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Die vorliegende Erfindung betrifft einen versenkbaren Bodenanker sowie ein Bodenankersystem in mehreren Ausführungen zur Befestigung von Sonnenschirmen aller Art, insbesondere Ampelschirmen, in Erdböden oder sonstigem weichen Gelände.
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Im Stand der Technik sind zahlreiche Schirmständer bekannt, mit denen man Sonnenschirme im Garten aufstellen kann. Meist ist hierzu eine schwere Beton- oder Steinplatte oder ein leeres Behältnis am Boden des Ständers befestigt, das mit Wasser oder Steinen gefüllt werden muss, um ein Gegengewicht zu den auftretenden Hebelkräften des aufgespannten Schirmes zu bilden. Gerade bei asymmetrischen Schirmen, z. B. sogenannten Ampelschirmen, bei denen sich der Schirm nicht zentro-symmetrisch in alle Richtungen aufgeht, sondern in eine Richtung ausgerichtet ist, ist ein besonders großes Gegengewicht zur Stabilisierung des Schirmes notwendig, da hier größere Hebelkräfte zu erwarten sind.
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Außerdem tragen die oft großflächigen Platten oder Ständer dazu bei, dass Teile des darunterliegenden Grases absterben und so unschöne gelbe Flecken auf den Grasflächen des Gartens entstehen. Andererseits gibt es örtlich fest eingebaute Schirmhalterungen, in Form von Rohren, die im Garten versetzt werden können; allerdings ist die Versetzung regelmäßig nicht möglich, z. B. bei Änderung des Sonnenstandes o. ä., weil der Aufwand des Lochbohrens für ein geeignetes Rohr viel zu groß wäre.
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Insbesondere Ampelschirme haben ein generelles Problem insbesondere bei weichen Böden. Durch die einseitige Ausladung des Schirms können große Hebelkräfte erreicht werden, und es kann vor allem in Lockeren Böden oder Sandböden zu Versetzungen oder einem Drift bzw. Verdrehung des Bodenankers mit der umgebenden Erde kommen. Um Material und Zeit zu sparen, will man keine langen Anker mit ausgeprägtem Gewinde eindrehen müssen. Hierzu weist die Erfindung einige besondere Merkmale auf, die insbesondere in Kombination dieses Problem lösen.
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Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Halterung für einen Schirm, insbesondere einen Sonnenschirm oder einen Ampelschirm, bereitzustellen, welche die Gewichtsbelastung eines aufgenommenen Schirmes optimal stabilisieren kann und sich gleichzeitig flexibel und schnell in einem Boden, insbesondere Grasboden oder Gartenboden, versetzen lässt, ohne deutlich sichtbare Spuren zu hinterlassen.
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Die vorliegende Erfindung löst dieses Problem durch Bereitstellung eines Bodenankers zum Aufstellen von Schirmen, insbesondere von Ampelschirmen, im Erdboden, umfassend ein unterirdisches Teil, welches unterhalb der Erdoberfläche versenkt werden kann, mit einem Stangenkörper und einer unteren Spitze, wobei das unterirdische Teil des Bodenankers ein Außengewinde umfasst, und der Bodenanker mit der Spitze des unterirdischen Teils voran in den Erdboden versenkbar eingedreht werden kann, so dass sich das unterirdische Teil unter der Erdoberfläche befindet.
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Die Erfindung befasst sich also mit einem Bodenanker zur Befestigung von Schirmen auf weichem Gelände und in Erdböden. Insbesondere dient sie zur Befestigung von Schirmen in einer aufrechten Position.
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Unter Schirmen sind vorliegend jede beliebige Art von Schirmen zu verstehen aber insbesondere handelsübliche Sonnenschirme oder Ampelschirme für den Garten- oder Außenbereich.
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Als Aufstellungsort für die erfindungsgemäßen Bodenanker eignen sich Böden aus natürlichen Materialien aller Art, z. B. Rasen, Erde, Torf o. ä., die aus einem Material relativ geringer Dichte und einer relativ kleinen Körnung bestehen. Bevorzugte Erdboden sind Böden mit natürlicher Erde oder Kies, aber auch Sandböden.
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Der Bodenanker umfasst ein unterirdisches Teil, das sich bei bestimmungsgemäßer Befestigung unter der Erdoberfläche befindet. Das obere Ende des unterirdischen Teils befindet sich dann gerade noch unterhalb der Erdoberfläche oder gerade oberhalb der Erdoberfläche oder mit dieser auf einer Ebene. Das unterirdische Teil des Bodenankers, welches sich bestimmungsgemäß üblicherweise unterhalb der Erde befindet, umfasst bevorzugt ein Stangenkörper mit einem Außengewinde in zumindest einem Teilbereich des Stangenkörpers.
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Der Stangenkörper kann hohl oder aus durchgängigem Material bestehen. Besonders feste Materialien, wie zum Beispiel Metalle oder Stähle, insbesondere witterungsbeständige, sind hierfür geeignet. In anderen Varianten werden stabile Kunststoffmaterialien eingesetzt, weil diese billiger und leichter sind.
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Bevorzugt hat der Stangenkörper einen Durchmesser von 1 cm bis 5 cm, besonders bevorzugt ist ein Durchmesser von 2 cm bis 3 cm. Die Länge des Stangenkörpers beträgt bevorzugt mehr als 25 cm, besonders bevorzugt sind mehr als 35 cm, am bevorzugtesten 36 cm bis 45 cm oder 40 cm.
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Je nach Bodentyp sind längere oder kürzere Stangenkörper sinnvoll. Bei lockerem Erdböden hat sich herausgestellt, dass das unterirdische Teil mindestens 30 cm bis 60 cm Länge aufweisen muss, damit die Stange tief genug in den Erdboden hineingeführt werden kann. Bei festeren Böden reichen auch 20 cm bis 30 cm Länge.
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Am unteren Ende des Stangenkörpers verengt sich das unterirdische Teil vorzugsweise zu einer Spitze. Diese Spitze besteht sinnvoll aus einem harten Material. Hier haben sich harte Stähle als geeignet herausgestellt. Die Spitze muss nicht konisch oder pyramidal zulaufen. Sie kann auch eine ovale oder gerade Kante aufweisen. Spitzen mit ovalen oder geraden Kanten sind dann vorzugsweise so im Boden auszurichten, dass die flache Seite rechtwinkelig zur Ausladerichtung des Ampelschirms liegt. Diese Variante hat sich besonders bei Ampelschirmen bewährt. Hierbei war es möglich die Verdrehung bzw. Kippen der Halterung im lockeren Boden einzuschränken.
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Vorzugsweise ist der Stangenkörper, wie auch das unterirdische Teil insgesamt in der Längsachse rund oder oval-förmig. Diese Form ist beim Eindrehen vorteilhaft.
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Noch bessere Effekte bei Ampelschirmen lassen sich aber erzielen, wenn zumindest Teilbereiche des unterirdischen Teils flach ausgeprägt sind. Dies kann der obere Verdichtungsbereich sein oder ein unteres Ende, z. B. die Spitze oder ein Teilbereich des Stangenkörpers oder der Stangenkörper insgesamt. Insbesondere bei lockeren Böden neigt der Ampelschirm dazu, die Halterung mit der Zeit auszuleiern oder schräg zu kippen, wenn kein sehr langer Anker eingesetzt wird.
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Nichtrunde Bodenanker sind aber schwerer einzudrehen und in den Boden zu versenken, so dass hier ein Kompromiss gewählt werden muss entsprechend der Bodenbedingungen und der Schirmgrößen.
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Bei besonders weichen Böden oder Sandböden hat sich eine Bodenankervariante als besonders vorteilhaft herausgestellt, bei dem der untere Bereich in der Form eines Spatenkopfes ausgebildet ist. In diesem Fall kann mit einer Kombination aus Drehung und Eindrücken der Bodenanker in den Boden eingeführt werden. Eine größere Fläche des Spatenkopfs erschwert das Eindrehen des unterirdischen Teils. Hierbei sind schmale Außengewinde einzusetzen. Der Spatenkopf ist als flache Platte ausgebildet, welche in der einen Achsel eine deutlich größere Ausdehnung hat als in der anderen Achse und eine Höhe von zwischen 2 cm und 20 cm aufweist, vorzugsweise 5 cm bis 10 cm. Die Breite kann hierbei bis zu 30 cm sein, wobei die Stärke in der anderen Achse dann nicht mehr als 2 cm sein sollte. Der große Vorteil dieser Anordnung ist, dass die flache Seite des Spatenkopfes senkrecht zur Ampelschirmausladung ausgerichtet sein kann. Diese Lösung ermöglicht insbesondere das Anbringen von großen schweren Ampelschirmen in sandigen Böden.
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Das Eindrehen solcher Bodenanker funktioniert nur bei lockeren Böden. Durch den ausladenden Spatenkopf wird der Boden stark aufgewühlt. Um eine ausreichende Festigkeit des umgebenden Bodenmaterials zu gewährleisten, ist es sinnvoll, in diesen Ausführungsformen einen Verdichtungsbereich am oberen Ende des unterirdischen Teils anzubringen.
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Das unterirdische Teil des Bodenankers weist vorzugsweise am oberen Ende des unterirdischen Teils einen Verdichtungsbereich auf. Dieser Bereich befindet sich oberhalb des Stangenkörpers und weist nach oben hin eine größere Verbreiterung als der Stangenkörperbereich auf. Die Verbreiterung weist eine flachere Steigung vom unteren Ende des Verdichtungsbereichs bis zum oberen Ende des Verdichtungsbereichs auf.
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Der Verdichtungsbereich ist insbesondere erforderlich bei weichen oder sandigen Böden, oder wenn durch breitere Außengewinde oder Spatenköpfe der Boden beim Eindrehen bzw. beim Eindrücken stark aufgeweicht wurde. Der Verdichtungsbereich gewährleistet eine höhere Dichte des dem Bodenanker umgebenden Bodenmaterials und damit auch eine bessere Stabilität.
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In einer besonderen Variante umfasst der erfindungsgemäße Bodenanker zumindest in einem Abschnitt des unterirdischen Teils zusätzlich zwei seitlich angebrachte oder ausfahrbare Flügel. Es können auch eine oder mehrerer Flügel sein.
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Vorzugsweise weist also der Verdichtungsbereich oder ein oberer Abschnitt des Stangenkörpers bzw. des unterirdischen Teils, in einer breiten Achse eine Ausbeulung oder flache, zum Beispiel plattenförmige, Ausweitung oder Flügel auf. Dieser Abschnitt des unterirdischen Teils ist, wie bereits beschrieben, bevorzugt rund oder ovalförmig und hat nach dieser Ausführungsform zusätzlich zwei seitlich angebrachte Flügel vorzugsweise in der Form von Schaufelrädern oder flache Plattenarme, welche eine deutlich größere Breite als Dicke aufweisen.
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In dieser Variante kann der Stangenkörper wie bisher eingedreht werden. Das letzte Stück muss der Bodenanker aber eingedrückt werden, weil die ausladenden Schaufelräder bzw. Plattenarme gegen eine Drehbewegung sperren würden. Der Vorteil dieser zusätzlichen Flügel ist allerdings, dass die Flügel senkrecht zur Ampelschirmausladung ausgerichtet werden können. Die seitlichen Arme führen zu einer besseren Verteilung der Kräfte bei Kippen/Verdrehungen durch das Gewicht des Ampelschirms. Diese Option ist also insbesondere bei schweren und hohen Schirmständern einzusetzen, vor allem wenn der Boden sandig oder locker ist und die Gefahr besteht, dass der Bodenanker mit der Zeit seitlich gekippt werden könnte.
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In einer ganz besonderen Variante können die Flügel jeweils ausgefahren werden, wenn der Bodenanker bereits im Boden versenkt worden ist. In diesem Fall weist der Bodenanker ausfahrbaren Flügel oder Seitenarme auf. Dies kann zum Beispiel geschehen, in dem die Flügel im Innenraum des unterirdischen Teils aufgenommen sind und erst nachträglich seitlich in den Erdboden ausgefahren werden, wenn der Bodenanker eingedreht worden ist. In dieser Variante sperren die Flügel nicht beim Eindrehen. Allerdings sind die Flügelflächen auf den Innenraum des unterirdischen Teils begrenzt. In einer bevorzugten Variante wird die Kraft aus dem Eindrücken oder Eindrehen des Schirmständers dazu benutzt, die Flügel aus dem Innenbereich des unterirdischen Teils nach außen in den Erdboden zu drücken. Beim Entfernen des Schirmständers können die Flügel mechanisch zum Beispiel über ein Federsystem oder manuell eingezogen werden, bevor der Bodenanker wieder aus dem Erdreich herausgedreht wird. In dieser Variante können die Flügel oder Seitenarme kompakter verstaut werden und erreichen somit eine größere seitliche Ausdehnung und damit eine bessere Stabilisierungswirkung des Bodenankers.
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Das unterirdische Teil des Bodenankers umfasst ein Außengewinde. Das Außengewinde dient zum Eintreiben und zur Fixierung des Bodenankers im Erdreich. Mittels des Außengewindes kann der Bodenanker in den Boden gedreht werden und fixiert sich dort aufgrund des den unterirdischen Teil umgebenden relativ weichen Bodenmaterials von selbst, da der Erdboden das unterirdische Teil bei bestimmungsgemäßer Einbringung in das Erdreich vollständig oder nahezu vollständig umgibt.
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Das Außengewinde liegt bevorzugt am Stangenkörper vor, kann aber auch auf dem gesamten unterirdischen Teil oder nur auf einem Abschnitt dessen ausgeprägt sein. Dies hängt von den Maßen und den Bodengegebenheiten ab. Bei härteren Böden ist es bevorzugt, wenn das Gewinde auf dem gesamten Stangenkörper ausgeprägt ist, wobei die Spitze hiervon ausgenommen sein kann. Auch der Verdichtungsbereich kann ein Außengewinde aufweisen.
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Das Außengewinde kann an dem gesamten Stangenkörper vorliegen, bevorzugt befindet sich das Gewinde allerdings im unteren Bereich des Stangenkörpers und endet in einem kegelförmigen Abschluss des Stangenkörpers. Die Breite des Gewindes hängt stark von dem Material des Bodens des Aufstellungsortes ab. In einer bevorzugten Variante beträgt der Abstand der Windungen des Außengewindes allerdings 2 bis 6 cm, noch bevorzugter ist ein Abstand des Außengewindes von 3 bis 5 cm, am bevorzugtesten ist ein Gewinde mit einem Abstand von 4 cm. Die Windungen selbst sollten hierbei eine Tiefe von mindestens 0,5 cm aufweisen, bevorzugt ist allerdings eine Tiefe der Windungen von mindestens 1 cm, am bevorzugtesten sind Windungen mit einer Tiefe von 2 cm. Die Ausmaße des Außengewindes sind besonders wichtig, um die Stabilität des Schirmes durch eine optimale Verankerung des Bodenankers im Boden zu gewährleisten. Breite Windungen erhöhen das gebundene Volumen und damit die seitliche Kippstabilität.
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In einer besonderen Ausführung verbreitert sich der Stangenkörper des Bodenankers oberhalb des Außengewindes, d. h. des Gewindebereichs des unterirdischen Teils. Besonders bevorzugt ist hierbei eine Verbreiterung um 200% bis 400% des anfänglichen Stangenkörperdurchmessers innerhalb einer Länge von 10 cm bis 20 cm. Diese Verbreiterung des Bodenankers nach oben, bewirkt eine Verdichtung des Bodenmaterials nach der Bodenoberfläche, was die Stabilisierung des Ankers im Boden erhöht.
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Der Bodenanker mit Außengewinde hat den Vorteil, dass er sich leicht und schnell an jedem beliebigen Ort mit entsprechendem Erdboden befestigen und wieder entfernen lässt. Darüber hinaus nimmt der Bodenanker aufgrund seines geringen Durchmessers nur eine geringe Fläche in Anspruch, die bei den vorhandenen Systemen zur Stabilisierung durch Platten oder Gewichte auf der Erdoberfläche genutzt werden muss. Auf diese Weise kann durch das erfindungsgemäße System ein Sonnenschirm oder sonstiger Schirm leicht im Garten versetzt werden, ohne dass dadurch größere Spuren z. B. in der Begrasung o. ä. sichtbar bleiben. Beim Entfernen des Bodenankers kann sich die Erde leicht wieder in die durch den Bodenanker geschaffenen Vertiefungen verschieben, so dass der Bodenanker fast ohne Bodenveränderungen wieder entfernt werden kann.
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Ein zentraler Vorteil des erfindungsgemäßen Bodenankers ist also die erhöhte Stabilität gegen Umkippen bzw. Hebelbewegungen. Außerdem kann der Bodenanker flexibel eingesetzt werden, ist schnell eingedreht oder in den Boden eingetrieben und dabei relativ kostengünstig in der Herstellung. Der bisher beschriebene Bodenanker ist Adapterfähig und man kann nach dem Eintreiben eine Kappe auf dem Bodenankerkopf aufsetzen, so dass dieser überwintern kann oder im Sommer mit dem Rasenmäher darüber hinweg gemäht werden kann. Optionale Verbindungselemente im oberen Bereich des unterirdischen Teils ermöglichen den Anschluss von verschiedenen Adaptern oder Gewindeköpfen für verschiedene Schirmvarianten.
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In einer alternativen Ausführungsform verjüngt sich das unterirdische Teil des Bodenankers in der Breite nach unten. Andersherum wird der Durchmesser des unterirdischen Teils nach oben hin von der Spitze bis zu einem oberen Ende des unterirdischen Teils breiter.
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Dies bedeutet z. B., dass sich der Stangenkörper des unterirdischen Teils über die gesamte Stangenkörperlänge von unten nach oben verbreitert. Dies resultiert in einem kegelförmigen Grundkörper.
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Vorzugsweise nimmt der Durchmesser des unterirdischen Teils nach oben hin von der Spitze bis zu einem oberen Ende des unterirdischen Teils zu. Diese Zunahme kann gradual oder stetig erfolgen. Die Steigung kann sich jeweils an der Grenzfläche von der Spitze zum Stangenkörper und dann optional erneut vom Stangenkörper zu einem Verdichtungsbereich des unterirdischen Teils verändern. Auch kann der Stangenkörper ein über die ganze Höhe verlaufendes konstantes Durchmesser aufweisen. Dies ist zum Eindrehen günstig.
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Die kegelförmige Stangenkörpergrundform hat bevorzugt einen maximalen Durchmesser am oberen Rand von 5 cm bis 10 cm. Bevorzugt verläuft das Gewinde hier über die gesamte Länge des Stangenkörpers.
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Dieser sich konisch verbreiternde Bodenanker ist besonders vorteilhaft, da er besondere Stabilität gewährleistet und die Verdichtung des Untergrundes über den gesamten Stangenkörperbereich vornimmt.
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In einer besonderen Variante kann sich auch die Tiefe des Außengewindes im Verlauf über den Stangenkörper ändern. So werden tiefere Erdschichten, die oft auch aus unterschiedlichen Materialen bestehen können (z. B. Kiesschichten, Lehmschichten), weniger beansprucht und die Befestigung des Bodenankers fällt in diesen Bereichen aufgrund des geringeren Durchmessers und der kegelförmigen Bohrung leichter.
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Der bisher beschriebene Bodenanker kann also voll versenkbar sein. Die Schirmständer können in den Hohlbereich des Bodenankers eingesetzt werden.
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Am oberen, bevorzugt verbreiterten, Bereich des Bodenankers bzw. unterirdischen Teils kann sich auch eine Halterung zur Befestigung eines Schirmes befinden. Hierbei kann die Halterung fest oder reversibel lösbar mit dem Bodenanker verbunden sein.
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Im Falle eines reversibel lösbaren Bodenankersystems, weist die Halterung des Bodenankers bevorzugt Vorrichtungen zur Befestigung von Schrauben auf, z. B. kann die Halterung mehrere Innengewinde an einem senkrecht zum unterirdischen Teil verlaufenden Ring aufweisen. Bevorzugt weißt der Ring vier, fünf oder sechs Innengewinde mit maximalem Abstand zueinander auf. Eine symmetrische Verteilung der Innengewinde ist besonders bevorzugt. Die Innengewinde am Ring des oberen Endes des Bodenankers sind besonders bevorzugt, da die Schirmhalterung auch erst nach Platzierung des Bodenankers im Boden justiert, befestigt, nachgezogen aber auch wieder leicht entfernt werden kann.
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Alternativ können am Ring im oberen Bereich des unterirdischen Teils des Bodenankers auch Stangen mit Außengewinde angebracht sein. Mittels entsprechender Schraubmuttern lässt sich so die reversible Befestigung der Halterung am unterirdischen Teil auch nach Einbringen im Erdreich schließen und wieder lösen.
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In einer dritten Alternative kann der Ring auch symmetrisch verteilte Löcher aufweisen, was allerdings den Nachteil birgt, dass das Bodenankersystem in zusammengebautem Zustand in dem Boden eingebracht werden muss oder dass spezielle Schraubsysteme verwendet werden müssen, um die Flexibilität nach Einbringen des Bodenankersystems in den Erdboden zu gewährleisten.
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Die Erfindung betrifft weiterhin einen erfindungsgemäßen Bodenanker, wobei der Bodenanker mittels einer zentral am oder im Bodenanker befindlichen, fest verbundenen Schraubvorrichtung in den Boden geschraubt und wieder entfernt werden kann. Die Schraubvorrichtung kann hierbei vorzugsweise ein Loch oder eine Erhöhung umfassen.
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Bevorzugt ist die Schraubvorrichtung – von oben gesehen – mittig am Bodenanker befestigt oder im Bodenanker eingebracht. Die zentrale Position der Schraubvorrichtung ermöglicht eine optimale, weil symmetrische, Verschraubung/Eindrehen des Außengewindes des unterirdischen Teils des Bodenankers mit dem umgebenden Erdboden. Durch die zentrale Position der Schraubvorrichtung am Bodenanker, lässt sich der Bodenanker leicht in den Erdboden einbringen und voll versenken, da die Einschraubbewegung ausschließlich von oben erfolgt. Seitlich angebrachte Schraubvorrichtungen haben den Nachteil, dass sich der Bodenanker nicht voll versenken lassen würde, da die Versenkung maximal bis zur Schraubvorrichtung erfolgen könnte.
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Alternativ weist das unterirdische Teil des Bodenankers im Hohlbereich seitliche Aufnahmepositionen für einen einführbaren Drehschlüssel auf, der mit zwei unteren Armen in den Hohlbereich des unterirdischen Teils reversibel eingreifen kann und nach Eindrehen des Bodenankers wieder entfernt werden kann, so dass dann der Schirmständer in den Hohlraum des Bodenankers gestellt werden kann.
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Bevorzugt weist die Schraubvorrichtung ein Loch in Dreikant-/Vierkant- oder Sechskant-Form auf. Auch alle sonstigen symmetrischen Schraubsystemformen sind möglich.
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Hierbei kann das Loch z. B. in einer oberhalb des oberen Endes des Bodenankers befindlichen Platte eingebracht sein. Mittels eines Schraubschlüssels mit der entsprechenden Nuss, lässt sich so das Außengewinde mit dieser Schraubvorrichtung in den Boden drehen. Ein Drei-, Vier- oder Sechskant-Schraubsystem ist aufgrund seiner symmetrischen Schraubform und hohen Verbreitung stark bevorzugt.
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In einer besonders bevorzugten Variante ist die Schraubvorrichtung in das Innere des Bodenankers, z. B. in eine Zwischenplatte im Bereich der Verbreiterung am oberen Ende, eingebracht. Dies ist vorteilhaft, da der Angriffspunkt zur Verschraubung des Außengewindes im Erdreich näher am Drehpunkt des Bodenankers liegt. Auf diese Weise ist es leichter, den Bodenanker gerade/senkrecht in den Boden zu versenken. Überdies ist die Gesamtverschraubung stabiler.
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In einer alternativen Ausführungsform betrifft die Erfindung einen erfindungsgemäßen Bodenanker, wobei die Schraubvorrichtung eine Erhöhung mit Dreikant-/Vierkant- oder Sechskant-Form aufweist.
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Die Erhöhung ist bevorzugt und ist ebenso wie das zuvor genannte Loch der Schraubvorrichtung, zentral am oder im Bodenanker befindlich und von oben verschraubbar.
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Bevorzugt ist die Erhöhung in Form einer Standard-Schraubnuss ausgeformt.
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Besonders bevorzugt ist hierbei, dass die Schraubvorrichtung mittels eines handelsüblichen Autoreifen-Schlüssels oder Drehmomentschlüssels aufgenommen und bewegt werden kann. Auf diese Weise hat ein Autobesitzer das geeignete Werkzeug zum Versenken des Bodenankers bereits in seinem Besitz. Dies hat den Vorteil, dass mit dem Bodenanker kein separates Werkzeug mitgeliefert werden muss, das überdies verlegt oder verloren gehen kann.
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In einer Weiterbildung des Bodenankers, umfasst dieser oberhalb des Stangenkörpers bzw. eines Verdichtungsbereichs am unterirdischen Teil, ein Platte zur Stabilisierung. Diese Platte kann fest mit dem unterirdischen Teil verbunden sein oder reversibel lösbar verbunden sein. Die Platte zur Stabilisierung befindet sich unterhalb der Erdoberfläche, vorzugsweise unterhalb einer Grasoberschicht.
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Vorzugsweise umfasst der Bodenanker auch ein oberes Gewindeelement mit einem Innengewinde, in das der Schirm eingedreht werden kann. Dieses befindet sich oberhalb des unterirdischen Teils oder der Platte zur Stabilisierung. Auch das obere Gewindeelement befindet sich vorzugsweise unterhalb der Erdoberfläche. Er ist auch bevorzugt einstückig. Außerdem ist vorzugsweise an der Unterseite des oberen Gewindeelements oder an der Zwischenplatte zur Stabilisierung eine Erhöhung angebracht, welcher ein stabiler Sechskant sein kann; dieser hat vorzugsweise eine Höhe von 1 cm bis 3 cm. Diese Ausführungsform ist vollversenkbar und kann z. B. im Winter mit einer Kappe abgedeckte werden. Die Schirme werden oben in den Bereich des oberen Gewindeelements (7b) eingedreht und fixiert.
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In einer Weiterbildung der Erfindung sind in der Platte zur Stabilisierung oder dem unterirdischen Teil Löcher eingelassen, in welche Senkstifte eingetrieben werden können. Diese geben der Platte zusätzlichen halt gegen seitliches Wegdrehen des Ankers. Das Bodenankersystem umfasst daher vorzugsweise auch zwei oder mehr Senkstifte. Diese können eine flache Seite aufweise, welche vorzugsweise so orientiert wird, dass die Hauptdrehachse des Schirms maximal gesperrt ist.
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In einer besonderen Ausführungsform wird ein Bodenankersystem beschrieben, umfassend einen Bodenanker nach der Erfindung, wobei das obere Gewindeelement einen Führungsring aufweist mit Seitenführungen bzw. Naben, sowie weiterhin umfassend eine Gewindeeinsatz, welcher in den Führungsring eingesetzt werden kann.
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Der Führungsring kann an die Zwischenplatte/Platte zur Stabilisierung oder an dem unterirdischen Teil angeschweißt sein oder verschraubt werden, je nachdem, ob der Bodenanker aus einem Stück ist oder ein Bodenankersystem aus mehreren Teilen vorliegt.
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Dieser Führungsring kann 1 bis 12 Seitenführungen aufweise, wobei 4 bevorzugt sind. Diese Seitenschienen sind derart ausgestaltet, dass sie einen komplementären Gewindeeinsatz aufnehmen können. Der Gewindeeinsatz ist aus dem Führungsring herausnehmbar. Dieser kann verschiedene Durchmesser oder Gewinde aufweisen. Mit dem variablen Gewindeeinsatz ist es möglich, den Bodenanker unabhängig von dem Gewinde zu versenken. Der Gewindeeinsatz kann dann entsprechend der Schirmgewindevorgaben ausgewählt und in den Führungsring eingelegt werden. Durch die Seitenführungen ist der Gewindeeinsatz stabil gelagert und in dem oberen Gewindeelement fest verankert. Die Seitenführungen können jede Art von Nut-Federsystem sein, in die der Adapterring mit Gewindeeinsatz eingesetzt werden kann. Besonders stabil ist eine Schwalbenschwanzform. Auch dieses Bodenankersystem mit einem Adaptereinsatz für verschiedene Gewindeformen ist vollversenkbar.
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Diese vollversenkbare Variante hat insbesondere beim Rasenmähen Vorteile, da sie nicht im Weg steht und übermäht werden kann. Außerdem ist der Schirm je nach Seitenführungsanzahl um 360° um bestimmte Inkremente entsprechend der Anzahl der Führungen drehbar. Der Schirm mit Gewindeeinsatz kann leicht herausgenommen werden. Durch den Adapter können beliebige Schirmtypen verwendet werden. Dies spart kosten. Außerdem hat der Bodenanker besonders in den Polymerkunststoffvarianten wenig Gewicht.
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In einer alternativen Ausführungsform betrifft die Erfindung weiterhin ein Bodenankersystem, umfassend einen erfindungsgemäßen Bodenanker sowie ein überirdisches Teil, das sich bei bestimmungsgemäßer Befestigung über der Erdoberfläche befindet, wobei das überirdische Teil ein Innengewinde aufweist.
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Das überirdische Teil kann dabei fest mit dem unterirdischen Teil verbunden sein oder reversibel lösbar mit diesem verbindbar sein. Das überirdische Teil kann als Adapterstück für die Aufnahme von Schirmständern genutzt werden.
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Das Bodenankersystem besteht also vorteilhaft aus einem versenkbaren Bodenanker mit einem unterirdischen Teil. Weiterhin weist das Bodenankersystem ein überirdisches Teil auf, das die Halterung für einen Schirm umfasst.
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Diese Halterung, welche auch für das obere Gewindeelement verwendet werden kann, besteht bevorzugt aus einem Rohr, welches den Durchmesser des vorgesehenen Schirmes übersteigt. Je nach Schirmart beträgt der Durchmesser des Rohres also mindestens 2,5 cm, bevorzugt 3 cm bis 10 cm, noch bevorzugter 4 cm bis 6 cm. Diese Werte sind besonders bevorzugt, da die Innendurchmesser des Rohrs den entsprechenden Außendurchmessern der derzeit handelsüblichen Schirmhalterungsstangen entsprechen. So lassen sich die Schirme leicht mittels des Bodenankersystems in vertikaler Ausrichtung befestigen.
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Weiterhin umfasst das Bodenankersystem vorzugsweise eine Schraubvorrichtung. Diese ist bevorzugt zentral angebracht und kann entweder am unterirdischen Teil oder am oberirdischen Teil, bzw. am oberen Gewindeelement, vorliegen. Die Schraubvorrichtung kann die bisher beschriebenen Eigenschaften aufweisen. Das Bodenankersystem kann mittels des von oben, zentral an dem Bodenanker angebrachten Schraubvorrichtung in den Erdboden eingebracht und dort verankert werden. Die Schraubvorrichtung befindet sich vorteilhaft auf einer Zwischenplatte oder auf der Innenseite der unteren Fläche/Platte des oberirdischen Teils bzw. am oberen Gewindeelement.
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Bevorzugt beträgt die Höhe des überirdischen Teils bzw. des oberen Gewindeelements weniger als 15 cm, noch bevorzugter weniger als 10 cm und am bevorzugtesten zwischen 5 cm und 8 cm. Dies ist besonders vorteilhaft, da in dieser Tiefe oberhalb des festen Erdreiches oft Grassoden beginnen. So kann der unterirdische Teil unterhalb des festen Erdreiches eingeschraubt werden und der überirdische Teil in dem Grassoberbereich eingebettet werden. Auf diese Weise ist das Bodenankersystem komplett im Gras versenkt, oder mit überirdischem Teil noch sichtbar.
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Bevorzugt weist das Bodenankersystem oder der bisher beschriebenen Bodenanker weiterhin einen Deckel auf, um die Öffnung des überirdischen Teils, bzw. des oberen Gewindeelements, zu bedecken und das System vor Witterungseinflüssen zu schützen, da so der Innenbereich des Bodenankersystems abgeschirmt wird. Bevorzugt ist der Deckel aus einem witterungsbeständigen Material und schließt das Bodenankersystem optimal ab.
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In einer besonders bevorzugten Variante weist das Rohr des überirdischen Teils, bzw. des oberen Gewindeelements, ein Innengewinde auf. An diesem Innengewinde lassen sich komfortable handelsübliche Schirmhalterungen, die normalerweise in ein Behältnis für Wasser oder Steine/Sand eingeschraubt werden, einschrauben. So können Produktionskosten bei der Erstellung der Halterungen eingespart werden, da diese bereits vollentwickelt und funktional die optimale Halterung von Schirmstangen in vertikaler Position gewährleisten.
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Besonders bevorzugt hat das Innengewinde einen Durchmesser von 3 cm bis 10 cm, besonders bevorzugt sind 5 cm. Die Tiefe des Gewindes beträgt bevorzugt weniger als 1 cm, der Abstand der Gewindespiralen beträgt bevorzugt weniger als 1 cm. Im optimalen Fall ist das Innengewinde auf die Außengewinde der vorhandenen, handelsüblichen Schirmhalterungen angepasst. Auf diese Weise lassen sich unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Technologien Synergieeffekte nutzen. Das erfindungsgemäße Bodenankersystem kann so handelsübliche Schirme, insbesondere Ampelschirme besonders gut und stabil in einem Erdboden befestigen.
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In einer bevorzugten Weiterbildung betrifft die Erfindung ein erfindungsgemäßes Bodenankersystem, wobei das Bodenankersystem zwischen dem unterirdischen Teil und dem überirdischen Teil, bzw. dem oberen Gewindeelement, eine Platte zur Stabilisierung umfasst, wobei die Platte bevorzugt einen Durchmesser von 10 cm bis 50 cm, vorzugsweise 20 cm, und eine Dicke von 0,5 cm und 3 cm, vorzugsweise 1,0 cm, aufweist.
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Die Platte befindet sich entweder oberhalb der Erdoberfläche bzw. alternativ, unterhalb der Grassoden, wenn diese vorhanden sind. Sie dient vornehmlich der Stabilisierung des Schirmes. Je grösser die Platte ist, desto besser ist die spätere Stabilität des Schirmes. Allerdings wurde gefunden, dass die Größe der Platte aus praktikablen Gründen einen Durchmesser von 50 cm nicht überschreiten sollte. Bevorzugt ist ein Durchmesser von 15 cm bis 30 cm, am bevorzugtesten ist ein Durchmesser von 20 cm. Auf diese Weise kann die Stabilität und gleichzeitig ein leichter Einbau der Platte gewährleistet werden. Die Platte kann fest mit dem restlichen Bodenankersystem verbunden sein, indem es den unterirdischen Teil des Bodenankers mit dem überirdischen Teil, bzw. dem oberen Gewindeelement, verbindet. Alternativ kann die Platte als Zwischenstück reversibel zwischen dem separaten Bodenanker und dem separaten überirdischen Teil, bzw. dem oberen Gewindeelement, eingebracht werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform betrifft die Erfindung auch ein Bodenankersystem, wobei das Bodenankersystem aus einem einzigen Teil besteht.
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In dem Fall, dass das Bodenankersystem aus einem Teil besteht, ist es bevorzugt aus Kunststoff oder zumindest teilweise aus Kunststoff. Hierbei eigenen sich zur Produktion kostengünstige Spritzgussverfahren.
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Ein einteiliges Bodenankersystem hat den Vorteil, dass ein Nutzer keine Schrauben oder Systembestandteile verlieren kann. Auf diese Weise hat der Nutzer stets das gesamte Bodenankersystem einsatzbereit. Diese lässt sich bei Nichtbenutzung z. B. im Winter im Keller verstauen.
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Das Bodenankersystem besteht vorzugsweise zumindest teilweise aus einem Metall oder einem Kunststoff.
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Bei Verwendung von Kunststoff als Material für den Bodenanker ist überdies vorteilhaft, dass das System besonders leicht ist und sich auch gut pflegen lässt. Der Kunststoff ist zudem leicht abwaschbar und bevorzugt witterungsbeständig. Als Kunststoff ist ein Hartplastik besonders geeignet, das die notwendige Stabilität zur Stabilisierung des Schirmes aufweist.
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Alternativ betrifft die Erfindung auch ein Bodenankersystem, wobei das Bodenankersystem aus mindestens zwei oder drei Teilen besteht.
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Bei mindestens drei Teilen sind dies der unterirdische Teil des Bodenankers mit Außengewinde, die Platte zur Stabilisierung sowie der überirdische Teil mit Innengewinde. Die Platte kann optional weggelassen werden.
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Da die einzelnen Bestandteile zur Nutzung als Sonnenschirmhalterung verbunden werden müssen, sind neben den drei Teilen entsprechende Verbindungs- bzw. Verschraubungssysteme notwendig. Diese können allerdings auch schon in den Teilen integriert sein bzw. mit diesen untrennbar verbunden sein.
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Ein mehrteiliges Bodenankersystem ist besonders vorteilhaft, da man die Bestandteile des Systems beliebig austauschen kann. So lassen sich verschiedene überirdische Teile mit Aufsätzen für verschieden Schirme variieren. Auch lässt sich die Platte zur Stabilisierung beliebig austauschen, wenn dies benötigt wird. Beispielsweise benötigt ein Ampelschirm eine bessere Stabilisierung als ein zentro-symmetrischer Schirm gleicher Größe. Diese Flexibilität kann mit dem mindestens zwei- oder dreiteiligem System gewährleistet werden. Auch lässt sich der überirdische Teil, bzw. das obere Gewindeelement, entfernen, wenn das System gerade nicht genutzt wird, so dass die sonstigen Bestandteile z. B. auf dem Rasen eines Gartens nicht mehr hervorstechen.
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In dem Fall, dass das Bodenankersystem aus drei Teilen besteht, besteht es bevorzugt aus Stahl. Dies ist besonders vorteilhaft, da sich die Verschraubung mit ähnlichen Materialien durchführen lässt und es nicht zu Materialbrüchen aufgrund zu starker Schraubbelastung kommen kann.
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Auch lässt sich das Stahlsystem besonders gut mit Standardwerkzeugen bedienen. Überdies bietet ein Stahlsystem im Allgemeinen eine bessere Stabilität aufgrund des Grundgewichts des Materials.
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Außerdem betrifft die Erfindung die Verwendung eines beschriebenen Bodenankers oder Bodenankersystems zum Aufstellen eines Schirmes.
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Die vorliegende Erfindung wird nun anhand einzelner Beispiele und Figuren weiter erläutert. Diese Beispiele und Figuren dienen ausschließlich zur Veranschaulichung des allgemeinen erfinderischen Konzepts, ohne dass die Beispiele und Figuren in irgendeiner Weise einschränkend für die Erfindung ausgelegt werden sollen.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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1 zeigt ein mehrteiliges Bodenankersystem mit Platte zur Stabilisierung.
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2 zeigt ein einteiliges Bodenankersystem mit Sechskant-Schlüssel.
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3 zeigt einen Ampelschirm, der von einem erfindungsgemäßen Bodenankersystem gehalten wird.
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4 zeigt ein vollversenkbares Bodenankersystem mit Sechskant-Schlüssel und Senkstiften.
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5 zeigt ein vollversenkbares Bodenankersystem mit einem Adaptereinsatz für verschiedene Gewindeformen.
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Ausführliche Beschreibung
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1 zeigt ein mehrteiliges Bodenankersystem (10) in zerlegtem Zustand, das aus einem Bodenanker (1), einer Platte zur Stabilisierung (11) und aus einem überirdischen Teil (7) besteht. Die Gesamtkonstruktion besteht, soweit nicht explizit erwähnt, aus Edelstahl und gewährleistet so eine gute Witterungsbeständigkeit im Freien.
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Der Bodenanker (1) besteht aus einem Stangenkörper (3) mit einem Außengewinde (4), sowie einem Verdichtungsbereich (5) und einer Schraubvorrichtung mit Innengewinde (6), die aus einem Ring mit zwei Löchern mit Innengewinde besteht. An dieser Schraubvorrichtung mit Innengewinde (6) lassen sich die anderen Teile mittels Schrauben (12) befestigen. Die Platte zur Stabilisierung hat eine große Öffnung, sowie zwei kleinere Löcher, die den Löchern mit Innengewinde an der Schraubvorrichtung des Bodenankers entsprechen, allerdings etwas größer ausgestaltet sind. Auf diese Weise lässt sich die Platte optimal auf dem Bodenanker positionieren. Auf die Platte wird der überirdische Teil (7) mittels der genannten Schrauben (12) aufgesetzt. Der überirdische Teil, weist ein Innengewinde (8) auf, in den das Halterungsrohr eines handelsüblichen Schirmständers, das üblicherweise an einer Bodenplatte oder an einem Wasserbehälter befestigt ist, eingeschraubt werden kann. Das Innengewinde ist bevorzugt aus demselben Material, wie das Gewinde des Halterungsrohrs, um eine optimale Verschraubung zu gewährleisten. Das Innengewinde kann daher trotz der sonstigen stählernen Konstruktion aus Kunststoff geformt sein.
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Die Befestigung des Bodenankersystems im Boden erfolgt mittels des hervorstehenden Außenvierkants (13), der mittels eines geeigneten Kreuzschlüssels (K) oder sonstigem geeigneten Werkzeug das gesamte Bodenankersystem mittels des Außengewindes (4) in den Boden drehen und damit dort verankern kann.
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2 zeigt ein einteiliges Bodenankersystem (10). Das System besteht hierbei aus einem Kunststoff. Am unteren Ende des Bodenankers befindet sich ein Stangenkörper (3) mit einem Außengewinde (4). Das Gewinde ragt ca. 1 cm über dem Stangenkörper mit einem Durchmesser von 4 cm hinaus. Oberhalb des Gewindes befindet sich der Verdichtungsbereich (5). Durch die sich nach oben verbreiternde Form dieses Verdichtungsbereiches, kann der Boden, beim Einbringen des Bodenankers (1), verdichtet werden, was den Halt des Bodenankers im Boden erhöht. Der überirdische Bereich (7), der sich im verankerten Zustand oberhalb des Bodens befindet, besteht aus einem Rohr mit Innengewinde (8), in den sich das Halterungsrohr eines handelsüblichen Schirmständers eindrehen lässt. Überdies weist das Bodenankersystem einen integrierten Zwischenboden (14) auf, in dem zentral eine Öffnung in Sechskantform eingebracht ist. Der Sechskant hat einen maximalen Außendurchmesser von 3 cm. Mittels eines geeigneten Sechskantbolzens (15) mit oberen Öffnungen zur Aufnahme einer Querstange (16), lässt sich nun das Bodenankersystem (10) im Boden befestigen. Idealerweise kann im Inneren des Bodenankers auch ein Hohlraum zur Aufnahme des Sechskantbolzens (17) vorhanden sein, der gerade so groß ist, dass der Bolzen über den integrierten Zwischenboden (14) hinausschauen kann, so dass der Sechskantbolzen sich stets innerhalb des Bodenankersystems befinden kann und man zur Verankerung des Systems im Boden nur eine separate Querstange (16) benötigt.
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3 zeigt einen Ampelschirm (A), der von einem erfindungsgemäßen Bodenankersystem (10) gehalten wird. Der konisch nach unten zulaufende Bodenanker (18), dessen Gewindetiefe sich – wie aus 3 erkennbar – in diesem Fall nach unten verbreitert, ist im umgebenden Erdboden (E) verankert. Er weist überdies eine Platte zur Stabilisierung (11) auf, die sich an der Erdoberfläche befindet. Diese kann allerdings leicht unter Grassoden (G) versteckt werden, so dass keine unansehnlichen Spuren auf einem Rasen entstehen. Oberhalb der Platte befindet sich der überirdische Teil (7) mit befestigtem Halterungsrohr (9), das in diesem Fall so ausgeformt ist, dass es den überirdischen Teil verdeckt. In das Halterungsrohr (9) kann ein handelsüblicher Ständer hineingesteckt werden, an der dann ein Ampelschirm befestigt sein kann. Das vorliegende System kann aufgrund der festen Verankerung im Boden mittels des Bodenankers sowie der zusätzlichen Stabilisierung durch die Platte, auch große, unsymmetrische Lasten wie z. B. die des Ampelschirms besonders gut halten und vertikal stabilisieren.
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4 zeigt ein Bodenankersystem mit einem komplett unterirdischen Bodenanker. Der Stangenkörper (3) und der Verdichtungsbereich sind unterhalb der Erdoberfläche. In der Platte zur Stabilisierung (11) sind Senkstifte (19) eingelassen. Diese geben der Platte zusätzlichen halt gegen seitliches Wegdrehen des Ankers. Dieser Bodenanker ist ohne die Senkstifte (19) vorzugsweise aus einem Stück gefertigt. Auch das oberes Gewindeelement (7b) ist zusammen mit den weiteren Elementen des Bodenankers aus einem Stück gefertigt und kann z. B. aus Kunststoff bzw. Polymermaterialien sein. Das obere Gewindeelement (7b) befindet sich in dieser Ausführungsform unterhalb der Erdoberfläche (schraffiert gezeigt). Das obere Gewindeelement (7b) weist noch ein Innengewinde (8b) auf. Außerdem ist an der Unterseite des oberen Gewindeelements (7b) oder an der Zwischenplatte zur Stabilisierung eine Erhöhung angebracht, welche vorzugsweise ein stabiler Sechskant ist; dieser hat vorzugsweise eine Höhe von 1 cm bis 3 cm. Diese Ausführungsform ist vollversenkbar und kann z. B. im Winter mit einer Kappe abgedeckte werden. Die Schirme werden oben in den Bereich des oberen Gewindeelements (7b) eingedreht und fixiert.
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5 zeigt eine Weiterbildung des Bodenankersystems aus 4. Im Unterschied hierzu weist das obere Gewindeelement (7b) kein Gewinde sondern einen Führungsring (20) mit mehreren Seitenführungen (21) auf (hier gezeigt vier). In dieses kann ein komplementärer Gewindeeinsatz (22) eingeführt werden. Dadurch ist es möglich, den Bodenanker unabhängig von dem Gewinde zu versenken. Der Gewindeeinsatz (22) kann dann entsprechend der Schirmgewindevorgaben ausgewählt und in den Führungsring (20) eingelegt werden. Durch die Seitenführungen (21) ist der Gewindeeinsatz (22) stabil gelagert und in dem oberen Gewindeelement (7b) fest verankert. Auch dieses Bodenankersystem mit einem Adaptereinsatz für verschiedene Gewindeformen ist vollversenkbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Bodenanker
- 2
- Unterirdisches Teil
- 3
- Stangenkörper
- 4
- Außengewinde des unterirdischen Teils
- 5
- Verdichtungsbereich
- 6
- Schraubvorrichtung mit Innengewinde
- 7
- Überirdisches Teil
- 7b
- oberes Gewindeelement
- 8
- Innengewinde des überirdischen Teils zur Befestigung des Halterungsrohrs
- 8b
- Innengewinde des oberen Gewindeelements
- 9
- Halterungsrohr
- 10
- Bodenankersystem
- 11
- Platte zur Stabilisierung
- 12
- Schrauben
- 13
- hervorstehender Außenvierkant
- 14
- Integrierter Zwischenboden mit Sechskant-Öffnung
- 15
- Sechskantbolzen mit Öffnungen für Querstange
- 16
- Querstange
- 17
- Hohlraum zur Aufnahme des Sechskantbolzens
- 18
- konisch zulaufender Bodenanker
- 19
- Senkstifte
- 20
- Führungsring
- 21
- Seitenführungen
- 22
- Gewindeeinsatz
- A
- Ampelschirm
- E
- Erdboden
- G
- Grassoden
- K
- Kreuzschlüssel
- S
- Schirmstange