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Verfahren zum Kennzeichnen von Verseileinheiten elektrischer Kabel
Elektrische Kabel, insbesondere Nachrichtenkabel, sind in der Regel aus einer Vielzahl
von miteinander verseilten Verseileinheiten aufgebaut, Wobei diese aus mehreren,
beispielsweise zwei oder vier, miteinander verseilten Adern bestehen. Zur Unterscheidung
der Adern innerhalb einer Verseileinheit werden diese unterschiedlich gekennzeichnet.
De Art der Kennzeichnung ist beispielsweise bei einem aus Sternvierern aufgebauten,
lagenverseilten Ortskabel mit Papierisolierung durch allgemein verbindliche Richtlinien
in der Weise festgelegt, daß eine Ader kein Kennzeichen erhält, daß die zweite Ader
in bestimmten Abständen mit einem Farbring gekennzeichnet ist, daß die dritte Ader
in den gleichen Abständen mit zwei neben.-einander liegenden Farbringen und die
vierte Ader in doppeltes Abstand mit zwei nebeneinander liegenden Farbringen gekennzeichnet
ist. Zur Unterscheidung der einzelnen Verseileinheiten, also der Sternvierer, innerhalb
einer Verseillage dient ein besonders gekennzeichneter sogenannter Zählvierer und
gegebenenfalls ein ebenfalls besonders gekennzeichneter sogenannter Richtungsvierer,
von denen ausgehend die Vierer einer Lage in einer bestimmten Richtung fortlaufend
gezählt werden In neuerer Zeit werden neben den lagenverseilten Nachrichtenkabeln
auch bündelverseilte Nachrichtenkabel eingesetzt, bei denen die Verseileinheiten
also nicht lagenweise, sondern bündelweise verseilt sind. Hierbei werden in der
Regel fünf Sternvierer zu einem Grundbündel uiicl zehn Grundbündel zu einem Hauptbündel
zusammengefaßt. Mehrere solcher Hauptbündel können dann die Kabelseele bilden. Zur
Unterscheidung der Sternvierer
innerhalb eines Bündels eines solchen
Nachrichtenkabels, dessen Adern bisher überwiegend eine Kunststoffisolierung, insbesondere
eine Polyäthylenisolierung, aufweisen, verwendet man als Viercrkennzeichnung unterschiedlich
gefärbte Aderisolierungen, wobei die Farbe der Aderisolierungen aller Andern innerhalb
eines Sternvierers die gleiche ist, aber von Sternvierer zu Sternvierer geändert
wird, beispielsweise in den Farben Rot, Grün, Grau, Gelb und Weiß.
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Bei der Viererkrenzeichnung papierisolierter Adern für bündelverseilte
Nachrichtenkabel könnte man an sich in der Weise vorgehen, daß die beim Zuschneiden
des Isolierpapiers vorgenommene Querstrettenbedruckung für die Ringkennzeichnung
der einzelnen Adern durch eine entsprechende farbige Bedruckung, die später zur
Viererkennzeichnung verwendet wird, ergänzt wird oder daß ii er Zellulose e eingefärbte
Papiere verwende-t werden.
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Bei der bekannten Viererkennzeichnung für Bündelkabel mit kunststoffisolierten
Adern und bei der eben erwähnten Kennzeichnung papier @@lie@@@@ Adern ist es jedoch
erforderlich, die Lagerhaltung der Papiere, der Andern und der Sternvierer nach
Farben zu trennen. Dies erschwert mitunter die Lagerhaltung.
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Die Erfindung @@@@ zur @@@@zeichnung von aus papier- oder kunststoffisolierten
Adern aufgebauten Verseileinheiten elektrischer Kabel durch Aufbringen einer Farbkennzeichnung
auf die Aderoberfläche ein anderen Weg. Gemäß der Erfindung werden die Verseileirheiten
erst nach ihrer Fertigstellung kontinuierlich durch Aufsprühen einer Farbflüssigkeit
eingefärbt.
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In Weiterbildung der Erfindung ist es besonders zweckmäßig, diese
Einfärbung erst während der Verseilung der Verseileinheiten zu einer Verseilgruppe,
beispielsweise zu einem Grundbündel oder auch einer Verseillage, vorzunehmen.
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Bei dein gemäß der Erfindung ausgebildeten Verfahren erfolgt also
die insbesondere für die Bündelverseilung von Sternvierern bei Nachrichtenkabeln
vorgesehene Viererkennzeichnung erst nach der Fertigstellung des Vierers. Dadurch
erübrigt sich eine nach Farben getrennte Lagerhaltung der Adern, aus denen die Sternvierer
aufgebaut werden. Sofern dabei die Kennzeichnung der Vierer erst während der Verseilung
zur Verseilgruppe, also beispielsweise zu einem Grundbündel, erfolgt, wird auch
die Lagerhaltung der Sternvierer vereinfacht, da hier ebenfalls keine nach Farben
getrennte I,agerhaGtung erforderlich ist.
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E;in weiterer Vorteil des neuen Verfahrens ist darin zu sehen, daß
die Viererkennzeichnung der Verseileinheiten nur an der nach außen gerichteten Oberfläche
der Adern erfolgt. Auf diese Weise kann Kennzeichnungsmaterial gespart werden. Außerdem
wird der möglicherweise nachteilige Einfluß des Kennzeichnungsmaterials auf die
elektrischen Eigenschaften der Verseileinheit, insbesondere auf die Kopplungen,
abgeschwächt.
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Im übrigen ermöglicht das neue Verfahren, bei dem die Farbkennzeichnung
auf die Oberfläche der Ader aufgesprüht wird, Pigmentfarben zu verwenden, deren
Aussehen strahlender ausfällt, als es beim Aufbringen der Farbkennzeichnung durch
Bedrucken möglich ist.
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Das neue Verfahren kann sowohl zur Kennzeichnung von aus kunststoffisolierten
als auch von aus papierisolierten Adern aufgebauten Verseileinheiten angewendet
werden. Bei der Kennzeichnung von aus kunststoffisolierten Adern aufgebauten Verseileinheiten
ist darauf zu achten daß die verwendeten Farblösungsmittel hinreichend schnell verdunsten,
um ein gegenseitiges Anfärben verschiedener Verseileinheiten bei der weiterpen Verseilung
zur Verseilgruppe zu vermeiden.
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Das neue Verfahren wird vorzugsweise bei der gleichzeitigen Verseilung
von Adern zu Sternvierern und mehrerer im gleichen
Arbeitsgang hergestellter
Sternvierer zu einem Grundbündel mit Hilfe der in neuerer Zeit bekanntgewordenen
SZ-Verseilverfahren angewendet. Hierbei erfolgt dann die Viererkemizeichnung zwischen
den Viererverseilstufen und der Grundbündelverseilstufe. is ist aber ebenso möglich,
die neue Art der Kennzeichnung bei kombinierten zweistufigen Verseilvorgängen anzuwenden,
bei denen zunächst Vierer zu einem Grundbündel und mehrere im gleichen Arbeitsgang
hergestellte Grundbündel zu einem Hauptbündel verseilt werden. Hierbei erfolgt die
Viererkennzeichnung unmittelbar hinter den Viererabläufen.
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Zur Durchführung des neuen Verfahrens werden an sich bekannte Sprühkammern
verwendet. Hierbei empfiehlt es sich, in diese Sprühkammern auch Waschdüsen einzubauen,
die von Zeit zu Zeit mit Hilfe eines Lösungsmittels angesetzte Farbreste abwaschen.
Überschüssige Farbmengen und Lösungsmittelzusätze werden zu einem Farbvorratsbehälter
zurückgeführt.
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2 Ansprüche