DE3826459C2 - Verfahren sowie Vorrichtung zum Verpacken von Sardinen oder ähnlichen Fischen in Dosen - Google Patents
Verfahren sowie Vorrichtung zum Verpacken von Sardinen oder ähnlichen Fischen in DosenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren sowie auf eine Vorrichtung zum Verpacken
von Sardinen oder ähnlichen Fischen in Dosen, gemäß den Oberbegriffen der
Patentansprüche 1 und 5.
Da es sich bei in Dosen oder Büchsen zu verpackendem Fisch um asymmetrisch
geformte Objekte handelt, ist es zur optimalen Nutzung des jeweils zur Verfügung
stehenden Doseninnenraumes notwendig, die Fische in jeder Dose in unterschiedlicher
Orientierung zu positionieren. Allein in der Sardinenindustrie werden täglich 10.000
Fischdosen produziert, wobei jede Dose eine Vielzahl von Sardinen enthält, die dann
abwechselnd in entgegengesetzter Richtung liegend verpackt werden. Soweit dieses
Verpacken manuell erfolgt, erfordert es eine hohe Anzahl an Arbeitskräften zum
Durchführen einer einfachen und monotonen Arbeit.
Um diese Verpackungsarbeit zu vereinfachen, ist bereits ein Verfahren sowie eine
Vorrichtung zum maschinellen Einpacken von Fischen in Konservendosen bekannt (DE
12 29 896). Bei diesem bekannten Verfahren bzw. bei dieser bekannten Vorrichtung
werden die Fische jeweils nach dem Verlassen einer Bearbeitungsmaschine in
Aufnahmen eines Transporteurs eingebracht, und zwar derart, daß die Fische in zwei in
Transportrichtung aufeinanderfolgenden Aufnahmen jeweils entgegengesetzt orientiert
sind. Mit dem Transporteur werden die Fische an eine Verpackungsstation gefördert, in
der dann jeweils Fische mehrerer, in Transportrichtung aufeinanderfolgender
Aufnahmen zu einem Gebinde aufgespießt in eine bereitstehende Dose eingebracht
werden, in der die Fische dann abwechselnd in entgegengesetzter Richtung orientiert
sind.
Die bekannte Vorrichtung bzw. das bekannte Verfahren setzt eine relativ komplizierte
und damit auch störanfällige Einrichtung zum Zuführen der Fische von der
Fischbearbeitungsmaschine an den Transporteur bzw. an die dortigen Aufnahmen
voraus.
Bekannt ist weiterhin ein Transporteur für Textilspulen (AT 229 787), die einen
konischen Körper aufweisen. Der Transporteur besitzt eine Vielzahl von jeweils um
eine vertikale Achse schwenkbaren Aufnahmen mit jeweils einer Mulde zur Aufnahme
einer Spule. Zweck dieser bekannten Vorrichtung ist es, die Spulen so auszurichten, daß
sie mit ihrer Achse jeweils horizontal und senkrecht zur Förderrichtung des
Transporteurs liegen und außerdem auch bezüglich ihrer konischen Ausbildung jeweils
gleichsinnig orientiert sind. Hierfür ist an der Bewegungsbahn der Aufnahmen eine
Meßvorrichtung vorgesehen, mit der der Kerndurchmesser des über die jeweilige
Aufnahme wegstehenden einen Endes jeder sich an dieser Meßeinrichtung
vorbeibewegenden Spule gemessen und dann, wenn der gemessene Kerndurchmesser
nicht dem gewünschten Durchmesser entspricht, die betreffende Aufnahme um 180°
gedreht wird. Hierfür weist beispielsweise jeder Gelenkstift jeder Aufnahme ein
Zahnrad auf. Gesteuert durch die Meßeinrichtung wird über einen Elektromagneten
eine an der Bewegungsbahn der Zahnräder vorgesehene Zahnstange aus einer nicht
wirksamen Stellung in eine wirksame Stellung bewegt wird, so daß sich das Zahnrad der
zu drehenden Aufnahme an der aktivierten Zahnstange abwälzt und hierdurch eine
Drehung der Aufnahme bewirkt. Zum Verpacken von Fisch ist diese bekannte
Vorrichtung nicht bestimmt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung aufzuzeigen, die ein
Verpacken von Sardinen oder ähnlichen Fischen in Dosen zuverlässig und völlig
automatisch mit vereinfachten Mitteln ermöglichen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 und
eine Vorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 5 ausgebildet.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird jeweils
jedes zweite Paar von Sardinen während der Bewegung an die Einrichtung zum
Verpacken durch Drehen der jeweils zugehörigen Aufnahmen gedreht bzw. gewendet.
Entsprechend einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die zu
drehenden Sardinen vor dem Drehen bzw. Wenden in einem vorausgehenden
Verfahrensabschnitt durch Anheben der zugehörigen Aufnahmen auf ein Niveau
angehoben, in welchem sie mitsamt den Aufnahmen frei oberhalb benachbarter, nicht
drehender Aufnahmen angeordnet sind, und in einem auf das Drehen bzw. Wenden
folgenden Verfahrensabschnitt werden die gedrehten Sardinen dann wieder auf das
ursprüngliche Niveau durch Absenken der Aufnahmen auf den Förderer abgesenkt.
Eine Vorrichtung zur Orientierung von Sardinen oder ähnlichen Fischen ist
erfindungsgemäß entsprechend dem Patentanspruch 5 ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Gelenkstift vorzugsweise nicht nur
drehbar, sondern auch axial verschiebbar in Bezug auf den Förderer vorgesehen, wobei
dann eine vertikale Steuerkurve in der Nähe der Zahnstange vorgesehen ist, um die
drehenden Aufnahmen auf ein Niveau anzuheben, auf dem diese Aufnahmen frei über
benachbarten, nicht drehenden Aufnahmen vorgesehen sind.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend im Detail unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Seitenansicht eine Fischverarbeitungslinie oder -strecke mit
einem Förderer oder Transporteur zur Realisierung des erfindungsgemäßen
Verfahrens, und
Fig. 2 mehr im Detail und im größeren Maßstab einen Teil des in der Fig. 1
dargestellten Förderers.
Die in der Fig. 1 wiedergegebene Fischverarbeitungslinie weist eine sog. "Nobbing-
Maschine" 10 auf, die in bekannter Weise zum Abtrennen des Kopfes sowie zum
Entfernen der Innereien der Fische 11 vorgesehen ist, welche nacheinander auf einer
Seite liegend, jeweils in einer eigenen Mulde oder Aufnahme 10a angeordnet und in
der gleichen Richtung orientiert gefördert werden.
Die ausgenommenen und vom Kopf befreiten Fische 11 werden dann an eine
Schneideinrichtung 12 übergeben, die ein synchron angetriebenes Rad mit am Umfang
dieses Rades vorgesehenen Aufnahmen 12a aufweist. Diese Schneideinrichtung ist dem
Fachmann ebenfalls bekannt und muß daher nicht im Detail beschrieben werden. Die
Schneideinrichtung 12 schneidet das Schwanzende der Fische 11, so daß die Länge der
Fische an die Größe der Dosen angepaßt ist. Anschließend werden die Fische 11 an
einen synchron angetriebenen Förderer 13 übergeben.
Der Transporteur bzw. Förderer 13 besitzt, ebenfalls quer verlaufende Mulden oder
Aufnahmen 13a, 13b, in denen die Fische aufeinanderfolgend auf der Seite liegend
angeordnet sind. Wie die Fig. 1 zeigt und wie unter Bezugnahme auf die Fig. 2 noch
näher beschrieben wird, kann jede zweite Mulde oder Aufnahme 13a an dem Förderer
13 auf ein Niveau angehoben werden, wo sich diese Aufnahme frei 13a oberhalb der
jeweils benachbarten Aufnahme 13b befindet.
Der Förderer 13 bewegt sich in Richtung auf eine Packstation 14, die ein synchron
angetriebenes Rad 15 aufweist, welches die Fische 11 jeweils abwechselnd in
entgegengesetzter Richtung orientiert in einen Schacht 16 überführt. Mit Hilfe eines
Transporteurs 18 werden leere Sardinenbüchsen 17 schrittweise unterhalb der
Aufnahme bzw. des Schachtes 16 vorbeibewegt. Immer dann wenn die richtige Anzahl
von Fischen 11 (beispielsweise vier Fische 11) in den Schacht 16 eingebracht wurden,
wird der Boden dieses Schachtes 16 geöffnet und die Fische 11 werden in die Dose 17
eingebracht, die dann in bekannter Weise zum Füllen mit Soße sowie zum
Verschließen mit dem Deckel weiterbewegt wird.
Fig. 2 zeigt die Mittel, mit denen das Drehen oder Wenden der Mulden bzw.
Aufnahmen 13a erfolgt. Der Förderer 13 wird mit Hilfe einer endlosen Kette 19
angetrieben, an der mittels Halter 20 auch die Aufnahmen 13a und 13b vorgesehen
sind. Die Aufnahmen 13a tragenden Halter 20 sind als Lager ausgebildet, die auch ein
axiales Verschieben der Gelenkstifte oder Wellen 21 ermöglichen. Das obere Ende
jeder Welle 21 ist mit dem Boden einer Aufnahme 13a verbunden, während am
unteren, entgegengesetzten Ende jeder Welle 21 ein Zahnrad 22 befestigt ist. Beim
Bewegen der Aufnahme 13a und 13b in Richtung auf die Packstation 14 passieren diese
eine Steuer- bzw. Hubkurve 23, die so angeordnet ist, daß durch sie die jeweilige Welle
21 innerhalb des zugehörigen Halters 20 auf ein Niveau angehoben wird, auf dem die
zugehörige Aufnahme 13a frei oberhalb der beiden benachbarten Aufnahmen 13b liegt.
Im Anschluß daran wird das zugehörige Zahnrad 22 zwischen zwei Gleitflächen 24
gleitend geführt, denen eine Zahnstange 25 zugeordnet ist, die in Linie mit dem
Umfang des angehobenen Zahnrades 22 liegt und an der sich das angehobene Zahnrad
22 abwälzen kann. Die Zahnstange 25 besitzt eine solche Länge, daß das Zahnrad 22
und damit auch die zugehörige Aufnahme 13a während des Eingriffs dieses Zahnrades
in die Zahnstange 25 im wesentlichen um 180° gedreht werden. Nach dem Passieren
der Gleitflächen 24 kehrt die jeweilige Aufnahme 13a aufgrund der Schwerkraft wieder
auf das Anfangsniveau zurück, und zwar in Linie mit den übrigen Aufnahmen. Auf diese
Weise wird jeder zweite Fisch 11 auf dem Förderer 13 gewendet, so daß die Fische 11
dann immer abwechselnd orientiert in den Schacht 16 eingebracht werden. Weitere
Gleitflächen können vorzugsweise im Bereich des Rades 15 vorgesehen sein, so daß
sich dort die Aufnahmen 13a nicht aufgrund ihres Gewichtes nach unten bewegen und
in Berührungskontakt mit dem Rad 15 kommen können. In der Fig. 2 ist die Steuerkurve
23 schwenkbar ausgebildet, so daß sie aus der aktiven Position in die in der Fig. 2 mit
unterbrochenen Linien angedeutete nicht aktive Position bzw. aus letzterer in die aktive
Position geschwenkt werden kann. Hierdurch ist es möglich, nur jede zweite Aufnahme
13a anzuheben, so daß auch Aufnahmen 13a gedreht bzw. gewendet werden können,
die im Vergleich zu ihrer Breite eine große Länge besitzen, ohne daß sich dabei
benachbarte, angehobene Aufnahmen 13a berühren. Dies erfordert dann aber, daß
zweite Mittei zum Anheben und Wenden am Förderer 13 vorgesehen sind, um mit
diesen selektiv auch die übrigen Aufnahmen 13a drehen bzw. zu wenden. Falls die
Aufnahmen 13a kurz genug ausgebildet sind, kann die Steuerkurve 23 auch fest
vorgesehen sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Förderer 13 so auszubilden, daß jedes zweite Paar
von Aufnahmen 13a gedreht wird. In diesem Fall muß das Zuführen der Dosen 17
synchron mit dem Förderer 13 erfolgen, so daß die ersten zwei Fische 11, die in die
jeweilige Dose eingebracht werden, in entgegengesetzter Richtung orientiert sind.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die vorbeschriebenen Ausführungsformen
beschränkt. Vielmehr sind zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich, ohne
daß dadurch der die Erfindung tragende Gedanke verlassen wird. So können
beispielsweise die Mittel zum Drehen bzw. Wenden der Aufnahmen 13a auch
unterschiedlich, beispielsweise mit Zahnrädern mit kleinerem oder größerem
Durchmesser ausgeführt sein. Auch sind das erfindungsgemäße Verfahren sowie die
erfindungsgemäße Vorrichtung nicht auf die oben beschriebene Anwendung
beschränkt, es sind vielmehr auch andere Anwendungen für andere Objekte (Artikel
oder Produkte usw.) denkbar.
Claims (6)
1. Verfahren zum Verpacken von Sardinen oder ähnlichen Fischen in Dosen, bei
welchem die Sardinen jeweils einzeln in Aufnahmen eines Transporteurs mit einer
Vielzahl solcher Aufnahmen eingebracht und zu einer Verpackungsstation bewegt
werden, an der die Sardinen in die Dosen verpackt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hälfte der in den Aufnahmen liegenden Sardinen während
der Bewegung zu der Verpackungsstation durch Drehen der jeweils zugehörigen
Aufnahmen um 180° gedreht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede zweite Sardine
während der Bewegung zu der Verpackungsstation durch Drehen der jeweils
zugehörigen Aufnahme gedreht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes zweite Paar von
Sardinen während der Bewegung zu der Verpackungsstation durch Drehen der
jeweils zugehörigen Aufnahmen gedreht wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede zu
drehende Sardine vor dem Drehen durch Anheben der zugehörigen Aufnahme
soweit angehoben wird, daß sich diese Sardine mitsamt der Aufnahme frei über der
jeweils benachbarten, nicht zu drehenden Aufnahme befindet, und daß jede durch
die Aufnahme angehobene und gedrehte Sardine nach dem Drehen durch Absenken
der Aufnahme auf den Transporteur abgesenkt wird.
5. Vorrichtung zum Verpacken von Sardinen (11) oder ähnlicher Fischen in Dosen, mit
einem Transporteur (13), der eine Vielzahl von Aufnahmen (13a, 13b) zur separaten
Aufnahme von Sardinen (11) aufweist, mit denen die Sardinen (11) zu einer
Verpackungsstation (14) transportiert werden, an der die Sardinen (11) in die
zugehörige Dose in entgegengesetzter Orientierung eingebracht werden, dadurch
gekennzeichnet, daß jede zweite Aufnahme (13a) mit einem zentralen vertikalen
Gelenkstift (21) versehen ist, der von einer Ebene des Transporteurs (13) nach unten
vorsteht und ein Zahnrad (22) aufweist, welches mit einer an der Bewegungsbahn
desselben angeordneten Zahnstange (25) in Eingriff bringbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gelenkstift (21)
axial verschiebbar und drehbar an dem Transporteur (13) gelagert ist, und daß in der
Nähe der Zahnstange (25) eine Steuerkurve (23) vorgesehen ist, die die zu drehenden
Aufnahmen (13a) beim Vorbeibewegen jeweils auf in Niveau hebt, auf welchem
diese frei über benachbarten, nicht drehenden Aufnahmen (13b) angeordnet sind.
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