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DE3608620C2 - - Google Patents

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DE3608620C2
DE3608620C2 DE3608620A DE3608620A DE3608620C2 DE 3608620 C2 DE3608620 C2 DE 3608620C2 DE 3608620 A DE3608620 A DE 3608620A DE 3608620 A DE3608620 A DE 3608620A DE 3608620 C2 DE3608620 C2 DE 3608620C2
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DE
Germany
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bulkhead
wall
chamber
washing machine
passage
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DE3608620A
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DE3608620A1 (de
Inventor
Karl Dipl.-Ing. Thier
Wolfgang Proppe
Arnim Dipl.-Ing. 1000 Berlin De Zibold
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BSH Hausgeraete GmbH
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Priority to GB8701417A priority patent/GB2187763B/en
Priority to FR8703498A priority patent/FR2595728B3/fr
Priority to IT19671/87A priority patent/IT1204920B/it
Priority to IT8721117U priority patent/IT8721117V0/it
Publication of DE3608620A1 publication Critical patent/DE3608620A1/de
Application granted granted Critical
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Granted legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)
  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einer Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale zum Bevorraten jeweils einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser über einen abflußseitigen Durchlaß ausgespült wird und für die Aufnahme von flüssigen Waschmitteln eine in den Durchlaß bewegbare Schottwand hat.
Eine derartige Waschmaschine ist aus dem DE-GM 82 15 268 bekannt. Hierin reicht die in seitlichen Schienen geführte und in den Durchlaß bewegte Schottwand am Boden der Kammer in eine Senke, so daß die Schottwand seitlich und zum Boden hin dicht abschließt. Daher muß die Schottwand einen Saugheber tragen, der das Wasser-Waschmittel- Gemisch zum Ausspülen der Kammer abtransportiert.
Ein solcher Saugheber ist jedoch in der Praxis bedenklich, weil er Verkrustungen und Verstopfungen unterliegen kann. Außerdem ist die Herstellung einer Schottwand mit integriertem Saugheber vergleichsweise teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs genannten Art so auszurüsten, daß ihre Waschmittel-Einspülschale nach dem Wunsch der Bedienungsperson wahlweise mit pulverförmigem oder mit flüssigem Waschmittel beschickbar ist, ohne daß es bei Anwendung der einen oder der anderen Waschmittelart zu technischen Komplikationen führt. Solche technischen Komplikationen wären beispielsweise Waschmittelverkrustungen, Wassersteinablagerungen und davon abgeleitete Verstopfungen bzw. Hemmungen von beweglichen Teilen. Außerdem soll sich die Einspülschale trotzdem einfach und kostengünstig herstellen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß außerdem eine unbewegliche Schüttbegrenzungswand mit den Seitenwänden der Kammer fest verbunden ist und daß die Schottwand eine vom Profil des Durchlasses derart geringfügig abweichende Kontur aufweist, daß flüssiges Waschmittel mindestens 10 Minuten lang vollständig in der Kammer zurückgehalten wird, Wasser dagegen innerhalb höchstens 30 Minuten bis auf adhäsionsbedingte Reste vollständig aus der Kammer abfließt.
Die Bedienungsperson kann, wie bekannt, die jeweilige Waschmittelkammer nach ihrer freien Wahl entweder für die Beschickung mit pulverförmigem Waschmittel oder mit flüssigem Waschmittel einrichten. Dazu muß sie die Schottwand jeweils in die erforderliche Lage bringen: Ist der Durchlaß frei, so ist die Kammer für pulverförmiges Waschmittel ausgerüstet, schließt die Schottwand den Durchlaß, so ist die Kammer für flüssige Waschmittel eingerichtet. Der Durchlaß muß so weit geformt sein, daß beim Ausspülen das pulverförmige Waschmittel trocken unterhalb der oberen Durchlaßkante hinweg befördert wird, oder betreffende Kammer muß so gründlich durchflutet werden, daß auch alle Seitenwände der Kammer intensiv abgespült werden. Es darf kein feuchtes Waschmittel an der Schüttbegrenzungswand zurückbleiben. Dies bietet die Gewähr dafür, daß die Schottwand nicht durch verkrustendes Waschmittel in ihrer Bewegungsfreiheit eingeengt wird. Die feststehende Schüttbegrenzungswand verleiht der Waschmittelschale eine bessere Stabilität.
Die der Bodenform der Kammer angepaßte Kontur der Schottwand muß mit einer solchen definierten Genauigkeit eingehalten werden, daß flüssiges Waschmittel eine zeitlang (10 Minuten) gehalten wird, ohne daß auch nur ein Tropfen dieser Flüssigkeit vorzeitig zum Laugenbehälter fließt. Beim Ausspülen mit Wasser wird der wesentliche Teil dieser Flüssigkeit über die obere Kante der Schüttbegrenzungswand gehoben, während das in der Kammer zunächst verbleibende Restwasser wegen seiner geringeren Viskosität verhältnismäßig schnell durch die definierte Leckage zwischen der Schottwand und dem Kammerboden zum Laugenbehälter hin abfließen wird. Dies läßt sich so einrichten, daß die Kammer längstens nach der Dauer eines Schleuderprozesses (maximal 30 Minuten) leer ist.
Die Erfindung wird in vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, daß die Schottwand als eine am unteren Ende der Schüttbegrenzungswand um ein waagrecht orientiertes Scharnier in den Durchlaß schwenkbare Klappe ausgebildet ist. Hierdurch ist mit geringstmöglichen und auf einfachste Weise bedienbaren Mitteln eine erfindungsgemäße Einrichtung geschaffen, bei der Nutzungseinschränkungen nicht zu befürchten sind.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung läßt sich die Schottwand nur in Fließrichtung aus dem Durchlaß schwenken und ist eine Griffplatte am Scharnier fest mit der Schottwand in einem solchen Winkel verbunden, daß die Griffplatte bei ausgeschwenkter Schottwand mit der Schüttbegrenzungswand fluchtet und den Durchlaß unterhalb der Schüttbegrenzungswand nur teilweise ausfüllt. Eine solche Griffplatte ermöglicht der Bedienungsperson die Betätigung der klappbaren Schottwand, ohne die Einspül-Schublade aus dem Maschinengehäuse entnehmen zu müssen. In ihrer für die Beschickung mit pulverförmigem Waschmittel stehenden Position deckt sie nur einen Teil des Durchlasses ab, der von vornherein in seiner Größe so bemessen ist, daß bei eingeschwenkter Griffplatte der Querschnitt zum Abführen von pulverförmigem Waschmittel noch genügend groß ist.
Einen besonderen fertigungstechnischen Vorteil hat das Scharnier als Filmscharnier. Anders als ein zweiteiliges Scharnier unterliegt das Filmscharnier nicht der Gefahr von Bewegungseinschränkungen durch abgelagerte Waschmittel oder Wasserstein- Verkrustungen.
In einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist aus der Schüttbegrenzungswand und parallel zu ihr an den Seitenwänden angebrachten Leisten eine Gleitschubführung für die Schottwand gebildet. Gegenüber der Klappe hat der gleitschubgeführte Schieber den Vorteil der augenfälligeren Funktion. Je nach Ausformung der Kammer kann sich die Klappe oder der Schieber als Schottwand eignen. Dies wird vorwiegend auf die Sicherstellung der konstruktiv vorgesehenen Leckage Einfluß nehmen.
Von besonderem Vorteil kann sich eine Weiterbildung der Erfindung erweisen, bei der im Abstand vor der Schüttbegrenzungswand an den Seitenwänden eine Gleitschubführung für die Schottwand angeordnet ist. Zur besseren Handhabung ist die Schottwand dann in Blickrichtung der Bedienungsperson vor dem feststehenden Abschnitt der Schüttbegrenzungswand angeordnet. Eine solche Anordnung kommt vorwiegend dann in Betracht, wenn das Volumen des das flüssige Waschmittel aufnehmenden Teils der Kammer erheblich kleiner sein muß als der das pulverförmige Waschmittel aufnehmende Teil.
In allen Fällen empfiehlt sich eine Ausbildung der Erfindung dadurch, daß die Schottwand und/oder die Griffplatte in ihren jeweiligen Endstellungen durch Rastelemente an der Kammerwandung fixiert sind. Erst dadurch ergeben sich für die Bedienungsperson eindeutige Arbeitsstellungen der Schottwand, so daß beispielsweise fehlerhafte Leckagen vermieden werden oder die Durchlaßöffnung zum Ausspülen von pulverförmigem Waschmittel genügend groß gehalten werden kann.
Weiterhin läßt sich die Erfindung dadurch vorteilhaft weitergestalten, daß außerhalb der Kammer ein Raum vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand während der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist. Der Bedienungsperson wird hiermit eine Möglichkeit geboten, die gerade nicht gebrauchte Schottwand an einem Ort aufzubewahren, an dem sie jederzeit wieder gefunden werden kann.
Anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ist die Erfindung nachstehend erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Waschmittel-Schublade entlang einer Schnittlinie I-I in Fig. 2 und
Fig. 2 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 1 von oben betrachtet;
Fig. 3 einen Schnitt durch eine andere Ausführungsform einer Waschmittel- Schublade gemäß der Erfindung und
Fig. 4 eine Waschmittel-Schublade gemäß Fig. 3 von oben betrachtet.
Eine erfindungsgemäße Waschmaschine ist beispielsweise mit einer Waschmittel-Einspülschale gemäß Fig. 1 und 2 ausgestattet, die drei Kammern aufweist, die an ihrer vorderen Oberseite mit I, II und einem Blümchen-Symbol gekennzeichnet sind. Im dargestellten Beispiel ist die Kammer II mit dem Erfindungsgegenstand ausgestattet. Es versteht sich von selbst, daß jede der anderen Kammern ebenfalls mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung ausgestattet sein kann.
Der Boden 1 jeder Kammer hat in Richtung auf die Abflußöffnung 2 hin ein Gefälle. In der Nähe des abflußseitigen Durchlasses 11 des Kammerbodens befindet sich in der Kammer eine Schüttbegrenzungswand 4 mit einem Überlauffenster 5. Am unteren Ende der Schüttbegrenzungswand 4 ist über ein quer zur Fließrichtung und horizontal angeordnetes Filmscharnier 6 eine schwenkbare Schottwand 7 befestigt, deren freie Kontur dem Profil des Bodens 1 und der Seitenwände 8 und 9 der Kammer im Bereich ihrer eingeschwenkten Stellung (strichpunktiert) im wesentlichen entspricht. Lediglich eine gezielte, winzige Leckage sorgt dafür, daß Flüssigkeiten mit einer Viskosität ähnlich der des Wassers aus der Kammer vollständig abfließen können. Bei der dargestellten ausgeschwenkten Lage der Schottwand 7 ragt eine an ihr befestigte Griffplatte 10 in den Durchlaß 11 hinein und fluchtet in dieser Stellung mit der Schüttbegrenzungswand 4. Bei eingeschwenkter Schottwand 7 (strichpunktiert) steht die Griffplatte 10 etwa rechtwinklig zur Schüttbegrenzungswand. An dieser Griffplatte 10 kann die Bedienungsperson die Schottwand 7 durch Untergreifen unter die Griffplatte 10 leicht in die Verschlußlage bringen. Entsprechend einfach ist die rückführende Bewegung. In jeder der beiden Betriebslagen kann die Schottwand durch Rastelemente 18 fixiert sein.
Bei einer gleichermaßen ausgebildeten Waschmittel-Einspülschale ist in Fig. 3 und 4 eine andere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Für die bewegliche, nämlich gleitschubgeführte Schottwand 12 sind an den Seitenwänden 8 und 9 Gleitschubführungen 13 vorgesehen, deren keilförmige Schienen auf der Oberseite eine dachartige Ausformung haben, damit Waschmittelreste von ihr abgleiten bzw. abgespült werden.
Die Schottwand 12 kann aus der Gleitschubführung 13 vollständig herausgezogen werden und bei Nichtgebrauch an der Vorderseite der Kammer II in einen Aufnahmeraum 14 eingesteckt werden. Hier wird die Schottwand 12 jederzeit griffbereit aufbewahrt. Zur besseren Handhabung hat die Schottwand an der Oberseite einen kleinen Griff 15.
Anstelle der Schottwand 12 kann gemäß strichpunktierter Darstellung in Fig. 3 eine Schottwand 16 direkt an der Schüttbegrenzungswand geführt sein. Dazu ist parallel zur Schüttbegrenzungswand an den Seitenwänden 8 und 9 eine Gleitschubführung 17 angebracht. Hierbei kann der die Schottwand bildende Schieber 16 in einer oberen Stellung gehalten werden, die den Durchlaß unterhalb der Schüttbegrenzungswand 4 freiläßt. In der strichpunktiert gezeichneten Stellung des Schiebers 16 ist der Durchlaß in gleicher Weise dichtend wie die klappbare Schottwand 7 in Fig. 1 in den Durchlaß eingesetzt. In diesem Fall muß der Schieber 16 bei Nichtbenutzung nicht an einem anderen Ort aufbewahrt werden.
Für alle dargestellten Fälle gilt:
Bei ausgeschwenkter, gehobener oder entfernter Schottwand ist die Kammer zum Einfüllen von pulverförmigem Waschmittel 19 geeignet, das bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters 5 eingefüllt werden kann. Unter Berücksichtigung eines Böschungswinkels von ca. 45° kann selbst durch den Durchlaß tretendes Waschmittel nicht die Abflußöffnung erreichen.
Bei eingeschwenkter, gesenkter oder eingesetzter Schottwand ist die Kammer zum Einfüllen von flüssigem Waschmittel 20 geeignet, die im Falle der Fig. 1 bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters 5 und im Falle der Fig. 3 bis zur Höhe der Oberkante der Schottwand 12 bzw. 16 oder auch dort wieder bis zur Höhe der Unterkante des Überlauffensters in der Schüttbegrenzungswand 4 eingefüllt werden kann.
Da eine Portion flüssigen Waschmittels kleiner ist als eine gleichwirksame Portion von Waschpulver, empfiehlt sich bei der Schottwand 12 in Fig. 3 den Abstand der Gleitschubführung 13 von der Schüttbegrenzungswand 4 entsprechend groß zu wählen.
Die Erfindung ist bei Einspülschalen aller Waschmaschinen-Typen einsetzbar, also sowohl bei frontbeschickbaren wie auch bei von oben beschickbaren Waschmaschinen

Claims (8)

1. Waschmaschine mit einer Waschmittel-Einspülschale zum Bevorraten jeweils einer Waschmittel-Dosis in mindestens einer Kammer, die vom zulaufenden Wasser über einen abflußseitigen Durchlaß ausgespült wird und für die Aufnahme von flüssigen Waschmitteln eine in den Durchlaß bewegbare Schottwand hat, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem eine unbewegliche Schüttbegrenzungswand (4) mit den Seitenwänden (8 und 9) der Kammer (II) fest verbunden ist und daß die Schottwand (7, 12, 16) eine vom Profil des Durchlasses (11) derart geringfügig abweichende Kontur aufweist, daß flüssiges Waschmittel (20) mindestens 10 Minuten lang vollständig in der Kammer (II) zurückgehalten wird, Wasser dagegen innerhalb höchstens 30 Minuten bis auf adhäsionsbedingte Reste vollständig aus der Kammer abfließt.
2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schottwand (7), als eine am unteren Ende der Schüttbegrenzungswand (4) um ein waagerecht orientiertes Scharnier (6) in den Durchlaß (11) schwenkbare Klappe ausgebildet ist.
3. Waschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schottwand (7) nur in Fließrichtung aus dem Durchlaß (11) schwenken läßt und daß eine Griffplatte (10) am Scharnier (6) fest mit der Schottwand (7) in einem solchen Winkel verbunden ist, daß die Griffplatte (10) bei ausgeschwenkter Schottwand (7) mit der Schüttbegrenzungswand (4) fluchtet und den Durchlaß (11) unterhalb der Schüttbegrenzungswand nur teilweise ausfüllt.
4. Waschmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier ein Filmscharnier (6) ist.
5. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schüttbegrenzungswand (4) und parallel zu ihr an den Seitenwänden (8, 9) angebrachten Leisten eine Gleitschubführung (17) für die Schottwand (16) gebildet ist.
6. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Abstand vor der Schüttbegrenzungswand (4) an den Seitenwänden (8, 9) eine Gleitschubführung (13) für die Schottwand (12) angeordnet ist.
7. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schottwand (7, 12, 16) und/oder die Griffplatte (10, 15) in ihren jeweiligen Endstellungen durch Rastelemente (18) an der Kammerwandung (8, 9) fixiert sind.
8. Waschmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß außerhalb der Kammer (II) ein Raum (14) vorgesehen ist, der zur Aufnahme der Schottwand (12) während der Zeit ihres Nichtgebrauchs ausgebildet ist.
DE19863608620 1986-03-14 1986-03-14 Waschmaschine mit einer waschmittel-einspuelschale Granted DE3608620A1 (de)

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