DE3608620C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale
zum Bevorraten jeweils einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer
Kammer, die vom zulaufenden Wasser über einen abflußseitigen Durchlaß ausgespült
wird und für die Aufnahme von flüssigen Waschmitteln eine in den Durchlaß
bewegbare Schottwand hat.
Eine derartige Waschmaschine ist aus dem
DE-GM 82 15 268 bekannt. Hierin reicht die in
seitlichen Schienen geführte und in den Durchlaß bewegte Schottwand am Boden der
Kammer in eine Senke, so daß die Schottwand seitlich und zum Boden hin dicht abschließt.
Daher muß die Schottwand einen Saugheber tragen, der das Wasser-Waschmittel-
Gemisch zum Ausspülen der Kammer abtransportiert.
Ein solcher Saugheber ist jedoch in der Praxis bedenklich, weil er Verkrustungen und
Verstopfungen unterliegen kann. Außerdem ist die
Herstellung einer Schottwand mit integriertem Saugheber vergleichsweise teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs genannten
Art so auszurüsten, daß ihre Waschmittel-Einspülschale nach dem Wunsch
der Bedienungsperson wahlweise mit pulverförmigem oder mit flüssigem Waschmittel
beschickbar ist, ohne daß es bei Anwendung der einen oder der anderen
Waschmittelart zu technischen Komplikationen führt. Solche technischen Komplikationen
wären beispielsweise Waschmittelverkrustungen, Wassersteinablagerungen und
davon abgeleitete Verstopfungen bzw. Hemmungen von beweglichen Teilen. Außerdem
soll sich die Einspülschale trotzdem einfach und kostengünstig herstellen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß außerdem eine unbewegliche
Schüttbegrenzungswand mit den Seitenwänden der Kammer fest verbunden ist
und daß die Schottwand eine vom Profil des Durchlasses derart geringfügig abweichende
Kontur aufweist, daß flüssiges Waschmittel mindestens 10 Minuten lang vollständig
in der Kammer zurückgehalten wird, Wasser dagegen innerhalb höchstens 30
Minuten bis auf adhäsionsbedingte Reste vollständig aus der Kammer abfließt.
Die Bedienungsperson kann, wie bekannt,
die jeweilige Waschmittelkammer nach ihrer freien Wahl entweder für die Beschickung
mit pulverförmigem Waschmittel oder mit flüssigem Waschmittel einrichten.
Dazu muß sie die Schottwand jeweils in die erforderliche Lage bringen: Ist
der Durchlaß frei, so ist die Kammer für pulverförmiges Waschmittel ausgerüstet,
schließt die Schottwand den Durchlaß, so ist die Kammer für flüssige Waschmittel
eingerichtet. Der Durchlaß muß so weit geformt sein, daß beim Ausspülen
das pulverförmige Waschmittel trocken unterhalb der oberen Durchlaßkante hinweg
befördert wird, oder betreffende
Kammer muß so gründlich durchflutet werden, daß auch alle Seitenwände der
Kammer intensiv abgespült werden. Es darf kein feuchtes
Waschmittel an der Schüttbegrenzungswand zurückbleiben. Dies bietet die Gewähr
dafür, daß die Schottwand nicht durch verkrustendes Waschmittel in ihrer Bewegungsfreiheit
eingeengt wird. Die feststehende Schüttbegrenzungswand verleiht der
Waschmittelschale eine bessere Stabilität.
Die der Bodenform der Kammer angepaßte Kontur der Schottwand muß mit
einer solchen definierten Genauigkeit eingehalten werden, daß flüssiges Waschmittel
eine zeitlang (10 Minuten) gehalten wird, ohne daß auch nur ein Tropfen dieser
Flüssigkeit vorzeitig zum Laugenbehälter fließt. Beim Ausspülen mit Wasser wird
der wesentliche Teil dieser Flüssigkeit über die obere Kante der Schüttbegrenzungswand
gehoben, während das in der Kammer zunächst verbleibende Restwasser wegen
seiner geringeren Viskosität verhältnismäßig schnell durch die definierte Leckage
zwischen der Schottwand und dem Kammerboden zum Laugenbehälter hin abfließen
wird. Dies läßt sich so einrichten, daß die Kammer längstens nach der Dauer eines
Schleuderprozesses (maximal 30 Minuten) leer ist.
Die Erfindung wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, daß die Schottwand
als eine am unteren Ende der Schüttbegrenzungswand um ein waagrecht orientiertes
Scharnier in den Durchlaß schwenkbare Klappe ausgebildet ist. Hierdurch
ist mit geringstmöglichen und auf einfachste Weise bedienbaren Mitteln eine erfindungsgemäße
Einrichtung geschaffen, bei der Nutzungseinschränkungen nicht zu
befürchten sind.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung läßt sich die Schottwand nur in Fließrichtung
aus dem Durchlaß schwenken und ist eine Griffplatte am Scharnier fest
mit der Schottwand in einem solchen Winkel verbunden, daß die Griffplatte bei
ausgeschwenkter Schottwand mit der Schüttbegrenzungswand fluchtet und den Durchlaß
unterhalb der Schüttbegrenzungswand nur teilweise ausfüllt. Eine solche Griffplatte
ermöglicht der Bedienungsperson die Betätigung der klappbaren Schottwand, ohne die
Einspül-Schublade aus dem Maschinengehäuse entnehmen zu müssen. In ihrer für die
Beschickung mit pulverförmigem Waschmittel stehenden Position deckt sie nur einen
Teil des Durchlasses ab, der von vornherein in seiner Größe so bemessen ist, daß bei
eingeschwenkter Griffplatte der Querschnitt zum Abführen von pulverförmigem
Waschmittel noch genügend groß ist.
Einen besonderen fertigungstechnischen Vorteil hat das Scharnier als Filmscharnier.
Anders als ein zweiteiliges Scharnier unterliegt das Filmscharnier nicht der Gefahr
von Bewegungseinschränkungen durch abgelagerte Waschmittel oder Wasserstein-
Verkrustungen.
In einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist aus der Schüttbegrenzungswand und
parallel zu ihr an den Seitenwänden angebrachten Leisten eine Gleitschubführung für
die Schottwand gebildet. Gegenüber
der Klappe hat der gleitschubgeführte Schieber den Vorteil der augenfälligeren
Funktion. Je nach Ausformung der Kammer kann sich die Klappe
oder der Schieber als Schottwand eignen. Dies wird vorwiegend auf
die Sicherstellung der konstruktiv vorgesehenen Leckage Einfluß nehmen.
Von besonderem Vorteil kann sich eine Weiterbildung der Erfindung erweisen, bei
der im Abstand vor der Schüttbegrenzungswand an den Seitenwänden eine
Gleitschubführung für die Schottwand angeordnet ist. Zur besseren Handhabung ist die
Schottwand dann in Blickrichtung der Bedienungsperson vor dem feststehenden
Abschnitt der Schüttbegrenzungswand angeordnet. Eine solche Anordnung kommt
vorwiegend dann in Betracht, wenn das Volumen des das flüssige Waschmittel
aufnehmenden Teils der Kammer erheblich kleiner sein muß als der das pulverförmige
Waschmittel aufnehmende Teil.
In allen Fällen empfiehlt sich eine Ausbildung der Erfindung dadurch, daß die
Schottwand und/oder die Griffplatte in ihren jeweiligen Endstellungen durch Rastelemente
an der Kammerwandung fixiert sind. Erst dadurch ergeben sich für die
Bedienungsperson eindeutige Arbeitsstellungen der Schottwand, so daß beispielsweise
fehlerhafte Leckagen vermieden werden oder die Durchlaßöffnung zum Ausspülen von
pulverförmigem Waschmittel genügend groß gehalten werden kann.
Weiterhin läßt sich die Erfindung dadurch vorteilhaft weitergestalten, daß außerhalb
der Kammer ein Raum vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand während
der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist. Der Bedienungsperson wird hiermit eine
Möglichkeit geboten, die gerade nicht gebrauchte Schottwand an einem Ort aufzubewahren,
an dem sie jederzeit wieder gefunden werden kann.
Anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ist die Erfindung
nachstehend erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Waschmittel-Schublade entlang einer
Schnittlinie I-I in Fig. 2 und
Fig. 2 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 1 von oben betrachtet;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform einer Waschmittel-
Schublade gemäß der Erfindung und
Fig. 4 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 3 von oben betrachtet.
Eine erfindungsgemäße Waschmaschine ist
beispielsweise mit einer Waschmittel-Einspülschale gemäß Fig. 1 und 2 ausgestattet,
die drei Kammern aufweist, die an ihrer vorderen Oberseite mit I, II und einem
Blümchen-Symbol gekennzeichnet sind. Im dargestellten Beispiel ist die Kammer II
mit dem Erfindungsgegenstand ausgestattet. Es versteht sich von selbst, daß jede der
anderen Kammern ebenfalls mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet
sein kann.
Der Boden 1 jeder Kammer hat in Richtung auf die Abflußöffnung 2 hin ein Gefälle.
In der Nähe des abflußseitigen Durchlasses 11 des Kammerbodens befindet sich
in der Kammer eine Schüttbegrenzungswand 4 mit einem Überlauffenster 5. Am unteren
Ende der Schüttbegrenzungswand 4 ist über ein quer zur Fließrichtung und horizontal
angeordnetes Filmscharnier 6 eine schwenkbare Schottwand 7 befestigt, deren
freie Kontur dem Profil des Bodens 1 und der Seitenwände 8 und 9 der Kammer
im Bereich ihrer eingeschwenkten Stellung (strichpunktiert) im wesentlichen entspricht.
Lediglich eine gezielte, winzige Leckage sorgt dafür, daß Flüssigkeiten mit
einer Viskosität ähnlich der des Wassers aus der Kammer vollständig abfließen können.
Bei der dargestellten ausgeschwenkten Lage der Schottwand 7 ragt eine an ihr
befestigte Griffplatte 10 in den Durchlaß 11 hinein und fluchtet in dieser Stellung
mit der Schüttbegrenzungswand 4. Bei eingeschwenkter Schottwand 7 (strichpunktiert)
steht die Griffplatte 10 etwa rechtwinklig zur Schüttbegrenzungswand. An
dieser Griffplatte 10 kann die Bedienungsperson die Schottwand 7 durch Untergreifen
unter die Griffplatte 10 leicht in die Verschlußlage bringen. Entsprechend einfach
ist die rückführende Bewegung. In jeder der beiden Betriebslagen kann die
Schottwand durch Rastelemente 18 fixiert sein.
Bei einer gleichermaßen ausgebildeten Waschmittel-Einspülschale ist in Fig. 3 und 4
eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Für die bewegliche, nämlich gleitschubgeführte Schottwand 12
sind an den Seitenwänden 8 und 9 Gleitschubführungen 13 vorgesehen,
deren keilförmige Schienen auf der Oberseite eine dachartige Ausformung haben,
damit Waschmittelreste von ihr abgleiten bzw. abgespült werden.
Die Schottwand 12 kann aus der Gleitschubführung 13 vollständig herausgezogen
werden und bei Nichtgebrauch an der Vorderseite der Kammer II in einen Aufnahmeraum
14 eingesteckt werden. Hier wird die Schottwand 12 jederzeit griffbereit
aufbewahrt. Zur besseren Handhabung hat die Schottwand an der Oberseite einen
kleinen Griff 15.
Anstelle der Schottwand 12
kann gemäß strichpunktierter Darstellung in Fig. 3 eine Schottwand 16 direkt
an der Schüttbegrenzungswand geführt sein. Dazu ist parallel zur Schüttbegrenzungswand
an den Seitenwänden 8 und 9 eine Gleitschubführung 17 angebracht.
Hierbei kann der die Schottwand bildende Schieber 16 in einer oberen
Stellung gehalten werden, die den Durchlaß unterhalb der Schüttbegrenzungswand 4
freiläßt. In der strichpunktiert gezeichneten Stellung des Schiebers 16 ist der
Durchlaß in gleicher Weise dichtend wie die klappbare Schottwand 7 in Fig. 1 in
den Durchlaß eingesetzt. In diesem Fall muß der Schieber 16 bei Nichtbenutzung
nicht an einem anderen Ort aufbewahrt werden.
Für alle dargestellten Fälle gilt:
Bei ausgeschwenkter, gehobener oder entfernter Schottwand ist die
Kammer zum Einfüllen von pulverförmigem Waschmittel 19 geeignet, das bis zur Höhe
der Unterkante des Überlauffensters 5 eingefüllt werden kann. Unter Berücksichtigung
eines Böschungswinkels von ca. 45° kann selbst durch den Durchlaß tretendes
Waschmittel nicht die Abflußöffnung erreichen.
Bei eingeschwenkter, gesenkter oder eingesetzter Schottwand ist die
Kammer zum Einfüllen von flüssigem Waschmittel 20 geeignet, die im Falle der Fig. 1
bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters 5 und im Falle der Fig. 3 bis
zur Höhe der Oberkante der Schottwand 12 bzw. 16 oder auch dort wieder bis zur
Höhe der Unterkante des Überlauffensters in der Schüttbegrenzungswand 4 eingefüllt
werden kann.
Da eine Portion flüssigen Waschmittels kleiner ist als eine
gleichwirksame Portion von Waschpulver, empfiehlt sich bei
der Schottwand 12 in Fig. 3 den Abstand der Gleitschubführung
13 von der Schüttbegrenzungswand 4 entsprechend groß zu wählen.
Die Erfindung ist bei Einspülschalen aller Waschmaschinen-Typen einsetzbar, also
sowohl bei frontbeschickbaren wie auch bei von oben beschickbaren Waschmaschinen
Claims (8)
1. Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale zum Bevorraten jeweils
einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser
über einen abflußseitigen Durchlaß ausgespült wird und für die Aufnahme von
flüssigen Waschmitteln eine in den Durchlaß bewegbare Schottwand hat,
dadurch gekennzeichnet, daß außerdem eine unbewegliche Schüttbegrenzungswand
(4) mit den Seitenwänden (8 und 9) der Kammer (II) fest verbunden
ist und daß die Schottwand (7, 12, 16) eine vom Profil des Durchlasses (11)
derart geringfügig abweichende Kontur aufweist, daß flüssiges Waschmittel (20)
mindestens 10 Minuten lang vollständig in der Kammer (II) zurückgehalten wird,
Wasser dagegen innerhalb höchstens 30 Minuten bis auf adhäsionsbedingte Reste
vollständig aus der Kammer abfließt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schottwand (7),
als eine am unteren Ende der Schüttbegrenzungswand (4) um ein waagerecht
orientiertes Scharnier (6) in den Durchlaß (11) schwenkbare Klappe ausgebildet ist.
3. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schottwand
(7) nur in Fließrichtung aus dem Durchlaß (11) schwenken läßt und daß
eine Griffplatte (10) am Scharnier (6) fest mit der Schottwand (7) in einem
solchen Winkel verbunden ist, daß die Griffplatte (10) bei ausgeschwenkter
Schottwand (7) mit der Schüttbegrenzungswand (4) fluchtet und den Durchlaß
(11) unterhalb der Schüttbegrenzungswand nur teilweise ausfüllt.
4. Waschmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Scharnier ein Filmscharnier (6) ist.
5. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schüttbegrenzungswand
(4) und parallel zu ihr an den Seitenwänden (8, 9) angebrachten
Leisten eine Gleitschubführung (17) für die Schottwand (16) gebildet ist.
6. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand vor der
Schüttbegrenzungswand (4) an den Seitenwänden (8, 9) eine Gleitschubführung
(13) für die Schottwand (12) angeordnet ist.
7. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schottwand (7, 12, 16) und/oder die Griffplatte (10, 15) in ihren jeweiligen
Endstellungen durch Rastelemente (18) an der Kammerwandung (8, 9) fixiert
sind.
8. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß außerhalb der Kammer (II) ein Raum (14) vorgesehen ist, der zur
Aufnahme der Schottwand (12) während der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet
ist.
Priority Applications (5)
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