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DE3608620A1 - Waschmaschine mit einer waschmittel-einspuelschale - Google Patents

Waschmaschine mit einer waschmittel-einspuelschale

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DE3608620A1
DE3608620A1 DE19863608620 DE3608620A DE3608620A1 DE 3608620 A1 DE3608620 A1 DE 3608620A1 DE 19863608620 DE19863608620 DE 19863608620 DE 3608620 A DE3608620 A DE 3608620A DE 3608620 A1 DE3608620 A1 DE 3608620A1
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    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents

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Description

Die Erfindung geht aus von einer Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspül­ schale zum Bevorraten jeweils einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser ausgespült wird und deren abflußseitige Wand als Schüttbegrenzungswand mit einem unten angeordneten Durchlaß zum Abfließen des Wasser-Waschmittel-Gemisches ausgebildet ist.
Eine derartige Waschmaschine ist aus der DE-OS 19 55 256 bekannt. Darin ist gezeigt und beschrieben, daß die Schüttbegrenzungswände 40, 41 in den Kam­ mern A und B das Herabrieseln von pulverförmigem Waschmittel beim Einschüt­ ten verhindern und daß die Schüttbegrenzungswände 43, 48 in den Kammern C und D das Ausfließen von flüssigem Waschmittel ohne Zufuhr von Frischwasser verhindern. Die Entleerung dieser letzten beiden Kammern ist daher nur über Saugheber möglich.
Die DE-OS 26 39 923 beschreibt dagegen eine klappbare Schüttbegrenzungswand 18, welche die zugeordnete Kammer bei aufgezogener Schublade nach hinten ab­ schließt und bei geschlossener Schublade nach oben weggeschwenkt wird, so daß die Kammerrückseite bei geschlossener Schublade offen ist und ungehindert aus­ gespült werden kann.
Eine solche Waschmittelkammer ist für die Beschickung mit flüssigem Waschmittel ungeeignet; es würde bei geschlossener Schublade sofort - also vorzeitig - in den Laugenbehälter abfließen. Die aus der DE-OS 19 55 256 bekannten Waschmittel­ kammern sind ebenfalls nur für ihr spezielles Einsatzgebiet geeignet, die Kammern mit der unten offenen Schüttbegrenzungswand für pulverförmige Waschmittel und die Kammern mit geschlossenen Schüttbegrenzungswänden nur für flüssige Waschmittel. Eine Kombination aus den beiden Arten von Schüttbegrenzungswänden in einer einzi­ gen Kammer für die Ausbildung als Vorratskammer gleichermaßen für pulverförmige und flüssige Waschmittel ist nicht möglich, da einerseits der unten angeordnete Durchlaß flüssiges Waschmittel sofort abfließen lassen würde und andererseits eine geschlossene Schüttbegrenzungswand auch pulverförmiges Waschmittel z. T. durch den Saugheber zwingen würde, der alsbald verstopfte und diese Kammer der Waschmit­ tel-Einspülschale an sich unbrauchbar machte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs ge­ nannten Art so auszurüsten, daß ihre Waschmittel-Einspülschale nach dem Wunsch der Bedienungsperson wahlweise mit pulverförmigem oder mit flüssigem Waschmittel beschickbar ist, ohne daß es bei Anwendung der einen oder der anderen Waschmit­ telart zu technischen Komplikationen führt. Solche technischen Komplikationen wä­ ren beispielsweise Waschmittelverkrustungen, Wassersteinablagerungen und davon ab­ geleitete Verstopfungen bzw. Hemmungen von beweglichen Teilen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schüttbegrenzungswand einen feststehenden Abschnitt und einen beweglichen Abschnitt als Schottwand für flüssige Waschmittel hat, die miteinander über eine Führung verbunden sind, und daß die Schottwand eine mit dem Profil des unten angeordneten Durchlasses im wesent­ lichen übereinstimmende Kontur aufweist und sich in den Durchlaß bewegen läßt.
Durch die erfindungsgemäßen Einrichtungen ist die Bedienungsperson in der Lage, die jeweilige Waschmittelkammer nach ihrer freien Wahl entweder für die Beschic­ kung mit pulverförmigem Waschmittel oder mit flüssigem Waschmittel einzurichten. Dazu wird sie den beweglichen Abschnitt der Schüttbegrenzungswand jeweils in die erforderliche Lage bringen: Ist der Durchlaß frei, so ist die Kammer für pulverför­ miges Waschmittel ausgerüstet, schließt der bewegliche Abschnitt den Durchlaß, so ist die Kammer für flüssige Waschmittel eingerichtet. Bekanntermaßen ist der Durchlaß so weit geformt, daß beim Ausspülen des pulverförmigen Waschmittel troc­ ken unterhalb der oberen Durchlaßkante hinweg befördert wird. Bei anderen bekann­ ten Waschmittel-Einspülschalen wird die betreffende Kammer so gründlich durchflu­ tet, daß auch alle Seitenwände der betreffenden Kammern intensiv abgespült werden. In keinem der beiden Fälle kann feuchtes Waschmittel an der Schüttbegrenzungswand zurückbleiben. Dies bietet die Gewähr dafür, daß der bewegliche Abschnitt nicht durch verkrustendes Waschmittel in seiner Bewegungsfreiheit eingeengt wird.
Die Erfindung wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, daß die Führung ein waagerecht orientiertes Scharnier und die Schottwand als in den Durchlaß schwenkbare Klappe ausgebildet ist. Hierdurch ist mit geringstmöglichen Mitteln ei­ ne erfindungsgemäße Einrichtung geschaffen, bei der Nutzungseinschränkungen nicht zu befürchten sind. Die der Bodenform der Kammer angepaßte Kontur der Schott­ wand kann mit einer solchen definierten Genauigkeit eingehalten werden, daß flüssi­ ges Waschmittel eine Zeitlang (z. B. 10 Minuten) gehalten wird, ohne daß auch nur ein Tropfen dieser Flüssigkeit vorzeitig zum Laugenbehälter fließt. Beim Ausspülen mit Wasser wird der wesentliche Teil dieser Flüssigkeit über die obere Kante der Schüttbegrenzungswand wegen seiner geringeren Viskosität verhältnismäßig schnell durch die de­ finierte Leckage zwischen der Schottwand und dem Kammerboden zum Laugenbehäl­ ter hin abfließen wird. Dies läßt sich so einrichten, daß die Kammer längstens nach der Dauer eines Schleuderprozesses (z. B. maximal 30 Minuten) leer ist.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung läßt sich die Schottwand nur nach hinten aus dem Durchlaß schwenken und ist parallel und in der Nähe zum Scharnier mit einer Griffplatte in einem solchen Winkel fest verbunden, daß die Griffplatte bei ausgeschwenkter Schottwand mit dem feststehenden Abschnitt eine Flucht bildet und den Durchlaß nur teilweise ausfüllt. Eine solche Griffplatte ermöglicht der Bedie­ nungsperson die Betätigung der klappbaren Schottwand, ohne die Einspül-Schublade aus dem Maschinengehäuse entnehmen zu müssen. In ihrer für die Beschickung mit pulverförmigem Waschmittel stehenden Position deckt sie nur einen Teil des Durch­ lasses ab, der von vornherein in einer Größe so bemessen ist, daß bei einge­ schwenkter Griffplatte der Querschnitt zum Abführen von pulverförmigem Waschmit­ tel noch genügend groß ist.
Einen besonderen fertigungstechnischen Vorteil hat das Scharnier als Filmscharnier. Anders als ein zweiteiliges Scharnier unterliegt das Filmscharnier nicht der Gefahr von Bewegungseinschränkungen durch abgelagerte Waschmittel oder Wasserstein-Ver­ krustungen.
In einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist die Führung eine Gleitschubführung und läßt sich die Schottwand in den Durchlaß schieben. Je nach Ausformung der Kammer kann sich die eine (Klappe) oder die andere Art (Schieber) als beweglicher Ab­ schnitt der Schüttbegrenzungswand eignen. Dies wird vorwiegend auf die Sicherstel­ lung der konstruktiv vorgesehenen Leckage Einfluß nehmen. Gegenüber der Klappe hat der gleitschubgeführte Schieber den Vorteil der augenfälligeren Funktion.
Von besonderem Vorteil kann sich eine Weiterbildung der Erfindung erweisen, bei der der feststehende Abschnitt und die Schottwand der Schüttbegrenzungswand räum­ lich voneinander getrennt und nur mittelbar über die Seitenwände der Kammer mit­ einander verbunden sind. Zur besseren Handhabung ist die Schottwand dann in Blick­ richtung der Bedienungsperson vor dem feststehenden Abschnitt der Schüttbegren­ zungswand angeordnet. Eine solche Anordnung kommt vorwiegend dann in Betracht, wenn das Volumen des das flüssige Waschmittel aufnehmenden Teils der Kammer erheblich kleiner sein muß als der das pulverförmige Waschmittel aufnehmende Teil.
In allen Fällen empfiehlt sich eine Ausbildung der Erfindung dadurch, daß die Schottwand und/oder die Griffplatte in ihren jeweiligen Endstellungen durch Rast­ elemente an der Kammerwandung fixiert sind. Erst dadurch ergeben sich für die Be­ dienungsperson eindeutige Arbeitsstellungen der Schottwand, so daß beispielsweise fehlerhafte Leckagen vermieden werden oder die Durchlaßöffnung zum Ausspülen von pulverförmigen Waschmittel genügend groß gehalten werden kann.
Weiterhin läßt sich die Erfindung dadurch vorteilhaft weitergestalten, daß außerhalb der Kammer ein Raum vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand während der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist. Der Bedienungsperson wird hiermit ei­ ne Möglichkeit geboten, die gerade nicht gebrauchte Schottwand an einem Ort auf­ zubewahren, an der sie jederzeit wiedergefunden werden kann.
Anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ist die Erfindung nachstehend erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Waschmittel-Schublade entlang einer Schnittli­ nie I-I, und
Fig. 2 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 1 von oben betrachtet;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform einer Waschmittel-Schub­ lade gemäß der Erfindung, und
Fig. 4 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 3 von oben betrachtet.
In bezug auf die Anordnung einer Waschmittel-Einspülschale in einer Waschmaschine wird auf den Stand der Technik verwiesen. Eine erfindungsgemäße Waschmaschine ist beispielsweise mit einer Waschmittel-Einspülschale gemäß Fig. 1 und 2 ausgestattet, die drei Kammern aufweist, die an ihrer vorderen Oberseite mit I, II und einem Blümchen-Symbol gekennzeichnet sind. Im dargestellten Beispiel ist die Kammer II mit dem Erfindungsgegenstand ausgestattet. Es versteht sich von selbst, daß jede der anderen Kammern ebenfalls mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet sein kann.
Der Boden 1 jeder Kammer hat in Richtung auf die Abflußöffnung 2 hin ein Gefäl­ le. In der Nähe des unteren Endes des Kammerbodens befindet sich in der Kammer eine Schüttbegrenzungswand 3, deren fester Abschnitt 4 ein Überlauffenster 5 auf­ weist. Am unteren Ende des festen Abschnitts 4 ist über ein quer zur Fließrichtung und horizontal angeordnetes Filmscharnier 6 eine schwenkbare Schottwand 7 befe­ stigt, deren freie Kontur dem Profil des Bodens 1 und der Seitenwände 8 und 9 der Kammer im Bereich ihrer eingeschwenkten Stellung (strichpunktiert) im wesentlichen entspricht. Lediglich eine gezielte, winzige Leckage sorgt dafür, daß Flüssigkeiten mit einer Viskosität ähnlich der des Wassers aus der Kammer vollständig abfließen kön­ nen. Bei der dargestellten ausgeschwenkten Lage der Schottwand 7 ragt eine an ihr befestigte Griffplatte 10 in den Durchlaß 11 hinein und fluchtet in dieser Stellung mit dem feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand. Bei eingeschwenkter Schottwand 7 (strichpunktiert) steht die Griffplatte 10 etwa rechtwinklig zum feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand. An dieser Griffplatte 10 kann die Bedienungsperson die Schottwand 7 durch Untergreifen unter die Griffplatte 10 leicht in die Verschlußlage bringen. Entsprechend einfach ist die rückführende Be­ wegung. In jeder der beiden Betriebslagen kann die Schottwand durch Rastelemente 18 fixiert sein.
Bei einer gleichermaßen ausgebildeten Waschmittel-Einspülschale ist in Fig. 3 und 4 eine andere Ausführungsform der Erfindung erläutert. Hierin ist der feststehende Abschnitt 4 der Schüttbegrenzungswand 3 nicht direkt, sondern indirekt über die Seitenwände 8 und 9 der Kammer mit dem beweglichen Abschnitt der Schnittbe­ grenzungswand, nämlich einer gleitschubgeführten Schottwand 12 verbunden. Dazu sind an den Seitenwänden 8 und 9 Gleitschubführungen 13 vorgesehen, deren keil­ förmige Schienen auf der Oberseite eine dachartige Ausformung haben, damit Waschmittelreste von ihr abgleiten bzw. abgespült werden können.
Die Schottwand 12 kann aus der Gleitschubführung 13 vollständig herausgezogen werden und bei Nichtgebrauch an der Vorderseite der Kammer II in einen Aufnahme­ raum 14 eingesteckt werden. Hier wird die Schottwand 12 jederzeit griffbereit auf­ bewahrt. Zur besseren Angreifbarkeit hat die Schottwand an der Oberseite einen kleinen Griff 15.
Anstelle der nur mittelbar mit dem feststehenden Abschnitt 4 der Schüttbegren­ zungswand verbundenen Schottwand 12 kann gemäß strichpunktierter Darstellung in Fig. 3 eine Schottwand 16 direkt mit dem feststehenden Abschnitt verbunden sein. Dazu ist parallel zum feststehenden Abschnitt an den Seitenwänden 8 und 9 eben­ falls eine Gleitschubführung 17 angebracht. Hierbei kann der die Schottwand bilden­ de Schieber 16 in einer oberen Stellung gehalten werden, die den Durchlaß unterhalb der Schüttbegrenzungswand 3 frei läßt. In der strichpunktiert gezeichneten Stellung des Schiebers 16 ist der Durchlaß in gleicher Weise dichtend wie die klappbare Schottwand 7 in Fig. 1 in den Durchlaß eingesetzt. In diesem Fall muß der Schieber 16 bei Nichtbenutzung nicht an einem anderen Ort aufbewahrt werden.
Für alle dargestellten Fälle gilt:
Bei ausgeschwenkter oder gehobener Position oder entfernter Schottwand ist die Kammer zum Einfüllen von pulverförmigem Waschmittel 19 geeignet, das bis zur Hö­ he der Unterkante des Überlauffensters 5 eingefüllt werden kann. Unter Berücksich­ tigung eines Böschungswinkels von ca. 45° kann selbst durch den Durchlaß tretendes Waschpulver nicht die Abflußöffnung erreichen.
Bei eingeschwenkter oder gesenkter Position oder eingesetzter Schottwand ist die Kammer zum Einfüllen von flüssigem Waschmittel 20 geeignet, das im Falle der Fig. 1 bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters 5 und im Falle der Fig. 3 bis zur Höhe der Oberkante der Schottwand 12 bzw. 16 oder auch dort wieder bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters im feststehenden Abschnitt 4 eingefüllt werden kann.
Da möglicherweise eine gleichwirksame Portion flüssigen Waschmittels kleiner ist als eine Position vom Waschpulver, empfiehlt sich bei nicht direkt verbundener Anordnung der Schottwand 12 in Fig. 3 ein darauf Rücksicht nehmender Abstand der Gleit­ schubführung 13 vom feststehenden Abschnitt 4.
Die Erfindung ist bei Einspülschalen aller Waschmaschinen-Typen einsetzbar, also sowohl bei frontbeschickbaren wie auch bei von oben beschickbaren Waschmaschinen.

Claims (8)

1. Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale zum Bevorraten jeweils ei­ ner Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser ausgespült wird und deren abflußseitige Wand als Schüttbegrenzungswand mit ei­ nem unten angeordneten Durchlaß zum Abfließen des Wasser-Waschmittel-Gemi­ sches ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schüttbe­ grenzungswand (3) einen feststehenden Abschnitt (4) und einen beweglichen Ab­ schnitt als Schottwand (7, 12, 16) für flüssige Waschmittel hat, die miteinander über eine Führung (6, 13, 17) verbunden sind, und daß die Schottwand eine mit dem Profil des unten angeordneten Durchlasses (11) im wesentlichen überein­ stimmende Kontur aufweist und sich in den Durchlaß bewegen läßt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung ein waagerecht orientiertes Scharnier (6) und die Schottwand als in den Durchlaß (11) schwenkbare Klappe (7) ausgebildet ist.
3. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schott­ wand (7) nur nach hinten aus dem Durchlaß (11) schwenken läßt und daß paral­ lel und in der Nähe zum Scharnier (6) eine Griffplatte (10) fest mit der Schottwand (7) in einem solchen Winkel verbunden ist, daß die Griffplatte (10) bei ausgeschwenkter Schottwand (7) mit dem feststehenden Abschnitt 64) eine Flucht bildet und den Durchlaß (11) nur teilweise ausfüllt.
4. Waschmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier ein Filmscharnier (6) ist.
5. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung ei­ ne Gleitschubführung (13, 17) ist und die Schottwand (12, 16) sich in den Durchlaß schieben läßt.
6. Waschmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Abschnitt (4) und die Schottwand (12) der Schüttbegrenzungswand (3) räum­ lich voneinander getrennt sind und nur mittelbar über die Seitenwände (8, 9) der Kammer (II) miteinander verbunden sind.
7. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schottwand (7, 12, 16) und/oder die Griffplatte (10, 15) in ihren je­ weiligen Endstellungen durch Rastelemente (18) an der Kammerwandung (8, 9 ) fixiert sind.
8. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 5 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß außerhalb der Kammer (II) ein Raum (14) vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand (12) während der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist.
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