DE3507674A1 - Kettenrad- und trommelsatz sowie kopf- oder schlussteil fuer einen kratzbandfoerderer - Google Patents
Kettenrad- und trommelsatz sowie kopf- oder schlussteil fuer einen kratzbandfoerdererInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kettenrad- und Trommelsatz für einen Kratzbandförderer, ein Kopf- oder Schlußteil mit einem
derartigen Kettenrad- und Trommelsatz und einen Kratzbandfprderer mit einem derartigen Kopf- oder Schlußteil.
Derartige Förderer werden in ausgedehntem Maße bei der Kohlegewinnung
verwendet und können eine außenlaufende Doppelkette mit runden Kettengliedern aufweisen, an denen quer von der
einen zur anderen Kette verlaufende Kratzer oder Mitnehmer aus Stahlblech befestigt sind. Alternativ kann ein derartiger
Förderer auch eine in der Mitte verlaufende Doppel- oder Einzelkette aufweisen, an welcher wiederum querlaufende Kratzer
oder Mitnehmer befestigt sind. Bei jeder dieser Ausbildungen ist der Förderer auf die gewünschte Länge durch endweise
Befestigung einer Vielzahl von Fördertrögen in Einheitslängen aufgebaut, während die Enden des Förderers, d.h. das
Kopfende und das Schlußende aus einem Kopfteil und einem Schlußteil bestehen, deren jedes einen Kettenrad- und Trommelsatz
aufweist, wobei wenigstens der Kettenrad- und Trommelsatz des Kopfteiles angetrieben wird. Herkömmlicherweise
besitzt jedes Kopf- oder Schlußteil zwei senkrechte Seitenwände, deren Abstand voneinander durch die Breite des speziellen
Förderers bestimmt wird, wobei jede dieser Seitenwandungen eine Bohrung aufweist, in welcher ein Lager eingesetzt ist,
um eine Welle, d.h. eine Antriebswelle bei einem angetriebenen Kettenrad- und Trommelsatz, zu lagern, auf welcher ein die
Kette aufnehmender Kettenrad- und Trommelsatz befestigt ist. Die Wartung und Schmierung der Lager ist an der Versatzseite,
d.h. der Seitenwand, welche vom Abbaustoß abgewandt ist, kein
Problem, da hier relativ genug Platz zur Verfügung steht. Lagerausfälle treten jedoch oftmals an der abbauseitigen
Seitenwand des Förderers auf, da es schwierig wenn nicht sogar unmöglich ist, an dieser Seite ausreichend Platz für
den Zugang zu diesem Lager zu erreichen. Die Forderung nach ständig ansteigenden Leistungen der Förderer hat außerdem
dazu geführt, daß die Abmessungen der Lager für spezielle Abmessungen des Förderers und damit des Kopf- oder Schlußteiles
ständig stiegen, was wiederum bei dem abbauseitigen Lager dazu führt, daß ein derartiges überdimenioniertes
Lager über die Seitenwand hinausragt, sodaß der Ausleger oder andere Teile der Gewinnungsmaschine oftmals das Lager
beschädigten. Um diese Nachteile zu überwinden, wird oftmals bei einem Kratzbandförderer mit außenliegender Doppelkette
das überdimensionierte abbauseitige Lager nicht aus der Seitenwand nach außen herausgeführt, sondern nach innen, zu
welchem Zweck das anliegende Kettenrad entsprechend ausgebohrt wird. Dadurch wird jedoch die Festigkeit des Ketten
rades, welches dann nur noch ein Kettenkranz ist, herabgesetzt. Die beengten Platzverhältnisse zur Aufnahme der
Lager führen bei einer Zunahme der axialen Abmessung eines Lagers zwangsläufig dazu, daß der zur Verfügung stehende
Platz für die herkömmlicherweise vorgesehenen Lagerdichtungen verkleinert wird, was wiederum dazu führt, daß weniger wirksame
Dichtungen verwendet werden als sonst der Fall wäre. Zusätzlich führt die Schwächung des Kettenrades durch seine
Ausbildung als Kettenkranz zur Aufnahme eines nach innen stehenden Lagers oftmals zu seiner vorzeitigen Abnutzung,
insbesondere wenn der Kettenkranz mit verschlissenen oder
stark abgenutzten Förderketten zusammen übermäßig stark
beansprucht wird. Der Ausfall eines Kettenrades oder Kettenkranzes führt jedoch zwangsläufig zu einem Stillstand des
Förderers und damit zu einem völligen Produktionsausfall/ bis die Reparatur abgeschlossen ist, was insbesondere unter
Tage eine äußerst zeitraubende Arbeit bedeutet.
Zur Behebung dieser Mißstände wird nach einem ersten Aspekt
der Erfindung ein Kettenrad- und Trommelsatz für einen Kratzbandförderer, bestehend aus wenigstens einer Trommel, einer
koaxialen, zumindest partiell in der oder den Trommeln liegenden Innenwelle und wenigstens einem von der Welle oder der
bzw. den Trommeln getragenen Kettenrad vorgeschlagen, bei welchem zwischen der bzw. den Trommeln und der Welle eine
Lagerung angeordnet ist, sodaß Trommel(η) und Welle gegeneinander
verdrehbar sind.
Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Kopf- oder Schlußteil für einen Kratzbandförderer vorgeschlagen, welches
dadurch gekennzeichnet ist, daß das Teil einen Kettenrad- und Trommelsatz der vorbeschriebenen Art aufweist.
Nach einem dritten Aspekt der Erfindung wird ein Kratzbandförderer
vorgeschlagen, welcher ein Kopfteil gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung am Kopfende und/oder am Schlußende ein
Schlußteil gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung aufweist.
Unter diesen drei Aspekten der Erfindung ergibt sich eine Konstruktion, bei welcher die Lager nicht mehr von den beiden
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Seitenwänden des Kopf- oder Schlußteiles getragen werden, sondern vielmehr innerhalb dieser Seitenwände angeordnet
sind, indem sie zwischen der bzw. den Trommel(n) und der Welle angeordnet sind. Eine derartige Konstruktion ist frei
von den Platzexnengungen für die in der Seitenwand untergebrachten Lager, sodaß Lager von relativ großen Abmessungen
verwendet werden können, welche ohne weiteres die entsprechenden Belastungen aufnehmen können. In gleicher Weise können
ausreichend bemessene Lagerdichtungen vorgesehen werden. Daraus ergibt sich, daß bei der erfindungsgemäßen Konstruktion
kein Lager über die abbauseitige Seitenwand hinausragt und außerdem keine Notwendigkeit besteht, ein Kettenrad aufzubohren,
um ein überstehendes Lagerteil aufnehmen zu können.
In einem ersten Ausführungsbeispiel bei einem Kettenrad- und Trommelsatz ist eine Mitteltrommel zwischen zwei Kettenrädern
angeordnet, sodaß jeweils ein Kettenrad neben jedem Trommelende sitzt. Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Kettenrad- und Trommelsatzes ist ein zentrales Kettenrad zwischen zwei Trommeln angeordnet, sodaß
jeweils eine Trommel neben jeder Seite des Kettenrades liegt. Dabei ist das erste Ausführungsbeispiel für einen Doppelketten-Kratzbandförderer
mit außenlaufender Doppelkette vorgesehen und das zweite Ausführungsbeispiel für einen Kratzbandförderer
mit innenlaufender Einzel- oder Doppelkette. Die Lagerung besteht vorzugsweise aus einem oder mehreren
Rollenlager(n). So ist bei dem ersten Ausführungsbeispiel ein Rollenlager an jedem Ende der Trommel zwischen Trommel
und Welle vorgesehen, und zwar gleichgültig, ob es sich um
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ein angetriebenes Kopfteil oder ein nicht angetriebenes Schlußteil
handelt. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist zwischen jeder Trommel und der Welle ein Rollenlager vorgesehen, und
zwar wiederum gleichgültig, ob es sich um ein angetriebenes Kopfteil oder ein nicht angetriebenes Schlußteil handelt. Bei
einem angetriebenen Kopfteil ist die Welle eine Antriebswelle und das Kettenrad bzw. die Kettenräder sind kraftschlüssig
mit der Welle verbunden, während die Trommel oder die Trommeln nicht verdrehbar ist bzw. sind. Dies steht im Gegensatz
zu allen bisherigen Vorschlägen, bei denen die Trommel stets mit den Kettenkränzen umläuft. Dadurch bildet der Außenumfang
der Trommel eine Gleitfläche oder Führungsbahn für die Kratzer oder Mitnehmer, wenn sie vom Fördertrum in das Rücklauftrum
des Förderers umgeleitet werden, und besitzt vorzugsweise den gleichen Außendurchmesser oder einen kleineren Außendurchmesser
als eine herkömmliche umlaufende Trommel. Bei einem nicht angetriebenen Schlußteil ist die Welle eine Schleppachse,
wobei entweder die Welle oder die Trommel(n) das Kettenrad bzw. die Kettenräder trägt und mit denselben verdrehbar ist
bzw. sind.
Herkömmlicherweise wird das Kopfteil eines Förderers angetrieben, während das Schlußteil angetrieben oder auch leerlaufen
kann. Dabei ist, ungeachtet dessen, um welche Ausbildung es sich handelt, vorzugsweise neben jedem Lager eine
zweiteilige Lagerdichtung vorgesehen, deren eine Hälfte vom drehenden Organ und deren andere Hälfte vom stehenden Organ
getragen wird, wobei beide Teile der Dichtungshälften in verdrehbarem Dichteingriff miteinander stehen.
*i C Π *7 C "7 /
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Bei einigen Ausführungen eines erfindungsgemäßen Kettenrad- und Trommelsatzes wird vorzugsweise die Welle als Hohlwelle
mit einem ölreservoir ausgebildet, von welchem ölkanäle zu
den Lagern laufen.
Das Kopf- oder Schlußteil besitzt vorzugsweise zwei parallele Seitenwände, in deren Stirnseiten jeweils eine Ausnehmung
zur Aufnahme eines der Enden der Welle ausgebildet ist, gleichgültig, ob es sich um ein angetriebenes oder ein nicht angetriebenes
Bauteil handelt. Im einzelnen kann bei einer angetriebenen Welle die Ausnehmung aus einem Schlitz mit einer
etwas größeren Breite als dem Durchmesser der Wellenenden bestehen. Für eine nicht angetriebene Welle kann die Ausnehmung
halbkreisförmig sein und eine lösbare Klemme mit einer ebenfalls halbkreisförmigen Vertiefung zum Festklemmen
des Wellenendes in seiner Seitenwand vorgesehen sein.
Bei einem Kettenrad- und Trommelsatz mit nicht drehbarer bzw. nicht verdrehbaren Trommeln ist bzw. sind die Trommel(n)
lösbar abgestützt mit dem Bauteil verbunden. Im einzelnen kann das Kopf- oder Schlußteil zwei oder mehr im Abstand
voneinander angeordnete Stutzern mit dem Außenumfang der Trommel(n) entsprechend kreisbogenförmiger Aussparung aufweisen,
und an der bzw. den Trommeln kann ein Bolzen oder können zwei Bolzen im Abstand voneinander befestigt sein,
dessen Schaft bzw. deren Schäfte durch entsprechende Löcher in einer guerliegenden Tragplatte des Bauteiles hindurchgeführt
und derart durch Muttern festgezogen sind, daß die Trommel(n) in den Aussparungen festliegen. Diese Bolzen
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können in die Trommeln eingeschraubt oder mit denselben verschweißt
sein. Bei einer feststehenden Trommel bzw. feststehenden Trommeln können Abdeckplatten vorgesehen sein,
welche an der bzw. den Trommeln befestigt sind oder zumindest an den Trommeln anliegen.
Eine angetriebene Welle weist zweckmäßigerweise ein Endstück auf, welches aus der einen Seitenwand hinausragt. Das herausragende
Teil kann bei einem angetriebenen Kopf- oder Schlußteil ein Teil einer Zahnradkupplung tragen, die mit einem
Antriebsvorgelege verbindbar ist. Falls Antriebsteile in nicht-angetriebenem Zustande verwendet werden, wird zweckmäßigerweise
das herausragende Endstück durch einen an der betreffenden Seitenwand des Teiles befestigten entsprechend
gewölbten Deckel abgedeckt. Naturgemäß ist es erforderlich, bei einem Kratzbandförderer den bzw. die Kettenrad- und Trommelsätze
in den Umlenkbereichen der Ketten des Förderers abzustützen, und zwar gleichgültig, ob es sich um einen angetriebenen
oder einen nicht angetriebenen Kettenrad- und Trommelsatζ handelt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen erläutert;
es zeigt
Fig.1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines angetriebenen
Kettenrad- und Trommelsatzes in einem Kopf- oder Schlußteil für einen Kratzbandförderer in Draufsicht
und im Teilschnitt;
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Fig.2 ein zweites Ausführungsbeispiel in der Fig.1
entsprechender Darstellung;
Fig.3 eine Seitenansicht der Ausführungen gemäß Fig.1
und 2;
Fig.4 ein erstes Ausführungsbeispiel eines nicht angetriebenen
Kettenrad-und Trommelsatzes mit einem
Kopf- oder Schlußteil, in welchem die Trommel bzw. die Trommeln nicht verdrehbar ist bzw. sind, in der
Fig.1 entsprechender Darstellung;
Fig.5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines nicht angetriebenen
Kettenrad- und Trommelsatzes mit einem Kopf- oder Schlußteil, in welchem die Trommel(h)
nicht verdrehbar ist bzw. sind, in der Fig.2 entsprechender Darstellung; und
Fig.6 eine der Fig.4 entsprechende Darstellung, bei
welcher die Welle nicht verdrehbar ist.
Alle Figuren zeigen einen Kettenrad- und Trommelsatz 1 als ersten Aspekt der Erfindung in einem Kopf- oder Schlußteil 2
als zweitem Aspekt der Erfindung, welche einen Teil eines Kratzbandförderers 3 als dritten Aspekt der Erfindung bilden.
Bei dem in Fig.1 dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Kettenrad- und Trommelsatz 1 für einen
Doppelketten-Kratzbandförderer mit außen liegender Doppelkette, sodaß der Satz eine Mitteltrommel 4 mit kreisrundem
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Außenumfang 5 und Enden 6 besitzt, welche zwischen zwei Kettenkränzen 7 angeordnet ist. Letztere sind kraftschlüssig
beispielsweise durch Versplintung oder Keilnutverbindung mit einer Welle 8 verbunden, welche um eine Längsachse 9 über
eine herkömmliche Zahnradkupplung 10, deren Kupplungsring
nicht dargestellt ist, verdrehbar ist. Eine Hälfte 10A der
Kupplung ist in Fig.1 dargestellt und beide Hälften 10A und 10B in Fig.2, wobei die Kupplungshälfte 10B auf einer Ausgangswelle
sitzt, welche ebenfalls um die Achse 9 verdrehbar ist, und welche zu einem Getriebe einer Antriebsübertragung
von einer nicht dargestellten Antriebsquelle, beispielsweise einem Elektromotor, gehört. Wie die Figur zeigt, ist die
Welle 8 auf verschiedene Durchmesser längs ihrer Länge entsprechend den verschiedenen Anforderungen bearbeitet. Nahe
jedem Ende 6 der Trommel 4 ist ein Rollenlager 11 zwischen der Trommel 4 und der Welle 8 angeordnet, sodaß die Welle
und infolgedessen die Kettenkränze 7 gegenüber der nicht verdrehbaren Trommel 4 verdrehbar sind. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.1 besitzt die Trommel zwei im Abstand voneinander
angeordnete Bolzen 12, deren Enden 13 ein Gewinde tragen, um eine Mutter 14 und eine Unterlegscheibe 15 aufzunehmen.
Neben einem jeden Lager 11 ist eine zweiteilige Flächendichtung 16 angeordnet.
Bei dem Bauteil 2 handelt es sich um ein Kopf- oder ein Schlußteil, und zwar je nachdem, ob das Bauteil am Kopfende
oder am Schlußende des Förderers 3 angeordnet ist. Dieses Bauteil 2 besitzt zwei parallele Seitenwände 17, bei denen
jeweils das Ende 18 einen Schlitz 19 mit einem halbkreis-
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förmigen Endprofil 19A aufweist, wobei jeder Schlitz etwas breiter ist als die Durchmesser der Endstücke 8A der Welle 8,
die in jeden Schlitz eingesetzt werden sollen, sodaß beim Einbau oder beim Ausbau der Welle aus einem Bauteil 2 der
gesamte Kettenrad- und Trommelsatz 1 längs der Schlitze 19
hinein- oder herausgerollt werden kann. Die Seitenwände 17 sind durch eine Querplatte 20 miteinander verbunden, welche
zwei parallele Platten 21 trägt, die im Abstand voneinander zur Achse 9 hinweisen und jeweils eine kreisbogenförmige Ausnehmung
22 in dem Außenumfang 5 der Trommel 4 entsprechender Krümmung aufweisen. Die Platten 21 sind durch eine querlaufende
Lagerplatte 23 verbunden, welche zwei Durchgangslöcher
in derartigen Abmessungen aufweist, daß ein Bolzen 12 hindurchgeht, sodaß, wenn diese Bolzen 12 durch die Löcher 24
hindurchgesteckt sind und die Unterlegscheiben 15 und die Muttern 14 aufgesetzt sind, der Trommelumfang 5 fest gegen
die kreisbogenförmigen Ausnehmungen 22 gezogen wird, wenn die Muttern 14 gegen die Lagerplatte 23 festgezogen werden.
Zwischen jeder Platte 21 und der anliegenden Seitenwand 17 liegt eine Querplatte 25 mit einem Schlitz 26 zur Aufnahme
eines Stehbolzens 27 eines Kettenabstreifers 28 eines jeden Kettenkranzes 7. Bei dem angetriebenen Ausführungsbeispiel
gemäß Fig.1 liegt die Trommel 4 fest und, wie am besten in Fig.3 zu sehen ist, sind eine obere Abdeckplatte 29 und eine
untere Abdeckplatte 30 jeweils an den Platten 20 und 21 befestigt und liegen am Trommelumfang 5 an.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.2, welches für einen
Kratzbandförderer mit innenlaufender Doppelkette vorgesehen
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ist, ist für den Kettenrad- und Trommelsatz 1 ein zentraler
Kettenkranz 7 vorgesehen, an welchem beiderseits eine feststehende Trommel 4 angeordnet ist. Der Trommelumfang 5 ist
in einer Vertiefung 22 in zwei parallelen Platten 21A abgestützt,
welche mit einer Lagerplatte 23A verschweißt sind. Innerhalb jeder Trommel 4 ist ein Lager 11 zwischen der Trommel
4 und der Welle 8 vorgesehen. Jede Trommel 4 besitzt einen einzelnen Bolzen 12, welcher durch ein Loch 24 in der Lager-Platte
23A hindurchgeht und dem gleichen Zweck dient wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.1.
Wie Fig.3 besonders deutlich zeigt, ist der Kettenrad- und
Trommelsatz 1 im Bauteil 2 innerhalb des Umlenkbereiches der Kette oder der Ketten 31 des Förderers 3 abgestützt. Die
Kettenlinien sind bei allen Ausführungsbeispielen mit dem Bezugszeichen 32 angedeutet. Die Umlenkbereiche liegen zwischen
dem oberen Fördertrum 33 und dem unteren Rücklauftrum 34 des Förderers 3, wobei die Kette oder die Ketten 31/32 um
die Kettenräder oder Kettenkränze 7 und die Trommeln 4 herumgeführt sind.
Die Ausführungsbeispiele gemäß Fig.1 bis 3 zeigen Kettenrad- und Trommelsätze 1, welche angetrieben werden sollen, wie
dies im allgemeinen bei Kopfteilen der Fall ist. In den Abschlußenden
eines Förderers ist es jedoch manchmal erforderlich, daß diese Sätze nicht angetrieben sind, d.h. frei laufen.
Dies läßt sich durch die erfindungsgemäßen Kettenrad- und Trommelsätze sowie die zugeordneten Bauteile 2 ohne weiteres erreichen.
Um die Herstellungskosten sehr gering zu halten,
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können beispielsweise die Ausführungen gemäß Fig.1 und 2
sehr einfach auf Freilauf-Betrieb umgestellt werden, indem die Kupplungshälfte 1OA abgenommen wird und stattdessen eine
Abdeckkappe 1OC angesetzt wird, wie sie in strichpunktierter Linie inFig.1 dargestellt ist, sodaß bei einem nicht angetriebenen
Einsatz, wie beispielsweise als Schlußteil, die gleichen Bauteile Verwendung finden wie bei einem angetriebenen
Kettenrad- und Trommelsatz in einem entsprechenden Bauteil 2.
In Fig.4 ist allerdings eine nicht angetriebene Ausbildung
mit speziell konstruierten Bauteilen dargestellt. In diesem Fall geht die Welle 8 nicht durch die Seitenwände 17 hindurch,
sondern Endkappen 35 sind mit Schrauben 36 auf jedes Ende der Welle aufgeschraubt, um den anliegenden Kettenkranz
7 oder das Kettenrad 7 auf der Welle festzuhalten, während Abdeckbleche 37 in die Schlitze 19 eingesetzt sind und dort
befestigt sind, wobei die Endkappen 35 auch dazu dienen, das Hineinrollen oder Herausrollen in den bzw. aus dem Schlitz 19
zu erleichtern.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.5 sind abnehmbare Endkappen
35 der Trommeln 4 mit überstehenden kreisrunden Teilen 38 vorgesehen, um das Hineinrollen oder Herausrollen des
Satzes zu erleichtern.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.6 ist die Welle 8 nicht
verdrehbar und sitzt in halbkreisförmigen Profilen 19A der Seitenwände 17. Sie ist in den Löchern durch Klemmplatten 39
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fixiert, welche ebenfalls jeweils eine halbkreisförmige Vertiefung
40 aufweisen und mit der betreffenden Seitenwand 17 verschraubt sind. Dabei ist jedes Kettenrad 7 an einer zentralen
Trommel 4 befestigt z.B. verschweißt, sodaß die Trommel und damit die Kettenräder verdrehbar auf der Welle 8
sitzen, wobei Rollenlager 11 an jedem Ende der Trommel 4 zwischen Trommel und Achse angeordnet sind.
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- Leerseite
Claims (24)
1. Kettenrad- und Trommelsatz für einen Kratzbandförderer, bestehend
aus wenigstens einer Trommel, einer koaxialen, zumindest partiell in der oder den Trommeln liegenden Innenwelle und wenigstens
einem von der Welle oder der bzw. den Trommeln getragenen Kettenrad, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der bzw. den Trommeln (4) und der Welle (8) eine Lagerung (11) angeordnet ist, sodaß Trommel(η) und Welle gegeneinander
verdrehbar sind.
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2. Kettenrad- und Trommelsatζ nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Mitteltrommel (4) zwischen zwei Kettenrädern (7) angeordnet ist, sodaß jeweils ein Kettenrad neben
jedem Trommelende (6) sitzt.
3. Kettenrad- und Trommelsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein zentrales Kettenrad (7) zwischen zwei Trommeln (4) sitzt, sodaß jeweils eine Trommel neben jeder
Seite des Kettenrades liegt.
4. Kettenrad- und Trommelsatz nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung aus einem
oder mehreren Rollenlagern (11) besteht.
5. Kettenrad- und Trommelsatz nach Anspruch 4 in Abhängigkeit von Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rollenlager
(11) an jedem Ende (6) der Trommel (4) zwischen Trommel und Welle (8) vorgesehen ist.
6. Kettenrad- und Trommelsatz nach Anspruch 4 in Abhängigkeit
von Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeder Trommel (4) und der Welle (8) ein Rollenlager (11) vorgesehen
ist.
7. Kettenrad- und Trommelsatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Welle (8) eine Antriebswelle ist und das bzw. die Kettenräder (7) kraftschlüssig mit der Welle
verbunden ist bzw. sind, während die Trommel(n) nicht verdrehbar ist bzw. sind.
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8. Kettenrad- und Trommelsatz nach irgendeinem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (8) eine Schleppachse
ist und entweder die Welle oder die Trommel(n) (4) das
bzw. die Kettenräder (7) tragen und mit dem- bzw. denselben verdrehbar ist bzw. sind.
9. Kettenrad- und Trommelsatz nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß neben jedem Lager (11)
eine zweiteilige Lagerdichtung (16) vorgesehen ist, deren eine Hälfte vom drehenden Organ und deren andere Hälfte vom stehenden
Organ getragen wird, wobei Teile der Dichtungshälften in verdrehbarem Dichteingriff miteinander stehen.
10. Kettenrad- und Trommelsatz nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (8) als Hohlwelle
mit einem ölreservoir ausgebildet ist, von welchem ölkanäle
zu den Lagern verlaufen.
11. Kopf- oder Schlußteil für Kratzbandförderer, dadurch
gekennzeichnet, daß das Teil (2) einem Kettenrad- und Trommelsatz (1) gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10 aufweist.
12. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Teil (2) zwei parallele Seitenwände (17) aufweist, in deren Stirnseiten (18) jeweils eine Ausnehmung
(19) zur Aufnahme eines der Enden (8A) der Welle (8) ausgebildet ist.
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13. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (19) ein Schlitz mit einer etwas größeren Breite als der Durchmesser der Wellenenden (8A) ist.
14. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (19) halbkreisförmig ist und eine lösbare Klemme (39) mit einer ebenfalls halbkreisförmigen
Vertiefung (40) zum Festklemmen des Wellenendes (8A) in seiner Seitenwand (17) vorgesehen ist.
15. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommel(n) (4) bei einem Kettenrad- und Trommelsatz (1) mit nicht verdrehbarer bzw. nicht verdrehbaren
Trommel(n) lösbar abgestützt mit dem Teil (2) verbunden ist bzw. sind.
16. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Teil (2) zwei oder mehr im Abstand voneinander angeordnete Stützen mit dem Außenumfang (5) der
Trommel(n) (4) entsprechend kreisbogenförmiger Aussparung (22) aufweist.
17. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß an der bzw. den Trommel(n) (4) ein Bolzen (12) oder zwei Bolzen (12) im Abstand befestigt ist bzw. sind und
dessen Schaft bzw. deren Schäfte durch entsprechende Löcher (24) in einer querliegenden Tragplatte (23) des Teiles (2)
hindurchgeführt und derart durch Muttern (14) festgezogen
sind, daß die Trommel(n) in den Aussparungen (22) festliegen.
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18. Kopf- oder Schlußteil nach irgendeinem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß Abdeckplatten (29)
vorgesehen sind, welche an der bzw. den Trommel(n) (4) befestigt sind bzw. anliegen.
19. Kopf- oder Schlußteil nach irgendeinem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (8) mit
einem Endstück aus der einen Seitenwand (17) herausragt.
20. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß das herausragende Endstück der Welle (8) ein Teil (10A) einer Zahnradkupplung (10), die bei einem angetriebenen
Teil (2) mit einem Antriebsvorgelege verbindbar ist, trägt.
21. Kopf- oder Schlußteil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verwendung eines Kettenrad- und Trommelsatzes (1) mit Antriebsteilen in nicht-angetriebenem Zustand
das herausragende Endstück der Welle durch einen an der betreffenden Seitenwand (17) des Teiles (2) befestigten entsprechend
gewölbten Deckel (10C) abgedeckt ist.
22. Kratzbandförderer, dadurch gekennzeichnet, daß er ein
Kopfteil (2) gemäß irgendeinem der Ansprüche 11 bis 21 am Kopfende aufweist.
23. Kratzbandförderer, dadurch gekennzeichnet, daß er am Schlußende ein Schlußteil (2) gemäß irgendeinem der Ansprüche
11 bis 21 aufweist.
Andrejewski, Honke & Partner, Patentanwälte in Essen
24. Kratzbandförderer nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Kettenrad- und Trommelsatz
bzw. -sätze (1) in den Umlenkbereichen der Ketten (31, 32) des Förderers abgestützt ist bzw. sind.
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