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DE4317114C2 - Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug - Google Patents

Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug

Info

Publication number
DE4317114C2
DE4317114C2 DE19934317114 DE4317114A DE4317114C2 DE 4317114 C2 DE4317114 C2 DE 4317114C2 DE 19934317114 DE19934317114 DE 19934317114 DE 4317114 A DE4317114 A DE 4317114A DE 4317114 C2 DE4317114 C2 DE 4317114C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
code
transponder
vehicle
theft
electronics
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19934317114
Other languages
English (en)
Other versions
DE4317114A1 (de
Inventor
Ingo Dipl Ing Ledendecker
Henning Rasche
Wilhelm Dipl Ing Bois
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Audi AG
Original Assignee
Audi AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Audi AG filed Critical Audi AG
Priority to DE19934317114 priority Critical patent/DE4317114C2/de
Publication of DE4317114A1 publication Critical patent/DE4317114A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4317114C2 publication Critical patent/DE4317114C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Diebstähle von Kraftfahrzeugen sind in letzter Zeit sprung­ haft angestiegen, so daß Verbesserungen des Diebstahlschutzes dringend erforderlich sind.
Üblicherweise sind Kraftfahrzeuge durch drei Sicherungsein­ richtungen gegen Diebstahl geschützt:
Als erstes ist der Innenraum eines Kraftfahrzeugs gegen ein unbefugtes Betreten durch absperrbare Türen zu sichern. Diese Sicherung ist relativ leicht, beispielsweise durch Einschla­ gen der Fensterscheiben, zu überwinden.
Die zweite Sicherung erfolgt durch das Zündanlaßschloß, über das nur mit einem passenden Schlüssel ein Schalter zum Schlie­ ßen des Zündstromkreises und damit zum Starten der Brennkraft­ maschine geschlossen werden kann. Diese Schutzmaßnahme ist ebenfalls relativ leicht zu überwinden, indem die Zuleitungs­ drähte zum Zündschloßschalter kurzgeschlossen werden.
Als dritte Sicherung ist, meist in Verbindung mit dem Zünd­ schloß, ein Lenkradschloß verwendet, mit dem über einen Sperr­ bolzen das Lenkrad arretierbar wird, so daß damit keine Lenk­ bewegungen mehr ausgeführt werden können. Auch diese Siche­ rung ist meist relativ einfach durch Krafteinwirkung auf das Lenkrad zu überwinden, wobei der Sperrbolzen abgeschert wird.
Zusätzlich zu den vorstehend genannten, serienmäßig in jedes Kraftfahrzeug eingebauten, Diebstahlschutzeinrichtungen sind Diebstahlwarnanlagen bekannt, die über Sensoren, wie bei­ spielsweise Bewegungsmelder, ein unbefugtes Betreten des Fahr­ zeugraums oder unbefugtes Manipulieren an Fahrzeugteilen durch akustische Warnsignale anzeigen. Diese Warnsignale wer­ den oft als solche nicht erkannt oder nicht beachtet und wer­ den meist nach kurzer Zeit selbsttätig wieder abgestellt. Zu­ dem wird dadurch lediglich eine Warnung vermittelt, jedoch nicht das Starten und Wegfahren des Fahrzeugs unterbunden.
Weiter sind Alarmeinrichtungen bekannt (US 4 754 255), bei de­ nen der Fahrzeugbesitzer über einen kleinen Sender das Alarm­ system ferngesteuert von der Außenseite des Fahrzeugs her deaktivieren kann, bevor er das Fahrzeug besteigt. Ein Pro­ blem liegt hier darin, daß verlorene oder gestohlene Sender von einem Dieb benutzt werden können. Eine Verbesserung in Verbindung mit der Fernsteuerung von der Fahrzeugaußenseite wird hier durch ein weitgehend frei programmierbares System vorgeschlagen, bei dem verschiedenen Fahrzeugbenutzern indivi­ duelle Codes zugeordnet werden können, die über die Sendeein­ heit von außen her dem Fahrzeug zugesendet werden. Eine elek­ tronische Codierung in einem Fahrzeugschlüssel mit einem Transponder liegt nicht vor.
In einer weiter bekannten Diebstahlschutzeinrichtung (US 4 852 680) für ein offenes Fahrzeug, insbesondere für ein Baustellenfahrzeug, ist über ein Tastenfeld zur Deaktivierung einer Alarmeinrichtung ein Benutzercode einzugeben. Dieser Be­ nutzercode kann nach Eingabe eines "master codes" geändert werden. Zweck dieser Änderungsmöglichkeit ist es, insbesonde­ re beim Wechsel vom Betriebspersonal und bei einer Verlegung auf andere Baustellen, die Diebstahlschutzvorrichtung mit Hil­ fe eines anderen Benutzercodes gegen eine unbefugte Weiterver­ wendung von Benutzercodes durch ausgeschiedene Mitarbeiter si­ chern zu können. Ein Transponder in einem Fahrzeugschlüssel ist auch hier nicht verwendet.
Die eingangs geschilderten, üblichen Diebstahlschutzeinrich­ tungen sind relativ einfach zu überwinden und zu umgehen, was mit ein Grund für die steigenden Fahrzeugdiebstähle ist. Für einen verbesserten Diebstahlschutz wurde daher in einer be­ kannten Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrich­ tung zusätzlich zu der mechanischen Codierung am Fahrzeug­ schlüssel durch die Gestalt des Schlüsselbarts eine weitere "elektronische Codierung" über einen Transponder im Fahrzeug­ schlüssel oder einen sogenannten "Chip-Schlüssel" vorgeschla­ gen (FR 2 685 895 A1; US 4 918 955).
Ein solcher Transponder ist eine passive Einheit, die mit dem Fahrzeugschlüssel fest verbunden ist und die aus einer in einem Glasgehäuse angeordneten Transponderspule und einer zur Abgabe eines Transpondercodes bestimmten Elektronik besteht. Dieser Transpondercode ist aus einer sehr großen Anzahl von Codiermöglichkeiten jedem Transponder bei der Herstellung be­ reits fest eingegeben.
Als Transponderanordnung im Sinne der vorliegenden Anmeldung wird auch ein "Chip-Schlüssel" verstanden, bei dem die Elek­ tronik entsprechend einem Transponder im Schlüssel direkt integriert ist. Bei einem solchen Chip-Schlüssel kann der Transpondercode auch variabel eingegeben werden.
In der Nähe des Zündschlosses, bevorzugt um das Schlüssel­ loch, ist eine elektrisch aktivierbare Übertragungsspule ange­ ordnet, die zur Energieübertragung auf den Transponder bzw. auf die Transponderspule und zum Empfang des Transpondercodes aus dem Transponder bestimmt ist.
An die Übertragungsspule ist eine Auslese- und Auswerteelek­ tronik angeschlossen, die einerseits ein elektrisches Wechsel­ feld in der Übertragungsspule zur Energieübertragung auf den Transponder erzeugt und andererseits zur Umwandlung des vom Transponder auf die Übertragungsspule frequenzmoduliert über­ tragenen Transpondercodes in einen digitalen Transpondercode dient.
Dieser Auslese- und Auswerteelektronik ist eine elektronische Steuereinheit nachgeschaltet, die bei der Aktivierung des Zündschalters mit dem mechanischen Teil des Fahrzeugschlüs­ sels den von der Ausleseelektronik erhaltenen Transpondercode mit einem in einem nichtflüchtigen Speicher abgelegten Code zur Identifikation vergleicht. Bei Gleichheit der beiden Codes wird der für dieses Fahrzeug bestimmte, richtige Schlüs­ sel identifiziert und ein, beim Abstellen des Fahrzeugs zur Immobilisation in seiner Funktion gesperrtes Bauteil, z. B. der Versorgungskreis für eine Kraftstoffpumpe, wieder freige­ geben.
Ein Problem bei dieser wirksamen Diebstahlschutzeinrichtung stellt die Verwendung mehrerer Schlüssel für dasselbe Fahr­ zeug dar, da diese zwar einfach mit dem gleichen mechanischen Schlüsselbart herstellbar sind, jedoch jeweils einen bei der Herstellung des zugeordneten Transponders festgelegten, unter­ schiedlichen Transpondercode haben, der von extern gerade nicht ermittelt werden kann.
In modernen Kraftwagen sind handbetätigbare Stellelemente für digitale Eingaben, beispielsweise für die Zeiteinstellung einer Uhr, für Eingaben an einem Bordcomputer, Einstellungen am Tageskilometerzähler, etc., allgemein bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, an einer gattungsgemäßen Dieb­ stahlschutzeinrichtung mit Transponder im Fahrzeugschlüssel eine einfach realiserbare und kostengünstige Möglichkeit zu schaffen, bei einem defekten oder verlorengegangenen Fahrzeug­ schlüssel die Diebstahlschutzeinrichtung zu entriegeln, ins­ besondere einen defekten Schlüssel zu ersetzen und/oder einen weiteren Schlüssel für die Fahrzeugbenutzung verwendbar zu machen.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des An­ spruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 sind für dasselbe Fahrzeug mehrere Fahrzeug­ schlüssel mit gleichem mechanischen Schlüsselbart, jedoch unterschiedlichen, jeweils einem Fahrzeugschlüssel zugeordne­ ten, Transpondercodes verwendbar. Dazu sind diese mehreren Transpondercodes im Speicher für eine jeweils zugeordnete Freigabe des gesperrten Bauteils ablegbar, d. h. daß jeweils bei Gleichheit des extern festgestellten Transpondercodes mit einem der mehreren im Speicher abgelegten Transpondercodes das für eine Immobilisation gesperrte Bauteil freigegeben wird.
Die Ablage dieser Transpondercodes ist durch einen bestimm­ ten, abgelegten Initialisierungscode verriegelt, so daß als Sicherung nicht ohne weiteres ein Transpondercode von extern im Speicher abgelegt werden kann.
Über das gattungsgemäße, handbetätigbare Stellelement zur Ein­ gabe digitaler Angaben ist ein Initialisierungscode eingeb­ bar. Bei festgestellter Gleichheit zwischen dem im Speicher abgelegten Initialisierungscode und dem mit dem Stellelement eingegebenen Initialisierungscode wird die Übernahme und Ab­ lage des Transpondercodes eines am Zündschloß eingesteckten Fahrzeugschlüssels freigegeben. Damit wird dieser einge­ steckte Fahrzeugschlüssel mit seinem zugeordneten Transponder­ code für das Fahrzeug verwendbar gemacht.
Bevorzugt ist als Stellelement für die Initialisierung ein ohnehin im Fahrzeug enthaltenes Stellelement, ggfs. in einer Doppelfunktion, verwendet. Das Stellelement könnte aber auch, ggfs. zusätzlich an einem Werkstattgerät, vorgesehen sein, das für eine Initialisierung eines Fahrzeugschlüssels mit der Steuereinheit der Diebstahlschutzeinrichtung zu verbinden ist.
Dadurch wird erreicht, daß mit Hilfe des Stellelements eine einfach realisierbare und kostengünstige Möglichkeit geschaf­ fen ist, bei einen- defekten oder verlorengegangenen Fahrzeug­ schlüssel die Diebstahlschutzeinrichtung durch einen neuen Schlüssel zu entriegeln. Inbesondere kann ein defekter oder verlorengegangener Schlüssel durch einen neuen Schlüssel er­ setzt werden und/oder ein weiterer Schlüssel für die Fahrzeug­ benutzung verwendbar gemacht werden.
Gemäß Anspruch 2 kann in einer ersten Alternative jeweils ein bestimmter Initialisierungscode einem der mehreren Fahrzeug­ schlüssel bzw. entsprechenden Speicherplätzen im Speicher fest zugeordnet sein. Diese Initialisierungscodes können her­ stellerseitig abgelegt sein oder ggfs. mit Hilfe des Stellele­ ments individuell einstellbar oder von der Fahrgestellnummer abgeleitet vorgegeben werden.
In einer weiteren Alternative nach Anspruch 3 ist für die Initialisierung ein bestimmter, für alle Schlüssel gleicher Initialisierungscode einzugeben. Bei Verwendung mehrerer Schlüssel wird dann jeweils der Transpondercode des folgen­ den, neuen Schlüssels automatisch auf einen weiteren Speicher­ platz abgelegt. Gegebenenfalls kann die Plazierung auf einen bestimmten Speicherplatz auch durch zusätzliche Eingabe eines Schlüsselidentifizierungscodes vorgenommen werden, der dann einem bestimmten Schlüssel zugeordnet ist.
In einer bevorzugten Ergänzung nach Anspruch 4 wird die Mög­ lichkeit eröffnet, beim Verlust oder Versagen des Transpon­ ders die elektronische Diebstahlschutzeinrichtung auch ohne die Elektronik am Fahrzeugschlüssel zu entriegeln. Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß ein Schlüssel durchaus mechanisch noch funktionieren kann oder beim Verlust eines Schlüssels der mechanische Schlüsselbart relativ einfach nachzumachen und zu beschaffen ist. Eine Möglichkeit, die elektronische Diebstahlschutzeinrichtung bei einem verlorengegangenen Schlüssel oder einem defekten Transponder zu entriegeln, be­ steht dagegen meist nicht oder nur mit extrem hohem Aufwand. Dadurch könnte beim Zusammenwirken ungünstiger Bedingungen auch der berechtigte Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr betrei­ ben.
Es wird daher mit Anspruch 4 vorgeschlagen, daß im Speicher weiter ein Diebstahlsicherungscode abgelegt ist und daß zudem über das Stellelement ein Entriegelungscode als Zahl eingeb­ bar ist. In der Steuereinheit wird ein Vergleich zwischen dem abgelegten Diebstahlsicherungscode und dem eingegebenen Ent­ riegelungscode vorgenommen. Bei festgestellter Gleichheit von abgelegtem und eingegebenen Code wird die Funktion des zur Immobilisation gesperrten Bauteils wieder freigegeben. Die Eingabe des Entriegelungscodes könnte auch hier ggfs. über ein Stellelement an einem mit der Steuereinheit verbundenen Werkstattgerät erfolgen.
Der Diebstahlsicherungscode kann nach Anspruch 5 entweder fahrzeugspezifisch fest abgelegt sein oder nach Anspruch 6 als individuelle Zahl mit dem Stellelement im Speicher ableg­ bar sein. Der Diebstahlsicherungscode kann ebenso wie ein Initialisierungscode kompliziert als vielstellige Zahl oder ggfs. als mathematische Formel aufgebaut sein, so daß die Sicherheit ähnlich hoch wie durch den Transpondercode gewählt werden kann.
Nach den Merkmalen des Anspruchs 7 wird wenigstens ein Teil der in einem Kombiinstrument bei modernen Fahrzeugen enthalte­ nen Kombiinstrumentelektronik in einer zusätzlichen Funktion in der Auslese- und Auswerteelektronik sowie der Steuerein­ heit der Diebstahlschutzeinrichtung mitverwendet. Ein wesent­ licher Teil der für die erfindungsgemäße Diebstahlschutzein­ richtung erforderlichen Bauteile ist bei modernen Fahrzeugen bereits in der Kombiinstrumentelektronik als Hardware enthal­ ten. Die zusätzliche und ergänzende Verwendung in einer wei­ teren Funktion auch für die Diebstahlschutzeinrichtung erfor­ dert zum Teil keine oder nur geringfügige Änderungen und Er­ weiterungen in der Hardware. Im wesentlichen sind nur zusätz­ liche Anwendungen durch eine Erweiterung der Software erfor­ derlich.
Durch die vorstehende Mehrfachverwendung der Kombiinstrument­ elektronik fällt der Platzbedarf für eine separate Elektronik­ einheit der Diebstahlschutzeinrichtung weg, wodurch eine gün­ stige Gewichtseinsparung am Fahrzeug erzielt wird. Besonders vorteilhaft ergeben sich nur kurze Anschlußwege von der Über­ tragungsspule am Zündschluß zur Kombiinstrumentelektronik, da diese Bauteile in der Regel unmittelbar nebeneinander liegen. Mit diesen Maßnahmen kann der Preis für die Diebstahlschutz­ einrichtung stark reduziert werden.
Insbesondere können ein im Kombiinstrument enthaltenes Netz­ teil, ein Mikrorechner für den Vergleich eingegebener und ab­ gelegter Codes und ein nichtflüchtiger Speicher für die Ab­ lage der Codes mitverwendet werden.
Nach Anspruch 8 ist in an sich bekannter Weise zur Immobilisa­ tion die Funktion einer Benzinpumpe und/oder eines Starter­ relais und/oder die Spannungsversorgung des Motorsteuergeräts sperrbar und über die Steuereinheit wieder freigebbar. Es können zur Immobilisation aber auch andere, für den Betrieb des Fahrzeugs notwendige Bauteile in ihrer Funktion gesperrt werden.
Besonders bietet sich hierbei nach Anspruch 9 bei modernen Fahrzeugen eine Funktionssperre einer elektronischen Motorkon­ trolleinheit an, ohne deren Funktion ein Fahrzeug nicht zu be­ treiben ist. Die Motorkontrolleinheit ist so komplex aufge­ baut, daß eine geeignete, elektronische Sperre von einem Dieb nur mit großen Schwierigkeiten und erheblicher Sachkenntnis behoben werden könnte. Zudem kann die Freigabe hierbei über einen von der Steuereinheit an die Motorkontrolleinheit über­ tragenen, verschlüsselten Code erfolgen, wodurch die Dieb­ stahlsicherheit weiter erhöht wird.
Für eine bequeme Überprüfung eines gerade eingegebenen Codes werden nach Anspruch 10 die entsprechenden Ziffern auf einer digitalen Anzeige angegeben, wobei auch hier vorteilhaft ohne­ hin am Kombiinstrument vorhandene Anzeigen in einer ergänzen­ den Funktion mitverwendbar sind. Zudem sind auch die Stell­ elemente bevorzugt als ohnehin vorhandene, handbetätigbare Taster an der Frontseite des Kombiinstruments mitverwendbar.
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung mit weiteren Einzel­ heiten, Merkmalen und Vorteilen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Kombiinstruments in einer (nicht weiter dargestellten) Schalttafel eines Kraftfahrzeugs mit einer modifizierten Ausfüh­ rung eines Zündschlosses als Bestandteil einer elektro­ nischen Diebstahlschutzeinrichtung,
Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht eines Transponders, wie er im Kraftfahrzeugschlüssel aus Fig. 1 enthalten ist und
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer Kombiinstrumentelektronik in einer erweiterten Funktion als Bestandteil der Dieb­ stahlschutzeinrichtung.
In Fig. 1 ist schematisch ein Kombiinstrument 1 in einer nicht weiter gezeigten Schalttafel eines Kraftfahrzeugs darge­ stellt. Als Zeigerinstrumente sind beispielsweise ein Dreh­ zahlmesser 2 und ein Tachometer 3 eingezeichnet, wobei weite­ re Zeigerinstrumente für Temperatur, Öldruck, etc., noch ent­ halten sein können. Zudem sind zwei Felder 4, 5 mit einer An­ ordnung mehrerer Signal- und Alarmleuchten, ggfs. als Display für eine Bordcomputeranzeige, eingezeichnet. Im Bereich des Drehzahlmessers 2 ist ein Display 6 für eine Zeitanzeige enthalten; im Bereich des Tachometers 3 sind ein Anzeige 7 für den Gesamtkilometerstand und eine Anzeige 8 für den Tages­ kilometerstand eingezeichnet. Weiter sind schematisch Bedien­ knöpfe 9, 10 als Stellelemente für digitale Eingaben angege­ ben, mit denen beispielsweise die Zeit eingestellt oder der Tageskilometerzähler zurückgestellt werden können.
Dem Kombiinstrument in unmittelbarer Nähe zugeordnet, bevor­ zugt in einer Baueinheit enthalten, ist eine schematisch dar­ gestellte Kombiinstrumentelektronik 11, entsprechend dem Blockschaltbild nach Fig. 3. Ein Netzteil 12 ist mit der Bord­ energieversorgung verbunden und speist einen Mikrocomputer 13.
Eingangsseitig ist der Mikrocomputer 13 über eine Signalaufbe­ reitung 14 mit Analogsignalen 15 beaufschlagt, die von Gebern oder Sensoren, beispielsweise für die Tankstandsanzeige, Tem­ peraturanzeige, Bremsbelaganzeige, usw., geliefert werden. Diese Analogsignale werden einem Analog-/Digitalwandler 16 zu­ geführt und im Mikrocomputer 13 verarbeitet.
Weiter liegen eingangsseitig über nicht dargestellte Leitun­ gen und eine Signalaufbereitung digitale Signale, wie Gurt­ schloßindikator, Bremsflüssigkeitsanzeige, Öldruckschalter, etc. an. Weiter sind Stellelemente, beispielsweise die Bedien­ knöpfe 9 und 10, als Schalter dargestellt. Im Mikrocomputer 13 sind ausgangsseitig ein Schrittmotortreiber 17 enthalten, der mit einer Tachometeranzeige 18 und einer Drehzahlanzeige 19 zusammenwirkt. Weiter sind mit einem nicht dargestellten Meßwerktreiber eine Tankanzeige und eine Temperaturanzeige verbunden.
An einen LCD-Treiber 20 ist ein Display 6, z. B. für eine Digi­ taluhr, angeschlossen.
Die bisher in Verbindung mit Fig. 3 dargestellten Elemente betreffen die übliche Funktion des Kombiinstruments 1 aus Fig. 1.
In Fig. 1 ist zudem als Bestandteil einer Diebstahlschutzein­ richtung ein Fahrzeugschlüssel 21 in einem Zündschloß 22 ge­ zeigt, wobei im Fahrzeugschlüssel 21 ein Transponder 23 ent­ halten ist.
Dieser Transponder 23 ist in Fig. 2 vergrößert dargestellt. Der Transponder 23 ist eine in ein Glasgehäuse eingeschlos­ sene, passive Einheit, bestehend aus einer Transponderspule 24 und einer Elektronik 25, insbesondere zur Abgabe eines abgelegten Transpondercodes.
Um das Schlüsselloch des Zündschlosses 33 herum ist eine elek­ trisch aktivierbare Übertragungsspule 26 angeordnet, die mit einer Ausleseelektronik 27 verbunden ist.
Die in Fig. 1 mit A bezeichneten Bauteile sind schematisch unter der gleichen Bezeichnung auch in Fig. 3 angegeben als Transponder 23, Übertragungsspule 26 mit Ausleseelektronik 27, die über eine Signalaufbereitung 28 eingangsseitig an den Mikrocomputer 13 angeschlossen ist. Über eine Datenleitung 29 ist ein zum Betrieb des Fahrzeugs erforderliches Bauteil, hier eine elektronische Motorkontrolleinheit 30, sperrbar und wieder freigebbar, was schematisch durch einen Schalter 31 dargestellt ist.
Das Fahrzeug und damit die Diebstahlschutzeinrichtung soll ge­ mäß dem Ausführungsbeispiel mit vier Fahrzeugschlüsseln 21 be­ tätigbar sein, die mit der fortlaufenden Nummer I, II, III und IV bezeichnet sind. Diese Fahrzeugschlüssel I bis IV haben den gleichen mechanischen Schlüsselbart, jedoch unter­ schiedliche Transpondercodes. In einem nichtflüchtigen Spei­ cher 32 können an zugeordneten Speicherplätzen I bis IV die entsprechenden Transpondercodes abgelegt werden. Die Übernah­ me und Eingabe der Transpondercodes von den Transpondern ist jedoch durch einen bestimmten (ebenfalls im Speicher 32 abge­ legten) Initialisierungscode verriegelt.
Die Bedienelemente 9, 10 sind im Normalfall zur Zeiteinstel­ lung am Display 6 der Digitaluhr verwendet. Sowohl die Bedien­ elemente 9, 10 als auch das Display sind jedoch in einer Dop­ pelfunktion auch für die Diebstahlschutzeinrichtung verwend­ bar, was durch Leitungen 33 und 34 zum Elektronikteil 35 der Diebstahlschutzeinrichtung schematisch dargestellt ist.
In einem Speicherplatz V des Speichers 32 ist zudem, zusätz­ lich zu den abgelegten Transpondercodes, ein Diebstahlsiche­ rungscode abgelegt.
Die dargestellte Anordnung hat folgende Funktion:
Bei abgestelltem Fahrzeug wird die Funktion der Motorkontroll­ einheit 30, beispielsweise durch Abziehen des Fahrzeugschlüs­ sels 21 aus dem Zündschloß 22 zum Schutz gegen Diebstahl ge­ sperrt. Wenn das Fahrzeug wieder gestartet werden soll, wird der Fahrzeugschlüssel 21 wieder ins Zündschloß 22 eingeführt. Zugleich wird durch ein Wechselfeld Energie von der Übertra­ gungsspule 26 auf den Transponder 23 übertragen und der Trans­ pondercode frequenzmoduliert empfangen. Es wird in der Aus­ leseelektronik 27 eine Umwandlung in einen digitalen Transpon­ dercode vorgenommen und dieser über die Signalaufbereitung 28 dem Mikrorechner 13 bzw. dem Block 35 zugeführt.
Dort wird der übertragene Transpondercode mit den im Speicher 32 (nach einer Initialisierung) abgelegten Codes verglichen. Bei einer festgestellten Gleichheit wird ein weiterer, ver­ schlüsselter Code über die Datenleitung 29 zur Freigabe der Funktion der Motorkontrolleinheit 40 übertragen, so daß dann das Fahrzeug wieder in Betrieb gesetzt werden kann. Bei einem Fahrzeugschlüssel 21 mit einem Transponder, der nicht einen im Speicher 32 abgelegten Code aufweist, bleibt die Funktion der Motorkontrolleinheit 40 als Diebstahlsicherung weiter ge­ sperrt.
Um einen der Schlüssel I bis IV für das Fahrzeug in einem Initialisierungsvorgang verwendbar zu machen, wird dieser ins Zündschloß 22 eingesteckt und über die Stellelemente 9, 10 der nur einem Berechtigten bekannte Geheimcode als Initiali­ sierungscode eingegeben. Bei festgestellter Gleichheit zwi­ schen dem im Speicher 32 abgelegten und dem eingegebenen Initialisierungscode wird der neue Transpondercode des einge­ steckten neuen Fahrzeugschlüssels auf einen der Speicher­ plätze I bis IV übernommen, so daß nach dieser Initialisie­ rung dieser Fahrzeugschlüssel mit seinem zugeordneten Trans­ pondercode für das Fahrzeug verwendbar ist.
Für eine Entriegelung der Diebstahlschutzeinrichtung ohne Transpondercode kann über die Stellelemente 9, 10 ein nur einem Berechtigten bekannter Entriegelungscode eingegeben wer­ den. Es wird dann ein Vergleich zwischen dem eingegebenen Ent­ riegelungscode und dem am Speicherplatz V abgelegten Dieb­ stahlsicherungscode durchgeführt. Bei festgestellter Gleich­ heit wird dann über die Datenleitung 29 die in ihrer Funktion gesperrte Motorkontrolleinheit 30 freigegeben.

Claims (10)

1. Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug,
mit einem Fahrzeugschlüssel (21), in den ein Transponder (23) eingebaut ist, wobei der Transponder (23) eine passi­ ve Einheit ist, bestehend aus einer Transponderspule (24) und einer zur Abgabe eines bei der Herstellung fest einge­ gebenen Transpondercodes bestimmten Elektronik (25) in einem Gehäuse,
mit einem Zündschloß (22), in dessen Nähe, bevorzugt um das Schlüsselloch, eine elektrisch aktivierbare Übertra­ gungsspule (26) zur Energieübertragung zum Transponder (23) und zum Empfang des Transpondercodes angeordnet ist,
mit einer an die Übertragungsspule (26) angeschlossenen Ausleseelektronik (27) mit einem ersten Bereich zur Erzeu­ gung eines elektrischen Wechselfelds in der Übertragungs­ spule (26) zur Energieübertragung auf den Transponder (23) und mit einem zweiten Bereich zur Umwandlung des vom Transponder (23) auf die Übertragungsspule (26) frequenz- oder anders moduliert übertragenen Transpondercodes in einen digitalen Transpondercode,
mit einer an die Ausleseelektronik (27) angeschlossenen, elektrischen Steuereinheit, die bei Aktivierung des Zünd­ schalters mit dem Fahrzeugschlüssel (21) den von der Aus­ leseelektronik (27) erhaltenen Transpondercode mit einem in einem nichtflüchtigen Speicher (32) abgelegten Code zur Identifikation vergleicht und bei Gleichheit der Codes ein beim Abstellen des Fahrzeugs zur Immobilisation in seiner Funktion gesperrtes Bauteil (30) wieder frei­ gibt und
mit einem handbetätigbaren Stellelement (9, 10) zur Ein­ gabe digitaler Angaben, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Fahrzeugschlüssel (21) mit gleichem mechani­ schen Schlüsselbart, jedoch unterschiedlichen, jeweils einem Fahrzeugschlüssel (21) zugeordneten Transponder­ codes für dasselbe Fahrzeug verwendbar sind,
daß dazu die mehreren Transpondercodes im Speicher (32) für eine jeweils zugeordnete Freigabe des gesperrten Bau­ teils (30) ablegbar sind,
daß die Ablage der Transpondercodes durch einen bestimm­ ten, abgelegten Initialisierungscode verriegelt ist,
daß über das Stellelement (9, 10) ein Initialisierungs­ code eingebbar ist und bei festgestellter Gleichheit zwi­ schen abgelegtem und eingegebenem Initialisierungscode die Ablage des Transpondercodes eines eingesteckten Fahr­ zeugschlüssels (21) freigegeben wird, so daß nach einer solchen Initialisierung dieser Fahrzeugschlüssel (21) mit seinem zugeordneten Transpondercode für das Fahrzeug ver­ wendbar ist.
2. Diebstahlschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jeweils ein bestimmter Initialisierungs­ code einem der mehreren Fahrzeugschlüssel bzw. entspre­ chenden Speicherplätzen (I, II, III, IV) im Speicher (32) fest zugeordnet ist.
3. Diebstahlschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein Initialisierungscode ggfs. in Ver­ bindung mit jeweils einem Schlüsselidentifizierungscode zur Initialisierung eines Fahrzeugschlüssels (21) einzu­ geben ist.
4. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Speicher (32) ein Dieb­ stahlsicherungscode abgelegt ist,
daß über das Stellelement (9, 10) ein Entriegelungscode als Zahl eingebbar ist,
daß in der Steuereinheit ein Vergleich zwischen dem abge­ legten Diebstahlsicherungscode und dem Entriegelungscode erfolgt und
daß bei festgestellter Gleichheit von abgelegtem und ein­ gegebenen Code die Funktion des in seiner Funktion zur Immobilisation gesperrten Bauteils (30) freigegeben wird.
5. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der abgelegte Diebstahl­ sicherungscode fahrzeugspezifisch fest abgelegt ist.
6. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Diebstahlsicherungs­ code als individuelle Zahl mit dem Stellelement (9, 10) im Speicher (32) ablegbar ist.
7. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Kombiinstrument (1) in der Schalttafel, das in einer Kombiinstrumentelektronik (11) einen Rechner (13) und einen Speicher (32) enthält,
an die Kombiinstrumentelektronik (11) einerseits Geber und Sensoren (Leitungen 15) und andererseits Anzeigen (18, 19) auch als digitale Anzeigen und digitale Displays (6) zur Information des Fahrers angeschlossen sind und
am Kombiinstrument (1) wenigstens ein mit der Kombiinstru­ mentelektronik (11) verbundenes, handbetätigbares Stell­ element (9, 10) zur Eingabe digitaler Angaben angebracht ist, wobei
wenigstens ein Teil der in der Kombiinstrumentelektronik (11) enthaltenen Bauteile in einer zusätzlichen Funktion zumindest für einen Teil der in der Auslese- und Auswerte­ elektronik sowie der Steuereinheit erforderlichen Funktio­ nen und das Stellelement (9, 10) für Codeeingaben mitver­ wendet sind.
8. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zur Immobilisation in der Funktion sperrbare und über die Steuereinheit wieder freigebbare Bauteil eine Kraftstoffpumpe und/oder ein Starterrelais und/oder die Spannungsversorgung des Motor­ steuergeräts ist.
9. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das in seiner Funktion ver­ riegelbare Bauteil eine elektronische Motorkontrollein­ heit (30) ist, die über eine Datenleitung (29) mit der Steuereinheit bzw. der Kombiinstrumentelektronik (11) ver­ bunden ist und daß die Verriegelung und Freigabe der Motorkontrollein­ heit (30) über die Datenleitung (29) durch Übertragung eines verschlüsselten Übertragungscodes erfolgt.
10. Diebstahlschutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die über das Stellelement (9, 10) eingebbaren Codes als Zahlen bei der Eingabe auf einem digitalen Anzeiger (6) des Kombiinstruments, insbe­ sondere einer Uhranzeige und/oder einer Kilometerzähleran­ zeige und/oder einer Bordcomputeranzeige, angezeigt wer­ den und/oder
daß das Stellelement aus einem oder mehreren, handbetätig­ baren Tastern (9; 10) an der Frontseite des Kombiinstru­ ments (1) besteht.
DE19934317114 1993-05-21 1993-05-21 Diebstahlschutzeinrichtung als Immobilisationseinrichtung an einem Kraftfahrzeug Expired - Lifetime DE4317114C2 (de)

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DE4317114A1 DE4317114A1 (de) 1994-11-24
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