DE2742787C2 - Rolladen für Dachfenster in Schwenkflügelbauweise - Google Patents
Rolladen für Dachfenster in SchwenkflügelbauweiseInfo
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Description
35
Die Erfindung bezieht sich auf einen Rolladen für Dachfenster in Schwenkflügelbauweise mit in einem
Rolladenkasten angeordneter und mit einer Rückholfeder gekuppelter Rolladenwelle, zwei an den Rolladenkasten
anschließenden Führungsschienen und einer Rolladenbetätigungseinrichtung, die zwei über Umlenkelemente
geführte, am unteren Ende des Rolladens befestigte Zugseile sowie eine mittels einer Handkurbel
zu betätigende, in einer die Führungsschienen verbin- *5
denden Verbindungsschiene gelagerte Wickelwelle für die Zugseile mit Sperreinrichtung gegen ungewollte
Drehbewegung aufweist.
Ein Rolladen dieser Art ist bereits bekannt, vgl. DE-OS 23 27 344. Bei dem bekannten Rolladen ist die
Wickelwelle parallel zur Schwenkachse des Schwenkflügels verlaufend angeordnet und bildet selbst den
Wickelkörper, der für das unmittelbare Aufwickeln beider Zugseile vorgesehen ist. von denen jedes je
einem Seitenrand des Rolladens zugeordnet ist. Ein Nachteil des bekannten Rolladens besteht darin, daß
besondere Maßnahmen getroffen werden müssen, um ein Verkanten und damit die Gefahr eines Verklemmens
der Rolladenstäbe in den Führungsschienen zu vermeiden. Die Gefahr des Verkantens und Verklemmens ist *°
nur dann auszusehließen, wenn beim Herabziehen des
Rolladens beide Zugseile am unteren Ende des Rolladens gleichmäßig ziehen. Bei dem beim bekannten
Rolladen vorgesehenen, unmittelbaren Aufwickeln beider Zugseile auf die Wickelwelle ist jedoch ein
geordnetes Aufspulen der Zugseile, was Grundvoraussetzung für gleichmäßigen Seilzug ist, nicht ohne
weiteres gewährleistet. Es besteht nämlich die Gefahr, und zwar insbesondere dann, wenn der Rolladen bereits
ein Stück herabgezogen worden ist und nur noch eine verhältnismäßig kurze Länge der Zugseile aufzuwickeln
ist daß das Aufspulen in ungeordneter Weise erfolgt, wobei unter Umständen beim einen Zugseil einzelne
Windungen übereinander gewickelt werden, während beim anderen Zugseil die Windungen nebeneinanderliegend
aufgespult werden, so daß durch die entstehenden Durchmesserunterschiede beim Wickelvorg, -ng ein
beträchtliches Schiefziehen des Rolladens eintreten kann. Um diese Gefahr zu vermeiden, ist bei dem
bekannten Rolladen daher eine besondere Führungsvorrichtung vorgesehen, die dafür sorgen soll, daß die
Windungen beider Zugteile sich beim Aufwickelvor-
^ang auf der Wickelwelle nebeneinander anordnen.
Diese Führungsvorrichtung ist beim bekannten Rolladen konstruktiv aufwendig gestaltet Sie verteuert und
kompliziert dementsprechend den Rolladen. Zu dieser Führungsvorrichtung gehören nicht nur eine zusätzliche
Umlenkrolle für jedes Zugseil, sondern eine Verschiebeeinrichtung für eine aufgrund der Aufwickel-Drehbewegung
der Aufwickelwelle bewirkte, axiale Verschiebebewegung derselben. Diese Verschiebeeinrichtung besteht
aus einer Gewindespindel, auf der die als Hohlwelle ausgebildete Wickelwelle an zumindest einem Ende
unter Gewindeeingriff gelagert ist Bereits durch das Vorhandensein der zusätzlichen Umlenkrollen und der
Gewindespindel ergibt sich eine beträchtliche Verteuerung. Hinzu kommt ein zusätzlicher Montageaufwand
für Einbau und Justierung der Gewindespindel. Darüber hinaus muß eine beim bekannten Rolladen vorhandene
Kupplung, welche die Drehbewegung von einem selbsthemmenden Schneckengetriebe auf die Aufwikkelwelle
überträgt, so ausgebildet sein, daß das Drehmoment trotz der axialen Verschiebebewegung
der Wickelwelle störungsfrei auf diese übertragen wird. Es resultiert hieraus eine weiters Komplizierung und
Verteuerung der Konstruktion.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rolladen der in Rede stehenden Art zu schaffen, der
demgegenüber weit einfacher und billiger herstellbar ist,
bei dem nichtsdestoweniger aber ein gleichmäßiges Aufspulen der Zugseile und damit die erforderliche
Betriebssicherheit bei der Benutzung gewährleistet ist.
Bei einem Rolladen der eingangs genannten Art ist diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Länge der Führungsschienen über den unteren Schenkel des Flügelrahmens hinaus reicht und die Wickelwelle
bei zur Rolladenebine senkrechter Achse in mittiger Lage angeordnet und mit zwei gleich ausgebildeten.
Flansche aufweisenden Spulen sowie mit der Handkurbel versehen ist, deren Griff für ein Zusammenwirken
mit der Verbindungsschiene zum Sperren verschiebbar ist. Durch die zur Rolladenebene senkrechte Anordnung
der Drehachse der Wickelwelle wird erreicht, daß Auf wickel-Führungsvorrichtungen für den geordneten
Wickelvorgang nicht mehr erforderlich sind. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung der Wickelwelle ist
nämlich bei jeder Stellung des Rolladens, also auch bei vollständig geschlossenem Rolladen, zwischen der
Wiekelwelle und dem ihr näehstgelegenen Umlenkelement jedes Zugseils immer eine freie Seillänge
vorhanden, deren Größe etwa der Hälfte der Rolladenbreite entspricht. Aufgrund dieser großen, freien
Seillänge erfolgt das Aufspulen der Zugseile, ohne daß weitere Maßnahmen getroffen werden müßten, von
selbst auf geordnete Weise, zumal für jedes Zugseil eine eigene, mit Seitenflanschen versehene Aufwickelspule
vorhanden ist. Durch den Wegfall der Verschiebeeinrichtung der Aufwickel-Führungsvorrichtung ergibt sich
bereits die erstrebte Vereinfachung in starkem Maße. Eine noch weitere Vereinfachung wird bei der
Erfindung dadurch ermöglicht, daß die Handkurbel zur Drehbetätigung der Wickelwelle unmittelbar mit dieser
verbunden und ihr verschiebbarer Griff in Zusammenwirkung mit der Verbindungsschiene als Sperrvorrichtung
vorgesehen ist. Dadurch kommen sowohl ein selbsthemmendes Getriebe, wie es zum Sperren der
Drehbewegung tier Wickelwelle beim bekannten
Rolladen erforderlich ist, als auch jedwede Kupplungseinrichtung in Wegfall. Der Einbau der Kupplung
zwischen Handkurbel und Welle macht es bei dem bekannten Rolladen erforderlich, den Flügelrahmen im
Sichtbereich zu durchbohren. Diese Lösung ist nicht nur optisch schlecht, sondern auch insofern nachteilig, als
ein wirksamer Schutz gegen Eindringen von Wasser auf Dauer dabei nicht gewährleistet ist.
In der DE-OS 25 27 383 ist bei einem andersartigen Dachflächenfenster mit einer gegen Federkraft abwikkelbaren
Abdeckung in Form einer Markise zwar eine recht einfache Lösung gezeigt, urn mitte's je eines an
jeder Seite am Markisenende befestigten Zugse^ einen
gleichmäßigen Zug zum Ausziehen der Markise auszuüben. Diese Lösung besteht darin, daß die Enden
beider Zugseile zu einer manuell greifbaren Zugseilschlaufe vereinigt sind. Aufbau und Betätigung sind
dabei zwar sehr einfach, durch das Fehlen einer sperrbaren Aufwickeleinrichtung für die Zugseile
besteht dabei jedoch keine Möglichkeit, die Markise,
wenn es gewünscht wird, nur teilweise auszuziehen. Die Markise kann entweder auf ihrer Markisenwelle voll
aufgerollt sein oder sie kann vollständig ausgezogen sein, so daß sie das Dachflächenfenster vollständig
bedeckt und mit ihrer Markisen-Endstange, an der die Zugseile seitlich angreifen, mit Abstützstangen verhakt
ist, die unterhalb des unteren Endes des Dachflächenfensters vorgesehen sind, um die Markise im Abstand von
der Fensterfläche aufgespannt zu halten. Würde bei dem bekannten Dachflächenfenster gemäß der DE-OS
25 27 383 anste.-e der Markise ein Rolladen vorgesehen,
so müßten, da untere Abstützstangen, wie sie bei Verwendung der Markise zum Abstützen und Straffl.alten
vorgesehen sind, nicht vorhanden wären, andere besondere Maßnahmen zum Festlegen des Rolladens in
der ganz herabgezogenen Stellung getroffen werden. Bei Fehlen einer sperrbaren Aufwickplwelle für die
Zugseile besteht aber ebenfalls keine Möglichkeit, den Rolladen nur teilweise herabzuziehen und sodani in
dieser Stellung für eine teilweise Bedeckung der Fensterfläche zu belassen.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhanc der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es
zeigt
F i g. 1 die Draufsicht auf das Dachfenster.
Fig. 2 eine Seitenansicht bei teilweise geöffnetem Fenster,
F i g. 3 einen vergrößerten und teilweise aufgebrochen dargestellten Teil aus Fig. 1,
F i g. 4 eine Ansicht der Abwickeleinrichtung einschließlich
der Handkurbel im entsperrten Zustand.
Fig. 5 eine Ansicht der Aufwickeleinrichtung einschließlich
der Handkurbel im gesperrten Zustand,
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der F i g. 3,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VIl-VII der Fig. 3.
Das Dachfenster 1 in Schwenkflügelbauweise ist mit einem außenliegenden Rolladen 10 versehen. Die
außenliegende Anordnung des Rolladens hat zur Folge, daß er im geschlossenen Zustand auch einen Schutz
gegen eine Beschädigung durch Hagel bietet und eine wirksame Isolierung, insbesondere gegen Wärmestrahlung
von außen her, ergibt
Der Rolladen 10 weist einen Rolladenkasten 11 auf, der, wie Fig.2 zeigt, an der nach oben weisenden
Außenseite des oberen Schenkels des feststehenden ic Fensterrahmens 12 sowie am Dach 13 anliegt Der
Rolladenkasten 11 steht über den Fensterrahmen 12 um
die Stärke von zwei Führungsschienen 14 über, die als Leichtmetallschienen ausgebildet sind und je eine
Führungsnut 15 für die Enden der Rolladenstäbe 16 bilden (vgL Fig.6). Ein erster, unmittelbar an den
Rolladenkasten 11 anschließender Abschnitt der beiden Führungsschienen 14 liegt ständig am einen bzw.
anderen Seitenschenkel des feststehenden Fensterrahmens 12 an, wobei zwischen dem Fensterrahmen und
der Führungsschiene ein Abdeckblech 17 liegt. Diese Abschnitte der Führungsschienen sind fest, beispielsweise
mit Schrauben, mit dem unter i^nen liegenden
Schenke! des Fensterrahmens 12 verbunden. Der anschließende Abschnitt der Führungsschienen 14 ist
mit diesem festgelegten Abschnitt jeweils über ein Scharnier 18 verbunden. Die miteinander fluchtenden
Schwenkachsen der beiden Scharniere 18 liegen parallel zur Schwenkachse des Flügelrahmens 4 des Fensters,
und zwar, wie F i g. 2 zeigt, oberhalb dieser Schwenkachse.
An das untere, über den unteren Rand des feststehenden Fensterrahmens 12 überstehende Ende
der Führungsschienen 14 schließt sich eine ebenfalls aus Leichtmetall bestehende Verbindungsschiene 19 an, die
parallel zum unteren Schenkel des feststehenden Fensterrahmens 12 liegt, jedoch wegen des Oberstandes
der Führungsschienen außerhalb des feststehenden Rahmens, wie die Fig. 1 zeigt. Das Maß, um das die
Verbindungsschiene 19 gegenüber dem unteren Rand des feststehenden Rahmens 12 bei geschlossenem
Fenster versetzt ist, läßt F i g. 1 ebenfalls erkennen. Die Verbindungsschiene 19 ist eine Profilschiene, die ebenso
wie <#■· Führungsschienen 14 zu den Rolladenstäben 16
hin offen ist. Im Ausführungsbeispiel greift, wie Fig. 7
zeigt, das untere Ende der Führungsschienen 14 in die von der Verbindungsschiene 19 gebildete Nut 19 ein.
Auf halber Länge, also in der Mitte zwischen bv-iden
Führungsschienen 14, ist in den beiden parallelen Schenkeln der Verbindungsschiene 19 eine Wickelwelle
20 drehbar gelagert, auf deren über den unten liegenden Schenkel der Verbindungsschiene überstehendem Endabschnitt
die Nabe einer Handkurbel 21 befestigt ist. Auf dem zwischen den beiden Schenkeln liegenden
Abschnitt der Wickelwelle 20 sitzen drehfest nebeneinander zwei Flansche aufweisende, gleich ausgebildete
Spuren 22 für zwei Zugseile 23. Die beiden als Kunststoffseile ausgebildeten Zugseile 23, deren eines
Ende fest mit der zugeordneten Spule 22 verbunden ist, sind, wie F i g. 1 zeigt, zu je einer Umlenkrolle 24
geführt, welche in den beiden durch die Nut 19' der Verbindungsschiene 19 und die Führungsnuten 15
gebildeten Eckräumen mit zur Wickelwelle 20 paralleler Drehachse angeordnet sind. Von den Umlenkrollen 24
aus sind die beiden Zugseile 23 im Inneren der Führungsnut 15 zum einen bzw. zum anderen, ebenfalls
in der Führungsnut liegenden unteren Ende des untersten RolladenstaLes geführt und dort befestigt. Da
die Zugseile zwischen den Umlenkrollen 24 und den
Aufwickelspiilen 22 in der Nut 19' verlaufen, sind in
keiner Stellung des Rolladen«; die Zugseile 23 sichtbar. Auch die beiden Spulen 22 liegen verdeckt, da. wie
beispielsweise die Fig. 3 zeigt, die Breite der Verbindungsschiene
19 größer gewählt ist als der Flanschdurchmesser der Spulen 22.
Da die Verbindungsschiene 19 bei geschlossenem Fenster gegenüber dem unteren Rand des feststehenden
Fensterrahmens 12 nach unten versetzt ist und wegen der Auflage der Führungsschienen 14 auf dem
flügelrahmen 4 im Abstand vom Dach 13, ist für die Unterbringung einer Handkurbel ausreichender Größe
genügend Raum vorhanden. Die Versetzung der Verbindungsschiene 19 nach unten über den unteren
Rand des Fensterrahmens 12 hinaus ist auch insofern von Vorteil, als dann schon ein relativ geringer
Öffnungswinkel des Schwenkflügels genügt, um einen bequemen Zugang zur Handkurbel 21 zu haben.
Wird die Handkurbel im Aufwickelsinn gedreht, dann werden die beiden Zugseile 23 gleichmäßig auf die
Spulen 22 aufgewickelt, und dabei ziehen die beiden Zugseile 23 die Rolladenstäbe in gleichem Maße gegen
die Verbindungsschiene 19 hin. Ein Verkanten der Rolladenstäbe in den Führungsschienen 14 ist damit
ausgeschlossen, so daß ein leichter Lauf gewährleistet ist. Eine nicht dargestellte Rückholfeder, welche mit der
im Rolladenkasten 11 liegenden Rolladenwelle gekuppelt
ist, wird zunehmend gespannt, während der Rolladen mit Hilfe der Aufwickeleinrichtung mehr und
mehr geschlossen wird. Zum öffnen des Rolladens braucht daher nur die Abwickeleinrichtung freigegeben
zu werden.
Um trotz der ständig wirksamen Rückholfeder den Rolladen in jeder beliebigen Stellung feststellen zu
können, ist die Handkurbel 21 ais Sperrvorrichtung ausgebildet. Zu diesem Zwecke ist ihr Griff 25 auf dem
Kurbelzapfen 26 über den Kurbelarm 27 hinaus, also gegen die Verbindungsschiene 19 hin, verschiebbar, was,
wie die F i g. 4 und 5 zeigen, möglich ist. weil der zur Verbindungsschiene 19 weisende Endabschnitt 25' des
Griffs 25 die Form der einen Hälfte einer in Längsrichtung geteilten Hülse hat. Ferner ist die Länge
-, des Kurbelannes 27 so gewählt, daß dieser Endabschniu
25' in eine die Verbindungsschiene 19 übergreifende Lage gebracht werden kann. Wie F i g. 5 zeigt, ist in
dieser Lage des Handgriffs die Wickclwelle 20 gegen eine Drehung gesichert, da die Verbindungsschienc 19 in
ίο der Bewegungsbahn des Endabschnitls 25' liegt.
Zwei gleich ausgebildete Verbindungsvorrichtungen 28 verbinden den schwenkbaren Abschnitt jeder
Führungsschiene mit dem Flügelrahmen 4. Die Verbindungsvorrichtungen haben hierzu die Form eines
ι -, Bügels, der die Führungsschiene von außen her
übergreift, und mit dem einen seiner beiden parallelen Schenkel mit dem Schwenkflügel 4 verbunden ist. Im
Ausführungsbeispiel besteht jeder dieser Bügel aus einem Winkelstück 29 und einem von dessen einem
:o Schenkel getragenen sowie parallel zum anderen
Schenkel liegenden Stehbolzen 30. auf dem drehbar eine Kunststoffrolle gelagert ist. Diese Kunststoffrolle legt
sich an den nach außen weisenden Schenkel der Führungsschiene 14 an, und der parallel zum Stehbolzen
r> 30 liegende Schenkel des Winkelstückes 29 ist am Flügelrahmen 4 befestigt, und zwar in der unteren Ecke.
Wird der Schwenkflügel geöffnet, dann verschieben
sich die beiden Verbindungsvorrichtungen 28 auf den Führungsschienen 14 nach oben gegen die Scharniere 18
κι hin. Daher ist sowohl in der geschlossenen Lage des
Schwenkflügels als auch in jeder Schwenkstellung, einschließlich einer solchen von mehr als 90°, eine
wirksame Verbindung zwischen den Führungsschienen und dem Schwenkflügel vorhanden. Die lösbare
Befestigung der Stehbolzen 35 am Winkelstück 29 ermöglicht in einfacher Weise das Lösen und Herstellen
der Verbindung zwischen dem Flügelrahmen 4 und den Führungsschienen 14.
Claims (2)
1. Rolladen für Dachfenster in Schwenkflügelbauweise
mit in einem Rolladenkasten angeordneter und mit einer Rückholfeder gekuppelter Rolladenwelle,
zwei an den Rolladenkasten anschließenden Führungsschienen und einer Rolladenbetätigungseinrichtung,
die zwei über Umlenkelemente geführte, am unteren Ende des Rolladens befestigte
Zugseile sowie eine mittels einer Handkurbel zu betätigende, in einer die Führungsschienen verbindenden
Verbindungsschiene gelagerte Wickelwelle für die Zugseile mit Sperreinrichtung gegen
ungewollte Drehbewegung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Führungs- is
schienen (14) über den unteren Schenkel des Rügelrahmens (4) hinausreicht und die Wickelwelle
(20) bei zur Rolladenebene senkrechter Achse in mittiger Lage angeordnet und mit zwei gleich
ausgebildeten. Flansche aufweisenden Spulen (22) sowie mit dtr Handkurbel (21) versehen ist, deren
Griff (25) für ein Zusammenwirken mit der Verbindungsschiene (19) zum Sperren verschiebbar
isL
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsschiene (19) ein U-Profil aufweist, dessen als Lagerwangen für die
Wickelwelle dienenden Schenkel eine Länge haben, die größer ist als der Flanschdurchmesser der Spulen
(22), so daß die beiden Spulen (22) vollständig in der von der Verbindungsschiene (19) gebildeten Nut
(19') liegen.
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Publications (2)
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ID=6019674
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Country | Link |
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DE (1) | DE2742787C2 (de) |
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- 1977-09-23 DE DE19772742787 patent/DE2742787C2/de not_active Expired
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