DE4317114C2 - Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug - Google Patents
Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Diebstahlschutzeinrichtung als
Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Diebstähle von Kraftfahrzeugen sind in letzter Zeit sprung
haft angestiegen, so daß Verbesserungen des Diebstahlschutzes
dringend erforderlich sind.
Üblicherweise sind Kraftfahrzeuge durch drei Sicherungsein
richtungen gegen Diebstahl geschützt:
Als erstes ist der Innenraum eines Kraftfahrzeugs gegen ein unbefugtes Betreten durch absperrbare Türen zu sichern. Diese Sicherung ist relativ leicht, beispielsweise durch Einschla gen der Fensterscheiben, zu überwinden.
Als erstes ist der Innenraum eines Kraftfahrzeugs gegen ein unbefugtes Betreten durch absperrbare Türen zu sichern. Diese Sicherung ist relativ leicht, beispielsweise durch Einschla gen der Fensterscheiben, zu überwinden.
Die zweite Sicherung erfolgt durch das Zündanlaßschloß, über
das nur mit einem passenden Schlüssel ein Schalter zum Schlie
ßen des Zündstromkreises und damit zum Starten der Brennkraft
maschine geschlossen werden kann. Diese Schutzmaßnahme ist
ebenfalls relativ leicht zu überwinden, indem die Zuleitungs
drähte zum Zündschloßschalter kurzgeschlossen werden.
Als dritte Sicherung ist, meist in Verbindung mit dem Zünd
schloß, ein Lenkradschloß verwendet, mit dem über einen Sperr
bolzen das Lenkrad arretierbar wird, so daß damit keine Lenk
bewegungen mehr ausgeführt werden können. Auch diese Siche
rung ist meist relativ einfach durch Krafteinwirkung auf das
Lenkrad zu überwinden, wobei der Sperrbolzen abgeschert wird.
Zusätzlich zu den vorstehend genannten, serienmäßig in jedes
Kraftfahrzeug eingebauten, Diebstahlschutzeinrichtungen sind
Diebstahlwarnanlagen bekannt, die über Sensoren, wie bei
spielsweise Bewegungsmelder, ein unbefugtes Betreten des Fahr
zeugraums oder unbefugtes Manipulieren an Fahrzeugteilen
durch akustische Warnsignale anzeigen. Diese Warnsignale wer
den oft als solche nicht erkannt oder nicht beachtet und wer
den meist nach kurzer Zeit selbsttätig wieder abgestellt. Zu
dem wird dadurch lediglich eine Warnung vermittelt, jedoch
nicht das Starten und Wegfahren des Fahrzeugs unterbunden.
Weiter sind Alarmeinrichtungen bekannt (US 4 754 255), bei de
nen der Fahrzeugbesitzer über einen kleinen Sender das Alarm
system ferngesteuert von der Außenseite des Fahrzeugs her
deaktivieren kann, bevor er das Fahrzeug besteigt. Ein Pro
blem liegt hier darin, daß verlorene oder gestohlene Sender
von einem Dieb benutzt werden können. Eine Verbesserung in
Verbindung mit der Fernsteuerung von der Fahrzeugaußenseite
wird hier durch ein weitgehend frei programmierbares System
vorgeschlagen, bei dem verschiedenen Fahrzeugbenutzern indivi
duelle Codes zugeordnet werden können, die über die Sendeein
heit von außen her dem Fahrzeug zugesendet werden. Eine elek
tronische Codierung in einem Fahrzeugschlüssel mit einem
Transponder liegt nicht vor.
In einer weiter bekannten Diebstahlschutzeinrichtung
(US 4 852 680) für ein offenes Fahrzeug, insbesondere für ein
Baustellenfahrzeug, ist über ein Tastenfeld zur Deaktivierung
einer Alarmeinrichtung ein Benutzercode einzugeben. Dieser Be
nutzercode kann nach Eingabe eines "master codes" geändert
werden. Zweck dieser Änderungsmöglichkeit ist es, insbesonde
re beim Wechsel vom Betriebspersonal und bei einer Verlegung
auf andere Baustellen, die Diebstahlschutzvorrichtung mit Hil
fe eines anderen Benutzercodes gegen eine unbefugte Weiterver
wendung von Benutzercodes durch ausgeschiedene Mitarbeiter si
chern zu können. Ein Transponder in einem Fahrzeugschlüssel
ist auch hier nicht verwendet.
Die eingangs geschilderten, üblichen Diebstahlschutzeinrich
tungen sind relativ einfach zu überwinden und zu umgehen, was
mit ein Grund für die steigenden Fahrzeugdiebstähle ist. Für
einen verbesserten Diebstahlschutz wurde daher in einer be
kannten Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrich
tung zusätzlich zu der mechanischen Codierung am Fahrzeug
schlüssel durch die Gestalt des Schlüsselbarts eine weitere
"elektronische Codierung" über einen Transponder im Fahrzeug
schlüssel oder einen sogenannten "Chip-Schlüssel" vorgeschla
gen (FR 2 685 895 A1; US 4 918 955).
Ein solcher Transponder ist eine passive Einheit, die mit dem
Fahrzeugschlüssel fest verbunden ist und die aus einer in
einem Glasgehäuse angeordneten Transponderspule und einer zur
Abgabe eines Transpondercodes bestimmten Elektronik besteht.
Dieser Transpondercode ist aus einer sehr großen Anzahl von
Codiermöglichkeiten jedem Transponder bei der Herstellung be
reits fest eingegeben.
Als Transponderanordnung im Sinne der vorliegenden Anmeldung
wird auch ein "Chip-Schlüssel" verstanden, bei dem die Elek
tronik entsprechend einem Transponder im Schlüssel direkt
integriert ist. Bei einem solchen Chip-Schlüssel kann der
Transpondercode auch variabel eingegeben werden.
In der Nähe des Zündschlosses, bevorzugt um das Schlüssel
loch, ist eine elektrisch aktivierbare Übertragungsspule ange
ordnet, die zur Energieübertragung auf den Transponder bzw.
auf die Transponderspule und zum Empfang des Transpondercodes
aus dem Transponder bestimmt ist.
An die Übertragungsspule ist eine Auslese- und Auswerteelek
tronik angeschlossen, die einerseits ein elektrisches Wechsel
feld in der Übertragungsspule zur Energieübertragung auf den
Transponder erzeugt und andererseits zur Umwandlung des vom
Transponder auf die Übertragungsspule frequenzmoduliert über
tragenen Transpondercodes in einen digitalen Transpondercode
dient.
Dieser Auslese- und Auswerteelektronik ist eine elektronische
Steuereinheit nachgeschaltet, die bei der Aktivierung des
Zündschalters mit dem mechanischen Teil des Fahrzeugschlüs
sels den von der Ausleseelektronik erhaltenen Transpondercode
mit einem in einem nichtflüchtigen Speicher abgelegten Code
zur Identifikation vergleicht. Bei Gleichheit der beiden
Codes wird der für dieses Fahrzeug bestimmte, richtige Schlüs
sel identifiziert und ein, beim Abstellen des Fahrzeugs zur
Immobilisation in seiner Funktion gesperrtes Bauteil, z. B.
der Versorgungskreis für eine Kraftstoffpumpe, wieder freige
geben.
Ein Problem bei dieser wirksamen Diebstahlschutzeinrichtung
stellt die Verwendung mehrerer Schlüssel für dasselbe Fahr
zeug dar, da diese zwar einfach mit dem gleichen mechanischen
Schlüsselbart herstellbar sind, jedoch jeweils einen bei der
Herstellung des zugeordneten Transponders festgelegten, unter
schiedlichen Transpondercode haben, der von extern gerade
nicht ermittelt werden kann.
In modernen Kraftwagen sind handbetätigbare Stellelemente für
digitale Eingaben, beispielsweise für die Zeiteinstellung
einer Uhr, für Eingaben an einem Bordcomputer, Einstellungen
am Tageskilometerzähler, etc., allgemein bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, an einer gattungsgemäßen Dieb
stahlschutzeinrichtung mit Transponder im Fahrzeugschlüssel
eine einfach realiserbare und kostengünstige Möglichkeit zu
schaffen, bei einem defekten oder verlorengegangenen Fahrzeug
schlüssel die Diebstahlschutzeinrichtung zu entriegeln, ins
besondere einen defekten Schlüssel zu ersetzen und/oder einen
weiteren Schlüssel für die Fahrzeugbenutzung verwendbar zu
machen.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des An
spruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 sind für dasselbe Fahrzeug mehrere Fahrzeug
schlüssel mit gleichem mechanischen Schlüsselbart, jedoch
unterschiedlichen, jeweils einem Fahrzeugschlüssel zugeordne
ten, Transpondercodes verwendbar. Dazu sind diese mehreren
Transpondercodes im Speicher für eine jeweils zugeordnete
Freigabe des gesperrten Bauteils ablegbar, d. h. daß jeweils
bei Gleichheit des extern festgestellten Transpondercodes mit
einem der mehreren im Speicher abgelegten Transpondercodes
das für eine Immobilisation gesperrte Bauteil freigegeben
wird.
Die Ablage dieser Transpondercodes ist durch einen bestimm
ten, abgelegten Initialisierungscode verriegelt, so daß als
Sicherung nicht ohne weiteres ein Transpondercode von extern
im Speicher abgelegt werden kann.
Über das gattungsgemäße, handbetätigbare Stellelement zur Ein
gabe digitaler Angaben ist ein Initialisierungscode eingeb
bar. Bei festgestellter Gleichheit zwischen dem im Speicher
abgelegten Initialisierungscode und dem mit dem Stellelement
eingegebenen Initialisierungscode wird die Übernahme und Ab
lage des Transpondercodes eines am Zündschloß eingesteckten
Fahrzeugschlüssels freigegeben. Damit wird dieser einge
steckte Fahrzeugschlüssel mit seinem zugeordneten Transponder
code für das Fahrzeug verwendbar gemacht.
Bevorzugt ist als Stellelement für die Initialisierung ein
ohnehin im Fahrzeug enthaltenes Stellelement, ggfs. in einer
Doppelfunktion, verwendet. Das Stellelement könnte aber auch,
ggfs. zusätzlich an einem Werkstattgerät, vorgesehen sein,
das für eine Initialisierung eines Fahrzeugschlüssels mit der
Steuereinheit der Diebstahlschutzeinrichtung zu verbinden
ist.
Dadurch wird erreicht, daß mit Hilfe des Stellelements eine
einfach realisierbare und kostengünstige Möglichkeit geschaf
fen ist, bei einen- defekten oder verlorengegangenen Fahrzeug
schlüssel die Diebstahlschutzeinrichtung durch einen neuen
Schlüssel zu entriegeln. Inbesondere kann ein defekter oder
verlorengegangener Schlüssel durch einen neuen Schlüssel er
setzt werden und/oder ein weiterer Schlüssel für die Fahrzeug
benutzung verwendbar gemacht werden.
Gemäß Anspruch 2 kann in einer ersten Alternative jeweils ein
bestimmter Initialisierungscode einem der mehreren Fahrzeug
schlüssel bzw. entsprechenden Speicherplätzen im Speicher
fest zugeordnet sein. Diese Initialisierungscodes können her
stellerseitig abgelegt sein oder ggfs. mit Hilfe des Stellele
ments individuell einstellbar oder von der Fahrgestellnummer
abgeleitet vorgegeben werden.
In einer weiteren Alternative nach Anspruch 3 ist für die
Initialisierung ein bestimmter, für alle Schlüssel gleicher
Initialisierungscode einzugeben. Bei Verwendung mehrerer
Schlüssel wird dann jeweils der Transpondercode des folgen
den, neuen Schlüssels automatisch auf einen weiteren Speicher
platz abgelegt. Gegebenenfalls kann die Plazierung auf einen
bestimmten Speicherplatz auch durch zusätzliche Eingabe eines
Schlüsselidentifizierungscodes vorgenommen werden, der dann
einem bestimmten Schlüssel zugeordnet ist.
In einer bevorzugten Ergänzung nach Anspruch 4 wird die Mög
lichkeit eröffnet, beim Verlust oder Versagen des Transpon
ders die elektronische Diebstahlschutzeinrichtung auch ohne
die Elektronik am Fahrzeugschlüssel zu entriegeln. Dem liegt
der Gedanke zugrunde, daß ein Schlüssel durchaus mechanisch
noch funktionieren kann oder beim Verlust eines Schlüssels
der mechanische Schlüsselbart relativ einfach nachzumachen
und zu beschaffen ist. Eine Möglichkeit, die elektronische
Diebstahlschutzeinrichtung bei einem verlorengegangenen
Schlüssel oder einem defekten Transponder zu entriegeln, be
steht dagegen meist nicht oder nur mit extrem hohem Aufwand.
Dadurch könnte beim Zusammenwirken ungünstiger Bedingungen
auch der berechtigte Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr betrei
ben.
Es wird daher mit Anspruch 4 vorgeschlagen, daß im Speicher
weiter ein Diebstahlsicherungscode abgelegt ist und daß zudem
über das Stellelement ein Entriegelungscode als Zahl eingeb
bar ist. In der Steuereinheit wird ein Vergleich zwischen dem
abgelegten Diebstahlsicherungscode und dem eingegebenen Ent
riegelungscode vorgenommen. Bei festgestellter Gleichheit von
abgelegtem und eingegebenen Code wird die Funktion des zur
Immobilisation gesperrten Bauteils wieder freigegeben. Die
Eingabe des Entriegelungscodes könnte auch hier ggfs. über
ein Stellelement an einem mit der Steuereinheit verbundenen
Werkstattgerät erfolgen.
Der Diebstahlsicherungscode kann nach Anspruch 5 entweder
fahrzeugspezifisch fest abgelegt sein oder nach Anspruch 6
als individuelle Zahl mit dem Stellelement im Speicher ableg
bar sein. Der Diebstahlsicherungscode kann ebenso wie ein
Initialisierungscode kompliziert als vielstellige Zahl oder
ggfs. als mathematische Formel aufgebaut sein, so daß die
Sicherheit ähnlich hoch wie durch den Transpondercode gewählt
werden kann.
Nach den Merkmalen des Anspruchs 7 wird wenigstens ein Teil
der in einem Kombiinstrument bei modernen Fahrzeugen enthalte
nen Kombiinstrumentelektronik in einer zusätzlichen Funktion
in der Auslese- und Auswerteelektronik sowie der Steuerein
heit der Diebstahlschutzeinrichtung mitverwendet. Ein wesent
licher Teil der für die erfindungsgemäße Diebstahlschutzein
richtung erforderlichen Bauteile ist bei modernen Fahrzeugen
bereits in der Kombiinstrumentelektronik als Hardware enthal
ten. Die zusätzliche und ergänzende Verwendung in einer wei
teren Funktion auch für die Diebstahlschutzeinrichtung erfor
dert zum Teil keine oder nur geringfügige Änderungen und Er
weiterungen in der Hardware. Im wesentlichen sind nur zusätz
liche Anwendungen durch eine Erweiterung der Software erfor
derlich.
Durch die vorstehende Mehrfachverwendung der Kombiinstrument
elektronik fällt der Platzbedarf für eine separate Elektronik
einheit der Diebstahlschutzeinrichtung weg, wodurch eine gün
stige Gewichtseinsparung am Fahrzeug erzielt wird. Besonders
vorteilhaft ergeben sich nur kurze Anschlußwege von der Über
tragungsspule am Zündschluß zur Kombiinstrumentelektronik, da
diese Bauteile in der Regel unmittelbar nebeneinander liegen.
Mit diesen Maßnahmen kann der Preis für die Diebstahlschutz
einrichtung stark reduziert werden.
Insbesondere können ein im Kombiinstrument enthaltenes Netz
teil, ein Mikrorechner für den Vergleich eingegebener und ab
gelegter Codes und ein nichtflüchtiger Speicher für die Ab
lage der Codes mitverwendet werden.
Nach Anspruch 8 ist in an sich bekannter Weise zur Immobilisa
tion die Funktion einer Benzinpumpe und/oder eines Starter
relais und/oder die Spannungsversorgung des Motorsteuergeräts
sperrbar und über die Steuereinheit wieder freigebbar. Es
können zur Immobilisation aber auch andere, für den Betrieb
des Fahrzeugs notwendige Bauteile in ihrer Funktion gesperrt
werden.
Besonders bietet sich hierbei nach Anspruch 9 bei modernen
Fahrzeugen eine Funktionssperre einer elektronischen Motorkon
trolleinheit an, ohne deren Funktion ein Fahrzeug nicht zu be
treiben ist. Die Motorkontrolleinheit ist so komplex aufge
baut, daß eine geeignete, elektronische Sperre von einem Dieb
nur mit großen Schwierigkeiten und erheblicher Sachkenntnis
behoben werden könnte. Zudem kann die Freigabe hierbei über
einen von der Steuereinheit an die Motorkontrolleinheit über
tragenen, verschlüsselten Code erfolgen, wodurch die Dieb
stahlsicherheit weiter erhöht wird.
Für eine bequeme Überprüfung eines gerade eingegebenen Codes
werden nach Anspruch 10 die entsprechenden Ziffern auf einer
digitalen Anzeige angegeben, wobei auch hier vorteilhaft ohne
hin am Kombiinstrument vorhandene Anzeigen in einer ergänzen
den Funktion mitverwendbar sind. Zudem sind auch die Stell
elemente bevorzugt als ohnehin vorhandene, handbetätigbare
Taster an der Frontseite des Kombiinstruments mitverwendbar.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung mit weiteren Einzel
heiten, Merkmalen und Vorteilen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Kombiinstruments
in einer (nicht weiter dargestellten) Schalttafel
eines Kraftfahrzeugs mit einer modifizierten Ausfüh
rung eines Zündschlosses als Bestandteil einer elektro
nischen Diebstahlschutzeinrichtung,
Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht eines Transponders, wie er im
Kraftfahrzeugschlüssel aus Fig. 1 enthalten ist und
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer Kombiinstrumentelektronik in
einer erweiterten Funktion als Bestandteil der Dieb
stahlschutzeinrichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Kombiinstrument 1 in einer
nicht weiter gezeigten Schalttafel eines Kraftfahrzeugs darge
stellt. Als Zeigerinstrumente sind beispielsweise ein Dreh
zahlmesser 2 und ein Tachometer 3 eingezeichnet, wobei weite
re Zeigerinstrumente für Temperatur, Öldruck, etc., noch ent
halten sein können. Zudem sind zwei Felder 4, 5 mit einer An
ordnung mehrerer Signal- und Alarmleuchten, ggfs. als Display
für eine Bordcomputeranzeige, eingezeichnet. Im Bereich des
Drehzahlmessers 2 ist ein Display 6 für eine Zeitanzeige
enthalten; im Bereich des Tachometers 3 sind ein Anzeige 7
für den Gesamtkilometerstand und eine Anzeige 8 für den Tages
kilometerstand eingezeichnet. Weiter sind schematisch Bedien
knöpfe 9, 10 als Stellelemente für digitale Eingaben angege
ben, mit denen beispielsweise die Zeit eingestellt oder der
Tageskilometerzähler zurückgestellt werden können.
Dem Kombiinstrument in unmittelbarer Nähe zugeordnet, bevor
zugt in einer Baueinheit enthalten, ist eine schematisch dar
gestellte Kombiinstrumentelektronik 11, entsprechend dem
Blockschaltbild nach Fig. 3. Ein Netzteil 12 ist mit der Bord
energieversorgung verbunden und speist einen Mikrocomputer
13.
Eingangsseitig ist der Mikrocomputer 13 über eine Signalaufbe
reitung 14 mit Analogsignalen 15 beaufschlagt, die von Gebern
oder Sensoren, beispielsweise für die Tankstandsanzeige, Tem
peraturanzeige, Bremsbelaganzeige, usw., geliefert werden.
Diese Analogsignale werden einem Analog-/Digitalwandler 16 zu
geführt und im Mikrocomputer 13 verarbeitet.
Weiter liegen eingangsseitig über nicht dargestellte Leitun
gen und eine Signalaufbereitung digitale Signale, wie Gurt
schloßindikator, Bremsflüssigkeitsanzeige, Öldruckschalter,
etc. an. Weiter sind Stellelemente, beispielsweise die Bedien
knöpfe 9 und 10, als Schalter dargestellt. Im Mikrocomputer
13 sind ausgangsseitig ein Schrittmotortreiber 17 enthalten,
der mit einer Tachometeranzeige 18 und einer Drehzahlanzeige
19 zusammenwirkt. Weiter sind mit einem nicht dargestellten
Meßwerktreiber eine Tankanzeige und eine Temperaturanzeige
verbunden.
An einen LCD-Treiber 20 ist ein Display 6, z. B. für eine Digi
taluhr, angeschlossen.
Die bisher in Verbindung mit Fig. 3 dargestellten Elemente
betreffen die übliche Funktion des Kombiinstruments 1 aus
Fig. 1.
In Fig. 1 ist zudem als Bestandteil einer Diebstahlschutzein
richtung ein Fahrzeugschlüssel 21 in einem Zündschloß 22 ge
zeigt, wobei im Fahrzeugschlüssel 21 ein Transponder 23 ent
halten ist.
Dieser Transponder 23 ist in Fig. 2 vergrößert dargestellt.
Der Transponder 23 ist eine in ein Glasgehäuse eingeschlos
sene, passive Einheit, bestehend aus einer Transponderspule
24 und einer Elektronik 25, insbesondere zur Abgabe eines
abgelegten Transpondercodes.
Um das Schlüsselloch des Zündschlosses 33 herum ist eine elek
trisch aktivierbare Übertragungsspule 26 angeordnet, die mit
einer Ausleseelektronik 27 verbunden ist.
Die in Fig. 1 mit A bezeichneten Bauteile sind schematisch
unter der gleichen Bezeichnung auch in Fig. 3 angegeben als
Transponder 23, Übertragungsspule 26 mit Ausleseelektronik
27, die über eine Signalaufbereitung 28 eingangsseitig an den
Mikrocomputer 13 angeschlossen ist. Über eine Datenleitung 29
ist ein zum Betrieb des Fahrzeugs erforderliches Bauteil,
hier eine elektronische Motorkontrolleinheit 30, sperrbar und
wieder freigebbar, was schematisch durch einen Schalter 31
dargestellt ist.
Das Fahrzeug und damit die Diebstahlschutzeinrichtung soll ge
mäß dem Ausführungsbeispiel mit vier Fahrzeugschlüsseln 21 be
tätigbar sein, die mit der fortlaufenden Nummer I, II, III
und IV bezeichnet sind. Diese Fahrzeugschlüssel I bis IV
haben den gleichen mechanischen Schlüsselbart, jedoch unter
schiedliche Transpondercodes. In einem nichtflüchtigen Spei
cher 32 können an zugeordneten Speicherplätzen I bis IV die
entsprechenden Transpondercodes abgelegt werden. Die Übernah
me und Eingabe der Transpondercodes von den Transpondern ist
jedoch durch einen bestimmten (ebenfalls im Speicher 32 abge
legten) Initialisierungscode verriegelt.
Die Bedienelemente 9, 10 sind im Normalfall zur Zeiteinstel
lung am Display 6 der Digitaluhr verwendet. Sowohl die Bedien
elemente 9, 10 als auch das Display sind jedoch in einer Dop
pelfunktion auch für die Diebstahlschutzeinrichtung verwend
bar, was durch Leitungen 33 und 34 zum Elektronikteil 35 der
Diebstahlschutzeinrichtung schematisch dargestellt ist.
In einem Speicherplatz V des Speichers 32 ist zudem, zusätz
lich zu den abgelegten Transpondercodes, ein Diebstahlsiche
rungscode abgelegt.
Die dargestellte Anordnung hat folgende Funktion:
Bei abgestelltem Fahrzeug wird die Funktion der Motorkontroll einheit 30, beispielsweise durch Abziehen des Fahrzeugschlüs sels 21 aus dem Zündschloß 22 zum Schutz gegen Diebstahl ge sperrt. Wenn das Fahrzeug wieder gestartet werden soll, wird der Fahrzeugschlüssel 21 wieder ins Zündschloß 22 eingeführt. Zugleich wird durch ein Wechselfeld Energie von der Übertra gungsspule 26 auf den Transponder 23 übertragen und der Trans pondercode frequenzmoduliert empfangen. Es wird in der Aus leseelektronik 27 eine Umwandlung in einen digitalen Transpon dercode vorgenommen und dieser über die Signalaufbereitung 28 dem Mikrorechner 13 bzw. dem Block 35 zugeführt.
Bei abgestelltem Fahrzeug wird die Funktion der Motorkontroll einheit 30, beispielsweise durch Abziehen des Fahrzeugschlüs sels 21 aus dem Zündschloß 22 zum Schutz gegen Diebstahl ge sperrt. Wenn das Fahrzeug wieder gestartet werden soll, wird der Fahrzeugschlüssel 21 wieder ins Zündschloß 22 eingeführt. Zugleich wird durch ein Wechselfeld Energie von der Übertra gungsspule 26 auf den Transponder 23 übertragen und der Trans pondercode frequenzmoduliert empfangen. Es wird in der Aus leseelektronik 27 eine Umwandlung in einen digitalen Transpon dercode vorgenommen und dieser über die Signalaufbereitung 28 dem Mikrorechner 13 bzw. dem Block 35 zugeführt.
Dort wird der übertragene Transpondercode mit den im Speicher
32 (nach einer Initialisierung) abgelegten Codes verglichen.
Bei einer festgestellten Gleichheit wird ein weiterer, ver
schlüsselter Code über die Datenleitung 29 zur Freigabe der
Funktion der Motorkontrolleinheit 40 übertragen, so daß dann
das Fahrzeug wieder in Betrieb gesetzt werden kann. Bei einem
Fahrzeugschlüssel 21 mit einem Transponder, der nicht einen
im Speicher 32 abgelegten Code aufweist, bleibt die Funktion
der Motorkontrolleinheit 40 als Diebstahlsicherung weiter ge
sperrt.
Um einen der Schlüssel I bis IV für das Fahrzeug in einem
Initialisierungsvorgang verwendbar zu machen, wird dieser ins
Zündschloß 22 eingesteckt und über die Stellelemente 9, 10
der nur einem Berechtigten bekannte Geheimcode als Initiali
sierungscode eingegeben. Bei festgestellter Gleichheit zwi
schen dem im Speicher 32 abgelegten und dem eingegebenen
Initialisierungscode wird der neue Transpondercode des einge
steckten neuen Fahrzeugschlüssels auf einen der Speicher
plätze I bis IV übernommen, so daß nach dieser Initialisie
rung dieser Fahrzeugschlüssel mit seinem zugeordneten Trans
pondercode für das Fahrzeug verwendbar ist.
Für eine Entriegelung der Diebstahlschutzeinrichtung ohne
Transpondercode kann über die Stellelemente 9, 10 ein nur
einem Berechtigten bekannter Entriegelungscode eingegeben wer
den. Es wird dann ein Vergleich zwischen dem eingegebenen Ent
riegelungscode und dem am Speicherplatz V abgelegten Dieb
stahlsicherungscode durchgeführt. Bei festgestellter Gleich
heit wird dann über die Datenleitung 29 die in ihrer Funktion
gesperrte Motorkontrolleinheit 30 freigegeben.
Claims (10)
1. Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung
an einem Kraftfahrzeug,
mit einem Fahrzeugschlüssel (21), in den ein Transponder (23) eingebaut ist, wobei der Transponder (23) eine passi ve Einheit ist, bestehend aus einer Transponderspule (24) und einer zur Abgabe eines bei der Herstellung fest einge gebenen Transpondercodes bestimmten Elektronik (25) in einem Gehäuse,
mit einem Zündschloß (22), in dessen Nähe, bevorzugt um das Schlüsselloch, eine elektrisch aktivierbare Übertra gungsspule (26) zur Energieübertragung zum Transponder (23) und zum Empfang des Transpondercodes angeordnet ist,
mit einer an die Übertragungsspule (26) angeschlossenen Ausleseelektronik (27) mit einem ersten Bereich zur Erzeu gung eines elektrischen Wechselfelds in der Übertragungs spule (26) zur Energieübertragung auf den Transponder (23) und mit einem zweiten Bereich zur Umwandlung des vom Transponder (23) auf die Übertragungsspule (26) frequenz- oder anders moduliert übertragenen Transpondercodes in einen digitalen Transpondercode,
mit einer an die Ausleseelektronik (27) angeschlossenen, elektrischen Steuereinheit, die bei Aktivierung des Zünd schalters mit dem Fahrzeugschlüssel (21) den von der Aus leseelektronik (27) erhaltenen Transpondercode mit einem in einem nichtflüchtigen Speicher (32) abgelegten Code zur Identifikation vergleicht und bei Gleichheit der Codes ein beim Abstellen des Fahrzeugs zur Immobilisation in seiner Funktion gesperrtes Bauteil (30) wieder frei gibt und
mit einem handbetätigbaren Stellelement (9, 10) zur Ein gabe digitaler Angaben, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Fahrzeugschlüssel (21) mit gleichem mechani schen Schlüsselbart, jedoch unterschiedlichen, jeweils einem Fahrzeugschlüssel (21) zugeordneten Transponder codes für dasselbe Fahrzeug verwendbar sind,
daß dazu die mehreren Transpondercodes im Speicher (32) für eine jeweils zugeordnete Freigabe des gesperrten Bau teils (30) ablegbar sind,
daß die Ablage der Transpondercodes durch einen bestimm ten, abgelegten Initialisierungscode verriegelt ist,
daß über das Stellelement (9, 10) ein Initialisierungs code eingebbar ist und bei festgestellter Gleichheit zwi schen abgelegtem und eingegebenem Initialisierungscode die Ablage des Transpondercodes eines eingesteckten Fahr zeugschlüssels (21) freigegeben wird, so daß nach einer solchen Initialisierung dieser Fahrzeugschlüssel (21) mit seinem zugeordneten Transpondercode für das Fahrzeug ver wendbar ist.
mit einem Fahrzeugschlüssel (21), in den ein Transponder (23) eingebaut ist, wobei der Transponder (23) eine passi ve Einheit ist, bestehend aus einer Transponderspule (24) und einer zur Abgabe eines bei der Herstellung fest einge gebenen Transpondercodes bestimmten Elektronik (25) in einem Gehäuse,
mit einem Zündschloß (22), in dessen Nähe, bevorzugt um das Schlüsselloch, eine elektrisch aktivierbare Übertra gungsspule (26) zur Energieübertragung zum Transponder (23) und zum Empfang des Transpondercodes angeordnet ist,
mit einer an die Übertragungsspule (26) angeschlossenen Ausleseelektronik (27) mit einem ersten Bereich zur Erzeu gung eines elektrischen Wechselfelds in der Übertragungs spule (26) zur Energieübertragung auf den Transponder (23) und mit einem zweiten Bereich zur Umwandlung des vom Transponder (23) auf die Übertragungsspule (26) frequenz- oder anders moduliert übertragenen Transpondercodes in einen digitalen Transpondercode,
mit einer an die Ausleseelektronik (27) angeschlossenen, elektrischen Steuereinheit, die bei Aktivierung des Zünd schalters mit dem Fahrzeugschlüssel (21) den von der Aus leseelektronik (27) erhaltenen Transpondercode mit einem in einem nichtflüchtigen Speicher (32) abgelegten Code zur Identifikation vergleicht und bei Gleichheit der Codes ein beim Abstellen des Fahrzeugs zur Immobilisation in seiner Funktion gesperrtes Bauteil (30) wieder frei gibt und
mit einem handbetätigbaren Stellelement (9, 10) zur Ein gabe digitaler Angaben, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Fahrzeugschlüssel (21) mit gleichem mechani schen Schlüsselbart, jedoch unterschiedlichen, jeweils einem Fahrzeugschlüssel (21) zugeordneten Transponder codes für dasselbe Fahrzeug verwendbar sind,
daß dazu die mehreren Transpondercodes im Speicher (32) für eine jeweils zugeordnete Freigabe des gesperrten Bau teils (30) ablegbar sind,
daß die Ablage der Transpondercodes durch einen bestimm ten, abgelegten Initialisierungscode verriegelt ist,
daß über das Stellelement (9, 10) ein Initialisierungs code eingebbar ist und bei festgestellter Gleichheit zwi schen abgelegtem und eingegebenem Initialisierungscode die Ablage des Transpondercodes eines eingesteckten Fahr zeugschlüssels (21) freigegeben wird, so daß nach einer solchen Initialisierung dieser Fahrzeugschlüssel (21) mit seinem zugeordneten Transpondercode für das Fahrzeug ver wendbar ist.
2. Diebstahlschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß jeweils ein bestimmter Initialisierungs
code einem der mehreren Fahrzeugschlüssel bzw. entspre
chenden Speicherplätzen (I, II, III, IV) im Speicher (32)
fest zugeordnet ist.
3. Diebstahlschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein Initialisierungscode ggfs. in Ver
bindung mit jeweils einem Schlüsselidentifizierungscode
zur Initialisierung eines Fahrzeugschlüssels (21) einzu
geben ist.
4. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (32) ein Dieb
stahlsicherungscode abgelegt ist,
daß über das Stellelement (9, 10) ein Entriegelungscode als Zahl eingebbar ist,
daß in der Steuereinheit ein Vergleich zwischen dem abge legten Diebstahlsicherungscode und dem Entriegelungscode erfolgt und
daß bei festgestellter Gleichheit von abgelegtem und ein gegebenen Code die Funktion des in seiner Funktion zur Immobilisation gesperrten Bauteils (30) freigegeben wird.
daß über das Stellelement (9, 10) ein Entriegelungscode als Zahl eingebbar ist,
daß in der Steuereinheit ein Vergleich zwischen dem abge legten Diebstahlsicherungscode und dem Entriegelungscode erfolgt und
daß bei festgestellter Gleichheit von abgelegtem und ein gegebenen Code die Funktion des in seiner Funktion zur Immobilisation gesperrten Bauteils (30) freigegeben wird.
5. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der abgelegte Diebstahl
sicherungscode fahrzeugspezifisch fest abgelegt ist.
6. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Diebstahlsicherungs
code als individuelle Zahl mit dem Stellelement (9, 10)
im Speicher (32) ablegbar ist.
7. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, gekennzeichnet durch
ein Kombiinstrument (1) in der Schalttafel, das in einer
Kombiinstrumentelektronik (11) einen Rechner (13) und
einen Speicher (32) enthält,
an die Kombiinstrumentelektronik (11) einerseits Geber und Sensoren (Leitungen 15) und andererseits Anzeigen (18, 19) auch als digitale Anzeigen und digitale Displays (6) zur Information des Fahrers angeschlossen sind und
am Kombiinstrument (1) wenigstens ein mit der Kombiinstru mentelektronik (11) verbundenes, handbetätigbares Stell element (9, 10) zur Eingabe digitaler Angaben angebracht ist, wobei
wenigstens ein Teil der in der Kombiinstrumentelektronik (11) enthaltenen Bauteile in einer zusätzlichen Funktion zumindest für einen Teil der in der Auslese- und Auswerte elektronik sowie der Steuereinheit erforderlichen Funktio nen und das Stellelement (9, 10) für Codeeingaben mitver wendet sind.
an die Kombiinstrumentelektronik (11) einerseits Geber und Sensoren (Leitungen 15) und andererseits Anzeigen (18, 19) auch als digitale Anzeigen und digitale Displays (6) zur Information des Fahrers angeschlossen sind und
am Kombiinstrument (1) wenigstens ein mit der Kombiinstru mentelektronik (11) verbundenes, handbetätigbares Stell element (9, 10) zur Eingabe digitaler Angaben angebracht ist, wobei
wenigstens ein Teil der in der Kombiinstrumentelektronik (11) enthaltenen Bauteile in einer zusätzlichen Funktion zumindest für einen Teil der in der Auslese- und Auswerte elektronik sowie der Steuereinheit erforderlichen Funktio nen und das Stellelement (9, 10) für Codeeingaben mitver wendet sind.
8. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das zur Immobilisation in
der Funktion sperrbare und über die Steuereinheit wieder
freigebbare Bauteil eine Kraftstoffpumpe und/oder ein
Starterrelais und/oder die Spannungsversorgung des Motor
steuergeräts ist.
9. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das in seiner Funktion ver
riegelbare Bauteil eine elektronische Motorkontrollein
heit (30) ist, die über eine Datenleitung (29) mit der
Steuereinheit bzw. der Kombiinstrumentelektronik (11) ver
bunden ist und
daß die Verriegelung und Freigabe der Motorkontrollein
heit (30) über die Datenleitung (29) durch Übertragung
eines verschlüsselten Übertragungscodes erfolgt.
10. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet,
daß die über das Stellelement (9, 10) eingebbaren Codes als Zahlen bei der Eingabe auf einem digitalen Anzeiger (6) des Kombiinstruments, insbe sondere einer Uhranzeige und/oder einer Kilometerzähleran zeige und/oder einer Bordcomputeranzeige, angezeigt wer den und/oder
daß das Stellelement aus einem oder mehreren, handbetätig baren Tastern (9; 10) an der Frontseite des Kombiinstru ments (1) besteht.
daß die über das Stellelement (9, 10) eingebbaren Codes als Zahlen bei der Eingabe auf einem digitalen Anzeiger (6) des Kombiinstruments, insbe sondere einer Uhranzeige und/oder einer Kilometerzähleran zeige und/oder einer Bordcomputeranzeige, angezeigt wer den und/oder
daß das Stellelement aus einem oder mehreren, handbetätig baren Tastern (9; 10) an der Frontseite des Kombiinstru ments (1) besteht.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934317114 DE4317114C2 (de) | 1993-05-21 | 1993-05-21 | Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934317114 DE4317114C2 (de) | 1993-05-21 | 1993-05-21 | Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4317114A1 DE4317114A1 (de) | 1994-11-24 |
DE4317114C2 true DE4317114C2 (de) | 1997-03-20 |
Family
ID=6488706
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934317114 Expired - Lifetime DE4317114C2 (de) | 1993-05-21 | 1993-05-21 | Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE4317114C2 (de) |
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-
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- 1993-05-21 DE DE19934317114 patent/DE4317114C2/de not_active Expired - Lifetime
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