DE3608620A1 - Waschmaschine mit einer waschmittel-einspuelschale - Google Patents
Waschmaschine mit einer waschmittel-einspuelschaleInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspül
schale zum Bevorraten jeweils einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer
Kammer, die vom zulaufenden Wasser ausgespült wird und deren abflußseitige Wand als
Schüttbegrenzungswand mit einem unten angeordneten Durchlaß zum Abfließen
des Wasser-Waschmittel-Gemisches ausgebildet ist.
Eine derartige Waschmaschine ist aus der DE-OS 19 55 256 bekannt. Darin ist
gezeigt und beschrieben, daß die Schüttbegrenzungswände 40, 41 in den Kam
mern A und B das Herabrieseln von pulverförmigem Waschmittel beim Einschüt
ten verhindern und daß die Schüttbegrenzungswände 43, 48 in den Kammern C
und D das Ausfließen von flüssigem Waschmittel ohne Zufuhr von Frischwasser
verhindern. Die Entleerung dieser letzten beiden Kammern ist daher nur über
Saugheber möglich.
Die DE-OS 26 39 923 beschreibt dagegen eine klappbare Schüttbegrenzungswand
18, welche die zugeordnete Kammer bei aufgezogener Schublade nach hinten ab
schließt und bei geschlossener Schublade nach oben weggeschwenkt wird, so daß
die Kammerrückseite bei geschlossener Schublade offen ist und ungehindert aus
gespült werden kann.
Eine solche Waschmittelkammer ist für die Beschickung mit flüssigem Waschmittel
ungeeignet; es würde bei geschlossener Schublade sofort - also vorzeitig - in den
Laugenbehälter abfließen. Die aus der DE-OS 19 55 256 bekannten Waschmittel
kammern sind ebenfalls nur für ihr spezielles Einsatzgebiet geeignet, die Kammern
mit der unten offenen Schüttbegrenzungswand für pulverförmige Waschmittel und die
Kammern mit geschlossenen Schüttbegrenzungswänden nur für flüssige Waschmittel.
Eine Kombination aus den beiden Arten von Schüttbegrenzungswänden in einer einzi
gen Kammer für die Ausbildung als Vorratskammer gleichermaßen für pulverförmige
und flüssige Waschmittel ist nicht möglich, da einerseits der unten angeordnete
Durchlaß flüssiges Waschmittel sofort abfließen lassen würde und andererseits eine
geschlossene Schüttbegrenzungswand auch pulverförmiges Waschmittel z. T. durch den
Saugheber zwingen würde, der alsbald verstopfte und diese Kammer der Waschmit
tel-Einspülschale an sich unbrauchbar machte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs ge
nannten Art so auszurüsten, daß ihre Waschmittel-Einspülschale nach dem Wunsch
der Bedienungsperson wahlweise mit pulverförmigem oder mit flüssigem Waschmittel
beschickbar ist, ohne daß es bei Anwendung der einen oder der anderen Waschmit
telart zu technischen Komplikationen führt. Solche technischen Komplikationen wä
ren beispielsweise Waschmittelverkrustungen, Wassersteinablagerungen und davon ab
geleitete Verstopfungen bzw. Hemmungen von beweglichen Teilen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schüttbegrenzungswand
einen feststehenden Abschnitt und einen beweglichen Abschnitt als Schottwand für
flüssige Waschmittel hat, die miteinander über eine Führung verbunden sind, und daß
die Schottwand eine mit dem Profil des unten angeordneten Durchlasses im wesent
lichen übereinstimmende Kontur aufweist und sich in den Durchlaß bewegen läßt.
Durch die erfindungsgemäßen Einrichtungen ist die Bedienungsperson in der Lage,
die jeweilige Waschmittelkammer nach ihrer freien Wahl entweder für die Beschic
kung mit pulverförmigem Waschmittel oder mit flüssigem Waschmittel einzurichten.
Dazu wird sie den beweglichen Abschnitt der Schüttbegrenzungswand jeweils in die
erforderliche Lage bringen: Ist der Durchlaß frei, so ist die Kammer für pulverför
miges Waschmittel ausgerüstet, schließt der bewegliche Abschnitt den Durchlaß, so
ist die Kammer für flüssige Waschmittel eingerichtet. Bekanntermaßen ist der
Durchlaß so weit geformt, daß beim Ausspülen des pulverförmigen Waschmittel troc
ken unterhalb der oberen Durchlaßkante hinweg befördert wird. Bei anderen bekann
ten Waschmittel-Einspülschalen wird die betreffende Kammer so gründlich durchflu
tet, daß auch alle Seitenwände der betreffenden Kammern intensiv abgespült werden.
In keinem der beiden Fälle kann feuchtes Waschmittel an der Schüttbegrenzungswand
zurückbleiben. Dies bietet die Gewähr dafür, daß der bewegliche Abschnitt nicht
durch verkrustendes Waschmittel in seiner Bewegungsfreiheit eingeengt wird.
Die Erfindung wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, daß die Führung
ein waagerecht orientiertes Scharnier und die Schottwand als in den Durchlaß
schwenkbare Klappe ausgebildet ist. Hierdurch ist mit geringstmöglichen Mitteln ei
ne erfindungsgemäße Einrichtung geschaffen, bei der Nutzungseinschränkungen nicht
zu befürchten sind. Die der Bodenform der Kammer angepaßte Kontur der Schott
wand kann mit einer solchen definierten Genauigkeit eingehalten werden, daß flüssi
ges Waschmittel eine Zeitlang (z. B. 10 Minuten) gehalten wird, ohne daß auch nur
ein Tropfen dieser Flüssigkeit vorzeitig zum Laugenbehälter fließt. Beim Ausspülen
mit Wasser wird der wesentliche Teil dieser Flüssigkeit über die obere Kante der
Schüttbegrenzungswand wegen seiner geringeren Viskosität verhältnismäßig schnell durch die de
finierte Leckage zwischen der Schottwand und dem Kammerboden zum Laugenbehäl
ter hin abfließen wird. Dies läßt sich so einrichten, daß die Kammer längstens nach
der Dauer eines Schleuderprozesses (z. B. maximal 30 Minuten) leer ist.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung läßt sich die Schottwand nur nach hinten
aus dem Durchlaß schwenken und ist parallel und in der Nähe zum Scharnier mit
einer Griffplatte in einem solchen Winkel fest verbunden, daß die Griffplatte bei
ausgeschwenkter Schottwand mit dem feststehenden Abschnitt eine Flucht bildet und
den Durchlaß nur teilweise ausfüllt. Eine solche Griffplatte ermöglicht der Bedie
nungsperson die Betätigung der klappbaren Schottwand, ohne die Einspül-Schublade
aus dem Maschinengehäuse entnehmen zu müssen. In ihrer für die Beschickung mit
pulverförmigem Waschmittel stehenden Position deckt sie nur einen Teil des Durch
lasses ab, der von vornherein in einer Größe so bemessen ist, daß bei einge
schwenkter Griffplatte der Querschnitt zum Abführen von pulverförmigem Waschmit
tel noch genügend groß ist.
Einen besonderen fertigungstechnischen Vorteil hat das Scharnier als Filmscharnier.
Anders als ein zweiteiliges Scharnier unterliegt das Filmscharnier nicht der Gefahr
von Bewegungseinschränkungen durch abgelagerte Waschmittel oder Wasserstein-Ver
krustungen.
In einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist die Führung eine Gleitschubführung
und läßt sich die Schottwand in den Durchlaß schieben. Je nach Ausformung der
Kammer kann sich die eine (Klappe) oder die andere Art (Schieber) als beweglicher Ab
schnitt der Schüttbegrenzungswand eignen. Dies wird vorwiegend auf die Sicherstel
lung der konstruktiv vorgesehenen Leckage Einfluß nehmen. Gegenüber der Klappe
hat der gleitschubgeführte Schieber den Vorteil der augenfälligeren Funktion.
Von besonderem Vorteil kann sich eine Weiterbildung der Erfindung erweisen, bei
der der feststehende Abschnitt und die Schottwand der Schüttbegrenzungswand räum
lich voneinander getrennt und nur mittelbar über die Seitenwände der Kammer mit
einander verbunden sind. Zur besseren Handhabung ist die Schottwand dann in Blick
richtung der Bedienungsperson vor dem feststehenden Abschnitt der Schüttbegren
zungswand angeordnet. Eine solche Anordnung kommt vorwiegend dann in Betracht,
wenn das Volumen des das flüssige Waschmittel aufnehmenden Teils der Kammer
erheblich kleiner sein muß als der das pulverförmige Waschmittel aufnehmende Teil.
In allen Fällen empfiehlt sich eine Ausbildung der Erfindung dadurch, daß die
Schottwand und/oder die Griffplatte in ihren jeweiligen Endstellungen durch Rast
elemente an der Kammerwandung fixiert sind. Erst dadurch ergeben sich für die Be
dienungsperson eindeutige Arbeitsstellungen der Schottwand, so daß beispielsweise
fehlerhafte Leckagen vermieden werden oder die Durchlaßöffnung zum Ausspülen von
pulverförmigen Waschmittel genügend groß gehalten werden kann.
Weiterhin läßt sich die Erfindung dadurch vorteilhaft weitergestalten, daß außerhalb
der Kammer ein Raum vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand während
der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist. Der Bedienungsperson wird hiermit ei
ne Möglichkeit geboten, die gerade nicht gebrauchte Schottwand an einem Ort auf
zubewahren, an der sie jederzeit wiedergefunden werden kann.
Anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ist die Erfindung
nachstehend erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Waschmittel-Schublade entlang einer Schnittli
nie I-I, und
Fig. 2 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 1 von oben betrachtet;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform einer Waschmittel-Schub
lade gemäß der Erfindung, und
Fig. 4 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 3 von oben betrachtet.
In bezug auf die Anordnung einer Waschmittel-Einspülschale in einer Waschmaschine
wird auf den Stand der Technik verwiesen. Eine erfindungsgemäße Waschmaschine ist
beispielsweise mit einer Waschmittel-Einspülschale gemäß Fig. 1 und 2 ausgestattet,
die drei Kammern aufweist, die an ihrer vorderen Oberseite mit I, II und einem
Blümchen-Symbol gekennzeichnet sind. Im dargestellten Beispiel ist die Kammer II
mit dem Erfindungsgegenstand ausgestattet. Es versteht sich von selbst, daß jede der
anderen Kammern ebenfalls mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet
sein kann.
Der Boden 1 jeder Kammer hat in Richtung auf die Abflußöffnung 2 hin ein Gefäl
le. In der Nähe des unteren Endes des Kammerbodens befindet sich in der Kammer
eine Schüttbegrenzungswand 3, deren fester Abschnitt 4 ein Überlauffenster 5 auf
weist. Am unteren Ende des festen Abschnitts 4 ist über ein quer zur Fließrichtung
und horizontal angeordnetes Filmscharnier 6 eine schwenkbare Schottwand 7 befe
stigt, deren freie Kontur dem Profil des Bodens 1 und der Seitenwände 8 und 9 der
Kammer im Bereich ihrer eingeschwenkten Stellung (strichpunktiert) im wesentlichen
entspricht. Lediglich eine gezielte, winzige Leckage sorgt dafür, daß Flüssigkeiten
mit einer Viskosität ähnlich der des Wassers aus der Kammer vollständig abfließen kön
nen. Bei der dargestellten ausgeschwenkten Lage der Schottwand 7 ragt eine an ihr
befestigte Griffplatte 10 in den Durchlaß 11 hinein und fluchtet in dieser Stellung
mit dem feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand. Bei eingeschwenkter
Schottwand 7 (strichpunktiert) steht die Griffplatte 10 etwa rechtwinklig zum
feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand. An dieser Griffplatte 10 kann
die Bedienungsperson die Schottwand 7 durch Untergreifen unter die Griffplatte 10
leicht in die Verschlußlage bringen. Entsprechend einfach ist die rückführende Be
wegung. In jeder der beiden Betriebslagen kann die Schottwand durch Rastelemente
18 fixiert sein.
Bei einer gleichermaßen ausgebildeten Waschmittel-Einspülschale ist in Fig. 3 und 4
eine andere Ausführungsform der Erfindung erläutert. Hierin ist der feststehende
Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand 3 nicht direkt, sondern indirekt über die
Seitenwände 8 und 9 der Kammer mit dem beweglichen Abschnitt der Schnittbe
grenzungswand, nämlich einer gleitschubgeführten Schottwand 12 verbunden. Dazu
sind an den Seitenwänden 8 und 9 Gleitschubführungen 13 vorgesehen, deren keil
förmige Schienen auf der Oberseite eine dachartige Ausformung haben, damit
Waschmittelreste von ihr abgleiten bzw. abgespült werden können.
Die Schottwand 12 kann aus der Gleitschubführung 13 vollständig herausgezogen
werden und bei Nichtgebrauch an der Vorderseite der Kammer II in einen Aufnahme
raum 14 eingesteckt werden. Hier wird die Schottwand 12 jederzeit griffbereit auf
bewahrt. Zur besseren Angreifbarkeit hat die Schottwand an der Oberseite einen
kleinen Griff 15.
Anstelle der nur mittelbar mit dem feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegren
zungswand verbundenen Schottwand 12 kann gemäß strichpunktierter Darstellung in
Fig. 3 eine Schottwand 16 direkt mit dem feststehenden Abschnitt verbunden sein.
Dazu ist parallel zum feststehenden Abschnitt an den Seitenwänden 8 und 9 eben
falls eine Gleitschubführung 17 angebracht. Hierbei kann der die Schottwand bilden
de Schieber 16 in einer oberen Stellung gehalten werden, die den Durchlaß unterhalb
der Schüttbegrenzungswand 3 frei läßt. In der strichpunktiert gezeichneten Stellung
des Schiebers 16 ist der Durchlaß in gleicher Weise dichtend wie die klappbare
Schottwand 7 in Fig. 1 in den Durchlaß eingesetzt. In diesem Fall muß der Schieber
16 bei Nichtbenutzung nicht an einem anderen Ort aufbewahrt werden.
Für alle dargestellten Fälle gilt:
Bei ausgeschwenkter oder gehobener Position oder entfernter Schottwand ist die
Kammer zum Einfüllen von pulverförmigem Waschmittel 19 geeignet, das bis zur Hö
he der Unterkante des Überlauffensters 5 eingefüllt werden kann. Unter Berücksich
tigung eines Böschungswinkels von ca. 45° kann selbst durch den Durchlaß tretendes
Waschpulver nicht die Abflußöffnung erreichen.
Bei eingeschwenkter oder gesenkter Position oder eingesetzter Schottwand ist die
Kammer zum Einfüllen von flüssigem Waschmittel 20 geeignet, das im Falle der Fig. 1
bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters 5 und im Falle der Fig. 3 bis
zur Höhe der Oberkante der Schottwand 12 bzw. 16 oder auch dort wieder bis zur
Höhe der Unterkante des Überlauffensters im feststehenden Abschnitt 4 eingefüllt
werden kann.
Da möglicherweise eine gleichwirksame Portion flüssigen Waschmittels kleiner ist als
eine Position vom Waschpulver, empfiehlt sich bei nicht direkt verbundener Anordnung
der Schottwand 12 in Fig. 3 ein darauf Rücksicht nehmender Abstand der Gleit
schubführung 13 vom feststehenden Abschnitt 4.
Die Erfindung ist bei Einspülschalen aller Waschmaschinen-Typen einsetzbar, also
sowohl bei frontbeschickbaren wie auch bei von oben beschickbaren Waschmaschinen.
Claims (8)
1. Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale zum Bevorraten jeweils ei
ner Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser
ausgespült wird und deren abflußseitige Wand als Schüttbegrenzungswand mit ei
nem unten angeordneten Durchlaß zum Abfließen des Wasser-Waschmittel-Gemi
sches ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schüttbe
grenzungswand (3) einen feststehenden Abschnitt (4) und einen beweglichen Ab
schnitt als Schottwand (7, 12, 16) für flüssige Waschmittel hat, die miteinander
über eine Führung (6, 13, 17) verbunden sind, und daß die Schottwand eine mit
dem Profil des unten angeordneten Durchlasses (11) im wesentlichen überein
stimmende Kontur aufweist und sich in den Durchlaß bewegen läßt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung ein
waagerecht orientiertes Scharnier (6) und die Schottwand als in den Durchlaß
(11) schwenkbare Klappe (7) ausgebildet ist.
3. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schott
wand (7) nur nach hinten aus dem Durchlaß (11) schwenken läßt und daß paral
lel und in der Nähe zum Scharnier (6) eine Griffplatte (10) fest mit der
Schottwand (7) in einem solchen Winkel verbunden ist, daß die Griffplatte (10)
bei ausgeschwenkter Schottwand (7) mit dem feststehenden Abschnitt 64) eine
Flucht bildet und den Durchlaß (11) nur teilweise ausfüllt.
4. Waschmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Scharnier ein Filmscharnier (6) ist.
5. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung ei
ne Gleitschubführung (13, 17) ist und die Schottwand (12, 16) sich in den
Durchlaß schieben läßt.
6. Waschmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende
Abschnitt (4) und die Schottwand (12) der Schüttbegrenzungswand (3) räum
lich voneinander getrennt sind und nur mittelbar über die Seitenwände (8, 9)
der Kammer (II) miteinander verbunden sind.
7. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schottwand (7, 12, 16) und/oder die Griffplatte (10, 15) in ihren je
weiligen Endstellungen durch Rastelemente (18) an der Kammerwandung (8,
9 ) fixiert sind.
8. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 5 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß außerhalb der Kammer (II) ein Raum (14) vorgesehen ist, der
zur Aufnahme der Schottwand (12) während der Zeit ihres Nichtgebrauchs
ausgebildet ist.
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D2 | Grant after examination | ||
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