-
Die Erfindung betrifft ein Flächengebilde (Label) in Form eines länglichen Bandes, mit mindestens einem Magneten nach dem Oberbegriff des ersten Schutzanspruchs.
-
Einheitliche Bekleidung für eine Gruppe von Personen ist aus dem alltäglichen Leben nicht mehr weg zu denken. Ob Arbeitskleidung, Dienstkleidung, Vereinskleidung oder Sportbekleidung - ein einheitliches Auftreten ist oftmals von großer Bedeutung.
-
Dabei ist es üblich, Label an Kleidungsstücke fest zu vernähen, zu verkleben oder aufzubügeln. Zur Kennzeichnung von Arbeitskleidung, Team- oder Vereinskleidung, usw. werden bisher Druck- und Stickverfahren oder fest vernähte Labels verwendet. Problematisch sind dabei oft die hohen Kosten, die es derzeit sehr unattraktiv machen, gebrandete Kleidung für seine Mitarbeiter, seine Vereinsmitglieder oder Mannschaften zu erwerben. Die größte Hürde liegt laut Kundenangaben dabei in den individuellen Größen der jeweiligen Bekleidung und der dadurch begrenzten Nutzbarkeit. Oftmals erfüllen die Größen der Mitglieder bzw. der auszustattenden Personen die komplette Bandbreite von S bis XXL, sowie für Frauen, als auch für Männer. Scheidet ein Mitglied aus der Firma oder dem Verein aus, ist seine gebrandete Kleidung/Trikots/etc. für ein neues Mitglied nicht zu verwenden. Die Nachfertigung für Einzelstücke ist aber wiederum teurer, als eine Sammelbestellung und verursacht dann hohe Stückkosten. Diesen Tatsachen geschuldet gibt ein Arbeitgeber oder Verein nicht selten bei nur 50 Mitgliedern durchschnittlich 2.500 Euro für Bekleidung mit gemeinsamem Branding aus. Bei Austritt aus der Firma / dem Verein wird diese Kleidung in der Regel nicht weitergetragen und als Müll entsorgt. In Zeiten der Ressourcenschonung, Abfallreduzierung und CO2-Bilanz-Verbesserung stellt ein derartiges Wirtschaften mit Gruppenbekleidung ein enormes Problem dar.
-
Hinzu kommt, dass die jeweilige Kleidung auch zum Anlass/Termin passen muss, d.h. für einen Messeauftritt oder einen Vertriebstermin kann andere Kleidung notwendig sein, als für den normalen Arbeitsalltag im Betrieb. Für Praktikanten, Leiharbeitnehmer usw. ist das Beschaffen von Firmenkleidung noch schwieriger, weil für eine unter Umständen kurze Zeit die Kosten unüberschaubar wären.
-
In
DE 94 03 878 U1 ist ein Namensschild unter Schutz gestellt. Dabei ist ausgeführt, dass auf der Vorderseite des Schildelements eine durchsichtige Folie so aufgeschweißt ist, dass zwischen Folie und Schildelement ein beschriftetes Etikett eingebracht werden kann. Das Namensschild ist auf der Rückseite mit einem Halteelement ausgerüstet. Dieses kann aus einem magnethaftenden Material, z.B. einem Metallblech, bestehen. Das Halteelement kann aber auch ein Magnet sein. Diese Halteelemente können ganzflächig, aber auch partiell auf der Rückseite des Schildes angeordnet sein. Problematisch ist, dass das Schild starr und unflexibel ist und nicht an allen Bereichen der Kleidungsstücke (beispielsweise nicht am Ärmel) angebracht werden kann. Sehr feine und empfindliche Kleidungsstücke könnten außerdem durch das Schild beschädigt werden.
-
Die
DE 94 20 441 U1 offenbart einen Clip, zur Befestigung von Informationsschildchen, wie Namens-Schildchen oder dergleichen, an Kleidern, mit Mitteln zur Erzeugung einer Klemmwirkung, wobei der Clip aus einem flexiblen Band besteht und die Mittel zur Erzeugung der Klemmwirkung zwei im Abstand im flexiblen Band angebrachte Permanentmagnete sind, wobei im Gebrauchszustand das flexible Band eine Partie eines Stoffes eines Kleidungsstückes oder dergleichen teilweise umfasst und durch die Anziehungskraft der Permanentmagnete durch den umfassten Stoff hindurch klemmend gehalten ist, und dass an einem Ende des flexiblen Bandes ein Informationsschildchen angeordnet ist. Sowohl die Ausbildung des Schildchens aus Kunststoff, als auch der direkte Kontakt der Magneten mit der Kleidung können zur Beschädigung der Kleidung führen.
-
In
WO 2011 081 936 A2 ist ein universelles magnetisches Kopplungssystem beschrieben. Das System besteht aus einem ersten Magnet, der ein dekoratives Element (Label) trägt und einem zweiten Magnet, der ebenfalls dekoriert sein kann. Beide Magnete sind durch ein flexibles Glied miteinander verbunden. Werden beide Magnete, unterschiedliche Polarität vorausgesetzt, zusammengefügt, so haften sie aufeinander. Befindet sich zwischen Beiden ein Gegenstand, z.B. ein Textil oder ähnliches, so kann durch diese Anordnung eine Kennzeichnung des Gegenstands erfolgen. Aus den
1A und
1B ist ersichtlich, dass das flexible Verbindungsglied unterschiedlich ausgebildet sein kann. Eine bandförmige oder auch schnurförmige Gestaltung ist möglich.
-
Die
DE 74 106 08 U offenbart eine Vorrichtung zum Aufhängen eines Gegenstandes, mit zwei beweglich verbundenen Halteteilen, die zum Festhalten des Gegenstandes dienen, wobei der eine Halteteil einen Magneten und der zweite Halteteil ein magnetisierbares Material an einer solchen Stelle aufweist, dass durch eine Relativbewegung der beiden Halteteile der Abstand von Magnet und magnetisierbarem Material veränderbar ist. Insbesondere haben die beiden Halteteile die Form von Platten und ist das Verbindungselement eine Kunststofffolie. Beides sorgt für einen geringen Tragekomfort und führt leicht zu Beschädigung der Kleidung, an welche eine solche Vorrichtung befestigt ist.
-
Die
US 2006 282 993 A1 bezieht sich auf eine Magnetclipvorrichtung, die an der Kleidung einer Person befestigt werden soll und tragbare Gegenstände an der Kleidung der Person befestigen kann, wobei die Magnetclipvorrichtung umfasst: ein flexibles und langlebiges Clipmaterial mit einer im Allgemeinen linearen Form mit einem ersten und einem zweiten Ende, das von einer Person nach Wunsch um ein Kleidungsstück gefaltet werden kann; und einen ersten Magneten, der an einem ersten Ende des Materials befestigt ist, und einen zweiten Magneten, der an einem zweiten Ende des Materials befestigt ist, so dass, wenn das Material gefaltet ist, magnetische Kräfte von jedem gesicherten Magneten die Magnete zueinander anziehen, wodurch die Enden des Materials zusammengesteckt werden, wodurch das Kleidungsstück zwischen den Magneten gesichert wird.
-
Alle bekannten Plastik-Schildchen erweisen sich zudem oftmals als unbequem und störend während des Tragens an der Kleidung und sind letztendlich nur für die Befestigung an einem Anzug-Revers oder einer Brusttasche geeignet.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Flächengebilde zur Verfügung zu stellen, welches es ermöglicht, private Kleidung zu branden, um einen gemeinsamen Auftritt nach außen zu kommunizieren, wobei die Kleidung aber dabei nicht beschädigt, zerstört oder dauerhaft beschriftet werden soll. Es soll zudem ein hoher Tragekomfort gewährleistet werden.
-
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des ersten Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. Erfindungsgemäß ist das Flächengebilde (Label) in Form eines länglichen Bandes, mit mindestens einem Magnet, insbesondere zur lösbaren Befestigung an einem Kleidungsstück, einer Kopfbedeckung oder einer Tasche, ausgebildet und weist einer Länge und einer Breite auf uns weist ein Trägermaterial mit einer ersten und einer zweiten Stirnseite, zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallelen Längsseiten, einer Rückseite und einer Oberseite auf, wobei das Flächengebilde zwei aufeinanderzu umklappbare Bereiche aufweist, die entlang einer Querachse (AQ ) von einem ausgeklappten Zustand in einen umgeklappten Zustand umklappbar sind und die zwei Bereiche im umgeklappten Zustand eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben und wobei der mindestens eine Magnet oder ein Magnet und ein ferromagnetisches Element
- a) durch Umschlagen des Trägermaterials von diesem umhüllt und in dem Trägermaterial fixiert ist/sind
oder
- b) an der Rückseite des Trägermaterials fixiert ist/sind
oder
- c) zwischen dem Trägermaterial und einem Deckmaterial fixiert ist/sind.
-
Das Flächengebilde ist vorzugsweise als Label ausgebildet. Im umgeklappten Zustand kann es derartig an einem Kleidungsstück, einer Kopfbedeckung, einer Tasche oder ähnlichem befestigt werden, dass sich der Teil des Gegenstandes, an welchem das Flächengebilde befestigt werden soll, zwischen den beiden Magneten, bzw. zwischen dem Magneten und dem magnetischen Element, welche eine Anziehungskraft aufeinander ausüben, befindet. Durch die Anziehungskraft wird das Flächengebilde an dem entsprechenden Gegenstand fixiert und ist jederzeit wieder einfach abzulösen. Bei dem magnetischen Element handelt es sich vorzugsweise um ein ferromagnetisches Material, der Magnet kann beispielsweise rund, eckig oder in Form eines Magnetbandes ausgebildet sein.
-
Das Umschlagen des Trägermaterials kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die beiden Stirnseiten auf die Rückseite des Trägermaterials umgeschlagen werden, wodurch an den beiden Endseiten des Trägermaterials eine erste und zweite Tasche gebildet werden, die an der Rückseite des Trägermaterials fixiert werden, wobei in die erste Tasche und in die zweite Tasche jeweils ein Magnet, oder in die erste Tasche ein Magnet und in die zweite Tasche ein ferromagnetisches Element eingelegt und in der jeweiligen Tasche fixiert sind.
-
Alternativ können eine oder beide Längsseiten des Trägermaterials umgeschlagen und der wenigstens eine Magnet oder ein Magnet und ein magnetisches Element, insbesondere ein ferromagnetisches Element dazwischen fixiert werden. Dann wird im Trägermaterial eine sich läng erstreckende Tasche gebildet, in welcher der/die Magnete angeordnet sind. Die Tasche wird zumindest an den Enden geschlossen.
-
An dem Trägermaterial und/oder an dem auf dem Trägermaterial fixiertem Magnet oder dem Magnet und dem ferromagnetischen Element kann weiterhin ein Deckmaterial befestigt sein, welches eine erste und eine zweite Stirnseite und zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallelen Längsseiten, eine Rückseite und eine Oberseite aufweist.
-
Der Magnet kann als Magnetbandes ausgebildet sein, wobei in diesem Fall nur ein einziger Magnet in Form des Magnetbandes verwendet werden kann, welches sich dann von einem Ende des Flächenelementes bis zum anderen Ende des Flächenelementes erstreckt.
-
Das Magnetband sollte in diesem Fall so elastisch biegbar sein, dass ein aufeinander zu klappen der beiden Enden /Bereiche des Flächenelementes realisierbar ist.
-
Das Magnetband und/oder oder das Deckmaterial wird beispielsweise mit einer Naht oder mehreren Nähten, mit Tackern, mit Nieten, durch Kleben oder einer Kombination der vorgenannten Verbindungsarten am Trägermaterial befestigt.
Bevorzugt wird das das Magnetband und/oder das Deckmaterial mit einer an vier Seiten umlaufenden Naht am Trägermaterial befestigt.
-
Das Trägermaterial und/oder das Deckmaterial können ein textiles Material, Leder, Kunstleder, Kunststoff, oder eine Kombination der vorgenannten Materialien sein Vorteilhafterweise ist an die Oberseite des Trägermaterials ein Deckmaterial angenäht, welches eine erste und eine zweite Stirnseite und zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallelen Längsseiten, eine Rückseite und eine Oberseite aufweist.
-
Auf der Oberseite des Deckmaterials ist ein nach Kundenwunsch definierter Schriftzug/Grafik/Bild/Logo oder ähnliches aufgebracht. Dies kann entweder aufgenäht, aufgestickt, aufgedruckt sein oder durch eine Platte aus Metall, Kunststoff, Keramik oder diverse andere dafür geeignete Materialien aufgebracht sein. Auch das Einbringen eines Minibildschirms oder einer Tasche aus durchsichtigem Material für das Einstecken individueller Vorlagen kann auf der Außenseite des Bandes realisiert werden.
-
Auf der Oberseite des Trägermaterials und/oder auf der Oberseite des Deckmaterials (wenn vorhanden) kann ein Schriftzug/Grafik/Bild/Logo oder ähnliches auf aufgebracht sein.
-
Vorzugsweise ist das Deckmaterial (wenn vorhanden) mit einer an wenigstens drei Seiten des Deckmaterials umlaufenden Naht am Trägermaterial befestigt.
-
Die Befestigung ist dabei insbesondere derart ausgebildet, dass zumindest Teile der Naht/Nähte, die das Deckmaterial am Trägermaterial befestigen auch zumindest bereichsweise die am Trägermaterial ausgebildeten Taschen begrenzen.
-
In einer Ausführungsform der Erfindung verläuft ein Teil der Naht/Nähte, die das Deckmaterial am Trägermaterial befestigen an oder zumindest in direkter Nähe zu den umgeschlagenen Kanten des Trägermaterials. In diesem Fall ist die Länge des Deckmaterials so gewählt, dass dessen Stirnseiten sich bis über die in den Taschen befindlichen Magnete und/oder magnetischen Elemente erstrecken.
-
Alternativ zu den Nähten kann das Deckmaterial am Trägermaterial auch durch Kleben, Kaschieren, Nieten, Tackern oder anderen dem Fachmann bekannten Befestigungsmethoden befestigt werden.
-
Vorzugsweise erstrecken sich die ersten Nähte des Trägermaterials, welche die Taschen an der Rückseite des Trägermaterials fixieren, nicht bis an die Längsseiten des Trägermaterials, sondern sind kürzer ausgebildet, sodass das Deckmaterial diese ersten Nähte vollständig überdeckt.
-
Alternativ zur ersten Naht, können die Stirnseiten auch mit Klebepunkten oder anderen, dem Fachmann bekannten Möglichkeiten an der Rückseite des Trägermaterials fixiert werden.
-
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Länge des Deckmaterials so gewählt, dass dessen Stirnseiten sich nicht bis über die in den Taschen befindlichen Magnete und/oder magnetischen Elemente erstrecken, sondern maximal bis an diese heran reichen. In Diesem Fall können die Nähte, die die Stirnseiten des Deckmaterials am Trägermaterial befestigen auch gleichzeitig die Nähte bilden, welche parallel zu den Stirnseiten des Trägermaterials verlaufen und die Taschen an der Rückseite des Trägermaterials fixieren.
-
Die Länge des Deckmaterials kann auch derart gewählt sein, dass die Nähte, welche das Deckmaterial am Trägermaterial befestigen unabhängig von der Position der Taschen verlaufen. Die Nähte befinden sich dann jedoch nicht direkt über den Magneten und/oder dem magnetischen Element.
-
Das Deckmaterial ist bevorzugt mit einer an vier Seiten des Deckmaterials umlaufenden Naht am Trägermaterial befestigt.
-
Ebenfalls denkbar ist es, dass das Deckmaterial mit einer an genau drei Seiten des Deckmaterials umlaufenden Naht am Trägermaterial befestigt ist. Vorzugsweise ist eine Stirnseite des Deckmaterials nicht mit einer Naht fixiert. In diesem Fall kann das Deckmaterial aus einem transparenten Kunststoff ausgebildet sein, wodurch es ermöglicht wird, dass ein separat bedrucktes oder beschriebenes Schildchen zwischen Deckmaterial und Trägermaterial eingeschoben wird und durch den Kunststoff durch zu erkennen ist. Diese Ausführungsform erhöht die Variabilität der Beschriftung des Labels.
-
Anstelle des Deckmaterials oder zusätzlich zum Deckmaterial kann an der Oberseite des Trägermaterials auch ein metallisches und/oder magnetisches Element durch magnetische Anziehungskräfte lösbar fixiert sein, welches wiederum mit Text, Logos oder anderen dekorativen Elementen bedruckt sein kann. Denkbar sind neben metallischen Plättchen auch dreidimensionale dekorative Elemente. Die Fixierung eines solchen Elementes kann dabei auch durch Vernieten, Verkleben oder anderweitig unlösbar erfolgen. Das Element kann alternativ auch aus einem nicht-metallischen Stoff, beispielsweise aus Kunststoff, ausgebildet sein. Auf dem Element kann ein Logo und/oder Text angebracht sein.
-
Vorzugsweise ist das Trägermaterial ein textiles Material.
-
Insbesondere ist das Deckmaterial ein textiles Material, Leder, Kunstleder, Kunststoff oder eine Kombination der vorgenannten.
-
Das erfindungsgemäße Flächengebilde weist vier Eckbereiche auf, welche vorzugsweise durch in den Taschen befindliche Einlagen stabilisiert sind.
-
Die Einlagen werden bevorzugt durch den/die Magnete/n und/oder das magnetische Element gebildet, wobei der/die Magnet/e und/oder das magnetische Element bzw. das ferromagnetische Element rechteckig ausgebildet sind.
-
Es ist ebenfalls denkbar, dass runde oder ovale Magneten und/oder magnetische Elemente verwendet werden und die Einlagen dann separate stabilisierende Elemente, wie beispielsweise Kunststoffteile, sind.
-
Vorteilhafterweise können in das Flächenmaterial zusätzlich ein oder mehrere RFID- und/oder NFC-Transponder eingebracht sein. Auf diese Weise können beispielsweise auch Personalprozesse wie Zeiterfassung gesteuert werden.
-
Ebenfalls ist ein Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes genannt, wobei das Flächengebilde zwei aufeinanderzu umklappbare Bereiche aufweist, die entlang einer Querachse von einem ausgeklappten Zustand in einen umgeklappten Zustand umklappbar sind und dass die zwei Bereiche im umgeklappten Zustand eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben, wobei mindestens eine Magnet oder ein Magnet und ein ferromagnetisches Element
- a) durch Umschlagen des Trägermaterials von diesem umhüllt und in dem Trägermaterial fixiert werden
oder
- b) an der an der Rückseite des Trägermaterials fixiert werden
oder
- c) zwischen dem Trägermaterial und einem Deckmaterial fixiert werden.
-
Dabei können entweder die beiden Stirnseiten quer zur Längsachse eines länglichen Trägermaterials umgeschlagen werden, so dass dadurch zwei taschenartige Ausnehmungen gebildet werden, wobei in jeder Tasche ein Magnet oder in einer Tasche ein Magnet und in der anderen Tasche ein ferromagnetisches Element positioniert werden. Alternativ können die beiden Längsseiten des Trägermaterials umgeschlagen werden und in der dann nur einen länglichen Tasche der / die Magnete angeordnet werden. Vor oder nach dem Umschlagen des Trägermaterials werden die Magnete bzw. der Magnet und/oder das magnetische bzw. ferromagnetische Elements innerhalb des/ der umgeschlagenen Bereiche / der Taschen positioniert.
-
Alternativ kann mindestens ein Magnet oder ein Magnet und ein ferromagnetisches Element an der Rückseite des Trägermaterials oder zwischen der Rückseite des Trägermaterials und einem Deckmaterial fixiert werden.
-
Das Fixieren kann durch Nähen, Nieten, Kleben, Tackern oder eine Kombination der vorgenannten Befestigungssarten erfolgen.
Werden die beiden Stirnseiten des Trägermaterials umgeschlagen wird beispielsweise wie nachfolgend beschrieben vorgegangen:
- - Umschlagen der beiden Stirnseiten eines länglichen Trägermaterials;
- - Fixieren der durch das Umschlagen entstandenen ersten und zweiten Tasche;
- - Einbringen jeweils eines Magneten in die erste und zweite Tasche oder eines Magneten in die erste Tasche und eines magnetischen Elements in die zweite Tasche;
- - Verschließen der den/die Magneten und/oder das magnetische Element enthaltenden Taschen.
-
Dabei erfolgt das Umschlagen der Stirnseiten auf die Rückseite des Trägermaterials vorzugsweise um eine Länge, die groß genug ist, damit Magneten und/oder magnetische Elemente passgenau in die durch das Umschlagen entstehenden Taschen eingefügt werden können. Insbesondere erfolgt das Umschlagen um einen Bereich, der das Umfassen des Magneten, bzw. magnetischen Elementes und/oder oder alternativ zusätzlich eines Einlegeteils ermöglicht. Vorzugsweise wird das Trägermaterial zur Bildung einer Tasche jeweils an jedem Ende um wenigstens 0,5 cm umgeklappt.
-
Die erste Tasche entsteht vorzugsweise an der ersten Stirnseite des Trägermaterials und die zweite Tasche entsteht vorzugsweise an der zweiten Stirnseite des Trägermaterials.
-
Das Fixieren der durch das Umschlagen entstandenen ersten und zweiten Taschen erfolgt bevorzugt durch wenigstens eine Naht, wobei wenigstens ein Teilbereich jeder Tasche am Trägermaterial fixiert wird.
-
Vorzugsweise erfolgt das Fixieren durch jeweils eine Naht an jeder Tasche, welche im Wesentlichen parallel zur Stirnseite des Trägermaterials und entweder direkt an der Stirnseite oder in unmittelbarer Nähe zu der Stirnseite verläuft. Ebenfalls denkbar ist ein Fixieren durch zwei im Wesentlichen parallel zu den Längsseiten des Trägermaterials und an den Längsseiten oder in unmittelbarer Nähe zu den Längsseiten verlaufende Nähte. Weiterhin denkbar ist, dass beide Taschen mittels einer um drei Seiten des Trägermaterials herum verlaufenden Naht fixiert werden.
-
Wahlweise kann zeitgleich mit dem Fixieren der Taschen ein Deckmaterial auf dem Trägermaterial vernäht werden, wobei zumindest bereichsweise die gleichen Nähte zum Fixieren der Taschen und zum Annähen des Deckmaterials verwendet werden können. Das anbringen des Deckmaterials kann auch in einem späteren Verfahrensschritt erfolgen.
-
Beispielsweise kann das Trägermaterial derart vorkonvektioniert werden, dass die Taschen bereits fixiert und mit eingebrachten Magneten vorliegen, wobei die Taschen ebenfalls bereits verschlossen vorliegen können. Derartig vorbereitete Flächengebilde können in hoher Stückzahl vorrätig gehalten werden und bei Bedarf mit individuellen Deckmaterialien versehen werden.
-
Das Deckmaterial weist bevorzugt eine erste und eine zweite Stirnseite und zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallelen Längsseiten, eine Rückseite und einer Oberseite auf.
-
Sobald die Taschen an wenigstens einer sie begrenzenden Seiten fixiert wurden, wird vorzugsweise jeweils ein Magnet in die erste und in die zweite Tasche eingebracht. Dies erfolgt mit einer Ausrichtung der Magneten derart, dass die Magneten bei einem Umklappen des Flächengebildes eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben.
-
Vorzugsweise erstrecken sich die ersten Nähte des Trägermaterials, welche die Taschen an der Rückseite des Trägermaterials fixieren, nicht bis an die Längsseiten des Trägermaterials, sondern sind kürzer ausgebildet, sodass das Deckmaterial diese ersten Nähte vollständig überdeckt.
-
Alternativ zur ersten Naht, können die Taschen auch mit Klebepunkten, Tackern, Nieten oder anderen, dem Fachmann bekannten Möglichkeiten an der Rückseite des Trägermaterials fixiert werden.
-
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der Magnet in die erste Tasche und das magnetische Element in die zweite Tasche derart eingebracht, dass beide beim Umklappen des Flächengebildes eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben.
-
Vorzugsweise werden rechteckige Magnete und/oder rechteckige magnetische Elemente verwendet. Alternativ werden separate rechteckige Einlagen in die Taschen eingebracht, welche die Eckbereiche und die Stirnseiten des Flächengebildes stabilisieren. Die Taschen werden anschließend durch Vernähen verschlossen.
-
Insbesondere kann beim Verschließen der Taschen gleichzeitig ein Deckmaterial auf dem Trägermaterial fixiert werden, sodass dieses bevorzugt mit einer an vier Seiten des Deckmaterials umlaufenden Naht am Trägermaterial befestigt ist.
-
Vorzugsweise wird das Deckmaterial derart am Trägermaterial fixiert, dass wenigstens ein Teil der Nähte, die das Deckmaterial am Trägermaterial fixieren, die erste und/oder zweite Tasche des Flächengebildes verschließen.
-
Das erfindungsgemäße Flächengebilde ermöglich das flexible anbringen und abnehmen eines beliebigen, individualisierten (z.B. durch Logo) Labels an jeglicher Art von Kleidung/Textilien/Materialien usw. Dies wird durch in das Label eingearbeitete Magneten realisiert. Bei der Herstellung der Labels kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz, wie z.B. Stoff, Leder, Kunstleder, Metall.
Mit dem erfindungsgemäßen Flächengebilde wird erreicht, dass Labels flexibel austauschbar sind, ohne dabei den Stoff zu beschädigen oder Spuren zu hinterlassen.
-
Vorteilhafterweise werden durch die Verwendung von bevorzugt rechteckigen Einlagen die Eckbereiche des Flächengebildes stabilisiert.
-
Die rechteckigen Einlagen können aus Kunststoff, Filz, Flies, Schaumstoff, Kautschuk, Silikon oder dergleichen bestehen und Ausnehmungen aufweisen, in denen beispielsweise runde Magnete eingesetzt sind, so dass diese bündig mit der Oberseite und/oder Unterseite der Einlegeteile abschließen. Dies hat den auch Vorteil, dass die Trägerschicht und/oder die Deckschicht nicht durch die Magnete gewölbt ist bzw, dass die Magnete nicht so offensichtlich ertastet werden können, da die Oberfläche des Einlegeteils einschließlich Magnete im Wesentlichen eben ist.
-
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Mitarbeiter ihre private Kleidung tragen. Dienstkleidung und Uniformen sind in bestimmten Berufsgruppen und dem verarbeitenden Gewerbe üblich (Krankenhaus, Post, Polizei, Großküchen etc.). Im Büroumfeld und auf Messen, Symposien, Veranstaltungen oder Firmenveranstaltungen wird oftmals Privatkleidung getragen. Besonders hier ermöglichen diese Labels einen gemeinsamen Außenauftritt. Neben Unternehmen können sich auch Vereine, Sportgruppen und sonstige Teams diese kostengünstige und flexible Möglichkeit zunutze machen. Beispielsweise können auch Künstler die erfindungsgemäße Lösung für Merchandising verwenden.
-
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert, ohne dabei auf diese beschränkt zu sein. Es zeigen:
- 1 die Einzelteile des Flächengebildes und damit hergestellte Varianten des Flächengebildes:
- a: ein Trägermaterial eines erfindungsgemäßen Flächengebildes;
- b: ein Deckmaterial eines erfindungsgemäßen Flächengebildes;
- c: eine schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Flächengebilde mit angenähtem Deckmaterial;
- d: eine schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Flächengebilde mit angetackertem oder mittels Nieten befestigtem Deckmaterial
- 2: einen Querschnitt entlang der Längsachse AL durch das erfindungsgemäße Flächengebilde;
- 3: eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flächengebildes, befestigt an einem Gegenstand;
- 4: eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flächengebildes mit separat angebrachtem metallischem Element, befestigt an einem Gegenstand;
- 5: eine beispielhafte Anordnung eines erfindungsgemäßen Flächengebildes an einer Anzug-Jacke
- 6: eine beispielhafte Anordnung eines erfindungsgemäßen Flächengebildes an einem T-Shirt-Ärmel;
- 7: eine erste Variante des Verfahrens;
- 8: eine zweite Variante des Verfahrens;
- 9: eine dritte Variante des Verfahrens;
- 10: eine vierte Variante des Verfahrens
- 11: eine fünfte Variante des Verfahrens;
- 12 ein vorkonvektioniertes Trägermaterial, a: ohne Magneten; b: mit Magneten;
- 13: eine alternative Variante der Bildung der Taschen im Trägermaterial;
- 14: einen in Kunststoff eingeschweißten runden Magnet - A: Draufsicht und B: Sch nittdarstell u ng;
- 15: einen in eine quadratische Einlage eingesetzten Magneten - A: Draufsicht einer ersten Variante und A': Draufsicht einer zweiten Variante und B: Schnittdarstellung X-X gemäß Darstellung A und A';
- 16: einen in eine rechteckige Kunststoffeinlage eingespritzten runden Magneten.
- 17 ein Trägermaterial 1, auf dessen Rückseite 1.4 zwei Magnete 3 positioniert sind in der Seitenansicht und
- 18 in der Draufsicht,
- 19 das hergestellte Label CL, bei dem die Magnete mit dem Trägermaterial eingeschlagen sind und mit umlaufender Naht N1 von unten,
- 20 mit zwei Nähten N1 parallel zu den Seitenkanten 1.3 von unten,
- 21 das Label CL gem. 19 von oben,
- 22 das zusammengeklappte Label CL,
- 23 ein Label CL bestehend aus einem Trägermaterial 1, auf dessen Rückseite mit Anstand zueinander zwei Magnetstreifen 3a durch eine umlaufende Naht N1 befestigt sind in der Ansicht aus Richtung der Rückseite 1.4,
- 24 die Seitenansicht gemäß 23,
- 25 die Ansicht aus Richtung der Oberseite 1.5,
- 26 ein Magnetstreifen 3a, der auf die Rückseite 1.4 eines Trägermaterials 1 aufgelegt ist, wobei die Längskanten 1.3 über den Magnetstreifen 3a umgeschlagen werden,
- 27 auf den umgeschlagenen Längskanten 1.3 wurde dann ein Deckmaterial 4 befestigt, bevorzugt mit einer angedeuteten umlaufenden Naht N1.
-
In 1 ist ein erfindungsgemäßes Flächengebilde, sowohl in seinen Einzelbestandteilen, als auch als Gesamtprodukt dargestellt. 1a zeigt das Trägermaterial 1 in seiner ausgeklappten Form. Das Trägermaterial 1 weist eine erste Stirnseite 1.1, eine zweiten Stirnseite 1.2 und zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallele Längsseiten 1.3 auf. Es besitzt eine Rückseite 1.4 und eine Oberseite 1.5. In der 1b ist das Deckmaterial 4 dargestellt. Es weist ebenfalls eine erste Stirnseite 4.1, eine zweite Stirnseite 4.2, zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallele Längsseiten 4.3, eine Rückseite 4.4 und eine Oberseite 4.5 auf. Auf dem Deckmaterial 4 ist ein Logo und/oder Text angeordnet. 1c zeigt eine schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Flächengebilde als fertiges Produkt. Das Flächengebilde hat die Form eines länglichen Bandes und weist eine Länge L und eine Breite B auf. Auf dem Trägermaterial 1 ist das Deckmaterial 4 angenäht, auf welchem ein Logo und/oder Text angeordnet ist. Die Stirnseiten des Trägermaterials wurden zu seiner Rückseite hin umgeklappt und fixiert. Sie sind in 1c nicht mehr zu erkennen. Die ersten Nähte des Trägermaterials, welche die Taschen an der Rückseite des Trägermaterials fixieren, erstrecken sich nicht bis an die Längsseiten des Trägermaterials, sondern sind kürzer ausgebildet, sodass das Deckmaterial diese ersten Nähte vollständig überdeckt. Alternativ zur ersten Naht, können die Stirnseiten auch mit Klebepunkten oder anderen, dem Fachmann bekannten Möglichkeiten an der Rückseite des Trägermaterials fixiert werden. (siehe 2)
-
Das Flächengebilde in Form des Labels CL weist einen ersten Bereich B1 und einen zweiten Bereich B2 auf, die entlang einer Querachse AQ des Flächengebildes, welches hier im ausgeklappten Zustand dargestellt ist, zu seiner Rückseite hin umklappbar sind.
-
In der dargestellten Ausführungsform ist das Deckmaterial 4 mit einer an vier Seiten des Deckmaterials 4 umlaufenden Naht N am Trägermaterial 1 befestigt.
1d zeigt ein erfindungsgemäßes Flächengebilde in Form des Labels CL mit einem Deckmaterial 4, welches an mehreren Stellen T um seinen Umfang verteilt an dem Trägermaterial 1 mittels Klammern festgetackert oder mittels Nieten befestigt ist.
-
2 zeigt einen Querschnitt entlang der Längsachse AL durch das erfindungsgemäße Flächengebilde. Die erste 1.1 und die zweite Stirnseite 1.2 des Trägermaterials 1 sind in Richtung der Rückseite 1.4 des Trägermaterials 1 umgeklappt, sodass eine erste Tasche 2.1 und eine zweite Tasche 2.2 entstehen. Die beiden Taschen 2.1, 2.2 sind durch jeweils eine erste Naht N1 am Trägermaterial 1 fixiert. Die erste Naht N1 verläuft dabei jeweils parallel zur und nahe der jeweiligen Stirnseite 1.1, 1.2 des Trägermaterials 1. In jeder Tasche 2.1, 2.2 ist jeweils ein Magnet 3 angeordnet. Beim Umklappen des Flächengebildes entlang der Querachse AQ hin zur Rückseite 1.4 des Trägermaterials 1 würden die beiden Magneten 3 eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben.
-
An der Oberseite 1.5 des Trägermaterials 1 ist ein Deckmaterial 4 befestigt, welches ebenfalls eine erste Stirnseite 4.1, eine zweite Stirnseite 4.2 und zwei sich dazwischen erstreckende zueinander im Wesentlichen parallelen Längsseiten aufweist. Die Nähte, welche das Deckmaterial 4 am Trägermaterial 1 befestigen sind in 2 nicht dargestellt. Die erste Naht N1 fixiert lediglich das Trägermaterial an seiner Rückseite 1.4.
-
In 3 ist eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flächengebildes in Form eines Labels CL, befestigt an einem Gegenstand 7, dargestellt. Bei dem Gegenstand 7 kann es sich beispielsweise um ein Kleidungsstück, eine Kopfbedeckung oder eine Tasche handeln. Das Trägermaterial 1 ist hier ohne Deckmaterial dargestellt. Es ist entlang einer Querachse derartig in Richtung seiner Rückseite 1.4 umgeklappt, dass die erste Tasche 2.1 des ersten Bereiches B1 und die zweite Tasche 2.2 des zweiten Bereiches B2 mit den darin befindlichen Magneten 3 in eine aneinander angrenzende Position gebracht werden, sodass die Magnete 3 eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben, wodurch das Flächengebilde durch eine Klemmwirkung am Gegenstand 7 fixiert wird.
-
In 4 ist eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flächengebildes / Labels CL mit separat angebrachtem metallischem Element 6, befestigt an einem Gegenstand 7 dargestellt. Bei dem Gegenstand 7 kann es sich beispielsweise um ein Kleidungsstück, eine Kopfbedeckung oder eine Tasche handeln. Das Trägermaterial 1 ist hier ohne Deckmaterial dargestellt. Es ist entlang einer Querachse derartig in Richtung seiner Rückseite 1.4 umgeklappt, dass die erste Tasche 2.1 und die zweite Tasche 2.2 mit den darin befindlichen, hier nicht erkennbaren, Magneten in eine aneinander angrenzende Position gebracht werden, sodass die Magnete eine magnetische Anziehungskraft aufeinander ausüben, wodurch das Flächengebilde durch eine Klemmwirkung am Gegenstand 7 fixiert wird. Auf der Oberseite 1.5 des Trägermaterials ist lösbar oder unlösbar ein metallisches Element/Plättchen 6 befestigt, welches durch die magnetische Anziehungskraft ausgehend von dem in der ersten Tasche 2.1 befindlichen Magneten angezogen und so am Trägermaterial 1 lösbar oder unlösbar fixiert wird. Die Fixierung kann dabei beispielsweise auch durch Vernieten, Verkleben, Antackern oder anderweitig erfolgen. Das Element/Plättchen 6 kann alternativ auch aus einem nicht-metallischen Stoff, beispielsweise aus Kunststoff, ausgebildet sein. Auf dem Element/Plättchen 6 kann ein Logo und/oder Text angebracht sein.
-
5 zeigt eine beispielhafte Anordnung eines erfindungsgemäßen Flächengebildes / Labels CL an einer Anzug-Jacke.
-
In 6 ist eine beispielhafte Anordnung eines erfindungsgemäßen Flächengebildes / Labels CL an einem T-Shirt-Ärmel dargestellt.
-
In 7 ist eine erste Variante des Verfahrens dargestellt. Die Schritte A bis D verdeutlichen dabei den zeitlichen Ablauf. In jedem Schritt sind dabei lediglich die Bezugszeichen angetragen, die in den vorhergehenden Schritten noch nicht dargestellt sind. Zunächst wird ein Trägermaterial 1 vorgelegt, dessen Stirnseiten 1.1 und 1.2 derart umgeklappt werden, dass Taschen 2.1 und 2.2 entstehen. Die Stirnseiten 1.1, 1.2 sind hier nach dem Umschlagen in einem Abstand a zueinander angeordnet, dieser beträgt z.B. 10 mm bis 120 mm, bevorzugt 50 mm bis 110 mm. Die Taschen 2.1 und 2.2 werden jeweils mit einer ersten Naht N1 fixiert, welche im Wesentlichen parallel zur und in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Stirnseite 1.1, 1.2 verläuft. Die ersten Nähte N1 verlaufen dabei nicht bis an den Rand des Trägermaterials 1, sodass sie später vom Deckmaterial 4 überdeckt werden. In Schritt B wird ein Deckmaterial 4 auf das Trägermaterial 1 aufgelegt und mit weiteren Nähten N an diesem fixiert. Die weiteren Nähte N verlaufen dabei an drei Seiten des Deckmaterials 4, wobei es sich um getrennte Nähte N oder eine umlaufende Naht N handeln kann. Die ersten Nähte N1, sowie die Stirnseiten 1.1 und 1.2 sind vom Deckmaterial 4 verdeckt und hier nur noch zur besseren Veranschaulichung dargestellt. Im Schritt C wird jeweils ein Magnet 3 in Pfeilrichtung in die an jeweils drei Seiten umnähten Taschen 2.1, 2.2 eingeführt. Im Schritt D werden die erste 2.1 und die zweite Tasche 2.2 durch eine an der vierten Seite des Deckmaterials entlanglaufende Naht N verschlossen. Die Magnete 3 sind rechteckig ausgebildet und stabilisieren damit jeweils die Eckbereiche 5 und die Stirnseiten des Flächengebildes. Auch hier werden ein erster Bereich B1 und ein zweiter Bereich B2 gebildet, die um die Querachse AQ aufeinander zu klappbar sind.
-
In 8 ist eine zweite Variante des Verfahrens dargestellt. Die Schritte A bis C verdeutlichen dabei den zeitlichen Ablauf. In jedem Schritt sind dabei lediglich die Bezugszeichen angetragen, die in den vorhergehenden Schritten noch nicht dargestellt sind. Zunächst wird ein Trägermaterial 1 vorgelegt, dessen Stirnseiten 1.1 und 1.2 derart umgeklappt werden, dass Taschen 2.1 und 2.2 entstehen. Die Stirnseiten 1.1, 1.2 sind hier ebenfalls nach dem Umschlagen in einem Abstand a zueinander angeordnet der insbesondere 10 mm bis 120 mm, bevorzugt 50 bis 110 mm beträgt. Die Taschen 2.1 und 2.2 werden mit zwei ersten Nähten N1 fixiert, welche im Wesentlichen parallel zur und in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Längsseite verlaufen. Die beiden ersten Nähte N1 können dabei zeitgleich in einem Arbeitsschritt, oder auch nacheinander angebracht werden. Ein Deckmaterial ist nicht dargestellt, kann jedoch in Schritt A bereits mit den ersten Nähten N1 am Trägermaterial 1 fixiert werden. Im Schritt B wird jeweils ein Magnet 3 in Pfeilrichtung in die Taschen 2.1, 2.2 eingeführt. Im Schritt C werden die Taschen durch jeweils eine weitere im Wesentlichen parallel zur und in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Stirnseite 1.1, 1.2 verlaufende Naht N verschlossen. Die Magnete 3 sind rechteckig ausgebildet und stabilisieren damit jeweils die Eckbereiche 5 und die Stirnseiten des Flächengebildes.
-
9 zeigt eine dritte Variante des Verfahrens. Die Schritte A bis C verdeutlichen dabei den zeitlichen Ablauf. In jedem Schritt sind dabei lediglich die Bezugszeichen angetragen, die in den vorhergehenden Schritten noch nicht dargestellt sind. Zunächst wird ein Trägermaterial 1 vorgelegt, dessen Stirnseiten 1.1 und 1.2 derart umgeklappt werden, dass Taschen 2.1 und 2.2 entstehen. Die Taschen 2.1 und 2.2 werden mit zwei ersten Nähten N1 fixiert, wobei die erste Naht jeder Tasche 2.1, 2.2 diese an drei Seiten fixiert: Die jeweilige Stirnseite des Trägermaterials 1, die der Stirnseite gegenüberliegende Seite der jeweiligen Tasche und jeweils eine Seite der Tasche, die an einer Längsseite des Trägermaterials entlang verläuft. Die erste Naht N1 kann dabei entweder in mehreren Teilen ausgebildet sein oder umlaufend verlaufen. Im Schritt B wird jeweils ein Magnet 3 in Pfeilrichtung in die Taschen 2.1, 2.2 eingeführt. Im Schritt C werden die erste 2.1 und die zweite Tasche 2.2 durch eine an einer Längsseite des Trägermaterials entlanglaufende Naht N verschlossen. Die Magnete 3 sind rechteckig ausgebildet und stabilisieren damit jeweils die Eckbereiche 5 und die Stirnseiten des Flächengebildes. Die Naht N kann sich auch in zwei Teile aufteilen, die sich jeweils über eine der Taschen 2.1 und 2.2 erstrecken.
-
In 10 ist eine vierte Variante des Verfahrens dargestellt. Die Schritte A bis C verdeutlichen dabei den zeitlichen Ablauf. In jedem Schritt sind dabei lediglich die Bezugszeichen angetragen, die in den vorhergehenden Schritten noch nicht dargestellt sind. Zunächst wird ein Trägermaterial 1 vorgelegt, dessen Stirnseiten 1.1 und 1.2 derart umgeklappt werden, dass Taschen 2.1 und 2.2 entstehen. Die Taschen 2.1 und 2.2 werden mit einer ersten Naht N1 fixiert, welche an drei Seiten des Flächengebildes umläuft: den beiden Längsseiten des Trägermaterials und einer weiteren Seite einer Tasche (hier der zweiten Tasche 2.2), welche eine neue Stirnseite des Flächengebildes bildet. Die erste Naht N1 kann dabei in mehreren einzelnen Abschnitten oder umlaufend verlaufen. Ein Deckmaterial ist nicht dargestellt, kann jedoch in Schritt A bereits mit der ersten Naht N1 am Trägermaterial 1 fixiert werden. Im Schritt B wird jeweils ein Magnet 3 in Pfeilrichtung in die Taschen 2.1, 2.2 eingeführt. Im Schritt C werden die Taschen durch jeweils eine weitere im Wesentlichen parallel zur und in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Stirnseite 1.1, 1.2 verlaufende Naht N verschlossen. Die Magnete 3 sind rechteckig ausgebildet und stabilisieren damit jeweils die Eckbereiche 5 und die Stirnseiten des Flächengebildes.
-
In den 8 bis 10 sind die Bereiche B1 und B2 und die Querachse AQ nicht dargestellt.
-
In 11 ist eine fünfte Variante des Verfahrens dargestellt. Die Schritte A bis C verdeutlichen dabei den zeitlichen Ablauf. In jedem Schritt sind dabei lediglich die Bezugszeichen angetragen, die in den vorhergehenden Schritten noch nicht dargestellt sind. Zunächst wird ein Trägermaterial 1 vorgelegt, dessen Stirnseiten 1.1 und 1.2 derart umgeklappt werden, dass Taschen 2.1 und 2.2 entstehen. Die Taschen 2.1 und 2.2 werden jeweils mit einer ersten Naht N1 fixiert, welche im Wesentlichen parallel zur und in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Stirnseite 1.1, 1.2 verläuft und die Größe der Taschen so gewählt wird, dass die Magnete in die Taschen einlegbar sind. Die ersten Nähte N1 verlaufen dabei nicht bis an den Rand des Trägermaterials 1, sodass sie später vom Deckmaterial 4 überdeckt werden. In Schritt B wird jeweils ein Magnet 3 in Pfeilrichtung in die Taschen 2.1, 2.2 eingeführt. Im Schritt D wird ein Deckmaterial 4 mit einer an allen vier Seiten des Deckmaterials 4 umlaufenden Naht N an das Trägermaterial 1 angenäht, wodurch die erste 2.1 und die zweite Tasche 2.2 verschlossen werden. Die Magnete 3 sind rechteckig ausgebildet und stabilisieren damit jeweils die Eckbereiche 5 und die Stirnseiten des Flächengebildes.Auch hier werden ein erster Bereich B1 und ein zweiter Bereich B2 gebildet, die um die Querachse AQ aufeinander zu klappbar sind.
-
In allen Ausführungsbeispielen kann/können wahlweise auch ein oder mehrere RFID- und/oder NFC-Transponder zwischen Trägermaterial und Deckmaterial im Bereich zwischen den Magneten oder auf bzw. an einem der Magneten angeordnet sein.
-
Die 12 zeigt zwei Varianten eines vorkonvektionierten Trägermaterials, wie es in großer Stückzahl vorbereitet und für eine Weiterverarbeitung vorgesehen werden kann.
-
In 12 a ist dabei lediglich ein Trägermaterial 1 vorkonvektioniert. Die Stirnseiten 1.1 und 1.2 liegen bereits im umgeklappten Zustand vor und wurden mit ersten Nähten N1 an der Rückseite des Trägermaterials 1 fixiert. Eine Fixierung kann alternativ auch mit Klebepunkten, Tackern, Nieten oder dergleichen erfolgen.
-
Die 12b zeigt ein vorkonvektioniertes Trägermaterial mit eingesetzten Magneten. Die Taschen 2.1 und 2.2, in welchen die Magnete 3 angeordnet sind, sind dabei an jeweils drei Seiten von einer Naht umgeben. Alternativ wäre ein Vernähen jeder Tasche an jeweils 4 Seiten möglich, bzw. durch eine andere Verbindungsform wie Kleben, Tackern oder Nieten oder eine Kombination aus zwei der vorgenannten Verbindungsmöglichkeiten.
-
In 13 ist eine alternative Variante der Bildung der Taschen im Trägermaterial dargestellt. Die Stirnseiten (hier nur 1.1 dargestellt) sind dabei nicht nur einmal umgeschlagen und an der nicht bezeichneten Rückseite des Trägermaterials vernäht, sondern sind derart zwei Mal umgeschlagen, dass der Magnet 3 vom Trägermaterial umwickelt wird und sich dadurch die Taschen (hier 2.1) bilden. Eventuell kann die derart entstandene Tasche 2.1 durch einen Klebepunkt fixiert werden. Auch auf diese Art können Trägermaterialien vorkonvektioniert werden. Anschließend ist nur noch ein umlaufendes Vernähen (oder anderweitiges Befestigen) des Deckmaterials nötig.
-
Da jeder Magnet 3 in die Tasche eingewickelt ist wird er dadurch in Längserstreckung des Trägermaterials sicher fixiert und man spart sich das Setzen der Quer-Naht N1 und benötigt nur noch das Schließen des oberen und unteren noch offenen Bereiches der Tasche - entweder durch vernähen, Tackern, Nieten usw.
-
Bei den vorgenannten Varianten wird ein rechteckiger oder quadratischer Magnet verwendet, um die Eckbereiche des Labels zu stabilisieren.
-
Gemäß eines nicht dargestellten Ausführungsbeispiels kann aber auch ein Stabmagnet verwendet werden, bei welchem dann die Taschen nicht so breit gefertigt werden müssen. Der Stabmagnet kann einen runden oder rechteckigen Querschnitt aufweisen.
-
Es ist auch möglich, flache runde Magnete zu verwenden, wie es beispielsweise in den 14 bis 16 beschrieben ist.
-
14 zeigt die Variante eines in eine quadratische Kunststoffhülle 8 eingeschweißten runden Magneten 3 - A in der Draufsicht und B in der Schnittdarstellung. Die Kunststoffhülle 8 überragt den runden Magneten 3 umfangsseitig und kann an das hier nicht dargestellte Trägermaterial angenäht oder anderweitig befestigt werden. Die Kunststoffhülle 8 wirkt stabilisierend auf die Eckbereiche und die Seitenkanten des Labels (Flächengebildes).
-
In 15 ist A in der Draufsicht eine quadratische Einlage 9 dargestellt (diese kann auch rechteckig sein), in welcher eine kreisförmige Ausnehmung vorhanden ist. In diese Ausnehmung ist ein runder Magnet 3 eingesetzt.
-
Die Darstellung A' zeigt eine Einlage 9 in langgestreckter rechteckiger Form, in deren beiden Endbereichen wurden nicht bezeichnete runde Ausnehmungen eingebracht, in welchen jeweils ein runder Magnet sitzt. Die Schnittdarstellung X-X gemäß Darstellung A und A' wird in der Darstellung B der 15 gezeigt. Die Einlage kann aus metallischem Material oder Kunststoff bestehen oder auch aus Filz, Kautschuk Flies und dergleichen gefertigt sein.
-
Auch wenn ein runder Magnet eingesetzt wird, kann durch die Kombination mit der rechteckigen oder Quadratischen Einlage 9 die endseitige Formstabilität des Labels sichergestellt werden. Ein weiterer Vorteil besteht insbesondere bei einer längeren Einlage 9, wie sie in 15 A' gezeigt wird, der Magnet 3 nicht oder fast nicht ertastet werden kann, da dessen Höhe mit der Höhe (nicht bezeichnet) der Einlage 9 abschließt. Weiterhin ergibt sich beispielsweise durch eine Einlage 9 aus Filz oder Silikon, die mit einem entsprechenden Trägermaterial versehen oder Ummantelt ist, eine gute Haptik.
-
Eine weitere Variante einer die Formstabilität gewährleistenden Einlage 9 zeigt 16 A in der Draufsicht und B im Querschnitt. In eine rechteckige Einlage 9 aus Kunststoff wurde hier ein runder Magnet 3 eingespritzt.
-
17 zeigt ein Trägermaterial 1, auf dessen Rückseite 1.4 zwei Magnete 3 (alternativ könnten es auch zwei Magnetbänder sein) in geringem Abstand zueinander positioniert sind, in der Seitenansicht und 18 in der Draufsicht. Die Oberseite 1.5 wurde mit einem Logo, einem Werbeschriftzug, einem Firmennamen, einem Personennamen und dergleichen versehen. Nun werden die erste Stirnseite 1.1 und die zweite Stirnseite 1.2 umgeschlagen, so dass diese die Magnete 3 überdecken und die Stirnseiten 1.1, 1.2 in einem geringen Abstand a angeordnet sind (siehe 19 und 20). Dann wird das Trägermaterial 1 gemäß 19 beispielsweise mit einer umlaufenden Naht N1 versehen. Dadurch dass der Abstand a zwischen den Stirnseiten 1.1 und 1.2 so gering ist, können die Magnete 3 (beziehungsweise alternativ verwendete Magnetstreifen 3a - hier nicht dargestellt) nicht aus den durch die Umschläge gebildeten Taschen 2 rutschen. Der Abstand a beträgt hier beispielsweise 1 mm bis 5 mm, bevorzugt 2 mm bis 3 mm.
-
20 zeigt eine Variante mit zwei Nähten N1 parallel zu den Seitenkanten 1.3 von unten,
-
In 21 wird das Label CL gem. 19 von oben in aufgeklappter Form gezeigt, welches die Bereiche B1 und B2 aufweist, die um die Querachse AQ klappar sind, Die Oberseite ist mit einer Werbeaufschrift versehen. Das Label CL mit den umgeklappten Bereichen ist in 22 gargestellt, wobei hier nur der Bereich B1 sichtbar ist.
-
23 zeigt ein Label CF bestehend aus einem Trägermaterial 1, auf dessen Rückseite 1.4 mit Abstand zueinander zwei Magnetstreifen 3a durch eine umlaufende Naht N1 befestigt sind in der Ansicht aus Richtung der Rückseite 1.4,
-
Die Seitenansicht gemäß 23 wird in 24 und die Ansicht aus Richtung der Oberseite 1.5 in 25 dargestellt.
-
Auch hier werden ein erster Bereich B1 und ein zweiter Bereich B2 gebildet, die um die Querachse AQ klappbar sind, so dass diese im Bereich der Magnetstreifen 3a aneinander gezogen werden.
-
26 zeigt einen Magnetstreifen 3a, der auf die Rückseite 1.4 eines Trägermaterials 1 aufgelegt ist, wobei die Längskanten 1.3 über den Magnetstreifen 3a umgeschlagen werden,
-
Nach dem Umschlagen ist der Magnetstreifen 3a von dem Trägermaterial 1 umhüllt. Nun wird gemäß 27 der Seite der umgeschlagenen Längskanten 1.3 ein Deckmaterial 4 befestigt, bevorzugt mit einer angedeuteten umlaufenden Naht N1.
-
Das Trägermaterial 1 steht dabei umfangsseitig etwas über das Deckmaterial 4 hinaus.
-
Mit der erfindungsgemäßen Lösung wird eine einfache und praktikable Möglichkeit zur Herstellung eines magnetisch an einem Kleidungsstück oder einer Tasche oder dergleichen befestigbaren Labels geschaffen, welches die Möglichkeit der Vorkonvektionierung bietet.
-
In den Bereichen B1, B2 können die gleichen Magnete oder Magnetstreifen angeordnet sein oder auch in einem Bereich ein Magnet und in dem anderen ein Magnetstreifen oder ein Magnet oder magnetisches Element in einem Bereich und ein ferromagnetisches Element in dem anderen Bereich.
-
Im aufgeklappten Zustand liegt die Länge des Labels LC bevorzugt zwischen 50 mm und 120 besonders bevorzugt bei einer kürzeren Variante zwischen 40 mm und 60 mm und bei einer längeren Variante zwischen 100 mm und 120 mm. Die Breite liegt bevorzugt zwischen 15 und 30 mm.
-
Als Trägermaterial wird bevorzugt ein Bandmaterial von der Rolle verwendet. Auch das Deckmaterial wird bevorzugt von der Rolle verarbeitet.
-
Das Trägermaterial kann das Deckmaterial umfangsseitig überragen, wodurch ein dreidimensionaler Effekt erzielt wird.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Trägermaterial
- 1.1
- Erste Stirnseite des Trägermaterials
- 1.2
- Zweite Stirnseite des Trägermaterials
- 1.3
- Längsseite des Trägermaterials
- 1.4
- Rückseite des Trägermaterials
- 1.5
- Oberseite des Trägermaterials
- 2
- Taschen
- 2.1
- erste Tasche
- 2.2
- zweite Tasche
- 3
- Magnet
- 3a
- Magnetband
- 4
- Deckmaterial
- 4.1
- Erste Stirnseite des Deckmaterials
- 4.2
- Zweite Stirnseite des Deckmaterials
- 4.3
- Längsseite des Deckmaterials
- 4.4
- Rückseite des Deckmaterials
- 4.5
- Oberseite des Deckmaterials
- 5
- Eckbereiche
- 6
- metallisches Element
- 7
- Gegenstand
- 8
- Kunststoffhülle
- 9
- Einlage
- a
- Abstand zwischen der ersten und zweiten Stirnseite 1.1, 1.2 des Trägermaterials
- AQ
- Querachse
- AL
- Längsachse
- B
- Breite
- B1
- erster Bereich
- B2
- zweiter Bereich
- CL
- Label
- N1
- erste Naht
- N
- weitere Naht
- T
- getackerte Stelle
- L
- Länge
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 9403878 U1 [0005]
- DE 9420441 U1 [0006]
- WO 2011081936 A2 [0007]
- DE 7410608 U [0008]
- US 2006282993 A1 [0009]