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DE19608232A1 - Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen - Google Patents

Vorrichtung zum Steuern von Kraftfahrzeugfunktionen

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Publication number
DE19608232A1
DE19608232A1 DE1996108232 DE19608232A DE19608232A1 DE 19608232 A1 DE19608232 A1 DE 19608232A1 DE 1996108232 DE1996108232 DE 1996108232 DE 19608232 A DE19608232 A DE 19608232A DE 19608232 A1 DE19608232 A1 DE 19608232A1
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DE
Germany
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data
data card
recording
card
motor vehicle
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1996108232
Other languages
English (en)
Inventor
Falko Seyffarth
Iwe Kardum
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
INNORATIO AG F
Original Assignee
INNORATIO AG F
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by INNORATIO AG F filed Critical INNORATIO AG F
Priority to DE1996108232 priority Critical patent/DE19608232A1/de
Publication of DE19608232A1 publication Critical patent/DE19608232A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60R25/302Detection related to theft or to other events relevant to anti-theft systems using recording means, e.g. black box
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Aufzeichnen von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen. Insbesondere liegt die Erfindung auf dem Gebiet von Kraftfahrzeug-Wegfahrsperren, Kraftfahrzeug-Alarmanlagen, Kraftfahrzeug-Unfallschreibern, Kraftfahrzeug-Fahrtenschreibern und Kraftfahr­ zeug-Fahrtenbuchschreibern.
Kraftfahrzeug-Wegfahrsperren basieren auf der Blockierung lebenswichtiger Funktionen eines Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise der Stromversorgung für die wesentlichen Aggregate eines Kraftfahrzeugs. Zur Aktivierung bzw. Deaktivie­ rung der Wegfahrsperre sind u. a. speziell kodierte Sender vorgesehen, die üblicherweise an einem Schlüsselbund getragen werden und mit einem ent­ sprechenden Empfänger im Kraftfahrzeug korrespondieren. Nachteilig ist, daß diese Sender relativ aufwendig sind und auf Festkörperbauelementen beruhen, die vom Hersteller aufwendig programmiert werden müssen. Im Falle eines Verlusts des Senders kann dieser bei Vorlage einer entsprechenden Berechtigung nur vom Hersteller, ebenfalls entsprechend aufwendig, rekonstruiert werden. Ähnliches gilt für Alarmanlagen, die u. a. ebenfalls durch einen Sender aktiviert und deaktiviert werden müssen.
Im Zusammenhang mit Antiblockiersystemen ist es beispielsweise bekannt, elek­ trische Fahrzeugfunktionen, wie das Betätigen einer Bremse, die Fahrzeugge­ schwindigkeit, das Betätigen einer Kupplung und eine Radblockade zu erfassen und zur gezielten Steuerung der Bremsanlage zu verarbeiten.
Bekannt sind ferner Kontakt- bzw. Aufprallsensoren zur Ermittlung von Stoßvor­ gängen. Es sind auch schon Vorschläge gemacht worden, Aufprallvorgänge bei Kraftfahrzeugen zu erfassen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Entsprechende Vorrichtungen sind jedoch auf Testanlagen beschränkt und wegen ihres hohen Aufwandes nicht in zum Kauf angebotenen Kraftfahrzeugen verwirklicht.
Fahrtenschreiber zur Registrierung gesetzlich vorgesehener Fahrzeugdaten, wie beispielsweise der Abfahrtszeit, der Stillstandzeit und der Geschwindigkeit, sehen zur Registrierung der entsprechenden Daten Papierscheiben vor, deren Abmessungen Anlaß dafür sind, daß die herkömmlichen Fahrtenschreiber relativ sperrig sind. Ein weiterer Nachteil ist die mechanische Aufzeichnung der Daten auf der Papierscheibe, die zur Folge hat, daß diese Art von Fahrtenschreibern nicht in der erforderlichen Weise zuverlässig sind. Außerdem sind derartige Fahrtenschreiber nicht ausreichend manipulationssicher, weil sie gegebenenfalls durch den jeweiligen Benutzer des Fahrzeugs außer Kraft gesetzt werden kön­ nen.
Es ist auch bekannt, Fahrtenbücher bezüglich der Fahrzeiten eines Kraftfahr­ zeugs zu führen, wobei die Einträge von Hand erfolgen. Dies ist aufwendig. Außerdem ist dadurch nicht gewährleistet, daß die Einträge im Fahrtenbuch ob­ jektiv erfolgen. Außerdem erfordert die Auswertung des Fahrtenbuchs ebenfalls einen hohen Aufwand, da die handschriftlich eingetragenen Daten mühsam aus­ gewertet werden müssen.
Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrun­ de, eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Auswerten von Kraftfahrzeugfunktio­ nen und/oder -zuständen zu schaffen, die zuverlässig arbeitet, gegebenenfalls manipulationssicher ist und ein bequemes Auswerten der erfaßten Daten ge­ währleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 ge­ löst.
Demnach schafft die Erfindung eine Vorrichtung zum Steuern und/oder Aus­ werten von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen, mit einer im Fahrzeug vorgesehenen Datenkarten-Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung zum Erfassen von auf der Datenkarte gespeicherten Daten und/oder zum Speichern von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen zum Steuern und/oder Auf­ zeichnen von Kraftfahrzeugfunktionen und/oder -zuständen.
Mit anderen Worten basiert die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einem karten­ förmigen Steuer- und Aufzeichnungsmedium, das den Vorteil hat, problemlos hergestellt, gegebenenfalls manipulationssicher verwendet und gegebenenfalls neu konfiguriert zu werden, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung für jedes der einleitend angeführten Einsatzgebiete entsprechend vorteilhaft eingesetzt werden kann. Besonders bevorzugt handelt es sich bei der erfindungsgemäß vorgesehenen Datenkarte um eine Chip-Karte bzw. eine Magnetstreifenkarte, die an sich bekannt ist.
Vorteilhafterweise läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung im Rahmen einer Fahrzeugwegfahrsperre einsetzen. In diesem Fall sind auf der Datenkarte Be­ rechtigungsdaten zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Wegfahrsperre gespei­ chert.
In ähnlicher Weise kann die Datenkarte gemäß einer weiteren vorteilhaften Aus­ führungsform der Erfindung Teil einer Alarmanlage bilden, wobei in diesem Fall auf der Datenkarte Berechtigungsdaten zum Scharfschalten und Unscharfschal­ ten der Alarmanlage gespeichert sind.
Ein weiterer vorteilhafter Einsatzbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt auf dem Gebiet der Unfalldokumentation. In diesem Fall bildet die Datenkarte Teil eines Unfallschreibers, wobei für die Auswertung eines Unfalls relevante Kraftfahrzeug-Zustandsparameter zur Aufzeichnung gelangen. Datenkarten, wie z. B. Magnetstreifenkarten bieten eine Datenspeicherkapazität in der Größen­ ordnung von 2 bis 16 Kilobyte, wodurch eine relativ große für den vorliegenden Einsatz jedenfalls ausreichende Datenmenge gespeichert werden kann. Benötigt werden für einen Unfallschreiber die aktuellen Daten zum Zeitpunkt eines Unfalls bzw. einer Kollision betreffend die Fahrzeugzustandparameter, weshalb gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung eine Aktualisierung der Datenauf­ zeichnung mit einer vorgegebenen Taktzeit vorgesehen ist, die beispielsweise zwischen 30 und 120 Sekunden und bevorzugt 90 Sekunden beträgt. Bevorzugt erfolgt für die Unfallschreiberfunktion zumindest eine Speicherung sämtlicher elektrischer Funktionen auf der Datenkarte. Dabei handelt es sich bevorzugt um die Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsvorgänge und Kupplungsvorgänge zum Zeit­ punkt einer Kollision sowie Daten betreffend Radblockaden und Daten betreffend die Stelle eines Aufpralls gegen ein Hindernis bzw. ein anderes Fahrzeug. Als Aufprallsensoren dienen beispielsweise Ultraschallsensoren, die an unterschied­ lichen Karosseriestellen des Kraftfahrzeugs angeordnet sind, und die im Falle eines Aufpralls als Funktion der Zeit auf die Karosserie einwirkende Stöße ermit­ teln, wobei der zeitliche Stoßablauf als solcher ebenfalls auf der Datenkarte pro­ tokolliert wird. Bevorzugt ist für die aufgezeichneten Aufprallvorgänge eine Über­ schreibsperre vorgesehen, die in der Aufzeichnungseinrichtung enthalten ist, um ein Überschreiben dieser Aufzeichnungen auf der Datenkarte zu vermeiden. Zu­ mindest solange, wie ein Unfallschreiber gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann im Zusammenhang mit der Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung eine Selbstverwaltungsfunktionstaste zum Löschen der Datenaufzeichnungen auf der Datenkarte vorgesehen sein, damit ein Nutzer gezielt die Verfügbarkeit der Daten bestimmen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform bildet die erfindungsge­ mäße Vorrichtung Teil eines Fahrtenschreibers, wobei die gesetzlich zur Regi­ strierung vorgesehenen Fahrtenschreiberdaten auf einem zusätzlichen Spei­ chermedium, wie beispielsweise einem RAM oder einem EEPROM manipula­ tionssicher gespeichert werden. In diesem Fall dient die Datenkarte nicht zur Da­ tenspeicherung, sondern bevorzugt ausschließlich zur Personalisierung der Fahrtenschreiberdaten. Grund dafür, daß nicht die Datenkarte, sondern ein exter­ nes Medium zur Datenspeicherung verwendet wird, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung Teil eines Fahrtenschreibers bildet, ist, daß die Speicherung unein­ geschränkt manipulationssicher erfolgen muß. Ein weiterer Grund ist, daß derart große Datenmenge anfallen können (kontinuierliche Geschwindigkeitsaufzeich­ nung), daß die Speicherkapazität einer Datenkarte überfordert sein kann.
Ein weiterer vorteilhafter Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt auf dem Gebiet der außergesetzlichen Fahrtenprotokollierung. Für diesen Zweck ist die erfindungsgemäße Vorrichtung als Teil eines Fahrtenbuchs ausgebildet, wo­ bei zumindest Fahrzeiten mittels der Aufzeichnungseinrichtung auf der Daten­ karte aufgezeichnet werden. Weitere aufgezeichnete Daten können Tankstopps und sonstige interessierende Daten einer Fahrt umfassen, wie beispielsweise den DM- und Liter-Betrag eines Tankvorgangs. Im Gegensatz von manuell geführten Fahrtenbüchern ist die Aufzeichnung von Fahrtdaten auf der Datenkarte pro­ blemlos auswertbar und beispielsweise auch mit Personalstunden abgleichbar.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der als Teil eines Fahrten­ buchs verwendeten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß an die Datenkartenaufzeichnungseinrichtung ein Datensender angeschlossen ist, der die Daten zu einem externen Zentralrechner überträgt. Bevorzugt korrespondiert der Datensender über ein GPS-System (Global Positioning System) mit dem Zentral­ rechner. An den Zentralrechner ist ein Drucker angeschlossen, um gewünschten­ falls in vorgegebenen Zeitabständen, vorzugsweise im Wochenrhythmus ein Da­ tenabgleich mit beispielsweise Personalstunden und/oder Berechnungseinheiten zur Erstellung von Rechnungen durchführen zu können.
Die Erfassung der im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläuterten Kraftfahrzeugfunktionen und Kraftfahrzeugzustände mittels geeigne­ ter Sensoren gehört zum Stand der Technik und bedarf deshalb im Zusammen­ hang mit der vorliegenden Erfindung keiner näheren Erläuterung.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil eines Unfallschreibers und
Fig. 2 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil eines Fahrtenbuchs.
Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung als Teil eines Unfallschreibers eine im Innern eines Fahrzeugs angebrachte Datenkarten-Er­ fassungs- und/oder Aufzeichnungseinrichtung 1 mit einem Schlitz 2 zum Einfüh­ ren einer Datenkarte, bevorzugt in Gestalt einer Chipkarte. Die Einrichtung 1 ist mit einer Vielzahl von Erfassungseinrichtungen 3, 4 und 5 verbunden, die dazu ausgelegt sind, Kraftfahrzeugzustände zu erfassen und in Gestalt von Daten an die Einrichtung 1 über einen Datenbus 6, 7, 8 und 9 zu übertragen, wo die Aufzeichnung der Daten auf die in den Schlitz 2 eingeführte, nicht dargestellte Datenkarte erfolgt. Bei den Erfassungseinrichtungen 3 bis 4 kann es sich bei­ spielsweise um Erfassungseinrichtungen für die Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsvorgänge, Kupplungsvorgänge, Radblockiervorgänge sowie Aufprallvor­ gänge an der Karosserie handeln. Bevorzugt erfolgt das Abspeichern dieser Da­ ten auf der Datenkarte mit einem Takt von etwa 90 Sekunden. Das heißt, mit diesem Takt erfolgt eine Aktualisierung der aufgezeichneten Daten, wobei die voraus abgespeicherten Daten überschrieben werden. An der Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 ist außerdem eine Taste 10 vorgesehen, durch deren Betätigung (Selbstverwaltungsfunktion) der Speicherinhalt auf der Daten­ karte gelöscht wird.
Eine Datenerfassung ist bei diesem Einsatzzweck der erfindungsgemäßen Vor­ richtung lediglich zur Personalisierung der zur Aufzeichnung gelangenden Daten vorgesehen.
Fig. 2 zeigt einen Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung als Teil eines Fahrtenbuchs. Wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 umfaßt die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform eine im Kraftfahrzeuginnern angebrachte Datenkarten- Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 mit einem Schlitz 2 zum Einführen der nicht dargestellten Datenkarte. Die der Einrichtung 1 zugeführten Daten um­ fassen u. a. die Fahrzeit, d. h., die Zeit, während welcher das Fahrzeug betrieben wird. Zu diesem Zweck ist an die Einrichtung 1 eine Uhrenschaltung 11 ange­ schlossen.
Eine Besonderheit dieser Ausführungsform besteht darin, daß ein Datensender 12 vorgesehen ist, der an die Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 ange­ schlossen ist, um die von dieser erfaßten Daten zusätzlich bzw. alternativ zur Aufzeichnung auf der Datenkarte an einen externen Zentralrechner zu senden. Bevorzugt korrespondiert der Datensender 12 mit dem Zentralrechner 13 über ein GPS(Global Positioning System)-System. Mittels dieser Datenübertragung können beispielsweise die Fahrten von Außendienstmitarbeitern kontinuierlich protokolliert werden, wobei der Außendienstmitarbeiter beispielsweise über eine Tastatur 14 an der Erfassungs- und Aufzeichnungseinrichtung 1 zusätzliche Daten eingeben kann, die den besuchten Kunden betreffen, damit über diesen Weg am Ort des Zentralrechners 13 fertige Rechnungen erstellt werden können.
Auch bei diesem Einsatzweck der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient die Da­ tenerfassung lediglich zur Personalisierung der zur Aufzeichnung gelangenden Daten.

Claims (17)

1. Vorrichtung zum Steuern und/oder Aufzeichnen von Kraftfahrzeugfunktio­ nen und/oder -zuständen, mit einer in einem Fahrzeug vorgesehenen Datenkarten-Erfassungs- und/oder Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) zum Erfassen von auf einer Datenkarte gespeicherten Daten und/oder zum Steuern und/oder Aufzeichnen von Kraftfahrzeugfunktionen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten­ karte eine Chipkarte ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil einer Wegfahrsperre bildet, wobei auf der Datenkarte Berechtigungs­ daten zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Wegfahrsperre gespeichert sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil einer Alarmanlage bildet, wobei auf der Datenkarte Berechtigungsda­ ten zum Scharfschalten und Unscharfschalten der Alarmanlage gespei­ chert sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines Unfallschreibers bildet, wobei für die Auswertung eines Unfalls relevante Kraftfahrzeugzustandsparameter zur Aufzeichnung gelangen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Aktuali­ sierung der Aufzeichnung der Fahrzeugzustandsparameter mit einer vor­ gegebenen Taktzeit vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Taktzeit zwischen 30 und 120 Sekunden, bevorzugt 90 Sekunden, beträgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche elektrischen Funktionen auf der Datenkarte zur Speicherung gelangen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß folgende Kraftfahrzeugzustandsparameter über Erfassungseinrichtungen (3, 4, 5) erfaßt werden und zur Speicherung auf der Datenkarte gelangen: Fahr­ zeuggeschwindigkeit, Bremsvorgänge, Kupplungsvorgänge, Radblockier­ vorgänge.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Aufprallvorgänge als Funktion ihres lokalen Auftretens an der Fahr­ zeugkarosserie zur Aufzeichnung gelangen, und daß für diese Aufzeich­ nungen eine Überschreibsperre vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Absolutzeit mit zur Aufzeichnung gelangt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Datenkartenerfassungs- und Aufzeichnungsvorrichtung (1, 2) eine Selbstverwaltungsfunktionstaste (10) zum Löschen der Datenauf­ zeichnung vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines Fahrtenschreibers bildet, wobei die gesetzlich zur Re­ gistrierung vorgesehenen Fahrtenschreiberdaten auf einem zusätzlichen Speichermedium, wie z. B. einem RAM oder einem EEPROM, manipula­ tionssicher gespeichert werden, und daß die Datenkarte zur Personalisie­ rung der Fahrtenschreiberdaten dient.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie Teil eines Fahrtenbuchs bildet, wobei zumindest die Fahrzeiten mittels der Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) auf der Datenkarte zur Auf­ zeichnung gelangen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Kraft­ fahrzeug ein an die Aufzeichnungseinrichtung (1, 2) angeschlossener Datensender (12) vorgesehen ist, der Daten zu einem externen Zentral­ rechner (13) überträgt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Daten­ sender (12) sowie der zenralrechnerseitige Empfänger über ein GPS-Sy­ stem mit dem Zentralrechner (13) korrespondiert.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß an den Zentralrechner (13) ein Drucker angeschlossen ist, und der Zentral­ rechner (13) in vorgegebenen Zeitabständen, vorzugsweise im Wochen­ rhythmus, einen Datenabgleich mit z. B. Personalstunden und/oder Be­ rechnungseinheiten zur Erstellung von Rechnungen durchführt und aus­ druckt.
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