DE3856267T2 - Haftverschluss für Wegwerfwindeln mit Zusammenhaltungselementen der verschmutzten Windel - Google Patents
Haftverschluss für Wegwerfwindeln mit Zusammenhaltungselementen der verschmutzten WindelInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft Befestigungssysteme für wegwerfbare absorbierende Artikel und vor allem ein verbessertes mechanisches Befestigungssystem für solche wegwerfbaren absorbierenden Artikel, welches bequemes Entsorgen des absorbierenden Artikels beistellt.
- Die Verwendung klebender Bandbefestigungssysteme zum Fixieren der Ecken eines wegwerfbaren absorbierenden Artikels, wie zum Beispiel einer Windel, ist in der Fachwelt allgemein bekannt. Beispiele dieser Arten von klebenden Bandbefestigungssystemen sind im US-Patent Re. 26.151 mit dem Titel "Wegwerfwindel", welches an Robert C. Duncan et al. am 31. Jänner 1967 erteilt worden ist; und im US-Patent 3,848.594 mit dem Titel "Bandbefestigungssysteme für Wegwerfwindel", erteilt an Kenneth B. Buell am 19. November 1974, beschrieben.
- Klebende Bandbefestigungssysteme stellen ein sicheres Mittel bei, um einen wegwerfbaren absorbierenden Artikel während des Gebrauchs am Träger zu halten. Wiederbefestigbare klebende Bandsysteme für Wegwerfwindeln sind ebenso in der Fachwelt bekannt und eine exemplarische Offenbarung eines derartigen Systems ist in der Literaturstelle US-A-4585450 beigestellt.
- Zusätzlich gestatten wiederbefestigbare klebende Bandbefestigungssysteme, daß der wegwerfbare absorbierende Artikel gefaltet und zu einer engen Verpackung zum Entsorgen, fixiert in der Entsorgungskonfiguration, aufgerollt und in Abfallbehältern leicht entsorgt werden kann. Wenn derartige klebende Bandbefestigungsmittel am aufgerollten absorbierenden Artikel fixiert sind, wird der Inhalt des absorbierenden Artikels im allgemeinen davon abgehalten, verschüttet zu werden oder auszulaufen, während der absorbierende Artikel weggeworfen wird.
- Klebende Bandbefestigungssysteme haben jedoch eine Anzahl von Nachteilen, wobei einer davon jener ist, daß sie leicht durch Öle und Puder, welche in Kontakt mit dem an den Bandlaschen positionierten Klebstoff kommen, verunreinigt werden, sodaß der Klebstoff nicht leicht am absorbierenden Artikel mit ausreichender Festigkeit haftet, um einen wirksamen Seitenverschluß beizustellen. Zusätzlich kann ein klebendes Bandbefestigungssystem das Rückenblatt des absorbierenden Artikels veranlassen aufzureißen oder zu zerreißen, wenn das Befestigungssystem aufgemacht wird, um zu überprüfen, ob der absorbierende Artikel beschmutzt worden ist, oder um dessen Sitz einzustellen, wodurch ein Loch im Rückenblatt gelassen wird, welches das Befestigungssystem unbefestigbar macht und den absorbierenden Artikel unbrauchbar macht. Demnach würde es vorteilhaft sein, ein Befestigungssystem beizustellen, welches nicht leicht durch Öle und Puder verunreinigt werden kann, welches angenehmer wiederzubefestigen ist und welches den absorbierenden Artikel oder das Befestigungssystem nicht unbrauchbar macht, nachdem es aufgemacht worden ist.
- Eine Anzahl von Konzepten ist vorgeschlagen worden, um waschbare Windeln mit mechanischen Befestiungssystemen zu versehen, welche am Körperabschnitt des absorbierenden Artikels angeordnet sind.
- Eine beispielhafte Offenbarung eines mechanischen Bandbefestigungssystems für Wegwerfwindeln ist durch die EP-A-0235014 beigestellt.
- Während mechanische Befestigungssysteme, wie zum Beispiel mechanische Befestigungsmittel von Haken- und Schlaufenart, allgemein Befestigungssysteme beistellen, welche nicht leicht durch Öl und Puder verunreinigt werden und welche angenehmer zum Wiederbefestigen sind als klebende Bandbefestigungssysteme, stellen mechanische Befestigungssysteme nicht einen Entsorgungsmechanismus bei, mit welchem der absorbierende Artikel gefaltet und zu einer Konfiguraiton zur Entsorgung, fixiert in der Entsorgungskonfiguration, aufgerollt und bequem weggeworfen werden kann. In der Regel ist das Hakenbefestigungsmaterial in einem ersten Endbereich des absorbierenden Artikels angeordnet und das Schlaufenbefestigungsmaterial ist in einem zweiten Endbereich des absorbierenden Artikels angeordnet. So ist, wenn der absorbierende Artikel zum Entsorgen gefaltet oder aufgerollt ist, das Schlaufenbefestigungsmaterial in der Regel unterhalb anderen Abschnitten des absorbierenden Artikels weggesteckt, sodaß das Schlaufenbefestigungsmaterial nicht exponiert ist, sodaß das Hakenbefestigungsmaterial vom Ergreifen des Schlaufenbefestigungsmaterials abgehalten ist. Weil das Hakenbefestigungsmaterial nicht imstande ist, an exponierten Zonen des absorbierenden Artikels, insbesondere dem Rückenblatt, befestigt zu werden, kann zusätzlich der absorbierende Artikel nicht angenehm in einer Konfiguration zum Entsorgen fixiert werden. Demnach würde es vorteilhaft sein, ein mechanisches Befestigungssystem beizustellen, welches zum Vorsehen von bequemem Entsorgen des absorbierenden Artikels imstande ist.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen wegwerfbaren absorbierenden Artikel beizustellen, welcher ein mechanisches Befestigungssystem aufweist, welches mit Entsorgungsmitteln versehen ist, um bequemes Entsorgen des wegwerfbaren absorbierenden Artikels beizustellen.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein wegwerfbarer absorbierender Artikel beigestellt, welcher einen Körperabschnitt mit einer innenliegenden Oberfläche, einer außenliegenden Oberfläche, Längsrändern, einem ersten Endbereich und einem zweiten Endbereich; wobei der genannte Körperabschnitt ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt, ein am genannten Deckblatt fixiertes flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt und einen dazwischen angeordneten absorbierenden Kern aufweist; und ein mechanisches Befestigungssystem umfaßt, welches am genannten Körperabschnitt positioniert ist, welches einen Verschlußbauteil, welcher anliegend an jeden Längsrand des genannten Körperabschnitts im genannten ersten Endbereich angeordnet ist, wobei jeder der genannten Verschlußbauteile ein erstes mechanisches Befestigungsmittel umfaßt, welches ein erstes Befestigungselement aufweist, und einen Auftreffbauteil umfaßt, welcher am genannten Körperabschnitt im genannten zweiten Endbereich angeordnet ist, wobei der genannte Auftreffbauteil ein zweites mechanisches Befestigungsmittel umfaßt, welches ein zweites Befestigungselement aufweist, welches mit dem genannten ersten Befestigungselement in Eingriff bringbar ist, welcher dadurch gekennzeichnet ist, daß ein Entsorgungsmittel positioniert ist, um dem absorbierenden Artikel zu gestatten, in einer Konfiguration fixiert zu werden, welche geeignetes Entsorgen des absorbierenden Artikels beistellt, wobei das genannte Entsorgungsmittel ein klebendes Fixierungsmittel und eine Freigabeabdeckung, welche am genannten Körperabschnitt oder an mindestens einem der genannten Verschlußbauteile positioniert ist; oder eine klebende Bandlasche, welche am genannten Körperabschnitt positioniert ist, und eine Freigabeabdeckung für die klebende Lasche; oder ein klebendes Fixierungsmittel umfaßt, welches unterhalb dem genannten ersten Befestigungselement von mindestens einem der genannten Verschlußbauteile, vorzugsweise von jedem der genannten Verschlußbauteile, positioniert ist, sodaß das genannte erste Befestigungselement am genannten Entsorgungsmittel lösbar fixiert ist, sodaß das genannte erste Befestigungselement vom genannten Entsorgungsmittel weg abgezogen werden kann, wenn der absorbierende Artikel beschmutzt worden ist, sodaß das genannte klebende Fixierungsmittel des genannten Entsorgungsmittels exponiert werden kann, um den absorbierenden Artikel in einer Konfiguration zu fixieren, welche bequemes Entsorgen des absorbierenden Artikels beistellt.
- Nachdem der absorbierende Artikel beschmutzt worden ist, wird er zu einer Konfiguration zum Entsorgen gefaltet oder aufgerollt, welche allgemein den Inhalt des beschmutzten absorbierenden Artikels davon abhält, verschüttet zu werden oder aus dem absorbierenden Artikel auszulaufen. Der absorbierende Artikel wird dann in seiner Entsorgungskonfiguration durch das Entsorgungsmittel fixiert.
- Fig. 1 ist eine teilweise weggeschnittene perspektivische Ansicht eines Windelausführungsbeispiels, welches die vorliegende Erfindung enthält.
- Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht der Ecke eines Ausführungsbeispiels der Windel von Fig. 1 in einer Querschnittsansicht, vorgenommen entlang der Linie 2-2 von Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht, ähnlich Fig. 2, eines alternativen Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
- Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Windel von Fig. 1 in der Konfiguration zeigt, welche sie annehmen würde, wenn sie an einem Träger angelegt ist.
- Fig. 5 ist eine Draufsicht auf ein Windelausführungsbeispiel, welches ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung enthält.
- Fig. 6 ist eine Draufsicht auf ein Windelausführungsbeispiel, welches ein noch weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung enthält.
- Mechanische Befestigungssysteme der vorliegenden Erfindung sind nützlich und von Vorteil, wenn sie an wegwerfbaren absorbierenden Artikeln aufgebracht sind. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "wegwerfbarer absorbierender Artikel" auf Artikel, welche Körperexsudate absorbieren und halten, und bezieht sich vor allem auf Artikel, welche gegen oder in Nachbarschaft des Körpers des Trägers angeordnet sind, um die verschiedenen vom Körper ausgeschiedenen Exsudate zu absorbieren und zu halten, und welche gedacht sind, um nach einem einzigen Gebrauch entsorgt zu werden (d. h. sie sind nicht gedacht, um gewaschen oder sonst wiederhergestellt oder wiederverwendet zu werden). Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des wegwerfbaren absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung ist eine Windel 20. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Windel" auf ein Kleidungsstück, welches allgemein von Säuglingen oder inkontinenten Personen getragen wird, welches zwischen den Beinen hochgezogen und um die Taille des Trägers fixiert wird. Beispiele der Arten von Windeln, auf welche die vorliegende Erfindung sehr leicht adaptiert werden kann, sind in dem zuvor bezug genommenen US-Patent Re. 26.151, erteilt an Duncan et al., und im US-Patent 3,860.003 mit dem Titel "Kontrahierbare Seitenabschnitte für Wegwerfwindel", welches an Kenneth B. Buell am 14. Jänner 1975 erteilt worden ist, gezeigt.
- Es wird aus der folgenden Beschreibung zutage treten, daß das illustrierte und hierin beschriebene mechanische Befestigungssystem auf den Körperabschnitt derartiger Windeln aufgebracht werden kann. Andererseits wird es zu verstehen sein, daß die Erfindung nicht auf irgendeine spezifische Windelstruktur oder Konfiguration beschränkt ist.
- Unter bezug auf die Zeichnungen ist festzustellen, daß Fig. 1 eine teilweise weggeschnittene perspektivische Ansicht der Windel 20 der vorliegenden Erfindung ist, bevor sie am Windelträger durch den Windelverwender angelegt worden ist. Wie in Fig. 1 zu sehen ist, umfaßt eine bevorzugte Windel 20 einen Körperabschnitt 22 und ein Befestigungssystem 24. Ein bevorzugter Körperabschnitt 22 umfaßt ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 26, einen absorbierenden Kern 28, ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt 30 und elastisch kontrahierbare Beinbündchen 32, welche einen Seitenlappen 34 und einen oder mehrere elastische Bauteile 36 umfassen. Während das Deckblatt 26, der absorbierende Kern 28, das Rückenblatt 30, die Seitenlappen 34 und die elastischen Bauteile 36 in einer Vielfalt gut bekannter Konfigurationen zusammengefügt sein können, ist eine bevorzugte Wegwerfwindel-Konfiguration in dem zuvor bezug genommenen US-Patent 3,860.003, welches an Kenneth B. Buell am 14. Jänner 1975 erteilt worden ist, gezeigt und allgemein beschrieben.
- Fig. 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Körperabschnitts 22, bei welchem das Deckblatt 26 und das Rückenblatt 30 koextensiv sind und Längen- und Breitendimensionen allgemein größer als jene des absorbierenden Kerns 28 aufweisen. Das Deckblatt 26 ist am Rückenblatt 30 aufgelegt, wodurch die Peripherie 38 des Körperabschnitts 22 gebildet wird. Die Peripherie 38 definiert den äußeren Umfang oder, mit anderen Worten, die äußere Erstreckung des Körperabschnitts 22. Die Peripherie 38 umfaßt Längsränder 40 und Stirnränder 42.
- Der Körperabschnitt 22 weist eine innenliegende Oberfläche 44 und eine außenliegende Oberfläche 46 auf. Im allgemeinen erstreckt sich die außenliegende Oberfläche 46 der Windel 20 von einem Stirnrand 42 zum anderen Stirnrand 42 der Windel und von einem Längsrand 40 zum anderen Längsrand 40 der Windel und ist die Oberfläche, welche während des Gebrauchs der Windel 20 vom Träger am weitesten weg ist. Wenn ein Rückenblatt 30 verwendet wird, bildet es in der Regel die außenliegende Oberfläche 46 des Körperasbschnitts 22. Die innenliegende Oberfläche 44 ist jene Oberfläche der Windel gegenüberliegend der außenliegenden Oberfläche 46 und beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist sie in der Regel vom Deckblatt 26 gebildet. Im allgemeinen ist die innenliegende Oberfläche 44 der Windel 20 jene Oberfläche, welche mit der außenliegenden Oberfläche 46 koextensiv ist und welche zum größeren Teil in Berührung mit dem Träger ist, wenn die Windel 20 getragen wird.
- Die Windel 20 hat erste und zweite Endbereiche 48 bzw. 50, welche sich von den Stirnrändern 42 der Windel-Peripherie 38 gegen die Quermittellinie der Windel 20 erstrecken. Beide, der erste Endbereich 48 und der zweite Endbereich 50, erstrecken sich über eine Distanz von etwa einer Hälfte der Länge der Windel 20, sodaß die Endbereiche jeweils eine Hälfte der Windel 20 umfassen.
- Sowohl der erste Endbereich 48 als auch der zweite Endbereich 50 weisen Felder 51 auf. Die Felder 51 sind jene Abschnitte des ersten Endbereichs 48 und des zweiten Endbereichs 50, welche überlappen, wenn die Windel 20 um die Taille des Trägers befestigt ist. Das Ausmaß, bis zu welchem die Endbereiche überlappen, und demnach das Ausmaß, bis zu welchem die Felder 51 geformt sind, wird von den Gesamtdimensionen und der Gestalt der Windel 20 und der Größe des Trägers abhängen.
- Der absorbierende Kern 28 des Körperabschnitts 22 kann jedes Mittel sein, welches allgemein komprimierbar, anpaßbar, für die Haut des Trägers nicht-reizend und imstande zum Absorbieren und Zurückhalten von Flüssigkeiten und bestimmten Körperexsudaten ist. Der absorbierende Kern 28 kann aus einer breiten Vielfalt von Größen und Formen (z. B. rechteckig, stundenglasförmig, asymmetrisch, etc.) und aus einer breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien, welche üblicherweise in Windeln und anderen absorbierenden Artikels verwendet werden, wie zum Beispiel zerfasertem Zellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet ist, hergestellt sein. Beispiele anderer geeigneter absorbierender Materialien inkludieren gekreppte Zellulosewattierung, absorbierende Schaumstoffe, absorbierende Schwämme, superabsorbierende Polymere, absorbierende gelbildende Materialien oder beliebige äquivalente Materialien oder Kombinationen von Materialien. Die Gesamtabsorptionskapazität des absorbierenden Kerns 28 sollte jedoch mit der Exsudatbeladung des Modells bei der gedachten Verwendung der Windel 20 kompatibel sein. Weiters können die Größe und Absorptionskapazität des absorbierenden Kerns 28 variiert werden, um Träger im Bereich von Säuglingen bis zu Erwachsenen unterzubringen.
- Während der absorbierende Kern 28 eine einzige Schichte absorbierenden Materials umfassen kann, wie zum Beispiel die Konfiguration, welche im US-Patent 4,610.678 mit dem Titel "Hochdichte absorbierende Struktur", welches an Paul T. Weisman und Steven A. Goldman am 9. September 1986 erteilt worden ist, beschrieben ist, ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des absorbierenden Kerns 28 ein doppelschichtiger absorbierender Kern in einer bevorzugten Konfiguration, wie sie zum Beispiel allgemein im US- Patent 4,673.402 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit doppelschichtigen Kernen", welches an Paul T. Weisman, Dawn I. Houghton und Dale A. Gellert am 16. Juni 1987 erteilt worden ist, beschrieben ist, welches eine asymmetrisch geformte obere Schichte 52 und eine untere Schichte 54 umfaßt. Die obere Schichte 52 wirkt vorzugsweise als eine Flüssigkeitserfassungs/-verteilungsschichte, welche hauptsächlich aus hydrophilem Fasermaterial besteht. Die untere Schichte 54 wirkt als eine Fluidspeicherschichte, welche aus einer Mischung von hydrophilem Fasermaterial und Partikeln eines absorbierenden gelbildenden Materials besteht (Hydrogel-Material). Sowohl die obere Schichte 52 als auch die untere Schichte 54 weisen vorzugsweise eine absorbierende Schichte auf, welche von einer Tissue-Schichte umschlossen ist. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die Größe, Gestalt, Konfiguration und Gesamtabsorptionskapazität der oberen Schichte 52 oder der unteren Schichte 54 variiert werden können, um Träger im Bereich von Säuglingen bis zu Erwachsenen unterzubringen. Daher können die Dimensionen, Gestalt und Konfiguration von sowohl der oberen Schichte 52 als auch der unteren Schichte 54 variiert werden (z. B. können die obere Schichte oder die untere Schichte eine variierende Abgreifhöhe, einen hydrophilen Gradienten, eine Rascherfassungszone aufweisen oder können absorbierendes gelbildendes Material enthalten).
- Der absorbierende Kern 28 ist am Rückenblatt 30 aufgelgt und ist vorzugsweise daran durch ein Kernfixierungsmittel 55 wie jene, welche in der Fachwelt allgemein bekannt sind, zum Beispiel druckempfindliche Klebstoffe, Hotmelt-Klebstoffe oder andere Klebstoffe; Ultraschallbindung; oder Hitze/Drucksiegelung fixiert. Der absorbierende Kern 28 kann am Rückenblatt 30 durch eine einheitliche kontinuierliche Klebstoff Schichte, eine gemusterte Klebstoffschichte oder irgendeinen Raster von gesonderten Linien oder Punkten von Klebstoff fixiert sein. Ein Klebstoff, welcher als zufriedenstellend befunden wurde, ist vorzugsweise ein Holtmelt-Klebstoff, wie er zum Beispiel von Eastman Chemical Products Company aus Kingsport, Tennessee, erzeugt und unter der Handelsbezeichnung Eastobond A-3 auf den Markt gebracht wird oder von Century Adhesives Inc. aus Columbus, Ohio, erzeugt und unter der Handelsbezeichnung Century 5227 auf den Markt gebracht wird. Die Kernfixierungsmittel 55 umfassen vorzugsweise ein Klebstoff- Filamentnetzwerk mit offenem Muster, wie es im US-Patent 4,573.986 mit dem Titel "Wegwerfbares Ausscheidungshalte-Kleidungsstück", welches an James A. Minetola und David R. Tucker am 4. März 1986 erteilt worden ist, gezeigt ist.
- Das Rückenblatt 30 ist für Flüssigkeiten undurchlässig und ist vorzugsweise aus einer dünnen Kunststoff Folie hergestellt, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenso verwendet werden können. Das Rückenblatt 30 hindert die im absorbierenden Kern 28 absorbierten und enthaltenen Exsudate am Beschmutzen von Gegenständen, welche die Windel 20 berühren, wie zum Beispiel Leintücher und Unterwäsche. Vorzugsweise ist das Rückenblatt 30 eine Polyethylenfolie mit einer Dicke von 0,012 mm (0,5 mil) bis 0,051 mm (2,0 mil), obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien verwendet werden können. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche biegsam sind und welche sich leicht an die allgemeine Gestalt und Konturen des menschlichen Körpers anpassen werden.
- Eine geeignete Polyethylenfolie wird von Monsanto Chemical Corporation hergestellt und als Folie Nr. 8020 in den Handel gebracht. Das Rückenblatt 30 ist vorzugsweise geprägt und/oder matt gefinisht, um ein textilähnlicheres Aussehen beizustellen. Weiters kann das Rückenblatt 30 Dämpfen gestatten, aus dem absorbierenden Kern 28 auszutreten, während es noch Exsudate am Durchgehen durch das Rückenblatt 30 hindert.
- Die Größe des Rückenblatts 30 wird von der Größe des absorbierenden Kerns 28 und dem ausgewählten exakten Windelmodell bestimmt. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Rückenblatt 30 eine modifizierte Stundenglasform auf, welche sich rund um die gesamte Windelperipherie 38 in einer Minimumdistanz von mindestens 1,3 cm bis 2,5 cm (0,5 bis 1,0 Inch) über den absorbierenden Kern hinaus erstreckt.
- Das Deckblatt 26 des Körperabschnitts 22 der vorliegenden Erfindung ist biegsam, weich im Anfühlen und für die Haut des Trägers nicht-reizend. Weiters ist das Deckblatt 26 flüssigkeitsdurchlässig, wobei es Flüssigkeiten gestattet, leicht durch seine Dicke zu penetrieren. Ein geeignetes Deckblatt 26 kann aus einem breiten Bereich von Materialien, wie zum Beispiel porösen Schaumstoffen, vernetzten Schaumstoffen, mit Öffnungen versehenen Folien, natürlichen Fasern (zum Beispiel Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (zum Beispiel Polyester- oder Polypropylenfasern) oder aus einer Kombination von natürlichen und synthetischen Fasern hergestellt sein. Vorzugsweise ist es aus einem hydrophoben Material hergestellt, um die Haut des Trägers von im absorbierenden Kern 28 zurückgehaltenen Flüssigkeiten zu isolieren.
- Ein besonders bevorzugten Deckblatt 26 umfaßt Stapellängefasern aus Polypropylen mit einer Denierzahl von etwa 1,5, wie zum Beispiel Hercules- Polypropylenfasern Type 151, welche von Hercules Inc. aus Wilmington, Delaware, auf den Markt gebracht werden. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Stapellängefasern" auf jene Fasern mit einer Länge von mindestens 15,9 mm (0,625 Inch).
- Es gibt eine Anzahl von Herstellungsverfahren, welche zur Herstellung des Deckblatts 26 verwendet werden können. Beispielsweise kann das Deckblatt 26 gewebt, Faservlies, Spinnvlies, gekrempelt, hydrogeformt oder dergleichen sein. Ein bevorzugtes Deckblatt 26 ist gekrempelt und durch Mittel, welche den Fachleuten auf dem Gebiet der Textilien allgemein bekannt sind, thermisch gebunden. Vorzugsweise weist das Deckblatt 26 ein Flächengewicht von 15 bis etwa 30 Gramm pro Quadratmeter, eine Minimumtrockenreißfestigkeit von mindestens 400 Gramm pro Zentimeter in der Maschinenrichtung und eine Naßreißfestigkeit von mindestens 55 Gramm pro Zentimeter quer zur Maschinenrichtung auf.
- Das Deckblatt 26 und das Rückenblatt 30 sind auf irgendeine geeignete Art, wie es in der Fachwelt der Windelherstellung allgemein bekannt ist, einander zugeordnet. Wenn hierin verwendet, umreißt der Ausdruck "zugeordnet" Konfigurationen, bei welchen das Deckblatt 26 direkt mit dem Rückenblatt 30 durch direktes Fixieren des Deckblatts 26 am Rückenblatt 30 verbunden ist, und Konfigurationen, bei welchen das Deckblatt 26 mit dem Rückenblatt 30 indirekt verbunden ist, indem das Deckblatt 26 an Zwischenbauteilen fixiert ist, welche ihrerseits am Rückenblatt 30 fixiert sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind das Deckblatt 26 und das Rückenblatt 30 direkt miteinander an der Windelperipherie 38 durch ein Lappenfixierungsmittel 46, wie zum Beispiel einen Klebstoff, oder irgendein anderes Fixierungsmittel, wie es in der Fachwelt bekannt ist, verbunden. Im allgemeinen ist das Kernfixierungsmittel 55, welches den absorbierenden Kern 28 am Rückenblatt 30 fixiert, das gleiche Mittel wie das Lappenfixierungsmittel 56, welches das Deckblatt 26 am Rückenblatt 30 fixiert. So können eine einheitliche kontinuierliche Klebstoffschichte, eine gemusterte Klebstoffschichte, ein Raster von gesonderten Linien oder Punkten von Klebstoff oder ein Netzwerk von Klebstoff-Filamenten, wie es in dem zuvor bezug genommenen US-Patent 4,573.986 gezeigt ist, verwendet werden.
- Elastisch kontrahierbare Beinbündchen 32 sind anliegend an die Peripherie 38 des Körperabschnitts 22, vorzugsweise entlang jedem Längsrand 40, angeordnet, sodaß die Beinbündchen 32 tendieren, die Windel 20 gegen die Beine des Trägers zu ziehen und zu halten. Während die Beinbündchen 32 beliebige verschiedener Mittel, wie sie auf dem Gebiet von Windeln allgemein bekannt sind, umfassen können, umfaßt eine besonders bevorzugte Beinbündchenkonstruktion einen Seitenlappen 34 und einen oder mehrere elastische Bauteile 36, wie im Detail in dem hierin zuvor bezug genommenen US-Patent 3,860.003 beschrieben ist. Zusätzlich sind ein Verfahren und eine Vorrichtung, welche zur Herstellung einer Wegwerfwindel mit elastisch kontrahierbaren Beinbündchen geeignet sind, im US-Patent 4,081.301 mit dem Titel "Verfahren und Vorrichtung zum kontinuierlichen Fixieren diskreter gestreckter elastischer Litzen an vorher festgelegten isolierten Abschnitten von wegwerfbaren absorbierenden Artikeln", welches an Kenneth B. Buell am 28. März 1978 erteilt worden ist, beschrieben.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt das elastisch kontrahierbare Beinbündchen 32 einen Seitenlappen 34 und einen elastischen Bauteil 36, welcher einen Gummifaden enthält.
- Die Windel 20 ist mit einem Befestigungssystem 24 zum Bilden eines Seitenverschlußes versehen. So wird die Windel 20 am Träger angelegt und der erste Endbereich 48 und der zweite Endbereich 50 werden in einer überlappenden Konfiguration gehalten, wenn die Windel 20 getragen wird.
- Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt das Befestigungssystem 24 einen Verschlußbauteil 58, welcher vorzugsweise eine Bandlasche 60 und ein erstes Befestigungselement 62 umfaßt, welches anliegend an jeden Längsrand 40 des Körperabschnitts 22 im ersten Endbereich 48 angeordnet ist; einen Auftreffbauteil 64, welcher vorzugsweise ein zweites Befestigungselement 66, welches mit dem ersten Befestigungselement 62 in Eingriff bringbar ist, umfaßt und welcher an der außenliegenden Oberfläche 46 des Hauptkörperabschnitts 22 im zweiten Endbereich 50 angeordnet ist; und Entsorgungsmittel 68, welche an entweder dem Körperabschnitt 22 oder dem Befestigungssystem 24, vorzugsweise an der Bandlasche 60, positioniert sind, um der Windel 20 zu gestatten, um in einer Entsorgungskonfiguration fixiert zu werden, um so geeignete Entsorgung der Windel 20 beizustellen.
- Jeder Verschlußbauteil 58 ist gedacht, um ein mechanisches Befestigungsmittel zum Ineinandergreifen mit einem Auftreffbauteil 64 beizustellen, um so einen sicheren Seitenverschluß für die Windel 20 beizustellen. Demnach umfaßt der Verschlußbauteil 58 mindestens ein erstes Befestigungs element 62. Jeder Verschlußbauteil 58 umfaßt ebenso vorzugsweise ein Mittel zum Positionieren des ersten Befestigungselements 62 anliegend an den Auftreffbauteil 64, um so einen Seitenverschluß zu erzielen. Demnach kann der Verschlußbauteil 58 irgendeine der gut bekannten Konfigurationen und Fixierungsmittel zum Erzielen eines Seitenverschlusses an einer Windel, wie zum Beispiel einen inneren Befestigungsbauteil, welcher an der innenliegenden Oberfläche und/oder der außenliegenden Oberfläche des Körperabschnitts fixiert ist, Bandlaschen oder Gürtel umfassen. Bevorzugte Verschlußbauteile 58 für die Windel 20 umfassen entweder einen inneren Befestigungsbauteil oder eine Bandlasche.
- Ein innerer Befestigungsbauteil umfaßt ein Befestigungselement oder eine Kombination von Befestigungselementen, wie zum Beispiel ein erstes Befestigungselement und ein klebendes Fixierungsmittel, welches am Körperabschnitt 22 der Windel 20 positioniert ist. Demnach besteht ein bevorzugter innerer Befestigungsbauteil aus einem ersten Befestigungselement, welches einen Streifen oder Flecken eines Hakenbefestigungsmaterials umfaßt. Während ein innerer Befestigungsbauteil irgendwo am Körperabschnitt im ersten Endbereich positioniert sein kann, wie zum Beispiel an der innenliegenden Oberfläche 44 oder an der außenliegenden Oberfläche 46, ist ein innerer Befestigungsbauteil vorzugsweise an der innenliegenden Oberfläche 44 des Körperabschnitts 22 in den Feldern 51 im ersten Endbereich 48 positioniert, wobei einer anliegend an jeden Längsrand 40 ist, um so mit einem Auftreffbauteil 64 in Eingriff zu gelangen. Das erste Befestigungselement eines jeden inneren Befestigungsbauteils ist mit dem Körperabschnitt verbunden und bedeckt vorzugsweise eine Fläche, welche 25 mm breit (d. h. allgemein lotrecht zur Längsmittellinie) mal 62,5 mm lang (d. h. allgemein parallel zur Längsmittellinie) ist, an den Feldern 51 des Körperabschnitts 22. Ein exemplarisches Ausführungsbeispiel eines inneren Befestigungsbauteils ist im US-Patent 4,699.622 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit einem verbesserten Seitenverschluß", erteilt an John W. Toussant und Margaret H. Hasse am 13. Oktober 1987, beschrieben.
- Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, umfaßt der Verschlußbauteil 58 am bevorzugtesten eine Bandlasche 60. Beliebige der gut bekannten Konfigurationen und Konstruktionen einer Bandlasche können verwendet werden. Eine bevorzugte Bandlasche 60 ist eine Y-förmige Bandlasche, wie sie im Detail in der Literaturstelle GB-A-1458566 beschrieben ist. Alternativ sind bevorzugte Bandlaschen im Detail in der ebenfalls im Verfahren befindlichen Europäischen Patentanmeldung EP-A-0233704 beschrieben.
- Eine besonders bevorzugte Bandlasche 60 ist in Fig. 2 illustriert und weist eine Befestigungsoberfläche 70 und eine Stützoberfläche 72 auf. Die Befestigungsoberfläche 70 ist jene Oberfläche der Bandlasche 60, welche entworfen ist, um mit dem Auftreffbauteil 64 der vorliegenden Erfindung in Eingriff zu gelangen. Demnach wird die Befestigungsoberfläche 70 der Bandlasche 60 allgemein der innenliegenden Oberfläche 44 des Körperabschnitts 22 entsprechen. Die Stützoberfläche 72 ist jene Oberfläche, welcher der Befestigungsfläche 70 gegenüberliegt und allgemein der außenliegenden Oberfläche 46 des Körperabschnitts 22 entspricht. Die Stützoberfläche 72 ist demnach während des Tragens der Windel 20 allgemein exponiert.
- Die in Fig. 2 illustrierte bevorzugte Bandlasche 60 ist eine, welche sowohl an der innenliegenden Oberfläche 44 als auch der außenliegenden Oberfläche 46 des Hauptkörperabschnitts 22 verankert ist, um ein Herstellerende zu schaffen (d. h. jene Fixierung der Bandlasche 60 an der Windel 20, welche während der Herstellung der Windel 20 gemacht wird). Die Bandlasche 60 weist ein weiteres Element auf, welches das Verwenderende bildet (d. h. jenes Verbindungsstück, welches durch die Person beim Fixieren der Windel am Träger hergestellt wird). Demnach weist die bevorzugte Bandlasche 60 der vorliegenden Erfindung mindestens drei Elemente, einen ersten fixierten Abschnitt 74, einen zweiten fixierten Abschnitt 76 und einen Verknüpfungsabschnitt 78, auf. Der erste fixierte Abschnitt 74 ist jener Abschnitt der Bandlasche 60, welcher an der innenliegenden Oberfläche 44 des Körperabschnitts 22 fixiert ist. Der zweite fixierte Abschnitt 76 ist jener Abschnitt der Bandlasche 60, welcher an der außenliegenden Oberfläche 46 des Körperabschnitts 22 fixiert ist. Der erste fixierte Abschnitt 74 und der zweite fixierte Abschnitt 76 bilden demnach das Herstellerende der Bandlasche 60. Der Verknüpfungsabschnitt 78 ist jener Abschnitt der Bandlasche 60, welcher an einem anderen Abschnitt der Windel 20, im allgemeinen dem Auftreffbauteil 64, vom Verwender beim Fixieren der Windel 20 am Träger fixiert wird. Der Verknüpfungsabschnitt 78 bildet demnach das Verwenderende. Zusätzlich bilden die äußere Oberfläche des zweiten fixierten Abschnitts 76 und die äußere Oberfläche des Verknüpfungsabschnitts 78 die Stützoberfläche 72 der Bandlasche 60, während die innere Oberfläche des ersten fixierten Abschnitts 74 und die innere Oberfläche des Verknüpfungsabschnitts 78 die Befestigungsoberfläche 70 der Bandlasche 60 bilden.
- Die bevorzugte Y-förmige Bandlasche 60 der vorliegenden Erfindung kann auf verschiedene Arten aufgebaut sein. Der erste fixierte Abschnitt 74, der zweite fixierte Abschnitt 76 und der Verknüpfungsabschnitt 78 können jeweils gesonderte Bänder sein, welche anliegend an den Längsrand 40 des Körperabschnitts 22 in einer Verknüpfungszone aufeinander treffen und verbunden sind. Eine praktischere Struktur für die Bandlasche 60 ist eine, bei welcher der Verknüpfungsabschnitt 78 und entweder der erste fixierte Abschnitt 74 oder der zweite fixierte Abschnitt 76 ein einheitlicher Streifen von Bandmaterial sind. Wenn der Verknüpfungsabschnitt 78 einstückig mit dem zweiten fixierten Abschnitt 76, wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist, dann ist der erste fixierte Abschnitt 74 ein gesondertes Element, welches am vereinigten Verknüpfungsabschnitt und zweiten fixierten Abschnitt anliegend an den Längsrand 40 des Körperabschnitts 22 fixiert ist.
- Fig. 2 zeigt ebenso Laschenfixierungsmittel zum Fixieren der Bandlaschen 60 am Körperabschnitt 22. Diese Laschenfixierungsmittel sind beliebige jener Fixierungsmittel, welche eine adäquate Bindung beistehen, und vorzugsweise sind sie beliebige der druckempfindlichen Klebstoffe, welche den Fachleuten auf dem Gebiet der Klebstoffe gut bekannt sind. Die äußere Oberfläche des ersten fixierten Abschnitts 74 ist an der innenliegende Oberfläche 44 des Körperabschnitts 22 durch ein erstes Laschenfixierungsmittel 80 fixiert. Die innere Oberfläche des zweiten fixierten Abschnitts 76 ist an der außenliegenden Oberfläche 46 des Körperabschnitts 22 durch ein zweites Laschenfixierungsmittel 82 fixiert. Der Verknüpfungsabschnitt 78 ist mit einem ersten Befestigungselement 62 versehen, welches mit ihm vorzugsweise durch das zweite Laschenfixierungsmittel 82 verbunden ist (alternativ ein drittes Laschenfixierungsmittel, wenn der Verknüpfungsabschnitt 78 ein vom zweiten fixierten Abschnitt 76 gesondertes Element ist), obwohl ein klebendes Fixierungsmittel am ersten Befestigungselement 62 gesondert angeordnet sein kann und das vereinigte Material mit dem Verknüpfungsabschnitt 78 verbunden sein kann.
- Für die Bandlaschen 60 bevorzugte Materialien umfassen ein Bandmaterial, wie zum Beispiel das Band mit den Code-Nummern XPF 14.43.0, Y- 9376 oder Y-9030, welche von der Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich sind. Das Bandmaterial in den Ausführungsbeispielen ist vorzugsweise eine Polyethylenfolie mit einem Laschenfixierungsmittel, welche zugeschnitten ist, um das Polyethylen, welches am Bandmaterial positioniert ist, zu binden. Die Bandlaschenfixierungsmittel können beliebige jener Klebstoffe umfassen, welche eine adäquate Bindung mit anderen Abschnitten der Windel beistehen, und ist vorzugsweise irgendeiner der druckempfindlichen Klebstoffe, welche den Fachleuten auf dem Gebiet allgemein bekannt sind. Bevorzugtes Laschenfixierungsmittel ist ein druckempfindlicher Klebstoff, wie zum Beispiel Code-Nummer XPF 1.42.34, welcher von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich ist.
- Wie in Fig. 2 gezeigt ist, kann die Bandlasche 60 im Verknüpfungsabschnitt 78 am distalen Rand 71 ebenso eine Greiflasche 83 aufweisen. Die Greiflasche 83 kann durch Übereinanderfalten eines kleinen Randstreifens des distalen Randes 71 des Verknüpfungsabschnitts 78 und dessen Fixieren an sich selbst gebildet sein. Dies bildet ein Ende am Verknüpfungsabschnitt 78, welches leichter durch den Windelverwender zu ergreifen ist, wenn die Windel 20 am Träger angelegt und fixiert werden soll. Die Greiflasche 83 ist von größtem Vorteil, wenn sie verwendet wird, wenn der Verknüpfungsabschnitt 78 am ersten fixierten Abschnitt 74 aufgelegt ist.
- Das erste Befestigungselement 62 des Verschlußbauteils 58 bildet den Verschluß zwischen dem Verschlußbauteil 58 und dem Auftreffbauteil 64. Demnach stellt das erste Befestigungselement 62 ein Element oder Elemente bei, welche das zweite Befestigungselement 66 des Auftreffbauteils 64 ergreifen, um den ersten Endbereich 48 und den zweiten Endbereich 50 in einer überlappenden Konfiguration zu halten, um einen sicheren Seitenverschluß beizustellen. Das erste Befestigungselement 62 kann demnach beliebige der gut bekannten Mittel zum Erzielen eines Verschlußes, wie zum Beispiel Knöpfe, Schnapper, Hakenbefestigungsmaterialien oder Schlaufenbefestigungsmaterialien, umfassen.
- Das erste Befestigungselement 62 kann ein gesonderter Bauteil, welcher mit dem Verschlußbauteil 58 verbunden oder diesem zugeordnet ist, oder ein mit dem Verschlußbauteil 58 einstückiger Bauteil sein. Zum Beispiel kann das Deckblatt 26 so hergestellt sein, um mit dem Auftreffbauteil 64 mechanisch in Eingriff zu gelangen (wobei das Deckblatt 26 ein einstückiges erstes Befestigungselement 62 ist), oder ein diskreter Materialflecken oder Streifen kann mit dem Körperabschnitt 22 oder der Bandlasche 60 verbunden sein (ein gesondertes erstes Befestigungselement 62). Vorzugsweise ist das erste Befestigungselement 62 ein gesondertes Material, welches mit der Befestigungsoberfläche 70 der Bandlasche 60 verbunden ist.
- Das erste Befestigungselement 62 ist vorzugsweise entweder mit dem Körperabschnitt 22 oder der Bandlasche 60 verbunden. Wenn hierin verwendet, umreißt der Ausdruck "verbunden" Konfigurationen, bei welchen das erste Befestigungselement 62 an der Windel 20 lösbar verbunden ist, sodaß das erste Befestigungselement 62 von der Windel 20 oder seiner Stelle während des Gebrauchs entfernt werden kann, und bei welchen das erste Befestigungselement 62 an der Windel 20 fixiert ist, sodaß das erste Befestigungselement 62 sicher an der Windel 20 befestigt ist. Verbunden wird ebenso verwendet um zu bezeichnen, daß das erste Befestigungselement 62 direkt mit der Windel 20 verbunden sein kann oder indirekt mit der Windel 20 verbunden sein kann, wie zum Beispiel durch lösbares Befestigen oder Fixieren des ersten Befestigungselements 62 an einem Zwischenbauteil, welcher wiederum an der Windel 20 lösbar befestigt oder fixiert ist. Vorzugsweise ist, wie in Fig. 2 gezeigt ist, das erste Befestigungselement 62 direkt am Verknüpfungsabschnitt 78 der Bandlasche 60 durch die zweiten Laschenfixierungsmittel 82 fixiert.
- Das erste Befestigungselement 62 kann an verschiedenen Stellen an der Windel 20 positioniert sein. Wenn der Verschlußbauteil 58 einen inneren Befestigungsbauteil umfaßt, ist das erste Befestigungselement 62 vorzugsweise in den Feldern 51 des ersten Endbereichs 48 anliegend an die Längsränder 40 positioniert. Wenn der Verschlußbauteil 58 eine Bandlasche 60 umfaßt, ist das erste Befestigungselement 62 vorzugsweise entweder an der gesamten oder an mindestens einem Abschnitt der Befestigungsoberfläche 70, bevorzugter an dem gesamten oder an mindestens einem Abschnitt des Verknüpfungsabschnitts 78, positioniert. Am bevorzugtesten ist das erste Befestigungselement 62 an einer ersten Zone (einem Abschnitt) des Verknüpfungsabschnitts 78 an der Befestigungsoberfläche 70 und anliegend an den distalen Rand 71 der Bandlasche 60 angeordnet. Ein exemplarisches Ausführungsbeispiel dieser Konfiguration ist in der EP-A-321232 erörtert.
- Fig. 2 zeigt ein bevorzugtes erstes Befestigungselement 62 der vorliegenden Erfindung. Das erste Befestigungselement 62 der vorliegenden Erfindung umfaßt vorzugsweise ein Hakenbefestigungsmaterial 84. Wenn hierin verwendet, wird der Ausdruck "Hakenbefestigungsmaterial" verwendet, um ein Material mit in Eingriff gelangenden Elementen 86 zu bezeichnen. Demnach kann das Hakenbefestigungsmaterial 84 ebenso als ein männliches Befestigungsmittel bezeichnet sein. Es sollte ebenso verstanden werden, daß die Verwendung des Ausdrucks "Haken" nicht beschränkend in dem Sinn sein soll, daß die in Eingriff gelangenden Elemente 86 beliebige Formen aufweisen können, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, solange als sie adaptiert sind, um mit einem komplementären zweiten Befestigungselement 66 ineinanderzugreifen. Wie gezeigt, umfaßt das Hakenbefestigungsmaterial 84 vorzugsweise eine Grundfläche 88 mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche und einer Mehrzahl von in Eingriff gelangenden Elementen 86, welche sich von der ersten Oberfläche der Grundfläche 88 erstrecken. Jedes der in Eingriff gelangenden Elemente 86 ist gezeigt, wie es einen Schaft 94, welcher an einem Ende an der ersten Oberfläche der Grundfläche 88 getra gen ist, und einen verbreiterten Kopf 96, welcher an dem der Grundfläche 88 gegenüberliegenden Ende des Schaftes 94 positioniert ist, aufweist.
- Das bevorzugte Hakenbefestigungsmaterial 84 der vorliegenden Erfindung ist gedacht, um faserige Elemente eines Schlaufenbefestigungsmaterials zu ergreifen, um so eine sichere Befestigungsvorrichtung beizustellen. Demnach kann das Hakenbefestigungsmaterial 84 aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein. Geeignete Materialien inkludieren Nylin, Polyester, Polypropylen oder irgendeine Kombination dieser Materialien. Ein geeignetes Hakenbefestigungsmaterial 84 umfaßt eine Anzahl von geformten in Eingriff gelangenden Elementen 86, welche von einer gewebten Unterlage, wie zum Beispiel dem von der Minnesota Mining and Manufacturing Company aus St. Paul, Minnesota, im Handel erhältlichen Material, welches als "Scotchmate", Brand Nr. FJ3402 bezeichnet ist, abragen. Alternativ können die in Eingriff gelangenden Elemente jede Gestalt, wie zum Beispiel Haken, "T's" oder irgendeine andere Gestalt, wie sie in der Fachwelt allgemein bekannt ist, aufweisen. Ein besonders bevorzugtes Hakenbefestigungsmaterial war in der ebenfalls im Verfahren befindlichen US-Patentanmeldung Serien- Nr. 07/007.841 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit einer verbesserten Befestigungsvorrichtung", angemeldet am 26. Jänner 1987 von C. Locke Scripps, beschrieben, welche nun verfallen gelassen worden ist und durch die US- Seriennummer 07/132.281 ersetzt worden ist, welche als US-A-4846815 erteilt wurde.
- Der Auftreffbauteil 64 des Befestigungssystems 24 ergibt ein Mittel, um es und den Verschlußbauteil 58 aneinander zu fixieren, um einen sicheren Seitenverschluß beizustellen, um den ersten Endbereich 48 und den zweiten Endbereich 50 in einer überlappenden Konfiguration zu halten. Der Auftreffbauteil 64 kann irgendwo an der Windel 20 angeordnet sein, solange als er den Verschlußbauteil 58 ergreift, um so den Seitenverschluß beizustellen. Beispielsweise kann der Auftreffbauteil 64 an der außenliegenden Oberfläche 46 im zweiten Endbereich 50, an der innenliegenden Oberfläche 44 im ersten Endbereich 48 oder an irgendeinem anderen Abschnitt der Windel 20, welcher angeordnet ist, um mit dem Verschlußbauteil 58 in Eingriff zu gelangen, angeordnet sein. Zusätzlich kann der Auftreffbauteil 64 entweder ein an der Windel 20 fixiertes diskretes gesondertes Element oder ein einstückiges Materialstück sein, welches weder abgetrennt noch diskontinuierlich mit einem Element der Windel 20, wie zum Beispiel dem Deckblatt oder dem Rückenblatt 30, ist. Während der Auftreffbauteil 64 variierende Größen und Gestalten annehmen kann, umfaßt er vorzugsweise einen oder mehrere gesonderte Materialflecken, welche am Körperabschnitt 22 fixiert sind, um einen maxi malen Sitz zur Einstellung an der Taille des Trägers zuzulassen. Das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Windel 20, welches in Fig. 1 und 4 illustriert ist, weist einen länglichen rechteckigen Auftreffbauteil 64 auf, welcher an der außenliegenden Oberfläche 46 des Körperabschnitts 22 in den Feldern 51 des zweiten Endbereichs 50 anliegend an jeden der Längsränder 40 fixiert ist.
- Der Auftreffbauteil 64 umfaßt vorzugsweise ein zweites Befestigungselement 66, welches mit dem ersten Befestigungselement 62 des Verschlußbauteils 58 in Eingriff bringbar ist. Demnach kann das zweite Befestigungselement 66 aus einem breiten Bereich von Materialien und Konfigurationen hergestellt sein, welche imstande sind, um mit dem ersten Befestigungselement 62 sicher in Eigriff zu gelangen. Zum Beispiel kann das zweite Befestigungselement 66 mit dem ersten Befestigungselement 62 identische komplementäre Elemente oder zum ersten Befestigungselement 62 unterschiedliche komplementäre Elemente umfassen. Wenn hierin verwendet, wird der Ausdruck "identische komplementäre Elemente" verwendet, um mechanische Befestigungssysteme zu definieren, bei welchen die in Eingriff gelangenden Elemente des ersten Befestigungselements 62 und des zweiten Befestigungselements 66 die gleiche Konfiguration oder Struktur aufweisen, welche gegenseitig verriegeln. Beispiele derartiger Systeme sind im US-Patent 4,322.875 mit dem Titel "Zweistreifen-Materialien, welche zum Bilden von Befestigungsmitteln verwendet werden", erteilt an Brown et al. am 16. April 1982, und im US-Patent 4,701.179 mit dem Titel "Befestigungsmittel mit fixierter Position für wegwerfbare absorbierende Kleidungsstücke", erteilt an Kellenberg et al. am 20. Oktober 1987, beschrieben. Der Ausdruck "unterschiedliche komplementäre Elemente" wird hierin verwendet, um ein System zu bezeichnen, bei welchem das erste Befestigungselement 62 unterschiedlich vom zweiten Befestigungselement 66 ist, aber damit in Eingriff gelangen kann, wie zum Beispiel Knöpfe und Löcher, ein Hakenbefestigungsmaterial und ein Schlaufenbefestigungsmaterial oder ein männlicher Bauteil und ein weiblicher Bauteil. Vorzugsweise umfaßt das zweite Befestigungselement 66 ein Hakenbefestigungsmaterial oder ein Schlaufenbefestigungsmaterial in Abhängigkeit davon, ob das erste Befestigungselement 62 ein Schlaufenbefestigungsmaterial oder ein Hakenbefestigungsmaterial ist. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, umfaßt der Auftreffbauteil 64 vorzugsweise ein zweites Befestigungselement 66, welches eine Mehrzahl von Faserelementen, wie zum Beispiel ein Schlaufenbefestigungsmaterial 98, umfaßt.
- Das Schlaufenbefestigungsmaterial 98 des zweiten Befestigungselements 66 stellt eine Mehrzahl von Faserelementen bei, welche mit den ineinandergreifenden Elementen 86 des Hakenbefestigungsmaterials 84 in Eingriff gelangen. Das Schlaufenbefestigungsmaterial 98 kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein, um Faserelemente, vorzugsweise Schlaufen, beizustellen. Derartige geeignete Materialien inkludieren Nylon, Polyester, Polypropylen oder irgendeine Kombination dieser Materialien. Ein geeignetes Schlaufenbefestigungsmaterial 98 umfaßt eine Anzahl von Faserschlaufen, welche von einer gewebten Unterlage abragen, wie zum Beispiel das im Handel erhältliche Material, welches als "Scotchmate" Brand Nylon gewebte Schlaufe Nr. SJ3401 bezeichnet ist, welches von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich ist. Ein bevorzugtes Schlaufenbefestigungsmaterial 98 umfaßt ein Trikot- Stricktextilmaterial mit einer Mehrzahl von Nylonfilamentschlaufen, welche von einer Nylonunterlage abragen, wie zum Beispiel das im Handel erhältliche Material, welches als "Guilford Nr. 16110" bezeichnet ist, welches von Guilford Mills aus Greensboro, North Carolina, erhältlich ist. Alternativ kann das Schlaufenbefestigungsmaterial 98 ein Faservliestextilmaterial oder irgendeine andere Art von Fasermaterial oder Schlaufenmaterial sein, welche in der Fachwelt allgemein bekannt sind. Ein preisgünstiges Schlaufenbefestigungsmaterial und ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Schlaufenbefestigungsmaterials sind in der Europäischen Patentanmeldung Nr. 88303529.7 beschrieben.
- Das Entsorgungsmittel 68 der vorliegenden Erfindung stellt einen Bestandteil bei, welcher bequemes und leichtes Entsorgen der Windel 20 gestattet. (Das Entsorgungsmittel ist in Fig. 1 gattungsmäßig durch die Bezugsziffer 68 bezeichnet, aber in den spezifischen Ausführungsbeispielen der Fig. 2 und 3 werden die Bezugsziffern 368 bzw. 468 verwendet). Demnach kann das Entsorgungsmittel 68 jede Struktur sein, welche der Windel 20 gestattet, zu einer Konfiguration zum Entsorgen gefaltet oder aufgerollt zu werden und in jener Konfiguration fixiert zu werden, um den Inhalt im Inneren der beschmutzten Windel zu halten. Demnach kann beispielsweise das Entsorgungsmittel 68 eine Anzahl unterschiedlicher klebender Elemente umfassen, welche entweder am Körperabschnitt 22 oder am Befestigungssystem 24 positioniert sind.
- Das Entsorgungsmittel 68 kann irgendwo entweder am Körperabschnitt 22 oder am Befestigungssystem 24 der Windel 20 positioniert sein, solange als es die Windel 20 in der Konfiguration zum Entsorgen fixiert. Beispielsweise kann das Entsorgungsmittel 68 an der innenliegenden Oberfläche 44 des Körperabschnitts 22, an der außenliegenden Oberfläche 46 des Körperabschnitts 22, im ersten Endbereich 48 oder am Befestigungssystem 24, wie zum Beispiel an einem Element von einer oder beiden der Bandlaschen 60, positioniert sein. Das Entsorgungsmittel 68 kann an der Befestigungsoberfläche 70 oder der Stützoberfläche 72 der Bandlasche 60, am Verknüpfungabschnitt 78, am ersten fixierten Abschnitt 74, am zweiten fixierten Abschnitt 76 oder an irgendeiner Kombination der Elemente von einem oder beiden der Bandlaschen 60 positioniert sein.
- Bei der Verwendung wird die Windel 20 am Träger durch Positionieren des ersten Endbereichs 48 unter dem Rücken des Trägers und Ziehen des Restes der Windel 20 zwischen den Beinen des Trägers, sodaß der zweite Endbereich 50 über der Vorderseite des Trägers positioniert ist, angelegt. Der Verknüpfungsabschnitt 78 der Bandlaschen 60 wird daraufhin anliegend an die Auftreffbauteile 64 an der außenliegenden Oberfläche 46 des zweiten Endbereichs 50 positioniert, sodaß das erste Befestigungselement 62, welches an der Befestigungsoberfläche 70 der Bandlasche 60 angeordnet ist, mit dem zweiten Befestigungselement 66 des Auftreffbauteils 67 in Eingriff gelangen wird, um einen Seitenverschluß zu bilden.
- Beim Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, welches in Fig. 2 gezeigt ist, umfaßt das Entsorgungsmittel 368 ein klebendes Fixierungsmittel 110, welches an der Bandlasche 360, vorzugsweise an der Stützoberfläche 72 der Bandlasche 360, positioniert ist, obwohl es alternativ an einem Abschnitt der Befestigungsoberfläche 70 positioniert sein kann. Das Entsorgungsmittel 368 umfaßt ebenso vorzugsweise eine Freigabeabdeckung 112, welche an dem klebenden Fixierungsmittel 110 positioniert ist, sodaß der Klebstoff nicht zur Verwendung exponiert werden wird, bis nachdem die Windel beschmutzt worden ist. Das klebende Fixierungsmittel 110 kann irgendeinen Klebstoff oder Leim umfassen, welcher in der Fachwelt für derartige Zwecke verwendet wird, wobei druckempfindliche Klebstoffe bevorzugt sind. Die Freigabeabdeckung 112 dient dazu, um das klebende Fixierungsmittel 110 vom Austrocknen und vom Kleben an äußeren Oberflächen vor der Verwendung abzuhalten. Jede Freigabeabdeckung, welche üblicherweise für derartige Zwecke verwendet wird, kann mit dieser Erfindung verwendet werden. Beispiele geeigneter Freigabeabdeckungen sind BL 30 MG-A SILOX E1-0 und BL 30 MG-A SILOX 4P/0, welche von der Akrosil Corporation hergestellt werden.
- Nachdem die Windel 20 beschmutzt worden ist, wird die Windel 20 vom Träger entfernt. Die Windel 20 wird daraufhin zu einer Konfiguration zum Entsorgen gefaltet oder aufgerollt. Beim Aufrollen der Windel 20 werden die Felder 51 im zweiten Endbereich 50 vorzugsweise einwärtsgefaltet, und der Körperabschnitt 22, beginnend mit dem zweiten Endbereich 50, wird mit den Bandlaschen 60, welche sich von der aufgerollten Windel auswärts er strecken, aufgerollt. Nachdem die Windel so zur Entsorgung konfiguriert worden ist, wird die Freigabeabdeckung 112 vom klebenden Fixierungsmittel 110 entfernt und die klebenden Fixierungsmittel 110 werden entweder an der anderen Bandlasche 360 oder am Körperabschnitt 22, wie zum Beispiel dem Rückenblatt 30, fixiert, um so die Windel in deren Entsorgungskonfiguration zu fixieren. Sie kann daraufhin leicht und bequem in einem Abfallbehälter entsorgt werden.
- Fig. 3 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, bei welchem das Entsorgungsmittel 468 ein klebendes Fixierungsmittel 114 (bei diesem besonderen Ausführungsbeispiel das zweite Laschenfixierungsmittel 82) umfaßt, welches an der Befestigungsoberfläche 70 der Bandlasche 460 positioniert ist. Das erste Befestigungselement 62 der Bandlasche 60 ist an der Befestigungsoberfläche 70 durch das klebende Fixierungsmittel 114 lösbar fixiert. Weil das erste Befestigungselement 62 an der Befestigungsoberfläche 70 durch das klebende Fixierungsmittel 114 lösbar fixiert ist, nachdem die Windel beschmutzt und zum Entsorgen konfiguriert worden ist, wird das erste Befestigungselement 62 vom klebenden Fixierungsmittel 114 weg abgezogen und entweder von der Bandlasche 460 entfernt oder vom Klebstoff weg positioniert, um das klebende Fixierungsmittel 114 zu exponieren. Der exponierte Klebstoff wird verwendet, um die Windel in deren Entsorgungskonfiguration durch Fixieren des klebenden Fixierungsmittels 114 an der anderen Bandlasche 460, am Rückenblatt 30 oder an irgendeinem anderen Abschnitt der Windel zu fixieren. Das klebende Fixierungsmittel 114 kann demnach beliebige der bekannten Klebstoffe umfassen, welche für derartige Zwecke verwendet werden, wobei druckempfindliche Klebstoffe bevorzugt sind.
- Fig. 5 zeigt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei das Entsorgungsmittel 868 eine klebende Bandlasche 116 umfaßt, welche am Körperabschnitt 22 der Windel positioniert ist. Die klebende Bandlasche 116 kann beliebige der klebenden Bandlaschen, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, umfassen. Eine exemplarische klebende Bandlasche 116 ist in dem zuvor bezug genommenen US-Patent 3,848.594 beschrieben. Während die klebende Bandlasche 116 irgendwo an dem Körperabschnitt 22 der Windel positioniert sein kann, ist die klebende Bandlasche 116 vorzugsweise im ersten Endbereich 48, bevorzugt anliegend am Endrand 42 der Windel und am bevorzugtesten quer zentriert entlang dem Endrand 42 positioniert, um ein Entsorgungsmittel 868 beizustellen. Wenn die Windel, nachdem sie beschmutzt worden ist, gefaltet oder aufgerollt worden ist, gibt der Verwender die klebende Bandlasche 116 von ihrer Freigabe abdeckung frei und fixiert den Klebstoff, welcher an der Bandlasche 116 positioniert ist, vorzugsweise am Rückenblatt 30 oder an einem anderen Abschnitt des Körperabschnitts 22, um einen sicheren Verschluß für die aufgerollte Windel beizustellen.
- Fig. 6 zeigt ein noch weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, bei welchem das Entsorgungsmittel 968 zwei klebende Bandlaschen 118 bzw. 120 umfaßt. Während die klebenden Bandlaschen 118 und 120 irgendwo am Körperabschnitt 22, wie zum Beispiel anliegend an jeden Endrand 42, positioniert sein können, sind die klebenden Bandlaschen 118 und 120, vorzugsweise eine anliegend an jeden Längsrand der Windel, bevorzugter im ersten Endbereich 48 und am bevorzugtesten anliegend an die Bandlasche 60 positioniert. Demnach umfaßt bei diesem Ausführungsbeispiel das Entsorgungsmittel 968 einen gesonderten Satz von Bandlaschen, welche verwendet werden sollen, entweder sowohl während des Tragens als ein Bauteil des Befestigungssystems als auch, nachdem die Windel beschmutzt worden ist, als ein Entsorgungsmittel oder lediglich, nachdem die Windel beschmutzt worden ist als ein Entsorgungsmittel. Die klebenden Bandlaschen 118 und 120 werden als ein Entsorgungsmittel 968 durch Fixieren des Klebstoffs, welcher an der Befestigungsoberfläche angeordnet ist, entweder am Körperabschnitt 22 der Windel, wie zum Beispiel dem Rückenblatt 30, oder aneinander verwendet, um so die Windel in deren Entsorgungskonfiguration zu halten.
Claims (17)
1. Ein wegwerfbarer absorbierender Artikel (20), welcher umfaßt:
einen Körperabschnitt (22) mit einer innenliegenden Oberfläche (44), einer
außenliegenden Oberfläche (46), Längsrändern (40), einem ersten Endbereich
(48) und einem zweiten Endbereich (50); wobei der genannte Körperabschnitt
ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt (26), ein am genannten Deckblatt
fixiertes flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt (30) und einen dazwischen
angeordneten absorbierenden Kern (28) aufweist; und ein mechanisches
Befestigungssystem (24), welches am genannten Körperabschnitt (22)
positioniert ist, welches umfaßt:
einen Verschlußbauteil (58), welcher anliegend an jeden Längsrand (40) des
genannten Körperabschnitts (22) im genannten ersten Endbereich (48)
angeordnet ist, wobei jeder der genannten Verschlußbauteile (58) ein erstes
mechanisches Befestigungsmittel (60, 84) umfaßt, welches ein erstes
Befestigungselement (62, 86) aufweist; und einen Auftreffbauteil (64), welcher
am genannten Körperabschnitt (22) im genannten zweiten Endbereich (50)
angeordnet ist, wobei der genannte Auftreffbauteil (64) ein zweites
mechanisches Befestigungsmittel umfaßt, welches ein zweites
Befestigungselement (66, 98) aufweist, welches mit dem genannten ersten
Befestigungselement (62, 86) in Eingriff bringbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Entsorgungsmittel (368, 468, 868, 968) positioniert
ist, um dem absorbierenden Artikel (20) zu gestatten, in einer Konfiguration
fixiert zu werden, welche geeignetes Entsorgen des absorbierenden Artikels
beistellt, wobei das genannte Entsorgungsmittel ein klebendes
Fixierungsmittel (110, 114, 116) und eine Freigabeabdeckung (62, 112)
umfaßt, welche am genannten Körperabschnitt oder an mindestens einem
der genannten Verschlußbauteile (58) positioniert ist; oder eine klebende
Bandlasche (116, 118, 112), welche am genannten Körperabschnitt (22)
positioniert ist, und eine Freigabeabdeckung für die klebende Lasche; oder
ein klebendes Fixierungsmittel (114, 82), welches unterhalb dem genannten
ersten Befestigungselement (62) von mindestens einem der genannten
Verschlußbauteile (58), vorzugsweise von jedem der genannten
Verschlußbauteile, positioniert ist, sodaß das genannte erste
Befestigungselement (62) am genannten Entsorgungsmittel (468) lösbar
fixiert ist, sodaß das genannte erste Befestigungselement (62) vom genannten
Entsorgungsmittel (468) weg abgezogen werden kann, wenn der
absorbierende Artikel beschmutzt worden ist, sodaß das genannte klebende
Fixierungsmittel (82) des genannten Entsorgungsmittels (468) exponiert
werden kann, um den absorbierenden Artikel (20) in einer Konfiguration zu
fixieren, welche geeignetes Entsorgen des absorbierenen Artikels beistellt.
2. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 1, bei welchem das
genannte Entsorgungsmittel (368, 468, 968) anliegend an jeden der
genannten Längsränder (40) des genannten Körperabschnitts (22) positioniert
ist.
3. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 1, bei welchem das
genannte Entsorgungsmittel (868) anliegend an einen Endrand (42) des
genannten Körperabschnitts (22) im ersten Endbereich (48) positioniert ist.
4. Ein absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei
welchem das genannte Entsorgungsmittel (868, 968) an der genannten
außenliegenden Oberfläche (46) des genannten Körperabschnitts (22)
positioniert ist.
5. Ein absorbierender Artikel nach einem vorhergehenden Anspruch,
bei welchem das genannte Entsorgungsmittel (868, 968) mindestens ein
gesondertes Element ist, welches von dem mechanischen
Befestigungssystem unterschiedlich ist und mit dem genannten
Körperabschnitt (22) verbunden ist.
6. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 5, bei welchem das oder
jedes genannte gesonderte Element eine Bandlasche ist.
7. Ein absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei welchem der genannte Verschlußbauteil (58) einen inneren
Befestigungsbauteil umfaßt, welcher direkt an der innenliegenden Oberfläche
(44) oder außenliegenden Oberfläche (46) des genannten Körperabschnitts
(22) fixiert ist.
8. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 1, bei welchem der
genannte Verschlußbauteil (58) eine Bandlasche (60) umfaßt, welche
anliegend an jeden Längsrand (40) des genannten Körperabschnitts (22) im
genannten ersten Endbereich (48) angeordnet ist, wobei jede der genannten
Bandlaschen (60) eine Befestigungsoberfläche (70) und eine Stützoberfläche
(72) umfaßt.
9. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 8, bei welchem das
genannte Entsorgungsmittel (368, 468) mit mindestens einer der genannten
Bandlaschen (360, 460) verbunden ist, vorzugsweise mit jeder der genannten
Bandlaschen (360, 460), um den genannten Bandlaschen (360, 460) zu
gestatten, den absorbierenden Artikel in einer Konfiguration zu fixieren,
welche geeignetes Entsorgen des absorbierenden Artikels (20) gestattet.
10. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch (9), bei welchem das
genannte Entsorgungsmittel (368, 468) an der genannten Stützoberfläche
(72) der genannten Bandlasche (360, 460) fixiert ist, vorzugsweise anliegend
an den distalen Rand (71) der genannten Bandlasche (360, 460).
11. Ein absorbierender Artikel nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei
welchem jede der genannten Bandlaschen (360, 460) einen ersten fixierten
Abschnitt (74); erste Laschenfixierungsmittel (80), welche mit dem
genannten ersten fixierten Abschnitt (74) und der genannten innenliegenden
Oberfläche (44) des genannten Körperabschnitts (22) zum Fixieren des
genannten ersten fixierten Abschnitts (74) an der genannten innenliegenden
Oberfläche (44) verbunden sind, einen zweiten fixierten Abschnitt (76);
zweite Laschenfixierungsmittel (82), welche mit dem genannten zweiten
fixierten Abschnitt (76) und der genannten außenliegenden Oberfläche (46)
des genannten Körperabschnitts (22) zum Befestigen des genannten zweiten
fixierten Abschnitts (76) an der genannten außenliegenden Oberfläche (46)
verbunden sind; einen Verknüpfungsabschnitt (78) mit einer
Befestigungsoberfläche (70) und einer Stützoberfläche (72) umfaßt; bei
welchem der genannte erste fixierte Abschnitt (74), der genannte zweite
fixierte Abschnitt (76) und der genannte Verknüpfungsabschnitt (78) in einer
Verbindungszone anliegend an jeden Längsrand (40) des genannten
Körperabschnitts (22) fixiert sind und bei welchem das genannte erste
Befestigungselement (62, 86) mit mindestens einem Abschnitt der genannten
Befestigungsoberfläche (70) des genannten Verknüpfungsabschnitts (78) zum
Fixieren des genannten Verknüpfungsabschnitts (78) am genannten
Körperabschnitt (22) verbunden ist.
12. Ein absorbierender Artikel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei welchem die genannten ersten Befestigungselemente (62, 86)
und die genannten zweiten Befestigungselemente (66, 98) unterschiedliche
komplementäre Elemente sind.
13. Ein absorbierender Artikel nach Anspruch 12, bei welchem das
genannte erste Befestigungselement (62) ein Hakenbefestigungsmaterial (86)
umfaßt und das genannte zweite Befestigungselement (66) ein
Schlaufenbefestigungsmaterial (98) umfaßt.
14. Ein Verfahren zum Fixieren des wegwerfbaren absorbierenden
Artikels nach Anspruch 1 in einer Konfiguration zum Entsorgen, dadurch
gekennzeichnet, daß das genannte Verfahren folgende Schritte umfaßt:
(a) Konfigurieren des genannten wegwerfbaren absorbierenden Artikels
zum Entsorgen; und
(b) Fixieren des absorbierenden Artikels in der
Entsorgungskonfiguration durch die Verwendung von
Entsorgungsmitteln.
15. Ein Verfahren nach Anspruch 14, bei welchem das genannte
Entsorgungsmittel eine klebende Bandlasche und eine Freigabeabdeckung
umfaßt; und bei welchem der genannte Schritt (b) die Schritte des Freigebens
der genannten klebenden Bandlasche von der genannten Freigabeabdeckung
und des Fixierens der genannten klebenden Bandlasche am genannten
Körperabschnitt des genannten wegwerfbaren absorbierenden Artikels oder
des Aneinander-Fixierens der genannten klebenden Fixierungsmittel umfaßt.
16. Ein Verfahren nach Anspruch 14, bei welchem das genannte
klebende Befestigungsmittel unterhalb dem genannten ersten
Befestigungselement positioniert ist, sodaß das genannte erste
Befestigungselement am genannten Entsorgungsmittel lösbar fixiert ist; und
bei welchem Schritt (b) die Schritte des Abziehens des genannten ersten
Befestigungselements weg vom genannten klebenden Fixierungsmittel, um
so das genannte klebende Fixierungsmittel, welches unterhalb dem
genannten ersten Befestigungselement positioniert ist, zu exponieren, und
des Aneinander-Fixierens der genannten klebenden Fixierungsmittel umfaßt.
17. Ein Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, bei welchem
der genannte wegwerfbare absorbierende Artikel durch Einwärtsfalten der
Felder des genannten Körperabschnitts im zweiten Endbereich; und Rollen
des genannten wegwerfbaren absorbierenden Artikels zu seinen
Entsorgungskonfigurationen zum Entsorgen konfiguriert wird.
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