DE19608232A1 - Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen - Google Patents
Vorrichtung zum Steuern von KraftfahrzeugfunktionenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Aufzeichnen von
Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen. Insbesondere liegt die Erfindung
auf dem Gebiet von Kraftfahrzeug-Wegfahrsperren, Kraftfahrzeug-Alarmanlagen,
Kraftfahrzeug-Unfallschreibern, Kraftfahrzeug-Fahrtenschreibern und Kraftfahr
zeug-Fahrtenbuchschreibern.
Kraftfahrzeug-Wegfahrsperren basieren auf der Blockierung lebenswichtiger
Funktionen eines Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise der Stromversorgung für die
wesentlichen Aggregate eines Kraftfahrzeugs. Zur Aktivierung bzw. Deaktivie
rung der Wegfahrsperre sind u. a. speziell kodierte Sender vorgesehen, die
üblicherweise an einem Schlüsselbund getragen werden und mit einem ent
sprechenden Empfänger im Kraftfahrzeug korrespondieren. Nachteilig ist, daß
diese Sender relativ aufwendig sind und auf Festkörperbauelementen beruhen,
die vom Hersteller aufwendig programmiert werden müssen. Im Falle eines
Verlusts des Senders kann dieser bei Vorlage einer entsprechenden Berechtigung
nur vom Hersteller, ebenfalls entsprechend aufwendig, rekonstruiert werden.
Ähnliches gilt für Alarmanlagen, die u. a. ebenfalls durch einen Sender aktiviert
und deaktiviert werden müssen.
Im Zusammenhang mit Antiblockiersystemen ist es beispielsweise bekannt, elek
trische Fahrzeugfunktionen, wie das Betätigen einer Bremse, die Fahrzeugge
schwindigkeit, das Betätigen einer Kupplung und eine Radblockade zu erfassen
und zur gezielten Steuerung der Bremsanlage zu verarbeiten.
Bekannt sind ferner Kontakt- bzw. Aufprallsensoren zur Ermittlung von Stoßvor
gängen. Es sind auch schon Vorschläge gemacht worden, Aufprallvorgänge bei
Kraftfahrzeugen zu erfassen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Entsprechende
Vorrichtungen sind jedoch auf Testanlagen beschränkt und wegen ihres hohen
Aufwandes nicht in zum Kauf angebotenen Kraftfahrzeugen verwirklicht.
Fahrtenschreiber zur Registrierung gesetzlich vorgesehener Fahrzeugdaten, wie
beispielsweise der Abfahrtszeit, der Stillstandzeit und der Geschwindigkeit,
sehen zur Registrierung der entsprechenden Daten Papierscheiben vor, deren
Abmessungen Anlaß dafür sind, daß die herkömmlichen Fahrtenschreiber relativ
sperrig sind. Ein weiterer Nachteil ist die mechanische Aufzeichnung der Daten
auf der Papierscheibe, die zur Folge hat, daß diese Art von Fahrtenschreibern
nicht in der erforderlichen Weise zuverlässig sind. Außerdem sind derartige
Fahrtenschreiber nicht ausreichend manipulationssicher, weil sie gegebenenfalls
durch den jeweiligen Benutzer des Fahrzeugs außer Kraft gesetzt werden kön
nen.
Es ist auch bekannt, Fahrtenbücher bezüglich der Fahrzeiten eines Kraftfahr
zeugs zu führen, wobei die Einträge von Hand erfolgen. Dies ist aufwendig.
Außerdem ist dadurch nicht gewährleistet, daß die Einträge im Fahrtenbuch ob
jektiv erfolgen. Außerdem erfordert die Auswertung des Fahrtenbuchs ebenfalls
einen hohen Aufwand, da die handschriftlich eingetragenen Daten mühsam aus
gewertet werden müssen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrun
de, eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Auswerten von Kraftfahrzeugfunktio
nen und/oder -zuständen zu schaffen, die zuverlässig arbeitet, gegebenenfalls
manipulationssicher ist und ein bequemes Auswerten der erfaßten Daten ge
währleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 ge
löst.
Demnach schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Aus
werten von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen, mit einer im Fahrzeug
vorgesehenen Datenkarten-Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung zum
Erfassen von auf der Datenkarte gespeicherten Daten und/oder zum Speichern
von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen zum Steuern und/oder Auf
zeichnen von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen.
Mit anderen Worten basiert die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einem karten
förmigen Steuer- und Aufzeichnungsmedium, das den Vorteil hat, problemlos
hergestellt, gegebenenfalls manipulationssicher verwendet und gegebenenfalls
neu konfiguriert zu werden, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung für jedes
der einleitend angeführten Einsatzgebiete entsprechend vorteilhaft eingesetzt
werden kann. Besonders bevorzugt handelt es sich bei der erfindungsgemäß
vorgesehenen Datenkarte um eine Chip-Karte bzw. eine Magnetstreifenkarte, die
an sich bekannt ist.
Vorteilhafterweise läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung im Rahmen einer
Fahrzeugwegfahrsperre einsetzen. In diesem Fall sind auf der Datenkarte Be
rechtigungsdaten zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Wegfahrsperre gespei
chert.
In ähnlicher Weise kann die Datenkarte gemäß einer weiteren vorteilhaften Aus
führungsform der Erfindung Teil einer Alarmanlage bilden, wobei in diesem Fall
auf der Datenkarte Berechtigungsdaten zum Scharfschalten und Unscharfschal
ten der Alarmanlage gespeichert sind.
Ein weiterer vorteilhafter Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt
auf dem Gebiet der Unfalldokumentation. In diesem Fall bildet die Datenkarte
Teil eines Unfallschreibers, wobei für die Auswertung eines Unfalls relevante
Kraftfahrzeug-Zustandsparameter zur Aufzeichnung gelangen. Datenkarten, wie
z. B. Magnetstreifenkarten bieten eine Datenspeicherkapazität in der Größen
ordnung von 2 bis 16 Kilobyte, wodurch eine relativ große für den vorliegenden
Einsatz jedenfalls ausreichende Datenmenge gespeichert werden kann. Benötigt
werden für einen Unfallschreiber die aktuellen Daten zum Zeitpunkt eines Unfalls
bzw. einer Kollision betreffend die Fahrzeugzustandparameter, weshalb gemäß
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine Aktualisierung der Datenauf
zeichnung mit einer vorgegebenen Taktzeit vorgesehen ist, die beispielsweise
zwischen 30 und 120 Sekunden und bevorzugt 90 Sekunden beträgt. Bevorzugt
erfolgt für die Unfallschreiberfunktion zumindest eine Speicherung sämtlicher
elektrischer Funktionen auf der Datenkarte. Dabei handelt es sich bevorzugt um
die Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsvorgänge und Kupplungsvorgänge zum Zeit
punkt einer Kollision sowie Daten betreffend Radblockaden und Daten betreffend
die Stelle eines Aufpralls gegen ein Hindernis bzw. ein anderes Fahrzeug. Als
Aufprallsensoren dienen beispielsweise Ultraschallsensoren, die an unterschied
lichen Karosseriestellen des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, und die im Falle
eines Aufpralls als Funktion der Zeit auf die Karosserie einwirkende Stöße ermit
teln, wobei der zeitliche Stoßablauf als solcher ebenfalls auf der Datenkarte pro
tokolliert wird. Bevorzugt ist für die aufgezeichneten Aufprallvorgänge eine Über
schreibsperre vorgesehen, die in der Aufzeichnungseinrichtung enthalten ist, um
ein Überschreiben dieser Aufzeichnungen auf der Datenkarte zu vermeiden. Zu
mindest solange, wie ein Unfallschreiber gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,
kann im Zusammenhang mit der Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung eine
Selbstverwaltungsfunktionstaste zum Löschen der Datenaufzeichnungen auf der
Datenkarte vorgesehen sein, damit ein Nutzer gezielt die Verfügbarkeit der Daten
bestimmen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bildet die erfindungsge
mäße Vorrichtung Teil eines Fahrtenschreibers, wobei die gesetzlich zur Regi
strierung vorgesehenen Fahrtenschreiberdaten auf einem zusätzlichen Spei
chermedium, wie beispielsweise einem RAM oder einem EEPROM manipula
tionssicher gespeichert werden. In diesem Fall dient die Datenkarte nicht zur Da
tenspeicherung, sondern bevorzugt ausschließlich zur Personalisierung der
Fahrtenschreiberdaten. Grund dafür, daß nicht die Datenkarte, sondern ein exter
nes Medium zur Datenspeicherung verwendet wird, wenn die erfindungsgemäße
Vorrichtung Teil eines Fahrtenschreibers bildet, ist, daß die Speicherung unein
geschränkt manipulationssicher erfolgen muß. Ein weiterer Grund ist, daß derart
große Datenmenge anfallen können (kontinuierliche Geschwindigkeitsaufzeich
nung), daß die Speicherkapazität einer Datenkarte überfordert sein kann.
Ein weiterer vorteilhafter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt auf
dem Gebiet der außergesetzlichen Fahrtenprotokollierung. Für diesen Zweck ist
die erfindungsgemäße Vorrichtung als Teil eines Fahrtenbuchs ausgebildet, wo
bei zumindest Fahrzeiten mittels der Aufzeichnungseinrichtung auf der Daten
karte aufgezeichnet werden. Weitere aufgezeichnete Daten können Tankstopps
und sonstige interessierende Daten einer Fahrt umfassen, wie beispielsweise den
DM- und Liter-Betrag eines Tankvorgangs. Im Gegensatz von manuell geführten
Fahrtenbüchern ist die Aufzeichnung von Fahrtdaten auf der Datenkarte pro
blemlos auswertbar und beispielsweise auch mit Personalstunden abgleichbar.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der als Teil eines Fahrten
buchs verwendeten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß an die
Datenkartenaufzeichnungseinrichtung ein Datensender angeschlossen ist, der die
Daten zu einem externen Zentralrechner überträgt. Bevorzugt korrespondiert der
Datensender über ein GPS-System (Global Positioning System) mit dem Zentral
rechner. An den Zentralrechner ist ein Drucker angeschlossen, um gewünschten
falls in vorgegebenen Zeitabständen, vorzugsweise im Wochenrhythmus ein Da
tenabgleich mit beispielsweise Personalstunden und/oder Berechnungseinheiten
zur Erstellung von Rechnungen durchführen zu können.
Die Erfassung der im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erläuterten Kraftfahrzeugfunktionen und Kraftfahrzeugzustände mittels geeigne
ter Sensoren gehört zum Stand der Technik und bedarf deshalb im Zusammen
hang mit der vorliegenden Erfindung keiner näheren Erläuterung.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielhaft näher
erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil
eines Unfallschreibers und
Fig. 2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil
eines Fahrtenbuchs.
Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung als Teil eines
Unfallschreibers eine im Innern eines Fahrzeugs angebrachte Datenkarten-Er
fassungs- und/oder Aufzeichnungseinrichtung 1 mit einem Schlitz 2 zum Einfüh
ren einer Datenkarte, bevorzugt in Gestalt einer Chipkarte. Die Einrichtung 1 ist
mit einer Vielzahl von Erfassungseinrichtungen 3, 4 und 5 verbunden, die dazu
ausgelegt sind, Kraftfahrzeugzustände zu erfassen und in Gestalt von Daten an
die Einrichtung 1 über einen Datenbus 6, 7, 8 und 9 zu übertragen, wo die
Aufzeichnung der Daten auf die in den Schlitz 2 eingeführte, nicht dargestellte
Datenkarte erfolgt. Bei den Erfassungseinrichtungen 3 bis 4 kann es sich bei
spielsweise um Erfassungseinrichtungen für die Fahrzeuggeschwindigkeit,
Bremsvorgänge, Kupplungsvorgänge, Radblockiervorgänge sowie Aufprallvor
gänge an der Karosserie handeln. Bevorzugt erfolgt das Abspeichern dieser Da
ten auf der Datenkarte mit einem Takt von etwa 90 Sekunden. Das heißt, mit
diesem Takt erfolgt eine Aktualisierung der aufgezeichneten Daten, wobei die
voraus abgespeicherten Daten überschrieben werden. An der Erfassungs- und
Aufzeichnungseinrichtung 1 ist außerdem eine Taste 10 vorgesehen, durch
deren Betätigung (Selbstverwaltungsfunktion) der Speicherinhalt auf der Daten
karte gelöscht wird.
Eine Datenerfassung ist bei diesem Einsatzzweck der erfindungsgemäßen Vor
richtung lediglich zur Personalisierung der zur Aufzeichnung gelangenden Daten
vorgesehen.
Fig. 2 zeigt einen Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil eines
Fahrtenbuchs. Wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 umfaßt die in Fig. 2
gezeigte Ausführungsform eine im Kraftfahrzeuginnern angebrachte Datenkarten-
Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 mit einem Schlitz 2 zum Einführen
der nicht dargestellten Datenkarte. Die der Einrichtung 1 zugeführten Daten um
fassen u. a. die Fahrzeit, d. h., die Zeit, während welcher das Fahrzeug betrieben
wird. Zu diesem Zweck ist an die Einrichtung 1 eine Uhrenschaltung 11 ange
schlossen.
Eine Besonderheit dieser Ausführungsform besteht darin, daß ein Datensender
12 vorgesehen ist, der an die Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 ange
schlossen ist, um die von dieser erfaßten Daten zusätzlich bzw. alternativ zur
Aufzeichnung auf der Datenkarte an einen externen Zentralrechner zu senden.
Bevorzugt korrespondiert der Datensender 12 mit dem Zentralrechner 13 über
ein GPS(Global Positioning System)-System. Mittels dieser Datenübertragung
können beispielsweise die Fahrten von Außendienstmitarbeitern kontinuierlich
protokolliert werden, wobei der Außendienstmitarbeiter beispielsweise über eine
Tastatur 14 an der Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 zusätzliche
Daten eingeben kann, die den besuchten Kunden betreffen, damit über diesen
Weg am Ort des Zentralrechners 13 fertige Rechnungen erstellt werden können.
Auch bei diesem Einsatzweck der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient die Da
tenerfassung lediglich zur Personalisierung der zur Aufzeichnung gelangenden
Daten.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum Steuern und/oder Aufzeichnen von Kraftfahrzeugfunktio
nen und/oder -zuständen, mit einer in einem Fahrzeug vorgesehenen
Datenkarten-Erfassungs- und/oder Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) zum
Erfassen von auf einer Datenkarte gespeicherten Daten und/oder zum
Steuern und/oder Aufzeichnen von Kraftfahrzeugfunktionen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten
karte eine Chipkarte ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie
Teil einer Wegfahrsperre bildet, wobei auf der Datenkarte Berechtigungs
daten zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Wegfahrsperre gespeichert
sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie
Teil einer Alarmanlage bildet, wobei auf der Datenkarte Berechtigungsda
ten zum Scharfschalten und Unscharfschalten der Alarmanlage gespei
chert sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines
Unfallschreibers bildet, wobei für die Auswertung eines Unfalls relevante
Kraftfahrzeugzustandsparameter zur Aufzeichnung gelangen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aktuali
sierung der Aufzeichnung der Fahrzeugzustandsparameter mit einer vor
gegebenen Taktzeit vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taktzeit
zwischen 30 und 120 Sekunden, bevorzugt 90 Sekunden, beträgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
sämtliche elektrischen Funktionen auf der Datenkarte zur Speicherung
gelangen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß folgende
Kraftfahrzeugzustandsparameter über Erfassungseinrichtungen (3, 4, 5)
erfaßt werden und zur Speicherung auf der Datenkarte gelangen: Fahr
zeuggeschwindigkeit, Bremsvorgänge, Kupplungsvorgänge, Radblockier
vorgänge.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß Aufprallvorgänge als Funktion ihres lokalen Auftretens an der Fahr
zeugkarosserie zur Aufzeichnung gelangen, und daß für diese Aufzeich
nungen eine Überschreibsperre vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Absolutzeit mit zur Aufzeichnung gelangt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Datenkartenerfassungs- und Aufzeichnungsvorrichtung (1, 2)
eine Selbstverwaltungsfunktionstaste (10) zum Löschen der Datenauf
zeichnung vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Teil eines Fahrtenschreibers bildet, wobei die gesetzlich zur Re
gistrierung vorgesehenen Fahrtenschreiberdaten auf einem zusätzlichen
Speichermedium, wie z. B. einem RAM oder einem EEPROM, manipula
tionssicher gespeichert werden, und daß die Datenkarte zur Personalisie
rung der Fahrtenschreiberdaten dient.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sie Teil eines Fahrtenbuchs bildet, wobei zumindest die Fahrzeiten
mittels der Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) auf der Datenkarte zur Auf
zeichnung gelangen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Kraft
fahrzeug ein an die Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) angeschlossener
Datensender (12) vorgesehen ist, der Daten zu einem externen Zentral
rechner (13) überträgt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Daten
sender (12) sowie der zenralrechnerseitige Empfänger über ein GPS-Sy
stem mit dem Zentralrechner (13) korrespondiert.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß an
den Zentralrechner (13) ein Drucker angeschlossen ist, und der Zentral
rechner (13) in vorgegebenen Zeitabständen, vorzugsweise im Wochen
rhythmus, einen Datenabgleich mit z. B. Personalstunden und/oder Be
rechnungseinheiten zur Erstellung von Rechnungen durchführt und aus
druckt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1996108232 DE19608232A1 (de) | 1996-03-04 | 1996-03-04 | Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen |
Applications Claiming Priority (1)
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DE1996108232 DE19608232A1 (de) | 1996-03-04 | 1996-03-04 | Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19608232A1 true DE19608232A1 (de) | 1997-09-11 |
Family
ID=7787125
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1996108232 Withdrawn DE19608232A1 (de) | 1996-03-04 | 1996-03-04 | Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE19608232A1 (de) |
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- 1996-03-04 DE DE1996108232 patent/DE19608232A1/de not_active Withdrawn
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