DE19813310C1 - Rotor für Prallmühlen - Google Patents
Rotor für PrallmühlenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Rotor 1 für Prallmühlen, der aus mehreren Rotorscheiben 2 aus Stahlguß besteht, die an ihren verbreiterten, einander berührenden Naben 3 miteinander verschweißt sind und die einen verbreiterten Außenkranz 4 aufweisen, der durch Randausnehmungen 5 zur Aufnahme von Schlagleisten unterbrochen ist. Zwecks besserer Zugänglichkeit zu den die Schlagleisten mit den diese aufnehmenden Schlagleistenhalterungen in Eingriff haltenden Haltestücken 16 ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Teilstücke 7 der Außenkränze 4 in Umlaufrichtung und entgegen der Drehrichtung von ihren Seiten her sich verjüngend auszubilden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Rotor für Prallmühlen, der aus mehreren Rotorscheiben aus
Stahlguß besteht, die an ihren verbreiterten, einander berührenden Naben miteinander
verschweißt sind und die einen verbreiterten Außenkranz aufweisen, der im Vergleich zu
der Nabe beiderseits um die Hälfte dessen schmaler ist, was als Abstand zwischen
benachbarten Außenkränzen für das Hindurchführen eines Schweißgerätes zu den Naben
erforderlich ist, und die Außenkränze der Rotorscheiben Schlagleistenhalterungen
bildend durch in allen Rotorscheiben zueinander fluchtend angeordneten
Randausnehmungen unterbrochen sind.
Ein derartiger Rotor ist aus der DE 41 02 692 C2 bekannt, wobei die DE 41 27 875 C2
eine weitere Ausbildung dieses Rotors hinsichtlich des Zusammenschweißens der
Rotorscheiben an ihren Naben aufzeigt.
Wie insbesondere die erstgenannte Schrift zeigt, sind in dem Rotor Schlagleisten
eingesetzt, die durch Keile gegen Lagerkörper gedrückt sind und mittels an dem
Lagerkörper vorgesehener Rippen und entsprechenden Nuten in den Leisten gegen ein
radiales Weggeschleudertwerden durch Fliehkraft somit gesichert sind. Die Keile werden
bei diesem bekannten Rotor durch hydraulische Druckelemente betätigt und in
Klemmposition gehalten, wie das in der DE 41 03 301 C2 beschrieben ist. Der
Schlagleistenwechsel erfolgt in der Weise, daß nach dem Lösen der Keile die
Schlagleisten in Achsrichtung herausgezogen oder herausgeschoben werden oder auch
dadurch, daß nach Entfernen der Keile die Schlagleisten radial aus den Randausschnitten
entfernt werden, wozu der Rotor derart gedreht werden muß, daß die zu entfernende
Schlagleiste auf ihrem Rücken flach aufliegt. Sie muß dazu allerdings über die Rippen der
Lagerkörper, die auch als Schlagleistenhalterung bezeichnet werden, gehoben werden.
Der Einbau einer neuen Schlagleiste oder auch nur einer gedrehten erfolgt im
umgekehrten Sinne.
Ein Rotor mit hydraulischen Druckelementen ist teuer, diese sind auch störanfällig.
Außerdem sind die Schlagleisten des bekannten Rotors nicht senkrecht nach oben
ausbaubar bzw. von oben nicht einbaubar, da sich wegen des großen Gewichtes der
Leisten Probleme beim Entfernen der Keile ergeben und auch die Druckelemente und
die diese tragenden Druckleitungsschienen beschädigt werden können.
Mechanisch betätigbare Druckelemente, wie sie z. Bsp. aus DE 80 12 521 U1 und DE
85 20 900 U1 bekannt sind, sind bei Rotoren der gattungsgemäßen Art nicht
einsetzbar, da die verbreiterten Außenkränze keinen Zugang für derartige Teile lassen,
insbesondere nicht für Werkzeuge, die für das Festsetzen oder das Lösen solcher Teile
erforderlich sind. Mitunter müssen nämlich mechanische Druckelemente, deren
Schraubspindeln oder dergleichen, durch Brennschneiden entfernt werden können. Die
Unzugänglichkeit ist insbesondere bei kleinen und mittleren Rotorgrößen gegeben,
wobei gerade für diese Größen mechanische Druckelemente bzw. Halteteile aus
Kostengründen erforderlich sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem Rotor der gattungsgemäßen Art eine bessere
Zugänglichkeit des Raumes zwischen benachbarten Rotorscheiben zu gewährleisten und
damit die Anwendung mechanischer Druckelemente bzw. Halteteile für die
Schlagleisten zu ermöglichen zwecks Reduzierung der Herstellkosten sowie der Kosten
bei Wartungsarbeiten. Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die
gebildeten Teilstücke der Außenkränze in
Umfangsrichtung und entgegen der Drehrichtung des Rotors von ihren Seiten her sich
verjüngend ausgebildet sind.
Durch diese Verjüngung der Teilstücke der Außenkränze ist zwischen den benachbarten
Rotorscheiben Raum geschaffen, der groß genug ist, Halteteile von Hand einzubringen
und übliche Werkzeuge zu deren Befestigung oder Lösen zu benutzen. Dabei ist es von
Vorteil, wenn die Verjüngung erst nach einem Stück parallelem Verlauf der Seiten der
Außenkränze einsetzt und dieses Stück jeweils stark genug ausgebildet ist, den durch die
Schlagleisten auf die Außenkränze wirkenden Kräften standzuhalten, wobei die
nachfolgende Verjüngung als Stütze allmählich auf die Dicke der Rotorscheibe
auslaufend ausgebildet ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die äußere, durch die
Außenkränze gebildete Kontur der Rotorscheiben, vom maximalem Durchmesser
ausgehend, entgegen der Drehrichtung des Rotors bis zur nachfolgenden
Randausnehmung im wesentlichen einen Bogen bildend nach innen in Richtung
Rotormitte abnehmend ausgebildet ist. Dadurch wird die Zugänglichkeit der weiter innen
liegenden Halteteile oder dergleichen noch verbessert. Dieser Bogen und die Führung der
Rotorscheiben-Kontur nach innen ist entsprechend der Eindringtiefe des zu
zerkleinernden Materials in den Rotor geformt, so daß die Schlagfläche der
nachfolgenden Schlagleiste voll zum Einsatz kommt, aber auch Verschleiß entlang dieser
Kontur vermieden wird, weil die Außenseite des Rotormantels im Schatten der jeweils
vorauseilenden Schlagleiste liegt.
Zur Verbesserung der Haltbarkeit schlägt die Erfindung weiter vor, daß auf den
seitlichen Flächen der Rotorscheiben von den Teilstücken der Außenkränze ausgehend
bis zu den Naben in etwa radial verlaufende, die Rotorscheiben verstärkende stegeartige
Verdickungen vorgesehen sind, deren Höhe in Achsrichtung des Rotors den jeweiligen
Außenkranz nicht überragt.
Ein besonders einfacher Rotor wird erfindungsgemäß dadurch geschaffen, daß die
Randausnehmungen vom äußeren Umfang des Rotors ausgehend entgegen der
Drehrichtung des Rotors nach innen geneigt sind und somit von den Teilstücken der
Außenkränze ein Widerlager für die Schlagleisten bildend übergriffen sind. In
vorteilhafter Weise weisen die Randausnehmungen an ihrer in Umlaufrichtung vorderen
Seite eine weitere Ausnehmung auf, deren eine nach außen ausgerichtete Fläche parallel
zu einer senkrecht durch die Rotorachse gehenden Schnittebene und in einem Abstand in
Umlaufrichtung hinter der Schnittebene verläuft und die eine innere, in etwa rechtwinklig
mr nach außen ausgerichteten Fläche verlaufende weitere Fläche als Grundfläche
aufweist, und in diese weitere Ausnehmung ein Haltestück eingebracht ist, mit dem die
eingesetzte Schlagleiste gegen das jeweilige Widerlager gehalten ist.
Wenn es auch selbstverständlich ist, daß die Randausnehmungen der Rotorscheiben an
die darin unterzubringenden Schlagleisten angepaßt sind, ist es doch von erfinderischer
Bedeutung, daß die Randausnehmungen für die Schlagleisten eine der Hochachse einer
jeden Schlagleiste entsprechende Ausrichtung aufweisen und die Hochachse in einem
Winkel α von 8° bis 20°, vorzugsweise 13° zu der nach außen ausgerichteten Fläche der
weiteren Ausnehmungen verläuft.
Während bekannte mechanische Druckelemente unter den Keilen innerhalb der
Rotorscheiben vorgesehen sind, schlägt die Erfindung vor, daß ein unterhalb der
weiteren Ausnehmung und in etwa tangential zu einem imaginären Rotorkreis bzw.
parallel zur inneren Fläche der weiteren Ausnehmung verlaufender Steg beidseitig an die
Rotorscheiben angegossen ist und dieser Steg eine Bohrung enthält, und diese Bohrung
mit einer Bohrung des Haltestückes fluchtet und diese Bohrungen eine
Schraubverbindung enthalten zur Befestigung des Haltestückes am Rotorkörper. Da an
jeder Seite der jeweiligen Rotorscheibe ein solcher Steg und eine solche
Schraubverbindung vorgesehen ist, wird das Haltestück besonders sicher gehalten. Als
Schraubverbindungen können einfache Schrauben, z. Bsp. Innensechskantschrauben mit
Muttern, Verwendung finden, die bei Bedarf einfach durch Brennschnitte entfernbar sind.
Durch den erfindungsgemäß geschaffenen Raum zwischen den Rotorscheiben und vor
den Schlagleisten sind die Schraubverbindungen auch für motorisch angetriebene
Schrauben zugänglich. Trotzdem sind die Schraubverbindungen durch die jeweils
voraneilende Schlagleiste bzw. durch das jeweils voraneilende Teilstück der
Außenkränze vor Verschleiß geschützt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Widerlager für die Schlagleisten in Bezug
auf deren schräg nach innen und entgegen der Drehrichtung des Rotors weisenden
Hochachse und im Zusammenwirken mit den vor den Schlagleisten angeordneten
Haltestücken ergibt sich auch ohne zusätzliche Anpreßkräfte eine satte Anlage der
Schlagleisten ohne Wechselbeanspruchungen mit dem Vorderteil, daß die sich
berührenden Flächen von Haltestücken, Schlagleisten und Widerlager nicht ausschlagen
oder sonstwie verformt werden. Sollte sich ein Haltestück einmal festgesetzt haben, so
ist in erfindungsgemäßer Ausbildung der nach außen ausgerichteten Fläche der weiteren
Ausnehmung derart, daß diese Fläche in Achsrichtung des Rotors schräg verläuft und
diese Schräge und die des zugehörigen Haltestückes einen noch selbsthemmenden
Winkel von 5° zur Achsrichtung aufweist, die Möglichkeit gegeben, durch einen in
Öffnungsrichtung der Schräge auf das Haltestück wirkenden Hammerschlag, das
Haltestück leicht zu lösen.
In der Zeichnung ist die Erfindung veranschaulicht, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Rotor für eine Prallmühle gemäß der Erfindung in Stirnansicht,
Fig. 2 einen Ausschnitt des Rotors in größerem Maßstab und
Fig. 3 einen Rotor gemäß der Erfindung in Seitenansicht und Teilschnitt
entsprechend der Schnittlinie A-A in Fig. 1, halbseitig, sowie halbseitig
in Seitenansicht.
Der dargestellte Rotor 1 ist aus mehreren Rotorscheiben 2 aus Stahlguß
zusammengesetzt, die an ihren verbreiterten, aneinander berührenden Naben 3
miteinander verschweißt sind. Die Rotorscheiben 2 weisen einen verbreiterten
Außenkranz 4 auf, der im Vergleich zu der Nabe 3 beiderseits um die Hälfte dessen
schmaler ist, was als Abstand zwischen benachbarten Außenkränzen 4 für das
Hindurchführen eines Schweißgerätes zu den Naben 3 erforderlich ist. Die Außenkränze
haben also Abstand zueinander.
Sie sind durch Randausnehmungen 5, Fig. 1, unterbrochen, die in die Rotorscheiben 2
hineinreichen. Die Randausnehmungen aller Rotorscheiben fluchten zueinander und
bilden Halterungen für Schlagleisten 6, siehe Fig. 2. Durch die Randausnehmungen sind
die Außenkränze 4 in Teilstücke 7 unterteilt, die in Umfangsrichtung und entgegen der
Drehrichtung entsprechend Pfeil a von den Seiten her sich verjüngend ausgebildet sind,
Fig. 3. Pfeil b weist auf eine solche Verjüngung. Die Verjüngung setzt jedoch nicht
sofort an der jeweiligen Randausnehmung ein, sondern die Seiten 9 der Außenkränze 4
verlaufen ein Stück parallel zueinander, um in Folge dieser Ausbildung den von den
Schlagleisten 6 auf die Außenkränze 4 einwirkenden Kräften entsprechende
Standfestigkeit entgegen zu setzen, wie aus Fig. 3 ersichtlich. Die nachfolgende
Verjüngung der Teilstücke 7 der Außenkränze 4 ist als Stütze allmählich auf die Dicke
der Rotorscheibe auslaufend ausgebildet, siehe Fig. 1 und 3.
Wie Fig. 1 deutlich macht, verläuft die äußere Kontur der Rotorscheiben 2, vom
maximalen Durchmesser ausgehend, entgegen der Drehrichtung des Rotors bis zur
nachfolgenden Randausnehmung im wesentlichen einen Bogen bildend nach innen in
Richtung Rotormitte abnehmend.
Die Randausnehmungen 5 sind, wie Fig. 1 weiter zeigt, vom äußeren Umfang des Rotors
1 ausgehend entgegen der Drehrichtung Pfeil a des Rotors schräg nach innen geneigt und
sind von den Teilstücken 7 der Außenkränze 4 übergriffen, so daß diese ein Widerlager
für die Schlagleisten 6 bilden.
Wie aus Fig. 1 weiter ersichtlich, weist jede Randausnehmung 5 an ihrer in
Umlaufrichtung vorderen Seite eine weiteren Ausnehmung 11 auf, deren eine nach außen
gerichtete Fläche 12 parallel zu einer senkrecht durch die Rotorachse x gehenden
Schnittebene 13 und in einen Abstand 14 in Umlaufrichtung hinter der Schnittebene
verläuft. Zu dieser nach außen ausgerichteten Fläche 12 steht eine weitere Fläche 15
etwa rechtwinklig angeordnet und bildet eine Grundfläche. In diese so gebildete weitere
Ausnehmung 11 ist ein Haltestück 16 eingebracht, mit dem die eingesetzte Schlagleiste 6
gegen das jeweilige Widerlager gehalten ist.
Die Lage der Schlagleisten 6 in den Randausnehmungen 5 veranschaulichen die Fig.
1 und 2. Die Randausnehmungen haben in Richtung ihrer Tiefe eine Ausrichtung, die der
Ausrichtung der durch die Schlagleisten verlaufenden Hochachse 17 in etwa entspricht.
Dabei steht die Hochachse in einem spitzen Winkel von etwa 8° bis 20°, vorzugsweise
13° zu der nach außen gerichteten Fläche 12, beziehungsweise zu der parallel dazu
verlaufenden senkrechten, durch die Rotorachse gehenden Schnittebene, bei einer
Ausrichtung des Rotors entsprechend Fig. 1.
Wie diese Figur weiter zeigt, ist ein unterhalb einer jeden weiteren Ausnehmung 11 und
in etwa tangential zu einem imaginären Rotorkreis bzw. parallel zur inneren Fläche 15
der weiteren Ausnehmung 11 verlaufender Steg 18 angegossen, mit einer Bohrung 19,
wobei diese Bohrung mit einer Bohrung 20 des Haltestückes fluchtet. Durch die
Bohrungen ist eine Schraubverbindung 21 gesteckt, mittels der das Haltestück am
Rotorkörper befestigt ist. Eine solche Befestigung ist an beiden Seiten der Rotorscheiben
2 vorgesehen, siehe auch Fig. 2 und 3.
Zur Erleichterung des Ausbaues der Haltestücke 16 ist vorgesehen, die nach außen
ausgerichtete Fläche 12 der weiteren Ausnehmung 11 in Achsrichtung des Rotors 1
schräg auszubilden, wobei in Verbindung mit einer entsprechend schräg ausgebildeten
Fläche an den Haltestücken 16 eine Keilwirkung gegeben ist, die weniger der Verkeilung
der Schlagleisten dient als der Erleichterung des Ausbaus der Haltestücke, falls diese sich
mal festgesetzt haben, Fig. 2.
Wie aus der Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung hervorgeht, ist hiermit ein
Rotor geschaffen, dessen Schlagleisten sicher gehalten sind bei einfacher und leichter
Betätigung der die Schlagleisten arretierenden Mittel. Insbesondere ist eine gute
Zugangsmöglichkeit zu diesen Mitteln gegeben.
Claims (10)
1. Rotor (1) für Prallmühlen, der aus mehreren Rotorscheiben (2) aus Stahlguß
besteht, die an ihren verbreiterten, einander berührenden Naben (3) miteinander
verschweißt sind und die einen verbreiterten Außenkranz (4) aufweisen, der im
Vergleich zu der Nabe beiderseits um die Hälfte dessen schmaler ist, was als
Abstand zwischen benachbarten Außenkränzen (4) für das Hindurchführen eines
Schweißgerätes zu den Naben (3) erforderlich ist, und die Außenkränze der
Rotorscheiben (2) Schlagleistenhalterungen bildend durch in allen Rotorscheiben
zueinander fluchtend angeordneten Randausnehmungen (5) unterbrochen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die so gebildeten Teilstücke (7) der
Außenkränze (4) in Umfangsrichtung und entgegen der Drehrichtung (Pfeil a)
von ihren Seiten her sich verjüngend (Pfeil b) ausgebildet sind.
2. Rotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verjüngung (Pfeil b)
erst nach einem Stück (8) parallelem Verlauf der Seiten (9) der Außenkränze
(4) einsetzt und dieses Stück (8) jeweils stark genug ausgebildet ist, den durch
die Schlagleisten auf die Außenkränze wirkenden Kräften standzuhalten, wobei
die nachfolgende Verjüngung als Stütze allmählich auf die Dicke der
Rotorscheibe (2) auslaufend ausgebildet ist.
3. Rotor nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere, durch die
Außenkränze (4) gebildete Kontur der Rotorscheiben (2) vom maximalem
Durchmesser ausgehend entgegen der Drehrichtung des Rotors (Pfeil a) bis zur
nachfolgenden Randausnehmung (5) im wesentlichen einen Bogen bildend nach
innen in Richtung Rotormitte abnehmend ausgebildet ist.
4. Rotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf den seitlichen
Flächen der Rotorscheiben (2) von den Teilstücken (7) der Außenkränze (4)
ausgehend bis zu den Naben (3) in etwa radial verlaufende, die Rotorscheiben
(2) verstärkende stegartige Verdickungen (10) vorgesehen sind, deren Höhe in
Achsrichtung des Rotors den jeweiligen Außenkranz nicht überragt.
5. Rotor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Randausnehmungen
(5) vom äußeren Umfang des Rotors (1) ausgehend entgegen der Drehrichtung
des Rotors nach innen geneigt sind und somit von den Teilstücken (7) der
Außenkränze (4) ein Widerlager für die Schlagleisten (6) bildend übergriffen
sind.
6. Rotor nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Randausnehmungen
an ihrer in Umlaufrichtung vorderen Seite (5) eine weitere Ausnehmung (11)
aufweisen, deren eine nach außen ausgerichtete Fläche (12) parallel zu einer
senkrecht durch die Rotorachse (x) gehenden Schnittebene (13) und in einem
Abstand (14) in Umlaufrichtung hinter der Schnittebene verläuft und die eine
innere, in etwa rechtwinklig zur nach außen ausgerichteten Fläche (12)
verlaufende weitere Fläche (15) als Grundfläche aufweist, und in diese weitere
Ausnehmung (11) ein Haltestück (16) eingebracht ist, mit dem die eingesetzte
Schlagleiste gegen das jeweilige Widerlager gehalten ist.
7. Rotor nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Randausnehmungen (5)
für die Schlagleisten (6) eine der Hochachse (17) einer jeden Schlagleiste entsprechende
Ausrichtung aufweisen und die Hochachse in einem Winkel (α) von 8° bis 20° zu der nach
außen ausgerichteten Fläche (12) der weiteren Ausnehmung (11) verläuft.
8. Rotor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochachse (17) einer jeden
Schlagleiste (6) in einem Winkel (α) von 13° zu der nach außen ausgerichteten Fläche (12)
der weiteren Ausnehmung (11) verläuft.
9. Rotor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein unterhalb der
weiteren Ausnehmung (11) und in etwa tangential zu einem imaginären
Rotorkreis bzw. parallel zur inneren Fläche (15) der weiteren Ausnehmung (11)
verlaufender Steg (18) beidseitig an die Rotorscheiben (2) angegossen ist und
dieser Steg eine Bohrung (19) enthält, und diese Bohrung mit einer Bohrung (20)
des Haltestückes (16) fluchtet und diese Bohrungen (19, 20) eine
Schraubverbindung (21) enthalten zur Befestigung des Haltestückes am
Rotorkörper.
10. Rotor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die nach außen
ausgerichtete Fläche (12) der weiteren Ausnehmung (11) in Achsrichtung des
Rotors (1) schräg verläuft und diese Schräge und die des zugehörigen
Haltestückes (16) einen Winkel von 5° zur Achsrichtung aufweist.
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