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Die
Erfindung betrifft eine Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung
wenigstens einer an eine bewegte Fläche angrenzenden Überdruck- oder Unterdruckzone
in einer Papiermaschine, mit wenigstens einem der bewegten Fläche gegenüberliegenden
Dichtelement.
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Derartige
Dichtungseinrichtungen finden in der Praxis sowohl in der Formerpartie
als auch in der Pressenpartie und/oder der Trockenpartie einer jeweiligen
Papiermaschine Verwendung, wobei sie unter anderem in Saugwalzen
oder Blaswalzen eingesetzt sein können. So besitzen Saugwalzen
in der Regel feststehende innere Saugkästen, die Zonen mit wenigstens
zwei Druckniveaus bilden, wobei die Abdichtung der Druckzonen durch
Dichtleisten erfolgt, die sich in der Regel zumindest im wesentlichen über die
gesamte Walzenlänge
erstrecken.
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Zur
Erzielung der gewünschten
Dichtwirkung war es bisher allgemein üblich, die Dichtelemente oder
Dichtleisten durch Druckelemente an die betreffende bewegte Fläche wie
beispielsweise die innere Mantelfläche einer perforierten Saugwalze
anzupressen. Die hierbei auftretende Reibung zwischen dem Dichtelement
und der betreffenden bewegten Fläche führt nun
aber zu einem erheblichen Verschleiß des Dichtelements.
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Bei
einer aus der US-A-5 580 424 bekannten Dichtungseinrichtung der
eingangs genannten Art wird eine jeweilige Dichtleiste durch radial
wirkende Druckkräfte
an einen Saugwalzenmantel angepresst. Nachdem die Dichtleiste auf
diese Weise an den Saugwalzenmantel angelegt wurde, wird die sich hierbei
ergebende Leistenposition durch ein seitliches Anpressen der Dichtleiste
an einen Lagerbock fixiert, woraufhin die radiale Anpresskraft auf
Null verringert wird. Eine solche Ausführung bringt nun aber den Nachteil
mit sich, dass aufgrund der reibschlüssigen Fixierung die jeweils
gewünschte
Position der Dichtleiste nicht mit der erforderlichen Genauigkeit beibehalten
werden kann. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass sich die Position
der Dichtleiste aufgrund von Vibrationen ändert und demzufolge zwischen
der Dichtleiste und dem Saugwalzenmantel ein Spalt entsteht, der
wiederum zu einer relativ großen
Luftleckage zwischen den betreffenden Druckkammern führt. Die
senkrecht zur Leistenanpressung wirkende Fixiereinrichtung bringt
weitere Nachteile mit sich. Nachdem diese Fixiereinrichtung einen
gleitend in einem Leistenhalter gelagerten Kolben umfasst, besteht
die Gefahr, dass sich das hierfür
erforderliche radiale Spiel negativ auf die Größe des Dichtspaltes zwischen
Leiste und Saugwalzenmantel auswirkt.
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Die
US 2,338,465 offenbart eine
Saugwalze mit einem Dichtelement, welches zur Erzielung einer Dichtwirkung
sowohl durch eine Radial- als auch durch eine Schwenkbewegung gegen
die Innenseite des sich bewegenden Walzenmantels gepresst wird.
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In
der
DE 34 14 351 wird
eine Saugwalze mit einem Dichtelement beschrieben, welches zur Herstellung
einer Dichtwirkung durch Radialbewegung gegen die Innenseite des
sich bewegenden Walzenmantels gepresst wird.
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Ziel
der Erfindung ist es, eine Dichtungseinrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, bei der sowohl der Verschleiß des Dichtelements auf ein Minimum
herabgesetzt als auch die Weite des sich zwischen Dichtelement und
bewegter Fläche
einstellenden Dichtspaltes möglichst
klein und zeitlich stabil gehalten ist.
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Die
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass das Dichtelement zwischen
einer Ausgangsschwenklage und einer definierten Endschwenklage schwenkbar
gelagert und zur Erzielung der Dichtfunktion derart in seiner definierten
Endschwenklage belastbar ist, dass die Dichtwirkung ohne zusätzliche
radiale Anpressung des Dichtelements an die bewegte Fläche erzielbar
ist.
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Aufgrund
dieser Ausbildung wird der Verschleiß des Dichtelements auf ein
Minimum herabgesetzt. Zu einem Abrieb von Dichtungsmaterial kommt es
allenfalls noch während
der Überführung des Dichtungselements
in dessen Endschwenklage. Sobald diese Endschwenklage erreicht ist,
stellt sich zwischen Dichtelement und bewegter Fläche ein
minimaler Dichtspalt ein, der über
die Maschinenbreite konstant und an die Kontur der bewegten Fläche angepasst
ist. Durch eine die Schwenkachse festlegende positionsgenaue Lagerung
des Dichtelements ist auch bei auftretenden Vibrationen stets ein
gleichbleibender, möglichst
schmaler Dichtspalt sichergestellt.
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Das
Dichtelement ist vorzugsweise um eine sich quer zur Laufrichtung
der bewegten Fläche
erstreckende Schwenkachse schwenkbar.
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Die
Endschwenklage des Dichtelements ist zweckmäßigerweise durch wenigstens
einen Anschlag definiert. Für
eine möglichst
genaue Festlegung dieser Endschwenklage ist vorzugsweise ein starrer
Anschlag vorgesehen.
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Der
Anschlag ist vorteilhafterweise einstellbar, so dass erforderlichenfalls
auch ein Nachstellen des Dichtelements möglich ist. Ein solches Nachstellen
kann beispielsweise dann zweckmäßig sein, wenn
der Dichtspalt nach einer längeren
Betriebszeit unter dem Einfluss verschiedener Störgrößen wie z.B. der Temperatur,
einer Walzenverbiegung und/oder dergleichen den zulässigen Wert überschritten
hat.
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Das
Dichtelement kann beispielsweise in einem Lagerbock schwenkbar gelagert
sein. In diesem Fall ist die positionsgenaue Schwenklagerung des Dichtelements
durch den Lagerbock sichergestellt.
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Bei
einer vorteilhaften praktischen Ausführungsform ist das Dichtelement
durch wenigstens eine Anpreßeinheit
in die definierte Endschwenklage belastbar. Eine solche Anpreßeinheit
umfaßt
zweckmäßigerweise
einen in einem Zylinderraum geführten
Kolben. Der Zylinderraum kann beispielsweise im oder am Lagerbock
ausgebildet sein. Das Dichtelement kann beispielsweise mit einer
mit dem Kolben verbundenen Kolbenstange gekoppelt oder auch unmittelbar
vom Kolben beaufschlagt sein. Im letzteren Fall ist die das Dichtelemente
beaufschlagende Stirnseite des Kolbens zweckmäßigerweise ballig geformt,
so daß ein
Verkanten ausgeschlossen ist.
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Von
besonderem Vorteil ist, wenn die Anpreßeinheit eine Feder, einen
Druckschlauch und/oder dergleichen umfaßt, um den Kolben zu beaufschlagen.
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Der
die Endschwenklage definierende Anschlag kann mit dem Kolben zusammenwirken,
um dessen Hub entsprechend zu begrenzen. Bei einer alternativen
zweckmäßigen Ausführungsform
wirkt der die Endschwenklage definierende Anschlag unmittelbar mit
dem Dichtungselement und/oder einem das Dichtungselement aufnehmenden,
zusammen mit diesem schwenkbaren Halter zusammen, um die Schwenkbewegung
des Dichtelements entsprechend zu begrenzen. Im letzteren Fall ist
der Anschlag vorzugsweise auf der von der Anpreßeinheit abgewandten Seite
des Dichtelements angeordnet.
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Das
Dichtelement ist zweckmäßigerweise
in einer zur Laufrichtung der bewegten Fläche entgegengesetzten Schwenkrichtung
in seine definierte Endschwenklage belastet.
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Bei
einer in der Praxis bevorzugten Ausführung sind die anfänglichen
Abmessungen des Dichtelements so gewählt, daß der Abstand zwischen dem der
bewegten Fläche
zugewandten Ende des Dichtelements und der Schwenkachse zunächst größer ist als
der Abstand zwischen der Schwenkachse und dem Bereich der bewegten
Fläche,
dem das betreffende Ende des Dichtelements bei seine Endschwenklage
einnehmendem Dichtelement gegenüberliegt,
so daß das
Dichtelement eine definierte Endschwenklage erst nach einem entsprechenden, infolge
der Reibung zwischen Dichtelement und bewegter Fläche auftretenden
Materialabtrag erreicht.
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Die
anfängliche
Form des der bewegten Fläche
zugewandten Endes des Dichtelements ist zur Minimierung des während der Überführung in
die Endschwenklage auftretenden Materialabtrags vorzugsweise konvex
.
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Ein
minimaler Materialabtrag während
des Übergangs
in die Endschwenklage wird vorteilhafterweise auch durch einen anfänglich zumindest
im wesentlichen runden Querschnitt des Dichtelements erreicht.
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Die
Schwenklagerung kann unmittelbar am Dichtelement vorgesehen sein.
Das Dichtelement kann jedoch auch in einem schwenkbar gelagerten Halter
fixiert sein.
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Eine
besonders hohe Positioniergenauigkeit wird insbesondere dann erreicht,
wenn durch die Schwenklagerung eine starre Schwenkachse definiert
ist.
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Bei
einer äußerst kostengünstigen
und wenig verschmutzungsanfälligen
zweckmäßigen Ausführungsform
umfaßt
die Schwenklagerung wenigstens eine Blattfeder, die einerseits am
Lagerbock fixiert und andererseits an dem Dichtelement und/oder einem
dieses aufnehmenden Halter befestigt ist.
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Ist
der mit dem Dichtelement und/oder einem diesem zugeordneten Halter
zusammenwirkende Anschlag verstellbar, so kann er zweckmäßigerweise einen
durch einen Druckschlauch und/oder dergleichen beaufschlagbaren
Kolben umfassen.
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In
bestimmten Anwendungsfällen
ist es zweckmäßig, wenn
die Schwenklagerung und mit ihr die Schwenkachse des Dichtelements
verstellbar ist. Dabei können
insbesondere Mittel vorgesehen sein, um die Schwenklagerung bei
aus seiner Endschwenklage herausgeschwenktem Dichtelement in Richtung
auf die bewegte Fläche
zu nachzustellen. Ein entsprechendes Nachstellen kann beispielsweise dann
erforderlich werden, wenn der Dichtspalt nach einer längeren Betriebsdauer
zu groß oder über die Maschinenbreite
hinweg zu ungleichmäßig geworden
ist. Nachdem die Schwenklagerung entsprechend nachgestellt wurde,
kann das Dichtele ment wieder in die definierte Endschwenklage belastet werden,
womit ein erneuter Einstellvorgang beginnen kann.
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Die
Mittel zum Nachstellen der Schwenklagerung können beispielsweise wenigstens
einen Druckschlauch, wenigstens eine Kulissenführung und/oder wenigstens eine
Keilverstelleinrichtung umfassen.
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Bei
einer in der Praxis bevorzugten Ausführungsform umfaßt die nachstellbare
Schwenklagerung ein in Verstellrichtung verschiebbar am Lagerbock
gelagertes Bett für
das Dichtungselement oder einen diesem zugeordneten Halter, wobei
das Bett durch zwischen ihm und dem Lagerbock angeordnete Mittel
wie insbesondere wenigstens einen Druckschlauch, wenigstens eine
Keilverstelleinrichtung und/oder dergleichen nachstellbar ist.
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Ist
das Bett durch wenigstens eine Keilverstelleinrichtung nachstellbar,
so ist es über
diese vorzugsweise an lediglich zwei in Längsrichtung der Dichtung einen
Abstand voneinander aufweisenden Stellen am Lagerbock abgestützt. Dabei
ist der Abstand der Abstützstellen
zweckmäßigerweise
so gewählt,
daß sich
eine möglicherweise
auftretende Durchbiegung des Lagerbockes nicht auf das beispielsweise
als Dichtleiste vorgesehene Dichtelement überträgt, wodurch unabhängig von
den jeweiligen Druckverhältnissen
stets ein gleichmäßiger Dichtspalt
gewährleistet
ist.
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Zwischen
dem Lagerbock und der nachstellbaren Schwenklagerung ist zweckmäßigerweise
wenigstens eine die Schwenklagerung fest in der jeweils gewünschten
Position haltende Fixiereinrichtung vorgesehen. Diese Fixiereinrichtung
kann beispielsweise so ausgeführt
sein, wie dies in der US-A-5 580 424 angegeben ist. Demnach kann
die Fixiereinrichtung beispielsweise wenigstens einen Kolben und/oder wenigstens
einen Druckschlauch umfassen. Die Fixiereinrichtung ist vorzugsweise
auf der von der Anpreßeinheit
abgewandten Seite der Schwenklagerung angeordnet.
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Das
in der Fixiereinrichtung auftretende Spiel wird durch die das Dichtelement
in seine Endschwenklage belastende Anpreßkraft kompensiert.
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Die
Fixiereinrichtung kann gleichzeitig als zwischen dem Lagerbock und
der Schwenklagerung wirkende Dichtung ausgebildet sein. Damit kann
die Fixiereinrichtung beispielsweise auch als Dichtung zwischen
unterschiedlichen Druckzonen dienen.
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Von
besonderem Vorteil ist, wenn das Dichtelement einen Belüftungsansatz
umfaßt,
der sich in Laufrichtung der bewegten Fläche vom dichtend mit dieser
Fläche
zusammenwirkenden Ende des Dichtelements weg erstreckt, um in einem
sich an den Dichtbereich anschließenden Belüftungsbereich für eine Belüftung von
in der bewegten Fläche
vorgesehenen Öffnungen
zu sorgen.
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Dabei
bildet der Belüftungsansatz
mit der bewegten Fläche
vorzugsweise einen sich in deren Laufrichtung erweiternden Spalt.
Alternativ oder zusätzlich
kann die der bewegten Fläche
zugewandte Oberfläche
des Belüftungsansatzes
in Laufrichtung der bewegten Fläche
zunehmend strukturiert sein. Im letzteren Fall kann die der bewegten
Fläche
zugewandte Oberfläche
des Belüftungsansatzes
beispielsweise mit sich in Laufrichtung der bewegten Fläche erstreckenden
Nuten versehen sein, die zumindest teilweise einen sich in Laufrichtung
der Fläche
erweiternden Querschnitt besitzen und vorzugsweise zum in Laufrichtung
hinteren Ende des Belüftungsansatzes
hin offen sind. Vorzugsweise besitzen die Nuten zumindest teilweise
einen V-förmigen Querschnitt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Belüftungsansatz
in Laufrichtung der bewegten Fläche
zunehmend von Belüftungsbogen
durchsetzt. In diesem Fall sind vorzugsweise mehrere sich jeweils
quer zur Laufrichtung der bewegten Fläche erstreckende, in Laufrichtung
hintereinanderliegende Reihen von Belüftungsbohrungen von insbesondere gleichem
Durchmesser vorgesehen, wobei die Bohrungsreihen in Laufrichtung
der bewegten Fläche eine
zunehmende Bohrungsdichte aufweisen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der mit Belüftungsbohrungen
versehene Belüftungsansatz
in Laufrichtung der bewegten Fläche
einen zunehmend größer werdenden
Abstand von der bewegten Fläche
auf, wobei er an seinem in Laufrichtung der bewegten Fläche hinteren Ende
zu dieser Fläche
hin abgebogen ist, so daß zwischen
dieser Fläche
und dem Belüftungsansatz
ein Belüftungskammer
gebildet ist.
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Der
Belüftungsansatz
kann aus demselben Material wie das restliche Dichtelement bestehen und
vorzugsweise einstückig
mit diesem ausgebildet sein. Gemäß einer
vorteilhaften alternativen Ausführungsform
kann der Belüftungsansatz
jedoch auch aus einem anderen Material als das restliche Dichtelement
bestehen und vorzugsweise getrennt von diesem ausgebildet sowie
an diesem befestigt sein.
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Der
Belüftungsansatz
kann beispielsweise aus einem porösen schalldämmenden Kunststoff bestehen
bzw. schwammartig ausgebildet sein.
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Zumindest
der die Abdichtung bewirkende Teil des Dichtelements kann beispielsweise
aus Graphit bestehen.
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Die
erfindungsgemäße Ausbildung
des Dichtelements mit einem speziellen Belüftungsansatz ist auch unabhängig von
der jeweiligen Lagerung und Belastung des Dichtelements von besonderem
Vorteil.
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Die
Dichtungseinrichtung kann allgemein beispielsweise zur seitlichen
Abdichtung wenigstens einer an einem rotierenden Mantel einer Saug- oder Blaswalze oder
ein bewegtes Band wie insbesondere ein Transportband, ein Preßband oder
dergleichen angrenzenden Druckzone vorgesehen sein, bei der es sich
um eine Unterdruck- oder um eine Überdruckzone handeln kann.
Die Dichtungseinrichtung kann insbesondere auch zwischen Druckzonen
unterschiedlichen Druckniveaus angeordnet sein, wobei beispielsweise
eine Druckzone auch unter Atmosphärendruck stehen kann.
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Ist
die Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung wenigstens einer
an einen rotierenden Mantel einer Saug- oder Blaswalze angrenzenden Druckzone
vorgesehen, so ist das Dichtelement vorzugsweise um eine sich parallel
zur Walzenachse erstreckende Schwenkachse schwenkbar. Zudem kann
das Dichtelement durch eine sich zumindest im wesentlichen über die
gesamte Walzenmenge erstreckende Dichtleiste gebildet sein.
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Die
Dichtungseinrichtung kann beispielsweise zur seitlichen Abdichtung
wenigstens einer an die Innenwand eines rotierenden Mantels einer
Saug- oder Blaswalze
angrenzenden inneren Druckzone vorgesehen sein.
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Ist
die Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung wenigstens einer
an die Innenwand eines rotierenden Mantels einer Saug- oder Blaswalze
angrenzenden inneren Druckzone vorgesehen und das Dichtelement in
einer zur Laufrichtung des rotierenden Mantels entgegengesetzten
Schwenkrichtung in seine definierte Endschwenklage belastet, so
ist bei einer in der Praxis bevorzugten Ausführungen vorgesehen, daß die in
Mantellaufrichtung vordere Kante des Dichtelements oder die Auflauflinie
des Mantels bei seine Endschwenklage einnehmendem Dichtelement in
Mantellaufrichtung hinter dem die Schwenkachse des Dichtelements
schneidenden Walzenradius liegt oder diesen Walzenradius schneidet.
Dadurch wird verhindert, daß sich
der Dichtspalt im Bereich der Auflauflinie wieder öffnet und
demzufolge wieder mehr Luft in den Dichtspalt eingeschleppt wird.
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Grundsätzlich kann
die Dichtungseinrichtung auch zur seitlichen Abdichtung wenigstens
einer an die Außenwand
eines rotierenden Mantels einer Saug- oder Blaswalze angrenzenden äußeren Druckzone
vorgesehen sein.
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Mit
besonderem Vorteil kann die Dichtungseinrichtung zur Verwendung
zwischen einerseits einem Saug- oder Blaskasten und andererseits
dem rotierenden Mantel einer Saug- oder Blaswalze oder einem bewegten
Band vorgesehen sein.
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In
den Unteransprüchen
sind weitere vorteilhafte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung
angegeben.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert;
in dieser zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer Dichtungseinrichtung, die
im vorliegenden Fall innerhalb einer Saugwalze angeordnet ist und
mit deren Innenwand zusammenwirkt,
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2 eine
alternative Ausführungsform
der Anpreßeinheit
der in 1 gezeigten Dichtungseinrichtung,
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3 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung, wobei
das Dichtelement eine zwischen einer Ausgangs- und einer Endschwenklage
liegende Schwenklage einnimmt,
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4 die
in 3 gezeigte Dichtungseinrichtung mit seine Endschwenklage
einnehmendem Dichtelement,
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5 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung mit
einem im Querschnitt anfänglich
runden Dichtelement,
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6 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung, deren
Dichtelement in einem schwenkbar gelagerten Halter aufgenommen ist,
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7 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung, bei
der unmittelbar das Dichtelement schwenkbar gelagert ist,
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8 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung, deren
Dichtelement in einem Halter aufgenommen ist, der über eine
Blattfeder schwenkbar gelagert ist,
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9 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung mit
einem einstellbaren Anschlag,
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10 die
in 9 gezeigte Dichtungseinrichtung mit einer alternativen
Ausführung
des einstellbaren Anschlags,
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11 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Dichtungseinrichtung mit
nachstellbarer Schwenkachse,
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12 eine
schematische Längsschnittdarstellung
der in 11 gezeigten Dichtungseinrichtung,
geschnitten entlang der Linie A-A der 11, bei
der die Schwenkachse über
eine Keilverstelleinrichtung nachstellbar ist,
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13 eine
schematische Längsschnittdarstellung
der in 11 gezeigten Dichtungseinrichtung,
geschnitten entlang der Linie A-A der 11, bei
der die Schwenkachse über
einen Druckschlauch nachstellbar ist,
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14 eine
im Grundaufbau mit der der 10 vergleichbare
Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung mit einem abgewandelten, einen Belüftungsansatz
aufweisenden Dichtelement,
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15 eine
schematische Darstellung eines Dichtelements, dessen der Innenwand
des Walzenmantels zugewandte Oberfläche strukturiert ist,
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16 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Dichtelements,
dessen Belüftungsansatz
von Belüftungsbohrungen durchsetzt
ist,
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17 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform eines Dichtelements,
bei der der Belüftungsansatz
aus einem anderen Material als das restliche Dichtelement besteht,
und
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18 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Dichtelements,
dessen der Innenwand des Walzenmantels zugewandte Oberfläche mit
der Innenwand des Walzenmantels eine Belüftungskammer bildet.
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1 zeigt
in schematischer Darstellung eine erste Ausführungsform einer Dichtungseinrichtung 10,
die im vorliegenden Fall innerhalb einer Saugwalze 12 einer
Papiermaschine angeordnet ist und mit der Innen wand 14 des
Walzenmantels 16 zusammenwirkt, um beispielsweise zwei
Saugzonen S1, S2 unterschiedlichen Druckniveaus gegeneinander abzudichten.
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Die
Dichtungseinrichtung 10 umfaßt ein der Innenwand 14 des
mit Bohrungen 18 versehenen Walzenmantels 12 gegenüberliegendes
Dichtelement 20, das im vorliegenden Fall an seinem vom Walzenmantel 16 abgewandten
Ende an einem Lagerbock 22 schwenkbar gelagert ist. Die
sich hierbei ergebende starre Schwenkachse 24 des Dichtelements 20 erstreckt
sich parallel zur Achse der Saugwalze 12.
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Wie
anhand der 1 zu erkennen ist, ist das Dichtelement 20 zwischen
einer Ausgangsschwenklage und einer gestrichelt dargestellten definierten
Endschwenklage verschwenkbar. Zur Erzielung der gewünschten
Dichtfunktion ist es in die definierte Endschwenklage belastet.
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Im
vorliegenden Fall ist das mit der eine bewegte Fläche darstellenden
Innenwand 14 des Walzenmantels 16 zusammenwirkende
Dichtelement 20 als Dichtleiste vorgesehen, die sich zumindest
im wesentlichen über
die gesamte Länge
der Saugwalze 12 erstreckt.
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Das
Dichtelement 20 ist durch eine Anpreßeinheit 26 in die
definierte Endschwenklage belastet. Diese Anpreßeinheit 26 umfaßt im vorliegenden
Fall einen durch eine Feder 28 belasteten Kolben 30,
der in einem im Lagerbock 22 ausgebildeten Zylinderraum 32 geführt und
mit einer Kolbenstange 34 verbunden ist, die am freien,
außerhalb
des Zylinderraums 32 liegenden Ende am Dichtelement 20 angelenkt
ist. Die als Druckfeder dienende Feder 28 ist zwischen
dem Kolben 30 und dem Boden des Zylinder raums 32 angeordnet.
Der Kolben 30 kann in Form einer sich parallel zur Walzenachse
erstreckenden Leiste vorgesehen sein, wobei ggf. auch der Zylinderraum 32 entsprechend
dimensioniert ist. Grundsätzlich
können
auch mehrere Federn 28 und/oder Kolbenstangen 34 vorgesehen
sein.
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Die
Endschwenklage des Dichtelements 20 ist durch einen Anschlag 36 definiert,
der im vorliegenden Fall mit dem Kolben 30 zusammenwirkt
und dessen Hub entsprechend begrenzt. Wie anhand der 1 zu
erkennen ist, ist der Anschlag 36 durch die Innenfläche der
von der Kolbenstange 34 durchsetzten Stirnwand des Zylinderraums 32 gebildet.
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Durch
die Anpreßeinheit 26 ist
das Dichtelement 20 in der zur Laufrichtung L der Saugwalze 12 entgegengesetzten
Schwenkrichtung in seine definierte, gestrichelt dargestellte Endschwenklage
belastet. In 1 wird das Dichtelement 20 durch
die Anpreßeinheit 26 somit
nach links verschwenkt. Seine Endschwenklage hat es dann erreicht,
wenn der Kolben 30 am Anschlag 36 anliegt.
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Die
anfänglichen
Abmessungen des Dichtelements 20 sind so gewählt, daß der Abstand
L0 zwischen dem der bewegten Fläche, im
vorliegenden Fall der Innenwand 14 des Walzenmantels 16 zugewandten
Ende des Dichtelements 20 und der Schwenkachse 24 zunächst größer ist
als der Abstand L1 zwischen der Schwenkachse 24 und
dem Bereich der Innenwand 14 des Walzenmantels 16, dem
das benachbarte Ende des Dichtelements 20 bei seine Endschwenklage
einnehmenden Dichtelement 20 gegenüberliegt. Das Dichtelement 20 erreicht
seine definierte Endschwenklage somit erst nach einem entsprechenden,
infolge der Reibung zwischen Dichtelement 20 und bewegter
Fläche 14 auftretenden
Materialab trag. Zwischen dem Dichtelement 20 und dem Walzenmantel 16 entsteht
somit ein minimaler Dichtspalt, der quer zur Laufrichtung L der
Saugwalze 12 konstant und an die Kontur des Walzenmantels 16 angepaßt ist.
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Durch
die positionsgenaue Schwenklagerung des Dichtelements 20 im
Lagerbock 22 ist nach einem Erreichen der Endschwenklage
sichergestellt, daß der
gebildete Dichtspalt auch beim Auftreten von Vibrationen konstant
bleibt.
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Wie
anhand von 1 zu erkennen ist, ist die anfängliche
Form des der Innenwand 14 des Walzenmantels 16 zugewandten
Endes des Dichtelements 20 zur Minimierung des während der Überführung in
die Endschwenklage auftretenden Materialabtrags konvex.
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In 2 ist
eine alternative Ausführungsform der
Anpreßeinheit 26 dargestellt,
bei der anstelle der Feder 28 ein Druckschlauch 38 vorgesehen
ist, bei dem es sich beispielsweise um einen Luftschlauch handeln
kann. Auch dieser Druckschlauch 38 ist wieder zwischen
dem Kolben 30 und dem Boden der in dem Lagerbock 22 ausgebildeten
Zylinderraum 32 angeordnet. Im übrigen besitzt diese Anpreßeinheit 26 den
gleichen Aufbau wie die der 1.
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3 zeigt
in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10.
In diesem Fall ist das Dichtelement 20 unmittelbar von
dem beispielsweise wieder in Form einer Leiste vorgesehenen Kolben 30 der
Anpreßeinheit 26 beaufschlagt.
Dabei ist die das Dichtelement 20 beaufschlagende Stirnseite
des Kolbens 30 ballig geformt, so daß ein Verkanten ausgeschlossen
ist. Beim dargestellten Ausführungs beispiel
wird der Kolben 30 wieder durch einen Druckschlauch 38 beaufschlagt.
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Die
Endschwenklage des Dichtelements 20 ist im vorliegenden
Fall durch einen am Lagerbock 22 vorgesehenen Anschlag 40 definiert,
der auf der von der Anpreßeinheit 26 abgewandten
Seite des Dichtelements 20 angeordnet ist und unmittelbar
mit dem Dichtelement 20 zusammenwirkt, um dessen Schwenkbewegung
entsprechend zu begrenzen.
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Während das
Dichtelement 20 in 3 eine Lage
zwischen der Ausgangsschwenklage und der durch den starren Anschlag 40 definierten
Endschwenklage einnimmt, hat es in der Darstellung gemäß 4 seine
Endschwenklage erreicht, in der es am Anschlag 40 des Lagerbocks 22 anliegt
und, nach einem entsprechenden Materialabtrag, mit der Innenwand 14 des
Walzenmantels 16 einen minimalen Dichtspalt bildet.
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In 4 ist
zudem die durch die Schwenkachse 24 und die Mitte des zwischen
dem Dichtelement 20 und der Innenwand 14 des Walzenmantels 16 gebildeten
Dichtspalts verlaufende Wirkungslinie 42 angedeutet.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10. In diesem Fall besitzt das
um die Achse 24 schwenkbar am Lagerbock 22 gelagerte
Dichtelement 20 anfänglich
einen runden Querschnitt. Wie anhand der 5 zu erkennen
ist, ist der am Lagerbock 22 ausgebildete starre Anschlag 40 an
die runde Form des Dichtelements 20 angepaßt. Das
Dichtelement 20 wird unmittelbar von einem Druckschlauch 38 beaufschlagt.
Die Anpreßeinheit 26 umfaßt in diesem
Fall somit keinen Kolben. Mit einer Beaufschlagung des Druck schlauchs 38 wird
das Dichtelement 20 in die gestrichelt dargestellte Endschwenklage
belastet, in der seine Mittellinie M die durch die Drehachse 24 sowie
die Mitte des Dichtspalts verlaufende Wirkungslinie 42 schneidet.
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6 zeigt
in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10,
bei der das wieder als Dichtleiste vorgesehene Dichtelement 20 in
einem schwenkbar im Lagerbock 22 gelagerten Halter 44 aufgenommen
ist. Dieser Halter 44 besitzt zur Bildung einer Aufnahme
für das
Dichtelement 20 einen zumindest im wesentlichen U-förmigen Querschnitt. Das geschlossene
untere Ende des Halters 44 ist gerundet und in einem entsprechend
geformten Bett 46 des Lagerbocks 22 aufgenommen,
wodurch die durch den unteren Halterbereich verlaufende Schwenkachse 24 gebildet wird.
Eine solche Ausführung
bringt den Vorteil mit sich, daß das
Dichtelement 20 kein Drehlager umfaßt und somit kostengünstig ausgeführt werden
kann.
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Der
am Lagerbock 22 ausgebildete, die Endschwenklage des Dichtelements 20 definierende
Anschlag 40 wirkt in diesem Fall unmittelbar mit dem Halter 44 zusammen,
um dessen Schwenkbewegung und damit auch die des Dichtelements 20 entsprechend
zu begrenzen. Zudem wird in diesem Fall unmittelbar die Halterung 44 von
der Anpreßeinheit 26 beaufschlagt,
die entsprechend der Ausführung gemäß den 3 und 4 wieder
einen von einem Druckschlauch 38 beaufschlagten, beispielsweise
in Form einer Leiste vorgesehenen Kolben 30 umfaßt, der
mit seiner abgerundeten Stirnfläche
direkt gegen den Halter 44 gepreßt wird. In 6 liegt
der Halter 44 bereits am Anschlag 40 an, so daß das Dichtelement 20 eine
Endschwenklage einnimmt.
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7 zeigt
in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10,
die sich von der der 6 im wesentlichen nur dadurch
unterscheidet, daß der
Halter weggelassen und wieder unmittelbar das Dichtelement 20 schwenkbar
am Lagerbock 22 gelagert ist. Einander entsprechende Teile
sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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In
dieser 7 ist zudem die relative Lage der Auflauflinie 48 des
Walzenmantels 16 und der Vorderkante des wieder als Dichtleiste
vorgesehenen Dichtelements 20 bezüglich der Schwenkachse 24 in der
Endschwenklage des Dichtelements 20 gezeigt. Bei den dargestellten
Ausführungsbeispielen
darf das Dichtelement 20 höchstens so weit verschwenkt werden,
bis die Auflauflinie 48 den durch die Schwenkachse 24 gehenden
Walzenradius RS schneidet. Würde das
Dichtelement 20 weiter verschwenkt werden, so würde sich
der Dichtspalt im Bereich der Auflauflinie 48 wieder öffnen. Demzufolge
würde mehr
Luft in den Dichtspalt eingeschleppt und damit die Vakuumhöhe in der
ersten Druck- oder Saugzone S1 reduziert werden.
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In
dieser 7 ist die Achse oder Mittellinie der Saugwalze 12 mit
A bezeichnet.
-
Beim
in der 8 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Dichtelement 20 in
einem Halter 44 aufgenommen, der über eine Blattfeder 50 schwenkbar
gelagert ist. Mit dieser Blattfeder 50 wird somit eine
Schwenkachse 24' definiert,
die im Gegensatz zur Schwenkachse 24 bei den zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispielen
in der Regel nicht mehr feststehend ist. Diese Ausführungsform ist
sehr kostengünstig
und wenig verschmut zungsanfällig.
Im übrigen
besitzt diese Ausführungsform
im wesentlichen den gleichen Aufbau wie die der 6, wobei
einander entsprechende Teile wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen
sind.
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9 zeigt
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10, bei der der Anschlag 40 einstell-
oder verstellbar ist. Im vorliegenden Fall ist umfaßt dieser Anschlag 40 einen
zylindrischen Ansatz mit einem Außengewinde, der eine in einer
Wand des Lagerbocks 22 vorgesehene Bohrung mit Innengewinde durchsetzt.
Der verstellbare Anschlag 40 ermöglicht ein Nachstellen des
Dichtelements 20, wenn z.B. nach einer längeren Betriebsdauer
der Dichtspalt durch den Einfluß verschiedener
Störgrößen wie
beispielsweise der Temperatur, einer Walzenverbiegung und/oder dergleichen
unzulässig
groß geworden
ist. Im übrigen
entspricht diese Dichtungseinrichtung 10 der der 7,
wobei einander entsprechende Teile wieder mit den gleichen Bezugszeichen
versehen sind.
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10 zeigt
die Dichtungseinrichtung 10 gemäß der 9 mit einer
alternativen Ausführung
des einstellbaren Anschlags 40. Im vorliegenden Fall umfaßt dieser
einstellbare Anschlag 40 einen durch einen Druckschlauch 52 beaufschlagbaren
Kolben 54, der in einer im Lagerbock 22 ausgebildeten
Ausnehmung 56 verschiebbar gelagert und an seiner mit dem
Dichtelement 20 zusammenwirkenden Stirnseite abgerundet
ist. Im übrigen
stimmt diese Ausführung
mit der der 9 überein, wobei einander entsprechende
Teile wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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11 zeigt
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10, bei der die Schwenklagerung
und mit ihr die Schwenkachse 24 des Dichtelements 20 nachstellbar
ist.
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Die
vorliegende Ausführungsform
unterscheidet sich von der der 6 im wesentlichen
nur dadurch, daß die
Schwenklagerung beispielsweise vertikal verstellbar ist und dazu
ein in Verstellrichtung verschiebbares, am Lagerbock 22 gelagertes
Bett 46 für
das Dichtelement 20 bzw. den diesem zugeordneten Halter 44 umfaßt und das
Bett 46 durch zwischen ihm und dem Lagerbock 22 angeordnete,
hier lediglich durch Doppelpfeile angedeutete Mittel nachstellbar
ist. Einander entsprechende Elemente sind wieder mit den gleichen
Bezugszeichen versehen.
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Wie
anhand der 11 zu erkennen ist, ist zwischen
dem Lagerbock 22 und der nachstellbaren Schwenklagerung,
d.h. hier dem Bett 46 wenigstens eine die Schwenklagerung
fest in der jeweils gewünschten
Position haltende Fixiereinrichtung 58 vorgesehen. Diese
Fixiereinrichtung 58 kann beispielsweise so ausgeführt sein,
wie dies in der US-A-5 580 424 angegeben ist. Im vorliegenden Fall umfaßt die Fixiereinrichtung 58 wenigstens
einen Kolben 60 und wenigstens einen Druckschlauch 62, wobei
sie auf der von der Anpreßeinheit 26 abgewandten
Seite der Schwenklagerung angeordnet ist. Die zuvor im Zusammenhang
mit der aus der US-A-5 580 424 bekannten Dichtungseinrichtung genannten Probleme
treten hier nicht auf, da das in der Fixiereinrichtung 58 vorhandene
Spiel durch die das Dichtelement 20 bzw. den Halter 44 in
die Endschwenklage belastende Anpreßkraft kompensiert wird.
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Ist
der Dichtspalt nach einer längeren
Betriebsdauer zu groß oder über die
Maschinenbreite zu ungleichmäßig geworden,
so kann das Dichtelement 20 wie folgt nachgestellt werden:
Zunächst wird
der Druck in der Anpreßeinheit 26 so weit
verringert, bis das Dichtelement 20 im Uhrzeigersinn in
seine Ausgangsschwenklage zurückschwenkt.
Anschließend
wird die Schwenkachse 24 durch ein Anheben des Bettes 46 etwas
angehoben, wonach die Schwenklagerung durch die Fixiereinrichtung 58 wieder
fixiert wird. Durch erneutes Belasten des Dichtelements 20 in
seine Endschwenklage durch die Anpreßeinheit 26 beginnt
wieder ein neuer Einschleifvorgang, bis das Dichtelement 20 wieder seine
Endschwenklage erreicht hat. Wesentlich ist, daß die neue Position der Schwenklagerung
bzw. des Bettes 46 exakt eingehalten wird, was durch die Fixiereinrichtung 58 sichergestellt
ist.
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12 zeigt
eine schematische Längsschnittdarstellung
der in 11 dargestellten Dichtungseinrichtung 10,
bei der die Schwenkachse 24 über eine Keilverstelleinrichtung 64 nachstellbar
ist.
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Dabei
wird das Bett 46 für
den Halter 44 und das darin aufgenommene Dichtelement 20 durch
ein relatives Verschieben von Keilelementen der Keilverstelleinrichtung 64 angehoben
und über
die Keilelemente 74, 76 gelagert. Wie der 12 entnommen werden
kann, ist das Bett 46 über
die betreffenden Keilelemente 74, 76 der Keilverstelleinrichtung 64 an lediglich
zwei in Längsrichtung
des leistenartigen Dichtelements 20 einen Abstand LS voneinander aufweisenden Stellen am Lagerbock 22 abgestützt. Dabei
ist dieser Abstand LS der Keilverstelleinrichtung 64 so
gewählt,
daß sich
das leistenartige Dichtelement 20 im Fall einer senkrech ten
Einbaulage nur minimal aufgrund des Eigengewichts durchbiegt. Andererseits
soll dieser Abstand LS möglichst groß sein, vorzugsweise wenigstens
halb so groß wie
die Länge LK des an seinen beiden Enden jeweils mit
einer Stirnscheibe 66 versehenen Saugkastens 68.
Diese Art der Lagerung besitzt gegenüber einer gleichmäßigen flächigen Auflage über die
gesamte Breite überdies
den Vorteil, daß sich
die Durchbiegung des Lagerbocks 22 infolge des Unterdrucks
in der jeweiligen Saugzone nicht auf das leistenartige Dichtelement 20 überträgt und somit
der zwischen dem Dichtelement 20 und dem Walzenmantel 16 gebildete Dichtspalt
auch bei unterschiedlichen Unterdrücken über die Breite konstant bleibt,
was letztlich durch die beschriebene Zweipunktlagerung der Dichtleiste
erreicht wird.
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Der
Saugkasten 68 ist gegenüber
dem Walzenmantel 16 in der dargestellten Weise durch sich
in Umfangsrichtung erstreckende Dichtungen 70 abgedichtet.
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Im
vorliegenden Fall umfaßt
die Keilverstelleinrichtung 64 durch Betätigungselemente 72 wie beispielsweise
Kolben oder dergleichen horizontal verschiebbare Keilelemente 74,
die mit fest an der Unterseite des Bettes 46 angeordneten
Keilelementen 76 zusammenwirken. Die Betätigungselemente 72 sind
im vorliegenden Fall über
Fluidleitungen 78 entsprechend beaufschlagbar.
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Der
Walzenmantel 16 ist über
Lager 80 drehbar auf feststehenden Lagerzapfen 86 gelagert.
-
Über die
Keilverstelleinrichtung 64 kann die Schwenkachse 24 des
Dichtelements 20 somit entsprechend nachgestellt werden,
falls das Dichtelement 20 beispielsweise über die
Maschinenbreite infolge Verformungen des Walzenmantels 16 ungleich abgetragen
worden ist.
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In 13 ist
in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10 gezeigt,
die sich von der der 12 nur dadurch unterscheidet,
daß anstelle
der Keilverstelleinrichtung ein Druckschlauch 82 vorgesehen
ist, um die Schwenklagerung, d.h. hier das Bett 46 und
entsprechend die Schwenkachse 24 des leistenartigen Dichtelements
in der gewünschten
Weise zu verstellen. In diesem Fall wird das Bett 46 durch
eine hier nicht gezeigte Fixiereinrichtung 58 in der gewünschten
Position gehalten, wie sie in der 11 dargestellt
ist. In beiden Fällen
dient diese Fixiereinrichtung 58 gleichzeitig als Dichtung
zwischen den beiden Saugzonen S1 und S2.
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Der
Druckschlauch 82 kann über
eine Fluidleitung 84 beispielsweise mit Druckluft beaufschlagt werden.
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Auch
im vorliegenden Fall ist wiederum gewährleistet, daß sich die
Durchbiegung des Lagerbocks 22 nicht auf das leistenartige
Dichtelement 20 überträgt.
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Im übrigen besitzt
die vorliegende Ausführungsform
den gleichen Aufbau wie die der 12, wobei
einander entsprechende Elemente wieder mit gleichen Bezugszeichen
versehen sind.
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14 zeigt
eine im Grundaufbau mit der der 10 vergleichbare
Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10 mit einem abgewandelten, einen Belüftungseinsatz 88 aufweisenden
Dichtelement 20.
-
Der
Belüftungseinsatz 88 erstreckt
sich im vorliegenden Fall in Laufrichtung L des Walzenmantels 16 vom
dichtend mit dessen Innenwand 14 zusammenwirkenden Ende 90 des
Druckelements 20 weg, um in einem sich an den Dichtbereich 92 anschließenden Belüftungsbereich 94 für eine Belüftung von
in dem Walzenmantel 16 vorgesehenen Öffnungen oder Bohrungen 18 zu
sorgen.
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Im
vorliegenden Fall zeichnet sich der Belüftungsbereich 94 somit
durch einen sich in Laufrichtung L des Walzenmantels 16 erweiternden
Spalt 96 aus. Im übrigen
besitzt die Dichtungseinrichtung 10 den gleichen Aufbau
wie die der 10, wobei einander entsprechenden
Elementen wieder gleiche Bezugszeichen zugeordnet sind.
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Der
Belüftungsbereich
kann auch in der in den 15 bis 18 dargestellten
Weise verwirklicht sein.
-
So
ist in der 15 ein Dichtelement 20 dargestellt,
bei dem die der Innenwand der Saugwalze zugewandte Oberfläche 98 des
Belüftungsansatzes 88 in
Laufrichtung des Walzenmantels zunehmend strukturiert ist. Im vorliegenden
Fall ist diese Oberfläche 98 mit
sich in Laufrichtung L des Walzenmantels erstreckenden Nuten 100 versehen,
die einen sich in Laufrichtung L der Saugwalze erweiternden Querschnitt
besitzen und zum in Laufrichtung hinteren Ende 102 des
Belüftungsansatzes 88 hin
offen sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel besitzen die Nuten 100 einen
V-förmigen
Querschnitt.
-
Bei
der in der 16 dargestellten weiteren Ausführungsform
des Dichtelements 20 ist der Belüftungsansatz 88 in
Laufrichtung L des Walzenmantels, die auch hier entsprechend der 14 wieder nach
rechts gerichtet ist, zunehmend von Belüftungsbohrungen 104 durchsetzt.
Dabei sind mehrere sich jeweils quer zur Laufrichtung L des Walzenmantels erstreckende,
in Laufrichtung L hintereinanderliegende Reihen solcher Belüftungsbohrungen 104 vorgesehen,
wobei diese Belüftungsbohrungen
104 im vorliegenden Fall einen gleichen Durchmesser besitzen und
die Bohrungsreihen in Laufrichtung L eine zunehmende Bohrungsdichte
aufweisen.
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Grundsätzlich ist
es auch denkbar, für
die beiden Funktionsbereiche Dichten und Belüften unterschiedliche Werkstoffe
zu verwenden. So kann beispielsweise zur Erfüllung der Dichtfunktion eine Graphitleiste
eingesetzt und zur Erfüllung
der Belüftungsfunktion
beispielsweise ein poröser
schalldämmender
Kunststoff verwendet werden. In 17 ist
in schematischer Darstellung eine Ausführungsform eines Dichtelements 20 gezeigt,
bei der der Belüftungsansatz 88 aus
einem anderen Material als das restliche Dichtelement besteht und
getrennt von diesem ausgebildet sowie über einen flanschartigen Abschnitt 106 an
diesem befestigt ist. Dabei kann der Belüftungsansatz 88 beispielsweise
aus einem porösen
schalldämmenden
Kunststoff bestehen, d.h. insbesondere schwammartig ausgebildet
ist. Der restliche, die Abdichtung bewirkende Teil des Dichtelements 20 besteht
beispielsweise aus Graphit.
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18 zeigt
in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform des Dichtelements 20, bei
der der von Belüftungsbohrungen 104 durchsetzte
Belüftungsansatz 88 in
Laufrichtung L des Walzenmantels 18 und damit deren mit
dem Dichtelement 20 zusammenwirkenden Innenwand 14 einen
zunehmend größer werdenden
Abstand von dieser Innenwand 14 aufweist und an seinem
in Laufrichtung L hinteren Ende zu dieser Innenwand 14 hin
abgebogen ist, so daß zwischen
der Innenwand 14 und dem Belüftungsansatz 88 eine
Belüftungskammer 108 gebildet
ist. Das abgebogene Ende des Belüftungsansatzes 88 weist
keine Belüftungsöffnungen
auf. Es ergibt sich somit wiederum ein Dichtbereich 92 sowie ein
Belüftungsbereich 94,
wobei die Belüftungskammer 108 im
Belüftungsbereich 94 vorgesehen
ist.
-
Links
vom Dichtelement 20 kann beispielsweise eine Kammer 110 relativ
hohen Vakuums und rechts des Dichtelements 20 eine Kammer 112 geringeren
Vakuums vorgesehen sein. Das Druckniveau der in Laufrichtung L hinteren
Kammer 112 kann beispielsweise auch dem Umgebungsdruck
entsprechen. Der Druck in der Kammer 110 ist somit in beiden
Fällen
geringer als der in der Kammer 112.
-
- 10
- Dichtungseinrichtung
- 12
- Saugwalze
- 14
- Innenwand
- 16
- Walzenmantel
- 18
- Bohrungen
- 20
- Dichtelement
- 22
- Lagerbock
- 24
- Schwenkachse
- 24'
- Schwenkachse
- 26
- Anpreßeinheit
- 28
- Feder
- 30
- Kolben
- 32
- Zylinderraum
- 34
- Kolbenstange
- 36
- Anschlag
- 38
- Druckschlauch
- 40
- Anschlag
- 42
- Wirkungslinie
- 44
- Halter
- 46
- Bett
- 48
- Auflauflinie
- 50
- Blattfeder
- 52
- Druckschlauch
- 54
- Kolben
- 56
- Ausnehmung
- 58
- Fixiereinrichtung
- 60
- Kolben
- 62
- Druckschlauch
- 64
- Keilverstelleinrichtung
- 66
- Stirnscheiben
- 68
- Saugkasten
- 70
- Dichtungen
- 72
- Betätigungselemente
- 74
- Keilelemente
- 76
- Keilelemente
- 78
- Fluidleitungen
- 80
- Lager
- 82
- Druckschlauch
- 84
- Fluidleitung
- 86
- Lagerzapfen
- 88
- Belüftungsansatz
- 90
- Ende
- 92
- Dichtbereich
- 94
- Belüftungsbereich
- 96
- Spalt
- 98
- Oberfläche
- 100
- Nuten
- 102
- Ende
- 104
- Belüftungsbohrungen
- 106
- flanschartiger
Abschnitt
- 108
- Belüftungskammer
- 110
- Kammer
- 112
- Kammer
- A
- Walzenachse
- L
- Laufrichtung
- L0
- Abstand
- L1
- Abstand
- LS
- Abstand
- LK
- Länge
- M
- Mittellinie
- RS
- Walzenradius
- S1
- Saugzone
- S2
- Saugzone