn (18f) nach vorn zu stoßen.
6. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelteil (18b, 180b) des Zuführteiles (18, 180) im wesentlichen parallel zu einer Führungsnut (10) vorgesehen ist, entlang welcher das bewegliche Teil (9) mit einem Kolben (11) an seinem vorderen Ende geführt wird.
7. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Etikettenanbringkörper (1) mit einer Anhaltevorrichtung (1d) versehen ist, um eine Abwärtsbewegung des Hebelteiles (18b) zu begrenzen, und einer Anhaltevorrichtung (1e), um eine Abwärtsbewegung des Kopfteiles (18a) zu begrenzen.
8. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil (18a) des Zuführteiles (18) mit einem Aufnahmeteil (18j) versehen ist, der geeignet ist, durch das bewegliche Teil (9) gepreßt zu werden.
9. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebelteil (18b, 180b), der Kopfteil (18a, 180a) und der Zahn (18f) des Zuführteiles (18, 180) ganzheitlich aus einem synthetischen Harz geformt sind.
10. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Zuführteil (18) einen Kopfteil (18a) mit einem Zahn (18f) an seinem vorderen Ende hat und welches auch einen Hebelteil (18b) hat, der sich von dem Kopfteil (18a) zu der entgegengesetzten Seite des Zahnes (18f) erstreckt, wobei der Hebelteil (18b) in einer gebogenen Gestalt in der Form eines Brillenbogens gebildet ist.
11. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zuführteil (180) einen Kopfteil (180a) und einen Hebelteil (180b) aufweist, der sich von dem Kopfteil (180a) erstreckt, wobei der Hebelteil (180b) mit einem Vorderarm (F) und einem rückwärtigen Arm (B) gebildet ist, wodurch eine Anordnung so hergestellt ist, daß der Zwischenhebel (5) abwechselnd gegen den Vorderarm (F) und den rückwärtigen Arm (B) betätigt wird, um den Kopfteil (180a) schwenkbar zu bewegen.
12. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderarm (F) des Zuführteiles (180) und ein Vorsprung (1p), der von dem Etikettenanbringkörper (1) hervorspringt, miteinander in Berührung gebracht sind, um eine abgesenkte Lage des Kopfteiles (180a) zu begrenzen.
13. Etikettenanbringeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige Arm (B) des Zuführteiles (180) und ein Vorsprung (5a), der an einem Zwischenhebel (5) vorgesehen ist, miteinander in Kontakt gebracht sind, um den Kopfteil (180a) zu veranlassen, eine abwärts geneigte Lage einzunehmen und einen Etikettenhal­ teraufbau (T) zu einer Etikettenhalterschießposition hinter einer Hohlnadel (12) zuzuführen.
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