DE3632691A1 - Verfahren und vorrichtung zum wechseln von behaelteraufnahmen aufweisenden zellenblechen einer fuellmaschine, insbesondere fuer nahrungs- und genussmittel - Google Patents
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Description
Verfahren und Vorrichtung zum Wechseln von Behälteraufnahmen
aufweisenden Zellenblechen einer Füllmaschine, insbesondere für
Nahrungs- und Genußmittel.
Die Erfindung bezieht sich zunächst auf ein Verfahren zum Wechseln
von Behälteraufnahmen aufweisenden Zellenblechen einer
Füllmaschine, insbesondere für Nahrungs- und Genußmittel, bei dem
die Zellenbleche durch ein Transportmittel umlaufend angetrieben
und bei Bedarf maschinell gegen Zellenbleche mit andersformatigen
Behälteraufnahmen austauschbar sind, nach Patentanmeldung
P 35 38 993.1-23.
Bei einem Produkt- bzw. Formatwechsel der abzufüllenden Behälter
müssen nicht nur jeweils die Arbeitsstationen der
Behälterfüllmaschine umgestellt, sondern auch jeweils die auf
einen bestimmten Behälter abgestellten Zellenbleche gewechselt
werden. Gerade dieser Wechsel der Zellenbleche nimmt besonders
viel Zeit in Anspruch und ist wegen der nebeneinanderliegenden
Anordnung der Behälter in einer Reihe auch nur mit großen
Schwierigkeiten durchführbar.
Nicht nur, daß die Zellenbleche herausgenommen und gegen neue
ausgetauscht werden müssen, sondern die neueingesetzten
Zellenbleche müssen auch exakt ausgerichtet werden, damit z. B. in
der Siegelstation, die als Gegenhalter dienenden Zellenbleche für
das Siegelwerkzeug diesem gegenüber in einer präzisen Stellung zu
liegen kommen. Schließlich muß auch sichergestellt sein, daß bei
der Demontage und Montage keine Beschädigung der Zellenbleche
selbst und/oder deren Verbindung zum Transportmittel eintritt.
Wird ferner eine exakte Ausrichtung und damit ein einwandfreier
Siegelvorgang nicht mehr gewährleistet, wird die Haltbarkeit des
abgefüllten Produktes unter Umständen sehr stark beeinträchtigt,
so daß die gesamte Produktion unterbrochen werden muß.
Nach dem Vorschlag der älteren Patentanmeldung P 35 38 993.1-23
hat man sich daher schon Gedanken gemacht, wie das Auswechseln
insbesondere der Zellenbleche verbessert und eine Beschädigung
dieser Zellenbleche vermieden sowie insbesondere die Wechselzeit
durch eine Automatisierung erheblich heruntergesetzt werden kann.
Dies wird durch die Anordnung eines Manipulators samt Magazin mit
neuen Zellenblechen nach Austausch gegen ein die auszutauschenden
Zellenbleche aufnehmendes Magazin erreicht. Das Ein- und Aussetzen
der Zellenbleche erfolgt automatisch, wobei das Magazin die Form
einer Trommel aufweisen kann, so daß eine kompakte Bauform mit
geringem Platz vorhanden ist und somit die Lagerhaltung der
verschiedensten Zellenbleche, die in der austauschbaren Trommel
verbleiben können, wenig Platz benötigt. Da das Austauschen und
die Handhabung der Zellenbleche zwecks Automatisierung jedoch
mittels Saugnäpfen erfolgt, wodurch eine reproduzierbare genaue
Lage innerhalb der Maschine erzielt werden kann, besteht jedoch
die Gefahr, daß bei Druckluftabfall die Saugnäpfe nicht mehr
funktionieren und damit die Zellenbleche herunterfallen, so daß
die Betriebssicherheit erheblich beeinträchtigt wird. Außerdem
können in einem Magazin immer nur Zellenbleche eines Formats
untergebracht werden.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
vorzuschlagen, das ein noch schnelleres und vor allen Dingen
betriebssicheres Auswechseln und exakte Zentrierung der
Zellenbleche ermöglicht. Dabei soll zugleich die dazu
erforderliche Vorrichtung im Aufbau besonders einfach und
störunanfällig sein.
Diese Aufgabe wird in verfahrensmäßiger Hinsicht dadurch gelöst,
daß zum Austauschen der Zellenbleche die in der Füllmaschine
befindlichen erstformatigen Zellenbleche nacheinander entnommen
und im wesentlichen gleichzeitig die Zellenbleche mit den
andersformatigen Behälteraufnahmen in die Füllmaschine eingesetzt
werden. Der Erfindungsgedanke liegt darin, daß zunächst damit
begonnen wird, die in der Maschine befindlichen Zellenbleche zu
entnehmen und so bald die ersten Plätze im Transportmittel der
Maschine freigeworden sind, neue also andersformatige Zellenbleche
in die Füllmaschine eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise in
der Weise geschehen, daß zur Entnahme der erstformatigen
Zellenbleche, diese nach Lösen von dem Transportmittel im
wesentlichen senkrecht aus dessen Bewegungsbahn herausbewegt und
danach im wesentlichen vertikal dazu in einer Ablagestellung
gebracht werden und daß zugleich umgekehrt die andersformatigen
Zellenbleche aus ihrer Ablagestellung parallel zur Ebene der
Bewegungsbahn des Transportmittels verschoben und danach auf die
Ebene des Transportmittels gebracht werden.
Die erfindungsgemäße Aufgabe kann in vorrichtugsmäßiger Hinsicht
dadurch gelöst werden, daß die erstformatigen und andersformatigen
Zellenbleche in einem im Bereich des Transportmittels,
vorzugsweise dessen Rücklaufebene angeordneten bzw. anordbaren und
auf dessen Vorschub abgestimmten Takt umlaufend angetriebenen
Magazin untergebracht sind.
Sofern das Magazin als um eine im wesentlichen parallel zur
Vorschubebene des Transportmittels verlaufende Achse umlaufende
Trommel ausgebildet ist, können auf deren einem Umfangsteil die
erstformatigen und auf deren anderem Umfangsteil die
andersformatigen Zellenbleche gelagert sein. Auf diese Weise kommt
man zu einer Wechselvorrichtung, bei der in einem einzigen Magazin
sowohl erstformatige als auch andersformatige Zellenbleche
gelagert sind, so daß mit der gleichen Wechselvorrichtung
weitgehend gleichzeitig alte Zellenbleche entnommen und neue
Zellenbleche eingesetzt werden können. Dabei sind beispielsweise
die Aufnahmestelle für von der Füllmaschine abgegebene
erstformatige Zellenbleche und die Abgabestelle für an die
Füllmaschine abzugebende andersformatige Zellenbleche im
wesentlichen in einer horizontalen Ebene diametral
gegenüberliegend angeordnet. Die Aufnahme und die Abgabe der
Zellenbleche können beispielsweise durch seiten- und
höhenverstellbare Greiferarme erfolgen, die im Takt des
Transportmittels und entsprechend dem taktweisen Umlauf der
Trommel gesteuert sind.
Das Magazin kann aber auch beispielsweise als Doppelelevator
ausgebildet sein, dessen einer Elevator zur Aufnahme der von der
Füllmaschine abgegebenen erstformatigen Zellenbleche und deren
anderer Elevator zur Aufnahme der an die Füllmaschine abzugebenden
andersformatigen Zellenbleche dient. In diesem Fall können die
Greiferarme zwischen den Elevatoren angeordnet sein, so daß die
gewünschte gleichzeitige Aufnahme alter Zellenbleche und der
Einsatz neuer Zellenbleche erfolgen kann.
Das Magazin kann sowohl bei der Ausbildung als Trommel als auch
als Doppelelevator im wesentlichen unmittelbar unterhalb der
Rücklaufebene des Transportmittels angeordnet sein, oder aber auch
vor der Maschine gelagert sein, und zwar beispielsweise auf einem
Magazinwagen, so daß auch insofern ein schneller Wechsel der
Zellenbleche garantiert ist. Damit bei der Ausbildung des Magazins
als Doppelelevator bei einem erneuten Wechsel die dann
beispielsweise wieder an die Maschinen abzugebenden Zellenbleche
sich stets an der gleichen Stelle befinden, ist es vorteilhaft so,
daß der Doppelelevator um eine im wesentlichen vertikale Achse
drehbar gelagert ist. Damit können die Zellenbleche wieder in
genau ausgerichteter Lage in die Füllmaschine eingesetzt werden,
wobei erfindungsgemäß eine Zentriereinrichtung unterstützend zur
Ausrichtung der Zellenbleche mitwirkt. Dies ist notwendig, da das
Transportmittel bildende Ketten nicht beeinflußbare
Längenänderungen aufweisen, so daß ohne besondere Vorkehrungen ein
exaktes Ausrichten der Zellenbleche unmöglich ist.
Die Zentriereinrichtung kann beispielsweise aus einem durch eine
Öffnung im Zellenblech hineinragenden Zentrierbolzen und einem
damit zusammenwirkenden Führungsbolzen bestehen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1
eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform der
Wechseleinrichtung mit einem als Trommel ausgebildeten Magazin.
Fig. 2
eine Wechselvorrichtung mit einem als Doppelelevator ausgebildeten
Magazin und
Fig. 3-8
verschiedene Ausführungsvarianten der Zentriereinrichtung.
Von einer in Fig. 1 im einzelnen nicht dargestellten
Behälterfüllmaschine ist ein umlaufendes Transportmittel 1
dargestellt, das sich im Uhrzeigersinn dreht. Das Transportmittel
1 besteht aus zwei parallel nebeneinander geführten Ketten, 2, 3,
die seitlich um nicht dargestellte Umlenkräder umgelenkt sind und
somit eine obere Arbeitsebene und eine untere Rücklaufebene
bilden. Oberhalb der Arbeitsebene sind die üblichen
Arbeitsstationen einer Behälterfüllmaschine (nicht dargestellt)
vorgesehen, wie Behälterzuführstation, Füllstation,
Deckblattstation, Deckelverteiler, Versiegelungsstation und
Aushebestation.
Wie in Fig. 1 perspektivisch angedeutet, erstrecken sich zwischen
den Ketten 2, 3 Zellenbleche 4 mit Aufnahmeöffnungen 5, in welche
zu füllende Behälter, z. B. aus Kunststoff, Pappe, Papier, Glas,
Blech oder dergleichen eingesetzt werden können. Während der
Vorbewegung des Transportmittels werden die Behälter entsprechend
der Transportrichtung von links nach rechts durch die
Behälterfüllmaschine bewegt, wobei sie nacheinander unterhalb der
oben erwähnten Arbeitsstationen vorbeibewegt werden.
Bei einer Produktions- und Behälterumstellung müssen die
Behälteraufnahmen 5 entsprechend den neuen Abmessungen der
Behälter angepaßt und damit die Zellenbleche 4 ausgewechselt
werden.
Das Auswechseln der Zellenbleche 4 erfolgt mit Hilfe einer
Wechseleinrichtung 6, die im dargestellten Auführungsbeispiel ein
Magazin in Gestalt einer im Takt der Maschine umlaufend
angetriebenen Trommel 7 aufweist. Die Trommel 7 ist auf Ständern 8
eines verfahrbaren Magazinwagens 9 gelagert. Am Umfang der um eine
im wesentlichen horizontale, oberhalb der Rücklaufebene Achse 11
drehbar gelagerten Trommel 7 befinden sich Aufnahmetaschen 12, in
denen die Zellenbleche gelagert sind. Damit die Zellenbleche 4 im
unteren Teil der Trommel nicht aus den Aufnahmetaschen 12
herausfallen, sind im Bereich der Enden der Trommel mit einer
halbkreisförmigen Führungsfläche 13 versehene Führungswangen 14
vorgesehen. Zum Transport der Zellenbleche zwischen der Trommel 7
einerseits und dem Transportmittel 1 der Behälterfüllmaschine
andererseits ist ein Manipulator 15 vorgesehen, der im
dargestellten Ausführungsbeispiel seiten- und höhenverstellbare
Greiferarme 16 aufweist. Diese Greiferarme 16 können mit Saugern,
Zangen und dgl. Elementen ausgerüstet sein, um die Zellenbleche zu
ergreifen und im gewünschten Sinne zu transportieren.
Die wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt:
Mit Hilfe der auf der rechten Seite der Trommel 7 gelagerten
Greiferarme 16 wird in der Lösen des zu ergreifenden Zellenbleches
4 von dem Transportmittel 1 das Zellenblech von den Greiferarmen
16 übernommen, geringfügig abgesenkt und danach aus dem Bereich
unterhalb des Transportmittels in eine Aufnahmetasche 12 der
Trommel 7 seitlich eingefahren. Das bedeutet, daß die
Aufnahmestelle a etwa auf der Mittelebene der Trommel 7 liegt.
Diametral gegenüberliegend auf der anderen Seite der Trommel 7
befindet sich eine Abgabestelle b zur Abgabe andersformatiger
Zellenbleche 4′ an die Füllmaschine. Die andersformatigen, d.h.
mit einer unterschiedlichen Aufnahmeöffnung 5 versehenen
Zellenbleche 4′ können dann in die Maschine eingegeben bzw. in den
Bereich des Transportmittels 1 gebracht werden, sobald die erste
Stelle im Transportmittel von einer erstformatigen Zellenblech 4
freigegeben worden ist. Danach können jeweils gleichzeitig
erstformatige Zellenbleche 4 im Takt der Maschine aus dem
Transportmittel entnommen und neuformatige Zellenbleche 4′ durch
seitliches Verschieben und Anheben der Zellenbleche mit Hilfe der
Greiferarme 16 in den Bereich des Transportmittels 1 gebracht
werden. Aus vorstehendem ergibt sich, daß die Trommel 7 sowohl mit
erstformatigen als mit andersformatigen Zellenblechen 4, 4′
bestückt ist.
Eine in Fig. 2 dargestellte Wechselvorrichtung 6 ist im Prinzip
gleich aufgebaut d.h. auch dort sind eine Aufnahmestelle a und
eine Abgabestelle b vorgesehen. Die Wechselvorrichtung ist jedoch
nicht als umlaufende Trommel, sondern als Doppelelevator 17
ausgebildet, wobei der eine Elevator 18 die erstformatigen
Zellenbleche 4 und der Elevator 19 die andersformatigen
Zellenbleche 4′ aufnimmt. Der Doppelelevator 17 ist ebenfalls auf
einem verfahrbaren Magazinwagen 9 angeordnet und auch hier sind
die Elevatoren über Säulen 8 gelagert und es finden sich wiederum
die halbkreisförmigen Führungswangen 14 vor.
Die Wirkungsweise dieser abgewandelten Ausführungsform ist derart,
daß über die Greiferarme 16 zunächst erstformatige Zellenbleche 4
nach unten abgesenkt und dann seitlich in den Elevator 18
eingefahren werden. Umgekehrt werden die andersformatigen
Zellenbleche 4′ seitlich aus dem Elevator 19 herausgefahren und
über die Greiferarme 16 nach oben zum Transportmittel 1 der
Behälterfüllmaschine gebracht. Da hier die Greiferarme 16
unmittelbar nebeneinander liegen können, läßt sich hier sofort von
Anfang an ein Zellenblech entnehmen und gleichzeitig nach einem
Takt der Maschine ein andersformatiges Zellenblech in die Maschine
einlegen.
Mit der Übergabe der Zellenbleche von dem Magazin, sei es von der
Trommel 7 oder aber von dem Doppelelevator 17, ist es alleine noch
nicht getan, vielmehr müssen die Zellenbleche auch noch in Bezug
auf das Transportmittel, nämlich die Ketten 2, 3, ausgerichtet und
zentriert werden. Dies kann beispielsweise in der Weise geschehen,
daß, wie in Fig. 3 dargestellt ist, die Greiferarme 16 beidseitig
an dem Zellenblech 4 angreifen und dieses nach oben und zur Seite
bewegen. In Fig. 3 sind die Greiferarme U-förmig ausgebildet, so
daß eine gute Aufnahme der Zellenbleche möglich ist. Im Prinzip
können natürlich die Greiferarme 16 auch von oben oder von der
Seite her angreifen, so wie das in der Fig. 4 und 5 dargestellt
ist.
Nach der Übergabe der Zellenbleche 4 durch die Greiferarme 16 in
die Kette 2 bzw. 3 des Transportmittels müssen die Zellenbleche
gegenüber den Längenänderungen unterworfenen Ketten 2 bzw. 3 genau
zentriert werden, da ansonsten ein einwandfreies Füllen und auch
Versiegeln der Behälter nicht möglich ist. Zu diesem Zweck ist
eine Zentriereinrichtung 21 vorgesehen, die von einem durch eine
Öffnung 22 im Zellenblech 4 hindurchgeführten Zentrierbolzen 23
und einem damit zusammenwirkenden und fest an der Maschine
befestigten Führungsbolzen 24 besteht.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
Stirnflächen bzw. die Stirnbereiche des Zentrierbolzens 23 und des
Führungsbolzens 24 konisch ausgebildet. Der Zentrierbolzen 23 ist
mit Hilfe einer Mutter 25 an einem Winkelstück 26 befestigt, das
seinerseits über einen Lagerbolzen 27 an der Kette 2, 3 befestigt
ist. Zur exakten Führung der Kette 2 bzw. 3 sind untere und obere
Kettenführungen 28, 29 vorgesehen.
Bei der Ausführung nach Fig. 7 sind die Stirnflächen des
Zentrierbolzens 23 und des Führungsbolzens 24 eben ausgebildet,
während sie bei der Ausführung nach Fig. 8 eine schräge
Stirnfläche aufweisen. Die speziellen Zentrierungen können an
bestimmten Stellen der Behälterfüllmaschine vorgesehen sein, z. B.
im Bereich einer Hüllenstempelung, der Dosierung und dergleichen.
Zum Ausrichten des Zellenbleches 4 wird dieses mit seiner Öffnung
22 von unten her auf den Führungsbolzen 24 geschoben und in dieser
ausgerichteten Stellung dann auf den Zentrierbolzen 23 aufgesetzt.
Dabei kann eine Federung vorgesehen sein, um das Zellenblech 4 von
oben in die Halterung bzw. Zentrierung auf dem Zentrierbolzen 23
zurückzudrücken.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht nur auf die
dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern im
Rahmen der Ansprüche auch Abänderungen zuläßt. So kann die Trommel
7 bei der Ausführung nach Fig. 1 im wesentlichen auch direkt im
Bereich der Rücklaufebene des Transportmittels 1 angeordnet sein,
wobei dann lediglich eine etwas andere Steuerung der Greiferarme
16 notwendig ist. Ebenso kann bei der Ausführung nach Fig. 2 der
Doppelelevator 17 seitlich neben der Maschine angeordnet sein. Bei
entsprechender Steuerung der Greiferarme 16 können die
Zellenbleche 4 aus der Maschine entnommen bzw. neue Zellenbleche 4
in die Maschine eingesetzt werden.
Schließlich kann der Doppelelevator 17 auch noch um eine im
wesentlichen vertikale Achse drehbar gelagert sein, wodurch
erreicht wird, daß die neuen Zellenbleche immer wieder an der
gleichen Stelle in die Maschine eingegeben werden. Bei völlig
symmetrischer Ausbildung der Zellenbleche kann dies natürlich auch
mit Hilfe des Magazinwagens 18 geschehen, der dann entsprechend
umgedreht werden muß.
Claims (14)
1. Verfahren zum Wechseln von Behälteraufnahmen aufweisenden
Zellenblechen einer Füllmaschine, insbesondere für Nahrungs- und
Genußmittel, bei dem die Zellenbleche durch ein Transportmittel
umlaufend angetrieben und bei Bedarf maschinell gegen Zellenbleche
mit andersformatigen Behälteraufnahmen austauschbar sind, nach
patentanmeldung P 35 38 993.1-23 (Patent...), dadurch
gekennzeichnet, daß zum Austausch der Zellenbleche
maschinell die in der Füllmaschine befindlichen erstformatigen
Zellenbleche nacheinander entnommen und im wesentlichen
gleichzeitig die Zellenbleche mit den andersformatigen
Behälteraufnahmen in die Füllmaschine eingesetzt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß zur Entnahme der erstformatigen Zellenbleche diese nach
Lösen von den Transportmittel im wesentlichen senkrecht aus dessen
Bewegungsbahn herausbewegt und danach im wesentlichen vertikal
dazu in eine Ablagestellung gebracht werden und daß zugleich
umgekehrt die andersformatigen Zellenbleche aus ihrer
Ablagestellung parallel zur Ebene der Bewegungsbahn des
Transportmittels verschoben und danach auf die Ebene des
Transportmittels gebracht werden.
3. Vorrichtung zum Wechseln von Behälteraufnahmen aufweisenden
Zellenblechen einer Füllmaschine, insbesondere für Nahrungs- und
Genußmittel, mit einem umlaufend angetriebenen Transportmittel,
mit dem die gegen Zellenbleche mit andersformatigen
Behälteraufnahmen austauschbaren Zellenbleche lösbar befestigt
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
erstformatigen und andersformatigen Zellenbleche (4, 4′) in einem
im Bereich des Transportmittels (1), vorzugsweise dessen
Rücklaufebene, angeordneten bzw. anordbaren und auf dessen
Vorschub abgestimmten Takt umlaufend angetriebenen Magazin
untergebracht sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Magazin als um eine im wesentlichen
parallel zur Vorschubebene des Transportmittels (1) verlaufende
Achse umlaufende Trommel (7) ausgebildet ist, auf deren einem
Umfangsteil die erstformatigen und auf deren anderem Umfangsteil
die andersformatigen Zellenbleche (4, 4′) lagerbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß an der Trommel (7) die Aufnahmestelle (a) für
von der Füllmaschine abgegebene erstformatige Zellenbleche (4) und
die Abgabestelle (b) für an die Füllmaschine abzugebende
andersformatige Zellenbleche (4′) im wesentlichen in einer
horizontalen Ebene diametral gegenüberliegen.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 5, ge
kennzeichnet durch seiten- und höhenverstellbare
Greiferarme (16).
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Magazin als Doppelelevator (17)
ausgebildet ist, dessen einer Elevator (18) zur Aufnahme der von
der Füllmaschine abgegebenen erstformatigen Zellenbleche (4) und
deren anderer Elevator (19) zur Aufnahme der an die Füllmaschine
abzugebenden andersformatigen Zellenbleche (4′) dient.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Greiferarme (16) zwischen den Elevatoren
(18, 19) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß der Doppelelevator
(17) um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar gelagert ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 9, ge
kennzeichnet durch einen verfahrbaren
Magazinwagen (18) zur Aufnahme der Trommel (7) oder des
Doppelelevators (17).
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 10, ge
kennzeichnet durch im unteren Bereich der
Trommel (7) bzw. der Elevatoren (18, 19) angeordnete
Führungswangen (14).
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 11, ge
kennzeichnet durch eine Zentriervorrichtung (21)
für die Zellenbleche (4, 4′).
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentriervorrichttung (21) aus einem durch eine
Öffnung (22) im Zellenblech (4, 4) hineinragenden Zentrierbolzen
(23) und einem damit zusammenwirkenden fest angeordneten
Führungsbolzen (24) besteht.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die aufeinander zugewandten
Stirnflächen des Zentrierbolzens (23) und des Führungsbolzens (24)
in ihrer Geometrie aufeinander abgestimmt sind, z.B. abgeschrägt,
konisch oder dgl. ausgebildet sind.
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