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DE102013111486B4 - Oberbekleidungsstück für eine Person mit einem auswechselbaren Einsatz in einer Kopfausschnittvergrößerung und einem Datenträger - Google Patents

Oberbekleidungsstück für eine Person mit einem auswechselbaren Einsatz in einer Kopfausschnittvergrößerung und einem Datenträger Download PDF

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DE102013111486B4
DE102013111486B4 DE102013111486.5A DE102013111486A DE102013111486B4 DE 102013111486 B4 DE102013111486 B4 DE 102013111486B4 DE 102013111486 A DE102013111486 A DE 102013111486A DE 102013111486 B4 DE102013111486 B4 DE 102013111486B4
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  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

Bekleidungsstück (B1, B2) für den Oberkörper einer Person, mit a) einem Kopfausschnitt (5), welcher zumindest eine Vergrößerung (53a) aufweist, die sich bis in einen Teil (1; 1a, 1b) des Bekleidungsstücks (B1, B2) erstreckt, mit b) Befestigungselementen (K; K1, K3, K3), welche am Rand (6; 6a, 6b) des Kopfausschnitts (5) zumindest im Bereich der Vergrößerung (53a) angeordnet sind, und mit c) einem auswechselbaren Einsatz (D; F), der – in der Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) platziert und lösbar an den Befestigungselementen (K1–K3) gehalten ist, und – mit zumindest einem Datenträger als Kennzeichnungselement (E, M, G, H) versehen ist, dessen Daten zumindest berührungslos auslesbar und elektronisch weiterverarbeitbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück für den Oberkörper einer Person.
  • Oberbekleidungsstücke, die als Funktionsbekleidung eingesetzt werden, sind vielfach am Brust- und Rückenbereich, aber auch am Hals- und Schulterbereich, mit individualisierten Kennzeichnungselementen ausgestattet. Als eine von vielen möglichen Ausführungen dieser Art wird beispielhaft hingewiesen auf die Ausstattung von Mannschaftssporttrikots mit dem Namen oder einer Nummer des jeweiligen Trägers.
  • Kennzeichnungselemente sind meist mit dem Tuch des Bekleidungsstücks fest verbunden, z.B. vernäht. Es ist somit erforderlich, für jedes Mitglied einer Personengruppe einige individualisierte Exemplare eines Funktionsbekleidungsstücks in der jeweils benötigten Konfektionsgröße für den täglichen Gebrauch bereitzustellen, obwohl die Funktionsbekleidungsstücke aller Mitglieder der Personengruppe den gleichen Grundkörper und übereinstimmende Dekorelementen aufweisen, z.B. das Emblem des jeweiligen Sportvereins bzw. das Logo eines Werbeträgers.
  • Solche Bedingungen treten in der Praxis vielfältig auf. So ist es z.B. in Krankenhäusern, Arztpraxen, Verkaufseinrichtungen, Werkstätten, Kantinen, Speditionsunternehmen, Filialbetrieben usw., d.h. bei Unternehmen, Handwerksbetrieben, öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und Vereinen unterschiedlicher Art gewünscht, dass die dort tätigen Personen Funktionsbekleidung tragen. Dabei sind nicht nur deren technische Gebrauchseigenschaften an die jeweils vorliegenden Nutzungsanforderungen angepasst. Vielmehr sind diese besonders in der Form von Oberbekleidungsstücken auch mit Kennzeichnungsmitteln ausgestattet.
  • Aus der DE 17 19 360 U ist eine Jacke bekannt, die ohne Kragen und Revers gearbeitet ist und einen spitz zulaufenden Halsausschnitt aufweist. Daran sind Befestigungsmittel, z.B. eine Knopflochleiste, zum wahlweisen Befestigen eines Einsatzes vorgesehen, z.B. einen Kragen. Die Jacke kann somit in verschiedenen Kombinationen getragen werden, z.B. als Sommerjacke oder Hemd.
  • Aus der US 6,282,720 B1 ist ein Unter- oder Oberhemd für Frauen bekannt. Bei einer Ausführung sind an den Schulterträgern beidseitig des Brustausschnitts Befestigungsmittel angeordnet, z.B. Druckknöpfe. Daran kann ein Latz befestigt werden.
  • Aus der DE 18 20 808 U ist ein Einsatz zum Befestigen am Ausschnitt eines Oberbekleidungsstücks bekannt. Dabei sind Vorrichtungen zum Befestigen des Einsatzes in den Kantenbereichen des Halsausschnittes an der Innenseite des Oberbekleidungsstücks nur im Bereich der oberen Ecken des Einsatzes angeordnet. Der Einsatz hängt somit immer glatt nach unten und kann sich der Lage der Kanten ohne Auftreten von Längs- oder Schrägfalten anpassen.
  • Aus der DE 103 57 193 A1 ist ein Textiletikett bekannt. Dabei ist der Chip einer Transponderanordnung vollständig in eine Klebstoffschicht eingebettet. Diese gewährleistet die Verbindung mit einer textilen Grundschicht und einem textilen Oberetikett oder Kleidungsstück. Weiterhin sorgt diese für eine wirksame Abdichtung z.B. gegenüber Waschlaugen.
  • Aus der DE 103 11 185 A1 ist ein funkabfragbares Etikett mit einem Transponder zur berührungslosen Datenübertragung mit einem Schreib- und Lesegerät bekannt. Dieses enthält eine biegsame und zugfeste Trägerlage, worauf die Schaltungselemente des Transponders angeordnet sind. Weiterhin ist eine elastische Schutzummantelung vorhanden, welche die Trägerlage und die Schaltungselemente des Transponders umschließt. Diese verhindert eine Entstehung von scharfen Knicks in der Trägerlage, so dass ein wiederholtes schadfreies Knicken des funkabfragbaren Etiketts möglich ist.
  • Aus der DE 101 55 935 A1 ist ein intelligentes Etikett bekannt. Dieses enthält einen textilen Träger und flexible, fadenartige elektrische Leiter mit einer Anschlussstelle für ein elektronisches Bauelement. Dieses ist mit der Anschlussstelle des Leiters elektrisch verbunden. Der Leiter ist an oder in dem textilen Träger angeordnet. Die flexiblen Eigenschaften des Leiters gestatten es, dass dieser unmittelbar in oder an einem textilen Träger angeordnet werden kann. Hierzu sind weder eine Trägerfolie noch ein hartes Gehäuse erforderlich.
  • In der Praxis tritt dabei das Problem auf, dass die Kennzeichnungselemente in der gleichen Weise wie das Bekleidungsstück den beim Gebrauch auftretenden üblichen Belastungen ausgesetzt sind. So sind diese Elemente z.B. regelmäßig den bei einer Reinigung des Bekleidungsstücks auftretenden mechanischen, temperaturmäßigen und chemischen Belastungen ausgesetzt. Dies kann zur Folge haben, dass Kennzeichnungselemente beschädigt werden, bevor das eigentliche Material des Bekleidungsstücks verschlissen ist.
  • Zudem erschwert die feste Individualisierung der Funktionsbekleidungsstücke eine optimierte Handhabung Da diese z.B. nicht zwischen gleich großen Personen einer Gruppe ausgetauscht werden können, muss in der Regel ein größerer Bestand an einheitlicher Funktionsbekleidung vorrätig sein. Dies ist insbesondere von Nachteil, wenn die Funktionsbekleidung auf Grund von branchenspezifischen Anforderungen sehr regelmäßig und intensiv gereinigt werden muss, z.B. in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen.
  • Schließlich ermöglichen die oben beschriebenen Funktionsbekleidungsstücke nur eine visuelle Unterscheidung der jeweiligen Person. Diese dient zur Werbung und erleichtert die zwischenmenschliche Kommunikation. Jedoch ist es erforderlich, dass Mitarbeiter auch mit weiteren, elektronisch weiterverarbeitbaren individuellen Kennzeichnungen ausgestattet werden. So werden z.B. für eine Zutrittskontrolle Ausweissysteme, „Electronic Key“ Systeme und vieles mehr eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Komponenten, die z.B. die Größe einer Münze oder Checkkarte aufweisen und als Anhänger z.B. am Hals oder Hosengürtel getragen werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde ein besonders zur einheitlichen Ausstattung von Personengruppen geeignetes Oberbekleidungsstück anzugeben, welches auf einfache Weise mit Kennzeichnungsmitteln zur Individualisierung der ein Oberbekleidungsstück aus einer solchen Ausstattung tragenden Person versehen werden kann.
  • Die Aufgabe wird gelöst mit dem im Anspruch 1 angegebenen Bekleidungsstück. Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung verfügt das für den Oberkörper einer Person vorgesehene Bekleidungsstück über einen Kopfausschnitt, welcher zumindest eine Vergrößerung aufweist, die sich bis in einen Teil des Bekleidungsstücks erstreckt. Dabei sind Befestigungselemente am Rand des Kopfausschnitts zumindest im Bereich der Vergrößerung angeordnet. Ein auswechselbarer Einsatz ist in der Vergrößerung des Kopfausschnitts platziert und lösbar an den Befestigungselementen gehalten. Dieser ist mit zumindest einem Datenträger als Kennzeichnungselement versehen, dessen Daten zumindest berührungslos auslesbar und elektronisch weiterverarbeitbar sind.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass die ein erfindungsgemäßes Oberbekleidungsstück tragende Person nicht nur visuell erkannt und z.B. eine Gruppe zugeordnet werden kann, sondern auch auf elektronische Weise identifizierbar ist. So können die Daten des Datenträgers auf berührungslose Weise mit geeigneten technischen Lesegeräten zumindest ausgelesen und elektronisch weiterverarbeitet werden. Das erfindungsgemäße Oberbekleidungsstück kann somit besonders vorteilhaft z.B. im gewerblichen bzw. öffentlichen Bereich als anpassbare Funktions- oder Systembekleidung eingesetzt werden.
  • So kann z.B. ein Magazin mit einem alle Konfektionsgrößen umfassenden Sortiment an einheitlichen Oberbekleidungsstücken gefüllt sein. Je nach Bedarf können diese an Personen ausgegeben und erst danach von diesen mit einem, der jeweiligen Person individuell zugeordneten auswechselbaren Einsatz versehen werden. An Stelle der Oberbekleidungsstücke sind somit nur die auswechselbaren Einsätze einer bestimmten Person fest zugeordnet. Dies ist besonders für Organisationen von Vorteil, bei denen große Gruppen von Personen mit möglichst einheitlichen Bekleidungsstücken ausgestattet werden und dennoch eine persönliche Authentifizierung gewährleistet sein soll.
  • Der auswechselbare Einsatz kann von der jeweiligen Person auf einfache Weise aufbewahrt werden, und steht jederzeit zur Applikation an einem frisch gewaschenen oder neuen Oberbekleidungsstück bereit. Nach einer solchen Anbringung mit den Befestigungselementen ist der Einsatz nicht nur fest und sicher vor einem versehentlichen Verlust in der Kopfausschnittvergrößerung mit dem Bekleidungsstück verbunden. Vielmehr bietet dieser Anbringungsort eine Vielzahl von weiteren Vorteilen. So haben sowohl die tragende Person als auch andere Personen einer Gruppe jederzeit Kontrolle darüber, dass sich der auswechselbare Einsatz noch am Bekleidungsstück befindet. Weiterhin stellt der Kopfausschnitt eines Oberbekleidungsstücks einen Bereich dar, der erfahrungsgemäß kaum äußeren Eingriffen ausgesetzt ist. Im Gegensatz zu einer Anbringung z.B. an einem Hosenbund, dem Tragen in Form eines losen Halsbandes oder der Aufbewahrung in Taschen, ist für einen mit dem auswechselbaren Einsatz versehenen Datenträger die Gefahr einer Zerstörung oder eines Verlustes im Bereich der Kopfausschnittvergrößerung eines Bekleidungsstücks gering.
  • Zudem ist der Datenträger des technisch auswertbaren Kennzeichnungselements bei der Applikation des auswechselbaren Einsatzes in einer Vergrößerung des Kopfausschnitts besonders gut berührungslos auslesbar.
  • So kann das Kennzeichnungselement in Form eines optoelektronisch auslesbaren Datenträgers ausgeführt sein. Vorteilhaft weist der Datenträger dabei einen auf der Außenseite des frei liegenden Bereiches des auswechselbaren Einsatzes aufgebrachten optischen Code auf. In der Praxis kann hierzu z.B. ein Strich- oder Matrixcode auf der außen liegenden Fläche des auswechselbaren Einsatzes aufgedruckt sein. Dieser ist von einem optischen Lesegerät, das z.B. an einer Wand neben einer Tür oder Personenschleuse auf Brusthöhe angebracht ist, schnell und fehlerfrei berührungslos erfassbar und zur elektronischen Weiterverarbeitung an Computereinrichtungen übertragbar.
  • Bei einer weiteren Ausführung kann das Kennzeichnungselement ein elektromagnetisch zumindest auslesbarer und gegebenenfalls auch wiederbeschreibbarer Datenträger sein. Auch in diesem Fall wird ein störungsfreier Datenaustausch auf elektromagnetischem Wege durch die Platzierung in der Kopfausschnittvergrößerung des Bekleidungsstücks erheblich erleichtert. Als elektromagnetisch zumindest auslesbare und gegebenenfalls auch wiederbeschreibbare Datenträger können z.B. RFID-Transponder eingesetzt werden. Je nach gewünschter Anwendung sind auch andere Arten von elektronischen Sensoren einsetzbar, z.B. die eine gegebenenfalls zusätzliche Ortserkennung per GPS (Global Positioning System) ermöglichen.
  • Schließlich bietet die Erfindung die Möglichkeit, die technische Identifizierbarkeit von Personen auf einfache Weise mit zusätzlichen visuellen Gestaltungen zu kombinieren. So ist besonders der frei liegende und in der Kopfausschnittvergrößerung sichtbare Bereich des auswechselbaren Einsatzes gut zur Anbringung von zusätzlichen Beschriftungs- und/oder Dekorelementen geeignet. Der auswechselbare Einsatz kann also besonders bei einer Platzierung im Brustbereich des Bekleidungsstücks auch zusätzlich zu dekorativen Zwecken genutzt werden. So kann der auswechselbare Einsatz selbst aus einem farbigen oder gemusterten Material bestehen, bzw. als Träger für Firmenlogos, persönlichen Beschriftungen uvm. dienen, ohne dass die Funktion des berührungslos auslesbaren Datenträgers beeinträchtigt wird.
  • Ein gemäß der Erfindung ausgeführtes Oberbekleidungsstück kann vielfältig eingesetzt werden. So ist es besonders zur Authentifizierung und Auslösung personenbezogener, automatisierter Aktionen für den Gebrauch im gewerblichen und öffentlichen Bereich geeignet. Zusätzlich ist es auf einfache Weise möglich, das Auftreten einer Person durch Auswahl eines graphisch gestalteten auswechselbaren Einsatzes auch modisch an eine Situation anzupassen.
  • Die Erfindung ermöglicht es, dass z.B. das bei Großveranstaltungen eingesetzte Personal mit einheitlichen Oberbekleidungsstücken kostengünstig ausgestattet wird und dennoch unterschiedliche Gruppen z.B. von Sicherheitspersonal, Hostessen, Einweisern usw. gebildet werden können. Dabei kann die Zuordnung von Personen zu einer Gruppe durch eine Anpassung des Datensatzes in dem als Kennzeichnungselement dienenden Datenträger vorgenommen werden. Weiterhin sind mit der Erfindung z.B. im Mannschaftssport Teams nicht optisch sondern auch erkennungstechnisch unterscheidbar. So ermöglichen Sporttrikots, die gemäß der Erfindung ausgeführt sind, bei Mannschaftssportarten wie z.B. Fußball Auswertungen von Spielverläufen, da die von jedem Spieler zurückgelegten Wege berührungslos erfassbar sind.
  • Darüber hinaus kann die Erfindung in vielen weiteren Lebensbereichen eingesetzt werden. So können erfindungsgemäße Oberbekleidungsstücke z.B. in Form eines Pullovers in der Altenpflege eingesetzt werden, etwa um ein Verlaufen von an Demenz erkrankten Personen zu verhindern. In einem solchen Fall können z.B. automatische Türöffnungsanlagen an Außenbereichen einer Betreuungseinrichtung so eingestellt werden, dass diese nicht öffnen, wenn sich eine Person mit einem entsprechend eingestellten Datenträger im auswechselbaren Einsatz annähert. Andererseits können auch gezielt personenbezogene Aktionen ausgelöst werden. Passiert z.B. ein Patient in der Kantine einer Rehabilitationseinrichtung eine elektronische Leseeinrichtung, so kann nach dem berührungslosen Auslesen des Datenträgers im auswechselbaren Einsatz die Bereitstellung eines nach einem persönlichen Diätplan zusammengestellten Menüs ausgelöst werden, ohne dass der Patient selbst detaillierte Angaben machen muss. Wegen der Fülle möglicher Einsatzzwecke sind die oben angeführten Anwendungen nur beispielhaft und nicht abschließend.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass ein universelles, neutrales Konfektionsbekleidungsstück verwendet und durch vorübergehende Ausstattung mit einem auswechselbaren Einsatz, der mit einem zumindest berührungslos auslesbaren Datenträger als technisches Kennzeichnungsmittel ausgestattet ist, sowohl datentechnisch erfassbar als auch u.U. ansprechend und modisch individualisier- bzw. dekorierbar ist. Dabei kann das Material des auswechselbaren Einsatzes eine zusätzliche visuelle Unterscheidbarkeit z.B. durch eine individuelle, zum umgebenden Material im Bereich des Kopfausschnitts kontrastierende Farbgestaltung hervorrufen. Eine zusätzliche visuelle Dekor- bzw. Kennzeichnungsfunktion kann auch dadurch hervorgerufen bzw. weiter verstärkt werden, indem der auswechselbare Einsatz mit zusätzlichen verbalen bzw. graphischen Elementen z.B. bedruckt, bestickt bzw. beklebt ist. Zudem kann der auswechselbare Einsatz als Unterlage bzw. Träger für weitere, separate Elemente dienen, z.B. einem Emblem, dekorativen Stein. Vorteilhaft besteht der auswechselbare Einsatz ebenfalls aus einem gewebeartigen Material, insbesondere aus einem mit dem Material des Bekleidungsstücks vergleichbaren oder identischen Material.
  • Die Erfindung weist den besonderen Vorteil auf, dass der auswechselbare Einsatz in einer Vergrößerung des Kopfausschnitts des Bekleidungsstücks, z.B. am Halsbereich einer Person, temporär applizierbar ist. Dieser ist ein leicht zugänglicher, visuell von Personen und technisch von Scanvorrichtung gut erfassbarer sowie dekorativ bestimmender Bereich eines Oberbekleidungsstücks. So können für die Erfindung auch Oberteile verwendet werden, welche nur über einen vergrößerten, d.h. nicht eng geschlossen am Hals anliegenden Kopfausschnitt verfügen. Weiterhin kann die zur Aufnahme des auswechselbaren Einsatzes dienende Vergrößerung des Kopfausschnitts durch handwerkliche Schneiderarbeiten nachträglich hergestellt werden, z.B. einen gesäumten Ein- bzw. Ausschnitt auch im Schulter- oder Nackenbereich. Hiermit wird nur minimal in die Struktur des Bekleidungsstücks eingegriffen.
  • Weiterhin können bereits durch den Zuschnitt des jeweiligen Bekleidungsstücks vorhandene Kopfausschnittvergrößerungen, wie z.B. ein v-förmiger Brustausschnitt, genutzt werden. Dabei sind die Befestigungselemente zur Halterung eines auswechselbaren Einsatzes am Rand des Kopfausschnitts vorzusehen bzw. nachträglich anzubringen. Die Erfindung eignet sich auch für ein Oberbekleidungsstück in kragenloser Ausführung, z.B. ein T-Shirt, Nicki, Trikot, Blouson, Hemd, Regencape, eine Weste, Bluse, Jacke, einen Pullover, Poncho usw. Ein weiterer Vorteil der Erfindung wird darin gesehen, dass durch die erfindungsgemäße Einlage keine lokalen Verdickungen bzw. Erhebungen auf einer Oberfläche des Bekleidungsstücks auftreten, während gegebenenfalls durch einen Datenträger am Einsatz hervorgerufene Erhebungen im Halsbereich in der Regel nicht als störend empfunden werden.
  • Die Erfindung und weitere vorteilhafte Ausführungen derselben werden mit den in den Figuren dargestellten Beispielen näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 ein erstes beispielhaftes Bekleidungsstück in der Art eines Sporttrikots mit v-förmiger Vergrößerung des Kopfausschnitts, die sich bis in das Brustteil erstreckt und in die gemäß der Erfindung ein auswechselbarer Einsatz mit einem darauf befindlichen, zumindest elektromagnetisch auslesbaren Datenträger eingesetzt ist,
  • 2 ein zweites beispielhaftes Bekleidungsstück in der Art einer Weste mit einer v-förmigen Vergrößerung des Kopfausschnitts am Brustbereich, die durch zwei Vorderteile gebildet wird, und in die gemäß der Erfindung ein auswechselbarer, z.B. streifenförmiger Einsatz mit einem in einen Saum eingenähten, zumindest elektromagnetisch auslesbaren Datenträger eingesetzt ist,
  • 3 ein dem Beispiel von 1 entsprechendes Bekleidungsstück, bei dem erfindungsgemäß auf den sichtbaren Bereich des auswechselbaren Einsatzes als technisch auswertbares Kennzeichnungselement ein optoelektronisch auslesbarer Datenträger aufgedruckt ist, und
  • 4 ein dem Beispiel von 1 entsprechendes Bekleidungsstück, bei dem gemäß der Erfindung auf der Innenseite des auswechselbaren Einsatzes ein zumindest elektromagnetisch auslesbarer Datenträger an einem Befestigungselement gehalten ist und
  • 1 zeigt ein erstes Beispiel für ein gemäß der Erfindung ausgeführtes Oberbekleidungsstück B1. Dieses ist beispielhaft als ein rundum geschlossener Überzieher mit einem Brustteil 1, einem Rückenteil 3 und diese verbindende Schulterteile 2a, 2b ausgeführt. Bei einer Ausführung z.B. als ein T-Shirt, Trikot, Sweatshirt oder Pullover können sich an den Schulterteilen 2a, 2b seitliche Armteile 4a, 4b in Form von kurzen bzw. langen Ärmeln anschließen, bzw. bei einer Ausführung z.B. als Weste auch nur Öffnungen zum Durchstecken von Armen befinden. Der Kopfausschnitt 5 weist einen Nackenbereich 51 am oberen Ende des Rückenteils 3, einen Brustbereich 53 am oberen Ende des Brustteils 1 und Schulterbereiche 52a, 52b auf, welche die Schulterteilen 2a, 2b begrenzen. Die Bereiche 51, 52a, 52b und 53 bilden den Rand 6 des Kopfausschnitts 5, der im Beispiel der 1 zur besseren Haltbarkeit mit einem Saum eingefasst sind.
  • Erfindungsgemäß weist der Kopfausschnitt 5 im Beispiel der 1 am Brustbereich 53 eine Vergrößerung 53a auf, die sich bis in das Brustteil 1 des Bekleidungsstücks B1 erstreckt. Im Beispiel der 1 weist diese Vergrößerung 53a zudem einen v-förmig zusammenlaufenden Endbereich 531 auf, dessen Randbereiche 6a, 6b ebenfalls vorteilhaft saumartig eingefasst sind. Zumindest an den im Bereich der Vergrößerung 53a befindlichen Randbereichen 6a, 6b des Kopfausschnitts 5 sind Befestigungselemente K angeordnet. Erfindungsgemäß ist ein auswechselbarer Einsatz D in der Vergrößerung 53a des Kopfausschnitts 5 platziert und lösbar an den Befestigungselementen K gehalten. Bei einer weiteren Ausführung der Erfindung kann der Einsatz auch vom umgebenden Material des Kopfausschnitts 5 visuell unterscheidbar sein.
  • Die annähernd v-förmige Gestaltung des Endbereichs 531 der Vergrößerung 53a des Kopfausschnitts 5 bietet bei dem in 1 dargestellten Beispiel die besonders vorteilhafte Möglichkeit, den auswechselbaren Einsatz D direkt am unteren Ende des v-förmigen Ausschnitts anzuordnen und diesen somit zu den Randbereichen 6a, 6b abzuschließen. Entsprechend sind die Befestigungselemente K1, K2 z.B. in Form von Druckknöpfen bzw. Klettverschlussstreifen an bzw. unter diesen Randbereichen 6a, 6b angeordnet. Vorteilhaft ist der Einsatz D so groß, dass dieser verdeckte Randbereiche D2 aufweist. Diese reichen vom freiliegenden zentralen Bereich D1 des Einsatzes D beidseitig bis unter die Randbereiche 6a, 6b und können dort mit den Befestigungselementen K1, K2 in Eingriff gebracht bzw. wieder gelöst werden.
  • Erfindungsgemäß ist der auswechselbare Einsatz D mit einem als Kennzeichnungselement dienenden Datenträger E versehen, dessen Daten mit Hilfe geeigneter Leseeinrichtungen zumindest berührungslos auslesbar und elektronisch weiterverarbeitbar sind. Im Beispiel der 1 ist der Datenträger E als ein elektromagnetisch auslesbarer Datenträger ausgeführt, z.B. als ein RFID-Transponder. Dieser ist auf den freiliegenden Bereich D1 des Einsatzes D aufgesetzt und dort über Haltemittel E1 fixiert. Diese zentrale Platzierung des Einsatzes D ermöglicht eine leichte datentechnische Auslesbarkeit des Datenträgers E auf berührungslose Weise auch aus größerer Entfernung.
  • Zudem kann die Kombination aus dem Einsatz mit einem Datenträgerkennzeichnungselement auf einfache Weise in der Kopfausschnittvergrößerung 53a eines anderen Bekleidungsstücks fixiert werden. Hiermit können sich die Besitzer eines solchen auswechselbaren Einsatzes modisch oder erkennungstechnisch an geänderte Situationen anpassen. Zudem wird durch die einfache Abtrennbarkeit des auswechselbaren Einsatzes vom Bekleidungsstück leichte eine Aktualisierung des Dateninhalts des Datenträgers z.B. in einer externe Programmiereinheit erleichtert.
  • 2 zeigt ein weiteres Beispiel für ein gemäß der Erfindung ausgeführtes Bekleidungsstück B2. Dieses ist z.B. in Form einer Weste ausgeführt, bei der das Brustteil aus einem ersten und zweiten Vorderteil 1a, 1b besteht, welche z.B. über einen Reißverschluss zusammengehalten werden. Bei diesem Bekleidungsstück B2 ist der auswechselbare Einsatz F streifenförmig in eine Vergrößerung 53a des Kopfausschnitts 5 eingelegt, welche am oberen Ende durch die Überlappung der beiden Vorderteile 1a, 1b im geschlossenen Zustand des Brustteils 1 gebildet wird. Auch hier weist der Einsatz F verdeckte Randbereiche F2 auf, welche beiderseits des freiliegenden Bereichs F1 überstehen, und beidseitig über die Befestigungselemente K1, K2 an den gegenüber liegenden Randbereichen 6a, 6b gehalten ist.
  • Bei den in den 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispielen für ein gemäß der Erfindung gestaltetes Bekleidungsstück ist jeweils eine einzelne Vergrößerung 53a im Brustbereich 53 des Kopfausschnitts 5 vorgesehen, die sich annähernd v-förmig bis in das Brustteil 1 des Bekleidungsstücks B1 bzw. B2 erstreckt. Bei anderen Ausführungen kann sich die Vergrößerung oder auch eine zusätzliche Vergrößerung des Kopfausschnitts 5 auch in andere Bereiche des Bekleidungsstücks erstrecken, z.B. vom Nackenbereich 51 des Kopfausschnitts bis in das Rückenteil 3 bzw. in die Schulterteile 2a, 2b.
  • Erfindungsgemäß ist auch der auswechselbare Einsatz F im Beispiel der 2 mit einem als Kennzeichnungselement dienenden Datenträger M versehen, dessen Daten mit Hilfe geeigneter Leseeinrichtung zumindest berührungslos auslesbar und elektronisch weiterverarbeitbar sind. Im Beispiel der 2 ist der Datenträger M als ein elektromagnetisch auslesbarer Datenträger ausgeführt, z.B. als ein RFID-Transponder. Dieser ist in eine durch nach ein innen umgeschlagenen Saum F3 gebildete Tasche eingelegt. Dies hat den Vorteil, dass der Datenträger M verdeckt ist und der nach vorne freiliegende Bereich F1 des Einsatzes F zur Anbringung von visuell erfassbaren Beschriftungs- oder Dekorelementen uneingeschränkt zur Verfügung steht, z.B. für Firmenlogos, Personenname uvm. Auch diese zentrale Platzierung des auswechselbaren Einsatzes F ermöglicht eine leichte datentechnische Auslesbarkeit des Datenträgers M auf berührungslose Weise auch aus größerer Entfernung.
  • Ein auswechselbarer Einsatz, wie z.B. D bzw. F im Beispiel von 1 bzw. 2, kann aus einem gewebeartigen Material bestehen, welches mit dem Material des umgebenden Brustteils 1 vergleichbar oder identisch ist. Hierdurch werden die Trageeigenschaften des Bekleidungsstücks B1 bzw. B2 nicht beeinträchtigt, besonders wenn dieses von einer Person unmittelbar auf der Haut getragen wird. Eine zusätzliche visuelle Unterscheidbarkeit des jeweiligen Einsatzes D bzw. F kann z.B. durch die Verwendung von andersfarbigen Gewebefäden bzw. durch eine Bestickung, Bedruckung, Beschichtung oder Beklebung von hierzu geeigneten Materialien hervorgerufen werden. Zudem kann der frei liegende Bereich D1 bzw. F1 des auswechselbaren Einsatzes D bzw. F mit zusätzlichen Beschriftungs- und Dekorelementen versehen sein, z.B. einem Emblem, einem dekorativen oder wertvollen Stein usw.
  • 3 zeigt ein dem Beispiel von 1 entsprechendes Bekleidungsstück B1, bei dem erfindungsgemäß auf den sichtbaren Bereich D1 des auswechselbaren Einsatzes D als technisch auswertbares Kennzeichnungselement ein optoelektronisch auslesbarer Datenträger aufgedruckt ist. Hierfür sind besonders optische Codierungen geeignet, z.B. einen Strich- oder Matrixcode. Im Beispiel der 3 ist ein so genannter QR-Code aufgedruckt.
  • 4 zeigt ebenfalls ein dem Beispiel von 1 entsprechendes Bekleidungsstück B1, bei dem gemäß der Erfindung auf der nicht sichtbaren Innenseite des auswechselbaren Einsatzes D ein zumindest elektromagnetisch auslesbarer Datenträger H an einem Befestigungselement K3 gehalten ist. Der Datenträger H weist in dem Beispiel die Form einer flachen Tablette auf und wird vollständig von dem darüber liegenden Einsatz D verdeckt. Der Datenträger H und der Einsatz D sind über ein Element zu einer Einheit verbunden, z.B. einen Druckknopf, welches bei der Applikation des Einsatzes D in der Kopfausschnittvergrößerung 53a mit dem Befestigungselement K3 in einen mechanischen Eingriff kommt und daran gehalten wird.
  • Bezugszeichenliste
  • B1, B2
    Oberbekleidungsstück
    1, 3
    Brust- und Rückenteil
    1a, 1b
    erstes, zweites Vorderteil
    2a, 2b
    Schulterteile
    4a, 4b
    Armteile
    5
    Kopfausschnitt
    51
    Nackenbereich
    52a, 52b
    Schulterbereiche
    53
    Brustbereich
    53a
    Vergrößerung des Kopfausschnitts in Brustteil
    531
    v-förmig zusammenlaufende Enden
    6
    Rand des Kopfausschnitts, z.B. mit einem Saum zur Einfassung
    6a, 6b
    Randbereiche an den zusammenlaufenden Enden der Vergrößerung des Kopfausschnitts
    D, F
    auswechselbare Einsätze
    D1, F1
    freiliegende Bereiche
    D2, F2
    verdeckte Randbereiche
    F3
    Saum
    N
    Beschriftungs- oder Dekorelement, z.B. Personenname
    K
    Befestigungselemente, z.B. Druckknöpfe
    K1, K2
    Druckknöpfe auf den Randbereichen 6a, 6b
    K3
    Druckknopf am unteren Ende der Kopfausschnittvergrößerung
    E
    Kennzeichnungselement als ein auf den Einsatz D aufgesetzter elektromagnetisch auslesbarer Datenträger
    E1
    Haltemittel zur Fixierung
    M
    Kennzeichnungselement als ein in einen Saum F3 des Einsatzes F eingenähter elektromagnetisch auslesbarer Datenträger
    G
    Kennzeichnungselement als ein auf den freiliegenden Bereich des Einsatzes D aufgedruckter optoelektronisch auslesbarer Datenträger
    H
    Kennzeichnungselement als ein an einem Befestigungselement hinter dem Einsatz gehaltener elektromagnetisch auslesbarer Datenträger

Claims (17)

  1. Bekleidungsstück (B1, B2) für den Oberkörper einer Person, mit a) einem Kopfausschnitt (5), welcher zumindest eine Vergrößerung (53a) aufweist, die sich bis in einen Teil (1; 1a, 1b) des Bekleidungsstücks (B1, B2) erstreckt, mit b) Befestigungselementen (K; K1, K3, K3), welche am Rand (6; 6a, 6b) des Kopfausschnitts (5) zumindest im Bereich der Vergrößerung (53a) angeordnet sind, und mit c) einem auswechselbaren Einsatz (D; F), der – in der Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) platziert und lösbar an den Befestigungselementen (K1–K3) gehalten ist, und – mit zumindest einem Datenträger als Kennzeichnungselement (E, M, G, H) versehen ist, dessen Daten zumindest berührungslos auslesbar und elektronisch weiterverarbeitbar sind.
  2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, wobei das Kennzeichnungselement ein optoelektronisch auslesbarer Datenträger (G) ist.
  3. Bekleidungsstück nach Anspruch 2, wobei der optoelektronisch auslesbare Datenträger (G) einen auf der Außenseite des frei liegenden Bereiches (D1) des auswechselbaren Einsatzes (D) aufgebrachten optischen Code aufweist, insbesondere einen Strichcode oder Matrixcode.
  4. Bekleidungsstück nach Anspruch 1, wobei das Kennzeichnungselement ein elektromagnetisch zumindest auslesbarer Datenträger (E, M, H) ist.
  5. Bekleidungsstück nach Anspruch 4, wobei der elektromagnetisch zumindest auslesbare Datenträger (E, M, H) ein an dem auswechselbaren Einsatz (D; F) gehaltener RFID-Transponder ist.
  6. Bekleidungsstück nach Anspruch 4 oder 5, wobei der elektromagnetisch zumindest auslesbare Datenträger (M) in den auswechselbaren Einsatz (F) eingesetzt ist, insbesondere in einen Saum (F1) des Einsatzes (F) eingenäht ist.
  7. Bekleidungsstück nach Anspruch 4 oder 5, wobei der elektromagnetisch zumindest auslesbare Datenträger (H) an einem Befestigungselement (K3) für den auswechselbaren Einsatz (D) gehalten ist.
  8. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei sich die Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) in ein Brust- und/oder Rückenteil (1; 3) des Bekleidungsstücks (B1, B2) erstreckt.
  9. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei die Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) einen annähernd v-förmigen Endbereich (531) aufweist.
  10. Bekleidungsstück nach Anspruch 9, wobei der auswechselbare Einsatz (D) im annähernd v-förmigen Endbereich (531) der Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) angeordnet ist und diesen zu den Randbereichen (6a, 6b) der Vergrößerung (53a) abschließt.
  11. Bekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der auswechselbare Einsatz (F) streifenförmig in die Vergrößerung (53a) des Kopfausschnitts (5) eingelegt und beidseitig an den gegenüber liegenden Randbereichen (6a, 6b) der Vergrößerung (53a) über die Befestigungselemente (K1, K2) gehalten ist.
  12. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit Druckknöpfen (K1, K2, K3) als Befestigungselemente (K).
  13. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit Klettverschlussstreifen als Befestigungselemente (K).
  14. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der auswechselbare Einsatz (D; F) aus einem gewebeartigen Material besteht, insbesondere aus einem mit dem Material des Bekleidungsstücks vergleichbaren oder identischen Material.
  15. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der auswechselbare Einsatz (D; F) aus einem bestickbaren Material besteht.
  16. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der auswechselbare Einsatz (D; F) aus einem bedruck- bzw. beklebbaren Material besteht.
  17. Bekleidungsstück nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der auswechselbare Einsatz (D) auf dem freiliegenden sichtbaren Bereich (D1) mit einem zusätzlichen Beschriftungs- oder Dekorelement (N) versehen ist.
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