DE19914765A1 - Anordnung und Verfahren zur Speicherung von Daten im Kraftfahrzeug sowie Verfahren zur Nutzung der gespeicherten Daten - Google Patents
Anordnung und Verfahren zur Speicherung von Daten im Kraftfahrzeug sowie Verfahren zur Nutzung der gespeicherten DatenInfo
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Abstract
Die Erfindung beschreibt eine Anordnung und ein Verfahren zur Speicherung von Daten in einem Kraftfahrzeug. Als Speichermedium mit sehr großem Speichervolumen wird eine Datenspeicherkarte vorgesehen, die dem Kraftfahrzeug zugeordnet und in einer Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle zum Lesen/Beschreiben untergebracht ist. Das Kraftfahrzeug ist mit einem Datenbus versehen, an den die Schnittstelle und andere Systeme, Komponenten und Sensoren des Kraftfahrzeugs angeschlossen sind. Eine an Bord befindliche Fehlerdiagnose-Einrichtung generiert Fehlercodes, die zusammen mit andern relevanten Daten verschiedener Kraftfahrzeugseitiger Systeme ständig im Sinne permanenter Belastungsprofile auf der Datenspeicherkarte abgespeichert werden und über den gesamten Nutzungszeitraum erhalten bleiben. Die gespeicherten Daten umfassen Angaben zum Kraftfahrzeug und zum Halter, Fehlercodes über den Zustand der verschiedenen Systeme und Komponenten des Kraftfahrzeugs, Betriebsdaten, Reparatur- und Serviceinformationen sowie gegebenenfalls Angaben über technische Pflichtprüfungen sowie Spezifikationen und Bedienanleitungen. Aus all diesen Daten können verschiedene Auswertungen Rückschlüsse auf Produktverbesserungen, Reparaturstrategien und das Feldverhalten von Kraftfahrzeugen ermöglichen.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Anordnung und einem Verfahren zur
Speicherung von Daten im Kraftfahrzeug der im Oberbegriff des
Anspruchs 1 bzw. 14 definierten Gattung, sowie Verfahren zur
Nutzung der gespeicherten Daten gemäß den Ansprüchen 20 bis 22.
Eine Anordnung zur Speicherung von Daten im Kraftfahrzeug, wobei
die Daten statische Angaben zum Kraftfahrzeug und zum Halter,
Angaben von Fehlercodes über den Zustand von Systemen, Komponenten
und Sensoren an Bord des Kraftfahrzeuges enthalten, und als
Speichermedium eine Karte vorgesehen ist, ist beispielsweise
bekannt aus der EP D 671 631. Dieses Dokument beschreibt die
Speicherung von Fehlercodes, die durch eine
Fahrzeugdiagnosevorrichtung an Bord des Kraftfahrzeugs gewonnen
worden sind, auf einer Smartcard, die in einer entsprechenden
Aufzeichnungseinheit eingesetzt ist. Zusammen mit den an Bord
gewonnenen Fehlercodes wird die Fahrzeugposition sowie Daten über
das Fahrzeug und dessen Halter auf der Karte gespeichert. Die
Karte kann aus der Aufzeichnungseinheit entnommen werden und, da
sie eigene Intelligenz enthält und mit Sondereinrichtungen
versehen ist, in ein Telefon eingeführt werden, um die Daten an
einen mobilen Reparaturdienst zu übermitteln, so daß dieser
gegebenenfalls die notwendige Hilfe rasch bringt. - Die hier
beschriebene und verwendete Smartcard enthält nur Daten zu einem
aktuellen Fehlerproblem, so daß somit historische Daten über
frühere Fehlerprobleme verloren sind. Somit erlaubt diese bekannte
Anordnung keine Abspeicherung aller an Bord gewonnener Fehlercodes
über den gesamten Nutzungszyklus des Kraftfahrzeuges.
In der EP D 456 916 ist ein Kraftfahrzeugschutzsystem beschrieben,
bei dem eine intelligente Karte vorgesehen ist, auf welcher
Reparaturdaten und Identifikationsdaten für Fahrzeug und
Fahrzeughalter enthalten sind. Auch hier wieder ist festzuhalten,
daß keine Abspeicherung von Betriebsparametern und anderen Daten
in historischer Weise über den gesamten Nutzungszyklus eines
Kraftfahrzeugs möglich sind. Dabei ist eine Übertragung der auf
der Karte gespeicherten Reparatur- und Wartungsdaten von der
Werkstatt her beschrieben. Dazu muß die Karte von einem Lesegerät
gelesen werden. Die ausgelesenen Daten werden dann über Telefon
bzw. über Kommunikationsnetze an eine Zentrale übertragen.
Aus der DE 197 00 353 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur
Diagnose, Steuerung, Übertragung und Speicherung
sicherheitsrelevanter Systemzustandsgrößen eines Kraftfahrzeuges
bekannt. Es wird die Erfassung dynamischer Betriebsdaten eines
Kraftfahrzeuges zur Erkennung und Bewertung sicherheitskritischer
Situationen beschrieben. Aus den aktuell im Speicher befindlichen
Daten werden Steuerungsoperationen abgeleitet. Es ist bei diesem
Dokument davon auszugehen, daß Daten über eine bestimmte Zeitdauer
aufgezeichnet werden und dann durch jüngere Daten überschrieben
werden. Auch hier ist also keine historische Speicherung über
einen längeren Nutzungszyklus des Kraftfahrzeuges vorgesehen und
möglich.
Allen vorstehend genannten bekannten Anordnungen und Verfahren ist
gemeinsam, daß keine Speicherung historischer Daten vorgesehen
ist, sondern es werden immer nur aktuelle Daten, soweit es
dynamische Zustandsdaten des Fahrzeugs betrifft, gespeichert.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es demgegenüber, dafür Sorge zu
tragen, daß die Speicherung relevanter Daten über das Fahrzeug,
sein Verhalten, das Verhalten seiner Komponenten und Systeme sowie
des Fahrzeughalters über die Nutzungsdauer eines Kraftfahrzeuges
möglich ist. Diese "historische Akte" eines Fahrzeugs soll es das
ganze Fahrzeugleben über begleiten und für verschiedene Zwecke zur
Verfügung stehen.
Die erfindungsgemäße Anordnung zur Speicherung von Daten im
Kraftfahrzeug mit den kennzeichnenden Merkmalen den Anspruchs 1
hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, alle für das
Kraftfahrzeug, seinen Betrieb und seinen Halter relevanten Daten
auf einer Datenspeicherkarte, die dem Fahrzeug zugeordnet ist, in
historischer Weise gespeichert zu haben. Dies ermöglicht die
Nutzung dieser Daten in vielfältiger und überraschender Weise.
Entsprechend der erfindungsgemäßen Anordnung ist dazu prinzipiell
als Speichermedium eine Datenspeicherkarte mit sehr großem
Speichervolumen vorgesehen, die Datenspeicherkarte dem
Kraftfahrzeug zugeordnet, eine Kraftfahrzeug-seitige Schnittstelle
zur Aufnahme und zum Lesen/Beschreiben der Datenspeicherkarte
vorgesehen, im Kraftfahrzeug ein Datenbus vorgesehen, an welchen
die Schnittstelle und andere Systeme, Komponenten und Sensoren
angeschlossen und anschließbar sind, mindestens eine an Bord
befindliche Fehlerdiagnose-Einrichtung vorgesehen, welche
entsprechende Fehlercodes generiert. Diese Fehlercodes werden
zusammen mit anderen relevanten Daten verschiedener Kraftfahrzeug
seitiger Systeme, Komponenten und Sensoren sowie den
Betriebsparametern des Kraftfahrzeugs ständig im Sinne permanenter
Belastungsprofile auf der Datenspeicherkarte abgespeichert und von
dieser ausgelesen und es ist vorgesehen, daß sich diese
Speicherung über den gesamten Nutzungszeitraum des Kraftfahrzeugs
bzw. der Anordnung erstreckt.
Durch die in den weiteren Anordnungsansprüchen niedergelegten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der
im Anspruch 1 angegebenen Anordnung möglich.
Entsprechend vorteilhafter Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Anordnung sind als weitere Daten Angaben über technische
Serviceinformationen auf der Datenspeicherkarte abspeicherbar; es
sind Angaben über eine oder mehrere elektronische
Bedienanleitungen und/oder Angaben über Spezifikationen und/oder
technische Pflichtprüfungen auf der Datenspeicherkarte
abspeicherbar.
Von besonderem Vorteil ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung
die Abspeicherung von Angaben über Reparaturen und Service-
Arbeiten am Kraftfahrzeug.
Nach einer weiteren sehr vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Anordnung ist vorgesehen, daß die
Datenspeicherkarte portabel ist, d. h. aus der Schnittstelle im
Kraftfahrzeug entnehmbar und in eine andere Schnittstelle,
insbesondere in eine Schnittstelle einer Service- oder
Reparaturwerkstatt, zum Lesen/Beschreiben einsetzbar ist. Diese
Ausgestaltung erhöht die Flexibilität besonders.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht
die Datenspeicherkarte im Hinblick auf das benötigte
Speichervolumen aus einem oder mehreren geeignet zusammengefaßten
Speichermedien, insbesondere in Form mehrerer in einem Gehäuse
untergebrachten Multimediakarten, die über einen gemeinsamen Bus
miteinander verbunden sind. Dadurch ist sichergestellt, daß auf
vorteilhafte Weise das notwendige Speichervolumen zur Verfügung
gestellt werden kann.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Anordnung, die insbesondere der speziellen Datensicherheit dient,
ist vorgesehen, daß die auf der Datenspeicherkarte gespeicherten
Daten in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle gespiegelt
gespeichert sind. Dadurch wird ein Masterspeicher im Kraftfahrzeug
zur Verfügung gestellt, was insbesondere dann von Vorteil ist,
wenn die Datenspeicherkarte portabel ausgeführt ist und von Zeit
zu Zeit aus dem Fahrzeug entnommen wird. Es erfolgt eine
Synchronisierung der Inhalte der Datenspeicherkarte und des
Masterspeichers.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der im Fahrzeugvorgesehene
Datenbus ein CAN-Datenbus und damit einem Standard unterworfen.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Anordnung ist vorgesehen, daß die
Datenspeicherkarte während des Betriebs des Kraftfahrzeuges in der
Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle eingesetzt ist und daß dieser
Status Kraftfahrzeug-seitig periodisch überprüft wird. Somit ist
sichergestellt, daß die Datenspeicherkarte beim Betrieb des
Fahrzeuges vorhanden ist, so daß die notwendigen Aufzeichnungen
immer vollzogen werden können.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Anordnung erfolgt die Steuerung der
Datenkommunikation mit der Datenspeicherkarte mittels eines
Mikroprozessors und/oder eines an Bord des Kraftfahrzeuges
vorgesehenen Computers. Der Mikroprozessor oder Computer verfügt
über einen eigenen flüchtigen und nichtflüchtigen Speicher
(RAM/ROM).
In weiterer Ausgestaltung ist es zweckmäßig und vorteilhaft, daß
eine Bearbeitung der auf der Datenspeicherkarte zu speichernden
Daten im Kraftfahrzeug erfolgt. Dies ist dann möglich, wenn die
erforderliche Software im Kraftfahrzeug vorhanden ist.
Entsprechend einer weiteren wesentlichen Ausgestaltung der
Erfindung ist vorgesehen, daß zur Zugriffskontrolle und zur
Aktualisierung jeder Zugriff zur Datenspeicherkarte vermerkt wird.
Dies dient der Integrität der Daten und der Sicherheit.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Daten
verschlüsselt auf der Datenspeicherkarte gespeichert werden. Dies
erhöht die Sicherheit erneut.
Das erfindungsgemäß gestaltete Verfahren zur Speicherung von
nicht-veränderbaren und veränderbaren Daten betreffend
Kraftfahrzeug und Halter sowie von Daten betreffend den Zustand
von Systemen, Komponenten und Sensoren des Kraftfahrzeuges ist in
vorteilhafter Weise gekennzeichnet durch die permanente
Speicherung dieser Daten zusammen mit Daten über Betriebsparameter
des Kraftfahrzeuges zusammen mit an Bord erzeugten Fehlercodes von
mindestens einer Fehlerdiagnose-Einrichtung im Sinne von
Belastungsprofilen über die Nutzungsdauer des Kraftfahrzeuges auf
einer Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte entsprechenden
Speichervolumens, wobei die Speicherung im Sinne einer
historischen Speicherung erfolgt, ohne daß ältere Daten von
artgleichen jüngeren Daten überschrieben werden.
Durch die in den abhängigen Verfahrensansprüchen 15 bis 19
angegebenen Merkmale sind vorteilhafte Weiterbildungen des
Verfahrens möglich. Entsprechend einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden weiterhin
Daten über Reparatur- und Servicearbeiten auf der Kraftfahrzeug
seitigen Datenspeicherkarte gespeichert. In vorteilhafter
Ausgestaltung ist auch hier vorgesehen, daß die Zugriffe zur
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte protokolliert werden und
autorisiert sein müssen.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist der Umfang der zu speichernden
Daten, insbesondere der Betriebsparameter betreffenden Daten
dynamisch in Abhängigkeit von Signalmustern und externen
Steuerbefehlen, die über mobile Datenkommunikation oder
Programmierung in einer Werkstatt übermittelt werden, festlegbar.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens können alle oder eine beliebige Teilmenge der auf der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte gespeicherten Daten im
Rahmen eines Authentisierungs-/Autorisierungs-Vorganges an eine
zentrale Stelle übertragen werden. Auf diese Weise ist eine
zentrale Auswertung der gespeicherten Daten ermöglicht.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens können beliebige Inhalte von
gespeicherten Daten, insbesondere statische Daten zum
Kraftfahrzeug, technische Serviceinformationen oder
Betriebsanleitungen, im Rahmen eines Autorisierungs-Vorganges
aktualisiert werden. Damit sind die jeweils neuesten Daten an Bord
des Kraftfahrzeuges in der Kraftfahrzeug-seitigen
Datenspeicherkarte vorhanden.
Die entsprechend der vorliegenden Erfindung gespeicherten Daten
auf der Datenspeicherkarte können auf verschiedene Weise
ausgewertet werden. So ist es entsprechend einem vorteilhaften
Verfahren gemäß der Erfindung möglich, daß durch zentrale
Auswertung gespeicherter Daten, insbesondere aus gemeinsam
gespeicherten Daten erfaßter Belastungsprofile, an Bord
ermittelter Fehlercodes und Reparaturinformationen detaillierte
Einblicke in das Feldverhalten von Kraftfahrzeugen über eine
bestimmte Zeitspanne und/oder den Lebenszyklus des Kraftfahrzeuges
und/oder präventive Reparaturmaßnahmen ermittelt werden.
Entsprechend einem anderen vorteilhaften Nutzungsverfahren ist
vorgesehen, daß durch zentrale Auswertung gespeicherter Daten,
insbesondere aus gemeinsam gespeicherten Mustern von
Belastungsprofilen, an Bord ermittelter Fehlercodes und
Reparaturinformationen, Erkenntnisse im Hinblick auf
Produktverbesserungen von Systemen, Subsystemen und Komponenten
gewonnen werden sowie zur Früherkennung von Qualitätsproblemen.
Entsprechend einer weiteren sehr vorteilhaften und zweckmäßigen
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verfahren zur Nutzung der auf
der Datenspeicherkarte abgespeicherten Daten ist vorgesehen, daß
durch zentrale Auswertung gespeicherter Daten, insbesondere von an
Bord ermittelter Fehlercodes und Reparaturinformationen, falsche
Reparaturstrategien erkannt und Erkenntnisse zur Verbesserung
technischer Serviceinformationen gewonnen werden.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Die einzige Figur zeigt einen im Kraftfahrzeug
vorgesehenen Datenbus, an den verschiedene Systeme, Komponenten
und Sensoren sowie die Kraftfahrzeug-seitige Schnittstelle mit der
Kraftfahrzeug-eigenen Datenspeicherkarte angeschlossen sind.
In Fig. 1 ist schematisch in einem Blockschaltbild ein Datenbus 10
dargestellt, der im Kraftfahrzeug vorgesehen ist. An diesen
Datenbus 10 sind zum einen die Schnittstelle 20 mit der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte 21 und andererseits die
verschiedenen Teile 30, 31, 32, 33 innerhalb des Kraftfahrzeugs
angeschlossen. Dies können einzelne Systeme 30 sein, einzelne
Komponenten 31 sein und einzelne Sensoren 32 sowie eine
Fehlerdiagnosevorrichtung 33 sein. Systeme oder Komponenten können
dabei über eine Funktionalität zur Selbstdiagnose verfügen, die
bei einem Fehler einen entsprechenden Fehlercode erzeugt. Die
angeschlossenen Elemente können dabei unterschiedliche Komplexität
haben und kommunizieren jeweils über einen Buscontroller 11 mit
dem Datenbus 10. Die von ihnen festgestellten Daten und
ermittelten Daten werden auf dem Datenbus 10 der Schnittstelle 20
für die Datenspeicherkarte 21 zur Verfügung gestellt und dort
gespeichert. Die Schnittstelle 20 enthält einen Mikroprozessor 22
zur Steuerung der Datenkommunikation und kann einen weiteren
Speicher 23 enthalten. Der Mikroprozessor verfügt in einem
Ausführungsbeispiel über eigene RAM- und ROM-Speicher.
Die erfindungsgemäße Anordnung zur Speicherung von Daten im
Kraftfahrzeug besteht im Kern darin, daß ein Speichermedium, wie
eine Datenspeicherkarte, mit sehr großem Speichervolumen
vorgesehen ist, die dem Kraftfahrzeug zugeordnet und in einer
Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle zum Lesen/Beschreiben
eingesetzt ist. Weiterhin ist im Kraftfahrzeug ein Datenbus 10
vorgesehen, an den diese Schnittstelle 20 angeschlossen ist. An
den Datenbus sind weiterhin andere Systeme, Komponenten und
Sensoren 30-32 angeschlossen sowie eine an Bord befindliche
Fehlerdiagnose-Einrichtung 33. Diese erzeugt Fehlercodes und
speichert zusammen mit andern relevanten Daten verschiedener
Kraftfahrzeug-seitiger Systeme, Komponenten und Sensoren sowie den
Betriebsparametern des Kraftfahrzeugs, und zwar ständig im Sinne
permanenter Belastungsprofile. Die so auf der Datenspeicherkarte
abgespeicherten Daten verbleiben dort über
den gesamten Nutzungszeitraum des Kraftfahrzeuges bzw. der
Anordnung, so daß eine historische Aufnahme des Verhaltens des
Kraftfahrzeugs vorhanden ist. Dies kann, wenn die Anordnung von
Anfang an im Kraftfahrzeug vorgesehen ist, den gesamten
Lebenszyklus des Kraftfahrzeugs umfassen. Falls die Möglichkeit
gegeben sollte, eine solche Anordnung nachträglich ins
Kraftfahrzeug einzubauen und an den dort vorhandenen Datenbus
anzuschließen, dann gilt diese Historie ab dem Einbau der
Anordnung gemäß der Erfindung.
Als weitere Daten sind auf der Datenspeicherkarte Angaben über
technische Serviceinformationen, Angaben über eine oder mehrere
elektronische Bedienanleitungen und/oder Angaben über
Spezifikationen und/oder technische Pflichtprüfungen sowie Angaben
über Reparaturen und Service-Arbeiten am Kraftfahrzeug
abspeicherbar.
Die elektronische Fahrzeug-seitige Speicherung von
Reparaturinformationen, technischen Serviceinformationen zum
Fahrzeug, Belastungsprofilen, Halterdaten, statischen Daten zum
Kraftfahrzeug, Spezifikationen und Bedienanleitung als solche und
insbesondere in Kombination mit an Bord erzeugter
Fehlerdiagnosedaten ist von besonderem Wert.
Unter Reparaturinformationen werden hier detaillierte Angaben zu
am Fahrzeug durchgeführten Reparaturen und Inspektionen,
beispielsweise diagnostiziertes Problem, ausgetauschte Teile mit
Teile-Nummer, Art der Reparatur (Garantie oder kostenpflichtig),
ausführende Werkstatt und weitere Informationen, die notwendig
gehalten werden, verstanden. Unter dem Betriff technische
Serviceinformationen sind Schaltpläne, Programmieranleitungen,
Fehlersuchanleitungen und ähnliches zu verstehen.
Belastungsprofile sind Historien ausgewählter Betriebsparameter
des Kraftfahrzeugs. Betriebsdaten und Betriebsparameter sind alle
meßbaren Größen, die den Zustand des Fahrzeugs, seiner Systeme und
Subsysteme sowie seiner Umwelt beschreiben. Beispiele für
Betriebsdaten und Betriebsparameter sind Motorlast, Bremskräfte,
Beschleunigungen, Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges,
Kühlmitteltemperatur, Motortemperatur, Außentemperatur, Wetter,
Helligkeit, Betriebszeit usw. Halterdaten sind beliebig
ausführliche Angaben zum Fahrzeughalter. Spezifikationen sind
Herstellervorgaben zu Betriebsflüssigkeiten, Reifendruck und
ähnlichen. Statische Kraftfahrzeugdaten sind beispielsweise die
Fahrzeugnummer, der Hersteller und weitere in der Zulassung
enthaltene Daten. Angaben über technische Pflichtprüfungen
umfassen regelmäßige Sicherheitsuntersuchungen, die beispielsweise
beim Technischen Überwachungsverein durchgeführt werden, und
gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchungen.
Als Speichermedium für all diese Daten ist insbesondere eine
Datenspeicherkarte vorgesehen, die portabel ist und aus der im
Kraftfahrzeug befindlichen Schnittstelle entnommen werden kann.
Sie kann dann in eine andere Schnittstelle, insbesondere in eine
Schnittstelle einer Service- oder Reparaturwerkstatt zum
Lesen/Beschreiben eingesetzt werden. Denkbar ist jedoch auch, daß
das Speichermedium vollständig im Kraftfahrzeug enthalten ist und
dort stationär festsitzt. Der Zugang dazu kann dann über die
Fehlerdiagnose-Schnittstelle des Kraftfahrzeugs am
Kraftfahrzeugbus nach außen hin erfolgen, damit die von der
Werkstatt oder anderen Stellen auf den Speicher zu übertragenden
Daten eingeschrieben werden können und die angeforderten Daten
gelesen werden können. Möglich ist auch, daß die auf der
Datenspeicherkarte gespeicherten Daten in der Kraftfahrzeug
seitigen Schnittstelle gespiegelt gespeichert sind, so daß dadurch
durch den Schnittstellen-seitigen Speicher die Funktion eines
Masterspeichers übernommen wird. Dies ist insbesondere im Hinblick
auf die Gewährleistung der Datenkonsistenz der Datenspeicherkarte
und dem Schutz vor unautorisierter Veränderung von Daten auf der
Datenspeicherkarte wichtig. Somit kann der Schnittstellen-seitige
Speicher im Kraftfahrzeug die Funktion eines Masterspeichers
übernehmen, der alle historischen Datenspeicherkarten-Daten
überschreibt und nur die letzte externe Änderung übernimmt.
Entsprechend einer möglichen Ausführungsform kann das Lesen und
Beschreiben der Datenspeicherkarte auch mittels drahtloser
Datenübertragung, beispielsweise über Mobilfunk bzw. mobile
Telekommunikation, erfolgen. Dies kann über den Datenbus erfolgen,
an den ein Autotelefon als Busteilnehmer angeschlossen ist. Als
Datenbus im Kraftfahrzeug kann der CAN-Datenbus vorgesehen sein,
wobei CAN für Controller Area Network steht.
Die Datenspeicherkarte ist dem Kraftfahrzeug zugeordnet und ist
während des Betriebs des Kraftfahrzeuges in der Kraftfahrzeug-
seitigen Schnittstelle eingesetzt. Dieser Status wird periodisch
Kraftfahrzeug-seitig überprüft. Dadurch ist gewährleistet, daß zu
jeder Zeit das Kraftfahrzeug-seitige Speichermedium vorhanden ist,
auf das die gewünschten Daten abgespeichert werden.
Anhand des nachfolgenden Funktionsbeispieles werden verschiedene
Aspekte der Erfindung erläutert:
Relevante Datenbusdaten, wie beispielsweise an Bord von der Fehlerdiagnoseeinrichtung erzeugte Fehlercodes sowie Signale von Steuergeräten, Komponenten und Sensoren zur Erfassung des Nutzungsprofils werden in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle entsprechend aufbereitet und periodisch auf der Datenspeicherkarte gespeichert. Bei Fahrzeuginspektionen oder Reparaturen wird, wenn es sich um eine portable Datenspeicherkarte handelt, diese aus dem Fahrzeug entnommen und in eine externe Schnittstelle eingeführt. Um eine Zugriffskontrolle und eine Aktualisierung zu realisieren, erfolgt in einem Ausführungsbeispiels eine Autorisierung des Lese- und Schreibzugriffs durch eine zentrale Stelle mittels elektronischer Datenübertragung. Zu diesem Zweck ist jede externe Datenspeicherkarten-Schnittstelle registriert und mit einer eindeutigen Kennung versehen. Diese Kennung wird gemeinsam mit der Fahrzeugidentifikation an die zentrale Stelle übertragen, beispielsweise über Internet oder über mobile Telekommunikation. Alle im Hinblick auf die Datenauswertung für die zentrale Stelle relevanten Daten der Datenspeicherkarte, beispielsweise ausgeführte Reparaturen, Belastungsprofil, Fehlercodes, werden im Rahmen der Autorisierung ebenfalls übertragen. Da speicherintensive statische Daten, wie Serviceinformationen und Bedienhandbuch, nicht ausgewertet werden, kann die Übertragung der interessierenden Daten der Datenspeicherkarte, wie beispielsweise Fahrzeugidentifikationsdaten mit Reparaturhistorie, an Bord erzeugte Diagnosedaten und Belastungsprofile, in akzeptabler Zeit abgewickelt werden. Ob und welche Daten von der Datenspeicherkarte für die zentrale Stelle interessant sind, kann dynamisch festgelegt werden. Damit kann der Datenübertragungaufwand auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Die Autorisierung durch die zentrale Stelle ermöglicht es auch, bestimmte Informationen auf der Datenspeicherkarte inkrementell zu aktualisieren, wie beispielsweise technische Serviceinformationen und Bedienungsanleitungen.
Relevante Datenbusdaten, wie beispielsweise an Bord von der Fehlerdiagnoseeinrichtung erzeugte Fehlercodes sowie Signale von Steuergeräten, Komponenten und Sensoren zur Erfassung des Nutzungsprofils werden in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle entsprechend aufbereitet und periodisch auf der Datenspeicherkarte gespeichert. Bei Fahrzeuginspektionen oder Reparaturen wird, wenn es sich um eine portable Datenspeicherkarte handelt, diese aus dem Fahrzeug entnommen und in eine externe Schnittstelle eingeführt. Um eine Zugriffskontrolle und eine Aktualisierung zu realisieren, erfolgt in einem Ausführungsbeispiels eine Autorisierung des Lese- und Schreibzugriffs durch eine zentrale Stelle mittels elektronischer Datenübertragung. Zu diesem Zweck ist jede externe Datenspeicherkarten-Schnittstelle registriert und mit einer eindeutigen Kennung versehen. Diese Kennung wird gemeinsam mit der Fahrzeugidentifikation an die zentrale Stelle übertragen, beispielsweise über Internet oder über mobile Telekommunikation. Alle im Hinblick auf die Datenauswertung für die zentrale Stelle relevanten Daten der Datenspeicherkarte, beispielsweise ausgeführte Reparaturen, Belastungsprofil, Fehlercodes, werden im Rahmen der Autorisierung ebenfalls übertragen. Da speicherintensive statische Daten, wie Serviceinformationen und Bedienhandbuch, nicht ausgewertet werden, kann die Übertragung der interessierenden Daten der Datenspeicherkarte, wie beispielsweise Fahrzeugidentifikationsdaten mit Reparaturhistorie, an Bord erzeugte Diagnosedaten und Belastungsprofile, in akzeptabler Zeit abgewickelt werden. Ob und welche Daten von der Datenspeicherkarte für die zentrale Stelle interessant sind, kann dynamisch festgelegt werden. Damit kann der Datenübertragungaufwand auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Die Autorisierung durch die zentrale Stelle ermöglicht es auch, bestimmte Informationen auf der Datenspeicherkarte inkrementell zu aktualisieren, wie beispielsweise technische Serviceinformationen und Bedienungsanleitungen.
Die Daten auf der Datenspeicherkarte sind in vorteilhafter Weise
verschlüsselt abgespeichert. Die zentrale Stelle sendet im Rahmen
des Autorisierungsvorganges einen Schlüssel zum Lesen und
Beschreiben der Datenspeicherkarte. Um zu gewährleisten, daß jeder
Lesezugriff auch mit einem Schreibzugriff verbunden ist, wird bei
jedem Lesezugriff standardmäßig die Kennung der externen
Schnittstelle mit einem Standard-LOG-Eintrag, wie beispielsweise
"undokumentierter Zugriff" auf die Datenspeicherkarte geschrieben,
falls vom Lesenden kein Eintrag vorgenommen wird. Auf diese Weise
wird sichergestellt, daß Werkstätten durchgeführte Reparaturen
dokumentieren.
Entsprechend einer weiteren alternativen Ausführungsmöglichkeit
der erfindungsgemäßen Anordnung wird das Lesen und Schreiben der
Daten von und auf der Datenspeicherkarte über drahtlose
Datenkommunikation realisiert. Dazu werden Botschaften zwischen
der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle und dem Autotelefon bzw.
einer mobilen Telekommunikationskomponente über den Datenbus
ausgetauscht. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn bei Ausfällen
unterwegs im Feld an Bord erzeugte Diagnosedaten und
Reparaturhistorie an die zentrale Stelle zu übertragen sind,
wodurch dann die Ermittlung des aktuellen Zustandes des Fahrzeuges
und die Ableitung einer optimalen Reparaturstrategie ermöglicht
wird.
Entsprechend einer weiteren alternativen Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Anordnung sowie des Verfahrens, das gemäß der
Erfindung zur Verfügung gestellt wird, werden alle Kraftfahrzeug
seitigen Informationen in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle
gespeichert. Es ist dann keine portable Datenspeicherkarte für
diese Ausführungsvariante notwendig. Reparaturinformationen und
Parameter von Pflichtprüfungen werden vom Diagnose-/Prüfgerät über
den Diagnose-/Prüfstecker in die Kraftfahrzeug-seitige
Schnittstelle geschrieben. Der Diagnose-/Prüfstecker dient auch
dem Auslesen der in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle
gespeicherten Daten. Dabei ist es notwendig, daß das Diagnose-/Prüf
gerät mit den in der Werkstatt bzw. Servicestation
vorhandenen Computern, auf denen typische Werkstattanwendungen
ablaufen, vernetzt ist, so daß Daten von den auf den Computern
ablaufenden Anwendungen an das Diagnose-/Prüfgerät übertragen
werden können und umgekehrt. Es ist notwendig, daß die in den
Werkstätten und Servicestationen vorhandenen Computer Daten mit
einer zentralen Stelle, beispielsweise über Internet oder mobile
Telekommunikation, austauschen können.
Entsprechend einer weiteren Ausführungskonfiguration können
bestimmte Daten in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle und
bestimmte Daten auf der Datenspeicherkarte abgespeichert werden.
Dabei werden zwei separate nicht flüchtige Datenspeichermedien
verwendet, zum einem die Datenspeicherkarte sowie ein weiterer
Speicher, beispielsweise der mit 23 in Fig. 1 bezeichnete
Speicher, im Kraftfahrzeug. Dieser weitere Datenspeicher im
Kraftfahrzeug kann, muß sich jedoch nicht unbedingt in der
Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle befinden. Es ist auch nicht
notwendig, daß die Kraftfahrzeug-seitige Schnittstelle einen
separaten Einführschacht für die Datenspeicherkarte enthält.
Notwendig ist jedoch, daß der Kraftfahrzeug-seitige Datenspeicher
mit dem Datenbus verbunden ist bzw. eine Punkt zu Punkt Verbindung
zu denjenigen Steuergeräten, Komponenten und Sensoren hat, die für
die Erfassung der an Bord erzeugten Diagnose-Daten und
Belastungsprofile benötigt werden. Der Kraftfahrzeug-seitige
Datenspeicher dient zur Speicherung von an Bord erzeugter
Diagnose-Daten und/oder Belastungsprofilen, kann jedoch weitere
Informationen enthalten. Beide Datenspeicher enthalten entweder
die Gesamtheit der zu speichernden Informationen oder aber jede
beliebige Teilmenge. Der Inhalt beider Speicher kann, muß jedoch
nicht identisch sein. Z. B. können Reparaturinformationen auf der
Datenspeicherkarte und an Bord erzeugte Diagnose-Daten und
Belastungsprofile im zweiten Datenspeicher gespeichert sein. Es
ist dabei denkbar, daß Teilmengen der Daten zwischen beiden
Speichern ausgetauscht werden. So können beispielsweise
Reparaturinformationen von der Datenspeicherkarte auf den
Kraftfahrzeug-seitigen Speicher geschrieben werden und z. B. an
Bord erzeugte Diagnose-Daten vom Kraftfahrzeug-seitigen Speicher
auf die Datenspeicherkarte.
Die mit der erfindungsgemäß gestalteten Anordnung auf der
Datenspeicherkarte oder den sonstigen Speichermedien gespeicherten
Daten können entsprechend der Erfindung auf verschiedene Weise
ausgewertet werden. So kann durch zentrale Auswertung insbesondere
aus gemeinsam gespeicherten Daten, wie erfaßter Belastungsprofile,
an Bord ermittelter Fehlercodes und Reparaturinformationen ein
detaillierter Einblick in das Feldverhalten von Kraftfahrzeugen
über eine bestimmte Zeitspanne und/oder den Lebenszyklus des
Kraftfahrzeugs ermittelt werden. Es können daraus auch präventive
Reparaturmaßnahmen abgeleitet werden. Durch zentrale Auswertung
dieser Daten ist es auch möglich, Erkenntnisse im Hinblick auf
Produktverbesserungen von Systemen, Steuereinheiten, Subsystemen
und Komponenten zu gewinnen, was auch zur Früherkennung von
Qualitätsproblemen ausgenutzt werden kann. Erkennbar sind auch
durch zentrale Auswertung, insbesondere von an Bord ermittelter
Fehlercodes und Reparaturinformationen, ob falsche
Reparaturstrategien angewandt worden sind und ob die gespeicherten
technischen Serviceinformationen nicht verbessert werden sollten.
Der Begriff Datenspeicherkarte sollte im Zusammenhang mit
vorliegender Erfindung nicht zu eng gesehen werden, da jedes
Speichermedium entsprechenden Speichervolumens geeignet ist, die
Aufgaben und Zwecke vorliegender Erfindung zu erfüllen. Um eine
Datenspeicherkarte entsprechenden Volumens zur Verfügung zu
stellen, kann eine solche aus einem oder mehreren geeignet
zusammengefaßten Speichermedien bestehen, beispielsweise in Form
mehrerer in einem Gehäuse untergebrachten Multimediakarten. Falls
in der KFZ-seitigen Schnittstelle entsprechende Programme
vorhanden sind, können die auf die Datenspeicherkarte
abzuspeichernden Daten in bestimmter Weise bearbeitet werden, so
daß nur das Ergebnis der durch Vorbearbeitung behandelten Daten
auf der Datenspeicherkarte abgespeichert wird.
Zusammenfassend sollen nachfolgend nochmals wesentliche Punkte der
erfindungsgemäßen Anordnung, des erfindungsgemäßen Verfahrens
sowie der Verfahren zur Auswertung der gespeicherten Daten
aufgeführt werden. Diese Merkmale sind einzeln oder im Kombination
zu verwenden:
Es erfolgt eine kontinuierliche Erfassung und permanente Speicherung von Betriebsdaten eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise Motordrehzahl und Motorlast, Fahrzeuggeschwindigkeit, Kühlmitteltemperatur, Bremskraft, Querbeschleunigung usw. Diese Speicherung erfolgt zwischen der Erstinbetriebnahme des Kraftfahrzeugs bzw. dem Einbau der vorliegenden erfindungsgemäßen Anordnung und der Verschrottung des Kraftfahrzeuges am Lebenszyklusende. Die Erfassung von Betriebsdaten im Zeitablauf wird als Belastungsprofil angesehen und bezeichnet.
Es erfolgt eine kontinuierliche Erfassung und permanente Speicherung von Betriebsdaten eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise Motordrehzahl und Motorlast, Fahrzeuggeschwindigkeit, Kühlmitteltemperatur, Bremskraft, Querbeschleunigung usw. Diese Speicherung erfolgt zwischen der Erstinbetriebnahme des Kraftfahrzeugs bzw. dem Einbau der vorliegenden erfindungsgemäßen Anordnung und der Verschrottung des Kraftfahrzeuges am Lebenszyklusende. Die Erfassung von Betriebsdaten im Zeitablauf wird als Belastungsprofil angesehen und bezeichnet.
Es erfolgt eine gemeinsame Erfassung von Belastungsprofilen,
an Bord gewonnener Diagnose-Fehlercodes und Reparaturinformationen
über den gesamten Lebenszyklus des Kraftfahrzeuges auf einem nicht
flüchtigen Speicher im Kraftfahrzeug mit dem Ziel, einen
detaillierten Einblick in das Feldverhalten des Kraftfahrzeugs zu
erhalten und präventive Reparaturmaßnahmen ableiten zu können.
Es erfolgt die Speicherung technischer Serviceinformationen,
wie Schaltpläne, Fehlersuchanleitungen, Zeichnungen und
Fehlertexte, in einem nicht flüchtigen Speicher im Kraftfahrzeug.
Es erfolgt die Speicherung der Parameter technischer
Pflichtprüfungen auf einem nicht flüchtigen Speicher im
Kraftfahrzeug.
Das Speichermedium bzw. die Datenspeicherkarte, die all die
vorstehend erwähnten Daten enthält, kann portabel und aus dem
Kraftfahrzeug entnehmbar sein. Es muß es jedoch nicht, es kann
auch im Kraftfahrzeug ein fest eingebauter Datenspeicher vorhanden
sein, der die Aufgaben erfüllt.
Es kann eine Vorverarbeitung erfaßter Daten im Kraftfahrzeug
erfolgen, wenn im Kraftfahrzeug-seitigen Speichermedium bzw. in
der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle Programme zur
Datenverarbeitung enthalten sind, die dann durch den
Mikroprozessor der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle ausgeführt
werden können.
Es sind selektive Zugriffe auf Speicherinhalte sowohl mittels
eines Lesegeräts als auch über mobile Datenkommunikation zwischen
dem Kraftfahrzeug und einer zentralen Stelle möglich.
Es erfolgt eine Verschlüsselung der Daten in der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte.
Es erfolgt eine Registrierung jedes Lese- und Schreibzugriffs
auf die Datenspeicherkarte, wobei die Signatur des. Lesenden bzw.
Schreibenden abgespeichert wird.
Es werden Nutzungsrechte für den Speicherzugriff vergeben,
beispielsweise darf der Nutzer "Kraftfahrzeug" nur dynamische
Betriebsdaten ändern, jedoch nicht Reparaturen. Der Nutzer
"Werkstatt" darf Reparaturdaten ändern, jedoch nicht
Betriebsdaten.
Es kann die Übertragung beliebiger Teilmengen der in der
Datenspeicherkarte enthaltenen Informationen an eine zentrale
Stelle im Rahmen eines Authentisierungs-/Autorisierungs-Vorganges
vorgenommen werden.
Es kann eine Aktualisierung beliebiger Speicherinhalte,
beispielsweise statische Daten zum Kraftfahrzeug und technische
Serviceinformationen, im Rahmen eines Autorisierungsprozesses
erfolgen.
Dynamisch kann festgelegt werden, was an Betriebsdaten
aufzuzeichnen ist. Dies erfolgt in Abhängigkeit von Signalmustern
und externen Steuerbefehlen, die über mobile Datenkommunikation
übermittelt werden oder in der Werkstatt vorprogrammiert werden.
Es erfolgt eine periodische Überprüfung der Verbindung der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte bzw. des Kraftfahrzeug-
seitigen Speichermediums mit dem im Kraftfahrzeug vorgesehenen
Datenbus.
Die Erfindung mit all ihrem Merkmalen bietet eine sehr flexible
Grundlage, um in verschiedener Weise Daten auszuwerten. Dies
verbessert sehr wesentlich die Grundlage für Produktverbesserungen
hinsichtlich Systemen, Subsystemen, Komponenten, dient der
Früherkennung von Qualitätsproblemen, der Erkennung von falschen
Reparaturstrategien und der Verbesserung technischer
Serviceinformationen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Claims (22)
1. Anordnung zur Speicherung von Daten im Kraftfahrzeug, wobei
die Daten statische Angaben zum Kraftfahrzeug und zum Halter,
Angaben von Fehlercodes über den Zustand von Systemen, Komponenten
und Sensoren an Bord des Kraftfahrzeuges enthalten, und als
Speichermedium eine Karte vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Speichermedium eine Datenspeicherkarte (21) mit sehr großem Speichervolumen vorgesehen ist,
die Datenspeicherkarte (21) dem Kraftfahrzeug zugeordnet ist,
eine Kraftfahrzeug-seitige Schnittstelle (20) zur Aufnahme und zum Lesen/Beschreiben der Datenspeicherkarte (21) vorgesehen ist,
im Kraftfahrzeug ein Datenbus (10) vorgesehen ist, an welchen die Schnittstelle (20) und andere Systeme, Komponenten und Sensoren (30-32) angeschlossen und anschließbar sind,
mindestens eine an Bord befindliche Fehlerdiagnose-Einrichtung (33) vorgesehen ist, welche entsprechende Fehlercodes generiert, diese Fehlercodes zusammen mit anderen relevanten Daten verschiedener Kraftfahrzeug-seitiger Systeme, Komponenten und Sensoren (30-32) sowie den Betriebsparametern des Kraftfahrzeuges ständig im Sinne permanenter Belastungsprofile auf der Datenspeicherkarte (21) abspeicherbar und von dieser auslesbar sind, und
sich diese Speicherung über den gesamten Nutzungszeitraum des Kraftfahrzeugs bzw. der Anordnung erstreckt.
als Speichermedium eine Datenspeicherkarte (21) mit sehr großem Speichervolumen vorgesehen ist,
die Datenspeicherkarte (21) dem Kraftfahrzeug zugeordnet ist,
eine Kraftfahrzeug-seitige Schnittstelle (20) zur Aufnahme und zum Lesen/Beschreiben der Datenspeicherkarte (21) vorgesehen ist,
im Kraftfahrzeug ein Datenbus (10) vorgesehen ist, an welchen die Schnittstelle (20) und andere Systeme, Komponenten und Sensoren (30-32) angeschlossen und anschließbar sind,
mindestens eine an Bord befindliche Fehlerdiagnose-Einrichtung (33) vorgesehen ist, welche entsprechende Fehlercodes generiert, diese Fehlercodes zusammen mit anderen relevanten Daten verschiedener Kraftfahrzeug-seitiger Systeme, Komponenten und Sensoren (30-32) sowie den Betriebsparametern des Kraftfahrzeuges ständig im Sinne permanenter Belastungsprofile auf der Datenspeicherkarte (21) abspeicherbar und von dieser auslesbar sind, und
sich diese Speicherung über den gesamten Nutzungszeitraum des Kraftfahrzeugs bzw. der Anordnung erstreckt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
weitere Daten Angaben über technische Serviceinformationen auf der
Datenspeicherkarte (21) abspeicherbar sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
als weitere Daten Angaben über eine oder mehrere elektronische
Bedienanleitung und/oder Angaben über Spezifikationen und/oder
technische Pflichtprüfungen auf der Datenspeicherkarte (21)
abspeicherbar sind.
4. Anordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß als weitere Daten Angaben über Reparaturen und Service-
Arbeiten am Kraftfahrzeug auf der Datenspeicherkarte (21)
abspeicherbar sind.
5. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Datenspeicherkarte (21) portabel ist, d. h.
aus der Schnittstelle (20) im Kraftfahrzeug entnehmbar und in eine
andere Schnittstelle, insbesondere in eine Schnittstelle einer
Service- oder Reparaturwerkstatt, zum Lesen/Beschreiben einsetzbar
ist.
6. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datenspeicherkarte (21) im Hinblick auf
das benötigte Speichervolumen aus einem oder mehreren geeignet
zusammengefaßten Speichermedien, insbesondere in Form mehrerer in
einem Gehäuse untergebrachten Multimediakarten, besteht, die über
einen gemeinsamen Bus miteinander verbunden sind.
7. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die auf der Datenspeicherkarte (21)
gespeicherten Daten in der Kraftfahrzeug-seitigen Schnittstelle
(20) gespiegelt (23) gespeichert sind.
8. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der im Kraftfahrzeug vorgesehene Datenbus ein
CAN-Datenbus (Controller Area Network - Datenbus) (10) ist.
9. Anordnung nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2-8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Datenspeicherkarte (21) während
des Betriebs des Kraftfahrzeuges in der Kraftfahrzeug-seitigen
Schnittstelle (20) eingesetzt ist und dieser Status Kraftfahrzeug-
seitig periodisch überprüft wird.
10. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerung der Datenkommunikation mit der
Datenspeicherkarte (21) mittels eines Mikroprozessors (22)
und/oder eines an Bord des Kraftfahrzeuges vorgesehenen Computers
erfolgt, wobei der Mikroprozessor eigene RAM-/ROM-Speicher
enthält.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Bearbeitung der auf der Datenspeicherkarte (21) zu speichernden
Daten im Kraftfahrzeug erfolgt.
12. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Zugriffskontrolle und zur Aktualisierung
jeder Zugriff zur Datenspeicherkarte (21) vermerkt wird.
13. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten verschlüsselt auf der
Datenspeicherkarte (21) gespeichert werden.
14. Verfahren zur Speicherung von nicht-veränderbaren und
veränderbaren Daten betreffend Kraftfahrzeug und Halter, sowie von
Daten betreffend den Zustand von Systemen, Komponenten und
Sensoren des Kraftfahrzeuges,
gekennzeichnet durch die permanente Speicherung dieser Daten
zusammen mit Daten über Betriebsparameter des Kraftfahrzeuges
zusammen mit an Bord erzeugten Fehlercodes von mindestens einer
Fehlerdiagnose-Einrichtung im Sinne von Belastungsprofilen über
die Nutzungsdauer des Kraftfahrzeuges auf einer Kraftfahrzeug-
seitigen Datenspeicherkarte entsprechenden Speichervolumens, wobei
die Speicherung im Sinne einer historischen Speicherung erfolgt,
ohne daß ältere Daten von artgleichen jüngeren Daten überschrieben
werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
weiterhin Daten über Reparatur- und Servicearbeiten auf der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte gespeichert werden.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugriffe zur Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte
protokolliert werden und autorisiert sein müssen.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Umfang der zu speichernden Daten,
insbesondere der Betriebsparameter betreffenden Daten dynamisch in
Abhängigkeit von Signalmustern und externen Steuerbefehlen, die
über mobile Datenkommunikation oder Programmierung in einer
Werkstatt übermittelt werden, festlegbar ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-17, dadurch
gekennzeichnet, daß alle oder eine beliebige Teilmenge der auf der
Kraftfahrzeug-seitigen Datenspeicherkarte gespeicherten Daten im
Rahmen eines Authentisierungs-/Autorisierungs-Vorganges an eine
zentrale Stelle übertragen werden können.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-17, dadurch
gekennzeichnet, daß beliebige Inhalte von gespeicherten Daten,
insbesondere statische Daten zum Kraftfahrzeug, technische
Serviceinformationen oder Betriebsanleitungen, im Rahmen eines
Autorisierungsvorganges aktualisiert werden können.
20. Verfahren zur Nutzung der Daten, die gemäß der Anordnung nach
einem der Ansprüche 1-13 oder gemäß dem Verfahren nach einem der
Ansprüche 14-19 gespeichert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß durch zentrale Auswertung
gespeicherter Daten, insbesondere aus gemeinsam gespeicherten
Daten erfaßter Belastungsprofile, an Bord ermittelter Fehlercodes
und Reparaturinformationen detaillierter Einblick in das
Feldverhalten von Kraftfahrzeugen über eine bestimmte Zeitspanne
und/oder den Lebenszyklus des Kraftfahrzeuges und/oder präventive
Reparaturmaßnahmen ermittelt werden.
21. Verfahren zur Nutzung der Daten, die gemäß der Anordnung nach
einem der Ansprüche 1-13 oder gemäß dem Verfahren nach einem der
Ansprüche 14-19 gespeichert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß durch zentrale Auswertung
gespeicherter Daten, insbesondere aus gemeinsam gespeicherten
Mustern von Belastungsprofilen, an Bord ermittelter Fehlercodes
und Reparaturinformationen, Erkenntnisse im Hinblick auf
Produktverbesserungen von Systemen, Subsystemen und Komponenten
gewonnen werden sowie zur Früherkennung von Qualitätsproblemen.
22. Verfahren zur Nutzung der Daten, die gemäß der Anordnung nach
einem der Ansprüche 1-13 oder gemäß dem Verfahren nach einem der
Ansprüche 14-19 gespeichert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß durch zentrale Auswertung
gespeicherter Daten, insbesondere von an Bord ermittelter
Fehlercodes und Reparaturinformationen, falsche
Reparaturstrategien erkannt und Erkenntnisse zur Verbesserung
technischer Serviceinformationen gewonnen werden.
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