DE3836744A1 - Verfahren zur herstellung von formkoerpern durch verformen eines aushaertbaren materials und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur herstellung von formkoerpern durch verformen eines aushaertbaren materials und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von Formkörpern, vorzugsweise für ophthalmische Zwecke,
wie intraokulare und intrakorneale Linsen und
Kontactlinsen durch Verformen eines aushärtbaren
Materials, insbesondere thermoplastischen oder
duroplastischen Stoffen in einer Form, die aus zwei
trennbaren, mit Verformungsoberflächen versehenen
Formhälften besteht. Insbesondere bezieht sich die
Erfindung auf die Herstellung von Formkörpern, bei
denen während der Verfestigung des Materials in einem
Randbereich der Verformungsoberflächen der Formhälften
ein Meniskus gebildet und/oder einreguliert wird, um
dem Formkörper die gewünschte Gestalt zu geben, ohne
daß sich an irgendeiner Stelle des Formkörpers während
der Verformung Grate ausbilden.
Bekannte Ausführungsformen üblicher wiederverwendbarer
Formen enthalten wenigstens eine Trennfuge zwischen den
oberen und unteren und/oder den inneren und äußeren
Teilen der Form. Die Trennfuge kann nicht gegen das
Eindringen insbesondere von flüssigem
Verformungsmaterial aus dem Hohlraum der Form
abgedichtet werden und füllt sich daher während des
Verformungsvorganges mit Verformungsmaterial. Dadurch
kommt es zur Ausbildung einer unerwünschten dünnen
Rippe, die üblicherweise als Grat bezeichnet wird
und aus einem Stück mit dem Formkörper besteht. Für
bestimmte Anwendungsgebiete haben solche Grate keine
nachteiligen Folgen, so daß es nicht notwendig ist, sie
zu entfernen. Für zahlreiche Anwendungsgebiete ist es
jedoch unerläßlich, den Grat zu beseitigen. Dies
erfolgt üblicherweise durch eine maschinelle
Bearbeitung. Alternative Verformungsmethoden und
entsprechende Vorrichtungen sind erforderlich, wenn
eine zufriedenstellende maschinelle Bearbeitung nicht
durchgeführt werden kann, z.B. wenn der Formkörper aus
elastomerem Material besteht.
Die Erfindung ist in besonderer Weise zur Herstellung
von Formkörpern geeignet, die so benutzt werden sollen,
wie sie nach der Verformung anfallen, d.h. ohne daß die
Oberfläche des Formkörpers verändert wird. An bestimmte
Formkörper wird die Forderung gestellt, daß sie
durchgehend ein hohes Maß an Glätte aufweisen. In
besonderer Weise gilt dies für Formkörper für
ophthalmische, d.h. augenbezügliche Zwecke,
insbesondere für intraokulare und intrakorneale Linsen
und Kontactlinsen. Derartige Artikel können aus Glas
oder einem durchsichtigen Kunststoff, wie z.B.
Polymethylmethacrylat, Silikonkautschuk und
Hydrogel-Polymeren gefertigt werden. Von diesen Stoffen
weist Silikonkautschuk, insbesondere mit
Kohlenwasserstoffen substituierte Polysiloxane
besonders günstige Eigenschaften für die Herstellung
von ophthalmischen Gegenständen auf. Eine in jüngster
Zeit entwickelte Technik zur Herstellung von
intraokularen Linsen sieht vor, daß eine aus
verformtem Silikonkautschuk hergestellte Linso so
zusammengelegt oder gefaltet werden kann, daß sie durch
einen ungewöhnlich kleinen Einschnitt im Limbalbereich
des Auges eingesetzt werden kann.
Zur Herstellung einer intraokularen Linse aus
Silikonkautschuk wird ein aus zwei Komponenten
bestehendes flüssiges Silikonpolymer gut durchgemischt
und eine geeignete Menge in eine Hälfte des Hohlraumes
eines Formblockes eingebracht, die in eine
Arbeitsstellung zu der zweiten Hälfte des Formblockes
gebracht werden kann, um die Linse zu formen. Bei der
bekannten Methode ist die Menge des flüssigen
Silikonpolymers, das in den Hohlraum eingebracht wird
stets größer als die zur Bildung der ausgehärteten
intraokularen Linse erforderliche Menge. Auf diese
Weise kann sichergestellt werden, daß der Hohlraum der
Form vollständig mit dem Silikonmaterial gefüllt ist.
Das überschüssige Silikonmaterial tritt aus dem
Hohlraum der Form aus, wenn die beiden Hälften des
Formblockes zusammengedrückt und bis zur Beendigung des
Aushärtungsprozesses unter Druck zusammengehalten
werden. Das Aushärten erfolgt durch Erwärmen der
Formhälften auf eine vorgegebene Temperatur, die bei
etwa 150°C liegt während eines Zeitraumes, der
ausreicht, um das Silikonmaterial auszuhärten. Die
Aushärtung ist üblicherweise beendet, wenn das Material
etwa 15 Minuten lang bei der Aushärttemperatur in der
Form bleibt.
Anschließend werden die Formblöcke voneinander
getrennt; die verformte Linse, die in einer der
Formhälften bleibt, muß von dem Grat befreit werden,
der aus einer dünnen Rippe aus ausgehärtetem
Silikongummi besteht, die an dem äußeren Umfang der
intraokularen Linse vorsteht. Um den Grat zu entfernen,
wird er von der Linse abgebrochen. Die Linse wird dann
aus dem Hohlraum der Form herausgenommen. Der Rand der
Linse, von der der Grat weggebrochen wurde, ist rauh
und unregelmäßig, weil das Silikonmaterial durch
Abscheren oder Abbrechen des Grates entfernt wurde.
Dieser Rand ist ein sehr wesentlicher Teil, weil er die
Aufgabe hat, die Linse zu verankern, zu stabilisieren
und nach dem Einbringen in das Auge des Empfängers in
der richtigen Stellung zu halten.
Die Aufgabe, die der vorliegenden Erfindung
zugrundeliegt besteht darin, pathologische Zustände zu
vermeiden, die durch Scheuern, Reiben oder ein anderes
Trauma auftreten können, wenn zwischen dem rauhen und
unregelmäßigen äußeren Rand der Linse, d.h. dem
Bereich, an dem der Grat weggebrochen wurde und dem
Sulcus ciliaris oder der Linsenkapsel eine zeitlang
eine Berührung stattfindet.
In der Vergangenheit wurden Gegenstände für
ophthalmische Zwecke auch aus harten, nicht elastischen
Stoffen wie z.B. Glas oder Methylmethacrylat
hergestellt. Dabei wurde zunächst eine rohe Linse
gebildet und der Rohling anschließend durch Schleifen
oder eine andere maschinelle Bearbeitung geformt, um
ihm die gewünschte Krümmung zu geben und die fertige
Linse endgültig zu bearbeiten. Eine derartige
Bearbeitung eines Rohlinges war begrenzt auf Linsen mit
einer scheibenartigen, halbkugelförmigen Gestalt, da
die Bearbeitung durch Rotation des Linsenrohlings
durchgeführt wurde. Andererseits war es nicht möglich,
elastomere Stoffe wie z.B. Silikonkautschuk zu
bearbeiten, um einen Gegenstand für ophthalmische
Zwecke auf diese Weise herzustellen, weil das
elastomere Material zerreißt, wenn man versucht, es zu
bearbeiten oder zu schneiden. Man hat versucht, diesen
Nachteil durch die in der US-PS 38 74 124 beschriebenen
Methode zu vermeiden, die vorsieht, einen Linsenrohling
aus elastomerem Material auf eine Stützoberfläche
aufzulegen und in einem solchen Ausmaß zu kühlen, daß
die Härte des elastomeren Materials derart vergrößert
wird, daß eine maschinelle Bearbeitung in Anwesenheit
einer flüssigen Zwischenschicht möglich ist. Diese
Methode konnte nicht mit wirtschaftlichem Erfolg
durchgeführt werden und ist ferner beschränkt auf runde
und halbkugelförmige geometrische Formen. Nach
Beendigung der maschinellen Bearbeitung des elastomeren
Materials war es darüber hinaus notwendig,
Verschmutzungen des Materials durch die flüssige
Zwischenschicht zu entfernen. Es hat sich ferner
herausgestellt, daß die bearbeitete Oberfläche des
elastomeren Materials hydrophob war und der Befeuchtung
durch die Tränenflüssigkeit widerstand, während
unbearbeitete verformte Oberflächen von Linsen gute
Befeuchtungseigenschaften aufweisen.
Ausgehend von einem Verfahren der eingangs
beschriebenen Art besteht die Erfindung darin, daß die
Formhälften nach Einfüllen einer vorgegebenen Menge des
zu verformenden Materials in wenigstens eine der
Formhälften nach dem Aufeinanderlegen in einem ersten
vorbestimmten Abstand voneinander gehalten werden, bei
dem sich in dem Spalt zwischen den Formhälften längs
des Umfanges des verformbaren Materials ein Meniskus
aus verformbarem Material bildet, daß der Meniskus
durch Verringern des Abstandes zwischen den beiden
Formhälften verschoben wird bis er sich in einer
abgerundeten konvexen Gestalt aus dem Spalt heraus nach
außen erstreckt und daß die endgültige Aushärtung des
Materials unter Aufrechterhaltung der konvex gebogenen
Gestalt des Meniskus erfolgt. Weitere Merkmale des
erfindungsgemäßen Verfahrens und einer Vorrichtung zu
dessen Durchführung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Zur Durchführung des Verfahrens können Thermoplasten
und Duroplasten benutzt werden. Bei Verwendung von
duroplastischem Material wird der Zeitpunkt, in dem die
beiden Formhälften einander genähert werden, aufgrund
der zeit- und temperaturabhängigen Aushärteigenschaften
des Materials insbesondere so festgelegt, daß er vor
dem Zeitpunkt liegt, an dem dreidimensionale
Vernetzungen auftreten. Andererseits muß sich der
Gelzustand des sich aushärtenden Materials in der Form
in Abhängigkeit von dem Polymerisationsprozeß
vergrößern können, so daß der Meniskus zwischen den
Formoberflächen sein Profil ändern kann und die
angestrebte leicht abgerundete Gestalt ausgebildet
wird, die keine unerwünschten scharfen Kanten enthält.
Wenn thermoplastisches Material benutzt wird, erfolgt
die Verfestigung in dem Formhohlraum.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung, auf der
Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch die schematische
Darstellung des menschlichen Auges mit einer
natürlichen Linse,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäß
hergestellte intraokulare Linse,
Fig. 3 eine Seitenansicht der auf Fig. 2
dargestellten Linse,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer
Formhälfte mit dem darin vorgesehenen
Hohlraum zur Herstellung einer auf den
Fig. 2 und 3 dargestellten Linse,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer
Formhälfte mit einem Formhohlraum, der mit
dem Formhohlraum der in Fig. 4 dargestellten
Formhälfte zusammenwirkt,
Fig. 6 einen vergrößert dargestellten Schnitt durch
die Formhälften in einer ersten Stellung im
Verlauf der Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei die
Formhälften im Abstand voneinander
angeordnet sind,
Fig. 7 einen der Fig. 6 entsprechenden Schnitt, der
die Formhälften in einer zweiten Stellung
zeigt, wobei die Formhälften in einem
geringeren Abstand voneinander angeordnet
sind,
Fig. 8 einen Schnitt durch zwei im Abstand
voneinander angeordnete Formhälften zur
Herstellung einer Kontactlinse und
Fig. 9 einen der Fig. 8 entsprechenden Schnitt, der
die Formhälften in einer zweiten, in einem
geringeren Abstand voneinander angeordneten
Stellung zeigt.
Die Erfindung ist in besonderer Weise zur Herstellung
von Formkörpern für ophthalmische Zwecke geeignet,
jedoch nicht hierauf beschränkt. Fig. 1 zeigt die
schematische Darstellung eines menschlichen Auges mit
der Kornea (12) der Regenbogenhaut (14), der
Linse (16), dem Sulcus ciliaris (18) in der Nähe der
Linse, der Netzhaut (20) und der Macula (22).
Bekanntlich werden eintretende Lichtstrahlen direkt auf
der Macula (22) durch die Hornhaut (12) und die
Linse (16) fokussiert. Wenn die lichtbrechenden
Eigenschaften der Hornhaut und der Linse nicht
zulassen, daß die Lichtstrahlen genau auf der
Macula (22) fokussiert werden, kann die Brechkraft des
Auges durch die Verwendung von ophthalmischen
Einrichtungen oder Teilen verändert werden, um das
einfallende Licht wieder genau auf der Macula zu
bündeln. Die Brechkraft des Auges kann dadurch
verändert werden, daß eine Kontactlinse auf die
Hornhaut (12) aufgesetzt wird.
Kontactlinsen sind eine Art ophthalmischer Teile, die
erfindungsgemäß hergestellt werden können. Derartige
Linsen müssen glatte Oberflächen aufweisen und so
ausgebildet sein, daß die vordere und die hintere
Oberfläche ineinander übergehen. Ein wesentliches
Merkmal einer erfindungsgemäß hergestellten
Kontactlinse besteht darin, daß die Linse vollständig
aus durch Verformen hergestellten Oberflächen besteht
und daß keine Oberflächen oder Bereiche vorhanden sind,
von denen beispielsweise ein Grat durch Abschneiden,
Bearbeiten oder in anderer Weise entfernt worden ist.
Erfindungsgemäß kann eine Kontactlinse aus verformbarem
Material hergestellt werden, das aus Glas,
Polymethylmethacrylat, Silikonkautschuk und
Hydrogel-Polymeren besteht.
Ein anderer Formkörper für ophthalmische Zwecke, der
nach der erfindungsgemäßen Methode hergestellt werden
kann, ist eine intraokulare Linse, die unterschiedliche
Formen und Konstruktionen aufweisen kann. Eine typische
Ausbildung ist auf den Fig. 2 und 3 dargestellt.
Intraokulare Linsen werden benutzt, um die Linse (16)
(Fig. 1), nachdem diese auf operativem Wege entfernt
wurde, wie es meist beim Auftreten eines Katarakts
(grauer Star) der Fall ist, zu ersetzen. Auf den Fig. 2
und 3 ist eine intraokulare Linse dargestellt, die aus
zwei halbkugelförmigen Linsenabschnitten (26 u. 28)
besteht, die in entgegengesetzten Richungen gegenüber
einem mittleren haptischen Teil (30) vorstehen, der aus
einem ebenen, praktisch rechteckigem Abschnitt (32) mit
abgerundeten Kanten (34) besteht. Der mittlere
haptische, d.h. nicht optische Abschnitt hat einen
konvex abgerundeten Rand längs seines äußeren Umfanges
und weist keine Grate und scharfe Kanten auf, die
pathologische Zustände hervorrufen könnten.
In der Vergangenheit wurden intraokulare Linsen der auf
den Fig. 2 und 3 dargestellten Art, wie bereits
erwähnt, durch einen Verformungsprozeß hergestellt, bei
dem ein Grat entstand, der sich rund um den gesamten
Umfang des äußeren Randes des mittleren Teils
erstreckte. Wenn der Grat weggebrochen wurde, entstand
an dem äußeren Rand eine rauhe, unregelmäßige
Oberfläche, die oft eine zusätzliche Bearbeitung
erforderlich machte, um Teile des Grates zu entfernen.
Bei der erfindungsgemäßen Herstellung einer verformten
intraokularen Linse entstehen auch während der
Verformung des Materials keine Grate. Die Linse wird so
benutzt, wie sie nach der Verformung anfällt, ohne jede
Änderung und nachträgliche Bearbeitung der Oberfläche.
Die Linse kann selbstverständlich nach der Verformung
behandelt werden. Dabei handelt es sich um Vorgänge wie
beispielsweise eine Sterilisation.
Gegenstand der Erfindung ist somit eine intrakorneale
Linse, die in die Hornhaut eingepflanzt werden kann, um
die Brechkraft zu regulieren. Insoweit entspricht eine
derartige Linse einer Kontactlinse. Die intrakorneale
Linse hat jedoch einen kleineren Durchmesser und eine
geringere Wandstärke, verglichen mit Kontactlinsen.
Eine intrakorneale Linse wird praktisch in der gleichen
Weise hergestellt, wie es im folgenden in Zusammenhang
mit einer Kontactlinse beschrieben wird. Auf den Fig. 4
und 5 ist eine Form dargestellt, die aus zwei
Formhälften (41 u. 42) aus rechteckigen Metallblöcken
besteht, die mit im Abstand voneinander angeordneten,
im allgemeinen parallel verlaufende Bohrungen (43 u.
44) versehen sind, in die patronenartige elektrische
Heizeinrichtungen (45) eingesetzt werden, die durch
Regler (45 A) so geregelt werden, daß die Formhälften
auf die gewünschte Temperatur aufgewärmt und auf dieser
Temperatur gehalten werden können, während der in den
Formhohlräumen befindliche flüssige Silikonkautschuk
thermisch ausgehärtet wird. Die Heizeinrichtungen
werden in den Öffnungen mit geeigneten Mitteln, z.B.
einer Vergußmasse gehalten. Die Formblöcke sind ferner
mit einer oder falls erforderlich mehreren
Bohrungen (46) versehen, in denen ein
Thermoelement (47) angeordnet ist, um die Meßstelle des
Thermoelementes ganz in der Nähe der konkaven
Oberflächen (48) anzuordnen, die benutzt werden, um die
Linsenabschnitte der intraokularen Linse zu bilden.
Numerische Anzeigeinstrumente (47 A) ermöglichen eine
Temperaturmessung, die es dem Benutzer ermöglicht, die
Steuereinrichtungen (45 A) zu regeln. Selbstverständlich
kann auch eine automatische Steuerung, z.B. ein
Mikroprozessor benutzt werden, um die
Heizeinrichtungen (45) in Abhängigkeit von den
Ausgangssignalen der Thermoelemente (47) zu steuern.
Die Thermoelemente können mit bekannten Mitteln, z.B.
einer Vergußmasse befestigt werden. Die konkaven
optischen Formoberflächen (48) werden von einer
verhältnismäßig dünnen haptischen Formoberfläche (49)
umgeben, die in einer getrennten Einlage (50)
ausgebildet werden kann, die herausnehmbar an dem
Formblock (41) befestigt ist. Die Einlage kann
gegebenenfalls eine optische Formoberfläche (48)
enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Bezeichnung
Boden- und Deckelhälfte der Form willkürlich ist, weil
eine Form auf eine Stützoberfläche so aufgesetzt werden
kann, daß keine der Formhälften eine Boden- oder
Deckelhälfte sein kann. An den vier Ecken des
rechteckigen Formblockes (42) befinden sich nach oben
vorstehende Auflager (51), die die gleiche Stärke haben
und sich, wie sich aus Fig. 5 ergibt, in gleichen Höhen
über die Einlage (50) und die haptische
Formoberfläche (49) hinaus erstrecken. Zwischen den
Auflagern (51) der beiden sich gegenüberliegenden Enden
der Formhälfte sind nach oben herausragende
Gewindestangen (52) vorgesehen, auf die Muttern (52 A)
aufschraubbar sind. Die Formhälfte (41) enthält an den
entsprechenden Stellen Bohrungen (53), durch die die
als Führung dienenden Gewindestangen gestreckt werden
können, die eine solche Länge haben, daß sie die
Formhälfte (41) durchdringen und gegenüber der
Oberfläche, die der Oberfläche gegenüberliegt an der
sich die Einlage (50) befindet, überstehen. In Fig. 5
ist ein Abstandshalter (54) dargestellt. Derartige
Abstandshalter werden auf die vorstehenden Oberflächen
der Auflager aufgelegt. Die Stärke der vier
Abstandshalter wird entsprechend der gewünschten
Rundung ausgewählt, die dem in der Wärme aushärtbaren
Material gegeben werden soll, um einen Meniskus
zwischen den Formoberflächen zu bilden, wie es im
einzelnen weiter unten erläutert wird.
Die Abstandshalter (54) können durch im Abstand
voneinander angeordnete Gewindestangen ersetzt werden,
die mit Gewindebohrungen in einer Formhälfte
zusammenwirken und in die andere Formhälfte
hineinragen, so daß durch Regulierung der
Gewindestangen der Abstand zwischen den Formoberflächen
genau justiert werden kann. Mit dem Bezugszeichen (55)
ist in Zusammenhang mit Fig. 4 eine schematisch
dargestellte Vorrichtung zur Materialausgabe
bezeichnet, mit der eine vorgegebene Menge eines
verformbaren thermisch aushärtbaren Materials in eine
oder gegebenenfalls beide Formhälften eingegeben werden
kann. Ein Material zum Formen von Linsen gemäß
vorliegender Erfindung ist Silikonkautschuk,
insbesondere mit Kohlenwasserstoffen substituiertes
Polysiloxan. Es handelt sich dabei um ein aus zwei
Komponenten bestehendes System, das nach dem Vermischen
in einem bestimmten Verhältnis polymerisiert und
vollständig aushärtet. Die Erwärmung dieses Materials
auf eine oberhalb der Raumtemperatur liegende
Temperatur beschleunigt lediglich die Aushärtzeit. Die
Vorrichtung (55) besteht aus Vorratskammern (56 u. 57),
deren Querschnitte dem vorstehend erwähnten Verhältnis
der beiden Komponenten entsprechen, die sich in den
Kammern befinden und durch getrennte Kolben (58 u. 59)
ausgegeben werden. Eine Verbindungsstange verbindet die
Kolben, damit diese sich über gleiche
Streckenlängsmarkierungen bewegen, die benutzt werden,
um die vorbestimmte Menge an flüssigen
Silikonkautschuk-Komponenten festzulegen, die aus der
Leitung (61) in den Hohlraum der Form überführt wird.
Eine statische Mischkammer (62) nimmt die Mengen aus
Durchgangsöffnungen auf, die mit den Kammern (56 u. 57)
in Verbindung stehen und liefert eine vollständig
durchgemischte Menge an die Leitung (61).
Das verformbare Material besteht aus mehreren
Komponenten, die zunächst vermischt werden, bevor eine
abgemessene Menge in eine der beiden Formhälften
eingegeben wird. Die Form wird dann geschlossen, indem
eine Formhälfte auf die andere aufgelegt wird, wobei
die Gewindestangen (52) längs der Bohrungen in der
Formhälfte (41) gleiten. Zwischen den beiden
Formhälften befinden sich Abstandshalter (54), die auf
jedes Auflager (51) aufgelegt sind.
Befestigungseinrichtungen (52 A) werden benutzt, um die
beiden Formhälften fest miteinander zu verbinden. Wenn
es sich dabei um Gewindemuttern handelt, können Stangen
aufgeschraubt werden. Die Stärke der
Abstandshalter (54) wird sorgfältig ausgewählt, so daß
die Verformungsoberflächen so voneinander getrennt
sind, daß ein Meniskus im Bereich des Spaltes zwischen
den beiden Verformungsoberflächen gebildet wird. Auf
Fig. 6 ist die Anordnung der Formhälften teilweise
dargestellt. Es ist erkennbar, daß die Massse des
aushärtenden verformbaren Materials (60) aus einer
vorgegebenen Menge besteht, die ausreicht, um alle
Oberflächen (48 u. 49) der Form zu befeuchten und den
Raum zwischen den sich gegenüberliegenden
Verformungsoberflächen auszufüllen. Das Volumen des
verformbaren Materials wird so ausgewählt, daß, wenn
die Abstandshalter (54) aufgelegt sind, der
Meniskus (61) eine vorbestimmte Form, nämlich wie in
Fig. 6 dargestellt eine konkave oder eine planare oder
konvexe Form annimmt. Im Falle einer konvexen Gestalt
sollte diese wegen der natürlichen Tendenz des
flüssigen Polymers, aus dem Formhohlraum
herauszufließen möglichst schwach ausgebildet sein. Aus
diesem Grunde ist es vorteilhaft, einen Meniskus
auszubilden, der eine konkave Gestalt hat, wobei die
Oberflächenspannung das Aufrechterhalten des Meniskus
erleichtert, ohne daß die Gefahr besteht, daß das
flüssige Polymer ausbricht oder ausfließt. Die
Benetzbarkeit der Verformungsoberflächen durch das
flüssige Polymer ist ebenfalls ein Faktor, der den
Meniskus beeinflußt und kann benutzt werden, um die
Gestalt des Meniskus einzustellen.
Zur Beschleunigung der Polymerisation wird an die
Heizeinrichtungen eine Spannung angelegt. In
Abhängigkeit von der Art des benutzten Polymers werden
die Formhälften auf eine vorgegebene Temperatur von
beispielsweise 150°C erhitzt. Bei dieser Temperatur
läßt man die Polymerisation solange ablaufen, bis die
polymerisierte Flüssigkeit in dem Formhohlraum einen
Gelzustand erreicht. Nach einer bestimmten Zeit,
beispielsweise wenn zwischen 70 und 100% des Polymers
gelförmig sind, werden die Befestigungseinrichtungen
gelockert, so daß die Abstandshalter (54) entfernt
werden können. Danach werden die
Befestigungseinrichtungen erneut angezogen, um die
Formoberflächen der beiden Formhälften näher
aneinanderzubringen, so daß der Spalt zwischen den
Oberflächen verringert wird. Diese Lage der
Formhälften zueinander ist in Fig. 7 dargestellt und
führt dazu, daß der Meniskus sich abrundet und das im
Querschnitt gesehene konvexe Profil einnimmt. Die
Formhälften müssen ausreichend gegeneinander bewegt
werden, so daß die Abrundung in einem solchen Maß
auftritt, daß die Bildung von scharfen Kanten am Umfang
des haptischen Mittelteils am Ende des
Verformungsprozesses vermieden wird. Anschließend wird
die Erwärmung der Form über die zum Aushärten des
Polymers erforderliche vorgegebene Zeit fortgesetzt. Das
ausgehärtete Polymer zeichnet sich insbesondere dadurch
aus, daß die Polymerisation durch die Vernetzungen des
Polymers fortgeschritten ist. Am Ende des
Aushärtungsprozesses wird die Beheizung der Form
beendet. Die Form kann gegebenenfalls zusätzlich auf
eine Temperatur abgekühlt werden, die eine sichere
Handhabung gewährleistet. Zum Öffnen der Form werden
zunächst die Befestigungseinrichtungen (52 A) entfernt.
Anschließend werden die Formhälften voneinander
getrennt. Der Formkörper liegt in einer der beiden
Formhälften und kann dem Hohlraum der Form entnommen
werden. Die Formhälften können dann zur Herstellung
weiterer Linsen vorbereitet werden. Es ist zu bemerken,
daß das Aushärten bei Verwendung von Silikonkautschuk
auch ohne Erwärmung der Form durchgeführt werden kann,
wobei in diesem Fall die Aushärtzeit wesentlich länger
ist. Auch bei in der Wärme aushärtendem Material ist
die Aushärtung von der Zeit und der Temperatur
abhängig.
In den Fig. 8 und 9 ist eine Anordnung von Formhälften
zur Herstellung einer Kontactlinse dargestellt. Das
bevorzugte Material zur Herstellung von Kontactlinsen
ist ebenfalls Silikonkautschuk, obschon
Polymethylmethacrylat und Hydrogel-Polymere verwendet
werden können. Die Formhälften (70 u. 71) sind in
ähnlicher Weise ausgebildet, wie es in Zusammenhang
mit den Fig. 4 und 5 beschrieben wurde. Jedoch hat der
Hohlraum (72) die allgemeine Form einer Halbkugel, d.h.
die Formoberfläche (73) hat eine konkave
halbkugelförmige Gestalt, während die
Formoberfläche (74) eine konvexe halbkugelförmige
Gestalt hat. Der Hohlraum wird dadurch gebildet, daß
die beiden Formflächen im Abstand voneinander und
zueinander passend angeordnet werden. Der Meniskus wird
am äußeren Umfangsrand des verformbaren Materials in
der Form gebildet. Nachdem eine vorgegebene Menge eines
Polymers auf die Oberfläche (73) gegeben wurde, wird
die andere Formhälfte (71) auf die freiliegenden
Oberflächen der Abstandshalter (75) aufgelegt, so daß
die beiden Formhälften im Abstand voneinander zu liegen
kommen, ohne daß die Formoberflächen (73 u. 74) der
Formhälften einen geschlossenen Hohlraum bilden.
Anschließend werden die Heizeinrichtungen und
Thermoelemente in den dafür vorgesehenen Öffnungen der
Form in der beschriebenen Weise installiert, um die
Form zu erhitzen und die Temperatur zu überwachen, auf
die die Form aufgeheizt wird. Die Thermoelemente sind
zum Einstellen der Dauer des Polymerisationsprozesses
wichtig, wenn das Polymer den gewünschten Gelzustand
erreicht hat. Die Formhälften werden durch mit Gewinde
versehene Befestigungseinrichtungen fest
zusammengehalten, die auf Verankerungsstangen
aufgeschraubt werden, die ausgehend von einer
Formhälfte durch Öffnungen in der anderen Formhälfte
hindurchtreten. Nach Anziehen der
Befestigungseinrichtungen wird die Form in der
vorstehend beschriebenen Weise auf eine Temperatur
erhitzt bis das Polymer einen gewünschten Gelzustand
erreicht. Wenn dies der Fall ist, werden die
Befestigungseinrichtungen so weit gelockert, daß die
Abstandshalter (75) entfernt werden können und die
Formhälften um einen Abstand aufeinander zu bewegt, der
der Dicke der Abstandshalter entspricht. Die
Befestigungseinrichtungen werden dann dazu benutzt, die
Formhälften in der neu eingerichteten Stellung zu
sichern, worauf der Polymerisationsprozeß durch
weiteres Erhitzen der Form fortgesetzt wird. Bevor die
Formhälften aufeinander zu bewegt werden, ist der
Meniskus, der sich am äußeren Umfang der Linse
einstellt, planar oder leicht konkav (Fig. 8). Die Form
des Meniskus ändert sich durch Erzeugung einer Wölbung
oder Abrundung, wenn die Abstandshalter entfernt und
die Formhälften näher aneinandergerückt werden, so daß
keine scharfen Kanten an dem Meniskus und an der
Trennlinie zwischen dem Meniskus und den Oberflächen
der Linse auftreten, die durch die Formoberflächen der
Formhälften gebildet werden. Das Polymer wird dann
durch weiteres Aufheizen der Form ausgehärtet. Am Ende
des Aushärtprozesses werden die
Befestigungseinrichtungen entfernt und die Formhälften
voneinander getrennt. Die Formen werden gekühlt und die
geformte Kontactlinse kann aus der Formhälfte
herausgenommen werden, in der sie sich befindet. Eine
intrakorneale Linse kann in im wesentlichen der
gleichen Weise hergestellt werden, wie es in
Zusammenhang mit der Herstellung einer Kontactlinse
beschrieben wurde.
Es ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung, daß
während der Herstellung der Formkörper keinerlei
Gratbildung erfolgt. Der Meniskus, der sich am Umfang
oder Rand des Formkörpers ausbildet, kann an jeder
gewünschten Stelle liegen, wobei es natürlich wichtig
ist, sicherzustellen, daß keine scharfen Kanten erzeugt
werden. Der Meniskus kann auch durch Bildung einer
Stellung erzeugt werden, bei der die Formoberflächen
und das verformbare Material, das sich in dem Hohlraum
der Form befindet, im Abstand voneinander angeordnet
sind. Wenn das verformbare Material zu flüssig ist,
kann die Oberflächenspannung nicht ausreichen, um ein
Ausfließen des Materials zu verhindern, so daß kein
Meniskus ausgebildet wird. Wenn das gewünschte Profil
des Meniskus zwischen den Formoberflächen ausgebildet
werden kann, ohne die Formhälften während der
Aushärtung aufeinander zuzubewegen, kann auf die
Relativbewegung der Formhälften verzichtet werden.
Claims (12)
1. Verfahren zur Herstellung von Formkörpern durch
Verformen eines aushärtbaren Materials in einer aus
zwei mit Verformungsoberflächen versehenen trennbaren
Formhälften gebildeten Form, vorzugsweise von
Formkörpern für ophthalmische Zwecke, wie intraokulare
und intrakorneale Linsen und Kontactlinsen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Formhälften nach Einfüllen
einer vorgegebenen Menge des zu verformenden Materials
in wenigstens eine der Formhälften nach dem
Aufeinanderlegen in einem ersten vorbestimmten Abstand
voneinander gehalten werden, bei dem sich in dem Spalt
zwischen den Formhälften längs des Umfanges des
verformbaren Materials ein Meniskus aus verformbarem
Material bildet, daß der Meniskus durch Verringern des
Abstandes zwischen den beiden Formhälften verschoben
wird bis er sich in einer abgerundeten konvexen Gestalt
aus dem Spalt heraus nach außen erstreckt und daß die
endgültige Aushärtung des Materials unter
Aufrechterhaltung der konvex gebogenen Gestalt des
Meniskus erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das verformbare Material ein in der Wärme
aushärtbares Material ist und daß die Aushärtung des
Materials in zwei Zeitabschnitten erfolgt, wobei in dem
ersten Zeitabschnitt ein erster Polymerisationsgrad des
Materials erreicht wird während die
Verformungsoberflächen in der ersten Stellung sind und
während des zweiten Zeitabschnittes ein zweiter
Polymerisationsgrad erreicht wird, während die
Verformungsoberflächen in der zweiten Stellung sind, in
der sie den geringeren Abstand voneinander haben.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Polymerisation während des
ersten Zeitabschnittes bis zu einem Grad erfolgt, bei
dem das Material in einem gewünschten gelartigen
Zustand vorliegt.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß während des zweiten Zeitabschnittes
die gewünschte vollständige Aushärtung des Materials
erfolgt.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das verformbare Material ein in der
Wärme aushärtbares Material ist und die Aushärtung in
zwei Zeitabschnitten vorgenommen wird, wobei die
Aushärtung in dem ersten Zeitabschnitt, bei dem das
Material bis zu einem ersten Polymerisationsgrad
ausgehärtet wird, erfolgt, bevor der Meniskus in die
konvexe Form gebracht wurde, während die vollständige
Aushärtung in dem zweiten Zeitabschnitt erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Polymerisationsgrad des in der Wärme
aushärtbaren Materials einem Zustand entspricht, in dem
das Material in dem gewünschten Gelzustand
vorliegt.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das in der Wärme aushärtbare
verformbare Material ein Duroplast ist.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das verformbare Material ein
Thermoplast ist.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das in der Wärme aushärtbare
Material Silikonkautschuk ist.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
den Ansprüchen 1 bis 9, bestehend aus einer Form mit
zwei trennbaren Formhälften, die Verformungsoberflächen
zur Verformung eines Formkörpers enthalten, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen enthält, mit
denen die beiden Formhälften zur Bildung eines Meniskus
aus verformbarem Material am äußeren Umfang des
Formkörpers zwischen den Verformungsoberflächen im
Abstand zueinander gehalten werden, Einrichtungen mit
denen die Verformungsoberflächen gegeneinander
verschiebbar sind, um dem Meniskus eine konvexe Gestalt
zu geben sowie Einrichtungen zum endgültigen Aushärten
des verformbaren Materials in dem Formhohlraum während
die konvexe Gestalt des Meniskus aufrechterhalten wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen zum Einfüllen
einer bestimmten Menge des verformbaren Materials in
wenigstens eine der Formoberflächen enthält.
12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 11 und 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur endgültigen
Aushärtung des verformbaren Materials aus
Heizeinrichtungen bestehen, mit denen das verformbare
Material in dem Formhohlraum erwärmt wird.
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