DE3208172C2 - - Google Patents
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Description
Verfahren zur Herstellung eines Grundelements für
Lichtwellenleiter-Kabel
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
"Lichtwellenleiter-Kabel" sollen Kabel sein, die eine
Anzahl von aus Kunststoff oder Glas bestehenden
Lichtwellenleitern - im folgenden kurz "LWL" genannt -
aufweisen. Die LWL sind in der Seele eines solchen Kabels
untergebracht, die von einem äußeren Schutzmantel umgeben
ist. In der Seele und/oder im Schutzmantel können bei
derartigen Kabeln außerdem zugfeste Elemente angebracht sein.
Der Schutzmantel kann aus einem geeigneten Kunststoff
bestehen und er kann in seinem Aufbau als Schichtenmantel
eine Metallschicht aufweisen. Es ist auch möglich, den
Schutzmantel als Metallrohr auszuführen, das vorzugsweise
quer zu seiner Längsrichtung gewellt ist.
LWL werden in der Nachrichtentechnik als Ersatz für die
bisher üblichen metallischen Leiter verwendet. Gegenüber den
metallischen Leitern haben die LWL eine Reihe von Vorteilen.
Sie sind sehr breitbandig und dämpfungsarm, so daß über einen
LWL gegenüber einem Kupferleiter mehr Kanäle bei vergrößertem
Verstärkerabstand übertragen werden können. Sie sind gut
biegbar und haben sehr kleine Durchmesser, so daß der
Kabelquerschnitt verringert werden kann. Ferner treten keine
Beeinflussungen durch äußere elektrische und magnetische
Felder auf.
Ebenso wie bei herkömmlichen Kabeln mit metallischen Leitern
werden für LWL-Kabel möglichst einfache Herstellungsverfahren
benötigt, die eine wirtschaftliche Fertigung gestatten. Eine
direkte Verwendung der bisher üblichen Vorrichtungen ist
dabei nicht möglich, da ein LWL sich mechanisch wesentlich
anders verhält als ein metallischer Leiter. So darf ein LWL
weder bei der Herstellung noch im fertigen Kabel einer großen
Zugbeanspruchung ausgesetzt werden.
Aus der DE-OS 28 51 955 ist ein LWL-Kabel bekannt, das
insbesondere als Seekabel verwendet werden soll. Die
Druckschrift befaßt sich daher im wesentlichen mit dem Aufbau
einer mechanisch stabilen Hülle, in die optische Glasfasern
(LWL) eingebettet sind. Diese Hülle soll möglichst dick sein
und einen hohen Druckwiderstand und Widerstand gegen das
Arbeiten der See haben. Über die Herstellung des Kabels sind
der Druckschrift ebenso keine Angaben zu entnehmen wie über
die Gestaltung und die Verarbeitung der Glasfasern.
In der DE-Z "EDN", 1981, Seiten 95 bis 99 sind ein LWL-Kabel
und ein Verfahren beschrieben, gemäß dem LWL in einem Kabel
angeordnet werden. Die LWL können dabei selbst mit einer
Polsterschicht versehen oder lose in einem Röhrchen
angeordnet sein. In der Zeitschrift ist auch erwähnt, daß
Kabelkonstruktionen bekannt sind, bei denen die LWL in ein
Aluminiumrohr eingebettet oder von einer Aluminiumfolie oder
einem Stahlband umgeben sind. Wie das LWL-Kabel hergestellt
wird und wie dabei die LWL behandelt werden, ist auch dieser
Zeitschrift nicht zu entnehmen.
Mit dem eingangs beschriebenen Verfahren läßt sich ein
Nachrichtenkabel herstellen, wie es in der DE-OS 23 02 662
beschrieben ist. In diesem Nachrichtenkabel ist eine Anzahl
von Lichtleitfasern (LWL) zu einem Grundbündel
zusammengefaßt, in welchem die LWL mit endlicher Schlaglänge
lose miteinander verdrallt sind. Sie sind von einer
gemeinsamen Hülle umgeben. In dieser Druckschrift ist auch
erwähnt, daß die Schutzschichten über den LWL durch eine
individuelle Farbkennzeichnung äußerlich unterscheidbar
gemacht sind. Wie diese Farbkennzeichnung aussieht und wie
sie auf die Schutzschichten der LWL aufgebracht wird ist der
Druckschrift ebenso wenig zu entnehmen wie ein Hinweis
darauf, wie das Nachrichtenkabel insgesamt hergestellt werden
soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs
geschilderte Verfahren so weiterzubilden, daß ein
Grundelement für ein LWL-Kabel in einem Arbeitsgang auf
einfache Weise hergestellt werden kann, wobei alle
Forderungen an Kabel mit mehreren LWL erfüllt und ein
einwandfreier mechanischer Schutz der LWL gewährleistet sein
sollen.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Mit einem solchen Verfahren läßt sich ein Grundelement eines
optischen Kabels auf sehr einfache Weise und in
wirtschaftlicher Fertigung herstellen, das allein oder mit
anderen Grundelementen zusammengefaßt die Seelen eines LWL-
Kabels bilden kann. Über dem einen Grundelement bzw. über
einer Einheit aus mehreren Grundelementen kann ein äußerer
Schutzmantel aufgebracht werden. Sämtliche für den Aufbau
eines Grundelements erforderlichen Fertigungsschritte können
mit diesem Verfahren in einem einzigen Arbeitsgang
durchgeführt werden, wobei die einzelnen LWL von Spulen
abgezogen und das fertige Grundelement abschließend auf eine
Spule aufgewickelt werden können. Es ist jedoch auch möglich,
das fertige Grundelement in dem gleichen Arbeitsgang einer
weiteren Bearbeitungsstation zuzuführen.
Die bisher für die Herstellung von Grundelementen für LWL-
Kabel notwendigen einzelnen Arbeitsgänge, die in getrennten
Vorrichtungen durchgeführt werden mußten, sind durch dieses
Verfahren auf vorteilhafte Weise zusammengefaßt. Trotz der
einfachen Arbeitsweise ist sichergestellt, daß die LWL in
ihrer als Schutz dienenden Hülle so angebracht sind, daß sie
vor mechanischen Beschädigungen weitgehend geschützt sind.
Durch die Erwärmung der Hülle vor dem Einbringen der LWL und
das anschließende Abkühlen der Hülle wird erreicht, daß die
LWL in der Hülle nicht geradlinig, sonder mit Überlänge, insbesondere wendelförmig
angeordnet sind. Eine Zugbeanspruchung des Grundelements
wirkt sich daher nicht direkt auf die LWL aus, da diese unter
Einwirkung einer Zugkraft zunächst nur geradlinig
ausgerichtet werden. Die Hülle selbst gibt außerdem auch
einen ausreichenden mechanischen Schutz quer zur
Längsrichtung der LWL, der noch dadurch verbessert werden
kann, daß in die Hülle Polstermaterialien mit eingebracht
werden.
Das Verfahren nach der Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels
und der Zeichnungen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens.
Fig. 2 die Position, in welcher die LWL in eine Hülle
einlaufen.
Fig. 3 eine Draufsicht auf Teile der in Fig. 1 dargestellten
Vorrichtung.
Fig. 4 ebenfalls in schematischer Darstellung eine Draufsicht
auf die LWL nach dem Anbringen der Markierungen.
In ein Grundelement eines LWL-Kabels sollen beispielsweise
zehn LWL eingebracht werden. Die LWL werden dazu einzeln von
Spulen abgezogen und Bearbeitungsstationen zugeführt. In
Fig. 1 ist eine entsprechende Vorrichtung dargestellt, wobei
aus der Darstellung nur ein LWL zu ersehen ist, während die
anderen LWL in der gleichen Zeichenebene direkt dahinter
liegen.
Von einer Spule 1 wird ein LWL 2 abgezogen und über einen
Federspeicher 3, der dazu dient, zu große mechanische
Belastungen des LWL 2 aufzufangen, einer Färbungseinrichtung
4 zugeführt, in welcher der LWL 2 kontinuierlich eingefärbt
wird. Anschließend kann der LWL einer Trockenstation 5
zugeführt werden, in welcher die Farbe getrocknet wird.
Das Einfärben geschieht für die zehn LWL 2 beispielsweise wie
folgt:
Es werden jeweils zwei LWL 2 zu einem Paar zusammengefaßt und
kontinuierlich in der gleichen Farbe eingefärbt. Als Farben
werden vorzugsweise die Farben rot, grün, gelb, blau und weiß
verwendet. Aus der Trockenstation 5 treten bei dem gewählten
Ausführungsbeispiel also fünf Paare von LWL aus, die
unterschiedlich eingefärbt sind. Mittels einer Umlenkrolle 6
wird aus jedem Paar ein LWL einem Rollenpaar 7 direkt
zugeführt, während die fünf anderen LWL durch eine weitere
Bearbeitungsstation laufen. Die direkt zum Rollenpaar 7
geführten LWL sind mit a bis e bezeichnet, während die
anderen LWL mit a′ bis e′ gekennzeichnet sind.
In der zusätzlichen Bearbeitungsstation werden die LWL a′ bis
e′ mit Markierungen versehen. Es kann dabei eine
Signiereinrichtung 8 eingesetzt werden, in welcher farbige
Markierungen, vorzugsweise ringförmige Markierungen, in
axialen Abständen auf die fünf LWL aufgespritzt werden. Die
LWL können dann eine weitere Trockenvorrichtung 9
durchlaufen. Sie werden danach über eine Umlenkrolle 10 zu
dem Rollenpaar 7 geführt, in welchem sie wieder mit den
anderen LWL a bis e, die keine zusätzlichen Markierungen
erhalten haben, vereinigt werden.
Die mit Markierungen zu versehenden LWL a′ bis e′ können
unter Auslassung der Trockenstation 5 auch direkt zur
Signiereinrichtung 8 geführt werden.
Hinter dem Rollenpaar 7 werden alle zehn LWL 2 in eine
gemeinsame Hülle 11 (Fig. 2) eingefahren. Die Hülle 11 kann
beispielsweise aus einem Band 12 geformt werden, das von
einer Spule 13 abgezogen und in einer Vorrichtung 14 erwärmt
wird. Das in dieser Ausführungsform ebene Band 12 kann aus
Kunststoff oder auch aus Metall bestehen. Hier kann auch eine
mit einem Haftvermittler beschichtete Aluminiumfolie
eingesetzt werden. Durch die Erwärmung und den gleichzeitig
vorhandenen axialen Zug wird das Band 12 geringfügig gedehnt.
Es wird anschließend über eine Umlenkrolle 15 parallel zu den
eingefärbten und markierten LWL 2 geführt, in einer nicht
genauer dargestellten Formungsvorrichtung um die LWL 2 zum
Rohr herumgeformt und anschließend in der Vorrichtung 16
mittels einer Längsnaht verschlossen. Die Längsnaht kann
sowohl stumpf als auch überlappend ausgeführt werden. Hierzu
wird das Band 12 vorzugsweise mittels einer
Schweißeinrichtung 17 verschweißt.
Nach der Erzeugung der Längsnaht und damit der rohrförmig
geschlossenen Hülle 11, wird dieselbe in einer
Kühlvorrichtung 18 gekühlt. Aus derselben tritt das fertige
Grundelement 19 eines LWL-Kabels mit zehn unterschiedlich
gekennzeichneten LWL 2 und einer dieselben umgebenden Hülle
11 aus. Das Grundelement 19 kann über weitere Umlenkrollen 20
und 21 zu einer Spule 22 geführt werden, wo es aufgewickelt
wird. Es kann aber auch einer weiteren Bearbeitungsstation
zugeführt werden, in welcher es als einziges Element eines
LWL-Kabels mit einem Schutzmantel versehen werden kann. Es
ist auch möglich, mehrere Grundelemente 19 zusammenzufassen,
vorzugsweise miteinander zu verseilen, und mit einem
gemeinsamen Schutzmantel zu versehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform können die zehn
gekennzeichneten LWL 2 in einen Kunststoffschlauch
eingefahren werden, so wie es in der DE-AS 26 51 725
beschrieben ist. Ein solcher Kunststoffschlauch könnte von
der Spule 13 abgezogen werden und die schon beschriebenen
Vorrichtungen durchlaufen. Er wird nach dem Erwärmen in einer
Vorrichtung 23 aufgeschlitzt, in aufgeschlitztem Zustand über
die Umlenkrolle 15 geführt und danach mit den LWL 2
beschickt. Der Schlitz wird danach in der Vorrichtung 16
verschweißt. Aus der Kühlvorrichtung 18 tritt dann ebenfalls
ein fertiges Grundelement 19 aus.
In der Kühlvorrichtung 18 wird die Hülle 11 wieder abgekühlt,
so daß sie auf ihre ursprüngliche Länge zurückgeht. Sie wird
dadurch axial kürzer, während die LWL 2 ihre axiale Länge
beibehalten. Hierdurch wird erreicht, daß die LWL 2 in der
Hülle 11 nicht mehr geradlinig, sondern mit Überlänge, insbesondere
wendelförmig eingebettet sind. Zugbelastungen wirken sich
daher auf die LWL 2 nicht aus.
Das Grundelement 19 kann während der Fertigung im gleichen
Arbeitsgang auch längswasserdicht gemacht werden. Hierzu ist
es möglich, aus einer Vorrichtung 24 kontinuierlich oder
diskontinuierlich ein Füllmaterial zusammen mit den LWL 2 in
die Hülle 11 einzubringen, durch welches die verbleibenden
Hohlräume innerhalb der Hülle 11 zumindest abschnittsweise
ausgefüllt werden. Wenn das Füllmaterial nur
diskontinuierlich eingebracht werden soll, dann kann seine
Zufuhr mittels eines Ventils 25 unterbrochen werden.
Zusammen mit den LWL 2 kann außerdem mindestens ein zugfestes
Element in die Hülle 11 eingefahren werden. Hierzu wird
vorzugsweise ein Kevlar-Faden verwendet. Außerdem ist es
möglich, für die Hülle 11 ein Band 12 zu verwenden, das in
seiner Wandung zugfeste Elemente aufweist. Zusätzlich könnte
auch über die Hülle 11 mindestens ein zugfestes Element
angebracht werden.
Zur Fertigstellung eines LWL-Kabels wird das Grundelement 19
allein oder zusammen mit anderen Grundelementen in einen
Schutzmantel eingebracht. Auch bei diesem Arbeitsgang können
zusätzlich zugfeste Elemente mit angebracht werden. Der
Schutzmantel selber kann lediglich aus Kunststoff, wie
beispielsweise Polyäthylen oder Polyvinylchlorid, bestehen.
Es ist jedoch auch möglich, über dem Grundelement 19 bzw.
einem Verbund von Grundelementen 19 einen Metallmantel
anzubringen, der auch quer zu seiner Längsrichtung gewellt
sein kann. Über einem solchen Metallmantel kann dann ein
zusätzlicher Kunststoffmantel angebracht werden.
In Fig. 4 ist eine Ansicht der LWL 2 vor ihrem Einbringen in
die Hülle 11 gezeigt. Es ist daraus zu ersehen, daß jeweils
zwei LWL 2 kontinuierlich in gleicher Farbe eingefärbt sind,
wozu beispielsweise die Farben rot, grün, gelb, blau und weiß
verwendet sind. Jeweils einer der LWL ist zusätzlich mit
Markierungen 26 versehen, die in Fig. 4 übertrieben stark
eingezeichnet sind. Die Markierungen 26 können beispielsweise
als Farbringe in schwarzer Farbe auf die entsprechenden LWL 2
aufgespritzt werden. Sie sind jeweils in axialem Abstand
zueinander angebracht. Die Ausführung der Markierungen 26 ist
selbstverständlich beliebig.
Im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel sind
zehn LWL 2 für ein Grundelement 19 verwendet.
Selbstverständlich ist die Anzahl der LWL 2 eines
Grundelements beliebig. Es können also auch weniger oder mehr
als zehn LWL 2 in die Hülle 11 eingebracht werden.
In der Vorrichtung 14 können das Band 12 oder der
Kunststoffschlauch beispielsweise mittels Heißluft oder
Mikrowellen erwärmt werden. Es kann aber prinzipiell auch
jede andere geeignete Wärmequelle eingesetzt werden. Das Band
12 oder der Kunststoffschlauch werden beispielsweise auf eine
Temperatur von 60 bis 70°C erwärmt.
Claims (3)
1. Verfahren zur Herstellung eines Grundelements für
Lichtwellenleiter-Kabel, welches aus mehreren, farblich
unterschiedlich gekennzeichneten und in einer
gemeinsamen, rohrförmig geschlossenen Hülle
untergebrachten Lichtwellenleitern besteht,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- die Lichtwellenleiter (2) werden zunächst von Spulen (1) abgezogen und danach kontinuierlich mit unterschiedlichen Farben eingefärbt,
- nur ein Teil der Lichtwellenleiter (2) wird anschließend zusätzlich mit im axialen Abstand zueinander angeordneten Markierungen (26) versehen,
- darauf werden alle Lichtwellenleiter (2) in die in axialer Richtung offene, erwärmte und geringfügig gedehnte Hülle (1) eingebracht,
- danach wird die Hülle (11) mittels einer in axialer Richtung verlaufenden Längsnaht fest verschlossen und
- die Hülle (11) wird abschließend abgekühlt.
- die Lichtwellenleiter (2) werden zunächst von Spulen (1) abgezogen und danach kontinuierlich mit unterschiedlichen Farben eingefärbt,
- nur ein Teil der Lichtwellenleiter (2) wird anschließend zusätzlich mit im axialen Abstand zueinander angeordneten Markierungen (26) versehen,
- darauf werden alle Lichtwellenleiter (2) in die in axialer Richtung offene, erwärmte und geringfügig gedehnte Hülle (1) eingebracht,
- danach wird die Hülle (11) mittels einer in axialer Richtung verlaufenden Längsnaht fest verschlossen und
- die Hülle (11) wird abschließend abgekühlt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lichtwellenleiter (2) paarweise mit der gleichen
Farbe eingefärbt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Hülle (11) zusätzlich
mindestens ein zugfestes Element eingebracht wird.
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