DE19940161A1 - Vorrichtung zum Abgleich eines Fadenzugkraftsensors - Google Patents
Vorrichtung zum Abgleich eines FadenzugkraftsensorsInfo
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Abstract
Ein Fadenzugkraftsensor (7) weist ein Meßglied (17) auf, mit dem die Zugkraft eines durchlaufenden Fadens (1) beim Aufwickeln auf eine Kreuzspule (2) an der Arbeitsstelle einer Vielstellen-Textilmaschine detektiert wird. Der laufende Faden (1) ist während des Detektionsvorgangs so in einer Meßposition angeordnet, daß er auf das Meßglied (17) einen meßbaren Druck ausübt. DOLLAR A Eine Steuervorrichtung (11) steuert zu vorgebbaren Zeitpunkten Mittel an, die den Kontakt zwischen laufendem Faden (1) und Meßglied (17) unterbrechen, und löst am entlasteten Meßglied (17) die Durchführung eines Nullabgleichs aus. Auf diese Weise kann beim Abzug des Fadens (1) von einer Kreuzspule an einer Spulmaschine oder an einer Kreuzspule herstellenden Spinn-Spul-Maschine erreicht werden, daß äußere Einflüsse auf das Meßergebnis ausreichend durch Nullabgleich kompensiert werden, auch wenn die zeitliche Aufeinanderfolge von Spulenwechseln, von Fadenbrüchen oder von durch Garnfehler ausgelösten Reinigerschnitten nicht ausreichende Gelegenheit für die Durchführung von erforderlichen Nullausgleichen bietet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abgleich eines
Fadenzugkraftsensors nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Beim Herstellen einer Kreuzspule, zum Beispiel auf Offen-End-
Spinn-Spul-Automaten, ist die dort vorhandene
Fadenzuführeinrichtung üblicherweise auf gleichbleibende
Fadenzufuhr eingestellt. Daher könnte die Kreuzspule
theoretisch mit gleichbleibender Umfangsgeschwindigkeit laufen.
In der Praxis treten jedoch Schwankungen der Fadenspannung auf.
Diese Schwankungen ergeben sich beispielsweise aus dem
Schrägzug des Fadens im Verlauf der Fadenchangierung, aus
Anspinnvorgängen und Wiederanfahrvorgängen nach Fadenbruch.
Durch das Steuern der Kreuzspulenantriebseinrichtung in
Abhängigkeit von der Fadenspannung lassen sich mögliche
Störeinflüsse kompensieren.
Die Fadenspannung ist daher für die Qualität der Kreuzspule von
wesentlicher Bedeutung. Häufig wird die Wickelspannung durch
Einstellen der Drehzahl der Kreuzspule in der Wickeleinrichtung
in Abhängigkeit zur durch eine Fadenzufuhreinrichtung
bestimmten Fadenzufuhrgeschwindigkeit geregelt. Soll auf diese
Weise die Einhaltung der Wickelspannung unter Verwendung
mathematischer Funktionen sichergestellt werden, müssen
garnspezifische Faktoren, wie Material, Garnnummer, Garndrehung
oder Garndehnung, berücksichtigt werden, die das Ergebnis stark
beeinflussen können. Das kann dazu führen, daß die Spannung nur
empirisch ermittelt werden kann und das Ergebnis nicht immer
ausreichend genau ist. Demgegenüber stehen beim Detektieren der
Fadenspannung mittels Zugkraftsensor exakte Meßergebnisse ohne
Zeitverlust zur Verfügung.
Fadenzugkraftsensoren sind an Textilmaschinen seit langem
bekannt und dienen neben der Messung der Fadenspannung auch der
Feststellung von Fadenbrüchen oder unmittelbar der Steuerung
der Fadenzugkraft mittels eines Fadenspanners. Derartige
Fadenzugkraftsensoren sind beispielsweise aus der
DE 41 29 803 A1 oder aus der DE 195 44 202 A1 bekannt. Die
DE 195 44 202 A1 zeigt eine Spulstelle eines Spul-Automaten mit
einer Fadenzugkraftregeleinrichtung, mit der die Fadenspannung
auf einen Sollwert eingeregelt werden kann. Ein Rechenspanner
übt die Funktion eines Fadenspanners und die Funktion eines
Fadenzugkraftsensors aus. Die DE 41 29 803 A1 beschreibt einen
Fadenzugkraftsensor für eine Textilmaschine, der für die
Fadenzugkraftmessung an schnellaufenden Fäden geeignet ist und
mit dem auch hochfrequente Fadenzugkraftschwankungen
ermittelbar sind.
Um Qualitätseinbußen der Kreuzspule zu vermeiden, muß die
Einhaltung der jeweils erforderlichen Wickelspannung
gewährleistet sein. Dafür ist eine einwandfreie Funktion des
Fadenzugkraftsensors und ein zuverlässiges Meßergebnis
sicherzustellen. Eine der Voraussetzungen, um ein zuverlässiges
Meßergebnis zu erhalten, ist das Eliminieren äußerer Einflüsse
auf das Meßsystem. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel
thermische Veränderungen, führen zu Fehlern im Meßsignal.
Kompensationsvorrichtungen beziehungsweise
Kompensationsverfahren, die eine Stabilität der Meßergebnisse
über mehrere Stunden garantieren, findet man lediglich in
kostspieligen Labor-Meßsystemen. In Serienmaschinen,
insbesondere an den Arbeitsstellen einer Vielstellen-
Textilmaschine, wird auf einen Einsatz wegen der hohen Kosten
derartiger Kompensationsvorrichtungen aus wirtschaftlichen
Erwägungen verzichtet. Die äußeren Einflüsse lassen sich jedoch
auf eine weniger aufwendige Weise durch einen Nullabgleich
eliminieren.
Bei einem Fadenbruch oder einem Kopswechsel an einer
Spulmaschine liegt kein Faden am Meßglied des Zugkraftsensors
an beziehungsweise ist das Meßglied entlastet. Diese Phase
eignet sich damit für die Durchführung eines Nullabgleichs.
Wird bei jedem Fadenbruch oder bei jedem Kopswechsel ein
Nullabgleich durchgeführt, kann selbst bei langen
Kopslaufzeiten mit maximal etwa zehn Minuten bis zum nächsten
Nullabgleich gerechnet werden. Dies ist für viele Ausführungen
von Zugkraftsensoren ausreichend und führt zu brauchbaren
Ergebnissen.
Bei Spinn-Spul-Automaten, die Kreuzspulen erzeugen, oder beim
Fadenabzug von einer Kreuzspule an einer Spulmaschine kann es
zu wesentlich längeren Laufzeiten ohne Fadenbruch oder
Kops- beziehungsweise Spulenwechsel kommen. Die Phasen, in denen kein
Faden am Meßglied des Zugkraftsensors anliegt, sind dadurch
seltener, und es kommt somit zu erheblich längeren Abständen
zwischen aufeinanderfolgenden Nullabgleichsvorgängen. Dies
führt zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit der Ergebnisse
bei der Bestimmung der Fadenzugkraft und kann unerwünschte
Qualitätsmängel an der Kreuzspule nach sich ziehen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die erwähnten Nachteile zu
vermindern oder zu vermeiden und die Sicherheit der Ergebnisse
bei der Bestimmung der Fadenzugkraft zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Mit einer Steuereinrichtung, die zu vorgebbaren Zeitpunkten
Mittel ansteuert, die den Kontakt des laufenden Fadens und des
Meßgliedes unterbrechen und am entlasteten Meßglied die
Durchführung eines Nullabgleichs auslöst, läßt sich der
Nullabgleich automatisch auslösen, ohne durch eine
Fadenunterbrechung initiiert sein zu müssen. Ein Nullabgleich
ist nicht mehr daran gebunden, daß ein Spulen- oder
Kopswechsel, ein Fadenbruch oder ein durch einen
Qualitätsmangel ausgelöster Reinigerschnitt den Fadenlauf
unterbricht. Die Zeitabstände zwischen aufeinanderfolgenden
Nullabgleichen lassen sich auf einen Wert begrenzen, der äußere
Einflüsse auf ein tolerierbares Maß einschränkt beziehungsweise
ganz kompensiert. Auf diese Weise kann eine Beeinträchtigung
der Sicherheit der Ergebnisse bei der Bestimmung der
Fadenzugkraft vermieden oder die Sicherheit der Ergebnisse
verbessert werden.
In einer bevorzugten Ausbildung des Fadenzugkraftsensors wird
der Fadenlauf zur Durchführung des Nullabgleichs nicht
unterbrochen. Dadurch kann eine Beeinträchtigung der
Garngleichmäßigkeit durch eine Garnunterbrechung, zum Beispiel
mit anschließendem Anspinner, vermieden werden. Die erheblich
geringere Zahl von Unterbrechungen des Fadenlaufes wirkt sich
positiv auf die Produktivität der Arbeitsstelle aus. Dazu sind
die Mittel vorteilhaft so ausgebildet, daß der Faden zum
Nullabgleich in einer von der Meßposition abweichenden
Abgleichposition angeordnet und nach dem Nullabgleich in die
Meßposition rückführbar ist.
Eine besonders einfache und kostengünstige Ausführung eines
erfindungsgemäßen Fadenzugkraftsensors besteht darin, daß ein
Hebel als Mittel zur Unterbrechung des Kontaktes vorhanden ist.
Der Hebel ist schwenkbar und erfaßt den Faden während seiner
Schwenkbewegung. Es genügt bereits eine geringe
Schwenkbewegung, um den Fadenkontakt mit dem Meßglied
aufzuheben. Da die zu bewegende Masse des Hebels und der
Schwenkweg klein sind, wird für die Bewegung nur eine sehr
kurze Zeitspanne benötigt. Alternativ kann das Meßglied zum
Nullabgleich in einer von der Meßposition abweichenden
Abgleichposition angeordnet und nach dem Nullabgleich in die
Meßposition rückführbar sein. Auf diese Weise kann die
Auslenkung des Fadens in eine Abgleichposition außerordentlich
klein sein oder ganz unterbleiben. Der Zeitraum, in der der
Faden oder das Meßglied in der Abgleichposition angeordnet ist
und in der wegen des Nullabgleichvorgangs keine Fadenspannung
gemessen wird, ist vorteilhaft auf die lediglich für den
Nullabgleich erforderliche geringe Dauer von nicht mehr als
einer Sekunde beschränkt. Eine Beeinträchtigung der Qualität
der Kreuzspule kann auf diese Weise ausgeschlossen werden.
Vorteilhaft löst die Steuervorrichtung die Durchführung eines
Nullabgleichs nach Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne seit
Beendigung des letzten Nullabgleichs aus. Auf diese Weise
können die nicht vermeidbaren Unterbrechungen, die durch
Spulen- beziehungsweise Kopswechsel, Fadenbrüche oder von
Qualitätsmängeln ausgelösten Reinigerschnitten verursacht
werden, zu einem Nullabgleich genutzt werden und der nächste
vorgeplante Nullabgleich später erfolgen.
Der Wechsel von der Meßposition in die Abgleichposition läßt
sich besonders einfach und schnell mit Mitteln durchführen, die
einen elektromagnetischen oder einen pneumatischen Antrieb
aufweisen. Dazu benötigter Strom oder Druckluft sind an jeder
Arbeitsstelle der Textilmaschine verfügbar. Alternativ kann der
Antrieb auch elektromotorisch erfolgen.
In einer weiteren alternativen Ausbildung der Erfindung wird
der Kontakt zwischen dem laufenden Faden und dem Meßglied
dadurch aufgehoben, daß eine Unterbrechung des Fadens von der
Steuereinrichtung zu vorgebbaren Zeitpunkten initiiert wird.
Insbesondere wird ein an der Arbeitsstelle ohnehin vorhandener
Reiniger von der Steuervorrichtung angesteuert und so ein
Reinigerschnitt ausgelöst. Durch den Reinigerschnitt liegt kein
Faden am Meßglied des Zugkraftsensors an beziehungsweise ist
das Meßglied entlastet. Dabei können vorhandene Bauelemente
benutzt werden.
Mit der erfindungsgemäßen Ausführung einer Vorrichtung zum
Abgleich eines Fadenzugkraftsensors kann auch bei Abzug des
Fadens von einer Kreuzspule an einer Spulmaschine oder bei
Spinn-Spul-Automaten, die Kreuzspulen erzeugen, vermieden
werden, daß die Sicherheit der Meßergebnisse des
Fadenzugkraftsensors beeinträchtigt wird. Die Produktivität der
Textilmaschine kann aufrechterhalten werden. Der dafür
erforderliche Bauaufwand und der zusätzliche Raumbedarf an der
Arbeitsstelle der Textilmaschine ist gering.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den Darstellungen der
Figuren entnehmbar.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Spulstelle mit
einem Fadenzugkraftsensor,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen feststehenden
Fadenzugkraftsensor in schematischer Darstellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines bewegbaren
Fadenzugkraftsensors in schematischer Darstellung.
In der in Fig. 1 dargestellten Arbeitsstelle einer
Textilmaschine wird der von einer aus Vereinfachungsgründen
nicht gezeigten Kreuzspule abgezogene Faden 1 auf eine
Kreuzspule 2 aufgewickelt. Die von einem Motor 3 angetriebene
Antriebstrommel 4 erteilt dabei über Friktionskontakt der
Kreuzspule 2 eine gesteuerte Drehbewegung. Der von der nicht
gezeigten Kreuzspule abgezogene Faden 1 durchläuft zwei
Fadenführer 5, 6, zwischen denen ein Fadenzugkraftsensor 7
angeordnet ist, bevor er eine Schneideinrichtung 8, eine
Spleißeinrichtung 9 und einen Reiniger 10 sowie einen
Fadenführer 32 passiert. Anschließend wird der Faden 1 mittels
einer Fadenchangiereinrichtung 21 einer Changierbewegung
unterworfen und auf die Kreuzspule 2 aufgewickelt.
Die Steuervorrichtung 11 ist über die Leitung 12 mit dem
Motor 3, über die Leitung 13 mit dem Reiniger 10, über die
Leitung 14 mit der Schneideinrichtung 8, über die Leitung 15
mit der Spleißeinrichtung 9, über die Leitung 16 mit dem
Meßglied 17 des Fadenzugkraftsensors 7 und über die Leitung 18
mit einer Fadenpositioniereinrichtung 19 verbunden. Die
Leitung 20 dient dem Datentransfer mit weiteren Einrichtungen
zur Steuerung, Datenspeicherung oder Auswertung und der
Ansteuerung von weiteren Elementen der Spulstelle
beziehungsweise der Textilmaschine.
Weitere Einzelheiten einer Spulmaschine, die aus
Vereinfachungsgründen und der besseren Übersichtlichkeit wegen
nicht dargestellt sind, gehen zum Beispiel aus dem in der
DE 196 50 879 A1 offenbarten Stand der Technik hervor.
Für den Aufwickelvorgang des Fadens 1 auf die Kreuzspule 2 wird
die Drehzahl des Motors 3 in Abhängigkeit von der gemessenen
Fadenspannung, und die Drehzahl einer Antriebsvorrichtung der
Fadenchangiereinrichtung 21 in Abhängigkeit von der
Umfangsgeschwindigkeit der Kreuzspule 2 beziehungsweise der
Winkelgeschwindigkeit der mit der Kreuzspule 2 in
Friktionskontakt stehenden Antriebstrommel 4 gesteuert.
Zur Kompensation der Einwirkung sich ändernder Einflüsse auf
das Meßergebnis, wie zum Beispiel der Temperatureinfluß, die
das Meßergebnis unzulässig verändern können, werden am
Meßglied 17 des Fadenzugkraftsensors 7 intermittierend
Nullabgleiche durchgeführt. Die Steuervorrichtung 11 steuert zu
vorgegebenen Zeitpunkten, zum Beispiel zehn Minuten nach
Beendigung des letzten Nullabgleichs, die
Fadenpositioniereinrichtung 19 an. Die Zeitspanne zwischen
Beendigung des letzten Nullabgleichs und dem Ansteuern der
Fadenpositioniereinrichtung 19 wird mit t1 bezeichnet.
Der Faden 1 übt auf das Meßglied 17 des Fadenzugkraftsensors 7
einen meßbaren Druck aus, dessen Stärke als Maß für die im
Faden 1 herrschende Zugkraft detektiert wird. Diese in der
Fig. 2 gezeigte Lage von Faden 1 und Meßglied 17 wird als
Meßposition bezeichnet. Durch das Ansteuern des
Betätigungselementes 22 wird die Bestromung einer im
Betätigungselement 22 angeordneten Spule ausgelöst und der
Hebel 23 mit einer Magnetkraft beaufschlagt. Die Magnetkraft
bewegt den Hebel 23 aus einer ersten Position, in der er durch
eine Zugfeder 24 gehalten wird, während der Faden 1 und das
Meßglied 17 in Meßposition sind, in die durch die gestrichelte
Darstellung angedeutete zweite Position, in der der Hebel 23 an
dem Betätigungselement 22 anliegt.
Auf dem Weg in die zweite Position erfaßt der Hebel 23 den
Faden 1 und nimmt ihn mit. Der laufende Faden ist in der
zweiten Position mit dem Bezugszeichen 1' bezeichnet. Die
gestrichelt dargestellte Position kennzeichnet die
Abgleichposition von Faden 1' und Hebel 23 während des
Nullabgleichs.
Das Meßglied 17 ist in der Abgleichposition entlastet, da der
Kontakt mit dem Faden 1 aufgehoben ist. Nach Ablauf einer
Zeitspanne t2 seit dem Ansteuern des Betätigungselementes 22
löst die Steuervorrichtung 11 nun am entlasteten Meßglied 17
die Durchführung eines Nullabgleichs aus. Durch den
Nullabgleich werden auf das Meßergebnis einwirkende äußere
Einflüsse kompensiert. Die Zeitspanne t2 ist so gewählt, daß
die Abgleichposition mit Sicherheit erreicht ist.
Alternativ kann das Erreichen der Abgleichposition auch durch
einen Sensor detektiert werden, der bei Vorliegen der
Abgleichposition ein Signal erzeugt, das die Durchführung des
Nullabgleichs auslöst.
Nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne t3, die unmittelbar an
die Zeitspanne t2 anschließt und beim Ausführungsbeispiel eine
Sekunde beträgt und damit ausreichend bemessen ist, um den
Nullabgleich während dieser Zeitspanne vollführen zu können,
wird die Fadenpositioniereinrichtung 19 erneut angesteuert und
die Bestromung der Spule beendet. Der Hebel 23 ist damit nicht
mehr der Magnetwirkung ausgesetzt und wird durch die Kraft der
auf ihn einwirkenden Zugfeder 24 wieder in die Meßposition
zurückgezogen. Da der Fadenlauf während des Nullabgleichs nicht
unterbrochen ist, wird der Faden 1 fortlaufend mit einer
Zugkraft in Fadenlängsrichtung beaufschlagt. Diese
Fadenzugkraft bewirkt, daß der Faden 1 beim Zurückziehen des
Hebels 23 in Kontakt mit dem Hebel 23 bleibt, bis er das
Meßglied 17 berührt und die Meßposition wieder einnimmt. Bei
Ablauf der Zeitspanne t3 beginnt die Zeitspanne t1 erneut zu
laufen. Dies ist der Beginn eines neuen Zyklus.
Wird während des Ablaufs der Zeitspanne t1 durch einen Fehler
im Garn ein Reinigerschnitt ausgelöst, veranlaßt die
Steuervorrichtung 11 während der Unterbrechung des Fadens 1
einen Nullabgleich. Der laufende Zyklus wird unterbrochen. Die
Zeitspanne t1 beginnt nach Beendigung des Nullabgleichs von
neuem, wie oben beschrieben. Somit wird der unterbrochene
Zyklus nicht fortgesetzt, sondern ein neuer Zyklus gestartet.
Auf diese Weise wird die Zahl der Nullabgleiche reduziert, ohne
eine Reduzierung der Sicherheit der Meßergebnisse in Kauf
nehmen zu müssen.
In einer alternativen, in Fig. 3 gezeigten Ausführung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung nimmt der Fadenzugkraftsensor 7
eine Meßposition ein, aus der er in eine Abgleichposition
bewegbar ist. Dazu wird die Leitung 25 über ein von der
Steuervorrichtung 11 angesteuertes Steuerventil 26 mit der
Leitung 27 verbunden und der Pneumatikzylinder 28 so mit aus
einer nicht dargestellten Druckluftquelle fließenden Druckluft
beaufschlagt, daß er den Kolben 29 in der Darstellung der
Fig. 3 nach links und den am Kolben 29 befestigten
Fadenzugkraftsensor 7 vom Faden 1 wegbewegt. Da auf den Faden 1
während des Fadenlaufs eine Zugkraft ausgeübt wird, liegt der
Faden 1 in der ersten Phase dieser Bewegung weiterhin am
Meßglied 17 an. Der Faden 1 kann dem Meßglied 17 allerdings
nicht bis in die Abgleichposition folgen, da er durch ein
Führungselement 30 in der gestrichelten und mit 1"
bezeichneten Position zurückgehalten wird. Nachdem der
Kolben 29 seine Endlage erreicht hat, befindet sich der
Fadenzugkraftsensor 7 in der gestrichelten Abgleichposition.
Auch hier ist das Meßglied 17 in der Abgleichposition
entlastet, da der Kontakt mit dem Faden 1 auf diese Weise
ebenfalls aufgehoben ist.
Nach Ablauf der Zeitspanne t2 löst die Steuervorrichtung 11 am
entlasteten Meßglied 17 die Durchführung des Nullabgleichs aus.
Nach Ablauf der Zeitspanne t3, während der der Nullabgleich
vollzogen ist, wird die Leitung 31 durch das Steuerventil 26
mit der Leitung 25 verbunden und der Kolben 29 und damit der
Fadenzugkraftsensor 7 in die Meßposition zurückbewegt. Dabei
nimmt das Meßglied 17 den Faden 1 mit und hebt ihn vom
Führungselement 30 ab. Der Meßvorgang wird jetzt fortgesetzt.
Nach Ablauf der Zeitspanne t3 beginnt die Zeitspanne t1 erneut
zu laufen. Damit beginnt ein neuer Zyklus.
In einer alternativen Ausführungsform kann der
Fadenzugkraftsensor 7 so ausgebildet sein, daß er sowohl zum
Ermitteln der Fadenspannung als auch zum Spannen des Fadens
eingesetzt werden kann.
Beim Einsatz in einer automatischen Spinn-Spul-Maschine wird
der Faden 1 statt von einer Kreuzspule fortlaufend von der
Spinnstelle abgezogen.
In einer weiteren alternativen Ausführungsform steuert nach
Ablauf der Zeitspanne t1 die Steuervorrichtung 11 die
Schneideinrichtung 8 an, die den Faden unterbricht. Während der
Unterbrechung des Fadens 1 und der damit verbundenen Entlastung
des Meßgliedes 17 wird der Nullabgleich, wie für den
Reinigerschnitt oben beschrieben, durchgeführt. Auf diese Weise
kann auf zusätzliche Bauteile zum Bewegen des Fadens oder des
Fadenzugkraftsensors von einer Meßposition in eine
Abgleichposition verzichtet werden.
Mit dem vorliegenden Erfindungsgegenstand läßt sich eine
zufriedenstellende, weitreichende Kompensation äußerer
Einflüsse auf das Meßergebnis erreichen, und somit kann eine
Beeinträchtigung der Sicherheit des Meßergebnisses vermieden
werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Abgleich eines Fadenzugkraftsensors (7),
der ein Meßglied (17) aufweist, mit dem die Zugkraft eines
durchlaufenden Fadens (1) beim Aufwickeln auf eine
Kreuzspule (2) an der Arbeitsstelle einer Vielstellen-
Textilmaschine detektiert wird und, wobei der laufende
Faden (1) während des Detektionsvorgangs in einer
Meßposition so angeordnet ist, daß er auf das Meßglied (17)
einen meßbaren Druck ausübt,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Steuervorrichtung (11) vorhanden ist, die zu
vorgebbaren Zeitpunkten Mittel ansteuert, die den Kontakt
zwischen laufendem Faden (1) und Meßglied (17)
unterbrechen, und am entlasteten Meßglied (17) die
Durchführung eines Nullabgleichs auslöst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fadenlauf zur Durchführung des Nullabgleichs nicht
unterbrochen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel so ausgebildet sind, daß sie den Faden (1)
zum Nullabgleich in eine von der Meßposition abweichende
Ausgleichsposition verlagern und nach dem Nullabgleich in
die Meßposition rückführen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
ein schwenkbarer Hebel (23) als Mittel zum Verlagern des
Fadens vorhanden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel so ausgebildet sind, daß sie das
Meßglied (17) zum Nullabgleich in eine von der Meßposition
abweichende Abgleichposition verlagern und nach dem
Nullabgleich in die Meßposition rückführen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuervorrichtung (11) so
eingerichtet ist, daß der Kontakt zwischen laufendem
Faden (1) und Meßglied (17) nicht länger als eine Sekunde
unterbrochen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterbrechung
des Kontaktes einen elektromagnetischen Antrieb aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Unterbrechung
des Kontaktes einen pneumatischen Antrieb aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel einen an der Arbeitsstelle angeordneten
Reiniger (10) umfassen und die Steuervorrichtung (11) einen
Reinigerschnitt auslöst.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuervorrichtung (11) so
eingerichtet ist, daß sie die Durchführung eines
Nullabgleichs nach Ablauf einer vorgebbaren Zeitspanne seit
Beendigung des letzten Nullabgleichs auslöst.
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Country Status (4)
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