DE4024711A1 - Verfahren und vorrichtung zum aufrauhen glatter fahrbahndecken - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum aufrauhen glatter fahrbahndeckenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art sowie eine zum
Durchführen des Verfahrens zweckmäßige Vorrichtung gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 9 und einen neuen
Fahrbahndeckenfertiger.
Bei einem aus der DE-PS 32 27 221 bekannten Verfahren
dieser Art werden mit Auflast beaufschlagte
Walzenkörper, deren Mantelflächen mit Werkzeugen besetzt
sind, über die Fahrbahndecke gerollt, um die obere Zone
der Fahrbahndecken-Mineralstoffe durch Anbrechen
aufzurauhen. Die Walzenkörper können zusätzlich zur
Auflast einer Vibration ausgesetzt werden. Die zum
Durchführen des Verfahrens bekannte Vorrichtung ist ein
selbstfahrendes Fahrzeug, an dessen Fahrzeugrahmen die
relativ schmalen Walzenkörper aufgehängt sind. Um eine
glatte Fahrbahndecke genügend aufzurauhen, muß das
bekannte Verfahren mehrfach wiederholt werden, weil
durch die Auflast, selbst durch Überlagern mit einer
Vibration, die pro Flächeneinheit erzielbare
Aufrauhwirkung gering ist. Der Zeit- und Energieaufwand
für das Aufrauhen sind hoch. Eine gleichmäßige
Aufrauhwirkung wird nur mit permanenter, großer Sorgfalt
des Fahrzeugführers erreicht. Das Fahrzeug selbst ist
eine teures Spezialfahrzeug ausschließlich für das
Aufrauhen.
Ferner sind Verfahren bekannt, bei denen von einer
glatten Fahrbahndecke die Oberfläche ganz oder teilweise
abgetragen und tieferliegende Teile der Fahrbahndecke
freigelegt werden. Dies erfolgt durch Anfräsen,
Abschleifen, Einschneiden, Anreißen, Abhämmern,
Sandstrahlen oder Flammstrahlen. Nachteilig ist bei
diesen bekannten Verfahren der hohe Energie- und
Kostenaufwand und ein unverhältnismäßig großer
Materialverlust der Fahrbahndecke.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs genannten Art sowie eine zur Durchführung
des Verfahrens geeignete Vorrichtung und einen
Fahrbahndeckenfertiger zu schaffen, mit denen
Fahrbahndecken besser bzw. mit einfacheren Mitteln als
bisher aufgerauht werden können.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem
Verfahren gemäß dem kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 sowie mit einer Vorrichtung gemäß
Anspruch 9 und einem neuen Deckenfertiger gemäß Anspruch
28 gelöst.
Bei dem Verfahren gemäß Anspruch 1 werden durch das
gleichzeitige Eindrücken der Aufrauhelemente und deren
translatorische Bewegung gleichmäßige Rillen in die
Fahrbahndecke eingeformt. Mittels der mit ihren
Reaktionskräften an der großen darüberliegenden Masse
abgestützten Schwellkräfte lassen sich die
Aufrauhelemente genau vorherbestimmbar eindrücken. Da
die Aufrauhelemente in ständiger Anlage an der
Fahrbahndecke gehalten und ohne Schlagwirkung jeweils
durch den Aufbau einer Schwellkraft in die Fahrbahndecke
eingepreßt werden, wird das Material der Fahrbahndecke
nur verdrängt und nicht in nennenswertem Maß
zerkleinert. Die an der darüberliegenden großen Masse
abgestützten Schwellkräfte sind nicht mit durch
Vibration erzeugten Kräften vergleichbar, die aus der
Verzögerung zuvor beschleunigter Massen resultieren. Die
die Aufrauhelemente in die Fahrbahndecke eindrückenden
Schwellkräfte sind nicht nur wesentlich größer als durch
Vibration erzeugbare Kräfte, sondern trotz des höheren
absoluten Kraftwertes weitaus schonender für die
Fahrbahndecke als durch Vibration oder Rütteln erzeugte
Kräfte. Ein gleichmäßiger und intensiver Aufrauheffekt
läßt sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren schon mit
einem einzigen Arbeitsgang erreichen.
Die Verfahrensform gemäß Anspruch 2 ist vorteilhaft,
weil mit einzeln oder in kleinen Gruppen beaufschlagten
Aufrauhelementen auch in Querrichtung unebene
Fahrbahndecken (Spurrillen, Auswölbungen, Absenkungen)
gleichmäßig aufrauhbar sind, da jedes Aufrauhelement
oder jede Aufrauhelementgruppe unabhängig von
benachbarten arbeitet.
Rillen gleichmäßiger Tiefe werden ohne spürbare
Kornbeschädigung der Fahrbahndecke bei der
Verfahrensform gemäß Anspruch 3 erreicht.
Besonders wichtig ist ferner die Verfahrensvariante
gemäß Anspruch 4, weil schlangenlinienförmige Rillen in
der aufgerauhten Fahrbahndecke einen für verschiedene
Fahrtrichtungen im wesentlichen gleichmäßigen und hohen
Reibbeiwert garantieren.
Bei der besonders wichtigen Verfahrensform gemäß
Anspruch 5 werden so große Eindrückkräfte an den
Aufrauhelementen erzeugt, daß auch besonders glatte oder
wegen ihrer Beschaffenheit ansonsten nur schwierig
aufzurauhende Fahrbahndecken schon in einem
Verfahrensdurchgang gleichmäßig bis zum gewünschten
Rauhigkeitsgrad aufrauhbar sind. Wegen Frequenz der
Schwellkräfte geht in der dynamischen Phase die
darüberliegende Masse gegen unendlich; sie wird durch
die Reaktionskräfte der Schwellkräfte nicht angehoben.
Die Schwellkräfte drücken die Aufrauhelemente schonend
und in vorherbestimmbarem Maß in die Fahrbahndecke ein.
Im Unterschied zu einer durch Vibration und durch
Beschleunigungs- bzw. Verzögerungskräfte mit Werkzeugen
direkt auf die Fahrbahndecke einwirkenden Masse, die
aufgrund der ohne Abstützung nach oben wirkenden Kräfte
zu schwingen beginnt, verhält sich die durch die
Reaktionskräfte beaufschlagte, über den Aufrauhelementen
liegende Masse wie ein starres oberes Widerlager, das
die Reaktionskräfte aufnimmt, so daß die Schwellkräfte
voll nach unten wirksam sind. Der absolute Wert der auf
diese Weise erzeugten Schwellkraft kann größer sein als
das statische Gewicht der Masse; durch die Frequenz
bleibt in der dynamischen Phase sichergestellt, daß die
Masse nicht zu schwingen beginnt. Dies führt zu einem
außerordentlich geräuscharmen Verfahrensablauf und zu
einer genau dosierbaren und wirksamen Aufrauhung der
Fahrbahndecke, wobei erstaunlicherweise die die
Aufrauhelemente enthaltende Vorrichtung praktisch
vibrationslos arbeitet.
Mit der Verfahrensform gemäß Anspruch 6 lassen sich
genau und reproduzierbar verschieden starke
Schwellkraftwerte einstellen. Die Schwellkräfte
hydraulisch zu erzeugen, hat den Vorteil eines genau
vorherbestimmten Kraftverlaufs über der Zeit, der auf
eine optimale Aufrauhwirkung der Fahrbahndecke bei
gleichzeitiger Schonung der Körner abgestimmt wird.
Speziell für eine unebene Fahrbahndecke ist die
Ausführungsform gemäß Anspruch 7 wichtig. Durch das
Anschmiegen an das Fahrbahndecken-Querprofil wird über
den gesamten Arbeitsbereich eine gleichmäßige Aufrauhung
erreicht.
Wichtig ist ferner die Verfahrensvariante gemäß Anspruch
8, weil durch die Phasenverschiebung ein geräuscharmer
Verfahrensablauf erreicht wird. Der erzielte
Aufrauheffekt ist qualitativ hochwertig, weil
benachbarte Aufrauhelemente nicht zum gleichen Zeitpunkt
in die Fahrbahndecke gedrückt werden und sich nicht
gegenseitig beeinflussen.
Eine bevorzugt zur Durchführung des vorstehend
geschilderten Verfahrens geeignete Vorrichtung geht aus
Anspruch 9 hervor. Da die Aufrauhelemente auf- und
abbeweglich angeordnet sind, werden sie individuell und
schonend in die Fahrbahndecke eingedrückt und ihr
entlang gezogen. Das Resultat ist eine gleichmäßige
Aufrauhung der Fahrbahndecke. Das Aufrauhen ist für die
Fahrbahndecke schonend, so daß die gefürchtete
Kornzertrümmerung und das Herauslösen von Körnern
unterbleiben. Es zeigt sich überraschend, daß selbst
kleine Körner oder Steine ohne zu zerbrechen angeritzt
werden und im Verbund festgelegt bleiben. Die
Vorrichtung braucht die Fahrbahndecke nur in einem
Arbeitsgang zu bearbeiten, um den gewünschten
Aufrauheffekt zu erzielen. Erstaunlicherweise arbeitet
die Vorrichtung umweltfreundlich, geräusch- und staubarm
ohne spürbare Vibration, was auch für die
Vorrichtungsstandzeit vorteilhaft ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 10 arbeitet jedes
Aufrauhelement unabhängig von den anderen, woraus eine
genaue Anpassung an das jeweilige Fahrbahndeckenprofil
(Spurrillen, Senken, Kuppen) erreicht wird und
Unterbrechungen in den Rillen ausgeschlossen sind. Es
ist ferner möglich, die Schwellkräfte für die
Aufrauhelemente individuell einzustellen, um insgesamt
so wenig Material wie möglich abzutragen.
Mit der Ausführungsform gemäß Anspruch 11 wird die
Fahrbahndecke über einen relativ breiten Bereich
aufgerauht.
Von besonderer Bedeutung ist die Ausführungsform gemäß
Anspruch 12. Die gegeneinander versetzten und in Reihen
angeordneten Aufrauhelemente lassen eine individuelle
Anpassung an den Profilverlauf der Fahrbahndecke im
Hinblick auf eine gleichmäßige Aufrauhwirkung bei eng
benachbarten Rillen zu, wobei jedes Aufrauhelement einen
relativ kleinen Bereich bearbeitet und gering belastet
wird. Dies führt auch zu langen Standzeiten der
Aufrauhelemente.
Hydraulische Arbeitszylinder gemäß Anspruch 13 gestatten
es, die Schwellkräfte in ihrem Wert und Verlauf genau
reproduzierbar einzustellen. Jedes Aufrauhelement
arbeitet in der durch das Fahrbahndeckenprofil
vorgegebenen, für es richtigen Höhe. Der übliche
hydraulische Grunddruck hält die Aufrauhelemente
zwischen den Schwellkräften in Anlage an der
Fahrbahndecke. Die Vorrichtung arbeitet leise. Die
hydraulischen, sehr leistungsfähigen Arbeitszylinder
lassen sich auf engem Raum unterbringen. Die
Energieversorgung und Steuerung ist technisch einfach zu
realisieren.
Die Maßnahmen von Anspruch 14 sind bezüglich
Herstellung, Wartung und Reparatur vorteilhaft. Der
Werkzeugeinsatz ist im Hinblick auf die jeweilige
Beschaffenheit der Fahrbahndecke wählbar.
Vorteilhaft ist ferner die Ausführungsform gemäß
Anspruch 15, wobei der leistenförmige Werkzeugeinsatz
einstückig oder mehrteilig sein kann bzw. mehrere
pyramidenförmige Zähne aufweist.
Eine besonders wichtige Ausführungsform geht aus
Anspruch 16 hervor. Um die Aufrauhelemente beim
Aufrauhen in der Hauptbewegungsrichtung des Trägers
sauber abzustützen, werden sie zwischen den
Führungselementen gehalten. Das Gelenk ermöglicht es
jedem Aufrauhelement, sich so an das
Fahrbahndeckenprofil anzupassen, daß der Werkzeugeinsatz
über seine ganze Breite gleichmäßig arbeitet. Das Gelenk
schließt ferner schräge Kräfte am Arbeitszylinder aus.
Eine besonders robuste Ausführungsform geht aus Anspruch
17 hervor. Der Halter bildet mit dem Querjoch und den
Verbindungselementen ein starres Gelenkviereck, das vom
Arbeitskolben beaufschlagt wird und sich zwischen den
Führungselementen seitlich schräg zu stellen vermag,
damit das Aufrauhelement auf der unebenen Fahrbahndecke
satt aufliegt. Die Rückholfedern verhindern das
Herabfallen der Aufrauhelemente und halten eine
spielfreie Verbindung zwischen dem Arbeitskolben und dem
Aufrauhelement aufrecht.
Für die Praxis hat sich eine Ausführungsform als
besonders zweckmäßig erwiesen, wie sie aus Anspruch 18
zu entnehmen ist. Mit diesen Abmessungen werden auch
schwierige Fahrbahndeckenprofile problemlos bearbeitet.
Eine verschleißarme und saubere Führung der
Aufrauhelemente ist bei der Ausführungsform gemäß
Anspruch 19 gewährleistet. Gleitbleche ermöglichen es
ferner, benachbarte Halter dicht aneinander zu setzen
und Platz zu sparen.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 20 werden die
Arbeitszylinder über Drehschieber mit Druckmittel
beaufschlagt, wobei jeder Drehschieber den Verlauf, die
Zeitdauer, die Größe und die Frequenz der Schwellkräfte
steuert. Dabei ist es möglich, alle Arbeitszylinder
über einen gemeinsamen Versorgungskreis
und gegebenenfalls einen Drehschieber anzusteuern.
Günstiger ist es jedoch, die Arbeitszylinder in Gruppen
einzuteilen und jeder Gruppe einen Drehschieber
zuzuordnen. Zwischen den Gruppen läßt sich dann eine
Phasenverschiebung einsteuern. Einzelne Arbeitszylinder
oder -gruppen können durch Absperrelemente, z. B.
Sperrventile, von der Beaufschlagung ausgeschlossen
werden.
Eine weitere, besonders wichtige Ausführungsform geht
aus Anspruch 21 hervor. Die durch den Querantrieb
erzeugte Querbewegung und gleichzeitig ablaufende
Hauptbewegung des Trägers erzeugen schlangenlinienförmig
verlaufende Rillen, wodurch für unterschiedliche
Fahrrichtungen ein gleichförmiger Aufrauheffekt
entsteht. Das Rillennetz wird durch die
Schlangenlinienform sehr dicht. Die Schlangenlinienform
ist auch im Hinblick auf die Fahrsicherheit (kein
Führungseffekt für die Reifen) und den Fahrkomfort
(keine übertriebenen Dröhngeräusche) vorteilhaft.
Die gemäß Anspruch 22 von der Vorrichtung gebildete
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit ist ein eigenständiges
Arbeitsaggregat, das sich praktisch mit jedem
Schleppfahrzeug einsetzen läßt, das die entsprechende
Antriebs- und Energieversorgung bereitzustellen vermag.
Denn die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit gleitet oder fährt
geschleppt auf ihrem Aufstandsteil. Im Vergleich mit
bekannten teuren Spezial-Aufrauhfahrzeugen ist dies ein
kostengünstiger und bezüglich des Transportes und des
universellen Einsatzes besonders wichtiger Aspekt.
Die Ausführungsform gemäß Anspruch 23 läßt sich in der
Arbeitsbreite auf die jeweiligen Anforderungen
einstellen, was den Einsatzbereich der
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit erweitert.
In Verbindung damit ist die Ausführungsform gemäß
Anspruch 24 wichtig, weil durch das Stillsetzen
einzelner Antriebe bzw. Antriebsgruppen der
Energieeinsatz genau auf die jeweilige Arbeitsbreite
abstimmbar ist und über die eingestellte Arbeitsbreite
eine gleichmäßige Aufrauhung sichergestellt wird.
Eine besonders wichtige Ausführungsform geht aus
Anspruch 25 hervor. Ein Fahrbahndeckenfertiger ist das
ideale Zugfahrzeug für die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit.
Diese wird anstelle der üblicherweise benutzten
Einbaubohle angebaut. Der Fertiger stellt die
Antriebsenergie für die Antriebe der Anbaueinheit zur
Verfügung, kann ausreichend langsam und exakt gesteuert
gefahren werden, und erfüllt einen bisher nicht
möglichen Einsatzzweck. Ein gesondertes Schleppfahrzeug
wird nicht gebraucht.
Wichtig ist hierbei die Ausführungsform gemäß Anspruch
26, weil die Umwelt vor dem beim Aufrauhen zwangsweise
entstehenden Staub und Schmutz geschützt wird und gemäß
Anspruch 27, weil auch der Fahrzeugführer gegen den
auftretenden Staub geschützt ist.
Eine weitere Ausführungsform mit eigenständiger
erfinderischer Bedeutung geht aus Anspruch 28 hervor.
Ein an sich herkömmlicher Fahrbahndeckenfertiger wird
durch Anbau der Aufrauhbohlen-Anbaueinheit zur
Aufrauhmaschine. Mit der normalen Einbaubohle arbeitet
er hingegen als Deckenfertiger. Bisher war es üblich,
für das Aufrauhen und das Deckenfertigen
unterschiedliche Maschinen einzusetzen, was teuer und
wegen des Transports, der Lagerhaltung und der Wartung
aufwendig ist. Die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit muß nicht
notwendigerweise so konzipiert sein, wie dies anhand der
verschiedenen Ausführungsformen erläutert wurde.
Vielmehr könnte jeder Deckenfertiger durch Anbau einer
passenden Aufrauhbohlen-Anbaueinheit umgrüstet werden,
um einen erweiterten Einsatzbereich zu erhalten.
Zweckmäßigerweise entspricht die benutzte
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit jedoch Anspruch 29, weil mit
den zwischen einem massiven Rahmen und dem beweglichen
Aufbauelementen erzeugten Schwellkräften ein optimaler
Aufrauheffekt erzielbar ist.
Bei dem vorerwähnten Fahrbahndeckenfertiger ist es
schließlich zweckmäßig, den Querantrieb gemäß Anspruch
30 auszubilden, um eine schlangenlinienförmige Bewegung
der Aufrauhelemente zu erreichen. Für die Querbewegung
ist, z. B. ein Hub von ca. 12,5 mm zu jeder Seite durchaus
ausreichend. Dafür kann ohne bauliche Modifikationen die
Querelastizität der Ausleger ausgenutzt werden. Es ist
auch denkbar, die Seitenausleger mit einem Spiel am
Deckenfertiger zu lagern und dieses Spiel bei der
Querbewegung zu nutzen.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen des
Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigen:.
Fig. 1 einen schematischen Schnitt
durch eine Vorrichtung zum
Aufrauhen von Fahrbahndecken,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf
die Aufrauhelemente der Vorrich
tung von Fig. 1,
Fig. 3 + 4 einander zugeordnete Schnitte
eines Details der Vorrichtung
der Fig. 1 und 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Fahr
bahndeckenfertigers, der mit
einer Aufrauhbohlen-Anbauein
heit ausgestattet ist, und
Fig. 6 ein Schema zur hydraulischen
Steuerung.
Eine Vorrichtung V zum Aufrauhen einer Fahrbahndecke
(Beton- oder bituminöse Fahrbahndecke) ist als
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A ausgebildet und mit
Befestigungselementen E versehen, um, z. B. an Auslegern
B angeschlossen, von einem Schlepperfahrzeug über die
aufzurauhende Fahrbahndecke gezogen zu werden. Das
Schleppfahrzeug kann von beliebiger Bauart sein. Da die
Vorrichtung V, die mit fester Breite, sozusagen
einteilig, ausgebildet sein kann, jedoch gemäß Fig. 1
und 2 als Ausziehbohle mit einem mittleren
Bohlenhauptteil H und zwei seitlich aus- und
einfahrbaren Bohlenzusatzteilen Z ausgebildet ist, wird
die die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A zweckmäßigerweise
anstelle einer üblichen Einbaubohle an einen
Fahrbahndecken-Fertiger D als Schleppfahrzeug S angebaut
(Fig. 5).
Die Vorrichtung V weist eine Vielzahl quer zur
Hauptbewegungsrichtung F in drei Reihen angeordneter
Aufrauhelemente W auf, die von oben an der Fahrbahndecke
anliegen und von Antrieben P in die Fahrbahndecke
eingedrückt werden. Die Aufrauhelemente W sind einzeln
in einem Träger 3 vertikal auf- und abverschiebbar
geführt. Vor dem Träger 3 ist ein Aufstandsteil
(Gleitblech 4 oder Laufrollen 4a) fest mit einem
oberhalb der Aufrauhelemente W liegenden Rahmen 2
verbunden. Der Rahmen 2 sitzt fest an obenliegenden
Rahmenteilen 1. Die Antriebe P für die Aufrauhelemente W
sind fest mit dem Rahmen 2 verbunden und mit den
Aufrauhelementen W zumindest in Druckrichtung nach unten
gekoppelt. Ähnlich sind die Bohlenzusatzteile Z
ausgebildet. Am Rahmen 2 jedes Bohlenzusatzteils Z ist
der Träger 3 für die Aufrauhelemente W angebracht. Die
Bohlenzusatzteile Z sind mit ihren Oberteilen 5 über
Schiebeführungen 6, 7 am Oberteil 1 des Bohlenhauptteils
H befestigt und mittels nicht dargestellter
Antriebsvorrichtungen seitlich ausfahrbar, um die
Arbeitsbreite den jeweiligen Anforderungen anzupassen
(Fig. 2). Solche Bohlenkonzepte sind bei Deckenfertigern
für die dort verwendeten Einbaubohlen bekannt.
Im Träger 2 sind für die Aufrauhelemente W vordere und
hintere Führungselemente 8, 9 sowie dazwischenliegende
Gleitbleche 10 angeordnet. Jedes Aufrauhelement W
besteht aus einem quaderförmigen Halter 11 und einem
unterseitigen Werkzeugeinsatz 12. Die Antriebe P sind
hydraulische Arbeitszylinder, die an eine
Steuervorrichtung 35, z. B. einen Drehschieber 37, s.
Fig. 6, und eine Druckversorgung 33 angeschlossen sind.
Jedem Aufrauhelement W ist ein eigener Antrieb P
zugeordnet. Die Antriebe P erzeugen nach unten
gerichtete Schwellkräfte für die Aufrauhelemente W und
stützen sich nach oben am Rahmen 2 und an der großen
Masse M der Vorrichtung V ab. Die Schwellkräfte werden
mit einer Frequenz erzeugt, die oberhalb der
Eigenfrequenz der Masse M liegt, z. B. in einem Bereich
zwischen 50 und 70 Hertz. In der dynamischen Phase geht
die Masse M gegen unendlich, so daß die Antriebe P
Schwellkräfte erzeugen können, die in der Lage wären,
die Vorrichtung in einer statischen Phase anzuheben. In
der dynamischen Phase wird durch die oberhalb der
Eigenfrequenz der Masse liegende Frequenz der
Schwellkräfte sichergestellt, daß die Schwellkräfte vom
Aufrauhelement W voll in die aufzurauhende Fahrbahndecke
eingebracht werden, weil die obenliegende Masse wie ein
oberes starres Widerlager wirkt.
Die Vorrichtung V wird in der Richtung F entlang der
Fahrbahndecke bewegt. Es entstehen zueinander parallele,
dicht aneinander liegende Rillen von einer Tiefe bis zu
beispielsweise 6 mm. Ein Querantrieb C bewegt die
Vorrichtung V gleichzeitig periodisch hin und her
(Pfeil Q). Aus der Überlagerung der beiden Bewegungen
resultiert ein schlangenlinienförmiges Rillenbild in der
Fahrbahndecke. Der Antrieb C kann z. B. ein hydraulischer
Exzenterantrieb sein, der seitlich an der Vorrichtung V
angreift.
Gemäß Fig. 2 sind im Hauptbohlenteil H und in den
Zusatzbohlenteilen Z jeweils drei quer zur
Hauptbewegungsrichtung F liegende parallele Reihen von
Aufrauhelementen W vorgesehen. Die Aufrauhelemente W in
der einen Reihe sind zu denen der anderen Reihen
seitlich (auf Lücke) versetzt. Die Länge jedes
Werkzeugeinsatzes 12 kann ca. 75 mm betragen, der
Querabstand zwischen den Werkzeugeinsätzen 12 beträgt
höchstens 150 mm. Die Antriebe P können einzeln von der
Druckversorgung abgetrennt werden. Zweckmäßigerweise
sind die Antriebe P gruppenweise (Gruppe Gr in Fig. 2)
abschaltbar. Damit wird bei kleiner Arbeitsbreite
vermieden, daß sich in Fahrtrichtung F überlappende
Bereiche doppelt arbeiten.
Gemäß den Fig. 3 und 4 ist an jedem Halter 11 der
Werkzeugeinsatz 12, z. B. durch Löten oder Verschrauben,
lösbar festgelegt. Der Werkzeugeinsatz 12 besitzt nach
unten weisende, z. B. pyramidenförmige, Aufrauhzähne 25.
Zumindest die Aufrauhzähne 25 bestehen aus Hartmetall.
Jedes Aufrauhelement W ist als Querholm in ein starres
rahmenförmiges Teil 13 eingegliedert, das ein Querjoch
16 und Verbindungselemente 14 und 15 aufweist. Im
Querjoch 16 sind Durchgangsbohrungen 17 vorgesehen. Auf
dem mittleren Verbindungselement 15 ist an der dem
Antrieb P zugewandten Seite ein Gegenlager 18 befestigt,
an dem ein Arbeitskolben 21 eines hydraulischen
Arbeitszylinders 19 angreift. Der Arbeitszylinder 19 ist
in den Rahmen 2 geschraubt. Er besitzt einen Anschluß 20
für eine hydraulische Versorgungsleitung 34, die über
die Steuervorrichtung 35 an eine Druckleitung 33 bzw.
eine Druckquelle 36 angeschlossen ist. Das Gegenlager 18
und der Arbeitskolben 21 bilden ein Gelenk G, das zwar
nach unten gerichtete Druckkräfte vom Arbeitskolben 21
an das Aufrauhelement W überträgt, gleichzeitig
Schwenkbewegungen des Aufrauhelementes W in Fig. 3
parallel zur Zeichnungsebene zuläßt. Dadurch paßt sich
der Werkzeugeinsatz 12 an das jeweilige
Fahrbahndeckenprofil (Spurrillen, Senken, Kuppen) an. Im
Rahmen 2 sind nach unten strebende Zuganker 22
befestigt, die die Bohrungen 17 des Querjoches 16 mit
einem Spiel x durchsetzen und an ihren unteren Enden mit
Federwiderlagern 23 Rückholfedern 24 abstützen, die von
unten gegen das Querjoch 16 drücken und das Gegenlager
18 in Anlage am Kolben 21 halten. Senkrecht zur
Zeichnungsebene sind in Fig. 3 die Halter 11 durch die
Führungselemente 8, 9 und die Gleitbleche 10 gegen ein
Ausweichen abgestützt.
In Fig. 5 dient als Schleppfahrzeug S für die
Vorrichtung V ein Fahrbahndecken-Fertiger D. Anstelle
der üblicherweise an Seitenauslegern 30 des Fertigers D
angebauten, strichliert angedeuteten Einbaubohle R ist
mittels Befestigungselemente E die Vorrichtung V als
Aufrauhbohlen-Anbauteil A mit ihren
Befestigungselementen E angebracht. Die Antriebe P der
Vorrichtung V sind an die Versorgung des Fertigers D
angeschlossen. Vorne ist im Fertiger D eine
Staubabsaugevorrichtung 28 vorgesehen, die beim Arbeiten
entstehenden Staub absaugt. Der Fahrzeugführerstand ist
mit einer staubdichten Kabine 29 eingekapselt.
In einem Unterbau 27 des Fertigers D ist ein als Räder-
oder Raupenfahrwerk ausgebildetes Fahrwerk 26
angeordnet. Die Seitenausleger 30 sind bei 31 am
Unterbau 27 schwenkbar gelagert. Eine hydraulische
Stützvorrichtung 32 dient zum Anheben der Anbaueinheit
A. Sie kann auch als Entlastungsvorrichtung benutzt
werden, um den Auflagedruck der Anbaueinheit A zu
regulieren.
Wird der Fertiger D mit der Einbaubohle R betrieben,
dann ist er mit üblichen Gutaufnahme-, Gutförder- und
Ausgabemitteln bestückt. Beim Einsatz mit der
Aufrauh-Bohlen-Anbau-Einheit A können diese Komponenten
abgebaut sein.
Der Fertiger D ist somit wahlweise zum Aufbringen einer
Fahrbahndecke mit gleichzeitiger Glättung und
Verdichtung der Fahrbahndecke durch eine
Hochverdichtungs-Einbaubohle R oder nach Austausch der
Einbaubohle R gegen die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A zum
Aufrauhen glatter Fahrbahndecken einsetzbar. Die
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit ist so dimensioniert, daß sie
auch an bereits im Betrieb gewesene Fertiger D paßt.
Gemäß Fig. 5 ist beispielsweise der Antrieb C für die
Querbewegung der Vorrichtung V zwischen den
Seitenauslegern 30 und dem Unterbau 27 des
Deckenfertigers D eingeordnet. Zur Querbewegung wird
entweder die seitliche Elastizität der Seitenausleger 30
genutzt. Die Seitenausleger 30 können bei 31 auch mit
einem Spiel gelagert sein, das die Querbewegungen der
Vorrichtung V gestattet.
In Fig. 6 ist schematisch dargestellt, wie die
Aufrauhelemente W hydraulisch beaufschlagt und in ihrer
Beaufschlagung gesteuert werden.
Die in Fig. 6 linke Gruppe der Aufrauhelemente W gehört
zu einer halben Reihe der Aufrauhelemente W im
Bohlenhauptteil H (Fig. 2). Die rechte Gruppe der
Aufrauhelemente W ist hingegen eine Reihe von
Aufrauhelementen W im Bohlenzusatzteil Z. Die Antriebe P
der in Fig. 6 gezeigten Aufrauhelemente werden gemeinsam
von einer Steuervorrichtung 35, nämlich dem Drehschieber
37, angesteuert. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2
sind insgesamt sechs Drehschieber erforderlich, die
miteinander gekoppelt sein können. Jeweils eine ganze
Reihe des Bohlenhauptteils H und der Bohlenzusatzteile Z
arbeitet mit Phasenverschiebung zur nächsten Reihe. Die
Frequenz wird für alle Reihen gleich eingestellt. Die
Antriebe P in den Bohlenzusatzteilen Z sind einzeln
durch Absperrventile 43 vom zugehörigen Drehschieber 37
abtrennbar. Bei jeweils drei schräg hintereinander
liegenden Antrieben P in den Bohlenzusatzteilen Z sind
die Absperrventile 43 miteinander gekoppelt, um eine
Gruppe Gr gemeinsam ab- oder zuschaltbarer Aufrauhelemente
W zu bilden. Das Ab- und Zuschalten kann mechanisch,
hydraulisch oder elektrisch erfolgen.
Der Drehschieber 37 ist in einem Hydraulikkreis
angeordnet und wird durch einen Hydraulikmotor 38
angetrieben. Die Arbeitsgeschwindigkeit des
Hydraulikmotors wird durch einen verstellbaren
Ablaßregler 39 eingestellt. Der Systemdruck ist durch
ein einstellbares Druckbegrenzungsventil 40 überwacht.
Das von der Druckquelle bereitgestellte Druckmittel wird
über einen Mengenteiler einerseits zum Hydraulikmotor 38
und andererseits zum Drehschieber 37 aufgeteilt. In der
Verbindung vom Mengenteiler 41 zum Drehschieber 37 ist
ein Druckspeicher 42 vorgesehen.
Zum Aufrauhen wird die Vorrichtung V, z. B. gemäß den
Fig. 1 und 2, in der Hauptbewegungsrichtung F über die
aufzurauhende Fahrbahndecke geschleppt, wobei sie auf
den Glättblechen 4 bzw. den Laufrollen 4a fährt. Die
Aufrauhelemente W sind in ihrer Höhenlage so
einjustiert, daß sie zunächst noch keine Bodenberührung
haben. Sobald das hydraulische System unter Grunddruck
gesetzt wird, fahren die Aufrauhelemente W nach unten,
bis die Aufrauhzähne 25 auf der Fahrbahndecke aufliegen.
Danach wird die Steuervorrichtung 35 betätigt, so daß
jedes Aufrauhelement W periodisch mit Schwellkräften
beaufschlagt und in die Fahrbahndecke eingedrückt wird.
Die Reaktionskräfte aus den Schwellkräften werden auf
den Rahmen 2 und auf die oberhalb der Aufrauhelemente W
liegende, große Masse M übertragen. Da die Frequenz der
Schwellkräfte oberhalb der Eigenfrequenz der Masse M
liegt, verharrt diese praktisch bewegungslos. Die
Aufrauhelemente W ritzen ohne hämmernden oder
schlagenden Effekt fortlaufende Rillen in die
Fahrbahndecke. Durch den Antrieb C wird die Vorrichtung
V gleichzeitig in Querrichtung Q hin- und herbewegt, was
ein schlangenförmiges Rillenbild erzeugt. Jedes
Aufrauhelement W paßt sich der Kontur der Fahrbahndecke
an, so daß auch stark unebene Fahrbahndecken gleichmäßig
aufgerauht werden.
Bei Abstellen der Steuervorrichtung 35 ziehen die
Rückholfedern 24 die Aufrauhelemente W in eine
vorherbestimmte Grundstellung zurück. Auch kann - falls
erforderlich - die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A durch
die Vorrichtung 32 des Fertigers D angehoben werden.
Unabhängig davon, ob die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A
als Aufrauhbohle mit fester Breite oder als Ausziehbohle
ausgebildet ist, läßt sie sich an jedes andere
Schleppfahrzeug anbauen, das in der Lage ist, die
ausreichende hydraulische Energieversorgung
sicherzustellen und langsam mit genau eingehaltener
Geschwindigkeit zu fahren. Es ist auch denkbar, die
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit A mit einer eigenen
Energieversorgung zu versehen, so daß das
Schleppfahrzeug nur die Hauptfahrbewegung zu erzeugen
hat. Ferner ist es denkbar, das geschilderte Prinzip,
die Aufrauhelemente einzeln mit hydraulischen
Schwellkraftantrieben zu koppeln und die Reaktionskräfte
aus den Schwellkräften nach oben an einer großen Masse
abzustützen, bei einem Aufrauh-Fahrzeug mit baulich
integrierter Vorrichtung V anzuwenden. Dank des
vibrationsarmen Betriebes ließe sich die Vorrichtung
durchaus in das Fahrgestell eines herkömmlichen
Lastkraftwagens eingliedern oder hinten bzw. vorne an
dessen Fahrgestell anschließen.
Claims (30)
1. Verfahren zum Aufrauhen von Fahrbahndecken, bei dem
eine Vielzahl von Aufrauhelementen entlang der
Fahrbahndecke bewegt und periodisch zumindest nach unten
kraftbeaufschlagt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufrauhelemente mittels zwischen den auf der
Fahrbahndecke aufliegenden Aufrauhelementen und einer
großen darüberliegenden Masse pulsierend erzeugter
Schwellkräfte in die Fahrbahndecke eingedrückt und
zugleich in etwa parallel zur Fahrbahndecke
translatorisch bewegt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufrauhelemente jeweils einzeln oder in kleinen
Gruppen kraftbeaufschlagt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufrauhelemente geradlinig translatorisch bewegt
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufrauhelemente schlangenlinienförmig
translatorisch bewegt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwellkräfte mit einer oberhalb der
Eigenfrequenz zumindest der großen darüberliegenden
Masse liegenden Frequenz erzeugt werden.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3 , dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwellkräfte hydraulisch,
vorzugsweise mit einer für alle vorgesehenen
Aufrauhelemente zwischen 50 und 70 Hertz liegenden
Frequenz, erzeugt werden.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwellkraft jedes
Aufrauhelements bei an die Fahrbahndecke angelegtem
und an das Fahrbahndeckenquerprofil angeschmiegtem
Aufrauhelement erzeugt wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwellkräfte, vorzugsweise in
Hauptbewegungsrichtung (F), benachbarter Aufrauhelemente
zueinander phasenverschoben erzeugt werden.
9. Vorrichtung zum Aufrauhen von Fahrbahndecken, mit
einem entlang der Fahrbahndecke bewegbaren, eine
Vielzahl zumindest quer zur Bewegungsrichtung
nebeneinander liegender, periodisch mit nach unten
gerichteten Kräften beaufschlagbarer Aufrauhelemente
aufweisenden Träger, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Aufrauhelement (W) am Träger (3) auf- und abbeweglich
angeordnet ist, daß der Träger (3) an einem
darüberliegenden und eine große Masse (M)
repräsentierenden Rahmen (2) befestigt ist, und daß
zwischen den Aufrauhelementen (W) und dem Rahmen (2)
mehrere nach unten wirkende Antriebe (P) vorgesehen
sind, mit denen sich am Rahmen (2) nach oben
abstützende, nach unten die Aufrauhelemente (W) in die
Fahrbahndecke eindrückende Schwellkräfte erzeugbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen jedem Aufrauhelement (W) und dem Rahmen (2)
ein, vorzugsweise hydraulischer, Antrieb (P) vorgesehen
ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine quer zur
Hauptbewegungsrichtung (F) des Trägers (2) ausgerichtete
Reihe nebeneinander liegender Aufrauhelemente (W)
vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in Hauptbewegungsrichtung (F) des
Trägers (2) mehrere, vorzugsweise drei, Reihen von
Aufrauhelementen (W) hintereinander liegen, und daß die
Aufrauhelemente (W) in einer Reihe gegenüber den
Aufrauhelementen (W) in der (den) nächsten Reihe(n) quer
zur Hauptbewegungsrichtung (F) des Trägers (2) versetzt
angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Antrieb (P) aus einem am
Rahmen (2) befestigten hydraulischen Arbeitszylinder
(19) mit einem einseitig beaufschlagbaren Arbeitskolben
(21) besteht, der zumindest in Druckrichtung nach unten
starr mit dem Aufrauhelement (W) verbunden ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Aufrauhelement (W) aus einem Halter (11) und
einem daran, vorzugsweise auswechselbar, angeordneten
Werkzeugeinsatz (12) besteht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Werkzeugeinsatz (12)
leistenförmig und/oder mit einzelnen Aufrauh-Zähnen
(25), vorzugsweise aus Hartmetall, ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (11)
zwischen zwei quer zur Hauptbewegungsrichtung (F) des
Trägers (2) und vertikal liegenden Führungselementen (8,
9, 10) angeordnet ist, und daß in der Verbindung
zwischen dem Aufrauhelement (W) und dem Arbeitskolben
(21) ein Gelenk (G) vorgesehen ist, derart, daß das
Aufrauhelement (W) um das Gelenk auslenkbar und dadurch
an das Fahrbahndecken-Querprofil anschmiegbar ist.
17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Halter (11) über beabstandete
nach oben verlaufende Verbindungselemente (14) mit einem
zum Halter (11) parallelen Querjoch (16) starr gekoppelt
ist, daß am Rahmen (2) nach unten greifende Zuganker
(22) angeordnet sind, die sich mit Spiel (X) am Querjoch
(16) vorbei- oder durch dieses hindurcherstrecken, und
daß an den Zugankern (22) Rückholfedern (24) angeordnet
sind, die sich am Querjoch (16) unterseitig abstützen
und das Querjoch (16) im Gelenk (G) an den Arbeitskolben
(21) des im Rahmen (2) befestigten Arbeitszylinders (19)
andrücken.
18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei drei
Aufrauhelementreihen jeder Werkzeugeinsatz (12) quer zur
Hauptbewegungsrichtung (F) des Trägers (2) ca. 75 mm
lang ist, und daß der quer zur Haupt-Bewegungsrichtung
des Trägers gesehene Abstand zwischen benachbarten
Werkzeugeinsätzen (12) höchstens ca. 150 mm beträgt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (3) zusätzlich zu quer
zur Hauptbewegungsrichtung (F) verlaufenden, vorderen
und hinteren Führungselementen (8, 9) zwischen in
Hauptbewegungsrichtung (F) benachbarten Haltern (11) als
weitere Führungselemente (10) im Träger (3) befestigte
Gleitbleche aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitszylinder (19) mit einer
hydromechanischen Steuervorrichtung (35), z. B. einem
Drehschieber (37), für Frequenz, Größe, Dauer und
Verlauf der Schwellkräfte verbunden sind, und daß die
Steuervorrichtung (35) in einen hydraulischen
Versorgungskreis (33, 36) eingegliedert ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Vorrichtung (V) ein
Querantrieb (C), z. B. ein hydromechanischer
Exzenterantrieb, für eine oszillierende Hin- und
Herbewegung (Q) des Trägers (3) und des Rahmens (2) quer
zur Hauptbewegungsrichtung (F) des Trägers angreift.
22. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (2) mit dem Träger (3) ,
den Aufrauhelementen (W), den Antrieben (P) und dem
Querantrieb (C) eine Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A)
bildet, die mit Befestigungselementen (E) zum Anbauen an
ein Schleppfahrzeug (S) und mit einem Aufstandsteil (4,
4a), z. B. einem Glättblech oder Laufrollen, zum
Aufsetzen auf die Fahrbahndecke ausgestattet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A)
als Ausziehbohle mit einem mittleren Hauptbohlenteil (H)
und wenigstens einem seitlich aus- und einfahrbaren
Zusatzbohlenteil (Z) ausgebildet ist, und daß im
Hauptbohlenteil (H) und im Zusatzbohlenteil (Z)
Aufrauhelemente (W) angeordnet sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 20 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß von den vorgesehenen Antrieben (P)
der Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A) einzelne Antriebe (P)
bzw. Antriebsgruppen (Gr) abschaltbar sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A) anstelle einer
Einbaubohle an einem Fahrbahndecken-Fertiger (D)
angebracht und an die Energieversorgung und Steuerung
des Fertigers (D) angeschlossen ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, daß eine auf die Aufrauhelemente (W)
ausgerichtete Staubabsaugevorrichtung (28) vorgesehen
und in den Fahrbahndeckenfertiger (D) eingebaut ist.
27. Vorrichtung nach den Ansprüchen 25 und 26, dadurch
gekennzeichnet, daß am Fahrbahndeckenfertiger (D) eine
Staubschutzkabine (29) für den Fahrzeugführer vorgesehen
ist.
28. Fahrbahndecken-Fertiger, mit einem Fahrwerk mit
seitlichen Bohlen-Auslegern zum Tragen einer
Einbaubohle, und mit wenigstens einer Antriebsquelle für
das Fahrwerk sowie für hydraulisch betätigte Komponenten
des Fertigers, dadurch gekennzeichnet, daß an den
Bohlen-Auslegern (30) wahlweise anstelle der Einbaubohle
eine Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A) anbaubar und mit der
hydraulischen Versorgung des Fertigers (D) verbindbar
ist.
29. Fahrbahndecken-Fertiger nach Anspruch 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A)
als Vorrichtung (V) gemäß wenigstens einem der Ansprüche
9 bis 24 ausgebildet ist.
30. Fahrbahndecken-Fertiger nach den Ansprüchen 28 und
29, dadurch gekennzeichnet, daß der Querantrieb (C)
zwischen die Ausleger (30) und die
Aufrauhkolben-Anbaueinheit (A) oder zwischen die
Ausleger (30) und den Fertiger-Grundkörper (27)
eingesetzt ist, derart, daß die Anbaueinheit relativ zu
den Auslegern (30) oder die Ausleger und die
Aufrauhbohlen-Anbaueinheit (A) relativ zum Grundkörper
in Querrichtung hin- und herbewegbar ist bzw. sind.
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