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Vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit einer markierten Ware aus einem flexiblen Material, insbesondere einem textilen Gewebe, mit einer ihm zugeordneten Markierung, insbesondere einer Plakette oder eines Anhängers, welche an einer Stelle mit dem Kleidungsstück verbunden ist.
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Es ist allgemein bekannt und weit verbreitet, zum Verkauf ausgestellte Waren allgemein und Textil-, Leder- oder Korbwaren mit Anhängern zu versehen, auf welchen verschiedene Produktinformationen ablesbar sind, wie beispielsweise ein Preis, die Herkunft, Herstellergarantien, Warenzeichen oder auch Hinweise bezüglich besonderer Eigenschaften oder Vorzüge der Ware. Dies üblicherweise aus Papier oder Plastik gefertigten Anhänger sind günstig in der Herstellung und leicht auswechselbar, haben aber den Nachteil, dass sie, sobald sie einmal hergestellt und am Produkt angebracht sind, der reinen Informationspräsentation dienen und nicht mehr veränderbar sind.
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Außer die beschriebenen Anhänger, kennt man bei Textil-, Leder- und Korbwaren zur dauerhaften Verknüpfung eines Warenzeichens oder anderer Informationen mit dem Produkt das Einnähen oder Aufnähen von Hinweisschildern oder Plaketten an sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbaren oder nicht sichtbaren Stellen der Ware. Bekanntes Beispiel aus dem Bereich der Bekleidung sind zum einen die Reinigungshinweise, welche sich üblicherweise an einer linken oder hinterer Innenseite finden. Hierdurch erfüllen sie zusätzlich zu den auf ihnen ablesbaren Informationen, durch ihre Anbringung auch die richtige Orientierung des Kleidungsstücks auf einem Blick erkennbar zu machen. Ein weiteres Beispiel sind die von Hosen, beispielsweise Jeans, bekannten und über der rechten Gesäßtasche angebrachten ledernen Schilder oder Plaketten, die ein Warenzeichen des Herstellers tragen und so die Herkunft der Hose deutlich erkennbar machen. Weitere Beispiele sind hinlänglich bekannt.
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Der Nachteil solcher Aufnäher ist zum einen, dass sie nur sehr beschränkt zum Vermitteln größerer Informationsmengen geeignet sind. Darüber hinaus sind darauf aufgedruckte oder eingeprägte oder sonstige aufgebrachte Informationen nicht mehr leicht nachträglich veränderbar. Werden sie hingegen als Blanko-Aufnäher ausgeführt, sodass ein Eigentümer des Gegenstands beispielsweise seinen Namen und/oder seine Adresse eintragen kann, so ist hiermit insbesondere bei sichtbarer Anbringung, welche zur Erfüllung seines Zwecks sinnvoll ist, ein ästhetischer Nachteil in Kauf zu nehmen.
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Generell gilt, dass die angesprochenen Anhänger oder auch auf- bzw. eingenähte Schilder keine sich gewissermaßen von selbst verändernden Informationen tragen können, die beispielsweise einem Händler erlauben würde, statistische Informationen über das Käuferinteresse vor dem eigentlichen Kauf an den verschiedenen ausgestellten Artikeln zu erfassen.
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Vorliegende Erfindung hat sich nun daher die Aufgabe gestellt, eine Markierung für Textil-, Leder- und Korbwaren zu finden, die schnell und einfach oder dauerhaft anbringbar ist und eine hohe Informationsdichte an leicht, auch nachträglich zu verändernden Informationen bietet.
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Als Lösung präsentiert vorliegende Erfindung eine Ware, die mit einer Markierung ausgestattet ist, welche mittels elektronischer Nahfeldkommunikation auslesbare Daten enthält, beispielsweise einen NFC-Tag oder einen Transponder. Verwendung einer solchen Markierung bietet den Vorteil, dass jedes zur elektronischen Nahfeldkommunikation befähigte mobile Datenverarbeitungsgerät, beispielsweise ein Smartphone oder Tablet, zum Lesen und/oder verändern der auf der Markierung gespeicherten Informationen in der Lage ist. Derartige Geräte finden bei Käufern immer weitere Verbreitung und die Benutzung der technischen Möglichkeiten solcher Geräte erfreut sich möglicherweise bei den Besitzern große Beliebtheit.
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Unter der Bezeichnung elektronische Nahfeldkommunikation, besser bekannt unter dem Akronym ‚NFC‘ (near field communication) verbirgt sich eine Sammlung von Kommunikationsprotokollen für Datenübertragungen zwischen Datenverarbeitungsgeräten untereinander oder Datenverarbeitungsgerät und passivem Transpondern, häufig als NFC-Tags bezeichnet werden, in dem internationalen nicht reglementierten 13 MHz Frequenzband.
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Die Markierung wird an einer bestimmten Stelle mit der Ware verbunden. Dies kann eine während des Ausstellens zum Verkauf leicht sichtbare Stelle sein. In Frage kommt auch eine bei einem bestimmungsgemäßen Verbrauch gut sichtbare Stelle, beispielsweise eine Außenseite, oder aber eine bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht sichtbare Stelle, beispielsweise eine Innenseite einer Tasche oder eines Kleidungsstücks. Die Auswahl wird dahingehend getroffen, ob die Markierung für jedermann leicht zu finden sein soll, weil sie beispielsweise allgemein interessante und wichtige Informationen trägt, oder ob sie versteckt werden soll, um beispielsweise eine Seriennummer oder ein anderes eindeutiges Identifikationsmerkmal der Ware diskret anzubringen.
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Es kommen verschiedene Arten der Verbindung in Frage. Die einfachste und schnellste wäre durch Anhängen, wobei die Markierung in diesem Fall durch einen Haken, eine Schlaufe oder ein Band verfügt, mittels der sie an einer geeigneten Stelle der Ware anbringbar ist, beispielsweise einem Griff, einem Knopf, Knopfloch oder einem anderen Vorsprung oder einer anderen Öffnung der Ware.
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Eine ebenfalls sehr schnelle und vielseitigere Befestigungsmöglichkeit ist durch Anstecken, in welchem Fall die Markierung über eine Anstecknadel verfügt, mittels derer sie an einem geeigneten weichen Teil der Ware befestigbar ist. Ein Befestigen bzw. Verbinden der Markierung durch Anhängen oder Anstecken ist zum einen simpel und schnell, zum anderen auch ohne weiteres wieder lösbar. Dies ist zum Anbringen von nur der temporären Information dienenden Markierung, wie beispielsweise einem elektronischen Preisschild, die wohl bevorzugte Lösung.
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Für eine dauerhaftere Befestigung kann die erfindungsgemäße Markierung auch auf nicht ohne weiteres bzw. ohne Hilfsmittel oder Werkzeug lösbarer Art mit der Ware verbunden werden. Zu nennen sind hier Annähen, bei dem die Markierung auf einer Oberfläche der Ware auf der Außen- oder Innenseite aufgesetzt und mittels einer oder mehrerer Fäden festgenäht wird. Hierzu ist die Markierung mit geeignet angeordneten Ösen oder anderen Öffnungen oder Einbuchtungen versehen, durch die der Annähfaden gesteckt und/oder gehalten werden kann.
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Eine weitere mit dem Annähen verwandte Befestigungsmöglichkeit ist das Einnähen, bei der die Markierung ebenfalls unter Verwendung eines durch Ösen der Markierung gesteckten Fadens mit der Ware verbunden wird. Im Unterschied zum Annähen soll hier jedoch unter Einnähen verstanden werden, dass die Markierung in einem nicht oder schwer zugänglichen Innenraum der Ware angebracht oder aber in einem flächigen Teil der Ware integriert ist. Dies kann denkbarerweise auch und insbesondere derart erfolgen, dass die Markierung eine tragende Funktion ausübt, in dem Sinne, dass die Ware nach ersatzlosem Entfernen der Markierung nicht mehr oder nur noch schlecht bestimmungsgemäß verwendbar wäre oder eine stark verringerte Lebensdauer aufwiese. Beispielsweise kann die Markierung in ein textiles Gewebe der Ware eingearbeitet sein oder sie bildet ein tragendes Glied eines Griffes einer Tasche oder der Schnalle eines Gürtels.
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Als weitere dauerhafte und nicht einfach zu lösende Befestigungsart schlägt vorliegende Erfindung Nieten vor. Die Markierung verfügt hierbei über einen Nietstift, mit dem sie durch eine in einem flächigen Teil der Ware geschaffene Öffnung von einer Seite gesteckt und auf der gegenüberliegenden Seite durch ein geeignetes Mittel gekontert wird.
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Die Form der erfindungsgemäßen Markierung ist grundsätzlich beliebig, so lange sie ausreichend Raum bietet, eine zur Nahfeldkommunikation befähigte Einrichtung aufzunehmen. Aufgrund der benötigten Antenne sind im Stand der Technik bekannte NFT-Tag oder Transponder von einer Größe von einem bis einigen Zentimetern. Sie sind üblicherweise flächig ausgeführt und haben einen geometrisch einfachen Grundriss, beispielsweise ein Rechteck, Quadrat oder einen Kreis. Andere flächige Formgebung sind jedoch aus praktischen oder ästhetischen Gründen ebenfalls denkbar. Auch dreidimensionale Formen, beispielsweise eine Halbkugel oder eine Halbkugelschale, sind möglich, falls dies für die jeweilige Anwendung gewünscht ist, beispielsweise um aufmerksamkeitserregend zu wirken. Um durch An- oder Einnähen befestigbar zu sein, können Ösen oder Öffnungen in der Markierung vorhanden sein. Es ist auch denkbar, die Markierung als Knopf zu führen und zu verwenden. Da es weitgehend die Antenne ist, welche die Größe bestimmt, kommen auch filigranere oder offenere Formgebungen wie Ringe oder Schnallen in Frage.
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Die auf der Markierung gespeicherten Daten können verschiedener Art sein. Zum einen können diese das Produkt individualisierende oder eindeutig kennzeichnende Informationen, wie beispielsweise eine Seriennummer, ein Herstellungsdatum oder -ort sowie einen Eigentümer, umfassen. Des Weiteren können Informationen zur Örtlichkeit, an der die Ware oder das Produkt ausgestellt ist, gespeichert sein. Diese Fälle stellen eine Präsentation von statischer Information dar, wie sie so ähnlich, wenn auch nicht in gleichem Umfang, mit aus dem Stand der Technik bekannten Anhängern oder Plaketten oder Schildern möglich ist. Darüber hinausgehende Funktionalität kann jedoch bei Verwendung einer elektronischen Markierung in Form eines NFC-Tags auch auf einem mobilen Datenverarbeitungsgerät ausführbare Informationen Teil der auf der Markierung gespeicherten Daten sein. Beim Auslesen dieser Instruktion durch ein dazu befähigtes Datenverarbeitungsgerät können diese automatisiert ausgeführt werden und hierdurch ein gewünschter Effekt erreicht werden. Beispielsweise ist es möglich, einen auf dem Datenverarbeitungsgerät installierten Webbrowser zu öffnen und eine bestimmte URL zu laden, oder es wird eine andere, auf dem Datenverarbeitungsgerät vorhandene Applikation bzw. Programm automatisch gestartet und an das Programm oder die Applikation ein bestimmter Befehl gegeben, beispielsweise eine der Applikation, die für einen bestimmten, fest voreingestellten Ort oder auch für einen Aufenthaltsort des mobilen Datenverarbeitungsgeräts, und damit der Ware, eine Wettervorhersage anzeigt.
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Bisher wurden nur Daten beschrieben, die ausschließlich gelesen werden. Eine weitere Funktionalität ergibt sich, wenn die Daten ausführbare Instruktionen umfassen, welche auch eine gezielte Veränderung der Daten durch das auslesende Gerät bewirken können. Eine mögliche Anwendung hiervon wäre beispielsweise das Erheben einer Statistik über das Käuferinteresse an ausgestellten Gegenständen in einem Geschäft oder an einem anderen Verkaufsort. Hierzu können die Daten einen Zähler und ausführbare Instruktionen beinhalten, die jedes auslesende Gerät veranlassen, den Zähler einmal zu inkrementieren. Durch Beschränkung auf eine einzelne Inkrementation pro Gerät kann verhindert werden, dass mehrmaliges Auslesen durch das gleiche Gerät mehrfach gezählt wird und so zu einer Verfälschung der Statistik führt. Diese Restriktion könnte auch zeitlich begrenzt werden, also dass z. B. ein erneuter Auslesevorgang durch das gleiche Gerät nach einer gewissen Zeitspanne, beispielsweise einem Tag, wieder als erneutes Interesse gezählt würde und somit ein inkrementieren des Zählers durch das gleiche Gerät wieder erlaubt würde.
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Eine weitere Anwendung veränderbarer Informationen als Bestandteil der Daten der erfindungsgemäßen Markierung könnten ein den Besitzer bzw. Eigentümer des Gegenstands identifizierende Informationen vorhanden sein. Diese würden beispielsweise vor dem Verkauf der Ware das verkaufende Unternehmen bezeichnen und als nur mit Autorisation veränderbare Information gekennzeichnet sein. Beim Verkauf würde diese Beschränkung aufgehoben, sodass der neue Eigentümer bei Interesse seinen eigenen Namen und ggf. weitere Informationen, wie Adresse oder Telefonnummer, angeben kann. Die erfindungsgemäße Markierung könnte dadurch in an sich bekannter Weise der Zuordnung eines Gegenstands zu einem Eigentümer dienen, was vor allem bei einem Abhandenkommen des Gegenstands zum Tragen käme. Die den Eigentümer identifizierende Information kann hierbei entweder für alle lesbar, d. h. unverschlüsselt, auf der erfindungsgemäßen Markierung hinterlegt sein oder sie liegt in verschlüsselter Form vor. Es ist z. B. dann sinnvoll, wenn der Eigentümer keine persönlichen Daten preisgeben, aber trotzdem in der Lage sein möchte, seine Eigentümereigenschaft im Zweifel nachzuweisen. Dies geschähe beispielsweise damit, dass er die verschlüsselt hinterlegte Information auslesen, mittels seines mobilen Datenverarbeitungsgeräts, und zu entschlüsseln vermag. Ein anderer Ansatz wäre, einen öffentlichen Teil eines Schlüsselpaares eines asymmetrischen Verschlüsselungsschemas zu speichern. Der Eigentümer würde sich dann dadurch identifizieren, dass nur er eine mittels dieses Schlüssels verschlüsselte Botschaft wieder zu entschlüsseln vermag.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen Warenmarkierung sind zum einen darin zu sehen, dass eine einfach oder dauerhaft anbringbare Möglichkeit geschaffen ist, Informationen über das Produkt oder das es verkaufende oder herstellende Unternehmen oder einen Besitzer oder Eigentümer oder jede andere Art von Informationen zu speichern und hierbei eine höhere Datendichte bzw. Informationsdichte bietet, als dies bei aus dem Stand der Technik bekannten einfachen Papier- oder Plastikanhängern der Fall ist. Somit ist eine Individualisierung der Ware im Sinne einer Seriennummernplakette möglich.
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Die Plakette kann auch als eine Art digitale Visitenkarte dienen, mittels derer ein Besitzer des Gegenstands Informationen, wie Berufsbezeichnung oder Kontaktdaten, anderen mitteilen kann, indem diese einfach eine entsprechend programmierte und für diese Verwendung sinnvollerweise an einer sichtbaren Stelle angebrachte erfindungsgemäße Markierung auslesen.
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Des Weiteren kann eine erfindungsgemäße, dauerhaft angebrachte Markierung als Diebstahlschutz dienen bzw. nach einem etwaigen Diebstahl eine eindeutige Zuordnung zu ihrem rechtmäßigen Eigentümer ermöglichen. Hierfür ist zu empfehlen, die Markierung mit einer tragenden Funktion in die Ware zu integrieren, sodass eine einfache Entfernung nicht möglich ist.
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Falls ausführbare Instruktionen Teil der Daten sind, ist über traditionelle Anhänger bzw. Schilder vorteilhaft hinausgehende Funktionalität ermöglicht, welche von der einfachen Anzeige einer Webseite, beispielsweise einer Seite, auf der weitere Produktinformationen verfügbar sind, über das Abspielen eines Videos, bis hin zu interaktiven Instruktionsketten, durch die ein Auslesen des Datenverarbeitungsgeräts zur gezielt und vorherbestimmten Änderungen der auf der Plakette gespeicherten Daten veranlasst wird.
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Die erfindungsgemäße Markierung geht damit wesentlich über die aus dem Stand der Technik bekannten Markierungsmittel hinaus und schafft durch die mögliche Interaktion einen über die Ware selbst hinausgehenden Anreiz sich der Ware zuzuwenden.
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Vorteilhafte Weiterbildung vorliegender Erfindung, welche einzeln oder in Kombination realisierbar sind, insofern sie sich nicht gegenseitig offensichtlich ausschließen, sollen im Folgenden vorgestellt werden:
Die auf der erfindungsgemäßen Markierung gespeicherten Daten umfassen bevorzugt die Ware betreffende Informationen, oder auf einem auslesenden Datenverarbeitungsgerät ausführbare Instruktionen. Beispielsweise könnten digitale Namensschilder, Notrufnummern oder medizinische Daten bezüglich der Blutgruppe oder Allergien gespeichert werden, um in Notfällen durch einfaches auflegen des Mobiltelefons die Daten abrufen zu können.
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Die Verbindung mit der Ware erfolgt in einer Variante vorliegender Erfindung, insbesondere durch Anhängen, Anstecken oder Anklemmen. Anhängen erfolgt mittels eines Bandes, einer Schlaufe, einer Schnur oder auch eines Hakens an eine Öffnung oder einen Vorsprung der Ware, beispielsweise einen Griff oder einem Knopf oder ein Knopfloch. Zum Anstecken verfügt die erfindungsgemäße Markierung bevorzugt über eine mittels einer Spiralfeder beaufschlagte Anstecknadel, welche durch einen Verschlusshaken gesichert ist. Anklemmen der erfindungsgemäßen Markierung wird durch Vorsehen einer Federklemme oder einer exzentrisch gelagerten Knebelklemme ermöglicht. Ebenso denkbar wäre eine Befestigung mittels eines Magneten oder das Einlegen der Markierung, beispielsweise eines NFC-Tags, in eine Innentasche. Zur magnetischen Befestigung wird der eigentliche Informationstragende Teil, d.h. der Chip, und die zur Datenkommunikation mit einem Lese-/Schreibgerät ebenfalls nötige Antenne mit einem Magneten oder zumindest einem Stück magnetisierbarem Material verbunden. Ein entsprechendes Gegenstück, d.h. im Falle eines mit der Chip verbundenen Magneten ein weiterer Magnet oder eine magnetisierbares Stück, z.B. in Form eines Plättchens oder einer Plakette oder im Falle eines mit dem Chip verbundenen magnetisierbaren Stücks ein Magnet, ist in einer der oben beschriebenen Arten mit der Ware verbunden. Also in diese, tragend oder nicht-tragend, eingenäht, eingelegt oder eingeklebt oder an diese angeklemmt oder angesteckt. Einlegen der Befestigung bezeichnet ein reines Einlegen ohne weitere Fixierung in einen Innenraum der Ware. Dies kann eine im normalen, unbeschädigten Zustand der Ware unzugänglicher Innenraum, wie der Zwischenraum zwischen einer äußeren Hülle und einem Innenfutter sein, oder aber eine üblicherweise zugänglichen Innenraum wie etwa eine Innentasche.
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In einer anderen Variante erfolgt die Verbindung der erfindungsgemäßen Markierung mit der Ware auf eine Art, die ohne Hilfsmittel nicht ohne weiteres lösbar ist. Hierunter fallen das An- oder Einnähen bzw. Annieten oder auch Festschrauben und das Einkleben. Annähen bedeutet Aufnähen auf der Markierung auf eine Außen- oder Innenoberfläche der Ware. Einnähen bedeutet entweder Annähen auf eine Oberfläche, welche nicht oder nur schwer zugänglich ist, oder das Integrieren der Markierung in die Ware, insbesondere der Art, dass sie eine tragende Funktion erfüllt. Dies kann auch als einarbeiten bezeichnet werden. ‚Tragende Funktion‘ ist hier derart zu verstehen, dass ein ersatzloses Entfernen der Markierung, oder allgemein des tragenden Teils, eine signifikante Verminderung der Funktionalität und/oder der Lebensdauer der Ware zur Folge hat.
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Bevorzugt ist die Ware, eine Leder- oder Textilware, beispielsweise in der Oberbekleidung, insbesondere ein Hemd, eine Bluse, eine Hose, ein Pullover, ein Anorak, ein Sakko, ein Jackett, ein Blazer, Berufskleidung, Sicherheitsbekleidung und Warnwesten oder eine Tasche, insbesondere eine Sporttasche, oder Handtasche oder Rucksack, oder Schulranzen oder Reisetasche. Beide Klassen von Waren sind mit allen oben beschriebenen Befestigungsarten kompatibel.
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Des Weiteren bevorzugt ist die Ware ein Gürtel. Dieser kann ein Ledergürtel oder eine Gürtel aus einem textilen Material sein. Die Verbindung der Erfindungsgemäßen Markierung mit dem Gürtel erfolgt bevorzugt über Annähe, oder -nieten oder einarbeiten. Eine besonders bevorzugte Form des Einarbeitens ist die Verwendung einer als Gürtelschnalle ausgeformte elektronische Markierung. Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung des Gürtels sieht eine oder mehrere magnetisierbare Platten oder Permanentmagnete vor, welche nicht-lösbar mit dem Gürtel verbunden oder in diesen eingelassen sind und dem magnetischen Anheften einer erfindungsgemäßen Markierung dienlich sind.
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Soll das Vorhandensein einer Markierung nicht für jedermann offensichtlich sein, schlägt vorliegende Erfindung vor, die Markierung an einer bestimmungsgemäßer Verwendung nicht sichtbaren Stelle der Ware anzubringen, insbesondere in sie einzunähen oder an unsichtbarer Stelle in das Innenfutter einzulegen.
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Die erfindungsgemäße Markierung kann in Form eines Anhängers ausgeführt sein und hierzu eine Schlaufe oder ein Band oder einen Haken zum Anhängen an einen entsprechenden Vorsprung oder Durchstecken durch eine entsprechende Öffnung der Ware befähigt sein. Weiterhin schlägt vorliegende Erfindung vor, dass die Markierung eine Plakette ist, welche an die Ware angenäht oder angenietet wird. Es ist ebenfalls möglich, die Markierung als Knopf zu gestalten, der die normale Funktion eines Knopfes, z. B. eines Hemdknopfes oder eines Hosenknopfes, erfüllt. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, das Vorhandensein einer Markierung zu maskieren, ohne diese an einer nicht sichtbaren Stelle verstecken zu müssen. Zum Annähen verfügt erfindungsgemäße Markierung bevorzugt über Ösen, durch die der Nähfaden führbar und die Markierung so fixierbar ist. Alternativ können auch Einbuchtungen im Rand der Markierung vorhanden sein, jedoch ist hierbei der Verlauf des haltenden Fadens nicht so frei wählbar wie bei einer rundum geschlossenen Öse.
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Das Verbinden der Markierung mit der Ware durch Annieten erfolgt bevorzugt dadurch, dass die Markierung über einen Stift verfügt, der von einer Seite durch das Material der Ware gesteckt und auf der gegenüberliegenden Seite, beispielsweise durch eine Platte, gekontert wird. Hierdurch ist eine feste und stabile Verbindung erreicht, die ohne Werkzeug nicht ohne weiteres lösbar ist und auch stärkeren Belastungen beim Gebrauch der Ware gewachsen ist.
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Im Rahmen vorliegender Erfindung können bei einer Ware auch mehrere Markierungen vorhanden sein. Diese können entweder alle die gleichen Daten enthalten, wodurch eine mehr oder weniger große Redundanz erreicht ist, oder sie enthalten vollständige oder teilweise unterschiedliche Daten.
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In einer Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung ist die Ware ein Schulranzen oder ein Rucksack oder eine Handtasche, welche/r über mehrere an verschiedenen Stellen mittels einer einzigen oder verschiedener der oben angesprochenen Befestigungsarten befestigter Markierungen verfügt. Jede der Markierungen trägt Instruktionen zum Ausführen einer anderen Applikation und/oder Aufruf einer anderen Internetadresse auf einem auslesenden Datenverarbeitungsgerät wie etwa einem Smartphone oder Tablet. Beispielsweise kann eine Markierung Instruktionen zum Start von Facebook, eine andere zum Start von Twitter, eine Dritte zum Aufruf einer Webseite und eine vierte zum Wählen einer bestimmten Rufnummer vorhanden sein. Einfaches Auflegen des auslesenden Datenverarbeitungsgeräts auf die entsprechende Markierung bringt die Instruktionen zur Ausführung. Hierdurch wird die Bedienung eines solchen Datenverarbeitungsgerätes beschleunigt und erleichtert. Letzteres gilt besonders für Personen, die mit der Bedienung solcher Geräte schlecht zurechtkommen sind, wie beispielsweise Kinder, ältere Menschen oder Behinderte. So können etwa Schulkinder direkt, schnell und einfach ihre Eltern, ältere Menschen einen Arzt oder Behinderte ihre Familie anrufen.
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In einer weiteren Ausführungsvariante ist die erfindungsgemäß markierte Ware eine Warnweste. Die auf der Markierung vorhandenen Instruktionen können hier sinnvollerweise das Anwählen einer Notrufnummer oder auch eine Servicenummer wie beispielsweise des ADAC oder eines Abschleppdienstes umfassen.
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In einer weiteren Variante ist die Ware eine Berufs- oder Sicherheitsbekleidung die eine Markierung trägt, auf der im Falle eines Unfalls wichtige Daten des Trägers wie Blutgruppe oder medizinische Besonderheiten wie Allergien gespeichert sind.
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In allen Ausführungsvarianten kann, zur Überwindung von Sprachbarrieren, eine gespeicherte Information, wie etwa ein Informationstext, auch mit Instruktionen verbunden werden, diesen beim Auslesen durch eine Datenverarbeitungsgerät automatisch durch einen Übersetzungsdienst oder eine etwaig vorhandene Applikation in eine für den Besitzer des Gerätes verständliche Sprache zu übersetzen.
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Die auf der Markierung gespeicherten Daten umfassen besonders bevorzugt durch ein Auslesen des Datenverarbeitungsgeräts ausführbare Instruktionen, die das Datenverarbeitungsgerät zu einer gezielten Veränderung der gespeicherten Daten veranlassen. Besonders bevorzugt umfassen die Daten einen Zähler und Instruktionen, durch die ein Auslesen des Geräts zur Inkrementierung des Zählers veranlasst wird. Inkrementierung kann nach jedem Auslesevorgang erfolgen, bevorzugt erfolgt sie jedoch nur einmal pro Auslesegerät, und besonders bevorzugt nur einmal pro Auslesegerät pro festgelegter Zeiteinheit, beispielsweise einem Tag. Die Instruktionen können weiterhin beinhalten, Aufrufen eines Links in einem Browser des mobilen Datenverarbeitungsgeräts, Starten einer Applikation des mobilen Datenverarbeitungsgeräts, Hinterlassen eines Zeitstempels, beispielsweise des Auslesezeitpunkts, des mobilen Datenverarbeitungsgeräts oder Veränderung einer Konfiguration des mobilen Datenverarbeitungsgeräts, beispielsweise einer Helligkeitseinstellung oder einer Lautstärkeneinstellung oder einer Netzwerkbindungseinstellung. Durch Letzteres kann beispielsweise durch einfaches Scannen einer erfindungsgemäß markierten Ware mittels eines zur Nahfeldkommunikation befähigten Datenverarbeitungsgeräts dieses mit einem leistungsfähigeren, an diesem jeweiligen Ort empfangbaren Netzwerk verbunden werden.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile vorliegender Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden anhand der Figuren näher erläuterten Ausführungsbeispielen. Diese dienen nur der Illustration des Gedankens vorliegender Erfindung und sollen diesen in keiner Weise in seiner Allgemeinheit einschränken.
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Es zeigen im Einzelnen:
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1: Verschiedene mögliche Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Markierung in Draufsicht.
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2: Eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen markierten Ware in Form eines Hemdes mit einem NFC-Tag als Anhänger, dessen Information beim Auslesen verändert werden.
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1 zeigt in mehreren Teilfiguren verschiedene mögliche Ausgestaltungen einer Markierung für die erfindungsgemäße markierte Ware, in der oberen Reihe, umfassend Teilfiguren A bis D, jeweils in Draufsichten, in der unteren, Teilfiguren E bis G in perspektivischer Ansicht. In Teilfigur A ist eine einfache Ausgestaltung der Markierung 2 als Anhänger dargestellt, welcher aus einem flachen Korpus mit kreisförmigem Grundriss mit integriertem NFC Chip 22 und Antenne 23 und einer am Rand des Korpus angebrachten Öse 26 für eine Schnur oder ein Band, mittels dessen der Anhänger an der Ware anbringbar ist. Teilfigur B zeigt eine Ausgestaltung mit quadratischem Grundriss und mehreren Ösen, mittels derer die Markierung 2 entweder als Anhänger verwendbar, auf einer Ware annähbar oder einnähbar ist. Aufgrund der größeren Zahl an über den Umfang verteilten Ösen 26 ist auch ein einnähen in tragender Funktion in einen flächigen Teil der Ware möglich. In Teilfigur C ist eine Markierung 2 in Form eines Knopfes mit vier symmetrisch angeordneten Öffnungen. Der Daten enthaltende NFC Chip 22 ist an einer Seite des Knopfes positioniert und die Antenne 23 den Umfang der Markierung möglichst weit ausnutzend entlang des Randes geführt. Eine Ausführung der Markierung 2 in Form einer Schnalle, welche beispielsweise Teil eines Gürtels oder der Befestigung eines Griffes oder Tragegurtes der Ware sein kann, ist in Teilfigur D gezeigt. Teilfigur E zeigt eine torusförmige und Teilfigur F eine halbkugelförmige Ausführungsform der erfindungsgemäßen Markierung 2. In Teilfigur G ist eine Markierung 2 in Form einer rechteckigen Plakette gezeigt, die zur Befestigung über einen Stift 24 verfügt. Stift 24 wird in Öffnung 29 in Konterplatte 25 eingesteckt bzw. gepresst und dort gegebenenfalls weitergehend mit Konterplatte 25 verbunden, etwa durch Löten, Schweißen, Aufspleißen oder Ähnliches.
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2 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen markierten Ware in Form eines Hemdes mit einem NFC-Tag als Anhänger in schematisierter, vereinfachter Darstellung. Sie illustriert zugleich die Funktion einer Markierung, deren Daten Instruktionen enthalten, durch die ein auslesendes Datenverarbeitungsgerät zur gezielten Veränderung der Daten veranlasst wird. Markierung 2 in Form eines Anhängers mit integriertem NFC Tag ist an einem Knopf 3 von Hemd 1 angehängt. Die auf der Markierung 2 gespeicherten Daten 21 können von einem zur Nahfeldkommunikation fähigen mobilen Datenverarbeitungsgerät 10 ausgelesen werden. Sie umfassen die Daten Instruktionen 210, die Datenverarbeitungsgerät 10 anweisen, nach dem Auslesen einen Zeitstempel 211 des Auslesezeitpunktes auf die Markierung zu schreiben, sowie den Auslesezähler 212, der ebenfalls Teil der auf der Markierung 2 gespeicherten Daten 21 ist, um eins zu inkrementieren. Hierdurch ist beispielsweise eine statistische Erfassung und Auswertung des Käuferinteresses möglich. Mehrfachzählungen bei mehrmaligem Auslesen durch dasselbe Datenverarbeitungsgerät könnten vollständig unterdrückt oder erst nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne erlaubt werden. Alternativ können auch ausführbare Instruktionen vorhanden sein, die Datenverarbeitungsgerät 10 zur Absendung einer Nachricht an einen Server veranlasst, eventuell unter vorheriger Verbindungsaufnahme mit einem am Ort der Ware, hier des Hemdes 1, empfangbaren drahtlosen Datenverbindung höherer Bandbreite, etwa eine WLAN Verbindung. Die Nachricht kann die ausgelesen Ware, sowie weiteres, wie beispielsweise Auslesezeitpunkt spezifizieren. Die statistische Erfassung würde in diesem Fall unmittelbar auf dem Server vorgenommen werden können. In gleicher Weise könnte bei mehrmaligem Auslesen durch dasselbe Datenverarbeitungsgerät innerhalb einer festgelegten, relativ kurzen Zeitspanne, eine Nachricht gesendet werden, die Personal am Ausstellungsort der Ware auf diese Situation hinweist und so ein rechtzeitiges persönliches Einwirken im Verkaufsgespräch auf den Besitzer des Datenverarbeitungsgerätes ermöglicht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ware
- 2
- Markierung
- 21
- Daten
- 210
- Instruktionen
- 211
- Zeitstempel
- 212
- Auslesezähler
- 22
- NFC Chip
- 23
- Antenne
- 24
- Stift
- 25
- Konterplatte
- 250
- Öffnung
- 3
- Befestigungsstelle
- 10
- Datenverabeitungsgerät