DE2914800A1 - Gelenkzapfenanordnung und kettenanordnung mit einer derartigen gelenkzapfenanordnung - Google Patents
Gelenkzapfenanordnung und kettenanordnung mit einer derartigen gelenkzapfenanordnungInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft Kettenanordnungen und dazugehörige Gelenkzapfen, insbesondere eine Gelenkzapfenanordnung für
Ketten, insbesondere Fördererketten.
Fördererketten und insbesondere solche, die bei überkopf- oder Hängeförderern üblicherweise verwendet werden, weisen
ein mittleres Kettenglied auf, bei dom seitliche Kettenglieder
ai die jeweiligen Enden des mittleren Kettengliedes mit Drehzapfen oder Gelenkzapfen angelenkt sind. Das mittlere
Kettenglied wird an einem Haltebügel befestigt, der von einem Laufrad auf einer Schiene gehaltert ist. Ein Zahnrad
oder Antriebsrad versetzt die Kette in Bewegung, um daran aufgehängte Teile längs der Schiene zu fördern.
Bei einer bekannten Ausführungsform eines bei derartigen Ketten.verwendeten Gelenkzapfens wird ein integral ausgebildeter,
größerer Kopf an jedem Ende verwendet, welche die seitlichen und mittleren Kettenglieder längs des Zapfens
zusammenhalten. Derartige Zapfen werden durch größere Öffnungen in den Kettengliedern eingesetzt und in ihre endgültige
Position verschoben. Um eine Demontage von derartigen unvernieteten Ketten zu verhindern, werden unverdrehbare
Verriegelungszapfen verwendet, d. h. Zapfen mit Zapfenköpfen,
"die üblicherweise länglich und parallel zueinander ausgebildet sind. Das Ende des jeweiligen mittleren Kettengliedes ist
breiter als sein Mittelteil. Die Zapfen werden durch die drei Gelenke eingesetzt und in der Weise gedreht, daß die
länglichen Köpfe in Aussparungen auf den Außenseiten der seitlichen Kettenglieder aufgenommen werden. Das Auseinanderziehen
oder Anziehen der Kette führt dazu, daß das breitere Ende des mittleren Kettengliedes die seitlichen Kettenglieder
auseinanderdrückt und damit verhindert, daß die länglichen Köpfe sich aus den Aussparungen der seitlichen Kettenglieder
herausdrehen.
Unvernietete Ketten sind in der Herstellung teuer, und zwar
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wogen des erforderlichen Schmiedens oder Dearboitens der Zapfen und Kettenglieder sowie der erforderlichen
Werkzeuge, Formen und Gesenke für diesen Zweck. Da weiterhin die länglichen Köpfe der oben beschriebenen Zapfen
eine Drehung verhindern, führt dies zu einer kontinuierlichen Abnutzung von nur einem Teil des Zapfens und damit zu
geringerer Lebensdauer oder häufigerer Reparatur der Kette.
Es sind auch Ketten mit drehbaren, verschleißhemmenden Zapfen bekannt geworden. Derartige Zapfen weisen üblicherweise
einen Sicherungsvorstecker oder ein anderes lösbares Befestigungsteil auf, das eine Unterlagscheibe an einem
Ende des Zapfens festhält, um die Kettenglieder in ihrer Postion zu halten. Wegen der ständigen Bewegung, Vibration
und Beanspruchung, denen die Eördererkette ausgesetzt ist,
sowie aufgrund anderer industrieller Arbeitsgänge, die in der Umgebung der verwendeten Fördererketten auftreten,
hat es sich jedoch herausgestellt, daß derartige lösbare Befestigungsteile häufig verlorengehen, entzweigehen oder
sich lösen, was zu einer Demontage der Kette, hohen Waitungskosten
sowie häufigen Abschaltzeiten der Fördererlinien führt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, unter Vermeidung der oben angegebenen Nachteile eine Gelenkzapfenanordnung sowie
eine Kettenanordnung anzugeben, die in wirksamer Weise die Probleme von Verschleiß und Demontage der Kette lösen und
die Herstellung derartiger Gelenkzapfenanordnungen für den genannten Zweck erleichtern.
Gemäß der Erfindung wird eine Gelenkzapfenanordnung sowie eine Kettenanordnung mit einer derartigen Gelenkzapfenanordnung
angegeben, welche eine lösbare Befestigung aufweisen,
um einen Bund auf dem Zapfenkörper oder dem Bolzen in seiner Stellung zu halten. Der Bund ist so konstruiert,
daß er die lösbare"Befestigung schützt und sichert, um ein
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Lösen der Befestigung und eine Demontage der Gelenkzapfenteile und des Zapfens von der Kette zu verhindern,
wenn die Kette nicht in ausreichendem Maße entspannt und die Befestigung von Hand entfernt wird. Die Gelenkzapfenanordnung
erfordert nicht die Verwendung von länglichen, unverdrehbaren, verriegelnden Zapfenköpfen und ermöglicht
damit eine Drehung des Zapfens in den Kettengliedern zur gleichmäßigen Verteilung des Verschleißes oder Abriebs
um den gesamten Zapfen, wenn dieser zylindrisch ausgebildet ist. Die Gelenkzapfenanordnung und Kettenanordnung
können nicht von selbst auseinandergehen, nicht einmal unter den Bedingungen von hoher Belastung, Beanspruchung
oder Vibration oder wenn zufällig ein anderer Gegenstand gegen die Gelenkzapfen- oder Kettenanordnung schlägt.
Darüber hinaus ist es so, daß selbst dann, wenn die Kette entspannt ist, die Befestigung von Hand entfernt werden
muß, bevor die Kette zerlegt werden kann.
Bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung handelt es sich um eine Gelenkzapfenanordnung für Ketten mit einem
Gelenkzapfen mit einem Zapfenkörper und ersten und zweiten Halteteilen, die im Abstand voneinander längs des Zapfenkörpers
angeordnet sind, um die Kettenglieder zwischeneinander zu halten, wenn derartige Kettenglieder auf dem
Zapfenkörper montiert sind. Das eine Halteteil weist einen Bund auf, der teleskopartig über das eine Ende des Zapfenkörpers
gesetzt ist, und zwar mit einer im Bund angeordneten öffnung. Eine lösbare Befestigung ist am Zapfenkörper befestigt
und erstreckt sich von diesem zwischen dem Bund und dem einen Ende des Zapfenkörpers, über den der Bund
teleskopartig gesetzt ist, nach außen. Der Bund besitzt eine Aussparung in seiner der lösbaren Befestigung benachbarten
Oberfläche, wobei die Aussparung etwas größer als die Befestigung ist. Wenn der Bund ναι den Kettengliedern auf
dem Gelenkzapfen gegen die Befestigung gedrückt wird, so wird die Befestigung in der Aussparung frei aufgenommen. Wenn der
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Zapfen zylindrisch ist, so ermöglicht die Aussparung eine Drehung des Bundes um den Zapfenkörper und die Befestigung.
Die Aussparung schützt und verhindert ein Entfernen der Befestigung, wenn der Bund nicht weggeschoben ist.
Die Gelenkzapfenanordnung eignet sich zur Verwendung bei einer Kettenanordnung mit mindestens einem mittleren Kettenglied
mit jeweils einer Aufnahmeöffnuna für einen Gelenkzapfen
am jeweiligen Ende. Ferner ist ein Paar von seitlichen Kettengliedern vorgesehen, wobei jedes seitliche
Kettenglied am jeweiligen Ende eine hindurchgehende öffnung aufweist. Die seitlichen Kettenglieder werden jeweils auf
einer Seite des mittleren Kettengliedes aufgenommen, wobei die entsprechenden Enden der seitlichen Kettenglieder das
eine Ende des mittleren Kettengliedes überlappen, so daß die öffnungen ausgefluchtet sind. Es sind Abstandshalter
zwischen den jeweiligen Enden des mittleren Kettengliedes und der jeweiligen seitlichen Kettenglieder vorgesehen, um
die seitlichen Kettenglieder außerhalb des mittleren Kettengliedes
auseinanderzuhalten. Eine Gelenkzapfenanordnung der vorstehend beschriebenen Art wird verwendet, um eine Drehbewegung
oder Gelenkbewegung der seitlichen Kettenglieder gegenüber dem mittleren Kettenglied zu ermöglichen. Wenn die
Kette auseinandergezogen ist, so drücken die Abstandshalter
die seitlichen Kettenglieder auseinander, so daß der Bund nach außen gedrückt wird und gegen die Befestigung anliegt.
Dies führt dazu, daß die Aussparung des Bundes die Befestigung umgibt und schützt, um ein Zerlegen oder eine Demontage der
Kette zu verhindern, während die Abstandshalter die Kettenglieder auseinanderdrücken.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung
handelt es sich bei der Befestigung um einen geschlitzten ringförmigen Haltering, der in einer ringförmigen Nut aufgenommen
ist, welche am Umfang des Zapfenkörpers ausgebildet ist. Der Bund ist mit einer ringförmigen Aussparung versehen,
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welche in engem oder bündigem ijchiebesitz über den Haltering
passt. Ks lassen sich verschiedene ArLcMi von !seitlichen
und mittleren Kettengliedern bei der erfindungsgemäßen Gelenkzapfenanordnung verwenden, während verschiedene
Ausfuhrungsformen von Hülsen oder Bunden bei der Gelenkzapfenanordnung
Verwendung finden können, um die Anlenkung und Gelenkbewegung zu erleichtern. Die Abstandshalter bestehen
vorzugsweise aus aufgeweiteten Enden des mittleren Kettengliedes. Bevorzugter, aber nicht ausschließlicher
Anwendungsbereich der Erfindung sind Fördererketten, insbesondere solche für Uberkopf- oder Hängeförderer.
Mit den erfindungsgemäßen Anordnungen werden zahlreiche
Vorteile gegenüber den bekannten Gelenkzapfen- und Kettenanordnungen, insbesondere den für Förderer verwendbaren
Anordnungen erzielt. Der bevorzugte Haltering gemäß der Erfindung ist wesentlich stärker, stabiler und zuverlässiger
als andere lösbare Befestigungsteile. Die Sicherung oder Befestigung, wie z. B. der Haltering, sind gegenüber vorzeitigem
Lösen und die Kette gegenüber vorzeitiger Demontage durch die sie umgebende Aussparung des Bundes geschützt.
Der Bund kann nicht aus seiner Schutzposition entfernt werden,
wenn die Kette nicht in ausreichendem Maße entspannt wird und die seitlichen Kettenglieder von den Abstandshaltern nicht
auseinandergehalten werden. Die Verwendung der erfindungsgemäßen Gelenkzapfenanordnung beseitigt das Erfordernis
von länglichen, unverdrehbaren Verriegelungs-Zapfenköpfen.
Drehungen des Gelenkzapfens und des Bundes auf dem Gelenkzapfen können auftreten, wenn der Zapfen zylindrisch ausgebildet
ist, was eine gleichmäßige Verteilung von Abrieb und Verschleiß um den Zapfen ermöglicht. Kino Demontage der Kette
wird auch dann verhindert, wenn bei der Kette einer Fördererlinie ein größerer Durchhang als normal auftritt. Darüber
hinaus ist die erfindungsgemäße Gelenkzapfenanordnung
billiger in der Herstellung als andere Gelenkzapfen und Gelenkzapfenanordnungen,
während gleichzeitig die Montage, die
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Reparatur oder das Ersetzen des Gelenkzapfens in einer Kettenanordnung einfach zu bewerkstelligen bleibt.
Die Erfindung schafft somit eine Sicherheits-Gelenkzapfenanordnung
für Ketten und insbesondere für Fördererketten sowie eine Kettenanordnung mit einer derartigen Gelenkzapfenanordnung.
Der Gelenkzapfen weist einen Bund auf, der teleskopartig über das eine Ende gesetzt und von einem
Haltering oder einer anderen Befestigung gehalten ist. Der Bund besitzt eine Aussparung, welche den Haltering aufnimmt,
wenn der Bund von den auf dem Gelenkzapfen angeordneten
Kettengliedern gegen den Haltering gedrückt wird. In angespanntem Zustand sorgt die Kombination von Breite
und Dicke der Kettenglieder für eine Halterung des Bundes über dem Haltering, um den Haltering zu schützen und ein
Lösen des Ilalteringes sowie eine vorzeitige Demontage der Kette zu verhindern. In vollständig entspanntem Zustand
kann die Kette zusammengelegt werden und ermöglicht ein Zurückschieben des Bundes sowie ein Lösen des Ilalteringes
von Hand.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachstehend
anhand der Beschreibung von Äusführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher
erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Teiles
einer Fördererkette mit einer erfindungsgemäßen Gelenkzapfenanordnung;
Fig. 2 eine Teilansicht im Schnitt der Kettenanordnung
nach Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Teilansicht im Schnitt des einen
Endes der erfindungsgemäßen Gelenkzapfenanordnung des Bereiches III in Fig. 2;
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Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht im Schnitt eines Teiles einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Gelenkzapfenanordnung, und zwar des im Bereich IV in Fig. 7 enthaltenen Teils;
Fig. 5 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der Gelenkzapfenanordnung nach Fig. 1
bis 3;
Fig. 6 eine Stirnansicht des bei der Gelenkzapfenanordnung verwendeten Bundes;
Fig. 7 eine Teilansicht im Schnitt der erfindungsgemäßen
Gelenkzapfenanordnung einer zweiten Bauart von Fördererketten;
Fig. 8 eine Teilansicht im Schnitt der erfindungsgemäßen
Gelenkzapfenanordnung für eine dritte Bauart von Fördererketten; und in
Fig. 9 eine Teilseitenansicht der Kettenanordnung nach Fig. 8.
In den Detaildarstellungen der einzelnen Fig. der Zeichnung zeigt Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Kettenanordnung
10. Die Kettenanordnung 10 weist geschmiedete, aus Metall bestehende mittlere Kettenglieder 12 auf, die mit identischen
Paaren von seitlichen Kettengliedern 14 gelenkig verbunden sind. Jedes mittlere Kettenglied 12 besteht aus einem
kontinuierlichen oder endlosen Metallband, das eine längliche kontinuierliche mittlere öffnung 16 bildet, welche
sich vollständig durch das Kettenglied 12 erstreckt und abgerundete Enden besitzt, die an den Durchmesser von darin
aufgenommenen Drehzapfen oder Gelenkzapfen angepasst sind. Die Enden 18 des mittleren Kettengliedes 12 sind breiter als
das Mittelteil 20 reduzierter Breite, wie es am deutlichsten
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in Fig. 1 und 2 zu erkennen ist. In der Tat ist es so,
daß der breiteste Teil des mittleren Kettengliedes 12 der Mittellinie von einer der Gelenkzapfenanordnungen entspricht,
wenn die Gelenkzapfenanordnung gegen das Ende der öffnung 16 im mittleren Kettenglied 12 anliegt. Die
Endteile des mittleren Kettengliedes 12 zu beiden Seiten des breitesten Teiles verjüngen sich und werden schmaler,
um ausreichenden Raum und Abstand für eine Gelenkbewegung des mittleren Kettengliedes 12 in der Ebene der Mittellinie
des Gelenkzapfens gegenüber den seitlichen Kettengliedern zu ermöglichen. Die seitlichen Kettenglieder 14 sind aus
flachem Metallblech gestanzt oder geschmiedet und besitzen kreisförmige Öffnungen 22, die zentriert angeordnet sind
und sich an dem jeweiligen abgerundeten Ende hindurch erstrecken. Eine längliche mittlere Öffnung 24 ist im Abstand
zwischen den Öffnungen 22 in der Mitte des Kettengliedes 14 angeordnet. Die Öffnungen 22 besitzen etwas größere
Durchmesser als die Gelenkzapfen 26 und ermöglichen eine Drehung dieser Gelenkzapfen.
Wie am deutlichsten aus den Fig. 2, 3, 5 und 6 erkennbar, weist eine erste Ausführungsform einer Gelenkzapfenanordnung
25 im wesentlichen drei Teile auf, nämlich einen Gelenkzapfen 26, einen Bund 40 und einen geschlitzten Haltering
oder Seegerring 50. Der Gelenkzapfen 26 weist einen zylindrischen Zapfenkörper 28 mit einem größeren kreisförmigen
Kopf 30 auf, der integral an einem Ende des Zapfenkörpers ausgebildet ist. In der Nähe des gegenüberliegenden Endes
des Zapfenkörpers 28 ist eine ringförmige Nut 34 ,in den Umfang des zylindrischen Zapfenkörpers 28 eingeschnitten oder
eingefräst und besitzt im allgemeinen ebene Seitenwände. Die ringförmige Nut 34 ist etwas breiter als der Haltering 50,
den sie in der nachstehend näher beschriebenen Weise aufnehmen soll. Das Ende 32 ist im allgemeinen eben ausgebildet,
während das gegenüberliegende Ende am Kopf 30 gegebenenfalls abgerundet sein kann. Darüber hinaus ist die innere oder
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unLore Fläche 3G dos größeren Kopfes 30 abgeschrägt,
geneigt, sich verjüngend oder abgerundet ausgebildet, um eine Anpassung an die Aussparungen in den Kettengliedern
vorzunehmen.
Der Bund 40 (vgl. Fig. 3 und 6) ist im allgemeinen zylindrisch
mit einem zylindrischen Außenumfang, einer im allgemeinen flachen oder ebenen Seitenfläche 4 2 sowie einer
abgeschrägten, geneigten oder konischen gegenüberliegenden Seitenfläche 44 ausgebildet. Eine Öffnung 46 erstreckt
sich zentral durch den Bund 40 und besitzt einen etwas größeren Durchmesser als der Außendurchmesser des zylindrischen
Zapfenkörpers 28 ausmacht. Der Bund 4 0 kann auf diese Weise leicht und teleskopförmig über die Zylinderfläche
des Zapfenkörpers 28 geschoben werden und sich auf dem Gelenkzapfen 25 drehen. In die ebene oder flache
äußere Seitenfläche 42 des Bundes 4 0 ist eine ringförmige Aussparung 48 eingearbeitet, wie es am deutlichsten in
Fig. 3 erkennbar ist. Die ringförmige Aussparung 48 besitzt einen nur geringfügig größeren Durchmesser als der Außendurchmesser
des Halteringes 50 ausmacht, so daß die Aussparung 48 leicht über den Umfang des Halteringes 50 geschoben
werden kann, wenn letzterer in der ringförmigen Nut 34 aufgenommen ist, und umgibt den Haltering 50 dennoch
eng und bündig. Der freie Schiebesitz der Aussparung 4 8 über den Haltering 50 ermöglicht es dem Bund 4 0 auch,
sich ohne Widerstand um den Zapfenkörper 28 und den Haltering 50 zu drehen.
Das letzte Teil der Celenkzapfenanordnung 25 ist der geschlitzte Seegerring oder Haltering 50, der aus einem teilweise
ausgebildeten, ringförmigen Band aus Federstahl od. dgl. mit einem weggeschnittenen Sektor 52 besteht (vgl. Fig. 5)
Der Innendurchmesser des Halteringes 50 entspricht ungefähr dem Durchmesser des Bodens der ringförmigen Nut 34.
Der weggeschnittene Sektor 52 des Halteringes 50 ist kleiner
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als der Durchmesser des Bodens der ringförmigen Nut 34, so daß der Haltering 50 leicht gedehnt werden muß, um
ein Einsetzen des Halteringes 50 in die Nut 34 zu ermöglichen. In losgelassenem oder entspanntem Zustand wird
jedoch die federartige Elastizität des Ilalteringes 50 diesen in seiner Stellung in der Nut 34 halten. Darüber
hinaus sind die Seitenflächen des Ilalteringes 50 bei einer
bevorzugten Ausfuhrungsform eben ausgebildet und an die
flachen Seitenwände der ringförmigen Nut 34 angepasst, um
eine Eingriffswirkung zwischen der Nut 34 und dem Haltering
50 zu verhindern, die sonst ein unbeabsichtigtes Lösen oder Entfernen aus der Nut 34 hervorrufen könnte, wenn eine
seitliche Belastung auf den Haltering 50 ausgeübt wird, wenn die Kettenanordnung 10 in Betrieb ist. Es können jedoch
auch Haltebänder oder Halteringe und Nuten mit anderen Querschnittsformen und nicht flach ausgebildeten Seitenflächen,
beispielsweise kreisförmige Seitenflächen verwendet werden.
Wie sich aus den Fig. 1 bis 3 ergibt, erfolgt die Montage
der Kettenanordnung 10 dadurch, daß man die Öffnungen 22 in den seitlichen Kettengliedern 14 mit dem mittleren Eereich
der Öffnung 16 des mittleren Kettengliedes 12 ausfluchtet. Vorzugsweise werden die seitlichen Kettenglieder 14 im allgemeinen
senkrecht zu der ausgezogenen Richtung der Längserstreckung des mittleren Kettengliedes 12 angeordnet, wie
es strichliert in Fig. 1 angedeutet ist. Es wird dann der Gelenkzapfen 26 durch die ausgefluchteten öffnungen 22,
16 und 22 eingesetzt, bis der Kopf 30 gegen die eine Außenoberfläche des seitlichen Kettengliedes 14 anliegt. Der
Bund 40 wird teleskopartig über das gegenüberliegende Ende 32 des Gelenkzapfens 26 geschoben, so daß es sich zwischen
dem gegenüberliegenden seitlichen Kettenglied und der Nut befindet, wie es strichliert in Fig. 1 und 2 angedeutet ist.
Anschließend wird der Haltering 50 auseinandergedrückt und in die ringförmige Nut 34 eingesetzt. Die seitlichen Ketten-
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glieder 14 und das mittlere Kettenglied 12 können dann in entgegengesetzte Richtungen bewegt werden, so daß
der Gelenkzapfen 26 und die seitlichen Kettenglieder 14 zum Ende der öffnungen 16 im mittleren Kettenglied 12
bewegt werden. Diese Bewegung führt dazu, daß die breiteren Enden 18 des mittleren Kettengliedes 12 die seitlichen
Kettenglieder 14 nach außen zu den Enden des Gelenkzapfens 26 drücken. Gleichzeitig drückt das seitliche Kettenglied
den Bund 40 nach außen zum Ende 32 des Gelenkzapfens 26. Wenn cfer Gelenkzapfen 26 seine Position am Ende der öffnung
16 erreicht, so dient der breiteste Teil am Ende 18 des mittleren Kettengliedes 12 als Abstandshalter, der die
seitlichen Kettenglieder 14 vollständig nach außen drückt, und der Haltering 50 ist vollständig innerhalb der Aussparung
48 aufgenommen, wie es in Fig. 2 und 3 dargestellt ist.
Wie ebenfalls aus den Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, können
die Kanten der öffnungen 22 an der Außenoberfläche der
seitlichen Kettenglieder 14 Schrägflächen 23 aufweisen, um die konische oder abgeschrägte Seitenfläche 44 des
Bundes 40 oder die abgeschrägte, sich verjüngende oder konische Innenfläche des Kopfes 30 aufzunehmen. Die Passungsaufnahme des konischen Bundes sowie des größeren Kopfes in
den abgeschrägten oder konischen Aussparungen in den seitlichen Kettengliedern 14 verringert die erforderliche Gesamtlänge
des Gelenkzapfens 26 und erleichtert die Anlenkung der seitlichen Kettenglieder 14 gegenüber dem Gelenkzapfen
26 und dem mittleren Kettenglied 12.
Wie sich aus den Fig. 1 und 2 entnehmen lässt, ermöglicht die kreisförmige Anordnung des Zapfenkörpers 28, des Kopfes
30 und des Hundes 4 0 zusammen mit dem losen Drehsitz des
Bundes 40 auf dem Zapfenkörper 28 und der Aussparung 4 8 um den Haltering 50 eine Drehung des Gelenkzapfens 26 innerhalb
der öffnungen 22 und 16 während des Betriebes der Fördererkette. Eine derartige Drehbewegung verteilt den von
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Kettengliedern hervorgerufenen Abrieb und Verschleiß
gleichmäßig um den Gelenkzapfen und verlängert damit die Lebensdauer des Gelenkzapfens. Darüber hinaus ist
eine derartige Gelenkzapfenanordnung 25 stärker, stabiler und widerstandsfähiger als die herkömmlichen Gelenkzapfenanordnungen,
wie z.B. diejenigen, bei denen Bolzen mit Kopf, Splintloch und Unterlagscheiben verwendet werden,
weil die erforderliche Scherkraft in Achsenrichtung des Gelenkzapfens, um den Haltering 50 zu brechen oder abzuscheren,
wesentlich größer ist als bei einem einzelnen Vorsteckstift.
In Fig. 7 ist eine zweite Ausführungsform einer Kettenanordnung 60 dargestellt. Diese ' Kettenanordnung 60 verwendet
eine Vielzahl von identischen,gestanzten Kettengliedern. Jedes Kettenglied 6 2 der Kettenanordnung 60 ist
aus Metallblech gestanzt und weist im allgemeinen sphärische oder kreisförmige oder längliche, rippen- oder wulstförmige,
abgerundete Vorsprünge 64 auf der einen Seite des jeweiligen Endes jedes Kettengliedes sowie eine entsprechende
ausgefluchtete Aussparung 66 auf der gegenüberliegenden Seite am jeweiligen Ende jedes Kettengliedes 62 auf. Die
übrigen Bereiche jedes Kettengliedes 6 2 sind im allgemeinen flach ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform der Kettenanordnung
60 besitzt jedes Kettenglied 62 eine einzige, mit abgerundeten Enden versehene, längliche Öffnung 68, die
an den einzusetzenden Zapfenkörper 20 angepasst ist und eine etwas größere Breite besitzt als der Durchmesser dieses
Zapfenkörpers 28 ausmacht.
Wie in Fig. 7 dargestellt, wird ein mittleres Kettenglied bei der Kettenanordnung 60 aus zwei identischen Kettengliedern
62 gebildet, die mit dem Rücken aneinander anliegend angeordnet werden, wobei ihre VorSprünge 64 nach außen
vorstehen, die öffnungen 6 8 ausgefluchtet sind und die
Kettenglieder 62 sich im allgemeinen parallel zueinander
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eratrecken. Die seitlichen Kettenglieder werden dadurch
gebildet, daß man die Enden eines im Abstand angeordneten Paares von identischen Kettenglieder 62 überlappen lässt,
wobei die Vorsprünge 6 4 nach innen vorstehen und gegen die Vorsprünge 6 4 des zusammengesetzten mittleren Kettengliedes
anliegen und auf diese Weise mit ihnen in Eingriff stehen. Eine Gelenkzapfenanordnung 25 der oben beschriebenen
Art wird verwendet, um die vier identischen Kettenglieder 62 zusammenzubauen, indem man den Zapfenkörper 28
des Gelenkzapfens 26 durch die ausgefluchteten Öffnungen 68
der Kettenglieder 62 hindurchsteckt und einen Bund 40 sowie einen als Schnappring wirkenden Haltering 50 auf dem gegenüberliegenden
freien Ende des Gelenkzapfens 26 genau in der gleichen Art und Weise montiert wie es oben im Zusammenhang
mit der Kettenanordnung 10 nach Fig. 1 bis 3, 5 und 6 erläutert worden ist. Während einer derartigen Montage werden
die seitlichen Kettenglieder und der Gelenkzapfen 26 zu dem mittleren Bereich reduzierter Breite des zusammengesetzten
mittleren Kettengliedes bewegt, der Gelenkzapfen eingesetzt und die seitlichen Kettenglieder sowie der Gelenkzapfen
zurück zum einen Ende der Öffnung 6 8 im zusammengesetzten mittleren Kettenglied geschoben. Eine derartige Bewegung
drückt die Vorsprünge 6 4 gegeneinander und drückt damit die seitlichen Kettenglieder 62 nach außen und schiebt somit
den Bund 40 und die Aussparung 48 über den Haltering 50, um letzteren in der oben beschriebenen Weise zu schützen und
in seiner Position zu halten. Die Vorsprünge 64 sorgen dann fürderhin für eine Abstandshalterung der Kettenglieder und
halten die Aussparung 4 8 während des Betriebes der Kettenanordnung über dem Haltering 50. Die abgeschrägten oder
abgerundeten unteren Flächen des Kopfes 30 und des Bundes 40 entsprechen dabei den Aussparungen 66 in den Kettengliedern
62.
Wie weiterhin den Fig. 4 und 7 zu entnehmen ist, kann auch eine etwas andere Ausführungsform einer Gelenkzapfenanordnung
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25' im Zusammenhang mit der Kettenanordnunct 60 oder
der Kettenanordnung 10 oder auch den anderen nachstehend
beschriebenen Kettenanordnungen verwendet werden. Die Gelenkzapfenanordnung 25' weist einen
Zapfenkörper 28', einen flachen, größeren Kopf 30' und einen flachen Bund oder eine Hülse 40' auf, die
teleskopartig über das dem flachen Kopf 30' gegenüberliegende
Ende 32' des Gelenkzapfens 26' gesetzt ist.
Die Hülse oder der Bund 40' unterscheidet sich vom Bund 40 nur darin, daß beide Seitenflächen 42" und 44f
im allgemeinen flach, eben und parallel zueinander angeordnet sind. Die Aussparung 48' ist in gleicher Weise
ausgebildet wie die Aussparung 48, in der Seitenfläche 42' angeordnet und arbeitet genauso wie die Aussparung
48, um den Haltering 50 zu schützen und in seiner Position auf dem Gelenkzapfen 26' zu halten. Wie sich
jedoch der Fig. 7 entnehmen lässt, stehen die flache untere Fläche des größeren Kopfes 30' sowie die Seitenfläche
44' des Bundes 40' mit entsprechenden ebenen
Flächen in Eingriff, welche das Ende der Öffnung 68 an den Außenoberflächen der Kettenglieder 62 umgeben,
welche die seitlichen Kettenglieder der Kettenanordnung 60 bilden.
In den Fig. 8 und 9 ist eine weitere Ausführungsform einer
Kettenanordnung 80 dargestellt. Die Kettenanordnung 80 verwendet ein zusammengesetztes mittleres Kettenglied,
das aus identischen Kettengliedern 62 von der Bauart gebildet wird, wie sie im Zusammenhang mit der Kettenanordnung
60 beschrieben worden sind. Die Kettenglieder 62 werden in derselben Art und Weise mit dem Rücken gegeneinander
angeordnet, um genau dasselbe zusammengesetzte mittlere Kettenglied wie bei der Kettenanordnung 60 zu bilden. Die
Kettenanordnung 80 weist jedoch seitliche Kettenglieder mit im allgemeinen flachen oder ebenen Seitenwänden auf, die
ohne VorSprünge wie die Kettenanordnung 60 ausgebildet ist.
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Die seitlichen Kettenglieder 82 sind ebenfalls mit einem Paar von länglichen Öffnungen 04 mit abgerundeten
Enden ausgestattet, wobei ihre Breite etwas größer als der Durchmesser der Gelenkzapfen 26 und 26' ist, damit
diese in den Öffnungen 84 aufnehmbar sind, um die Kettenglieder zusammenzuhalten. Die Öffnungen 84 erstrecken sich
von den abgerundeten Enden der seitlichen Kettenglieder zum Zentrum oder mittleren Bereich dieser Kettenglieder
und ermöglichen die Aufnahme eines Durchhanges in der Kettenanordnung, wenn die Kette entspannt wird. Darüber hinaus
können die Endteile der Öffnungen 84 in der Nähe der Enden der Kettenglieder mit Aussparungen 86 versehen sind (vgl.
Fig. 8), um die abgeschrägten, sich verjüngenden oder abgerundeten unteren Flächen der größeren Köpfe 30 der Gelenkzapfen
26 oder die Seitenflächen 44 der Bunde 40 aufzunehmen, wie es in Fig. 8 angedeutet ist. Die Öffnungen 84
können gewünschtenfalls kreisförmig ausgebildet sein, da die längliche Mittelöffnung in den mittleren Kettengliedern
6 2 den Zusammenbau von Kettengliedern, Gelenkzapfen, Bund und Haltering in der oben beschriebenen Weise ermöglicht.
Auch hier können wiederum die Gelenkzapfenanordnungen 25 oder 25' zusammen mit der Kettenanordnung 80 Verwendung
finden, und die Montage der seitlichen Kettenglieder 82 mit dem aus identischen Kettengliedern 62 bestehenden, zusammengesetzten
mittleren Kettenglied einschließlich der Abstandsanordnung der Vorsprünge 34 wird genau in derselben
Art und Weise vorgenommen wie bei den oben beschriebenen Kettenanordnungen 60 und 10.
Bei sämtlichen vorstehend beschriebenen Kettenanordnunqen 10, 60 und 80 wird die Länge des Gelenkzapfens 26 oder 26'
ausreichend groß gewählt, um den Bund 40 bzw. 40* und den Haltering 50 aufzunehmen und einen leichten Abstand oder
zusätzliche Länge zwischen benachbarten P" "ichen der seitlichen
und mittleren Kettenglieder zu schaffen, wenn die Öffnungen oder Enden der Öffnungen in den seitlichen Ketten-
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29H800
gliedern «ich In dar Position hoi don breitesten Tollen
des mittleren Kettengliedes, d.h. an seinen Enden, befinden. In der Tat hat sich herausgestellt, daß eine
richtige Wahl der Abmessung für die Länge des Gelenkzapfens so ist, daß nur ein Drittel der Dicke des Ilalteringes
aus der Aussparung 48 bzw. 48' vorstehen wird, wenn die Kette in Querrichtung beansprucht wird. Das
bedeutet, wenn die Kette vollständig gespannt ist, sind die Kettenglieder im allgemeinen parallel zueinander angeordnet,
der Gelenkzapfen im breitesten Teil des mittleren Kettengliedes und an den Enden der entsprechenden öffnungen
in den verschiedenen Kettengliedern aufgenommen, und die Kettenglieder und der Bund 40 bzw. 40' sind alle zusammengedrückt
und längs des Gelenkzapfens in Richtung des Kopfes 30 geschoben, wobei dann die richtige Längenkonzeption
von Kette und Gelenkzapfen dafür sorgt, daß ein ausreichender Abstand vorhanden ist, damit sich nur ein Drittel
der Dicke des Halteringes 50 aus der Aussparung 48 bzw. 48' heraus erstreckt. Wenn daher auch eine derartige
maximale seitliche Kettenquetschung im Betrieb des Förderers auftritt, so wird die Aussparung 48 bzw. 48' ihre Schutzfunktion
aufrechterhalten und eine Demontage von Gelenkzapfen- und Kettenanordnung verhindern. Normalerweise ist
jedoch der Haltering 50 vollständig innerhalb der Aussparung 4 8 bzw.48' aufgenommen, die zu diesem Zweck eine größere
Tiefe besitzt als die Dicke des Halteringes 50 ausmacht. Bei einer getesteten Ausführungsform der Kettenanordnung
10 betragen die bevorzugten Dimensionen für den Abstand
zwischen den seitlichen und mittleren Kettengliedern 2,54 . 10~2 cm bis 3,81 · 10"2 cm (0,010 bis 0,015 Inch),
die bevorzugte Dicke des Ilaltoringes 50 beträgt
0,15875 (0,0025 Inch)» die hevor/.uqLo Dicko dor Aussparung
4Ii bzw. 4H1 bo.Li.-acj L .'.,54 · 1O~2 cm bi:>
1,17'j · 10"2 cm
(0,010 bi:; 0,0125 Inch). Außerdem belr.'iqt d.i.ο Dicko dor
:;o I I I lclifii KoI.I imkj 1 I odor M vc)|--/.u<|::wo I ::o Ο,ίι'5'j cm (0,;!r>
Iiu'h), das breiteste Teil des Endes 18 des mittleren Kettengliedes
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12 liegt vorzugsweise zwischen etwa 1,8542 und 1,9177 cm
(0,730 bis 0,755 Inch), während die Länge des Gelenkzapfens 26 vorzugsweise etwa zwischen 4,0767 und 4,1148 cm
(1,605 bis 1,620 Inch) liegt.
Die Gelenkzapfenanordnungen 25 und 25' bestehen vorzugsweise
aus Standardstahl oder eisenhaltigen Metallegierungen, die zur Herstellung herkömmlicher Fördererketten verwendet
werden. Es erweist sich jedoch als vortei.lhaft, wenn die
oben beschriebenen Anordnungen aus rostfreiem Stahl oder Kunststoff hergestellt werden und für sanitäre Fördereinrichtungen
eingesetzt werden, bei denen ein häufiges Waschen und Reinigen auftritt und damit Korrosionsbeständigkeit
erforderlich ist.
Mit der oben beschriebenen Anordnung wird somit eine leicht montierbare Gelenkzapfen- und Kettenanordnunci hoher Festigkeit
geschaffen, bei der ein Auseinanderfallen der verschiedenen
Teile verhindert wird und die Befestigungsteile der Gelenkzapfenanordnung gegenüber Beschädigungen und Abnutzung
im Betrieb geschützt sind. Während die oben angegebenen Gelenkzapfenanordnungen mit einem integralen Kopf an einem
Ende des Gelenkzapfens beschrieben worden sind, ist es auch möglich, an beiden Enden eines geradlinigen Gelenkzapfens
einen Bund 40 bzw. 40" sowie einen Haltering 50 zu verwenden, um die Kettenglieder zusammenzuhalten. Eine Demontage der
Kettenanordnung kann dann von beiden Seiten des Gelenkzapfens her erfolgen.
Obwohl bei den oben angegebenen bevorzugten Gelenkzapfenanordnungen
zylindrische Zapfenkörper beschrieben worden sind, die eine Drehbewegung des Gelenkzapfens ermöglichen,
können auch anders geformte Zapfenkörper verwendet werden, wie Z. B. solche mit viereckigem, quadratischem, rechteckigem,
hexagonalem Querschnitt od. dgl. Die öffnungen im jeweiligen Bund werden dann normalerweise der Form des
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Ztipfenkörporn entsprochen. Kn können jedoch auch
kreisförmige öffnungen mit geringfügigem Übermaß bei
den jeweiligen Bunden verwendet werden, die in entsprechender Weise mit derartigen Zapfenkörpern zusammenwirken
werden, wenn die Aufrechterhaltung der Drehung des Bundes gewünscht ist. In gleicher Weise können die
Öffnungen durch die Seiten dar mittleren Kettenglieder
an diese anderen Formen von Zapfenkörpern angepasst werden, wenn eine Drehung des Zapfens nicht erwünscht oder erforderlich
ist. Sonst können kreisförmige oder längliche Öffnungen genauso bei den Kettengliedern verwendet werden.
In jedem Falle wird der Bund einen freien Schiebesitz über den Zapfenkörper und das Halteelement besitzen.
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Claims (1)
- 291A8004690Herne1, SOOO München 40,Schneferstraße 18 _. . . „ .. R . Elsonacher Straße 17Pontlnch 1140 LT.p5.-mtJ Π. Π. DdilT Pal.-Anw. BetelorPat.-Anw. Herrmann-Tranlepohl ΠίηΙ Dhuc ErliiarH RotTlor Fernsprecher: 089 /36 3011FornSprecher:023 23/51013 Uipi.-myj». nUUcWU ϋβΙΖΙβΓ ^301251014 Dipl.-Ing. W. Henmann-Trentepohl 3β3013Toloarnmmnnnchrlil: Toloorninmnniichrlll:nnlupalnnln Hnino PATENTANWÄLTE nnlml/pnl MlindinnTelex 08229853 Telex 5215360j ~^, Bnnkkonton:Bnyorlscho Verelnsbonk München 952 Dresdner Bnnk AG Hörne 7-520 Poatschnckkonto Dortmund 558 0Β-Ίβ7Ref.:M 06 587 Sj/agIn der Antwort bitte angebenZuschrift bitte nach:MünchenC. L. Frost & Son, Inc.Bristol Avenue, N.W., Grand Rapids, Michigan /USAGelenkzapfenanordnung und Kettenanordnung mit einer derartigen GeienkzapfenanordnungPatentansprücheίIy* Gelenkzapfenanordnung für Ketten, dadurch gekennzeichnet j, daß ein Gelenkzapfen (26) mit einem Zapfenkörper {23) vorgegebener Länge sowie erste (40 - 50) und zweite Halterungen (30) im Abstand voneinander auf dem Zapfenkörper "(28) vorgesehen sind, die zwischen einander Kettenglieder (12, 14J haltern, wenn diese auf dem Zapfenkörper (28) montiert sind,daß mindestens eine der Halterungen (40 - 50) einen Bund {40} mit einer größeren Weite als der Zapfenkörper (28) und einer hindurchgehenden Öffnung (46) aufweist, wobei das eine Ende (32) des Zapfenkörpers (28) teleskopartig durch die Öffnung (46) des Bundes (40) schiebbar ist, daß die eine Halterung (40 - 50) eine lösbare Sicherung9 0 98 43/0831ORIGINAL INSPECTED(34, 50) aufweist, die am Zapfenkörper (28) befestigt ist und sich zwischen dem Bund (40) und dem einen Ende (32) des Zapfenkörpers (28) nach außen erstreckt, daß der Bund (40) eine Aussparung (48) in seiner der lösbaren Sicherung (34, 50) benachbarten Oberfläche aufweist, die nur geringfügig größer als die Außenabmessung der Sicherung (34, 50) ist, so daß sie die Sicherung (34, 50) frei aufnimmt, jedoch eng über sie passt, um ein Lösen der Sicherung (34, 50) zu verhindern, wenn der Bund (40) gegen die Sicherung (34, 50) anliegt und die Kettenglieder (12, 14) auf dem Zapfenkörper (28) zwischen dem Bund (40) und der anderen Halterung (30) gehaltert sind, so daß der Bund (40) ein Schutzelement bildet und ein Lösen der Sicherung (34, 50) verhindert, wenn der Bund (40) nicht von der Sicherung (34, 50) weggeschoben ist und sich die Sicherung (34, 50) in der Aussparung (48) des Bundes (40) befindet.2. Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 1, dadurch g e kennzeichnet , daß der Zapfenkörper (28) zylindrisch ausgebildet ist und daß die zweite Halterung (30) einen größeren Kopf (30) aufweist, der integral mit demcfem ersten Ende (32) des Zapfenkörpers (28) gegenüberliegenden Ende des Zapfenkörpers (28) ausgebildet ist.ο Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet „ daß die lösbare Sicherung (34, 50| sine Nut (34) in eier Außenoberfläche des Zapfenkörpers (2S) in der Nähe dee einen Endes (32) und einen geschlitzten Haltering (50) aufweist, der in der Nut (34) aufgenommen ist.ο Gelenkzapfenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3# dadurch gekennzeichnet , daß die Oberfläche (44) des Bundes 140} auf der der Aussparung (48)0 9 8 4 3/0831— 3 ~des Bundes (40) gegenüberliegenden Seite konisch ausgebildet ist.5. Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Nut (34) ringförmig ausgebildet ist, daß der Haltering (50) als ringförmiger Sicherungsring ausgebildet ist und daß die Aussparung (4 8) im Bund (40) ringförmig ist und nur eine solche Abmessung aufweist, daß der geschlitzte, einschnappende Haltering (50) im Schiebesitz einsetzbar ist.6. Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Aussparung (48) des Bundes (40) eine größere Tiefe besitzt als die Dicke des geschlitzten Halteringes (50) ausmacht, so daß der Haltering (50) vollständig innerhalb der Aussparung (48) aufgenommen ist.7. Gelenkzapfenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die ringförmige Nut (34) eine größere Breite aufweist als die Dicke des geschlitzten Halteringes (50) ausmacht.8. Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Aussparung (48) des Bundes (40) eine größere Tiefe aufweist als die Dicke der lösbaren Sicherung (34, 50) ausmacht, so daß die Sicherung (34, 50) vollständig in der Aussparung (48) aufgenommen ist.9. Kettenanordnung mit einer Gelenkzapfenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest ein mittleres Kettenglied (12) mit einer hindurchgehenden Öffnung (16) zur Aufnahme eines Gelenkzapfens (26) in der Nähe des jeweiligen Endes (18) und909843/0831mindestens ein Paar von seitlichen Kettengliedern (14) vorgesehen sind, wobei die seitlichen Kettenglieder (14) am jeweiligen Ende hindurchgehende öffnungen (22) besitzen und jeweils ein seitliches Kettenglied (14) an jeder Seite des mittleren Kettengliedes (12) aufgenommen ist, wobei die entsprechenden Enden der seitlichen Kettenglieder (14) das eine Ende (18) des mittleren Kettengliedes (14) überlappen, so daß die entsprechenden Öffnungen (22, 16, 22) ausgefluchtet sind, daß ein Abstandshalter (18, 40 - 50, 64) am jeweiligen Ende des mittleren Kettengliedes (12) und der seitlichen Kettenglieder (14) vorgesehen ist, der die seitlichen Kettenglieder (14) längs des Gelenkzapfens (26) auseinanderhält,daß der Gelenkzapfen (26) sich durch die ausgefluchteten Öffnungen (22, 16, 22) erstreckt und eine Gelenkbewegung der seitlichen Kettenglieder (14) gegenüber dem mittleren Kettenglied (12) zulässt und eine größere Länge besitzt als die kombinierte Dicke von seitlichen Kettengliedern (14), mittlerem Kettenglied (12) und Abstandshalter (18, 40 - 50, 64) ausmacht,daß der Bund (40) über die Sicherung (34, 50) sie aufnehmend schiebbar ist, wenn die Kettenanordnung (10) gespannt wird und der Abstandshalter (18, 40 - 50, 64) die seitlichen Kettenglieder (14) auseinanderdrückt und der Bund (40) nach außen geschoben wird, so daß der Bund (40) gegen die Sicherung (34, 50) anliegt und die Aussparung (48) bündig über die lösbare Sicherung (34, 50) passt, so daß der Bund (40) ein Schutzelement bildet und ein Lösen der Sicherung (34, 50) und eine Demontage der Kettenanordnung (10) verhindert, während der Abstandshalter (18, 40 - 50, 64) die seitlichen Kettenglieder (14) auseinanderhält und der Bund (40) über der Sicherung (34, 50) gehalten ist, welche in der Aussparung (48) des Bundes (40) aufgenommen ist.909843/0831 - 5 -10. Kettenanordnung nach Anspruch 9, dadurch ge kenn -■ zeichnet , daß der Zapfenkörper (28) zylindrisch ausgebildet ist und daß die zweite Halterung (30) einen größeren Kopf (30) aufweist, der integral mit dem Ende des Zapfenkörpers (28) ausgebildet ist, das seinem ersten Ende (32) gegenüberliegt.11. Kettenanordnung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch g ekennzeichnet , daß die lösbare Sicherung (34, 50) eine Nut (34) in der Außenoberfläche des Zapfenkörpers (28) in der Nähe des einen Endes (32) sowie einen geschlitzten Haltering (50) aufweist, der in der Nut (34) aufgenommen ist.12. Kettenanordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß die seitlichen Kettenglieder (14) jeweils eine in ihrer Außenoberfläche ausgebildete konische Aussparung (23) um die jeweilige Öffnung (22) aufweisen, daß die Oberfläche (44) des Bundes (40) auf der der Aussparung (48) gegenüberliegenden Seite des Bundes (40) konisch ausgebildet ist, daß die Innenoberfläche (36) der größeren Köpfe (30) ebenfalls konisch ausgebildet ist und daß die konischen Oberflächen (36, 44) in den konischen Aussparungen (23) der seitlichen Kettenglieder (14) aufgenommen sind.13. Kettenanordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Aussparung (48) des Bundes (40) eine größere Tiefe aufweist als die Dicke der lösbaren Sicherung (34, 50) ausmacht, so daß die Sicherung (34, 50) vollständig innerhalb der Aussparung (48) aufgenommen ist.14. Kettenanordnung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die die Gelenkzapfen(26) aufnehmenden Öffnungen (16) am jeweiligen Ende des90984 3./0831 - β -mittleren Kettengliedes (12) miteinander in Verbindung stehen und eine kontinuierliche langgestreckte Öffnung (16) durch das mittlere Kettenglied (12) bilden, die in der Nähe des jeweiligen Endes (18) des mittleren Kettengliedes (12) endet, daß der Abstandshalter (18, 40 - 50) sich nach außen erstreckende Teile (18) am jeweiligen Ende des mittleren Kettengliedes (12) aufweist, während der Bereich des mittleren Kettengliedes (12) zwischen den nach außen verlaufenden Teilen (18) ein Mittelteil (20) reduzierter Breite bildet, so daß der Gelenkzapfen (26) und die seitlichen Kettenglieder (14) in der durchgehenden Öffnung (16) in das Mittelteil (20) reduzierter Breite bewegbar und die seitlichen Kettenglieder (14) und der Bund (40) längs des Zapfenkörpers (28) zum Mittelteil (20) des mittleren Kettengliedes (12) bewegbar sind, um ein Lösen der Sicherung (34, 50) zu ermöglichen.15. Kettenanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß das mittlere Kettenglied aus einem Paar von identischen, gegeneinander anliegenden Kettengliedern (62) besteht, die parallel zueinander angeordnet und miteinander ausgefluchtet sind, daß der Abstandshalter einen sich nach außen erstreckenden, abgerundeten Vorsprung (64) in der Nähe des jeweiligen Endes jedes Kettengliedes (62) aufweist, durch den sich zumindest ein Teil der Öffnung (68) erstreckt, daß die kombinierte Dicke der Vorsprünge (64) an den jeweiligen Enden der gegeneinander anliegenden identischen Kettenglieder (62) breite Endteile des mittleren Kettengliedes bildet, während der Bereich zwischen den Vorsprüngen (64) ein Mittelteil des mittleren Kettengliedes reduzierter Breite bildet.16. Kettenanordnung nach Anspruch 15, dadurch g e k e η η -909843/0831zeichnet , daß jedes seitliche Kettenglied (62) abgerundete, sich nach innen erstreckende Vorsprünge (64) in der Nähe des jeweiligen Endes aufweist, durch xvelche sich zumindest ein Teil der entsprechenden öffnungen (68) am jeweiligen Ende erstreckt, und daß die sich nach innen erstreckenden und die sich nach außen erstreckenden Vorsprünge (64) zwischen den seitlichen Kettengliedern (62) und den identischen mittleren Kettengliedern (62) gegeneinander anliegen und die Gelenkbewegung der Kettenanordnung (60) unterstützen.17. Ketteanorndung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet , daß die Seirenflächen der jeweiligen seitlichen Kettenglieder (82) im allgemeinen eben ausgebildet sind.18. Kettenanordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet , daß die jeweilige öffnung (84) am jeweiligen Ende der jeweiligen seitlichen Kettenglieder (82) länglich ausgebildet ist und sich zur Mitte des jeweiligen seitlichen Kettengliedes (82) erstreckt.909843/0831
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